Prüfungsfrage Aktuelles und Politik · in 3 Gedächtnisprotokollen
Was hat sich zum 1.1.2023 bei Photovoltaikanlagen ertrag- und umsatzsteuerlich geändert?
Überlege zuerst selbst, am besten laut wie in der Prüfung. Die Kommission bewertet deine Antwort und stellt dir Nachfragen.
Ertragsteuer: Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für Einnahmen und Entnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien beziehungsweise bis 15 kWp …
Diese Normen solltest du nennen können
- § 3 Nr. 72 EStG
- § 12 Abs. 3 UStG
Mögliche Nachfrage der Kommission
Was gilt für Lohnsteuerhilfevereine bei PV-Anlagen?
Wo und wann das Thema drankam
Das Thema Steuerliche Neuerungen 2023 (JStG 2022, PV-Anlagen) taucht in 3 Gedächtnisprotokollen auf, in den Prüfungsjahren 2023.
- Hamburg: 1
- München: 1
- Düsseldorf: 1
Weitere Fragen zu Steuerliche Neuerungen 2023 (JStG 2022, PV-Anlagen)
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Die Kommission simuliert den Prüfungsausschuss der mündlichen Steuerberaterprüfung: Sechs Prüfer stellen nacheinander Fragen, fragen nach und geben am Ende eine Note. Die Prüfer sind eine KI, ihre Stimmen sind künstlich erzeugt.
Lösungsskizzen und Hinweise sind Lernhilfen nach Rechtsstand November 2026 und ersetzen nicht den Blick ins Gesetz. Verbindlich sind die Ladung und die Vorgaben deiner Kammer. Ein kostenloses Projekt von examio.