Prüfungsfrage Bilanzsteuerrecht · in 4 Gedächtnisprotokollen
Fall: Mandant sagt Arbeitnehmern virtuelle Aktien zu, Barauszahlung nach drei Jahren. Bilanzierung?
Überlege zuerst selbst, am besten laut wie in der Prüfung. Die Kommission bewertet deine Antwort und stellt dir Nachfragen.
Barausgleich nach Wertentwicklung: Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten, über den Erdienungszeitraum ratierlich angesammelt und jährlich mit dem aktuellen Wert neu bewertet. Steuerlich keine Rückstellung, soweit die …
Diese Normen solltest du nennen können
- § 249 Abs. 1 HGB
- § 5 Abs. 2a EStG
Mögliche Nachfrage der Kommission
Wann fließt dem Arbeitnehmer aus den virtuellen Aktien Arbeitslohn zu?
Wo und wann das Thema drankam
Das Thema Personalrückstellungen: Boni, Urlaub, virtuelle Aktien taucht in 4 Gedächtnisprotokollen auf, in den Prüfungsjahren 2023, 2024, 2025, 2026.
- Baden-Württemberg: 2
- Hamburg: 1
- Düsseldorf: 1
Weitere Fragen zu Personalrückstellungen: Boni, Urlaub, virtuelle Aktien
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