Prüfungsfrage Handels- und Gesellschaftsrecht · in 1 Gedächtnisprotokollen
Was regelt § 2 PartGG zum Namen der Partnerschaft und wer kann sich gegen einen unzulässigen Namen wehren?
Überlege zuerst selbst, am besten laut wie in der Prüfung. Die Kommission bewertet deine Antwort und stellt dir Nachfragen.
Seit dem MoPeG (1.1.2024) muss der Name nur noch den Zusatz „und Partner“ oder „Partnerschaft“ enthalten (§ 2 Abs. 1 PartGG). Name eines Partners und …
Diese Normen solltest du nennen können
- § 2 PartGG
- § 11 PartGG
- § 37 HGB
Mögliche Nachfrage der Kommission
Darf eine GbR den Zusatz und Partner führen?
Wo und wann das Thema drankam
Das Thema Partnerschaft: Name und Partner-Zusatz (§§ 2, 11 PartGG) taucht in 1 Gedächtnisprotokollen auf, in den Prüfungsjahren 2023.
- Nürnberg: 1
Weitere Fragen zu Partnerschaft: Name und Partner-Zusatz (§§ 2, 11 PartGG)
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Die Kommission simuliert den Prüfungsausschuss der mündlichen Steuerberaterprüfung: Sechs Prüfer stellen nacheinander Fragen, fragen nach und geben am Ende eine Note. Die Prüfer sind eine KI, ihre Stimmen sind künstlich erzeugt.
Lösungsskizzen und Hinweise sind Lernhilfen nach Rechtsstand November 2026 und ersetzen nicht den Blick ins Gesetz. Verbindlich sind die Ladung und die Vorgaben deiner Kammer. Ein kostenloses Projekt von examio.