Prüfungsfrage Abgabenordnung · in 7 Gedächtnisprotokollen
Was ist grobes Verschulden im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO?
Überlege zuerst selbst, am besten laut wie in der Prüfung. Die Kommission bewertet deine Antwort und stellt dir Nachfragen.
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Grob fahrlässig handelt, wer die ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt. …
Diese Normen solltest du nennen können
- § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO
Mögliche Nachfrage der Kommission
Gilt das Verschulden des Steuerberaters als eigenes Verschulden?
Wo und wann das Thema drankam
Das Thema § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO: grobes Verschulden taucht in 7 Gedächtnisprotokollen auf, in den Prüfungsjahren 2023, 2024, 2025, 2026.
- Baden-Württemberg: 4
- Rheinland-Pfalz: 2
- München: 1
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