{"meta":{"nProt":150,"nFragen":4170,"nThemen":840,"nKarten":1713,"nKV":260,"nKammern":16,"jahre":["2022","2026"],"kammernListe":[{"name":"Baden-Württemberg","n":49},{"name":"Bayern-München","n":23},{"name":"Düsseldorf","n":20},{"name":"Hessen","n":12},{"name":"Bayern-Nürnberg","n":10},{"name":"Hamburg","n":7},{"name":"Schleswig-Holstein","n":5},{"name":"Köln","n":4},{"name":"Niedersachsen","n":3},{"name":"Rheinland-Pfalz","n":3},{"name":"Brandenburg","n":3},{"name":"Sachsen","n":2},{"name":"Berlin","n":2},{"name":"Westfalen-Lippe","n":2},{"name":"Thüringen","n":1},{"name":"Südbaden","n":1}],"stand":"November 2026","nHot":45,"pruefertipps":[{"fach":"allgemein","kategorie":"kurzvortrag","text":"Baue jeden Kurzvortrag gleich auf: Anrede, Thema, angekündigte Gliederung, drei bis vier Hauptpunkte, Fazit, Schlussformel. Die Standardsätze für Einstieg und Schluss lernst du auswendig."},{"fach":"allgemein","kategorie":"kurzvortrag","text":"Entscheide dich in der Vorbereitungszeit schnell für ein Thema. Auch bei einem ungeliebten Thema zeigst du so wenigstens Vortragstechnik; Restzeit nutzt du für eine Generalprobe im Kopf."},{"fach":"allgemein","kategorie":"kurzvortrag","text":"Notiere nur Stichworte in Gliederungsform, keine ganzen Sätze und keinen abgeschriebenen Gesetzestext."},{"fach":"allgemein","kategorie":"kurzvortrag","text":"Die Vortragsdauer legt die Kammer fest (meist höchstens etwa 10 Minuten, teils kürzer, etwa 5 bis 7 Minuten). Lies die Ladung genau und schaue vor dem Start auf die Uhr."},{"fach":"allgemein","kategorie":"auftreten","text":"Sprich in kurzen Sätzen mit präzisen Fachbegriffen und setze Pausen bewusst, um Schwerpunkte zu markieren."},{"fach":"allgemein","kategorie":"vorbereitung","text":"Übe ab sofort täglich: 30 Minuten Vorbereitung, dann Vortrag per Videochat vor einer ehrlichen Partnerin oder einem Partner. Zwischen Ladung und Prüfung liegen teils nur etwa zwei Wochen."},{"fach":"allgemein","kategorie":"auftreten","text":"Sprich frei, halte Blickkontakt, zeige Interesse am Thema und schließe mit Praxisbezug oder Ausblick. Vermeide Witze, Floskeln, ein unsicheres Ich glaube und ein abruptes Ende wie Mehr fällt mir nicht ein."},{"fach":"allgemein","kategorie":"organisation","text":"Pack für den Prüfungstag: Ausweis, Ladung, zugelassene Gesetzestexte nach Vorgabe der Kammer, Taschenrechner, Uhr, Stifte, Textmarker und Ohrstöpsel für den unruhigen Vorbereitungsraum. Für den Vortrag gibt es meist nur leere Blätter."},{"fach":"allgemein","kategorie":"fachlich","text":"Protokolle geben den Rechtsstand des Prüfungstags wieder. Nenne bei älteren Fragen die heutige Rechtslage und die Änderung dazu, das wirkt souverän."},{"fach":"allgemein","kategorie":"fachlich","text":"Zitiere Normen genau mit Absatz, Satz und Nummer. Typische Verwechslungen wie § 1 Abs. 2a und 2b GrEStG oder § 9 Nr. 2a und Nr. 7 GewStG fallen Prüfern sofort auf."},{"fach":"allgemein","kategorie":"fachlich","text":"Unterscheide sicher zwischen Freigrenze und Freibetrag (zum Beispiel § 23 Abs. 3, § 13 Abs. 3, § 17 Abs. 3 EStG). Prüfer fragen gezielt nach."},{"fach":"allgemein","kategorie":"fachlich","text":"Verwende die Begriffe der DVStB: Vortrag und sechs Prüfungsabschnitte vor dem Prüfungsausschuss."},{"fach":"allgemein","kategorie":"auftreten","text":"Wenn du unsicher bist: Denke strukturiert laut, nenne Prüfungsschema und Norm und begründe ein vertretbares Ergebnis. Wissen statt glauben."},{"fach":"allgemein","kategorie":"auftreten","text":"Bleibe auch in den Runden der anderen aufmerksam. Kann jemand nicht antworten, geben Prüfer die Frage oft weiter."},{"fach":"allgemein","kategorie":"fachlich","text":"Wenn die Kommission das Nachschlagen erlaubt, nutze das Gesetz in der Fragerunde. Die gefundene Norm laut zu nennen, überzeugt mehr als ein geratenes Ergebnis."},{"fach":"allgemein","kategorie":"organisation","text":"Rechne mit Pausen: Viele Kommissionen unterbrechen nach jeweils zwei Prüfungsrunden für 10 bis 15 Minuten. Nutze sie zum Trinken und Durchatmen, nicht zum Grübeln über die letzte Frage."},{"fach":"allgemein","kategorie":"auftreten","text":"Antworte erst, wenn die Frage an dich geht, und falle Mitprüflingen nicht ins Wort. Wird eine Frage weitergegeben, solltest du trotzdem sofort einsteigen können."},{"fach":"allgemein","kategorie":"kurzvortrag","text":"Teile einen zehnminütigen Vortrag grob auf: zwei bis drei Minuten Einleitung, fünf bis sieben Minuten Hauptteil, ein bis zwei Minuten Schluss. Bei kürzerer Vorgabe kürzt du vor allem die Einleitung."},{"fach":"Umwandlungssteuerrecht","kategorie":"fachlich","text":"Bei Umstrukturierungen erwarten Prüfer oft das Stichwort Gesamtplan. Wer § 6 Abs. 5 EStG mit §§ 20 oder 24 UmwStG kombiniert, sollte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung dazu kennen."},{"fach":"allgemein","kategorie":"fachlich","text":"Rechne mit Fragen zu den Gesetzesänderungen des letzten Jahreswechsels. Kommissionen lassen teils jeden Prüfling eine aktuelle Änderung samt Gesetzesnamen nennen."},{"fach":"allgemein","kategorie":"fachlich","text":"Prüfer bauen eine Runde oft vom Grundsatz zur Einzelfrage auf: erst Beginn der Steuerpflicht, dann Ermittlung der Bemessungsgrundlage, zum Schluss aktuelle Rechtsprechung. Nenne zuerst die Norm und unterscheide früh nach Rechtsform."}],"kbVersion":"v7 (2026-11-02)","kv":{"regeln":{"stand":"2026-11-02","hinweis":"Verbindlich ist immer die Ladung der eigenen Kammer. Nicht von der Kammer bestätigte Angaben sind gekennzeichnet.","allgemein":{"vorbereitung":"30 Minuten (§ 26 Abs. 6 DVStB: drei Themen zur Wahl, eine halbe Stunde vor Prüfungsbeginn)","themen":"drei Themen aus den Prüfungsgebieten nach § 37 Abs. 3 StBerG, eines wird gewählt","bewertung":"Vortrag wird gesondert benotet (§ 27 Abs. 1 DVStB); Gesamtnote mündlich aus Vortrag und sechs Prüfungsabschnitten; bestanden, wenn (schriftlich + mündlich) / 2 höchstens 4,15 (§ 28 Abs. 1 DVStB)","pruefungszeit":"je Bewerber soll die Prüfungszeit 90 Minuten nicht überschreiten (§ 26 Abs. 7 DVStB)","gesicherte_aenderung_2025":"Seit 01.07.2025: Mit der Ladung sind die Einzelnoten der Aufsichtsarbeiten und die Gesamtnote der schriftlichen Prüfung mitzuteilen (vorher Kann-Regel); § 18 Abs. 3 DVStB (Nachteilsausgleich) gilt auch für die mündliche Prüfung; das Protokoll hält die Bewertung des Vortrags und jedes Prüfungsabschnitts fest (§ 31 Abs. 1 Nr. 2 DVStB). Aufbau Vortrag plus sechs Prüfungsabschnitte unverändert."},"kammern":{"Berlin":{"dauer":"mindestens 5, höchstens 7 Minuten, frei vorgetragen","hilfsmittel":"keine Gesetzestexte und keine Textausgaben mit Richtlinien oder Verwaltungsanweisungen, auch nicht in der Vorbereitung; Papier wird gestellt, Schreibzeug selbst mitbringen; Notizen nur als Stichworte","besonderheiten":"Vorbereitung des ersten Bewerbers beginnt um 8.30 Uhr, die weiteren im Abstand von etwa 12 Minuten; Thema auf Frage des Vorsitzes nennen und direkt beginnen; sechs Prüfungsabschnitte von je etwa 25 bis 30 Minuten, meist Mittagspause nach dem dritten","gesichert":true},"Bayern-München":{"dauer":"höchstens 10 Minuten","hilfsmittel":"eigene Gesetzestexte und Schreibzeug erlaubt; Gesetzestexte stellt die Kammer nicht mehr; Papier für die Vorbereitung wird gestellt","besonderheiten":"Kurzvortrag zu Beginn allein vor dem Prüfungsausschuss, danach Prüfungsgespräch","gesichert":true},"Bayern-Nürnberg":{"dauer":"etwa 10 Minuten","hilfsmittel":"für die Vorbereitung Gesetzestexte, jedoch keine Textausgaben mit Richtlinien und Verwaltungsanweisungen; nach unbestätigten Angaben stellt die Kammer die Textausgaben","besonderheiten":"Einzelheiten werden mit der Ladung bekannt gegeben (Merkblatt Stand 2020, auf Aktualität prüfen)","gesichert":true},"Düsseldorf":{"dauer":"höchstens 10 Minuten","hilfsmittel":"für die Vorbereitung dieselben Hilfsmittel wie im schriftlichen Teil (jährlicher Hilfsmittelerlass)","besonderheiten":"gemeinsame Prüfungsstelle für Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe; Einzelheiten mit der Ladung","gesichert":true},"Köln":{"dauer":"höchstens 10 Minuten","hilfsmittel":"für die Vorbereitung dieselben Hilfsmittel wie im schriftlichen Teil (jährlicher Hilfsmittelerlass)","besonderheiten":"gemeinsame Prüfungsstelle für Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe; Einzelheiten mit der Ladung","gesichert":true},"Westfalen-Lippe":{"dauer":"höchstens 10 Minuten","hilfsmittel":"für die Vorbereitung dieselben Hilfsmittel wie im schriftlichen Teil (jährlicher Hilfsmittelerlass)","besonderheiten":"gemeinsame Prüfungsstelle für Düsseldorf, Köln und Westfalen-Lippe; Einzelheiten mit der Ladung","gesichert":true},"Baden-Württemberg":{"dauer":"10 Minuten","hilfsmittel":"eigene Gesetzestexte, keine Textausgaben mit Richtlinien oder Verwaltungsanweisungen","besonderheiten":"Nicht von der Kammer bestätigt; maßgeblich ist die Ladung. Die Prüfung für Baden-Württemberg findet einheitlich in Stuttgart statt.","gesichert":false},"Südbaden":{"dauer":"10 Minuten","hilfsmittel":"eigene Gesetzestexte, keine Textausgaben mit Richtlinien oder Verwaltungsanweisungen","besonderheiten":"Nicht von der Kammer bestätigt; maßgeblich ist die Ladung. Die Prüfung für Baden-Württemberg findet einheitlich in Stuttgart statt.","gesichert":false},"Hessen":{"dauer":"etwa 10 Minuten","hilfsmittel":"Gesetzestexte, Richtlinien und Erlasse","besonderheiten":"Nicht von der Kammer bestätigt; maßgeblich ist die Ladung.","gesichert":false},"Hamburg":{"dauer":"etwa 10 Minuten","hilfsmittel":"eigene Gesetzestexte, keine Textausgaben mit Richtlinien","besonderheiten":"Nicht von der Kammer bestätigt; maßgeblich ist die Ladung.","gesichert":false},"Schleswig-Holstein":{"dauer":"höchstens 10 Minuten","hilfsmittel":"nur von der Kammer gestellte Textausgaben, eigene Gesetze nicht erlaubt","besonderheiten":"Nicht von der Kammer bestätigt; maßgeblich ist die Ladung.","gesichert":false},"Niedersachsen":{"dauer":"höchstens 10 Minuten","hilfsmittel":"eigene Gesetze, Richtlinien und Erlasse; die Kammer stellt keine Bücher","besonderheiten":"Nicht von der Kammer bestätigt; maßgeblich ist die Ladung.","gesichert":false},"Rheinland-Pfalz":{"dauer":"etwa 10 Minuten","hilfsmittel":"in der Vorbereitung eigene Gesetze, Richtlinien und Erlasse","besonderheiten":"Nicht von der Kammer bestätigt; maßgeblich ist die Ladung.","gesichert":false},"Brandenburg":{"dauer":"etwa 10 Minuten","hilfsmittel":"eigene Gesetzestexte, keine Textausgaben mit Richtlinien","besonderheiten":"Nicht von der Kammer bestätigt; maßgeblich ist die Ladung.","gesichert":false},"Sachsen":{"dauer":"etwa 10 Minuten","hilfsmittel":"keine gesicherte Angabe","besonderheiten":"Nicht von der Kammer bestätigt; maßgeblich ist die Ladung.","gesichert":false},"Thüringen":{"dauer":"etwa 10 Minuten","hilfsmittel":"eigene Gesetzestexte, keine Textausgaben mit Richtlinien; die Kammer stellt keine Bücher","besonderheiten":"Nicht von der Kammer bestätigt; maßgeblich ist die Ladung.","gesichert":false}}},"schema":{"titel":"Bewertung des Kurzvortrags: Orientierung der Kommission","hinweis":"Kein amtlicher Maßstab. Die DVStB regelt nur, dass der Vortrag gesondert benotet wird (§ 27 Abs. 1 DVStB). Dieses Schema bündelt typische Erwartungen von Prüfungsausschüssen und die Tipps aus examio-Material und dient als transparente Orientierung.","kriterien":[{"key":"aufbau","name":"Aufbau","gewicht":0.25,"frage":"Ist der Vortrag klar gegliedert und hört man die Gliederung?","anker":{"1":"Einleitung mit Bedeutung und angekündigter Gliederung, drei bis vier logisch aufeinander aufbauende Hauptpunkte, deutliche Übergänge, Fazit mit Praxisbezug oder Ausblick, saubere Schlussformel.","2":"Klare Gliederung angekündigt und eingehalten, Übergänge meist hörbar, Fazit vorhanden, aber etwas knapp.","3":"Gliederung erkennbar, aber nicht angekündigt oder nicht durchgehalten; Fazit wiederholt nur.","4":"Grobe Struktur vorhanden, Sprünge zwischen Punkten, Schwerpunkte unklar, Ende wirkt abgebrochen.","5":"Kaum Struktur, Aneinanderreihung von Einzelaspekten, kein Fazit.","6":"Keine erkennbare Ordnung oder kein verwertbarer Vortrag."}},{"key":"inhalt","name":"Inhalt","gewicht":0.4,"frage":"Sind die Kernpunkte des Themas fachlich richtig, mit Normen und Beispiel dargestellt?","anker":{"1":"Alle Kernpunkte des Themas, Voraussetzungen und Rechtsfolgen mit genauen Normen (Absatz, Satz, Nummer), aktueller Rechtsstand, ein treffendes Praxisbeispiel, keine Fehler.","2":"Kernpunkte richtig mit Normen, kleinere Lücken oder ein ungenaues Zitat.","3":"Wesentliches richtig, wichtige Voraussetzungen oder Folgen fehlen, Normen nur teilweise.","4":"Richtung stimmt, deutliche Lücken oder ein fachlicher Fehler, wenig Normbezug.","5":"Überwiegend lückenhaft oder fehlerhaft.","6":"Fachlich nicht verwertbar."}},{"key":"zeit","name":"Zeit","gewicht":0.15,"frage":"Wird die von der Kammer vorgegebene Dauer eingehalten?","anker":{"1":"Innerhalb der Vorgabe, Hauptteil nimmt den größten Raum ein, Fazit nicht gehetzt.","2":"Innerhalb der Vorgabe, Gewichtung leicht schief.","3":"Knapp unter der Mindestdauer oder leicht über der Höchstdauer.","4":"Deutlich zu kurz (unter etwa zwei Dritteln der Vorgabe) oder vom Vorsitz abgebrochen.","5":"Weniger als die Hälfte der Vorgabe.","6":"Vortrag nach wenigen Sätzen beendet."}},{"key":"sprechweise","name":"Sprechweise und Auftreten","gewicht":0.1,"frage":"Wird frei, ruhig und verständlich vorgetragen?","anker":{"1":"Frei mit Stichwortzettel, Blickkontakt, ruhiges Tempo (etwa 110 bis 140 Wörter pro Minute), bewusste Pausen, präzise Fachsprache, kaum Füllwörter.","2":"Überwiegend frei, gutes Tempo, wenige Füllwörter.","3":"Teilweise abgelesen oder hektisch, Füllwörter fallen auf.","4":"Stark abgelesen, monoton oder deutlich zu schnell, unsichere Formulierungen wie ich glaube.","5":"Schwer zu folgen.","6":"Kein zusammenhängender Vortrag."}},{"key":"nachfragen","name":"Umgang mit Nachfragen","gewicht":0.1,"frage":"Werden Nachfragen zum Vortrag sicher und mit Norm beantwortet?","anker":{"1":"Direkte, richtige Antworten mit Norm, Bezug zum eigenen Vortrag, bei Unsicherheit strukturiertes lautes Denken.","2":"Überwiegend richtig, kleine Unsicherheiten.","3":"Teilweise richtig, Norm fehlt öfter.","4":"Ausweichend oder nur Ansätze.","5":"Überwiegend falsch.","6":"Keine verwertbare Antwort."}}],"berechnung":"Teilnoten gewichtet mitteln, auf ganze Note runden; ein schwerer fachlicher Fehler begrenzt die Note auf höchstens 3. Ohne Mitschrift werden Aufbau und Sprechweise nicht bewertet, die Gewichte von Inhalt und Zeit werden dann hochskaliert.","zeitvorgabe_default_minuten":{"min":7,"max":10,"berlin":{"min":5,"max":7}},"tipps":["Baue jeden Vortrag gleich auf: Anrede, Thema, angekündigte Gliederung, drei bis vier Hauptpunkte, Fazit, Schlussformel. 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Merkmale: hoheitliche Maßnahme, Behörde (§ 6 AO), Regelung, Einzelfall, öffentliches Recht, Außenwirkung. Allgemeinverfügung als Sonderform: § 118 S. 2 AO.","n":["§ 118 AO","§ 6 AO"]},{"f":"Nennen Sie Beispiele für Verwaltungsakte im Steuerrecht und unterscheiden Sie Steuerbescheide von sonstigen Verwaltungsakten.","a":"Steuerbescheide (§ 155 AO), Feststellungs- und Messbescheide, Haftungsbescheide (§ 191 AO), Stundung (§ 222 AO), Erlass (§ 227 AO), Prüfungsanordnung (§ 196 AO), Fristverlängerung (§ 109 AO), Festsetzung von Verspätungszuschlag oder Zwangsgeld, Abrechnungsbescheid (§ 218 Abs. 2 AO). Bedeutung der Unterscheidung: Korrektur von Steuerbescheiden nach §§ 164, 165, 172 ff. AO, von sonstigen Verwaltungsakten nach §§ 130, 131 AO; § 129 AO gilt für alle.","n":["§ 155 AO","§ 172 AO","§ 130 AO","§ 131 AO","§ 129 AO"]},{"f":"Welche Pflichtangaben muss ein schriftlicher Steuerbescheid enthalten?","a":"Schriftlich oder elektronisch (§ 157 Abs. 1 S. 1 AO), erlassende Behörde erkennbar (§ 119 Abs. 3 AO), inhaltlich hinreichend bestimmt (§ 119 Abs. 1 AO): Steuerart, festgesetzte Steuer, Steuerschuldner. Zusätzlich Rechtsbehelfsbelehrung (§ 157 Abs. 1 S. 3 AO); fehlt sie, ist der Bescheid wirksam, aber die Einspruchsfrist beträgt ein Jahr (§ 356 Abs. 2 AO). Begründung grundsätzlich erforderlich (§ 121 AO).","n":["§ 157 AO","§ 119 AO","§ 121 AO","§ 356 Abs. 2 AO"]}],"b":["Was ist ein Verwaltungsakt?","Was ist ein Verwaltungsakt?","Was ist ein Verwaltungsakt?","Was ist ein Verwaltungsakt? Nennen Sie Beispiele."],"u":false,"w":6.75,"typ":"dauer"},{"i":"va-abgrenzung","f":"AO","t":"Verwaltungsakt oder nicht? Mahnung, Belege, Hinweise","n":2,"q":3,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":2,"Düsseldorf":1},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Ist eine Mahnung des Finanzamts ein Verwaltungsakt? Kann der Mandant dagegen Einspruch einlegen?","a":"Nein. Die Mahnung (§ 259 AO) ist eine bloße Zahlungserinnerung ohne eigenen Regelungsgehalt; die Zahlungspflicht folgt bereits aus Bescheid und Leistungsgebot (§ 254 AO). Ein Einspruch ist mangels Verwaltungsakt nicht statthaft. Vorgehen: Bescheid und Bekanntgabe prüfen (Akteneinsicht beziehungsweise Bescheidkopie anfordern), bei Streit über die Zahlungspflicht Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO beantragen.","n":["§ 259 AO","§ 118 AO","§ 218 Abs. 2 AO","§ 254 AO"]},{"f":"Sind die Rücksendung von Originalbelegen, eine Rechtsauskunft am Telefon oder ein Prüfungsbericht Verwaltungsakte?","a":"Nein. Es fehlt jeweils an einer Regelung mit unmittelbarer Rechtswirkung nach außen. Belegrücksendung ist schlichtes Verwaltungshandeln, der Prüfungsbericht (§ 202 AO) bereitet nur die Auswertungsbescheide vor, die telefonische Ankündigung einer Prüfung ersetzt nicht die schriftliche Prüfungsanordnung (§ 196 AO). Dagegen sind zum Beispiel die Androhung eines Zwangsgelds (§ 332 AO) und die Prüfungsanordnung Verwaltungsakte.","n":["§ 118 AO","§ 202 AO","§ 196 AO","§ 332 AO"]}],"b":["Ist eine Mahnung ein Verwaltungsakt?","Fall: Mandant erhält Mahnung zur ESt 2022 (Nachzahlung 20.000 €), erinnert sich an keine Erklärung: kann gegen die Mahnung Einspruch eingelegt werden?"],"u":false,"w":1.55},{"i":"va-wirksamkeit","f":"AO","t":"Wirksamkeit, Form, Nichtigkeit und Nebenbestimmungen","n":3,"q":4,"k":{"Baden-Württemberg":2,"Unbekannt":1},"kq":{"Unbekannt":2,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":1,"2025":2},"c":[{"f":"Wann wird ein Verwaltungsakt wirksam und wann ist er nichtig?","a":"Wirksam wird er gegenüber dem Betroffenen mit der Bekanntgabe und mit dem bekanntgegebenen Inhalt (§ 124 Abs. 1 AO); er bleibt wirksam, bis er zurückgenommen, widerrufen, aufgehoben oder erledigt ist (§ 124 Abs. 2 AO). Ein rechtswidriger Verwaltungsakt ist wirksam und anfechtbar. Nichtig (§ 125 AO) ist er nur bei besonders schwerwiegendem und offenkundigem Fehler, zum Beispiel fehlende Erkennbarkeit der Behörde bei schriftlichem VA; ein nichtiger VA ist unwirksam (§ 124 Abs. 3 AO).","n":["§ 124 AO","§ 125 AO"]},{"f":"Wie können Form- und Verfahrensfehler eines Steuerbescheids geheilt werden?","a":"Heilung nach § 126 AO: fehlender Antrag, fehlende Begründung, unterbliebene Anhörung oder Mitwirkung können bis zum Abschluss der Tatsacheninstanz des finanzgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden (§ 126 Abs. 2 AO). Fehlen Begründung oder Anhörung und wird deshalb die Einspruchsfrist versäumt, gilt die Versäumung als nicht verschuldet (§ 126 Abs. 3 AO). Nach § 127 AO kann die Aufhebung nicht allein wegen Verfahrens-, Form- oder Zuständigkeitsfehlern verlangt werden, wenn keine andere Entscheidung in der Sache hätte getroffen werden können (gebundene Entscheidungen).","n":["§ 126 AO","§ 127 AO"]},{"f":"Darf das Finanzamt einen Steuerbescheid unter Widerrufsvorbehalt erlassen?","a":"Nein. Steuerbescheide sind gebundene Verwaltungsakte; Nebenbestimmungen sind nur zulässig, wenn sie gesetzlich zugelassen sind (§ 120 Abs. 1 AO). Für Steuerbescheide sind das der Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) und der Vorläufigkeitsvermerk (§ 165 AO). Bei Ermessensverwaltungsakten wie der Stundung sind Widerrufsvorbehalt, Befristung, Bedingung und Auflage möglich (§ 120 Abs. 2 AO).","n":["§ 120 AO","§ 164 AO","§ 165 AO"]}],"b":["Wann ist ein Verwaltungsakt wirksam?","Ist ein Widerrufsvorbehalt auch bei Steuerbescheiden möglich?","Wirksamkeit, Nichtigkeit und Bekanntgabe eines Verwaltungsakts"],"u":false,"w":2.25},{"i":"bekanntgabe-adressaten","f":"AO","t":"Bekanntgabe: Inhalts-, Bekanntgabeadressat und Empfänger","n":3,"q":4,"k":{"Sachsen":1,"Hessen":1,"Unbekannt":1},"kq":{"Hessen":2,"Unbekannt":1,"Sachsen":1},"y":{"2023":2,"2025":1},"c":[{"f":"Unterscheiden Sie Inhaltsadressat, Bekanntgabeadressat und Empfänger. Wann fallen sie auseinander?","a":"Inhaltsadressat: derjenige, an den sich die Regelung richtet (zum Beispiel Steuerschuldner). Bekanntgabeadressat: derjenige, dem der VA bekanntzugeben ist (§ 122 Abs. 1 S. 1 AO); meist identisch, abweichend zum Beispiel bei gesetzlichen Vertretern (Eltern eines Minderjährigen, Geschäftsführer, Insolvenzverwalter). Empfänger: derjenige, dem der VA tatsächlich zugehen soll, zum Beispiel Empfangsbevollmächtigter oder Steuerberater (§ 122 Abs. 1 S. 3 AO).","n":["§ 122 Abs. 1 AO","§ 34 AO"]},{"f":"Wem ist ein Bescheid für einen Minderjährigen bekanntzugeben, der mit Ermächtigung der Eltern ein Handelsgewerbe betreibt?","a":"Grundsätzlich den gesetzlichen Vertretern (Eltern) als Bekanntgabeadressaten, da Minderjährige nicht handlungsfähig sind (§ 79 Abs. 1 Nr. 1 AO). Ist der Minderjährige nach § 112 BGB zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts ermächtigt (mit Genehmigung des Familiengerichts), ist er insoweit handlungsfähig (§ 79 Abs. 1 Nr. 2 AO); Bescheide zu den betrieblichen Steuern (zum Beispiel USt, GewSt) können ihm selbst bekanntgegeben werden.","n":["§ 79 AO","§ 112 BGB","§ 122 AO"]},{"f":"Wie viele Bescheide erhalten zusammenveranlagte Ehegatten und wie wird bekanntgegeben?","a":"Es ergeht ein zusammengefasster Bescheid (§ 155 Abs. 3 AO), der inhaltlich zwei Steuerfestsetzungen gegenüber jedem Ehegatten als Gesamtschuldner enthält. Für die Bekanntgabe genügt eine Ausfertigung an die gemeinsame Anschrift (§ 122 Abs. 7 S. 1 AO). Auf Antrag oder wenn dem FA bekannt ist, dass zwischen den Ehegatten ernstliche Meinungsverschiedenheiten bestehen, ist einzeln bekanntzugeben (§ 122 Abs. 7 S. 2 AO).","n":["§ 155 Abs. 3 AO","§ 122 Abs. 7 AO","§ 44 AO"]}],"b":["Wie viele Bescheide erhalten zusammenveranlagte Ehegatten?","Was ist der Unterschied zwischen Bekanntgabe-, Inhalts- und Empfangsadressat?","Bekanntgabe: Was sind Inhaltsadressat, Bekanntgabeadressat und Empfänger und wann fallen sie auseinander?"],"u":false,"w":1.95},{"i":"bekanntgabefiktion","f":"AO","t":"Bekanntgabefiktion (§ 122 Abs. 2 AO, vier Tage)","n":19,"q":19,"k":{"Baden-Württemberg":12,"Schleswig-Holstein":2,"Bayern-München":1,"Brandenburg":3,"Südbaden":1},"kq":{"Brandenburg":3,"Schleswig-Holstein":2,"Baden-Württemberg":12,"Südbaden":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":2,"2024":2,"2025":14,"2026":1},"c":[{"f":"Wann gilt ein schriftlicher Steuerbescheid als bekanntgegeben, der mit einfachem Brief versandt wird?","a":"Nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO am vierten Tag nach Aufgabe zur Post (seit 1.1.2025 durch das Postrechtsmodernisierungsgesetz; bis 2024: dritter Tag). Fällt der vierte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich die Bekanntgabe auf den nächsten Werktag (BFH, § 108 Abs. 3 AO entsprechend). Bei Bereitstellung zum Datenabruf gilt der Verwaltungsakt am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekanntgegeben (§ 122a Abs. 4 AO für Verwaltungsakte, die nach dem 31.12.2025 erlassen werden; zuvor knüpfte die Frist an die Absendung der Benachrichtigung an).","n":["§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO","§ 122a AO","§ 108 Abs. 3 AO"]},{"f":"Bescheid datiert vom Mittwoch, 24.04.2024 und lag am Samstag, 27.04.2024 im Briefkasten. Wann ist er bekanntgegeben? Was gilt bei späterem Zugang?","a":"Rechtslage 2024 (Dreitagesfiktion): dritter Tag nach Aufgabe zur Post wäre Samstag, 27.04.; Verschiebung auf Montag, 29.04.2024. Ein früherer tatsächlicher Zugang ist unbeachtlich, die Fiktion schützt den Steuerpflichtigen. Geht der Bescheid später zu, ist der tatsächliche Zugang maßgeblich; im Zweifel muss das FA Zugang und Zeitpunkt nachweisen (§ 122 Abs. 2 letzter Hs. AO). Ab 2025 gilt die Viertagesfiktion.","n":["§ 122 Abs. 2 AO","§ 108 Abs. 3 AO"]},{"f":"Ein Finanzbeamter wirft den Bescheid am 23.12. persönlich in den Briefkasten. Wann ist er bekanntgegeben?","a":"Die Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO gilt nur bei Übermittlung durch die Post (Postdienstleister). Bei Übermittlung durch Boten beziehungsweise Einwurf durch Bedienstete ist der VA mit tatsächlichem Zugang bekanntgegeben, also wenn unter gewöhnlichen Umständen mit Kenntnisnahme zu rechnen ist; bei Einwurf an einem Werktag während üblicher Zeiten am selben Tag (23.12.). Die Einspruchsfrist beginnt am Folgetag.","n":["§ 122 Abs. 2 AO","§ 108 AO","§ 187 Abs. 1 BGB"]},{"f":"Die Einspruchsentscheidung geht tatsächlich erst nach fünf Tagen zu; am Abend desselben Tages nimmt der Berater den Einspruch per Fax zurück. Ist die Rücknahme wirksam?","a":"Ein Einspruch kann bis zur Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung zurückgenommen werden (§ 362 Abs. 1 AO). Bei tatsächlich späterem Zugang als dem vierten Tag ist der tatsächliche Zugang maßgeblich (§ 122 Abs. 2 AO). Mit dem Zugang ist die Entscheidung bekanntgegeben; eine danach eingehende Rücknahme geht ins Leere. Entscheidend ist also, ob die Rücknahme vor dem Zugang der Entscheidung beim Empfänger eingeht.","n":["§ 362 AO","§ 122 Abs. 2 AO","§ 366 AO"]}],"b":["Wie erfolgt die Bekanntgabe von Verwaltungsakten?","Kleiner Fall zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten.","Welche Auswirkungen hat eine tatsächlich spätere Bekanntgabe?","Wie funktioniert die Bekanntgabe, insbesondere die neue Vier-Tages-Fiktion?"],"u":false,"w":15.4,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Drei-Tages-Fiktion","richtig":"Seit 2025 gilt der vierte Tag nach Aufgabe zur Post als Bekanntgabetag.","n":["§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO"]}]},{"i":"bekanntgabemaengel","f":"AO","t":"Bekanntgabemängel und Heilung durch Weiterleitung","n":5,"q":5,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":3},"y":{"2024":1,"2025":4},"c":[{"f":"Ein an den Mandanten gerichteter Bescheid wird falsch zugestellt (zum Beispiel beim Nachbarn) und von diesem später weitergegeben. Ist die Bekanntgabe wirksam?","a":"Eine fehlerhafte Übermittlung ist ein Bekanntgabemangel. Er wird geheilt, sobald der Bescheid dem richtigen Bekanntgabeadressaten tatsächlich zugeht; maßgeblich ist dann der Tag des tatsächlichen Zugangs. Bei förmlicher Zustellung (PZU) gilt § 8 VwZG: Das Schriftstück gilt in dem Zeitpunkt als zugestellt, in dem es dem Empfangsberechtigten nachweislich zugegangen ist. Das FA trägt die Nachweislast für Zugang und Zeitpunkt (§ 122 Abs. 2 AO).","n":["§ 122 AO","§ 8 VwZG"]},{"f":"Ein Bescheid für B wird versehentlich im Umschlag für A verschickt; A leitet ihn am 29.04. weiter, Zugang bei B am 02.05.2024. Wann ist er bekanntgegeben?","a":"Die Fiktion des § 122 Abs. 2 AO greift nur bei ordnungsgemäßer Absendung an den Adressaten. Hier liegt ein Bekanntgabemangel vor, der durch tatsächlichen Zugang bei B geheilt wird: Bekanntgabe am 02.05.2024. Die Einspruchsfrist beginnt am 03.05. und endet mit Ablauf des 03.06.2024 (Monatsfrist, § 108 Abs. 1 AO i. V. m. §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB; der 02.06.2024 ist ein Sonntag, daher nach § 108 Abs. 3 AO Montag, 03.06.).","n":["§ 122 AO","§ 108 AO","§ 188 Abs. 2 BGB"]}],"b":["Schätzungsbescheid wurde per PZU beim Nachbarn zugestellt: ist die Bekanntgabe wirksam?","Fall (Forts.): Falsch adressierter Bescheid wird durch alten Nachbarn übergeben. Wirksame Bekanntgabe?","Fall: Fehlgeleiteter Bescheid für B im selben Brief, am 29.04. weitergeleitet, Zugang 02.05.2024. Wann Bekanntgabe?","Bescheid landet beim Nachbarn: späterer Zugang"],"u":false,"w":4.1},{"i":"bekanntgabe-bevollmaechtigter","f":"AO","t":"Bekanntgabe an den Steuerberater als Bevollmächtigten","n":5,"q":5,"k":{"Sachsen":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Köln":1,"Brandenburg":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Brandenburg":1,"Sachsen":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Köln":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":2},"c":[{"f":"Muss das Finanzamt einen Bescheid dem Steuerberater bekanntgeben, wenn eine Vollmacht vorliegt?","a":"Nach § 122 Abs. 1 S. 3 AO kann der VA gegenüber einem Bevollmächtigten bekanntgegeben werden (Ermessen). Liegt eine schriftliche oder elektronisch übermittelte Empfangsvollmacht vor (zum Beispiel Vollmachtsdatenbank, § 80a AO), ist das Ermessen regelmäßig auf null reduziert; der Bescheid ist dann dem Bevollmächtigten bekanntzugeben (AEAO zu § 122).","n":["§ 122 Abs. 1 S. 3 AO","§ 80 AO","§ 80a AO"]},{"f":"Trotz Empfangsvollmacht wird der Bescheid dem Mandanten statt dem Steuerberater bekanntgegeben. Folgen?","a":"Die Bekanntgabe an den Mandanten ist fehlerhaft (Ermessensfehler). Nach Verwaltungsauffassung ist der Bescheid erst mit tatsächlichem Zugang beim Bevollmächtigten bekanntgegeben (Heilung durch Weiterleitung); erst dann beginnt die Einspruchsfrist. Erhält der Berater den Bescheid nie, beginnt die Frist nicht zu laufen. Praxis: Zugangsdatum beim Berater dokumentieren.","n":["§ 122 Abs. 1 AO","§ 355 AO"]},{"f":"Der Mandant wechselt den Steuerberater und erteilt dem neuen eine Vollmacht. Wem gegenüber erfolgt die Bekanntgabe?","a":"Die neue Vollmacht wird gegenüber dem FA wirksam, sobald sie ihm zugeht; mit dem Widerruf der alten Vollmacht gegenüber dem FA endet deren Wirkung (§ 80 AO). Ab diesem Zeitpunkt ist dem neuen Bevollmächtigten bekanntzugeben. Bis zum Zugang des Widerrufs darf das FA weiterhin an den bisherigen Bevollmächtigten bekanntgeben.","n":["§ 80 AO","§ 122 Abs. 1 S. 3 AO"]}],"b":["Wie erfolgt die Bekanntgabe an den Steuerberater als Empfangsbevollmächtigten?","Fall: Bescheid wurde nicht dem Steuerberater, sondern dem Steuerpflichtigen bekanntgegeben. Folgen?","Fall: Mandant wechselt den StB samt Vollmacht. Wann und wem gegenüber erfolgt die Bekanntgabe des Bescheids?","Fall: GrESt-Bescheid Juni 2023 über Kauf für 500.000 € (davon 100.000 € PV-Anlage) um 5.000 € zu hoch, Bescheid ging trotz Vollmacht an Mandanten: Wirkung der Vollmacht?"],"u":false,"w":3.65,"typ":"dauer"},{"i":"vollmacht","f":"AO","t":"Vollmacht im Steuerverfahren (§ 80 AO)","n":4,"q":4,"k":{"Hessen":1,"Baden-Württemberg":1,"Rheinland-Pfalz":2},"kq":{"Hessen":1,"Rheinland-Pfalz":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2024":3},"c":[{"f":"Was regelt § 80 AO zur Vollmacht und welchen Umfang hat sie?","a":"Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nichts anderes ergibt; zum Empfang von Steuererstattungen und Steuervergütungen ermächtigt sie nur bei ausdrücklicher Bestimmung. Nachweis auf Verlangen schriftlich; die Finanzbehörde kann sich unmittelbar an den Beteiligten wenden, muss den Bevollmächtigten dann verständigen. Vollmachtsdaten können elektronisch übermittelt werden (§ 80a AO).","n":["§ 80 AO","§ 80a AO"]},{"f":"Kann der Mandant die Vollmacht seines Steuerberaters beschränken und was gilt bei seinem Tod?","a":"Ja, sachlich (zum Beispiel nur bestimmte Steuerarten oder ohne Empfangsvollmacht) und zeitlich; gegenüber dem FA wirkt die Beschränkung beziehungsweise der Widerruf erst, wenn sie ihm zugeht. Die Vollmacht erlischt nicht durch den Tod des Vollmachtgebers; der Bevollmächtigte vertritt dann die Erben als Gesamtrechtsnachfolger, bis diese widerrufen (§ 80 AO). Ein laufender Einspruch wird also fortgeführt.","n":["§ 80 AO","§ 45 AO"]}],"b":["Was regelt die Vollmacht in der AO?","Was regelt § 80 AO zu Bevollmächtigten?","Kann der Steuerpflichtige die Vollmacht gegenüber dem StB beschränken?","Fall: Mandant legt Einspruch gegen LSt-Haftungsbescheid ein und verstirbt. Erlischt die Vollmacht in Steuersachen?"],"u":false,"w":2.65},{"i":"handlungsfaehigkeit","f":"AO","t":"Verfahrenshandlungen und Handlungsfähigkeit (§ 79 AO)","n":2,"q":3,"k":{"Rheinland-Pfalz":2},"kq":{"Rheinland-Pfalz":3},"y":{"2024":2},"c":[{"f":"Was sind Verfahrenshandlungen und wer darf sie vornehmen?","a":"Verfahrenshandlungen sind Handlungen im Verwaltungsverfahren, die auf eine verfahrensrechtliche Wirkung gerichtet sind, zum Beispiel Abgabe einer Steuererklärung, Anträge, Einspruch, Rücknahme. Vornehmen darf sie nur, wer handlungsfähig ist (§ 79 AO): geschäftsfähige natürliche Personen; beschränkt Geschäftsfähige, soweit sie nach bürgerlichem oder öffentlichem Recht als geschäftsfähig anerkannt sind (zum Beispiel §§ 112, 113 BGB); für juristische Personen und Vereinigungen handeln ihre gesetzlichen Vertreter beziehungsweise besonders Beauftragte (§ 79 Abs. 1 Nr. 3 AO, § 34 AO).","n":["§ 79 AO","§ 34 AO"]},{"f":"Eine demente, geschäftsunfähige Person gibt eine Steuererklärung ab. Welche Folgen hat das verfahrensrechtlich?","a":"Die Erklärung ist mangels Handlungsfähigkeit (§ 79 AO) unwirksam; sie gilt nicht als abgegeben. Folge: Die Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO endet nicht durch diese Abgabe; die Festsetzungsfrist beginnt spätestens mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach Entstehung der Steuer. Pflichten erfüllt der Betreuer als gesetzlicher Vertreter (§ 34 AO).","n":["§ 79 AO","§ 170 Abs. 2 AO","§ 34 AO"]}],"b":["Was sind Verfahrenshandlungen?","Was regelt die Handlungsfähigkeit im Steuerverfahren?"],"u":false,"w":1.4},{"i":"fristberechnung","f":"AO","t":"Einspruchsfrist und Fristberechnung (§§ 108, 355 AO)","n":11,"q":13,"k":{"Baden-Württemberg":6,"Bayern-Nürnberg":2,"Düsseldorf":2,"Südbaden":1},"kq":{"Baden-Württemberg":7,"Düsseldorf":2,"Südbaden":2,"Bayern-Nürnberg":2},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":6,"2026":2},"c":[{"f":"Welche Einspruchsfrist gilt und wie wird sie berechnet?","a":"Ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 Abs. 1 AO). Berechnung nach § 108 Abs. 1 AO i. V. m. §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB: Der Bekanntgabetag zählt nicht mit, die Frist endet mit Ablauf des Tages des Folgemonats, der durch seine Zahl dem Bekanntgabetag entspricht. Fällt das Fristende auf Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, endet sie mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 108 Abs. 3 AO). Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie unrichtig, gilt eine Jahresfrist (§ 356 Abs. 2 AO).","n":["§ 355 Abs. 1 AO","§ 108 AO","§ 187 BGB","§ 188 BGB","§ 356 Abs. 2 AO"]},{"f":"Bescheid wird am Donnerstag, 06.02.2025 zur Post gegeben. Bestimmen Sie Bekanntgabe und Ende der Einspruchsfrist.","a":"Vierter Tag nach Aufgabe zur Post: Montag, 10.02.2025 (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO). Fristbeginn 11.02. (§ 187 Abs. 1 BGB), Fristende mit Ablauf des 10.03.2025 (Montag, Werktag; § 188 Abs. 2 BGB). Wäre der vierte Tag ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, verschiebt sich schon die Bekanntgabe auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO analog, BFH).","n":["§ 122 Abs. 2 AO","§ 108 AO","§ 187 BGB","§ 188 BGB"]},{"f":"Das Finanzamt sitzt in einem Bundesland mit Feiertag, der bevollmächtigte Steuerberater in einem Bundesland ohne diesen Feiertag. Welcher Feiertag zählt?","a":"Es kommt auf die jeweils zu wahrende Handlung an. Für das Ende der Bekanntgabefiktion wird überwiegend auf den Ort des Empfängers abgestellt, an dem der Bescheid ankommt. Für das Ende der Einspruchsfrist ist nach h. M. maßgeblich, ob am Sitz der Behörde, bei der der Einspruch anzubringen ist, ein Feiertag ist. Praktisch sollte der Berater im Zweifel die frühere Frist wahren.","n":["§ 108 Abs. 3 AO","§ 122 Abs. 2 AO"]},{"f":"Welche Arten von Fristen kennt die AO und welche sind verlängerbar?","a":"Gesetzliche Fristen (zum Beispiel Einspruchsfrist § 355 AO, Erklärungsfristen § 149 AO) und behördliche (gewillkürte) Fristen, die das FA setzt. Behördliche Fristen und Erklärungsfristen können nach § 109 AO verlängert werden, auch rückwirkend. Die Einspruchsfrist ist eine nicht verlängerbare gesetzliche Ausschlussfrist; bei Versäumung hilft nur die Wiedereinsetzung nach § 110 AO.","n":["§ 109 AO","§ 110 AO","§ 355 AO"]}],"b":["Welche Frist gilt für den Einspruch?","Was gibt es neben gesetzlichen Fristen noch?","Was gilt, wenn die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt?","Wie berechnet sich die Einspruchsfrist in diesem Fall?"],"u":true,"w":9.05,"typ":"dauer"},{"i":"wiedereinsetzung","f":"AO","t":"Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 AO)","n":8,"q":11,"k":{"Sachsen":1,"Baden-Württemberg":6,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Sachsen":1,"Baden-Württemberg":9,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2023":2,"2024":1,"2025":4,"2026":1},"c":[{"f":"Welche Voraussetzungen hat die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand?","a":"Gesetzliche Frist ohne Verschulden versäumt (§ 110 Abs. 1 AO); Verschulden eines Vertreters wird zugerechnet. Antrag innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses mit Glaubhaftmachung der Tatsachen; innerhalb der Antragsfrist ist die versäumte Handlung nachzuholen, dann kann Wiedereinsetzung auch ohne Antrag gewährt werden (§ 110 Abs. 2 AO). Ausschlussfrist ein Jahr nach Ende der versäumten Frist, außer bei höherer Gewalt (§ 110 Abs. 3 AO).","n":["§ 110 AO"]},{"f":"Eine geschulte, zuverlässige Kanzleimitarbeiterin notiert eine Frist falsch. Abwandlung: Der Fehler passiert einem ungeschulten Auszubildenden. Wiedereinsetzung?","a":"Grundfall: Ja. Das Verschulden von Büropersonal ist dem Berater nicht zuzurechnen (kein Vertreter im Sinne des § 110 Abs. 1 S. 2 AO), wenn er sorgfältig ausgewählt, angeleitet und überwacht hat und eine ordnungsgemäße Fristenkontrolle besteht (Büroversehen). Abwandlung: Überträgt der Berater die Fristenkontrolle einer nicht ausreichend geschulten Kraft, liegt ein eigenes Organisationsverschulden vor; keine Wiedereinsetzung.","n":["§ 110 AO"]},{"f":"Die Mutter vergisst, den an die Tochter gerichteten Bescheid weiterzugeben; die Frist ist abgelaufen. Abwandlung: Urlaub bis 31.05., anschließend Krankenhaus bis 07.06. Wiedereinsetzung?","a":"Grundfall: Fehler von Familienangehörigen, die mit der Postannahme betraut sind, werden nicht als Vertreterverschulden zugerechnet; es kommt darauf an, ob die Tochter eigene Sorgfaltspflichten (Organisation der Post, Nachfrage) verletzt hat. Bei erkennbar unzuverlässiger Organisation keine Wiedereinsetzung. Abwandlung: Bei vorübergehender Abwesenheit bis etwa sechs Wochen (Urlaub) müssen keine besonderen Vorkehrungen getroffen werden; anschließende Krankheit ist ebenfalls unverschuldet. Antrag binnen eines Monats nach Wegfall des Hindernisses (ab 07.06.) und Nachholung des Einspruchs.","n":["§ 110 AO"]},{"f":"Der Bescheid berücksichtigt die AfA ohne Begründung nicht; der Mandant versäumt deshalb die Einspruchsfrist. Was gilt?","a":"Fehlt die erforderliche Begründung oder unterbleibt die Anhörung (§ 91 AO) und wird dadurch die rechtzeitige Anfechtung versäumt, gilt die Versäumung als nicht verschuldet (§ 126 Abs. 3 AO); Wiedereinsetzung nach § 110 AO mit Fristbeginn ab Nachholung der Begründung beziehungsweise Anhörung. Daneben Korrekturnormen prüfen (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO scheidet aus, wenn die Tatsache dem FA bekannt war).","n":["§ 126 Abs. 3 AO","§ 110 AO","§ 91 AO"]}],"b":["Was regelt § 110 AO?","Was kann man tun, wenn die Frist abgelaufen ist?","Die Einspruchsfrist wurde versäumt. Was kann man tun?","Die Mutter hat vergessen, den Brief weiterzugeben; Frist abgelaufen. Wiedereinsetzung?"],"u":false,"w":6.2,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Wiedereinsetzung trotz eigenen Verschuldens","richtig":"Nur ohne Verschulden; das Verschulden eines Vertreters wird zugerechnet.","n":["§ 110 Abs. 1 AO"]}]},{"i":"einspruch-zulaessigkeit","f":"AO","t":"Einspruch: Zulässigkeitsvoraussetzungen","n":15,"q":15,"k":{"Baden-Württemberg":9,"Bayern-Nürnberg":3,"Schleswig-Holstein":1,"Düsseldorf":1,"Brandenburg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":9,"Bayern-Nürnberg":3,"Düsseldorf":1,"Schleswig-Holstein":1,"Brandenburg":1},"y":{"2023":2,"2024":3,"2025":10},"c":[{"f":"Der Mandant ist mit seinem vor drei Wochen zugegangenen ESt-Bescheid nicht einverstanden. Prüfen Sie die Zulässigkeit eines Einspruchs.","a":"Statthaftigkeit: VA in Abgabenangelegenheit (§ 347 Abs. 1 AO), kein Ausschluss nach § 348 AO. Form: schriftlich oder elektronisch, Bezeichnung unschädlich (§ 357 Abs. 1 AO), Einlegung bei der erlassenden Behörde (§ 357 Abs. 2 AO). Frist: ein Monat nach Bekanntgabe (§ 355 AO). Beschwer: Geltendmachung einer Rechtsverletzung (§ 350 AO), bei Steuerbescheiden grundsätzlich nur durch zu hohe Steuer (§ 351 AO beachten). Einspruchsbefugnis (§ 352 AO bei Feststellungen), kein Verzicht (§ 354 AO), keine Rücknahme (§ 362 AO). Begründetheit: Rechtswidrigkeit und Rechtsverletzung. Eine Begründung ist keine Zulässigkeitsvoraussetzung: § 357 Abs. 3 S. 3 AO ist eine Soll-Vorschrift; sie ist aber dringend zu empfehlen.","n":["§ 347 AO","§ 350 AO","§ 355 AO","§ 357 AO","§ 358 AO"]},{"f":"Ein Bürger schreibt drei Wochen nach Erhalt des Bescheids einen 'Widerspruch'. Wie muss das FA reagieren?","a":"Die unrichtige Bezeichnung schadet nicht (§ 357 Abs. 1 S. 3 AO). Das Schreiben ist nach dem erkennbaren Willen auszulegen (§ 133 BGB analog); im Zweifel ist ein Einspruch anzunehmen, weil er den umfassendsten Rechtsschutz bietet. Das FA prüft die Zulässigkeit (Frist gewahrt) und behandelt es als Einspruch; gegebenenfalls Nachfrage beim Steuerpflichtigen.","n":["§ 357 Abs. 1 AO","§ 133 BGB"]},{"f":"Ist ein Einspruch vor wirksamer Bekanntgabe des Bescheids zulässig?","a":"Nein. Statthaft ist der Einspruch nur gegen einen existierenden, das heißt bekanntgegebenen Verwaltungsakt (§ 347 Abs. 1 AO). Ein vor Bekanntgabe eingelegter Einspruch ist unzulässig und wird nach h. M. auch nicht durch die spätere Bekanntgabe zulässig; er muss nach Bekanntgabe erneut eingelegt werden.","n":["§ 347 AO","§ 124 AO"]},{"f":"Der Bescheid ging an den bevollmächtigten Steuerberater; der Mandant erhält eine Kopie und legt selbst Einspruch ein. Ist das zulässig?","a":"Ja. Der Steuerpflichtige bleibt trotz Bevollmächtigung selbst handlungsfähig (§ 79 AO) und einspruchsbefugt. Die Frist richtet sich nach der Bekanntgabe gegenüber dem Bevollmächtigten. Der Berater sollte informiert werden, da das FA seine Kommunikation weiter über ihn führen kann.","n":["§ 79 AO","§ 80 AO","§ 355 AO"]},{"f":"Gegen einen bestandskräftigen Bescheid ergeht nach einer Kontrollmitteilung ein Änderungsbescheid mit 1.500 € Mehrsteuer. Der Mandant hat außerdem vergessene Werbungskosten gefunden, die 4.000 € Steuer ausmachen. Was kann er mit dem Einspruch erreichen?","a":"Der Änderungsbescheid ist nur insoweit anfechtbar, als die Änderung reicht (§ 351 Abs. 1 AO). Innerhalb dieses Rahmens können aber beliebige Einwendungen geltend gemacht werden, auch solche, die mit dem Anlass der Änderung nichts zu tun haben. Die vergessenen Werbungskosten können daher die Mehrsteuer von 1.500 € beseitigen; eine Herabsetzung unter die bisherige bestandskräftige Steuer ist über den Einspruch nicht möglich. Für den übersteigenden Betrag ist eine eigene Korrekturvorschrift zu prüfen. Nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO scheitert die Änderung meist am groben Verschulden; dieses ist aber unbeachtlich, wenn die Werbungskosten unmittelbar oder mittelbar mit den nachträglich bekannt gewordenen Einnahmen zusammenhängen (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 AO). Daneben werden materielle Fehler im Rahmen einer Änderung nach § 177 AO gegengerechnet.","n":["§ 351 Abs. 1 AO","§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO","§ 177 AO"],"xu":true}],"b":["Ist ein Einspruch vor wirksamer Bekanntgabe möglich?","Wann ist der Einspruch statthaft? Was ist ein Verwaltungsakt?","Welche Voraussetzungen hat der Einspruch (Zulässigkeit, Begründetheit)?","Fall: Mandant kommt mit ESt-Bescheid mit hoher Nachzahlung. Welche Voraussetzungen hat ein Einspruch?"],"u":false,"w":11.7,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Begründung ist Zulässigkeitsvoraussetzung","richtig":"§ 357 Abs. 3 S. 3 AO ist eine Soll-Vorschrift; eine Begründung ist dringend zu empfehlen, aber nicht zwingend.","n":["§ 357 Abs. 3 AO"]}]},{"i":"einspruch-verfahren","f":"AO","t":"Einspruchsverfahren: Zweck, Ablauf, Erledigung","n":6,"q":7,"k":{"Hessen":1,"Schleswig-Holstein":1,"Niedersachsen":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Hessen":1,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-Nürnberg":2,"Niedersachsen":1,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":3,"2025":2},"c":[{"f":"Welchen Zweck hat das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren und wie ist es aufgebaut?","a":"Zwecke: Rechtsschutz des Steuerpflichtigen, Selbstkontrolle der Verwaltung, Entlastung der Finanzgerichte. Es ist kostenfrei und grundsätzlich Voraussetzung der Klage (§ 44 FGO). Ablauf: Einlegung, Zulässigkeitsprüfung (§ 358 AO), Gesamtaufrollung in vollem Umfang (§ 367 Abs. 2 S. 1 AO), gegebenenfalls Hinzuziehung (§ 360 AO), Abhilfe oder Einspruchsentscheidung (§§ 366, 367 AO).","n":["§ 347 AO","§ 367 AO","§ 44 FGO"]},{"f":"Wie kann ein Einspruchsverfahren erledigt werden?","a":"Abhilfe durch Änderungsbescheid (§ 367 Abs. 2 S. 3 AO), Einspruchsentscheidung (Verwerfung als unzulässig, Zurückweisung als unbegründet, Teilabhilfe), Teileinspruchsentscheidung (§ 367 Abs. 2a AO), Allgemeinverfügung (§ 367 Abs. 2b AO), Rücknahme durch den Einspruchsführer (§ 362 AO). Das Ruhen (§ 363 AO) unterbricht nur, erledigt nicht.","n":["§ 367 AO","§ 362 AO","§ 363 AO"]},{"f":"Wie wirken Einspruch und Vorbehalt der Nachprüfung auf die Bestandskraft und die Zahlungspflicht?","a":"Der Einspruch hindert den Eintritt der formellen Bestandskraft; der Bescheid bleibt offen, auch zuungunsten (Verböserung nach Hinweis). Die Vollziehung wird nicht gehemmt (§ 361 Abs. 1 AO); dafür AdV beantragen. Beim Vorbehalt der Nachprüfung tritt nach Ablauf der Einspruchsfrist formelle Bestandskraft ein, die Festsetzung bleibt aber insgesamt änderbar (§ 164 Abs. 2 AO), solange der Vorbehalt wirkt.","n":["§ 361 AO","§ 164 AO","§ 367 Abs. 2 AO"]}],"b":["Wozu gibt es das Einspruchsverfahren?","Wie kann ein Einspruchsverfahren erledigt werden?","Wie wirken sich Einspruch und Vorbehalt der Nachprüfung auf die Bestandskraft aus?","Was kann das FA tun, wenn über Teile eines Einspruchs bereits entschieden werden kann?"],"u":false,"w":4.35,"typ":"dauer"},{"i":"verboeserung","f":"AO","t":"Verböserung im Einspruchs- und Klageverfahren","n":4,"q":4,"k":{"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-München":1,"Sachsen":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":1,"Sachsen":1},"y":{"2024":2,"2025":2},"c":[{"f":"Darf das Finanzamt im Einspruchsverfahren zum Nachteil des Einspruchsführers ändern? Wie muss es vorgehen?","a":"Ja (Gesamtaufrollung, § 367 Abs. 2 S. 1 AO). Vorher muss es auf die Möglichkeit der Verböserung unter Angabe der Gründe hinweisen und Gelegenheit zur Äußerung geben (§ 367 Abs. 2 S. 2 AO). Der Einspruchsführer kann die Verböserung durch Rücknahme des Einspruchs (§ 362 AO) abwenden, sofern das FA nicht ohnehin nach einer Korrekturnorm (zum Beispiel § 164 AO, § 173 AO) ändern darf.","n":["§ 367 Abs. 2 AO","§ 362 AO"]},{"f":"Ist eine Verböserung im Klageverfahren möglich?","a":"Nein. Das Finanzgericht darf über das Klagebegehren nicht hinausgehen (§ 96 Abs. 1 S. 2 FGO); es gilt das Verböserungsverbot. Das FA kann aber während des Klageverfahrens einen geänderten Bescheid erlassen, wenn eine Korrekturnorm greift; dieser wird Gegenstand des Verfahrens (§ 68 FGO).","n":["§ 96 Abs. 1 FGO","§ 68 FGO"]}],"b":["Darf das FA im Einspruchsverfahren verbösern?","Ist eine Verböserung im Klageverfahren möglich?","Ist eine Verböserung im Einspruchsverfahren möglich?","Fall: Im Einspruchsverfahren würde eine Verböserung drohen. Wie muss das FA vorgehen?"],"u":false,"w":3.1},{"i":"ruhen-allgemeinverfuegung","f":"AO","t":"Ruhen des Verfahrens, Musterverfahren, Allgemeinverfügung","n":5,"q":5,"k":{"Baden-Württemberg":2,"Berlin":1,"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Berlin":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":2,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2023":3,"2025":2},"c":[{"f":"Wann ruht ein Einspruchsverfahren?","a":"Mit Zustimmung des Einspruchsführers, wenn das aus wichtigen Gründen zweckmäßig erscheint (§ 363 Abs. 2 S. 1 AO). Kraft Gesetzes (Zwangsruhe), wenn wegen der Verfassungsmäßigkeit einer Norm oder einer Rechtsfrage ein Verfahren beim EuGH, BVerfG oder einem obersten Bundesgericht anhängig ist und der Einspruch darauf gestützt wird (§ 363 Abs. 2 S. 2 AO); dies gilt nicht, soweit der Bescheid insoweit vorläufig nach § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 oder 4 AO ergangen ist. Fortsetzung auf Antrag oder durch das FA (§ 363 Abs. 2 S. 4 AO); daneben Ruhen kraft Allgemeinverfügung (§ 363 Abs. 2 S. 3 AO).","n":["§ 363 AO","§ 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO"]},{"f":"Was ist eine Allgemeinverfügung nach § 367 Abs. 2b AO?","a":"Die obersten Finanzbehörden (BMF und Länder) können anhängige Einsprüche, die eine vom EuGH, BVerfG oder BFH entschiedene Rechtsfrage betreffen und denen nicht abgeholfen werden kann, durch Allgemeinverfügung zurückweisen. Sie wird im BStBl veröffentlicht; gegen sie ist Klage binnen eines Jahres nach Bekanntgabe möglich (§ 367 Abs. 2b AO). Typischer Fall: nach einer für die Verwaltung günstigen höchstrichterlichen Entscheidung über Masseneinsprüche.","n":["§ 367 Abs. 2b AO"]}],"b":["Was ist ein Musterverfahren?","Wann, von wem und wo geregelt wird eine Allgemeinverfügung erlassen?","Was tut das Finanzamt mit Einsprüchen zu noch ungeklärten Rechtsfragen?","Erläutern Sie § 363 AO: Wann ist ein Ruhen des Verfahrens möglich und wann nicht (Allgemeinverfügung)?"],"u":false,"w":3.35,"fe":[{"falsch":"Zuständig ist das BMF","richtig":"Zuständig ist die oberste Finanzbehörde; in der Praxis meist die obersten Landesfinanzbehörden.","n":["§ 367 Abs. 2b AO","§ 6 Abs. 2 Nr. 1 AO"]}]},{"i":"schlichte-aenderung","f":"AO","t":"Schlichter Änderungsantrag (§ 172 AO) und Einspruch","n":5,"q":8,"k":{"Düsseldorf":1,"Hamburg":1,"Schleswig-Holstein":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Hamburg":2,"Schleswig-Holstein":1,"Baden-Württemberg":4,"Düsseldorf":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":3},"c":[{"f":"Was unterscheidet den schlichten Änderungsantrag vom Einspruch und was empfehlen Sie?","a":"Schlichter Antrag (§ 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO): zugunsten nur innerhalb der Einspruchsfrist, muss das Änderungsbegehren konkret bezeichnen; Prüfung nur im beantragten Umfang, keine Verböserung (aber Saldierung nach § 177 AO), keine AdV, kein Klageweg ohne Einspruch gegen die Ablehnung. Einspruch: Gesamtaufrollung (§ 367 Abs. 2 AO), Verböserung nach Hinweis möglich, AdV möglich, Weg zum FG. Empfehlung regelmäßig Einspruch, schlichter Antrag bei eindeutigem Fehler und Verböserungsrisiko.","n":["§ 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO","§ 367 AO","§ 177 AO"]},{"f":"Wie unterscheiden sich Einspruch und schlichter Änderungsantrag bei der Festsetzungsverjährung?","a":"Antrag auf Aufhebung oder Änderung: Ablaufhemmung bis zur unanfechtbaren Entscheidung über den Antrag (§ 171 Abs. 3 AO), aber nur im Umfang des Antrags. Einspruch: Ablaufhemmung für den gesamten Steueranspruch bis zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung (§ 171 Abs. 3a AO).","n":["§ 171 Abs. 3 AO","§ 171 Abs. 3a AO"],"xu":true},{"f":"Das FA fragt, ob der Mandant der Änderung seines bestandskräftigen ESt-Bescheids zustimmt (doppelt gewährter Arbeitnehmer-Pauschbetrag). Beratung? Es ergeht trotzdem ein Änderungsbescheid.","a":"Ohne Vorbehalt und bestandskräftig ist eine Änderung zuungunsten hier nur mit Zustimmung möglich (§ 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO); § 129 AO greift nur, wenn der Fehler eine offenbare Unrichtigkeit (mechanisches Versehen) ist, nicht bei Fehlern in der Willensbildung. Der Mandant ist nicht verpflichtet zuzustimmen. Eine Berichtigungspflicht nach § 153 AO besteht nur, wenn der Fehler auf seiner eigenen unrichtigen oder unvollständigen Erklärung beruht, nicht bei einem Fehler des Finanzamts. Ergeht der Bescheid ohne Zustimmung und ohne andere Korrekturnorm, ist er rechtswidrig: Einspruch einlegen.","n":["§ 172 Abs. 1 AO","§ 129 AO"]}],"b":["Wie grenzt man Einspruch und Antrag auf schlichte Änderung ab?","Welche Unterschiede bestehen dabei hinsichtlich der Festsetzungsverjährung?","Was ist der Unterschied zwischen Einspruch und Antrag auf schlichte Änderung?","Fall: FA fragt, ob der Stpfl. der Änderung des bestandskräftigen ESt-Bescheids (doppelter Arbeitnehmer-Pauschbetrag) zustimmt. Beratung?"],"u":false,"w":3.8,"typ":"dauer"},{"i":"praeklusion","f":"AO","t":"Präklusion: § 364b AO und § 76 Abs. 3 FGO","n":1,"q":2,"k":{"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":2},"y":{"2022":1},"c":[{"f":"Der Einspruch wird nicht begründet. Was kann das FA tun und welche Folgen hat der Fristablauf? Gibt es eine Entsprechung in der FGO?","a":"Das FA kann eine Ausschlussfrist zur Angabe der beschwerenden Tatsachen, Erklärung zu bestimmten Punkten oder Vorlage von Beweismitteln setzen, mit Belehrung über die Folgen (§ 364b Abs. 1, 3 AO). Nach Fristablauf vorgebrachte Erklärungen und Beweismittel sind im Einspruchsverfahren nicht zu berücksichtigen (§ 364b Abs. 2 AO). Im Klageverfahren kann das FG solche Erklärungen zurückweisen (Ermessen), wenn ihre Zulassung die Erledigung verzögern würde und die Verspätung nicht genügend entschuldigt ist (§ 76 Abs. 3 FGO i. V. m. § 79b Abs. 3 FGO). Kosten trotz Obsiegens: § 137 FGO.","n":["§ 364b AO","§ 76 Abs. 3 FGO","§ 79b FGO","§ 137 FGO"]}],"b":["Welche korrespondierende Präklusionsregel gibt es in der FGO?"],"u":false,"w":0.45},{"i":"untaetigkeit","f":"FGO","t":"Untätigkeitseinspruch und Untätigkeitsklage","n":3,"q":6,"k":{"Berlin":1,"Sachsen":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Sachsen":4,"Berlin":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2025":2},"c":[{"f":"Das FA bearbeitet eine eingereichte Steuererklärung beziehungsweise einen Antrag nicht. Was kann der Steuerpflichtige tun?","a":"Untätigkeitseinspruch (§ 347 Abs. 1 S. 2 AO): zulässig, wenn über einen Antrag auf Erlass eines VA ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes nicht binnen angemessener Frist entschieden wurde. Ziel ist der Erlass des beantragten VA.","n":["§ 347 Abs. 1 S. 2 AO"]},{"f":"Ein Einspruch liegt seit Monaten unbearbeitet beim FA. Ist ein Einspruch dagegen möglich? Welche Alternative besteht?","a":"Ein Einspruch gegen die Nichtentscheidung über einen Einspruch ist nicht statthaft (§ 348 Nr. 2 AO). Möglich ist die Untätigkeitsklage (§ 46 FGO): Klage ohne vorherige Einspruchsentscheidung, wenn ohne Mitteilung eines zureichenden Grundes in angemessener Frist nicht entschieden wurde; grundsätzlich frühestens nach sechs Monaten seit Einlegung, früher bei besonderen Umständen. Das FG kann das Verfahren bis zum Ablauf einer Frist für die Entscheidung aussetzen (§ 46 Abs. 1 S. 3 FGO).","n":["§ 348 AO","§ 46 FGO"]},{"f":"Welche Klageart ist die Untätigkeitsklage und wie kann sie sich erledigen?","a":"Sie ist keine eigene Klageart, sondern eine Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage ohne abgeschlossenes Vorverfahren (§ 46 FGO). Hilft das FA ab, erledigt sich die Hauptsache (Kosten regelmäßig FA, § 138 Abs. 2 FGO). Ergeht eine ablehnende Einspruchsentscheidung, wird das Verfahren als Anfechtungsklage gegen den Bescheid in Gestalt der Einspruchsentscheidung fortgeführt.","n":["§ 46 FGO","§ 40 FGO","§ 138 FGO"]}],"b":["Fall: Einspruch liegt beim FA unbearbeitet: was kann man tun?","Wann ist eine Untätigkeitsklage zulässig? Was gilt, wenn das FA intern tätig ist, und gilt immer die 6-Monats-Frist?","Finanzamt entscheidet nicht über den Einspruch: Untätigkeitsklage"],"u":false,"w":2.25},{"i":"adv-voraussetzungen","f":"AO","t":"Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO","n":12,"q":15,"k":{"Düsseldorf":4,"Schleswig-Holstein":1,"Brandenburg":2,"Südbaden":1,"Baden-Württemberg":4},"kq":{"Düsseldorf":5,"Schleswig-Holstein":1,"Brandenburg":2,"Südbaden":2,"Baden-Württemberg":5},"y":{"2022":1,"2024":3,"2025":6,"2026":2},"c":[{"f":"Der ESt-Bescheid weist statt einer erwarteten Erstattung eine Nachzahlung aus; der Mandant legt Einspruch ein. Woran müssen Sie denken?","a":"Der Einspruch hemmt die Vollziehung nicht (§ 361 Abs. 1 AO). Daher Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 361 Abs. 2 AO) stellen, sonst Säumniszuschläge und Vollstreckung. Alternativ Stundung (§ 222 AO), wenn keine ernstlichen Zweifel bestehen, aber Zahlungsschwierigkeiten.","n":["§ 361 AO","§ 222 AO","§ 240 AO"]},{"f":"Welche Voraussetzungen hat die Aussetzung der Vollziehung?","a":"Angefochtener VA (Einspruch anhängig), Antrag oder von Amts wegen, und ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit oder unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte (§ 361 Abs. 2 S. 2 AO). Ernstliche Zweifel bestehen, wenn bei summarischer Prüfung neben Gründen für die Rechtmäßigkeit gewichtige gegen sie sprechende Umstände zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung bewirken; ein Überwiegen der Erfolgsaussichten ist nicht erforderlich.","n":["§ 361 Abs. 2 AO"]},{"f":"Ist gegen die Ablehnung der AdV durch das FA ein Rechtsbehelf möglich?","a":"Ja, Einspruch gegen die Ablehnung (sonstiger VA, § 347 AO). Eine Klage gegen die Einspruchsentscheidung über die AdV ist dagegen ausgeschlossen (§ 361 Abs. 5 AO); das Gericht kann nur über einen Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO angerufen werden. Der Antrag beim FG ist zulässig, wenn das FA einen AdV-Antrag ganz oder teilweise abgelehnt hat (§ 69 Abs. 4 FGO).","n":["§ 361 Abs. 5 AO","§ 69 Abs. 3 FGO","§ 69 Abs. 4 FGO"]},{"f":"Welchen Sinn haben AdV und Verfahrensruhe?","a":"AdV verhindert, dass der Steuerpflichtige während des Rechtsbehelfsverfahrens eine voraussichtlich rechtswidrige Steuer zahlen muss (vorläufiger Rechtsschutz, Art. 19 Abs. 4 GG); im Gegenzug fallen bei endgültigem Unterliegen Aussetzungszinsen an (§ 237 AO). Das Ruhen (§ 363 AO) vermeidet Parallelverfahren, wenn eine Rechtsfrage höchstrichterlich anhängig ist, und hält den Fall offen.","n":["§ 361 AO","§ 237 AO","§ 363 AO"]}],"b":["Mandant kann die Zahllast nicht zahlen. Was tun?","Welche Voraussetzungen hat die Gewährung von AdV?","Beeinflusst der Einspruch die Zahlungsverpflichtung?","Ist ein Einspruch gegen die Ablehnung der AdV möglich?"],"u":false,"w":9.65,"typ":"dauer"},{"i":"adv-umfang","f":"AO","t":"AdV: Umfang, Ermessen, Sicherheitsleistung","n":4,"q":7,"k":{"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":2,"Südbaden":1},"kq":{"Baden-Württemberg":3,"Düsseldorf":1,"Südbaden":3},"y":{"2022":1,"2023":1,"2026":2},"c":[{"f":"Bescheid über 40.000 € ESt, Abschlusszahlung 20.000 €, davon 10.000 € rechtswidrig. In welcher Höhe kommt AdV in Betracht?","a":"AdV nur, soweit ernstliche Zweifel bestehen, hier für 10.000 €. Bei Steuerbescheiden ist die AdV zudem auf die festgesetzte Steuer abzüglich anzurechnender Steuerabzugsbeträge und festgesetzter Vorauszahlungen beschränkt (§ 361 Abs. 2 S. 4 AO), also auf die Abschlusszahlung; eine Aussetzung darüber hinaus nur zur Abwendung wesentlicher Nachteile. Beispiel für mehr: wenn die Zweifel Vorauszahlungen beziehungsweise die Steuer insgesamt betreffen und wesentliche Nachteile drohen.","n":["§ 361 Abs. 2 S. 4 AO"]},{"f":"Muss das FA die AdV gewähren? Wann kann es Sicherheit verlangen?","a":"Der Wortlaut ('soll') räumt Ermessen ein (§ 5 AO), das bei ernstlichen Zweifeln regelmäßig auf Gewährung reduziert ist. Die AdV kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden (§ 361 Abs. 2 S. 5 AO), wenn die spätere Durchsetzung gefährdet erscheint; bei sehr hohen Erfolgsaussichten oder wenn der Steuerpflichtige keine Sicherheit leisten kann, ist sie nicht zu verlangen.","n":["§ 361 Abs. 2 AO","§ 5 AO"],"xu":true},{"f":"Die Erklärung beziehungsweise Bilanz ist noch nicht fertig. Genügt eine BWA, um ernstliche Zweifel an einem Schätzungsbescheid darzulegen?","a":"In der Regel nein. Ernstliche Zweifel muss der Antragsteller schlüssig darlegen und glaubhaft machen; eine vorläufige, nicht abgestimmte BWA reicht regelmäßig nicht, um die Schätzung zu erschüttern. Empfehlung: Steuererklärung beziehungsweise Abschluss zügig nachreichen; bei Schätzungsbescheiden ist die Abgabe der Erklärung der wirksamste Weg zur Korrektur im Einspruchsverfahren.","n":["§ 361 AO","§ 162 AO"]}],"b":["Muss das Finanzamt AdV gewähren oder entscheidet es frei?","Für welchen Betrag ist Aussetzung der Vollziehung möglich?","Wann kann bei AdV eine Sicherheitsleistung verlangt werden?","Erklärung/Bilanz noch nicht fertig: genügt dem FA eine BWA, um AdV zu gewähren?"],"u":false,"w":3,"typ":"dauer"},{"i":"adv-fgo","f":"FGO","t":"AdV durch das Finanzgericht (§ 69 FGO)","n":5,"q":6,"k":{"Sachsen":1,"Düsseldorf":1,"Brandenburg":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Sachsen":2,"Brandenburg":1,"Baden-Württemberg":2,"Düsseldorf":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Was regelt § 69 FGO?","a":"Die Erhebung einer Klage hemmt die Vollziehung nicht (§ 69 Abs. 1 FGO). Die Finanzbehörde (Abs. 2) oder auf Antrag das FG (Abs. 3) kann die Vollziehung aussetzen bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit oder unbilliger Härte. Der Antrag beim FG ist schon vor Klageerhebung zulässig, setzt aber grundsätzlich voraus, dass das FA einen AdV-Antrag ganz oder teilweise abgelehnt hat (Abs. 4), außer das FA hat in angemessener Frist nicht entschieden oder die Vollstreckung droht. Entscheidung durch Beschluss.","n":["§ 69 FGO"]},{"f":"Warum sollte man beim Finanzgericht AdV beantragen, statt nur Klage zu erheben? Ist gegen den Beschluss ein Rechtsmittel möglich?","a":"Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung (§ 69 Abs. 1 FGO); ohne AdV droht Vollstreckung und es entstehen Säumniszuschläge. Das AdV-Verfahren ist ein schnelles summarisches Eilverfahren. Gegen den Beschluss ist Beschwerde zum BFH nur bei Zulassung durch das FG möglich (§ 128 Abs. 3 FGO); bei veränderten Umständen kann eine Änderung beantragt werden (§ 69 Abs. 6 FGO).","n":["§ 69 FGO","§ 128 Abs. 3 FGO"]}],"b":["Was regelt § 69 FGO?","Aussetzung der Vollziehung nach der FGO?","Was kann man tun, wenn der AdV-Antrag abgelehnt wird?","Ist Klage gegen die Einspruchsentscheidung zur AdV möglich? Rechtsschutzbedürfnis, Sinn und Zweck?"],"u":false,"w":3.95,"typ":"dauer"},{"i":"stundung","f":"AO","t":"Stundung (§ 222 AO) und Abgrenzung zur AdV","n":8,"q":9,"k":{"Baden-Württemberg":4,"Bayern-Nürnberg":1,"Schleswig-Holstein":1,"Südbaden":1,"Westfalen-Lippe":1},"kq":{"Schleswig-Holstein":1,"Baden-Württemberg":5,"Südbaden":1,"Westfalen-Lippe":1,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":2,"2026":3},"c":[{"f":"Der Mandant kann die Nachzahlung nicht zahlen. Welche Voraussetzungen hat eine Stundung?","a":"Stundung (§ 222 AO) auf Antrag, wenn die Einziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Erhebliche Härte setzt Stundungsbedürftigkeit (vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten) und Stundungswürdigkeit (Steuerpflichtiger hat die Lage nicht selbst herbeigeführt, kommt Pflichten nach) voraus. Ermessensentscheidung, in der Regel gegen Sicherheitsleistung; Stundungszinsen 0,5 % je vollen Monat (§§ 234, 238 AO). Keine Stundung von Abzugsteuern gegenüber dem Entrichtungspflichtigen (§ 222 S. 3 AO).","n":["§ 222 AO","§ 234 AO","§ 238 AO"]},{"f":"Was ist eine technische Stundung (Verrechnungsstundung)?","a":"Kurzfristige Stundung einer fälligen Zahlung, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit in Kürze ein Erstattungsanspruch entsteht, mit dem aufgerechnet werden kann (zum Beispiel ESt-Nachzahlung gegen erwartete USt-Erstattung). Sie verhindert Säumniszuschläge und Vollstreckung bis zur Verrechnung (§ 226 AO); nach Verwaltungspraxis werden hierfür regelmäßig keine Stundungszinsen erhoben (AEAO zu § 234).","n":["§ 222 AO","§ 226 AO"]},{"f":"Einspruch gegen einen Nachzahlungsbescheid ist geplant. AdV oder Stundung: Wofür entscheiden Sie sich?","a":"Bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit, ist AdV vorzugswürdig: Aussetzungszinsen (§ 237 AO) fallen nur an, soweit der Einspruch endgültig erfolglos bleibt, Stundungszinsen (§ 234 AO) dagegen immer. Die Stundung setzt zudem Stundungsbedürftigkeit und -würdigkeit voraus. Stundung kommt in Betracht, wenn der Bescheid rechtmäßig ist, aber Zahlungsschwierigkeiten bestehen.","n":["§ 361 AO","§ 222 AO","§ 234 AO","§ 237 AO"]}],"b":["Was ist eine Stundung?","Welche Alternative zur AdV wäre denkbar?","Was kann der Stpfl. tun, wenn er nicht zahlen kann?","Was kann unternommen werden, wenn der Steuerpflichtige nicht zahlen kann?"],"u":false,"w":6.65,"typ":"dauer"},{"i":"korrektur-sonstige-va","f":"AO","t":"Korrektur sonstiger VA (§§ 130, 131 AO), zum Beispiel Stundung","n":6,"q":6,"k":{"Hessen":1,"Baden-Württemberg":4,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Hessen":1,"Baden-Württemberg":4,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2023":2,"2025":4},"c":[{"f":"Erläutern Sie die §§ 130 und 131 AO und ihren Anwendungsbereich.","a":"Sie gelten für sonstige Verwaltungsakte (nicht für Steuerbescheide, § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. d AO). § 130 AO: Rücknahme rechtswidriger VA; begünstigende VA nur unter den Voraussetzungen des Abs. 2 (zum Beispiel unzuständige Behörde, Täuschung, unrichtige Angaben, Kenntnis der Rechtswidrigkeit), Jahresfrist ab Kenntnis (Abs. 3). § 131 AO: Widerruf rechtmäßiger VA; begünstigende nur bei Widerrufsvorbehalt, nicht erfüllter Auflage, nachträglich eingetretenen Tatsachen mit Gefährdung des öffentlichen Interesses (Abs. 2), Jahresfrist.","n":["§ 130 AO","§ 131 AO"]},{"f":"Eine Stundung in fünf Raten wurde unter Widerrufsvorbehalt gewährt. Durch eine Erbschaft entfällt die Stundungsbedürftigkeit. Kann das FA die Stundung beenden?","a":"Die Stundung ist ein begünstigender sonstiger VA (Ermessensentscheidung). Sie war rechtmäßig, daher kein § 130 AO, sondern Widerruf nach § 131 Abs. 2 AO: hier gestützt auf den Widerrufsvorbehalt (§ 131 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 i. V. m. § 120 Abs. 2 Nr. 3 AO) beziehungsweise nachträglich eingetretene Tatsachen (Nr. 3). Widerruf wirkt grundsätzlich für die Zukunft. Rat: die Restschuld freiwillig begleichen, um Stundungszinsen zu sparen.","n":["§ 131 Abs. 2 AO","§ 120 Abs. 2 AO","§ 222 AO"]}],"b":["Zählen Sie die Korrekturvorschriften auf und erläutern Sie §§ 130, 131 AO.","Stundung in 5 Raten unter Widerrufsvorbehalt gewährt: welche Rechtsnatur hat sie und wie kann sie aufgehoben werden?","Fall: Stundung gewährt, Stundungsbedürftigkeit entfällt durch Erbschaft. Kann die Stundung nach §§ 130/131 AO zurückgenommen beziehungsweise widerrufen werden, was raten Sie dem Mandanten?","Widerruf einer Stundung nach §§ 130, 131 AO"],"u":false,"w":4.5},{"i":"erlass-billigkeit","f":"AO","t":"Billigkeitsmaßnahmen: Erlass (§§ 163, 227 AO)","n":5,"q":5,"k":{"Düsseldorf":4,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1,"Düsseldorf":4},"y":{"2023":1,"2025":3,"2026":1},"c":[{"f":"Welche Billigkeitsmaßnahmen kennt die AO und welche Voraussetzungen hat ein Erlass?","a":"Abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen im Festsetzungsverfahren (§ 163 AO), Stundung (§ 222 AO), Erlass im Erhebungsverfahren (§ 227 AO), Vollstreckungsaufschub (§ 258 AO). Erlass, wenn die Einziehung nach Lage des Einzelfalls unbillig wäre: sachliche Unbilligkeit (Ergebnis vom Gesetzgeber nicht gewollt, Gesetzesüberhang) oder persönliche Unbilligkeit (Erlassbedürftigkeit: Existenzgefährdung; Erlasswürdigkeit). Ermessensentscheidung, gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar (§ 102 FGO).","n":["§ 163 AO","§ 227 AO","§ 102 FGO"]},{"f":"Kann der Bürgermeister die Gewerbesteuer erlassen oder nach § 163 AO von der Festsetzung absehen?","a":"Für Realsteuern gelten die Erhebungsvorschriften der AO, darunter § 227 AO, auch für die Gemeinden (§ 1 Abs. 2 AO); die Gemeinde kann die festgesetzte GewSt daher aus Billigkeitsgründen erlassen. Billigkeitsmaßnahmen nach § 163 AO bei der Festsetzung des Messbetrags trifft dagegen das FA (§ 184 Abs. 2 AO).","n":["§ 1 Abs. 2 AO","§ 227 AO","§ 184 Abs. 2 AO"]},{"f":"AdV und Stundung werden abgelehnt. Was kann man noch unternehmen?","a":"Gegen die Ablehnungen Einspruch (sonstige VA) und gegebenenfalls AdV-Antrag beim FG (§ 69 Abs. 3 FGO). Bei drohender Vollstreckung Vollstreckungsaufschub beantragen (§ 258 AO), Ratenzahlung anbieten. Bei Existenzgefährdung Erlassantrag (§ 227 AO). Ergänzend Zahlungsfähigkeit durch Finanzierung herstellen.","n":["§ 258 AO","§ 227 AO","§ 69 FGO"]}],"b":["Wo sind Billigkeitsmaßnahmen möglich?","Welche Arten des Erlasses gibt es in der AO?","AdV und Stundung werden abgelehnt. Was kann man noch unternehmen?","Welche Billigkeitsmaßnahmen gibt es und was sind die Voraussetzungen eines Erlasses?"],"u":false,"w":4.1,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Erlass durch die Gemeinde unmöglich, weil sie keine Finanzbehörde ist","richtig":"Nach § 1 Abs. 2 AO gelten §§ 163, 227 AO auch für die von Gemeinden verwalteten Realsteuern; Voraussetzung bleibt die Unbilligkeit im Einzelfall.","n":["§ 1 Abs. 2 AO","§ 163 AO","§ 227 AO"]}]},{"i":"saeumniszuschlaege","f":"AO","t":"Säumniszuschläge (§ 240 AO) und Abrechnungsbescheid","n":8,"q":10,"k":{"Baden-Württemberg":2,"Bayern-München":2,"Bayern-Nürnberg":2,"Unbekannt":1,"Köln":1},"kq":{"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":3,"Bayern-München":2,"Bayern-Nürnberg":3,"Köln":1},"y":{"2023":1,"2024":4,"2025":3},"c":[{"f":"Was ist ein Säumniszuschlag und wie wird er berechnet?","a":"Steuerliche Nebenleistung (§ 3 Abs. 4 AO), die kraft Gesetzes entsteht, wenn eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstags entrichtet wird (§ 240 AO). Höhe: 1 % des auf 50 € nach unten abgerundeten rückständigen Betrags für jeden angefangenen Monat. Bei Überweisung Schonfrist von drei Tagen (§ 240 Abs. 3 AO), nicht bei Scheck- oder Barzahlung. Säumniszuschläge bleiben bestehen, wenn die Festsetzung später aufgehoben oder geändert wird (§ 240 Abs. 1 S. 4 AO).","n":["§ 240 AO","§ 3 Abs. 4 AO"]},{"f":"ESt-Zahllast 10.000 € wird nicht gezahlt; Einspruch ohne AdV, nach einem Jahr Herabsetzung auf 4.000 €. Folgen und Vermeidung?","a":"Säumniszuschläge auf 10.000 € für 12 Monate: 12 × 100 € = 1.200 €. Sie bleiben trotz Herabsetzung bestehen (§ 240 Abs. 1 S. 4 AO). Vermeidung: Zahlung, AdV (§ 361 AO), Stundung (§ 222 AO). Nachträglich: Erlass der Säumniszuschläge (§ 227 AO) kommt in Betracht, wenn AdV hätte gewährt werden müssen und der Steuerpflichtige alles getan hat, um sie zu erlangen.","n":["§ 240 AO","§ 361 AO","§ 227 AO"]},{"f":"Wie kann man gegen Säumniszuschläge vorgehen und sind sie verfassungsgemäß?","a":"Da sie kraft Gesetzes entstehen und nicht festgesetzt werden, ist ein Einspruch mangels VA nicht unmittelbar möglich. Streit über Entstehung und Höhe: Abrechnungsbescheid beantragen (§ 218 Abs. 2 AO) und gegen diesen Einspruch einlegen. Billigkeitsgründe: Erlassantrag (§ 227 AO), zum Beispiel hälftiger Erlass bei Zahlungsunfähigkeit, da Säumniszuschläge sowohl Druckmittel als auch Zinsanteil enthalten. Zur Verfassungsmäßigkeit: Für die Niedrigzinsphase haben einzelne BFH-Senate in AdV-Verfahren Zweifel geäußert, andere nicht; für Zeiträume ab März 2022 sieht der BFH wegen des Zinsanstiegs keine ernstlichen Zweifel mehr (BFH 21.03.2025, X B 21/25).","n":["§ 218 Abs. 2 AO","§ 227 AO","§ 240 AO"],"xu":true}],"b":["Was ist ein Säumniszuschlag?","Wie wird man Säumniszuschläge los?","Wie kann man gegen Säumniszuschläge vorgehen?","Sind Säumniszuschläge in dieser Höhe verfassungsgemäß?"],"u":true,"w":5.9,"fe":[{"falsch":"Abhilfebescheid beantragen","richtig":"Säumniszuschläge entstehen kraft Gesetzes; bei Streit entscheidet das Finanzamt durch Abrechnungsbescheid, dagegen Einspruch.","n":["§ 240 AO","§ 218 Abs. 2 AO"]}]},{"i":"verspaetungszuschlag","f":"AO","t":"Verspätungszuschlag (§ 152 AO)","n":7,"q":7,"k":{"Bayern-Nürnberg":2,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":3,"Unbekannt":1},"kq":{"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-Nürnberg":2,"Bayern-München":3},"y":{"2023":2,"2024":4,"2025":1},"c":[{"f":"Wann wird ein Verspätungszuschlag festgesetzt?","a":"Ermessensentscheidung bei nicht fristgemäßer Abgabe (§ 152 Abs. 1 AO); kein Zuschlag bei entschuldbarer Versäumnis. Zwingend (§ 152 Abs. 2 AO), wenn eine kalenderjahrbezogene Erklärung nicht binnen 14 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres (LuF mit abweichendem WJ 19 Monate) oder bei Vorabanforderung nicht fristgerecht abgegeben wird. Ausnahmen (§ 152 Abs. 3 AO): Fristverlängerung, Steuer null oder Erstattung, Steuer nicht höher als Vorauszahlungen und Abzugsbeträge, jährliche LSt-Anmeldung.","n":["§ 152 AO","§ 149 AO"]},{"f":"Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?","a":"Für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens 10 € je Monat (§ 152 Abs. 5 S. 1 AO); bei Jahressteuererklärungen 0,25 % der um Vorauszahlungen und anzurechnende Steuerabzugsbeträge geminderten festgesetzten Steuer, mindestens 25 € je Monat (§ 152 Abs. 5 S. 2 AO); für Feststellungserklärungen 25 € je Monat (§ 152 Abs. 6 AO). Höchstbetrag 25.000 €. Er ist ein eigenständiger VA (Nebenleistung, § 3 Abs. 4 AO), regelmäßig mit dem Steuerbescheid verbunden.","n":["§ 152 AO","§ 3 Abs. 4 AO"]},{"f":"Eine Rentnerin wird mit Fristsetzung zur Abgabe der ESt-Erklärung aufgefordert und gibt verspätet ab. Ist ein Verspätungszuschlag zulässig?","a":"Mit der Aufforderung ist sie zur Abgabe verpflichtet (§ 149 Abs. 1 S. 2 AO). Ein zwingender Zuschlag entfällt, wenn sich keine Nachzahlung über Vorauszahlungen und Abzugsbeträge hinaus ergibt (§ 152 Abs. 3 Nr. 3 AO). Im Übrigen Ermessen (§ 152 Abs. 1 AO): bei entschuldbarer Versäumnis (zum Beispiel erstmalige Erklärungspflicht, Unkenntnis bei bisher nicht veranlagten Rentnern) ist abzusehen.","n":["§ 152 AO","§ 149 Abs. 1 S. 2 AO"]}],"b":["Was ist ein Verspätungszuschlag?","Was gilt zum Verspätungszuschlag?","Wann wird ein Verspätungszuschlag festgesetzt?","Wann wird ein Verspätungszuschlag nach § 152 AO festgesetzt?"],"u":false,"w":4.75,"typ":"dauer"},{"i":"durchsetzung-mitwirkung","f":"AO","t":"Durchsetzung von Pflichten: Zwangsgeld, Schätzung","n":8,"q":9,"k":{"Baden-Württemberg":3,"Bayern-München":2,"Hessen":2,"Düsseldorf":1},"kq":{"Baden-Württemberg":4,"Bayern-München":2,"Hessen":2,"Düsseldorf":1},"y":{"2023":1,"2024":3,"2025":2,"2026":2},"c":[{"f":"Was kann das FA tun, wenn keine Steuererklärung abgegeben wird?","a":"Erinnerung mit Fristsetzung; Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld (§§ 328, 329, 332, 333 AO, bis 25.000 €); Verspätungszuschlag (§ 152 AO); Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (§ 162 AO), gegebenenfalls mit Zuschlag; bei Hinterziehungsverdacht Strafverfahren. Die Erklärungspflicht besteht nach einer Schätzung fort (§ 149 Abs. 1 S. 4 AO).","n":["§ 328 AO","§ 329 AO","§ 152 AO","§ 162 AO","§ 149 Abs. 1 AO"]},{"f":"Ist die Androhung eines Zwangsgelds ein Verwaltungsakt? Welche Grenzen hat das Zwangsgeld?","a":"Ja, die schriftliche Androhung (§ 332 AO) ist ein selbständig anfechtbarer VA, ebenso die Festsetzung (§ 333 AO). Zwangsgeld dient der Durchsetzung, nicht der Ahndung; es ist unzulässig zur Erzwingung einer Selbstbelastung, wenn sich der Steuerpflichtige dadurch einer Straftat bezichtigen müsste (§ 393 Abs. 1 S. 2 AO). Wird die Verpflichtung erfüllt, ist der Vollzug einzustellen (§ 335 AO).","n":["§ 332 AO","§ 333 AO","§ 335 AO","§ 393 AO"]},{"f":"Wie kann der Betriebsprüfer die Mitwirkung des Steuerpflichtigen erzwingen?","a":"Zwangsmittel (§ 328 AO), qualifiziertes Mitwirkungsverlangen mit Mitwirkungsverzögerungsgeld und Zuschlag (§ 200a AO, für ab 2025 beginnende Prüfungen; zuvor Verzögerungsgeld nach § 146 Abs. 2c AO a. F.), Schätzung (§ 162 Abs. 2 AO), bei Verrechnungspreisdokumentation Zuschläge (§ 162 Abs. 4 AO).","n":["§ 328 AO","§ 200a AO","§ 162 AO"]}],"b":["Ist die Androhung eines Zwangsgeldes ein Verwaltungsakt?","Was kann das FA tun, wenn keine Steuererklärung abgegeben wird?","Was droht bei Verspätung und was gilt für das Zwangsgeld nach § 328 AO?","Welche Mitwirkungspflichten hat der Stpfl. und wie werden sie durchgesetzt?"],"u":false,"w":6.35,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Kein Verwaltungsakt, nur Aufforderung","richtig":"Androhung und Festsetzung sind Verwaltungsakte.","n":["§ 332 AO","§ 333 AO","§ 118 AO"]}]},{"i":"schaetzung","f":"AO","t":"Schätzung (§ 162 AO)","n":2,"q":2,"k":{"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2022":1,"2024":1},"c":[{"f":"Wann darf das FA schätzen und besteht die Erklärungspflicht nach einem Schätzungsbescheid fort?","a":"Schätzung, soweit die Besteuerungsgrundlagen nicht ermittelt oder berechnet werden können (§ 162 Abs. 1 AO), insbesondere bei Verletzung von Mitwirkungspflichten, fehlenden Erklärungen oder Buchführung, die nach § 158 AO nicht zugrunde gelegt werden kann, zum Beispiel bei schwerwiegenden formellen Mängeln mit Zweifeln an der sachlichen Richtigkeit (§ 162 Abs. 2 AO). Die Erklärungspflicht bleibt bestehen (§ 149 Abs. 1 S. 4 AO). Schätzungsmethoden: innerer/äußerer Betriebsvergleich, Richtsätze, Geldverkehrs- und Vermögenszuwachsrechnung.","n":["§ 162 AO","§ 158 AO","§ 149 Abs. 1 S. 4 AO"]}],"b":["Wann darf der Prüfer nach einer USt-Außenprüfung zuschätzen?","Es handelt sich um einen Schätzungsbescheid (§ 162 AO): besteht die Erklärungspflicht weiter?"],"u":false,"w":1.15},{"i":"erklaerungsfristen","f":"AO","t":"Erklärungspflicht und Abgabefristen (§ 149 AO)","n":6,"q":7,"k":{"Baden-Württemberg":3,"Hamburg":1,"Hessen":1,"Schleswig-Holstein":1},"kq":{"Hessen":1,"Baden-Württemberg":4,"Schleswig-Holstein":1,"Hamburg":1},"y":{"2022":1,"2023":1,"2024":1,"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Welche gesetzlichen Abgabefristen gelten für Jahressteuererklärungen?","a":"Ohne Berater: bis 31.07. des Folgejahres (§ 149 Abs. 2 AO). Mit Berater: bis zum letzten Tag des Februars des Zweitfolgejahres, bei LuF mit abweichendem WJ bis 31.07. des Zweitfolgejahres (§ 149 Abs. 3 AO); Vorabanforderung möglich (§ 149 Abs. 4 AO). Beispiel VZ 2024 mit Berater: 30.04.2026 (Übergangsregel nach Corona); ab VZ 2025 wieder Ende Februar, für 2025 also 01.03.2027, da der 28.02.2027 ein Sonntag ist.","n":["§ 149 AO"]},{"f":"Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet und was gilt bei Antragsveranlagung?","a":"Verpflichtet ist, wer nach den Einzelsteuergesetzen dazu verpflichtet ist (zum Beispiel § 25 Abs. 3 EStG i. V. m. § 56 EStDV, § 46 Abs. 2 EStG, § 18 UStG) oder vom FA dazu aufgefordert wird (§ 149 Abs. 1 S. 1, 2 AO). Bei Antragsveranlagung (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG) gibt es keine Abgabefrist; maßgeblich ist nur die vierjährige Festsetzungsfrist ohne Anlaufhemmung.","n":["§ 149 Abs. 1 AO","§ 25 Abs. 3 EStG","§ 46 Abs. 2 EStG"]},{"f":"Wie wurden die Abgabefristen für die VZ 2020 bis 2024 coronabedingt verlängert?","a":"Gesetzliche Fristen nach Art. 97 § 36 EGAO, jeweils mit Verschiebung nach § 108 Abs. 3 AO, wenn das Ende auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. Beraterfälle: VZ 2020 bis 31.08.2022, VZ 2021 bis 31.08.2023, VZ 2022 bis 31.07.2024, VZ 2023 bis 31.05.2025, VZ 2024 bis 30.04.2026. Nicht beratene Steuerpflichtige: VZ 2020 bis 31.10.2021, VZ 2021 bis 31.10.2022, VZ 2022 bis 30.09.2023, VZ 2023 bis 31.08.2024; ab VZ 2024 wieder 31.07. des Folgejahres.","n":["§ 149 AO","Art. 97 § 36 EGAO"]},{"f":"Für welche Zeiträume sind Erklärungen bei abweichendem Wirtschaftsjahr abzugeben?","a":"Veranlagungs- beziehungsweise Erhebungszeitraum bleibt das Kalenderjahr. ESt und KSt: Der Gewinn des WJ gilt als in dem Kalenderjahr bezogen, in dem das WJ endet (§ 4a Abs. 2 Nr. 2 EStG, § 7 Abs. 4 KStG); GewSt entsprechend (§ 10 Abs. 2 GewStG). USt: stets Kalenderjahr (§ 16 Abs. 1 UStG). Das abweichende Wirtschaftsjahr wirkt sich also nur bei der Gewinnermittlung aus, nicht auf den Veranlagungs- oder Erhebungszeitraum.","n":["§ 4a EStG","§ 7 Abs. 4 KStG","§ 10 Abs. 2 GewStG","§ 16 UStG"]}],"b":["Wer ist zur Abgabe von Steuererklärungen verpflichtet?","Bis wann ist die Steuererklärung 2024 durch einen StB einzureichen?","Wie lange wurde die Abgabefrist für den VZ 2020 coronabedingt verlängert?","Welche Fristen gelten für die Abgabe von Steuererklärungen mit und ohne Berater?"],"u":false,"w":4.4,"typ":"dauer"},{"i":"rentner-erklaerungspflicht","f":"AO","t":"Rentner: Erklärungspflicht und Vorgehen","n":2,"q":4,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Hamburg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Hamburg":3},"y":{"2023":1,"2025":1},"c":[{"f":"Ein Rentner fragt erstmals, ob er Steuern zahlen und eine Erklärung abgeben muss. Wie gehen Sie vor?","a":"Einkünfte ermitteln (steuerpflichtiger Anteil der Rente nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG, weitere Einkünfte), Sonderausgaben und Freibeträge berücksichtigen. Erklärungspflicht, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigt (§ 25 Abs. 3 EStG i. V. m. § 56 EStDV; Grundfreibetrag 2026: 12.348 €, Zusammenveranlagung doppelt) oder das FA zur Abgabe auffordert (§ 149 Abs. 1 S. 2 AO). Zuständig ist das Wohnsitzfinanzamt (§ 19 AO); für Rentner mit Wohnsitz im Ausland gelten zentrale Zuständigkeiten.","n":["§ 25 Abs. 3 EStG","§ 56 EStDV","§ 149 AO","§ 19 AO"]},{"f":"Der Rentner liegt über dem Grundfreibetrag, will aber keine Erklärung abgeben. Was raten Sie?","a":"Abgabe dringend empfehlen: Das FA erhält die Rentenbezugsmitteilungen (§ 22a EStG) elektronisch und fordert zur Abgabe auf. Bei Nichtabgabe drohen Verspätungszuschlag, Zwangsgeld und Schätzung; bei Steuerverkürzung kommt Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) in Betracht, die Festsetzungsfrist verlängert sich auf zehn Jahre. Ausnahmen von der Pflichtveranlagung nach § 46 EStG betreffen nur Arbeitnehmer.","n":["§ 22a EStG","§ 152 AO","§ 370 AO"]}],"b":["Fall: Rentner fragt erstmals, ob er Steuern zahlen muss. Wie gehen Sie vor?","Fall: Rentnerin wird mit Fristsetzung zur Abgabe der ESt-Erklärung aufgefordert. Ist sie zur Abgabe verpflichtet?"],"u":false,"w":1.4},{"i":"mitwirkungspflichten","f":"AO","t":"Mitwirkungspflichten (§ 90 AO) und Vorlagepflichten","n":8,"q":8,"k":{"Baden-Württemberg":3,"Niedersachsen":1,"Bayern-München":2,"Rheinland-Pfalz":1,"Hessen":1},"kq":{"Baden-Württemberg":3,"Niedersachsen":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Hessen":1,"Bayern-München":2},"y":{"2023":2,"2024":3,"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Welche Mitwirkungspflichten hat der Steuerpflichtige?","a":"Grundsatz: Das FA ermittelt von Amts wegen (§ 88 AO); die Beteiligten wirken mit, indem sie die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen und Beweismittel angeben (§ 90 Abs. 1 AO). Erhöhte Mitwirkung bei Auslandssachverhalten (§ 90 Abs. 2 AO), Aufzeichnungen zu Verrechnungspreisen (§ 90 Abs. 3 AO). Einzelpflichten: Erklärungspflichten (§ 149 AO), Auskunft (§ 93 AO), Urkundenvorlage (§ 97 AO), Buchführung und Aufbewahrung (§§ 140 ff. AO), Mitwirkung bei der Außenprüfung (§ 200 AO), Anzeigepflichten (§§ 137 ff. AO).","n":["§ 90 AO","§ 88 AO","§ 93 AO","§ 97 AO","§ 200 AO"]},{"f":"In der Außenprüfung einer Tochtergesellschaft verlangt das FA die Vorlage des Konzernabschlusses der Muttergesellschaft. Besteht eine Pflicht?","a":"Vorlagepflichten nach §§ 97, 200 Abs. 1 AO beziehen sich auf Unterlagen, die für die Besteuerung des geprüften Steuerpflichtigen erheblich sind und über die er verfügen kann. Ein Konzernabschluss der Obergesellschaft ist grundsätzlich nicht Unterlage der Tochter; bei Auslandssachverhalten und Verrechnungspreisen können aber erweiterte Pflichten (§ 90 Abs. 2, 3 AO, Stammdokumentation) greifen. Auskunft über die Konzernstruktur kann verlangt werden.","n":["§ 97 AO","§ 200 AO","§ 90 AO"]},{"f":"Zwei Beamte des Finanzamts stehen unangemeldet vor der Tür und wollen das häusliche Arbeitszimmer des Mandanten ansehen. Muss er sie hereinlassen?","a":"Es handelt sich um eine Inaugenscheinnahme (§ 98 AO). Amtsträger dürfen Grundstücke und Räume während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeit betreten, soweit das erforderlich ist, um im Besteuerungsinteresse Feststellungen zu treffen; die Betroffenen sollen vorher benachrichtigt werden (§ 99 Abs. 1 S. 1 und 2 AO). Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung betreten werden (§ 99 Abs. 1 S. 3 AO). Der Mandant muss die Beamten daher nicht in die Wohnung lassen; er sollte sich die Dienstausweise zeigen lassen. Verweigert er die Besichtigung, kann das Finanzamt den Abzug mangels Nachweises versagen, weil die Feststellungslast für steuermindernde Tatsachen beim Steuerpflichtigen liegt. Anders ist es bei einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung aufgrund eines richterlichen Beschlusses im Strafverfahren.","n":["§ 98 AO","§ 99 AO","§ 90 AO"],"xu":true}],"b":["Was umfasst die Mitwirkungspflicht nach § 90 AO?","Welche Mitwirkungspflichten bestehen nach § 90 AO?","Welche Mitwirkungspflichten hat der Steuerpflichtige?","Welche Pflichten hat der Steuerpflichtige? Nennen Sie Schlagworte."],"u":true,"w":5.9,"typ":"dauer"},{"i":"anzeigepflichten-erfassung","f":"AO","t":"Steuerliche Erfassung und Anzeigepflichten","n":5,"q":6,"k":{"Niedersachsen":1,"Bayern-München":1,"Hamburg":2,"Hessen":1},"kq":{"Hessen":2,"Hamburg":2,"Niedersachsen":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":3},"c":[{"f":"Ein Angestellter macht sich als Bäcker selbständig. Welche Melde- und Anzeigepflichten bestehen und welche Steuern fallen an?","a":"Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde (§ 14 GewO), die das FA informiert; zusätzlich Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch binnen eines Monats nach Eröffnung (§ 138 Abs. 1, 1b AO). Steuern: ESt (Vorauszahlungen § 37 EStG), GewSt (Freibetrag 24.500 €), USt (Kleinunternehmerregelung ab 2025: Vorjahresumsatz bis 25.000 €, laufendes Jahr bis 100.000 €, § 19 UStG), gegebenenfalls LSt für Arbeitnehmer. Zuständig: Wohnsitz-FA für ESt (§ 19 AO), Betriebs-FA für USt (§ 21 AO), GewSt-Messbetrag und gesonderte Feststellung beim Betriebs-FA (§§ 18, 22 AO).","n":["§ 138 AO","§ 19 UStG","§ 19 AO","§ 21 AO","§ 22 AO"]},{"f":"Wer erhält Steuer-ID und Wirtschafts-ID und wer vergibt sie?","a":"Das BZSt vergibt beide. Steuerliche Identifikationsnummer (§ 139b AO): jede natürliche Person, lebenslang. Wirtschafts-Identifikationsnummer (§ 139c AO): wirtschaftlich Tätige (natürliche Personen mit wirtschaftlicher Tätigkeit, juristische Personen, Personenvereinigungen); seit November 2024 schrittweise vergeben, Format DE plus neun Ziffern plus fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal.","n":["§ 139b AO","§ 139c AO"]},{"f":"Welche Anzeigepflichten bestehen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und warum?","a":"Mitteilung über Auslandsbeteiligungen und -betriebsstätten (§ 138 Abs. 2 AO, mit der Steuererklärung); länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen ab 750 Mio. € Konzernumsatz (§ 138a AO, Country-by-Country-Reporting); Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen an das BZSt binnen 30 Tagen (§§ 138d ff. AO, DAC6). Zweck: Transparenz, frühe Erkennung von Gestaltungen und Gewinnverlagerungen, Schutz vor Abwanderung von Steuersubstrat, Informationsaustausch zwischen Staaten.","n":["§ 138 Abs. 2 AO","§ 138a AO","§ 138d AO"]}],"b":["Was ist bei der steuerlichen Erfassung (Fragebogen) zu beachten?","Welche Anzeigepflichten bestehen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten?","Wer erhält Steuer-ID (§ 139b AO) und Wirtschafts-ID (§ 139c AO) und wer vergibt sie?","Fall: Angestellter will sich als Bäcker selbständig machen. Welche Meldepflichten bestehen?"],"u":false,"w":3.8,"typ":"dauer"},{"i":"festsetzungsfrist","f":"AO","t":"Festsetzungsfrist: Dauer, Beginn, Anlaufhemmung","n":14,"q":18,"k":{"Baden-Württemberg":8,"Hessen":1,"Bayern-München":1,"Thüringen":1,"Schleswig-Holstein":2,"Düsseldorf":1},"kq":{"Thüringen":1,"Düsseldorf":1,"Schleswig-Holstein":5,"Baden-Württemberg":9,"Hessen":1,"Bayern-München":1},"y":{"2022":1,"2023":2,"2024":2,"2025":9},"c":[{"f":"Wann beginnt, wie lange dauert und wann endet die Festsetzungsfrist?","a":"Dauer (§ 169 Abs. 2 AO): ein Jahr für Verbrauchsteuern, vier Jahre im Übrigen, fünf Jahre bei leichtfertiger Verkürzung, zehn Jahre bei Hinterziehung. Beginn mit Ablauf des Kalenderjahres der Entstehung (§ 170 Abs. 1 AO). Anlaufhemmung bei Erklärungs- oder Anzeigepflicht: Beginn mit Ablauf des Jahres der Abgabe, spätestens mit Ablauf des dritten Kalenderjahres nach Entstehung (§ 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO). Gewahrt ist die Frist, wenn der Bescheid vor Ablauf den Bereich des FA verlassen hat (§ 169 Abs. 1 S. 3 AO). Ablaufhemmungen nach § 171 AO.","n":["§ 169 AO","§ 170 AO","§ 171 AO"]},{"f":"Wann greift die Anlaufhemmung? Unterscheiden Sie Pflicht- und Antragsveranlagung sowie den Fall eines Schätzungsbescheids.","a":"Pflichtveranlagung: Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO bis zur Abgabe, maximal drei Jahre. Antragsveranlagung (§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG): keine Erklärungspflicht, daher keine Anlaufhemmung; Frist beginnt mit Ablauf des VZ, der Antrag ist binnen vier Jahren zu stellen. Schätzungsbescheid: beendet die Anlaufhemmung nicht, da die Erklärungspflicht fortbesteht (§ 149 Abs. 1 S. 4 AO); die Frist beginnt erst mit Abgabe, spätestens nach drei Jahren.","n":["§ 170 Abs. 2 AO","§ 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG","§ 149 Abs. 1 AO"]},{"f":"Ausgleichszahlung bei Scheidung 2007, Erklärung 2008 abgegeben. Abwandlung: USt-Erklärung 2009 im Jahr 2010 abgegeben, Änderung 2015 wegen Hinterziehung. Fristen?","a":"Grundfall: Steuer entsteht mit Ablauf 2007, Erklärung 2008, Beginn mit Ablauf 31.12.2008, Ende 31.12.2012 (vier Jahre). Abwandlung: Beginn mit Ablauf 2010, regulär Ende 31.12.2014; bei Hinterziehung zehn Jahre bis 31.12.2020, Änderung 2015 also fristgerecht (Korrektur nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO). Ein Vorbehalt der Nachprüfung wäre mit Ablauf der regulären Frist entfallen (§ 164 Abs. 4 S. 1 AO).","n":["§ 169 AO","§ 170 AO","§ 164 Abs. 4 AO"]},{"f":"Erblasserin (dement) unterschreibt die ESt-Erklärung 2010; eine Tochter verschweigt dabei Auslandskapitalerträge. 2023 ergeht ein Änderungsbescheid an die Erben. Verjährt?","a":"Die Erklärung einer geschäftsunfähigen Person ist unwirksam (§ 79 AO), die Anlaufhemmung endet daher erst mit Ablauf 2013. Wegen Steuerhinterziehung zehn Jahre (§ 169 Abs. 2 S. 2 AO), auch wenn ein Dritter hinterzogen hat (§ 169 Abs. 2 S. 3 AO); Ende 31.12.2023. Bescheid 2023 also rechtzeitig, Korrektur nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO. Daneben Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 7 AO.","n":["§ 79 AO","§ 169 Abs. 2 AO","§ 170 Abs. 2 AO","§ 171 Abs. 7 AO"]}],"b":["Ist Festsetzungsverjährung eingetreten?","Wie wird die Festsetzungsfrist berechnet?","Berechnen Sie die Festsetzungsfrist im Fall (diverse Varianten).","Wann beginnt, wie lange dauert und wann endet die Festsetzungsverjährung?"],"u":false,"w":10.6,"typ":"dauer"},{"i":"ablaufhemmung","f":"AO","t":"Ablaufhemmung (§ 171 AO)","n":4,"q":4,"k":{"Schleswig-Holstein":2,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Schleswig-Holstein":2,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2024":1,"2025":3},"c":[{"f":"Was sind Anlauf- und Ablaufhemmung? Nennen Sie Beispiele für Ablaufhemmungen.","a":"Anlaufhemmung verschiebt den Beginn der Frist (§ 170 Abs. 2 AO), Ablaufhemmung hindert ihr Ende (§ 171 AO). Beispiele: höhere Gewalt in den letzten sechs Monaten (Abs. 1), offenbare Unrichtigkeit (Abs. 2, ein Jahr), Antrag (Abs. 3), Einspruch oder Klage (Abs. 3a), Außenprüfung (Abs. 4), Steuerfahndung (Abs. 5), Hinterziehung bis zur Verjährung der Strafverfolgung (Abs. 7), Vorläufigkeit (Abs. 8), Anzeige nach § 153 oder Selbstanzeige (Abs. 9), Grundlagenbescheid (Abs. 10, zwei Jahre), Datenübermittlung durch Dritte (Abs. 10a).","n":["§ 170 AO","§ 171 AO"]},{"f":"Warum kann es sinnvoll sein, sofort Einspruch einzulegen, wenn die Festsetzungsfrist bald abläuft?","a":"Der Einspruch hemmt den Ablauf der Festsetzungsfrist für den gesamten Steueranspruch bis zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung (§ 171 Abs. 3a AO). So bleibt der Fall offen, auch für spätere Erkenntnisse zugunsten des Steuerpflichtigen; ein schlichter Änderungsantrag hemmt nur im beantragten Umfang (§ 171 Abs. 3 AO). Kehrseite: das Verböserungsrisiko bleibt bestehen.","n":["§ 171 Abs. 3 AO","§ 171 Abs. 3a AO"]}],"b":["Nennen Sie Beispiele für Ablaufhemmungen.","Warum sollte sofort Einspruch eingelegt werden?","Was sind Anlauf- und Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist?","Ablaufhemmung durch Grundlagenbescheid für frühere Jahre"],"u":false,"w":3.25},{"i":"ap-ablaufhemmung","f":"AO","t":"Außenprüfung und Ablaufhemmung (§ 171 Abs. 4 AO)","n":9,"q":11,"k":{"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":6},"kq":{"Bayern-München":1,"Düsseldorf":3,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":6},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":6},"c":[{"f":"Wie wirkt eine Außenprüfung auf die Festsetzungsfrist und was ist seit 2025 neu?","a":"Beginnt die Prüfung vor Fristablauf oder wird ihr Beginn auf Antrag des Steuerpflichtigen hinausgeschoben, läuft die Frist für die geprüften Steuern nicht ab, bevor die auf der Prüfung beruhenden Bescheide unanfechtbar sind beziehungsweise drei Monate nach Mitteilung, dass die Prüfung zu keiner Änderung führt (§ 171 Abs. 4 AO). Keine Hemmung bei mehr als sechsmonatiger Unterbrechung unmittelbar nach Beginn aus Gründen, die das FA zu vertreten hat (S. 2). Neu durch das DAC7-Umsetzungsgesetz für Steuern, die nach dem 31.12.2024 entstehen (Art. 97 § 37 EGAO): Die Ablaufhemmung endet spätestens fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Prüfungsanordnung bekanntgegeben wurde (S. 3); verlängert um Zeiten des Hinausschiebens oder einer Unterbrechung auf Antrag (S. 4), bei Amtshilfeersuchen und nach Festsetzung eines Mitwirkungsverzögerungsgelds (§ 200a Abs. 4 AO). Dass die Hemmung bei Verschiebung auf Antrag entfällt, wenn das FA nicht binnen zwei Jahren nach Eingang des Antrags beginnt, ergibt sich nicht aus dem Gesetz, sondern aus der BFH-Rechtsprechung (BFH 17.3.2010, IV R 54/07).","n":["§ 171 Abs. 4 AO","§ 200a AO"]},{"f":"Prüfungsanordnung 2011, Prüfungsbeginn auf Antrag um sechs Monate verschoben, tatsächlicher Beginn erst 2015. Sind die Jahre 2006 bis 2008 verjährt?","a":"Der Steuerpflichtige kann den Prüfungsbeginn nicht bestimmen, nur aus wichtigen Gründen eine Verschiebung beantragen (§ 197 Abs. 2 AO). Bei Verschiebung auf Antrag tritt die Ablaufhemmung nur ein, wenn das FA innerhalb von zwei Jahren nach Eingang des Antrags mit der Prüfung beginnt (BFH 17.3.2010, IV R 54/07; BFH 1.2.2012, I R 18/11; gesetzlich nicht geregelt). Beginn 2015 ist zu spät: keine Ablaufhemmung, Festsetzungsverjährung eingetreten. Danach ergangene Änderungsbescheide sind rechtswidrig (nicht nichtig) und müssen mit Einspruch angefochten werden.","n":["§ 171 Abs. 4 AO","§ 197 Abs. 2 AO","§ 47 AO"]},{"f":"Würden Sie als Berater zur Schlussbesprechung gehen, wenn die Festsetzungsfrist trotz Prüfung bereits abgelaufen ist?","a":"Ist die Frist für die geprüften Jahre bereits abgelaufen, weil keine wirksame Ablaufhemmung eingetreten ist, dürfen keine Änderungsbescheide mehr ergehen (§ 47 AO, Erlöschen). Die Schlussbesprechung (§ 201 AO) ist kein Pflichttermin; auf sie kann verzichtet werden. Wichtiger ist, Einwendungen zu dokumentieren und gegen dennoch ergehende Bescheide Einspruch einzulegen.","n":["§ 201 AO","§ 47 AO","§ 171 Abs. 4 AO"]}],"b":["Kann der Mandant den Beginn der Außenprüfung bestimmen?","Was sind Ablaufhemmungen und was ist neu bei § 171 Abs. 4 AO?","Würden Sie als StB zur Schlussbesprechung kommen, wenn die Festsetzungsfrist trotz Ablaufhemmung abgelaufen ist?","Fall: lange Außenprüfung, Änderungsbescheid Jahre später; Festsetzungsverjährung und Bekanntgabe"],"u":false,"w":7.05},{"i":"vorbehalt-nachpruefung","f":"AO","t":"Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO)","n":6,"q":6,"k":{"Düsseldorf":2,"Hessen":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Düsseldorf":2,"Bayern-Nürnberg":1,"Hessen":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2022":1,"2023":2,"2025":3},"c":[{"f":"Welche Korrekturmöglichkeiten bestehen bei einem Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung und wann wird er genutzt?","a":"Solange der Vorbehalt wirksam ist, kann die Festsetzung insgesamt aufgehoben oder geändert werden, zugunsten und zuungunsten (§ 164 Abs. 2 S. 1 AO); der Steuerpflichtige kann jederzeit die Änderung beantragen (§ 164 Abs. 2 S. 2 AO). Einsatz, wenn der Fall nicht abschließend geprüft ist, insbesondere bei bevorstehender Außenprüfung. Kraft Gesetzes gilt er für Vorauszahlungen (§ 164 Abs. 1 S. 2 AO) und Steueranmeldungen (§ 168 AO). Nach einer Außenprüfung ist er aufzuheben, wenn sich keine Änderungen ergeben (§ 164 Abs. 3 S. 3 AO).","n":["§ 164 AO","§ 168 AO"]},{"f":"Wann endet der Vorbehalt der Nachprüfung?","a":"Durch Aufhebung (§ 164 Abs. 3 AO) oder mit Ablauf der regulären Festsetzungsfrist (§ 164 Abs. 4 S. 1 AO); die verlängerten Fristen für Leichtfertigkeit und Hinterziehung (§ 169 Abs. 2 S. 2 AO) sowie die Ablaufhemmungen nach § 171 Abs. 7, 8 und 10 AO gelten insoweit nicht. Danach ist eine Änderung nur noch nach anderen Korrekturnormen möglich, zum Beispiel § 173 AO innerhalb der verlängerten Frist.","n":["§ 164 Abs. 4 AO","§ 169 Abs. 2 AO","§ 171 AO"]}],"b":["Kann das FA nach § 164 AO ändern?","Wann endet der Vorbehalt der Nachprüfung?","Wann wird üblicherweise ein Vorbehalt der Nachprüfung genutzt?","Welche Korrekturmöglichkeiten gibt es bei einem Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung?"],"u":false,"w":4.1,"typ":"dauer"},{"i":"vorlaeufigkeit","f":"AO","t":"Vorläufige Steuerfestsetzung (§ 165 AO)","n":8,"q":10,"k":{"Baden-Württemberg":4,"Niedersachsen":1,"Bayern-München":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Baden-Württemberg":4,"Niedersachsen":3,"Bayern-München":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Düsseldorf":1},"y":{"2023":2,"2024":2,"2025":3,"2026":1},"c":[{"f":"Was muss vorliegen, damit ein Bescheid nach § 165 AO vorläufig ergehen darf?","a":"Ungewissheit über das Vorliegen von Tatsachen (zum Beispiel Gewinnerzielungsabsicht bei Liebhaberei) oder die in § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 bis 4 AO genannten Fälle (unter anderem DBA-Fragen, Verfassungswidrigkeit und Musterverfahren vor EuGH, BVerfG oder BFH). Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind anzugeben (§ 165 Abs. 1 S. 3 AO). Der Vermerk kann mit dem Vorbehalt der Nachprüfung verbunden werden (§ 165 Abs. 3 AO), weil die Vorläufigkeit auch nach Wegfall des Vorbehalts wirkt und die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 8 AO auslöst.","n":["§ 165 AO","§ 171 Abs. 8 AO"]},{"f":"Bescheide 2014 bis 2017 ergingen unter Vorbehalt der Nachprüfung, ab 2018 vorläufig wegen Liebhaberei. Unterschied und Verjährung?","a":"Vorbehalt: Gesamtänderbarkeit, endet mit Ablauf der regulären Festsetzungsfrist (§ 164 Abs. 4 AO). Vorläufigkeit: Änderbarkeit nur im Umfang der Vorläufigkeit (§ 165 Abs. 2 AO), Ablaufhemmung bis ein Jahr nach Beseitigung der Ungewissheit und Kenntnis des FA (§ 171 Abs. 8 S. 1 AO; zwei Jahre in Fällen des § 165 Abs. 1 S. 2 AO, S. 2). Bei Liebhaberei endet die Ungewissheit, wenn sich die Totalgewinnprognose klären lässt.","n":["§ 164 AO","§ 165 AO","§ 171 Abs. 8 AO"]},{"f":"Muss das FA vorläufige Bescheide nach Klärung der Rechtsfrage sofort ändern? Was gilt bei einem Änderungsbescheid ohne Vorläufigkeitsvermerk?","a":"Nach Beseitigung der Ungewissheit ist die Festsetzung aufzuheben, zu ändern oder für endgültig zu erklären (§ 165 Abs. 2 Satz 2 AO); in den Fällen des § 165 Abs. 1 Satz 2 AO muss eine Festsetzung, die nicht aufzuheben oder zu ändern ist, nur auf Antrag für endgültig erklärt werden (§ 165 Abs. 2 Satz 4 AO). Wiederholt ein Änderungsbescheid den Vorläufigkeitsvermerk nicht oder nur eingeschränkt, ist die Festsetzung insoweit grundsätzlich endgültig; maßgeblich ist die Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont (BFH 16.6.2020, VIII R 12/17). Das FA muss den Vermerk deshalb in jeden Änderungsbescheid übernehmen.","n":["§ 165 Abs. 2 AO","§ 171 Abs. 8 AO"]}],"b":["Was muss vorliegen, damit Bescheide nach § 165 AO vorläufig ergehen?","Welche Möglichkeiten hat der Mandant, wenn er keine Vorläufigkeit möchte?","Fall: Im Bescheid 2020 wurden Betriebsausgaben nicht anerkannt. Welche Korrekturmöglichkeit besteht?","Fall Liebhaberei: Bescheide 2014–2017 unter VdN, ab 2018 vorläufig. Unterschied, Verjährung berechnen?"],"u":true,"w":6.05,"typ":"dauer"},{"i":"korrektur-ueberblick","f":"AO","t":"Korrekturvorschriften im Überblick","n":13,"q":15,"k":{"Sachsen":1,"Schleswig-Holstein":2,"Westfalen-Lippe":1,"Hamburg":1,"Düsseldorf":1,"Hessen":1,"Baden-Württemberg":5,"Bayern-München":1},"kq":{"Sachsen":1,"Schleswig-Holstein":3,"Düsseldorf":2,"Westfalen-Lippe":1,"Hamburg":1,"Hessen":1,"Baden-Württemberg":5,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":3,"2025":9},"c":[{"f":"Welche Korrekturvorschriften gelten für welche Verwaltungsakte?","a":"§ 129 AO für alle VA (offenbare Unrichtigkeiten). §§ 130, 131 AO für sonstige VA. Für Steuerbescheide: Nebenbestimmungen (§§ 164, 165 AO), § 172 AO (Zustimmung, Antrag, unzuständige Behörde, unlautere Mittel), § 173 AO (neue Tatsachen), § 173a AO (Schreib- und Rechenfehler des Steuerpflichtigen), § 174 AO (widerstreitende Festsetzungen), § 175 AO (Grundlagenbescheid, rückwirkendes Ereignis), § 175b AO (Daten Dritter). § 177 AO berichtigt materielle Fehler im Rahmen einer Änderung. Voraussetzung jeder Korrektur: offene Festsetzungsfrist (§ 169 Abs. 1 AO).","n":["§ 129 AO","§ 130 AO","§ 172 AO","§ 173 AO","§ 175 AO","§ 177 AO"]},{"f":"Wie werden materielle Fehler bei einer Änderung berücksichtigt?","a":"Nach § 177 AO sind bei Aufhebung oder Änderung materielle Fehler, die nicht Anlass der Änderung sind, zu berichtigen, soweit die Änderung reicht (Saldierung innerhalb des Änderungsrahmens nach oben und unten). Materieller Fehler ist jede Abweichung von der gesetzlich geschuldeten Steuer. Eine eigenständige Korrektur über den Änderungsrahmen hinaus ermöglicht § 177 AO nicht.","n":["§ 177 AO"]},{"f":"Kann ein Bescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist noch geändert werden? Beispiel: Mandant will 2025 für den bestandskräftigen Bescheid 2023 noch ausländische Steuer anrechnen.","a":"Ja, wenn die Festsetzungsfrist läuft und eine Korrekturnorm greift. Beispiel: Die Anrechnung ausländischer Steuer (§ 34c Abs. 1 EStG) setzt Nachweise voraus; § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO kommt in Betracht, wenn Einkünfte beziehungsweise die gezahlte ausländische Steuer dem FA nachträglich bekannt werden und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden trifft; ändert der ausländische Staat die Steuer, § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO. Bei Vorbehalt: § 164 Abs. 2 AO.","n":["§ 173 AO","§ 175 AO","§ 34c EStG"]}],"b":["Wie werden materielle Fehler berichtigt?","Einspruchsverfahren und Korrekturvorschriften: was gilt?","Kann ein Bescheid nach Ablauf der Einspruchsfrist noch geändert werden?","Wählen Sie eine Korrekturnorm und erläutern Sie, wann sie anzuwenden ist."],"u":false,"w":10.3,"typ":"dauer"},{"i":"schreib-rechenfehler","f":"AO","t":"Schreib- und Rechenfehler: §§ 129, 173a AO","n":6,"q":6,"k":{"Baden-Württemberg":4,"Düsseldorf":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Baden-Württemberg":4,"Düsseldorf":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":3,"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Zahlendreher in der Erklärung (Arbeitsmittel 1.200 € statt 2.100 €), Bescheid bestandskräftig. Welche Korrekturnormen greifen?","a":"§ 173a AO: Änderung, soweit dem Steuerpflichtigen bei Erstellung der Erklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind und er dadurch rechtserhebliche Tatsachen unzutreffend mitgeteilt hat; auch zu seinen Gunsten, ohne Verschuldensprüfung. § 129 AO, wenn das FA den Fehler aus Erklärung oder Belegen als offenbar hätte erkennen können und mechanisch übernommen hat. § 173 AO scheidet aus, wenn die richtigen Belege vorlagen (keine neue Tatsache), § 172 AO mangels Antrags in der Einspruchsfrist. Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 2 AO beachten.","n":["§ 173a AO","§ 129 AO","§ 171 Abs. 2 AO"]},{"f":"Wann greift § 129 AO und wann nicht?","a":"Offenbare Unrichtigkeiten beim Erlass des VA: Schreibfehler, Rechenfehler, ähnliche mechanische Versehen, die für einen unvoreingenommenen Dritten erkennbar sind; auch bei Übernahme offenbarer Fehler des Steuerpflichtigen. Nicht bei Fehlern in der Willensbildung, Rechtsanwendungs- oder Ermittlungsfehlern, wenn die ernsthafte Möglichkeit eines Rechtsirrtums besteht. Korrektur jederzeit innerhalb der Festsetzungsfrist; die Frist endet nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntgabe (§ 171 Abs. 2 AO).","n":["§ 129 AO","§ 171 Abs. 2 AO"]}],"b":["Fall (Forts.): Welche Korrekturnormen greifen für den Zahlendreher?","Trotzdem ergeht zwei Wochen später ein geänderter Bescheid. Was tun und greift § 129 AO?","Fall: Angestellte, nebenberuflich Friseurin; Bescheid 2019 vorläufig bzgl. BE/BA, § 35a-Handwerkerleistungen nicht erklärt, Additionsfehler bei Arbeitsmitteln. Welche Korrekturvorschriften greifen?","§ 173a AO und Abgrenzung zu § 129 AO"],"u":false,"w":4.05},{"i":"aenderung-173-tatsache","f":"AO","t":"§ 173 AO: neue Tatsachen, Rechtserheblichkeit","n":8,"q":10,"k":{"Hamburg":1,"Bayern-München":1,"Düsseldorf":2,"Bayern-Nürnberg":1,"Köln":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Düsseldorf":3,"Hamburg":1,"Bayern-München":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Köln":2,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":3,"2024":3,"2025":2},"c":[{"f":"Was ist eine Tatsache im Sinne des § 173 AO und wann ist sie rechtserheblich und nachträglich bekannt?","a":"Tatsache ist alles, was Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Tatbestands sein kann: Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften; nicht rechtliche Schlussfolgerungen oder Bewertungen. Nachträglich bekannt: nach abschließender Zeichnung des Bescheids durch den Bearbeiter. Rechtserheblich: Das FA hätte bei rechtzeitiger Kenntnis mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit anders entschieden. Nr. 1 (höhere Steuer) ohne Verschuldensprüfung; Nr. 2 (niedrigere Steuer) nur ohne grobes Verschulden. Änderungssperre nach Außenprüfung (§ 173 Abs. 2 AO).","n":["§ 173 AO"]},{"f":"Eine Betriebsaufspaltung bleibt drei Jahre unerkannt. Kann das FA die bestandskräftigen Bescheide ändern?","a":"Nur soweit eine Korrekturnorm greift und die Festsetzungsfrist offen ist. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, wenn dem FA Tatsachen (zum Beispiel Beteiligungsverhältnisse, Nutzungsüberlassung) nachträglich bekannt werden. Kannte das FA alle Tatsachen und hat es sie nur rechtlich falsch gewürdigt, scheidet § 173 AO aus. Bei Vorbehalt der Nachprüfung § 164 AO.","n":["§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO","§ 164 AO"]},{"f":"Eine Kassen-Nachschau nach bestandskräftiger Veranlagung (ohne Vorbehalt) ergibt formelle und sachliche Mängel. Kann geändert werden?","a":"Ja, § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO: Die festgestellten Mängel und daraus abgeleiteten höheren Erlöse sind nachträglich bekannt gewordene Tatsachen; bei Schätzung ist die Schätzungsgrundlage die neue Tatsache. Formelle Mängel allein berechtigen nur zur Schätzung, wenn sie Zweifel an der sachlichen Richtigkeit begründen (§ 158 AO). Der Prüfungsbericht ist kein VA; Rechtsschutz erst gegen den Änderungsbescheid.","n":["§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO","§ 158 AO","§ 162 AO"]},{"f":"Ein Unternehmer hat eine 20.000 € teure Maschine über zwei Jahre abgeschrieben, die Nutzungsdauer beträgt sechs Jahre. Eine Außenprüfung für die ersten drei Jahre deckt das auf. Welche Bescheide können geändert werden?","a":"Stehen die Bescheide unter Vorbehalt der Nachprüfung, ist die Änderung nach § 164 Abs. 2 AO ohne Weiteres möglich. Sonst kommt § 173 Abs. 1 AO in Betracht: Tatsachen sind die Umstände, aus denen sich die Nutzungsdauer ergibt (Art und Einsatz der Maschine), nicht die rechtliche Würdigung. Waren sie dem FA unbekannt, können die Jahre 1 und 2 nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO zuungunsten geändert werden (höhere Gewinne). Hatte der Steuerpflichtige alles offengelegt und hat das FA seine Ermittlungspflicht verletzt, ist die Änderung nach Treu und Glauben ausgeschlossen. Im Jahr 3 fehlt die AfA, der Gewinn sinkt: Die Tatsache steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Tatsachen nach Nr. 1, daher ist ein Verschulden des Steuerpflichtigen unbeachtlich (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 AO). Der Steuerpflichtige hat also ein Interesse an der Änderung des dritten Jahres.","n":["§ 164 Abs. 2 AO","§ 173 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 S. 2 AO","§ 7 Abs. 1 EStG"],"xu":true}],"b":["Welche Korrekturnorm kommt in Betracht?","Welche Korrekturnormen kommen in Betracht?","Was ist eine Tatsache und was bedeutet rechtserheblich?","Was passiert, wenn die Betriebsaufspaltung drei Jahre unerkannt blieb?"],"u":false,"w":5.45},{"i":"aenderung-173-verschulden","f":"AO","t":"§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO: grobes Verschulden","n":6,"q":7,"k":{"Baden-Württemberg":3,"Rheinland-Pfalz":2,"Bayern-München":1},"kq":{"Baden-Württemberg":4,"Rheinland-Pfalz":2,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":3,"2025":2},"c":[{"f":"Was ist grobes Verschulden im Sinne des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO?","a":"Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Grob fahrlässig handelt, wer die ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen zumutbare Sorgfalt in ungewöhnlichem Maße und in nicht entschuldbarer Weise verletzt. Das Verschulden des Steuerberaters wird dem Steuerpflichtigen zugerechnet. Typisch: Nichtbeantwortung einer ausdrücklichen Frage im Erklärungsvordruck, Nichteinlegung eines Einspruchs trotz Kenntnis. Unbeachtlich ist das Verschulden, wenn die Tatsache im Zusammenhang mit einer neuen Tatsache nach Nr. 1 steht (§ 173 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 AO).","n":["§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO"]},{"f":"Der Mandant hat Spenden beziehungsweise Handwerkerleistungen (Lohnanteil 2.000 €) in der Erklärung vergessen; der Bescheid ist bestandskräftig. Korrektur?","a":"§ 129 AO scheidet aus (kein Fehler des FA), § 173a AO regelmäßig ebenfalls, da kein Schreib- oder Rechenfehler, sondern ein inhaltliches Vergessen vorliegt; anders kann es liegen, wenn ein bereits ermittelter Betrag nur mechanisch nicht in die Erklärung übertragen wurde. Wiedereinsetzung nur bei unverschuldeter Fristversäumnis, hier nicht. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO: neue Tatsache zugunsten, aber nur ohne grobes Verschulden; wer eine im Vordruck ausdrücklich gestellte Frage übergeht, handelt regelmäßig grob fahrlässig. Für Belegablagefehler eines Beraters wurde grobes Verschulden im Einzelfall verneint (FG Münster vom 30.10.2024, 4 K 925/23 E).","n":["§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO","§ 173a AO","§ 129 AO"]},{"f":"GrESt-Bescheid Juni 2023 über 500.000 €, darin 100.000 € für eine PV-Anlage, die im Vertrag nicht gesondert ausgewiesen war. Änderung im Januar 2024?","a":"Einspruchsfrist abgelaufen. Die PV-Anlage ist kein Grundstücksbestandteil im grunderwerbsteuerlichen Sinn, wenn sie Betriebsvorrichtung beziehungsweise Scheinbestandteil ist; die Aufteilung des Kaufpreises ist eine Tatsache. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO scheidet aus (kein rückwirkendes Ereignis). § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO: neue Tatsache zugunsten, aber grobes Verschulden, wenn sie trotz Kenntnis nicht mitgeteilt und die Einspruchsfrist verstrichen ist. Ergebnis regelmäßig keine Änderung.","n":["§ 173 Abs. 1 Nr. 2 AO","§ 175 AO","§ 9 GrEStG"]}],"b":["Was ist grobes Verschulden? (eigene Definition, Verweis auf AEAO genügte nicht)","Kann der GrESt-Bescheid im Januar 2024 noch geändert werden? Welche Korrekturvorschriften greifen?","Fall (Forts.): Vergessene Handwerkerleistungen (2.000 € Lohnanteil). Wiedereinsetzung nach § 110 AO oder Korrekturnormen?","Fall: GrESt zu hoch festgesetzt, da PV-Anlage im Kaufvertrag nicht separat ausgewiesen. Welche Korrekturvorschriften kommen in Betracht?"],"u":false,"w":4.35,"typ":"dauer"},{"i":"aenderung-175","f":"AO","t":"§ 175 AO: rückwirkendes Ereignis","n":1,"q":1,"k":{"Hessen":1},"kq":{"Hessen":1},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Der Bescheid ist bestandskräftig; erst danach wird eine Rechnung beziehungsweise Bescheinigung berichtigt oder vorgelegt. Kann nach § 175 AO geändert werden?","a":"§ 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO setzt ein Ereignis voraus, das steuerliche Wirkung für die Vergangenheit hat. Die nachträgliche Erteilung oder Vorlage einer Bescheinigung oder Bestätigung gilt nicht als rückwirkendes Ereignis (§ 175 Abs. 2 S. 2 AO); eine bloße Belegberichtigung ändert den verwirklichten Sachverhalt nicht. Möglich bleibt § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn kein grobes Verschulden vorliegt. Besonderheit USt: Eine berichtigte Rechnung wirkt materiell auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnung zurück, verfahrensrechtlich muss die Festsetzung aber noch änderbar sein.","n":["§ 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO","§ 175 Abs. 2 AO","§ 173 AO"]}],"b":["Was kann man tun, wenn der Bescheid bereits bestandskräftig ist?"],"u":true,"w":0.55},{"i":"daten-dritter-175b","f":"AO","t":"Daten Dritter: § 93c AO und Korrektur nach § 175b AO","n":5,"q":7,"k":{"Niedersachsen":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Bayern-München":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-München":1,"Niedersachsen":2,"Rheinland-Pfalz":1,"Düsseldorf":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":4,"2025":1},"c":[{"f":"Welche Daten gelangen elektronisch an das FA und wie ist das verfahrensrechtlich geregelt?","a":"Mitteilungspflichtige Stellen übermitteln nach § 93c AO zum Beispiel Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen (§ 22a EStG), Lohnersatzleistungen wie Elterngeld und Arbeitslosengeld, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, Altersvorsorgebeiträge. Diese Daten gelten als Angaben des Steuerpflichtigen, soweit er in der Erklärung keine abweichenden Angaben macht (§ 150 Abs. 7 S. 2 AO). Ablaufhemmung: zwei Jahre nach Zugang der Daten (§ 171 Abs. 10a AO).","n":["§ 93c AO","§ 150 Abs. 7 AO","§ 171 Abs. 10a AO"]},{"f":"Die Rentenbezugsmitteilung geht erst nach der Veranlagung ein. Darf das FA ändern? Ist die Mitteilung ein Grundlagenbescheid?","a":"Ja, nach § 175b Abs. 1 AO, soweit übermittelte Daten bei der Festsetzung nicht oder nicht zutreffend berücksichtigt wurden; auf ein Verschulden kommt es nicht an. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO greift nicht, weil die Rentenbezugsmitteilung kein Grundlagenbescheid ist (kein VA, keine Bindungswirkung). Hatte der Steuerpflichtige die Rente korrekt erklärt, ist die Änderung nicht rechtserheblich (§ 175b Abs. 4 AO).","n":["§ 175b AO","§ 175 AO","§ 22a EStG"]},{"f":"Der Arbeitgeber übermittelt einen zu hohen Bruttolohn; der Steuerpflichtige trägt nichts ein, das FA übernimmt die Daten. Abwandlung: Er erklärt den Lohn richtig, das FA veranlagt nach den falschen Daten.","a":"Grundfall: Die Daten gelten als Angaben des Steuerpflichtigen (§ 150 Abs. 7 S. 2 AO); sind sie zu seinen Ungunsten unrichtig, ist nach § 175b Abs. 2 AO zu ändern. Abwandlung: Die Daten gelten wegen der abweichenden Angabe nicht als seine; das FA hat die Erklärung übergangen. In Betracht kommt § 129 AO, wenn ein mechanisches Übernahmeversehen vorliegt; § 173 AO scheidet aus, da die richtige Tatsache dem FA bekannt war. § 175b Abs. 1 AO greift erst, wenn der Arbeitgeber berichtigte Daten übermittelt (§ 93c Abs. 3 AO) und diese nicht berücksichtigt werden; innerhalb der Frist ist der Einspruch der sichere Weg.","n":["§ 175b Abs. 2 AO","§ 150 Abs. 7 AO","§ 129 AO"]}],"b":["Welche Daten gelangen elektronisch an das Finanzamt?","Abwandlung: Stpfl. erklärt den Lohn richtig, FA veranlagt nach den falschen AG-Daten. Korrektur?","Warum ist eine Änderung nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO nicht möglich, und ist die Rentenmitteilung ein Grundlagenbescheid?","Fall: Rentenbezugsmitteilung kommt nach der Veranlagung; Stpfl. hatte korrekt erklärt. Durfte das FA ändern und nach welcher Norm?"],"u":true,"w":3.65},{"i":"feststellung","f":"AO","t":"Gesonderte Feststellung, Grundlagen- und Folgebescheid","n":8,"q":10,"k":{"Düsseldorf":1,"Bayern-München":2,"Hessen":2,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Hessen":4,"Hamburg":1,"Bayern-München":2,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2022":1,"2024":4,"2025":3},"c":[{"f":"Was ist eine gesonderte Feststellung, wo ist sie geregelt und welchen Zweck hat sie?","a":"Besteuerungsgrundlagen werden grundsätzlich unselbständig im Steuerbescheid ermittelt (§ 157 Abs. 2 AO); abweichend werden sie gesondert festgestellt, soweit gesetzlich bestimmt (§ 179 Abs. 1 AO), zum Beispiel Einheits- beziehungsweise Grundsteuerwerte (§ 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO), einkommen- und körperschaftsteuerpflichtige Einkünfte mehrerer Beteiligter (Nr. 2 Buchst. a), Einkünfte bei abweichendem Betriebs- und Wohnsitz-FA (Nr. 2 Buchst. b), verbleibender Verlustvortrag (§ 10d EStG). Zweck: einheitliche Entscheidung, Verfahrensökonomie. Der Feststellungsbescheid ist Grundlagenbescheid und bindet die Folgebescheide (§ 182 Abs. 1 AO).","n":["§ 179 AO","§ 180 AO","§ 182 AO"]},{"f":"Wie wirken Grundlagen- und Folgebescheid zusammen?","a":"Bindungswirkung: Feststellungen sind für Folgebescheide verbindlich (§ 182 Abs. 1 AO). Anpassung des Folgebescheids nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO, Ablaufhemmung für den Folgebescheid zwei Jahre nach Bekanntgabe des Grundlagenbescheids (§ 171 Abs. 10 AO). Einwendungen gegen Feststellungen können nur gegen den Grundlagenbescheid erhoben werden (§ 351 Abs. 2 AO, § 42 FGO). Feststellungsfrist entsprechend § 169 AO (§ 181 Abs. 1 AO); nach Ablauf ist eine Feststellung noch zulässig, soweit sie für eine noch nicht verjährte Steuerfestsetzung von Bedeutung ist (§ 181 Abs. 5 AO).","n":["§ 182 AO","§ 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO","§ 171 Abs. 10 AO","§ 351 Abs. 2 AO","§ 181 Abs. 5 AO"]},{"f":"Ehepaar: Er betreibt als Steuerberater eine Einzelkanzlei, beide besitzen gemeinsam mehrere vermietete Eigentumswohnungen. Was ist verfahrensrechtlich zu beachten? Abwandlung: Erbengemeinschaft vermietet eine geerbte Wohnung.","a":"Kanzlei: gesonderte Feststellung der Einkünfte aus § 18 EStG nur, wenn das Tätigkeits-FA vom Wohnsitz-FA abweicht (§ 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b AO, § 18 Abs. 1 Nr. 3 AO). Wohnungen: grundsätzlich gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO); bei zusammenveranlagten Ehegatten regelmäßig Fall von geringer Bedeutung, daher entbehrlich (§ 180 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 AO). Erbengemeinschaft: Einkünfte nach § 21 EStG werden gesondert und einheitlich festgestellt. Bekanntgabe über gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten (§ 183 AO).","n":["§ 180 AO","§ 183 AO","§ 21 EStG"]}],"b":["Was sind Grundlagen- und Folgebescheid und welche Bindungswirkung besteht?","Die geerbte Wohnung wird vermietet. Wie werden die Einkünfte der Erbengemeinschaft erfasst?","Wie werden die Besteuerungsgrundlagen festgestellt, wie heißt der Bescheid und was wird gegebenenfalls noch festgestellt?","Fall: Ehepaar (er StB mit Kanzlei, sie Dozentin) besitzt gemeinsam mehrere Eigentumswohnungen. Was ist verfahrensrechtlich zu beachten?"],"u":false,"w":5.8,"typ":"dauer"},{"i":"gewst-messbescheid","f":"AO","t":"Gewerbesteuermessbescheid und GewSt-Bescheid","n":1,"q":2,"k":{"Hessen":1},"kq":{"Hessen":2},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Wie wirken GewSt-Messbescheid und GewSt-Bescheid zusammen? Der Mandant legt gegen den GewSt-Bescheid der Gemeinde Einspruch ein, weil der Gewinn zu hoch sei.","a":"Das FA setzt den Messbetrag fest (§ 184 AO, § 14 GewStG); der Messbescheid ist Grundlagenbescheid für den GewSt-Bescheid der Gemeinde (Hebesatz). Einwendungen gegen den Gewinn betreffen den Messbescheid und können nur dort geltend gemacht werden (§ 351 Abs. 2 AO). Der Rechtsbehelf gegen den Messbescheid kann fristwahrend auch bei der Gemeinde angebracht werden (§ 357 Abs. 2 S. 2 AO); er ist an das FA weiterzuleiten und als Einspruch gegen den Messbescheid auszulegen. Gegen den GewSt-Bescheid selbst: Widerspruch und Klage zum Verwaltungsgericht (außer in Stadtstaaten).","n":["§ 184 AO","§ 351 Abs. 2 AO","§ 357 Abs. 2 AO","§ 14 GewStG"]}],"b":["Wie wirken GewSt-Messbescheid und GewSt-Bescheid zusammen?"],"u":false,"w":0.85},{"i":"grundsteuer-bescheidkette","f":"AO","t":"Grundsteuer: Bescheidkette und richtiger Rechtsbehelf","n":6,"q":7,"k":{"Düsseldorf":3,"Berlin":1,"Bayern-München":1,"Hessen":1},"kq":{"Düsseldorf":4,"Berlin":1,"Bayern-München":1,"Hessen":1},"y":{"2023":5,"2024":1},"c":[{"f":"Welche Bescheide erhält ein Grundstückseigentümer nach der Grundsteuerreform und gegen welchen muss er vorgehen?","a":"1. Grundsteuerwertbescheid des FA (Feststellung nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO, § 219 BewG beziehungsweise Landesrecht). 2. Grundsteuermessbescheid des FA (§ 184 AO, § 13 GrStG). 3. Grundsteuerbescheid der Gemeinde mit Hebesatz (in Stadtstaaten durch das FA). Jeder Bescheid ist Grundlagenbescheid für den nächsten. Einwendungen sind gegen den Bescheid zu richten, aus dem der Fehler stammt: Bewertung gegen den Wertbescheid (Einspruch), Messzahl gegen den Messbescheid (Einspruch), Hebesatz gegen den Grundsteuerbescheid (Widerspruch beziehungsweise Klage zum VG). Ein Einspruch gegen den Messbescheid mit Bewertungseinwänden ist zulässig, aber unbegründet (§ 351 Abs. 2 AO).","n":["§ 180 AO","§ 184 AO","§ 351 Abs. 2 AO","§ 219 BewG"]},{"f":"Der Mandant hat einen Grundsteuerbescheid erhalten. Muss er zahlen?","a":"Ja. Die neue Grundsteuer wird seit 2025 erhoben; Rechtsbehelfe hemmen die Vollziehung nicht (§ 361 Abs. 1 AO, § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO für den Gemeindebescheid). Fälligkeit grundsätzlich vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (§ 28 GrStG). Ohne Zahlung drohen Säumniszuschläge; Aussetzung nur bei ernstlichen Zweifeln, vorrangig beim Wertbescheid zu beantragen.","n":["§ 361 AO","§ 28 GrStG"]}],"b":["Wie geht man gegen die Grundsteuerbescheide vor?","Welcher Bescheid ist bei der Grundsteuer anzufechten?","Gegen welchen Grundsteuerbescheid muss Einspruch eingelegt werden?","Welche Bescheide erhält der Mandant im Rahmen der Grundsteuererklärung?"],"u":false,"w":3.45,"typ":"jahr","peak":2023},{"i":"grundsteuer-rechtsschutz","f":"AO","t":"Grundsteuer: Verfassungsmäßigkeit, Vorläufigkeit, Klage","n":5,"q":6,"k":{"Baden-Württemberg":3,"Düsseldorf":1,"Hessen":1},"kq":{"Düsseldorf":1,"Hessen":2,"Baden-Württemberg":3},"y":{"2023":4,"2024":1},"c":[{"f":"Wie kann einem Mandanten geholfen werden, der die Grundsteuerwertfeststellung für verfassungswidrig oder überhöht hält?","a":"Fristgerecht Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid mit Begründung (Verfassungsmäßigkeit des Bewertungsmodells oder konkrete Bewertungsfehler). Für das Bundesmodell hat der BFH 2024 im AdV-Verfahren den Nachweis eines erheblich niedrigeren gemeinen Werts für geboten gehalten. In der Hauptsache hat der BFH das Bundesmodell mit Urteilen vom 12.11.2025 (II R 25/24, II R 31/24, II R 3/25) für verfassungsgemäß gehalten; dagegen ist eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG anhängig (1 BvR 472/26). Ein noch offener Einspruch kann unter Berufung darauf nach § 363 Abs. 2 S. 2 AO ruhen; ob Feststellungen vorläufig ergehen, ist je Land zu prüfen. In Ländern mit eigenem Modell (zum Beispiel Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen) wirkt das Verfahren nur mittelbar.","n":["§ 165 AO","§ 363 AO","§ 347 AO"]},{"f":"Die Einspruchsfrist gegen den Grundsteuerwertbescheid ist abgelaufen. Welche Möglichkeiten bleiben?","a":"Korrekturnormen prüfen (§ 173 AO bei neuen Tatsachen, § 129 AO); bei Bewertungsfehlern eine fehlerbeseitigende Wertfortschreibung beantragen (§ 222 Abs. 3 BewG), die zum nächsten Fortschreibungszeitpunkt wirkt; gegebenenfalls Wiedereinsetzung (§ 110 AO). Wird über einen Einspruch nicht entschieden oder abgelehnt, ist Klage zum FG möglich; die Erfolgsaussicht hängt von der Verfassungsfrage beziehungsweise vom Nachweis des niedrigeren Werts ab.","n":["§ 222 BewG","§ 173 AO","§ 110 AO"]}],"b":["Was gilt aktuell zur Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer und was ist zu tun?","Ist eine Vorläufigkeit nach § 165 AO bei Grundsteuerbescheiden möglich, wie von Verbänden gefordert?","Wie kann gegen einen Grundsteuerbescheid vorgegangen werden, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist?","Kann gegen den Grundsteuerbescheid geklagt werden, wenn das FA nicht ändert, und mit welcher Erfolgsaussicht?"],"u":true,"w":2.9,"typ":"jahr","peak":2023},{"i":"grundsteuer-erklaerung","f":"AO","t":"Grundsteuer: Feststellungserklärung, Fristen, Durchsetzung","n":6,"q":9,"k":{"Baden-Württemberg":2,"Bayern-München":1,"Düsseldorf":3},"kq":{"Baden-Württemberg":4,"Bayern-München":1,"Düsseldorf":4},"y":{"2023":5,"2024":1},"c":[{"f":"Ist die Grundsteuererklärung eine Steuererklärung im Sinne der AO? Wie und bis wann war sie abzugeben?","a":"Ja: Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (§ 228 BewG); die Vorschriften über Steuererklärungen gelten sinngemäß (§ 181 Abs. 1 S. 1 AO). Abgabe grundsätzlich elektronisch (§ 228 Abs. 6 BewG), in Härtefällen auf Papier. Frist ursprünglich 31.10.2022, verlängert auf 31.01.2023, in Bayern auf 30.04.2023. Rechtsgrundlage der Verlängerung: § 109 Abs. 1 AO, Fristverlängerung durch die Länder beziehungsweise im Einzelfall auf Antrag mit Begründung (zum Beispiel Krankheit). Hinweis: ELStAM sind die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 39e EStG) und haben mit der Grundsteuer nichts zu tun.","n":["§ 228 BewG","§ 181 Abs. 1 AO","§ 109 AO"]},{"f":"Welche Möglichkeiten hat das FA, wenn die Grundsteuererklärung nicht abgegeben wird? Was darf geschätzt werden?","a":"Erinnerung, Verspätungszuschlag (§ 152 AO; für Feststellungserklärungen 25 € je angefangenen Monat), Zwangsgeld nach Androhung (§§ 328, 329, 332 AO; Ermessen, Verhältnismäßigkeit, kein Automatismus gegen jeden Säumigen), Schätzung der Besteuerungsgrundlagen (§ 162 AO): alle wertbestimmenden Daten wie Grundstücks- und Wohnfläche, Baujahr, Gebäudeart, Bodenrichtwert, Lage, zum Beispiel aus Kataster, Bauakten und Vergleichsobjekten.","n":["§ 152 AO","§ 328 AO","§ 162 AO"]}],"b":["Durfte Bayern die Abgabefrist verlängern?","Wie ist die Grundsteuererklärung abzugeben und was ist ELStAM?","Ist bei der Grundsteuererklärung eine Fristverlängerung möglich?","Welche Besteuerungsgrundlagen kann das FA in diesem Fall schätzen?"],"u":false,"w":3.45,"typ":"jahr","peak":2023},{"i":"aussenpruefung-zulaessigkeit","f":"AO","t":"Außenprüfung: Zweck und Zulässigkeit (§ 193 AO)","n":5,"q":7,"k":{"Hessen":1,"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":2,"Köln":1},"kq":{"Hessen":1,"Köln":1,"Bayern-Nürnberg":4,"Düsseldorf":1},"y":{"2023":2,"2024":2,"2026":1},"c":[{"f":"Wozu dient die Außenprüfung und bei wem ist sie zulässig?","a":"Sie dient der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse vor Ort (§ 194 AO), zugunsten wie zuungunsten (§ 199 Abs. 1 AO). Zulässig ohne besonderen Anlass bei Steuerpflichtigen mit gewerblichem oder land- und forstwirtschaftlichem Betrieb, freiberuflich Tätigen und Steuerpflichtigen im Sinne des § 147a AO (Summe positiver Überschusseinkünfte über 500.000 €) (§ 193 Abs. 1 AO). Bei anderen Steuerpflichtigen nur nach § 193 Abs. 2 AO: Lohnsteuerabzug, Aufklärungsbedarf bei unzweckmäßiger Prüfung an Amtsstelle, Verletzung der Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 S. 3 AO. Beginn durch schriftliche Prüfungsanordnung (§ 196 AO).","n":["§ 193 AO","§ 194 AO","§ 147a AO","§ 196 AO"]},{"f":"Nach welcher Norm ist eine Außenprüfung zulässig: a) Aufsichtsrat mit 60.000 € Einkünften nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, b) Unternehmer mit sinkendem zvE von 550.000 € auf 400.000 €?","a":"a) Ob die Aufsichtsratstätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG) unter 'freiberuflich tätig' im Sinne des § 193 Abs. 1 AO fällt, ist nicht eindeutig, weil der Begriff an § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG anknüpft. Sicher lässt sich die Prüfung auf § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO stützen, wenn die Verhältnisse aufklärungsbedürftig sind und eine Prüfung an Amtsstelle nicht zweckmäßig ist. b) Als Gewerbetreibender ist er nach § 193 Abs. 1 AO ohne weiteres prüfbar; § 147a AO hat nur für Überschusseinkünfte Bedeutung, die Pflichten daraus enden erst mit Ablauf des fünften aufeinanderfolgenden Kalenderjahres, in dem die Grenze nicht mehr überschritten wird.","n":["§ 193 AO","§ 147a AO"]},{"f":"Nach dem Tod des Vaters ergeht an den Sohn (nur Arbeitnehmer) eine Prüfungsanordnung für das Einzelunternehmen des Vaters 2014 bis 2017. Warum ist das zulässig?","a":"Der Sohn ist als Erbe Gesamtrechtsnachfolger und tritt in die Steuerschulden und verfahrensrechtlichen Pflichten des Erblassers ein (§ 45 AO, § 1922 BGB). Die Zulässigkeit richtet sich nach den Verhältnissen des Erblassers, der einen gewerblichen Betrieb unterhielt (§ 193 Abs. 1 AO). Die Prüfungsanordnung ist an den Erben als Inhaltsadressaten zu richten und muss die Rechtsnachfolge erkennen lassen.","n":["§ 45 AO","§ 193 Abs. 1 AO","§ 197 AO"]}],"b":["Was sind die Voraussetzungen einer Außenprüfung?","Was ist eine Betriebsprüfung und was ist eine Prüfungsanordnung?","Wofür gibt es Außenprüfungen, wie beginnen sie, wann sind sie zulässig und wer kann geprüft werden?","Fall: Aufsichtsrat mit 60.000 EUR Einkünften nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Nach welcher Norm ist eine Außenprüfung zulässig?"],"u":true,"w":3.5,"typ":"dauer"},{"i":"pruefungsanordnung","f":"AO","t":"Prüfungsanordnung, BpO, Prüfungsort und Rechtsschutz","n":13,"q":17,"k":{"Hessen":1,"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":2,"Köln":1,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":7},"kq":{"Bayern-Nürnberg":5,"Baden-Württemberg":8,"Hessen":1,"Düsseldorf":1,"Köln":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":2,"2024":3,"2025":7,"2026":1},"c":[{"f":"Was ist die Prüfungsanordnung und welchen Inhalt hat sie?","a":"Schriftlich oder elektronisch zu erteilender VA (§ 196 AO), der den sachlichen und zeitlichen Umfang der Prüfung festlegt; als Sammelverwaltungsakt enthält er auch Prüfungsbeginn, Prüfungsort und Prüfer. Bekanntgabe angemessene Zeit vor Beginn (§ 197 AO); nach § 6 Abs. 5 der Außenprüfungsordnung (ApO, seit 10.09.2026 anstelle der BpO 2000) in der Regel bei Großbetrieben vier Wochen, sonst zwei Wochen. Eine telefonische Ankündigung ist kein VA und ersetzt die Anordnung nicht. Verschiebung auf Antrag aus wichtigen Gründen (§ 197 Abs. 2 AO).","n":["§ 196 AO","§ 197 AO","§ 6 Abs. 5 ApO"]},{"f":"Prüfungsanordnung über drei Steuerarten und vier Jahre bei einem Kleinbetrieb, Prüfung in den Geschäftsräumen, Beginn in drei Wochen. Ist ein Einspruch zulässig und begründet?","a":"Zulässig: Die Anordnung ist ein VA (§ 347 AO); Einspruch binnen eines Monats, AdV beantragen, da keine aufschiebende Wirkung. Begründetheit: Prüfungsort Geschäftsräume ist Regelfall (§ 200 Abs. 2 AO). Prüfungszeitraum: Bei Betrieben, die keine Großbetriebe sind, soll der Prüfungszeitraum in der Regel nicht mehr als drei zusammenhängende Besteuerungszeiträume umfassen (§ 5 Abs. 2 ApO, zuvor § 4 Abs. 3 BpO 2000); eine Erweiterung bedarf besonderer Gründe (nicht unerhebliche Änderungen oder Verdacht einer Steuerstraftat) und einer Begründung. Fehlt sie, ist die Anordnung insoweit ermessensfehlerhaft.","n":["§ 196 AO","§ 200 Abs. 2 AO","§ 5 ApO","§ 347 AO"]},{"f":"Was ist die BpO, für wen gilt sie und welche Folgen hat ein Verstoß?","a":"Die Betriebsprüfungsordnung 2000 ist seit 10.09.2026 durch die Außenprüfungsordnung (ApO, BStBl I 2026 S. 1061) ersetzt, die für alle Außenprüfungen gilt. Beide sind allgemeine Verwaltungsvorschriften (Art. 108 Abs. 7 GG). Sie binden nur die Finanzverwaltung, nicht Gerichte und Steuerpflichtige; über den Gleichheitssatz (Selbstbindung der Verwaltung) kann sich der Steuerpflichtige aber darauf berufen. Ein Verstoß, etwa gegen die Regeln zum Prüfungszeitraum, führt zu einer ermessensfehlerhaften und anfechtbaren Prüfungsanordnung. Die ApO regelt unter anderem Größenklassen (§ 4 ApO, früher § 3 BpO), Prüfungszeitraum (§ 5 ApO, früher § 4 BpO) und Verfahren bei Strafverdacht (§ 11 ApO, früher § 10 BpO).","n":["§§ 4, 5, 11 ApO","Art. 108 Abs. 7 GG"]},{"f":"Welche Prüfungsgrundsätze gelten und wo findet die Prüfung statt? Würden Sie einen frühen oder späten Prüfungstermin wählen?","a":"Grundsätze: Ermittlung zugunsten wie zuungunsten, laufende Unterrichtung über Feststellungen (§ 199 AO), Mitwirkungspflichten (§ 200 Abs. 1 AO), Schlussbesprechung (§ 201 AO), Prüfungsbericht (§ 202 AO). Ort: Geschäftsräume, sonst Wohnräume oder Amtsstelle; auf Antrag auch beim Berater (§ 200 Abs. 2 AO). Terminwahl mit dem Mandanten abstimmen: ein späterer Termin gibt Zeit zur Vorbereitung der Unterlagen; ein Verschiebungsantrag löst aber die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 4 AO aus.","n":["§ 199 AO","§ 200 AO","§ 201 AO","§ 171 Abs. 4 AO"]}],"b":["Was ist die Prüfungsanordnung?","Wo findet die Außenprüfung statt?","Ist ein Einspruch gegen die Prüfungsanordnung möglich?","Welche Prüfungsgrundsätze gelten bei der Außenprüfung?"],"u":false,"w":10.15,"typ":"dauer"},{"i":"kassen-nachschau","f":"AO","t":"Kassen-Nachschau (§ 146b AO)","n":7,"q":7,"k":{"Baden-Württemberg":4,"Düsseldorf":2,"Westfalen-Lippe":1},"kq":{"Düsseldorf":2,"Westfalen-Lippe":1,"Baden-Württemberg":4},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":3,"2026":1},"c":[{"f":"Was ist die Kassen-Nachschau, wozu dient sie und wie grenzt sie sich von der Außenprüfung ab?","a":"Unangekündigtes, besonderes Verfahren zur zeitnahen Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenaufzeichnungen und -buchungen sowie der Übernahme in die Buchführung (§ 146b Abs. 1 AO), außerhalb einer Außenprüfung, ohne Prüfungsanordnung, während der üblichen Geschäftszeiten in Geschäftsräumen. Zweck: Bekämpfung von Manipulationen und Schwarzeinnahmen in bargeldintensiven Branchen. Anders als die Außenprüfung keine umfassende Prüfung der Besteuerungsgrundlagen; Übergang zur Außenprüfung ist ohne vorherige Anordnung nach schriftlichem Hinweis möglich (§ 146b Abs. 3 AO).","n":["§ 146b AO","§ 193 AO"]},{"f":"Was darf der Amtsträger bei der Kassen-Nachschau, auch vor dem Ausweisen?","a":"Vor dem Ausweisen darf er öffentlich zugängliche Räume betreten und beobachten, zum Beispiel Testkauf oder Testessen, um die Kassenführung zu prüfen. Sobald er nicht öffentliche Räume betreten, Unterlagen einsehen oder Auskünfte verlangen will, muss er sich ausweisen. Er kann Einsicht in Aufzeichnungen, Bücher und Organisationsunterlagen sowie die Übermittlung beziehungsweise Übergabe von Daten über die einheitliche digitale Schnittstelle verlangen (§ 146b Abs. 2 AO). Die Nachschau sperrt eine Selbstanzeige (§ 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. e AO).","n":["§ 146b AO","§ 371 Abs. 2 AO"]}],"b":["Was ist die Kassen-Nachschau nach § 146b AO und wozu dient sie?","Kassennachschau (§ 146b AO): Was darf der Prüfer tun, bevor er sich ausweist?","Fall: Kassennachschau (§ 146b AO) in einer Eisdiele. Definition und Abgrenzung zur Außenprüfung?","Fall: Kassennachschau (§ 146b AO) ergibt formelle und sachliche Mängel. Sinn und Zweck der Norm?"],"u":false,"w":5.5,"typ":"dauer"},{"i":"nachschauen-abgrenzung","f":"AO","t":"USt-, LSt-Nachschau und USt-Sonderprüfung","n":7,"q":10,"k":{"Niedersachsen":1,"Bayern-München":2,"Schleswig-Holstein":1,"Westfalen-Lippe":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Niedersachsen":2,"Düsseldorf":1,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-München":4,"Westfalen-Lippe":1,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2023":2,"2024":2,"2026":3},"c":[{"f":"Der Mandant ruft an: Mitarbeiter des FA stehen unangekündigt vor der Tür. Welche Nachschauen gibt es und wo sind sie geregelt?","a":"Kassen-Nachschau (§ 146b AO), Umsatzsteuer-Nachschau (§ 27b UStG), Lohnsteuer-Nachschau (§ 42g EStG); zudem Nachschauen bei Verbrauchsteuern und Zöllen. Gemeinsam: unangekündigt, ohne Prüfungsanordnung, während der Geschäftszeiten, punktuell; Übergang zur Außenprüfung ohne vorherige Anordnung nach schriftlichem Hinweis möglich. Rat: Ausweis zeigen lassen, Art der Maßnahme klären, Berater hinzuziehen, kooperieren.","n":["§ 146b AO","§ 27b UStG","§ 42g EStG"]},{"f":"Prüfer kommt zur USt-Nachschau zu einem Autohändler. Ist das ohne Prüfungsanordnung zulässig, was darf er verlangen und darf er andere Steuerarten prüfen?","a":"Zulässig ohne Anordnung (§ 27b Abs. 1 UStG). Er darf Grundstücke und Räume während der Geschäftszeiten betreten, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und Urkunden einsehen und Auskünfte verlangen (§ 27b Abs. 2 UStG); in elektronisch gespeicherte Daten darf er Einsicht nehmen, eine umfassende Datenauswertung mit Prüfsoftware ist der Außenprüfung vorbehalten (§ 147 Abs. 6 AO). Übergang zur USt-Außenprüfung ohne Anordnung nach schriftlichem Hinweis (§ 27b Abs. 3 UStG); für andere Steuerarten ist eine Prüfungsanordnung erforderlich.","n":["§ 27b UStG","§ 147 Abs. 6 AO"]},{"f":"Was ist eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung und wie grenzt sie sich von der Nachschau ab?","a":"Eine Außenprüfung nach §§ 193 ff. AO, beschränkt auf die USt (zum Beispiel bei hohen Vorsteuerüberhängen, Neugründungen, Verdacht auf Karussellgeschäfte). Sie erfordert eine Prüfungsanordnung, löst die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO aus und endet mit Prüfungsbericht. Die Nachschau ist dagegen ein punktuelles, unangekündigtes Verfahren ohne Anordnung und ohne Ablaufhemmung.","n":["§ 193 AO","§ 196 AO","§ 171 Abs. 4 AO","§ 27b UStG"]}],"b":["Was ist die Umsatzsteuer-Sonderprüfung?","Welche Nachschauen gibt es und wo sind sie geregelt?","Das FA steht unangekündigt vor der Tür. Welche Nachschauen gibt es?","Was darf der Prüfer bei der USt-Nachschau verlangen, auch Datenträger auswerten?"],"u":true,"w":5.5,"typ":"dauer"},{"i":"kassenfuehrung-gobd","f":"AO","t":"Kassenführung, GoBD, Verfahrensdokumentation","n":4,"q":6,"k":{"Bayern-München":1,"Düsseldorf":2,"Hamburg":1},"kq":{"Düsseldorf":3,"Bayern-München":2,"Hamburg":1},"y":{"2024":3,"2025":1},"c":[{"f":"Gibt es eine Registrierkassenpflicht? Welche Anforderungen gelten an elektronische Kassen?","a":"Derzeit nein, eine offene Ladenkasse ist weiterhin zulässig. Wer ein elektronisches Aufzeichnungssystem nutzt, muss es durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) schützen (§ 146a Abs. 1 AO, KassenSichV), Belege ausgeben (§ 146a Abs. 2 AO, Befreiung auf Antrag möglich) und das System dem FA mitteilen (§ 146a Abs. 4 AO, elektronisch seit 2025). Es gilt die Einzelaufzeichnungspflicht (§ 146 Abs. 1 AO). Geplant ist eine Kassenpflicht: Nach dem Regierungsentwurf eines Zweiten Kassengesetzes (Kabinett 23.09.2026) sollen Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften und mehr als 100.000 € Gesamtumsatz ab 2028 ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit TSE nutzen müssen, außer bei Bareinnahmen unter 12.000 € im Jahr; das Gesetz ist noch nicht verabschiedet.","n":["§ 146 AO","§ 146a AO"]},{"f":"Was ist eine Verfahrensdokumentation und darf das FA bei Mängeln hinzuschätzen?","a":"Beschreibung des organisatorisch und technisch gewollten Prozesses bei elektronischen Büchern und Aufzeichnungen (Entstehung, Indizierung, Verarbeitung, Speicherung, Aufbewahrung), zum Beispiel für Kasse, Warenwirtschaft, Inventur; Grundlage sind die GoBD (BMF-Schreiben). Eine fehlende oder ungenügende Verfahrensdokumentation ist ein formeller Mangel; sie berechtigt nicht ohne weiteres zur Schätzung, sondern nur, wenn dadurch die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit beeinträchtigt ist und Zweifel an der sachlichen Richtigkeit bestehen (§ 158 AO, § 162 AO).","n":["§ 145 AO","§ 146 AO","§ 158 AO","§ 162 AO"]},{"f":"Ein Handwerker kassiert auf der Baustelle per EC-Karte. Ist das im Kassenbuch zu erfassen?","a":"EC-Kartenumsätze sind unbare Geschäftsvorfälle und gehören nicht in das Kassenbuch. Werden sie dort zunächst miterfasst, ist das nach Verwaltungsauffassung nicht zu beanstanden, wenn sie gesondert kenntlich gemacht und unmittelbar wieder ausgetragen beziehungsweise auf ein Geldtransitkonto gebucht werden, sodass die Kassensturzfähigkeit erhalten bleibt.","n":["§ 146 AO"]},{"f":"Welche Unterlagen sind bei der Prüfung eines Gastronomiebetriebs relevant und welche Verprobungsmethoden nutzt die Verwaltung?","a":"Kassendaten (Einzelaufzeichnungen, TSE-Export, Z-Bons), Verfahrensdokumentation und Programmierprotokolle, Speise- und Getränkekarten, Wareneinkauf, Personal- und Arbeitszeitaufzeichnungen. Verprobung: Richtsatzsammlung (äußerer Betriebsvergleich), Nachkalkulation, Zeitreihenvergleich, Geldverkehrs- und Vermögenszuwachsrechnung, Chi-Quadrat-Test und Benford-Analyse (Ziffernverteilung). Rechtsprechung zu PC-Kassen (Apotheken-Fälle des BFH) bestätigt den Datenzugriff auf Einzelaufzeichnungen und die eingeschränkte Aussagekraft des Zeitreihenvergleichs bei formell ordnungsgemäßer Buchführung.","n":["§ 147 Abs. 6 AO","§ 162 AO"]}],"b":["Gibt es eine Registrierkassenpflicht?","Darf das FA bei mangelhafter Verfahrensdokumentation hinzuschätzen?","Darf auf der Baustelle per EC-Karte kassiert werden und ist dies im Kassenbuch zu erfassen? Wie?","Welche Unterlagen sind bei einer Betriebsprüfung eines Gastronomiebetriebs relevant und welche Kontrollmöglichkeiten hat die Finanzverwaltung?"],"u":true,"w":2.95,"typ":"jahr","peak":2024},{"i":"dac7-modernisierung","f":"AO","t":"DAC7: Plattformen und Modernisierung der Außenprüfung","n":8,"q":10,"k":{"Düsseldorf":3,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":4},"kq":{"Düsseldorf":3,"Bayern-München":2,"Baden-Württemberg":5},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":5},"c":[{"f":"Wofür steht DAC und was regeln DAC7 und DAC8 in Deutschland?","a":"DAC: Directive on Administrative Cooperation, EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU mit fortlaufenden Änderungen. DAC7: Meldepflicht der Betreiber digitaler Plattformen über Verkäufer und deren Umsätze an das BZSt (Plattformen-Steuertransparenzgesetz, ab Meldezeitraum 2023, Meldung bis 31.01. des Folgejahres), automatischer Austausch in der EU. DAC8: Meldepflichten für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen (Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz, ab 2026). Zweck: Aufdeckung nicht erklärter Einkünfte, Gleichmäßigkeit der Besteuerung.","n":["PStTG","KStTG","§ 117c AO"]},{"f":"Welche Änderungen der Außenprüfung brachte das Gesetz zur Umsetzung von DAC7 und Modernisierung des Steuerverfahrensrechts?","a":"Für Prüfungen ab 2025 beziehungsweise Besteuerungszeiträume ab 2025: Teilabschlussbescheid (§ 180 Abs. 1a AO), qualifiziertes Mitwirkungsverlangen mit Mitwirkungsverzögerungsgeld und Zuschlag (§ 200a AO), Neuregelung der Ablaufhemmung mit Fünfjahresgrenze (§ 171 Abs. 4 AO), verkürzte Vorlagefrist für Verrechnungspreisdokumentation (30 Tage, § 90 Abs. 4 AO), Zwischengespräche und zeitnähere Prüfung, Erprobung alternativer Prüfungsmethoden.","n":["§ 180 Abs. 1a AO","§ 200a AO","§ 171 Abs. 4 AO","§ 90 AO"],"xu":true},{"f":"Darf das Finanzamt schon mit der Prüfungsanordnung verlangen, dass der Steuerpflichtige Unterlagen und Daten innerhalb weniger Wochen vorlegt, obwohl die Prüfung erst später beginnt?","a":"Ja. Nach § 197 Abs. 3 AO, eingefügt durch das DAC7-Umsetzungsgesetz, kann die Finanzbehörde mit der Prüfungsanordnung die Vorlage aufzeichnungs- und aufbewahrungspflichtiger Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist verlangen. Elektronisch erstellte Unterlagen sind in einem maschinell auswertbaren Format zu übermitteln; der Datenzugriff nach § 147 Abs. 6 AO bleibt daneben bestehen. Nach der Vorlage sollen dem Steuerpflichtigen die beabsichtigten Prüfungsschwerpunkte mitgeteilt werden (§ 197 Abs. 4 AO); die Nennung beschränkt die Prüfung aber nicht. Die Frist muss angemessen sein; als behördliche Frist kann sie auf Antrag verlängert werden (§ 109 Abs. 1 AO).","n":["§ 197 Abs. 3 AO","§ 197 Abs. 4 AO","§ 147 Abs. 6 AO","§ 109 AO"],"xu":true}],"b":["Was regelt DAC7?","Wofür steht die Abkürzung DAC?","Welche Änderungen der AO zur Außenprüfung gab es durch die DAC-7-Umsetzung?","Welche Neuerungen brachte DAC 7, insbesondere § 171 Abs. 4, § 180 Abs. 1a und § 200a AO?"],"u":true,"w":6.2,"typ":"dauer"},{"i":"mitwirkungsverlangen-200a","f":"AO","t":"Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen (§ 200a AO)","n":4,"q":5,"k":{"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Bayern-München":2,"Baden-Württemberg":3},"y":{"2024":1,"2025":3},"c":[{"f":"Was ist das qualifizierte Mitwirkungsverlangen und welchen Zweck hat es? Wie wirkt es auf die Festsetzungsfrist und wie kann man sich wehren?","a":"Instrument der Außenprüfung (§ 200a AO), anwendbar für Steuern, die nach dem 31.12.2024 entstehen, und für ältere Zeiträume, wenn die Prüfungsanordnung nach dem 31.12.2024 bekanntgegeben wurde (Art. 97 § 37 EGAO). Frühestens sechs Monate nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung kann das FA schriftlich oder elektronisch mit Rechtsbehelfsbelehrung eine Mitwirkung verlangen; sie ist grundsätzlich binnen eines Monats zu erbringen. Bei Nichterfüllung droht ein Mitwirkungsverzögerungsgeld von 75 € je vollem Kalendertag, höchstens 150 Tage, und gegebenenfalls ein Zuschlag (bis 25.000 € je Tag, unter anderem bei Umsatzerlösen ab 12 Mio. € oder Konzernumsatz ab 120 Mio. €); bei entschuldbarer Verzögerung kann davon abgesehen werden. Zweck: Beschleunigung, Durchsetzung der Mitwirkungspflichten. Wird ein Mitwirkungsverzögerungsgeld festgesetzt, verlängert sich die Fünfjahresgrenze der Ablaufhemmung (§ 171 Abs. 4 S. 3 AO) um die Dauer der Verzögerung, mindestens um ein Jahr (§ 200a Abs. 4 AO). Verlangen, Verzögerungsgeld und Zuschlag sind Verwaltungsakte und mit Einspruch anfechtbar; bei Anfechtung endet die Festsetzungsfrist nicht vor Ablauf eines Jahres nach Unanfechtbarkeit (§ 200a Abs. 5 AO).","n":["§ 200a AO","§ 171 Abs. 4 AO"]}],"b":["Was ist das qualifizierte Mitwirkungsverlangen nach § 200a AO und welchen Zweck hat es?","Mitwirkungspflichten und qualifiziertes Mitwirkungsverlangen §§ 200, 200a AO","Qualifiziertes Mitwirkungsverlangen: Anwendungszeitpunkt","Fehlende Mitwirkung in der Außenprüfung: qualifiziertes Mitwirkungsverlangen, Zwangsgeld, Schätzung"],"u":true,"w":3.25},{"i":"tax-cms","f":"AO","t":"Tax Compliance Management System (Tax CMS)","n":3,"q":4,"k":{"Düsseldorf":2,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Düsseldorf":2,"Bayern-Nürnberg":2},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Was ist ein Tax CMS und welche Bedeutung hat es für die Abgrenzung von Berichtigung nach § 153 AO und Selbstanzeige?","a":"Ein innerbetriebliches Kontrollsystem zur Erfüllung steuerlicher Pflichten (Prozesse, Zuständigkeiten, Kontrollen, Dokumentation). Nach dem AEAO zu § 153 kann ein solches System ein Indiz gegen Vorsatz oder Leichtfertigkeit sein, ersetzt aber nicht die Prüfung im Einzelfall. Wird ein Fehler entdeckt, spricht ein funktionierendes System dafür, dass eine Berichtigung nach § 153 AO und nicht eine Selbstanzeige (§ 371 AO) beziehungsweise eine Ordnungswidrigkeit (§ 378 AO) vorliegt. Gesetzlich verankert wurde mit der DAC7-Umsetzung die Möglichkeit, Erleichterungen bei Außenprüfungen für Unternehmen mit wirksamem Kontrollsystem zu erproben (EGAO). Es schützt nicht vor Haftung, mindert aber den Verschuldensvorwurf.","n":["§ 153 AO","§ 371 AO","§ 378 AO"]}],"b":["Welche Bedeutung haben Steuerkontrollsysteme (Tax CMS)?","Was ist ein Tax CMS, wo sind bisher Erleichterungen geregelt und was soll künftig gelten?","Was sind Tax-Compliance-Management-Systeme und welche Haftungsbeschränkungen gehen damit einher?"],"u":true,"w":2.1,"typ":"dauer"},{"i":"berichtigung-153","f":"AO","t":"Berichtigungspflicht (§ 153 AO) und Abgrenzung zu § 370 AO","n":5,"q":8,"k":{"Düsseldorf":3,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Düsseldorf":6,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2025":3,"2026":2},"c":[{"f":"Was regelt § 153 AO und wie grenzt er sich von der Steuerhinterziehung ab?","a":"Erkennt der Steuerpflichtige (oder sein Gesamtrechtsnachfolger beziehungsweise Vertreter) nachträglich vor Ablauf der Festsetzungsfrist, dass eine Erklärung unrichtig oder unvollständig ist und es dadurch zu einer Verkürzung kommen kann oder bereits gekommen ist, muss er dies unverzüglich anzeigen und berichtigen (§ 153 Abs. 1 AO). Voraussetzung ist ursprünglich unbewusstes Handeln und positive Kenntnis. Unterbleibt die Anzeige, liegt Hinterziehung durch Unterlassen vor (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO). Bei ursprünglich vorsätzlich falschen Angaben besteht keine Pflicht nach § 153 AO (Selbstbelastungsfreiheit); die Berichtigung ist dann als Selbstanzeige (§ 371 AO) zu gestalten.","n":["§ 153 AO","§ 370 AO","§ 371 AO"]},{"f":"Der Mandant hat versehentlich zu hohe Werbungskosten erklärt. Abwandlung: bewusst zu hoch. Was gilt?","a":"Grundfall: Anzeige- und Berichtigungspflicht nach § 153 Abs. 1 AO, unverzüglich; Änderung durch das FA nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO, Ablaufhemmung § 171 Abs. 9 AO. Abwandlung: Steuerhinterziehung (§ 370 AO); keine Berichtigungspflicht nach § 153 AO, aber strafbefreiende Selbstanzeige möglich (§ 371 AO): vollständig für alle unverjährten Taten der Steuerart, mindestens zehn Kalenderjahre, Nachzahlung mit Zinsen; Sperre unter anderem bei Hinterziehungsbetrag über 25.000 € je Tat (dann § 398a AO). Die Grenze von 50.000 € betrifft dagegen nicht § 371 AO, sondern nach der Rechtsprechung des BGH die Steuerverkürzung in großem Ausmaß (§ 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 AO).","n":["§ 153 AO","§ 173 AO","§ 370 AO","§ 371 AO","§ 398a AO"]},{"f":"Was regelt der durch das DAC7-Umsetzungsgesetz eingefügte § 153 Abs. 4 AO?","a":"Er erweitert die Anzeige- und Berichtigungspflicht: Wurden Feststellungen einer Außenprüfung unanfechtbar in einem Steuer-, Feststellungs- oder Teilabschlussbescheid umgesetzt und führen dieselben Sachverhalte auch in einer anderen, von der Prüfung nicht erfassten Erklärung (zum Beispiel Folgejahre, andere Steuerarten) zu einer Änderung, ist dies anzuzeigen und zu berichtigen. Unstreitig erfasst sind Dauersachverhalte (zum Beispiel abweichende Nutzungsdauer bei der AfA); ob auch bloß gleichartige Sachverhalte erfasst sind, ist ungeklärt. Anwendung für Steuern, die nach dem 31.12.2024 entstehen, sowie für ältere Steuern, wenn die Prüfungsanordnung nach dem 31.12.2024 bekanntgegeben wurde (Art. 97 § 37 Abs. 3 EGAO).","n":["§ 153 Abs. 4 AO"],"xu":true}],"b":["Grenzen Sie § 153 AO und § 370 AO ab.","Was regelt § 153 AO und wann liegt Steuerhinterziehung vor?","Mandant hat versehentlich zu hohe Werbungskosten erklärt. Was muss er tun?","Berichtigungspflicht für Folgejahre nach Außenprüfung"],"u":true,"w":4.55},{"i":"steuerhinterziehung","f":"AO","t":"Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und leichtfertige Verkürzung","n":13,"q":15,"k":{"Baden-Württemberg":10,"Düsseldorf":3},"kq":{"Düsseldorf":4,"Baden-Württemberg":11},"y":{"2023":4,"2025":9},"c":[{"f":"Was sind objektiver und subjektiver Tatbestand der Steuerhinterziehung?","a":"Objektiv (§ 370 Abs. 1 AO): unrichtige oder unvollständige Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen (Nr. 1), pflichtwidriges In-Unkenntnis-Lassen der Finanzbehörde (Nr. 2) oder Nichtverwendung von Steuerzeichen (Nr. 3); dadurch Steuerverkürzung oder ungerechtfertigter Steuervorteil (Taterfolg, Kausalität). Subjektiv: Vorsatz, bedingter Vorsatz genügt. Strafe bis fünf Jahre oder Geldstrafe; besonders schwere Fälle sechs Monate bis zehn Jahre (§ 370 Abs. 3 AO, zum Beispiel großes Ausmaß über 50.000 €). Versuch strafbar (§ 370 Abs. 2 AO).","n":["§ 370 AO"]},{"f":"Wann ist eine Steuerhinterziehung bei Nichtabgabe der Erklärung vollendet (95-%-Regel)?","a":"Bei Veranlagungssteuern ist die Tat mit Bekanntgabe eines zu niedrigen Bescheids vollendet. Wird gar keine Erklärung abgegeben, tritt Vollendung nach der Rechtsprechung des BGH zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Veranlagungsarbeiten für den betreffenden Zeitraum im zuständigen FA im Großen und Ganzen, das heißt zu etwa 95 %, abgeschlossen sind und der Steuerpflichtige bei fristgerechter Abgabe veranlagt worden wäre. Vorher kommt Versuch in Betracht. Das gilt entsprechend für Feststellungserklärungen wie die Grundsteuererklärung.","n":["§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO","§ 370 Abs. 4 AO"]},{"f":"Ist es bereits Steuerhinterziehung, wenn kein Kassenbon ausgegeben wird? Was ist eine leichtfertige Steuerverkürzung?","a":"Die Verletzung der Belegausgabepflicht (§ 146a Abs. 2 AO) ist für sich keine Hinterziehung; erst die unvollständige Erfassung und Erklärung der Einnahmen verwirklicht § 370 AO. Sie ist aber ein Indiz für Erfassungsmängel und kann eine Schätzung rechtfertigen. Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO): Ordnungswidrigkeit bei grober Fahrlässigkeit, Geldbuße bis 50.000 €; bußgeldbefreiende Anzeige möglich (§ 378 Abs. 3 AO). Festsetzungsfrist fünf Jahre.","n":["§ 146a AO","§ 370 AO","§ 378 AO"]},{"f":"Ein Buchhalter setzt auf Weisung des Unternehmers die Betriebseinnahmen um 10.000 € zu niedrig an, gegen versprochene Gehaltserhöhung. Strafbarkeit?","a":"Der Unternehmer, der die unrichtige Erklärung abgibt, ist Täter nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO. Der Buchhalter kann Täter sein, weil § 370 AO kein Sonderdelikt ist; bei gemeinsamem Tatplan und wesentlichem Tatbeitrag mit eigenem Interesse (Gehaltserhöhung) Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB), sonst Beihilfe (§ 27 StGB). Abgrenzung nach Tatherrschaft und Interesse. Daneben Haftung nach § 71 AO; Indiz für Steuergefährdung (§ 379 AO) durch unrichtige Verbuchung.","n":["§ 370 AO","§ 25 StGB","§ 27 StGB","§ 71 AO"]}],"b":["Was ist der 95 %-Test der Finanzverwaltung?","Was ist eine leichtfertige Steuerverkürzung?","Liegt bereits eine Steuerhinterziehung vor, wenn kein Bon ausgegeben wird?","Ab wann liegt Steuerhinterziehung vor (zum Beispiel 95%-Bearbeitung bei Erklärungen)?"],"u":false,"w":9.85},{"i":"selbstanzeige","f":"AO","t":"Strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO)","n":10,"q":12,"k":{"Düsseldorf":1,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-München":1,"Köln":2,"Hessen":1,"Westfalen-Lippe":1,"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Hessen":1,"Schleswig-Holstein":2,"Bayern-München":2,"Düsseldorf":1,"Köln":2,"Westfalen-Lippe":1,"Baden-Württemberg":3},"y":{"2023":2,"2024":4,"2025":3,"2026":1},"c":[{"f":"Welche Voraussetzungen hat eine wirksame Selbstanzeige?","a":"Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung aller unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang, mindestens für die letzten zehn Kalenderjahre (§ 371 Abs. 1 AO). Kein Sperrgrund (§ 371 Abs. 2 AO): Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung oder der Einleitung eines Strafverfahrens, Erscheinen eines Amtsträgers zur Prüfung, Fahndung oder Nachschau, Tatentdeckung bei Kenntnis beziehungsweise Kennenmüssen, Hinterziehungsbetrag über 25.000 € je Tat, besonders schwerer Fall. Fristgerechte Zahlung der hinterzogenen Steuer, der Hinterziehungszinsen (§ 235 AO) und der Zinsen nach § 233a AO (§ 371 Abs. 3 AO). Über 25.000 €: Absehen von Verfolgung nur nach § 398a AO mit Zuschlag von 10 bis 20 %.","n":["§ 371 AO","§ 398a AO","§ 235 AO"]},{"f":"Ein Gastronom hat jahrelang täglich etwa 300 € Einnahmen (rund 50.000 € pro Jahr) nicht erklärt. Was empfehlen Sie und wie wird die hinterzogene Steuer ermittelt?","a":"Strafbefreiende Selbstanzeige für alle betroffenen Steuerarten (ESt, USt, GewSt) und mindestens zehn Kalenderjahre (§ 371 Abs. 1 S. 2 AO), auch wenn die Strafverfolgungsverjährung grundsätzlich fünf Jahre beträgt; die steuerliche Festsetzungsfrist beträgt zehn Jahre (§ 169 Abs. 2 S. 2 AO). Ermittlung je Tat (Steuerart und Jahr) mit Mehrsteuer; bei über 25.000 € je Tat § 398a AO. Nachzahlung plus Hinterziehungszinsen (§ 235 AO, 0,5 % je Monat) unter Anrechnung der Zinsen nach § 233a AO. Der Betriebsprüfer gibt den Fall bei Verdacht an die Bußgeld- und Strafsachenstelle ab.","n":["§ 371 AO","§ 169 Abs. 2 AO","§ 235 AO","§ 398a AO"]},{"f":"Ein Mandant gibt USt-Voranmeldungen bewusst zu niedrig ab (20.000 € statt 50.000 €), die Jahreserklärung aber richtig. Strafbar?","a":"Die unrichtigen Voranmeldungen sind vollendete Hinterziehung (Steueranmeldung steht einer Festsetzung unter Vorbehalt gleich, § 168 AO; Steuer auf Zeit). Die richtige Jahreserklärung wirkt als Selbstanzeige für die Voranmeldungen des Jahres. Für Voranmeldungen gelten Erleichterungen (§ 371 Abs. 2a AO): kein Vollständigkeitsgebot über die Voranmeldungen hinaus, keine Sperre wegen Betragsgrenze von 25.000 €, keine Tatentdeckung durch die Berichtigung selbst. Bei fehlendem Vorsatz kommt § 378 AO in Betracht.","n":["§ 370 AO","§ 371 Abs. 2a AO","§ 168 AO"]},{"f":"Ein Finanzbeamter wusste von falschen Einnahmen; dem Unternehmer wurde eine Prüfungsanordnung für 2020 bis 2022 bekanntgegeben. Ist eine Selbstanzeige noch möglich?","a":"Die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung sperrt die Selbstanzeige, aber nur für den sachlichen und zeitlichen Umfang der angekündigten Prüfung (§ 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Buchst. a, S. 2 AO). Für nicht erfasste Jahre und Steuerarten bleibt sie möglich; das Vollständigkeitsgebot ist dann eingeschränkt. Zusätzlich Sperre bei Tatentdeckung, wenn der Täter davon wusste oder rechnen musste (Nr. 2); bloßes Wissen eines Finanzbeamten ohne Abgleich ist nicht ohne weiteres Tatentdeckung.","n":["§ 371 Abs. 2 AO"]}],"b":["Was muss eine Selbstanzeige enthalten?","Was gilt zu Steuerhinterziehung und strafbefreiender Selbstanzeige?","Mandant hat täglich 300 € Einnahmen (etwa 50.000 €/Jahr) nicht erklärt: was empfehlen Sie?","Fall: Mandant gibt USt-Voranmeldungen bewusst falsch ab, Jahreserklärung richtig. Strafbar?"],"u":false,"w":7.45},{"i":"steuerstrafverfahren","f":"AO","t":"Steuerstrafverfahren, Steuerfahndung, Verteidigung","n":11,"q":13,"k":{"Berlin":1,"Bayern-München":2,"Köln":1,"Baden-Württemberg":5,"Hessen":1,"Unbekannt":1},"kq":{"Baden-Württemberg":5,"Bayern-München":3,"Berlin":2,"Köln":1,"Hessen":1,"Unbekannt":1},"y":{"2024":4,"2025":6,"2026":1},"c":[{"f":"Wie läuft das steuerstrafrechtliche Ermittlungsverfahren ab? Betreut der Betriebsprüfer den Fall weiter?","a":"Legalitätsprinzip (§ 385 AO i. V. m. § 152 Abs. 2 StPO): Bei Anfangsverdacht ist ein Verfahren einzuleiten. Bei reinen Steuerstraftaten führt die Finanzbehörde (Bußgeld- und Strafsachenstelle) das Verfahren selbständig (§ 386 Abs. 2 AO), mit den Rechten der Staatsanwaltschaft (§ 399 AO); Abschluss durch Einstellung, Strafbefehlsantrag (§ 400 AO) oder Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Ergibt sich in der Außenprüfung ein Verdacht, ist die Bußgeld- und Strafsachenstelle unverzüglich zu unterrichten und die Prüfung insoweit erst nach Einleitung und Belehrung fortzusetzen (§ 11 ApO, früher § 10 BpO); der Steuerpflichtige ist zu belehren (§ 393 Abs. 1 AO). Gerichte: ordentliche Strafgerichte (Amtsgericht, Landgericht).","n":["§ 385 AO","§ 386 AO","§ 399 AO","§ 400 AO","§ 11 ApO"]},{"f":"Welche Aufgaben und Befugnisse hat die Steuerfahndung und was unterscheidet sie von der Polizei?","a":"Aufgaben (§ 208 Abs. 1 AO): Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten, Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen, Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle. Befugnisse (§ 404 AO): Rechte und Pflichten der Polizei nach der StPO, Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (Durchsuchung, Beschlagnahme mit richterlicher Anordnung beziehungsweise bei Gefahr im Verzug), Durchsicht von Papieren. Unterschied: Doppelfunktion, sie ermittelt zugleich im Besteuerungsverfahren mit den Befugnissen der AO und besitzt steuerliches Fachwissen; die Polizei ist allgemein für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung zuständig.","n":["§ 208 AO","§ 404 AO"]},{"f":"Darf der Steuerberater den Mandanten im Steuerstrafverfahren verteidigen?","a":"Ja, als Verteidiger, soweit die Finanzbehörde das Strafverfahren selbständig durchführt (§ 392 Abs. 1 AO); im Übrigen, insbesondere nach Abgabe an die Staatsanwaltschaft und im gerichtlichen Verfahren, nur in Gemeinschaft mit einem Rechtsanwalt oder Hochschullehrer. Ihm steht ein Auskunftsverweigerungsrecht zu (§ 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b AO); der Mandant muss sich nicht selbst belasten, Zwangsmittel sind insoweit unzulässig (§ 393 Abs. 1 AO).","n":["§ 392 AO","§ 102 AO","§ 393 AO"]},{"f":"Wann tritt Verfolgungsverjährung bei Steuerhinterziehung ein?","a":"Grundsätzlich fünf Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB), in besonders schweren Fällen des § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 bis 6 AO 15 Jahre (§ 376 Abs. 1 AO). Beginn mit Beendigung der Tat (§ 78a StGB), bei Veranlagungssteuern mit Bekanntgabe des unrichtigen Bescheids. Unterbrechung durch Ermittlungshandlungen (§ 78c StGB, ergänzend § 376 Abs. 2 AO). Steuerlich gilt daneben die zehnjährige Festsetzungsfrist mit Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 7 AO.","n":["§ 78 StGB","§ 376 AO","§ 78a StGB","§ 171 Abs. 7 AO"]}],"b":["Wann tritt Verfolgungsverjährung ein?","Welche Aufgaben und Befugnisse hat die Steuerfahndung?","Darf der StB in Steuerstrafsachen vor AG/LG verteidigen?","Wie läuft das strafrechtliche Ermittlungsverfahren nach Anzeige ab?"],"u":false,"w":8.9,"fe":[{"falsch":"Uneingeschränkt auch vor Gericht","richtig":"Allein nur, soweit die Finanzbehörde das Verfahren selbständig führt; sonst gemeinsam mit Rechtsanwalt oder Hochschullehrer.","n":["§ 392 Abs. 1 AO"]}]},{"i":"steuergeheimnis","f":"AO","t":"Steuergeheimnis (§ 30 AO) und Akteneinsicht","n":4,"q":4,"k":{"Schleswig-Holstein":1,"Westfalen-Lippe":1,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Schleswig-Holstein":1,"Westfalen-Lippe":1,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"y":{"2024":2,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Eine Förderbank fordert Coronahilfen aufgrund von Informationen des FA zurück. Durfte das FA die Daten weitergeben?","a":"Steuerdaten unterliegen dem Steuergeheimnis (§ 30 Abs. 2 AO). Eine Offenbarung ist nur nach § 30 Abs. 4 AO zulässig, unter anderem wenn sie gesetzlich zugelassen ist (Nr. 2), zum Beispiel nach § 31a AO zur Rückforderung von Leistungen aus öffentlichen Mitteln, oder mit Zustimmung des Betroffenen (Nr. 3), die bei Antragstellung für Coronahilfen regelmäßig erteilt wurde. Fehlt eine Befugnis, ist die Weitergabe rechtswidrig (§ 355 StGB).","n":["§ 30 AO","§ 31a AO","§ 355 StGB"]},{"f":"Hat der Steuerpflichtige ein Akteneinsichtsrecht, wenn eine Nachschau auf der Mitteilung eines Dritten beruht?","a":"Die AO kennt keinen allgemeinen Anspruch auf Akteneinsicht; das FA entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Auskunftsrechte bestehen nach Art. 15 DSGVO mit Einschränkungen nach § 32c AO. Die Identität eines Informanten ist regelmäßig durch das Steuergeheimnis (§ 30 AO) geschützt, sofern keine Anhaltspunkte für eine wissentlich falsche Anzeige bestehen. Im Klageverfahren besteht Akteneinsicht nach § 78 FGO.","n":["§ 30 AO","§ 32c AO","§ 78 FGO"]}],"b":["Hat der Stpfl. Akteneinsicht, wenn die Nachschau auf einer Mitteilung an das FA beruht?","Fall: Förderbank fordert Coronahilfen aufgrund von FA-Informationen zurück: durfte das FA die Informationen weitergeben?","Steuergeheimnis und berufliche Verschwiegenheit","Anfrage der Kammer beim Finanzamt zu Steuerschulden eines Beraters"],"u":true,"w":3.25},{"i":"haftung","f":"AO","t":"Haftung: Grundlagen, Haftungsbescheid, Geschäftsführer","n":7,"q":13,"k":{"Berlin":1,"Bayern-München":2,"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Bayern-München":2,"Bayern-Nürnberg":5,"Düsseldorf":2,"Berlin":1,"Baden-Württemberg":3},"y":{"2023":2,"2024":1,"2025":4},"c":[{"f":"Was unterscheidet Haftung und Schuldnerschaft und was ist allen Haftungstatbeständen gemeinsam?","a":"Steuerschuldner schuldet die eigene Steuer (§ 43 AO), der Haftungsschuldner steht für eine fremde Steuerschuld ein. Gemeinsam: Akzessorietät (Haftung setzt eine bestehende, nicht erloschene Steuerschuld voraus, § 191 Abs. 5 AO), Inanspruchnahme durch Haftungsbescheid nach Ermessen (§ 191 Abs. 1 AO), grundsätzlich Subsidiarität (Zahlungsaufforderung erst nach erfolgloser Vollstreckung beim Schuldner, § 219 AO, Ausnahmen bei Hinterziehung und Steuerabzug), Gesamtschuld mit dem Steuerschuldner (§ 44 AO). Tatbestände: §§ 69 bis 77 AO, Einzelsteuergesetze (zum Beispiel § 42d EStG), zivilrechtlich über § 191 Abs. 1 und 4 AO (zum Beispiel § 128 HGB beziehungsweise § 126 HGB n. F.).","n":["§ 191 AO","§ 219 AO","§ 44 AO","§ 69 AO"]},{"f":"Wie wird die Haftung geltend gemacht und wie kann ein Haftungsbescheid korrigiert werden?","a":"Durch schriftlichen Haftungsbescheid (§ 191 Abs. 1 AO) mit Begründung des Entschließungs- und Auswahlermessens, Angabe der Steuerschuld nach Art, Zeitraum und Betrag. Festsetzungsfrist vier Jahre, zehn Jahre bei § 70 AO wegen Hinterziehung beziehungsweise § 71 AO, fünf Jahre bei Leichtfertigkeit (§ 191 Abs. 3 AO). Der Haftungsbescheid ist ein sonstiger VA; Korrektur nach §§ 130, 131 AO, nicht nach §§ 172 ff. AO. Rechtsbehelf: Einspruch.","n":["§ 191 AO","§ 130 AO","§ 131 AO"]},{"f":"Wann haftet ein GmbH-Geschäftsführer und gegen wen ergeht der Haftungsbescheid bei zwei Geschäftsführern?","a":"Der Geschäftsführer hat als gesetzlicher Vertreter die steuerlichen Pflichten der GmbH zu erfüllen (§ 34 Abs. 1 AO). Er haftet, soweit Ansprüche infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden (§ 69 AO); bei Mittelknappheit gilt der Grundsatz anteiliger Tilgung, Lohnsteuer ist voll abzuführen. Bei zwei Geschäftsführern besteht Gesamtverantwortung; eine klare schriftliche interne Aufgabenverteilung kann die Verantwortung begrenzen, lässt aber Überwachungspflichten bestehen. Das FA übt Entschließungs- und Auswahlermessen aus (§ 5 AO, § 191 AO) und muss die Auswahl begründen; beide haften als Gesamtschuldner (§ 44 AO).","n":["§ 34 AO","§ 69 AO","§ 5 AO","§ 191 AO"]}],"b":["Was ist allen Haftungstatbeständen gemeinsam?","Was unterscheidet Haftung und Schuldnerschaft?","Wofür und wann haftet der Geschäftsführer nach §§ 34, 69 AO?","Bei zwei Geschäftsführern: Gegen wen ergeht der Haftungsbescheid?"],"u":false,"w":5.2,"fe":[{"falsch":"Entscheidungsermessen dem Grunde, Auswahlermessen der Höhe nach","richtig":"Entschließungsermessen: ob gehaftet wird; Auswahlermessen: welcher Haftungsschuldner.","n":["§ 191 Abs. 1 AO","§ 5 AO"]}]},{"i":"gesamtrechtsnachfolge","f":"AO","t":"Gesamtrechtsnachfolge (§ 45 AO)","n":2,"q":3,"k":{"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":1,"2024":1},"c":[{"f":"Die Mutter ist verstorben; ein Änderungsbescheid für ihre ESt ergeht gegenüber einer unwissenden Miterbin. Warum ist das zulässig?","a":"Erben sind Gesamtrechtsnachfolger (§ 1922 BGB); sie treten in die Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis ein (§ 45 Abs. 1 AO) und haften für Nachlassverbindlichkeiten (§§ 1967, 2058 BGB, § 45 Abs. 2 AO). Mehrere Erben sind Gesamtschuldner (§ 44 AO); das FA kann jeden in Anspruch nehmen. Auf eigene Kenntnis der Miterbin kommt es nicht an; die zehnjährige Frist gilt auch bei Hinterziehung durch Dritte (§ 169 Abs. 2 S. 3 AO).","n":["§ 45 AO","§ 44 AO","§ 1922 BGB","§ 1967 BGB"]},{"f":"Wo gibt es Gesamtrechtsnachfolge außer beim Erbfall? Ein Einzelunternehmen wird in eine GmbH & Co. KG eingebracht: In wessen Namen wird eine laufende Klage geführt?","a":"Gesamtrechtsnachfolge: Erbfall, Verschmelzung (§ 20 UmwG), Aufspaltung (übertragender Rechtsträger erlischt; partielle Gesamtrechtsnachfolge nach § 131 UmwG), Anwachsung bei Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters. Kein Rechtsträgerwechsel beim Formwechsel. Die Einbringung eines Einzelunternehmens in eine KG erfolgt durch Einzelrechtsnachfolge; Steuerschuldner bleibt der bisherige Einzelunternehmer, die Klage wird daher in seinem Namen fortgeführt (gegebenenfalls Haftung des Übernehmers nach § 75 AO).","n":["§ 45 AO","§ 75 AO"]}],"b":["Wo gibt es Gesamtrechtsnachfolge, zum Beispiel bei der Aufspaltung?","Fall: Mutter verstirbt 2011, Tochter B verschwieg bei Erstellung der ESt-Erklärung 2010 ausländische Kapitalerträge; 2023 geänderter Bescheid. Warum konnte er gegenüber der unwissenden Miterbin C ergehen?"],"u":false,"w":1.25},{"i":"aufteilung-gesamtschuld","f":"AO","t":"Gesamtschuld von Ehegatten und Aufteilung (§§ 268 ff. AO)","n":4,"q":4,"k":{"Baden-Württemberg":3,"Düsseldorf":1},"kq":{"Baden-Württemberg":3,"Düsseldorf":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Getrennt lebende Eheleute: Die Zusammenveranlagung ergibt 3.000 € Nachzahlung, die auf Einkünfte des Ehemanns zurückgeht. Kann die Ehefrau gefahrlos unterschreiben?","a":"Zusammenveranlagte Ehegatten sind Gesamtschuldner (§ 44 AO, § 26b EStG). Jeder kann aber nach Bekanntgabe des Leistungsgebots die Aufteilung der Steuerschuld beantragen (§ 268 AO); aufgeteilt wird im Verhältnis fiktiver Einzelveranlagungen (§ 270 AO), durch Aufteilungsbescheid (§ 279 AO). Danach darf nur noch wegen des auf den jeweiligen Ehegatten entfallenden Betrags vollstreckt werden (§ 278 AO). Die Ehefrau kann also unterschreiben und die Aufteilung beantragen, solange die Schuld nicht getilgt ist (§ 269 AO).","n":["§ 44 AO","§ 268 AO","§ 270 AO","§ 278 AO"]}],"b":["Ehefrau will Nachzahlung des Ehemanns nicht zahlen. Was gilt?","Fall: Getrennte Eheleute, Zusammenveranlagung ergibt 3.000 € Nachzahlung. Kann die Ehefrau gefahrlos unterschreiben?","Zusammenveranlagte Ehefrau: Festsetzungsfrist und Aufteilung der Gesamtschuld","Vollstreckung beim Ehegatten: Aufteilung der Gesamtschuld"],"u":false,"w":2.95},{"i":"vollstreckung","f":"AO","t":"Vollstreckung: Voraussetzungen und Maßnahmen","n":9,"q":14,"k":{"Baden-Württemberg":6,"Düsseldorf":2,"Westfalen-Lippe":1},"kq":{"Baden-Württemberg":10,"Düsseldorf":3,"Westfalen-Lippe":1},"y":{"2023":2,"2025":5,"2026":2},"c":[{"f":"Was ist Vollstreckung und welche Voraussetzungen hat sie nach der AO?","a":"Zwangsweise Durchsetzung von Verwaltungsakten durch die Finanzbehörde als Vollstreckungsbehörde (§ 249 AO). Voraussetzungen bei Geldforderungen (§ 254 AO): vollstreckbarer VA, Leistungsgebot, Fälligkeit, Ablauf einer Woche seit Bekanntgabe des Leistungsgebots; Mahnung soll in der Regel vorausgehen (§ 259 AO). Kein Hindernis wie AdV, Stundung oder Insolvenz (§ 251 AO).","n":["§ 249 AO","§ 254 AO","§ 259 AO","§ 251 AO"]},{"f":"Welche Vollstreckungsmaßnahmen gibt es und was darf vollstreckt werden?","a":"Bewegliches Vermögen: Sachpfändung durch den Vollziehungsbeamten (§§ 285 ff. AO), Forderungspfändung durch Pfändungs- und Einziehungsverfügung, zum Beispiel Konto oder Arbeitslohn (§§ 309, 314 AO). Unbewegliches Vermögen (§ 322 AO): Sicherungshypothek, Zwangsversteigerung, Zwangsverwaltung nach ZVG auf Antrag der Vollstreckungsbehörde beim Amtsgericht. Grenzen: unpfändbare Sachen und Pfändungsfreigrenzen nach ZPO (§§ 295, 319 AO). Daneben Vermögensauskunft (§ 284 AO). Kosten: Gebühren und Auslagen (§§ 337 ff. AO), zusätzlich Säumniszuschläge.","n":["§ 281 AO","§ 309 AO","§ 322 AO","§ 337 AO"]},{"f":"Muss der Mandant den Vollziehungsbeamten in die Wohnung lassen? Wie lange hat ein Arbeitgeber als Drittschuldner bei Lohnpfändung Zeit?","a":"Ohne Einwilligung des Schuldners darf die Wohnung nur aufgrund richterlicher Anordnung durchsucht werden (§ 287 Abs. 4 AO, Art. 13 GG), außer bei Gefahr im Verzug. Drittschuldner: binnen zwei Wochen nach Zustellung der Pfändungsverfügung Erklärung, ob und inwieweit er die Forderung anerkennt und zahlen will (§ 316 AO); danach Abführung des pfändbaren Lohnanteils.","n":["§ 287 AO","§ 316 AO"]}],"b":["Was ist Vollstreckung?","Wie läuft eine Pfändung ab?","Welche Kosten fallen in der Vollstreckung an?","Fragen zu Pfändung und Vollstreckung im Steuerrecht."],"u":false,"w":7.35,"typ":"dauer"},{"i":"vollstreckung-rechtsschutz","f":"AO","t":"Rechtsschutz gegen Vollstreckung, Vollstreckungsaufschub","n":6,"q":8,"k":{"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":4,"Unbekannt":1},"kq":{"Baden-Württemberg":4,"Düsseldorf":2,"Unbekannt":2},"y":{"2022":1,"2023":1,"2025":4},"c":[{"f":"Wie kann man sich gegen Vollstreckungsmaßnahmen wehren? Können Einwendungen gegen den bestandskräftigen Schätzungsbescheid geltend gemacht werden?","a":"Einspruch gegen die Vollstreckungsmaßnahme (VA), gegebenenfalls AdV. Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt selbst sind im Vollstreckungsverfahren ausgeschlossen (§ 256 AO); sie sind mit Rechtsbehelfen gegen den Bescheid zu verfolgen. Daneben Antrag auf Vollstreckungsaufschub beziehungsweise Einstellung (§ 258 AO), bei Erlöschen Einstellung nach § 257 AO.","n":["§ 256 AO","§ 257 AO","§ 258 AO","§ 347 AO"]},{"f":"Das FA pfändet für Steuerschulden des Ehemanns ein Gemälde aus der gemeinsamen Wohnung; die Ehefrau beruft sich auf ihr Eigentum. Hat ein Einspruch Erfolg?","a":"Für die Pfändung wird zugunsten der Gläubiger des Ehemanns vermutet, dass bewegliche Sachen im Besitz eines oder beider Ehegatten dem Schuldner gehören (§ 1362 BGB i. V. m. § 739 ZPO, § 263 AO). Der Vollziehungsbeamte prüft nur den Gewahrsam, nicht das Eigentum. Ein Einspruch hat daher keinen Erfolg, solange das Dritteigentum nicht offensichtlich ist. Die Ehefrau muss ihr Eigentum mit der Drittwiderspruchsklage vor den ordentlichen Gerichten geltend machen (§ 262 AO, § 771 ZPO).","n":["§ 263 AO","§ 262 AO","§ 1362 BGB","§ 739 ZPO"]},{"f":"Was ist Vollstreckungsaufschub?","a":"Soweit im Einzelfall die Vollstreckung unbillig ist, kann die Vollstreckungsbehörde sie einstweilen einstellen oder beschränken oder Vollstreckungsmaßnahmen aufheben (§ 258 AO), zum Beispiel bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten mit Ratenzahlung. Anders als die Stundung ändert er die Fälligkeit nicht; Säumniszuschläge laufen weiter. Ermessensentscheidung, Einspruch statthaft.","n":["§ 258 AO","§ 222 AO","§ 240 AO"]},{"f":"Ein Schätzungsbescheid führt zu einer hohen Nachzahlung, der Mandant ist nicht liquide, eine Kontopfändung droht. Was raten Sie?","a":"Zuerst die Steuererklärung nachreichen und Einspruch gegen den Schätzungsbescheid einlegen, verbunden mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, soweit die Schätzung überhöht ist (§ 361 AO); die nachgereichte Erklärung begründet regelmäßig ernstliche Zweifel. Für den unstreitigen Teil: Stundung beantragen (§ 222 AO), wenn die Einziehung eine erhebliche Härte bedeutet und der Anspruch nicht gefährdet ist; Stundungszinsen 0,5 % je Monat. Läuft die Vollstreckung bereits, kommt Vollstreckungsaufschub in Betracht, wenn die Vollstreckung im Einzelfall unbillig ist (§ 258 AO), regelmäßig gegen Raten. Bei einer Kontopfändung schützt das Pfändungsschutzkonto den Grundfreibetrag (§ 850k ZPO), auch gegenüber dem FA. Der Erlass (§ 227 AO) bleibt den Fällen echter Unbilligkeit vorbehalten.","n":["§ 361 AO","§ 222 AO","§ 258 AO","§ 850k ZPO"],"xu":true}],"b":["Was ist Vollstreckungsaufschub?","Wie kann man sich gegen Vollstreckung wehren?","Können Einwendungen gegen den bestandskräftigen Schätzbescheid bei der Anfechtung der Pfändung geltend gemacht werden?","Ein Schätzungsbescheid führt zu einer hohen Nachzahlung, der Mandant ist nicht liquide und eine Kontopfändung droht. Welche Möglichkeiten gibt es?"],"u":false,"w":4.4,"typ":"dauer"},{"i":"zahlungsverjaehrung","f":"AO","t":"Zahlungsverjährung (§§ 228 ff. AO)","n":2,"q":2,"k":{"Baden-Württemberg":1,"Thüringen":1},"kq":{"Thüringen":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2024":1},"c":[{"f":"Was unterscheidet Festsetzungs- und Zahlungsverjährung?","a":"Festsetzungsverjährung (§§ 169 ff. AO) betrifft die Frage, ob ein Steuerbescheid noch erlassen oder geändert werden darf. Zahlungsverjährung (§§ 228 ff. AO) betrifft die Durchsetzung eines festgesetzten Anspruchs: Frist fünf Jahre, bei Hinterziehung zehn Jahre (§ 228 AO), Beginn mit Ablauf des Kalenderjahres der ersten Fälligkeit (§ 229 AO). Unterbrechung unter anderem durch Zahlungsaufschub, Stundung, AdV, Vollstreckungsaufschub, Vollstreckungsmaßnahmen, Anmeldung im Insolvenzverfahren (§ 231 AO); danach beginnt eine neue Frist mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Unterbrechung endet. Mit Verjährung erlischt der Anspruch (§ 232 AO, § 47 AO).","n":["§ 228 AO","§ 229 AO","§ 231 AO","§ 232 AO"]},{"f":"Einspruch mit AdV, Einspruchsentscheidung nach vier Jahren, Kontopfändung zweieinhalb Jahre später. Ist die Vollstreckung rechtmäßig?","a":"Zu prüfen ist Zahlungsverjährung. Die gewährte AdV unterbricht die Verjährung für ihre Dauer (§ 231 Abs. 1 AO); mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die AdV endet, beginnt eine neue Fünfjahresfrist (§ 231 Abs. 3 AO). Eine Pfändung zweieinhalb Jahre nach der Einspruchsentscheidung liegt damit regelmäßig innerhalb der Frist; die Vollstreckung ist rechtmäßig, sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen.","n":["§ 231 AO","§ 228 AO"]}],"b":["Was unterscheidet Festsetzungs- und Zahlungsverjährung?","Fall: Einspruch mit AdV, Einspruchsentscheidung nach 4 Jahren, Kontopfändung 2½ Jahre später. Ist die Vollstreckung rechtmäßig?"],"u":false,"w":1.25,"fe":[{"falsch":"Vier Jahre","richtig":"Fünf Jahre (seit 2017), bei Steuerhinterziehung zehn Jahre.","n":["§ 228 S. 2 AO"]}]},{"i":"entstehung-faelligkeit-zinsen","f":"AO","t":"Entstehung, Fälligkeit und Verzinsung","n":6,"q":6,"k":{"Bayern-Nürnberg":2,"Köln":1,"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Bayern-Nürnberg":2,"Köln":1,"Baden-Württemberg":3},"y":{"2024":2,"2025":4},"c":[{"f":"Wann entstehen und wann werden ESt- und USt-Ansprüche fällig?","a":"Entstehung mit Verwirklichung des Tatbestands (§ 38 AO): ESt mit Ablauf des VZ (§ 36 Abs. 1 EStG), Vorauszahlungen mit Beginn des Kalendervierteljahres (§ 37 Abs. 1 EStG); USt mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums der Leistung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG). Fälligkeit (§ 220 AO): ESt-Abschlusszahlung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids (§ 36 Abs. 4 EStG), Vorauszahlungen 10.03., 10.06., 10.09., 10.12.; USt-Vorauszahlung am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums (§ 18 Abs. 1 UStG), Abschlusszahlung einen Monat nach Eingang der Jahreserklärung (§ 18 Abs. 4 UStG).","n":["§ 38 AO","§ 220 AO","§ 36 EStG","§ 13 UStG","§ 18 UStG"]},{"f":"Was erhält der Steuerpflichtige nach einer Erstattung zusätzlich vom FA? Wie werden AdV-Zinsen berechnet?","a":"Vollverzinsung (§ 233a AO): Erstattungs- beziehungsweise Nachzahlungszinsen nach einer Karenzzeit von 15 Monaten nach Ablauf des Entstehungsjahres (LuF 23 Monate); seit 2019 0,15 % je vollen Monat (§ 238 Abs. 1a AO), festgesetzt durch Zinsbescheid. Erstattungszinsen sind als Kapitalerträge steuerpflichtig (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG). Aussetzungszinsen (§ 237 AO) fallen an, soweit der Rechtsbehelf endgültig erfolglos ist, mit 0,5 % je vollen Monat (§ 238 Abs. 1 AO); der BFH hält diesen Zinssatz für Verzinsungszeiträume vom 1.1.2019 bis 15.4.2021 für verfassungswidrig und hat das BVerfG angerufen (BFH 8.5.2024, VIII R 9/23; Az. beim BVerfG 1 BvL 8/24). Gegen Zinsbescheide daher Einspruch mit Antrag auf Ruhen prüfen.","n":["§ 233a AO","§ 237 AO","§ 238 AO"]}],"b":["Wann entstehen und wann werden ESt- und USt-Ansprüche fällig?","Aussetzung der Vollziehung und Zinsen: aktuelles Urteil dazu?","Was erhält der Stpfl. nach Zustimmung zur Erstattung noch vom FA?","Aussetzungszinsen und deren Höhe"],"u":true,"w":4.8},{"i":"abtretung-46","f":"AO","t":"Abtretung von Erstattungsansprüchen (§ 46 AO)","n":1,"q":3,"k":{"Hamburg":1},"kq":{"Hamburg":3},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Welche Voraussetzungen hat die Abtretung eines Erstattungsanspruchs, etwa an den Steuerberater zur Honorarsicherung?","a":"Erstattungs- und Vergütungsansprüche können abgetreten, verpfändet und gepfändet werden (§ 46 Abs. 1 AO). Wirksam gegenüber dem FA erst, wenn der Gläubiger die Abtretung nach Entstehung des Anspruchs auf amtlichem Vordruck anzeigt, unterschrieben von Abtretendem und Abtretungsempfänger (§ 46 Abs. 2, 3 AO). Der geschäftsmäßige Erwerb zur Einziehung auf eigene Rechnung ist unzulässig; geschäftsmäßiger Erwerb von Sicherungsabtretungen nur durch Kreditinstitute (§ 46 Abs. 4 AO). Eine einzelne Sicherungsabtretung an den Berater ist zulässig, eine pauschale Vereinbarung über alle Mandate wäre geschäftsmäßig und damit unzulässig.","n":["§ 46 AO"]},{"f":"Der abgetretene Erstattungsbetrag wurde an den Abtretungsempfänger ausgezahlt; nach Korrektur ergibt sich eine Nachzahlung. Muss der Abtretungsempfänger zahlen?","a":"Er muss nur den an ihn ohne rechtlichen Grund geleisteten Erstattungsbetrag zurückzahlen; Rückforderungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO gegenüber dem Leistungsempfänger, festzusetzen durch Rückforderungsbescheid (§ 218 Abs. 2 AO). Die darüber hinausgehende Nachzahlung schuldet allein der Steuerpflichtige; der Abtretungsempfänger wird nicht Steuerschuldner.","n":["§ 37 Abs. 2 AO","§ 46 AO","§ 218 AO"]}],"b":["Darf ein StB die Abtretung für sein Honorar individuell oder pauschal über alle Forderungen vereinbaren?"],"u":true,"w":0.85},{"i":"steuerbegriff","f":"AO","t":"Steuerbegriff (§ 3 AO) und steuerliche Nebenleistungen","n":6,"q":7,"k":{"Schleswig-Holstein":1,"Köln":1,"Unbekannt":2,"Westfalen-Lippe":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Unbekannt":3,"Schleswig-Holstein":1,"Westfalen-Lippe":1,"Köln":1,"Bayern-München":1},"y":{"2024":3,"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Was sind Steuern und wie grenzen sie sich von Gebühren, Beiträgen und Zöllen ab?","a":"Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft; Einnahmeerzielung kann Nebenzweck sein (§ 3 Abs. 1 AO). Gebühren: Gegenleistung für eine individuell zurechenbare Leistung der Verwaltung. Beiträge: Entgelt für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Einrichtung. Zölle und Abschöpfungen sind Steuern im Sinne der AO (§ 3 Abs. 3 AO). Der Staat finanziert sich überwiegend über Steuern, daneben Gebühren, Beiträge, Kredite.","n":["§ 3 AO"]},{"f":"Welche steuerlichen Nebenleistungen gibt es?","a":"Abschließend in § 3 Abs. 4 AO: Verzögerungsgelder (§ 146 Abs. 2c AO), Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zuschläge (§ 162 Abs. 4, 4a AO), Mitwirkungsverzögerungsgelder und Zuschläge (§ 200a AO), Zinsen (§§ 233 bis 237 AO), Säumniszuschläge (§ 240 AO), Zwangsgelder (§ 329 AO), Kosten (§§ 89, 178, 337 bis 345 AO), Verspätungsgelder (§ 22a Abs. 5 EStG). Sie sind keine Steuern, für sie gelten die Vorschriften der AO aber weitgehend entsprechend (§ 1 Abs. 3 AO).","n":["§ 3 Abs. 4 AO","§ 1 Abs. 3 AO"]}],"b":["Was sind Steuern?","Grundzüge der AO (keine Einzelfragen protokolliert).","Was sind Steuern und was sind steuerliche Nebenleistungen?","Wie finanziert sich der Staat? Grenzen Sie Steuern, Gebühren, Beiträge und Zölle ab."],"u":false,"w":4.8,"typ":"dauer"},{"i":"zustaendigkeit","f":"AO","t":"Örtliche Zuständigkeit der Finanzämter (§§ 17 ff. AO)","n":6,"q":6,"k":{"Bayern-München":2,"Hamburg":1,"Köln":1,"Hessen":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Hessen":1,"Köln":1,"Hamburg":1,"Bayern-München":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2024":4,"2025":1},"c":[{"f":"Wie ist die örtliche Zuständigkeit geregelt?","a":"Gesonderte Feststellungen: Lage-, Betriebs-, Tätigkeits- beziehungsweise Verwaltungs-FA (§ 18 AO). Natürliche Personen (ESt): Wohnsitz-FA (§ 19 AO). Körperschaften: Ort der Geschäftsleitung (§ 20 AO). USt: FA, von dessen Bezirk aus das Unternehmen betrieben wird (§ 21 AO). Realsteuern (GewSt- und Grundsteuermessbetrag, Zerlegung): Betriebs- beziehungsweise Lage-FA (§ 22 AO). Ergänzend Zuständigkeitswechsel (§ 26 AO), Vereinbarung (§ 27 AO), Gefahr im Verzug (§ 29 AO).","n":["§ 18 AO","§ 19 AO","§ 20 AO","§ 21 AO","§ 22 AO"]},{"f":"Ein Freiberufler wohnt im Süden einer Großstadt, die Kanzlei liegt im Norden; die Stadt hat mehrere Finanzämter. Welches FA ist zuständig?","a":"Großstadtregelung (§ 19 Abs. 3 AO): Gehören zum Bezirk einer Gemeinde mehrere Finanzämter, ist für die ESt abweichend vom Wohnsitz das FA zuständig, in dessen Bezirk der Betrieb beziehungsweise die freiberufliche Tätigkeit ausgeübt wird. Folge: Ein FA für ESt und Gewinnfeststellung; eine gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. b AO entfällt.","n":["§ 19 Abs. 3 AO","§ 180 AO"]}],"b":["Wie ist die örtliche Zuständigkeit geregelt?","Was besagt die Großstadtregelung zur örtlichen Zuständigkeit?","Welches FA ist für GewSt-Erklärung und Zerlegungserklärung zuständig?","Fall: Wohnort im Süden, Betrieb im Norden einer Großstadt. Welches FA ist zuständig?"],"u":false,"w":4.2},{"i":"verwaltungsaufbau","f":"AO","t":"Aufbau der Finanzverwaltung, Dienstaufsichtsbeschwerde","n":4,"q":6,"k":{"Hessen":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Hessen":3,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Wie ist die Finanzverwaltung aufgebaut?","a":"Bundesfinanzbehörden (§ 1 FVG): BMF als oberste Behörde, Bundesoberbehörden wie BZSt, ITZBund und Generalzolldirektion; örtliche Behörden sind Hauptzollämter und Zollfahndungsämter. Landesfinanzbehörden (§ 2 FVG): Landesfinanzministerien als oberste Behörden, Mittelbehörden (Oberfinanzdirektionen beziehungsweise Landesämter für Steuern; in einigen Ländern abgeschafft oder zusammengelegt), örtliche Finanzämter. Steuern werden überwiegend von den Ländern im Auftrag des Bundes verwaltet (Art. 108 GG). Im FA: Veranlagungsstelle (Festsetzungsverfahren) und Erhebungsstelle (Zahlungsverkehr, Stundung, Vollstreckung, Erhebungsverfahren §§ 218 ff. AO).","n":["§ 1 FVG","§ 2 FVG","Art. 108 GG"]},{"f":"Wie kann sich der Steuerpflichtige über das Verhalten eines Sachbearbeiters beschweren?","a":"Dienstaufsichtsbeschwerde beim Vorgesetzten beziehungsweise Vorsteher: formlos, fristlos, kostenlos, gerichtet auf das persönliche Verhalten des Amtsträgers; sie ändert die Sachentscheidung nicht ('formlos, fristlos, fruchtlos'). Gegen die Sachentscheidung ist der Einspruch der richtige Rechtsbehelf; eine Fachaufsichtsbeschwerde richtet sich auf die sachliche Behandlung.","n":["§ 347 AO"]}],"b":["Gibt es in Hessen eine OFD und wie viele OFDs gibt es?","Wie unterscheiden sich Veranlagungsstelle und Erhebungsstelle?","Dienstaufsichtsbeschwerde: Erfolgsaussicht","Aufbau der bayerischen Steuerverwaltung"],"u":false,"w":3.1},{"i":"rechtsquellen","f":"AO","t":"Rechtsquellen, Verwaltungsanweisungen, Gesetzmäßigkeit","n":4,"q":4,"k":{"Baden-Württemberg":1,"Niedersachsen":1,"Bayern-München":2},"kq":{"Baden-Württemberg":1,"Niedersachsen":1,"Bayern-München":2},"y":{"2023":1,"2024":3},"c":[{"f":"Welche Verwaltungsanweisungen gibt es, wer erlässt sie und wen binden sie? Muss die Verwaltung BFH-Urteile anwenden?","a":"Richtlinien (Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates, Art. 108 Abs. 7 GG), BMF-Schreiben, gleich lautende Ländererlasse, Verfügungen der Mittelbehörden. Sie binden nur die Verwaltung, nicht Gerichte und Steuerpflichtige; über Art. 3 GG entsteht Selbstbindung. BFH-Urteile wirken nur zwischen den Beteiligten; allgemein angewendet werden sie, wenn das BMF sie im BStBl II veröffentlicht. Gegenteil: Nichtanwendungserlass.","n":["Art. 108 Abs. 7 GG","§ 110 FGO"]},{"f":"Was bedeutet die Gesetzmäßigkeit der Besteuerung?","a":"Steuern dürfen nur aufgrund eines Gesetzes erhoben werden (Vorbehalt des Gesetzes, Art. 20 Abs. 3 GG). Die Finanzbehörden haben die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben (§ 85 AO); sie dürfen nicht auf entstandene Ansprüche verzichten oder über sie Vergleiche schließen. Ausnahmen nur, wo das Gesetz sie zulässt (Billigkeit §§ 163, 227 AO; tatsächliche Verständigung nur über Tatsachen).","n":["§ 85 AO","Art. 20 Abs. 3 GG"]}],"b":["Was bedeutet die Gesetzmäßigkeit der Besteuerung?","Muss die Finanzverwaltung BFH-Urteile anwenden? Was bindet sie?","Welche Verwaltungsanweisungen gibt es, wer erlässt sie und wen binden sie?","Richtlinien, Erlasse, BMF-Schreiben, Veröffentlichung von BFH-Urteilen"],"u":false,"w":2.65},{"i":"verbindliche-auskunft","f":"AO","t":"Verbindliche Auskunft, Zusage, tatsächliche Verständigung","n":8,"q":10,"k":{"Schleswig-Holstein":1,"Köln":1,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":5},"kq":{"Schleswig-Holstein":1,"Köln":3,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":5},"y":{"2024":2,"2025":6},"c":[{"f":"Was ist eine verbindliche Auskunft und wie grenzt sie sich von der tatsächlichen Verständigung ab?","a":"Verbindliche Auskunft (§ 89 Abs. 2 AO, StAuskV): auf Antrag über die steuerliche Beurteilung genau bestimmter, noch nicht verwirklichter Sachverhalte bei besonderem steuerlichen Interesse; gebührenpflichtig (§ 89 Abs. 3 bis 5 AO); bindet, wenn der Sachverhalt wie dargestellt verwirklicht wird; VA, Einspruch statthaft. Tatsächliche Verständigung: Einigung über schwer ermittelbare Tatsachen (nicht Rechtsfragen) bei bereits verwirklichten Sachverhalten, meist in Außenprüfung; gesetzlich nicht geregelt, kein VA, Bindung nach Treu und Glauben; ein entscheidungsbefugter Amtsträger muss beteiligt sein.","n":["§ 89 AO"]},{"f":"Was ist eine verbindliche Zusage nach einer Außenprüfung und welche Rechtsbehelfe sind zulässig?","a":"Im Anschluss an eine Außenprüfung soll das FA auf Antrag verbindlich zusagen, wie ein für die Vergangenheit geprüfter und im Prüfungsbericht dargestellter Sachverhalt künftig steuerlich behandelt wird, wenn die Kenntnis für geschäftliche Maßnahmen von Bedeutung ist (§§ 204 bis 207 AO). Sie ist ein VA; Einspruch gegen Erteilung mit abweichendem Inhalt beziehungsweise Ablehnung. Bindung nach § 206 AO, Aufhebung für die Zukunft nach § 207 AO.","n":["§ 204 AO","§ 206 AO","§ 207 AO"]},{"f":"Was unterscheidet die verbindliche Auskunft von der Lohnsteuer-Anrufungsauskunft?","a":"Anrufungsauskunft (§ 42e EStG): Auskunft des Betriebsstätten-FA an Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, ob und inwieweit Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind; kostenfrei, auch für verwirklichte Sachverhalte, kein besonderes Interesse nötig. Sie ist nach BFH ein VA und bindet im Lohnsteuerabzugsverfahren, nicht aber im Veranlagungsverfahren des Arbeitnehmers. Die verbindliche Auskunft nach § 89 AO betrifft künftige Sachverhalte aller Steuerarten und ist gebührenpflichtig.","n":["§ 42e EStG","§ 89 AO"]}],"b":["Welche Rechtsbehelfe sind gegen die verbindliche Zusage zulässig?","Was unterscheidet die verbindliche Auskunft von der Lohnsteuer-Anrufungsauskunft?","Was ist eine verbindliche Auskunft und wie grenzt sie sich von der tatsächlichen Verständigung ab?","Verbindliche Zusage, verbindliche Auskunft und tatsächliche Verständigung in wenigen Sätzen"],"u":false,"w":6.5},{"i":"gemeinnuetzigkeit","f":"AO","t":"Gemeinnützigkeit: Sphären, Satzung, Feststellung","n":3,"q":9,"k":{"Rheinland-Pfalz":1,"Südbaden":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":7,"Rheinland-Pfalz":1,"Südbaden":1},"y":{"2024":1,"2026":2},"c":[{"f":"Welche Sphären hat ein gemeinnütziger Verein und wie werden sie besteuert?","a":"Ideeller Bereich (steuerfrei), Vermögensverwaltung (§ 14 S. 3 AO; steuerfrei), Zweckbetrieb (§§ 65 bis 68 AO; ertragsteuerfrei, USt-ermäßigt nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG), steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 14 S. 1, 2, § 64 AO; KSt und GewSt nur, wenn die Bruttoeinnahmen die Besteuerungsgrenze des § 64 Abs. 3 AO übersteigen).","n":["§ 14 AO","§ 64 AO","§ 65 AO","§ 68 AO"]},{"f":"Gesangverein mit Konzerten und Sportverein mit Sportveranstaltungen: Was gilt beim Zweckbetrieb und warum unterschiedlich?","a":"Kulturelle Veranstaltungen steuerbegünstigter Körperschaften sind kraft Katalogs Zweckbetrieb ohne Einnahmengrenze (§ 68 Nr. 7 AO; Speisen- und Getränkeverkauf ausgenommen). Sportliche Veranstaltungen sind nur Zweckbetrieb, wenn die Einnahmen eine gesetzliche Grenze nicht übersteigen (§ 67a Abs. 1 AO, seit 2026 50.000 €, bis 2025 45.000 €), mit Optionsmöglichkeit (§ 67a Abs. 2, 3 AO). Grund: Sport mit bezahlten Sportlern steht stärker im Wettbewerb zu gewerblichen Anbietern.","n":["§ 67a AO","§ 68 Nr. 7 AO"]},{"f":"Wie wird ein Verein gemeinnützig? Was ist die Mustersatzung, was die Vermögensbindung, und wie lange dürfen Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden?","a":"Satzungsmäßige Voraussetzungen werden gesondert festgestellt (§ 60a AO); die Satzung muss die Festlegungen der Mustersatzung (Anlage 1 zu § 60 AO) enthalten. Vermögensbindung: Bei Auflösung oder Wegfall der Zwecke muss das Vermögen steuerbegünstigten Zwecken zufließen (§ 55 Abs. 1 Nr. 4, § 61 AO). Tatsächliche Geschäftsführung wird bei der Veranlagung geprüft, Freistellungsbescheid. Zuwendungsbestätigungen: nicht, wenn der Feststellungsbescheid nach § 60a AO länger als drei Jahre beziehungsweise der Freistellungsbescheid länger als fünf Jahre zurückliegt (§ 63 Abs. 5 AO).","n":["§ 60 AO","§ 60a AO","§ 61 AO","§ 63 Abs. 5 AO"]},{"f":"Welche Neuerungen gelten für gemeinnützige Körperschaften zum Jahreswechsel 2025/2026?","a":"Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 (Bundesrat 19.12.2025) gelten ab 1.1.2026 unter anderem: Besteuerungsgrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe 50.000 € statt 45.000 € (§ 64 Abs. 3 AO), Zweckbetriebsgrenze für sportliche Veranstaltungen 50.000 € statt 45.000 € (§ 67a Abs. 1 AO), Befreiung von der zeitnahen Mittelverwendung für Körperschaften mit jährlichen Einnahmen bis 100.000 € statt 45.000 € (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO), Übungsleiterfreibetrag 3.300 € statt 3.000 € (§ 3 Nr. 26 EStG), Ehrenamtspauschale 960 € statt 840 € (§ 3 Nr. 26a EStG). Zudem wird E-Sport als Sport im Sinne des § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO anerkannt.","n":["§ 64 Abs. 3 AO","§ 67a AO","§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO","§ 52 Abs. 2 AO","§ 3 Nr. 26 EStG","§ 3 Nr. 26a EStG"],"xu":true}],"b":["Was ist die Mustersatzung?","Fall: Gesangverein mit Konzerten vs. Sportverein. Was gilt beim Zweckbetrieb und warum unterschiedlich?","Was änderte sich zum Jahreswechsel in der AO, insbesondere bei gemeinnützigen Körperschaften (§§ 52 ff. AO)?"],"u":true,"w":2.7},{"i":"zurechnung-scheingeschaeft","f":"AO","t":"Zurechnung, Scheingeschäft, Gestaltungsmissbrauch","n":2,"q":3,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Unbekannt":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":2,"Unbekannt":1},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Die Tochter meldet ein Gewerbe an, tatsächlich betreibt der Vater die Reinigungsfirma. Wer ist Steuerpflichtiger, liegt ein Scheingeschäft vor und was tun Sie als Berater?","a":"Steuerpflichtiger ist, wer nach den Steuergesetzen Steuern schuldet (§ 33 AO). Einkünfte sind dem zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht, also Unternehmerinitiative entfaltet und Unternehmerrisiko trägt. Scheingeschäfte sind unerheblich, das verdeckte Geschäft ist maßgeblich (§ 41 Abs. 2 AO). Für die USt kann ein Strohmann Unternehmer sein, wenn er im eigenen Namen nach außen auftritt und die Leistungen ihm zuzurechnen sind. Berater: Sachverhalt aufklären (Verträge, Konten, Auftreten), keine unrichtigen Erklärungen abgeben, gegebenenfalls Berichtigung (§ 153 AO).","n":["§ 33 AO","§ 41 AO","§ 39 AO"]},{"f":"Wann liegt ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten nach § 42 AO vor?","a":"Wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt (§ 42 Abs. 2 S. 1 AO), es sei denn, der Steuerpflichtige weist beachtliche außersteuerliche Gründe nach (S. 2). Rechtsfolge: Der Steueranspruch entsteht so, wie er bei angemessener Gestaltung entstanden wäre (§ 42 Abs. 1 S. 3 AO). Spezielle Missbrauchsnormen gehen vor.","n":["§ 42 AO"]}],"b":["Wie ist diese Gestaltung verfahrensrechtlich zu würdigen?","Wer ist in diesem Fall Steuerpflichtiger und liegt ein Scheingeschäft vor?"],"u":false,"w":1.55},{"i":"ao-neuerungen","f":"AO","t":"Neuerungen in der AO: MoPeG (§ 14a), DiVA (§ 122a)","n":6,"q":6,"k":{"Hessen":1,"Schleswig-Holstein":2,"Südbaden":1,"Bayern-München":2},"kq":{"Hessen":1,"Schleswig-Holstein":2,"Südbaden":1,"Bayern-München":2},"y":{"2023":1,"2024":3,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Welche Neuerung brachte das MoPeG für die AO und was regelt § 14a AO?","a":"Seit 1.1.2024 ist die GbR nach dem MoPeG rechtsfähig, das Gesamthandsprinzip im Zivilrecht entfallen. Damit sich ertragsteuerlich nichts ändert, bestimmt § 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 AO (eingefügt durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz): Rechtsfähige Personengesellschaften gelten für Zwecke der Ertragsbesteuerung als Gesamthand und deren Vermögen als Gesamthandsvermögen; Zurechnung und Mitunternehmerbesteuerung bleiben unverändert. § 14a AO regelt dagegen den Begriff der Personenvereinigung und welche Zusammenschlüsse als rechtsfähig gelten (zum Beispiel Personengesellschaften, Wohnungseigentümergemeinschaft) und welche nicht (zum Beispiel Bruchteils-, Erben-, Gütergemeinschaft). Für die Grunderwerbsteuer gilt eine eigene Gesamthandsfiktion (§ 24 GrEStG).","n":["§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO","§ 14a AO","§ 24 GrEStG"]},{"f":"Was bedeutet DiVA und wie wird ein digitaler Verwaltungsakt bekanntgegeben?","a":"Digitaler Verwaltungsakt: Bekanntgabe durch Bereitstellung zum Datenabruf (§ 122a AO), zum Beispiel in ELSTER. Für Verwaltungsakte, die nach dem 31.12.2025 erlassen werden, gilt der VA am vierten Tag nach der Bereitstellung zum Abruf als bekanntgegeben; im Zweifel muss das FA den Zeitpunkt der Bereitstellung nachweisen (§ 122a Abs. 4 AO, Art. 97 § 28 Abs. 2 EGAO). Im Jahr 2026 stellt die Finanzverwaltung Bescheide nur nach vorheriger Einwilligung zum Abruf bereit. Für Verwaltungsakte, die nach dem 31.12.2026 erlassen werden, soll die Bereitstellung bei Steuer-, Steuermess- und Feststellungsbescheiden, die auf einer elektronisch übermittelten Erklärung beruhen, ohne Einwilligung der Regelfall sein (§ 122a Abs. 1 Satz 2 AO); technisch erfasst sind zunächst vor allem Bescheide zur ESt, KSt und GewSt. Wer weiter Papierbescheide erhalten möchte, muss die postalische Bekanntgabe beantragen (§ 122a Abs. 2 AO), mit Wirkung nur für die Zukunft.","n":["§ 122a AO","§ 122 Abs. 2 AO"],"xu":true}],"b":["Was bedeutet DiVA?","Was regelt § 14a AO?","Welche Neuerungen gibt es in der AO? (jeder wählt eine aus und erläutert sie)","Welche Neuerungen gibt es in der AO durch das MoPeG und wo sind sie geregelt?"],"u":true,"w":4.5,"typ":"dauer"},{"i":"steuerbescheid-anmeldung","f":"AO","t":"Steuerbescheid, Steueranmeldung, Besteuerungsgrundlagen","n":7,"q":9,"k":{"Düsseldorf":2,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Bayern-München":1,"Brandenburg":2},"kq":{"Brandenburg":2,"Bayern-Nürnberg":1,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-München":1,"Düsseldorf":4},"y":{"2022":1,"2023":1,"2024":3,"2025":2},"c":[{"f":"Was ist eine Steuerfestsetzung und wie viele Verwaltungsakte enthält ein ESt-Bescheid?","a":"Steuern werden durch Steuerbescheid festgesetzt (§ 155 Abs. 1 AO). Ein ESt-Bescheid ist ein Sammelbescheid: Festsetzung von ESt, SolZ und gegebenenfalls KiSt, Festsetzung der Vorauszahlungen (§ 37 EStG), Zinsfestsetzung (§ 233a AO), gegebenenfalls Verspätungszuschlag, Leistungsgebot (§ 254 AO) und Anrechnungsverfügung (Erhebungsverfahren). Jeder Teil ist gesondert anfechtbar. Besteuerungsgrundlagen sind unselbständiger, nicht anfechtbarer Teil (§ 157 Abs. 2 AO), außer sie werden gesondert festgestellt.","n":["§ 155 AO","§ 157 AO","§ 254 AO"]},{"f":"Was ist eine Steueranmeldung und was ist verfahrensrechtlich der Unterschied zwischen ESt und USt?","a":"Bei der Steueranmeldung berechnet der Steuerpflichtige die Steuer selbst (§ 150 Abs. 1 S. 3 AO); sie steht einer Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich (§ 168 S. 1 AO), bei Herabsetzung beziehungsweise Erstattung erst mit Zustimmung des FA (§ 168 S. 2 AO). ESt ist Veranlagungssteuer (Bescheid des FA), USt ist Anmeldungssteuer (Voranmeldungen und Jahreserklärung nach § 18 UStG), ebenso LSt und KapESt. Festsetzung durch Bescheid nur bei Abweichung (§ 167 AO).","n":["§ 150 AO","§ 167 AO","§ 168 AO"]},{"f":"Kann gegen eine Steueranmeldung Einspruch eingelegt werden, und wann beginnt die Einspruchsfrist?","a":"Ja. Die Steueranmeldung steht einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleich (§ 168 S. 1 AO); gegen sie ist der Einspruch statthaft (§ 347 AO), etwa wenn Umsätze irrtümlich als steuerpflichtig angemeldet wurden. Die Frist beginnt mit Eingang der Anmeldung beim FA (§ 355 Abs. 1 S. 2 AO). Führt die Anmeldung zu einer Erstattung, wirkt sie erst mit Zustimmung des FA als Festsetzung (§ 168 S. 2 AO), und die Frist beginnt, wenn die Zustimmung bekannt wird. Wegen des Vorbehalts genügt in der Praxis meist eine berichtigte Anmeldung oder ein Änderungsantrag nach § 164 Abs. 2 AO.","n":["§ 168 AO","§ 355 Abs. 1 S. 2 AO","§ 164 Abs. 2 AO","§ 18 UStG"],"xu":true}],"b":["Was ist ein Steuerbescheid?","Was ist eine Steueranmeldung?","Was sind Besteuerungsgrundlagen?","Was ist die Steuerfestsetzung (§ 155 AO)?"],"u":false,"w":4.8,"typ":"dauer"},{"i":"bescheidpruefung","f":"AO","t":"Bescheidprüfung durch den Berater","n":3,"q":3,"k":{"Düsseldorf":2,"Hamburg":1},"kq":{"Düsseldorf":2,"Hamburg":1},"y":{"2022":1,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Ein Mandant bringt einen ESt-Bescheid beziehungsweise ein Schreiben, er sei damit unzufrieden. Was prüfen Sie zuerst?","a":"Adressat und Steuerart, Datum und Bekanntgabe (Viertagesfiktion) zur Berechnung der Einspruchsfrist, Rechtsbehelfsbelehrung, Nebenbestimmungen (Vorbehalt der Nachprüfung § 164 AO, Vorläufigkeit § 165 AO), Abweichungen von der Erklärung und Erläuterungen, Abrechnung mit Nachzahlung beziehungsweise Erstattung und Fälligkeit, Vorauszahlungen, Zinsen, Verspätungszuschlag, Festsetzungsverjährung. Danach Weg wählen: Einspruch, schlichte Änderung, Antrag nach § 164 Abs. 2 AO, AdV.","n":["§ 122 AO","§ 164 AO","§ 165 AO","§ 355 AO"]},{"f":"Der Mandant erinnert sich an keine Erklärung und keinen Bescheid, erhält aber eine Mahnung. Wie gehen Sie vor?","a":"Gegen die Mahnung ist kein Einspruch möglich (kein VA). Akteneinsicht beziehungsweise Bescheidkopie beim FA beantragen (kein Anspruch, Ermessen; Auskunft nach Art. 15 DSGVO). Prüfen: Wurde ein Bescheid wirksam bekanntgegeben? Wenn nicht, beginnt keine Einspruchsfrist. Bei Schätzungsbescheid Erklärung einreichen und Einspruch beziehungsweise Wiedereinsetzung prüfen; gegebenenfalls Vollstreckungsaufschub oder AdV beantragen.","n":["§ 259 AO","§ 122 AO","§ 110 AO"]}],"b":["Wie gehen Sie in diesem Fall weiter vor?","Selbständiger Mandant bringt einen ESt-Bescheid: was fragen beziehungsweise prüfen Sie?","Fall: Schreiben des Stpfl. an das FA, unzufrieden mit ESt-Bescheid 2020. Worauf achten Sie zuerst (zum Beispiel Vorbehalt der Nachprüfung)?"],"u":false,"w":2,"typ":"dauer"},{"i":"rechtsbehelfsweg","f":"FGO","t":"Rechtsbehelfsweg: Einspruch, Klage, Revision, BVerfG","n":7,"q":8,"k":{"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Hamburg":1,"Düsseldorf":2,"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Schleswig-Holstein":1,"Unbekannt":1,"Düsseldorf":2,"Bayern-Nürnberg":2,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":6},"c":[{"f":"Erläutern Sie das außergerichtliche und das gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren vom Bescheid bis zur Revision.","a":"Außergerichtlich: Einspruch (§§ 347 ff. AO), Monatsfrist, kostenfrei, Gesamtaufrollung, Einspruchsentscheidung. Gerichtlich: Klage zum Finanzgericht binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (§ 47 FGO); das FG ist einzige Tatsacheninstanz (zweistufiger Gerichtsaufbau). Gegen das Urteil Revision zum BFH nur bei Zulassung durch das FG oder auf Nichtzulassungsbeschwerde (§§ 115, 116 FGO). Danach gegebenenfalls Verfassungsbeschwerde zum BVerfG. Vorläufiger Rechtsschutz: AdV nach § 361 AO beziehungsweise § 69 FGO.","n":["§ 347 AO","§ 44 FGO","§ 47 FGO","§ 115 FGO","§ 116 FGO"]},{"f":"Ein Mandant will gegen die festgesetzte Steuer und die 'dazugehörige Strafe' notfalls bis nach Karlsruhe gehen. Wogegen wehrt er sich und was will er in Karlsruhe?","a":"Zwei getrennte Wege: Gegen die Steuerfestsetzung Einspruch, Klage zum FG, Revision zum BFH (München). Die Strafe (Strafbefehl oder Urteil wegen Steuerhinterziehung) wird vor den ordentlichen Strafgerichten angegriffen (Einspruch gegen Strafbefehl, Berufung, Revision); in Steuerstrafsachen kann der Weg zum BGH in Karlsruhe führen. Das BVerfG in Karlsruhe ist keine Superrevisionsinstanz: Verfassungsbeschwerde nur bei Verletzung von Grundrechten nach Erschöpfung des Rechtswegs, binnen eines Monats (§ 93 BVerfGG).","n":["§ 115 FGO","§ 90 BVerfGG","§ 93 BVerfGG"]},{"f":"Das Abzugsverbot für eine EU-Geldbuße steht im Gesetz. Wie können Sie dem Mandanten dennoch helfen, wenn Sie die Regelung für rechtswidrig halten?","a":"Die Ausgaben in der Erklärung mit Offenlegung der abweichenden Rechtsauffassung geltend machen (vermeidet den Vorwurf unrichtiger Angaben), gegen den Bescheid Einspruch und Ruhen beantragen beziehungsweise Klage erheben, die Verfassungs- oder Unionsrechtswidrigkeit rügen und eine Vorlage an BVerfG (Art. 100 GG) oder EuGH (Art. 267 AEUV) anregen. Ein Abzug gegen das Gesetz ist nicht möglich, solange es nicht verworfen ist.","n":["§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG","§ 363 AO","Art. 100 GG"]}],"b":["Wie kommt man zum Finanzgericht?","Erläutern Sie den Weg Bescheid: Einspruch: Klage: Revision.","Erläutern Sie das außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren.","Wie kann man dem Mandanten trotz Abzugsverbot für die EU-Strafe dennoch helfen?"],"u":false,"w":5.8},{"i":"klagearten","f":"FGO","t":"Klagearten der FGO","n":8,"q":8,"k":{"Düsseldorf":2,"Hamburg":2,"Köln":1,"Berlin":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Düsseldorf":2,"Hamburg":2,"Berlin":1,"Baden-Württemberg":2,"Köln":1},"y":{"2022":1,"2023":1,"2024":4,"2025":2},"c":[{"f":"Welche Klagearten gibt es in der FGO und welche ist die häufigste?","a":"Anfechtungsklage auf Aufhebung oder Änderung eines VA (§ 40 Abs. 1 Alt. 1 FGO), die häufigste Klageart (zum Beispiel gegen Steuerbescheide). Verpflichtungsklage auf Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen VA (§ 40 Abs. 1 Alt. 2 FGO), zum Beispiel Stundung, Erlass. Sonstige Leistungsklage auf ein Handeln, das kein VA ist (§ 40 Abs. 1 Alt. 3 FGO), zum Beispiel Akteneinsicht, Unterlassen einer Auskunft an Dritte. Feststellungsklage (§ 41 FGO), zum Beispiel Nichtigkeit eines VA; subsidiär. Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 100 Abs. 1 S. 4 FGO). Untätigkeitsklage (§ 46 FGO) und Sprungklage (§ 45 FGO) sind Sonderformen ohne Vorverfahren.","n":["§ 40 FGO","§ 41 FGO","§ 100 FGO"]},{"f":"Welche Klagen brauchen kein Vorverfahren? Was unterscheidet Anfechtungs- und Verpflichtungsklage?","a":"Vorverfahren nötig bei Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 44 FGO). Ohne Vorverfahren: Sprungklage mit Zustimmung (§ 45 FGO), Untätigkeitsklage (§ 46 FGO), sonstige Leistungsklage und Feststellungsklage (kein VA), sowie AdV-Anträge nach § 69 FGO. Anfechtungsklage: Kassation eines belastenden VA, Gericht kann selbst ändern (§ 100 Abs. 2 FGO). Verpflichtungsklage: Ziel ist der Erlass eines VA; bei Ermessens-VA meist nur Bescheidungsurteil (§ 101 FGO).","n":["§ 44 FGO","§ 45 FGO","§ 46 FGO","§ 100 FGO","§ 101 FGO"]}],"b":["Welche Klagearten gibt es?","Nennen Sie eine Klageart der FGO.","Welche Klageart braucht kein Vorverfahren?","Welche Klagearten gibt es und welche ist die häufigste?"],"u":false,"w":5.5,"typ":"dauer"},{"i":"sprungklage","f":"FGO","t":"Sprungklage (§ 45 FGO)","n":3,"q":5,"k":{"Baden-Württemberg":2,"Sachsen":1},"kq":{"Baden-Württemberg":3,"Sachsen":2},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Welche Voraussetzungen hat die Sprungklage und wann ist sie sinnvoll?","a":"Klage ohne Einspruchsverfahren innerhalb der Einspruchsfrist; die Behörde, die über den Einspruch zu entscheiden hätte, muss innerhalb eines Monats nach Zustellung der Klageschrift gegenüber dem Gericht zustimmen (§ 45 Abs. 1 FGO). Ohne Zustimmung wird die Klage als Einspruch behandelt (§ 45 Abs. 3 FGO). Das Gericht kann die Sache binnen drei Monaten zur Durchführung des Vorverfahrens an die Behörde abgeben, wenn weitere Sachaufklärung nötig ist (§ 45 Abs. 2 FGO). Sinnvoll bei reinen Rechtsfragen, wenn das FA wegen Bindung an Verwaltungsanweisungen nicht abhelfen kann oder der Sachgebietsleiter bereits ablehnend entschieden hat; Vorteil Zeitgewinn, Nachteil Verlust der kostenfreien Instanz.","n":["§ 45 FGO","§ 44 FGO"]}],"b":["Wann ist eine Sprungklage sinnvoll?","Welche Voraussetzungen hat die Sprungklage?","Wann ist eine Sprungklage möglich beziehungsweise sinnvoll?"],"u":false,"w":2.1,"typ":"dauer"},{"i":"gerichtsaufbau","f":"FGO","t":"Gerichtsaufbau: Finanzgerichte, Senate, Einzelrichter, BFH","n":3,"q":7,"k":{"Düsseldorf":2,"Bayern-München":1},"kq":{"Düsseldorf":4,"Bayern-München":3},"y":{"2023":1,"2024":1,"2026":1},"c":[{"f":"Wie ist das Finanzgericht besetzt und wann entscheidet ein Einzelrichter?","a":"Das FG ist ein oberes Landesgericht und entscheidet in Senaten (§ 2, § 5 Abs. 2 FGO), besetzt mit drei Berufsrichtern und zwei ehrenamtlichen Richtern; bei Beschlüssen außerhalb der mündlichen Verhandlung und Gerichtsbescheiden ohne ehrenamtliche Richter (§ 5 Abs. 3 FGO). Einzelrichter: Übertragung durch den Senat, wenn die Sache keine besonderen Schwierigkeiten und keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 6 FGO); mit Einverständnis der Beteiligten entscheidet der Vorsitzende beziehungsweise Berichterstatter (konsentierter Einzelrichter, § 79a Abs. 3, 4 FGO).","n":["§ 5 FGO","§ 6 FGO","§ 79a FGO"]},{"f":"Wie viele Finanzgerichte gibt es, wo sitzt der BFH und was macht der Große Senat?","a":"18 Finanzgerichte; in Bayern zwei (FG München mit Außensenaten in Augsburg, FG Nürnberg), in NRW drei (Düsseldorf, Köln, Münster), Berlin-Brandenburg gemeinsam. Der BFH sitzt in München und hat elf Senate mit fünf Richtern in der Urteilsbesetzung (§ 10 Abs. 3 FGO). Der Große Senat (§ 11 FGO) entscheidet, wenn ein Senat von der Entscheidung eines anderen Senats abweichen will (Divergenz) oder bei Fragen grundsätzlicher Bedeutung zur Fortbildung des Rechts oder Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.","n":["§ 10 FGO","§ 11 FGO"]}],"b":["Wann kann ein Einzelrichter entscheiden?","Welche Farbe haben die Roben am Finanzgericht?","Wo sitzt der BFH, wie viele Senate hat er und was macht der Große Senat?"],"u":false,"w":2.25,"typ":"dauer"},{"i":"revision-nzb","f":"FGO","t":"Revision und Nichtzulassungsbeschwerde","n":4,"q":6,"k":{"Düsseldorf":3,"Niedersachsen":1},"kq":{"Düsseldorf":4,"Niedersachsen":2},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Was ist bei erfolgloser Klage möglich und wie gelangt ein Verfahren zum BFH?","a":"Revision zum BFH, wenn das FG oder auf Beschwerde der BFH sie zulässt (§ 115 Abs. 1 FGO). Revisionsfrist ein Monat nach Zustellung des Urteils, Begründung binnen zwei Monaten (§ 120 FGO). Lässt das FG die Revision nicht zu: Nichtzulassungsbeschwerde (§ 116 FGO). Vor dem BFH herrscht Vertretungszwang (§ 62 Abs. 4 FGO). Daneben Beschwerde gegen Beschlüsse nur bei Zulassung (§ 128 FGO) und Anhörungsrüge (§ 133a FGO).","n":["§ 115 FGO","§ 116 FGO","§ 120 FGO","§ 62 Abs. 4 FGO"]},{"f":"Aus welchen Gründen wird die Revision zugelassen und welche Form hat die Nichtzulassungsbeschwerde?","a":"Zulassungsgründe (§ 115 Abs. 2 FGO): grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Fortbildung des Rechts oder Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (zum Beispiel Divergenz); Verfahrensmangel, auf dem die Entscheidung beruhen kann. Nichtzulassungsbeschwerde: schriftlich beim BFH binnen eines Monats nach Zustellung des Urteils, Begründung binnen zwei Monaten mit Darlegung eines Zulassungsgrundes, durch einen vor dem BFH vertretungsbefugten Bevollmächtigten (§ 116 Abs. 2, 3 FGO, § 62 Abs. 4 FGO).","n":["§ 115 Abs. 2 FGO","§ 116 FGO"]}],"b":["Was ist bei erfolgloser Klage möglich?","Welche Form hat die Nichtzulassungsbeschwerde?","Wie gelangt ein Verfahren zum BFH (mit Normen)?","Welche Möglichkeiten gibt es nach der Revision, wo ist zu klagen und wo sitzt der BFH?"],"u":false,"w":3.1,"typ":"dauer"},{"i":"klageverfahren","f":"FGO","t":"Klageerhebung und Entscheidungsformen des FG","n":5,"q":6,"k":{"Düsseldorf":3,"Baden-Württemberg":1,"Brandenburg":1},"kq":{"Brandenburg":1,"Baden-Württemberg":1,"Düsseldorf":4},"y":{"2023":2,"2024":1,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Wie wird Klage beim Finanzgericht erhoben?","a":"Schriftlich oder zur Niederschrift beim FG (§ 64 FGO); fristwahrend auch bei der Behörde, die den VA erlassen hat (§ 47 Abs. 2 FGO). Frist ein Monat nach Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (§ 47 Abs. 1 FGO). Inhalt (§ 65 FGO): Kläger, Beklagter, Gegenstand des Klagebegehrens, angefochtener VA und Einspruchsentscheidung; bestimmter Antrag und Begründung sollen enthalten sein, Fristsetzung zur Ergänzung möglich. Steuerberater und Rechtsanwälte müssen elektronisch übermitteln (§ 52d FGO), Steuerberater über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt).","n":["§ 64 FGO","§ 65 FGO","§ 47 FGO","§ 52d FGO"]},{"f":"Wie entscheidet das Finanzgericht? Grenzen Sie Urteil, Gerichtsbescheid und Beschluss ab.","a":"Über die Klage entscheidet das FG durch Urteil (§ 95 FGO) grundsätzlich aufgrund mündlicher Verhandlung (§ 90 Abs. 1 FGO), ohne diese bei Einverständnis der Beteiligten (§ 90 Abs. 2 FGO). Gerichtsbescheid ohne mündliche Verhandlung (§ 90a FGO); die Beteiligten können binnen eines Monats mündliche Verhandlung beantragen. Beschlüsse ergehen für Entscheidungen, die nicht Urteil sind, zum Beispiel AdV (§ 69 FGO), Kostenentscheidung nach Erledigung (§ 138 FGO), Beiladung, Aussetzung; sie sind nur eingeschränkt anfechtbar.","n":["§ 95 FGO","§ 90 FGO","§ 90a FGO","§ 138 FGO"]},{"f":"Zusammenveranlagte Ehegatten, festgesetzte ESt 30.000 €. Der Berater klagt nur im Namen eines Ehegatten, das FG setzt die Steuer um 10.000 € herab. Wer schuldet was, und muss ein neuer Bescheid ergehen?","a":"Der zusammengefasste Bescheid enthält für jeden Ehegatten einen eigenen Verwaltungsakt (§ 155 Abs. 3 AO). Gegenüber dem nicht klagenden Ehegatten ist er bestandskräftig; dieser schuldet weiterhin 30.000 €. Der klagende Ehegatte schuldet nach dem Urteil 20.000 €. Als Gesamtschuldner (§ 44 AO) haften beide bis 20.000 € gemeinsam, den Rest schuldet der andere allein; bei Vollstreckung hilft die Aufteilung nach §§ 268 ff. AO. Der andere Ehegatte ist nach der Rechtsprechung nicht notwendig beizuladen, eine einfache Beiladung ist möglich (§ 60 Abs. 1 FGO). Setzt das FG die Steuer im Urteil selbst fest, braucht es keinen neuen Bescheid (§ 100 Abs. 2 S. 1 FGO). Überlässt es die Berechnung dem FA (§ 100 Abs. 2 S. 2 FGO), teilt das FA das Ergebnis formlos mit und erlässt nach Rechtskraft einen Bescheid mit dem geänderten Inhalt.","n":["§ 155 Abs. 3 AO","§ 44 AO","§ 60 FGO","§ 100 Abs. 2 FGO"],"xu":true}],"b":["Wie wird die Klage übermittelt?","Wie grenzen sich Beschluss und Urteil ab?","Wie erfolgt die Klageerhebung beim Finanzgericht?","Was kann man nach der Einspruchsentscheidung tun und wie wird über die Klage entschieden?"],"u":false,"w":3.65,"typ":"dauer"},{"i":"kosten-fg","f":"FGO","t":"Kosten im Einspruchs- und Klageverfahren","n":3,"q":3,"k":{"Düsseldorf":1,"Sachsen":1,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Sachsen":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Düsseldorf":1},"y":{"2022":1,"2023":1,"2025":1},"c":[{"f":"Welche Kosten fallen im Verfahren vor dem Finanzgericht an und wer trägt sie?","a":"Gerichtskosten nach GKG (Verfahrensgebühr nach Streitwert; Mindeststreitwert 1.500 €, bei Klageeingang vorläufig fällig), außergerichtliche Kosten der Beteiligten (Beraterkosten). Kostenentscheidung: Der Unterliegende trägt die Kosten (§ 135 Abs. 1 FGO), bei Teilobsiegen Teilung oder Aufhebung (§ 136 FGO). Obsiegt der Kläger nur aufgrund von Tatsachen, die er früher hätte vorbringen können, können ihm Kosten auferlegt werden (§ 137 FGO). Ermäßigung bei Rücknahme.","n":["§ 135 FGO","§ 136 FGO","§ 137 FGO","§ 52 Abs. 4 GKG"]},{"f":"Kann der Mandant Beraterkosten im Einspruchsverfahren erstattet verlangen? Wie im Klageverfahren?","a":"Im Einspruchsverfahren nein: Es ist kostenfrei, eine Kostenerstattung ist in der AO nicht vorgesehen. Im Klageverfahren ja, soweit das FA die Kosten trägt; Gebühren und Auslagen des Bevollmächtigten sind erstattungsfähig (§ 139 Abs. 3 FGO). Die Kosten des Vorverfahrens werden nur erstattet, wenn das Gericht die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig erklärt (§ 139 Abs. 3 S. 3 FGO). Ausnahme bei Obsiegen nur wegen verspäteten Vorbringens (§ 137 FGO).","n":["§ 139 FGO","§ 137 FGO"]}],"b":["Welche Kosten fallen im Verfahren vor dem Finanzgericht an?","Wer trägt die Kosten des Verfahrens bei verspätet eingereichten Unterlagen?","Kann man Beraterkosten im Einspruchsverfahren erstattet verlangen? Wie im Klageverfahren?"],"u":false,"w":1.85,"typ":"dauer"},{"i":"vertretung-fg","f":"FGO","t":"Vertretung vor FG, BFH und EuGH (§ 62 FGO)","n":3,"q":3,"k":{"Köln":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Köln":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Wer darf vor dem FG und dem BFH vertreten? Darf ein Steuerberater auch vor dem EuGH auftreten?","a":"Vor dem FG kann sich jeder Beteiligte selbst vertreten oder unter anderem durch Rechtsanwälte, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Berufsgesellschaften vertreten lassen (§ 62 Abs. 2 FGO). Vor dem BFH besteht Vertretungszwang; vertretungsbefugt sind insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (§ 62 Abs. 4 FGO). Im Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH gelten die Vertretungsregeln des vorlegenden nationalen Gerichts; ein Steuerberater, der vor dem vorlegenden FG oder BFH auftreten darf, kann daher auch dort vertreten.","n":["§ 62 FGO"]}],"b":["Wer darf vor FG und BFH vertreten?","Darf der StB vor FG, BFH und EuGH vertreten?","Vertretung vor dem Finanzgericht, Revision"],"u":false,"w":2.55},{"i":"finanzrechtsweg","f":"FGO","t":"Finanzrechtsweg (§ 33 FGO) und Abgrenzung","n":2,"q":3,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Hessen":1},"kq":{"Hessen":2,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2025":2},"c":[{"f":"Wann ist der Finanzrechtsweg eröffnet und wer kann vor dem Finanzgericht klagen? Wohin geht man sonst?","a":"§ 33 Abs. 1 FGO: öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über Abgabenangelegenheiten, soweit die Abgaben der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden, einschließlich Zöllen und Verbrauchsteuern (Nr. 1, Abs. 2); Vollziehung von VA durch Finanzbehörden nach der AO (Nr. 2); berufsrechtliche Streitigkeiten nach dem StBerG (Nr. 3); gesetzliche Zuweisungen, zum Beispiel Investitionszulage, Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmer-Sparzulage (Nr. 4); Kindergeld nach dem EStG ist Steuervergütung und fällt unter Nr. 1. Klagebefugt ist, wer eine Rechtsverletzung geltend macht (§ 40 Abs. 2 FGO). Andere Wege: GewSt- und Grundsteuerbescheid der Gemeinde: Widerspruch und Verwaltungsgericht; Steuerstrafsachen: ordentliche Strafgerichte; Drittwiderspruch: Zivilgericht.","n":["§ 33 FGO","§ 40 Abs. 2 FGO"]}],"b":["In welchen Fällen würde man vor das Finanzgericht ziehen und wohin sonst?","Vor welchem Gericht wird Steuerhinterziehung verhandelt, wo klagt man gegen den GewSt-Bescheid?"],"u":false,"w":1.7},{"i":"steuerfreie-sonderzahlungen","f":"ESt","t":"Corona-Bonus, Pflegebonus, Inflationsausgleichsprämie","n":3,"q":4,"k":{"Düsseldorf":1,"Hamburg":1,"Hessen":1},"kq":{"Düsseldorf":2,"Hamburg":1,"Hessen":1},"y":{"2022":1,"2023":2},"c":[{"f":"Welche steuerfreien Sonderzahlungen an Arbeitnehmer gab es in den Krisenjahren und wo sind sie geregelt?","a":"Corona-Bonus: § 3 Nr. 11a EStG, bis 1.500 €, gezahlt 1.3.2020 bis 31.3.2022. Pflegebonus: § 3 Nr. 11b EStG, bis 4.500 € (18.11.2021 bis 31.12.2022). Inflationsausgleichsprämie: § 3 Nr. 11c EStG, bis 3.000 €, gezahlt 26.10.2022 bis 31.12.2024. Die Befreiungen waren voneinander unabhängig; zeitlich überschnitten sich Pflegebonus und Inflationsausgleichsprämie (Ende 2022), der Corona-Bonus lief dagegen schon am 31.3.2022 aus. Auszahlung in Teilbeträgen war möglich. Als steuerfreie Leistungen, die zusätzlich zu Löhnen oder Gehältern gewährt wurden, waren sie auch in der Sozialversicherung beitragsfrei (§ 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SvEV); dem Progressionsvorbehalt unterlagen sie nicht, weil § 32b EStG sie nicht nennt.","n":["§ 3 Nr. 11a EStG","§ 3 Nr. 11b EStG","§ 3 Nr. 11c EStG"]},{"f":"Ein Arbeitgeber kürzt das vereinbarte Gehalt und zahlt stattdessen eine Inflationsausgleichsprämie. Bleibt die Prämie steuerfrei?","a":"Nein. Die Befreiungen setzen voraus, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Nach § 8 Abs. 4 EStG fehlt die Zusätzlichkeit bei Anrechnung auf den Arbeitslohn, bei Herabsetzung des Arbeitslohns zugunsten der Leistung oder wenn die Leistung an die Stelle einer bisherigen Lohnerhöhung tritt. Die Zahlung ist dann normaler steuerpflichtiger Arbeitslohn.","n":["§ 8 Abs. 4 EStG","§ 3 Nr. 11c EStG"]}],"b":["Wo ist der steuerfreie Corona-Bonus geregelt?","Welche steuerlichen Maßnahmen wurden wegen der Inflation getroffen?","Was gilt für Corona-Bonus, Pflegebonus und Inflationsausgleichsprämie (Höhe, Kombination, Frist, Regelung)?"],"u":false,"w":1.55},{"i":"homeoffice-pauschale","f":"ESt","t":"Homeoffice-Pauschale (Tagespauschale) und Lehrer","n":8,"q":9,"k":{"Düsseldorf":1,"Hessen":4,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Düsseldorf":1,"Hessen":5,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2022":1,"2023":4,"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Wann kann ab 2023 die Tagespauschale nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG angesetzt werden und in welcher Höhe?","a":"Ansatz von 6 € je Kalendertag, höchstens 1.260 € (210 Tage), für Tage, an denen die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird. Steht für die Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist der Ansatz auch an Tagen mit Aufsuchen der Tätigkeitsstätte möglich. Ein separates Arbeitszimmer ist nicht erforderlich. Für Arbeitnehmer gilt dies über § 9 Abs. 5 EStG; die Pauschale ist im Arbeitnehmer-Pauschbetrag enthalten. Neben der Tagespauschale kann die Entfernungspauschale für denselben Tag nur angesetzt werden, wenn dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und die erste Tätigkeitsstätte an diesem Tag aufgesucht wird; im Regelfall wird an Homeoffice-Tagen die erste Tätigkeitsstätte gerade nicht aufgesucht. (2020 bis 2022: 5 € je Tag, höchstens 600 €.)","n":["§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG","§ 9 Abs. 5 EStG"]},{"f":"Eine Lehrerin bereitet den Unterricht zu Hause vor. Arbeitszimmer oder Tagespauschale?","a":"Mittelpunkt der Tätigkeit ist nach BFH die Schule, daher kein Abzug der Arbeitszimmerkosten nach Nr. 6b. Da für die Vorbereitung kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann die Tagespauschale auch an Unterrichtstagen angesetzt werden (Nr. 6c S. 2), insgesamt höchstens 1.260 € im Jahr. Für Ferientage ist der Ansatz möglich, soweit an diesen Tagen tatsächlich beruflich zu Hause gearbeitet wird; die Abgrenzung ist im Einzelfall strittig.","n":["§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG","§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG","§ 9 Abs. 5 EStG"]},{"f":"Ein Angestellter arbeitet dauerhaft im Homeoffice, sein Büroarbeitsplatz beim Arbeitgeber besteht fort. Welche Abzugsmöglichkeit besteht?","a":"Liegt der qualitative Mittelpunkt weiter im Betrieb, scheidet der Abzug der Arbeitszimmerkosten aus. In Betracht kommt die Tagespauschale von 6 € für jeden Tag, an dem überwiegend zu Hause gearbeitet und die erste Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht wird. Arbeitsmittel bleiben daneben gesondert abziehbar.","n":["§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG","§ 9 Abs. 5 EStG"]}],"b":["Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer, insbesondere für Lehrer?","Welche Neuerungen gibt es beim häuslichen Arbeitszimmer und der Homeoffice-Pauschale?","Wann sind ab 2023 Tagespauschale, Jahrespauschale beziehungsweise tatsächliche Kosten abzugsfähig?","Was gilt für das häusliche Arbeitszimmer nach alter und neuer Regelung, insbesondere für Lehrer?"],"u":false,"w":5.05},{"i":"haeusliches-arbeitszimmer","f":"ESt","t":"Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt, Kosten, Mischnutzung","n":3,"q":7,"k":{"Düsseldorf":1,"Bayern-München":1,"Hessen":1},"kq":{"Düsseldorf":2,"Bayern-München":4,"Hessen":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Welche Voraussetzungen gelten seit 2023 für den Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer?","a":"Abzug nur noch, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG). Dann wahlweise tatsächliche Kosten oder Jahrespauschale 1.260 € (für jeden Monat ohne Mittelpunkt zeitanteilig gekürzt). Die bis 2022 geltende Abzugsmöglichkeit bis 1.250 €, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist entfallen; dafür gibt es die Tagespauschale nach Nr. 6c.","n":["§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG","§ 9 Abs. 5 EStG"]},{"f":"Ein Steuerberater arbeitet 4 Tage im Büro und 1 Tag im Arbeitszimmer; ein anderer Arbeitnehmer arbeitet 80 Tage im Betrieb und 150 Tage im Arbeitszimmer und ist dort zusätzlich schriftstellerisch tätig. Abzug?","a":"Der Mittelpunkt bestimmt sich qualitativ nach dem Schwerpunkt der Tätigkeit; der zeitliche Umfang ist nur Indiz. Fall 1: Schwerpunkt im Büro, kein Abzug nach Nr. 6b, nur Tagespauschale für den Homeoffice-Tag. Fall 2: Bei qualitativ gleichwertigen Tätigkeiten innerhalb und außerhalb liegt der Mittelpunkt im Arbeitszimmer, wenn dort überwiegend gearbeitet wird; bei mehreren Tätigkeiten ist das Gesamtbild aller Tätigkeiten maßgebend. Dann voller Abzug oder Jahrespauschale.","n":["§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG"]},{"f":"Welche Kosten sind abziehbar und was gilt für eine Badrenovierung, eine Arbeitsecke oder eine geringe Nutzung?","a":"Abziehbar sind anteilige Raumkosten nach Wohnfläche: AfA beziehungsweise Miete, Schuldzinsen, Energie, Nebenkosten, Reinigung, sowie Renovierung des Zimmers selbst. Kosten für privat genutzte Räume wie Bad oder Küche sind nicht anteilig abziehbar (BFH). Ein Raum, der auch privat genutzt wird oder eine Arbeitsecke, ist kein Arbeitszimmer (BFH GrS 2015, Aufteilungsverbot). Eine Mindestnutzungsdauer verlangt das Gesetz nicht; maßgeblich ist die (nahezu) ausschließlich berufliche Nutzung, die Frage ist dann allein der Mittelpunkt.","n":["§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG","§ 12 Nr. 1 EStG"]},{"f":"Ein Raum der Wohnung wird ausschließlich für die Technik einer PV-Anlage genutzt. Gelten die Arbeitszimmerregeln?","a":"Nein. Ein Raum, der keinen büromäßigen Arbeitsplatz enthält und keiner privaten Mitbenutzung unterliegt (Technik-, Lager- oder Betriebsraum), ist kein häusliches Arbeitszimmer; der Nutzungsumfang ist unerheblich. Seine Kosten sind grundsätzlich anteilig Betriebsausgaben. Fällt die PV-Anlage unter § 3 Nr. 72 EStG, sind die Kosten wegen § 3c Abs. 1 EStG jedoch nicht abziehbar.","n":["§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG","§ 3c Abs. 1 EStG"]}],"b":["Welche Kosten sind beim Arbeitszimmer abzugsfähig: auch die Badrenovierung?","Ehefrau (Flugbegleiterin) nutzt das Arbeitszimmer eine Stunde im Monat, FA versagt den Abzug: zu Recht?","Fall: Arbeitnehmer 80 Tage im Betrieb, 150 Tage im Arbeitszimmer, zusätzlich schriftstellerisch tätig im Arbeitszimmer. Arbeitszimmer abziehbar?"],"u":false,"w":2.1,"typ":"dauer"},{"i":"arbeitsmittel","f":"ESt","t":"Arbeitsmittel: GWG-Grenze, AfA, Aufteilung","n":2,"q":3,"k":{"Düsseldorf":2},"kq":{"Düsseldorf":3},"y":{"2022":1,"2023":1},"c":[{"f":"Ein Arbeitnehmer kauft für das Homeoffice einen Bürostuhl für 1.200 € brutto (Nutzungsdauer 3 Jahre) und einen Laptop. Wie sind die Kosten abziehbar?","a":"Arbeitsmittel sind Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6). Sofortabzug nur bis 800 € netto (GWG-Grenze über § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 S. 2 i. V. m. § 6 Abs. 2); 1.200 € brutto übersteigen die Grenze, daher AfA über 3 Jahre, im Anschaffungsjahr monatsgenau. Computerhardware kann nach BMF mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr abgeschrieben werden. Bei privater Mitnutzung des Laptops ist aufzuteilen; ohne genauen Nachweis wird eine Aufteilung 50/50 akzeptiert, bei privatem Anteil unter 10 % voller Abzug.","n":["§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG","§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG","§ 6 Abs. 2 EStG","§ 7 Abs. 1 EStG"]},{"f":"Ist ein Schreibtisch im Arbeitszimmer Teil der Arbeitszimmerkosten?","a":"Nein. Schreibtisch, Bürostuhl oder Computer sind Arbeitsmittel und unabhängig vom Abzugsverbot für das Arbeitszimmer als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben abziehbar. Zu den Arbeitszimmerkosten gehört nur die Ausstattung des Raums (zum Beispiel Tapeten, Lampen, Gardinen).","n":["§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 6 EStG"]}],"b":["Der Ehemann kauft einen Schreibtisch: worum handelt es sich?","Fall: Bürostuhl für 1.200 € brutto, ND 3 Jahre, fürs Homeoffice. Abziehbar?"],"u":false,"w":1},{"i":"feier-dienstjubilaeum","f":"ESt","t":"Kosten einer Feier: Dienstjubiläum vs. Geburtstag","n":1,"q":1,"k":{"Hessen":1},"kq":{"Hessen":1},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Sind die Kosten einer Feier zum Dienstjubiläum als Werbungskosten abziehbar und was gilt für eine Geburtstagsfeier?","a":"Entscheidend ist der Anlass und die Gesamtwürdigung: Gastgeber, Gästeliste (Kollegen, Geschäftspartner oder Freunde), Ort, Kosten je Gast. Feiern aus beruflichem Anlass (Dienstjubiläum, Beförderung, Verabschiedung) können Werbungskosten sein, insbesondere wenn Kollegen nach abstrakten Kriterien (zum Beispiel alle Mitarbeiter einer Abteilung) eingeladen werden. Ein Geburtstag ist grundsätzlich privat (§ 12 Nr. 1), kann aber bei rein beruflicher Gästeliste ausnahmsweise beruflich veranlasst sein. Bei Bewirtung von Kollegen keine Kürzung auf 70 %, da nicht geschäftlich veranlasst.","n":["§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG","§ 12 Nr. 1 EStG"]}],"b":["Sind Kosten einer Feier zum Dienstjubiläum abziehbar? Abgrenzung zur Geburtstagsfeier."],"u":false,"w":0.55},{"i":"sachzuwendungen-arbeitnehmer","f":"ESt","t":"Aufmerksamkeiten und Betriebsveranstaltungen","n":2,"q":3,"k":{"Hamburg":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Hamburg":2,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":1},"c":[{"f":"Wie sind vom Arbeitgeber bereitgestellte Hygieneartikel und Leistungen bei einer Betriebsveranstaltung lohnsteuerlich zu behandeln?","a":"Hygieneartikel am Arbeitsplatz (Seife, Toilettenpapier, Menstruationsartikel) werden im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse gestellt, kein Arbeitslohn, beim Arbeitgeber Betriebsausgabe. Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen bis 60 € aus persönlichem Anlass sowie Getränke und Genussmittel zum Verzehr im Betrieb (R 19.6 LStR). Betriebsveranstaltungen: Freibetrag 110 € je Arbeitnehmer und Veranstaltung für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a); der übersteigende Teil ist Arbeitslohn und kann pauschal mit 25 % versteuert werden (§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2).","n":["§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG","§ 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG"]}],"b":["Wie sind bereitgestellte Hygieneartikel für Arbeitnehmer zu behandeln?","Betriebsveranstaltung: Begriff, Aufwendungen, Pauschalierung, Vorsteuer"],"u":false,"w":1.25},{"i":"jobrad-escooter","f":"ESt","t":"Überlassung von (E-)Fahrrädern und E-Scootern","n":2,"q":3,"k":{"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Baden-Württemberg":3},"y":{"2023":1,"2025":1},"c":[{"f":"Der Arbeitgeber überlässt ein geleastes Pedelec (Jobrad). Welche lohnsteuerlichen Varianten gibt es?","a":"Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn: steuerfrei nach § 3 Nr. 37 EStG (bis Ende 2030), auch für Privatfahrten. Bei Gehaltsumwandlung keine Befreiung; geldwerter Vorteil monatlich 1 % von einem Viertel der unverbindlichen Preisempfehlung (gleich lautende Ländererlasse vom 9.1.2020 für Überlassungen ab 2020; § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG gilt nur für Kfz), Fahrten zur Tätigkeitsstätte nicht zusätzlich. S-Pedelecs (über 25 km/h) sind Kfz; dann gelten die Dienstwagenregeln.","n":["§ 3 Nr. 37 EStG","§ 8 Abs. 2 EStG","§ 8 Abs. 4 EStG"]},{"f":"Wie ist die Überlassung eines E-Scooters an Arbeitnehmer zu beurteilen?","a":"E-Scooter (Elektrokleinstfahrzeuge) sind verkehrsrechtlich Kraftfahrzeuge und keine Fahrräder; § 3 Nr. 37 EStG greift daher nach überwiegender Auffassung nicht. Die private Nutzung ist als Sachbezug nach den Kfz-Regeln (§ 8 Abs. 2 S. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2) zu bewerten, bei reinem Elektroantrieb mit geviertelter Bemessungsgrundlage. Hinweis: Die Einordnung ist nicht abschließend höchstrichterlich geklärt.","n":["§ 8 Abs. 2 EStG","§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG"],"xu":true}],"b":["Wie ist die Überlassung eines E-Scooters an Arbeitnehmer zu beurteilen?","Dienstfahrrad für den Fremdgeschäftsführer"],"u":true,"w":1.4},{"i":"dienstwagen","f":"ESt","t":"Dienstwagen: 1 %-Regel, Bruttolistenpreis, E-Auto, Laden","n":7,"q":8,"k":{"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":2,"Bayern-München":2,"Hamburg":2},"kq":{"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":3,"Bayern-München":2,"Hamburg":2},"y":{"2022":1,"2024":3,"2025":3},"c":[{"f":"Wie wird die Privatnutzung eines Dienstwagens besteuert und welche Besonderheiten gelten für E-Autos?","a":"Wahl zwischen 1 %-Regel (monatlich 1 % des inländischen Bruttolistenpreises bei Erstzulassung einschließlich Sonderausstattung und USt, zzgl. 0,03 % je Entfernungskilometer für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte) und Fahrtenbuchmethode (§ 8 Abs. 2 S. 2 bis 4, § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2). Reine E-Fahrzeuge: Viertel des Listenpreises bis zur Preisgrenze (70.000 € seit 2024; 100.000 € für nach dem 30.6.2025 angeschaffte Fahrzeuge), sonst halber Listenpreis; ebenso Hybride mit Mindestreichweite. Beim Unternehmer gilt die 1 %-Regel nur bei mehr als 50 % betrieblicher Nutzung.","n":["§ 8 Abs. 2 S. 2 bis 5 EStG","§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG"]},{"f":"Gehören nachträglich eingebaute Sonderausstattung und Winterräder zum Bruttolistenpreis?","a":"Nachträglich eingebaute Sonderausstattung gehört nicht dazu (BFH, Stichtag Erstzulassung). Ein weiterer Satz Reifen einschließlich Felgen bleibt nach R 8.1 Abs. 9 LStR außer Ansatz. Gestaltung bei E-Autos: Fahrzeug ohne zusätzliche Ausstattung bestellen, damit der Listenpreis unter der Preisgrenze für die Viertelung bleibt.","n":["§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG"],"xu":true},{"f":"Wie ist es zu behandeln, wenn der Arbeitgeber Ladestrom stellt oder das private Laden des Firmenwagens erstattet?","a":"Laden beim Arbeitgeber oder verbundenen Unternehmen ist nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei. Erstattet der Arbeitgeber die Stromkosten für das Laden des Dienstwagens zu Hause, ist das steuerfreier Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG. Seit 01.01.2026 ist dafür der Nachweis der geladenen Strommenge (gesonderter stationärer oder mobiler Zähler) erforderlich, bewertet mit dem Haushaltsstromtarif oder einer Strompreispauschale auf Basis des Destatis-Durchschnittspreises; die früheren monatlichen Ladestrompauschalen sind entfallen (BMF vom 11.11.2025). Die Übereignung einer Wallbox kann nach § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 6 EStG pauschal versteuert werden.","n":["§ 3 Nr. 46 EStG","§ 3 Nr. 50 EStG"]},{"f":"Ein Mitarbeiter erhält einen Werkstattwagen; ein anderer zahlt bei einem geleasten Dienstwagen mit Fahrtenbuch eine Leasingsonderzahlung. Folgen?","a":"Werkstattwagen, die nach ihrer Beschaffenheit typischerweise nicht privat genutzt werden (zum Beispiel nur zwei Sitze, Regaleinbauten), fallen nicht unter die 1 %-Regel; ein Vorteil entsteht nur bei tatsächlicher Privatnutzung und ist einzeln zu bewerten. Bei der Fahrtenbuchmethode ist eine Leasingsonderzahlung nach BFH periodengerecht auf die Laufzeit des Vertrags zu verteilen und nicht im Zahlungsjahr in voller Höhe in die Gesamtkosten einzubeziehen.","n":["§ 8 Abs. 2 S. 4 EStG"],"xu":true}],"b":["Wie wird die private Kfz-Nutzung besteuert?","Gehört nachträgliche Sonderausstattung in den Bruttolistenpreis?","Ein Mitarbeiter erhält einen Werkstattwagen. Wie wird das versteuert?","Wie ist eine Leasingsonderzahlung bei der PKW-Nutzung zu behandeln (Urteilsfall)?"],"u":false,"w":5.1,"typ":"dauer"},{"i":"angehoerigen-arbeitsverhaeltnis","f":"ESt","t":"Arbeitsverhältnis mit Angehörigen und Dienstwagen","n":3,"q":3,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Ein Unternehmer will seine Ehefrau als Minijobberin anstellen und ihr als Entlohnung einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen. Zulässig?","a":"Arbeitsverträge mit Angehörigen werden nur anerkannt, wenn sie zivilrechtlich wirksam, ernsthaft vereinbart, tatsächlich durchgeführt und fremdüblich sind (Fremdvergleich). Nach BFH ist die uneingeschränkte Privatnutzung eines Dienstwagens im Rahmen eines Minijobs regelmäßig nicht fremdüblich, da kein fremder Arbeitgeber dies bei geringer Vergütung gewähren würde. Bei einer angemessenen Vollzeit- oder Teilzeitstelle kann ein Dienstwagen Bestandteil des Arbeitslohns sein; der Vorteil wird nach der 1 %-Regel (§ 19, § 8 Abs. 2) bewertet.","n":["§ 4 Abs. 4 EStG","§ 19 EStG","§ 8 Abs. 2 EStG"]}],"b":["Fall: Naher Angehöriger als Minijobber erhält Dienstwagen. Zulässig?","Der GF möchte seine Ehefrau anstellen. Kann sie ein Auto als Entlohnung erhalten und wie?","Trauerredner beschäftigt Ehefrau, Kleidungskosten als Betriebsausgaben?"],"u":false,"w":2.4},{"i":"arbeitslohn-dritte-verbilligung","f":"ESt","t":"Verbilligte Vorteile an Arbeitnehmer und Angehörige","n":2,"q":3,"k":{"Baden-Württemberg":1,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":2,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2023":1,"2025":1},"c":[{"f":"Eine GmbH verkauft ein Grundstück 50.000 € unter Marktpreis an die Ehefrau ihres Prokuristen (Nichtgesellschafter). Ertragsteuerliche Folgen?","a":"Keine vGA, da der Prokurist nicht Gesellschafter oder ihm nahestehend ist. Ist der Preisnachlass durch das Dienstverhältnis veranlasst, liegt Arbeitslohn des Prokuristen vor (§ 19, § 8 Abs. 1), auch wenn der Vorteil seiner Ehefrau zufließt (Zuwendung an Dritte auf Veranlassung des Arbeitnehmers). Die Fremdüblichkeit des Preises ist zu prüfen. Bei der Ehefrau sind die Anschaffungskosten grundsätzlich der gezahlte Kaufpreis; ob der versteuerte Vorteil die AfA-Bemessungsgrundlage erhöht (mittelbare Zuwendung), ist umstritten.","n":["§ 19 Abs. 1 EStG","§ 8 Abs. 1 EStG"]},{"f":"Ein bisher nicht beteiligter Geschäftsführer erwirbt einen Gesellschaftsanteil unter Wert. Fällt Lohnsteuer an?","a":"Ein verbilligter Anteilserwerb ist Arbeitslohn, wenn der Vorteil durch das Dienstverhältnis veranlasst ist (Gegenleistung für die Arbeitskraft). Kein Arbeitslohn liegt vor, wenn der Vorteil auf einer eigenständigen Sonderrechtsbeziehung (gesellschaftsrechtliche Gründe, fremdüblicher Erwerb) beruht. Die Rechtsprechung stellt auf die Gesamtumstände ab.","n":["§ 19 Abs. 1 EStG","§ 8 Abs. 1 EStG"]}],"b":["Welcher Wert ist bei der Ehefrau als AfA-Bemessungsgrundlage anzusetzen?","Fall: Verkauf eines PersGes-Anteils unter Wert an bisher nicht beteiligten Geschäftsführer: fällt Lohnsteuer an (aktuelles Urteil)?"],"u":true,"w":1.4},{"i":"trinkgeld","f":"ESt","t":"Trinkgelder § 3 Nr. 51 EStG","n":2,"q":4,"k":{"Rheinland-Pfalz":1,"Hamburg":1},"kq":{"Rheinland-Pfalz":1,"Hamburg":3},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Welche Voraussetzungen hat die Steuerbefreiung für Trinkgelder?","a":"§ 3 Nr. 51 EStG: Trinkgelder, die anlässlich einer Arbeitsleistung dem Arbeitnehmer von Dritten freiwillig und ohne Rechtsanspruch zusätzlich zu dem Betrag gegeben werden, der für die Arbeitsleistung zu zahlen ist; der Höhe nach unbegrenzt. Selbständige und Unternehmer sind nicht begünstigt, bei ihnen sind Trinkgelder Betriebseinnahmen. Steuerfreie Trinkgelder sind nicht im Lohnkonto aufzuzeichnen; bei Unternehmern unterliegen sie der Einzelaufzeichnungspflicht wie andere Einnahmen.","n":["§ 3 Nr. 51 EStG"]},{"f":"Der Alleingesellschafter einer GmbH zahlt dem angestellten Geschäftsführer 100.000 € als Trinkgeld; in einem Urteilsfall erhielt der GF einer Tochter-GmbH 1,3 Mio. €. Steuerfrei?","a":"Nein. Der Gesellschafter des Arbeitgebers ist kein Dritter im Sinne einer typischen Trinkgeldsituation (Kundenbeziehung); die Zahlung ist durch das Dienstverhältnis veranlasst. Zudem sprechen Anlass und Höhe gegen ein Trinkgeld nach Verkehrsauffassung. Es liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn (gegebenenfalls von dritter Seite, § 38 Abs. 1 S. 3) vor.","n":["§ 3 Nr. 51 EStG","§ 19 EStG","§ 38 Abs. 1 S. 3 EStG"]}],"b":["Welche Tatbestandsmerkmale hat die Steuerbefreiung von Trinkgeldern nach § 3 Nr. 51 EStG?","Welche Aufzeichnungspflichten bestehen für Trinkgelder und wie werden sie bei Arbeitnehmer und Unternehmer versteuert?"],"u":true,"w":1.55},{"i":"lohnsteuerabzug","f":"ESt","t":"Lohnsteuerabzug: ELStAM, Steuerklassen, Schuldner","n":1,"q":4,"k":{"Hamburg":1},"kq":{"Hamburg":4},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Was sind ELStAM, welche Steuerklassen gibt es und wer schuldet die Lohnsteuer?","a":"ELStAM sind die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 39e): Steuerklasse, Faktor, Zahl der Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal, Freibeträge und Hinzurechnungsbeträge (§ 39a). Steuerklassen (§ 38b): I Ledige, II Alleinerziehende, III/V und IV/IV (gegebenenfalls mit Faktor) für Ehegatten, VI für weitere Dienstverhältnisse. Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer (§ 38 Abs. 2); der Arbeitgeber behält sie ein, führt sie ab und haftet (§ 41a, § 42d). Die Lohnsteuer ist Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.","n":["§ 38 Abs. 2 EStG","§ 38b EStG","§ 39e EStG","§ 42d EStG"]},{"f":"Was gilt für Heuerlöhne von Seeleuten?","a":"Arbeitgeber, die eigene oder gecharterte Handelsschiffe im internationalen Verkehr betreiben, dürfen die einbehaltene Lohnsteuer der Besatzungsmitglieder vollständig einbehalten und müssen sie nicht abführen (§ 41a Abs. 4 EStG, Förderung der Seeschifffahrt). Für den Arbeitnehmer gilt die Lohnsteuer als einbehalten; sie wird bei einer Veranlagung angerechnet.","n":["§ 41a Abs. 4 EStG"],"xu":true}],"b":["Erklären Sie die Lohnsteuerklassen."],"u":true,"w":0.85},{"i":"bauabzugsteuer","f":"ESt","t":"Bauabzugsteuer und Freistellungsbescheinigung","n":1,"q":1,"k":{"Hamburg":1},"kq":{"Hamburg":1},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Wie funktioniert die Bauabzugsteuer?","a":"Unternehmer im Sinne des § 2 UStG und juristische Personen des öffentlichen Rechts als Leistungsempfänger müssen von der Gegenleistung für Bauleistungen 15 % einbehalten und bis zum 10. des Folgemonats anmelden und abführen (§ 48, § 48a). Kein Abzug bei Vorlage einer Freistellungsbescheinigung des leistenden Unternehmers (§ 48b) oder bei Unterschreiten der Bagatellgrenzen von 5.000 € beziehungsweise 15.000 € (bei ausschließlich steuerfreier Vermietung) im Kalenderjahr. Der Abzug wird beim Leistenden auf seine Steuern angerechnet (§ 48c).","n":["§ 48 EStG","§ 48a EStG","§ 48b EStG","§ 48c EStG"]}],"b":["Wie funktioniert die Bauabzugsteuer und was ist eine Freistellungsbescheinigung?"],"u":false,"w":0.85},{"i":"mitarbeiterbeteiligung-19a","f":"ESt","t":"Mitarbeiterbeteiligung § 19a EStG und Dry Income","n":2,"q":4,"k":{"Bayern-München":2},"kq":{"Bayern-München":4},"y":{"2024":2},"c":[{"f":"Was ist Dry Income und wie begegnet § 19a EStG dem Problem?","a":"Dry Income: Besteuerung eines geldwerten Vorteils aus einer Vermögensbeteiligung, ohne dass dem Arbeitnehmer liquide Mittel zufließen. § 19a schiebt die Besteuerung des Vorteils aus einer zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn übertragenen Beteiligung auf. Besteuerung erst bei Veräußerung, unentgeltlicher Übertragung, spätestens nach 15 Jahren oder bei Beendigung des Dienstverhältnisses, sofern der Arbeitgeber dann nicht die Haftung für die Lohnsteuer übernimmt (Rechtslage seit Zukunftsfinanzierungsgesetz ab 2024).","n":["§ 19a EStG"]},{"f":"Welche Änderungen brachte das Zukunftsfinanzierungsgesetz?","a":"Erweiterung der begünstigten Unternehmen (Schwellenwerte verdoppelt, Gründung bis 20 Jahre zurück), Aufschub bis 15 statt 12 Jahre, Möglichkeit der Haftungsübernahme bei Arbeitgeberwechsel, Einbeziehung von Anteilen, die Gesellschafter des Arbeitgebers übertragen. Zudem Anhebung des Freibetrags nach § 3 Nr. 39 EStG auf 2.000 €.","n":["§ 19a EStG","§ 3 Nr. 39 EStG"]}],"b":["Was ist 'dry income'?","Beteiligung des Managements mit virtuellen oder echten Anteilen"],"u":false,"w":1.4},{"i":"progressionsvorbehalt","f":"ESt","t":"Progressionsvorbehalt § 32b EStG","n":3,"q":4,"k":{"Baden-Württemberg":2,"Schleswig-Holstein":1},"kq":{"Baden-Württemberg":3,"Schleswig-Holstein":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Ein Arbeitnehmer erhält Kurzarbeitergeld. Steuerliche Behandlung und Wirkung des Progressionsvorbehalts?","a":"Kurzarbeitergeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 Buchst. a), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 1). Der besondere Steuersatz wird so ermittelt, als ob die Lohnersatzleistung steuerpflichtig wäre, und auf das zu versteuernde Einkommen ohne diese Leistungen angewandt. Zweck: Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Pflichtveranlagung, wenn die Leistungen 410 € übersteigen (§ 46 Abs. 2 Nr. 1). Ein negativer Progressionsvorbehalt (zum Beispiel bei Rückzahlung) ist möglich.","n":["§ 3 Nr. 2 EStG","§ 32b EStG","§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG"]}],"b":["Wie wirkt der Progressionsvorbehalt?","Was ist der Progressionsvorbehalt und wofür dient er?","Kurzarbeitergeld: Steuerfreiheit und Progressionsvorbehalt"],"u":false,"w":2.1},{"i":"streikunterstuetzung","f":"ESt","t":"Streikunterstützung","n":1,"q":1,"k":{"Hamburg":1},"kq":{"Hamburg":1},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Wie ist eine Streikunterstützung der Gewerkschaft von 1.000 € steuerlich zu behandeln?","a":"Nach BFH nicht steuerbar: Sie wird nicht vom Arbeitgeber und nicht als Gegenleistung für eine Arbeitsleistung gezahlt, sondern von der Gewerkschaft aufgrund der Mitgliedschaft; sie ist auch kein Entschädigungstatbestand nach § 24 Nr. 1. Sie unterliegt mangels gesetzlicher Anordnung nicht dem Progressionsvorbehalt.","n":["§ 19 EStG","§ 24 Nr. 1 EStG"]}],"b":["Wie ist eine Streikunterstützung von 1.000 € steuerlich zu behandeln?"],"u":false,"w":0.7},{"i":"aktivrente","f":"ESt","t":"Aktivrente § 3 Nr. 21 EStG","n":1,"q":2,"k":{"Hessen":1},"kq":{"Hessen":2},"y":{"2026":1},"c":[{"f":"Welche Voraussetzungen hat die Aktivrente und wie ist der Ausschluss Selbständiger zu bewerten?","a":"Ab 2026: Arbeitslohn aus nichtselbständiger Arbeit von Arbeitnehmern, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben, bleibt bis 2.000 € monatlich steuerfrei (§ 3 Nr. 21 EStG n. F.); begünstigt sind nur Einkünfte nach § 19 aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Kritik: Selbständige und Gewerbetreibende sind ausgeschlossen; die Ungleichbehandlung bedarf einer Rechtfertigung nach Art. 3 GG (Arbeitsmarktziel, Fachkräftesicherung), verfassungsrechtliche Bedenken werden geäußert. Die Befreiung gilt ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze, unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt und gilt nicht für geringfügig Beschäftigte und Beamte.","n":["§ 3 Nr. 21 EStG"],"xu":true}],"b":["Welche Voraussetzungen hat die Aktivrente nach § 3 Nr. 21 EStG?"],"u":true,"w":1},{"i":"renten-versorgung","f":"ESt","t":"Renten, Versorgungsbezüge und Doppelbesteuerung","n":2,"q":3,"k":{"Hessen":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Hessen":1,"Düsseldorf":2},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Wie werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamtenpensionen besteuert?","a":"Renten: § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa, Besteuerungsanteil nach Jahr des Rentenbeginns (2005: 50 %, seit Wachstumschancengesetz ab 2023 Anstieg nur noch um 0,5 Prozentpunkte jährlich, 100 % erst 2058); der Rentenfreibetrag wird im Folgejahr des Rentenbeginns festgeschrieben. Pensionen: Einkünfte aus § 19, voll steuerpflichtig nach Abzug von Versorgungsfreibetrag und Zuschlag (§ 19 Abs. 2), die je nach Jahrgang abgeschmolzen werden. Unterschied: Beamte haben keine eigenen Beiträge aus versteuertem Einkommen geleistet.","n":["§ 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a EStG","§ 19 Abs. 2 EStG"],"xu":true},{"f":"Was versteht man unter doppelter Besteuerung von Renten?","a":"Doppelbesteuerung liegt nach BFH (2021) vor, wenn die Summe der voraussichtlich steuerfrei zufließenden Rententeile geringer ist als die Summe der aus versteuertem Einkommen geleisteten Beiträge. Zur Vermeidung: seit 2023 voller Sonderausgabenabzug der Altersvorsorgebeiträge (§ 10 Abs. 3) und langsamerer Anstieg des Besteuerungsanteils.","n":["§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG","§ 10 Abs. 3 EStG"]}],"b":["Was wurde bei der Rentenbesteuerung geändert?","Wie werden Beamtenversorgungsbezüge (§ 19 EStG) und Renten (§ 22 EStG) besteuert und worin unterscheiden sie sich?"],"u":false,"w":1.55},{"i":"kinder-beruecksichtigung","f":"ESt","t":"Berücksichtigung von Kindern § 32 EStG","n":3,"q":6,"k":{"Niedersachsen":1,"Köln":1,"Unbekannt":1},"kq":{"Niedersachsen":2,"Köln":2,"Unbekannt":2},"y":{"2024":2,"2025":1},"c":[{"f":"Wann werden Kinder berücksichtigt und was ist ein Pflegekind?","a":"Kinder sind im ersten Grad verwandte Kinder und Pflegekinder (§ 32 Abs. 1). Pflegekind: familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Band, nicht zu Erwerbszwecken, Obhuts- und Pflegeverhältnis zu den leiblichen Eltern besteht nicht mehr. Berücksichtigung bis 18 stets, bis 21 bei Arbeitslosigkeit, bis 25 unter anderem bei Berufsausbildung (§ 32 Abs. 4). Ohne Altersgrenze bei Behinderung, wenn das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, und die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist (zum Beispiel Werkstatt für behinderte Menschen).","n":["§ 32 Abs. 1 EStG","§ 32 Abs. 4 EStG","§ 63 EStG"]},{"f":"Die 24-jährige Tochter hat Ausbildung und Bachelor abgeschlossen, studiert im Master und arbeitet 24 Wochenstunden. Kinderfreibetrag?","a":"Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn es keiner Erwerbstätigkeit nachgeht; unschädlich sind bis 20 Wochenstunden, Minijobs und Ausbildungsdienstverhältnisse (§ 32 Abs. 4 S. 2, 3). Mehraktige Ausbildung gilt nur bei engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang als einheitliche Erstausbildung; nach abgeschlossener Berufsausbildung und Bachelor ist die Erstausbildung beendet. 