Prüfungsfrage Abgabenordnung · in 2 Gedächtnisprotokollen
Der Bescheid ist bestandskräftig; erst danach wird eine Rechnung beziehungsweise Bescheinigung berichtigt oder vorgelegt. Kann nach § 175 AO geändert werden?
Überlege zuerst selbst, am besten laut wie in der Prüfung. Die Kommission bewertet deine Antwort und stellt dir Nachfragen.
§ 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO setzt ein Ereignis voraus, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat. Die nachträgliche Erteilung oder Vorlage …
Diese Normen solltest du nennen können
- § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO
- § 175 Abs. 2 AO
- § 173 AO
Mögliche Nachfrage der Kommission
Welche Änderungsvorschrift kommt stattdessen in Betracht?
Wo und wann das Thema drankam
Das Thema § 175 AO: rückwirkendes Ereignis taucht in 2 Gedächtnisprotokollen auf, in den Prüfungsjahren 2023, 2026.
- Hessen: 1
- Baden-Württemberg: 1
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Die Kommission simuliert den Prüfungsausschuss der mündlichen Steuerberaterprüfung: Sechs Prüfer stellen nacheinander Fragen, fragen nach und geben am Ende eine Note. Die Prüfer sind eine KI, ihre Stimmen sind künstlich erzeugt.
Lösungsskizzen und Hinweise sind Lernhilfen nach Rechtsstand November 2026 und ersetzen nicht den Blick ins Gesetz. Verbindlich sind die Ladung und die Vorgaben deiner Kammer. Ein kostenloses Projekt von examio.