Prüfungsfrage Abgabenordnung · in 8 Gedächtnisprotokollen
Eine Förderbank fordert Coronahilfen aufgrund von Informationen des FA zurück. Durfte das FA die Daten weitergeben?
Überlege zuerst selbst, am besten laut wie in der Prüfung. Die Kommission bewertet deine Antwort und stellt dir Nachfragen.
Steuerdaten unterliegen dem Steuergeheimnis (§ 30 Abs. 2 AO). Eine Offenbarung ist nur nach § 30 Abs. 4 AO zulässig, unter anderem wenn sie gesetzlich …
Diese Normen solltest du nennen können
- § 30 AO
- § 31a AO
- § 355 StGB
Mögliche Nachfrage der Kommission
Hat der Steuerpflichtige ein Recht auf Akteneinsicht?
Wo und wann das Thema drankam
Das Thema Steuergeheimnis (§ 30 AO) und Akteneinsicht taucht in 8 Gedächtnisprotokollen auf, in den Prüfungsjahren 2024, 2025, 2026.
- Baden-Württemberg: 5
- Schleswig-Holstein: 1
- Westfalen-Lippe: 1
- München: 1
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Die Kommission simuliert den Prüfungsausschuss der mündlichen Steuerberaterprüfung: Sechs Prüfer stellen nacheinander Fragen, fragen nach und geben am Ende eine Note. Die Prüfer sind eine KI, ihre Stimmen sind künstlich erzeugt.
Lösungsskizzen und Hinweise sind Lernhilfen nach Rechtsstand November 2026 und ersetzen nicht den Blick ins Gesetz. Verbindlich sind die Ladung und die Vorgaben deiner Kammer. Ein kostenloses Projekt von examio.