Prüfungsfrage Abgabenordnung · in 8 Gedächtnisprotokollen
Erläutern Sie die §§ 130 und 131 AO und ihren Anwendungsbereich.
Überlege zuerst selbst, am besten laut wie in der Prüfung. Die Kommission bewertet deine Antwort und stellt dir Nachfragen.
Sie gelten für sonstige Verwaltungsakte (nicht für Steuerbescheide, § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. d AO). § 130 AO: Rücknahme rechtswidriger VA; …
Diese Normen solltest du nennen können
- § 130 AO
- § 131 AO
Mögliche Nachfrage der Kommission
Ab wann wirkt der Widerruf der Stundung?
Wo und wann das Thema drankam
Das Thema Korrektur sonstiger VA (§§ 130, 131 AO), zum Beispiel Stundung taucht in 8 Gedächtnisprotokollen auf, in den Prüfungsjahren 2023, 2025, 2026.
- Baden-Württemberg: 6
- Hessen: 1
- Nürnberg: 1
Weitere Fragen zu Korrektur sonstiger VA (§§ 130, 131 AO), zum Beispiel Stundung
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Die Kommission simuliert den Prüfungsausschuss der mündlichen Steuerberaterprüfung: Sechs Prüfer stellen nacheinander Fragen, fragen nach und geben am Ende eine Note. Die Prüfer sind eine KI, ihre Stimmen sind künstlich erzeugt.
Lösungsskizzen und Hinweise sind Lernhilfen nach Rechtsstand November 2026 und ersetzen nicht den Blick ins Gesetz. Verbindlich sind die Ladung und die Vorgaben deiner Kammer. Ein kostenloses Projekt von examio.