Prüfungsfrage Abgabenordnung · in 7 Gedächtnisprotokollen
Die Rentenbezugsmitteilung geht erst nach der Veranlagung ein. Darf das FA ändern? Ist die Mitteilung ein Grundlagenbescheid?
Überlege zuerst selbst, am besten laut wie in der Prüfung. Die Kommission bewertet deine Antwort und stellt dir Nachfragen.
Ja, nach § 175b Abs. 1 AO, soweit übermittelte Daten bei der Festsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden; auf ein Verschulden kommt es nicht …
Diese Normen solltest du nennen können
- § 175b AO
- § 175 AO
- § 22a EStG
Mögliche Nachfrage der Kommission
Welche Ablaufhemmung gilt für solche Daten?
Wo und wann das Thema drankam
Das Thema Daten Dritter: § 93c AO und Korrektur nach § 175b AO taucht in 7 Gedächtnisprotokollen auf, in den Prüfungsjahren 2024, 2025, 2026.
- Baden-Württemberg: 3
- Niedersachsen: 1
- Rheinland-Pfalz: 1
- München: 1
- Düsseldorf: 1
Weitere Fragen zu Daten Dritter: § 93c AO und Korrektur nach § 175b AO
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