Prüfungsfrage Berufsrecht · in 9 Gedächtnisprotokollen
Was gilt für Werbung über Social Media, etwa über Dritte oder mit gekauften Likes?
Überlege zuerst selbst, am besten laut wie in der Prüfung. Die Kommission bewertet deine Antwort und stellt dir Nachfragen.
Social Media ist zulässiger Werbeträger, es gelten dieselben Sachlichkeitsgrenzen. Der Steuerberater darf durch Dritte keine Werbung betreiben lassen, die ihm selbst verboten wäre. Gekaufte Likes …
Diese Normen solltest du nennen können
- § 57a StBerG
- § 5 UWG
Mögliche Nachfrage der Kommission
Darf er Bewertungsplattformen nutzen?
Wo und wann das Thema drankam
Das Thema Werbung und Kanzleiauftritt § 57a StBerG taucht in 9 Gedächtnisprotokollen auf, in den Prüfungsjahren 2023, 2025, 2026.
- Baden-Württemberg: 6
- Nürnberg: 2
- Sachsen: 1
Weitere Fragen zu Werbung und Kanzleiauftritt § 57a StBerG
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Die Kommission simuliert den Prüfungsausschuss der mündlichen Steuerberaterprüfung: Sechs Prüfer stellen nacheinander Fragen, fragen nach und geben am Ende eine Note. Die Prüfer sind eine KI, ihre Stimmen sind künstlich erzeugt.
Lösungsskizzen und Hinweise sind Lernhilfen nach Rechtsstand November 2026 und ersetzen nicht den Blick ins Gesetz. Verbindlich sind die Ladung und die Vorgaben deiner Kammer. Ein kostenloses Projekt von examio.