Prüfungsfrage Bilanzsteuerrecht · in 8 Gedächtnisprotokollen
Was unterscheidet wertaufhellende von wertbegründenden Tatsachen?
Überlege zuerst selbst, am besten laut wie in der Prüfung. Die Kommission bewertet deine Antwort und stellt dir Nachfragen.
Wertaufhellend: Umstände, die am Stichtag objektiv bestanden, aber erst zwischen Stichtag und Aufstellung bekannt werden; zu berücksichtigen (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 1 …
Diese Normen solltest du nennen können
- § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB
- § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB
Mögliche Nachfrage der Kommission
Bis wann sind wertaufhellende Erkenntnisse zu berücksichtigen?
Wo und wann das Thema drankam
Das Thema Wertaufhellende und wertbegründende Tatsachen taucht in 8 Gedächtnisprotokollen auf, in den Prüfungsjahren 2024, 2025, 2026.
- Baden-Württemberg: 4
- Hessen: 1
- Sachsen: 1
- München: 1
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