24 Stunden sind schädlich. Ein Ausbildungsdienstverhältnis liegt nur vor, wenn die Ausbildung Gegenstand des Dienstverhältnisses ist; die bloße Kostenübernahme für eine Prüfungsvorbereitung genügt in der Regel nicht.","n":["§ 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG","§ 32 Abs. 4 S. 2 und 3 EStG"]},{"f":"Getrennt lebende Eltern betreuen ihr Kind im Wechselmodell zu gleichen Teilen. Wer erhält den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?","a":"Voraussetzung ist, dass ein Alleinstehender mit mindestens einem Kind, für das ihm Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zusteht, in einer Haushaltsgemeinschaft lebt; das wird vermutet, wenn das Kind in seiner Wohnung gemeldet ist (§ 24b Abs. 1 EStG). Ist das Kind bei beiden Eltern gemeldet, steht der Entlastungsbetrag dem zu, der das Kindergeld erhält (§ 24b Abs. 1 S. 3 EStG). Nach dem BFH können die Eltern bei gleichwertiger Aufnahme in beide Haushalte untereinander bestimmen, wer ihn erhält; ohne Bestimmung entscheidet die Kindergeldberechtigung. Eine Aufteilung gibt es nicht. Höhe: 4.260 € für das erste Kind, für jedes weitere 240 € (§ 24b Abs. 2 EStG).","n":["§ 24b EStG","§ 64 Abs. 2 EStG"],"xu":true},{"f":"Wer kann im Wechselmodell Kinderbetreuungskosten abziehen?","a":"Kinderbetreuungskosten sind Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG): seit 2025 80 % der Aufwendungen, höchstens 4.800 € je Kind, für Kinder unter 14 Jahren (bei Behinderung länger), wenn das Kind zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört. Abziehen darf nur, wer die Aufwendungen getragen hat; nötig sind eine Rechnung und unbare Zahlung. Im Wechselmodell gehört das Kind zu beiden Haushalten, jeder Elternteil kann seine eigenen Aufwendungen geltend machen. Nach Verwaltungsauffassung steht nicht zusammen veranlagten Eltern jeweils der halbe Höchstbetrag zu, wenn sie keine andere Aufteilung beantragen.","n":["§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG"],"xu":true}],"b":["Erweiterung: Arbeitgeber zahlt Teil der StB-Prüfungsvorbereitung. Ändert sich etwas?","Wann gelten Kinder im EStG als Kinder, was ist ein Pflegekind und wo ist das geregelt?","Wer erhält im Wechselmodell den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?"],"u":false,"w":2.25},{"i":"familienleistungsausgleich","f":"ESt","t":"Steuerliche Vorteile für Kinder","n":4,"q":4,"k":{"Hamburg":1,"Niedersachsen":1,"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Niedersachsen":1,"Hamburg":1,"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":2,"2025":2},"c":[{"f":"Welche steuerlichen Vorteile gibt es für Kinder und wo sind sie geregelt?","a":"Kindergeld (§§ 62 ff., 2026: 259 € monatlich) oder Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (§ 32 Abs. 6; 2026 je Elternteil 3.414 € und 1.464 €) mit Günstigerprüfung (§ 31). Daneben Kinderbetreuungskosten (§ 10 Abs. 1 Nr. 5, ab 2025 80 %, höchstens 4.800 €), Schulgeld (§ 10 Abs. 1 Nr. 9, 30 %, max. 5.000 €), Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b), Ausbildungsfreibetrag (§ 33a Abs. 2), Übernahme Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 S. 2). Anhebungen der Beträge dienen dem Ausgleich der Inflation und der Freistellung des Existenzminimums.","n":["§ 31 EStG","§ 32 Abs. 6 EStG","§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG","§ 24b EStG"],"xu":true}],"b":["Kindergeld und Kinderfreibetrag: Warum sollen sie erhöht werden?","Welche steuerlichen Vorteile gibt es für Kinder und wo stehen sie im Gesetz?","Wie wirken Kinderfreibetrag und Kindergeld zusammen?","Kindergeld und Kinderfreibetrag: gerecht?"],"u":false,"w":3.1},{"i":"tarif-grundfreibetrag","f":"ESt","t":"Tarif, Grundfreibetrag, Grenz- und Durchschnittssteuersatz","n":7,"q":7,"k":{"Hessen":2,"Baden-Württemberg":1,"Düsseldorf":1,"Brandenburg":2,"Bayern-München":1},"kq":{"Hessen":2,"Düsseldorf":1,"Brandenburg":2,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":4},"c":[{"f":"Erläutern Sie den Tarif nach § 32a EStG sowie Grenz- und Durchschnittssteuersatz.","a":"Linear-progressiver Tarif: Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) steuerfrei, dann Progressionszonen mit Eingangssteuersatz 14 % bis 42 %, Spitzensteuersatz 42 %, Reichensteuer 45 %. Grenzsteuersatz: Belastung des nächsten verdienten Euros. Durchschnittssteuersatz: tarifliche Steuer im Verhältnis zum zu versteuernden Einkommen; er liegt stets unter dem Grenzsteuersatz. Für Ehegatten Splittingverfahren (§ 32a Abs. 5).","n":["§ 32a EStG"]},{"f":"Was ist der Grundfreibetrag und was ist kalte Progression?","a":"Der Grundfreibetrag stellt das sächliche Existenzminimum steuerfrei (verfassungsrechtlich geboten); der Gesetzgeber legt ihn auf Grundlage des Existenzminimumberichts der Bundesregierung fest. Kalte Progression: Lohnerhöhungen, die nur die Inflation ausgleichen, führen im progressiven Tarif zu höherer Durchschnittsbelastung ohne realen Einkommenszuwachs; besonders betroffen sind mittlere Einkommen in der Progressionszone. Ausgleich durch regelmäßige Verschiebung der Tarifeckwerte und Anhebung von Grund- und Kinderfreibetrag (Steuerprogressionsbericht).","n":["§ 32a Abs. 1 EStG"]}],"b":["Was ist kalte Progression, wie entsteht sie und wen trifft sie am meisten?","Was ist der Grundfreibetrag, worauf wirkt er sich aus und wer legt ihn fest?","Was ist der Grundtarif nach § 32a EStG, was sagt er aus und wie ermittelt er sich?","Steuersatz: Was sind Progressionszone, Durchschnittssteuersatz und Grenzsteuersatz?"],"u":false,"w":5.35},{"i":"leistungsfaehigkeitsprinzip","f":"ESt","t":"Leistungsfähigkeitsprinzip, Netto- und Korrespondenzprinzip","n":4,"q":5,"k":{"Rheinland-Pfalz":1,"Bayern-München":1,"Hessen":1,"Unbekannt":1},"kq":{"Rheinland-Pfalz":1,"Bayern-München":1,"Hessen":1,"Unbekannt":2},"y":{"2024":3,"2025":1},"c":[{"f":"Wie wird das Leistungsfähigkeitsprinzip im EStG umgesetzt? Erläutern Sie objektives und subjektives Nettoprinzip.","a":"Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Art. 3 GG). Objektives Nettoprinzip: nur der Saldo aus Einnahmen und Erwerbsaufwendungen wird besteuert (Abzug von BA/WK, Verlustausgleich und § 10d); Durchbrechungen zum Beispiel § 4 Abs. 5, § 20 Abs. 9. Subjektives Nettoprinzip: existenznotwendiger Privataufwand bleibt steuerfrei (Grundfreibetrag, Kinderfreibeträge, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen). Daneben progressiver Tarif und Splitting.","n":["§ 2 EStG","§ 32a EStG","§ 10d EStG"]},{"f":"Was bedeutet Korrespondenzprinzip? Nennen Sie Beispiele.","a":"Die steuerliche Behandlung beim Leistenden und beim Empfänger wird aufeinander abgestimmt. Beispiele: Versorgungsleistungen (Sonderausgabe § 10 Abs. 1a Nr. 2, Einnahme § 22 Nr. 1a); Realsplitting (§ 10 Abs. 1a Nr. 1, § 22 Nr. 1a); vGA nur begünstigt, soweit sie das Einkommen der Gesellschaft nicht gemindert hat (§ 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d S. 2, § 32d Abs. 2 Nr. 4, § 8b Abs. 1 S. 2 KStG); verdeckte Einlage (§ 8 Abs. 3 S. 4 KStG).","n":["§ 10 Abs. 1a EStG","§ 22 Nr. 1a EStG","§ 32d Abs. 2 Nr. 4 EStG"]}],"b":["Wie wird das Leistungsfähigkeitsprinzip in der Einkommensteuer umgesetzt?","Erklären Sie das Leistungsfähigkeitsprinzip und wo es sich im Gesetz zeigt.","Erläutern Sie Korrespondenzprinzip sowie objektives und subjektives Nettoprinzip.","Was bedeutet das Leistungsfähigkeitsprinzip und wie zeigt es sich im Tarif?"],"u":false,"w":2.95},{"i":"kirchensteuer-schattenrechnung","f":"ESt","t":"Kirchensteuer: Schattenveranlagung § 51a EStG","n":1,"q":1,"k":{"Schleswig-Holstein":1},"kq":{"Schleswig-Holstein":1},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Was ist die Schattenrechnung bei der Kirchensteuer?","a":"Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer ist eine fiktive Einkommensteuer nach § 51a Abs. 2 EStG: Kinderfreibeträge werden stets abgezogen (auch wenn das Kindergeld günstiger ist), das Teileinkünfteverfahren und § 3c Abs. 2 werden nicht angewendet und die Steuerermäßigung nach § 35 wird nicht abgezogen. Bei Abgeltungsteuer mindert die Kirchensteuer die Kapitalertragsteuer (§ 32d Abs. 1 S. 3).","n":["§ 51a Abs. 2 EStG"]}],"b":["Was ist die Schattenrechnung bei der Kirchensteuer?"],"u":false,"w":0.7},{"i":"sonderausgaben-ausbildung","f":"ESt","t":"Sonderausgaben und Ausbildungskosten","n":2,"q":2,"k":{"Düsseldorf":1,"Rheinland-Pfalz":1},"kq":{"Düsseldorf":1,"Rheinland-Pfalz":1},"y":{"2023":1,"2024":1},"c":[{"f":"Was sind Sonderausgaben? Nennen Sie Beispiele und den Pauschbetrag.","a":"Private Aufwendungen, die aus sozial- oder wirtschaftspolitischen Gründen abziehbar sind, soweit weder BA noch WK (§ 10 Abs. 1). Beispiele: Altersvorsorge (§ 10 Abs. 1 Nr. 2), Basiskranken- und Pflegeversicherung (Nr. 3), Kirchensteuer (Nr. 4), Kinderbetreuung (Nr. 5), erstmalige Berufsausbildung (Nr. 7, max. 6.000 €), Schulgeld (Nr. 9), Spenden (§ 10b). Ohne Nachweis Sonderausgaben-Pauschbetrag 36 €, bei Zusammenveranlagung 72 € (§ 10c). Kinderbetreuungskosten seit VZ 2025: 80 % der Aufwendungen, höchstens 4.800 € je Kind (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG).","n":["§ 10 EStG","§ 10b EStG","§ 10c EStG"]},{"f":"Wie werden Ausbildungs- und Fortbildungskosten abgegrenzt?","a":"Kosten einer Erstausbildung oder eines Erststudiums außerhalb eines Dienstverhältnisses sind keine WK/BA (§ 9 Abs. 6, § 4 Abs. 9), sondern Sonderausgaben bis 6.000 € (§ 10 Abs. 1 Nr. 7), ohne Verlustvortrag. Erstausbildung: mindestens 12 Monate Vollzeit und Abschluss. Kosten einer Zweitausbildung, eines Masterstudiums nach Bachelor oder einer Fortbildung sind unbeschränkt WK/BA, auch vorweggenommen. Außergewöhnliche Belastungen kommen nur beim Ausbildungsfreibetrag für Kinder (§ 33a Abs. 2) in Betracht.","n":["§ 9 Abs. 6 EStG","§ 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG","§ 33a Abs. 2 EStG"]}],"b":["Was sind Sonderausgaben, nennen Sie Beispiele; was gilt ohne Nachweis?","Wie grenzt man Ausbildungs- und Fortbildungskosten ab (Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten)?"],"u":false,"w":1.25},{"i":"aussergewoehnliche-belastungen","f":"ESt","t":"Außergewöhnliche Belastungen § 33 EStG","n":5,"q":6,"k":{"Bayern-München":1,"Düsseldorf":1,"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Bayern-München":2,"Düsseldorf":1,"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2024":2,"2025":3},"c":[{"f":"Ein Steuerpflichtiger mit GdB 100 baut sein Haus für 150.000 € behindertengerecht um; eine Gehbehinderte lässt ihren Garten umbauen. Abziehbar?","a":"Hausumbau: außergewöhnliche Belastung (§ 33), da zwangsläufig aus tatsächlichen Gründen; keine Gegenwertlehre, Abzug im Jahr der Zahlung abzüglich zumutbarer Belastung (§ 33 Abs. 3), keine Verteilung auf mehrere Jahre. Gartenumbau: nach BFH nicht zwangsläufig, da er nicht unmittelbar der Krankheit oder Behinderung geschuldet ist; für die Arbeitskosten kommt § 35a Abs. 3 (Handwerkerleistungen) in Betracht.","n":["§ 33 EStG","§ 35a Abs. 3 EStG"]},{"f":"Sind Pflegeheimkosten stets außergewöhnliche Belastungen?","a":"Krankheits- oder pflegebedingte Heimunterbringung führt zu außergewöhnlichen Belastungen, gekürzt um eine Haushaltsersparnis für Verpflegung und Unterkunft, soweit der eigene Haushalt aufgelöst wurde, und um Erstattungen der Pflegeversicherung. Ohne Krankheits- oder Pflegebedürftigkeit (reine Altersunterbringung) keine § 33-Kosten; dann gegebenenfalls § 35a Abs. 2 für Pflege- und Betreuungsleistungen. Zumutbare Belastung ist abzuziehen.","n":["§ 33 EStG","§ 35a Abs. 2 EStG"]},{"f":"Wie unterscheiden sich Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen?","a":"Beide sind private Aufwendungen, die das Einkommen mindern (§ 2 Abs. 4 EStG), folgen aber unterschiedlichen Regeln. Sonderausgaben (§§ 10 bis 10c EStG) sind abschließend aufgezählte Aufwendungen, die der Gesetzgeber aus sozial- oder lenkungspolitischen Gründen begünstigt, etwa Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Spenden, Kinderbetreuungskosten; viele sind durch Höchstbeträge begrenzt, für einige gilt ein Pauschbetrag von 36 € (§ 10c EStG). Außergewöhnliche Belastungen (§§ 33 bis 33b EStG) sind zwangsläufige Aufwendungen, die größer sind als bei der überwiegenden Mehrzahl vergleichbarer Steuerpflichtiger, etwa Krankheitskosten; bei § 33 EStG wird eine zumutbare Belastung abgezogen, typisierte Fälle wie Unterhalt oder Behinderten- und Pflegepauschbetrag regeln §§ 33a und 33b EStG. Was Betriebsausgabe, Werbungskosten oder Sonderausgabe ist, kann grundsätzlich nicht zugleich außergewöhnliche Belastung sein (§ 33 Abs. 2 S. 2 EStG).","n":["§§ 10 bis 10c EStG","§§ 33 bis 33b EStG"],"xu":true}],"b":["Sind Pflegeheimkosten stets als außergewöhnliche Belastung abziehbar?","Fall: Gehbehinderte (Merkzeichen G) lässt Garten behindertengerecht umbauen. Steuerliche Auswirkungen?","Wie unterscheiden sich Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen?","Pflegekosten für den Vater mit Pflegekraft im eigenen Haushalt"],"u":false,"w":3.95},{"i":"haushaltsnahe-35a","f":"ESt","t":"Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker § 35a","n":2,"q":5,"k":{"Düsseldorf":1,"Westfalen-Lippe":1},"kq":{"Düsseldorf":4,"Westfalen-Lippe":1},"y":{"2023":1,"2026":1},"c":[{"f":"Erläutern Sie Aufbau, Höchstbeträge und Voraussetzungen des § 35a EStG.","a":"Steuerermäßigung von der tariflichen ESt: Abs. 1 Minijob im Haushalt 20 %, max. 510 €; Abs. 2 haushaltsnahe sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen und Dienstleistungen, Pflege- und Betreuungsleistungen 20 %, max. 4.000 €; Abs. 3 Handwerkerleistungen 20 % der Arbeitskosten, max. 1.200 €. Voraussetzungen: Haushalt in EU/EWR, Rechnung, unbare Zahlung auf das Konto des Leistenden (Abs. 5), keine BA/WK/agB, keine öffentliche Förderung. Hintergrund: Bekämpfung von Schwarzarbeit und Förderung legaler Beschäftigung im Haushalt.","n":["§ 35a EStG"]},{"f":"Sind Arbeiten am Kanal- oder Abwasseranschluss begünstigt und wie verhält sich § 35a zu § 12 Nr. 1?","a":"Begünstigt sind Leistungen im Haushalt; dazu können auch Arbeiten außerhalb der Grundstücksgrenze gehören, wenn sie in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang dem Haushalt dienen (zum Beispiel Hausanschluss). Nicht begünstigt sind nach BFH von der Gemeinde über Beiträge abgerechnete Erschließungsmaßnahmen der Allgemeinheit (zum Beispiel öffentliche Straße, öffentliches Kanalnetz). § 35a durchbricht § 12 Nr. 1 als Steuerermäßigung für Lebensführungskosten; Material- und Entsorgungskosten sind keine Arbeitskosten.","n":["§ 35a Abs. 3 EStG","§ 12 Nr. 1 EStG"]}],"b":["Was ist der Hintergrund der Regelung des § 35a EStG?","Wie kann der Stpfl. Kosten einer selbstgenutzten Eigentumswohnung ansetzen?"],"u":false,"w":1.55},{"i":"energetische-sanierung-35c","f":"ESt","t":"Energetische Sanierung § 35c und Wohneigentum","n":5,"q":5,"k":{"Hessen":3,"Niedersachsen":1,"Unbekannt":1},"kq":{"Hessen":3,"Niedersachsen":1,"Unbekannt":1},"y":{"2023":4,"2025":1},"c":[{"f":"Eheleute erneuern Fenster und Dämmung ihres selbstgenutzten Hauses. Was ist steuerlich möglich?","a":"§ 35c EStG: Steuerermäßigung 20 % der Aufwendungen, max. 40.000 € je Objekt, verteilt auf 3 Jahre (7 %, 7 %, 6 %; je max. 14.000/14.000/12.000 €). Voraussetzungen: eigenes, zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude in EU/EWR, bei Beginn älter als 10 Jahre, Ausführung durch Fachunternehmen mit Bescheinigung, unbare Zahlung. Energieberater 50 %. Kein Kumulieren mit § 35a, Förderprogrammen oder Abzug als BA/WK/SA/agB.","n":["§ 35c EStG"]},{"f":"Haus zu 50 % selbstgenutzt, 50 % vermietet; 80.000 € energetische Sanierung. Behandlung?","a":"Aufteilung nach Nutzung (Wohnflächen). Vermieteter Teil: Erhaltungsaufwand als WK bei V+V, gegebenenfalls Verteilung auf 2 bis 5 Jahre nach § 82b EStDV; bei Herstellungsaufwand AfA. Selbstgenutzter Teil: § 35c auf 40.000 € oder alternativ § 35a Abs. 3 für die Arbeitskosten. Bei einer selbstgenutzten Immobilie sonst nur Steuerermäßigungen, gegebenenfalls Denkmal-Abzug nach § 10f, Arbeitszimmer beziehungsweise Tagespauschale.","n":["§ 35c EStG","§ 35a Abs. 3 EStG","§ 82b EStDV","§ 10f EStG"]}],"b":["Erläutern Sie §§ 35a und 35c EStG.","Was regeln § 35a EStG und § 35c EStG?","Fall: Eheleute erneuern Fenster und Dämmung ihres Hauses. Was ist steuerlich möglich?","Fall: Mandant kauft Haus zu eigenen Wohnzwecken: was kann er steuerlich geltend machen?"],"u":false,"w":3.05,"typ":"jahr","peak":2023},{"i":"steuerermaessigungen-ueberblick","f":"ESt","t":"Steuerermäßigungen im Berechnungsschema, § 35b","n":3,"q":3,"k":{"Düsseldorf":2,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Düsseldorf":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":2,"2025":1},"c":[{"f":"Was sind Steuerermäßigungen, wo wirken sie und welche Beispiele gibt es?","a":"Steuerermäßigungen mindern die tarifliche Einkommensteuer (R 2 EStR), also nicht die Bemessungsgrundlage. Beispiele: Anrechnung ausländischer Steuern (§ 34c), Parteispenden (§ 34g), Gewerbesteueranrechnung (§ 35), haushaltsnahe Leistungen (§ 35a), Erbschaftsteuer (§ 35b), energetische Sanierung (§ 35c). § 34 und § 34a sind dagegen Tarifvorschriften. § 35b: Unterliegen Einkünfte, die bereits als Erwerb von Todes wegen der Erbschaftsteuer unterlagen, im Veranlagungsjahr oder den vier vorangegangenen Jahren der ESt, wird die ESt auf Antrag anteilig ermäßigt (zum Beispiel Mietforderung des Erblassers fließt dem Erben zu).","n":["§ 34c EStG","§ 34g EStG","§ 35 EStG","§ 35a EStG","§ 35b EStG"]}],"b":["Wie wird eine Doppelbelastung der Miete mit ErbSt und ESt vermieden?","Was sind Steuerermäßigungen und wo werden sie im Berechnungsschema berücksichtigt? Nennen Sie Beispiele.","Doppelbelastung mit ESt und ErbSt (§ 35b EStG)"],"u":false,"w":1.95},{"i":"spenden-sponsoring","f":"ESt","t":"Spenden, Parteispenden und Sponsoring","n":4,"q":5,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":2,"Bayern-München":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":3,"Bayern-München":1},"y":{"2024":1,"2025":3},"c":[{"f":"Ein Unternehmer zahlt 5 Mio. € an die Stadt für den Hochschulausbau; ein Hörsaal soll nach ihm benannt werden. Spende?","a":"Spenden (§ 10b) sind freiwillige, unentgeltliche Zuwendungen zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke (§§ 52 bis 54 AO) an jPöR oder steuerbegünstigte Körperschaften, nachgewiesen durch Zuwendungsbestätigung; Abzug bis 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte oder 4 Promille aus Umsätzen und Löhnen, Vortrag des Überhangs. Wissenschaft und Bildung sind begünstigt. Erhält der Zuwendende eine Gegenleistung mit Werbewirkung, fehlt die Unentgeltlichkeit; dann Sponsoring: Betriebsausgaben, wenn wirtschaftliche Vorteile (Werbung, Image) angestrebt werden; je nach Vertragsgestaltung gegebenenfalls Aktivierung (Nutzungsrecht) oder aktiver RAP. Eine bloße Danksagung ohne Werbung ist unschädlich.","n":["§ 10b EStG","§ 4 Abs. 4 EStG"]},{"f":"Wie werden Spenden an politische Parteien behandelt?","a":"Steuerermäßigung nach § 34g: 50 % der Zuwendungen, max. 825 € (Zusammenveranlagung 1.650 €), das heißt bis 1.650/3.300 € Zuwendung. Darüber hinaus Sonderausgaben nach § 10b Abs. 2 bis 1.650/3.300 €. Kein Betriebsausgabenabzug (§ 4 Abs. 6). Gleiches gilt nach § 34g Nr. 2 für unabhängige Wählervereinigungen.","n":["§ 34g EStG","§ 10b Abs. 2 EStG","§ 4 Abs. 6 EStG"]}],"b":["Fall (Forts.): Was können die 5 Mio. € alternativ sein?","Wie werden Spenden an politische Parteien steuerlich behandelt?","Unternehmen spendet für eine Hochschule mit Namensrecht: Spende oder Betriebsausgabe","Spende bei Benefizball, Sammelbüchse, Aufwandsspende durch Verzicht"],"u":false,"w":3.25},{"i":"energiepreispauschale","f":"ESt","t":"Energiepreispauschale und Dezemberhilfe","n":7,"q":8,"k":{"Hessen":4,"Hamburg":1,"Niedersachsen":1,"Köln":1},"kq":{"Hessen":4,"Hamburg":2,"Niedersachsen":1,"Köln":1},"y":{"2023":4,"2024":3},"c":[{"f":"Was ist die Energiepreispauschale, wer war anspruchsberechtigt und wie wird sie besteuert?","a":"EPP 2022 von 300 € für unbeschränkt steuerpflichtige Erwerbstätige (§§ 112 bis 122 EStG): bei Arbeitnehmern über den Arbeitgeber ausgezahlt, sonst über Minderung der Vorauszahlung beziehungsweise Veranlagung. Sie gilt als steuerpflichtige Einnahme (§ 119: bei Arbeitnehmern Arbeitslohn nach § 19, bei allen übrigen Anspruchsberechtigten stets Einnahme nach § 22 Nr. 3 ohne Anwendung der Freigrenze), ist aber sozialversicherungsfrei. Rentner und Versorgungsempfänger erhielten im Dezember 2022 eine eigene EPP von 300 € (steuerpflichtig), Studierende 200 € steuerfrei.","n":["§§ 112 bis 122 EStG"]},{"f":"Warum gab es viele Einsprüche gegen die Besteuerung der EPP?","a":"Die EPP ist keine Gegenleistung für eine Erwerbstätigkeit und lässt sich ohne gesetzliche Fiktion keiner Einkunftsart zuordnen; deshalb wurde ihre Steuerbarkeit bestritten. Die Finanzgerichte (zum Beispiel FG Münster) haben die Steuerbarkeit bejaht. Der BFH hat mit Urteil vom 11.06.2026 (VI R 15/24) entschieden, dass die vom Arbeitgeber ausgezahlte EPP kraft § 119 Abs. 1 EStG Arbeitslohn ist und die Besteuerung verfassungsgemäß ist. Zur EPP für Rentner ist ein Verfahren beim BFH anhängig. Die Zuordnung zu Einkunftsarten erfolgte gesetzlich, damit die Auszahlung über bestehende Abzugsverfahren lief.","n":["§ 119 EStG"]},{"f":"Was regelte § 123 EStG?","a":"§§ 123 bis 126 EStG sahen die Besteuerung der Dezember-Soforthilfe für Gas und Wärme 2022 als sonstige Einkünfte ab bestimmten Einkommensgrenzen (Anlehnung an die Freigrenze des Solidaritätszuschlags mit Milderungszone) vor. Besonderheit: Die Regelung wurde nie praktisch angewendet und durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz vom 22.12.2023 (in das Teile des Wachstumschancengesetzes vorgezogen wurden) wieder aufgehoben. Die Strom- und Gaspreisbremse 2023 wurde nicht besteuert.","n":["§ 123 EStG"],"xu":true}],"b":["Was regelt § 123 EStG, was ist dabei besonderes passiert?","Was ist die Energiepreispauschale und wie wird sie besteuert?","Ist die Energiepreispauschale überhaupt nach dem EStG steuerbar?","Was ist die Energiepreispauschale (EPP II) und wie wird sie besteuert?"],"u":true,"w":4.3},{"i":"einkunftsarten-subsidiaritaet","f":"ESt","t":"Einkunftsarten, sachliche Steuerpflicht, Subsidiarität","n":4,"q":5,"k":{"Hessen":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Köln":1,"Brandenburg":1},"kq":{"Hessen":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Köln":1,"Brandenburg":2},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":1},"c":[{"f":"Nennen Sie die sieben Einkunftsarten und erläutern Sie die sachliche Steuerpflicht.","a":"§ 2 Abs. 1 EStG: Land- und Forstwirtschaft (§ 13), Gewerbebetrieb (§ 15), selbständige Arbeit (§ 18) als Gewinneinkünfte; nichtselbständige Arbeit (§ 19), Kapitalvermögen (§ 20), Vermietung und Verpachtung (§ 21), sonstige Einkünfte (§ 22) als Überschusseinkünfte (§ 2 Abs. 2). Nur Einkünfte, die unter eine Einkunftsart fallen, sind steuerbar. Ermittlung: Gewinn (§§ 4 bis 7k) beziehungsweise Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§§ 8 bis 9a). Einkommensteuer ist Ertragsteuer (Anknüpfung an den Ertrag), im Gegensatz zu Substanzsteuern wie der Grundsteuer, die den Vermögensbestand belasten.","n":["§ 2 Abs. 1 und 2 EStG"]},{"f":"Was besagt das Subsidiaritätsprinzip? Zu welcher Einkunftsart gehören Zinsen aus einem Darlehen des Arbeitnehmers an seinen Arbeitgeber?","a":"Bestimmte Einkunftsarten treten zurück, wenn die Einnahmen zu einer anderen Einkunftsart gehören: § 20 Abs. 8, § 21 Abs. 3, § 22 Nr. 1 S. 1 und Nr. 3 S. 1, § 23 Abs. 2. Gewinneinkünfte und § 19 haben Vorrang. Zinsen aus einem Arbeitnehmerdarlehen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7), kein Arbeitslohn, da sie Entgelt für die Kapitalüberlassung sind. Ein Darlehensverlust kann ausnahmsweise WK bei § 19 sein, wenn das Darlehen zur Sicherung des Arbeitsplatzes gegeben wurde.","n":["§ 20 Abs. 8 EStG","§ 21 Abs. 3 EStG","§ 23 Abs. 2 EStG","§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG"]}],"b":["Zählen Sie die sieben Einkunftsarten auf.","Genaue Definitionen: Was unterscheidet Ertragsteuern und Substanzsteuern?","Was besagt das Subsidiaritätsprinzip und in welchen Vorschriften des EStG findet es Anwendung?","Was bedeutet sachliche Steuerpflicht und wo steht sie? Erläutern Sie Einkunftsarten und Einkunftsermittlung."],"u":false,"w":2.8,"typ":"dauer"},{"i":"freiberuflich-vs-gewerblich","f":"ESt","t":"Freiberufliche vs. gewerbliche Tätigkeit (Einzelperson)","n":8,"q":14,"k":{"Hamburg":2,"Bayern-München":4,"Schleswig-Holstein":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Hamburg":5,"Bayern-München":7,"Schleswig-Holstein":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":2,"2024":5,"2025":1},"c":[{"f":"Ein Mandant macht sich als Journalist selbständig und will nebenbei als DJ auftreten. Einkünfte und Buchhaltung?","a":"Journalist ist Katalogberuf (§ 18 Abs. 1 Nr. 1), keine Gewerbesteuer. DJ ist regelmäßig gewerblich (§ 15), weil die eigenschöpferische künstlerische Leistung fehlt; Gewerbeanmeldung, Gewerbesteuer (Freibetrag 24.500 €). Bei trennbaren Tätigkeiten getrennte Gewinnermittlung und getrennte Buchführung; bei Einzelunternehmern keine Abfärbung (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 gilt nur für Personengesellschaften). Nur bei untrennbar gemischter Tätigkeit einheitliche Beurteilung nach dem Gepräge.","n":["§ 15 Abs. 2 EStG","§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG"]},{"f":"Ein Fotograf (beziehungsweise ein Influencer mit Videos und bezahlten Produktbewertungen) fragt nach seiner Einkunftsart. Warum ist die Abgrenzung wichtig?","a":"Künstlerisch (§ 18) nur bei eigenschöpferischer Leistung mit gewisser Gestaltungshöhe; Passbilder, Werbe- und Produktfotos sind gewerblich, Bildjournalisten sind Katalogberuf. Influencer erbringen regelmäßig Werbeleistungen und sind gewerblich; einzelne Bereiche (eigene Musik, Filmkunst) können künstlerisch sein; bei Anstellung § 19. Bedeutung: Gewerbesteuer, Buchführungspflicht nur für Gewerbetreibende (§ 141 AO), Kaufmannseigenschaft (§ 238 HGB, § 140 AO), Gewerbeanmeldung. Bei gemischter Tätigkeit getrennte Aufzeichnungen; Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmenüberschussrechnung.","n":["§ 15 Abs. 2 EStG","§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG","§ 141 AO"]},{"f":"Was bedeutet leitend und eigenverantwortlich im Sinne des § 18 EStG?","a":"Ein Freiberufler darf sich fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedienen, wenn er aufgrund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 3). Leitend: Festlegung der Grundzüge, Organisation und Überwachung. Eigenverantwortlich: persönliche Teilnahme an der praktischen Arbeit in ausreichendem Umfang, sodass die Leistung den Stempel seiner Persönlichkeit trägt. Fehlt das, ist die Tätigkeit gewerblich.","n":["§ 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG"]},{"f":"Ein Augenarzt verkauft in seiner Praxis Kontaktlinsen und Pflegemittel. Welche Einkünfte erzielt er?","a":"Die Heilbehandlung ist freiberuflich (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Der Verkauf von Kontaktlinsen und Pflegemitteln ist Warenhandel und damit gewerblich (§ 15 EStG). Beim Einzelarzt sind die Tätigkeiten trennbar und getrennt zu ermitteln; es gibt keine Abfärbung, für den gewerblichen Teil fällt Gewerbesteuer an, wenn der Freibetrag überschritten wird. In einer Gemeinschaftspraxis führt die gewerbliche Tätigkeit nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG zur Gewerblichkeit aller Einkünfte, außer die gewerblichen Umsätze bleiben unter der Bagatellgrenze des BFH von 3 % der Gesamtnettoumsätze und 24.500 €. Umsatzsteuerlich ist die Heilbehandlung steuerfrei (§ 4 Nr. 14 Buchst. a UStG), der Verkauf steuerpflichtig.","n":["§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG","§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG","§ 4 Nr. 14 Buchst. a UStG"],"xu":true}],"b":["Warum ist die Abgrenzung der Einkunftsarten so wichtig?","Er will nebenbei als DJ tätig werden. Was ist zu beachten?","Wie wird der Gewinn jeweils ermittelt und greift die Abfärbetheorie?","Wann erzielt der Fotograf gewerbliche, wann freiberufliche Einkünfte?"],"u":false,"w":5.45},{"i":"freiberufler-personengesellschaft","f":"ESt","t":"Freiberufler-Personengesellschaften und Abfärbung","n":6,"q":8,"k":{"Hamburg":1,"Berlin":1,"Schleswig-Holstein":1,"Brandenburg":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Hamburg":1,"Berlin":2,"Schleswig-Holstein":1,"Brandenburg":1,"Düsseldorf":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":3,"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Eine Zahnarzt-PartG mit 7 Partnern: Ein Senior kümmert sich überwiegend um die Organisation. Folgen und Gegenmaßnahmen?","a":"Freiberufliche Einkünfte einer Personengesellschaft setzen voraus, dass jeder Gesellschafter die Merkmale des freien Berufs in eigener Person erfüllt; sonst ist die Gesellschaft insgesamt gewerblich (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG). Für genau diese Konstellation (Zahnarzt-Partnerschaft mit sieben Partnern, Seniorpartner fast ohne Behandlungstätigkeit, überwiegend Organisation und kaufmännische Führung) hat der BFH freiberufliche Einkünfte aller Partner bejaht: Geschäftsführung und Organisation der Praxis sind Ausdruck der persönlichen Teilnahme an der Berufsausübung, ein Mindestumfang der Behandlung ist nicht erforderlich (BFH 4.2.2025, VIII R 4/22). Anders kann es liegen, wenn ein Gesellschafter berufsfremd ist oder sich ganz aus der berufsbezogenen Tätigkeit zurückzieht. Vorsorge: Tätigkeitsbeiträge dokumentieren; gewerbliche Nebentätigkeiten bleiben bis zur Bagatellgrenze (3 % der Nettoumsätze und 24.500 €) unschädlich oder werden in eine personenidentische Schwestergesellschaft ausgegliedert.","n":["§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG","§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG"]},{"f":"Eine GbR besteht aus einem Steuerberater und einer Person, die erst in Ausbildung zum Berufsträger ist; eine KG hat zwei Zahnärzte als Komplementäre. Welche Einkünfte?","a":"Ist ein Mitunternehmer nicht freiberuflich qualifiziert (berufsfremd), erzielt die Gesellschaft insgesamt gewerbliche Einkünfte mit Gewerbesteuerpflicht. Die Rechtsform ist für die Einkunftsart nicht entscheidend: Eine KG, deren Gesellschafter sämtlich freiberuflich tätig sind, erzielt Einkünfte nach § 18 (seit MoPeG können Freiberufler handelsrechtlich OHG/KG wählen, soweit das Berufsrecht es zulässt). Eine GmbH als Komplementärin führt dagegen zu gewerblichen Einkünften.","n":["§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG","§ 18 Abs. 4 EStG"]},{"f":"Was ist die Infektionstheorie, wo ist sie geregelt und was hat das JStG 2022 geändert?","a":"§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG: Übt eine Personengesellschaft neben einer freiberuflichen oder vermögensverwaltenden auch eine gewerbliche Tätigkeit aus oder bezieht sie gewerbliche Einkünfte aus einer Beteiligung, gilt ihre gesamte Tätigkeit als Gewerbebetrieb (Abfärbung, Infektion). Nach der Rechtsprechung tritt die Abfärbung bei gewerblicher Tätigkeit nicht ein, wenn die gewerblichen Umsätze 3 % der Gesamtumsätze und 24.500 € im Jahr nicht übersteigen. Mit dem JStG 2022 führen Einkünfte aus Photovoltaikanlagen, die nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei sind, nicht mehr zur Abfärbung. Gestaltung: Ausgliederung der gewerblichen Tätigkeit in eine personenidentische Schwestergesellschaft.","n":["§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG","§ 3 Nr. 72 EStG"],"xu":true}],"b":["Was kann die Zahnarzt-PartG gegen die Abfärbung tun?","Was bedeutet gewerbliche Abfärbung bei einer Ärzte-GbR, welche Bagatellgrenze gilt?","Fall: GbR aus Steuerberater und Berufsträger in Ausbildung. Welche Einkünfte erzielt sie?","Fall: KG mit zwei Komplementären, beide Zahnärzte. Welche Einkünfte erzielen die Gesellschafter?"],"u":false,"w":4.05,"typ":"dauer"},{"i":"gewerbebetrieb-beginn-pflichten","f":"ESt","t":"Gewerbebetrieb: Merkmale, Beginn, Pflichten","n":2,"q":4,"k":{"Niedersachsen":1,"Hessen":1},"kq":{"Niedersachsen":3,"Hessen":1},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Eine Floristin eröffnet ein Geschäft. Welche Einkunftsart, welche Gewinnermittlung und ab wann sind Betriebsausgaben abziehbar?","a":"Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 2): selbständige, nachhaltige Betätigung mit Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, keine LuF, freie Berufe oder Vermögensverwaltung (bei Verkauf selbst angebauter Pflanzen gegebenenfalls LuF). Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3, solange keine Buchführungspflicht nach § 140 AO/HGB oder § 141 AO besteht (Umsatz über 800.000 € oder Gewinn über 80.000 €; Einzelkaufleute unter diesen Grenzen nach § 241a HGB befreit). Einkommensteuerlich beginnt der Betrieb mit den ersten Vorbereitungshandlungen, daher vorweggenommene Betriebsausgaben abziehbar; gewerbesteuerlich erst mit Aufnahme der werbenden Tätigkeit.","n":["§ 15 Abs. 2 EStG","§ 4 Abs. 3 EStG","§ 141 AO"]},{"f":"Ein Einzelunternehmer mit Autowerkstatt fragt nach seinen steuerlichen Pflichten.","a":"Gewerbeanmeldung und Anzeige nach § 138 AO mit Fragebogen zur steuerlichen Erfassung; Buchführung beziehungsweise Aufzeichnungen, Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR) oder Bilanz; ESt-Erklärung mit Anlage G, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, gegebenenfalls Lohnsteuer-Anmeldungen; Einkommensteuer- und Gewerbesteuervorauszahlungen; Empfang von E-Rechnungen seit 2025.","n":["§ 15 EStG","§ 138 AO","§ 25 EStG"]}],"b":["Fall Floristin: Welche Einkunftsart liegt vor?","Fall: Einzelunternehmer mit Autowerkstatt fragt nach seinen steuerlichen Pflichten."],"u":false,"w":1.55},{"i":"onlinepoker","f":"ESt","t":"Onlinepoker als Gewerbebetrieb","n":2,"q":2,"k":{"Berlin":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Berlin":1,"Düsseldorf":1},"y":{"2024":2},"c":[{"f":"Ein Student spielt seit Jahren erfolgreich und mit hohem Zeitaufwand Onlinepoker. Welche Einkünfte erzielt er?","a":"Reine Glücksspiele sind nicht steuerbar. Nach BFH kann Poker wegen des Geschicklichkeitsanteils gewerblich sein, wenn die Merkmale des § 15 Abs. 2 erfüllt sind: Selbständigkeit, Nachhaltigkeit (planmäßige Wiederholung), Gewinnerzielungsabsicht und Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (nach Rspr. auch beim Onlinepoker gegen andere Spieler zu bejahen). Freiberuflich ist die Tätigkeit nicht, da weder Katalogberuf noch ähnlicher Beruf. Folge: Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Gewerbesteuer.","n":["§ 15 Abs. 2 EStG"]}],"b":["Fall: Mathestudent spielt Onlinepoker. Welche Einkünfte erzielt er?","Fall: 20-Jähriger spielt seit 5 Jahren (5.500 Std.) erfolgreich Onlinepoker. Gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit?"],"u":false,"w":1.4},{"i":"abgrenzung-18-19","f":"ESt","t":"Abgrenzung selbständige / nichtselbständige Arbeit","n":2,"q":3,"k":{"Westfalen-Lippe":1,"Hessen":1},"kq":{"Westfalen-Lippe":1,"Hessen":2},"y":{"2026":2},"c":[{"f":"Welche Einkünfte erzielen Schauspieler oder ein Fußballtrainer bei zwei Vereinen? Wie grenzen Sie § 18 und § 19 ab?","a":"Arbeitnehmer (§ 1 LStDV): Schulden der Arbeitskraft, Weisungsgebundenheit hinsichtlich Ort, Zeit und Inhalt, Eingliederung in die Organisation, festes Gehalt, Urlaubs- und Lohnfortzahlungsanspruch, kein Unternehmerrisiko. Selbständig: eigenes Risiko und Initiative, mehrere Auftraggeber, freie Zeiteinteilung. Schauspieler mit festem Engagement sind regelmäßig Arbeitnehmer; Gastspiele können künstlerisch selbständig sein (§ 18 Abs. 1 Nr. 1). Ein Trainer mit festen Trainingszeiten und Weisungen des Vereins ist eher Arbeitnehmer; bei selbständiger Ausübung unterrichtende Tätigkeit nach § 18. Nebenberuflich: Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26.","n":["§ 19 EStG","§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG","§ 1 LStDV"]}],"b":["Was sind die Voraussetzungen für Einkünfte nach § 19 EStG?","Welche Einkünfte erzielen Schauspieler? Grenzen Sie §§ 15, 18, 19 EStG ab."],"u":false,"w":2},{"i":"nebentaetigkeit-uebungsleiter","f":"ESt","t":"Nebenberufliche Lehr- und Prüfungstätigkeit, § 3 Nr. 26/26a","n":5,"q":7,"k":{"Bayern-München":2,"Sachsen":1,"Hessen":1,"Köln":1},"kq":{"Bayern-München":4,"Sachsen":1,"Hessen":1,"Köln":1},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Ein angestellter Jurist gibt nebenbei Unterricht und korrigiert Staatsexamensklausuren. Einkünfte, Gewinnermittlung, Befreiungen?","a":"Selbständige Unterrichts- und Prüfungstätigkeit: § 18 Abs. 1 Nr. 1 (unterrichtend), Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3; bei Eingliederung (zum Beispiel feste Lehrverpflichtung) gegebenenfalls § 19. § 3 Nr. 26: nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbar (auch Prüfer bei Ausbildungsprüfungen) im Auftrag einer jPöR oder gemeinnützigen Körperschaft, bis 3.300 € jährlich (seit 2026 durch das Steueränderungsgesetz 2025; bis 2025: 3.000 €). § 3 Nr. 26a (Ehrenamtspauschale, seit 2026 bis 960 €, bis 2025: 840 €) nicht zusätzlich für dieselbe Tätigkeit. Nebenberuflich: höchstens ein Drittel einer Vollzeitstelle. USt: Kleinunternehmerregelung (25.000 €/100.000 €) beziehungsweise § 4 Nr. 21 UStG prüfen.","n":["§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG","§ 3 Nr. 26 EStG","§ 3 Nr. 26a EStG"],"xu":true},{"f":"Wie werden Fahrtkosten und ein Arbeitszimmer bei der Nebentätigkeit berücksichtigt, zum Beispiel bei einem StB im Prüfungsausschuss (1.000 € Honorar, 100 € Fahrtkostenersatz)?","a":"Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen nach § 3 Nr. 26 zusammenhängen, sind nur abziehbar, soweit sie den steuerfreien Betrag übersteigen (§ 3 Nr. 26 S. 2). Fahrten zu einem Unterrichts- oder Prüfungsort, der keine eigene Betriebsstätte ist, sind Reisekosten (0,30 € je gefahrenem km); erstattete Fahrtkosten sind Betriebseinnahmen. Für das Arbeitszimmer ist der Mittelpunkt aller Tätigkeiten maßgebend; sonst Tagespauschale, je Tag nur einmal.","n":["§ 3 Nr. 26 S. 2 EStG","§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6c EStG"]},{"f":"Wie grenzen Sie die Übungsleiterpauschale, die Ehrenamtspauschale und den Freibetrag für rechtliche Betreuer voneinander ab?","a":"§ 3 Nr. 26 EStG: nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, künstlerische Tätigkeit oder Pflege für eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine steuerbegünstigte Einrichtung; seit 2026 bis 3.300 € im Jahr (vorher 3.000 €). § 3 Nr. 26a EStG: jede andere nebenberufliche Tätigkeit für solche Träger, etwa als Vorstand, Kassierer oder Platzwart; seit 2026 bis 960 € (vorher 840 €); für dieselbe Tätigkeit nicht zusätzlich zu Nr. 26. § 3 Nr. 26b EStG: Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher rechtlicher Betreuer, Vormünder und Pfleger; sie sind zusammen mit Einnahmen nach Nr. 26 auf dessen Höchstbetrag begrenzt. Nebenberuflich ist eine Tätigkeit, die nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs beansprucht.","n":["§ 3 Nr. 26, 26a, 26b EStG"],"xu":true}],"b":["Wie werden Fahrtkosten und Arbeitszimmer bei der Nebentätigkeit berücksichtigt?","Bei Einkünften nach § 18 EStG: Wie ist der Trainer-Fall zu beurteilen, was bedeutet nebenberuflich?","StB ist Mitglied im Prüfungsausschuss (1.000 € Honorar, 100 € Fahrtkosten): Einkunftsart, Erklärung, Steuerbefreiung?","Wie grenzen Sie § 3 Nr. 26a EStG von § 3 Nr. 26 und Nr. 26b EStG ab?"],"u":true,"w":3.8,"typ":"dauer"},{"i":"preise-sportler","f":"ESt","t":"Preise und Prämien von Sportlern","n":1,"q":2,"k":{"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":2},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Ein Sportler erhält einen Landes-Sportpreis für sein Lebenswerk (20.000 €) und eine Prämie für eine Goldmedaille. Steuerbar?","a":"Preise sind nur steuerbar, wenn sie in untrennbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen, also Entgelt für eine Leistung sind. Ehrenpreise für das Lebenswerk oder die Persönlichkeit ohne Gegenleistung sind nicht steuerbar. Medaillenprämien sind nach Verwaltungsauffassung bei Sportlern, die ihren Sport gewerblich betreiben (Werbeverträge, Startgelder), Betriebseinnahmen; bei Amateuren ohne Gewerbebetrieb ist die Steuerbarkeit fraglich (gegebenenfalls § 22 Nr. 3).","n":["§ 15 EStG","§ 22 Nr. 3 EStG"],"xu":true}],"b":["Fall: Sportler erhalten Goldmedaillenprämie. Steuerbar?"],"u":false,"w":0.85},{"i":"politiker-mandate","f":"ESt","t":"Einkünfte aus Ämtern und Mandaten","n":2,"q":2,"k":{"Sachsen":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Sachsen":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2025":2},"c":[{"f":"Ein neuer Minister bezieht Bezüge aus Ministeramt, Landtagsmandat, Aufsichtsratstätigkeit und Stadtrat. Einkunftsarten?","a":"Ministeramt: öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis, Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19). Abgeordnetenbezüge: sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 4, Aufwandsentschädigungen steuerfrei (§ 3 Nr. 12), keine Werbungskosten bei steuerfreier Pauschale. Aufsichtsrat: selbständige Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 3. Kommunales Ehrenamt (Stadtrat): nach h. M. § 18 Abs. 1 Nr. 3, Aufwandsentschädigungen teilweise nach § 3 Nr. 12 steuerfrei.","n":["§ 19 EStG","§ 22 Nr. 4 EStG","§ 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG","§ 3 Nr. 12 EStG"]}],"b":["Neuer Minister: Einordnung der Einkünfte aus Ministeramt, Landtagsmandat, Aufsichtsrat und Stadtrat?","Sitzungsgeld eines Gemeinderats und Aufsichtsratsvergütung bei Stadtwerken"],"u":true,"w":1.7},{"i":"luf-baumschule","f":"ESt","t":"Land- und Forstwirtschaft: Baumschule","n":1,"q":1,"k":{"Bayern-München":1},"kq":{"Bayern-München":1},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Ein Verein betreibt eine Baumschule. Welche Einkünfte liegen vor?","a":"Baumschulen gehören zum Gartenbau und damit zur Land- und Forstwirtschaft (§ 13 Abs. 1 Nr. 1); Pflanzenerzeugung unter Nutzung der Naturkräfte. Bei einem Verein sind die Einkünfte im Rahmen der Körperschaftsteuer zu prüfen (gegebenenfalls wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb bei Gemeinnützigkeit). Freibetrag nach § 13 Abs. 3 EStG (900 €/1.800 €) gilt nur für natürliche Personen bis zur Einkommensgrenze. Zukauf fremder Erzeugnisse über einer Grenze kann zu Gewerbebetrieb führen.","n":["§ 13 Abs. 1 Nr. 1 EStG","§ 13 Abs. 3 EStG"]}],"b":["Verein betreibt eine Baumschule. Welche Einkünfte liegen vor?"],"u":true,"w":0.55,"fe":[{"falsch":"Freigrenze nach § 13 Abs. 3 EStG","richtig":"Freibetrag von 900 Euro (zusammenveranlagt 1.800 Euro).","n":["§ 13 Abs. 3 EStG"]}]},{"i":"sonstige-einkuenfte-22-nr3","f":"ESt","t":"Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG","n":3,"q":5,"k":{"Köln":2,"Schleswig-Holstein":1},"kq":{"Köln":4,"Schleswig-Holstein":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Eine Bank schenkt Neukunden bei Kontoeröffnung einen Tankgutschein über 50 €. Wie ist das einzuordnen? Wird jeder Vorteil nach § 22 Nr. 3 erfasst?","a":"Bei einem verzinslichen Konto kann die Prämie ein besonderes Entgelt neben den Kapitalerträgen sein (§ 20 Abs. 3). Sonst Leistung nach § 22 Nr. 3: jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags ist oder um des Entgelts willen erbracht wird (hier Kontoeröffnung). Nicht jeder Vorteil ist steuerbar; erforderlich ist eine Leistungsbeziehung (Veräußerungsvorgänge im Privatbereich fallen nicht darunter). Freigrenze 256 € (§ 22 Nr. 3 S. 2); Verluste nur mit § 22 Nr. 3-Einkünften verrechenbar.","n":["§ 22 Nr. 3 EStG","§ 20 Abs. 3 EStG"]},{"f":"Wie wird die Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter besteuert und was gilt bei späterer Veräußerung?","a":"Vermietung einzelner beweglicher Gegenstände: § 22 Nr. 3 (nicht § 21, außer bei Sachinbegriffen nach § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 2). Veräußerung: privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 innerhalb eines Jahres; wurde der Gegenstand als Einkunftsquelle genutzt, verlängert sich die Frist auf 10 Jahre. Ausgenommen sind Gegenstände des täglichen Gebrauchs (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2), nach BFH auch vermietete Wohnmobile.","n":["§ 22 Nr. 3 EStG","§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG"]},{"f":"Eine Komparsin erhält vom Fernsehsender für sechs Drehtage je 50 € Aufwandspauschale. Muss sie das versteuern?","a":"Die Einkunftsarten der Reihe nach prüfen. § 15 und § 18 EStG scheiden aus, mangels Nachhaltigkeit und mangels künstlerischer Gestaltungshöhe. Ob eine nichtselbständige Tätigkeit vorliegt (§ 19 EStG), hängt von Weisungsgebundenheit und Eingliederung ab; bei Komparsen, die nur für einzelne Tage gebucht werden, ist das einzelfallabhängig. Wird sie verneint, greift der Auffangtatbestand des § 22 Nr. 3 EStG: Leistung ist jedes Tun, Dulden oder Unterlassen, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrags sein kann, soweit es nicht zu einer anderen Einkunftsart gehört und keine Veräußerung ist. Freigrenze: Einkünfte von weniger als 256 € im Kalenderjahr bleiben steuerfrei (§ 22 Nr. 3 S. 2 EStG); die Anhebung auf 1.000 € ab 2024 gilt nur für private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG). Bei 300 € Einnahmen kommt es daher auf die abziehbaren Fahrtkosten an: Nur wenn die Einkünfte unter 256 € liegen und keine weiteren Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG hinzukommen, bleibt die Komparsin steuerfrei.","n":["§ 22 Nr. 3 EStG","§ 19 EStG","§ 18 EStG"],"xu":true}],"b":["Ist jeder Vorteil nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern?","Wie wird die Vermietung beweglicher Wirtschaftsgüter besteuert (§ 22 Nr. 3, § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG)?","Eine Komparsin erhält vom Sender sechsmal 50 € Aufwandspauschale. Muss sie das versteuern?"],"u":false,"w":2.1},{"i":"abgeltungsteuer-system","f":"ESt","t":"Abgeltungsteuer: System, Ausnahmen, Günstigerprüfung","n":10,"q":14,"k":{"Hessen":2,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":5,"Unbekannt":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Hessen":5,"Baden-Württemberg":6,"Unbekannt":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":8},"c":[{"f":"Wie werden Kapitaleinkünfte ermittelt und besteuert? Welche Besonderheiten gelten?","a":"Überschusseinkünfte (§ 20). Gesonderter Tarif 25 % zzgl. Soli/KiSt (§ 32d Abs. 1), Erhebung durch Kapitalertragsteuerabzug (§§ 43, 43a) mit Abgeltungswirkung (§ 43 Abs. 5). Sparer-Pauschbetrag 1.000 €/2.000 €, Abzug tatsächlicher Werbungskosten ausgeschlossen (§ 20 Abs. 9). Veranlagungspflicht für Erträge ohne KapESt-Abzug (§ 32d Abs. 3), Veranlagungswahlrecht (§ 32d Abs. 4). Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6): auf Antrag werden sämtliche Kapitalerträge dem tariflichen Einkommen hinzugerechnet, wenn das zu niedrigerer Steuer führt (Vergleich tarifliche Steuer mit und ohne Kapitalerträge gegen Abgeltung).","n":["§ 20 EStG","§ 32d EStG","§ 43 Abs. 5 EStG"]},{"f":"Welche Ausnahmen von der Abgeltungsteuer gibt es? Fall: Alleingesellschafter gibt seiner GmbH ein fremdübliches Darlehen über 100.000 € zu 2 %.","a":"§ 32d Abs. 2: Nr. 1 Zinsen zwischen nahestehenden Personen, von einer Kapitalgesellschaft an einen zu mindestens 10 % Beteiligten, Back-to-back-Finanzierungen; Nr. 2 bestimmte Versicherungserträge; Nr. 3 Option zum TEV für Beteiligungen; Nr. 4 vGA, die das Einkommen der Gesellschaft gemindert haben. Im Fall: Zinsen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 unterliegen nach § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b dem persönlichen Tarif, kein Sparer-Pauschbetrag, Werbungskosten abziehbar. KapESt wird nicht einbehalten, da der Schuldner kein Kreditinstitut ist.","n":["§ 32d Abs. 2 EStG","§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG"]},{"f":"Inländische Kapitalerträge von minus 200 und eine ausländische Dividende von 100 mit 15 % Quellensteuer. Vorgehen, Abgeltungswirkung?","a":"Verluste aus Kapitalvermögen werden mit positiven Kapitalerträgen verrechnet (§ 20 Abs. 6); Aktienveräußerungsverluste nur mit Aktiengewinnen. Ausländische Quellensteuer wird nach § 32d Abs. 5 je Kapitalertrag bis 15 % angerechnet, aber nur auf die darauf entfallende deutsche Steuer; nach Verlustverrechnung entsteht keine deutsche Steuer, die Quellensteuer bleibt unberücksichtigt und ist nicht vortragsfähig. Auf die ausländische Dividende wurde (bei ausländischer Verwahrung) keine KapESt einbehalten, daher keine Abgeltungswirkung, Erklärungspflicht nach § 32d Abs. 3.","n":["§ 20 Abs. 6 EStG","§ 32d Abs. 3 und 5 EStG"]}],"b":["Tritt in diesem Fall Abgeltungswirkung ein?","Welche Ausnahmen von der Abgeltungsteuer gibt es?","Fall: Alleingesellschafter gibt GmbH fremdübliches Darlehen über 100.000 € zu 2 %. Welche Einkünfte?","Wie funktioniert der Kapitalertragsteuerabzug und welche Besonderheiten gibt es in §§ 32d und 43 EStG?"],"u":false,"w":8.05},{"i":"kapitalverluste-termingeschaefte","f":"ESt","t":"Verluste aus Kapitalvermögen und Termingeschäften","n":3,"q":3,"k":{"Köln":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Köln":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Wie werden Verluste aus Kapitalvermögen und aus Termingeschäften verrechnet? Was hat sich geändert?","a":"Verluste aus Kapitalvermögen nur mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen, Vortrag in Folgejahre (§ 20 Abs. 6 S. 1 bis 3); kein Ausgleich mit anderen Einkunftsarten. Verluste aus Aktienveräußerungen nur mit Gewinnen aus Aktienveräußerungen (§ 20 Abs. 6 S. 4). Termingeschäfte (§ 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3) und Forderungsausfälle unterlagen seit 2020/2021 einer Verrechnungsbeschränkung auf 20.000 € jährlich; diese wurde durch das JStG 2024 in allen offenen Fällen aufgehoben, sodass sie nun normal im allgemeinen Verlustverrechnungskreis verrechenbar sind. Bankseitig Verlustverrechnungstöpfe, Verlustbescheinigung für Veranlagung (§ 43a Abs. 3). Im Betriebsvermögen bleibt die Beschränkung bestehen: Verluste aus Termingeschäften sind nur mit Gewinnen aus Termingeschäften ausgleichbar und nach Maßgabe des § 10d nur von solchen Gewinnen abziehbar (§ 15 Abs. 4 S. 3 EStG); ausgenommen sind Geschäfte im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten sowie Absicherungsgeschäfte, außer zur Absicherung teilweise steuerfreier Aktiengeschäfte (§ 15 Abs. 4 S. 4 und 5 EStG).","n":["§ 20 Abs. 6 EStG","§ 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG","§ 43a Abs. 3 EStG"]}],"b":["Wie werden Verluste aus Kapitalvermögen behandelt?","Was hat sich bei § 20 Abs. 6 EStG geändert, insbesondere bei Termingeschäften?","Wie werden Termingeschäfte besteuert und wie sind Verluste daraus zu verrechnen?"],"u":false,"w":2.4},{"i":"fremdwaehrungsdarlehen","f":"ESt","t":"Fremdwährungsdarlehen im Betriebsvermögen","n":1,"q":1,"k":{"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Eine GmbH nimmt einen endfälligen Kredit in Schweizer Franken auf; am Ende entsteht ein Währungsverlust. Steuerliche Behandlung?","a":"Die Verbindlichkeit ist mit dem Rückzahlungsbetrag zu bewerten; ein Kursverlust ist bei Tilgung als Aufwand zu erfassen; vorher Teilwertzuschreibung der Verbindlichkeit nur bei voraussichtlich dauernder Erhöhung (bei langen Restlaufzeiten nach BFH regelmäßig nicht). Ob die Verlustausgleichsbeschränkung für Termingeschäfte (§ 15 Abs. 4 S. 3 EStG, § 8 Abs. 1 KStG) greift, hängt davon ab, ob ein Termingeschäft (zum Beispiel Devisentermingeschäft) vorliegt; ein bloßes Fremdwährungsdarlehen ist nach überwiegender Auffassung kein Termingeschäft. Keine gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Kursverlusts als Schuldentgelt. 4 S. 3.","n":["§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG","§ 15 Abs. 4 S. 3 EStG"]}],"b":["Fall: GmbH nimmt endfälligen Kredit in CHF auf (Zinsvorteil). Wie ist ein Währungsverlust am Ende steuerlich zu behandeln?"],"u":true,"w":0.7},{"i":"option-tev-32d-vga","f":"ESt","t":"Option zum Teileinkünfteverfahren, vGA beim Gesellschafter","n":5,"q":7,"k":{"Baden-Württemberg":3,"Bayern-München":1,"Niedersachsen":1},"kq":{"Baden-Württemberg":5,"Bayern-München":1,"Niedersachsen":1},"y":{"2022":1,"2023":3,"2024":1},"c":[{"f":"Eine Betriebsprüfung stellt beim Gesellschafter-Geschäftsführer eine vGA durch überhöhtes Gehalt fest (100.000 €). Folgen beim Gesellschafter?","a":"Umqualifizierung: Die Einkünfte aus § 19 mindern sich, die vGA ist Einnahme nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2. Bei Anteilen im Privatvermögen Abgeltungsteuer 25 %, da die vGA bei der GmbH korrigiert wird (§ 32d Abs. 2 Nr. 4); bei Steuersatz 40 % ergibt sich eine Erstattung. Bei Anteilen im Betriebsvermögen Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d). Änderung des ESt-Bescheids nach § 32a KStG.","n":["§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG","§ 32d Abs. 2 Nr. 4 EStG","§ 32a KStG"]},{"f":"Unter welchen Voraussetzungen kann ein Gesellschafter zum Teileinkünfteverfahren optieren? Kann er dies nach einer Betriebsprüfung nachholen?","a":"§ 32d Abs. 2 Nr. 3: Beteiligung mindestens 25 % oder mindestens 1 % und berufliche Tätigkeit für die Gesellschaft, durch die maßgeblicher unternehmerischer Einfluss auf deren wirtschaftliche Tätigkeit genommen werden kann. Folge: 60 % der Erträge steuerpflichtig, 60 % der Werbungskosten (zum Beispiel Finanzierungszinsen) abziehbar (§ 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2), kein Sparer-Pauschbetrag. Antrag spätestens zusammen mit der ESt-Erklärung des Jahres, gilt für fünf Jahre. Nachholung nach BP nicht möglich (BFH); daher gegebenenfalls vorsorglich Antrag stellen.","n":["§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG","§ 3 Nr. 40 EStG","§ 3c Abs. 2 EStG"]},{"f":"A erwirbt fremdfinanziert 75 % der GmbH-Anteile und erhält eine Ausschüttung. Besteuerung, KapESt, Zinsen?","a":"Im Privatvermögen: Dividende nach § 20 Abs. 1 Nr. 1, KapESt 25 % mit Abgeltungswirkung; Zinsen wegen § 20 Abs. 9 nicht abziehbar. Mit Antrag nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 Teileinkünfteverfahren, Zinsen zu 60 % abziehbar, KapESt wird angerechnet. Im Betriebsvermögen: gewerbliche Einkünfte (§ 20 Abs. 8), Teileinkünfteverfahren kraft Gesetzes.","n":["§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG","§ 20 Abs. 9 EStG","§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG","§ 20 Abs. 8 EStG"]}],"b":["A finanziert den Kauf. Kann er die Zinsen abziehen?","Welche Besteuerungsmöglichkeiten bestehen für die vGA von 100.000 €?","Fall (Forts.): Wie ist die Ausschüttung der T-GmbH an A zu behandeln (Privat- vs. Betriebsvermögen)?","Fall (Forts.): Steuerliche Folgen der Anteilsveräußerung bei B und A; Behandlung der Finanzierungszinsen bei A?"],"u":false,"w":2.8,"typ":"dauer"},{"i":"teileinkuenfte-3c","f":"ESt","t":"Teileinkünfteverfahren, § 3c EStG, Ausschüttung an PersG","n":8,"q":8,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Düsseldorf":2,"Baden-Württemberg":5},"kq":{"Düsseldorf":2,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":5},"y":{"2025":7,"2026":1},"c":[{"f":"Welchen Sinn hat das Teileinkünfteverfahren und wann gilt es?","a":"Vermeidung beziehungsweise Milderung der Doppelbelastung: Gewinne sind bei der Kapitalgesellschaft bereits mit KSt und GewSt (etwa 30 %) belastet. Gilt für Ausschüttungen und Veräußerungsgewinne aus Anteilen im Betriebsvermögen, bei § 17 und bei Option nach § 32d Abs. 2 Nr. 3: 40 % steuerfrei (§ 3 Nr. 40), korrespondierend 60 % der Aufwendungen abziehbar (§ 3c Abs. 2). Für Anteile im Privatvermögen gilt sonst die Abgeltungsteuer.","n":["§ 3 Nr. 40 EStG","§ 3c Abs. 2 EStG"]},{"f":"Eine OHG (A natürliche Person 50 %, B-GmbH 50 %) erhält eine Ausschüttung der X-GmbH. Besteuerung?","a":"Transparenzprinzip: Ausschüttung gehört zu den gewerblichen Einkünften der OHG (§ 20 Abs. 8, § 15) und wird den Gesellschaftern zugerechnet. A: Teileinkünfteverfahren, 60 % steuerpflichtig. B-GmbH: § 8b Abs. 1 und 5 KStG, effektiv 95 % steuerfrei, aber nur bei mittelbarer Beteiligung von mindestens 10 % (Streubesitz § 8b Abs. 4 KStG, anteilige Zurechnung). Gewerbesteuer der OHG: § 7 S. 4 GewStG, Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG bei mindestens 15 % Beteiligung.","n":["§ 20 Abs. 8 EStG","§ 3 Nr. 40 EStG","§ 8b KStG","§ 7 S. 4 GewStG"]},{"f":"Ist § 3c EStG auf Werbungskosten bei verbilligter Vermietung an die eigene GmbH anzuwenden?","a":"Bei verbilligter Überlassung an die GmbH ist der Vorgang aufzuteilen: soweit entgeltlich, Werbungskosten bei V+V; soweit unentgeltlich, ist die Verbilligung durch die Beteiligung veranlasst und die anteiligen Aufwendungen sind den Kapitaleinkünften zuzuordnen. Bei Anteilen im Privatvermögen ohne Option sind diese wegen § 20 Abs. 9 (Abgeltung durch Sparer-Pauschbetrag) nicht abziehbar; im Betriebsvermögen beziehungsweise bei TEV greift § 3c Abs. 2 (60 %).","n":["§ 3c Abs. 2 EStG","§ 20 Abs. 9 EStG","§ 21 Abs. 2 EStG"]},{"f":"Eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG hält als Holding nur eine GmbH-Beteiligung und erzielt im Jahr ausschließlich Dividenden. Sind ihre laufenden Kosten für Jahresabschluss, Prüfung, Beratung und Kammerbeitrag voll abziehbar?","a":"Nein. Soweit natürliche Personen beteiligt sind, sind die Dividenden zu 40 % steuerfrei (§ 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. d EStG). Betriebsausgaben, die mit diesen Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind nur zu 60 % abziehbar (§ 3c Abs. 2 S. 1 EStG). Der BFH hat entschieden, dass bei einer Holding, die im Streitjahr nur Beteiligungserträge erzielt, auch laufende Verwaltungs-, Abschluss-, Prüfungs- und Beratungskosten diesem Teilabzugsverbot unterliegen (BFH 27.11.2024, IV R 25/22). Maßgeblich ist der Veranlassungszusammenhang im Einzelfall; erbringt die Holding daneben eigene steuerpflichtige Leistungen, etwa entgeltliche Dienstleistungen an die Tochter, sind die Kosten aufzuteilen. Soweit eine Kapitalgesellschaft Mitunternehmerin ist, gilt für ihren Anteil § 8b KStG.","n":["§ 3 Nr. 40 EStG","§ 3c Abs. 2 EStG","§ 8b KStG"],"xu":true}],"b":["Welchen Sinn hat das Teileinkünfteverfahren und wann gilt es?","Ist § 3c EStG auf Werbungskosten bei V+V wegen verbilligter Vermietung an die GmbH anzuwenden?","Fall: OHG (A 50 %, B-GmbH 50 %) erhält Ausschüttung der X-GmbH. Wie wird bei beiden Gesellschaftern besteuert?","Ausschüttungen bei Anteilen im Betriebsvermögen: Teileinkünfteverfahren"],"u":true,"w":6.95},{"i":"veraeusserung-17","f":"ESt","t":"Veräußerung von GmbH-Anteilen § 17 EStG","n":6,"q":10,"k":{"Baden-Württemberg":2,"Düsseldorf":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Bayern-München":2},"kq":{"Baden-Württemberg":2,"Düsseldorf":2,"Rheinland-Pfalz":4,"Bayern-München":2},"y":{"2023":2,"2024":3,"2025":1},"c":[{"f":"Prüfen Sie § 17 EStG schrittweise. Welche Informationen benötigen Sie vom Mandanten?","a":"Zuerst Betriebs- oder Privatvermögen: im BV § 15 beziehungsweise § 20 Abs. 8 mit TEV. Im PV: Beteiligung am Kapital von mindestens 1 % zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der letzten 5 Jahre (§ 17 Abs. 1). Veräußerungsgewinn = Veräußerungspreis minus Veräußerungskosten minus Anschaffungskosten (§ 17 Abs. 2), Entstehung im Zeitpunkt der Veräußerung (Stichtagsprinzip), auch für später gezahlte Notarkosten. TEV: 60 % steuerpflichtig (§ 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. c, § 3c Abs. 2). Freibetrag 9.060 € anteilig nach Beteiligungsquote, gekürzt um den Betrag, um den der Gewinn 36.100 € anteilig übersteigt (§ 17 Abs. 3); er wird auf den nach TEV steuerpflichtigen Gewinn angewendet.","n":["§ 17 Abs. 1 bis 3 EStG","§ 3 Nr. 40 S. 1 Buchst. c EStG","§ 3c Abs. 2 EStG"]},{"f":"Ein Vater mit 2,7 % schenkt seinen drei Kindern je 0,9 %; die Kinder veräußern. Ein anderer Gesellschafter erbt 10 % und veräußert. Was gilt?","a":"Bei unentgeltlichem Erwerb genügt es, wenn der Rechtsvorgänger innerhalb der letzten 5 Jahre zu mindestens 1 % beteiligt war (§ 17 Abs. 1 S. 4); die Kinder fallen daher unter § 17. Als Anschaffungskosten gelten die des Rechtsvorgängers (§ 17 Abs. 2 S. 5). Für den Erben gilt dasselbe; Freibetrag anteilig nach seiner Quote.","n":["§ 17 Abs. 1 S. 4 EStG","§ 17 Abs. 2 S. 5 EStG"]},{"f":"Abwandlung: Beteiligung im PV unter 1 %. Gilt das Werbungskostenabzugsverbot und der Sparer-Pauschbetrag?","a":"Veräußerungsgewinn nach § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Abgeltungsteuer. Veräußerungskosten mindern den Gewinn (§ 20 Abs. 4), sonstige Werbungskosten sind nach § 20 Abs. 9 ausgeschlossen; der Sparer-Pauschbetrag ist anzusetzen. Verluste nur mit Aktiengewinnen bei Aktien (§ 20 Abs. 6 S. 4); GmbH-Anteile fallen nicht unter den Aktientopf.","n":["§ 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG","§ 20 Abs. 4 EStG","§ 20 Abs. 9 EStG"]}],"b":["Wie ist der Verkauf des GmbH-Anteils von B an A steuerlich zu behandeln?","Die Beteiligung ist im Betriebsvermögen: wie wird der Gewinn besteuert?","Fall: Gesellschafter mit mehr als 1 % veräußert GmbH-Anteile. Wie ist das zu besteuern (mit Berechnung)?","Fall: Geerbter 10%-GmbH-Anteil wird 2023 verkauft, Notarkosten 2024 gezahlt. Wie wird der Veräußerungsgewinn ermittelt?"],"u":false,"w":4.05,"fe":[{"falsch":"9.080 Euro","richtig":"9.060 Euro, anteilig nach Beteiligungsquote, abgeschmolzen ab 36.100 Euro Gewinn (anteilig).","n":["§ 17 Abs. 3 EStG"]}]},{"i":"darlehensverlust-17-2a","f":"ESt","t":"Ausfall von Gesellschafterdarlehen § 17 Abs. 2a","n":1,"q":6,"k":{"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":6},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Die GmbH kann das Gesellschafterdarlehen nicht zurückzahlen. Wie wird der Ausfall beim Gesellschafter mit Beteiligung nach § 17 berücksichtigt?","a":"Seit dem JStG 2019 gehört der Ausfall gesellschaftsrechtlich veranlasster Darlehen zu den nachträglichen Anschaffungskosten (§ 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 2). Gesellschaftsrechtlich veranlasst, wenn ein fremder Dritter das Darlehen bei sonst gleichen Umständen nicht gewährt oder stehen gelassen hätte (Krise). Arten: Krisendarlehen, stehengelassenes Darlehen, Finanzplandarlehen, krisenbestimmtes Darlehen; Darlehen mit Rangrücktritt sind regelmäßig gesellschaftsrechtlich veranlasst. Höhe: grundsätzlich Nennwert; bei stehengelassenen Darlehen der Wert im Zeitpunkt des Eintritts der Krise. Berücksichtigung im Rahmen des Auflösungs- beziehungsweise Veräußerungsverlusts nach § 17 Abs. 4/Abs. 1, also bei Realisierung.","n":["§ 17 Abs. 2a EStG","§ 17 Abs. 4 EStG"]},{"f":"Wann greift § 20 Abs. 2 EStG beim Darlehensausfall?","a":"Soweit der Ausfall nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten nach § 17 führt (fremdübliches Darlehen, keine § 17-Beteiligung), ist der endgültige Forderungsausfall nach BFH wie eine Veräußerung zu behandeln und als Verlust aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7, S. 2) zu berücksichtigen. Die Verlustverrechnungsbeschränkung für Forderungsausfälle (20.000 €, § 20 Abs. 6 S. 6 a. F.) wurde durch das JStG 2024 aufgehoben; Verrechnung nur mit Kapitaleinkünften.","n":["§ 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG","§ 20 Abs. 6 EStG"]}],"b":["Wonach sucht man im Darlehensvertrag?"],"u":false,"w":0.55,"fe":[{"falsch":"Mit Eintritt der Krise","richtig":"Bei Veräußerung oder Auflösung; der Kriseneintritt ist nur für die Bewertung von Altdarlehen bedeutsam.","n":["§ 17 Abs. 4 EStG"]}]},{"i":"verdeckte-einlage","f":"ESt","t":"Verdeckte Einlage beim Gesellschafter","n":2,"q":2,"k":{"Hessen":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Hessen":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2025":1},"c":[{"f":"Wie ist eine verdeckte Einlage (Pkw, Beteiligung) in eine GmbH beim Gesellschafter zu behandeln und mit welchem Wert?","a":"Beim Gesellschafter erhöht die verdeckte Einlage die Anschaffungskosten der Beteiligung (§ 6 Abs. 6 S. 2 im BV; § 17 Abs. 2a im PV). Stammt das Wirtschaftsgut aus einem BV, liegt eine Entnahme zum Teilwert vor. Aus dem PV gilt die verdeckte Einlage als Veräußerung bei § 17-Anteilen (§ 17 Abs. 1 S. 2) und bei Wirtschaftsgütern innerhalb der Fristen des § 23 (§ 23 Abs. 1 S. 5 Nr. 2). Die GmbH setzt den Teilwert an; die Begrenzung auf Anschaffungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Buchst. a, b) greift nach Verwaltungsauffassung nicht, soweit beim Gesellschafter eine Veräußerung besteuert wird. Korrespondenz: § 8 Abs. 3 S. 4 KStG. Eine offene Einlage gegen Gesellschaftsrechte ist dagegen ein tauschähnlicher Vorgang.","n":["§ 6 Abs. 6 S. 2 EStG","§ 17 Abs. 1 S. 2 EStG","§ 23 Abs. 1 S. 5 Nr. 2 EStG","§ 8 Abs. 3 S. 4 KStG"]}],"b":["Wie ist die verdeckte Einlage beim Gesellschafter zu behandeln?","Mit welchem Wert erfolgt die verdeckte Einlage von PKW und Beteiligung ohne Gegenleistung?"],"u":true,"w":1.4},{"i":"wegzugsbesteuerung","f":"ESt","t":"Wegzugsbesteuerung § 6 AStG","n":2,"q":2,"k":{"Düsseldorf":2},"kq":{"Düsseldorf":2},"y":{"2023":1,"2025":1},"c":[{"f":"Ein Alleingesellschafter will in drei Monaten nach Zypern ziehen und vorher seine GmbH liquidieren. Welche Probleme bestehen? Gilt der Freibetrag nach § 17 Abs. 3?","a":"Wegzug: § 6 AStG fingiert die Veräußerung der Anteile (mindestens 1 % in den letzten 5 Jahren, 7 Jahre unbeschränkte Steuerpflicht in den letzten 12 Jahren); seit 2022 nur Ratenzahlung über 7 Jahre auf Antrag. Da § 6 AStG auf § 17 verweist, werden TEV und nach überwiegender Auffassung auch der Freibetrag angewandt. Liquidation: Auflösungsgewinn nach § 17 Abs. 4 entsteht erst, wenn die Höhe feststeht (regelmäßig nach Ablauf des Sperrjahres § 73 GmbHG); in drei Monaten nicht abgeschlossen. Daher greift beim Wegzug zunächst § 6 AStG; die spätere Auskehrung erfolgt nach dem Wegzug, Zuordnung nach DBA.","n":["§ 6 AStG","§ 17 Abs. 3 und 4 EStG"]}],"b":["Gilt der Freibetrag nach § 17 Abs. 3 EStG bei der Wegzugsbesteuerung?","Fall: Alleingesellschafter will in drei Monaten nach Zypern ziehen und liquidiert vorher die GmbH. Problem?"],"u":true,"w":1.4},{"i":"niessbrauch-gmbh-anteile","f":"ESt","t":"Nießbrauch an GmbH-Anteilen","n":2,"q":4,"k":{"Hamburg":1,"Unbekannt":1},"kq":{"Hamburg":3,"Unbekannt":1},"y":{"2025":2},"c":[{"f":"Was ist ein Nießbrauch? Eine Mutter überträgt 49 % GmbH-Anteile unter Vorbehaltsnießbrauch auf ihre Tochter, die alle Stimmrechte erhält. Wem sind die Einkünfte zuzurechnen?","a":"Nießbrauch: dingliches Recht, die Nutzungen einer Sache oder eines Rechts zu ziehen (§§ 1030, 1068 BGB). Kapitalerträge erzielt der Anteilseigner, dem die Anteile nach § 39 AO zuzurechnen sind (§ 20 Abs. 5); ein Nießbraucher gilt nur dann als Anteilseigner, wenn ihm die Einnahmen zuzurechnen sind. Hat der Vorbehaltsnießbraucher keine Stimm- und Verwaltungsrechte, ist er nach BFH nicht wirtschaftlicher Eigentümer; die Anteile und Ausschüttungen sind der Tochter zuzurechnen, die Weiterleitung an die Mutter ist Einkommensverwendung. Das Ergebnis hängt von der konkreten Ausgestaltung des Nießbrauchs ab.","n":["§ 20 Abs. 5 EStG","§ 39 AO"]},{"f":"Die Tochter löst den Nießbrauch für 20.000 € ab und verkauft die Anteile. Folgen?","a":"Tochter: Ablösezahlung sind nachträgliche Anschaffungskosten der Anteile und mindern den Veräußerungsgewinn nach § 17 beziehungsweise § 20 Abs. 2. Mutter: Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs im Privatvermögen ist grundsätzlich ein nicht steuerbarer Vorgang auf der Vermögensebene; zu prüfen ist, ob ein Entgelt für entgehende Erträge vorliegt.","n":["§ 17 Abs. 2 EStG"]}],"b":["Was ist ein Nießbrauchsrecht?","Nießbrauch an GmbH-Anteilen: Zurechnung und Verzicht"],"u":true,"w":1.7},{"i":"23-grundtatbestand","f":"ESt","t":"§ 23 EStG: Grundtatbestand, Freigrenze, Gebrauchsgegenstände","n":8,"q":8,"k":{"Hessen":1,"Düsseldorf":2,"Bayern-München":1,"Niedersachsen":1,"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Niedersachsen":1,"Düsseldorf":2,"Hessen":1,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":3},"y":{"2023":3,"2024":1,"2025":3,"2026":1},"c":[{"f":"Erläutern Sie § 23 EStG: Anschaffung, Veräußerung, Ersatztatbestände, Gewinn, Freigrenze, Verluste, Zufluss.","a":"Anschaffung und Veräußerung sind entgeltliche Vorgänge; maßgeblich sind die obligatorischen Verträge. Fristen: Grundstücke 10 Jahre, andere Wirtschaftsgüter 1 Jahr (10 Jahre bei Nutzung als Einkunftsquelle), Gegenstände des täglichen Gebrauchs ausgenommen. Ersatztatbestände: Entnahme/Betriebsaufgabe gilt als Anschaffung (Abs. 1 S. 2), Einlage mit Veräußerung aus dem BV und verdeckte Einlage in eine KapG gelten als Veräußerung (Abs. 1 S. 5). Gewinn = Veräußerungspreis minus AK/HK minus WK; AfA erhöht den Gewinn (Abs. 3 S. 4). Freigrenze 1.000 € ab 2024 (vorher 600 €) für alle Gewinne eines Jahres; Verluste nur mit § 23-Gewinnen, Rücktrag/Vortrag (Abs. 3 S. 7, 8). Erfassung im Jahr des Zuflusses (§ 11).","n":["§ 23 Abs. 1 und 3 EStG"]},{"f":"Was unterscheidet Freigrenze und Freibetrag? Fall: Fußballticket für 250 € gekauft, nach drei Monaten für 1.000 € verkauft.","a":"Freigrenze: bis zur Grenze steuerfrei, bei Überschreiten ist der gesamte Betrag steuerpflichtig (zum Beispiel § 23 Abs. 3 S. 5, § 22 Nr. 3 S. 2, Sachbezüge 50 € nach § 8 Abs. 2 S. 11). Freibetrag: nur der übersteigende Betrag ist steuerpflichtig (zum Beispiel § 16 Abs. 4, § 17 Abs. 3, Sparer-Pauschbetrag). Ticket: kein Gegenstand des täglichen Gebrauchs (BFH), Veräußerung innerhalb eines Jahres, Gewinn 750 €. Nach aktueller Freigrenze von 1.000 € steuerfrei, sofern keine weiteren § 23-Gewinne; nach alter Freigrenze 600 € steuerpflichtig.","n":["§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG","§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG"]},{"f":"Fallen Pkw, Wohnwagen oder ein Gemälde unter § 23? Fall: Bild für 55.000 € in Raten verkauft, Betrieb vor 2 Jahren aufgegeben.","a":"Pkw und Wohnwagen sind nach BFH Gegenstände des täglichen Gebrauchs und vom § 23 ausgenommen (Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2), auch wenn sie vermietet wurden; Verluste sind daher nicht berücksichtigungsfähig. Kunstwerke sind keine Gebrauchsgegenstände. Gehörte das Bild zum Betriebsvermögen, gilt die Überführung ins PV bei Betriebsaufgabe als Anschaffung zum Aufgabewert (§ 23 Abs. 1 S. 2); ein Verkauf zwei Jahre später liegt außerhalb der Jahresfrist und ist nicht steuerbar. Ratenzahlung ändert daran nichts; nachträgliche Einkünfte (§ 24 Nr. 2) nur, wenn die Veräußerung noch betrieblich veranlasst war.","n":["§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG","§ 23 Abs. 1 S. 2 EStG"]}],"b":["Fallen Pkw und Wohnwagen unter § 23 EStG?","Was ist der Unterschied zwischen Freigrenze und Freibetrag?","Fall: Fußballticket für 250 € gekauft, für 1.000 € weiterverkauft. Steuerlich relevant?","Erläutern Sie § 23 EStG im Detail: Anschaffung, Veräußerung, Ersatztatbestände, Gewinn, Freigrenze, Verluste, Zufluss."],"u":false,"w":5.9,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Freibetrag von 600 Euro","richtig":"Freigrenze; seit VZ 2024 1.000 Euro. Wird sie überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.","n":["§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG"]}]},{"i":"23-grundstuecke-selbstnutzung","f":"ESt","t":"§ 23 bei Grundstücken: eigene Wohnzwecke, Scheidung","n":13,"q":17,"k":{"Düsseldorf":2,"Hamburg":1,"Niedersachsen":1,"Bayern-München":3,"Baden-Württemberg":6},"kq":{"Düsseldorf":2,"Hamburg":2,"Niedersachsen":2,"Bayern-München":5,"Baden-Württemberg":6},"y":{"2022":1,"2024":5,"2025":7},"c":[{"f":"Wann ist die Veräußerung einer Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 begünstigt?","a":"Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung/Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich oder im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden (zusammenhängender Zeitraum: mittleres Jahr voll, Rand-Jahre nur teilweise). Eigene Wohnzwecke auch bei Zweit-, Ferien- oder Wohnung im Rahmen doppelter Haushaltsführung, solange nicht vermietet, sowie bei unentgeltlicher Überlassung an ein kindergeldberechtigtes Kind (zur alleinigen Nutzung). Ein häusliches Arbeitszimmer in der Wohnung ist nach BFH unschädlich. Bei unentgeltlichem Erwerb werden Anschaffung und Nutzung des Rechtsvorgängers zugerechnet (§ 23 Abs. 1 S. 3 EStG).","n":["§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG","§ 23 Abs. 1 S. 3 EStG"]},{"f":"Familienheim 2008 gekauft, Ehemann 2015/2016 ausgezogen, verkauft 2017 seinen Anteil an die Ehefrau. Steuerpflicht? Lässt sie sich vermeiden?","a":"Anschaffung 2008 und Veräußerung 2017 liegen innerhalb von 10 Jahren. Nach dem Auszug nutzt der Ehemann die Wohnung nicht mehr selbst; die Überlassung an die getrennt lebende Ehefrau ist keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken. Die Mitnutzung durch das gemeinsame minderjährige Kind, das mit der Mutter dort wohnt, wird dem Vater nicht als eigene Wohnnutzung zugerechnet, und eine Zwangslage (drohende Teilungsversteigerung) schließt die Steuerbarkeit nicht aus (BFH 14.02.2023, IX R 11/21). Gestaltung: Veräußerung erst nach Ablauf der 10 Jahre oder noch im Jahr des Auszugs, sofern die Wohnung im Vorjahr ganzjährig und davor selbst genutzt wurde.","n":["§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG"]},{"f":"Ein Grundstück, das nur mit Zelt und Wohnmobil genutzt wird, wird innerhalb von 10 Jahren verkauft. Begünstigt?","a":"Begünstigt sind nur Gebäude, selbständige Gebäudeteile, Eigentumswohnungen und der dazugehörige Grund und Boden. Ein Zelt oder ein Wohnmobil ist keine Wohnung im Sinne der Vorschrift, das Grundstück gilt als unbebaut; die Ausnahme greift nicht, die Veräußerung ist steuerpflichtig.","n":["§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG"]},{"f":"Ein Ferienhaus wurde vor zwei Jahren gekauft und teilweise vermietet. Wie lässt sich die Steuerpflicht beim Verkauf vermeiden? Was gilt bei Ausübung eines Vorkaufsrechts durch einen Miterben?","a":"Nur durch ausschließliche Selbstnutzung im Veräußerungsjahr und den beiden Vorjahren oder durch Abwarten der 10 Jahre; teilweise Vermietung ist schädlich, mehrere selbstgenutzte Wohnungen sind möglich. Übt ein Miterbe ein Vorkaufsrecht aus (§ 2034 BGB), erwirbt er den Erbteil entgeltlich; das ist für ihn eine Anschaffung der anteiligen Wirtschaftsgüter mit neuem Fristbeginn.","n":["§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG"]},{"f":"Ein Arbeitnehmer verkauft innerhalb von zehn Jahren sein selbstgenutztes Einfamilienhaus mit häuslichem Arbeitszimmer; eine Wohnung im Untergeschoss hat er seiner Mutter unentgeltlich überlassen. Welche Teile sind nach § 23 EStG steuerpflichtig?","a":"Für die selbstgenutzten Räume greift die Ausnahme des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG. Das häusliche Arbeitszimmer gehört nach der Rechtsprechung zu den eigenen Wohnzwecken; ein anteiliger Veräußerungsgewinn ist dafür nicht zu versteuern (BFH 01.03.2021, IX R 27/19). Die unentgeltliche Überlassung an die Mutter ist keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken; begünstigt wäre nur die Überlassung an ein Kind, für das Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht. Der auf die Wohnung der Mutter entfallende Gewinn ist daher steuerpflichtig. Ermittlung: anteiliger Veräußerungspreis abzüglich anteiliger Anschaffungs- oder Herstellungskosten, gemindert um in Anspruch genommene Absetzungen, und abzüglich Veräußerungskosten (§ 23 Abs. 3 EStG); Freigrenze 1.000 € je Kalenderjahr.","n":["§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG","§ 23 Abs. 3 EStG"],"xu":true}],"b":["Vorkaufsrecht von Erben und privates Veräußerungsgeschäft: was gilt?","Was gilt, wenn in der Wohnung ein steuerlich abgesetztes Arbeitszimmer vorhanden ist?","Was gilt bei einer teils selbstgenutzten Ferienwohnung oder doppelter Haushaltsführung?","Fall (Forts.): Ließe sich die Steuerpflicht vermeiden? Liegt eine Zwangslage vor und wie äußert sie sich?"],"u":true,"w":9.9},{"i":"23-einlage","f":"ESt","t":"Einlage und § 23 EStG","n":3,"q":3,"k":{"Hessen":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Hessen":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2026":1},"c":[{"f":"Begründet die Einlage eines Grundstücks ins (Sonder-)Betriebsvermögen bereits einen Fall des § 23?","a":"Nein. Die Einlage selbst ist keine Veräußerung. Wird das Wirtschaftsgut aber innerhalb von 10 Jahren nach der Anschaffung im PV aus dem BV veräußert, gilt die Einlage als Veräußerung (§ 23 Abs. 1 S. 5 Nr. 1); der Gewinn (Einlagewert minus AK) wird im Jahr der Veräußerung aus dem BV erfasst. Die verdeckte Einlage in eine KapG gilt sofort als Veräußerung (§ 23 Abs. 1 S. 5 Nr. 2). Die Übertragung in eine PersG gegen Gesellschaftsrechte ist ein tauschähnlicher Vorgang und damit Veräußerung.","n":["§ 23 Abs. 1 S. 5 EStG"]}],"b":["Wie wird die Einlage beim Gesellschafter behandelt?","Begründet die Einlage ins Sonderbetriebsvermögen einen Fall des § 23 EStG?","Vermietete Gewerbeeinheit künftig über eine GmbH: Einlage und privates Veräußerungsgeschäft"],"u":false,"w":2.25},{"i":"teilentgeltlicher-erwerb","f":"ESt","t":"Teilentgeltlicher Erwerb unter Angehörigen","n":1,"q":3,"k":{"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":3},"y":{"2026":1},"c":[{"f":"Ein Vater verkauft ein vermietetes Grundstück (Wert 200.000 €) für 100.000 € an seinen Sohn. AfA, anschließende Fenstererneuerung (50.000 €) und Verkauf nach zwei Jahren?","a":"Trennungstheorie: 50 % entgeltlich, 50 % unentgeltlich. AfA: entgeltlicher Teil nach eigenen Anschaffungskosten (Gebäudeanteil), unentgeltlicher Teil Fortführung der AfA des Vaters (§ 11d EStDV). Anschaffungsnahe HK nur für den entgeltlichen Teil: Überschreiten die anteiligen Aufwendungen 15 % der anteiligen Gebäude-AK innerhalb von 3 Jahren, sind sie zu aktivieren; der unentgeltliche Teil ist sofort abziehbar. § 23: nur der entgeltliche Teil ist innerhalb der 10 Jahre angeschafft; beim unentgeltlichen Teil gilt die Besitzzeit des Vaters (§ 23 Abs. 1 S. 3), deren Frist abgelaufen ist.","n":["§ 11d EStDV","§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG","§ 23 Abs. 1 S. 3 EStG"]}],"b":["Erweiterung: Sohn baut für 50.000 EUR neue Fenster ein. Wie ist das zu behandeln?"],"u":false,"w":1},{"i":"immobilienfonds-23","f":"ESt","t":"Geschlossener Immobilienfonds: Schadensersatz und § 23","n":1,"q":2,"k":{"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":2},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Ein Anleger eines vermögensverwaltenden geschlossenen Immobilienfonds (KG) erhält einen Schadensausgleich von 45 bei AK 50 und bisheriger AfA 40. Welche Einkünfte?","a":"Keine gewerblichen Einkünfte, da vermögensverwaltend und nicht gewerblich geprägt; Transparenz (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO). Wird der Anteil gegen den Ausgleich zurückübertragen, liegt eine Veräußerung der anteiligen Grundstücke vor (§ 23 Abs. 1 S. 4), steuerbar innerhalb von 10 Jahren. Gewinn: 45 minus (50 minus 40 AfA, § 23 Abs. 3 S. 4) = 35. Ein negatives Kapitalkonto geht in die Gewinnermittlung nach § 23 Abs. 3 nicht ein; zu beachten ist, dass über § 21 Abs. 1 S. 2 EStG die Verlustverrechnungsbeschränkung des § 15a EStG sinngemäß gilt. Ohne Rückübertragung ist ein Schadensersatz nach BFH regelmäßig nicht steuerbar.","n":["§ 23 Abs. 1 S. 4 EStG","§ 23 Abs. 3 S. 4 EStG"]}],"b":["Abwandlung: AK 50, AfA 40, Kapitalkonto -30, Ausgleich 45. Wie hoch ist der Gewinn nach § 23 Abs. 3 EStG?"],"u":true,"w":0.85},{"i":"23-sonstige-wg-mobilheim","f":"ESt","t":"§ 23 bei sonstigen Wirtschaftsgütern: Mobilheim","n":1,"q":2,"k":{"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":2},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Ein Mobilheim auf einem Anhänger wird für 50.000 € gekauft, selbst und als Ferienwohnung vermietet, nach 5 Jahren für 80.000 € verkauft. Steuerpflichtig, auch wenn es auf dem eigenen Grundstück steht?","a":"Kein Gebäude, da nicht fest mit dem Grund verbunden (Scheinbestandteil beziehungsweise bewegliche Sache, §§ 94, 95 BGB), daher keine Selbstnutzungsausnahme. Anderes Wirtschaftsgut nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; wegen der Nutzung als Einkunftsquelle (Vermietung) verlängert sich die Frist auf 10 Jahre, daher steuerpflichtig, Gewinn unter Berücksichtigung der AfA. Der Standort auf dem eigenen Grundstück ändert nichts. Gegenposition: Einordnung als Gegenstand des täglichen Gebrauchs (siehe Wohnmobil-Rspr.) scheidet bei Wertsteigerung eher aus.","n":["§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG","§ 23 Abs. 3 S. 4 EStG"]}],"b":["Ändert sich die Beurteilung, wenn das Mobilheim auf dem eigenen Grundstück steht?"],"u":true,"w":0.7},{"i":"krypto-gold","f":"ESt","t":"Kryptowährungen, Gold und Rohstoffe","n":3,"q":9,"k":{"Düsseldorf":1,"Bayern-München":1,"Hamburg":1},"kq":{"Düsseldorf":2,"Bayern-München":5,"Hamburg":2},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Bitcoin aus dem Privatvermögen wird innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkauft. Einkunftsart und Unterschied zu Aktien?","a":"Virtuelle Währungen sind andere Wirtschaftsgüter (BFH 2023): privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Haltefrist 1 Jahr; Besteuerung zum persönlichen Tarif, Freigrenze 1.000 € ab 2024 (vorher 600 €), Verluste nur mit § 23-Gewinnen. Nach BMF keine Verlängerung auf 10 Jahre durch Lending oder Staking. Aktien: § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, ohne Haltefrist steuerpflichtig, Abgeltungsteuer 25 %, KapESt-Abzug, Sparer-Pauschbetrag, Aktienverlusttopf. Bei gewerblichem Umfang (zum Beispiel bankähnliches Handeln) § 15.","n":["§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG","§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG","§ 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStG"]},{"f":"Ein Sohn handelt für den Vater mit Bitcoin; Gewinnermittlungsmethode? Der Vater verliert den USB-Stick mit der Wallet. Gewinne 500 € beziehungsweise 3 × 400 €?","a":"Die Gewinne sind dem Vater als Inhaber zuzurechnen. Verbrauchsfolge nach BMF: FiFo (je Wallet), alternativ Durchschnittsmethode. Verlust des Zugangs ist keine Veräußerung, daher kein berücksichtigungsfähiger Verlust. Die Freigrenze bezieht sich auf die Summe aller Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften des Jahres: 500 € steuerfrei; 3 × 400 € = 1.200 € übersteigen die Freigrenze (2021: 600 €, heute 1.000 €) und sind voll steuerpflichtig.","n":["§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 3 EStG","§ 23 Abs. 3 S. 5 EStG"]},{"f":"Wie sind Rohstoffe, Goldzertifikate und Gold einzuordnen?","a":"Physisches Gold und Rohstoffe: § 23 (Frist 1 Jahr). Zertifikate, die nur einen Anspruch auf Geldzahlung verbriefen: Kapitalforderung, § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 ohne Haltefrist. Verbrieft das Papier einen Anspruch auf Lieferung physischen Golds, der voll durch Gold gedeckt ist (zum Beispiel Xetra-Gold), liegt nach BFH keine Kapitalforderung vor, sondern § 23 mit Steuerfreiheit nach einem Jahr, auch bei Einlösung durch Lieferung.","n":["§ 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 EStG","§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG"]}],"b":["Gewinn 2021 von 500 € beziehungsweise dreimal 400 €: steuerpflichtig?","Was müssen Goldzertifikate verbriefen, damit sie nicht unter § 20 EStG fallen?","Worin unterscheidet sich die Veräußerung von Bitcoin von der Veräußerung von Aktien im PV?"],"u":false,"w":2.1,"typ":"dauer"},{"i":"gewerblicher-handel-grundstuecke-wp","f":"ESt","t":"Gewerblicher Grundstücks- und Wertpapierhandel","n":5,"q":8,"k":{"Düsseldorf":1,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Düsseldorf":3,"Hamburg":2,"Baden-Württemberg":3},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":3},"c":[{"f":"Wann liegt gewerblicher Grundstückshandel vor? Welche Rolle spielt die Anschaffung für den 5- beziehungsweise 10-Jahres-Zeitraum?","a":"Abgrenzung zur Vermögensverwaltung: Gewerblich, wenn die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung im Vordergrund steht. Drei-Objekt-Grenze (BMF 2004): Veräußerung von mehr als drei Objekten innerhalb von 5 Jahren nach Anschaffung beziehungsweise Errichtung indiziert eine bedingte Veräußerungsabsicht; der Zeitraum knüpft an die Anschaffung/Errichtung an. In Ausnahmefällen bis 10 Jahre (zum Beispiel Branchennähe, Bauträgertätigkeit). Objekte, die durch Erbfolge unentgeltlich erworben wurden, sind mangels Anschaffung regelmäßig keine Zählobjekte. Langfristige Vermietung spricht für Vermögensverwaltung.","n":["§ 15 Abs. 2 EStG"]},{"f":"Fünf in den 1990er Jahren angeschaffte, 2015 geerbte Grundstücke werden 2020 an verschiedene Erwerber verkauft. Folgen? Was gilt für einen Arzt mit Aktienhandel in großem Umfang?","a":"Kein § 23: Besitzzeit des Erblassers wird angerechnet, 10 Jahre abgelaufen. Kein gewerblicher Grundstückshandel, da keine Anschaffung durch die Erben und kein enger zeitlicher Zusammenhang; die bloße Veräußerung ohne Wertsteigerungsmaßnahmen ist Vermögensverwaltung, zwischenzeitliche Vermietung bestätigt dies. Wertpapierhandel ist nur ausnahmsweise gewerblich (bankentypisches Verhalten, Handeln für fremde Rechnung, Einsatz fremder Mittel, eigenes Büro); Volumen und Anzahl allein genügen nicht. Daher § 20 mit Abgeltungsteuer.","n":["§ 23 Abs. 1 S. 3 EStG","§ 20 Abs. 2 EStG","§ 15 Abs. 2 EStG"]}],"b":["Wie ist eine zwischenzeitliche Vermietung dieser Grundstücke zu behandeln?","Wann liegt gewerblicher Grundstückshandel vor (insbesondere 5- und 10-Jahres-Grenze)?","Gewerblicher Grundstückshandel: Voraussetzungen","Drei-Objekt-Grenze und Gewerbesteuer"],"u":false,"w":3.8},{"i":"erbengemeinschaft","f":"ESt","t":"Erbengemeinschaft und Erbteilserwerb","n":1,"q":2,"k":{"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":2},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Ist eine Erbengemeinschaft eine Mitunternehmerschaft? Miterben B und C verkaufen ihre Erbteile an einen Dritten, der sie an Miterben A weiterverkauft; A verkauft danach die Gewerbeimmobilie. Welche Einkünfte erzielt A?","a":"Gehört ein Gewerbebetrieb zum Nachlass, sind die Miterben Mitunternehmer (BFH GrS 2/89); eine nur vermögensverwaltende Erbengemeinschaft ist keine Mitunternehmerschaft, sie wird nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO transparent behandelt. Der Erwerb von Erbteilen ist eine Anschaffung der anteiligen Wirtschaftsgüter. Bei Privatvermögen: Für den ursprünglichen Anteil läuft die Frist des Erblassers (§ 23 Abs. 1 S. 3), für die erworbenen Anteile beginnt mit dem Erwerb eine neue 10-Jahres-Frist; deren Veräußerung ist steuerbar. War die Immobilie Betriebsvermögen, gewerbliche Einkünfte.","n":["§ 23 Abs. 1 S. 3 und 4 EStG","§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG","§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO"]}],"b":["Ist eine Erbengemeinschaft eine Mitunternehmerschaft?"],"u":false,"w":0.7},{"i":"vv-hausmeister-mieter","f":"ESt","t":"Mieter als Hausmeister","n":1,"q":2,"k":{"Sachsen":1},"kq":{"Sachsen":2},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Vermietung von drei Etagen (1.000 €, 1.000 €, 700 €); der Mieter der dritten Etage übernimmt die Hausmeistertätigkeit. Beurteilung?","a":"Die Mietminderung von 300 € ist Entgelt für die Hausmeisterleistung; insgesamt erzielt der Vermieter eine marktübliche Gegenleistung, keine verbilligte Vermietung nach § 21 Abs. 2. Beim Vermieter: Mieteinnahmen in voller Höhe, Hausmeisterkosten als Werbungskosten. Beim Mieter: Ist er weisungsgebunden und eingegliedert, liegt ein Arbeitsverhältnis vor (Sachbezug in Höhe der Mietverbilligung, gegebenenfalls Minijob mit Pauschalabgaben); bei eigener Organisation ohne Weisungen gewerbliche Tätigkeit. Abgrenzung nach den Kriterien des § 1 LStDV.","n":["§ 21 Abs. 1 EStG","§ 21 Abs. 2 EStG","§ 19 EStG","§ 8 Abs. 2 EStG"]}],"b":["Ist der Mieter als Hausmeister gewerblich tätig oder Arbeitnehmer?"],"u":true,"w":0.55},{"i":"anschaffungsnahe-hk-erhaltung","f":"ESt","t":"Anschaffungsnahe Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand","n":6,"q":10,"k":{"Sachsen":1,"Baden-Württemberg":1,"Hessen":2,"Westfalen-Lippe":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Sachsen":2,"Baden-Württemberg":3,"Hessen":3,"Westfalen-Lippe":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":3,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Wie grenzen Sie Erhaltungsaufwand, Herstellungskosten und anschaffungsnahe Herstellungskosten ab? Wie kommt man bei V+V zu § 6 Abs. 1 Nr. 1a?","a":"Herstellungskosten: Herstellung, Erweiterung (Aufstockung, Anbau, Dachgeschossausbau, Substanzvermehrung) oder wesentliche Verbesserung über den ursprünglichen Zustand hinaus (Standardhebung in mindestens drei der vier Bereiche Heizung, Sanitär, Elektro, Fenster). Erhaltungsaufwand: Erneuerung vorhandener Teile (zum Beispiel Fenster), sofort WK, Verteilung nach § 82b EStDV möglich. Anschaffungsnahe HK: Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwand innerhalb von 3 Jahren nach Anschaffung über 15 % der Gebäude-AK (netto), ohne jährlich übliche Erhaltung; Schönheitsreparaturen zählen mit. Bei V+V über § 9 Abs. 5 S. 2 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1a.","n":["§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG","§ 9 Abs. 5 S. 2 EStG","§ 255 HGB","§ 82b EStDV"]},{"f":"Kauf eines Dreifamilienhauses, 2 Wohnungen vermietet, 1 selbstgenutzt; 40.000 € Aufwand im Anschaffungsjahr; ein unbenutzbares Bad muss vor Einzug saniert werden. Was ist zu beachten?","a":"15 %-Grenze bezogen auf die Anschaffungskosten des Gebäudes beziehungsweise bei unterschiedlich genutzten Gebäudeteilen (selbständige Wirtschaftsgüter) auf den jeweiligen Teil; der Aufwand für die selbstgenutzte Wohnung ist steuerlich unbeachtlich. Auch Kosten zur Herstellung der Funktionsfähigkeit (unbenutzbares Bad) fließen nach BFH in die 15 %-Grenze ein. Bei Überschreiten Aktivierung und Abschreibung mit dem Gebäude.","n":["§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG"]},{"f":"Gilt eine Dachsanierung nach Sturm als anschaffungsnahe HK? Was gilt bei einer geerbten Immobilie und bei einer Versicherungsleistung nach Brand?","a":"Kosten zur Beseitigung von Schäden, die erst nach dem Erwerb durch ein plötzliches Ereignis oder Dritte entstanden sind, sind nach BFH keine anschaffungsnahen HK, sondern sofort abziehbar (Übertragung auf Sturmschäden überwiegend bejaht). Bei unentgeltlichem Erwerb (Erbfall) fehlt die Anschaffung; § 6 Abs. 1 Nr. 1a greift nicht. Versicherungsleistungen für ein abgebranntes Gebäude im PV sind grundsätzlich nicht steuerbar (Vermögensebene); soweit sie zuvor als WK berücksichtigte AfaA oder Abbruchkosten ersetzen, sind sie Einnahmen aus V+V.","n":["§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG","§ 7 Abs. 1 S. 7 EStG"]}],"b":["Wie gelangt man bei V+V-Einkünften zu § 6 Abs. 1a EStG?","Entstehen anschaffungsnahe Herstellungskosten bei einer geerbten Immobilie?","Abwandlung: Badezimmer unbenutzbar, muss vor Einzug saniert werden. Was ändert sich?","Er hat auch ein Mehrfamilienhaus und baut Fenster ein: welche Einkünfte und wie sind die Aufwendungen zu behandeln?"],"u":true,"w":4.5,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Gilt auch nach Herstellung eines Gebäudes","richtig":"Nur für Aufwendungen innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung.","n":["§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG"]}]},{"i":"erhaltungsruecklage-weg","f":"ESt","t":"WEG-Erhaltungsrücklage bei Vermietung","n":2,"q":2,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2025":2},"c":[{"f":"Was hat der BFH zur Instandhaltungs- beziehungsweise Erhaltungsrücklage bei Vermietung entschieden?","a":"Zahlungen in die Erhaltungsrücklage der WEG sind noch keine Werbungskosten, da das Geld im Vermögen der Gemeinschaft verbleibt und