Prüfungsfrage Finanzgerichtsordnung
Wer muss im finanzgerichtlichen Verfahren den Sachverhalt aufklären?
Überlege zuerst selbst, am besten laut wie in der Prüfung. Die Kommission bewertet deine Antwort und stellt dir Nachfragen.
Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen (§ 76 Abs. 1 FGO). Die Beteiligten haben mitzuwirken und sich vollständig zu erklären. Kommen sie ihren …
Diese Normen solltest du nennen können
- § 76 FGO
- § 96 FGO
Mögliche Nachfrage der Kommission
Darf das Finanzgericht selbst schätzen?
Weitere Fragen zu Untersuchungsgrundsatz, Beweislast und Schätzung im Klageverfahren
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Die Kommission simuliert den Prüfungsausschuss der mündlichen Steuerberaterprüfung: Sechs Prüfer stellen nacheinander Fragen, fragen nach und geben am Ende eine Note. Die Prüfer sind eine KI, ihre Stimmen sind künstlich erzeugt.
Lösungsskizzen und Hinweise sind Lernhilfen nach Rechtsstand November 2026 und ersetzen nicht den Blick ins Gesetz. Verbindlich sind die Ladung und die Vorgaben deiner Kammer. Ein kostenloses Projekt von examio.