Prüfungsfrage Körperschaftsteuer · in 5 Gedächtnisprotokollen
Fall: Ein gemeinnütziger Verein überlässt Werbeflächen an einem Gebäude seiner Vermögensverwaltung an einen Werbeunternehmer. Bleibt es Vermögensverwaltung?
Überlege zuerst selbst, am besten laut wie in der Prüfung. Die Kommission bewertet deine Antwort und stellt dir Nachfragen.
Grundsätzlich ja, wenn der Verein die Flächen beziehungsweise Werberechte gegen festes Entgelt an einen Werbeunternehmer verpachtet und selbst nicht werblich tätig wird; dies ist Vermögensverwaltung. …
Diese Normen solltest du nennen können
- § 14 AO
- § 64 AO
Mögliche Nachfrage der Kommission
Was gilt, wenn der Verein die Werbeflächen selbst vermarktet?
Wo und wann das Thema drankam
Das Thema Verein: Einkünfte, Ausgabenzuordnung, Freibetrag § 24 KStG taucht in 5 Gedächtnisprotokollen auf, in den Prüfungsjahren 2023, 2024, 2026.
- Hessen: 2
- München: 1
- Rheinland-Pfalz: 1
- Baden-Württemberg: 1
Weitere Fragen zu Verein: Einkünfte, Ausgabenzuordnung, Freibetrag § 24 KStG
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