Prüfungsfrage Bilanzsteuerrecht · in 2 Gedächtnisprotokollen
Fall: GmbH stellt ihr Wirtschaftsjahr 01.05. bis 30.04. auf das Kalenderjahr um. Wann ist eine Inventur nötig und genügt eine?
Überlege zuerst selbst, am besten laut wie in der Prüfung. Die Kommission bewertet deine Antwort und stellt dir Nachfragen.
Umstellung auf das Kalenderjahr ist ohne Zustimmung des FA möglich (§ 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG, § 7 Abs. 4 KStG), Satzungsänderung …
Diese Normen solltest du nennen können
- § 4a EStG
- § 7 Abs. 4 KStG
- § 241 HGB
Mögliche Nachfrage der Kommission
Was gilt, wenn die GmbH später wieder zu einem abweichenden Wirtschaftsjahr wechseln will?
Wo und wann das Thema drankam
Das Thema Inventar und Inventurverfahren taucht in 2 Gedächtnisprotokollen auf, in den Prüfungsjahren 2025, 2026.
- Düsseldorf: 1
- Baden-Württemberg: 1
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