der Eigentümer weiterhin wirtschaftlich beteiligt ist. Werbungskosten entstehen erst, wenn die WEG die Mittel für Erhaltungsmaßnahmen verausgabt; maßgeblich ist dann die Jahresabrechnung. Systematisch: Abflussprinzip (§ 11 Abs. 2) setzt Vermögensabfluss voraus.","n":["§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG","§ 11 Abs. 2 EStG"]}],"b":["Was hat der BFH aktuell zur Instandhaltungsrücklage bei Vermietung entschieden und wie ist das systematisch einzuordnen?","Zahlungen in die Erhaltungsrücklage als Werbungskosten"],"u":false,"w":1.7},{"i":"gebaeude-afa","f":"ESt","t":"Gebäude-AfA § 7 Abs. 4, 5a, § 7b","n":8,"q":9,"k":{"Hessen":1,"Niedersachsen":1,"Düsseldorf":2,"Baden-Württemberg":4},"kq":{"Hessen":1,"Niedersachsen":1,"Düsseldorf":3,"Baden-Württemberg":4},"y":{"2023":2,"2025":5,"2026":1},"c":[{"f":"Ein Mandant will ein Haus vermieten. Wie hoch ist die AfA bei Baujahr 1900, Baujahr 1950 und Neubau ab 2023?","a":"§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2: Fertigstellung vor 1925: 2,5 %; nach 1924 und vor 2023: 2 %; nach 2022: 3 %. Kürzere tatsächliche Nutzungsdauer kann nachgewiesen werden. Degressive AfA 5 % für Wohngebäude mit Baubeginn beziehungsweise Anschaffung bis Jahresende der Fertigstellung zwischen 1.10.2023 und 30.9.2029 (§ 7 Abs. 5a). Wirtschaftsgebäude im BV mit Bauantrag nach 31.3.1985: 3 %. Bemessungsgrundlage: Anschaffungskosten nur des Gebäudes; Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude, zum Beispiel mit der Arbeitshilfe des BMF.","n":["§ 7 Abs. 4 EStG","§ 7 Abs. 5a EStG"]},{"f":"Welche Voraussetzungen hat die Sonderabschreibung nach § 7b EStG? Gilt sie bei Abriss von 6 und Neubau von 21 Wohnungen?","a":"Sonder-AfA 5 % jährlich im Jahr der Anschaffung/Herstellung und den drei Folgejahren neben der linearen AfA für neue, bisher nicht vorhandene Wohnungen; Bauantrag nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.10.2029, Effizienzhaus-40-Standard mit QNG, Baukosten höchstens 5.200 €/m², Bemessungsgrundlage höchstens 4.000 €/m², entgeltliche Wohnungsvermietung 10 Jahre. Abriss und Neubau: Nach BFH (Urteil vom 12.8.2025, IX R 24/24) setzt § 7b eine Vermehrung des Wohnungsbestands voraus; ein reiner Ersatzneubau nach Abriss ist nicht begünstigt, wenn Abriss und Neubau in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang stehen. Im Fall sind daher nach dieser Begründung voraussichtlich nur die 15 zusätzlichen Wohnungen begünstigt, nicht die 6 Ersatzwohnungen; die Zuordnung der Kosten ist im Einzelfall zu prüfen.","n":["§ 7b EStG"]},{"f":"Ein Ferienhaus wird zur Selbstnutzung und gelegentlichen Vermietung gekauft. AfA und Leerstand?","a":"AfA nur für den Vermietungszeitraum beziehungsweise anteilig; bei gemischter Nutzung Aufteilung der Kosten im Verhältnis der Vermietungstage zu den Selbstnutzungstagen; Leerstand wird bei vorbehaltener Selbstnutzung aufgeteilt. Bei ausschließlich zur Vermietung bereitgehaltenen Ferienwohnungen gehört der Leerstand zur Vermietung. Kaufpreisaufteilung auf Grund und Boden und Gebäude vorrangig nach Verkehrswerten.","n":["§ 7 Abs. 4 EStG","§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 7 EStG"]}],"b":["Welche AfA-Regelungen gibt es nach § 7 Abs. 4 und § 7b EStG?","Wie ist die AfA für das Ferienhaus zu ermitteln und was gilt bei Leerstand?","Fall: Abriss von 6 Wohnungen, Neubau von 21 Wohnungen. Ist die Sonderabschreibung nach § 7b EStG möglich?","Fall: Mandant will vermieten: wie hoch ist die AfA bei Kauf eines Hauses Baujahr 1900, Baujahr 1950 beziehungsweise Neubau 2023?"],"u":true,"w":6.35,"typ":"dauer"},{"i":"ferienwohnung-einkuenfteerzielung","f":"ESt","t":"Ferienwohnung: Einkünfteerzielungsabsicht","n":3,"q":4,"k":{"Düsseldorf":1,"Hessen":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Düsseldorf":1,"Hessen":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Eine Ferienwohnung erzielt dauerhaft Verluste. Welche Einkunftsart liegt vor und wann sind die Verluste anzuerkennen?","a":"Einkünfte aus V+V (§ 21), sofern keine hotelähnliche Ausgestaltung (dann § 15). Wird die Wohnung ausschließlich an Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten, wird die Einkünfteerzielungsabsicht unterstellt, wenn die ortsübliche Vermietungszeit nicht um mindestens 25 % unterschritten wird (Vergleich mit Ferienwohnungen der Gemeinde beziehungsweise Region). Bei Unterschreiten oder bei vorbehaltener Selbstnutzung ist eine Totalüberschussprognose über 30 Jahre erforderlich; fällt sie negativ aus, liegt Liebhaberei vor und die Verluste sind nicht abziehbar.","n":["§ 21 Abs. 1 EStG"]}],"b":["Welche Einkunftsart liegt vor und wie grenzt man zur Liebhaberei ab?","Wie findet man Vergleichswerte, wenn die Ferienwohnung teilweise nicht vermietet wird?","Vermietung des Hauses als Ferienunterkunft mit Eigennutzung: Einkunftsart und Überschussprognose"],"u":false,"w":2.7},{"i":"liebhaberei","f":"ESt","t":"Liebhaberei und Gewinnerzielungsabsicht","n":3,"q":3,"k":{"Bayern-München":3},"kq":{"Bayern-München":3},"y":{"2024":3},"c":[{"f":"Ein Fotograf erzielt nur Verluste und lebt von einer Angestelltentätigkeit. Wie prüft das Finanzamt die Gewinnerzielungsabsicht?","a":"Gewinnerzielungsabsicht ist das Streben nach einem Totalgewinn von der Gründung bis zur Aufgabe (Totalgewinnprognose). Anlaufverluste werden in der Regel für etwa 5 Jahre anerkannt. Liebhaberei liegt vor bei dauerhaften Verlusten, wenn die Tätigkeit aus persönlichen Gründen (Hobby, Steuerersparnis) fortgeführt und nicht auf Verluste reagiert wird. Folge: keine Einkünfte, Verluste nicht ausgleichsfähig (§ 2 Abs. 1, § 15 Abs. 2); vorläufige Veranlagung nach § 165 AO. Bei vorliegender Einkunftsquelle: Verlustausgleich und Verlustabzug nach § 10d.","n":["§ 15 Abs. 2 EStG","§ 10d EStG","§ 165 AO"]}],"b":["Wie wird die Gewinnerzielungsabsicht überprüft und wie sind Verluste zu verrechnen?","Der Fotograf erzielt nur Verluste und lebt von einer Angestelltentätigkeit. Wie behandelt das FA das?","Minderjähriger Influencer: Gewinnerzielungsabsicht, gewerblich oder freiberuflich"],"u":false,"w":2.1},{"i":"pv-anlagen-3-nr-72","f":"ESt","t":"PV-Anlagen: Steuerbefreiung § 3 Nr. 72 EStG","n":10,"q":15,"k":{"Hessen":5,"Berlin":1,"Bayern-München":1,"Schleswig-Holstein":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Hessen":6,"Berlin":4,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-München":2,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":7,"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Welche Voraussetzungen hat die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG und warum wurde sie eingeführt?","a":"Seit 2022 steuerfrei sind Einnahmen und Entnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kW (Bruttonennleistung) auf, an oder in Einfamilienhäusern einschließlich Nebengebäuden und Gewerbeimmobilien, bei übrigen Gebäuden (zum Beispiel Mehrfamilienhäuser) bis 15 kW je Wohn-/Gewerbeeinheit (für nach dem 31.12.2024 angeschaffte, in Betrieb genommene oder erweiterte Anlagen 30 kW je Einheit, JStG 2024); insgesamt höchstens 100 kW je Steuerpflichtigen beziehungsweise Mitunternehmerschaft; diese Grenze ist nach Verwaltungsauffassung (BMF vom 17.07.2023) eine Freigrenze, bei Überschreiten entfällt die Befreiung für alle Anlagen. Unabhängig von der Verwendung des Stroms. Ziele: Klimaschutz und Vereinfachung (keine Gewinnermittlung, keine Liebhabereiprüfung).","n":["§ 3 Nr. 72 EStG"]},{"f":"Welche Folgen hat die Steuerbefreiung?","a":"Mit den steuerfreien Einnahmen zusammenhängende Ausgaben sind nicht abziehbar (§ 3c Abs. 1); keine Gewinnermittlung und Anlage EÜR erforderlich. Keine gewerbliche Abfärbung auf andere Tätigkeiten einer Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 n. F.). Gewerbesteuer: Befreiung nach § 3 Nr. 32 GewStG. Kein IAB für befreite Anlagen. Umsatzsteuerlich ist davon der Nullsteuersatz für Lieferung und Installation (§ 12 Abs. 3 UStG) zu unterscheiden.","n":["§ 3c Abs. 1 EStG","§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG","§ 3 Nr. 32 GewStG"],"xu":true},{"f":"Ein Handwerker installiert 2022 eine 20-kW-Anlage auf dem Betriebsgebäude (60 % Einspeisung, Rest Eigenverbrauch im Betrieb). Was gilt bei mehreren Anlagen mit zusammen 150 kW?","a":"Gewerbeimmobilie bis 30 kW: Einnahmen aus der Einspeisung steuerfrei; damit zusammenhängende Aufwendungen sind nach § 3c Abs. 1 EStG nicht abziehbar. Soweit der Strom unmittelbar im eigenen Betrieb verbraucht wird, greift das Abzugsverbot nach Verwaltungsauffassung (BMF vom 17.07.2023) nicht; die Aufwendungen sind insoweit (hier 40 %) als Betriebsausgaben abziehbar. Bei 150 kW insgesamt wird die 100-kW-Grenze überschritten; sie ist nach Verwaltungsauffassung (BMF vom 17.07.2023) eine Freigrenze, sodass die Befreiung für alle Anlagen entfällt.","n":["§ 3 Nr. 72 EStG","§ 3c Abs. 1 EStG"]}],"b":["Wie wurden PV-Anlagen neu geregelt?","Welche Regelungen gelten für Photovoltaikanlagen?","Wie werden PV-Anlagen in ESt und GewSt behandelt?","Was gilt bei mehreren PV-Anlagen mit zusammen 150 kW?"],"u":true,"w":6.25,"typ":"jahr","peak":2023},{"i":"pv-anlagen-altfaelle","f":"ESt","t":"PV-Anlagen vor 2022: Liebhaberei und Abfärbung","n":3,"q":4,"k":{"Düsseldorf":1,"Bayern-München":2},"kq":{"Düsseldorf":2,"Bayern-München":2},"y":{"2022":1,"2023":1,"2024":1},"c":[{"f":"Ehegatten (50/50) errichten 2021 auf ihrem vermieteten Gebäude eine 30-kW-PV-Anlage mit Verlust. Was ist zu beachten?","a":"Rechtslage vor 2022: Gewerbliche Einkünfte aus der Stromeinspeisung (§ 15); Vereinfachungsregel nach BMF 2021 (Liebhaberei auf Antrag) nur für Anlagen bis 10 kW, darüber Totalgewinnprognose. Wird die Anlage von derselben Ehegatten-GbR betrieben, die vermietet, droht Abfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1; nach BFH greift sie nicht, wenn die gewerblichen Nettoumsätze 3 % der Gesamtnettoumsätze und 24.500 € nicht übersteigen (Bagatellgrenze). Bei Einnahmen der Vermietung von 150.000 € und geringen PV-Umsätzen daher keine Infektion. Seit 2022 ist bei nach § 3 Nr. 72 steuerfreien PV-Anlagen kein Gewinn zu ermitteln und § 15 Abs. 3 Nr. 1 nicht anzuwenden (§ 3 Nr. 72 S. 2 und 3), sodass keine Abfärbung droht.","n":["§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG","§ 15 Abs. 2 EStG","§ 3 Nr. 72 EStG"]}],"b":["Wird die Vermietung durch die PV-Anlage gewerblich infiziert?","Fall: Ehegatten (50/50) bauen 2021 auf ihr vermietetes Gebäude eine 30-kW-PV-Anlage (Verlust 1.500 EUR; V+V-Einnahmen 150.000 EUR). Was ist zu beachten?","PV-Anlage mit Batteriespeicher 2021 und 2022: Ertragsteuer"],"u":false,"w":1.7},{"i":"investitionsabzugsbetrag","f":"ESt","t":"Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG","n":3,"q":4,"k":{"Schleswig-Holstein":1,"Hessen":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Schleswig-Holstein":2,"Hessen":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Welche Voraussetzungen hat ein Investitionsabzugsbetrag?","a":"Bis zu 50 % der voraussichtlichen AK/HK eines beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsguts des Anlagevermögens, das im Jahr der Investition und im Folgejahr (fast) ausschließlich (mindestens 90 %) betrieblich genutzt wird (auch Vermietung); Gewinngrenze 200.000 € im Abzugsjahr; Summe höchstens 200.000 € je Betrieb; Investitionsfrist 3 Jahre. Bei Investition Hinzurechnung und optional Minderung der AK; sonst Rückgängigmachung im Abzugsjahr mit Zinsen (§ 233a AO). Daneben Sonder-AfA nach § 7g Abs. 5 bis 40 % (Wirtschaftsgüter angeschafft nach 2023).","n":["§ 7g Abs. 1 bis 6 EStG"],"xu":true},{"f":"Ein IAB wurde 2024 für eine PV-Anlage gebildet, die bei Kauf 2025 nach § 3 Nr. 72 steuerfrei ist. Rückgängig machen? Was gilt bei Verkauf eines Mitunternehmeranteils an einer PV-GbR?","a":"Für steuerbefreite Anlagen kann kein IAB gebildet werden; nach Verwaltungsauffassung ist ein zuvor gebildeter IAB nach § 7g Abs. 3 rückgängig zu machen, wenn die Investition in einen steuerfreien Betrieb erfolgt. Gegenansicht: IAB wurde rechtmäßig gebildet, Rückgängigmachung nicht im Gesetz vorgesehen. Der BFH hat im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung ernstliche Zweifel an der Rückgängigmachung geäußert (Beschluss vom 15.10.2024, III B 24/24); die Frage ist umstritten. IAB bei Personengesellschaften: Nach BFH gesellschaftsbezogen (Gesamthands- beziehungsweise Sonderbereich je nach geplanter Investition); der Erwerber eines Mitunternehmeranteils kann keinen IAB für Investitionen der Gesellschaft in seinem Sonderbereich bilden.","n":["§ 7g Abs. 1 und 3 EStG","§ 3 Nr. 72 EStG"]}],"b":["Welche Voraussetzungen hat ein Investitionsabzugsbetrag?","Fall: IAB 2024 für PV-Anlage gebildet, Anlage wird durch Grenzanhebung bei Kauf 2025 steuerfrei. Muss der IAB rückgängig gemacht werden?","Investitionsabzugsbetrag vor Gründung"],"u":true,"w":2.4},{"i":"ruecklage-6b","f":"ESt","t":"Übertragung stiller Reserven § 6b EStG","n":3,"q":3,"k":{"Schleswig-Holstein":1,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Schleswig-Holstein":1,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"y":{"2024":2,"2025":1},"c":[{"f":"Unter welchen Voraussetzungen können stille Reserven nach § 6b EStG übertragen werden?","a":"Veräußerung von Grund und Boden, Aufwuchs (LuF), Gebäuden oder Binnenschiffen, die mindestens 6 Jahre ununterbrochen zum Anlagevermögen einer inländischen Betriebsstätte gehörten; Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder § 5 (für § 4 Abs. 3: § 6c). Abzug von den AK/HK begünstigter Reinvestitionen im Veräußerungsjahr oder im Vorjahr (Gebäude auf Gebäude; Grund und Boden auf Grund und Boden oder Gebäude), sonst Rücklage für 4 Jahre (6 Jahre bei Neubau). Ohne Reinvestition Auflösung mit Gewinnzuschlag von 6 % je Jahr. Für Anteile an Kapitalgesellschaften bei natürlichen Personen bis 500.000 € (§ 6b Abs. 10).","n":["§ 6b EStG","§ 6c EStG"]},{"f":"Kann eine § 6b-Rücklage auf ein Wirtschaftsgut übertragen werden, das eine Personengesellschaft anschafft?","a":"Ja, die Begünstigung ist personenbezogen (R 6b.2 EStR): Die Rücklage eines Mitunternehmers kann auf Anschaffungen der Gesellschaft übertragen werden, soweit das Wirtschaftsgut ihm anteilig zuzurechnen ist; die Übertragung erfolgt über eine Ergänzungsbilanz. Umgekehrt kann eine Rücklage der Gesellschaft anteilig auf Reinvestitionen im Sonder- oder Einzelbetriebsvermögen übertragen werden.","n":["§ 6b EStG"]}],"b":["Kurze Frage zu § 6b EStG.","Fall zu § 6b EStG: Übertragung stiller Reserven?","Übertragung einer § 6b Rücklage, Steuerstundung"],"u":false,"w":2.25},{"i":"bas-voraussetzungen","f":"ESt","t":"Betriebsaufspaltung: Voraussetzungen","n":13,"q":16,"k":{"Hamburg":2,"Baden-Württemberg":6,"Schleswig-Holstein":2,"Bayern-München":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Unbekannt":1},"kq":{"Hamburg":5,"Baden-Württemberg":6,"Schleswig-Holstein":2,"Bayern-München":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Unbekannt":1},"y":{"2023":2,"2024":3,"2025":8},"c":[{"f":"A vermietet ein Grundstück an seine GmbH. Welche Voraussetzungen hat eine Betriebsaufspaltung?","a":"Richterrechtliches Institut. Sachliche Verflechtung: Überlassung mindestens einer für die Betriebs-GmbH funktional wesentlichen Betriebsgrundlage; Grundstücke (auch Büro- und Verwaltungsgebäude) regelmäßig, ebenso betriebsnotwendige Schutzrechte oder Lizenzen; Darlehen beziehungsweise Geld sind nach Rspr. keine wesentliche Betriebsgrundlage. Personelle Verflechtung: einheitlicher geschäftlicher Betätigungswille, das heißt dieselbe Person oder Personengruppe beherrscht beide Unternehmen (regelmäßig Stimmrechtsmehrheit; Personengruppentheorie). Die Höhe der Miete ist unerheblich; eine überhöhte Miete führt in Höhe des unangemessenen Teils zu einer vGA.","n":["§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG","§ 15 Abs. 2 EStG"]},{"f":"Liegt eine Betriebsaufspaltung vor, wenn eine GbR mit unterschiedlichen Beteiligungen vermietet, wenn die Ehefrau an der GmbH beteiligt ist oder wenn der Vermieter erst im Laufe des Jahres die Mehrheit an der GmbH erwirbt?","a":"Bei einer Besitz-GbR kommt es darauf an, ob die Person oder Gruppe, die die GmbH beherrscht, auch in der GbR ihren Willen durchsetzen kann; ist nach Gesellschaftsvertrag Einstimmigkeit erforderlich und ist ein Nur-Besitz-Gesellschafter beteiligt, fehlt die Beherrschung. Ehegattenanteile werden nicht zusammengerechnet (BVerfG), außer bei zusätzlichen Beweisanzeichen; Anteile minderjähriger Kinder werden bei elterlicher Vermögenssorge zugerechnet. Mit Erwerb der Mehrheit entsteht die Betriebsaufspaltung ab diesem Zeitpunkt; Grundstück und Anteile werden eingelegt. Verbilligte Vermietung ohne Mehrheit: keine Betriebsaufspaltung.","n":["§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG","§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG"]}],"b":["Welche Voraussetzungen hat eine Betriebsaufspaltung?","Liegt im Fall der verbilligten Vermietung eine Betriebsaufspaltung vor?","Mehrere Fälle zur Betriebsaufspaltung: Greift im konkreten Fall das Durchgriffsverbot?","Liegt durch die betriebsnotwendige Lizenz und das wesentliche Darlehen eine Betriebsaufspaltung vor? Welche Folgen?"],"u":false,"w":10,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Darlehen begründet sachliche Verflechtung","richtig":"Geldmittel sind regelmäßig keine wesentliche Betriebsgrundlage.","n":["§ 15 EStG"]}]},{"i":"bas-rechtsfolgen","f":"ESt","t":"Betriebsaufspaltung: Rechtsfolgen, Vor- und Nachteile","n":5,"q":6,"k":{"Hamburg":2,"Niedersachsen":1,"Schleswig-Holstein":1,"Brandenburg":1},"kq":{"Hamburg":3,"Niedersachsen":1,"Schleswig-Holstein":1,"Brandenburg":1},"y":{"2023":1,"2024":3,"2025":1},"c":[{"f":"Welche Rechtsfolgen hat die Betriebsaufspaltung?","a":"Die Vermietung wird beim Besitzunternehmen zum Gewerbebetrieb (§ 15) mit Gewerbesteuerpflicht; keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG. Das überlassene Wirtschaftsgut und die Anteile an der Betriebs-GmbH sind (notwendiges) Betriebsvermögen; bei Entstehen Einlage zum Teilwert, bei § 17-Anteilen höchstens AK (§ 6 Abs. 1 Nr. 5). Ausschüttungen sind gewerbliche Einkünfte mit Teileinkünfteverfahren statt Abgeltungsteuer; Aufwendungen nach § 3c Abs. 2 nur zu 60 % abziehbar. Gewerbesteueranrechnung beim Besitzunternehmer nach § 35 (4,0-faches des anteiligen Messbetrags, höchstens tatsächliche GewSt).","n":["§ 15 EStG","§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG","§ 3 Nr. 40 EStG","§ 35 EStG"]},{"f":"Welche Vor- und Nachteile hat die Betriebsaufspaltung?","a":"Vorteile: Haftungsbegrenzung (Vermögen in Besitzgesellschaft), abziehbare Geschäftsführergehälter und Pensionszusagen bei der GmbH, Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 € beim Besitz-Personenunternehmen (die Betriebs-GmbH hat keinen), Betriebsvermögen für die Erbschaftsteuer. Nachteile: stille Reserven auch im Grundstück steuerverstrickt, kein steuerfreier Verkauf nach § 23 mehr, Gewerbesteuer auf Mieten, Gefahr einer ungewollten Betriebsaufgabe bei Wegfall einer Voraussetzung (zum Beispiel Erbfall, Anteilsverkauf) mit Aufdeckung aller stillen Reserven einschließlich der GmbH-Anteile.","n":["§ 16 Abs. 3 EStG"]}],"b":["Welche Rechtsfolgen hat die Betriebsaufspaltung?","Wie wird die Gewerbesteuer im BAS-Fall angerechnet?","Welche Vor- und Nachteile hat eine Betriebsaufspaltung?","Welche Nachteile bringt die Betriebsaufspaltung mit sich?"],"u":false,"w":3.5,"typ":"dauer"},{"i":"bas-formen-mopeg","f":"ESt","t":"Betriebsaufspaltung: Formen und MoPeG","n":6,"q":7,"k":{"Hessen":1,"Unbekannt":1,"Schleswig-Holstein":1,"Brandenburg":1,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Unbekannt":2,"Brandenburg":1,"Hessen":1,"Schleswig-Holstein":1,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"y":{"2024":2,"2025":4},"c":[{"f":"Erläutern Sie echte und unechte, mitunternehmerische und kapitalistische Betriebsaufspaltung.","a":"Echte BAS: ein bisher einheitliches Unternehmen wird in Besitz- und Betriebsunternehmen aufgespalten. Unechte BAS: beide Unternehmen entstehen unabhängig voneinander (zum Beispiel Vermietung an eine bereits bestehende GmbH). Die Rechtsfolgen sind gleich. Mitunternehmerische BAS: Betriebsunternehmen ist eine Personengesellschaft; sie hat Vorrang vor der Zuordnung zum Sonderbetriebsvermögen. Kapitalistische BAS: Besitzunternehmen ist eine Kapitalgesellschaft; Grundsätze nur eingeschränkt anwendbar. Umgekehrte BAS: Kapitalgesellschaft vermietet an eine von ihr beherrschte Personengesellschaft.","n":["§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 2 EStG"]},{"f":"Welche steuerlichen Auswirkungen hat das MoPeG, insbesondere auf die Betriebsaufspaltung?","a":"Seit 1.1.2024 ist die GbR rechtsfähig, das Gesamthandsprinzip wurde zivilrechtlich aufgegeben; Eintragung im Gesellschaftsregister (eGbR) möglich. Ertragsteuerlich gelten rechtsfähige Personengesellschaften weiter als Gesamthand (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 AO), Transparenzprinzip bleibt. Für die BAS bedeutsam: Stimmkraft richtet sich bei der GbR mangels abweichender Vereinbarung nach den Beteiligungsverhältnissen (§ 709 Abs. 3 BGB) statt nach Köpfen; Beschlüsse sind grundsätzlich einstimmig zu fassen (§ 714 BGB). Gesellschaftsverträge sind daher auf die personelle Verflechtung zu prüfen. Daneben: Option zur Körperschaftsteuer auch für GbR.","n":["§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO","§ 1a KStG"]}],"b":["Welche Form der Betriebsaufspaltung liegt vor?","Erläutern Sie echte und unechte Betriebsaufspaltung.","Welche steuerrechtlichen Auswirkungen hat das MoPeG?","Zwei Fälle zur Betriebsaufspaltung: Was ändert sich durch das MoPeG?"],"u":true,"w":4.8,"typ":"jahr","peak":2025},{"i":"bas-entstehen-vermeiden","f":"ESt","t":"Betriebsaufspaltung: Entstehen, Verpachtung, Vermeidung","n":4,"q":5,"k":{"Düsseldorf":1,"Unbekannt":1,"Südbaden":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Düsseldorf":1,"Unbekannt":1,"Südbaden":2,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Ein Vater überlässt der 100 %-GmbH seines Sohnes unentgeltlich ein Grundstück, stirbt, und der Sohn erbt es. Folgen?","a":"Bis zum Erbfall keine personelle Verflechtung. Mit dem Erbfall beherrscht der Sohn beide Unternehmen; es entsteht eine Betriebsaufspaltung, auch bei unentgeltlicher Überlassung, wenn das Besitzunternehmen Gewinnerzielungsabsicht hat (Wertsteigerung der Anteile). Grundstück und GmbH-Anteile werden in das Besitzunternehmen eingelegt (§ 6 Abs. 1 Nr. 5, Anteile höchstens AK). Künftige Mieterträge, Ausschüttungen und Wertsteigerungen sind gewerblich.","n":["§ 15 EStG","§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG"]},{"f":"Ein Einzelunternehmer verpachtet den ganzen Betrieb an eine von ihm beherrschte GmbH und will die Betriebsaufgabe erklären. Geht das? Wie lässt sich eine BAS beim Grundstückserwerb vermeiden?","a":"Nein. Die Betriebsaufspaltung hat Vorrang vor dem Verpächterwahlrecht; solange die Verflechtung besteht, ist das Besitzunternehmen gewerblich und eine Aufgabeerklärung nicht möglich. Vermeidung beim Erwerb durch den 100 %-Gesellschafter-Geschäftsführer: Erwerb durch Ehegatten oder volljährige Kinder ohne beherrschende Stellung (Wiesbadener Modell), Einstimmigkeitsabrede mit Nur-Besitz-Gesellschafter, Erwerb durch die GmbH selbst. Alternativ bewusste Gestaltung über gewerblich geprägte GmbH & Co. KG, um eine ungewollte Betriebsaufgabe zu verhindern.","n":["§ 16 Abs. 3b EStG","§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG"]}],"b":["Wie lässt sich eine Betriebsaufspaltung vermeiden?","Fall: Einzelunternehmer verpachtet ganzen Betrieb an von ihm beherrschte GmbH und will Betriebsaufgabe erklären: geht das?","Fall: Vater überlässt der 100 %-GmbH des Sohnes unentgeltlich ein Grundstück, stirbt, Sohn erbt das Grundstück. Was folgt aus der entstehenden Betriebsaufspaltung?","Betriebsaufspaltung endet durch Aufnahme eines neuen Gesellschafters: Vermeidung über GmbH & Co. KG"],"u":false,"w":3.1,"typ":"dauer"},{"i":"zebra-begriff","f":"ESt","t":"Zebragesellschaft: Begriff und Einkünftequalifikation","n":7,"q":9,"k":{"Düsseldorf":5,"Hamburg":1,"Schleswig-Holstein":1},"kq":{"Düsseldorf":6,"Hamburg":1,"Schleswig-Holstein":2},"y":{"2022":1,"2023":1,"2024":3,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Was ist eine Zebragesellschaft? Eine vermögensverwaltende GbR (80 % GmbH, 20 % natürliche Person) vermietet Grundstücke. Einkünfte?","a":"Vermögensverwaltende Personengesellschaft, an der mindestens ein Gesellschafter betrieblich beteiligt ist. Die Einkünfte werden auf Gesellschaftsebene als V+V ermittelt; beim betrieblich beteiligten Gesellschafter werden sie in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert (GmbH: § 8 Abs. 2 KStG), bei der natürlichen Person bleiben es Einkünfte nach § 21. Keine gewerbliche Prägung, da die natürliche Person als GbR-Gesellschafterin persönlich haftet; keine Infektion durch die GmbH.","n":["§ 21 EStG","§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG","§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO"]},{"f":"Welche verfahrensrechtlichen Wirkungen hat die Zebragesellschaft und welche Gestaltungsspielräume gibt es?","a":"Die gesonderte und einheitliche Feststellung erfasst die Einkünfte aus V+V; die Umqualifizierung beim betrieblich beteiligten Gesellschafter nimmt nach BFH GrS das für dessen Besteuerung zuständige Finanzamt vor. Gestaltung: Durch Halten der Beteiligung über eine Zebragesellschaft bleibt für natürliche Personen Privatvermögen erhalten (§ 23 nach 10 Jahren), eine gewerbliche Prägung wird durch Beteiligung einer haftenden natürlichen Person oder durch Geschäftsführung eines Kommanditisten vermieden.","n":["§ 180 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a AO"]}],"b":["Was ist eine Zebragesellschaft?","Woran erkennt man eine Zebragesellschaft (Beispiel)?","Was ist eine Zebragesellschaft und welche verfahrensrechtlichen Wirkungen hat sie?","Fall: GbR aus GmbH und natürlicher Person (vermögensverwaltend): wie sind die Einkünfte einzuordnen?"],"u":false,"w":4.95,"typ":"dauer"},{"i":"zebra-veraeusserung","f":"ESt","t":"Zebragesellschaft: Veräußerungen und Gewinnermittlung","n":5,"q":8,"k":{"Düsseldorf":3,"Hamburg":1,"Schleswig-Holstein":1},"kq":{"Düsseldorf":5,"Schleswig-Holstein":2,"Hamburg":1},"y":{"2022":1,"2023":1,"2024":2,"2025":1},"c":[{"f":"Die Zebra-GbR verkauft ein Grundstück nach mehr als beziehungsweise weniger als 10 Jahren. Folgen bei natürlicher Person und GmbH?","a":"Bruchteilsbetrachtung: Die Wirtschaftsgüter sind den Gesellschaftern anteilig zuzurechnen (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO). Natürliche Person: privates Veräußerungsgeschäft nur innerhalb von 10 Jahren (§ 23 Abs. 1 S. 4); danach nicht steuerbar. GmbH: anteiliger Veräußerungsgewinn (80 %) stets steuerpflichtig, da sie nur betriebliche Einkünfte hat. Hält ein Gesellschafter seinen Anteil im BV und der andere im PV, gilt Entsprechendes: § 15 beim einen, §§ 21, 23 beim anderen.","n":["§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO","§ 23 Abs. 1 S. 4 EStG"]},{"f":"Was gilt für Betriebsvermögen und Gewinnermittlung beim betrieblich beteiligten Gesellschafter? Die GmbH veräußert einen Pkw an die GbR, an der sie zu 80 % beteiligt ist.","a":"Beim betrieblich Beteiligten gehören die anteiligen Wirtschaftsgüter zu seinem Betriebsvermögen; der Gewinn ist nach § 4 Abs. 1/§ 5 zu ermitteln (Bruchteilsbetrachtung statt Spiegelbildmethode, die nur für Mitunternehmerschaften gilt). Zu Beginn sind gegebenenfalls eigene Ansätze (AK, AfA) fortzuführen. Veräußerung an die GbR: Soweit die GmbH selbst beteiligt ist (80 %), veräußert sie an sich selbst; Gewinn nur zu 20 % realisiert.","n":["§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO","§ 4 Abs. 1 EStG","§ 5 EStG"]}],"b":["Was gilt bei der Zebragesellschaft für das Betriebsvermögen?","Wie grenzt sich die Spiegelbildmethode von § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO ab?","Die GbR veräußert ein Grundstück: Folgen bei der natürlichen Person?","Fall (Forts.): Behandlung SBV und Grundstücksveräußerung durch die natürliche Person?"],"u":false,"w":3.25,"typ":"dauer"},{"i":"mitunternehmerschaft","f":"ESt","t":"Mitunternehmerschaft und atypisch stille Gesellschaft","n":10,"q":11,"k":{"Düsseldorf":2,"Bayern-München":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":6},"kq":{"Düsseldorf":3,"Bayern-München":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":6},"y":{"2023":1,"2025":7,"2026":2},"c":[{"f":"Was ist eine Mitunternehmerschaft, welche Gesellschaften fallen darunter und welche Einkünfte werden erzielt?","a":"Mitunternehmer ist, wer zivilrechtlich Gesellschafter einer Personengesellschaft (oder einer wirtschaftlich vergleichbaren Gemeinschaft) ist und Mitunternehmerrisiko (Teilhabe an Gewinn, Verlust, stillen Reserven und Geschäftswert) sowie Mitunternehmerinitiative (mindestens Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechte wie ein Kommanditist) entfaltet; beide Merkmale können unterschiedlich ausgeprägt sein. Beispiele: OHG, KG, GbR, PartG, atypisch stille Gesellschaft, Erbengemeinschaft mit Betrieb. Einkünfte nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 (Gewinnanteil plus Sondervergütungen) beziehungsweise § 18 Abs. 4, § 13 Abs. 7.","n":["§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG"]},{"f":"Was ist eine (GmbH &) atypisch stille Gesellschaft?","a":"Stille Gesellschaft nach §§ 230 ff. HGB (Innengesellschaft, Einlage geht in das Vermögen des Inhabers über). Atypisch, wenn der Stille schuldrechtlich an stillen Reserven und Geschäftswert beteiligt ist und/oder Mitwirkungsrechte hat, sodass er Mitunternehmer ist. Bei einer GmbH als Inhaberin: Mitunternehmerschaft mit gesonderter und einheitlicher Gewinnfeststellung; die GmbH ist Schuldnerin der Gewerbesteuer. Verluste aus stillen Beteiligungen an KapG sind bei Kapitalgesellschaften als Beteiligten nach § 15 Abs. 4 S. 6 beschränkt.","n":["§ 230 HGB","§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG","§ 15 Abs. 4 S. 6 EStG"]}],"b":["Was ist eine Mitunternehmerschaft?","Was ist eine atypisch stille Gesellschaft?","Was sind die Voraussetzungen einer Mitunternehmerschaft?","Was ist eine Mitunternehmerschaft, welche Gesellschaften fallen darunter und welche Einkünfte werden erzielt?"],"u":false,"w":8.5,"typ":"dauer"},{"i":"sonderbetriebsvermoegen","f":"ESt","t":"Sonderbetriebsvermögen I und II","n":8,"q":11,"k":{"Düsseldorf":2,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":3,"Bayern-München":1},"kq":{"Düsseldorf":4,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-Nürnberg":2,"Baden-Württemberg":3,"Bayern-München":1},"y":{"2022":1,"2024":3,"2025":4},"c":[{"f":"Ein Kommanditist vermietet eine Immobilie an die GmbH & Co. KG. Welche Einkünfte? Gehören die Anteile an der Komplementär-GmbH zum Sonderbetriebsvermögen?","a":"Die Immobilie ist SBV I, die Miete Sondervergütung (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Hs. 2), gewerbliche Einkünfte. Anteile an der Komplementär-GmbH sind SBV II, wenn sie die Stellung in der KG stärken; das gilt nicht, wenn die GmbH einen eigenen Geschäftsbetrieb von nicht ganz untergeordneter Bedeutung hat (zum Beispiel Halten ausländischer Beteiligungen) oder bei einer Minderheitsbeteiligung unter 10 % ohne Einfluss (BFH). Darlehen zur Finanzierung der Beteiligung sind negatives SBV II.","n":["§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG","R 4.2 Abs. 2 EStR"]},{"f":"Eine Ehegatten-GbR vermittelt Ferienwohnungen; den Ehegatten gehört privat eine Ferienwohnung. SBV? Ein Gesellschafter gibt der KG ein Darlehen, mit dem sie eine GmbH-Beteiligung erwirbt: Kürzung der Sonderbetriebsausgaben nach § 3c?","a":"Die privat gehaltene Ferienwohnung dient nicht unmittelbar dem Betrieb der Vermittlungs-GbR, daher nach der Rechtsprechung kein SBV; ein Verkauf ist nach § 23 zu prüfen. Das Darlehen an die KG ist Sonderbetriebsvermögen, die Zinsen sind Sondervergütungen. Die Zinsaufwendungen der KG hängen zwar mit der Beteiligung zusammen, deren Erträge dem Teileinkünfteverfahren unterliegen; § 3c Abs. 2 EStG ist nach der Rechtsprechung des BFH aber im Wege teleologischer Reduktion nicht anzuwenden, soweit die Aufwendungen der Gesellschaft Sondervergütungen der Gesellschafter sind, weil sie den Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft nicht mindern (BFH vom 06.02.2020, IV R 5/18; BFH vom 16.11.2023, IV R 26/20).","n":["§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG","§ 3c Abs. 2 EStG"]}],"b":["Sind die Anteile an der Komplementär-GmbH Sonderbetriebsvermögen?","Sind die Sonderbetriebsausgaben wegen Teileinkünfteverfahren nach § 3c EStG zu kürzen?","Wie sind die Einlage des Veräußerungserlöses und das Darlehen in der PartGmbB zu behandeln?","Fall: Ehegatten-GbR (je 50 %) vermittelt Ferienwohnungen; Ehegatten besitzen privat eine Ferienwohnung. Gehört die Wohnung zum Sonderbetriebsvermögen?"],"u":true,"w":5.95,"typ":"dauer"},{"i":"sondervergutungen","f":"ESt","t":"Sondervergütungen: Geschäftsführergehalt bei der KG","n":3,"q":3,"k":{"Niedersachsen":1,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Niedersachsen":1,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Ein Gesellschafter mit 5 % an einer GmbH & Co. KG erhält monatlich 3.000 € Geschäftsführergehalt. Welche Einkünfte?","a":"Vergütungen für Tätigkeiten im Dienst der Gesellschaft sind Sondervergütungen und gehören zu den gewerblichen Einkünften (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 1 Hs. 2), unabhängig von der Beteiligungshöhe; keine Lohnsteuer. In der Gesamthandsbilanz Aufwand, in der Sonderbilanz Ertrag; Gewerbesteuer erfasst den Betrag. Dasselbe gilt, wenn das Gehalt von der Komplementär-GmbH gezahlt wird, deren einzige Aufgabe die Geschäftsführung der KG ist. Pensionszusagen: korrespondierende Bilanzierung.","n":["§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG"]}],"b":["Fall (Forts.): Wie ist das Geschäftsführergehalt von A bei der KG zu erfassen?","Fall: Gesellschafter mit 5 % an GmbH & Co. KG erhält monatlich 3 TEUR Gehalt. Welche Einkünfte liegen vor?","Sondervergütungen und Vorabgewinn, additive Gewinnermittlung"],"u":false,"w":2.4},{"i":"gewerbliche-praegung","f":"ESt","t":"Gewerbliche Prägung, Entprägung und Entfärbung","n":7,"q":8,"k":{"Bayern-München":3,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Bayern-München":4,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":3},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":4,"2026":1},"c":[{"f":"Was ist gewerbliche Prägung? Ein Kommanditist ist an einer vermietenden GmbH & Co. KG beteiligt.","a":"§ 15 Abs. 3 Nr. 2: Eine Personengesellschaft ohne originär gewerbliche Tätigkeit erzielt in vollem Umfang gewerbliche Einkünfte, wenn ausschließlich Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und nur diese oder Nichtgesellschafter zur Geschäftsführung befugt sind. Typisch: GmbH & Co. KG mit Komplementär-GmbH als Geschäftsführerin. Dann gewerbliche Einkünfte des Kommanditisten, Gewerbesteuer (gegebenenfalls erweiterte Kürzung). Ist ein Kommanditist (natürliche Person) zur Geschäftsführung befugt, entfällt die Prägung, Einkünfte aus § 21.","n":["§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG"]},{"f":"Wie erfolgt eine Entprägung beziehungsweise Entfärbung und welche Folgen hat sie?","a":"Entprägung: Bestellung eines Kommanditisten (natürliche Person) zum Geschäftsführer oder Aufnahme einer natürlichen Person als Komplementär. Folge: Wegfall des Gewerbebetriebs, Betriebsaufgabe mit Aufdeckung aller stillen Reserven (§ 16 Abs. 3), außer es liegt eine Betriebsverpachtung oder Betriebsaufspaltung vor. Entfärbung (Abfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 vermeiden): Ausgliederung der gewerblichen Tätigkeit auf eine personenidentische Schwestergesellschaft oder Einhaltung der Bagatellgrenze (gewerbliche Nettoumsätze höchstens 3 % der Gesamtnettoumsätze und höchstens 24.500 €). Achtung: Die Abfärbung tritt nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 auch ein, wenn die gewerbliche Tätigkeit Verluste bringt oder die Beteiligungseinkünfte negativ sind; der Gesetzgeber hat damit die gegenteilige BFH-Rechtsprechung (2018) überholt, auch für Veranlagungszeiträume vor 2019.","n":["§ 15 Abs. 3 Nr. 1 und 2 EStG","§ 16 Abs. 3 EStG"]}],"b":["Was ist gewerbliche Prägung?","Wie erfolgt eine \"Entprägung\" beziehungsweise \"Entfärbung\"? (detailliert)","Fall: GmbH & Co. KG vermietet Grundstück an fremden Dritten. Welche Einkünfte erzielt sie?","Holding-GmbH & Co. KG: gewerbliche Prägung"],"u":false,"w":5.65,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Abfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG","richtig":"Maßgeblich ist die gewerbliche Prägung (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) und ihre Vermeidung durch Entprägung.","n":["§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG"]}]},{"i":"rechtsformneutralitaet-option","f":"ESt","t":"Rechtsformneutralität, Besteuerung PersG vs. KapG, Option","n":5,"q":6,"k":{"Niedersachsen":1,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-Nürnberg":2,"Bayern-München":1},"kq":{"Niedersachsen":1,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-Nürnberg":3,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Wie wird eine GmbH & Co. KG besteuert und was ist Rechtsformneutralität?","a":"Personengesellschaft ist transparent: Gewinn wird festgestellt und den Gesellschaftern zugerechnet; natürliche Personen mit persönlichem Tarif bis 45 % zzgl. Soli, Gewerbesteuer auf Gesellschaftsebene mit Anrechnung nach § 35; Komplementär-GmbH mit 15 % KSt. Kapitalgesellschaft: etwa 30 % (KSt plus GewSt) auf Gesellschaftsebene, bei Ausschüttung zusätzlich Abgeltungsteuer beziehungsweise TEV. Rechtsformneutralität: annähernd gleiche Belastung unabhängig von der Rechtsform; Instrumente sind die Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a) und die Option zur KSt (§ 1a KStG).","n":["§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG","§ 34a EStG","§ 1a KStG","§ 35 EStG"]},{"f":"Ein Kommanditist zahlt zu viel Steuern. Wie kann er weniger zahlen?","a":"Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a (28,25 % zzgl. Soli auf nicht entnommene Gewinne, Nachversteuerung 25 % bei Entnahme). Option nach § 1a KStG: Gesellschaft wird wie eine KapG besteuert (KSt 15 %, ab 2028 schrittweise Senkung auf 10 % bis 2032); Antrag spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres, fiktiver Formwechsel nach § 25 UmwStG; Gehälter werden § 19, Entnahmen werden Ausschüttungen. Der Thesaurierungssteuersatz nach § 34a sinkt ab 2028 ebenfalls schrittweise (bis 25 % ab 2032).","n":["§ 34a EStG","§ 1a KStG"]}],"b":["Wie können die Gesellschafter weniger Steuern zahlen?","Was ist Rechtsformneutralität? Erklären Sie sie mit Beispielen.","Mandant möchte weniger Steuern zahlen. Welche Möglichkeiten gibt es?","Welche Unterschiede bestehen in der Besteuerung von PersG und KapG? Erläutern Sie auch § 34a EStG."],"u":true,"w":3.8,"typ":"dauer"},{"i":"thesaurierung-34a","f":"ESt","t":"Thesaurierungsbegünstigung § 34a im Detail","n":4,"q":5,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":2,"Bayern-München":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":3,"Bayern-München":1},"y":{"2024":1,"2025":3},"c":[{"f":"Prüfen Sie die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG vollständig.","a":"Antrag des Steuerpflichtigen für Gewinne aus LuF, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit, die durch Bilanzierung ermittelt werden; bei Mitunternehmern nur bei Gewinnanteil über 10 % oder über 10.000 €. Begünstigt ist der nicht entnommene Gewinn: Gewinn nach § 4 Abs. 1 S. 1 beziehungsweise § 5 vermindert um den positiven Saldo aus Entnahmen und Einlagen. Außerbilanziell hinzugerechnete nicht abziehbare Betriebsausgaben sind nicht begünstigt; seit dem Wachstumschancengesetz wird aber die Gewerbesteuer des Wirtschaftsjahres hinzugerechnet, und Entnahmen zur Zahlung der begünstigten Einkommensteuer und des Solidaritätszuschlags bleiben außer Ansatz (BMF-Anwendungsschreiben vom 12.3.2025). Steuersatz 28,25 % zzgl. Soli (etwa 29,8 %), ab 2028 schrittweise sinkend bis 25 % ab 2032. Nachversteuerungspflichtiger Betrag wird gesondert festgestellt; Nachversteuerung mit 25 %, wenn Entnahmen den Gewinn übersteigen, sowie bei Veräußerung, Aufgabe, Einbringung in KapG oder Wechsel zu § 4 Abs. 3.","n":["§ 34a EStG"]},{"f":"Ein Einzelunternehmer hat einen sehr hohen Gewinn. Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?","a":"Thesaurierung nach § 34a bei Gewinnen, die im Betrieb verbleiben; Investitionsabzugsbetrag und Sonder-AfA nach § 7g; degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter (befristet, nach dem Investitionssofortprogramm 30 % für Anschaffungen von Juli 2025 bis 2027); § 6b-Rücklage; Einbringung in eine KapG oder Wechsel in eine KG mit Option nach § 1a KStG. Zu beachten ist der Liquiditätsbedarf für Entnahmen.","n":["§ 34a EStG","§ 7g EStG","§ 7 Abs. 2 EStG"]}],"b":["Prüfen Sie die Thesaurierungsbegünstigung vollständig.","Wie hoch ist die effektive Belastung bei Thesaurierung nach § 34a EStG?","Wie funktioniert die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG im Detail?","Thesaurierungsbegünstigung § 34a EStG"],"u":true,"w":3.25},{"i":"betriebsveraeusserung-16","f":"ESt","t":"Betriebsveräußerung und -aufgabe § 16, § 34","n":13,"q":15,"k":{"Berlin":1,"Hessen":1,"Baden-Württemberg":4,"Thüringen":1,"Bayern-München":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Hamburg":1,"Düsseldorf":3},"kq":{"Berlin":1,"Hessen":1,"Baden-Württemberg":5,"Thüringen":1,"Bayern-München":2,"Rheinland-Pfalz":1,"Hamburg":1,"Düsseldorf":3},"y":{"2023":3,"2024":3,"2025":6,"2026":1},"c":[{"f":"Ein 60-jähriger Vater will seinen Betrieb veräußern. Voraussetzungen und Begünstigungen? Unterschied zur Betriebsaufgabe?","a":"Veräußerung: Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang an einen Erwerber, der den Betrieb fortführen kann. Aufgabe: Einstellung der Tätigkeit, Wirtschaftsgüter werden in einem einheitlichen Vorgang innerhalb kurzer Zeit an verschiedene Erwerber veräußert oder entnommen (§ 16 Abs. 3); für eine gestreckte Aufgabe gibt es keinen starren Zeitraum, nach Rspr. sind mehr als etwa 36 Monate regelmäßig zu lang. Wesentliche Betriebsgrundlagen bei § 16 funktional und quantitativ (erhebliche stille Reserven). Begünstigungen: Freibetrag 45.000 € ab 55 Jahren oder bei Berufsunfähigkeit, einmal im Leben, auf Antrag, abgeschmolzen ab 136.000 € (§ 16 Abs. 4); § 34 Abs. 1 Fünftelregelung oder § 34 Abs. 3 56 % des durchschnittlichen Steuersatzes (mind. 14 %) bis 5 Mio. €, einmal im Leben.","n":["§ 16 Abs. 1 bis 4 EStG","§ 34 Abs. 1 und 3 EStG"]},{"f":"Eine Einmann-GmbH & Co. KG (vermietend) wird verkauft; Vertrag Nov. 2021, Nutzen und Lasten Feb. 2022, der 65-jährige Gesellschafter stirbt im Dez. 2021. Erhalten die 40-jährigen Erben den Freibetrag?","a":"Gewerblich geprägte Personengesellschaft; Betriebsveräußerung nach § 16. Veräußerungszeitpunkt ist der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (Feb. 2022), also nach dem Erbfall; Veräußerer sind die Erben. Die persönlichen Voraussetzungen des § 16 Abs. 4 (Alter) müssen beim Veräußerer vorliegen; die Erben erfüllen sie nicht, kein Freibetrag und kein § 34 Abs. 3.","n":["§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG","§ 16 Abs. 4 EStG"]},{"f":"Ein Mitunternehmer veräußert seinen 5 %-Anteil mit 5 Mio. € Gewinn; eine Komplementär-GmbH veräußert ihre Beteiligung an einer KG. Folgen?","a":"Veräußerung des gesamten Mitunternehmeranteils einschließlich SBV ist nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 begünstigt; § 34 Abs. 3 möglich bei 55 Jahren oder Berufsunfähigkeit, Antrag, einmal im Leben, bis 5 Mio. €. Gewinn = Veräußerungspreis minus Veräußerungskosten minus Kapitalkonto (einschließlich Ergänzungs- und Sonderbilanzen). Teilanteilsveräußerung ist laufender Gewinn (§ 16 Abs. 1 S. 2). Bei der GmbH keine Begünstigungen nach § 16 Abs. 4/§ 34; der Gewinn unterliegt bei der KG der Gewerbesteuer (§ 7 S. 2 Nr. 2 GewStG). Bei doppelstöckigen Strukturen ist die gewerbesteuerliche Zuordnung des Gewinns zu Ober- und Untergesellschaft gesondert zu prüfen.","n":["§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG","§ 34 Abs. 3 EStG","§ 7 S. 2 GewStG"]},{"f":"A und B wollen ihre OHG verkaufen und das Grundstück zurückbehalten. Ein Freiberufler verkauft seine Praxis, arbeitet für den Erwerber und macht sich nach Monaten mit Mandanten wieder selbständig. Beurteilung?","a":"OHG: Veräußerung der Mitunternehmeranteile (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2); das zurückbehaltene Grundstück wird entnommen und mit dem gemeinen Wert angesetzt (§ 16 Abs. 3 S. 7); da alle stillen Reserven aufgedeckt werden, bleibt die Begünstigung. Freiberufler: Begünstigt nur, wenn die Tätigkeit im bisherigen örtlichen Wirkungskreis für eine gewisse Zeit eingestellt wird; Mitarbeit beim Erwerber als Arbeitnehmer ist unschädlich, die Rückkehr mit alten Mandanten ist schädlich, sodass keine begünstigte Veräußerung vorliegt.","n":["§ 16 Abs. 3 S. 7 EStG","§ 18 Abs. 3 EStG"]}],"b":["Berechnen Sie den Gewinn nach § 16 EStG bei A.","Welche Begünstigungen gibt es bei der Betriebsveräußerung?","Über welchen Zeitraum kann eine gestreckte Betriebsaufgabe erfolgen?","Was bedeutet funktional und was quantitativ wesentliche Betriebsgrundlage?"],"u":false,"w":9.85,"typ":"dauer"},{"i":"betriebsverpachtung","f":"ESt","t":"Betriebsverpachtung, Verpächterwahlrecht, Unterbrechung","n":6,"q":9,"k":{"Bayern-München":2,"Baden-Württemberg":2,"Schleswig-Holstein":1,"Unbekannt":1},"kq":{"Bayern-München":3,"Baden-Württemberg":4,"Schleswig-Holstein":1,"Unbekannt":1},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":3},"c":[{"f":"Ein älterer Gastwirt verkauft Theke und Einrichtung an seinen Sohn und vermietet ihm die Immobilie. Was ist das Verpächterwahlrecht?","a":"Keine Betriebsveräußerung, da die wesentliche Betriebsgrundlage (Immobilie) zurückbehalten wird. Werden alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen verpachtet und kann der Verpächter den Betrieb später fortführen, liegt eine Betriebsverpachtung im Ganzen vor: Der Betrieb gilt als fortgeführt, bis der Steuerpflichtige ausdrücklich die Aufgabe erklärt (§ 16 Abs. 3b). Bei Gaststätten und Einzelhandel ist regelmäßig das Grundstück die wesentliche Betriebsgrundlage, leicht ersetzbares Inventar ist unschädlich. Einkünfte bleiben gewerblich, aber keine Gewerbesteuer mangels werbender Tätigkeit.","n":["§ 16 Abs. 3b EStG"]},{"f":"Wann gilt der Betrieb als aufgegeben? Ist eine rückwirkende Aufgabeerklärung möglich?","a":"Aufgabe bei ausdrücklicher Erklärung gegenüber dem FA oder wenn dem FA Tatsachen bekannt werden, aus denen sich die Aufgabe ergibt (§ 16 Abs. 3b S. 1 Nr. 2), zum Beispiel wenn der Pächter den Betrieb so umgestaltet, dass ein neuer Gewerbebetrieb entsteht, oder Kundenstamm/Geschäftswert gegen Ablöse auf den Pächter übergehen und nur die Immobilie verpachtet wird (dann Aufgabe und künftig § 21). Die Aufgabeerklärung wirkt höchstens 3 Monate zurück (§ 16 Abs. 3b S. 2).","n":["§ 16 Abs. 3b EStG"]},{"f":"Grenzen Sie Betriebsaufgabe, Betriebsverpachtung und Betriebsunterbrechung ab. Ein Hotelier verpachtet sein Hotel, zieht in die USA und verkauft zwei Jahre später.","a":"Betriebsunterbrechung: vorübergehende Einstellung mit Absicht und Möglichkeit der Wiederaufnahme, keine Aufgabe (ruhender Betrieb); die Betriebsverpachtung ist ein Sonderfall. Betriebsaufgabe: endgültige Einstellung mit Aufdeckung der stillen Reserven. Hotel: Ohne Aufgabeerklärung besteht der Betrieb fort; der spätere Verkauf ist eine Betriebsveräußerung. Nach Wegzug beschränkte Steuerpflicht mit inländischen Einkünften (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a beziehungsweise f), das DBA weist Grundstücksgewinne dem Belegenheitsstaat zu.","n":["§ 16 Abs. 3b EStG","§ 49 Abs. 1 Nr. 2 EStG"]}],"b":["Was ist das Verpächterwahlrecht?","Ist die Aufgabeerklärung rückwirkend möglich?","Grenzen Sie Betriebsaufgabe, Betriebsverpachtung und Betriebsunterbrechung ab.","Abwandlung: Ablöse 150.000 € für Kundenstamm und Einrichtung, nur Immobilie verpachtet: Betriebsverpachtung im Ganzen?"],"u":false,"w":4.5,"typ":"dauer"},{"i":"realteilung","f":"ESt","t":"Realteilung § 16 Abs. 3 S. 2 EStG","n":3,"q":4,"k":{"Thüringen":1,"Düsseldorf":2},"kq":{"Thüringen":2,"Düsseldorf":2},"y":{"2023":1,"2024":1,"2026":1},"c":[{"f":"Wo ist die Realteilung geregelt, welche Arten gibt es und was gilt beim Spitzenausgleich und bei Veräußerung innerhalb der Sperrfrist?","a":"§ 16 Abs. 3 S. 2 bis 4: Bei Aufgabe der Mitunternehmerschaft durch Verteilung des Betriebsvermögens (Teilbetriebe, Mitunternehmeranteile, Einzelwirtschaftsgüter) in Betriebsvermögen der Realteiler sind zwingend die Buchwerte fortzuführen. Echte Realteilung: Beendigung der Gesellschaft; unechte: Ausscheiden eines Mitunternehmers gegen Sachwertabfindung bei Fortbestehen (BMF vom 19.12.2018). Spitzenausgleich ist entgeltlich; nach BMF entsteht ein Gewinn in Höhe des Spitzenausgleichs abzüglich des anteiligen Buchwerts. Werden übertragener Grund und Boden, Gebäude oder andere wesentliche Betriebsgrundlagen innerhalb von 3 Jahren nach Abgabe der Feststellungserklärung veräußert oder entnommen, rückwirkend gemeiner Wert (S. 3). Bei Übertragung auf eine KapG: gemeiner Wert (S. 4).","n":["§ 16 Abs. 3 S. 2 bis 4 EStG"]}],"b":["Fall Realteilung: Wie ist sie zu behandeln, was gilt beim Spitzenausgleich?","Wo ist die Realteilung geregelt, welche Arten gibt es und wo liegen die Unterschiede?","Wo ist die Realteilung geregelt und was unterscheidet echte und unechte Realteilung?"],"u":false,"w":2.25},{"i":"6-5-ueberfuehrung-uebertragung","f":"ESt","t":"§ 6 Abs. 5 EStG: Überführung und Übertragung","n":9,"q":12,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Bayern-München":1,"Düsseldorf":4,"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Düsseldorf":4,"Bayern-München":4,"Baden-Württemberg":3},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":6},"c":[{"f":"Was ist der Unterschied zwischen Überführung und Übertragung? Welche Grundfälle bildet § 6 Abs. 5 ab?","a":"Überführung: Wechsel zwischen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen ohne Rechtsträgerwechsel (§ 6 Abs. 5 S. 1, 2, zum Beispiel Einzelunternehmen in SBV), zwingend Buchwert, sofern Besteuerung der stillen Reserven gesichert. Übertragung: mit Rechtsträgerwechsel (§ 6 Abs. 5 S. 3), unentgeltlich oder gegen Gewährung beziehungsweise Minderung von Gesellschaftsrechten zwischen BV des Mitunternehmers beziehungsweise SBV und Gesamthandsvermögen, zwischen SBV verschiedener Mitunternehmer und seit JStG 2024 zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften (Nr. 4); zwingend Buchwert. Sperrfrist 3 Jahre (S. 4), Körperschaftsklausel (S. 5, 6).","n":["§ 6 Abs. 5 EStG"]},{"f":"A bringt ein Grundstück aus seinem Einzelunternehmen in eine GbR ein. Was bedeutet Gewährung von Gesellschaftsrechten, wie sind Kapitalkonto I/II und Schuldübernahme zu würdigen?","a":"Gewährung von Gesellschaftsrechten liegt bei Buchung auf dem Kapitalkonto I (festes Kapitalkonto, maßgeblich für Gewinnverteilung und Stimmrechte) vor; ausschließliche Buchung auf einem echten Kapitalkonto II (Rücklagenkonto) gilt als unentgeltlich (BFH IV R 15/14; BMF 26.07.2016). In beiden Fällen Buchwert nach § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 1. Buchung auf einem Darlehenskonto oder Übernahme von Verbindlichkeiten ist Entgelt; dann teilentgeltliche Übertragung: Verwaltung Trennungstheorie (Gewinn im entgeltlichen Teil), BFH IV. Senat modifizierte Einheitstheorie (Gewinn nur, soweit Entgelt Buchwert übersteigt); höchstrichterlich nicht abschließend geklärt. Eine § 6b-Rücklage des A kann auf die Anschaffung durch die Gesellschaft anteilig übertragen werden (personenbezogene Betrachtung).","n":["§ 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 1 EStG","§ 6b EStG"],"xu":true},{"f":"KG 2 überträgt in einer KG-Kette (KG 1 hält KG 2, KG 2 hält KG 3) ein Grundstück gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten auf KG 3. Folgen?","a":"KG 2 ist Mitunternehmerin der KG 3; die Übertragung aus ihrem Gesamthandsvermögen in das Gesamthandsvermögen der KG 3 gegen Gesellschaftsrechte fällt unter § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 1, Buchwertfortführung zwingend. Sperrfrist von 3 Jahren beachten; soweit KapG mittelbar beteiligt sind, Teilwert nach § 6 Abs. 5 S. 5.","n":["§ 6 Abs. 5 S. 3 bis 5 EStG"]},{"f":"Lassen sich § 6 Abs. 5 EStG und § 20 UmwStG bei einer Umstrukturierung kombinieren?","a":"Für denselben Vorgang nicht: § 6 Abs. 5 EStG betrifft einzelne Wirtschaftsgüter zwischen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen oder mit Mitunternehmerschaften, § 20 UmwStG die Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen in eine Kapitalgesellschaft. Eine Buchwertübertragung eines einzelnen Wirtschaftsguts in eine Kapitalgesellschaft gibt es nicht. Hintereinander geschaltet stellt sich die Frage des Gesamtplans: Wird eine wesentliche Betriebsgrundlage kurz vor der Einbringung nach § 6 Abs. 5 EStG zum Buchwert ausgelagert, kann die Verwaltung beide Schritte als einheitlichen Plan sehen und § 20 UmwStG versagen (UmwStE Rn. 20.07). Der BFH hat solche Auslagerungen mehrfach gebilligt, wenn das Wirtschaftsgut dauerhaft in einem anderen Betriebsvermögen bleibt. In der Prüfung beide Sichtweisen nennen.","n":["§ 6 Abs. 5 EStG","§ 20 UmwStG","§ 42 AO","UmwStE Rn. 20.07"],"xu":true}],"b":["Welche zwei Grundfälle bildet § 6 Abs. 5 EStG ab?","Variante: Bankschulden werden mitübertragen. Folge?","Was ist der Unterschied zwischen Übertragung und Überführung?","Was ist der Unterschied zwischen Überführung und Übertragung von Wirtschaftsgütern (mit/ohne Rechtsträgerwechsel)?"],"u":true,"w":7.05},{"i":"schwesterpersonengesellschaften","f":"ESt","t":"Buchwertübertragung zwischen Schwester-PersG","n":3,"q":4,"k":{"Bayern-München":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-München":1,"Düsseldorf":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Zwei Brüder sind je zu 50 % an der A-OHG und der B-OHG beteiligt. Kann Betriebsvermögen zu Buchwerten übertragen werden?","a":"Ja. Bis 2024 war die Übertragung zwischen beteiligungsidentischen Schwester-Personengesellschaften in § 6 Abs. 5 S. 3 nicht genannt (BFH I. Senat: Teilwert). Das BVerfG hat 2023 den Ausschluss als Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) gewertet, da vergleichbare Übertragungen über SBV oder zwei Schritte begünstigt waren. Mit dem JStG 2024 wurde § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 eingefügt: Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Personengesellschaften, anwendbar in allen offenen Fällen.","n":["§ 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG","Art. 3 Abs. 1 GG"],"xu":true}],"b":["Ist eine Buchwertübertragung zwischen personenidentischen Schwesterpersonengesellschaften möglich?","Warum war der Ausschluss der Buchwertübertragung zwischen Schwesterpersonengesellschaften verfassungswidrig?","Übertragung zwischen Schwesterpersonengesellschaften nach neuem § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4"],"u":false,"w":2.4},{"i":"6-5-gestaltung-stille-reserven","f":"ESt","t":"Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven (GmbH & Co. KG)","n":2,"q":3,"k":{"Bayern-München":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Bayern-München":2,"Düsseldorf":1},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Ein Ladeninhaber gibt den Betrieb auf und will nur die Immobilie verpachten; wie lässt sich die Aufdeckung der stillen Reserven vermeiden? Genügt ein Notartermin für Gründung und Einbringung?","a":"Vor der Betriebsaufgabe Gründung einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG und Übertragung des Grundstücks zum Buchwert in das Gesamthandsvermögen (§ 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 1) oder ins SBV (§ 6 Abs. 5 S. 2). Voraussetzung: Die KG muss im Zeitpunkt der Übertragung bereits gewerblich geprägt sein und das Grundstück noch Betriebsvermögen des Einzelunternehmens sein; die Übertragung muss vor beziehungsweise spätestens zeitgleich mit der Aufgabe erfolgen. Ein gemeinsamer Notartermin ist möglich, wenn die Reihenfolge (Gründung, dann Einbringung) gewahrt ist. Alternativ Einbringung nach § 24 UmwStG.","n":["§ 6 Abs. 5 S. 2 und 3 EStG","§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG","§ 24 UmwStG"]},{"f":"A und B (je 50 % an einer OHG) wollen die OHG verkaufen, aber das Grundstück behalten. Was raten Sie?","a":"Vorab Übertragung des Grundstücks zum Buchwert auf eine beteiligungsidentische, gewerblich geprägte GmbH & Co. KG (Komplementär-GmbH ohne Vermögensbeteiligung), § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 seit JStG 2024 beziehungsweise über SBV. Zu beachten: Sperrfrist von 3 Jahren, Gesamtplanbetrachtung für die Begünstigung der Veräußerung der OHG-Anteile (§§ 16, 34 nur, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen mitveräußert werden).","n":["§ 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG","§ 16 EStG"],"xu":true}],"b":["Wie lässt sich die Aufdeckung der stillen Reserven vermeiden?","Fall (Forts.): Was raten Sie, um die Aufdeckung stiller Reserven zu vermeiden?"],"u":true,"w":1.55},{"i":"tod-gesellschafter-anwachsung","f":"ESt","t":"Tod eines Gesellschafters: Nachfolgeklauseln, Anwachsung","n":1,"q":2,"k":{"Hessen":1},"kq":{"Hessen":2},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"A und B betreiben eine Werkstatt als GbR, B verstirbt. Welche Fragen stellen Sie? Die Schwester des B will nicht nachfolgen, A findet sie zum gemeinen Wert statt zum Buchwert ab.","a":"Zentral ist der Gesellschaftsvertrag: Fortsetzungsklausel (Gesellschaft wird ohne Erben fortgesetzt, Erben erhalten Abfindung), einfache oder qualifizierte Nachfolgeklausel, Eintrittsklausel; ohne Regelung scheidet der Verstorbene seit MoPeG aus (§ 723 BGB). Bei Fortsetzung durch den verbleibenden A wächst der Anteil an (§ 712a BGB), die GbR erlischt, A führt ein Einzelunternehmen. Beim Erblasser Veräußerung des Mitunternehmeranteils (§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2), Gewinn = Abfindung minus Kapitalkonto, begünstigt nach §§ 16 Abs. 4, 34 bei Vorliegen der Voraussetzungen. Bei A Anschaffung (Aufstockung der Buchwerte). Keine Realteilung, kein UmwStG.","n":["§ 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG","§ 6 Abs. 1 EStG"]}],"b":["Fall: A und B betreiben Autowerkstatt als GbR, B verstirbt: welche Fragen stellen Sie als StB?"],"u":true,"w":0.85},{"i":"betriebsvermoegen-grundstuecke","f":"ESt","t":"Betriebsvermögen bei Grundstücken: notwendig, gewillkürt","n":4,"q":7,"k":{"Bayern-München":1,"Brandenburg":2,"Westfalen-Lippe":1},"kq":{"Bayern-München":1,"Brandenburg":5,"Westfalen-Lippe":1},"y":{"2024":1,"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Was gehört zum Betriebsvermögen? Ein bebautes Grundstück wird gekauft: EG eigenbetrieblich, OG fremdvermietet. Zuordnung, Wertansatz, AfA?","a":"Notwendiges BV: Wirtschaftsgüter, die zu mehr als 50 % eigenbetrieblich genutzt werden; gewillkürtes BV: 10 bis 50 % betriebliche Nutzung, objektiv geeignet und bestimmt, den Betrieb zu fördern; notwendiges PV: unter 10 %. Gebäudeteile mit unterschiedlicher Nutzung (eigenbetrieblich, fremdbetrieblich, fremde Wohnzwecke, eigene Wohnzwecke) sind selbständige Wirtschaftsgüter (R 4.2 Abs. 3, 4 EStR). EG: notwendiges BV, Ansatz mit AK, AfA 3 % (§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1); untergeordneter Wert (§ 8 EStDV) ausnahmsweise kein Zwang. OG fremdvermietet: gewillkürtes BV möglich durch eindeutige Zuordnung, sonst PV mit V+V.","n":["§ 4 Abs. 1 EStG","R 4.2 EStR","§ 8 EStDV","§ 7 Abs. 4 EStG"]},{"f":"Welche Nachteile hat gewillkürtes BV? Das OG wird im Folgejahr an einen Arbeitnehmer vermietet, der Warensendungen annimmt: Einlage und AfA?","a":"Nachteile: Wertsteigerungen einschließlich Grund und Boden bleiben dauerhaft steuerverstrickt (keine 10-Jahres-Frist), Entnahme oder Veräußerung führt zu Gewinn, gegebenenfalls Gewerbesteuer; Vorteile: Teilwertabschreibung, § 6b, Verlustverrechnung. Vermietung an einen Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen macht den Gebäudeteil zum notwendigen BV; Einlage zum Teilwert, höchstens AK bei Anschaffung innerhalb der letzten 3 Jahre (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 S. 1 Buchst. a), gemindert um die zwischenzeitliche AfA. AfA-Bemessungsgrundlage nach § 7 Abs. 1 S. 5; Satz nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2, da der Gebäudeteil Wohnzwecken dient.","n":["§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG","§ 7 Abs. 1 S. 5 EStG","§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG"]}],"b":["Was gehört zum Betriebsvermögen?","Fall Gebäude: Zuordnung zu notwendigem BV, PV oder gewillkürtem BV?","Fall: Kauf bebautes Grundstück, EG eigenbetrieblich, OG fremdvermietet. Zugehörigkeit zum BV, Wertansatz, AfA jeweils?","Fall: Vierfamilienhaus wird zu Wohnzwecken vermietet. Welche Einkunftsart? Welche Nutzungsarten einer Immobilie gibt es?"],"u":false,"w":3.4,"typ":"dauer"},{"i":"gewinnermittlungsarten","f":"ESt","t":"Gewinnermittlungsarten § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 3, § 5","n":4,"q":5,"k":{"Düsseldorf":1,"Bayern-München":1,"Westfalen-Lippe":1,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Düsseldorf":2,"Bayern-München":1,"Westfalen-Lippe":1,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2026":2},"c":[{"f":"Welche Gewinnermittlungsarten gibt es und wie grenzen Sie § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 ab?","a":"Betriebsvermögensvergleich § 4 Abs. 1: Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und am Schluss des vorangegangenen, vermehrt um Entnahmen, vermindert um Einlagen; § 5 für buchführungspflichtige Gewerbetreibende mit Maßgeblichkeit der Handelsbilanz. Einnahmenüberschussrechnung § 4 Abs. 3 für Nicht-Buchführungspflichtige (zum Beispiel Freiberufler, kleine Gewerbetreibende unter 800.000 € Umsatz und 80.000 € Gewinn), nach Zu- und Abflussprinzip mit Ausnahmen (AfA, nicht abnutzbares Anlagevermögen erst bei Veräußerung, § 4 Abs. 3 S. 4). Durchschnittssätze § 13a für LuF, Tonnagebesteuerung § 5a. Totalgewinn ist gleich; beim Wechsel Übergangsgewinn beziehungsweise -verlust.","n":["§ 4 Abs. 1 EStG","§ 4 Abs. 3 EStG","§ 5 EStG","§ 13a EStG","§ 141 AO"]}],"b":["Welche Gewinnermittlungsarten gibt es?","Wie ist der Gewinn nach § 4 EStG definiert?","Wie funktioniert die Einnahmenüberschussrechnung?","Grenzen Sie Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 3 EStG ab."],"u":false,"w":3.25,"typ":"dauer"},{"i":"nicht-abziehbare-ba","f":"ESt","t":"Nicht abziehbare Betriebsausgaben § 4 Abs. 5","n":3,"q":3,"k":{"Hessen":1,"Bayern-München":1,"Sachsen":1},"kq":{"Bayern-München":1,"Hessen":1,"Sachsen":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Welche Betriebsausgaben sind nicht abziehbar? Ein neu selbständiger StB mit 175.000 € Halbjahresgewinn kauft einen Porsche für 108.000 €.","a":"§ 4 Abs. 5 unter anderem: Geschenke über 50 € je Empfänger und Jahr (Nr. 1, seit 2024), 30 % der angemessenen Bewirtungskosten (Nr. 2), Gästehäuser, Jagd und Jachten (Nr. 3, 4), Verpflegungsmehraufwand über Pauschalen (Nr. 5), Fahrten Wohnung/Betriebsstätte über Entfernungspauschale (Nr. 6), Arbeitszimmer (Nr. 6b), unangemessene Repräsentationsaufwendungen (Nr. 7), Geldbußen (Nr. 8), Hinterziehungszinsen (Nr. 8a), Bestechungsgelder (Nr. 10); Gewerbesteuer (Abs. 5b). Porsche: Angemessenheit nach Verkehrsauffassung (Größe und Gewinn des Betriebs, Bedeutung des Repräsentationsaufwands, Üblichkeit); unangemessener Teil der Kosten nicht abziehbar (BFH: Kosten je km eines angemessenen Fahrzeugs). Privatnutzung nach 1 %-Regel bei über 50 % betrieblicher Nutzung.","n":["§ 4 Abs. 5 EStG","§ 4 Abs. 5b EStG"]},{"f":"Ein Geschäftsessen über 300 € wird mit einer XRechnung abgerechnet. Wie werden die Angaben nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG gemacht?","a":"Nachweis durch schriftliche Angaben zu Ort, Tag, Teilnehmern, Anlass und Höhe; bei Gaststättenbewirtung Rechnung plus Angaben zu Anlass und Teilnehmern. Bei elektronischer Rechnung können diese ergänzenden Angaben in einem gesonderten digitalen Dokument erfasst werden, das mit der E-Rechnung verknüpft und unveränderbar aufbewahrt wird (GoBD). Abziehbar 70 % der angemessenen Kosten; Vorsteuer voll.","n":["§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG","§ 4 Abs. 7 EStG"]}],"b":["Welche Betriebsausgaben sind nicht abzugsfähig?","Fall: Neu selbständiger StB mit 175.000 € Halbjahresgewinn kauft Porsche für 108.000 €. Worüber ist nachzudenken?","Geschäftsessen 300 €, Bewirtungsbeleg als XRechnung: wie werden die Pflichtangaben nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG gemacht?"],"u":true,"w":2.1,"typ":"dauer"},{"i":"geldbussen","f":"ESt","t":"Geldbußen und EU-Kartellstrafen § 4 Abs. 5 Nr. 8","n":1,"q":2,"k":{"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":2},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Ein Konzern erhält eine EU-Kartellstrafe über 20 Mio. €. Ist sie als Betriebsausgabe abziehbar?","a":"Grundsätzlich betrieblich veranlasst (§ 4 Abs. 4), aber Abzugsverbot für Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder, die von einem Gericht oder einer Behörde im Inland, von einem anderen EU-Mitgliedstaat oder von Organen der EU festgesetzt werden, sowie für damit zusammenhängende Aufwendungen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8). Rückausnahme: Soweit die Geldbuße den rechtswidrig erlangten wirtschaftlichen Vorteil abschöpft und die darauf entfallenden Ertragsteuern nicht abgezogen wurden, gilt das Abzugsverbot nicht (Nr. 8 S. 4). Bei EU-Kartellbußen ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Kommission einen Abschöpfungsanteil festgesetzt hat; dies muss der Steuerpflichtige darlegen und ist in der Praxis selten nachweisbar. Für KapG gilt dies über § 8 Abs. 1 KStG.","n":["§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG","§ 4 Abs. 4 EStG"]}],"b":["Fall: Konzern erhält EU-Kartellstrafe über 20 Mio. €. Ist sie als Betriebsausgabe abziehbar?"],"u":true,"w":0.85},{"i":"wirtschaftsjahr","f":"ESt","t":"Wirtschaftsjahr und Umstellung","n":2,"q":2,"k":{"Hamburg":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Hamburg":1,"Düsseldorf":1},"y":{"2023":1,"2025":1},"c":[{"f":"Darf eine GmbH ein abweichendes Wirtschaftsjahr haben? Was passiert bei einer Umstellung?","a":"Für Gewerbetreibende mit Handelsregistereintragung ist ein abweichendes Wirtschaftsjahr zulässig (§ 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2); für Körperschaften regelt § 7 Abs. 4 KStG den Gewinnermittlungszeitraum. Die Umstellung auf ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr ist nur im Einvernehmen mit dem Finanzamt möglich, die Rückkehr zum Kalenderjahr nicht zustimmungspflichtig. Bei der Umstellung entsteht ein Rumpfwirtschaftsjahr (§ 8b EStDV). Gewinn eines abweichenden Wirtschaftsjahres gilt bei Gewerbetreibenden als in dem Kalenderjahr bezogen, in dem es endet (§ 4a Abs. 2 Nr. 2). KSt und GewSt bleiben Jahressteuern: Auch für die Gewerbesteuer gilt der Gewinn als in dem Erhebungszeitraum bezogen, in dem das abweichende Wirtschaftsjahr endet (§ 10 Abs. 2 GewStG).","n":["§ 4a EStG","§ 7 Abs. 4 KStG","§ 8b EStDV","§ 10 Abs. 2 GewStG"]}],"b":["Was passiert bei Umstellung des Wirtschaftsjahres im Umstellungsjahr?","Darf eine GmbH ein abweichendes Wirtschaftsjahr haben und nach welcher Vorschrift?"],"u":false,"w":1.4,"fe":[{"falsch":"KSt und GewSt für das abweichende Wirtschaftsjahr","richtig":"Beide sind Jahressteuern nach dem Kalenderjahr; der Gewinn gilt in dem Jahr bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet.","n":["§ 7 Abs. 4 KStG","§ 10 Abs. 2 GewStG"]}]},{"i":"zufluss-abfluss-11","f":"ESt","t":"Zu- und Abflussprinzip § 11, 10-Tages-Regel","n":2,"q":3,"k":{"Hamburg":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Hamburg":2,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":1},"c":[{"f":"Was bedeutet kurze Zeit bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen? Die Miete für Januar und Februar wird im Dezember gezahlt.","a":"Grundsatz: Ausgaben im Jahr des Abflusses (§ 11 Abs. 2 S. 1). Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurze Zeit vor Beginn oder nach Ende des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, abfließen, gelten als in diesem Jahr abgeflossen (§ 11 Abs. 2 S. 2 i. V. m. Abs. 1 S. 2). Kurze Zeit: 10 Tage; Zahlung und Fälligkeit müssen innerhalb dieses Zeitraums liegen (BFH). Januarmiete, gezahlt zwischen 22.12. und 31.12. und fällig bis 10.1., gehört ins Folgejahr; die Februarmiete fließt im Dezember ab, da sie nicht innerhalb kurzer Zeit fällig ist. Vorauszahlungen für mehr als 5 Jahre sind zu verteilen (§ 11 Abs. 2 S. 3).","n":["§ 11 Abs. 1 S. 2 EStG","§ 11 Abs. 2 EStG"]}],"b":["Was bedeutet 'kurze Zeit' bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen?","Eingeklagter Bonus nach Kündigung: Arbeitslohn, Höhe, Zufluss über Anderkonto"],"u":false,"w":1.25},{"i":"versorgungsleistungen-uebertragung","f":"ESt","t":"Betriebsübertragung gegen Versorgungsleistungen oder Rente","n":5,"q":8,"k":{"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Unbekannt":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Hamburg":3,"Baden-Württemberg":1,"Rheinland-Pfalz":2,"Unbekannt":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":2,"2024":2,"2025":1},"c":[{"f":"Ein Einzelunternehmen wird in vorweggenommener Erbfolge auf den Sohn übertragen; der Sohn zahlt dem Vater lebenslang monatlich 1.000 €. Behandlung?","a":"Unentgeltliche Übertragung eines Betriebs zum Buchwert (§ 6 Abs. 3). Lebenslange wiederkehrende Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs, Mitunternehmeranteils oder mindestens 50 %-GmbH-Anteils mit Übernahme der GF-Tätigkeit sind kein Entgelt. Sohn: Sonderausgaben in voller Höhe (§ 10 Abs. 1a Nr. 2); Vater: sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 1a), Korrespondenzprinzip.","n":["§ 6 Abs. 3 EStG","§ 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG","§ 22 Nr. 1a EStG"]},{"f":"Abwandlung: entgeltliche Veräußerung an den Sohn gegen laufende Zahlungen. Wie unterscheidet sich die Besteuerung von Einmalzahlung und Rente?","a":"Einmalzahlung: Veräußerungsgewinn nach § 16, Begünstigung nach § 16 Abs. 4 und § 34. Veräußerungsrente (Leibrente beziehungsweise Raten über mehr als 10 Jahre mit Versorgungscharakter): Wahlrecht (R 16 Abs. 11 EStR) zwischen Sofortbesteuerung mit dem Barwert (Begünstigungen) und Zuflussbesteuerung als nachträgliche Einkünfte (§ 24 Nr. 2, § 15), sobald die Zahlungen das Kapitalkonto zuzüglich Veräußerungskosten übersteigen; der Zinsanteil ist sofort steuerpflichtig. Nachteil der Zuflussbesteuerung: keine Begünstigungen und volle Progression in späteren Jahren.","n":["§ 16 EStG","§ 24 Nr. 2 EStG","R 16 Abs. 11 EStR"]}],"b":["Fall vorweggenommene Erbfolge: Wie wird eine Versorgungsrente besteuert?","Wie kann ein Einzelunternehmen unentgeltlich auf den Sohn übertragen werden?","Wie unterscheidet sich die Besteuerung bei Einmalzahlung und Rentenzahlung des Kaufpreises?","Betriebsübertragung nach § 6 Abs. 3 EStG mit zurückbehaltenem Grundstück, Gesamtplan"],"u":false,"w":3.35},{"i":"persoenliche-steuerpflicht","f":"ESt","t":"Persönliche Steuerpflicht § 1, § 1a EStG","n":3,"q":4,"k":{"Düsseldorf":1,"Hamburg":1,"Rheinland-Pfalz":1},"kq":{"Hamburg":1,"Rheinland-Pfalz":2,"Düsseldorf":1},"y":{"2023":1,"2024":2},"c":[{"f":"Welche Arten der persönlichen Steuerpflicht gibt es und was ist bei beschränkt Steuerpflichtigen anders?","a":"Unbeschränkt (§ 1 Abs. 1): Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO, mehr als 6 Monate) im Inland, Welteinkommen. Erweitert unbeschränkt (§ 1 Abs. 2): Auslandsbedienstete. Fiktiv unbeschränkt auf Antrag (§ 1 Abs. 3): mindestens 90 % der Einkünfte in Deutschland oder ausländische Einkünfte höchstens Grundfreibetrag; § 1a für EU/EWR-Bürger (Splitting, Realsplitting). Beschränkt (§ 1 Abs. 4): nur inländische Einkünfte nach § 49; kein Splitting, grundsätzlich kein Grundfreibetrag (§ 50 Abs. 1 S. 2; bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird er bis zur Höhe dieser Einkünfte im Ergebnis gewährt), grundsätzlich keine Sonderausgaben (Ausnahme unter anderem Vorsorgeaufwendungen von Arbeitnehmern), keine außergewöhnlichen Belastungen und Kinderfreibeträge (§ 50 Abs. 1), Steuerabzug oft abgeltend (§ 50 Abs. 2).","n":["§ 1 EStG","§ 1a EStG","§ 50 EStG","§§ 8, 9 AO"]},{"f":"Wie ist ein in den Niederlanden ansässiger Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GmbH steuerlich zu behandeln?","a":"Beschränkt steuerpflichtig mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, die im Inland ausgeübt werden, und unabhängig vom Tätigkeitsort mit Vergütungen als Geschäftsführer einer Gesellschaft mit Geschäftsleitung im Inland (§ 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a und c). Das DBA Niederlande weist Geschäftsführervergütungen dem Sitzstaat der Gesellschaft zu. Auf Antrag fiktive unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 3) und als EU-Bürger familienbezogene Vergünstigungen (§ 1a).","n":["§ 49 Abs. 1 Nr. 4 EStG","§ 1 Abs. 3 EStG","§ 1a EStG"]}],"b":["Was ist bei beschränkt Steuerpflichtigen anders?","Wo liegen die Unterschiede zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht?","Wie ist der in den Niederlanden ansässige Gesellschafter-Geschäftsführer steuerlich zu behandeln?"],"u":false,"w":1.95},{"i":"wechsel-steuerpflicht","f":"ESt","t":"Wechsel der Steuerpflicht im Kalenderjahr § 2 Abs. 7","n":2,"q":4,"k":{"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Düsseldorf":2,"Bayern-Nürnberg":2},"y":{"2023":1,"2026":1},"c":[{"f":"Ein CEO zieht im Laufe des Jahres aus den USA nach Deutschland (beziehungsweise ein Schauspieler zieht in den Irak zurück). Was ist für die Erklärung zu beachten?","a":"Im selben Jahr beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht: Es wird nur eine Veranlagung durchgeführt; die während der beschränkten Steuerpflicht erzielten inländischen Einkünfte werden in die Veranlagung zur unbeschränkten Steuerpflicht einbezogen (§ 2 Abs. 7 S. 3). Ausländische Einkünfte aus der Zeit der beschränkten Steuerpflicht unterliegen dem Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2), soweit nicht nach DBA anders. Benötigt werden Zuzugs- beziehungsweise Wegzugszeitpunkt, Einkünfte vor und nach dem Wechsel, DBA-Zuordnung.","n":["§ 2 Abs. 7 S. 3 EStG","§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG"]},{"f":"Sind Fahrtkosten nach Deutschland bei einem im Ausland ansässigen Steuerpflichtigen abziehbar?","a":"Bei ausschließlich beschränkter Steuerpflicht mit abgeltendem Steuerabzug (§ 50 Abs. 2) grundsätzlich kein Abzug; Nettobesteuerung im Steuerabzugsverfahren (§ 50a Abs. 3) beziehungsweise Veranlagungsoption nur für EU/EWR-Staatsangehörige mit Wohnsitz in EU/EWR. Im Jahr des Wechsels wird veranlagt; Werbungskosten mit Bezug zu inländischen Einkünften sind dann abziehbar (§ 50 Abs. 1 S. 1).","n":["§ 50 Abs. 1 und 2 EStG","§ 50a Abs. 3 EStG"]}],"b":["Fall (Forts.): Sind Fahrtkosten nach Deutschland abziehbar?","Was gilt für die Einkünfte aus der Zeit der beschränkten Steuerpflicht?"],"u":false,"w":1.55},{"i":"beschraenkte-stpfl-49","f":"ESt","t":"Beschränkte Steuerpflicht: inländische Einkünfte § 49","n":5,"q":8,"k":{"Düsseldorf":1,"Bayern-München":2,"Köln":1,"Hessen":1},"kq":{"Düsseldorf":1,"Köln":2,"Hessen":3,"Bayern-München":2},"y":{"2023":2,"2024":3},"c":[{"f":"Ein ausländischer Schauspieler tritt in Deutschland auf; ein Franzose arbeitet 3 Tage am Sitz einer deutschen GmbH und 2 Tage im Homeoffice in Frankreich. Inländische Einkünfte?","a":"Künstler: selbständige Arbeit, im Inland ausgeübt oder verwertet (§ 49 Abs. 1 Nr. 3) beziehungsweise Darbietungen (Nr. 2 Buchst. d); Steuerabzug 15 % nach § 50a Abs. 1 Nr. 1 mit Abgeltungswirkung (§ 50 Abs. 2). Arbeitnehmer: § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. a, im Inland ausgeübt oder verwertet; Homeoffice-Tage in Frankreich sind dort ausgeübt. Verwertung bedeutet, dass das Arbeitsergebnis im Inland nutzbar gemacht wird; sie tritt hinter die Ausübung zurück. Nach DBA Frankreich Tätigkeitsstaatsprinzip, Sonderregel für Grenzgänger.","n":["§ 49 Abs. 1 Nr. 3 und 4 EStG","§ 50a Abs. 1 EStG","§ 50 Abs. 2 EStG"]},{"f":"Ein Steuerpflichtiger mit Wohnsitz in Teheran unterhält in Deutschland ein Warenlager. Steuerpflicht, inländische Einkünfte, Ehefrau als außergewöhnliche Belastung?","a":"Beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4); auf Antrag fiktiv unbeschränkt nach § 1 Abs. 3, wenn die Einkunftsgrenzen erfüllt sind. Ein Warenlager ist nach § 12 S. 2 Nr. 5 AO eine Betriebsstätte, daher inländische gewerbliche Einkünfte (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a); nach DBA (Art. 5 Abs. 4 OECD-MA) ist ein reines Auslieferungslager regelmäßig keine Betriebsstätte. Außergewöhnliche Belastungen und Unterhalt (§§ 33, 33a) sind für beschränkt Steuerpflichtige ausgeschlossen (§ 50 Abs. 1 S. 4).","n":["§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG","§ 12 AO","§ 50 Abs. 1 S. 4 EStG"]},{"f":"Ein Österreicher ohne Wohnsitz in Deutschland erhält Zinsen von einer Münchner Bank, die KapESt einbehält. Erstattung?","a":"Zinsen aus Bankguthaben sind keine inländischen Einkünfte, da § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c nur dinglich gesicherte Kapitalforderungen erfasst; keine beschränkte Steuerpflicht. Der KapESt-Abzug war nicht vorzunehmen; Korrektur vorrangig durch die Bank (§ 44b Abs. 5), sonst Erstattungsanspruch.","n":["§ 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c EStG","§ 44b Abs. 5 EStG"]}],"b":["Liegen im Warenlager-Fall inländische Einkünfte nach § 49 EStG vor?","Fall (Forts.): Welche Einkünfte liegen vor und welche Wirkung hat der Steuerabzug?","Sind nur die Inlandstage zu besteuern oder auch die Home-Office-Tage, und was bedeutet 'im Inland verwertet'?","Fall: Österreicher ohne Wohnsitz in DE erhält Zinsen von Münchner Bank, KapESt einbehalten. Erstattung möglich?"],"u":true,"w":3.2},{"i":"auslandsverluste-2a","f":"ESt","t":"Ausländische Verluste, § 2a und Progressionsvorbehalt","n":2,"q":3,"k":{"Schleswig-Holstein":1,"Westfalen-Lippe":1},"kq":{"Westfalen-Lippe":2,"Schleswig-Holstein":1},"y":{"2024":2},"c":[{"f":"Eine Inländerin ist Kommanditistin einer österreichischen Skilift-KG mit Verlusten. Welche Einkünfte? Greift § 2a EStG?","a":"Mitunternehmerin (Risiko und Initiative), gewerbliche Einkünfte aus ausländischer Betriebsstätte (§ 15). Nach DBA Österreich hat der Betriebsstättenstaat das Besteuerungsrecht, Deutschland stellt frei. § 2a Abs. 1 beschränkt nur Verluste aus Drittstaaten; Österreich ist EU-Staat, daher keine Beschränkung nach § 2a. Für den Progressionsvorbehalt ist aber § 32b Abs. 1 S. 2 Nr. 2 zu prüfen: Bei Einkünften aus einer gewerblichen Betriebsstätte in einem EU/EWR-Staat, die die Aktivitätsvoraussetzungen des § 2a Abs. 2 S. 1 nicht erfüllt, entfällt der Progressionsvorbehalt nach § 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 vollständig. Errichtung und Betrieb von Anlagen, die dem Fremdenverkehr dienen (Skilift), sind nach § 2a Abs. 2 S. 1 keine aktive Tätigkeit. Folge: Die Verluste der Skilift-KG wirken sich in Deutschland weder unmittelbar noch über einen negativen Progressionsvorbehalt aus.","n":["§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG","§ 2a Abs. 1 und 2 EStG","§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG","§ 32b Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG"]},{"f":"Drittstaatenverluste: Was geht vor, Progressionsvorbehalt oder Verlustabzugsbeschränkung?","a":"Verluste aus den in § 2a Abs. 1 genannten Drittstaaten-Tätigkeiten dürfen nur mit positiven Einkünften derselben Art aus demselben Staat verrechnet werden. Nach der Rechtsprechung des BFH gilt diese Beschränkung auch beim Progressionsvorbehalt: Nach DBA freigestellte Drittstaatenverluste im Sinne des § 2a Abs. 1 mindern den Steuersatz nur nach Maßgabe des § 2a, ein uneingeschränkter negativer Progressionsvorbehalt ist ausgeschlossen. § 2a geht also vor. § 32b Abs. 1 S. 2 betrifft dagegen bestimmte passive Einkünfte aus EU/EWR-Staaten und schließt dort den Progressionsvorbehalt insgesamt aus.","n":["§ 2a Abs. 1 EStG","§ 32b Abs. 1 S. 2 EStG"]}],"b":["Fall (Forts.): Prüfen Sie § 2a Abs. 2 EStG.","Drittstaatenverluste: Was geht vor, Progressionsvorbehalt oder Verlustabzugsbeschränkung?"],"u":false,"w":1.4},{"i":"zinsschranke","f":"ESt","t":"Zinsschranke § 4h EStG und EBITDA","n":1,"q":2,"k":{"Bayern-München":1},"kq":{"Bayern-München":2},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Was ist die Zinsschranke, welchen Zweck hat sie und wie wird das EBITDA ermittelt?","a":"Zinsaufwendungen sind in Höhe der Zinserträge abziehbar, der übersteigende Nettozinsaufwand nur bis 30 % des verrechenbaren EBITDA (§ 4h Abs. 1); Rest geht in den Zinsvortrag, ungenutztes EBITDA in den EBITDA-Vortrag (5 Jahre). Ausnahmen: Nettozinsaufwand unter 3 Mio. € (Freigrenze), kein Konzern, Eigenkapitalvergleich (§ 4h Abs. 2). EBITDA = maßgeblicher Gewinn plus Zinsaufwendungen minus Zinserträge plus AfA nach § 6 Abs. 2, 2a und § 7. Zweck: Verhinderung von Gewinnverlagerungen ins Ausland durch Fremdfinanzierung; für KapG ergänzend § 8a KStG.","n":["§ 4h EStG","§ 8a KStG"]}],"b":["Was ist das EBITDA und wie berechnet es sich?"],"u":false,"w":0.7},{"i":"jstg-2024-neuerungen","f":"ESt","t":"JStG 2024: Neuerungen im EStG","n":4,"q":4,"k":{"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":2,"Hessen":1},"kq":{"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":2,"Hessen":1},"y":{"2025":4},"c":[{"f":"Nennen und erläutern Sie Neuerungen des JStG 2024 im Einkommensteuerrecht.","a":"Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Schwester-Personengesellschaften (§ 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4) als Reaktion auf das BVerfG. Aufhebung der Verlustverrechnungsbeschränkungen für Termingeschäfte und Forderungsausfälle (§ 20 Abs. 6 S. 5, 6 a. F.) in allen offenen Fällen. PV-Anlagen: Anhebung auf 30 kW je Wohn- oder Gewerbeeinheit für ab 2025 angeschaffte Anlagen (§ 3 Nr. 72). Kinderbetreuungskosten ab 2025: 80 % der Aufwendungen, höchstens 4.800 € je Kind (§ 10 Abs. 1 Nr. 5). Weitere Änderungen betreffen unter anderem § 23 und die Lohnsteuer.","n":["§ 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG","§ 20 Abs. 6 EStG","§ 3 Nr. 72 EStG","§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG"]}],"b":["Nennen und erläutern Sie eine Neuerung im Einkommensteuerrecht aus dem JStG.","Nennen Sie Neuerungen des JStG (zum Beispiel § 10 Abs. 1 Nr. 5, § 3 Nr. 72, § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4 EStG).","Welche Neuerungen brachte das JStG 2024 (unter anderem § 23, § 3 Nr. 72, § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 4, § 20 Abs. 6 EStG)?","Änderungen durch das JStG 2024"],"u":false,"w":3.4},{"i":"investmentfonds","f":"ESt","t":"Investmentfonds und Fondsstandort","n":1,"q":1,"k":{"Hamburg":1},"kq":{"Hamburg":1},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Wie werden Investmentfonds besteuert und was unterscheidet offene und geschlossene Fonds?","a":"InvStG seit 2018: Investmentfonds sind mit inländischen Beteiligungseinnahmen, Immobilienerträgen und sonstigen inländischen Einkünften körperschaftsteuerpflichtig (15 %). Anleger versteuern Ausschüttungen, Vorabpauschale und Veräußerungsgewinne nach § 20; zum Ausgleich Teilfreistellungen (Aktienfonds 30 %, Mischfonds 15 %, Immobilienfonds 60 % beziehungsweise 80 %). Spezial-Investmentfonds können transparent optieren. Offene Fonds: Anteilsrückgabe jederzeit, meist OGAW. Geschlossene Fonds: feste Laufzeit, oft als KG; Personengesellschaften fallen nicht unter das InvStG und werden transparent besteuert. Fondsstandortgesetz 2021 sollte Deutschland als Fondsstandort stärken (unter anderem Umsatzsteuerbefreiung der Verwaltung von Wagniskapitalfonds, Mitarbeiterbeteiligung).","n":["§ 20 Abs. 1 Nr. 3 EStG","InvStG"]}],"b":["Warum spricht man vom Fondsstandort Deutschland, wie werden Fonds besteuert und was unterscheidet offene und geschlossene Fonds?"],"u":true,"w":0.85},{"i":"grest-erbbaurecht","f":"GrESt","t":"Erbbaurecht in der Grunderwerbsteuer","n":1,"q":4,"k":{"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":4},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Ein Grundstückseigentümer bestellt einem Dritten ein Erbbaurecht für 20 Jahre gegen 500 € Erbbauzins monatlich. Fällt Grunderwerbsteuer an, und was ist die Bemessungsgrundlage?","a":"Erbbaurechte stehen Grundstücken gleich (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG); der Bestellungsvertrag ist ein Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG. Gegenleistung ist der kapitalisierte Erbbauzins (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG): Jahreswert 6.000 € mal Vervielfältiger nach § 13 Abs. 1 BewG i. V. m. Anlage 9a (20 Jahre: 12,279), also rund 73.674 €. Steuersatz nach Landesrecht.","n":["§ 2 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG","§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG","§ 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG","§ 13 Abs. 1 BewG"]},{"f":"Nach Ablauf der 20 Jahre wird ein neuer Vertrag über 10 Jahre zu 1.000 € monatlich geschlossen. Entsteht erneut Grunderwerbsteuer?","a":"Ja. Ein neuer Bestellungsvertrag ist ein neuer Erwerbsvorgang; bei bloßer Verlängerung eines bestehenden Erbbaurechts wäre nur der Verlängerungszeitraum zu erfassen. Bemessungsgrundlage: 12.000 € Jahreswert mal Vervielfältiger für 10 Jahre (Anlage 9a BewG: 7,745), rund 92.940 €.","n":["§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG","§ 13 Abs. 1 BewG"]},{"f":"Das mit einem noch 5 Jahre laufenden Erbbaurecht belastete Grundstück wird für 200.000 € an einen Dritten verkauft. Welche Bemessungsgrundlage gilt?","a":"Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG über das Erbbaugrundstück. Mit dem Grundstück erwirbt der Käufer den Anspruch auf den Erbbauzins; dieser gehört nicht zum Grundstück (§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 GrEStG). Bemessungsgrundlage ist daher der Kaufpreis von 200.000 € abzüglich des Kapitalwerts des Erbbauzinsanspruchs für die Restlaufzeit von 5 Jahren (Bewertung nach § 13 Abs. 1 BewG, Anlage 9a), nicht nach