Prüfungsfrage Abgabenordnung · in 7 Gedächtnisprotokollen
GrESt-Bescheid Juni 2023 über 500.000 €, darin 100.000 € für eine PV-Anlage, die im Vertrag nicht gesondert ausgewiesen war. Änderung im Januar 2024?
Überlege zuerst selbst, am besten laut wie in der Prüfung. Die Kommission bewertet deine Antwort und stellt dir Nachfragen.
Einspruchsfrist abgelaufen. Die PV-Anlage ist kein Grundstücksbestandteil im grunderwerbsteuerlichen Sinn, wenn sie Betriebsvorrichtung beziehungsweise Scheinbestandteil ist; die Aufteilung des Kaufpreises ist eine Tatsache. § 175 …
Diese Normen solltest du nennen können
- § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO
- § 175 AO
- § 9 GrEStG
Mögliche Nachfrage der Kommission
Welche Korrekturvorschrift kommt in Betracht?
Wo und wann das Thema drankam
Das Thema § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO: grobes Verschulden taucht in 7 Gedächtnisprotokollen auf, in den Prüfungsjahren 2023, 2024, 2025, 2026.
- Baden-Württemberg: 4
- Rheinland-Pfalz: 2
- München: 1
Weitere Fragen zu § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO: grobes Verschulden
Verwandte Themen in Abgabenordnung
Kurzvortragsthemen in Abgabenordnung
- Verbindliche Auskunft und verbindliche Zusage: Rechtssicherheit durch das Finanzamt
- Vorläufiger Rechtsschutz: Aussetzung der Vollziehung nach AO und FGO und einstweilige Anordnung
- Haftung im Steuerrecht: Haftungstatbestände und Haftungsverfahren
Die Kommission simuliert den Prüfungsausschuss der mündlichen Steuerberaterprüfung: Sechs Prüfer stellen nacheinander Fragen, fragen nach und geben am Ende eine Note. Die Prüfer sind eine KI, ihre Stimmen sind künstlich erzeugt.
Lösungsskizzen und Hinweise sind Lernhilfen nach Rechtsstand November 2026 und ersetzen nicht den Blick ins Gesetz. Verbindlich sind die Ladung und die Vorgaben deiner Kammer. Ein kostenloses Projekt von examio.