Prüfungsfrage Abgabenordnung · in 1 Gedächtnisprotokollen
Was regelt § 122a AO zur Bekanntgabe durch Bereitstellung zum Datenabruf?
Überlege zuerst selbst, am besten laut wie in der Prüfung. Die Kommission bewertet deine Antwort und stellt dir Nachfragen.
Verwaltungsakte können durch Bereitstellung zum Datenabruf bekannt gegeben werden; bei Steuerbescheiden auf Basis elektronisch eingereichter Erklärungen soll dies der Regelfall sein. Der Bescheid gilt am …
Diese Normen solltest du nennen können
- § 122a AO
Mögliche Nachfrage der Kommission
Was gilt, wenn der Beteiligte bestreitet, über die Bereitstellung benachrichtigt worden zu sein?
Warum das Thema gerade gefragt ist
Fristberechnung mit Kalender 2027 wurde 2026 geprüft; ab 2027 sollen Bescheide regelmäßig digital bereitgestellt werden. Stand: § 122 Abs. 2 AO geltendes Recht; Soll-Regelung des § 122a AO für Verwaltungsakte nach dem 31.12.2026.
Wo und wann das Thema drankam
Das Thema Bekanntgabe: Viertagesfiktion und digitaler Bescheid taucht in 1 Gedächtnisprotokollen auf, in den Prüfungsjahren 2026.
- Baden-Württemberg: 1
Weitere Fragen zu Bekanntgabe: Viertagesfiktion und digitaler Bescheid
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Lösungsskizzen und Hinweise sind Lernhilfen nach Rechtsstand November 2026 und ersetzen nicht den Blick ins Gesetz. Verbindlich sind die Ladung und die Vorgaben deiner Kammer. Ein kostenloses Projekt von examio.