der Boruttau'schen Formel (BFH 6.5.2015, II R 8/14). Ein Zuschlag für den Wert des Erbbaurechts kommt nicht in Betracht.","n":["§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG","§ 2 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 GrEStG","§ 8 Abs. 1 GrEStG","§ 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG","§ 13 Abs. 1 BewG"]}],"b":["Was ist die Gegenleistung bei Bestellung eines Erbbaurechts?"],"u":true,"w":0.7},{"i":"grest-befreiungen-personen","f":"GrESt","t":"Personenbezogene Befreiungen § 3 GrEStG","n":9,"q":9,"k":{"Düsseldorf":1,"Köln":2,"Bayern-München":1,"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":4},"kq":{"Düsseldorf":1,"Köln":2,"Bayern-München":1,"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":4},"y":{"2023":2,"2024":2,"2025":5},"c":[{"f":"Welche personenbezogenen Befreiungen kennt das Grunderwerbsteuergesetz, etwa bei Übertragungen zwischen Ehegatten oder Verwandten?","a":"§ 3 GrEStG: Nr. 1 Bagatellgrenze 2.500 €; Nr. 2 Erwerb von Todes wegen und Schenkungen i. S. d. ErbStG; Nr. 3 Erbauseinandersetzung; Nr. 4 Erwerb durch den Ehegatten oder Lebenspartner; Nr. 5 Vermögensauseinandersetzung nach Scheidung; Nr. 6 Verwandte in gerader Linie (auch Stiefkinder und deren Ehegatten). Geschwister sind nicht befreit.","n":["§ 3 Nr. 2 GrEStG","§ 3 Nr. 4 GrEStG","§ 3 Nr. 6 GrEStG"]},{"f":"Ein Grundstück wird unter Auflage geschenkt beziehungsweise vererbt und später von den Erben an ein Ehepaar verkauft. Welche grunderwerbsteuerlichen Folgen ergeben sich?","a":"Schenkung: nach § 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG frei, bei Schenkung unter Auflage aber steuerpflichtig, soweit der Wert der Auflage reicht (§ 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG), vorbehaltlich § 3 Nr. 4 oder Nr. 6. Erbfall: frei nach § 3 Nr. 2 GrEStG. Verkauf an ein Ehepaar: steuerpflichtig nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG; jeder Ehegatte erwirbt einen Miteigentumsanteil, daher zwei Erwerbsvorgänge und zwei Bescheide.","n":["§ 3 Nr. 2 GrEStG","§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG"]},{"f":"Ein Bruder will sein Grundstück an die Schwester verkaufen, verkauft es aber an den Vater, der es an die Schwester weiterüberträgt. Wie ist das zu würdigen?","a":"Bruder an Schwester direkt wäre steuerpflichtig (Geschwister nicht befreit). Bruder an Vater und Vater an Tochter sind jeweils nach § 3 Nr. 6 GrEStG (Verwandte gerader Linie) befreit. Ist der Vater aber von vornherein zur Weiterübertragung verpflichtet und erlangt keine eigene Verfügungsmacht, kann ein unmittelbarer Erwerb der Schwester angenommen beziehungsweise § 42 AO angewendet werden. Hinweis: Ergebnis hängt von der Ausgestaltung im Einzelfall ab.","n":["§ 3 Nr. 6 GrEStG","§ 42 AO"]}],"b":["Welche Steuer fällt bei der Schenkung unter Auflage noch an?","Fällt Grunderwerbsteuer bei den Erben und beim späteren Käufer an?","Welche grunderwerbsteuerlichen Folgen hat die Übertragung zwischen Ehegatten?","Fall: Bruder will Grundstück an Schwester verkaufen, verkauft aber an den Vater, der es an die Schwester überträgt, um GrESt zu sparen: grunderwerbsteuerliche Beurteilung?"],"u":true,"w":6.75,"typ":"dauer"},{"i":"grest-bemessungsgrundlage","f":"GrESt","t":"Bemessungsgrundlage und Gegenleistung","n":6,"q":6,"k":{"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":4,"Bayern-München":1},"kq":{"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":4,"Bayern-München":1},"y":{"2024":1,"2025":5},"c":[{"f":"Ein Ferienhaus wird samt Inventar gekauft. Was gehört zur grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung?","a":"Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG): Kaufpreis einschließlich übernommener sonstiger Leistungen und vorbehaltener Nutzungen. Der auf mitverkauftes bewegliches Inventar entfallende angemessene Teil gehört nicht dazu. Eine anteilige WEG-Erhaltungsrücklage mindert die Bemessungsgrundlage nach BFH nicht. Ersatzbemessungsgrundlage (Grundbesitzwert) nur in den Fällen des § 8 Abs. 2 GrEStG.","n":["§ 8 GrEStG","§ 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG"]},{"f":"Ein Bauträger verkauft ein Grundstück und verpflichtet sich im selben Zusammenhang zur Errichtung des Hauses. Später vereinbart der Käufer kostenpflichtige Sonderwünsche. Was unterliegt der Grunderwerbsteuer?","a":"Ist der Erwerber beim Kauf an ein bestimmtes Bebauungskonzept des Veräußerers oder einer mit ihm verbundenen Person gebunden, ist Gegenstand des Erwerbs das Grundstück im bebauten Zustand (einheitlicher Erwerbsgegenstand). Zur Gegenleistung gehören dann Grundstückspreis und Baukosten einschließlich Umsatzsteuer (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Nachträglich vereinbarte Sonderwünsche, die der Veräußerer ausführt und der Erwerber bezahlt, sind zusätzliche Leistungen nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG, wenn ein rechtlicher Zusammenhang mit dem Kaufvertrag besteht (BFH 30.10.2024, II R 15/22). Die Steuer darauf wird nicht im ursprünglichen Bescheid erfasst, sondern in einem nachträglichen gesonderten Bescheid festgesetzt. Was schon im ursprünglichen Vertrag vereinbart war, gehört zur Gegenleistung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG.","n":["§ 8 Abs. 1 GrEStG","§ 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG","§ 9 Abs. 2 Nr. 1 GrEStG"],"xu":true}],"b":["Fall Ferienhaus: Grunderwerbsteuer, Bemessungsgrundlage und was gehört zur Gegenleistung?","Verbilligter Verkauf einer Eigentumswohnung an den Bruder: Gegenleistung, Küche, Erhaltungsrücklage","Grundstück mit Bauverpflichtung des Verkäufers: einheitlicher Erwerbsgegenstand","Bemessungsgrundlage nach § 8 Abs. 2 GrEStG bei Ersatztatbeständen"],"u":false,"w":4.95},{"i":"grest-gesamthand-5-6","f":"GrESt","t":"Personengesellschaften §§ 5, 6 GrEStG und MoPeG","n":3,"q":5,"k":{"Düsseldorf":2,"Hessen":1},"kq":{"Düsseldorf":4,"Hessen":1},"y":{"2025":1,"2026":2},"c":[{"f":"A und B (je 50 %) verkaufen ihr Grundstück an eine Personengesellschaft, an der sie je zu 50 % beteiligt sind. Grunderwerbsteuerliche Lösung?","a":"Steuerbar nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG (Rechtsträgerwechsel). Steuerfrei nach § 5 Abs. 1 GrEStG, soweit die Veräußerer am Vermögen der Gesamthand beteiligt sind, hier vollständig. Übertragung von Gesamthand auf Gesamthand: § 6 Abs. 3 GrEStG entsprechend.","n":["§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG","§ 5 GrEStG","§ 6 Abs. 3 GrEStG"]},{"f":"Eine GmbH überträgt ein Grundstück auf eine GmbH & Co. KG; später gehen 49 % der KG-Anteile an einen Dritten. Was ist zu prüfen?","a":"Rechtsträgerwechsel nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG. § 5 Abs. 2 GrEStG befreit nur, soweit die übertragende GmbH selbst am Vermögen der KG beteiligt ist; eine bloß mittelbare Beteiligung reicht grundsätzlich nicht. Vermindert sich der Anteil innerhalb von 10 Jahren (Nachbehaltensfrist § 5 Abs. 3 GrEStG, bis 2021: 5 Jahre), wird die Steuer insoweit nacherhoben, hier anteilig 49 %. Anzeigepflicht nach § 19 GrEStG.","n":["§ 5 Abs. 2 GrEStG","§ 5 Abs. 3 GrEStG","§ 19 GrEStG"]},{"f":"Ergeben sich durch das MoPeG Probleme für §§ 5, 6 GrEStG?","a":"Seit 1.1.2024 gibt es kein Gesamthandsvermögen mehr; rechtsfähige Personengesellschaften halten Vermögen selbst. § 24 GrEStG fingiert sie für Zwecke der Grunderwerbsteuer als Gesamthand und ihr Vermögen als Gesamthandsvermögen. Die ursprüngliche Befristung bis 31.12.2026 wurde 2026 aufgehoben (Gesetz vom 2.7.2026, BGBl. 2026 I Nr. 197); die §§ 5, 6 GrEStG bleiben daher auch über 2026 hinaus anwendbar.","n":["§ 24 GrEStG","§ 5 GrEStG","§ 6 GrEStG"],"xu":true}],"b":["Ergeben sich durch das MoPeG Probleme?","Fall (Forts.): Fällt Grunderwerbsteuer an? Prüfen Sie § 1 Abs. 1 Nr. 1 und § 6 Abs. 3 GrEStG.","Fall: A und B (je 50 % Eigentümer) verkaufen ein Grundstück an eine Personengesellschaft, an der sie je 50 % beteiligt sind. Lösung?"],"u":true,"w":2.85},{"i":"grest-umwandlung-option","f":"GrESt","t":"Formwechsel und Option nach § 1a KStG","n":2,"q":2,"k":{"Düsseldorf":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Düsseldorf":1,"Bayern-München":1},"y":{"2025":2},"c":[{"f":"Löst ein Formwechsel oder die Option zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG Grunderwerbsteuer aus?","a":"Nein, beim Formwechsel fehlt ein Rechtsträgerwechsel; nur das Rechtskleid ändert sich. Die Option nach § 1a KStG wirkt nur ertragsteuerlich. Aber: Erfolgen Formwechsel oder Option innerhalb der 10-jährigen Nachbehaltensfrist nach einer begünstigten Übertragung gemäß § 5 oder § 6 GrEStG, wird die Steuer nacherhoben (§ 5 Abs. 3, § 6 Abs. 3 GrEStG).","n":["§ 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG","§ 5 Abs. 3 GrEStG","§ 1a KStG"]}],"b":["Fällt beim Formwechsel Grunderwerbsteuer an?","Fällt bei der Option nach § 1a KStG Grunderwerbsteuer an?"],"u":false,"w":1.7},{"i":"grest-share-deal","f":"GrESt","t":"Anteilsübertragungen § 1 Abs. 2a, 2b, 3 GrEStG","n":5,"q":5,"k":{"Brandenburg":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":2},"kq":{"Brandenburg":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":2},"y":{"2024":2,"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Ein Gesellschafter verkauft 89 % der Anteile an einer grundbesitzenden GmbH. Fällt Grunderwerbsteuer an?","a":"Bei Kapitalgesellschaften greift § 1 Abs. 2b GrEStG (seit 1.7.2021) erst bei Übergang von mindestens 90 % der Anteile auf neue Gesellschafter innerhalb von 10 Jahren; § 1 Abs. 3 GrEStG bei Vereinigung von mindestens 90 % in einer Hand. Bei 89 % ist keiner der Tatbestände erfüllt, sofern nicht weitere Erwerbe im 10-Jahres-Zeitraum hinzukommen. Für Personengesellschaften gilt § 1 Abs. 2a GrEStG entsprechend.","n":["§ 1 Abs. 2a GrEStG","§ 1 Abs. 2b GrEStG","§ 1 Abs. 3 GrEStG"]},{"f":"Was gilt grunderwerbsteuerlich beim Auseinanderfallen von Signing und Closing?","a":"§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 3 GrEStG knüpfen bereits an das Verpflichtungsgeschäft (Signing) an, § 1 Abs. 2a, 2b sowie § 1 Abs. 3 Nr. 2 und Nr. 4 GrEStG an den dinglichen Übergang (Closing). Grundsätzlich gehen § 1 Abs. 2a/2b dem § 1 Abs. 3 vor. Seit 3.7.2026 treten die an das Closing anknüpfenden Tatbestände zurück, soweit der Vorgang bereits beim Signing nach § 1 Abs. 3 oder 3a GrEStG steuerbar ist (§ 1 Abs. 3b GrEStG); eine doppelte Besteuerung entfällt. In den Fällen des § 1 Abs. 3, 3a GrEStG ist zusätzlich die grundbesitzende Gesellschaft Steuerschuldnerin (§ 13 GrEStG). Anzeigepflichten nach § 19 GrEStG können schon mit dem Signing entstehen; die Frist beträgt seitdem einen Monat. Bemessungsgrundlage ist der Grundbesitzwert (§ 8 Abs. 2 GrEStG).","n":["§ 1 Abs. 3 GrEStG","§ 8 Abs. 2 GrEStG","§ 19 GrEStG","§ 1 Abs. 3b GrEStG","§ 13 GrEStG"]}],"b":["Wie ist der Verkauf von 89 % der Anteile grunderwerbsteuerlich zu würdigen?","Was gilt grunderwerbsteuerlich bei Auseinanderfallen von Signing und Closing?","Ausscheiden eines Gesellschafters einer grundbesitzenden GmbH, Bemessungsgrundlage","Anteilsübertragungen bei grundbesitzender OHG und GmbH: 90 %-Grenzen, mittelbare Beteiligung, Anteilsvereinigung"],"u":true,"w":4.1,"fe":[{"falsch":"Prüfung nach § 1 Abs. 2a GrEStG","richtig":"Bei Kapitalgesellschaften greift § 1 Abs. 2b GrEStG (Gesellschafterwechsel von mindestens 90 % innerhalb von zehn Jahren); § 1 Abs. 2a GrEStG betrifft Personengesellschaften.","n":["§ 1 Abs. 2a GrEStG","§ 1 Abs. 2b GrEStG"]}]},{"i":"grest-verfahren","f":"GrESt","t":"Anzeigepflichten, Verfahren und Steuersatz","n":6,"q":6,"k":{"Rheinland-Pfalz":1,"Düsseldorf":2,"Baden-Württemberg":2,"Bayern-München":1},"kq":{"Rheinland-Pfalz":1,"Düsseldorf":2,"Baden-Württemberg":2,"Bayern-München":1},"y":{"2024":2,"2025":3,"2026":1},"c":[{"f":"Wie erfährt das Finanzamt von einem Grundstückserwerb, wer muss was veranlassen und wie hoch ist der Steuersatz in NRW?","a":"Notare zeigen beurkundete Vorgänge binnen zwei Wochen an (§ 18 GrEStG); die Beteiligten haben insbesondere bei Anteilsvorgängen eigene Anzeigepflichten (§ 19 GrEStG), Anzeigen gelten als Steuererklärung. Das Finanzamt setzt die Steuer per Bescheid fest, Steuerschuldner sind die Vertragsteile als Gesamtschuldner (§ 13 GrEStG), Fälligkeit einen Monat nach Bekanntgabe. Eintragung ins Grundbuch erst nach Unbedenklichkeitsbescheinigung (§ 22 GrEStG). Steuersatz in NRW 6,5 %.","n":["§ 18 GrEStG","§ 19 GrEStG","§ 13 GrEStG","§ 22 GrEStG","§ 11 GrEStG"]}],"b":["Wie erfährt das Finanzamt vom Erwerb?","Wie wird die Grunderwerbsteuer 'erklärt' und wer muss was veranlassen?","Welche Anzeigepflichten bestehen und wie hoch ist der Steuersatz in NRW?","Steuerschuldner und Fälligkeit der Grunderwerbsteuer"],"u":false,"w":4.95,"typ":"dauer"},{"i":"ust-wesen","f":"USt","t":"Wesen und Charakter der Umsatzsteuer","n":4,"q":4,"k":{"Bayern-Nürnberg":2,"Bayern-München":1,"Sachsen":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":2,"Bayern-München":1,"Sachsen":1},"y":{"2024":3,"2025":1},"c":[{"f":"Wie ist die Umsatzsteuer einzuordnen und zu charakterisieren?","a":"Verkehrsteuer (knüpft an Leistungsvorgänge an), wirtschaftlich eine Verbrauchsteuer, die den Endverbraucher belasten soll; indirekte Steuer. Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Gemeinschaftsteuer (Art. 106 Abs. 3 GG) und unionsrechtlich harmonisierte europäische Steuer. Aufkommen rund 300 Mrd. € jährlich (einschließlich EUSt), eine der aufkommensstärksten Steuern.","n":["Art. 106 Abs. 3 GG"]}],"b":["Wie ist die Umsatzsteuer einzuordnen?","Wie hoch ist das Umsatzsteueraufkommen?","Wie kann man die Umsatzsteuer noch beschreiben?","Was ist die Umsatzsteuer und wie ist sie charakterisiert?"],"u":false,"w":2.95},{"i":"ust-rechtsquellen","f":"USt","t":"Rechtsquellen: UStG, UStDV, UStAE, MwStSystRL","n":12,"q":12,"k":{"Baden-Württemberg":4,"Niedersachsen":1,"Bayern-Nürnberg":5,"Sachsen":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Baden-Württemberg":4,"Niedersachsen":1,"Bayern-Nürnberg":5,"Sachsen":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":4,"2025":6,"2026":1},"c":[{"f":"Welche Rechtsquellen sind im Umsatzsteuerrecht maßgeblich und wen binden sie?","a":"MwStSystRL (RL 2006/112/EG): verbindlich für die Mitgliedstaaten, muss umgesetzt werden; MwSt-Durchführungsverordnung (VO 282/2011) gilt unmittelbar. UStG als Parlamentsgesetz und UStDV als Rechtsverordnung binden Bürger, Verwaltung und Gerichte. UStAE ist Verwaltungsvorschrift und bindet nur die Finanzverwaltung (Art. 108 Abs. 7 GG). Hinzu kommt die Rechtsprechung von EuGH und BFH.","n":["Art. 288 Abs. 3 AEUV","Art. 108 Abs. 7 GG"]},{"f":"Wo ist die Umsetzungspflicht der MwStSystRL geregelt und wer kann sich auf die Richtlinie berufen?","a":"Art. 288 Abs. 3 AEUV: Richtlinien sind hinsichtlich des Ziels verbindlich. Bei nicht oder fehlerhaft umgesetzter Richtlinie kann sich der Steuerpflichtige auf hinreichend bestimmte, für ihn günstige Bestimmungen unmittelbar berufen (Anwendungsvorrang). Die Finanzverwaltung kann sich nicht zu Lasten des Bürgers auf die Richtlinie berufen. Auslegungsfragen klärt der EuGH im Vorabentscheidungsverfahren (Art. 267 AEUV). Deshalb ist das UStG richtlinienkonform auszulegen und häufig Gegenstand von Streitfällen.","n":["Art. 288 Abs. 3 AEUV","Art. 267 AEUV"]}],"b":["Was ist am UStG besonders?","Was ist die Grundlage des Umsatzsteuergesetzes?","Welche Rechtsquellen gibt es im Umsatzsteuerrecht?","Welche Rechtsquellen zieht man bei USt-Fragen heran?"],"u":false,"w":9.45,"typ":"dauer"},{"i":"ust-steuerbarkeit","f":"USt","t":"Steuerbarkeit § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG und Inland","n":6,"q":8,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Düsseldorf":2,"Unbekannt":1,"Brandenburg":1,"Köln":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Düsseldorf":2,"Unbekannt":2,"Brandenburg":1,"Köln":2},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":3,"2026":1},"c":[{"f":"Wann ist ein Umsatz steuerbar? Nennen Sie die Tatbestandsmerkmale des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG.","a":"Lieferung oder sonstige Leistung, die ein Unternehmer (§ 2 UStG) im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt; Leistungsaustausch erforderlich. Gleichgestellt sind unentgeltliche Wertabgaben (§ 3 Abs. 1b, 9a UStG). Weitere steuerbare Umsätze: Einfuhr (Nr. 4) und innergemeinschaftlicher Erwerb (Nr. 5). Prüfungsfolge: Steuerbarkeit, Steuerbefreiung, Bemessungsgrundlage, Steuersatz, Entstehung, Steuerschuldner.","n":["§ 1 Abs. 1 UStG","§ 2 UStG"]},{"f":"Was ist Inland im Sinne des UStG und warum gehört Helgoland nicht dazu? Sind strafbare Umsätze steuerbar?","a":"Inland ist das Gebiet der Bundesrepublik ohne Büsingen, Helgoland, Freizonen des Kontrolltyps I, Gewässer und Watten zwischen Hoheitsgrenze und Strandlinie sowie deutsche Schiffe und Luftfahrzeuge außerhalb eines Zollgebiets (§ 1 Abs. 2 UStG). Helgoland gehört aus historischen Gründen nicht zum Zoll- und Mehrwertsteuergebiet (Art. 6 MwStSystRL). Strafbare Umsätze sind steuerbar (§ 40 AO), Ausnahme nach EuGH: Rauschgift und Falschgeld außerhalb legaler Kanäle.","n":["§ 1 Abs. 2 UStG","§ 40 AO"]},{"f":"Eine Stadt lobt für ihre neue Bibliothek einen Architektenwettbewerb aus. Jeder Teilnehmer erhält ein festes Teilnahmegeld von 5.000 €, eine Architektin aus Frankreich als Zweitplatzierte zusätzlich 50.000 € Preisgeld. Wie ist das umsatzsteuerlich zu beurteilen?","a":"Ein Leistungsaustausch setzt einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung voraus. Das feste Teilnahmegeld wird für die Erstellung und Überlassung der Wettbewerbsarbeit gezahlt und ist Entgelt für eine sonstige Leistung. Ein Preisgeld, das nur bei erfolgreicher Platzierung gezahlt wird, ist nach dem EuGH (Bastova) kein Entgelt, weil es wegen der ungewissen Platzierung an einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer bestimmten Leistung fehlt; anders, wenn mit dem Preis Nutzungsrechte am Entwurf übertragen oder ein Folgeauftrag vergütet wird. Ort: Planungsleistungen für ein bestimmtes Grundstück werden am Grundstücksort erbracht (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG), hier im Inland. Weil die Architektin im Ausland ansässig ist, schuldet die Stadt als juristische Person des öffentlichen Rechts die Steuer (§ 13b Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 S. 1 UStG).","n":["§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG","§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG","§ 13b Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 UStG","EuGH C-432/15"],"xu":true}],"b":["Worauf ist die Umsatzsteuer anzuwenden (Steuerbarkeit)?","Sind auch strafbare Handlungen steuerbar und steuerpflichtig?","Wann ist ein Umsatz steuerbar? Erläutern Sie das Umsatzsteuersystem.","Erläutern Sie § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG mit seinen Tatbestandsmerkmalen."],"u":false,"w":4.8,"typ":"dauer"},{"i":"ust-leistungsarten-tausch","f":"USt","t":"Leistungsarten, Tausch und tauschähnlicher Umsatz","n":6,"q":7,"k":{"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Brandenburg":1,"Baden-Württemberg":2,"Bayern-München":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":2,"Brandenburg":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":2,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":3},"c":[{"f":"Grenzen Sie Lieferung, sonstige Leistung, unentgeltliche Wertabgabe, Tausch und tauschähnlichen Umsatz ab.","a":"Lieferung: Verschaffung der Verfügungsmacht (§ 3 Abs. 1 UStG); sonstige Leistung: jede Leistung, die keine Lieferung ist (§ 3 Abs. 9 UStG); unentgeltliche Wertabgaben § 3 Abs. 1b, 9a UStG. Tausch: Entgelt besteht in einer Lieferung; tauschähnlicher Umsatz: Entgelt für eine sonstige Leistung besteht in einer Lieferung oder sonstigen Leistung beziehungsweise umgekehrt (§ 3 Abs. 12 UStG).","n":["§ 3 Abs. 1 UStG","§ 3 Abs. 9 UStG","§ 3 Abs. 12 UStG"]},{"f":"Ein Schrotthändler erhält Schrott und stellt dafür einen Container. Welche Umsätze liegen vor und wie wird die Bemessungsgrundlage ermittelt?","a":"Lieferung von Schrott gegen sonstige Leistung (Containergestellung): tauschähnlicher Umsatz (§ 3 Abs. 12 S. 2 UStG). Bemessungsgrundlage ist der Wert der jeweiligen Gegenleistung (§ 10 Abs. 2 S. 2 UStG), nach Rechtsprechung der subjektive Wert, das heißt die Aufwendungen des Empfängers; Marktpreise (Schrottpreisnotierungen) dienen als Anhalt. Schrottlieferung an Unternehmer: Steuerschuld des Empfängers nach § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG i. V. m. Anlage 3.","n":["§ 3 Abs. 12 UStG","§ 10 Abs. 2 S. 2 UStG","§ 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG"]},{"f":"Eine Firma errichtet auf städtischem Grund Wartehäuschen, unterhält sie und darf dafür die Werbeflächen vermarkten. Liegt ein Leistungsaustausch mit der Stadt vor?","a":"Ja: Die Firma erbringt an die Stadt Leistungen (Errichtung, Unterhaltung der Wartehallen); Gegenleistung ist das Recht zur Werbevermarktung. Tauschähnlicher Umsatz nach § 3 Abs. 12 S. 2 UStG, steuerbar; Bemessungsgrundlage ist der Wert der Gegenleistung, regelmäßig die Kosten der Firma. Die Werbeleistungen an die Werbekunden sind gesondert steuerbar.","n":["§ 3 Abs. 12 UStG","§ 10 Abs. 2 UStG"]}],"b":["Wie wird die Bemessungsgrundlage beim Tausch ermittelt und wo findet man den Schrottpreis?","Erklären Sie Lieferung, sonstige Leistung, unentgeltliche Wertabgabe, Tausch und tauschähnlichen Umsatz.","Fall: Firma stellt Wartehäuschen für ÖPNV auf städtischen Grund, verwaltet sie und vermarktet Werbeflächen. Liegt ein Leistungsaustausch vor?","Verkauf und Entsorgung von Metallschrott: tauschähnlicher Umsatz"],"u":false,"w":4.5,"typ":"dauer"},{"i":"ust-personalbeistellung","f":"USt","t":"Personalbeistellung","n":1,"q":1,"k":{"Schleswig-Holstein":1},"kq":{"Schleswig-Holstein":1},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Ein Krankenhaus lagert die Wäscherei aus, stellt der Fremdfirma aber die Arbeitskräfte. Worum handelt es sich und welche Voraussetzungen gelten?","a":"Beistellung von Personal durch den Leistungsempfänger. Keine Gegenleistung und damit kein tauschähnlicher Umsatz, wenn das Personal ausschließlich für die Leistung an den Auftraggeber eingesetzt wird und der Auftragnehmer daraus keinen weiteren Vorteil zieht. Dann ist nur das gezahlte Entgelt Bemessungsgrundlage. Wird das Personal auch für andere Kunden genutzt, liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor.","n":["§ 3 Abs. 12 UStG","§ 10 Abs. 2 UStG"]}],"b":["Fall: Krankenhaus lagert Wäscherei aus, stellt der Fremdfirma aber die Arbeitskräfte. Worum handelt es sich und welche Voraussetzungen gelten?"],"u":false,"w":0.7},{"i":"ust-unternehmer","f":"USt","t":"Unternehmerbegriff § 2 UStG","n":9,"q":10,"k":{"Niedersachsen":1,"Hessen":1,"Bayern-Nürnberg":2,"Düsseldorf":2,"Sachsen":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Niedersachsen":1,"Hessen":1,"Bayern-Nürnberg":2,"Düsseldorf":2,"Sachsen":2,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":2,"2024":3,"2025":4},"c":[{"f":"Wer ist Unternehmer im Sinne des UStG?","a":"Wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt (§ 2 Abs. 1 UStG): jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich. Selbständigkeit fehlt bei Weisungsgebundenheit oder Eingliederung (§ 2 Abs. 2 UStG). Auch wer nur steuerfreie Umsätze ausführt (zum Beispiel Vermieter), ist Unternehmer. Rechtsform unerheblich.","n":["§ 2 Abs. 1 UStG","§ 2 Abs. 2 UStG"]},{"f":"Ab wann ist bei Gründung einer GmbH der Vorsteuerabzug möglich, und ist der Verkauf eines geerbten Haushalts unternehmerisch?","a":"Die Unternehmereigenschaft beginnt mit dem ersten nach außen erkennbaren, auf Umsätze gerichteten Handeln (Vorbereitungshandlungen) bei ernsthafter Verwendungsabsicht; Vorsteuer daher schon aus Gründungskosten. Auch die Vorgründungsgesellschaft kann Vorsteuer abziehen, wenn ihr Vermögen auf die GmbH übergeht (EuGH Faxworld). Die einmalige Verwertung von Privatvermögen (Haushaltsauflösung) ist mangels Nachhaltigkeit regelmäßig keine unternehmerische Tätigkeit, anders bei händlerähnlichem Auftreten.","n":["§ 2 Abs. 1 UStG","§ 15 Abs. 1 UStG"]},{"f":"Ein insolventer Unternehmer lässt einen Ex-Angestellten das Gewerbe anmelden und die Voranmeldungen unterschreiben, führt aber faktisch die Geschäfte. Wer ist Unternehmer?","a":"Unternehmer ist, wer die Leistungen im Außenverhältnis im eigenen Namen erbringt; das ist der als Inhaber auftretende Angestellte (Strohmann). Unbeachtlich ist er nur bei einem Scheingeschäft (§ 41 Abs. 2 AO), etwa wenn die Leistungsempfänger wissen, dass der Hintermann leistet. Der Hintermann kann haften beziehungsweise strafrechtlich verantwortlich sein.","n":["§ 2 Abs. 1 UStG","§ 41 Abs. 2 AO"]}],"b":["Wer ist Unternehmer im Sinne des UStG?","Wann ist man Unternehmer im Sinne des UStG?","Welche Voraussetzungen hat die Unternehmereigenschaft?","GmbH-Gründung: Ab wann ist der Vorsteuerabzug möglich?"],"u":false,"w":6.6,"typ":"dauer"},{"i":"ust-bruchteilsgemeinschaft","f":"USt","t":"Bruchteilsgemeinschaft und Ehegatten-Vermietung","n":2,"q":3,"k":{"Bayern-Nürnberg":2},"kq":{"Bayern-Nürnberg":3},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Ein Ehepaar vermietet eine Wohnung beziehungsweise Gewerbefläche als Bruchteilsgemeinschaft. Wer ist umsatzsteuerlich Unternehmer?","a":"Zivilrechtlich Bruchteilsgemeinschaft (§ 741 BGB), nicht rechtsfähig. Der BFH (2018 und 2020) hat entschieden, dass eine Bruchteilsgemeinschaft mangels Rechtsfähigkeit nicht Unternehmer sein kann; Unternehmer seien die Gemeinschafter jeweils anteilig. Der Gesetzgeber hat mit dem JStG 2022 reagiert: Seit 1.1.2023 kommt es nach § 2 Abs. 1 S. 1 UStG nicht auf die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit an. Nach BMF-Schreiben vom 9.4.2026 ist die Bruchteilsgemeinschaft Unternehmer, wenn die Gemeinschafter gemeinsam nach außen auftreten (zum Beispiel gemeinsamer Mietvertrag). Für Zeiträume vor 2023 kann nach der bisherigen Verwaltungsauffassung oder, bei konsistentem Verhalten, nach der BFH-Rechtsprechung verfahren werden.","n":["§ 2 Abs. 1 S. 1 UStG","§ 741 BGB"]},{"f":"Die Ehegatten gründen eine GbR, wollen aber selbst im Grundbuch bleiben. Welche Gestaltungen gibt es und wo liegt das Problem?","a":"Möglich: entgeltliche Vermietung der Ehegatten an die GbR (dann sind die Ehegatten Unternehmer, Option nach § 9 UStG und Vorsteuerabzug möglich) oder unentgeltliche Überlassung. Bei unentgeltlicher Überlassung fehlt den Ehegatten die Unternehmereigenschaft; die GbR kann Vorsteuer aus Leistungen an die Ehegatten nicht abziehen. Wechsel einer bisher vorsteuerbehafteten Nutzung löst eine Berichtigung nach § 15a UStG aus.","n":["§ 9 UStG","§ 15a UStG"]}],"b":["Fall: Musikalienhändler vermietet mit Ehefrau eine Wohnung. Wer ist Unternehmer? Zivilrechtliche Einordnung der Ehegatten?","Wie ist die Vermietung durch eine Bruchteilsgemeinschaft umsatzsteuerlich zu behandeln, welche Änderung gilt beim Unternehmerbegriff nach § 2 UStG ab 2023?"],"u":true,"w":1.55},{"i":"ust-aufsichtsrat-gutschrift","f":"USt","t":"Aufsichtsratsvergütung und Gutschrift","n":3,"q":5,"k":{"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Hamburg":1,"Bayern-München":3,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":3},"c":[{"f":"Ist ein Aufsichtsratsmitglied umsatzsteuerlicher Unternehmer?","a":"Nach EuGH (IO, 2019) und BFH ist ein Aufsichtsratsmitglied mit fester Vergütung mangels Vergütungsrisiko nicht selbständig und daher kein Unternehmer. Verwaltung: Selbständigkeit nur, wenn variable Vergütungsbestandteile (zum Beispiel Sitzungsgelder) mindestens 10 % der Gesamtvergütung ausmachen. Dann steuerbare und steuerpflichtige sonstige Leistung, 19 %.","n":["§ 2 Abs. 1 UStG"]},{"f":"Die AG rechnet mit dem Aufsichtsrat per Gutschrift mit 19 % USt ab und zieht Vorsteuer. Ist das zulässig, und wann entsteht die Steuer?","a":"Gutschrift ist eine vom Leistungsempfänger ausgestellte Rechnung (§ 14 Abs. 2 S. 5 UStG), Angabe 'Gutschrift' erforderlich, Widerspruch des Leistenden möglich. Ist der Aufsichtsrat kein Unternehmer, ist die Gutschrift keine Rechnung; nach BFH greift § 14c Abs. 2 UStG gegenüber einem Nichtunternehmer nicht, die AG hat keinen Vorsteuerabzug. Ist er Unternehmer: Entstehung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG mit Ablauf des VAZ der Leistung; bei § 14c-Steuer mit Ausgabe der Rechnung (§ 13 Abs. 1 Nr. 3, 4 UStG).","n":["§ 14 Abs. 2 UStG","§ 14c Abs. 2 UStG","§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG","§ 13 Abs. 1 UStG"]}],"b":["Wann wird die Steuer aus der Gutschrift fällig?","Wie sind Aufsichtsratsvergütungen umsatzsteuerlich zu behandeln?","Wie ist die BFH-Entscheidung zur Gutschrift an Aufsichtsratsmitglieder abzugrenzen?"],"u":false,"w":2.1},{"i":"ust-jpoer-2b","f":"USt","t":"Juristische Personen des öffentlichen Rechts § 2b UStG","n":3,"q":3,"k":{"Schleswig-Holstein":1,"Südbaden":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Schleswig-Holstein":1,"Südbaden":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Wann ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts nach § 2b UStG Unternehmer? Prüfen Sie die Vermietung einer Kirchengemeinde an einen Kindergarten.","a":"Grundsatz: jPöR ist Unternehmer, wenn sie nachhaltig gegen Entgelt tätig wird. Nicht bei Tätigkeiten im Rahmen öffentlicher Gewalt, soweit dies nicht zu größeren Wettbewerbsverzerrungen führt (§ 2b Abs. 1 UStG; Vermutung keiner Verzerrung zum Beispiel bei Umsatz bis 17.500 € oder bestimmten Kooperationen, Abs. 2, 3). Privatrechtliche Vermietung: Unternehmer, steuerfrei nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG; Option scheidet aus, da der Kindergarten steuerfreie Umsätze ausführt (§ 9 Abs. 2 UStG). Übergangsregelung § 27 Abs. 22a UStG: § 2b spätestens ab 1.1.2027 zwingend.","n":["§ 2b UStG","§ 4 Nr. 12 UStG","§ 9 Abs. 2 UStG","§ 27 Abs. 22a UStG"],"xu":true}],"b":["Fall: Kirchengemeinde vermietet an Kindergarten (§ 2b UStG). Steuerfrei oder Option möglich?","Ist die jPöR nach § 2b UStG Unternehmer, insbesondere mit Blick auf Wettbewerbsverzerrungen?","Juristische Personen des öffentlichen Rechts § 2b UStG und Übergangsregel"],"u":false,"w":2.55},{"i":"ust-theater-kultur","f":"USt","t":"Theater- und Konzertleistungen, Streaming","n":2,"q":5,"k":{"Südbaden":1,"Westfalen-Lippe":1},"kq":{"Südbaden":4,"Westfalen-Lippe":1},"y":{"2026":2},"c":[{"f":"Ein staatliches Orchester (jPöR) veranstaltet eine Theateraufführung gegen Eintritt. Ort, Steuerbefreiung und Steuersatz?","a":"Ort: an Nichtunternehmer am Tätigkeitsort (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a UStG), Eintrittsberechtigung an Unternehmer am Veranstaltungsort (§ 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG). Theater und Orchester von Bund, Ländern und Gemeinden sind steuerfrei nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG (private bei Bescheinigung). Wäre die Leistung steuerpflichtig, gilt der ermäßigte Satz von 7 % nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG; Bemessungsgrundlage ist das Eintrittsentgelt ohne USt.","n":["§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG","§ 4 Nr. 20 UStG","§ 12 Abs. 2 Nr. 7 UStG"]},{"f":"Wie ändert sich die Beurteilung bei Livestream oder Download statt Eintrittskarte?","a":"Seit 2025 liegt der Ort bei Leistungen, die per Streaming übertragen oder auf andere Weise virtuell verfügbar gemacht werden, gegenüber Nichtunternehmern am Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort des Empfängers (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 S. 2 UStG, Umsetzung der RL (EU) 2022/542). Wird einem Unternehmer mit der Eintrittsberechtigung eine virtuelle Teilnahme ermöglicht, gilt die Grundregel des § 3a Abs. 2 UStG (§ 3a Abs. 3 Nr. 5 S. 2 UStG). Ein bloßer Download ist eine elektronische Dienstleistung (§ 3a Abs. 5 UStG) mit 19 %. Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG erfasst nach seinem Wortlaut die Eintrittsberechtigung und vergleichbare Darbietungen ausübender Künstler; Streaming und Download nennt die Vorschrift nicht.","n":["§ 3a Abs. 3 Nr. 3 S. 2 UStG","§ 3a Abs. 3 Nr. 5 S. 2 UStG","§ 3a Abs. 5 UStG","§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG"]}],"b":["Ist die Theaterveranstaltung steuerfrei?","Fall: Theateraufführung und Videostream der Aufführung. Ort und Steuersatz?"],"u":true,"w":2},{"i":"ust-schadensersatz","f":"USt","t":"Echter und unechter Schadensersatz","n":1,"q":2,"k":{"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":2},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Wie grenzen Sie echten von unechtem Schadensersatz ab? Was gilt, wenn der Vermieter dem Mieter eine Abfindung für den vorzeitigen Auszug zahlt?","a":"Echter Schadensersatz: Zahlung, weil der Leistende einen Schaden nach Gesetz oder Vertrag ersetzen muss; kein Leistungsaustausch, nicht steuerbar (zum Beispiel Vertragsstrafe, Verzugszinsen). Unechter Schadensersatz: Zahlung ist Gegenleistung für eine Leistung, steuerbar. Abfindung an den Mieter für die vorzeitige Räumung: Entgelt für den Verzicht auf die Mietrechte (sonstige Leistung des Mieters); steuerbar, wenn der Mieter Unternehmer ist und die Räume unternehmerisch nutzt, folgt dann regelmäßig der Steuerfreiheit der Vermietung (§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG). Privater Wohnungsmieter: nicht steuerbar.","n":["§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG","§ 4 Nr. 12 UStG"]}],"b":["Fallbeispiele: Echter oder unechter Schadensersatz: umsatzsteuerliche Prüfung nach Schema?"],"u":false,"w":0.85},{"i":"ust-zuschuesse","f":"USt","t":"Echte und unechte Zuschüsse","n":1,"q":2,"k":{"Hamburg":1},"kq":{"Hamburg":2},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Was ist der Unterschied zwischen echtem und unechtem Zuschuss? Wie sind Corona-Soforthilfen und deren Rückzahlung zu würdigen?","a":"Echter Zuschuss: Zahlung ohne Leistungsaustausch, zum Beispiel zur allgemeinen Förderung; nicht steuerbar. Unechter Zuschuss: Entgelt für eine Leistung an den Zuschussgeber oder Entgelt von dritter Seite für eine Leistung an einen Dritten (§ 10 Abs. 1 UStG); steuerbar. Corona-Soforthilfen und Überbrückungshilfen sind echte Zuschüsse; Rückzahlungen haben ebenfalls keine umsatzsteuerlichen Folgen.","n":["§ 10 Abs. 1 UStG"]}],"b":["Was ist der Unterschied zwischen echtem und unechtem Zuschuss?"],"u":false,"w":0.85},{"i":"ust-freiwillige-zahlungen","f":"USt","t":"Leistungsaustausch bei freiwilligen Zahlungen","n":4,"q":5,"k":{"Hamburg":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Brandenburg":2},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Brandenburg":2,"Hamburg":2},"y":{"2024":2,"2025":2},"c":[{"f":"Ein Straßenmusiker stellt einen Spendenkorb auf. Liegt ein steuerbarer Leistungsaustausch vor?","a":"Nach EuGH (Tolsma) fehlt es am Leistungsaustausch: Die Zahlungen sind freiwillig, ihre Höhe unbestimmt und nicht an eine vereinbarte Gegenleistung geknüpft. Nicht steuerbar. Anders, wenn ein Entgelt vereinbart ist (zum Beispiel Auftritt gegen Gage).","n":["§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG"]},{"f":"Wie sind 'Donations' an einen Content Creator während eines Livestreams umsatzsteuerlich zu beurteilen?","a":"Ausgangspunkt Tolsma: Freiwillige Zahlungen ohne Gegenleistung sind kein Entgelt. Werden Zahlungen aber erkennbar mit Gegenleistungen verknüpft (Shoutouts, Einblendungen, exklusive Inhalte) und ist der Streamer nachhaltig auf Einnahmen ausgerichtet, spricht viel für einen Leistungsaustausch und Unternehmereigenschaft. Zu prüfen sind ferner die Leistungsbeziehung über die Plattform (§ 3 Abs. 11a UStG) und der Ort. Hinweis: höchstrichterlich nicht abschließend geklärt.","n":["§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG","§ 3 Abs. 11a UStG"]},{"f":"Ein Unternehmer betreibt gegen Pacht die Toiletten eines Kaufhauses; Nutzer legen freiwillig Geld auf einen Teller. Umsatzsteuerliche Würdigung und Aufzeichnungspflichten?","a":"Nach BFH erbringt der Toilettenbetreiber die Leistung (Toilettennutzung) an die Nutzer; die auf den Teller gelegten Beträge sind Entgelt, da die Nutzer davon ausgehen, für die Nutzung zu zahlen. Erbringt er dagegen Reinigungsleistungen gegen Vergütung des Kaufhauses, ist das Kaufhaus Leistungsempfänger. Aufzeichnung: Einzelaufzeichnungspflicht (§ 22 UStG, § 146 Abs. 1 AO), bei offener Ladenkasse täglicher Kassenbericht. Hinweis: Abgrenzung im Einzelfall nach Vertragsgestaltung.","n":["§ 22 UStG","§ 146 Abs. 1 AO"],"xu":true}],"b":["Wie sind \"Donations\" auf Streaming-Plattformen umsatzsteuerlich zu behandeln?","Fall: Straßenmusiker stellt Spendenkorb auf. Ist er Unternehmer und liegt eine Leistung vor?","Wie sind Donations an einen Content Creator während eines Livestreams umsatzsteuerlich zu behandeln?","Abwandlung: Nur ein Teller, freiwillige Abgabe. Wie ist es dann, welche Aufzeichnungspflichten bestehen?"],"u":true,"w":3.1},{"i":"ust-vorsteuer-leistungen-dritte","f":"USt","t":"Vorsteuer bei Leistungen zugunsten Dritter (Steinbruch)","n":1,"q":4,"k":{"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":4},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Ein Steinbruchunternehmen lässt auf städtischem Grund eine öffentliche Zufahrtsstraße ausbauen, die auch Bürger nutzen. Steht ihm der Vorsteuerabzug zu? Liegt eine unentgeltliche Wertabgabe vor?","a":"Ja (EuGH Mitteldeutsche Hartstein-Industrie, 2020): Die Bauleistung steht in direktem und unmittelbarem Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Tätigkeit, weil der Straßenausbau für den Abtransport erforderlich ist; der Vorteil für die Allgemeinheit ist nebensächlich, solange die Kosten das Erforderliche nicht übersteigen. Keine unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 9a UStG, da der unternehmerische Zweck überwiegt.","n":["§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG","§ 3 Abs. 9a UStG"]},{"f":"Die Stadt verlangt zusätzlich einen Grünstreifen; das Unternehmen baut freiwillig noch einen Radweg. Vorsteuerabzug?","a":"Grünstreifen: Vorsteuerabzug ja, da behördliche Auflage und damit Teil der für das Unternehmen erforderlichen Maßnahme. Radweg: freiwillig, für den Betrieb nicht erforderlich; es fehlt der direkte und unmittelbare Zusammenhang mit den unternehmerischen Umsätzen, daher kein Vorsteuerabzug.","n":["§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG"],"xu":true}],"b":["Unternehmen baut freiwillig zusätzlich einen Fahrradweg. Vorsteuerabzug?"],"u":false,"w":0.7},{"i":"ust-corona-billigkeit","f":"USt","t":"Sachspenden und Billigkeitsregelungen (Corona, Ukraine)","n":2,"q":5,"k":{"Düsseldorf":2},"kq":{"Düsseldorf":5},"y":{"2022":1,"2024":1},"c":[{"f":"Ein Großhändler liefert unentgeltlich Masken an ein Testzentrum beziehungsweise spendet Windeln in die Ukraine. Umsatzsteuerliche Beurteilung?","a":"Grundsatz: unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands, der zum Vorsteuerabzug berechtigt hat, ist steuerbare unentgeltliche Wertabgabe (§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG), Bemessungsgrundlage Einkaufspreis (§ 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG). Wird der Gegenstand von vornherein zur Spende erworben, entfällt bereits der Vorsteuerabzug. Für Corona-Hilfsgüter und Ukraine-Sachspenden hat die Verwaltung befristete Billigkeitsregelungen (Verzicht auf Wertabgabenbesteuerung, Vorsteuerabzug aus Billigkeit, § 163 AO) erlassen; heute nur noch Einzelantrag aus sachlichen Billigkeitsgründen.","n":["§ 3 Abs. 1b UStG","§ 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG","§ 163 AO"]},{"f":"Eine Apotheke bietet PCR-Tests für Urlaubsreisen an; die Tests lagern in einem zuvor steuerpflichtig genutzten Gebäudeteil. Steuerfrei? Ist § 15a UStG anzuwenden?","a":"Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG setzt ein therapeutisches Ziel voraus; Tests ohne medizinische Indikation (Reise) sind grundsätzlich steuerpflichtig, 19 %. Werden steuerfreie Umsätze ausgeführt und der Gebäudeteil dafür genutzt, liegt eine Änderung der Verhältnisse vor; § 15a UStG greift, sofern die Bagatellgrenzen des § 44 UStDV überschritten sind. Zeitlich befristete Billigkeitsregelungen der Verwaltung aus der Corona-Zeit sind gesondert zu beachten.","n":["§ 4 Nr. 14 UStG","§ 15a UStG","§ 44 UStDV"]}],"b":["Abwandlung: Großhändler beabsichtigt von vornherein diese Verwendung. Ist Vorsteuerabzug möglich?","Er spendet die Windeln an eine gemeinnützige Organisation in der Ukraine. Umsatzsteuerliche Folge und Lösung?"],"u":true,"w":1.15},{"i":"ust-unentgeltliche-wertabgabe","f":"USt","t":"Unentgeltliche Wertabgaben: Gewinnspiele, Entnahmen","n":4,"q":4,"k":{"Hamburg":1,"Brandenburg":2,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Hamburg":1,"Brandenburg":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2025":3},"c":[{"f":"Ein Unternehmen verlost bei einem Gewinnspiel Kugelschreiber (5 €), einen Präsentkorb (100 €) und ein Auto. Wie sind Vorsteuerabzug und Wertabgabe zu beurteilen?","a":"Werden Gegenstände von vornherein für unentgeltliche Zuwendungen erworben, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen; eine Wertabgabe entfällt dann (§ 3 Abs. 1b S. 2 UStG). Ausnahme: Geschenke von geringem Wert und Warenmuster (§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG): Kugelschreiber, Vorsteuerabzug ja, keine Wertabgabe. Präsentkorb (100 €) und Auto sind keine Geschenke von geringem Wert; bei Erwerb für das Gewinnspiel daher kein Vorsteuerabzug und keine Wertabgabe. § 15 Abs. 1a UStG i. V. m. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG ist hier nicht die Grundlage, da Preise anlässlich eines Preisausschreibens ertragsteuerlich keine Geschenke sind (R 4.10 Abs. 4 EStR) und daher als Betriebsausgaben abziehbar bleiben.","n":["§ 3 Abs. 1b UStG","§ 15 Abs. 1 UStG","R 4.10 Abs. 4 EStR"]},{"f":"Ein Vater überträgt ein Grundstück aus dem Unternehmensvermögen unentgeltlich auf seine Tochter, die es an ihn zurückvermietet. Umsatzsteuerliche Folgen?","a":"Unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG, steuerbar; steuerfrei nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG, da unter das GrEStG fallend. Folge: Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG beim Vater im Berichtigungszeitraum von 10 Jahren. Vermietung der Tochter: steuerfrei nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG, Option nach § 9 UStG möglich, wenn der Vater das Grundstück für steuerpflichtige Umsätze nutzt; bei Option ist Vorsteuerabzug für die Tochter eröffnet.","n":["§ 3 Abs. 1b UStG","§ 4 Nr. 9 UStG","§ 15a UStG","§ 9 UStG"]}],"b":["Gewinnspiele: umsatzsteuerliche Behandlung und Vorsteuerabzug?","Fall: Unternehmen verschenkt bei Gewinnspiel Kulis (5 €), Präsentkorb (100 €), Auto. Wie ist der Vorsteuerabzug?","Fall: Vater überträgt Grundstück aus BV unentgeltlich auf Tochter, die es an ihn vermietet. Umsatzsteuerliche Würdigung?","Verbilligte Lieferung einer Heizung an die Tochter des Gesellschafters: Mindestbemessungsgrundlage"],"u":false,"w":3.1},{"i":"ust-leistungen-arbeitnehmer","f":"USt","t":"Zuwendungen an Arbeitnehmer","n":3,"q":4,"k":{"Berlin":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Hamburg":1},"kq":{"Berlin":1,"Hamburg":2,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Wie werden unentgeltliche Zuwendungen an Arbeitnehmer, zum Beispiel Goldschmuck oder Jobticket, umsatzsteuerlich behandelt?","a":"Sachzuwendungen an das Personal für dessen privaten Bedarf sind unentgeltliche Wertabgaben (§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 2, Abs. 9a Nr. 2 UStG), außer Aufmerksamkeiten (bis 60 € je Anlass) oder Leistungen im überwiegend betrieblichen Interesse. Bei Erwerb von vornherein zur Zuwendung entfällt schon der Vorsteuerabzug. Jobticket: Leistung für den privaten Bedarf; bei Zuzahlung der Arbeitnehmer entgeltlich mit Mindestbemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 5 UStG); kein Vorsteuerabzug bei unentgeltlicher Weitergabe, es sei denn überwiegend betriebliches Interesse.","n":["§ 3 Abs. 1b UStG","§ 3 Abs. 9a UStG","§ 10 Abs. 5 UStG"]},{"f":"Ein Arbeitgeber überlässt Dienstfahrräder zur Privatnutzung beziehungsweise bezuschusst die Fitnessstudio-Mitgliedschaft ohne eigenen Vertrag mit dem Studio. Folgen?","a":"Dienstfahrrad als Teil des Arbeitslohns: entgeltliche Leistung (tauschähnlicher Umsatz gegen Arbeitsleistung); Bemessungsgrundlage aus Vereinfachung 1 % der UVP monatlich; Ort bei langfristiger Überlassung am Wohnsitz des Arbeitnehmers (§ 3a Abs. 3 Nr. 2 S. 3 UStG); nach Verwaltung Bagatellregelung bei AK bis 500 €. Fitnesszuschuss ohne eigene Vertragsbeziehung: Der Arbeitgeber bezieht keine Leistung, daher kein Vorsteuerabzug; der Geldzuschuss selbst ist nicht steuerbar.","n":["§ 3 Abs. 12 UStG","§ 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG","§ 15 Abs. 1 UStG"]}],"b":["Wie wird die Überlassung eines Dienstfahrrads umsatzsteuerlich behandelt?","Fall: Unentgeltliche Abgabe von Goldschmuck an Mitarbeiter: umsatzsteuerliche Behandlung?","Wie ist ein vom Unternehmen an Arbeitnehmer gegebenes Jobticket umsatzsteuerlich zu behandeln?"],"u":false,"w":2.1,"typ":"dauer"},{"i":"ust-zuordnung-unternehmensvermoegen","f":"USt","t":"Zuordnung zum Unternehmensvermögen","n":7,"q":9,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Schleswig-Holstein":1,"Rheinland-Pfalz":2,"Brandenburg":1,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Brandenburg":3,"Rheinland-Pfalz":2,"Schleswig-Holstein":1,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":4,"2025":2},"c":[{"f":"Welche Zuordnungsmöglichkeiten zum Unternehmensvermögen bestehen bei gemischt genutzten Gegenständen, und wie unterscheidet sich das vom ertragsteuerlichen Betriebsvermögen?","a":"Bei teils unternehmerischer, teils privater Nutzung: Zuordnungswahlrecht (vollständig, gar nicht oder anteilig), Voraussetzung mindestens 10 % unternehmerische Nutzung (§ 15 Abs. 1 S. 2 UStG). Bei nichtwirtschaftlicher Tätigkeit i. e. S. (zum Beispiel ideell) gilt Aufteilungsgebot. Die umsatzsteuerliche Zuordnung ist unabhängig vom ertragsteuerlichen Betriebsvermögen (notwendiges/gewillkürtes BV, 50 %-Grenze bei Kfz).","n":["§ 15 Abs. 1 S. 2 UStG"]},{"f":"Ein Unternehmer erwirbt einen Pkw beziehungsweise errichtet ein teils privat genutztes Gebäude. Wann, wie und bis wann ist die Zuordnung zu treffen?","a":"Zuordnung bei Leistungsbezug, nach außen dokumentiert, regelmäßig durch Vorsteuerabzug in der Voranmeldung. Spätestens bis zum gesetzlichen Abgabetermin der USt-Jahreserklärung (31.7. des Folgejahres, § 149 Abs. 2 S. 1 AO), unabhängig von Fristverlängerungen. Bei Gebäuden: Vorsteuer auf den privat genutzten Teil ausgeschlossen (§ 15 Abs. 1b UStG), Zuordnung dennoch sinnvoll wegen späterer Berichtigung nach § 15a Abs. 6a UStG.","n":["§ 15 Abs. 1 UStG","§ 15 Abs. 1b UStG","§ 15a Abs. 6a UStG"]}],"b":["Fall (Forts.): Zuordnung des Fahrrads zum Unternehmensvermögen?","Welche Zuordnungsmöglichkeiten zum Unternehmensvermögen gibt es?","Wie ist das Gebäude dem Unternehmensvermögen zuzuordnen und warum?","Erwerb eines Kfz: Wann, wie und mit welcher Frist erfolgt die Zuordnung zum Unternehmen?"],"u":false,"w":5.05,"typ":"dauer"},{"i":"ust-kfz-privatnutzung","f":"USt","t":"Private Kfz-Nutzung durch Unternehmer und Arbeitnehmer","n":4,"q":5,"k":{"Schleswig-Holstein":2,"Sachsen":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Sachsen":1,"Schleswig-Holstein":2,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2024":1,"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Wie wird die private Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Pkw durch den Unternehmer besteuert?","a":"Unentgeltliche Wertabgabe nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG; Bemessungsgrundlage sind die vorsteuerbelasteten Ausgaben (§ 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG). Ermittlung per Fahrtenbuch oder vereinfachend nach 1 %-Regel (Bruttolistenpreis monatlich) mit pauschalem Abschlag von 20 % für nicht vorsteuerbelastete Kosten; sonst sachgerechte Schätzung. 19 %. Bei E-Fahrzeugen keine Kürzung des Listenpreises wie im Ertragsteuerrecht.","n":["§ 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG","§ 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG"]},{"f":"Ein Fahrzeug wird einem Arbeitnehmer beziehungsweise dem Gesellschafter-Geschäftsführer zur Privatnutzung überlassen; es besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft. Folgen?","a":"Arbeitnehmer: Überlassung als Lohnbestandteil ist entgeltlich (tauschähnlicher Umsatz); Bemessungsgrundlage vereinfachend nach lohnsteuerlichen Werten (1 % plus 0,03 % je Entfernungskilometer) ohne 20 %-Abschlag. Gesellschafter-Geschäftsführer mit vGA-Charakter: nach Verwaltung unentgeltliche Wertabgabe. Ist der Gesellschafter Organträger, ist die Nutzung keine Leistung der GmbH an ihn, sondern Privatnutzung innerhalb des Organkreises: Wertabgabe nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG mit Bemessung wie beim Einzelunternehmer.","n":["§ 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG","§ 3 Abs. 12 UStG","§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG"]}],"b":["Wie hoch ist die Umsatzsteuer auf die private PKW-Nutzung?","Wie wird die private Kfz-Nutzung umsatzsteuerlich behandelt?","Wie ist die Kfz-Nutzung durch Unternehmer beziehungsweise Arbeitnehmer umsatzsteuerlich zu beurteilen?","Fall (Forts.): Bemessungsgrundlage der Privatnutzung des Fahrrads: Erklärung der 1 %-Methode."],"u":false,"w":3.4,"typ":"dauer"},{"i":"ust-organschaft-voraussetzungen","f":"USt","t":"Umsatzsteuerliche Organschaft: Voraussetzungen","n":7,"q":11,"k":{"Bayern-München":1,"Westfalen-Lippe":1,"Sachsen":1,"Südbaden":1,"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Bayern-München":1,"Westfalen-Lippe":2,"Sachsen":1,"Südbaden":1,"Baden-Württemberg":6},"y":{"2024":2,"2025":3,"2026":2},"c":[{"f":"Wann liegt eine umsatzsteuerliche Organschaft vor und wo ist sie geregelt?","a":"§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG: Organgesellschaft (juristische Person; nach BFH und Verwaltung auch Personengesellschaft, wenn alle Gesellschafter finanziell eingegliedert sind) ist nach dem Gesamtbild finanziell (Stimmrechtsmehrheit), wirtschaftlich (Förderung, Ergänzung, zum Beispiel Vermietung einer wesentlichen Betriebsgrundlage bei Betriebsaufspaltung) und organisatorisch (Durchsetzung des Willens in der Geschäftsführung, personelle Verflechtung) in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert. Wirkungen auf das Inland beschränkt.","n":["§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG"]},{"f":"Entsteht die USt-Organschaft automatisch, und wie kann man sie verhindern? Vergleichen Sie mit der ertragsteuerlichen Organschaft.","a":"Die USt-Organschaft tritt kraft Gesetzes ein, ohne Antrag oder Vertrag. Ertragsteuerlich ist ein Gewinnabführungsvertrag über mindestens 5 Jahre erforderlich (§§ 14, 17 KStG). Vermeidung: Wegfall einer Eingliederungsvoraussetzung, zum Beispiel Beteiligung auf höchstens 50 % der Stimmrechte senken oder Fremdgeschäftsführer ohne personelle Verflechtung einsetzen, wirtschaftliche Verflechtung lösen.","n":["§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG","§ 14 KStG"]}],"b":["Wie kann man die USt-Organschaft verhindern?","Was gilt für die umsatzsteuerliche Organschaft?","Zwei GmbHs (Mutter und Produktion): was ist umsatzsteuerlich zu beachten?","Liegt bei dieser Betriebsaufspaltung eine umsatzsteuerliche Organschaft vor?"],"u":false,"w":5.95,"typ":"dauer"},{"i":"ust-organschaft-folgen","f":"USt","t":"Organschaft: Rechtsfolgen und EuGH-Rechtsprechung","n":5,"q":6,"k":{"Baden-Württemberg":4,"Bayern-München":1},"kq":{"Baden-Württemberg":5,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Welche Rechtsfolgen hat die Organschaft, und was ist der Stand der EuGH-Rechtsprechung?","a":"Organträger und Organgesellschaften bilden ein Unternehmen; Steuerschuldner ist der Organträger. Leistungen innerhalb des Organkreises sind nicht steuerbare Innenumsätze (zum Beispiel Vermietung des Organträgers an die GmbH). Der EuGH hat 2022 (C-141/20, C-269/20) die deutsche Regelung mit dem Organträger als Steuerschuldner gebilligt und 2024 (C-184/23) bestätigt, dass Innenumsätze auch dann nicht steuerbar sind, wenn der Organträger nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist.","n":["§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG"]},{"f":"A vermietet ausschließlich an seine 100 %-GmbH, deren einziger Geschäftsführer er ist. Ist A Unternehmer?","a":"Ja. Die entgeltliche Vermietung ist eine nachhaltige Tätigkeit zur Einnahmeerzielung (§ 2 Abs. 1 UStG); die Vermietung einer wesentlichen Betriebsgrundlage begründet zugleich die wirtschaftliche Eingliederung. A ist Organträger und damit Unternehmer; die Vermietung selbst ist nicht steuerbarer Innenumsatz, die Außenumsätze der GmbH werden A zugerechnet.","n":["§ 2 Abs. 1 UStG","§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG"]}],"b":["Welche Konsequenz hat die Organschaft für die Vermietung von A an die A-GmbH?","Wie ist der aktuelle Diskussionsstand zur umsatzsteuerlichen Organschaft (EuGH)?","Anteilsübertragung oder Insolvenz der Organgesellschaft: Ende der Organschaft","Vermietung an die eigene GmbH, Anteilsübertragung und Organschaft"],"u":false,"w":3.95},{"i":"ust-kleinunternehmer-grenzen","f":"USt","t":"Kleinunternehmerregelung § 19 UStG: Grenzen","n":9,"q":9,"k":{"Hamburg":1,"Bayern-München":2,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":4},"kq":{"Hamburg":1,"Bayern-München":2,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":4},"y":{"2023":2,"2024":1,"2025":6},"c":[{"f":"Wann ist ein Unternehmer Kleinunternehmer? Nennen Sie die Grenzen nach aktueller Rechtslage und die Regel bei Neugründung.","a":"Seit 1.1.2025: Gesamtumsatz (netto) im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € (§ 19 Abs. 1 UStG). Wird im laufenden Jahr die 100.000 €-Grenze überschritten, gilt ab dem überschreitenden Umsatz die Regelbesteuerung. Neugründung: Umsatz im Gründungsjahr höchstens 25.000 €, ohne Hochrechnung. Umsätze des Kleinunternehmers sind nun steuerfrei (unechte Befreiung). Bis 2024: 22.000 € Vorjahr, 50.000 € voraussichtlich laufendes Jahr, Hochrechnung bei Gründung.","n":["§ 19 Abs. 1 UStG","§ 19 Abs. 2 UStG"]},{"f":"Was hat sich mit dem JStG 2024 bei der Kleinunternehmerregelung geändert, insbesondere die EU-Kleinunternehmerregelung?","a":"Umstellung auf eine Steuerbefreiung, neue Grenzen 25.000 €/100.000 €, Wegfall der Prognose. EU-Kleinunternehmerregelung (§ 19a UStG): Inländische Unternehmer können die Befreiung auch in anderen Mitgliedstaaten nutzen, wenn ihr unionsweiter Jahresumsatz 100.000 € nicht übersteigt; Teilnahme über das BZSt mit Kennnummer und vierteljährlichen Meldungen. Ausländische EU-Unternehmer können die deutsche Regelung entsprechend nutzen. Seit 2024 grundsätzlich keine USt-Jahreserklärung mehr für Kleinunternehmer, außer auf Aufforderung.","n":["§ 19 UStG","§ 19a UStG"]}],"b":["Wann ist ein Unternehmer Kleinunternehmer?","Welche neuen Grenzen gelten für die Kleinunternehmerregelung und wie funktioniert sie?","Welche Voraussetzungen hat die Kleinunternehmerregelung und welche Grenze gilt im ersten Jahr?","Was hat sich bei der Kleinunternehmerregelung geändert (EU-Kleinunternehmer, Voraussetzungen)?"],"u":false,"w":6.9,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Steuer wird nicht erhoben, 22.000/50.000 Euro","richtig":"Seit 2025 steuerfrei; Grenzen 25.000 Euro Vorjahr und 100.000 Euro laufendes Jahr.","n":["§ 19 UStG"]}]},{"i":"ust-kleinunternehmer-verzicht","f":"USt","t":"Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung","n":3,"q":3,"k":{"Hamburg":1,"Niedersachsen":1,"Köln":1},"kq":{"Hamburg":1,"Niedersachsen":1,"Köln":1},"y":{"2023":2,"2024":1},"c":[{"f":"Würden Sie einem Mandanten mit hohen Investitionskosten die Kleinunternehmerregelung empfehlen? Bis wann ist der Verzicht möglich, und welche Folgen hat er?","a":"Kleinunternehmer haben keinen Vorsteuerabzug (§ 19 Abs. 1 UStG); bei hohen Eingangsleistungen ist der Verzicht (§ 19 Abs. 3 UStG) meist günstiger. Verzicht durch unwiderrufliche Erklärung gegenüber dem Finanzamt, seit 2025 bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres (bis 2024: bis zur Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung), regelmäßig durch Abgabe von Voranmeldungen mit Regelbesteuerung. Wirkung ab Beginn des Besteuerungszeitraums, Bindung für mindestens fünf Kalenderjahre, danach Widerruf nur mit Wirkung ab Beginn eines Kalenderjahres. Pflichten danach: Voranmeldungen, Jahreserklärung, Rechnungen mit Steuerausweis. Kehrt der Unternehmer nach Ablauf der Bindung durch Widerruf zur Kleinunternehmerregelung zurück, liegt eine Änderung der Verhältnisse vor; die Vorsteuer aus Wirtschaftsgütern im Berichtigungszeitraum ist nach § 15a Abs. 7 UStG zu berichtigen.","n":["§ 19 Abs. 3 UStG","§ 18 UStG"]}],"b":["Würden Sie dem Mandanten die Kleinunternehmerregelung empfehlen?","Bis wann ist der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung möglich?","Welche Pflichten hat ein Kleinunternehmer nach § 19 UStG, wenn er optiert?"],"u":false,"w":1.8},{"i":"ust-kleinunternehmer-binnenmarkt","f":"USt","t":"Kleinunternehmer im Binnenmarkt, Erwerbsschwelle","n":3,"q":3,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Bayern-München":2},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Bayern-München":2},"y":{"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Ein Kleinunternehmer kauft Ware in den Niederlanden (27 % USt laut Sachverhalt). Was gilt für Lieferungen und Erwerbe von Kleinunternehmern im Binnenmarkt, und wie kann er günstiger gestalten?","a":"Kleinunternehmer sind Halbunternehmer: Ein innergemeinschaftlicher Erwerb wird erst bei Überschreiten der Erwerbsschwelle von 12.500 € besteuert (§ 1a Abs. 3 UStG), sonst zahlt er die ausländische USt. Verzicht auf die Erwerbsschwelle (§ 1a Abs. 4 UStG, Bindung zwei Jahre) mit Verwendung einer USt-IdNr.: steuerfreie igL im Ursprungsland, Erwerbsbesteuerung in Deutschland mit 19 % (ohne Vorsteuerabzug). Lieferungen eines Kleinunternehmers sind keine steuerfreien igL; beim Erwerber liegt kein igE vor (§ 1a Abs. 1 Nr. 3 UStG).","n":["§ 1a Abs. 3 UStG","§ 1a Abs. 4 UStG","§ 1a Abs. 1 Nr. 3 UStG"]}],"b":["Was gilt für innergemeinschaftliche Lieferung und Erwerb bei Kleinunternehmern?","Fall: Kleinunternehmer erwirbt Ware aus den Niederlanden (27 % USt). Wie kann er günstiger gestalten?","Kleinunternehmer: USt-IdNr. und innergemeinschaftlicher Erwerb"],"u":false,"w":2.4},{"i":"ust-pv-nullsteuersatz","f":"USt","t":"Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen § 12 Abs. 3","n":10,"q":10,"k":{"Sachsen":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Hessen":2,"Berlin":1,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1,"Schleswig-Holstein":2},"kq":{"Sachsen":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Hessen":2,"Berlin":1,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1,"Schleswig-Holstein":2},"y":{"2023":5,"2024":5},"c":[{"f":"Welche Voraussetzungen hat der Nullsteuersatz für Photovoltaikanlagen seit 2023?","a":"§ 12 Abs. 3 UStG: 0 % für Lieferung, innergemeinschaftlichen Erwerb, Einfuhr und Installation von PV-Anlagen einschließlich wesentlicher Komponenten und Speicher an den Betreiber, wenn die Anlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden installiert wird. Vereinfachung: erfüllt bei installierter Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis 30 kW. Lieferung an einen Händler zum Weiterverkauf: 19 %, da nicht an den Betreiber.","n":["§ 12 Abs. 3 UStG"]},{"f":"Warum wurde ein Nullsteuersatz statt einer Steuerbefreiung eingeführt, und wie war die alte Rechtslage?","a":"Eine (unechte) Steuerbefreiung hätte dem Lieferanten den Vorsteuerabzug genommen. Der Nullsatz entlastet vollständig und erhält den Vorsteuerabzug beim Lieferer. Ziel: Förderung und Entbürokratisierung; Betreiber müssen nicht mehr auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, um die Vorsteuer aus dem Erwerb zu erhalten. Unionsrechtlich durch RL (EU) 2022/542 erlaubt. Bis 2022: 19 % auf die Anlage, Vorsteuerabzug nur bei Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung mit fünfjähriger Bindung.","n":["§ 12 Abs. 3 UStG","§ 19 UStG"]}],"b":["Was ist der Sinn des Nullsteuersatzes?","Was ändert sich ab 2023 bei PV-Anlagen?","Gibt es außer bei PV-Anlagen noch einen Nullsteuersatz?","Was regelt die Neuregelung für Photovoltaikanlagen in der USt?"],"u":false,"w":6.25},{"i":"ust-pv-anzahlung-uebergang","f":"USt","t":"PV-Anlagen: Anzahlung 2022, Lieferung 2023","n":2,"q":2,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":1},"c":[{"f":"Ein Kunde zahlt im November 2022 für eine PV-Anlage mit 19 % an, geliefert wird 2023. Wann entsteht die Steuer und wie wird berichtigt?","a":"Mindest-Istversteuerung: Steuer auf die Anzahlung entsteht mit Ablauf des VAZ der Vereinnahmung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG), damals 19 %. Maßgeblich ist aber der Steuersatz bei Ausführung der Leistung (§ 27 Abs. 1 UStG): Lieferung 2023 unterliegt 0 %. Die Berichtigung erfolgt für den Voranmeldungszeitraum, in dem die Leistung ausgeführt wird (§ 27 Abs. 1 S. 3 UStG). Die Rechnung ist zu berichtigen, sonst schuldet der Lieferer die ausgewiesene Steuer grundsätzlich nach § 14c Abs. 1 UStG. Nach dem EuGH (08.12.2022, C-378/21) entsteht diese Steuer nicht, soweit eine Gefährdung des Steueraufkommens ausgeschlossen ist, weil der Empfänger als Endverbraucher keinen Vorsteuerabzug hat; das ist beim Betreiber, der als Unternehmer Strom einspeist, nicht ohne Weiteres der Fall und muss im Einzelfall feststehen.","n":["§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG","§ 27 Abs. 1 UStG","§ 14c Abs. 1 UStG"]}],"b":["Fall: Lieferung einer PV-Anlage 2023, Anzahlung 2022. Wie wird die Bemessungsgrundlage korrigiert?","Fall: Unternehmer zahlt PV-Anlage im November 2022 vorab, Lieferung 2023. Wann entsteht die Steuer, wo liegt das Problem und wie wird berichtigt?"],"u":false,"w":1.25,"fe":[{"falsch":"Berichtigung im Monat der Anzahlung","richtig":"Berichtigung im Voranmeldungszeitraum der Leistungsausführung.","n":["§ 27 Abs. 1 S. 3 UStG"]}]},{"i":"ust-pv-altanlagen","f":"USt","t":"PV-Altanlagen: Vorsteuer, Eigenverbrauch, Entnahme","n":5,"q":8,"k":{"Düsseldorf":1,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":1,"Köln":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Düsseldorf":2,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":1,"Köln":3,"Bayern-München":1},"y":{"2022":1,"2023":2,"2024":2},"c":[{"f":"Wie wird der selbst verbrauchte Strom einer 2022 (19 %) beziehungsweise 2023 (0 %) angeschafften PV-Anlage behandelt, und wie ist die Anlage zuzuordnen?","a":"Bei Einspeisung und Eigenverbrauch (zum Beispiel 80/20) besteht Zuordnungswahlrecht; regelmäßig volle Zuordnung mit vollem Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1 UStG). Bei Altanlagen (Regelbesteuerung) ist der Eigenverbrauch unentgeltliche Wertabgabe (§ 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 1 UStG), Bemessungsgrundlage Einkaufspreis beziehungsweise Selbstkosten (§ 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG). Neuanlagen ab 2023 werden meist von Kleinunternehmern betrieben, dann entfällt die Besteuerung.","n":["§ 15 Abs. 1 UStG","§ 3 Abs. 1b UStG","§ 10 Abs. 4 Nr. 1 UStG"]},{"f":"Ein Betreiber hat für seine PV-Altanlage auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet. Kann er zurückwechseln, und gibt es eine 'Hintertür' über eine Entnahme?","a":"Rückkehr erst nach Ablauf der fünfjährigen Bindung (§ 19 Abs. 3 UStG); danach ohne Vorsteuerkorrektur, wenn der Berichtigungszeitraum des § 15a UStG (5 Jahre) abgelaufen ist, sonst Berichtigung nach § 15a Abs. 7 UStG. Entnahme der Anlage: Nach Verwaltungsauffassung nur möglich, wenn künftig voraussichtlich mehr als 90 % des Stroms nichtunternehmerisch verwendet werden; die Entnahme unterliegt dann dem Nullsatz und löst keine Vorsteuerberichtigung aus. Wer nicht verzichtet hat, hat keinen Vorsteuerabzug; nachholen lässt er sich nur durch einen fristgerechten Verzicht (für Zeiträume bis 2024 bis zur Unanfechtbarkeit der Festsetzung, ab 2025 bis zum letzten Tag des Februars des zweiten Folgejahres, § 19 Abs. 3 UStG n. F.).","n":["§ 19 Abs. 3 UStG","§ 15a Abs. 7 UStG","§ 3 Abs. 1b UStG","§ 12 Abs. 3 UStG"]}],"b":["Was ist umsatzsteuerlich die beste Option für die PV-Anlage?","Entnahme der PV-Anlage zum Nullsteuersatz: Wo ist die Hintertür?","Fall: PV-Anlage 2022 (19 %) beziehungsweise 2023 (0 %) installiert. Wie wird selbst verbrauchter Strom behandelt?","Mandant hat bei PV-Anlage 2 Jahre lang keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht. Was hat sich geändert, kann er ihn nachholen?"],"u":false,"w":2.95,"typ":"dauer"},{"i":"ust-pv-pflichten","f":"USt","t":"PV-Betreiber: Unternehmereigenschaft und Pflichten","n":2,"q":4,"k":{"Schleswig-Holstein":1,"Köln":1},"kq":{"Köln":3,"Schleswig-Holstein":1},"y":{"2024":2},"c":[{"f":"Ein angestellter Lehrer nimmt am 1.12.2021 eine PV-Anlage in Betrieb und erklärt nichts. Was ist zu tun?","a":"Der Betrieb mit Einspeisung gegen Vergütung macht ihn zum Unternehmer (§ 2 UStG). Ohne Verzicht ist er Kleinunternehmer, dann kein Vorsteuerabzug und keine Steuer. Bei gewünschtem Vorsteuerabzug: Verzicht bis zur Unanfechtbarkeit, Nachholung aller Voranmeldungen und Jahreserklärungen. Die Jahreserklärung ist Steueranmeldung (§ 18 Abs. 3 UStG); sie wirkt als Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung, bei Erstattung erst mit Zustimmung des Finanzamts (§ 168 AO), ein gesonderter Bescheid ergeht dann nicht.","n":["§ 2 UStG","§ 19 UStG","§ 18 UStG","§ 168 AO"]},{"f":"Welche Fristen hat ein PV-Betreiber mit Regelbesteuerung zu beachten?","a":"Voranmeldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des VAZ (§ 18 Abs. 1 UStG), Dauerfristverlängerung um einen Monat möglich (§§ 46 ff. UStDV). VAZ seit 2025: monatlich bei Vorjahressteuer über 9.000 €, Befreiung möglich bis 2.000 €, sonst vierteljährlich. Jahreserklärung bis 31.7. des Folgejahres, mit Berater verlängert (§ 149 AO). Der Vorsteuerabzug ist im VAZ geltend zu machen, in dem Leistung und Rechnung vorliegen.","n":["§ 18 UStG","§ 46 UStDV","§ 149 AO"],"xu":true}],"b":["Welche Pflichten hat der Mandant jetzt?","Fall PV-Anlage: Welche Fristen hat der Mandant zu beachten, gibt es Fristen für die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs?"],"u":false,"w":1.4},{"i":"ust-pv-uebertragung","f":"USt","t":"PV-Anlage: Verkauf oder Schenkung an Ehegatten","n":2,"q":2,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Köln":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Köln":1},"y":{"2023":1,"2024":1},"c":[{"f":"Ein Unternehmer verkauft beziehungsweise schenkt seine PV-Anlage an seine Ehefrau, die Kleinunternehmerin sein will. Bringt das etwas?","a":"Übertragung des gesamten 'PV-Unternehmens' ist eine Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG), nicht steuerbar, auch unentgeltlich. Die Ehefrau tritt in die Rechtsstellung ein; der Berichtigungszeitraum läuft weiter (§ 15a Abs. 10 UStG). Nutzt sie die Anlage als Kleinunternehmerin, ändern sich die Verhältnisse, und sie muss die Vorsteuer anteilig nach § 15a UStG zurückzahlen. Im Ergebnis kein Vorteil.","n":["§ 1 Abs. 1a UStG","§ 15a Abs. 10 UStG"]}],"b":["Wie ist der Verkauf der PV-Anlage an die Ehefrau zu beurteilen?","Bringt eine Schenkung der PV-Anlage an die Ehefrau als Kleinunternehmerin etwas?"],"u":false,"w":1.25},{"i":"ust-14c","f":"USt","t":"Unrichtiger und unberechtigter Steuerausweis § 14c","n":7,"q":8,"k":{"Sachsen":1,"Bayern-München":2,"Baden-Württemberg":2,"Bayern-Nürnberg":1,"Köln":1},"kq":{"Sachsen":2,"Bayern-München":2,"Baden-Württemberg":2,"Bayern-Nürnberg":1,"Köln":1},"y":{"2023":2,"2024":4,"2025":1},"c":[{"f":"Welche Folgen hat ein unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis für Steuerschuld und Vorsteuerabzug?","a":"§ 14c Abs. 1 UStG: zu hoch ausgewiesene Steuer wird geschuldet; Berichtigung gegenüber dem Empfänger ohne Gefährdungsprüfung, Wirkung wie § 17 UStG. § 14c Abs. 2 UStG: Ausweis ohne Berechtigung (zum Beispiel Kleinunternehmer, Nichtunternehmer); Berichtigung erst nach Beseitigung der Gefährdung des Steueraufkommens auf Antrag. Der Empfänger kann nur die gesetzlich geschuldete Steuer als Vorsteuer abziehen. Nach EuGH C-378/21 (8.12.2022) keine Steuerschuld nach § 14c Abs. 1 bei Rechnungen an Endverbraucher ohne Vorsteuerabzug, da keine Gefährdung.","n":["§ 14c UStG","§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG","§ 17 UStG"]},{"f":"Ein Zauberer tritt auf einem privaten Kindergeburtstag auf und stellt 19 % in Rechnung. Prüfen Sie den Fall.","a":"Unternehmer, sonstige Leistung gegen Entgelt; Ort an Nichtunternehmer am Tätigkeitsort (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 S. 1 UStG), steuerbar und steuerpflichtig. Darbietungen ausübender Künstler, die Theatervorführungen vergleichbar sind, unterliegen 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG). Der Mehrbetrag wäre nach § 14c Abs. 1 UStG geschuldet; da der Empfänger Endverbraucher ist, entfällt dies nach EuGH C-378/21. Ob die Darbietung als vergleichbar anerkannt wird, ist im Einzelfall zu prüfen.","n":["§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG","§ 12 Abs. 2 Nr. 7 UStG","§ 14c Abs. 1 UStG"]},{"f":"Ein Hotel berechnet zwei Monate 7 % statt 19 %; eine Privatperson mit PV-Anlage erhält eine Einspeisegutschrift mit 380 € USt. Folgen?","a":"Zu niedriger Ausweis: Das Hotel schuldet die gesetzliche Steuer, die aus dem vereinbarten Bruttobetrag herauszurechnen ist; kein Fall des § 14c, Rechnungsberichtigung, unternehmerische Gäste können nur die ausgewiesene Steuer abziehen. Gutschrift an Kleinunternehmer: Die Gutschrift gilt als Rechnung; widerspricht der Kleinunternehmer nicht, schuldet er die ausgewiesene Steuer nach § 14c Abs. 2 UStG. Abhilfe: Widerspruch gegen die Gutschrift (§ 14 Abs. 2 UStG, seit der Neufassung 2025 in S. 6) beziehungsweise Berichtigung.","n":["§ 14c Abs. 2 UStG","§ 14 Abs. 2 UStG"]}],"b":["Was gilt für die in der Rechnung zu hoch ausgewiesene Umsatzsteuer?","Welche Folgen hat ein unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis für Steuerschuld und Vorsteuerabzug?","Fall: Hotel hat zwei Monate lang Gästen 7 % statt des richtigen Steuersatzes berechnet. Welche Folgen ergeben sich?","Fall: Postdienstleister stellt einer nicht vorsteuerabzugsberechtigten Behörde fehlerhafte Rechnungen aus. Besteht eine Korrekturpflicht nach § 14c UStG?"],"u":true,"w":4.75},{"i":"ust-steuersaetze","f":"USt","t":"Steuersätze im Überblick","n":7,"q":8,"k":{"Hessen":1,"Berlin":1,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-Nürnberg":2,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Hessen":1,"Berlin":1,"Schleswig-Holstein":2,"Bayern-Nürnberg":2,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":3,"2024":3,"2025":1},"c":[{"f":"Welche Steuersätze kennen UStG und MwStSystRL, und was unterliegt jeweils welchem Satz?","a":"19 % Regelsatz (§ 12 Abs. 1 UStG); 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG), zum Beispiel Lebensmittel nach Anlage 2, Bücher und E-Books, Personennahverkehr, Beherbergung, kulturelle Leistungen, gemeinnützige Zweckbetriebe, seit 2026 wieder Speisen in der Gastronomie; 0 % für PV-Anlagen (§ 12 Abs. 3 UStG). Durchschnittssätze für Land- und Forstwirte (§ 24 UStG). MwStSystRL: Normalsatz mindestens 15 %, ermäßigte Sätze nach Anhang III, seit RL (EU) 2022/542 auch Sätze unter 5 % und Nullsätze in begrenzten Fällen.","n":["§ 12 UStG","§ 24 UStG"]},{"f":"Welche befristeten Steuersatzänderungen gab es bei Energielieferungen, und gibt es außer bei PV weitere Nullsätze?","a":"Gas und Fernwärme unterlagen vom 1.10.2022 bis 31.3.2024 dem ermäßigten Satz von 7 % (§ 28 Abs. 5 UStG); seit 1.4.2024 wieder 19 %. Einen Nullsatz kennt das UStG derzeit nur in § 12 Abs. 3 UStG; wirtschaftlich gleich wirken echte Steuerbefreiungen mit Vorsteuerabzug (Ausfuhr, igL).","n":["§ 12 Abs. 3 UStG","§ 15 Abs. 3 UStG"]}],"b":["Gibt es weitere Steuersätze?","Welche Umsatzsteuersätze gibt es und wofür gelten sie jeweils?","Welche Steuersätze gibt es und ist ein Nullsteuersatz unionsrechtlich zulässig?","Welche Steuersätze kennen das UStG und die MwStSystRL, wo sind sie geregelt, und welche gelten für Landwirte?"],"u":false,"w":4.6},{"i":"ust-speisen-gastronomie","f":"USt","t":"Speisenabgabe: Lieferung oder Restaurationsleistung","n":6,"q":9,"k":{"Düsseldorf":2,"Bayern-Nürnberg":2,"Niedersachsen":1,"Sachsen":1},"kq":{"Düsseldorf":4,"Bayern-Nürnberg":2,"Sachsen":1,"Niedersachsen":2},"y":{"2022":1,"2023":1,"2024":2,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Nach welchen Kriterien grenzen Sie bei der Speisenabgabe (Food Court, Imbiss, Bäckerei mit Tischen) Lieferung und sonstige Leistung ab?","a":"Art. 6 MwSt-DVO: Restaurationsleistung, wenn Dienstleistungselemente qualitativ überwiegen (Bedienung, Geschirr, vom Unternehmer bereitgestellte Verzehrvorrichtungen). Bloße Zubereitung und Standardverpackung reichen nicht. Im Food Court zählen nach BFH (V R 42/20) auch gemeinsam genutzte Tische, wenn sie dem Unternehmer zuzurechnen sind. Steuersatz: Lieferung 7 % (Anlage 2); Restaurationsleistung seit 1.1.2026 für Speisen ebenfalls 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG), Getränke stets 19 % (2024 und 2025: 19 % für Restaurationsleistungen).","n":["Art. 6 MwStVO","§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG","§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG"]},{"f":"Ein Unternehmer richtet eine Kantine ein, die Speisen und Getränke gegen Entgelt an Arbeitnehmer abgibt. Vorsteuerabzug und Steuersatz?","a":"Entgeltliche Abgabe an Arbeitnehmer ist steuerbar und steuerpflichtig; Kantinenumsatz ist Restaurationsleistung. Damit Vorsteuerabzug aus dem Umbau (§ 15 Abs. 1 UStG). Steuersatz 2026: Speisen 7 %, Getränke 19 %; Mindestbemessungsgrundlage beachten (§ 10 Abs. 5 UStG), Sachbezugswerte als Vereinfachung.","n":["§ 15 Abs. 1 UStG","§ 10 Abs. 5 UStG"]},{"f":"Welcher Steuersatz gilt bei Anzahlungen auf Restaurationsleistungen über einen Steuersatzwechsel hinweg, und warum sind Satzunterschiede für das Finanzamt problematisch?","a":"Maßgeblich ist der Satz bei Ausführung der Leistung (§ 27 Abs. 1 UStG). Anzahlungen werden zunächst mit dem alten Satz versteuert und im VAZ der Leistungsausführung korrigiert (Beispiel: 2023 7 %, Leistung 2024 19 %; umgekehrt Anzahlung 2025 19 %, Leistung 2026 7 %). Unterschiedliche Sätze für Speisen und Getränke beziehungsweise für Außer-Haus und vor Ort erhöhen Manipulationsanreize und Prüfungsaufwand.","n":["§ 27 Abs. 1 UStG","§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG"]},{"f":"Ein Gast trinkt in einer Kneipe ein Bier und löst einen Rabattcoupon über 0,50 € aus einer kostenlosen Touristenzeitschrift ein. Wie ist das umsatzsteuerlich zu beurteilen?","a":"Das Bier wird zum Verzehr an Ort und Stelle mit Dienstleistungselementen (Sitzplatz, Bedienung, Gläser) abgegeben: Restaurationsleistung und damit sonstige Leistung (§ 3 Abs. 9 UStG, Art. 6 MwStVO), Ort am Ort der tatsächlichen Erbringung (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b UStG). Getränke sind von der Ermäßigung für Restaurationsleistungen ausgenommen und unterliegen 19 % (§ 12 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 15 UStG). Der Coupon ist kein Gutschein im Sinne des § 3 Abs. 13 UStG, sondern ein Preisnachlassgutschein: Bemessungsgrundlage ist, was der Gast tatsächlich aufwendet (§ 10 Abs. 1 UStG). Erstattet der Verlag dem Wirt den Coupon, gehört die Erstattung als Entgelt von dritter Seite zur Bemessungsgrundlage.","n":["§ 3 Abs. 9 UStG","Art. 6 MwStVO","§ 10 Abs. 1 UStG","§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG"],"xu":true}],"b":["Bäckerei will Kaffee verkaufen und Tische aufstellen: welcher Steuersatz?","Fall: Welcher Steuersatz gilt bei einer Imbissbude mit unterschiedlichen Leistungen?","Fall: Neue Mandantin eröffnet Geschäft in einem Food Court. Beraten Sie die Mandantin.","Warum ist die Steuersatzerhöhung in der Gastronomie zum 01.01.2024 eher nachteilig für das Finanzamt?"],"u":false,"w":4.25,"typ":"dauer"},{"i":"ust-lebensmittel-steuersatz","f":"USt","t":"Steuersatz bei Lebensmitteln, Kaffee, Geschenkkorb","n":4,"q":6,"k":{"Hamburg":1,"Bayern-Nürnberg":2,"Düsseldorf":1},"kq":{"Hamburg":1,"Bayern-Nürnberg":4,"Düsseldorf":1},"y":{"2023":2,"2024":1,"2026":1},"c":[{"f":"Welcher Steuersatz gilt für Gemüse beziehungsweise Erdbeeren in einer Schale, und wie ist ein Geschenkkorb zu beurteilen?","a":"Lebensmittel nach Anlage 2 (zum Beispiel Gemüse, Obst) unterliegen 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG); die Verpackung teilt als Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung. Geschenkkorb mit unterschiedlich besteuerten Waren: Warenzusammenstellung (Sachgesamtheit); grundsätzlich mehrere Lieferungen, das Entgelt ist nach Einzelverkaufspreisen aufzuteilen.","n":["§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG","Anlage 2 UStG"]},{"f":"Welcher Steuersatz gilt für Kaffee to go, und was tun bei einer neuen Kreation mit unklarem Milchanteil?","a":"Kaffee to go ist Lieferung. Kaffeegetränke grundsätzlich 19 %; Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 75 % unterliegen 7 % (Anlage 2). Bei unklarer Einreihung: unverbindliche Zolltarifauskunft für Umsatzsteuerzwecke bei der Zollverwaltung beantragen.","n":["§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG","Anlage 2 UStG"]},{"f":"Ein Gast bestellt in der Kneipe ein Glas Milch. Welcher Steuersatz gilt?","a":"Die Abgabe im Lokal ist eine Restaurationsleistung, also eine sonstige Leistung. § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ermäßigt seit 2026 Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft auf 7 %, nimmt die Abgabe von Getränken aber ausdrücklich aus. Die Milch wird im Lokal daher mit 19 % besteuert, obwohl die Lieferung von Milch nach Anlage 2 zum UStG ermäßigt wäre. Im Supermarkt (Lieferung) gilt für Milch dagegen 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG).","n":["§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG","§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG","Anlage 2 UStG"],"xu":true}],"b":["Welcher Steuersatz gilt für Kaffee to go in der Kantine?","Wie ist der Verkauf von Gemüse im Bio-Supermarkt zu behandeln?","Wie ist ein Geschenkkorb zu beurteilen und wie heißt der Begriff dafür?","Welcher Steuersatz gilt, wenn der Gast in der Kneipe ein Glas Milch bestellt?"],"u":false,"w":2.8,"typ":"dauer"},{"i":"ust-gutscheine","f":"USt","t":"Einzweck- und Mehrzweckgutscheine","n":4,"q":5,"k":{"Bayern-München":1,"Niedersachsen":1,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-München":1,"Hamburg":2,"Niedersachsen":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Was unterscheidet Einzweck- und Mehrzweckgutscheine, und was gilt bei Steuersatzänderungen?","a":"Einzweckgutschein: Ort der Leistung und geschuldete Steuer stehen bei Ausgabe fest (§ 3 Abs. 14 UStG); Besteuerung bereits bei Ausgabe beziehungsweise jeder Übertragung. Mehrzweckgutschein: alle anderen (§ 3 Abs. 15 UStG); Besteuerung erst bei Einlösung, Ausgabe nur Zahlungsmitteltausch. Folge bei Satzänderung: Für Einzweckgutscheine gilt der Satz bei Ausgabe; ein Restaurantgutschein für Speisen und Getränke ist Mehrzweckgutschein, maßgeblich ist der Satz bei Einlösung.","n":["§ 3 Abs. 13 UStG","§ 3 Abs. 14 UStG","§ 3 Abs. 15 UStG"]},{"f":"Ein Unternehmer kauft einen 100 €-Gutschein eines Lederwarenhändlers und schenkt ihn einem Mitarbeiter, der damit einen Artikel für 150 € kauft. Würdigung?","a":"Einzweckgutschein (nur Lederwaren, 19 %, Ort fest): Lieferung gilt mit Ausgabe als erbracht, Steuer entsteht beim Händler mit Verkauf; Einlösung nicht erneut steuerbar, Zuzahlung 50 € ist gesondertes Entgelt. Der Unternehmer hat bei Erwerb zur unentgeltlichen Weitergabe an den Arbeitnehmer keinen Vorsteuerabzug, eine Wertabgabe entfällt. Bei Mehrzweckgutschein: Steuer erst bei Einlösung auf 150 €.","n":["§ 3 Abs. 14 UStG","§ 10 Abs. 1 UStG","§ 15 Abs. 1 UStG"]}],"b":["Was unterscheidet Einzweck- und Mehrzweckgutscheine?","Wie sind Gutscheine bei der Steuersatzänderung zu behandeln?","Fall: Unternehmer kauft 100 €-Gutschein bei Lederwarenhändler und schenkt ihn einem Mitarbeiter, der damit einen Artikel für 150 € kauft: umsatzsteuerliche Würdigung?","Einzweck- und Mehrzweckgutscheine"],"u":false,"w":2.95,"typ":"dauer"},{"i":"ust-einheitlichkeit","f":"USt","t":"Einheitlichkeit der Leistung, Haupt- und Nebenleistung","n":8,"q":9,"k":{"Düsseldorf":2,"Hamburg":3,"Thüringen":1,"Berlin":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Düsseldorf":2,"Hamburg":4,"Thüringen":1,"Berlin":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2022":1,"2023":2,"2024":3,"2025":2},"c":[{"f":"Wann liegt eine einheitliche Leistung vor, und was ist eine Nebenleistung?","a":"Nach EuGH (CPP, Levob) ist jeder Umsatz grundsätzlich selbständig. Einheitliche Leistung, wenn mehrere Elemente so eng verbunden sind, dass sie objektiv eine einzige untrennbare Leistung bilden, deren Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre. Nebenleistung: für den Kunden kein eigener Zweck, sondern Mittel, um die Hauptleistung optimal in Anspruch zu nehmen; sie teilt deren Schicksal (Ort, Befreiung, Satz). Beispiele: Endreinigung bei Ferienwohnung, mitvermieteter Stellplatz bei Wohnungsvermietung.","n":[]},{"f":"Vermieter liefert Strom aus der eigenen PV-Anlage an Mieter; Kfz-Händler verkauft eine Garantie mit. Haupt- oder Nebenleistung?","a":"Strom: Nach EuGH (C-42/14) eigenständige Lieferung, wenn der Mieter den Verbrauch selbst bestimmen kann (eigener Zähler); dann nicht Teil der steuerfreien Vermietung, sondern steuerpflichtig. Garantie gegen gesondertes Entgelt: nach BFH eigenständige Leistung, Versicherungsleistung, steuerfrei nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG (Versicherungsteuer).","n":["§ 4 Nr. 10 UStG","§ 4 Nr. 12 UStG"]},{"f":"Hotelfrühstück, VIP-Logen-Pakete, Kombiticket Schwimmbad und Sauna: Einheitlich zu besteuern oder aufzuteilen?","a":"Aufteilungsgebot bei Beherbergung: Übernachtung 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG), nicht unmittelbar der Vermietung dienende Leistungen wie Frühstück separat; Frühstück als Restaurationsleistung seit 2026 für Speisen 7 %, Getränke 19 %. VIP-Pakete: Prüfung der Einzelleistungen (Eintritt, Bewirtung, Werbung) mit Aufteilung des Entgelts; ertragsteuerlich pauschale Aufteilung nach VIP-Logen-Erlass. Schwimmbad 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG), Sauna 19 %; Gesamtentgelt aufteilen.","n":["§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG","§ 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG"],"xu":true}],"b":["Und das Frühstück? Wie wird es besteuert?","Ist die Stromlieferung an den Mieter Haupt- oder Nebenleistung?","Sind VIP-Logen-Tickets eine einheitliche Leistung oder aufzuteilen?","Welcher Steuersatz gilt für Schwimmbad und Sauna, wenn nicht abgegrenzt werden kann? Einheitliche Leistung?"],"u":true,"w":5.35,"typ":"dauer"},{"i":"ust-ferienwohnung","f":"USt","t":"Ferienwohnung: kurzfristige Vermietung","n":1,"q":3,"k":{"Hamburg":1},"kq":{"Hamburg":3},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Ein Mandant kauft von Privat einen Ferienbungalow, modernisiert und vermietet ihn kurzfristig. Was ist umsatzsteuerlich zu beachten?","a":"Unternehmer (§ 2 UStG). Kurzfristige Vermietung zur Beherbergung ist steuerpflichtig (§ 4 Nr. 12 S. 2 UStG), 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG). Kein Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Privat (keine USt), aber aus den Modernisierungskosten. Kurtaxe ist durchlaufender Posten (§ 10 Abs. 1 UStG), wenn im Namen und für Rechnung der Gemeinde vereinnahmt. Rechnungen an Mieter mit Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG; gegenüber Unternehmern Rechnungspflicht. Ob gegenüber Privatkunden eine Rechnungspflicht für steuerpflichtige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück (§ 14 Abs. 2 UStG) auch die Beherbergung erfasst, ist nicht abschließend geklärt; vorsorglich binnen sechs Monaten abrechnen.","n":["§ 4 Nr. 12 S. 2 UStG","§ 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG","§ 10 Abs. 1 UStG"]}],"b":["Was muss auf die Rechnung an die Mieter?"],"u":false,"w":0.55},{"i":"ust-reiseleistungen","f":"USt","t":"Reiseleistungen § 25 UStG","n":2,"q":5,"k":{"Düsseldorf":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Düsseldorf":3,"Bayern-München":2},"y":{"2024":2},"c":[{"f":"Ein Mandant organisiert Skireisen in die Schweiz als Komplettpaket und hält seine Umsätze für steuerfrei. Wie beurteilen Sie das?","a":"Margenbesteuerung nach § 25 UStG: Reiseleistungen im eigenen Namen unter Inanspruchnahme von Reisevorleistungen (Leistungen Dritter, die den Reisenden unmittelbar zugutekommen). Seit 2022 auch gegenüber Unternehmern. Ort: Sitz des Reiseveranstalters (§ 3a Abs. 1 UStG). Bemessungsgrundlage: Marge (Reisepreis abzüglich Reisevorleistungen), USt herausrechnen. Steuerfrei nur, soweit die Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet bewirkt werden (§ 25 Abs. 2 UStG). Kein Vorsteuerabzug aus Reisevorleistungen (§ 25 Abs. 4 UStG); Eigenleistungen normal besteuert.","n":["§ 25 UStG","§ 3a Abs. 1 UStG"]},{"f":"Ein Mitarbeiter kauft Brezeln und Kaffee für die Reiseteilnehmer, ohne Aufpreis. Wie ist das zu behandeln?","a":"Keine gesonderte Lieferung: Die Verpflegung ist Teil der einheitlichen Reiseleistung. Eingekaufte Waren, die unverändert an die Reisenden weitergegeben werden, sind Reisevorleistungen und gehen in die Margenberechnung ein; kein Vorsteuerabzug daraus. Werden sie selbst zubereitet, liegt eine Eigenleistung vor.","n":["§ 25 UStG"]}],"b":["Abwandlung: Mitarbeiter kauft Brezn und Kaffee für Reiseteilnehmer ohne Aufpreis. Umsatzsteuerliche Behandlung?","Abwandlung: Mitarbeiter kauft Brezeln und Kaffee für Reiseteilnehmer ohne Zusatzentgelt: umsatzsteuerliche Behandlung?"],"u":false,"w":1.4},{"i":"ust-differenzbesteuerung","f":"USt","t":"Differenzbesteuerung § 25a UStG","n":4,"q":5,"k":{"Niedersachsen":1,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Niedersachsen":1,"Bayern-München":2,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":2,"2025":2},"c":[{"f":"Ein Autohändler stellt Rechnungen ohne USt-Ausweis aus. Woran denken Sie, und welche Voraussetzungen hat die Differenzbesteuerung?","a":"Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) oder Differenzbesteuerung (§ 25a UStG). Voraussetzungen: Wiederverkäufer; bewegliche körperliche Gegenstände, im Gemeinschaftsgebiet an ihn geliefert, ohne dass USt geschuldet oder abziehbar war (Kauf von Privat, Kleinunternehmer, differenzbesteuert). Bemessungsgrundlage: Verkaufspreis abzüglich Einkaufspreis, USt herausrechnen; Gesamtdifferenz bei Gegenständen bis 500 €. Rechnung mit Hinweis 'Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung', kein Steuerausweis, kein Vorsteuerabzug beim Erwerber.","n":["§ 25a UStG","§ 14a Abs. 6 UStG"]},{"f":"Ist bei der Differenzbesteuerung eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung möglich?","a":"Nein, die Steuerbefreiung für igL ist ausgeschlossen (§ 25a Abs. 7 Nr. 3 UStG); die Differenzbesteuerung gilt auch für Lieferungen ins übrige Gemeinschaftsgebiet. Der Händler kann aber für die einzelne Lieferung auf die Differenzbesteuerung verzichten (§ 25a Abs. 8 UStG) und dann eine steuerfreie igL nach § 6a UStG ausführen.","n":["§ 25a Abs. 7 UStG","§ 25a Abs. 8 UStG","§ 6a UStG"]}],"b":["Was ist die Differenzbesteuerung und welche Voraussetzungen hat sie?","Fall: Autohändler stellt Rechnungen ohne USt-Ausweis aus. Was könnte der Grund sein?","Differenzbesteuerung erläutern","Gebrauchte Mietwagen mit Hinweis auf Differenzbesteuerung: Vertrauensschutz?"],"u":false,"w":2.8,"fe":[{"falsch":"Steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung möglich","richtig":"Ausgeschlossen, § 25a Abs. 7 Nr. 3 UStG.","n":["§ 25a Abs. 7 Nr. 3 UStG"]}]},{"i":"ust-steuerentstehung-ist","f":"USt","t":"Steuerentstehung, Anzahlungen und Istversteuerung","n":5,"q":5,"k":{"Niedersachsen":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Baden-Württemberg":2,"Bayern-München":1},"kq":{"Niedersachsen":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Baden-Württemberg":2,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":2},"c":[{"f":"Ein Bauunternehmer stellt einer Privatperson vor Leistung eine Abschlagsrechnung über 119.000 € (einschließlich 19.000 € USt); gezahlt werden 59.500 €. Wann und in welcher Höhe entsteht Steuer?","a":"Sollversteuerung: Steuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des VAZ der Leistung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 1 UStG). Bei Anzahlungen vor Leistung: Mindest-Istversteuerung mit Ablauf des VAZ der Vereinnahmung (S. 4), hier 9.500 € (59.500 / 1,19 x 19 %). Der Ausweis in der Anzahlungsrechnung führt nicht zu § 14c UStG, da später geleistet wird. Leistungsempfänger Privatperson, daher kein § 13b UStG.","n":["§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG"]},{"f":"Welche Optionen beziehungsweise Wahlrechte kennt das Umsatzsteuerrecht?","a":"Istversteuerung auf Antrag (§ 20 UStG): Vorjahresumsatz bis 800.000 € (seit 2024), Befreiung von der Buchführungspflicht oder Freiberufler. Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung (§ 19 Abs. 3 UStG), Option zur Steuerpflicht (§ 9 UStG), Verzicht auf die Erwerbsschwelle (§ 1a Abs. 4 UStG), Verzicht auf die Differenzbesteuerung (§ 25a Abs. 8 UStG), Verzicht auf die Durchschnittssatzbesteuerung (§ 24 Abs. 4 UStG), Verzicht auf die 10.000 €-Umsatzschwelle bei Fernverkäufen und elektronischen Dienstleistungen mit der Folge der Besteuerung im Bestimmungsland, Bindung mindestens zwei Jahre (§ 3c Abs. 4 S. 2 UStG).","n":["§ 20 UStG","§ 9 UStG","§ 19 Abs. 3 UStG"]},{"f":"Ein Gesellschafter-Geschäftsführer berät seine GmbH als Unternehmer und versteuert nach vereinnahmten Entgelten; die GmbH zahlt die Rechnungen erst später. Wann kann die GmbH die Vorsteuer abziehen?","a":"Nach geltendem Recht hängt der Vorsteuerabzug nicht davon ab, wie der Leistende versteuert: Die GmbH kann die Vorsteuer abziehen, sobald die Leistung ausgeführt ist und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG); der Gesellschafter schuldet die Steuer erst mit Vereinnahmung (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG). Diese zeitliche Lücke schließt das JStG 2024: Ab 2028 ist der Vorsteuerabzug aus Leistungen eines Unternehmers, der nach vereinnahmten Entgelten versteuert, erst möglich, soweit das Entgelt gezahlt ist. Vorab ist zu prüfen, ob der Gesellschafter-Geschäftsführer umsatzsteuerlich selbständig tätig ist; die Organstellung allein entscheidet das nicht, maßgeblich sind die vertraglichen Vereinbarungen und das Unternehmerrisiko.","n":["§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 UStG","§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG","§ 20 UStG"],"xu":true}],"b":["Welche Optionen gibt es in der Umsatzsteuer, zum Beispiel Ist- statt Sollversteuerung?","Fall: Bauunternehmer stellt Privatperson vor Leistung Abschlagsrechnung über 119.000 € (einschließlich 19.000 € USt), gezahlt werden 59.500 €: Prüfung nach Schema?","Istversteuerung und Vorsteuerabzug ab 2028","Istversteuernder Gesellschafter berät seine GmbH: Vorsteuerabzug der GmbH"],"u":false,"w":3.65},{"i":"ust-13b-reverse-charge","f":"USt","t":"Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers § 13b","n":7,"q":9,"k":{"Sachsen":1,"Baden-Württemberg":3,"Bayern-Nürnberg":2,"Rheinland-Pfalz":1},"kq":{"Sachsen":1,"Baden-Württemberg":4,"Rheinland-Pfalz":2,"Bayern-Nürnberg":2},"y":{"2023":2,"2024":2,"2025":3},"c":[{"f":"Wann greift § 13b UStG? Nennen Sie die wichtigsten Fallgruppen.","a":"Abs. 1: sonstige Leistungen nach § 3a Abs. 2 UStG eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers. Abs. 2: unter anderem Nr. 1 Werklieferungen und sonstige Leistungen im Ausland ansässiger Unternehmer, Nr. 2 Sicherungsübereignung, Nr. 3 Grundstücksumsätze nach GrEStG, Nr. 4 Bauleistungen an Bauleistende, Nr. 7 Schrott (Anlage 3), Nr. 10 Mobilfunkgeräte, Tablets ab 5.000 €. Leistungsempfänger muss Unternehmer oder juristische Person sein (Abs. 5). Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG.","n":["§ 13b UStG","§ 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG"]},{"f":"Ein französischer beziehungsweise deutscher Gerüstbauer stellt einem Bauunternehmer ein Gerüst. Wer schuldet die Steuer?","a":"Französischer Gerüstbauer: im Ausland ansässig, Leistung im Inland, daher schuldet der Bauunternehmer nach § 13b Abs. 2 Nr. 1 beziehungsweise Abs. 1 UStG; Vorsteuerabzug § 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG. Deutscher Gerüstbauer: Gerüstbau (Auf-, Abbau, Vorhaltung) ist nach Verwaltungsauffassung keine Bauleistung i. S. d. § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG, daher schuldet der Gerüstbauer selbst.","n":["§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG","§ 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG"]},{"f":"Eine deutsche Gesellschaft erbringt Beratungsleistungen an eine luxemburgische Gesellschaft. Wer schuldet die Steuer, und was gilt bei inländischer Geschäftsleitung des Empfängers?","a":"B2B-Leistung: Ort am Sitz des Empfängers (§ 3a Abs. 2 UStG), in Luxemburg; in Deutschland nicht steuerbar, Steuerschuld des Empfängers nach luxemburgischem Recht (Art. 196 MwStSystRL). Rechnung ohne USt mit Hinweis 'Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers' (§ 14a Abs. 1 UStG), ZM. Liegt die Geschäftsleitung des Empfängers (Ort der wesentlichen Leitungsentscheidungen, Art. 10 MwSt-DVO) im Inland, befindet sich dort der Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit; der Ort liegt dann in Deutschland, und deutsche USt ist auszuweisen.","n":["§ 3a Abs. 2 UStG","§ 14a Abs. 1 UStG","§ 18a UStG"]}],"b":["Wann greifen § 13b UStG und § 3c UStG?","Greift beim Schrott die Umkehr der Steuerschuldnerschaft?","Werklieferungen und Werkleistungen im Rahmen des § 13b UStG: was gilt?","Abwandlung: Gerüstbauer aus Deutschland: greift § 13b UStG für Bauleistungen?"],"u":false,"w":5.05,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Steuerschuldnerschaft nach § 13b UStG","richtig":"Leistungsort im Ausland (§ 3a Abs. 2 UStG), Steuerschuld des Empfängers nach dortigem Recht; Rechnung mit Hinweis nach § 14a Abs. 1 UStG.","n":["§ 3a Abs. 2 UStG","§ 14a Abs. 1 UStG"]}]},{"i":"ust-sicherungsuebereignung","f":"USt","t":"Sicherungsübereignung: Doppel- und Dreifachumsatz","n":2,"q":2,"k":{"Hessen":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Hessen":1,"Düsseldorf":1},"y":{"2023":1,"2024":1},"c":[{"f":"Die Bank verwertet einen sicherungsübereigneten Pkw eines Unternehmers beziehungsweise lässt ihn durch den Unternehmer in Kommission verkaufen. Welche Umsätze liegen vor?","a":"Verwertung durch den Sicherungsnehmer außerhalb der Insolvenz: Doppelumsatz, Lieferung des Sicherungsgebers an die Bank und Lieferung der Bank an den Erwerber; die Bank schuldet die Steuer für die erste Lieferung (§ 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG). Verkauf durch den Sicherungsgeber im eigenen Namen für Rechnung der Bank: Dreifachumsatz (Kommission, § 3 Abs. 3 UStG). Verwertung durch den Insolvenzverwalter: nur eine Lieferung der Masse.","n":["§ 13b Abs. 2 Nr. 2 UStG","§ 3 Abs. 3 UStG"]}],"b":["Was gilt beim Verkauf sicherungsübereigneter Gegenstände durch den Unternehmer in Kommission für die Bank?","Fall: Sicherungsübereigneter Porsche des StB wird von der Bank vor Insolvenz verwertet. Steuerbarer Umsatz?"],"u":false,"w":1.25},{"i":"ust-werklieferung","f":"USt","t":"Werklieferung, Werkleistung und Lieferung","n":6,"q":6,"k":{"Hamburg":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Schleswig-Holstein":1,"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Hamburg":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Schleswig-Holstein":1,"Baden-Württemberg":3},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":4},"c":[{"f":"Wie grenzen Sie Werklieferung, Werkleistung und Lieferung ab? Beispiel: Maler dämmt und streicht eine Fassade.","a":"Werklieferung (§ 3 Abs. 4 UStG): Be- oder Verarbeitung eines Gegenstands, wobei der Unternehmer selbst beschaffte Hauptstoffe verwendet. Werkleistung: nur Zutaten oder Nebensachen werden gestellt, sonstige Leistung. Lieferung: bloße Verschaffung ohne Be- oder Verarbeitung. Maler mit selbst beschafftem Dämmmaterial: Werklieferung; bloßes Streichen ohne Material wäre Werkleistung.","n":["§ 3 Abs. 4 UStG","§ 3 Abs. 9 UStG"]},{"f":"Ein deutscher Unternehmer lässt Leder in Italien verarbeiten und zurücktransportieren. Abwandlung: Die fertige Ware wird in Italien an einen Dritten verkauft.","a":"Werkleistung des Italieners an einen Unternehmer: Ort am Sitz des Empfängers (§ 3a Abs. 2 UStG), Inland; Steuerschuld des deutschen Unternehmers nach § 13b Abs. 1 UStG, Vorsteuerabzug § 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG. Die vorübergehende Verbringung zur Bearbeitung mit Rücktransport ist kein innergemeinschaftliches Verbringen. Abwandlung: Ware bleibt dauerhaft in Italien: innergemeinschaftliches Verbringen (§ 3 Abs. 1a UStG), steuerfrei (§ 6a Abs. 2 UStG), Erwerb in Italien und anschließende Inlandslieferung dort, Registrierung erforderlich.","n":["§ 3a Abs. 2 UStG","§ 13b Abs. 1 UStG","§ 3 Abs. 1a UStG","§ 6a Abs. 2 UStG"]},{"f":"Was hat sich durch das JStG 2024 beim Begriff der Werklieferung geändert, und welche Folge hat das für einen ausländischen Unternehmer, der eine Maschine im Inland liefert und montiert?","a":"§ 3 Abs. 4 S. 1 UStG verlangt nun ausdrücklich, dass der Unternehmer die Be- oder Verarbeitung eines fremden Gegenstands übernimmt und dabei selbst beschaffte Hauptstoffe verwendet. Das entspricht der Rechtsprechung des BFH und der bereits zuvor geltenden Verwaltungsauffassung. Liefert und montiert ein Unternehmer nur eigene Gegenstände, liegt keine Werklieferung vor, sondern eine Lieferung mit Montage; ihr Ort ist dort, wo die Montage abgeschlossen und die Verfügungsmacht verschafft wird (§ 3 Abs. 7 S. 1 UStG). Folge: Die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gilt nur für Werklieferungen und sonstige Leistungen ausländischer Unternehmer (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG), nicht für die Montagelieferung. Der ausländische Lieferer muss sich dann im Inland registrieren und die Steuer selbst erklären. Wird eine Anlage in einen beim Kunden vorhandenen Gegenstand, etwa in sein Gebäude, eingebaut, kann dagegen eine Werklieferung vorliegen.","n":["§ 3 Abs. 4 UStG","§ 3 Abs. 7 UStG","§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG"],"xu":true}],"b":["Wie grenzt man Werklieferung und Lieferung ab?","Maler dämmt und streicht die Fassade: Werklieferung oder Werkleistung?","Fall: Deutscher Unternehmer lässt Lederware in Italien verarbeiten, Rücktransport nach Deutschland. Umsatzsteuerliche Würdigung?","Werklieferung nach dem JStG 2024"],"u":false,"w":4.65,"typ":"dauer"},{"i":"ust-ort-sonstige-grundregel","f":"USt","t":"Ort der sonstigen Leistung: Grundregeln B2B/B2C","n":6,"q":6,"k":{"Niedersachsen":1,"Köln":1,"Brandenburg":2,"Bayern-Nürnberg":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Niedersachsen":1,"Brandenburg":2,"Bayern-Nürnberg":1,"Düsseldorf":1,"Köln":1},"y":{"2024":2,"2025":3,"2026":1},"c":[{"f":"Wie ist die sonstige Leistung definiert, und wo ist ihr Ort nach den Grundregeln?","a":"Sonstige Leistung ist jede Leistung, die keine Lieferung ist (§ 3 Abs. 9 UStG). B2B: Ort am Sitz beziehungsweise an der Betriebsstätte des Empfängers (§ 3a Abs. 2 UStG), auch juristische Personen mit USt-IdNr. B2C: Sitz des Leistenden (§ 3a Abs. 1 UStG). Vorrangig Sonderregeln: § 3a Abs. 3 (Grundstück, Vermietung Beförderungsmittel, Kultur, Restaurant, Arbeiten an beweglichen Gegenständen), § 3a Abs. 4 (Katalogleistungen an Drittlandskunden), § 3a Abs. 5 (elektronische Leistungen B2C), § 3b (Beförderung).","n":["§ 3 Abs. 9 UStG","§ 3a UStG"]},{"f":"Ein Steuerberater berät einen Mandanten mit Wohnsitz in Amsterdam, der in Deutschland eine Immobilie vermietet und ohne USt-IdNr. auftritt. Mit oder ohne USt?","a":"Entscheidend ist, ob die Beratung für das Unternehmen (Vermietungstätigkeit) bezogen wird. B2B: Ort in den Niederlanden (§ 3a Abs. 2 UStG), in Deutschland nicht steuerbar, Steuerschuld des Empfängers dort; der Unternehmerstatus kann auch ohne USt-IdNr. anders nachgewiesen werden. Steuerberatung ist keine grundstücksbezogene Leistung nach § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG. Betrifft die Beratung die private ESt-Erklärung (B2C, EU-Wohnsitz): Ort Deutschland (§ 3a Abs. 1 UStG), 19 %; § 3a Abs. 4 UStG gilt nur bei Drittlandswohnsitz.","n":["§ 3a Abs. 1 UStG","§ 3a Abs. 2 UStG","§ 3a Abs. 4 UStG"]},{"f":"Ein englischer Fußballverein leiht einen Spieler an einen deutschen Verband aus. Umsatzsteuerliche Beurteilung?","a":"Sonstige Leistung (Überlassung der Spielerlaubnis beziehungsweise Personalgestellung) gegen Entgelt. Ist der Verband Unternehmer oder juristische Person, liegt der Ort im Inland (§ 3a Abs. 2 UStG); steuerbar und steuerpflichtig, 19 %. Steuerschuldner ist der Verband nach § 13b Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 UStG (Leistender im Drittland), Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 4 UStG, soweit unternehmerisch.","n":["§ 3a Abs. 2 UStG","§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG"]}],"b":["Wie bestimmt sich der Ort bei innergemeinschaftlichen Leistungen grundsätzlich und welche Ausnahmen gibt es?","Fall: Stpfl. mit Wohnsitz in Amsterdam hat Vermietungseinkünfte in DE; StB stellt Rechnung. Mit oder ohne USt?","Fall: Ein Fußballspieler eines englischen Vereins wird an einen deutschen Verband ausgeliehen. Wie ist das umsatzsteuerlich zu beurteilen?","Fall: Vermietung eines Grundstücks mit Stall und Betriebsvorrichtungen (EuGH Putenstall). Wie ist die sonstige Leistung definiert und wo ist ihr Ort?"],"u":false,"w":4.95,"typ":"dauer"},{"i":"ust-ort-sonstige-sonderregeln","f":"USt","t":"Ort der sonstigen Leistung: Sonderregeln","n":5,"q":6,"k":{"Hamburg":1,"Berlin":1,"Sachsen":1,"Schleswig-Holstein":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Hamburg":1,"Berlin":2,"Schleswig-Holstein":1,"Sachsen":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":2,"2025":3},"c":[{"f":"Eine deutsche Werkstatt repariert das Auto eines Rentners aus der Schweiz. Umsatzsteuerliche Beurteilung?","a":"Zuerst Leistungsart: Reparatur ohne überwiegenden Materialanteil ist Werkleistung (sonstige Leistung). Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen an Nichtunternehmer: Ort, wo tatsächlich erbracht (§ 3a Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c UStG), also Inland; steuerbar, steuerpflichtig, 19 %. Eine Steuerbefreiung als Lohnveredelung (§ 4 Nr. 1 Buchst. a, § 7 UStG) setzt voraus, dass der Gegenstand zum Zweck der Bearbeitung eingeführt wurde; bei einem im Reiseverkehr eingeführten Privatfahrzeug, das nur anlässlich der Reise repariert wird, fehlt es daran regelmäßig. Bei einer Werklieferung scheidet eine steuerfreie Ausfuhrlieferung für Teile zur Ausrüstung des Fahrzeugs aus, wenn der Kunde es selbst ausführt, weil § 6 Abs. 3 UStG dann einen ausländischen Unternehmer als Abnehmer und eine unternehmerische Nutzung des Fahrzeugs verlangt.","n":["§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG","§ 7 UStG"],"xu":true},{"f":"Ein Schweizer Anbieter verkauft EM-Tickets an ein deutsches beziehungsweise französisches Unternehmen für ein Spiel in Deutschland. Beurteilung?","a":"Eintrittsberechtigung zu Veranstaltungen an Unternehmer: Ort am Veranstaltungsort (§ 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG), Inland; steuerbar, steuerpflichtig, 19 %. Steuerschuldner ist der unternehmerische Empfänger nach § 13b Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 UStG; die Ausnahme in § 13b Abs. 6 UStG gilt nur für Messen, Ausstellungen und Kongresse. Das französische Unternehmen schuldet die deutsche Steuer und muss sich in Deutschland registrieren; Vorsteuerabzug für Bewirtungsanteile beachten.","n":["§ 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG","§ 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG","§ 13b Abs. 6 UStG"],"xu":true},{"f":"Was regelt § 3b UStG, und welche Änderungen gab es bei elektronischen Dienstleistungen?","a":"§ 3b UStG: Personenbeförderung am Ort der zurückgelegten Strecke (Aufteilung bei grenzüberschreitenden Fahrten); Güterbeförderung an Nichtunternehmer nach Strecke, innergemeinschaftlich am Abgangsort; an Unternehmer gilt § 3a Abs. 2 UStG. Elektronische Dienstleistungen an Nichtunternehmer: seit 2015 Ort am Wohnsitz des Empfängers (§ 3a Abs. 5 UStG), Schwelle 10.000 € unionsweit; Erklärung über OSS (§ 18j UStG) seit 1.7.2021; Plattformfiktion § 3 Abs. 11a UStG.","n":["§ 3b UStG","§ 3a Abs. 5 UStG","§ 18j UStG"]}],"b":["Was regelt § 3b UStG?","Welche Änderungen gab es bei elektronischen Dienstleistungen?","Was gilt, wenn ein französisches Unternehmen Tickets aus der Schweiz für ein Spiel in Deutschland kauft?","Fall: Deutsche Autowerkstatt repariert das Auto eines Rentners aus der Schweiz: umsatzsteuerliche Beurteilung?"],"u":false,"w":3.95},{"i":"ust-fernverkauf-oss","f":"USt","t":"Innergemeinschaftlicher Fernverkauf § 3c, OSS","n":3,"q":3,"k":{"Baden-Württemberg":1,"Hamburg":1,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1,"Hamburg":1,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2022":1,"2024":2},"c":[{"f":"Ein deutscher Unternehmer verkauft ein Sofa an eine belgische Privatperson und versendet es. Wo ist der Ort der Lieferung?","a":"Innergemeinschaftlicher Fernverkauf (§ 3c Abs. 1 UStG, seit 1.7.2021): Ort am Ende der Beförderung oder Versendung beim Erwerber (Belgien), wenn die unionsweite Schwelle von 10.000 € für Fernverkäufe und elektronische Dienstleistungen im Vorjahr oder laufenden Jahr überschritten ist (§ 3c Abs. 4 UStG). Erklärung der belgischen USt über das OSS-Verfahren beim BZSt (§ 18j UStG). Holt der Kunde selbst ab: Ort Deutschland (§ 3 Abs. 6 UStG), 19 %.","n":["§ 3c UStG","§ 18j UStG"]},{"f":"Wein wird an einen Angestellten im EU-Ausland versendet. Prüfen Sie den Umsatz.","a":"Lieferung verbrauchsteuerpflichtiger Waren an eine Privatperson: innergemeinschaftlicher Fernverkauf nach § 3c Abs. 1 UStG; seit 1.7.2021 gilt die unionsweite 10.000 €-Schwelle (§ 3c Abs. 4 UStG) auch hierfür, eine Sonderregel wie vor 7/2021 besteht nicht mehr. An Schwellenerwerber gilt § 3c Abs. 1 UStG nicht (Abs. 5 S. 2); dort unterliegt der Erwerb stets der Erwerbsbesteuerung (§ 1a Abs. 5 UStG). Die Umsatzsteuer kann über das OSS erklärt werden; die Verbrauchsteuer (Alkoholsteuer beziehungsweise Schaumweinsteuer im Bestimmungsland) ist gesondert zu beachten.","n":["§ 3c Abs. 5 UStG","§ 1a Abs. 5 UStG"]}],"b":["§ 3c UStG ab 1.7.2021: Wo ist der Ort der Lieferung (Beispiel)?","Fall: Wein wird an Angestellten im EU-Ausland versendet (nicht abgeholt). Prüfen Sie den Umsatz Schritt für Schritt.","Fall: Deutscher Unternehmer verkauft Sofa an belgische Privatperson (Versendung beziehungsweise Abholung). Wie ist das zu beurteilen?"],"u":true,"w":1.85,"fe":[{"falsch":"§ 3c UStG gilt für Wein nie","richtig":"Ausgeschlossen nur bei Lieferung an Schwellenerwerber nach § 1a Abs. 3 Nr. 1 UStG; an Privatpersonen gilt § 3c UStG auch für Wein.","n":["§ 3c UStG"]}]},{"i":"ust-plattformen","f":"USt","t":"Online-Plattformen: fiktives Reihengeschäft § 3 Abs. 3a","n":2,"q":3,"k":{"Düsseldorf":1,"Hessen":1},"kq":{"Düsseldorf":2,"Hessen":1},"y":{"2023":1,"2025":1},"c":[{"f":"Ein chinesischer Händler verkauft über einen Online-Marktplatz an Endkunden; die Ware liegt in einem Fulfillment-Lager in Deutschland. Folgen?","a":"Fiktives Reihengeschäft nach § 3 Abs. 3a S. 1 UStG: Unterstützt eine elektronische Schnittstelle die Lieferung eines nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers innerhalb der EU an Nichtunternehmer, gilt die Plattform als Lieferer. Lieferung Händler an Plattform steuerfrei (§ 4 Nr. 4c UStG); Lieferung Plattform an Kunden steuerpflichtig, 19 %, bewegte Lieferung (§ 3 Abs. 6b UStG). Daneben Aufzeichnungspflichten (§ 22f UStG) und Haftung (§ 25e UStG).","n":["§ 3 Abs. 3a UStG","§ 4 Nr. 4c UStG","§ 25e UStG","§ 22f UStG"]},{"f":"Eine inländische Händlerin verkauft über eine Plattform an Privatpersonen; die Plattform übernimmt Zahlungsabwicklung und Lagerung. Wie sind die Leistungen zu würdigen?","a":"Keine Fiktion nach § 3 Abs. 3a UStG, da die Händlerin in der EU ansässig ist: eigene Lieferungen, Ort nach § 3 Abs. 6 beziehungsweise § 3c UStG. Leistungen der Plattform an die Händlerin sind B2B-Leistungen, Ort § 3a Abs. 2 UStG. Zahlungsabwicklung kann als Zahlungsverkehr nach § 4 Nr. 8 Buchst. d UStG steuerfrei sein, wenn sie Geldübertragungen bewirkt, rein technische Leistungen nicht. Lagerung grundsätzlich steuerpflichtig.","n":["§ 3a Abs. 2 UStG","§ 4 Nr. 8 Buchst. d UStG"]}],"b":["Wie sind die Leistungen der Plattform (Zahlungsabwicklung, Lagerung) an die Händlerin umsatzsteuerlich zu behandeln?","Fall: Chinesischer Händler verkauft über Online-Marktplatz an Endkunden, Ware bereits in Fulfillment-Lager in DE: fiktives Reihengeschäft nach § 3 Abs. 3a UStG?"],"u":false,"w":1.4},{"i":"ust-ort-lieferung-reihe","f":"USt","t":"Ort der Lieferung und Reihengeschäft","n":5,"q":5,"k":{"Baden-Württemberg":2,"Düsseldorf":2,"Unbekannt":1},"kq":{"Baden-Württemberg":2,"Düsseldorf":2,"Unbekannt":1},"y":{"2022":1,"2023":1,"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Wo ist der Ort der Lieferung, warum unterscheidet man bewegte und unbewegte Lieferungen, und was gilt im Reihengeschäft?","a":"Bewegte Lieferung: Ort bei Beginn der Beförderung oder Versendung (§ 3 Abs. 6 UStG); unbewegte: wo sich der Gegenstand bei Verschaffung befindet (§ 3 Abs. 7 UStG). Bedeutung: Nur die bewegte Lieferung kann steuerfreie Ausfuhr oder igL sein. Reihengeschäft (§ 3 Abs. 6a UStG): mehrere Unternehmer, Gegenstand gelangt unmittelbar vom ersten zum letzten Abnehmer; Zuordnung der Bewegung nach Transportveranlassung, beim Zwischenhändler grundsätzlich die Lieferung an ihn, bei Verwendung der USt-IdNr. des Abgangsstaats die Lieferung durch ihn.","n":["§ 3 Abs. 6 UStG","§ 3 Abs. 6a UStG","§ 3 Abs. 7 UStG"]},{"f":"Wie wirkt § 3 Abs. 8 UStG bei Lieferungen aus dem Drittland?","a":"Gelangt der Gegenstand aus dem Drittland ins Inland und ist der Lieferer oder sein Beauftragter Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer (zum Beispiel Incoterm DDP), gilt der Ort der Lieferung als im Inland. Der Lieferer muss sich dann in Deutschland registrieren, kann die EUSt aber als Vorsteuer abziehen. Ist der Abnehmer EUSt-Schuldner, liegt der Ort im Drittland; der Abnehmer zieht die EUSt ab.","n":["§ 3 Abs. 8 UStG","§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG"]}],"b":["Wie wirkt § 3 Abs. 8 UStG je nachdem, wer als Lieferer auftritt?","Warum wird zwischen bewegter und unbewegter Lieferung unterschieden?","Fall: Ware wird von A an B und anschließend von B an C geliefert (kein Reihengeschäft): umsatzsteuerliche Beurteilung?","Fall: GmbH in Dortmund verkauft Spezialmaschinen an inländischen Unternehmer, EU-Unternehmer (igL) und Drittlandsprivatperson (Ausfuhr). Wo ist jeweils der Ort der Lieferung?"],"u":false,"w":3.7,"typ":"dauer"},{"i":"ust-einfuhrumsatzsteuer","f":"USt","t":"Einfuhrumsatzsteuer","n":3,"q":4,"k":{"Baden-Württemberg":2,"Unbekannt":1},"kq":{"Baden-Württemberg":2,"Unbekannt":2},"y":{"2022":1,"2025":2},"c":[{"f":"Wer schuldet die Einfuhrumsatzsteuer, wo ist sie geregelt, und wie wirkt sie beim Unternehmer?","a":"Einfuhr ist steuerbar (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG); die EUSt ist Verbrauchsteuer i. S. d. AO, für sie gelten die Zollvorschriften sinngemäß (§ 21 UStG). Schuldner ist der Zollschuldner (regelmäßig der Anmelder). Wer die Steuer wirtschaftlich trägt, ergibt sich aus dem Vertrag (Incoterms, zum Beispiel DDP Verkäufer, EXW/DAP Käufer). Abziehbar als Vorsteuer für Gegenstände, die für das Unternehmen eingeführt werden (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG). Ein inländischer Unternehmer kann sofort abziehen; ein drittländischer nur bei Registrierung beziehungsweise im Vergütungsverfahren.","n":["§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG","§ 21 UStG","§ 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG"]}],"b":["Wer schuldet die Einfuhrumsatzsteuer und wie finden Sie heraus, wer sie trägt?","Was gilt für die Einfuhrumsatzsteuer bei Lieferung an Unternehmer und wo ist sie geregelt?","Einfuhr und Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer"],"u":false,"w":2.15},{"i":"ust-ausfuhr","f":"USt","t":"Ausfuhrlieferung und Nachweise","n":2,"q":2,"k":{"Köln":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Köln":1,"Düsseldorf":1},"y":{"2024":1,"2026":1},"c":[{"f":"Wie wird der Ausfuhrnachweis geführt, und wofür braucht man einen CMR-Frachtbrief?","a":"Ausfuhrlieferung steuerfrei nach § 4 Nr. 1 Buchst. a, § 6 UStG; Voraussetzung Beleg- und Buchnachweis nach UStDV. Im elektronischen Ausfuhrverfahren (ATLAS) dient der Ausgangsvermerk als Nachweis. Bei Versendung kann ergänzend ein Versendungsbeleg wie der CMR-Frachtbrief herangezogen werden; er ist zudem ein möglicher Gelangensnachweis bei der igL. Buchnachweis: Aufzeichnungen über Abnehmer, Menge, Bezeichnung, Entgelt, Tag.","n":["§ 6 UStG","§ 4 Nr. 1 Buchst. a UStG"],"xu":true}],"b":["Wie wird der Ausfuhrnachweis geführt?","Was ist ein CMR-Frachtbrief und wofür wird er benötigt?"],"u":false,"w":1.7},{"i":"ust-igl","f":"USt","t":"Innergemeinschaftliche Lieferung § 6a UStG","n":8,"q":12,"k":{"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":3,"Sachsen":1,"Düsseldorf":2,"Unbekannt":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":6,"Düsseldorf":2,"Sachsen":1,"Unbekannt":2},"y":{"2022":1,"2023":1,"2024":1,"2025":3,"2026":2},"c":[{"f":"Welche Voraussetzungen hat eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung, und welches Prinzip steht dahinter?","a":"§ 6a Abs. 1 UStG: Beförderung oder Versendung in das übrige Gemeinschaftsgebiet; Abnehmer ist Unternehmer, der für sein Unternehmen erwirbt (oder juristische Person); Erwerb unterliegt im anderen Mitgliedstaat der Erwerbsbesteuerung; Abnehmer verwendet eine gültige USt-IdNr. eines anderen Mitgliedstaats (materielle Voraussetzung seit 2020). Zudem korrekte ZM (§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG). Bestimmungslandprinzip im Binnenmarkt ohne Grenzkontrollen; Belastung im Verbrauchsland.","n":["§ 6a UStG","§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG","§ 18a UStG"]},{"f":"Welche Angaben und Nachweise muss sich der deutsche Händler bei einer igL beschaffen, und welche Meldung ist abzugeben?","a":"USt-IdNr. des Abnehmers (qualifizierte Bestätigungsabfrage beim BZSt), Beleg- und Buchnachweis nach UStDV, insbesondere Gelangensbestätigung oder alternative Belege beziehungsweise Gelangensvermutung nach Art. 45a MwStVO. Zusammenfassende Meldung (§ 18a UStG) bis zum 25. Tag nach Ablauf des Meldezeitraums (monatlich, quartalsweise bei igL bis 50.000 €).","n":["§ 18a UStG","§ 6a Abs. 3 UStG"]},{"f":"Der polnische Abnehmer verkauft das Fahrzeug im Inland weiter beziehungsweise hat vorsätzlich falsche Angaben gemacht. Folgen?","a":"Gelangt der Gegenstand nicht ins übrige Gemeinschaftsgebiet, liegt keine igL vor; steuerpflichtige Inlandslieferung. Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG: Hat der Lieferer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns gehandelt und beruhen die Mängel auf unrichtigen Angaben des Abnehmers, bleibt die Lieferung steuerfrei; der Abnehmer schuldet die entgangene Steuer. Kein Vertrauensschutz bei Kenntnis oder Kennenmüssen einer Steuerhinterziehung (§ 25f UStG).","n":["§ 6a Abs. 4 UStG","§ 25f UStG"]},{"f":"Ein deutscher Händler liefert Ware nach Nordirland an einen Abnehmer, der eine deutsche USt-IdNr. verwendet. Wo ist der Ort der Lieferung und ist sie steuerfrei?","a":"Nordirland gehört nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs für den Warenverkehr weiterhin zum umsatzsteuerlichen Gemeinschaftsgebiet (Protokoll zu Irland und Nordirland, Windsor-Rahmen); Unternehmer dort verwenden USt-IdNrn. mit dem Präfix XI. Für Dienstleistungen ist Nordirland Drittlandsgebiet. Die Lieferung ist im Inland steuerbar, Ort ist der Beginn der Beförderung oder Versendung (§ 3 Abs. 6 S. 1 UStG). Steuerfrei als innergemeinschaftliche Lieferung ist sie nur, wenn der Abnehmer eine gültige USt-IdNr. eines anderen Mitgliedstaats verwendet (§ 6a Abs. 1 S. 1 Nr. 4 UStG). Mit einer deutschen USt-IdNr. ist die Lieferung daher steuerpflichtig. Eine Ausfuhrlieferung scheidet aus, weil Nordirland für Waren kein Drittland ist.","n":["§ 3 Abs. 6 UStG","§ 6a Abs. 1 UStG","§ 4 Nr. 1 Buchst. b UStG"],"xu":true}],"b":["Welches Prinzip steht hinter dem Binnenmarkt?","Was gilt bei vorsätzlich unrichtigen Angaben des Abnehmers?","Welche Voraussetzungen hat eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung?","Welche Pflichten bestehen bei der innergemeinschaftlichen Lieferung (Zusammenfassende Meldung)?"],"u":false,"w":6.25,"typ":"dauer"},{"i":"ust-konsignationslager","f":"USt","t":"Konsignationslager § 6b UStG","n":2,"q":3,"k":{"Hamburg":2},"kq":{"Hamburg":3},"y":{"2023":1,"2024":1},"c":[{"f":"Was ist ein Konsignationslager, und worin liegt die Erleichterung des § 6b UStG?","a":"Lager beim oder für einen bestimmten Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat, aus dem dieser Waren nach Bedarf entnimmt. Ohne § 6b: innergemeinschaftliches Verbringen und Registrierungspflicht im Bestimmungsland. § 6b UStG (seit 2020): kein Verbringen, wenn der Abnehmer bei Beginn des Transports feststeht, seine USt-IdNr. bekannt ist und er die Ware innerhalb von 12 Monaten übernimmt; dann igL bei Entnahme. Pflichten: Register (§ 22 Abs. 4f, 4g UStG) und Angaben in der ZM.","n":["§ 6b UStG","§ 22 UStG","§ 18a UStG"]}],"b":["Was ist ein Konsignationslager?","Worin liegt die Erleichterung des § 6b UStG und welche Dokumentationspflichten bestehen?"],"u":false,"w":1.25},{"i":"ust-ig-erwerb","f":"USt","t":"Innergemeinschaftlicher Erwerb und Verbringen","n":5,"q":5,"k":{"Hamburg":1,"Schleswig-Holstein":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Hamburg":1,"Schleswig-Holstein":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":3,"2025":1},"c":[{"f":"Ein Einzelunternehmer kauft Ware beziehungsweise ein Fahrrad in den Niederlanden für sein Unternehmen. Liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor?","a":"Ja, § 1a Abs. 1 UStG: Gegenstand gelangt aus einem anderen Mitgliedstaat ins Inland, Erwerber ist Unternehmer und erwirbt für sein Unternehmen, Lieferer ist Unternehmer und kein Kleinunternehmer. Ort am Ende der Beförderung (§ 3d UStG), Steuer entsteht mit Rechnungsausstellung, spätestens Ablauf des Folgemonats (§ 13 Abs. 1 Nr. 6 UStG); Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG. Verbringen eigener Ware ins Inland gilt als igE (§ 1a Abs. 2 UStG).","n":["§ 1a UStG","§ 3d UStG","§ 13 Abs. 1 Nr. 6 UStG","§ 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG"]}],"b":["Abwandlung: Fertige Ware wird direkt in Italien an einen Dritten verkauft. Folgen?","Fall: Fahrrad wird in den Niederlanden gekauft. Liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor?","Fall: Drogerie-Einzelunternehmer kauft Windeln für 1 Mio. € im EU-Ausland. Umsatzsteuerliche Würdigung?","Erwerbsort nach § 3d UStG und Vorsteuer"],"u":false,"w":3.5},{"i":"ust-ustidnr","f":"USt","t":"Umsatzsteuer-Identifikationsnummer","n":2,"q":2,"k":{"Bayern-München":1,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Bayern-München":1,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2023":1,"2025":1},"c":[{"f":"Wo ist die USt-IdNr. geregelt, wie wird sie beantragt und wofür benötigt man sie?","a":"§ 27a UStG; Vergabe durch das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag (online), bei Neugründung über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Benötigt für steuerfreie igL (Nachweis Abnehmer), igE, B2B-Dienstleistungen im Binnenmarkt, Zusammenfassende Meldung und Rechnungsangaben. Bestätigungsverfahren beim BZSt (§ 18e UStG).","n":["§ 27a UStG","§ 18e UStG"]}],"b":["Wo ist die USt-IdNr. geregelt?","Wie wird die USt-IdNr. beantragt, wofür benötigt man sie und wo ist sie geregelt?"],"u":false,"w":1.4},{"i":"ust-rechnung-pflichtangaben","f":"USt","t":"Rechnung: Pflichtangaben und Ausstellungspflicht","n":4,"q":6,"k":{"Hamburg":1,"Hessen":1,"Berlin":1,"Schleswig-Holstein":1},"kq":{"Hamburg":1,"Berlin":1,"Schleswig-Holstein":2,"Hessen":2},"y":{"2023":3,"2024":1},"c":[{"f":"Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung enthalten, und wann ist sie verpflichtend auszustellen?","a":"§ 14 Abs. 4 UStG: Name und Anschrift von Leistendem und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und handelsübliche Bezeichnung, Zeitpunkt der Leistung, Entgelt nach Steuersätzen, im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen, Steuersatz und Steuerbetrag oder Hinweis auf Befreiung; gegebenenfalls Hinweis auf Aufbewahrungspflicht des Privatkunden. Kleinbetragsrechnung bis 250 € (§ 33 UStDV). Pflicht: an andere Unternehmer (seit 2025 E-Rechnung) und bei Grundstücksleistungen auch an Private, jeweils binnen sechs Monaten (§ 14 Abs. 2 UStG).","n":["§ 14 Abs. 4 UStG","§ 14 Abs. 2 UStG","§ 33 UStDV"]},{"f":"Das Finanzamt versagt einem Textilhändler den Vorsteuerabzug aus dem Kauf von 500 'T-Shirts'. Ist das eine handelsübliche Bezeichnung?","a":"Vorsteuer setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 UStG). Handelsüblich ist eine Bezeichnung, die im Geschäftsverkehr der jeweiligen Handelsstufe allgemein verwendet wird. Nach BFH kann gerade im Niedrigpreissegment eine Gattungsbezeichnung wie 'T-Shirts' genügen; maßgeblich sind Umstände des Einzelfalls. Zudem kann der Vorsteuerabzug bei nachgewiesenen materiellen Voraussetzungen nach EuGH nicht allein an formellen Mängeln scheitern.","n":["§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 5 UStG","§ 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG"]}],"b":["Nennen Sie Rechnungsvoraussetzungen.","Welche Pflichtbestandteile hat eine Rechnung?","Fall (Forts.): Ist 'T-Shirts' eine handelsübliche Bezeichnung i. S. d. § 14 UStG?","Welche Pflichtangaben muss eine ordnungsgemäße Rechnung enthalten und kann sie rückwirkend berichtigt werden?"],"u":false,"w":2.35},{"i":"ust-rechnungsberichtigung","f":"USt","t":"Rechnungsberichtigung mit Rückwirkung","n":6,"q":6,"k":{"Baden-Württemberg":3,"Hessen":1,"Berlin":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Hessen":1,"Berlin":1,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":3},"y":{"2023":3,"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Kann eine fehlerhafte Rechnung rückwirkend berichtigt werden, und wie wird zum Beispiel eine fehlende Rechnungsnummer ergänzt?","a":"Berichtigung durch den Rechnungsaussteller mit einem Dokument, das spezifisch und eindeutig auf die Ursprungsrechnung Bezug nimmt (§ 31 Abs. 5 UStDV), oder durch Storno und Neuausstellung. Nach EuGH Senatex und BFH wirkt die Berichtigung zurück, wenn die Ursprungsrechnung Mindestangaben enthielt: Aussteller, Empfänger, Leistungsbeschreibung, Entgelt, gesondert ausgewiesene Steuer. Berichtigung bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem FG. Vorteil für den Empfänger: Vorsteuer im ursprünglichen Jahr, keine Nachzahlungszinsen nach § 233a AO.","n":["§ 31 Abs. 5 UStDV","§ 14 UStG","§ 233a AO"]}],"b":["Wie sind fehlerhafte Rechnungen zu korrigieren?","Ist eine rückwirkende Rechnungsberichtigung möglich?","Ist eine Rechnungsberichtigung möglich und warum möchte der Leistungsempfänger sie?","Wie wird eine Rechnung mit fehlender Rechnungsnummer berichtigt und was gilt für den Vorsteuerabzug?"],"u":false,"w":4.05},{"i":"ust-e-rechnung","f":"USt","t":"E-Rechnung: Definition, Fristen, Ausnahmen","n":13,"q":13,"k":{"Bayern-Nürnberg":2,"Sachsen":1,"Schleswig-Holstein":1,"Hessen":1,"Düsseldorf":1,"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":6},"kq":{"Bayern-Nürnberg":2,"Sachsen":1,"Schleswig-Holstein":1,"Hessen":1,"Düsseldorf":1,"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":6},"y":{"2024":1,"2025":11,"2026":1},"c":[{"f":"Wie ist die E-Rechnung definiert, warum wurde sie eingeführt und wer ist betroffen?","a":"E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht; Format nach EN 16931 (zum Beispiel XRechnung, ZUGFeRD ab 2.0.1 außer MINIMUM und BASIC-WL), § 14 Abs. 1 UStG. PDF und Papier sind 'sonstige Rechnungen'. Ziel: Digitalisierung, Betrugsbekämpfung, Vorbereitung eines Meldesystems (ViDA). Betroffen sind Umsätze zwischen inländischen Unternehmern (B2B).","n":["§ 14 Abs. 1 UStG","§ 14 Abs. 2 UStG","§ 27 Abs. 38 UStG"]},{"f":"Welche Fristen, Erleichterungen und Ausnahmen gelten bei der E-Rechnungspflicht?","a":"Seit 1.1.2025 Empfangspflicht für alle Unternehmer. Ausstellung: bis 31.12.2026 Papier oder sonstige elektronische Rechnungen (mit Zustimmung) zulässig; bis 31.12.2027 für Unternehmer mit Vorjahresumsatz bis 800.000 € sowie für EDI-Verfahren; ab 2028 Pflicht für alle. Ausnahmen: Kleinbetragsrechnungen bis 250 €, Fahrausweise, Leistungen an Private, nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG steuerfreie Umsätze; Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnung ausstellen. Aufbewahrung im Originalformat (XML), 8 Jahre; keine Übermittlung an das Finanzamt (bisher).","n":["§ 14 Abs. 2 UStG","§ 27 Abs. 38 UStG","§ 14b UStG"]},{"f":"Eine Rechnung im ZUGFeRD-Format enthält im Bildteil einen anderen Betrag als im XML-Datensatz. Welche Angaben gelten, und braucht der Rechnungsaussteller die Zustimmung des Empfängers zur E-Rechnung?","a":"Bei hybriden Formaten wie ZUGFeRD ist der strukturierte Datensatz die maßgebliche Rechnung; bei Abweichungen gehen seine Angaben dem Bildteil vor (BMF-Schreiben zur E-Rechnung vom 15.10.2024). Der Empfänger sollte die Abweichung klären und eine berichtigte Rechnung anfordern. Für die Übermittlung einer E-Rechnung ist keine Zustimmung des Empfängers erforderlich; jeder inländische Unternehmer muss seit 1.1.2025 E-Rechnungen empfangen können, ein E-Mail-Postfach genügt. Aufzubewahren ist die Rechnung im Originalformat, also der strukturierte Teil (§ 14b UStG).","n":["§ 14 Abs. 1 UStG","§ 14b UStG"],"xu":true}],"b":["Fragen zur E-Rechnung.","Wie ist die E-Rechnung definiert?","Wann und wie wird die E-Rechnung eingeführt, welche Fristen und Erleichterungen gibt es?","E-Rechnung: Warum gibt es sie, welches Format, Vorteile, Aufbewahrung, Übermittlung ans FA?"],"u":false,"w":11.05},{"i":"ust-vida","f":"USt","t":"ViDA: VAT in the Digital Age","n":2,"q":2,"k":{"Bayern-Nürnberg":2},"kq":{"Bayern-Nürnberg":2},"y":{"2023":1,"2024":1},"c":[{"f":"Was ist ViDA, und welche drei Säulen hat das Paket?","a":"Von der EU-Kommission am 8.12.2022 vorgeschlagen, 2025 verabschiedet. Säulen: (1) digitale Meldepflichten und E-Rechnung als Standard, bei innergemeinschaftlichen B2B-Umsätzen ab 2030 mit transaktionsbezogener Meldung; (2) Plattformwirtschaft: Plattformen gelten bei kurzfristiger Vermietung von Unterkünften und Personenbeförderung als Leistende (fiktive Leistungserbringer); (3) einheitliche Mehrwertsteuerregistrierung durch Ausbau von OSS und Reverse Charge, um Registrierungen in mehreren Mitgliedstaaten zu vermeiden.","n":["MwStSystRL"],"xu":true}],"b":["Was ist ViDA (drei Säulen) und wie entwickelt sich die E-Rechnung?","Was beinhaltet die EU-Veröffentlichung vom 08.12.2022 und was bringt sie?"],"u":false,"w":1.25},{"i":"ust-neuerungen","f":"USt","t":"Aktuelle Gesetzesänderungen (WCG, JStG 2024)","n":9,"q":9,"k":{"Baden-Württemberg":6,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Hessen":1},"kq":{"Baden-Württemberg":6,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Hessen":1},"y":{"2024":2,"2025":7},"c":[{"f":"Nennen und erläutern Sie umsatzsteuerliche Neuerungen durch Wachstumschancengesetz und JStG 2024.","a":"Wachstumschancengesetz: E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich ab 2025 mit Übergangsfristen; Istversteuerungsgrenze 800.000 €; Kleinunternehmer seit 2024 grundsätzlich ohne Jahreserklärung; Befreiung von Voranmeldungen ab 2025 bis 2.000 € Vorjahressteuer (die Grenze für monatliche Voranmeldung von 9.000 € stammt aus dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz). JStG 2024: Reform der Kleinunternehmerregelung ab 2025 (25.000 €/100.000 €, Steuerbefreiung, EU-Kleinunternehmerregelung), Neufassung der Bildungsbefreiung (§ 4 Nr. 21 UStG), Ortsregelung für virtuelle Veranstaltungen, Absenkung des Durchschnittssatzes für pauschalierende Land- und Forstwirte auf 7,8 % ab 2025 (§ 24 UStG). Seit 2026 Speisen in der Gastronomie dauerhaft 7 % (Steueränderungsgesetz 2025).","n":["§ 19 UStG","§ 14 UStG","§ 20 UStG","§ 18 UStG"]}],"b":["Was ist im Wachstumschancengesetz im Bereich der Umsatzsteuer geplant?","Welche Neuerungen gab es 2024 und durch das JStG 2024 in der Umsatzsteuer?","Stellen Sie eine umsatzsteuerliche Neuerung vor (zum Beispiel Wachstumschancengesetz).","Welche Neuerungen brachte das Jahressteuergesetz 2024 für die Umsatzsteuer? Nennen und erläutern Sie eine."],"u":false,"w":7.35},{"i":"ust-vorsteuer-voraussetzungen","f":"USt","t":"Vorsteuerabzug: Voraussetzungen und Zeitpunkt","n":9,"q":10,"k":{"Düsseldorf":1,"Bayern-München":2,"Sachsen":1,"Hamburg":1,"Hessen":1,"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Düsseldorf":1,"Bayern-München":2,"Hessen":1,"Sachsen":2,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":3},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":6},"c":[{"f":"Welche Voraussetzungen hat der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG?","a":"Leistungsempfänger ist Unternehmer; Lieferung oder sonstige Leistung eines anderen Unternehmers; Bezug für das Unternehmen (Zuordnung, mindestens 10 % unternehmerisch, § 15 Abs. 1 S. 2 UStG); ordnungsgemäße Rechnung (§§ 14, 14a UStG); gesetzlich geschuldete Steuer; bei Anzahlung Zahlung. Kein Ausschluss nach § 15 Abs. 1a, 1b, 2 UStG (zum Beispiel steuerfreie Ausgangsumsätze), keine Versagung nach § 25f UStG. Zeitpunkt: VAZ, in dem alle Voraussetzungen vorliegen.","n":["§ 15 Abs. 1 UStG","§ 15 Abs. 2 UStG","§ 14 UStG"]},{"f":"Kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug rückwirkend aberkennen, und berechtigt ein ÖPNV-Ticket zum Vorsteuerabzug?","a":"Voranmeldungen und Jahreserklärung stehen als Steueranmeldung unter Vorbehalt der Nachprüfung (§ 168, § 164 AO); innerhalb der Festsetzungsfrist kann das Finanzamt den Abzug versagen, wenn Voraussetzungen fehlten (zum Beispiel Rechnungsmängel, keine Leistung, § 25f UStG). ÖPNV-Ticket: Fahrausweise gelten als Rechnung (§ 34 UStDV), wenn Unternehmer, Entgelt und Steuer in einer Summe sowie Steuersatz (wenn nicht 7 %) angegeben sind; Abzug bei unternehmerischer Fahrt.","n":["§ 168 AO","§ 164 AO","§ 34 UStDV"]}],"b":["Welche Voraussetzungen hat der Vorsteuerabzug?","Welche Voraussetzungen hat der Vorsteuerabzug bei B?","Kann das FA den Vorsteuerabzug rückwirkend aberkennen?","Kann aus einem ÖPNV-Ticket Vorsteuer abgezogen werden?"],"u":false,"w":7.05,"typ":"dauer"},{"i":"ust-25f-missbrauch","f":"USt","t":"Versagung des Vorsteuerabzugs § 25f UStG","n":2,"q":2,"k":{"Düsseldorf":2},"kq":{"Düsseldorf":2},"y":{"2023":1,"2025":1},"c":[{"f":"A liefert an B und will keine USt abführen; B beziehungsweise ein Mitarbeiter des B weiß davon und zieht Vorsteuer. Problem?","a":"§ 25f UStG (seit 2020, EuGH Kittel): Vorsteuerabzug und Steuerbefreiung für igL werden versagt, wenn der Unternehmer wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich an einem Umsatz beteiligt, bei dem ein Beteiligter in eine USt-Hinterziehung oder Erlangung nicht gerechtfertigter Vorsteuer einbezogen war. Das Wissen von Mitarbeitern wird dem Unternehmer grundsätzlich zugerechnet. Folge: kein Vorsteuerabzug bei B, gegebenenfalls auch steuerstrafrechtliche Folgen.","n":["§ 25f UStG","§ 15 Abs. 1 UStG"]}],"b":["Fall: A liefert für 1.000 € und will keine USt abführen; B weiß davon und zieht Vorsteuer. Problem?","Abwandlung: Mitarbeiter des B weiß, dass A keine Umsatzsteuer abführt: ist der Vorsteuerabzug bei B noch möglich?"],"u":false,"w":1.4},{"i":"ust-vorsteueraufteilung","f":"USt","t":"Vorsteueraufteilung § 15 Abs. 4 UStG","n":5,"q":7,"k":{"Baden-Württemberg":2,"Rheinland-Pfalz":2,"Düsseldorf":1},"kq":{"Baden-Württemberg":4,"Rheinland-Pfalz":2,"Düsseldorf":1},"y":{"2024":3,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Ein Schönheitschirurg, der auch Unfallopfer behandelt, beauftragt einen Architekten für den Praxisumbau. Welche Leistung ist das, und wie ist die Vorsteuer aufzuteilen?","a":"Architektenleistung ist sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück, Ort am Belegenheitsort (§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG). Schönheitsoperationen ohne medizinische Indikation sind steuerpflichtig, Heilbehandlungen steuerfrei (§ 4 Nr. 14 Buchst. a UStG). Die Vorsteuer ist nach § 15 Abs. 4 UStG nach wirtschaftlicher Zurechnung aufzuteilen; der Umsatzschlüssel ist nur zulässig, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung möglich ist.","n":["§ 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG","§ 4 Nr. 14 UStG","§ 15 Abs. 4 UStG"]},{"f":"Ein Gebäude wird teils steuerpflichtig, teils steuerfrei vermietet beziehungsweise selbst genutzt. Welcher Aufteilungsschlüssel gilt, und wie werden HK und Erhaltungsaufwand behandelt?","a":"Vorrangig objektbezogener Flächenschlüssel, seit dem 30.12.2025 ausdrücklich in § 15 Abs. 4 S. 4 UStG geregelt; Umsatzschlüssel nur, wenn er präziser ist, zum Beispiel bei erheblich unterschiedlicher Ausstattung der Flächen (BFH). Anschaffungs- und Herstellungskosten: einheitlich nach dem Schlüssel für das gesamte Gebäude, keine direkte Zuordnung einzelner Baukosten. Erhaltungsaufwand: vorrangig direkte Zuordnung zu bestimmten Gebäudeteilen, sonst Schlüssel. Vorsteuer aus Eingangsleistungen für steuerfreie Ausfuhren und igL ist abziehbar (§ 15 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a UStG).","n":["§ 15 Abs. 4 UStG","§ 15 Abs. 3 UStG"]}],"b":["Wie ist die Vorsteuer aufzuteilen und welche Aufteilungsmaßstäbe gelten wann?","Wie ist ein teils steuerpflichtig, teils steuerfrei vermietetes Gebäude aufzuteilen?","Fall (Forts.): Wie wird die Vorsteuer aus der Architektenrechnung nach § 15 Abs. 4 UStG aufgeteilt?","Besteht Vorsteuerabzug für Eingangsleistungen im Zusammenhang mit steuerfreien und steuerpflichtigen Umsätzen?"],"u":false,"w":3.95},{"i":"ust-grundstuecksvermietung-option","f":"USt","t":"Grundstücksvermietung § 4 Nr. 12 und Option § 9","n":3,"q":4,"k":{"Niedersachsen":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Niedersachsen":1,"Rheinland-Pfalz":2,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2024":2,"2026":1},"c":[{"f":"Ein Rechtsanwalt errichtet ein Gebäude mit Wellnessbereich, Arztpraxis, eigener Kanzlei, Mietwohnungen, eigener Wohnung und Parkplätzen. Welche Vermietungen sind steuerfrei, wo ist eine Option möglich?","a":"Vermietung ist steuerfrei nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG. Option nach § 9 Abs. 1, 2 UStG nur bei Vermietung an Unternehmer für dessen Unternehmen, der das Grundstück ausschließlich für Umsätze verwendet, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (Bagatellgrenze 5 %). Keine Option für Wohnungen und für die Arztpraxis (steuerfreie Heilbehandlungen). Gewerblicher Wellnessbetrieb: Option möglich. Stellplätze: als Nebenleistung zur Wohnungsvermietung steuerfrei, sonst steuerpflichtig (§ 4 Nr. 12 S. 2 UStG). Eigene Kanzlei unternehmerisch, eigene Wohnung: kein Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 1b UStG).","n":["§ 4 Nr. 12 UStG","§ 9 UStG","§ 15 Abs. 1b UStG"]},{"f":"Eine Kantine wird an einen Dritten verpachtet beziehungsweise ein Stall an einen Landwirt vermietet. Steuerfrei? Ist eine Option möglich?","a":"Verpachtung steuerfrei nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG; Option nach § 9 UStG, wenn der Pächter Unternehmer ist und das Objekt ausschließlich für vorsteuerunschädliche Umsätze nutzt (steuerpflichtiger Kantinenbetrieb). Beim Landwirt ist zu klären, ob er der Regelbesteuerung oder der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG unterliegt (seit 2022 nur bei Vorjahresumsatz bis 600.000 €), da davon die Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 UStG abhängen. Nachweis obliegt dem Vermieter.","n":["§ 4 Nr. 12 UStG","§ 9 Abs. 2 UStG","§ 24 UStG"],"xu":true}],"b":["Was gilt bei Vermietung beziehungsweise Verpachtung der Kantine an einen Dritten?","Welche Etagen sind steuerpflichtig oder steuerfrei und wo ist eine Option möglich?","Fall (Forts.): Ist eine Option nach § 9 UStG möglich? Welche Informationen zum Landwirt braucht man?"],"u":false,"w":2.4},{"i":"ust-betriebsvorrichtungen","f":"USt","t":"Betriebsvorrichtungen und Mitvermietung von Inventar","n":2,"q":2,"k":{"Niedersachsen":1,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Niedersachsen":1,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Ein Grundstück mit Stall und Betriebsvorrichtungen wird vermietet (EuGH 'Putenstall'). Einheitliche steuerfreie Vermietung oder Aufteilung?","a":"§ 4 Nr. 12 S. 2 UStG nimmt die Vermietung von Betriebsvorrichtungen von der Befreiung aus. Nach EuGH (C-516/21, 2023) liegt aber eine einheitliche Leistung vor, wenn die Überlassung der Betriebsvorrichtungen Nebenleistung zur Grundstücksvermietung ist; dann ist die Vermietung insgesamt steuerfrei. Folgefrage: Option nach § 9 UStG.","n":["§ 4 Nr. 12 UStG","§ 9 UStG"]},{"f":"Praxisräume werden an einen Zahnarzt mit Mobiliar und Behandlungsstühlen vermietet. Steuerpflicht, Aufteilung, Option?","a":"Grundsatz: Raumüberlassung ist Hauptleistung, mitvermietetes Mobiliar Nebenleistung, insgesamt steuerfrei nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG; Betriebsvorrichtungen nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG steuerpflichtig, soweit nicht nach EuGH C-516/21 Nebenleistung. Option scheidet aus, da der Zahnarzt steuerfreie Umsätze ausführt (§ 9 Abs. 2 UStG). Tritt die Raumüberlassung hinter andere Leistungen zurück, kann ein Vertrag besonderer Art vorliegen, der insgesamt steuerpflichtig ist.","n":["§ 4 Nr. 12 UStG","§ 9 Abs. 2 UStG"]}],"b":["Fall: Vermietung an Zahnarzt mit Mobiliar und Behandlungsstühlen. Steuerpflicht, Aufteilung, Option?","Fall (Forts.): Stallvermietung steuerfrei, Betriebsvorrichtung steuerpflichtig oder einheitliche Leistung?"],"u":true,"w":1.55},{"i":"ust-grundstuecksveraeusserung-option","f":"USt","t":"Option bei Grundstücksveräußerung","n":2,"q":2,"k":{"Rheinland-Pfalz":1,"Schleswig-Holstein":1},"kq":{"Rheinland-Pfalz":1,"Schleswig-Holstein":1},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Nur das Hotelgrundstück wird verkauft. Ist der Verkauf steuerfrei, und wie wird optiert?","a":"Grundstückslieferung steuerfrei nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG. Option nach § 9 Abs. 1 UStG, wenn an einen Unternehmer für dessen Unternehmen geliefert wird; außerhalb der Zwangsversteigerung nur im notariell beurkundeten Vertrag (§ 9 Abs. 3 S. 2 UStG), eine spätere Nachholung ist nicht möglich. Steuerschuldner ist der Erwerber (§ 13b Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 UStG). Ohne Option: Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG beim Veräußerer. Bei Unsicherheit über GiG: Option hilfsweise vereinbaren.","n":["§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG","§ 9 Abs. 3 UStG","§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG","§ 15a UStG"]}],"b":["Was gilt für die Option im Grundstückskaufvertrag?","Fall: Nur das Hotelgrundstück wird veräußert. Steuerfreiheit und Option?"],"u":false,"w":1.55},{"i":"ust-15a-grundlagen","f":"USt","t":"Vorsteuerberichtigung § 15a UStG: Grundlagen","n":7,"q":7,"k":{"Bayern-München":2,"Schleswig-Holstein":1,"Rheinland-Pfalz":3,"Hessen":1},"kq":{"Bayern-München":2,"Schleswig-Holstein":1,"Rheinland-Pfalz":3,"Hessen":1},"y":{"2024":6,"2025":1},"c":[{"f":"Erläutern Sie § 15a UStG mit Berichtigungszeitraum und Bagatellgrenzen nach § 44 UStDV.","a":"Ändern sich die für den ursprünglichen Vorsteuerabzug maßgeblichen Verhältnisse, ist für jedes Kalenderjahr der Änderung ein Ausgleich vorzunehmen. Berichtigungszeitraum: 5 Jahre, bei Grundstücken 10 Jahre ab erstmaliger Verwendung. Grundfälle: Wirtschaftsgüter (Abs. 1), Umlaufvermögen (Abs. 2), Bestandteile und sonstige Leistungen (Abs. 3, 4), Veräußerung und Entnahme (Abs. 8), Wechsel der Besteuerungsform (Abs. 7). § 44 UStDV: keine Berichtigung bei Vorsteuer bis 1.000 €; bei Änderung unter 10 Prozentpunkten nur, wenn der Betrag 1.000 € übersteigt; bei Vorsteuer bis 6.000 € Berichtigung erst nach Ablauf des Zeitraums, außer bei Veräußerung.","n":["§ 15a UStG","§ 44 UStDV"]}],"b":["Erklären Sie § 15a UStG.","Wann und wie wird der Vorsteuerabzug berichtigt?","Erläutern Sie § 15a UStG mit Verweis auf § 44 UStDV.","Wann und wie erfolgt eine Vorsteuerkorrektur nach § 15a UStG?"],"u":false,"w":5.05},{"i":"ust-15a-faelle","f":"USt","t":"§ 15a UStG: Nutzungsänderung, Wechsel, Erbfolge","n":4,"q":4,"k":{"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":1,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":1,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2023":2,"2025":2},"c":[{"f":"Ein Kleinunternehmer kauft im Vorjahr einen Pkw; ab 1.1. unterliegt er der Regelbesteuerung. Konsequenz?","a":"Der Wechsel von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung ist eine Änderung der Verhältnisse (§ 15a Abs. 7 UStG). Für die verbleibenden Jahre des fünfjährigen Berichtigungszeitraums kann er die Vorsteuer anteilig zu seinen Gunsten berichtigen, zum Beispiel 4/5, sofern die Grenzen des § 44 UStDV überschritten sind. Umgekehrt führt ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung zu einer Rückzahlung.","n":["§ 15a Abs. 7 UStG","§ 44 UStDV"]},{"f":"Ein vermietetes Ferienhaus soll nach 5 Jahren selbst genutzt werden; ein Betrieb wird im Wege vorweggenommener Erbfolge übertragen. Folgen nach § 15a UStG?","a":"Eigennutzung: Bleibt das Objekt im Unternehmen, ist die Vorsteuer für die private Nutzung ausgeschlossen (§ 15 Abs. 1b UStG) und nach § 15a Abs. 6a UStG zu berichtigen; bei Entnahme steuerfreie Wertabgabe (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG) mit Berichtigung für die restlichen 5 von 10 Jahren. Vorweggenommene Erbfolge: unentgeltliche GiG, nicht steuerbar (§ 1 Abs. 1a UStG); der Nachfolger führt den Berichtigungszeitraum fort (§ 15a Abs. 10 UStG). Hotelverkauf ohne Option: Berichtigung beim Veräußerer (§ 15a Abs. 8 UStG).","n":["§ 15a Abs. 6a UStG","§ 15a Abs. 8 UStG","§ 15a Abs. 10 UStG","§ 1 Abs. 1a UStG"]}],"b":["Welche Folgen ergeben sich nach § 15a UStG?","Nach 5 Jahren ist Eigennutzung geplant. Was ist zu beachten?","Fall: Kleinunternehmer kauft im Vorjahr einen PKW, ab 01.01. Regelbesteuerung. Konsequenz?","Im Fall der vorweggenommenen Erbfolge: Wie sind Vorsteuerabzug und Vorsteuerberichtigung zu beurteilen?"],"u":false,"w":2.8},{"i":"ust-gig","f":"USt","t":"Geschäftsveräußerung im Ganzen § 1 Abs. 1a UStG","n":8,"q":9,"k":{"Düsseldorf":1,"Bayern-München":1,"Schleswig-Holstein":1,"Brandenburg":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Düsseldorf":1,"Schleswig-Holstein":1,"Brandenburg":1,"Bayern-Nürnberg":2,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":3},"y":{"2024":2,"2025":6},"c":[{"f":"Welche Voraussetzungen hat eine Geschäftsveräußerung im Ganzen, und warum gibt es sie?","a":"Übertragung eines Unternehmens oder gesondert geführten Betriebs im Ganzen, entgeltlich oder unentgeltlich oder durch Einbringung, an einen Unternehmer für dessen Unternehmen (§ 1 Abs. 1a UStG). Übergang der wesentlichen Betriebsgrundlagen; der Erwerber muss die Tätigkeit fortführen, nicht sofort abwickeln. Vermietete Grundstücke mit Eintritt in die Mietverträge können GiG sein. Rechtsfolge: nicht steuerbar, Erwerber tritt in die Rechtsstellung ein (§ 1 Abs. 1a S. 3, § 15a Abs. 10 UStG). Zweck: Liquiditätsschonung und Vereinfachung.","n":["§ 1 Abs. 1a UStG","§ 15a Abs. 10 UStG"]},{"f":"Ein Hotel wird veräußert; der Käufer will altersgerechte Wohnungen vermieten. Beziehungsweise: ein optiertes Gebäude, zwei Etagen vermietet, eine eigenbetrieblich genutzt, wird verkauft. Folgen?","a":"Keine GiG, wenn der Erwerber die Tätigkeit nicht fortführt (Wechsel vom Hotelbetrieb zur steuerfreien Wohnungsvermietung): steuerfreie Grundstückslieferung (§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG), Option möglich, aber für den Käufer ohne Vorteil; beim Verkäufer § 15a UStG. Teil-GiG für die vermieteten Etagen mit Eintritt in die Mietverträge (Fortführung, § 15a Abs. 10 UStG); für die eigengenutzte Etage Lieferung, steuerfrei mit Optionsmöglichkeit und § 13b UStG. Vertraglich: Steuerklausel und hilfsweise Option, gegebenenfalls verbindliche Auskunft.","n":["§ 1 Abs. 1a UStG","§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG","§ 9 UStG","§ 13b Abs. 2 Nr. 3 UStG"]},{"f":"Ein Betrieb wird veräußert: das wesentliche Grundstück an eine natürliche Person, der Rest an deren GmbH. Beziehungsweise: ein Grundstück wird in eine Gesellschaft eingebracht. GiG?","a":"Grundsätzlich muss ein Erwerber das Unternehmen fortführen; bei Aufspaltung auf mehrere Erwerber fehlt das. Besteht zwischen der natürlichen Person und ihrer GmbH eine Organschaft, ist der Organkreis ein Unternehmer und damit Erwerber des Ganzen: GiG. Einbringung eines Grundstücks gegen Gesellschaftsrechte: tauschähnlicher Vorgang, steuerbare, nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfreie Lieferung mit Optionsmöglichkeit, sofern nicht ein vermietetes Grundstück als GiG übergeht.","n":["§ 1 Abs. 1a UStG","§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG","§ 4 Nr. 9 Buchst. a UStG"]}],"b":["Fall: Veräußerung eines Hotels. Liegt eine Geschäftsveräußerung im Ganzen vor?","Welche Voraussetzungen hat eine Geschäftsveräußerung im Ganzen und warum gibt es sie?","Welche umsatzsteuerlichen Auswirkungen hat die Einbringung des Grundstücks (Tatbestandsmerkmale, Rechtsfolge)?","Fall: Betrieb wird verkauft, wesentliches Grundstück an natürliche Person, Rest an deren GmbH. Geschäftsveräußerung im Ganzen?"],"u":false,"w":6.5},{"i":"ust-finanzumsaetze","f":"USt","t":"Finanzumsätze § 4 Nr. 8 UStG","n":3,"q":3,"k":{"Baden-Württemberg":2,"Brandenburg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":2,"Brandenburg":1},"y":{"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Ist der Verkauf von GmbH-Anteilen beziehungsweise ein Konsortialkredit nach § 4 Nr. 8 UStG steuerfrei?","a":"Anteilsverkauf: nur steuerbar, wenn die Anteile im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit gehalten werden (zum Beispiel Holding mit Managementleistungen); dann steuerfrei nach § 4 Nr. 8 Buchst. f UStG mit Optionsmöglichkeit nach § 9 UStG. Konsortialkredit: Mehrere Banken gewähren gemeinsam einen Kredit; Kreditgewährung und Verwaltung durch den Kreditgeber steuerfrei nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG. Leistungen des Konsortialführers an die übrigen Konsorten sind gesondert zu beurteilen; steuerfrei sind sie nur, soweit sie als Kreditgewährung oder als Verwaltung von Krediten durch den Kreditgeber einzuordnen sind.","n":["§ 4 Nr. 8 Buchst. a UStG","§ 4 Nr. 8 Buchst. f UStG","§ 9 UStG"]}],"b":["Was ist ein Konsortialkredit und ist er nach § 4 Nr. 8 UStG steuerfrei?","Abwandlung: Gesellschafter verkauft 89 % seiner Anteile. Wie ist der Anteilsverkauf umsatzsteuerlich zu behandeln?","Verkauf von GmbH-Anteilen: Leistungsart und Befreiung § 4 Nr. 8 UStG"],"u":true,"w":2.4},{"i":"ust-steuerbefreiungen-bildung","f":"USt","t":"Echte/unechte Befreiungen, Bildungsleistungen","n":3,"q":4,"k":{"Berlin":1,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Berlin":2,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Was ist der Unterschied zwischen echten und unechten Steuerbefreiungen?","a":"Echte Befreiungen erhalten den Vorsteuerabzug (§ 15 Abs. 3 UStG), zum Beispiel Ausfuhr und igL (§ 4 Nr. 1 bis 7 UStG); die Leistung ist vollständig entlastet. Unechte Befreiungen schließen den Vorsteuerabzug aus (§ 15 Abs. 2 Nr. 1 UStG), zum Beispiel Vermietung, Heilbehandlung, Finanzumsätze; die Vorsteuer wird Kostenbestandteil. Teilweise Option nach § 9 UStG möglich.","n":["§ 15 Abs. 2 UStG","§ 15 Abs. 3 UStG","§ 4 UStG"]},{"f":"Eine Autorin schreibt Lehrbriefe und unterrichtet online an einer Hochschule; ein Schulförderverein verkauft Kuchen an Schüler. Steuerbefreiungen?","a":"Jede Leistung ist gesondert zu prüfen. Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer an Hochschulen und Bildungseinrichtungen können nach § 4 Nr. 21 UStG (seit 2025 neu gefasst) steuerfrei sein. Lehrbriefe: Lieferung von Druckwerken beziehungsweise Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte, 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 7 Buchst. c UStG). Verpflegung von Schülern kann als eng mit Bildungsleistungen verbundener Umsatz befreit sein (Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL, § 4 Nr. 23 UStG).","n":["§ 4 Nr. 21 UStG","§ 4 Nr. 23 UStG","§ 12 Abs. 2 Nr. 7 UStG"],"xu":true}],"b":["Was ist der Unterschied zwischen echten und unechten Steuerbefreiungen?","Warum ist das Urteil zu steuerfreien Kuchenverkäufen an Schulen bedeutsam und wie sind solche Verkäufe allgemein zu beurteilen?","Steuerbefreiung für Bildungsleistungen nach neuem Recht"],"u":true,"w":2.1},{"i":"ust-vereine","f":"USt","t":"Vereine: Sphären und Mitgliedsbeiträge","n":3,"q":5,"k":{"Schleswig-Holstein":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Schleswig-Holstein":1,"Düsseldorf":3,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Welche vier Sphären hat ein Verein, und wie werden sie umsatzsteuerlich behandelt?","a":"Ideeller Bereich (nichtunternehmerisch, zum Beispiel echte Mitgliedsbeiträge, Spenden), Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (unternehmerisch). Zweckbetrieb und Vermögensverwaltung gemeinnütziger Vereine grundsätzlich 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG), wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb 19 %. Vorsteuer nur für den unternehmerischen Bereich.","n":["§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG","§ 2 UStG"]},{"f":"Wie sind Mitgliedsbeiträge eines Tennisvereins nach neuerer Rechtsprechung zu behandeln, und was gilt, wenn Mitglieder Platzpflege leisten und dafür weniger zahlen?","a":"Nach EuGH (Kennemer Golf) und BFH können Mitgliedsbeiträge Entgelt für Leistungen an die Mitglieder (Nutzung der Anlagen) sein; auf die Befreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. m MwStSystRL kann sich ein Verein aber nicht unmittelbar berufen (EuGH vom 10.12.2020, C-488/18; BFH vom 21.4.2022, V R 48/20). Die Verwaltung behandelt echte Mitgliedsbeiträge weiterhin als nicht steuerbar (Abschn. 1.4 UStAE). Arbeitsleistungen gegen Beitragsermäßigung: tauschähnlicher Umsatz des Vereins; die Mitglieder sind mangels Nachhaltigkeit regelmäßig keine Unternehmer.","n":["§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG","§ 3 Abs. 12 UStG"]}],"b":["Welche vier Sphären hat ein Verein?","Welche Bereiche hat ein Verein und wie werden sie umsatzsteuerlich behandelt?","Kuchenverkauf durch einen Verein: Sphäre"],"u":true,"w":2.55},{"i":"ust-haftungsverguetung","f":"USt","t":"Haftungsvergütung der Komplementär-GmbH","n":1,"q":1,"k":{"Sachsen":1},"kq":{"Sachsen":1},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Eine GmbH & Co. KG zahlt ihrer Komplementär-GmbH eine Haftungsvergütung. Ist diese umsatzsteuerpflichtig?","a":"Ja. Nach BFH und Verwaltung erbringt die Komplementärin mit Geschäftsführung, Vertretung und Haftungsübernahme eine einheitliche sonstige Leistung gegen Sonderentgelt; die Haftungsvergütung ist Entgelt. Keine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG für die Haftungsübernahme. 19 %, Vorsteuerabzug der KG möglich.","n":["§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG","§ 4 Nr. 8 Buchst. g UStG"]}],"b":["GmbH & Co. KG zahlt Haftungsvergütung an die Komplementärin: umsatzsteuerpflichtig?"],"u":false,"w":0.85},{"i":"ust-17-aenderung-bmg","f":"USt","t":"Änderung der Bemessungsgrundlage § 17 UStG","n":1,"q":1,"k":{"Sachsen":1},"kq":{"Sachsen":1},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Was regelt § 17 UStG?","a":"Änderung der Bemessungsgrundlage eines steuerpflichtigen Umsatzes (zum Beispiel Rabatt, Skonto, Bonus): Der leistende Unternehmer berichtigt die Steuer, der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug, jeweils im VAZ der Änderung. Entsprechend bei Uneinbringlichkeit, Rückgängigmachung einer Lieferung, Nichtausführung trotz Anzahlung und bei Aufwendungen, die nicht abziehbar sind. Keine Rückwirkung.","n":["§ 17 UStG"]}],"b":["Bonus: Was regelt § 17 UStG?"],"u":false,"w":0.85},{"i":"ust-erklaerung-aufzeichnung","f":"USt","t":"Jahreserklärung und Aufzeichnungspflichten","n":4,"q":5,"k":{"Hessen":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Hessen":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":2,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Was ist die USt-Jahreserklärung rechtlich, und welche Aufzeichnungspflichten bestehen?","a":"Die Jahreserklärung ist eine Steueranmeldung (§ 18 Abs. 3 UStG, § 150 Abs. 1 S. 3 AO), die einer Festsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung gleichsteht (§ 168 AO). Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG und §§ 63 ff. UStDV: vereinbarte und vereinnahmte Entgelte getrennt nach Steuersätzen und Befreiungen, Vorsteuern, Bemessungsgrundlagen der Wertabgaben, § 13b-Umsätze; zudem Einzelaufzeichnungspflicht nach § 146 Abs. 1 AO.","n":["§ 18 Abs. 3 UStG","§ 168 AO","§ 22 UStG"]},{"f":"Wann und warum sind Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben?","a":"Der Unternehmer muss bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung elektronisch übermitteln und die Vorauszahlung entrichten (§ 18 Abs. 1 UStG). Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr, der Kalendermonat, wenn die Steuer des Vorjahres mehr als 9.000 € betrug; bei nicht mehr als 2.000 € kann das FA von der Abgabe befreien (§ 18 Abs. 2 UStG, Grenzen seit 2025). Bei einem Überschuss von mehr als 7.500 € im Vorjahr darf der Unternehmer den Monat wählen (§ 18 Abs. 2a UStG). Die Dauerfristverlängerung verschiebt die Frist um einen Monat, bei Monatszahlern gegen eine Sondervorauszahlung von einem Elftel der Vorjahressumme (§§ 46 bis 48 UStDV). Zweck: Der Staat erhält die Steuer zeitnah, und der Unternehmer arbeitet nicht mit vereinnahmter Steuer. Die Voranmeldung ist eine Steueranmeldung (§ 150 Abs. 1 S. 3, § 168 AO).","n":["§ 18 Abs. 1, 2, 2a UStG","§§ 46 bis 48 UStDV","§ 168 AO"],"xu":true}],"b":["Welche Aufzeichnungspflichten bestehen?","Was ist die Umsatzsteuer-Jahreserklärung und wo ist sie geregelt?","Wann und warum sind Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben?","Vernichtung von Rechnungen: Aufbewahrungspflicht"],"u":false,"w":2.65},{"i":"ust-sonderpruefung-nachschau","f":"USt","t":"USt-Sonderprüfung und USt-Nachschau","n":2,"q":2,"k":{"Bayern-München":1,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Bayern-München":1,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2024":2},"c":[{"f":"Was sind Umsatzsteuer-Sonderprüfung und Umsatzsteuer-Nachschau, und kann die Nachschau mit der Kassen-Nachschau verbunden werden?","a":"Sonderprüfung: auf die USt beschränkte Außenprüfung (§§ 193 ff. AO) mit Prüfungsanordnung, Ablaufhemmung (§ 171 Abs. 4 AO) und Änderungssperre. Nachschau (§ 27b UStG): unangekündigte Besichtigung während der Geschäftszeiten zur Sachverhaltsfeststellung, keine Außenprüfung; Übergang zur Außenprüfung möglich (§ 27b Abs. 3 UStG). Kassen-Nachschau nach § 146b AO; beide Nachschauen können zeitgleich durchgeführt werden. Bei der Nachschau ist auf Verlangen Einsicht in gespeicherte Daten zu gewähren und das Datenverarbeitungssystem zur Prüfung zu nutzen; die Herausgabe von Datenträgern kann der Amtsträger dagegen nicht verlangen (§ 27b Abs. 2 UStG).","n":["§ 27b UStG","§ 146b AO","§ 193 AO"]}],"b":["Was ist eine USt-Sonderprüfung?","Was sind Umsatzsteuer-Sonderprüfung und Umsatzsteuer-Nachschau, und kann die Nachschau mit der Kassen-Nachschau verbunden werden?"],"u":false,"w":1.4,"fe":[{"falsch":"Keinerlei Einsicht in Daten","richtig":"Amtsträger darf gespeicherte Daten einsehen und das System nutzen; Herausgabe von Datenträgern kann er nicht verlangen.","n":["§ 27b Abs. 2 UStG"]}]},{"i":"br-rechtsquellen","f":"Berufsrecht","t":"Rechtsquellen des Berufsrechts","n":14,"q":14,"k":{"Bayern-Nürnberg":4,"Düsseldorf":2,"Bayern-München":2,"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":5},"kq":{"Bayern-Nürnberg":4,"Düsseldorf":2,"Bayern-München":2,"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":5},"y":{"2023":2,"2024":3,"2025":9},"c":[{"f":"Aus welchen Rechtsquellen ergibt sich das Berufsrecht der Steuerberater?","a":"Gesetz: Steuerberatungsgesetz (StBerG). Rechtsverordnungen: DVStB (Prüfung, Bestellung, Berufshaftpflicht) und StBVV (Vergütung). Satzungsrecht der Bundessteuerberaterkammer: Berufsordnung (BOStB) und Fachberaterordnung (FBO). Ergänzend RDG (Rechtsdienstleistungen), GwG, DSGVO, RVG (Rechtsbehelfsverfahren).","n":["StBerG","DVStB","StBVV","BOStB"]},{"f":"Welchen Rechtscharakter hat die Berufsordnung (BOStB) und wer erlässt sie?","a":"Die BOStB ist Satzungsrecht der Bundessteuerberaterkammer, beschlossen von deren Satzungsversammlung auf Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung im StBerG. Sie konkretisiert die gesetzlichen Berufspflichten (insbesondere § 57 StBerG) und bindet alle Kammermitglieder. Sie darf nicht über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen.","n":["§ 85a Abs. 2 Nr. 2 StBerG","§ 85a Abs. 3 StBerG","§ 86 StBerG"]}],"b":["Welche Regelungen gibt es für den StB?","Welchen Rechtscharakter hat die BOStB?","Welche Rechtsverordnungen gibt es im Berufsrecht?","Aus welchen Gesetzen ergibt sich das Berufsrecht?"],"u":false,"w":10.85,"typ":"dauer"},{"i":"br-leitbild-zweck","f":"Berufsrecht","t":"Leitbild und Zweck des Berufsrechts","n":2,"q":2,"k":{"Bayern-München":2},"kq":{"Bayern-München":2},"y":{"2023":1,"2024":1},"c":[{"f":"Welchen Sinn und Zweck hat das Berufsrecht und was prägt das Leitbild des Steuerberaters?","a":"Zweck: Schutz der Rechtsuchenden und der Steuerrechtspflege durch qualifizierte, unabhängige und verschwiegene Berater; zugleich Schutz des Ansehens des Berufsstands. Leitbild: Steuerberater als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege, freier Beruf, kein Gewerbe. Er ist Interessenvertreter des Mandanten, aber an Recht und Gesetz gebunden.","n":["§ 32 StBerG"]}],"b":["Was ist das Leitbild des Steuerberaters?","Welchen Sinn und Zweck hat das Berufsrecht?"],"u":false,"w":1.25},{"i":"br-32-neufassung","f":"Berufsrecht","t":"Neufassung § 32 StBerG (Hintergrund EU-Recht)","n":1,"q":1,"k":{"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Warum wurde § 32 StBerG im Zuge der jüngeren Reformen neu gefasst?","a":"§ 32 StBerG beschreibt die Träger der Hilfe in Steuersachen: Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften leisten geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen (Abs. 1); Steuerberater und Steuerbevollmächtigte sind unabhängige Organe der Steuerrechtspflege, bedürfen der Bestellung, üben einen freien Beruf aus und betreiben kein Gewerbe (Abs. 2); Berufsausübungsgesellschaften bedürfen der Anerkennung nach § 53 StBerG, soweit § 53 Abs. 1 StBerG keine Ausnahme vorsieht (Abs. 3). Die Neufassung erfolgte mit dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften zum 1.8.2022: An die Stelle der Steuerberatungsgesellschaft trat die rechtsformneutrale Berufsausübungsgesellschaft, offen für alle deutschen und europäischen Rechtsformen und für interprofessionelle Zusammenschlüsse. Anlass waren neben europarechtlichen Vorgaben (Niederlassungsfreiheit) vor allem die Rechtsprechung des BVerfG zu interprofessionellen Berufsausübungsgesellschaften.","n":["§ 32 StBerG","§ 53 StBerG","§ 49 StBerG"]}],"b":["Warum wurde § 32 Abs. 2 S. 1 StBerG neu gefasst?"],"u":true,"w":0.7},{"i":"br-berufspflichten","f":"Berufsrecht","t":"Allgemeine Berufspflichten § 57 Abs. 1 StBerG","n":33,"q":33,"k":{"Düsseldorf":5,"Sachsen":2,"Hessen":3,"Niedersachsen":1,"Bayern-München":5,"Hamburg":2,"Bayern-Nürnberg":4,"Schleswig-Holstein":2,"Baden-Württemberg":8,"Unbekannt":1},"kq":{"Düsseldorf":5,"Sachsen":2,"Hessen":3,"Niedersachsen":1,"Bayern-München":5,"Hamburg":2,"Bayern-Nürnberg":4,"Schleswig-Holstein":2,"Baden-Württemberg":8,"Unbekannt":1},"y":{"2022":1,"2023":7,"2024":8,"2025":15,"2026":2},"c":[{"f":"Nennen Sie die allgemeinen Berufspflichten des Steuerberaters und wo sie geregelt sind.","a":"Fünf Kardinalpflichten nach § 57 Abs. 1 StBerG: Unabhängigkeit, Eigenverantwortlichkeit, Gewissenhaftigkeit, Verschwiegenheit, Verzicht auf berufswidrige Werbung. Dazu: Verhalten des Vertrauens würdig auch außerhalb des Berufs (§ 57 Abs. 2), Fortbildungspflicht (§ 57 Abs. 2a), Verbot widerstreitender Interessen. Konkretisierung in der BOStB.","n":["§ 57 Abs. 1 StBerG","§ 57 Abs. 2 StBerG","§ 57 Abs. 2a StBerG"]},{"f":"Erläutern Sie Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit an je einem Beispiel.","a":"Unabhängigkeit: keine Bindungen, die die berufliche Entscheidungsfreiheit gefährden, zum Beispiel keine Provisionen von Dritten, keine wirtschaftliche Abhängigkeit von einem Mandanten. Eigenverantwortlichkeit: der Steuerberater bildet sich sein Urteil selbst und trifft Entscheidungen selbst, zum Beispiel zeichnet er Erklärungen und Bescheinigungen persönlich und darf sich keinen Weisungen Berufsfremder unterwerfen (§ 60 StBerG).","n":["§ 57 Abs. 1 StBerG","§ 60 StBerG"]},{"f":"Was verlangt die Pflicht zur Gewissenhaftigkeit konkret im Kanzleialltag?","a":"Annahme nur von Aufträgen, für die Sachkunde und Zeit vorhanden sind; sorgfältige Sachverhaltsaufklärung; Fristenkontrolle (Fristenbuch, Vier-Augen-Prinzip); ordnungsgemäße Organisation und Überwachung der Mitarbeiter; Fortbildung. Auch eine realistische Finanz- und Kapazitätsplanung der Kanzlei dient der Gewissenhaftigkeit, weil Aufträge nur so ordnungsgemäß erledigt werden.","n":["§ 57 Abs. 1 StBerG"]},{"f":"Wie weit reicht die Verschwiegenheitspflicht und wann entfällt sie?","a":"Sie erfasst alles, was dem Steuerberater in Ausübung seines Berufs bekannt wird, auch die Tatsache des Mandats, und gilt zeitlich unbegrenzt. Mitarbeiter sind zu verpflichten (§ 62 StBerG), Dienstleister nach § 62a StBerG. Sie entfällt bei Entbindung durch den Mandanten, bei gesetzlichen Pflichten (zum Beispiel GwG-Meldung) oder zur Wahrung eigener berechtigter Interessen (Honorarklage). Flankierend: § 203 StGB, § 102 AO, § 53 StPO.","n":["§ 57 Abs. 1 StBerG","§ 62 StBerG","§ 62a StBerG","§ 203 StGB","§ 102 AO"]}],"b":["Welche Berufspflichten gibt es?","Nennen Sie die Berufspflichten.","Welche Berufspflichten gibt es?","Welche Berufspflichten hat der StB?"],"u":false,"w":24.65,"typ":"dauer"},{"i":"br-fortbildung","f":"Berufsrecht","t":"Fortbildungspflicht","n":3,"q":3,"k":{"Bayern-München":1,"Sachsen":1,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Bayern-München":1,"Sachsen":1,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Ist Fortbildung für Steuerberater Pflicht, in welchem Umfang und muss sie nachgewiesen werden?","a":"Ja, gesetzliche Fortbildungspflicht nach § 57 Abs. 2a StBerG. Eine feste Stundenzahl und eine Nachweispflicht gegenüber der Kammer gibt es für den allgemeinen Steuerberater nicht; die BStBK empfiehlt Fortbildungen in angemessenem Umfang. Anders bei Fachberatern: dort jährliche Fortbildung mit Nachweis nach der Fachberaterordnung.","n":["§ 57 Abs. 2a StBerG"]}],"b":["Ist Fortbildung Pflicht und wo steht das?","Wie und in welchem Umfang muss sich ein Steuerberater fortbilden und muss er das nachweisen?","Was muss der StB im Rahmen der Fortbildungspflicht kennen und wo werden BFH-Urteile veröffentlicht?"],"u":false,"w":2.4},{"i":"br-werbung","f":"Berufsrecht","t":"Werbung und Kanzleiauftritt § 57a StBerG","n":6,"q":9,"k":{"Sachsen":1,"Bayern-Nürnberg":2,"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Sachsen":1,"Bayern-Nürnberg":2,"Baden-Württemberg":6},"y":{"2023":1,"2025":4,"2026":1},"c":[{"f":"Unter welchen Voraussetzungen darf ein Steuerberater werben?","a":"Werbung ist erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist (§ 57a StBerG). Verboten sind irreführende, reklamehafte oder herabsetzende Werbung sowie gezielte Ansprache Einzelner. Die Wahl des Werbeträgers ist grundsätzlich frei.","n":["§ 57a StBerG"]},{"f":"Darf ein Steuerberater auf einer Straßenbahn oder einem Bus mit seinem Gesicht oder nur mit dem Kanzleilogo werben?","a":"Ja, Verkehrsmittelwerbung ist als Medium zulässig; auch Bild und Logo sind erlaubt. Entscheidend ist allein, dass Inhalt und Gestaltung sachlich bleiben und nicht irreführen. Reine Imagewerbung ohne Sachinformation ist nach der Rechtsprechung nicht per se berufswidrig.","n":["§ 57a StBerG"]},{"f":"Was gilt für Werbung über Social Media, etwa über Dritte oder mit gekauften Likes?","a":"Social Media ist zulässiger Werbeträger, es gelten dieselben Sachlichkeitsgrenzen. Der Steuerberater darf durch Dritte keine Werbung betreiben lassen, die ihm selbst verboten wäre. Gekaufte Likes oder Bewertungen täuschen über die Wertschätzung und sind irreführend (Verstoß gegen § 57a StBerG und UWG).","n":["§ 57a StBerG","§ 5 UWG"]},{"f":"Darf auf der Visitenkarte \"Steuerberater und Testamentsvollstrecker\" beziehungsweise \"Steuerberater und Mediator\" stehen?","a":"Die Visitenkarte ist Werbung. Die Berufsbezeichnung Steuerberater ist zu führen; zusätzliche Tätigkeitsangaben für vereinbare Tätigkeiten sind zulässig, wenn sie zutreffen und nicht irreführen. Sie sollen erkennbar von der Berufsbezeichnung abgesetzt sein, damit nicht der Eindruck eines amtlich verliehenen Titels entsteht; die Berufsbezeichnung steht sinnvollerweise voran.","n":["§ 43 StBerG","§ 57a StBerG"]}],"b":["Wie darf Werbung eines Steuerberaters aussehen?","Darf ein Steuerberater allein mit dem Kanzleilogo werben?","Darf ein Steuerberater Werbung auf einer Straßenbahn machen?","Darf ein Kollege auf der Visitenkarte „Steuerberater und Testamentsvollstrecker“ nebeneinander angeben?"],"u":true,"w":4.95,"typ":"dauer"},{"i":"br-fachberater","f":"Berufsrecht","t":"Fachberater und Fachberaterbezeichnungen","n":1,"q":4,"k":{"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":4},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Welche Fachberater gibt es für Steuerberater, wo ist das geregelt und wie wird man Fachberater?","a":"Nach der Fachberaterordnung (Satzung der BStBK): Fachberater für Internationales Steuerrecht sowie Fachberater für Zölle und Verbrauchsteuern. Voraussetzung: besondere theoretische Kenntnisse (Lehrgang und Leistungskontrollen) und besondere praktische Erfahrungen (Fallnachweise); Verleihung auf Antrag durch die Steuerberaterkammer. Danach jährliche Fortbildungspflicht mit Nachweis. Rechtsgrundlage der Satzung ist § 85a Abs. 4 Nr. 11 StBerG.","n":["Fachberaterordnung"]},{"f":"Gibt es Fachberater außerhalb der Fachberaterordnung und wie dürfen solche Titel geführt werden?","a":"Ja, Verbandstitel, zum Beispiel Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e. V.) oder für Sanierung und Insolvenzverwaltung. Sie dürfen nur mit Hinweis auf den verleihenden Verband geführt werden, damit keine Verwechslung mit den amtlichen Kammertiteln entsteht. Amtliche Fachberatertitel stehen in Verbindung mit der Berufsbezeichnung Steuerberater.","n":[]}],"b":["Was beinhaltet die Weiterbildung zum Fachberater?"],"u":true,"w":0.85},{"i":"br-vereinbare-taetigkeiten","f":"Berufsrecht","t":"Vereinbare Tätigkeiten § 57 Abs. 3 StBerG","n":16,"q":16,"k":{"Düsseldorf":4,"Baden-Württemberg":7,"Bayern-München":5},"kq":{"Düsseldorf":4,"Baden-Württemberg":7,"Bayern-München":5},"y":{"2022":2,"2023":2,"2024":4,"2025":8},"c":[{"f":"Welche Tätigkeiten sind mit dem Steuerberaterberuf vereinbar? Nennen Sie Beispiele.","a":"§ 57 Abs. 3 StBerG, konkretisiert in der BOStB: Tätigkeit als RA, WP, vBP; freiberufliche Tätigkeit zur Wahrnehmung fremder Interessen; wirtschaftsberatende, gutachterliche und treuhänderische Tätigkeit (zum Beispiel Unternehmensberatung, Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Betreuer, Hausverwaltung als Treuhand, Beirat, Aufsichtsrat, Mediator, Datenschutzbeauftragter); Lehr-, Vortrags- und schriftstellerische Tätigkeit.","n":["§ 57 Abs. 3 StBerG"]},{"f":"Darf der Steuerberater den Mandanten zu Kreditverhandlungen mit der Bank begleiten oder eine Fortführungsprognose erstellen?","a":"Ja. Beides ist wirtschaftsberatende beziehungsweise gutachterliche Tätigkeit und damit vereinbar (§ 57 Abs. 3 StBerG). Auskünfte an die Bank nur mit Entbindung von der Verschwiegenheit. Er muss Unabhängigkeit wahren, Prognosen als solche kennzeichnen und das Haftungsrisiko gegenüber der Bank (Auskunftsvertrag) begrenzen.","n":["§ 57 Abs. 3 StBerG"]},{"f":"Fall: Ein Steuerberater will Gutachten erstellen, als Testamentsvollstrecker tätig werden, einen Etsy-Shop betreiben und die ESt-Erklärung seiner Tante fertigen. Was ist zulässig?","a":"Gutachten und Testamentsvollstreckung: vereinbar. Etsy-Shop: gewerbliche Tätigkeit, grundsätzlich unvereinbar (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG), Ausnahme durch die Kammer nur, wenn keine Berufspflichtverletzung zu erwarten ist. ESt-Erklärung der Tante: normale Berufstätigkeit, unproblematisch.","n":["§ 57 Abs. 3 StBerG","§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG"]}],"b":["Welche Tätigkeiten sind mit dem Beruf vereinbar?","Welche Tätigkeiten darf ein Steuerberater ausüben?","Darf der Steuerberater eine Fortführungsprognose erstellen?","Nennen Sie eine mit dem Steuerberaterberuf vereinbare Tätigkeit."],"u":false,"w":11.6,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Testamentsvollstreckung, Insolvenzverwaltung oder Mediation als Vorbehaltsaufgaben","richtig":"Das sind mit dem Beruf vereinbare Tätigkeiten nach § 57 Abs. 3 StBerG; Vorbehaltsaufgabe ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen.","n":["§ 57 Abs. 3 StBerG","§ 2 StBerG"]}]},{"i":"br-gewerbliche-taetigkeit","f":"Berufsrecht","t":"Gewerbliche Tätigkeit: Verbot und Ausnahmen","n":6,"q":7,"k":{"Baden-Württemberg":1,"Hessen":1,"Schleswig-Holstein":2,"Bayern-Nürnberg":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Baden-Württemberg":2,"Hessen":1,"Schleswig-Holstein":2,"Bayern-Nürnberg":1,"Düsseldorf":1},"y":{"2022":1,"2023":1,"2024":3,"2026":1},"c":[{"f":"Darf ein Steuerberater gewerblich tätig sein oder an einem gewerblichen Unternehmen beteiligt sein?","a":"Gewerbliche Tätigkeit ist unvereinbar (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG); die Kammer kann Ausnahmen zulassen, soweit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist. Reine Kapitalbeteiligung ohne Geschäftsführung ist zulässig. Gewerbliche Einkünfte im steuerlichen Sinn (zum Beispiel aus Beteiligung) sind daher nicht per se schädlich; entscheidend ist die eigene gewerbliche Tätigkeit.","n":["§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG"]},{"f":"Fall: Ein Steuerberater soll Vorstand einer Genossenschaftsbank beziehungsweise Geschäftsführer einer Bürgerwindpark GmbH & Co. KG seines Mandanten werden. Zulässig?","a":"Organtätigkeit in einem gewerblichen Unternehmen ist gewerbliche Tätigkeit und grundsätzlich unvereinbar. Ausnahme nur mit Genehmigung der Kammer, wenn weder konkrete noch abstrakte Gefährdung der Berufspflichten (Unabhängigkeit, Interessenkollision mit anderen Mandanten) besteht; bei Bankvorstand und Geschäftsführung für einen Mandanten regelmäßig kritisch. Aufsichtsrats- oder Beiratstätigkeit ist dagegen vereinbar.","n":["§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG"]},{"f":"Fall: Ein Steuerberater wird nach einem Todesfall übergangsweise Geschäftsführer eines Familienbetriebs beziehungsweise ist ehrenamtlicher Vorstand einer gemeinnützigen GmbH mit Profi-Fußballabteilung. Schädlich?","a":"Nach der Rechtsprechung ist eine kurzfristige Notgeschäftsführung unschädlich, wenn in angemessener Zeit ein neuer Geschäftsführer bestellt wird. Eine unentgeltliche, ehrenamtliche Organtätigkeit in einer gemeinnützigen Körperschaft wird regelmäßig nicht als berufswidrige gewerbliche Tätigkeit gewertet, auch wenn ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb besteht. Im Zweifel eine Ausnahme bei der Kammer beantragen (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG).","n":["§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG"]}],"b":["Darf ein Steuerberater gewerbliche Einkünfte erzielen?","Darf ein StB an einem gewerblichen Unternehmen beteiligt sein?","Kann ein Steuerberater