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Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist eine der aufkommensstärksten Steuern auf das Einkommen juristischer Personen. Zu diesen gehören u.a. Kapitalgesellschaften, andere Personenvereinigungen und Vermögensmassen. Grundlage für die Besteuerung ist das Einkommen, das die Körperschaft innerhalb eines Kalenderjahres bezogen hat.

In unserem Online-Kurs gehen wir zunächst auf die persönliche Steuerpflicht (= wer wird besteuert) ein, d.h. wer wird zur Körperschaftsteuer herangezogen und in welchem Maß? Dann geht es um die sachliche Steuerpflicht (= was wird besteuert), insbesondere um die körperschaftsteuerliche Organschaft und ihre Voraussetzungen.

Für die Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Ergebnisses sind innerbilanzielle und außerbilanzielle Korrekturen vonnöten, nämlich einkommensteuerliche und körperschaftsteuerliche. Bei den einkommensteuerlichen Korrekturen werden besonders relevante wie die Geschenk- sowie die Bewirtungsaufwendungen ausführlich dargestellt, bei den körperschaftsteuerlichen Korrekten u.A. die verdeckte Gewinnausschüttung, verdeckte Einlagen und Auswirkungen der Zinsschranke.

Schließlich gehen wir auf den Verlustabzug ein, nämlich den Verlustrücktrag und die dann folgenden unbeschränkten und beschränkten Verlustvorträge.

Schließlich sind mögliche Freibeträge und der Steuersatz von derzeit 15 % anzuwenden. Der Solidaritätszuschlag ist eine Zuschlagsteuer von derzeit 5,5 % auf die Körperschaftsteuer. Außerdem gehen wir ein auf das körperschaftsteuerliche Einlagekonto (Zugänge, Abgänge, gesonderte Feststellung) und die körperschaftsteuerliche Minderung und Mehrung als Folge des Wegfalls des Anrechnungsverfahrens.

Deine Vorteile

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Die Korrektur deiner Klausur erfolgt spätestens binnen 14 Tagen nach der Online-Einreichung deiner Klausur durch erfahrene Korrektoren. Wir schaffen es, regelmäßig in weniger als 7 Tagen zu korrigieren.

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