Prüfungsfrage Abgabenordnung · in 9 Gedächtnisprotokollen
Was unterscheidet die verbindliche Auskunft von der Lohnsteuer-Anrufungsauskunft?
Überlege zuerst selbst, am besten laut wie in der Prüfung. Die Kommission bewertet deine Antwort und stellt dir Nachfragen.
Anrufungsauskunft (§ 42e EStG): Auskunft des Betriebsstätten-FA an Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, ob und inwieweit Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind; kostenfrei, auch für verwirklichte Sachverhalte, …
Diese Normen solltest du nennen können
- § 42e EStG
- § 89 AO
Mögliche Nachfrage der Kommission
Ist die Anrufungsauskunft ein Verwaltungsakt?
Wo und wann das Thema drankam
Das Thema Verbindliche Auskunft, Zusage, tatsächliche Verständigung taucht in 9 Gedächtnisprotokollen auf, in den Prüfungsjahren 2024, 2025, 2026.
- Baden-Württemberg: 6
- Schleswig-Holstein: 1
- Köln: 1
- Hamburg: 1
Weitere Fragen zu Verbindliche Auskunft, Zusage, tatsächliche Verständigung
Verwandte Themen in Abgabenordnung
Kurzvortragsthemen in Abgabenordnung
- Verbindliche Auskunft und verbindliche Zusage: Rechtssicherheit durch das Finanzamt
- Vorläufiger Rechtsschutz: Aussetzung der Vollziehung nach AO und FGO und einstweilige Anordnung
- Haftung im Steuerrecht: Haftungstatbestände und Haftungsverfahren
Die Kommission simuliert den Prüfungsausschuss der mündlichen Steuerberaterprüfung: Sechs Prüfer stellen nacheinander Fragen, fragen nach und geben am Ende eine Note. Die Prüfer sind eine KI, ihre Stimmen sind künstlich erzeugt.
Lösungsskizzen und Hinweise sind Lernhilfen nach Rechtsstand November 2026 und ersetzen nicht den Blick ins Gesetz. Verbindlich sind die Ladung und die Vorgaben deiner Kammer. Ein kostenloses Projekt von examio.