Prüfungsfrage Abgabenordnung · in 5 Gedächtnisprotokollen
Der Mandant hat versehentlich zu hohe Werbungskosten erklärt. Abwandlung: bewusst zu hoch. Was gilt?
Überlege zuerst selbst, am besten laut wie in der Prüfung. Die Kommission bewertet deine Antwort und stellt dir Nachfragen.
Grundfall: Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 AO, unverzüglich; Änderung durch das FA nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, Ablaufhemmung § …
Diese Normen solltest du nennen können
- § 153 AO
- § 173 AO
- § 370 AO
- § 371 AO
- § 398a AO
Mögliche Nachfrage der Kommission
Was gilt, wenn der Steuerberater den Fehler erst später erkennt?
Wo und wann das Thema drankam
Das Thema Berichtigungspflicht (§ 153 AO) und Abgrenzung zu § 370 AO taucht in 5 Gedächtnisprotokollen auf, in den Prüfungsjahren 2025, 2026.
- Düsseldorf: 3
- Baden-Württemberg: 2
Weitere Fragen zu Berichtigungspflicht (§ 153 AO) und Abgrenzung zu § 370 AO
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Die Kommission simuliert den Prüfungsausschuss der mündlichen Steuerberaterprüfung: Sechs Prüfer stellen nacheinander Fragen, fragen nach und geben am Ende eine Note. Die Prüfer sind eine KI, ihre Stimmen sind künstlich erzeugt.
Lösungsskizzen und Hinweise sind Lernhilfen nach Rechtsstand November 2026 und ersetzen nicht den Blick ins Gesetz. Verbindlich sind die Ladung und die Vorgaben deiner Kammer. Ein kostenloses Projekt von examio.