Prüfungsfrage Berufsrecht · in 13 Gedächtnisprotokollen
Was ist Hilfeleistung in Steuersachen und wer ist dazu unbeschränkt befugt?
Überlege zuerst selbst, am besten laut wie in der Prüfung. Die Kommission bewertet deine Antwort und stellt dir Nachfragen.
Geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen (Beratung, Vertretung, Erstellung von Erklärungen, Buchführung) darf nur von Befugten geleistet werden, unabhängig davon, ob entgeltlich oder unentgeltlich (§ 2 StBerG). …
Diese Normen solltest du nennen können
- § 2 StBerG
- § 3 StBerG
- § 3a StBerG
Mögliche Nachfrage der Kommission
Wer ist beschränkt befugt?
Wo und wann das Thema drankam
Das Thema Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen §§ 2 bis 6 StBerG taucht in 13 Gedächtnisprotokollen auf, in den Prüfungsjahren 2023, 2024, 2025, 2026.
- Baden-Württemberg: 6
- München: 2
- Sachsen: 1
- Hessen: 1
- Düsseldorf: 1
- Schleswig-Holstein: 1
Weitere Fragen zu Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen §§ 2 bis 6 StBerG
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