Prüfungsfrage Abgabenordnung · in 4 Gedächtnisprotokollen
Unterscheiden Sie Inhaltsadressat, Bekanntgabeadressat und Empfänger. Wann fallen sie auseinander?
Überlege zuerst selbst, am besten laut wie in der Prüfung. Die Kommission bewertet deine Antwort und stellt dir Nachfragen.
Inhaltsadressat: derjenige, an den sich die Regelung richtet (zum Beispiel Steuerschuldner). Bekanntgabeadressat: derjenige, dem der VA bekanntzugeben ist (§ 122 Abs. 1 S. 1 AO); …
Diese Normen solltest du nennen können
- § 122 Abs. 1 AO
- § 34 AO
Mögliche Nachfrage der Kommission
Wem wird ein Bescheid an einen Minderjährigen bekanntgegeben?
Wo und wann das Thema drankam
Das Thema Bekanntgabe: Inhalts-, Bekanntgabeadressat und Empfänger taucht in 4 Gedächtnisprotokollen auf, in den Prüfungsjahren 2023, 2025, 2026.
- Sachsen: 1
- Hessen: 1
- Baden-Württemberg: 1
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Die Kommission simuliert den Prüfungsausschuss der mündlichen Steuerberaterprüfung: Sechs Prüfer stellen nacheinander Fragen, fragen nach und geben am Ende eine Note. Die Prüfer sind eine KI, ihre Stimmen sind künstlich erzeugt.
Lösungsskizzen und Hinweise sind Lernhilfen nach Rechtsstand November 2026 und ersetzen nicht den Blick ins Gesetz. Verbindlich sind die Ladung und die Vorgaben deiner Kammer. Ein kostenloses Projekt von examio.