Prüfungsfrage Bilanzsteuerrecht · in 8 Gedächtnisprotokollen
Fall: JA 31.12.2024; eine russische Tochtergesellschaft verliert durch Sanktionen im Februar 2025 ihre liquiden Mittel. Folgen für die Beteiligung?
Überlege zuerst selbst, am besten laut wie in der Prüfung. Die Kommission bewertet deine Antwort und stellt dir Nachfragen.
Sanktionen nach dem Stichtag sind wertbegründend: keine außerplanmäßige Abschreibung der Beteiligung zum 31.12.2024. Angabe im Anhang als Nachtragsereignis (§ 285 Nr. 33 HGB) und Darstellung …
Diese Normen solltest du nennen können
- § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB
- § 285 Nr. 33 HGB
- § 253 Abs. 3 HGB
Mögliche Nachfrage der Kommission
Wäre eine Abschreibung zum 31.12.2025 vorzunehmen?
Wo und wann das Thema drankam
Das Thema Wertaufhellende und wertbegründende Tatsachen taucht in 8 Gedächtnisprotokollen auf, in den Prüfungsjahren 2024, 2025, 2026.
- Baden-Württemberg: 4
- Hessen: 1
- Sachsen: 1
- München: 1
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