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Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer ist als Rechtsverkehrsteuer klassifiziert, da sie sich auf rechtliche Transaktionen bezieht, typischerweise auf den Kauf eines Grundstücks gemäß §§ 433, 311b BGB. Da der Steuerschuldner auch der Träger der Grunderwerbsteuer ist, handelt es sich um eine direkte Steuer.
Obwohl es keine standardisierten GrESt-Richtlinien gibt, sind einige wesentliche Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf das Grunderwerbsteuergesetz, zu berücksichtigen. Diese werden wir mit Ihnen im Rahmen des Online-Kurses behandeln.
Wir werden uns zunächst mit den Besteuerungstatbeständen auseinandersetzen und hier zu Beginn auf die Grundstücksübertragungen eingehen. Weitere Grunderwerbsteuerbare Erwerbsvorgänge werden im Folgenden behandelt. Gleiches gilt für Steuerbefreiungen.
Die Berechnung und Festsetzung der Grunderwerbsteuer wird uns im Rahmen eines weiteren Kapitels ausführlich beschäftigen. Hier gehen wir u.a. auf die Bemessungsgrundlage und den Steuersatz ein. Die Steuerschuld nach den §§ 13-15 GrEStG werden wir ebenfalls behandeln. Dies gilt auch für die Anzeigepflichten sowie die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Festsetzung und Nichtfestsetzung, die Aufhebung und Änderung werden wir ebenfalls erörtern. Im Rahmen mehrerer Fallbeispiele wird das zuvor abstrakt gelernte Wissen angewendet und vertieft.
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