Vorstand einer Genossenschaftsbank sein?","Ist eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit mit dem StB-Beruf vereinbar?"],"u":true,"w":4.1,"typ":"dauer"},{"i":"br-ausserberuflich","f":"Berufsrecht","t":"Außerberufliches Verhalten § 57 Abs. 2 StBerG","n":1,"q":1,"k":{"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":1},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Dürfen Steuerberater nackt baden? Welche Pflicht steckt hinter der Frage?","a":"Ja, das Privatleben ist grundsätzlich frei. § 57 Abs. 2 StBerG verlangt aber, sich auch außerhalb der Berufstätigkeit des Vertrauens und der Achtung würdig zu erweisen, die der Beruf erfordert. Berufsrechtlich relevant wird außerberufliches Verhalten erst, wenn es in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen erheblich zu beeinträchtigen (zum Beispiel Straftaten); legales FKK-Baden fällt nicht darunter.","n":["§ 57 Abs. 2 StBerG"]}],"b":["Dürfen Steuerberater nackt baden?"],"u":false,"w":0.7},{"i":"br-hilfeleistung-befugnis","f":"Berufsrecht","t":"Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen §§ 2 bis 6 StBerG","n":8,"q":11,"k":{"Sachsen":1,"Hessen":1,"Düsseldorf":1,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-München":2,"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Sachsen":2,"Hessen":3,"Düsseldorf":1,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-München":2,"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":3,"2024":3,"2025":2},"c":[{"f":"Was ist Hilfeleistung in Steuersachen und wer ist dazu unbeschränkt befugt?","a":"Geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen (Beratung, Vertretung, Erstellung von Erklärungen, Buchführung) darf nur von Befugten geleistet werden, unabhängig davon, ob entgeltlich oder unentgeltlich (§ 2 StBerG). Unbeschränkt befugt (§ 3 StBerG): Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer sowie entsprechende Berufsausübungsgesellschaften. Vorübergehend grenzüberschreitend: Berufsangehörige aus EU/EWR/Schweiz (§ 3a StBerG).","n":["§ 2 StBerG","§ 3 StBerG","§ 3a StBerG"]},{"f":"Wer ist beschränkt zur Hilfeleistung befugt und welche Ausnahmen vom Verbot gibt es?","a":"Beschränkt befugt sind seit 1.9.2026 die in §§ 4 bis 4e StBerG Genannten: Lohnsteuerhilfevereine für ihre Mitglieder (§ 4), Vereine von Land- und Forstwirten (§ 4a), Berufs- und Interessenvereinigungen sowie genossenschaftliche Prüfungsverbände und Treuhandstellen (§ 4b), Behörden, gerichtlich oder behördlich bestellte Personen, Notare und Patentanwälte (§ 4c), Spediteure und Zollvertreter (§ 4d) sowie allgemein Hilfe als Nebenleistung, die zum Berufs- oder Tätigkeitsbild einer anderen Haupttätigkeit gehört (§ 4e, zum Beispiel Energieberater). Keine Hilfeleistung in Steuersachen sind wissenschaftliche Gutachten und rein mechanische Arbeitsgänge (§ 2 Abs. 3 StBerG). Ausnahmen vom Verbot (§ 6 StBerG): Anlegen von Kontenplänen, Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufende Lohnabrechnung durch kaufmännisch ausgebildete Personen mit Berufserfahrung (Abs. 1 Nr. 1) sowie unentgeltliche Hilfe ohne Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit (Abs. 1 Nr. 2); außerhalb des Angehörigenkreises nur durch oder unter Anleitung einer befähigten Person (Abs. 2, zum Beispiel Tax Law Clinics).","n":["§§ 4 bis 4e StBerG","§ 2 Abs. 3 StBerG","§ 6 StBerG"]},{"f":"Fall: Ein US-Dienstleister stellt für fremde Unternehmen Quellensteuer-Erstattungsanträge beim BZSt. Wie reagiert die Finanzverwaltung auf unbefugte Hilfeleistung?","a":"Für Drittstaaten-Anbieter greift § 3a StBerG nicht (nur EU, EWR, Schweiz); eine Befugnis kommt allenfalls nach §§ 4 bis 4e StBerG in Betracht, insbesondere als Nebenleistung zu einer Haupttätigkeit (§ 4e StBerG). Fehlt sie: Zurückweisung des Bevollmächtigten mit Wirkung für alle anhängigen und künftigen Verfahren des Vollmachtgebers (§ 80 Abs. 7 AO) und Untersagung durch das Finanzamt (§ 7 StBerG, höchstens fünf Jahre, öffentliche Bekanntmachung). Wer einer vollziehbaren Untersagung zuwiderhandelt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 160 Abs. 1 Nr. 1 StBerG, Geldbuße bis 50.000 € in der Fassung ab 1.9.2026).","n":["§ 80 Abs. 7 AO","§ 4e StBerG","§ 7 StBerG","§ 160 StBerG"]}],"b":["Wer ist neben StB zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt?","Wer darf Hilfeleistung in Steuersachen leisten und was ist das?","Wer ist zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt?","Wer darf unbeschränkt und wer beschränkt Hilfe in Steuersachen leisten?"],"u":false,"w":5.45},{"i":"br-unentgeltliche-hilfe","f":"Berufsrecht","t":"Unentgeltliche Hilfe: Angehörige, Helfer, Tax Law Clinic","n":3,"q":4,"k":{"Düsseldorf":3},"kq":{"Düsseldorf":4},"y":{"2023":1,"2025":2},"c":[{"f":"Darf ein Alltagsbegleiter mit Generalvollmacht die Grundsteuererklärung für ein Seniorenpaar abgeben? Und der Schwiegersohn gegen geringes Entgelt?","a":"Alltagsbegleiter: nein. Er leistet die Hilfe im Zusammenhang mit seiner entgeltlichen Tätigkeit; das ist geschäftsmäßige Hilfeleistung ohne Befugnis, die Generalvollmacht ändert daran nichts (§§ 2, 5 StBerG). Er darf aber im Namen der Senioren einen Steuerberater beauftragen. Schwiegersohn: Angehöriger nach § 15 AO (Verschwägerter in gerader Linie); erlaubt ist nur unentgeltliche Hilfe, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit steht (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 StBerG in der Fassung ab 1.9.2026, zuvor § 6 Nr. 2 StBerG); gegen Entgelt unzulässig. Bei Angehörigen ist keine Anleitung durch eine befähigte Person nötig (§ 6 Abs. 2 StBerG).","n":["§ 2 StBerG","§ 6 Abs. 1 Nr. 2 StBerG","§ 6 Abs. 2 StBerG","§ 15 AO"]},{"f":"Dürfen Studierende in einer Tax Law Clinic unentgeltlich Hilfe in Steuersachen leisten?","a":"Bis 31.8.2026 nein: Auch unentgeltliche, wiederholte Hilfe ist geschäftsmäßig (§ 2 StBerG), und § 6 Nr. 2 StBerG a. F. erlaubte sie nur gegenüber Angehörigen; Tax Law Clinics waren daher unzulässig. Seit 1.9.2026 ja: Nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 StBerG ist unentgeltliche Hilfe, die nicht im Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit steht, vom Verbot ausgenommen; außerhalb des Angehörigenkreises muss sichergestellt sein, dass sie durch eine befähigte Person (zum Beispiel Steuerberater, Person mit bestandener Steuerberaterprüfung, Befähigung zum Richteramt, Wirtschaftsprüfer) oder unter deren Anleitung erbracht wird (§ 6 Abs. 2 StBerG). Damit sind Tax Law Clinics unter fachkundiger Anleitung zulässig.","n":["§ 2 StBerG","§ 6 Abs. 1 Nr. 2 StBerG","§ 6 Abs. 2 StBerG"]}],"b":["Darf der Schwiegersohn die Erklärung gegen geringes Entgelt erstellen?","Was ist eine Tax Law Clinic und ist sie mit dem deutschen Berufsrecht vereinbar?","Dürfen Studierende in einer Tax Law Clinic in Deutschland unentgeltlich Hilfe in Steuersachen leisten?"],"u":true,"w":2.25},{"i":"br-lohnsteuerhilfeverein","f":"Berufsrecht","t":"Lohnsteuerhilfevereine","n":4,"q":4,"k":{"Bayern-Nürnberg":2,"Unbekannt":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":2,"Unbekannt":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Welche Befugnisse hat ein Lohnsteuerhilfeverein, auch bei Einkünften aus Vermietung oder Kapitalvermögen?","a":"Beschränkte Befugnis nach § 4 StBerG (Fassung ab 1.9.2026, zuvor § 4 Nr. 11 StBerG) nur für Mitglieder: bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wiederkehrenden Bezügen, Unterhaltsleistungen und Leistungen nach § 22 Nr. 5 EStG (Abs. 1); daneben auch für weitere Einkünfte wie Vermietung oder Kapitalvermögen, soweit sie im Veranlagungsverfahren zu erklären sind (Abs. 2). Die frühere Einnahmengrenze von 18.000 € beziehungsweise 36.000 € ist entfallen. Keine Befugnis, wenn das Mitglied Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt oder umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführt, es sei denn, die Einnahmen sind nach § 3 Nr. 12, 26, 26a, 26b oder 72 EStG vollständig steuerfrei (zum Beispiel kleine PV-Anlagen, Abs. 3). Sachlich beschränkt auf Einkommensteuer und Zuschlagsteuern mit Ausnahmen (Abs. 4). Innerhalb der Befugnis ist auch ein Einspruch zulässig.","n":["§ 4 StBerG"]},{"f":"Wer darf einen Lohnsteuerhilfeverein leiten beziehungsweise eine Beratungsstelle führen?","a":"Der Verein braucht eine Anerkennung durch die Aufsichtsbehörde der Landesfinanzverwaltung; Voraussetzung der Anerkennung ist unter anderem die Eintragung im Vereinsregister (§ 14 Abs. 2 Nr. 1 StBerG). Jede Beratungsstelle braucht eine natürliche Person als Leitung; eine Person darf seit 1.9.2026 höchstens drei statt bisher zwei Beratungsstellen gleichzeitig leiten (§ 20 Abs. 1 StBerG). Bestellt werden dürfen nur Personen, die zu unbeschränkter Hilfeleistung befugt sind, oder Personen mit kaufmännischer Abschlussprüfung beziehungsweise gleichwertiger Vorbildung und danach mindestens drei Jahren praktischer Tätigkeit (mindestens 16 Wochenstunden) auf dem Gebiet der von Finanzbehörden verwalteten Steuern, oder Personen mit mindestens drei Jahren entsprechender Tätigkeit auf den einschlägigen Gebieten des Einkommensteuerrechts (§ 20 Abs. 2 StBerG); hinzu kommt die persönliche Eignung (§ 20 Abs. 3 StBerG).","n":["§ 20 StBerG"],"xu":true}],"b":["Was gilt für Lohnsteuerhilfevereine?","Darf ein Lohnsteuerhilfeverein Einspruch einlegen, auch bei V+V oder Kapitaleinkünften, bis zu welcher Höhe? Wer darf ihn leiten?","Was dürfen Lohnsteuerhilfevereine und wo ist das geregelt?","Lohnsteuerhilfeverein: Befugnisse, Handakte, Zusammenschluss"],"u":true,"w":2.95},{"i":"br-vorbehaltsaufgaben","f":"Berufsrecht","t":"Vorbehaltsaufgaben und Tätigkeitsbereich § 33 StBerG","n":9,"q":10,"k":{"Sachsen":1,"Niedersachsen":1,"Bayern-München":3,"Baden-Württemberg":2,"Hamburg":1,"Schleswig-Holstein":1},"kq":{"Sachsen":1,"Niedersachsen":1,"Bayern-München":3,"Baden-Württemberg":3,"Hamburg":1,"Schleswig-Holstein":1},"y":{"2023":5,"2024":3,"2025":1},"c":[{"f":"Was sind Vorbehaltsaufgaben und wo sind sie geregelt?","a":"Inhalt der Steuerberatertätigkeit: Beratung und Vertretung in Steuersachen, Hilfe bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten, Hilfe in Steuerstrafsachen und Bußgeldsachen sowie bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die für die Besteuerung bedeutsam sind, einschließlich Aufstellung von Steuerbilanzen (§ 33 StBerG). Geschäftsmäßige Hilfe in Steuersachen ist nur Befugten erlaubt (§ 2 StBerG): unbeschränkt nach § 3 StBerG, vorübergehend nach § 3a StBerG, beschränkt nach §§ 4 bis 4e StBerG (Fassung ab 1.9.2026). Daneben treten vereinbare Tätigkeiten (§ 57 Abs. 3 StBerG).","n":["§ 33 StBerG","§ 2 StBerG","§ 3 StBerG","§§ 4 bis 4e StBerG","§ 57 Abs. 3 StBerG"]},{"f":"Ist die laufende Buchführung eine Vorbehaltsaufgabe?","a":"Nur teilweise. Das Anlegen von Kontenplänen, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen dürfen auch Personen übernehmen, die nach einer kaufmännischen Abschlussprüfung oder gleichwertiger Vorbildung mindestens drei Jahre im Buchhaltungswesen tätig waren (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG in der Fassung ab 1.9.2026, zuvor § 6 Nr. 4 StBerG; das Anlegen von Kontenplänen ist neu hinzugekommen). Vorbehalten bleiben unter anderem Umsatzsteuer-Voranmeldungen (BFH, II R 22/15), Steuererklärungen und die Erstellung des steuerlich relevanten Jahresabschlusses.","n":["§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG"]},{"f":"In welchen Formen kann ein Steuerberater seinen Beruf ausüben?","a":"Selbständig in eigener Praxis, in gemeinschaftlicher Berufsausübung (Sozietät oder sonstige Berufsausübungsgesellschaft), als Angestellter bei Steuerberatern beziehungsweise Berufsausübungsgesellschaften oder als Syndikus-Steuerberater bei einem berufsfremden Arbeitgeber (§ 58 StBerG). Bürogemeinschaft ist keine gemeinsame Berufsausübung. Zusätzlich freie Mitarbeit möglich.","n":["§ 58 StBerG"]}],"b":["Welche Aufgaben hat der Steuerberater?","In welchen Bereichen darf der StB tätig werden?","Welche Vorbehaltsaufgaben hat der Steuerberater?","In welchen Gebieten darf ein Steuerberater beraten?"],"u":false,"w":5.7},{"i":"br-vertretung-gerichte","f":"Berufsrecht","t":"Vertretungsbefugnis vor Gerichten und Behörden","n":1,"q":1,"k":{"Niedersachsen":1},"kq":{"Niedersachsen":1},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Wo darf der Steuerberater seine Mandanten vertreten und wo sitzt der BFH?","a":"Vor Finanzbehörden und Finanzgerichten, auch vor dem BFH (Vertretungszwang dort, Steuerberater sind postulationsfähig, § 62 FGO). Vor Verwaltungsgerichten in Abgabenangelegenheiten (§ 67 VwGO), in bestimmten Sozialgerichtsverfahren sowie als Verteidiger in Steuerstrafsachen, soweit die Finanzbehörde das Verfahren selbständig führt (§ 392 AO); sonst nur gemeinsam mit einem Rechtsanwalt. Der BFH sitzt in München.","n":["§ 62 FGO","§ 67 VwGO","§ 392 AO"]}],"b":["Wo darf der Steuerberater vertreten und wo sitzt der BFH?"],"u":false,"w":0.55},{"i":"br-rechtsberatung-rdg","f":"Berufsrecht","t":"Rechtsberatung und RDG: Grenzen für Steuerberater","n":10,"q":10,"k":{"Sachsen":1,"Baden-Württemberg":5,"Schleswig-Holstein":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Berlin":1,"Hamburg":1},"kq":{"Sachsen":1,"Baden-Württemberg":5,"Schleswig-Holstein":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Berlin":1,"Hamburg":1},"y":{"2023":2,"2024":3,"2025":5},"c":[{"f":"Darf ein Steuerberater Rechtsberatung erbringen?","a":"Nur im Rahmen des RDG: Rechtsdienstleistungen sind als Nebenleistung erlaubt, wenn sie zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören (§ 5 Abs. 1 RDG). Steuerrecht ist ohnehin seine Domäne. Eigenständige zivil-, gesellschafts- oder arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung ist keine Nebenleistung und Rechtsanwälten vorbehalten (§ 3 RDG). Testamentsvollstreckung ist als Nebenleistung ausdrücklich erlaubt (§ 5 Abs. 2 RDG).","n":["§ 3 RDG","§ 5 RDG"]},{"f":"Darf der Steuerberater einen Unternehmenskaufvertrag, einen notariellen Kaufvertrag, ein Testament oder Arbeitsverträge für Mandanten entwerfen?","a":"Steuerliche Beratung und Begleitung (Steuerklauseln, Kaufpreisaufteilung, Due Diligence, erbschaftsteuerliche Gestaltung) ist zulässig. Der Entwurf des Vertrags, des Testaments oder von Arbeitsverträgen ist eigenständige Rechtsdienstleistung und damit unzulässig; Beurkundung nur durch Notare. Lohnabrechnung und steuerliche Hinweise zum Arbeitsvertrag sind erlaubt.","n":["§ 3 RDG","§ 5 Abs. 1 RDG"]},{"f":"Darf der Steuerberater für den Mandanten ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung führen?","a":"Statusfeststellung (§ 7a SGB IV) betrifft Sozialversicherungsrecht, keine Steuersache. Das BSG (Urteil vom 5.3.2014, B 12 R 7/12 R) hat entschieden, dass Steuerberater schon im Verwaltungsverfahren nach § 7a SGB IV nicht als Bevollmächtigte auftreten dürfen: Es handelt sich um eine Rechtsdienstleistung, die keine zulässige Nebenleistung nach § 5 RDG ist; die Vertretungsbefugnis nach § 73 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 SGG erfasst nur Angelegenheiten nach §§ 28h, 28p SGB IV. Vorbereitende Unterstützung (Daten, Lohnunterlagen) ist möglich; die Vertretung sollte einem Rechtsanwalt beziehungsweise Rentenberater überlassen werden. Eine gesetzliche Befugnis für Steuerberater zur Vertretung im Statusfeststellungsverfahren besteht nicht.","n":["§ 7a SGB IV","§ 5 RDG","§ 73 Abs. 2 SGG"]}],"b":["Darf ein Steuerberater Rechtsberatung erbringen?","Darf der Steuerberater in Testamentssachen beraten?","Wer erstellt die Arbeitsverträge und darf der Steuerberater das?","Darf ein StB für Mandanten ein Statusfeststellungsverfahren beantragen?"],"u":true,"w":7.45,"typ":"dauer"},{"i":"br-bestellung","f":"Berufsrecht","t":"Bestellung zum Steuerberater","n":9,"q":9,"k":{"Bayern-München":2,"Düsseldorf":4,"Bayern-Nürnberg":1,"Sachsen":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-München":2,"Düsseldorf":4,"Bayern-Nürnberg":1,"Sachsen":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":2,"2025":5,"2026":2},"c":[{"f":"Sind Sie nach bestandener Prüfung schon Steuerberater? Wie läuft das Bestellungsverfahren ab?","a":"Nein, erst mit der Bestellung (§ 40 StBerG). Antrag bei der zuständigen Steuerberaterkammer; Bestellung durch Aushändigung der Urkunde. Voraussetzungen: bestandene Prüfung, keine Versagungsgründe (zum Beispiel ungeordnete wirtschaftliche Verhältnisse, unvereinbare Tätigkeit, Unwürdigkeit, gesundheitliche Gründe), Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (vorläufige Deckungszusage), Führungszeugnis.","n":["§ 40 StBerG"]},{"f":"Was dürfen Sie nach bestandener Prüfung, aber vor der Bestellung tun?","a":"Weiter als Mitarbeiter unter Verantwortung eines Berufsträgers arbeiten. Nicht erlaubt: die Bezeichnung Steuerberater führen, eine eigene Kanzlei eröffnen oder selbständig geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten. Nach der Bestellung: berufliche Niederlassung begründen, Berufshaftpflicht unterhalten, Kammermitgliedschaft, Registrierung beSt und FIU (goAML).","n":["§ 40 StBerG","§ 43 StBerG"]},{"f":"Fall: Ein Kandidat hat die Prüfung gerade bestanden und tritt seit zwei Jahren als Partner einer Steuerberatungsgesellschaft auf. Zulässig?","a":"Als Gesellschafter einer Berufsausübungsgesellschaft kommen neben Steuerberatern auch andere Berufsträger und Angehörige freier Berufe in Betracht (§ 50 StBerG); ein Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt gehört nicht dazu. Die Bezeichnung als Partner darf jedenfalls nicht den Eindruck erwecken, er sei Steuerberater. Vor der Bestellung keine Führung der Berufsbezeichnung; die Gesellschaft muss Anerkennungsvoraussetzungen und Bezeichnungsregeln einhalten. Das Ergebnis hängt von seiner Qualifikation und der Rechtsform der Gesellschaft ab.","n":["§ 50 StBerG"]}],"b":["Wie wird man Steuerberater?","Wie läuft das Bestellungsverfahren ab?","Was ist nach bestandener Prüfung zu beachten?","Was ist die Bestellung und wo ist sie geregelt?"],"u":true,"w":7.35,"typ":"dauer"},{"i":"br-berufshaftpflicht","f":"Berufsrecht","t":"Berufshaftpflichtversicherung","n":4,"q":5,"k":{"Düsseldorf":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Düsseldorf":2,"Rheinland-Pfalz":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Welche Mindestversicherungssummen gelten für die Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters?","a":"Pflicht nach § 67 StBerG. Mindestversicherungssumme 250.000 € je Versicherungsfall, Jahreshöchstleistung mindestens das Vierfache, also 1 Mio. € (§ 52 DVStB). Berufsausübungsgesellschaften müssen eine eigene Berufshaftpflichtversicherung unterhalten (§ 55f StBerG): bei Haftungsbeschränkung (zum Beispiel PartG mbB, GmbH) mindestens 1 Mio. € je Versicherungsfall, ohne Haftungsbeschränkung mindestens 500.000 €; die Jahreshöchstleistung richtet sich nach der Zahl der berufsqualifizierten Gesellschafter und Geschäftsführer, beträgt aber mindestens das Vierfache der Mindestversicherungssumme. Zuständige Stelle für Auskünfte ist die Steuerberaterkammer.","n":["§ 67 StBerG","§ 52 DVStB","§ 55f StBerG"]},{"f":"Greift die Berufshaftpflichtversicherung bei unzulässiger Rechtsberatung oder bei Schäden aus dem Einsatz von KI?","a":"Versichert ist die berufliche Tätigkeit nach § 33 StBerG und vereinbare Tätigkeiten. Unerlaubte Rechtsdienstleistungen liegen außerhalb des Berufsbilds und sind regelmäßig nicht gedeckt. KI-Schäden: Einzelfall; maßgeblich ist, dass der Steuerberater das Ergebnis eigenverantwortlich geprüft hat, also ein Beratungsfehler des Berufsträgers vorliegt. Versicherungsbedingungen prüfen und gegebenenfalls mit dem Versicherer klären.","n":["§ 67 StBerG"]}],"b":["Greift in diesem Fall die Berufshaftpflichtversicherung?","Sind Schäden aus KI-Einsatz von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt?","Welche Mindestversicherungssummen gelten für die Berufshaftpflichtversicherung?","Unzulässige Beratung zur Sozialversicherung und Versicherungsschutz"],"u":true,"w":3.1,"typ":"dauer"},{"i":"br-syndikus","f":"Berufsrecht","t":"Syndikus-Steuerberater","n":4,"q":5,"k":{"Baden-Württemberg":2,"Schleswig-Holstein":1,"Sachsen":1},"kq":{"Baden-Württemberg":3,"Schleswig-Holstein":1,"Sachsen":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Was ist ein Syndikus-Steuerberater und welche Voraussetzungen gelten?","a":"Steuerberater, der als Angestellter eines berufsfremden Arbeitgebers (zum Beispiel Industrieunternehmen) Tätigkeiten nach § 33 StBerG wahrnimmt (§ 58 S. 2 Nr. 5a StBerG; der Begriff Syndikus-Steuerberater ist gesetzlich nicht verwendet). Zulässig nur, soweit die unabhängige und eigenverantwortliche Berufsausübung nicht beeinträchtigt wird. Für einen Arbeitgeber, dem er aufgrund eines ständigen Dienstverhältnisses seine Arbeitskraft schuldet, darf er nicht in seiner Eigenschaft als Steuerberater tätig werden. Er bleibt bestellter Steuerberater und Kammermitglied; berufliche Niederlassung ist die regelmäßige Arbeitsstätte (§ 34 Abs. 1 StBerG); das Anstellungsverhältnis ist der Kammer anzuzeigen.","n":["§ 58 StBerG","§ 34 Abs. 1 StBerG"]},{"f":"Welche Rechte und Pflichten hat ein Syndikus-Steuerberater, der zusätzlich selbständig tätig ist?","a":"Die Berufspflichten gelten auch im Anstellungsverhältnis, insbesondere Eigenverantwortlichkeit und Verschwiegenheit. Bei zusätzlicher selbständiger Tätigkeit braucht er eine eigene Praxis als berufliche Niederlassung und eine eigene Berufshaftpflichtversicherung (§§ 34, 67 StBerG). Übernimmt er ein Mandat, muss er den Mandanten auf seine Angestelltentätigkeit hinweisen (§ 58 S. 2 Nr. 5a StBerG); Syndikus- und selbständige Tätigkeit sind nach außen klar zu trennen.","n":["§ 58 StBerG","§ 34 StBerG","§ 67 StBerG"]}],"b":["Was ist beim Syndikus-Steuerberater zu beachten?","Welche Rechte, Pflichten und Aufgaben hat ein Syndikus-Steuerberater?","Was ist ein Syndikus-StB und muss er bei selbständiger Tätigkeit auf die Syndikustätigkeit hinweisen?","Syndikus-Steuerberater: Voraussetzungen"],"u":true,"w":2.95,"typ":"dauer"},{"i":"br-best-digitalisierung","f":"Berufsrecht","t":"beSt, Steuerberaterplattform und Digitalisierung","n":10,"q":11,"k":{"Niedersachsen":1,"Baden-Württemberg":3,"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":3,"Schleswig-Holstein":1,"Sachsen":1},"kq":{"Niedersachsen":1,"Baden-Württemberg":4,"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":3,"Schleswig-Holstein":1,"Sachsen":1},"y":{"2023":3,"2024":3,"2025":4},"c":[{"f":"Was sind Steuerberaterplattform und beSt und ab wann gilt die Nutzungspflicht?","a":"Die BStBK betreibt die Steuerberaterplattform (digitale Identität der Berufsträger) und das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt), §§ 86c, 86d StBerG. Steuerberater mussten sich registrieren; seit 1.1.2023 besteht passive Nutzungspflicht (Empfang). Gegenüber Finanzgerichten gilt die aktive Pflicht zur elektronischen Einreichung von Schriftsätzen (§ 52d FGO).","n":["§ 86c StBerG","§ 86d StBerG","§ 52d FGO"]},{"f":"Fall: Der Steuerberater lässt eine Klage in Eile von der Steuerfachangestellten per Post zum Finanzgericht bringen. Richtig?","a":"Nein. Seit 2023 sind Steuerberater zur elektronischen Einreichung beim FG verpflichtet (§ 52d FGO); eine Klage in Papierform ist unwirksam. Ausnahme nur bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit: Einreichung nach den allgemeinen Vorschriften mit Glaubhaftmachung der Störung bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach.","n":["§ 52d FGO"]},{"f":"Welche Registrierungen und Digitalisierungsmaßnahmen betreffen eine Steuerkanzlei aktuell?","a":"Registrierung auf der Steuerberaterplattform und im beSt; Registrierung bei der FIU im Meldeportal goAML (GwG); Vollmachtsdatenbank; elektronische Übermittlung von Erklärungen (ELSTER beziehungsweise DATEV), E-Bilanz, digitaler Finanzbericht an Banken, E-Rechnung (Empfang seit 2025). Bei allen digitalen Diensten Verschwiegenheit und Datenschutz sichern (§ 62a StBerG).","n":["§ 45 GwG","§ 62a StBerG"]}],"b":["Ab wann und wofür gibt es das beSt?","Was sind Steuerberaterplattform und beSt?","Wo muss sich der Steuerberater registrieren?","Bis wann muss sich der StB für das beSt registrieren?"],"u":false,"w":7.15,"typ":"dauer"},{"i":"br-ki-datenschutz","f":"Berufsrecht","t":"KI-Einsatz und Datenschutz in der Kanzlei","n":4,"q":5,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Baden-Württemberg":3,"Bayern-Nürnberg":2},"y":{"2024":1,"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Welche Problemfelder mit den Berufspflichten sehen Sie beim Einsatz von KI in der Kanzlei?","a":"Eigenverantwortlichkeit: KI ist nur Hilfsmittel, das Ergebnis muss der Steuerberater selbst prüfen und verantworten. Größtes Problem: Verschwiegenheit und Datenschutz, keine Mandantendaten in offene KI-Dienste; Dienstleister nur nach § 62a StBerG mit Verschwiegenheitsverpflichtung, Auftragsverarbeitungsvertrag. Gewissenhaftigkeit: Fehleranfälligkeit (erfundene Normen) beachten. Die BStBK hat dazu Hinweise veröffentlicht.","n":["§ 57 Abs. 1 StBerG","§ 62a StBerG"]},{"f":"Ist der Steuerberater Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO?","a":"Nein. Er handelt weisungsfrei und eigenverantwortlich und ist daher selbst Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO), auch bei der Lohnbuchhaltung; das StBerG stellt dies ausdrücklich klar. Folge: kein Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Mandanten, aber Informationspflichten (Art. 13 DSGVO) und eigene Verträge mit seinen Dienstleistern (Art. 28 DSGVO). Neben DSGVO ist im Alltag vor allem das GwG relevant.","n":["Art. 4 Nr. 7 DSGVO","Art. 28 DSGVO","§ 11 StBerG"]}],"b":["Sehen Sie Problemfelder mit den Berufspflichten beim Einsatz von KI?","Ist der Steuerberater Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO, und warum nicht?","DSGVO und Verschwiegenheitspflicht in der Kanzlei","Einsatz von KI in der Steuerberatung"],"u":false,"w":3.4},{"i":"br-kammern","f":"Berufsrecht","t":"Steuerberaterkammern und Bundessteuerberaterkammer","n":13,"q":17,"k":{"Düsseldorf":1,"Hamburg":2,"Bayern-Nürnberg":3,"Bayern-München":2,"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":4},"kq":{"Düsseldorf":1,"Hamburg":2,"Bayern-Nürnberg":7,"Bayern-München":2,"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":4},"y":{"2022":1,"2023":1,"2024":4,"2025":7},"c":[{"f":"Welche Rechtsform haben die Steuerberaterkammern, wie viele gibt es und wer führt die Aufsicht?","a":"Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 73 StBerG), in Deutschland 21 Kammern. Mitglieder: Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften im Kammerbezirk (Pflichtmitgliedschaft, § 74 StBerG). Staatsaufsicht (Rechtsaufsicht) durch die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde, bei der BStBK durch das BMF (§ 88 StBerG).","n":["§ 73 StBerG","§ 74 StBerG","§ 88 StBerG"]},{"f":"Welche Aufgaben und Organe hat die Steuerberaterkammer?","a":"Aufgaben (§ 76 StBerG): berufliche Belange wahren, Berufsaufsicht (Rüge, Einleitung berufsgerichtlicher Verfahren), Beratung der Mitglieder, Vermittlung bei Streitigkeiten, Gutachten (zum Beispiel Gebührengutachten), Berufsregister, Bestellung, Ausbildung der Steuerfachangestellten, GwG-Aufsicht. Organe: Kammerversammlung, Vorstand, Präsidium mit Präsident.","n":["§ 76 StBerG"]},{"f":"Was ist die Bundessteuerberaterkammer und worin unterscheiden sich Kammer und Verband?","a":"BStBK: Körperschaft des öffentlichen Rechts, Mitglieder sind die Steuerberaterkammern (§ 85 StBerG); Aufgaben (§ 85a StBerG) unter anderem Satzungsrecht (Berufsordnung, Fachberaterordnung; beschlossen von der Satzungsversammlung, § 85a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 und 4 StBerG; Zusammensetzung und Verfahren der Satzungsversammlung in § 86 StBerG), Interessenvertretung auf Bundesebene, Steuerberaterverzeichnis, Steuerberaterplattform und beSt (§§ 86b bis 86e StBerG). Verbände (zum Beispiel DStV, Landesverbände) sind privatrechtliche Vereine mit freiwilliger Mitgliedschaft und reiner Interessenvertretung ohne Hoheitsbefugnisse.","n":["§ 85 StBerG","§ 85a StBerG","§ 86 StBerG"]}],"b":["Welche Rechtsform haben die Steuerberaterkammern?","Wer ist Aufsichtsbehörde der Steuerberaterkammern?","Welche Aufgaben hat die Bundessteuerberaterkammer?","Was ist der Unterschied zwischen Verband und Kammer?"],"u":false,"w":9.75,"typ":"dauer"},{"i":"br-sanktionen","f":"Berufsrecht","t":"Rüge und berufsgerichtliche Maßnahmen","n":5,"q":5,"k":{"Düsseldorf":2,"Sachsen":1,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Düsseldorf":2,"Sachsen":1,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2022":1,"2023":1,"2024":2,"2025":1},"c":[{"f":"Welche berufsrechtlichen Sanktionen gibt es?","a":"Rüge durch den Kammervorstand bei geringer Schuld, wenn ein berufsgerichtliches Verfahren nicht erforderlich erscheint (§ 81 StBerG). Berufsgerichtliche Maßnahmen gegen Steuerberater (§ 90 Abs. 1 StBerG): Warnung, Verweis, Geldbuße bis 50.000 €, Berufsverbot für ein bis fünf Jahre, Ausschließung aus dem Beruf; Verweis und Geldbuße können nebeneinander verhängt werden. Zuständig: Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Landgericht, Senat beim OLG, BGH. Seit der Reform 2022 auch Maßnahmen gegen Berufsausübungsgesellschaften (§ 90 Abs. 2 StBerG: unter anderem Geldbuße bis 500.000 €, Aberkennung der Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen).","n":["§ 81 StBerG","§ 90 StBerG"]},{"f":"Was ist eine Rüge und wie kann der Steuerberater sich dagegen wehren?","a":"Die Rüge ist eine Missbilligung durch den Vorstand der Kammer bei Pflichtverletzungen mit geringer Schuld, wenn ein berufsgerichtliches Verfahren nicht erforderlich erscheint. Rechtsbehelf: Einspruch beim Vorstand binnen eines Monats; gegen die Zurückweisung Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung beim Landgericht (Kammer für Steuerberatersachen).","n":["§ 81 StBerG","§ 82 StBerG"]}],"b":["Was ist eine Rüge?","Was sind berufsgerichtliche Maßnahmen?","Was sind berufsgerichtliche Maßnahmen?","Welche berufsrechtlichen Sanktionen gibt es?"],"u":false,"w":3.25,"typ":"dauer"},{"i":"br-vertreter-abwickler","f":"Berufsrecht","t":"Allgemeiner Vertreter, Praxisabwickler, Praxistreuhänder","n":8,"q":11,"k":{"Düsseldorf":6,"Bayern-München":2},"kq":{"Düsseldorf":9,"Bayern-München":2},"y":{"2022":3,"2023":2,"2024":2,"2025":1},"c":[{"f":"Sie fahren fünf Wochen in Urlaub. Was müssen Sie für Ihre Einzelpraxis tun?","a":"Bei Verhinderung von mehr als einem Monat ist ein allgemeiner Vertreter zu bestellen (§ 69 StBerG); er muss Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter sein, die Bestellung ist der Kammer anzuzeigen. Der Vertreter handelt eigenverantwortlich, aber für Rechnung des Vertretenen. Bei kürzerer Abwesenheit genügt eine Vertretungsregelung.","n":["§ 69 StBerG"]},{"f":"Fall: Während des Urlaubs zeichnet eine Angestellte ohne Berufsträgerqualifikation Post, Rechnungen und Steuererklärungen abschließend. Zulässig?","a":"Nein. Verstoß gegen die Eigenverantwortlichkeit (§ 57 Abs. 1, § 60 StBerG): Steuererklärungen und Bescheinigungen muss der Berufsträger selbst verantworten und zeichnen; auch die Honorarberechnung (§ 9 StBVV, seit 14.12.2024 genügt Textform) liegt in seiner Verantwortung. Mitarbeiter dürfen vorbereiten und Routinepost erledigen. Lösung: Vertreter bestellen oder Berufsträger der Kanzlei zeichnen lassen.","n":["§ 60 StBerG","§ 57 Abs. 1 StBerG"]},{"f":"Was sind Praxisabwickler und Praxistreuhänder?","a":"Praxisabwickler (§ 70 StBerG): von der Kammer bestellt, wenn ein Steuerberater verstorben ist oder seine Bestellung erloschen, zurückgenommen oder widerrufen wurde, um schwebende Angelegenheiten abzuwickeln; in der Regel für höchstens ein Jahr, auf Antrag jeweils um höchstens ein Jahr verlängerbar. Praxistreuhänder (§ 71 StBerG): auf Antrag der Erben von der Kammer bestellt, wenn die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters auf eine Person übertragen werden soll, die beim Tod noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist (zum Beispiel ein Erbe in Ausbildung); er verwaltet die Praxis eigenverantwortlich für Rechnung und auf Kosten der Erben, für bis zu drei Jahre, ausnahmsweise ein weiteres Jahr.","n":["§ 70 StBerG","§ 71 StBerG"]}],"b":["Was ist ein Praxistreuhänder?","Was macht ein Praxisabwickler?","Was ist ein allgemeiner Vertreter?","Was sind Praxisvertreter, Praxisabwickler und Praxistreuhänder?"],"u":false,"w":4.7,"typ":"dauer"},{"i":"br-kanzleierbe","f":"Berufsrecht","t":"Kanzlei im Erbfall und weitere Beratungsstelle","n":1,"q":2,"k":{"Bayern-München":1},"kq":{"Bayern-München":2},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Fall: Ein Steuerberater mit Kanzlei in München erbt eine Kanzlei in Berlin. Welche Probleme ergeben sich?","a":"Fortführung als weitere Beratungsstelle ist möglich, soweit die Erfüllung der Berufspflichten nicht beeinträchtigt wird (§ 34 Abs. 2 StBerG); die Kammermitgliedschaft richtet sich nach der beruflichen Niederlassung. Bis 31.12.2026 muss eine weitere Beratungsstelle von einem anderen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten mit beruflicher Niederlassung am Ort oder im Nahbereich geleitet werden, sofern die Kammer keine Ausnahme zulässt; ab 1.1.2027 entfällt dieses Leitungserfordernis. Leitung und Aufsicht muss er gleichwohl tatsächlich gewährleisten (Eigenverantwortlichkeit). Weiter: Die Mandatsverträge des Erblassers enden im Zweifel mit dessen Tod (§ 673 BGB), daher Mandanteninformation, neue Aufträge und Vollmachten; Haftpflichtversicherung anpassen; Arbeitsverhältnisse gehen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf ihn über (§ 1922 BGB).","n":["§ 34 StBerG","§ 673 BGB","§ 1922 BGB"]},{"f":"Was gilt, wenn die Kanzlei von einer Person geerbt wird, die nicht Steuerberater ist?","a":"Der Erbe darf die Praxis nicht selbst fortführen, da ihm die Befugnis fehlt. Optionen: Die Kammer bestellt einen Praxisabwickler zur Abwicklung schwebender Angelegenheiten, in der Regel für höchstens ein Jahr, verlängerbar (§ 70 StBerG). Soll die Praxis auf eine Person übertragen werden, die beim Tod noch nicht zur Hilfeleistung befugt ist (zum Beispiel ein Erbe in der Ausbildung), bestellt die Kammer auf Antrag der Erben einen Praxistreuhänder für bis zu drei Jahre, ausnahmsweise ein weiteres Jahr (§ 71 StBerG). Im Übrigen Veräußerung der Praxis an einen Berufsträger (Praxiswert). Verschwiegenheit gegenüber dem Erben ist zu beachten.","n":["§ 70 StBerG","§ 71 StBerG"]}],"b":["Was gilt, wenn die Kanzlei von einer Person geerbt wird, die nicht Steuerberater ist?"],"u":true,"w":0.85},{"i":"br-landw-buchstelle","f":"Berufsrecht","t":"Landwirtschaftliche Buchstelle","n":1,"q":1,"k":{"Bayern-München":1},"kq":{"Bayern-München":1},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Was ist eine landwirtschaftliche Buchstelle?","a":"Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften mit besonderer Sachkunde in der Land- und Forstwirtschaft dürfen die Zusatzbezeichnung Landwirtschaftliche Buchstelle führen (§ 44 StBerG); Verleihung auf Antrag durch die Kammer; die Sachkunde wird in einer mündlichen Prüfung vor einem bei der Kammer gebildeten Sachkunde-Ausschuss nachgewiesen, befreit werden kann, wer eine einschlägige Ausbildung und mindestens drei Jahre Steuerberatung buchführender land- und forstwirtschaftlicher Betriebe nachweist (§ 44 Abs. 2 StBerG). Daneben sind Vereine von Land- und Forstwirten mit ihren Buchstellen beschränkt befugt (§ 4a StBerG in der Fassung ab 1.9.2026, zuvor § 4 Nr. 8 StBerG). Für LuF-Buchführung gilt in der StBVV die Tabelle D.","n":["§ 44 StBerG","§ 4a StBerG"]}],"b":["Was ist eine landwirtschaftliche Buchstelle?"],"u":true,"w":0.85},{"i":"br-bag-neuregelung","f":"Berufsrecht","t":"Berufsausübungsgesellschaften §§ 49 ff. StBerG seit 2022","n":17,"q":17,"k":{"Sachsen":1,"Niedersachsen":1,"Berlin":1,"Hessen":1,"Düsseldorf":2,"Baden-Württemberg":6,"Bayern-Nürnberg":2,"Bayern-München":2,"Unbekannt":1},"kq":{"Sachsen":1,"Niedersachsen":1,"Berlin":1,"Hessen":1,"Düsseldorf":2,"Baden-Württemberg":6,"Bayern-Nürnberg":2,"Bayern-München":2,"Unbekannt":1},"y":{"2023":5,"2024":3,"2025":8,"2026":1},"c":[{"f":"Was regelt § 49 StBerG, seit wann gilt die Neuregelung und was hat sich geändert?","a":"Seit 1.8.2022 (Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften): Steuerberater dürfen sich zu Berufsausübungsgesellschaften verbinden, in allen Rechtsformen des deutschen Rechts (GbR, PartG, PartG mbB, OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH, AG) sowie europäischen Rechtsformen (§ 49 StBerG). Die früheren Mehrheitserfordernisse für Gesellschafter und Geschäftsführung sind für Berufsausübungsgesellschaften allgemein entfallen; sie gelten nur noch für die Bezeichnung Steuerberatungsgesellschaft (§ 55g StBerG). Das Fremdbesitzverbot bleibt bestehen: keine Anteile für Rechnung Dritter, keine Gewinnbeteiligung Dritter (§ 55a Abs. 3 StBerG). Die Gesellschaft ist selbst Trägerin von Berufspflichten (§ 52 StBerG).","n":["§ 49 StBerG","§ 52 StBerG","§ 55a StBerG","§ 55g StBerG"]},{"f":"Welche Voraussetzungen gelten für Berufsausübungsgesellschaften (Anerkennung, Register, Versicherung)?","a":"Anerkennung durch die Steuerberaterkammer am Sitz der Gesellschaft (§ 53 Abs. 1 StBerG). Keiner Anerkennung bedürfen Personengesellschaften ohne Haftungsbeschränkung, denen ausschließlich Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer (§ 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StBerG) als Gesellschafter und Organmitglieder angehören, ferner Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften sowie Mandatsgesellschaften; eine freiwillige Anerkennung ist möglich. Voraussetzungen der Anerkennung: berufsrechtskonforme Gesellschafter- und Organstruktur, kein Vermögensverfall, Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung der Gesellschaft beziehungsweise vorläufige Deckungszusage (§ 53 Abs. 2, § 55f StBerG). Mit der Anerkennung wird die Gesellschaft Kammermitglied (§ 53 Abs. 3 StBerG) und ins Berufsregister eingetragen. Die Bezeichnung Steuerberatungsgesellschaft darf nur führen, wer eine Stimmrechtsmehrheit von Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten hat und bei wem diese die Mehrheit der Mitglieder des Geschäftsführungsorgans stellen (§ 55g StBerG).","n":["§ 53 StBerG","§ 50 Abs. 1 StBerG","§ 55f StBerG","§ 55g StBerG"]},{"f":"Wie sind Haftung und Vertretung in einer Berufsausübungsgesellschaft geregelt?","a":"Vertragspartner des Mandanten ist die Gesellschaft. Haftung: GbR, OHG unbeschränkt persönlich (§ 721 BGB, § 126 HGB); PartG: Handelnder für Berufsfehler (§ 8 Abs. 2 PartGG); PartG mbB: nur Gesellschaftsvermögen bei Berufsfehlern (§ 8 Abs. 4 PartGG); GmbH und GmbH & Co. KG: Gesellschaftsvermögen. Vertretung durch die Geschäftsführer beziehungsweise Gesellschafter; die Steuerberatung selbst erbringen nur Berufsträger eigenverantwortlich.","n":["§ 8 Abs. 4 PartGG","§ 721 BGB"]}],"b":["Erläutern Sie § 49 StBerG.","Was sind Berufsausübungsgesellschaften?","Was ist bei Steuerberatungsgesellschaften zu beachten?","Was sind Berufsausübungsgesellschaften und welche Voraussetzungen gelten?"],"u":true,"w":12.65,"typ":"dauer"},{"i":"br-interprofessionell","f":"Berufsrecht","t":"Interprofessionelle Zusammenschlüsse (RA, Arzt, vBP)","n":4,"q":5,"k":{"Hamburg":1,"Niedersachsen":2,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Hamburg":2,"Niedersachsen":2,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2023":2,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Mit wem darf sich ein Steuerberater zur gemeinsamen Berufsausübung zusammenschließen?","a":"Mit Steuerberatern, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälten, Patentanwälten, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, vergleichbaren ausländischen Berufsträgern und seit 1.8.2022 auch mit Angehörigen freier Berufe im Sinne von § 1 Abs. 2 PartGG (zum Beispiel Ärzte, Architekten), § 50 StBerG. Grenze: die Tätigkeit des Partners muss mit dem Steuerberaterberuf vereinbar sein, also keine gewerbliche Tätigkeit.","n":["§ 50 StBerG","§ 1 Abs. 2 PartGG"]},{"f":"Ein Steuerberater und ein Arzt beziehungsweise ein Rechtsanwalt gründen eine Gesellschaft. Welche Form bietet sich an und welche Pflichten bestehen gegenüber beiden Kammern?","a":"Bei Haftungsbeschränkungswunsch zum Beispiel PartG mbB oder GmbH. Jeder Berufsträger bleibt Mitglied seiner Kammer und unterliegt seinem Berufsrecht; die Gesellschaft braucht gegebenenfalls Anerkennung beziehungsweise Zulassung bei Steuerberaterkammer und Rechtsanwaltskammer und unterliegt beiden Berufsrechten. Der Arzt kann Gesellschafter und Mitglied der Geschäftsführung sein (§ 50 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, § 55b Abs. 1 StBerG); Steuerberatung erbringen aber nur Steuerberater eigenverantwortlich und weisungsfrei, und dem Geschäftsführungsorgan müssen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte in vertretungsberechtigter Zahl angehören (§ 55b Abs. 3 StBerG). Das Berufsrecht des Arztes ist zusätzlich zu beachten.","n":["§ 50 StBerG","§ 53 StBerG","§ 55b StBerG"]}],"b":["Darf ein StB mit einem vereidigten Buchprüfer zusammenarbeiten?","Welche berufsrechtlichen Pflichten bestehen gegenüber StB-Kammer und RA-Kammer?","Unter welchen Voraussetzungen darf sich der StB mit anderen freien Berufen zusammenschließen?","Bei Zusammenschluss mit einem Arzt: wer muss beziehungsweise darf Geschäftsführer oder Gesellschafter sein?"],"u":true,"w":2.65,"typ":"dauer"},{"i":"br-rechtsformwahl","f":"Berufsrecht","t":"Rechtsformwahl, Haftungsbeschränkung, Kanzleikauf","n":3,"q":3,"k":{"Hamburg":1,"Niedersachsen":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Hamburg":1,"Niedersachsen":1,"Bayern-München":1},"y":{"2024":3},"c":[{"f":"Welche Rechtsform empfehlen Sie mehreren Berufsträgern, die ihre Haftung beschränken wollen?","a":"PartG mbB: Haftung für Berufsfehler auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, wenn die vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung besteht (§ 8 Abs. 4 PartGG); steuerlich bleiben Einkünfte nach § 18 EStG ohne Gewerbesteuer. Alternativ GmbH (Haftungsbeschränkung, aber Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer). Seit MoPeG und Reform auch GmbH & Co. KG möglich.","n":["§ 8 Abs. 4 PartGG","§ 49 StBerG"]},{"f":"Warum ist die GmbH & Co. KG seit dem MoPeG für Steuerberater interessant?","a":"Seit 1.1.2024 können Freiberufler-Gesellschaften als OHG beziehungsweise KG eingetragen werden, soweit das Berufsrecht dies zulässt (§ 107 Abs. 1 HGB); das StBerG lässt alle Rechtsformen zu (§ 49 StBerG). Eine GmbH & Co. KG verbindet Haftungsbeschränkung mit Personengesellschaftsbesteuerung; als gewerblich geprägte Gesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) entsteht jedoch Gewerbesteuer.","n":["§ 107 Abs. 1 HGB","§ 49 StBerG","§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG"]},{"f":"Kanzleikauf: Erwerb einer Steuerberatungs-GmbH oder einer Einzelkanzlei? Vor- und Nachteile?","a":"Anteilskauf an der GmbH: Haftungsvorteil, Verträge bleiben bestehen, aber Anschaffungskosten der Anteile nicht abschreibbar, Bilanzierungspflicht. Erwerb der Einzelpraxis (Asset Deal): Praxiswert abschreibbar (Einzelpraxis typisiert 3 bis 5 Jahre), Einnahmenüberschussrechnung möglich, weniger Aufwand; dafür unbeschränkte Haftung. Mandantenübergang setzt bei Einzelpraxis Zustimmung der Mandanten voraus (Verschwiegenheit).","n":["§ 7 Abs. 1 EStG"]}],"b":["Kanzleikauf: GmbH oder Einzelkanzlei? Begründen Sie Vor- und Nachteile.","Welche Personengesellschaft ist nach MoPeG für Freiberufler interessant?","Welche Rechtsformen und Zusammenschlüsse mehrerer Berufsträger gibt es: welche empfehlen Sie bei gewünschter Haftungsbeschränkung?"],"u":false,"w":2.1},{"i":"br-buerogemeinschaft","f":"Berufsrecht","t":"Bürogemeinschaft und Sozietät im Vergleich","n":2,"q":2,"k":{"Sachsen":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Sachsen":1,"Bayern-München":1},"y":{"2025":2},"c":[{"f":"Was unterscheidet Bürogemeinschaft, Sozietät und Berufsausübungsgesellschaft?","a":"Bürogemeinschaft: gemeinsame Nutzung von Räumen, Personal, Technik; keine gemeinsame Berufsausübung, jeder hat eigene Mandate und haftet allein; Verschwiegenheit durch organisatorische Trennung sichern, kein Auftritt als Einheit. Sozietät: GbR als Berufsausübungsgesellschaft, gemeinsame Mandate, gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschafter (§ 721 BGB). Berufsausübungsgesellschaft ist der Oberbegriff für alle Rechtsformen gemeinsamer Berufsausübung (§ 49 StBerG).","n":["§ 49 StBerG","§ 721 BGB"]}],"b":["Was unterscheidet Bürogemeinschaft und Sozietät?","Berufsausübungsgesellschaft und Bürogemeinschaft im Vergleich?"],"u":false,"w":1.7},{"i":"br-interessenkollision","f":"Berufsrecht","t":"Widerstreitende Interessen","n":3,"q":4,"k":{"Hessen":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Hessen":2,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2025":2},"c":[{"f":"Fall: Ein Gesellschafter einer Steuerberatungs-GmbH berät den Verkäufer von GmbH-Anteilen, ein anderer Gesellschafter derselben Gesellschaft den Käufer. Verstoß?","a":"Ja. Wer mehrere Auftraggeber in derselben Sache mit widerstreitenden Interessen berät, muss ausdrücklich auf den Konflikt hinweisen und darf nur vermittelnd tätig werden (§ 57 Abs. 1b StBerG); einseitige Interessenvertretung für Verkäufer und Käufer ist ausgeschlossen. Das Verbot erstreckt sich auf alle Berufsträger, mit denen gemeinschaftlich der Beruf ausgeübt wird, also auch auf die Gesellschafter derselben Berufsausübungsgesellschaft (§ 57 Abs. 1c StBerG). Zugleich Verletzung der Unabhängigkeit.","n":["§ 57 Abs. 1b StBerG","§ 57 Abs. 1c StBerG"]},{"f":"Wie lässt sich eine Interessenkollision lösen?","a":"Ausnahme nur, wenn alle betroffenen Mandanten nach umfassender Information einverstanden sind (Textform) und die Verschwiegenheit durch organisatorische Maßnahmen (Informationsbarrieren) gesichert ist; bei echtem Interessengegensatz (Verhandlung gegeneinander) scheidet dies praktisch aus. Sonst ein Mandat ablehnen beziehungsweise niederlegen. Vorbeugend: Kollisionsprüfung bei Mandatsannahme.","n":["§ 57 Abs. 1c StBerG"]}],"b":["Wie lässt sich die Interessenkollision lösen?","Was ist bei der Mandatsannahme mit Blick auf bestehende Mandanten zu prüfen?","Mandant übernimmt den Betrieb seines Arbeitgebers, beide sind Mandanten"],"u":true,"w":2.25},{"i":"br-mandatsannahme","f":"Berufsrecht","t":"Mandatsannahme und Erstgespräch","n":8,"q":9,"k":{"Baden-Württemberg":4,"Bayern-München":1,"Sachsen":1,"Brandenburg":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Baden-Württemberg":4,"Bayern-München":1,"Sachsen":1,"Brandenburg":1,"Düsseldorf":2},"y":{"2023":2,"2024":1,"2025":4,"2026":1},"c":[{"f":"Ein neuer Mandant (zum Beispiel eine GmbH oder ein Pharmaunternehmen) möchte einen Jahresabschluss erstellen lassen. Was prüfen Sie vor der Mandatsannahme?","a":"Fachliche und personelle Kapazität (Gewissenhaftigkeit), Interessenkollision mit bestehenden Mandaten, Vereinbarkeit. GwG: Identifizierung des Vertragspartners und der für ihn auftretenden Person, wirtschaftlich Berechtigter, Transparenzregister, PEP-Prüfung, Risikobewertung (§§ 10, 11 GwG). Auftragsumfang klären, Vollmacht, Vergütung, Haftungsbegrenzung, Datenschutzhinweise. Ablehnung ist unverzüglich zu erklären (§ 63 StBerG).","n":["§ 10 GwG","§ 11 GwG","§ 63 StBerG"]},{"f":"Fall: Ein Fliesenleger ist mit Finanzamtsangelegenheiten überfordert. Was klären Sie im Erstgespräch, welche Formalien sind zu erledigen?","a":"Sachstand (offene Fristen, Bescheide, Rückstände, Vollstreckung), Umfang des Auftrags (Buchführung, Lohn, Erklärungen). Formalien: GwG-Identifizierung, Auftrag und Vergütungsvereinbarung, Vollmacht (§ 80 AO) und Eintragung in die Vollmachtsdatenbank, gegebenenfalls Empfangsvollmacht für Bescheide, Hinweis auf Mitwirkungspflichten. Sofort Fristverlängerung beziehungsweise Einspruch prüfen.","n":["§ 80 AO"]}],"b":["Eine GmbH will neues Mandat werden. Was tun Sie vor der Mandatsannahme?","Fall: Erster Mandant in eigener Kanzlei: was ist zu tun und einzuholen?","Ein Pharmaunternehmen möchte Mandant werden. Was ist vor Mandatsannahme zu prüfen?","Fall: Neuer Mandant (GmbH-Gesellschafter) will Jahresabschluss erstellen lassen. Was ist zu beachten, welche Unterlagen und Pflichten?"],"u":false,"w":6.2,"typ":"dauer"},{"i":"br-beratungsvertrag","f":"Berufsrecht","t":"Steuerberatungsvertrag: Rechtsnatur und Inhalt","n":5,"q":5,"k":{"Baden-Württemberg":3,"Sachsen":1,"Hessen":1},"kq":{"Baden-Württemberg":3,"Sachsen":1,"Hessen":1},"y":{"2024":1,"2025":4},"c":[{"f":"Was ist der Steuerberatungsvertrag rechtlich, muss er schriftlich sein und was gehört hinein?","a":"Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 BGB), bei Dauerberatung mit Dienstvertragscharakter (§ 611 BGB), bei Einzelleistungen wie Erstellung einer Erklärung oder eines Abschlusses mit Werkvertragscharakter (§ 631 BGB). Keine Schriftform vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Inhalt: Auftragsumfang, Mitwirkungspflichten, Vergütung (Vereinbarung über StBVV hinaus in Textform, § 4 StBVV), Haftungsbegrenzung (§ 67a StBerG), Datenschutz.","n":["§ 675 BGB","§ 4 StBVV","§ 67a StBerG"]}],"b":["Welche Vertragsarten schließt ein StB?","Was ist der Steuerberatungsvertrag rechtlich? Unterschied Dienst- und Werkvertrag?","Neuer Mandant: Was muss in den Steuerberatungsvertrag und muss er schriftlich sein?","Inhalt des Steuerberatungsvertrags"],"u":false,"w":4.1},{"i":"br-mandatsbeendigung","f":"Berufsrecht","t":"Mandatsbeendigung: Kündigung und Abwicklung","n":5,"q":7,"k":{"Sachsen":1,"Schleswig-Holstein":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Sachsen":2,"Düsseldorf":1,"Schleswig-Holstein":2,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"y":{"2024":1,"2025":4},"c":[{"f":"Kann der Mandant fristlos kündigen, etwa weil der Steuerberater auf einer umstrittenen Demonstration war? Kann der Steuerberater kündigen?","a":"Der Mandant kann einen Dienstvertrag über Dienste höherer Art jederzeit ohne Grund kündigen (§ 627 Abs. 1 BGB); auf den Anlass kommt es nicht an. Vergütung für bisherige Leistungen nach § 628 BGB. Der Steuerberater kann ebenfalls kündigen, aber nicht zur Unzeit, sonst Schadensersatz (§ 627 Abs. 2 BGB), etwa kurz vor Fristablauf. Die private Teilnahme an einer legalen Demonstration ist berufsrechtlich unbedenklich.","n":["§ 627 BGB","§ 628 BGB"]},{"f":"Was ist bei Mandatsbeendigung zu tun, auch hinsichtlich der Datenübertragung?","a":"Hinweis auf laufende Fristen, Herausgabe der Handakten (§ 66 StBerG) und der vom Mandanten bezahlten Arbeitsergebnisse; Zurückbehaltungsrecht bei offenem Honorar, soweit nicht unverhältnismäßig. Vollmacht beenden, Vollmachtsdatenbank aktualisieren, gegebenenfalls Finanzamt informieren. Daten: Übergabe der Buchführungsdaten an den Nachfolger nur mit Einwilligung des Mandanten (zum Beispiel DATEV-Bestandsübergabe); eigene interne Arbeitspapiere müssen nicht herausgegeben werden.","n":["§ 66 StBerG"],"xu":true}],"b":["Kann der StB den Vertrag kündigen?","Was ist bei Mandatsbeendigung zu tun?","Wie kann ein StB das Mandat kündigen und geht das immer?","Kündigung des Mandats vor einer angekündigten Außenprüfung"],"u":false,"w":4.1},{"i":"br-handakte","f":"Berufsrecht","t":"Handakte: Inhalt, Herausgabe, Aufbewahrung","n":3,"q":5,"k":{"Sachsen":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Schleswig-Holstein":1},"kq":{"Sachsen":1,"Bayern-Nürnberg":3,"Schleswig-Holstein":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Was gehört zur Handakte, was nicht, und wie lange ist sie aufzubewahren?","a":"Handakte im Sinne der Herausgabepflicht: alle Schriftstücke, die der Steuerberater vom oder für den Mandanten erhalten hat. Nicht dazu: Briefwechsel zwischen Steuerberater und Mandant, Schriftstücke, die der Mandant bereits in Urschrift oder Abschrift hat, interne Arbeitspapiere. Aufbewahrung zehn Jahre ab Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde (§ 66 Abs. 1 StBerG); Führung auch elektronisch zulässig.","n":["§ 66 StBerG"]},{"f":"Der Mandant holt seine Unterlagen trotz Aufforderung nicht ab. Dürfen sie vernichtet werden?","a":"Ja, die Aufbewahrungspflicht erlischt vorzeitig, wenn der Steuerberater den Mandanten aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und dieser die Aufforderung binnen sechs Monaten nach Zugang nicht befolgt hat (§ 66 StBerG). Der Mandant bleibt für eigene Aufbewahrungspflichten verantwortlich (§ 147 AO: Buchungsbelege seit 2025 acht Jahre, Bücher und Abschlüsse zehn Jahre). Vernichtung datenschutzgerecht.","n":["§ 66 StBerG","§ 147 AO"]},{"f":"Was muss eine digitale Handakte leisten?","a":"Vollständigkeit wie die Papierakte, Unveränderbarkeit beziehungsweise Nachvollziehbarkeit von Änderungen, Lesbarkeit während der Aufbewahrungsfrist, Zugriffsschutz und Datensicherung (Verschwiegenheit, DSGVO), bei externen Dienstleistern Verpflichtung nach § 62a StBerG. Originalbelege des Mandanten sind zurückzugeben.","n":["§ 66 StBerG","§ 62a StBerG"]}],"b":["Was gilt für die Handakte?","Was gehört zur Handakte, was nicht?","Was gilt für die Handakte des Steuerberaters?"],"u":false,"w":2.1,"typ":"dauer"},{"i":"br-stbvv-grundsaetze","f":"Berufsrecht","t":"StBVV: Anwendungsbereich und Gebührenarten","n":11,"q":11,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Niedersachsen":1,"Bayern-München":4,"Düsseldorf":1,"Hessen":1,"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Niedersachsen":1,"Bayern-München":4,"Düsseldorf":1,"Hessen":1,"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":3,"2024":3,"2025":5},"c":[{"f":"Welche Gebührenarten kennt die StBVV und wofür gilt sie?","a":"Die StBVV gilt für die selbständige Berufstätigkeit nach § 33 StBerG (§ 1 StBVV). Gebührenarten: Wertgebühr nach Gegenstandswert und Tabellen A bis D (§ 10), Rahmengebühr (§ 11), Zeitgebühr (§ 13, seit 1.7.2025 16,50 bis 41 € je angefangene Viertelstunde); daneben Auslagen und Umsatzsteuer. Die Pauschalvergütung nach § 14 StBVV ist seit 1.7.2025 aufgehoben; Pauschalen sind nur noch als Vergütungsvereinbarung in Textform möglich (§ 4 StBVV). Für Rechtsbehelfs- und Gerichtsverfahren gilt das RVG (§§ 40, 45 StBVV).","n":["§ 1 StBVV","§ 10 StBVV","§ 11 StBVV","§ 13 StBVV","§ 4 StBVV"]},{"f":"Wie rechnet der Steuerberater vereinbare Tätigkeiten ab, zum Beispiel als Testamentsvollstrecker?","a":"Nicht nach StBVV, sondern nach BGB: vereinbarte, sonst übliche Vergütung (§§ 612, 632 BGB). Testamentsvollstrecker: angemessene Vergütung nach § 2221 BGB (in der Praxis Tabellen wie die Neue Rheinische Tabelle), soweit der Erblasser nichts bestimmt hat.","n":["§ 2221 BGB","§ 612 BGB"]}],"b":["Wie wird der StB vergütet?","Welche Gebührenarten gibt es in der StBVV?","Welche Vergütungsarten gibt es nach der StBVV?","Wie rechnet der StB eine Tätigkeit als Testamentsvollstrecker ab?"],"u":false,"w":8,"typ":"dauer"},{"i":"br-wertgebuehr-ja","f":"Berufsrecht","t":"Wertgebühr, Mittelgebühr, Jahresabschluss-Abrechnung","n":5,"q":5,"k":{"Niedersachsen":1,"Bayern-München":1,"Düsseldorf":1,"Westfalen-Lippe":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-München":1,"Niedersachsen":1,"Düsseldorf":1,"Westfalen-Lippe":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":2,"2025":1,"2026":2},"c":[{"f":"Was versteht man unter der Mittelgebühr und wie wird eine Wertgebühr berechnet, zum Beispiel USt-Jahreserklärung bei Gegenstandswert 500.000 € und 4/10?","a":"Bei Rahmengebühren ist im Normalfall die Mittelgebühr anzusetzen (Mittel aus Mindest- und Höchstsatz); Abweichungen nach Bedeutung, Umfang, Schwierigkeit (§ 11 StBVV). USt-Erklärung: Rahmen 1/10 bis 8/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A (§ 24 StBVV). Rechenweg: volle Gebühr für 500.000 € aus Tabelle A ablesen, mit 4/10 multiplizieren, Auslagen und Umsatzsteuer hinzurechnen.","n":["§ 11 StBVV","§ 24 StBVV"]},{"f":"Wonach wird die Erstellung des Jahresabschlusses abgerechnet und was ist die berichtigte Bilanzsumme?","a":"§ 35 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StBVV: Gebühr für die Aufstellung des Jahresabschlusses 10/10 bis 40/10 nach Tabelle B. Gegenstandswert (§ 35 Abs. 2 StBVV): Mittel zwischen berichtigter Bilanzsumme und betrieblicher Jahresleistung (bei höherem Jahresaufwand dieser); Jahresleistung beziehungsweise Aufwand über dem Fünffachen der berichtigten Bilanzsumme bleibt außer Ansatz. Berichtigte Bilanzsumme: Summe der Aktivposten zuzüglich Privatentnahmen und offener Ausschüttungen, abzüglich Privateinlagen, Kapitalerhöhungen durch Einlagen und Wertberichtigungen. Die Bilanzsumme ist daneben für die Größenklassen nach § 267 HGB wichtig. Mit der Änderung der StBVV zum 1.7.2025 wurden die Tabellen A bis D, also auch Tabelle B, durchschnittlich um 6 % angehoben.","n":["§ 35 StBVV"],"xu":true}],"b":["Was versteht man unter der Mittelgebühr?","Berechnen Sie eine Gebühr, zum Beispiel USt-Erklärung, Gegenstandswert 500.000 €, 4/10.","Wofür ist die Bilanzsumme bei der Vergütung des StB wichtig und wonach wird die Abschlusserstellung abgerechnet?","Wie ermittelt sich der Gegenstandswert für die Abrechnung des Jahresabschlusses und was ist die berichtigte Bilanzsumme?"],"u":true,"w":3.95},{"i":"br-zeitgebuehr","f":"Berufsrecht","t":"Zeitgebühr § 13 StBVV","n":6,"q":6,"k":{"Niedersachsen":1,"Bayern-München":3,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Niedersachsen":1,"Bayern-München":3,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":3},"c":[{"f":"Wann wird nach Zeitgebühr abgerechnet und wie hoch ist sie?","a":"Zeitgebühr, wo die StBVV sie vorsieht, zum Beispiel Prüfung von Steuerbescheiden (§ 28), Teilnahme an Außenprüfungen (§ 29), Einrichtung der Buchführung (§ 32), oder wenn keine genügenden Anhaltspunkte für eine Schätzung des Gegenstandswerts vorliegen (§ 13 StBVV). Höhe seit 1.7.2025: 16,50 € bis 41 € je angefangene Viertelstunde (bis 30.6.2025: 30 bis 75 € je angefangene halbe Stunde). Der Zeitaufwand ist in der Berechnung anzugeben (§ 9 StBVV).","n":["§ 13 StBVV","§ 28 StBVV","§ 29 StBVV","§ 32 StBVV"]}],"b":["Wie hoch ist der Stundensatz nach § 13 StBVV?","Was darf nach Zeitgebühr abgerechnet werden und welche Gebührentabellen gibt es?","Wie rechnet der StB die Beratung bei einer Außenprüfung ab und wie hoch ist die Gebühr?","Wie wird die Prüfung eines Steuerbescheids abgerechnet und was ist noch nach Zeitgebühr abzurechnen?"],"u":true,"w":4.5,"typ":"dauer"},{"i":"br-rat-erstberatung","f":"Berufsrecht","t":"Rat, Auskunft, Erstberatung § 21 StBVV","n":3,"q":3,"k":{"Bayern-Nürnberg":2,"Bayern-München":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":2,"Bayern-München":1},"y":{"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Gilt die Pauschale für das Erstgespräch auch für eine selbständige Aufsichtsrätin?","a":"Nein. Die Kappung der Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch auf höchstens 190 € gilt nur, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist (§ 21 Abs. 1 S. 2 StBVV, Betrag auch nach der Änderung zum 1.7.2025 unverändert). Eine Aufsichtsrätin erzielt Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG) und handelt insoweit als Unternehmerin; es gilt der normale Rahmen 1/10 bis 10/10 der vollen Gebühr nach Tabelle A.","n":["§ 21 StBVV"]},{"f":"Fall: Mandant wünscht Beratung zum Aufbau einer Holdingstruktur. Wie wird abgerechnet?","a":"Steuerliche Beratung: Rat nach § 21 StBVV (Tabelle A) beziehungsweise für ein schriftliches, eingehend begründetes Gutachten nach § 22 StBVV; bei großen Gegenstandswerten empfiehlt sich eine Vergütungsvereinbarung in Textform (§ 4 StBVV) oder Zeithonorar. Gesellschaftsrechtliche Vertragsgestaltung ist Sache des Rechtsanwalts; rein betriebswirtschaftliche Beratung wird nach BGB abgerechnet.","n":["§ 21 StBVV","§ 22 StBVV","§ 4 StBVV"]}],"b":["Gilt die StBVV-Pauschale für das Erstgespräch auch für die Aufsichtsrätin?","Fall: Mandant will ein Beratungsangebot für den Aufbau einer Holdingstruktur: wie wird abgerechnet und nach welchen Vorschriften?","Abrechnung einer dreistündigen Erstberatung"],"u":true,"w":2.4},{"i":"br-verguetungsvereinbarung","f":"Berufsrecht","t":"Vergütungsvereinbarung und Erfolgshonorar","n":5,"q":5,"k":{"Bayern-Nürnberg":2,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Bayern-München":1,"Bayern-Nürnberg":2,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2024":2,"2025":3},"c":[{"f":"Kann eine höhere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden?","a":"Ja, durch Vereinbarung in Textform (§ 4 Abs. 1 StBVV); sie muss als Vergütungsvereinbarung oder vergleichbar bezeichnet, von anderen Vereinbarungen (außer der Auftragserteilung) deutlich abgesetzt und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein; Art und Umfang des Auftrags sind anzugeben. Fehlt die Form, kann nicht mehr als die gesetzliche Vergütung verlangt werden (§ 4b StBVV). Eine niedrigere Vergütung ist nur in außergerichtlichen Angelegenheiten und nur angemessen zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko zulässig (§ 4a StBVV). Auf die Möglichkeit abweichender Vereinbarungen ist in Textform hinzuweisen (§ 4 Abs. 3 StBVV). Die frühere Pauschalvergütung nach § 14 StBVV ist seit 1.7.2025 aufgehoben; Pauschalen sind nur noch als Vergütungsvereinbarung nach § 4 StBVV möglich.","n":["§ 4 StBVV","§ 4a StBVV","§ 4b StBVV"]},{"f":"Ist ein Erfolgshonorar zulässig?","a":"Grundsätzlich unzulässig (§ 9a StBerG). Ausnahme im Einzelfall, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ohne die Vereinbarung von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Form: Textform, Angabe der voraussichtlichen gesetzlichen Vergütung und der erfolgsunabhängigen Vergütung sowie der Gründe. Ebenfalls verboten: Provisionen für Vermittlung von Aufträgen (§ 9 StBerG).","n":["§ 9a StBerG","§ 9 StBerG"]}],"b":["Ist ein Erfolgshonorar zulässig?","Kann eine höhere Gebühr vereinbart werden?","Unter welchen Voraussetzungen ist ein Erfolgshonorar zulässig und wie wird abgerechnet?","Darf eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden?"],"u":false,"w":3.95},{"i":"br-honorarrechnung","f":"Berufsrecht","t":"Berechnung der Vergütung § 9 StBVV und digitale Rechnung","n":7,"q":7,"k":{"Düsseldorf":2,"Baden-Württemberg":5},"kq":{"Düsseldorf":2,"Baden-Württemberg":5},"y":{"2022":2,"2025":5},"c":[{"f":"Was muss die Honorarrechnung des Steuerberaters enthalten und ist eine andere als die handschriftlich unterzeichnete Form zulässig?","a":"Einforderbar nur aufgrund einer dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung in Textform (§ 9 Abs. 1 StBVV, seit 14.12.2024; eine eigenhändige Unterschrift ist nicht mehr erforderlich, elektronische Übermittlung genügt). Inhalt: Beträge der einzelnen Gebühren und Auslagen, Vorschüsse, Bezeichnung der Tätigkeit, angewandte Vorschriften, bei Wertgebühren Gegenstandswert, bei Zeitgebühren Zeitaufwand. Zusätzlich Pflichtangaben nach § 14 UStG.","n":["§ 9 StBVV","§ 14 UStG"]}],"b":["Was ist bei digitalen Rechnungen des Steuerberaters an Mandanten zu beachten?","Was sind Bestandteile der Rechnung des StB an den Mandanten und ist eine andere als die handschriftliche Form zulässig?","Vergütungsrechnung ohne Unterschrift und elektronisch (§ 9 StBVV)","E-Rechnung und Unterschrift unter der Vergütungsrechnung"],"u":false,"w":5.15},{"i":"br-rvg","f":"Berufsrecht","t":"Rechtsbehelfsverfahren: Abrechnung nach RVG","n":2,"q":2,"k":{"Bayern-Nürnberg":2},"kq":{"Bayern-Nürnberg":2},"y":{"2025":2},"c":[{"f":"Wie wird ein Einspruchsverfahren abgerechnet und wann braucht der Steuerberater das RVG?","a":"Für außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren (Einspruch) sowie für finanzgerichtliche Verfahren verweist die StBVV auf das RVG (§§ 40, 45 StBVV). Einspruch: Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG mit Rahmen 0,5 bis 2,5; mehr als 1,3 nur bei umfangreicher oder schwieriger Tätigkeit. Gegenstandswert ist der streitige Steuerbetrag.","n":["§ 40 StBVV","§ 45 StBVV"]}],"b":["Benötigt ein Steuerberater auch das RVG, wann und wieso?","Wie wird ein außergerichtlicher Rechtsbehelf abgerechnet?"],"u":false,"w":1.7},{"i":"br-honorarforderung","f":"Berufsrecht","t":"Honorarforderung: Durchsetzung und Abtretung","n":5,"q":5,"k":{"Düsseldorf":3,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Düsseldorf":3,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2022":1,"2023":1,"2024":2,"2025":1},"c":[{"f":"Der Mandant zahlt nicht. Was kann der Steuerberater tun?","a":"Vorbeugend Vorschuss verlangen (§ 8 StBVV). Mahnung, Zurückbehaltungsrecht an Handakten und Arbeitsergebnissen (§ 66 StBerG, nicht unverhältnismäßig), Kündigung nicht zur Unzeit, gerichtliches Mahnverfahren oder Klage; zur Durchsetzung darf er die erforderlichen Mandatsinformationen offenbaren. Gebührengutachten der Kammer möglich. Verjährung drei Jahre (§ 195 BGB).","n":["§ 8 StBVV","§ 66 StBerG","§ 195 BGB"]},{"f":"Darf ein Steuerberater Honorarforderungen abtreten, zum Beispiel an eine Factoring-Gesellschaft?","a":"An Personen und Vereinigungen im Sinne des § 3 S. 1 StBerG (zum Beispiel Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Berufsausübungsgesellschaften) ist die Abtretung von Gebührenforderungen oder die Übertragung ihrer Einziehung auch ohne Zustimmung des Mandanten zulässig (§ 64 Abs. 2 StBerG). An sonstige Dritte wie eine Factoring-Gesellschaft nur, wenn der Mandant ausdrücklich in Textform eingewilligt hat oder die Forderung rechtskräftig festgestellt ist; vor der Einwilligung ist der Mandant über die Informationspflicht gegenüber dem neuen Gläubiger aufzuklären. Der neue Gläubiger ist in gleicher Weise zur Verschwiegenheit verpflichtet.","n":["§ 64 Abs. 2 StBerG"]}],"b":["Der Mandant zahlt nicht. Was kann der Steuerberater tun?","Kann eine Honorarforderung an ein Factoringunternehmen abgetreten werden?","Darf ein StB Honorarforderungen abtreten? Ist die Verschwiegenheit ein Problem?","Darf ein StB eigene Honorarforderungen an eine Factoring-Gesellschaft verkaufen?"],"u":true,"w":3.25,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Abtretung ohne Zustimmung an jeden, auch an Notare","richtig":"Ohne Zustimmung nur an Personen im Sinne des § 3 S. 1 StBerG (zum Beispiel Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer); an andere nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Mandanten in Textform. Notare sind dort nicht genannt.","n":["§ 64 Abs. 2 StBerG","§ 3 S. 1 StBerG"]}]},{"i":"br-haftung","f":"Berufsrecht","t":"Haftung des Steuerberaters und Haftungsbegrenzung","n":8,"q":9,"k":{"Hamburg":1,"Bayern-München":1,"Schleswig-Holstein":1,"Niedersachsen":1,"Hessen":1,"Südbaden":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Hamburg":1,"Schleswig-Holstein":1,"Niedersachsen":2,"Hessen":1,"Südbaden":1,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2024":5,"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Wie und unter welchen Voraussetzungen haftet der Steuerberater für Falschberatung?","a":"Vertraglich nach § 280 Abs. 1 BGB: Vertragsverhältnis, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen (vermutet), Schaden nach Differenzhypothese, Kausalität. Haftung für Mitarbeiter über § 278 BGB. Verjährung nach §§ 195, 199 BGB (drei Jahre ab Kenntnis). Daneben deliktisch, zum Beispiel § 823 Abs. 2 BGB.","n":["§ 280 Abs. 1 BGB","§ 278 BGB","§ 195 BGB"]},{"f":"Haftet der Steuerberater, wenn er eine Betriebsaufspaltung nicht erkennt oder unerlaubte Rechtsberatung zu einem Schaden führt?","a":"Betriebsaufspaltung: ja, im Rahmen eines umfassenden Mandats gehört das Erkennen steuerlicher Risiken zur Pflicht, ebenso Warn- und Hinweispflichten bei erkennbaren Gefahren außerhalb des Auftrags. Unerlaubte Rechtsberatung: Vertrag nach § 134 BGB i. V. m. § 3 RDG nichtig; Haftung trotzdem aus vorvertraglichem Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2, § 280 BGB) beziehungsweise § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. RDG als Schutzgesetz; Versicherungsschutz fraglich.","n":["§ 280 BGB","§ 823 Abs. 2 BGB","§ 134 BGB"]},{"f":"Kann ein Steuerberater seine Haftung vertraglich ausschließen oder begrenzen?","a":"Ausschluss nicht, Begrenzung nach § 67a Abs. 1 StBerG für fahrlässig verursachte Schäden: durch eine im Einzelfall in Textform getroffene Vereinbarung bis zur Mindestversicherungssumme (250.000 €, § 52 DVStB) oder durch vorformulierte Vertragsbedingungen bis zum Vierfachen der Mindestversicherungssumme (1 Mio. €), wenn insoweit Versicherungsschutz besteht; mit Blick auf § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB sollten vorformulierte Klauseln vorsorglich auf einfache Fahrlässigkeit beschränkt werden. Für Berufsausübungsgesellschaften gilt dies entsprechend. Vorsatzhaftung ist nie abdingbar (§ 276 Abs. 3 BGB). Gegenüber Dritten (zum Beispiel Bank) Haftung aus Auskunftsvertrag durch klare Haftungsvereinbarung begrenzen.","n":["§ 67a StBerG","§ 52 DVStB","§ 276 Abs. 3 BGB"]}],"b":["Wie haftet der Steuerberater?","Hat der Steuerberater ein Haftungsrisiko?","Kann ein StB seine Haftung vertraglich ausschließen?","Haftet der StB für Falschberatung? Voraussetzungen, Schadenseintritt, Norm?"],"u":false,"w":6.2},{"i":"br-starug-insolvenz","f":"Berufsrecht","t":"Hinweispflicht § 102 StaRUG und Insolvenzreife des Mandanten","n":8,"q":8,"k":{"Baden-Württemberg":4,"Bayern-München":2,"Hessen":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Baden-Württemberg":4,"Bayern-München":2,"Hessen":1,"Düsseldorf":1},"y":{"2023":4,"2025":2,"2026":2},"c":[{"f":"Was regelt § 102 StaRUG und wie formulieren Sie den Hinweis gegenüber dem Mandanten?","a":"Bei der Erstellung des Jahresabschlusses muss der Steuerberater den Mandanten auf einen möglichen Insolvenzgrund (§§ 17 bis 19 InsO) und die daraus folgenden Pflichten der Geschäftsleiter hinweisen, wenn die Anhaltspunkte offenkundig sind und er annehmen muss, dass dem Mandanten dies nicht bewusst ist. Hinweis schriftlich und nachweisbar an die Geschäftsführung: Insolvenzreife prüfen lassen, Antragspflicht (§ 15a InsO: drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen bei Überschuldung), Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken.","n":["§ 102 StaRUG","§ 15a InsO","§§ 17 bis 19 InsO"]},{"f":"Was bedeuten schlechte Zahlen des Mandanten für die Jahresabschlusserstellung? Welche Haftung droht?","a":"Fortführungsannahme (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) nur, wenn keine tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten entgegenstehen; sonst Bewertung zu Liquidationswerten. Nach BGH-Rechtsprechung haftet der Steuerberater, wenn er trotz erkennbarer Insolvenzreife zu Fortführungswerten bilanziert und der Mandant dadurch die Insolvenz verschleppt. Daher: Fortführungsprognose der Geschäftsführung anfordern, Hinweis nach § 102 StaRUG, Bescheinigung nicht gegen erkennbare Fakten erteilen.","n":["§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB","§ 102 StaRUG"]}],"b":["Was regelt § 102 StaRUG?","Welche Pflicht ergibt sich für den StB aus § 102 StaRUG?","Welche Pflichten hat der Steuerberater bei Insolvenzanzeichen des Mandanten?","Was bedeuten schlechte Zahlen des Mandanten für den StB bei der Jahresabschlusserstellung?"],"u":false,"w":5.9},{"i":"br-ja-erstellung","f":"Berufsrecht","t":"JA-Erstellung: Auftragsarten, Vollständigkeitserklärung","n":10,"q":14,"k":{"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":8,"Hamburg":1},"kq":{"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":11,"Hamburg":2},"y":{"2023":2,"2024":2,"2025":5,"2026":1},"c":[{"f":"Welche Arten von Aufträgen zur Jahresabschlusserstellung gibt es und wo ist das geregelt?","a":"Verlautbarung der BStBK zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen: Erstellung ohne Beurteilungen, mit Plausibilitätsbeurteilungen, mit umfassenden Beurteilungen. Die Auftragsart ist mit dem Mandanten zu vereinbaren und bestimmt Umfang und Bescheinigung. Neuerung: Hinweispflicht nach § 102 StaRUG bei Insolvenzgründen.","n":[]},{"f":"Was tun Sie konkret bei einer Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilung?","a":"Befragungen der Geschäftsführung und analytische Beurteilungen (Vorjahresvergleich, Kennzahlen, Abstimmung von Konten), Durchsicht von Protokollen der Gesellschafterversammlung und wesentlichen Verträgen, um zu beurteilen, ob die Unterlagen plausibel sind. Keine Prüfung im Sinne der Abschlussprüfung. Dokumentation und entsprechende Bescheinigung.","n":[]},{"f":"Was ist eine Vollständigkeitserklärung und wer unterschreibt beim Jahresabschluss was?","a":"Vollständigkeitserklärung: schriftliche Bestätigung des Mandanten, dass alle Unterlagen und Auskünfte vollständig und richtig erteilt wurden; einzuholen vor Auslieferung beziehungsweise Offenlegung, schützt den Steuerberater bei der Haftung. Der Kaufmann beziehungsweise sämtliche Geschäftsführer unterzeichnen den Jahresabschluss mit Datum (§ 245 HGB), regelmäßig unterhalb von Bilanz beziehungsweise Anhang; der Steuerberater unterzeichnet die Bescheinigung.","n":["§ 245 HGB"]}],"b":["Welche Arten der Jahresabschlusserstellung gibt es?","Welche Arten von Aufträgen zur Jahresabschlusserstellung gibt es?","Fall (Forts.): Was ist mit dem Mandanten zum Auftragsumfang zu klären?","Wo ist geregelt, wie der StB Jahresabschlüsse erstellt, und welche Neuerungen gibt es?"],"u":false,"w":7.75,"typ":"dauer"},{"i":"br-lagebericht","f":"Berufsrecht","t":"Lagebericht: Aufstellung und Mitwirkung des StB","n":3,"q":3,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Südbaden":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Südbaden":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2025":1,"2026":2},"c":[{"f":"Darf der Steuerberater den Lagebericht aufstellen?","a":"Die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht ist Pflicht der gesetzlichen Vertreter (§ 264 Abs. 1 HGB); nur sie kennen die Informationen zu Geschäftsverlauf, Prognose, Chancen und Risiken (§ 289 HGB) und tragen die Verantwortung. Der Steuerberater darf bei der Erstellung unterstützen (vereinbare wirtschaftsberatende Tätigkeit), etwa Entwürfe auf Basis der Angaben der Geschäftsführung fertigen, aber die Verantwortung nicht übernehmen.","n":["§ 264 Abs. 1 HGB","§ 289 HGB"]}],"b":["Darf der Steuerberater den Lagebericht aufstellen?","Der Geschäftsführer will, dass der StB den Lagebericht erstellt. Darf er das?","Wer erstellt Jahresabschluss und Lagebericht, und warum erstellt der Mandant den Lagebericht?"],"u":true,"w":2.85},{"i":"br-gwg-pflichten","f":"Berufsrecht","t":"GwG: Verpflichtete und allgemeine Pflichten","n":10,"q":10,"k":{"Düsseldorf":2,"Bayern-Nürnberg":1,"Bayern-München":2,"Schleswig-Holstein":1,"Südbaden":1,"Baden-Württemberg":2,"Unbekannt":1},"kq":{"Düsseldorf":2,"Bayern-Nürnberg":1,"Bayern-München":2,"Schleswig-Holstein":1,"Südbaden":1,"Baden-Württemberg":2,"Unbekannt":1},"y":{"2022":1,"2023":1,"2024":4,"2025":2,"2026":2},"c":[{"f":"Sind Steuerberater Verpflichtete nach dem GwG und welche Pflichten haben sie?","a":"Ja, § 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG. Pflichten: Risikomanagement mit Risikoanalyse und internen Sicherungsmaßnahmen (§§ 4 bis 6 GwG), allgemeine Sorgfaltspflichten bei Begründung der Geschäftsbeziehung (Identifizierung, wirtschaftlich Berechtigter, Zweck, PEP-Prüfung, laufende Überwachung, § 10 GwG), vereinfachte beziehungsweise verstärkte Sorgfaltspflichten (§§ 14, 15), Aufzeichnung und Aufbewahrung fünf Jahre (§ 8), Verdachtsmeldung an die FIU (§ 43), Registrierung bei goAML (§ 45).","n":["§ 2 Abs. 1 Nr. 12 GwG","§ 10 GwG","§ 43 GwG"]}],"b":["Welche Pflichten hat der Steuerberater nach dem GwG?","Welche Pflichten hat der StB nach dem Geldwäschegesetz?","Welche Pflichten hat der StB als Verpflichteter nach dem GwG?","Sind Steuerberater zur Identifizierung nach GwG verpflichtet?"],"u":false,"w":7.5,"typ":"dauer"},{"i":"br-gwg-identifizierung","f":"Berufsrecht","t":"GwG: Identifizierung und wirtschaftlich Berechtigter","n":4,"q":5,"k":{"Bayern-München":1,"Hessen":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-München":1,"Hessen":2,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Wer ist wirtschaftlich Berechtigter nach § 3 GwG?","a":"Die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht oder auf deren Veranlassung gehandelt wird. Bei Gesellschaften: wer unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile oder Stimmrechte hält oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. Lässt sich niemand ermitteln, gilt der gesetzliche Vertreter beziehungsweise geschäftsführende Gesellschafter als fiktiver wirtschaftlich Berechtigter.","n":["§ 3 GwG"]},{"f":"Fall: Der Geschäftsführer einer UG (Callcenter, Versicherungsvertrieb) kommt in die Kanzlei. Wie identifizieren Sie die UG?","a":"Identifizierung des Vertragspartners (§§ 10, 11 GwG): Firma, Rechtsform, Registernummer, Anschrift, gesetzliche Vertreter anhand Handelsregisterauszug (§ 12 GwG). Auftretende Person (Geschäftsführer) mit amtlichem Lichtbildausweis identifizieren und Vertretungsbefugnis prüfen. Wirtschaftlich Berechtigte ermitteln, Transparenzregister einsehen, Unstimmigkeiten melden (§ 23a GwG). Branche mit erhöhtem Risiko beachten, Dokumentation.","n":["§ 10 GwG","§ 11 GwG","§ 12 GwG"]}],"b":["Welche Identifizierungspflichten bestehen nach § 10 GwG?","Fall: GF einer UG (Callcenter, Versicherungsvertrieb) kommt in die Kanzlei. Wie erfolgt die Identifizierung der UG?","Ein neuer Mandant mit fünf Kantinen wünscht betriebswirtschaftliche Beratung. Was ist vor Beginn zu tun?","Neumandat: Identifizierung nach dem GwG"],"u":false,"w":2.95},{"i":"br-gwg-verdachtsmeldung","f":"Berufsrecht","t":"GwG: Verdachtsmeldung, FIU, Beraterprivileg","n":7,"q":8,"k":{"Thüringen":1,"Bayern-München":3,"Bayern-Nürnberg":2,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Thüringen":1,"Bayern-München":4,"Bayern-Nürnberg":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":5,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Wann muss der Steuerberater eine Geldwäscheverdachtsmeldung abgeben und muss er immer melden?","a":"Bei Tatsachen, die darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand aus einer strafbaren Handlung (auch Steuerhinterziehung) stammt oder mit Terrorismusfinanzierung zusammenhängt: unverzüglich an die FIU über goAML (§ 43 Abs. 1 GwG). Beraterprivileg: keine Meldepflicht für Informationen aus einem der Schweigepflicht unterliegenden Mandatsverhältnis (§ 43 Abs. 2 GwG). Rückausnahme: Meldepflicht, wenn der Steuerberater weiß, dass der Mandant die Beratung für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder eine andere Straftat nutzt.","n":["§ 43 GwG"]},{"f":"Fall: Ein Kaufpreis wird bar beziehungsweise in Bitcoin gezahlt, zudem fließen hohe Beträge ohne erkennbare Herkunft zu. Was ist zu tun?","a":"Typische Anhaltspunkte für Geldwäsche: Herkunft der Mittel aufklären und dokumentieren, verstärkte Sorgfaltspflichten (§ 15 GwG). Beim Erwerb inländischer Immobilien, auch über Anteile an grundbesitzenden Gesellschaften, darf die Gegenleistung nicht in Bargeld, Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelsteinen erbracht werden (§ 16a GwG); eine Zahlung in Bitcoin ist dort also ebenso unzulässig wie eine Barzahlung. Bei Verdacht Meldung an die FIU, Beraterprivileg und Rückausnahme prüfen; nicht an der Verschleierung mitwirken, gegebenenfalls Mandat niederlegen.","n":["§ 43 GwG","§ 15 GwG","§ 16a GwG"]}],"b":["An wen sind Geldwäscheverdachtsmeldungen zu richten?","Welche Pflichten hat der StB bei Verdacht auf Geldwäsche?","Der Kaufpreis wird bar (oder in Bitcoin) gezahlt. Problem?","Fall: Mandant hat hohen unüblichen Geldzufluss ohne Herkunftsangabe. Woran muss man denken?"],"u":true,"w":5.35,"fe":[{"falsch":"Meldung nach § 138a AO","richtig":"Verdachtsmeldung an die FIU nach § 43 GwG; § 138a AO betrifft den länderbezogenen Bericht.","n":["§ 43 GwG","§ 138a AO"]}]},{"i":"br-gwg-pep","f":"Berufsrecht","t":"GwG: PEP, Risikobranchen, verstärkte Sorgfalt","n":2,"q":2,"k":{"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Was sind PEP und welche Branchen gelten nach GwG als risikobehaftet?","a":"Politisch exponierte Personen (§ 1 Abs. 12 GwG): Personen mit hochrangigem öffentlichen Amt, unter anderem Regierungsmitglieder, Abgeordnete, hohe Richter, Botschafter, Mitglieder der Leitungs- und Aufsichtsorgane staatseigener Unternehmen; dazu Familienmitglieder und bekanntermaßen nahestehende Personen. Folge: verstärkte Sorgfaltspflichten (§ 15 GwG). Risikobranchen: bargeldintensive Geschäfte (Gastronomie, Kfz-Handel, Bau), Immobilien, Kunst, Glücksspiel, Kryptowerte.","n":["§ 1 Abs. 12 GwG","§ 15 GwG"]},{"f":"Fall: Neue Mandanten, Ehemann Lehrer, Ehefrau Aufsichtsrätin bei einem bundeseigenen Unternehmen. Was ist nach GwG zu prüfen?","a":"Die Ehefrau ist als Mitglied des Aufsichtsorgans eines staatseigenen Unternehmens PEP, der Ehemann als Familienmitglied ebenfalls erfasst. Verstärkte Sorgfaltspflichten: Zustimmung der Kanzleileitung zur Mandatsannahme, Herkunft von Vermögen und Mitteln klären, verstärkte laufende Überwachung, Dokumentation (§ 15 GwG).","n":["§ 1 Abs. 12 GwG","§ 15 GwG"]}],"b":["Welche Branchen sind nach GwG risikobehaftet und was sind PEP?","Fall: Neue Mandanten, Ehemann Lehrer, Ehefrau Aufsichtsrätin bei einem bundeseigenen Unternehmen. Was ist nach dem GwG zu prüfen?"],"u":false,"w":1.55},{"i":"br-gwg-aufsicht","f":"Berufsrecht","t":"GwG: Geldwäschebeauftragter, Aufsicht, Sanktionen","n":3,"q":4,"k":{"Düsseldorf":2,"Bayern-München":1},"kq":{"Düsseldorf":2,"Bayern-München":2},"y":{"2022":1,"2024":2},"c":[{"f":"Wer ist in der Kanzlei für das GwG verantwortlich, wer überwacht und wer ahndet Verstöße?","a":"Verantwortlich ist die Kanzleileitung; ein Geldwäschebeauftragter nebst Stellvertreter ist zu bestellen, wenn die Aufsichtsbehörde es anordnet (§ 7 GwG); Kammern haben dafür teilweise Allgemeinverfügungen für größere Kanzleien erlassen. Aufsichtsbehörde ist die jeweilige Steuerberaterkammer, nicht die BStBK (§ 50 GwG). Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten (§ 56 GwG): Geldbuße bis 150.000 € bei Vorsatz, sonst bis 100.000 €; bei schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstößen bis 1 Mio. € oder bis zum Zweifachen des wirtschaftlichen Vorteils (§ 56 Abs. 3 GwG).","n":["§ 7 GwG","§ 50 GwG","§ 56 GwG"]}],"b":["Wer ahndet Verstöße gegen das Geldwäschegesetz?","Wer kümmert sich in der Kanzlei um die Einhaltung des GwG?","Was muss eine große Kanzlei zur Einhaltung des GwG erfüllen?"],"u":true,"w":1.85},{"i":"br-transparenzregister","f":"Berufsrecht","t":"Transparenzregister","n":4,"q":4,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Bayern-München":2,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Bayern-München":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":1},"c":[{"f":"Was ist das Transparenzregister und was gilt für Meldungen und Verstöße?","a":"Register der wirtschaftlich Berechtigten juristischer Personen und eingetragener Personengesellschaften (§§ 18 ff. GwG), geführt vom Bundesanzeiger Verlag. Seit 1.8.2021 Vollregister: Mitteilungspflicht der Gesellschaften (§ 20 GwG) ohne Mitteilungsfiktion über andere Register. Einsicht für Verpflichtete wie Steuerberater; Unstimmigkeiten sind zu melden (§ 23a GwG). Verstoß gegen die Mitteilungspflicht ist Ordnungswidrigkeit (§ 56 GwG).","n":["§ 20 GwG","§ 23a GwG","§ 56 GwG"]}],"b":["Was ist das Transparenzregister?","Was ist das Transparenzregister?","Was gilt für die Meldung zum Transparenzregister und was ist ein Verstoß?","Transparenzregister und wirtschaftlich Berechtigte"],"u":false,"w":2.8},{"i":"br-steuerstraf-mandant","f":"Berufsrecht","t":"Steuerhinterziehung des Mandanten, Durchsuchung","n":5,"q":6,"k":{"Bayern-München":2,"Sachsen":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Sachsen":2,"Bayern-München":2,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2024":2,"2025":3},"c":[{"f":"Darf der Steuerberater einen Mandanten vertreten, der Steuern verkürzt hat, und darf er bei einer falschen Spendendeklaration mitwirken?","a":"Verteidigung und Vertretung nach der Tat sind zulässig (§ 392 AO); er darf sogar zur Selbstanzeige beraten. Mitwirkung an einer neuen falschen Erklärung (zum Beispiel Zahlungen an eigene Stiftung als Spende) ist unzulässig: Gefahr der Beihilfe beziehungsweise Mittäterschaft (§ 370 AO, § 27 StGB). Er muss den Mandanten aufklären, die Mitwirkung verweigern und gegebenenfalls das Mandat niederlegen; Verschwiegenheit bleibt bestehen, GwG-Meldepflicht prüfen.","n":["§ 392 AO","§ 370 AO","§ 27 StGB"]},{"f":"Die Steuerfahndung steht in der Kanzlei. Darf der Steuerberater Unterlagen herausgeben?","a":"Ohne Entbindung durch den Mandanten keine freiwillige Herausgabe: Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrecht (§ 102 AO, § 53 StPO), Verschwiegenheit (§ 203 StGB). Durchsuchungsbeschluss prüfen, Beschlagnahmeverbot für Berufsgeheimnisträger beachten (§ 97 StPO), wobei Buchhaltungsunterlagen des Mandanten nach Rechtsprechung oft nicht geschützt sind. Gegen Beschlagnahme Widerspruch erklären und protokollieren lassen, Mandanten informieren.","n":["§ 102 AO","§ 53 StPO","§ 97 StPO"]}],"b":["Steuerverkürzung durch den Mandanten: ist Vertretung möglich?","Die Steuerfahndung steht in der Kanzlei. Darf der StB Unterlagen herausgeben?","Mandant will keine Selbstanzeige: Verschwiegenheit und Mandatsniederlegung","Mandant will Zinseinkünfte verschweigen"],"u":false,"w":3.95},{"i":"so-gewerbeanmeldung","f":"Sonstiges","t":"Gewerbeanmeldung und Existenzgründung","n":3,"q":4,"k":{"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Baden-Württemberg":4},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Fall: Ein Arbeitsloser will sich mit einem Hausmeisterservice selbständig machen. Was muss er beim Gewerbeamt, bei der IHK und beim Finanzamt beachten?","a":"Gewerbeanzeige nach § 14 GewO beim Gewerbeamt, Gebühr je nach Gemeinde (meist etwa 20 bis 60 €). Hausmeisterdienste sind kein zulassungspflichtiges Handwerk, also keine Meisterpflicht. Pflichtmitgliedschaft in der IHK; Existenzgründer und Kleingewerbetreibende mit geringem Gewinn sind von Beiträgen teilweise befreit. Finanzamt: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch; Kleinunternehmerregelung prüfen: seit 2025 Vorjahr höchstens 25.000 €, laufendes Jahr höchstens 100.000 €; im Gründungsjahr darf der Gesamtumsatz im laufenden Jahr 25.000 € nicht überschreiten (§ 19 Abs. 2 UStG). Berufsgenossenschaft anmelden.","n":["§ 14 GewO","§ 19 UStG"],"xu":true}],"b":["Was muss der Gründer bei der IHK beachten?","Fall: Arbeitsloser will sich mit Hausmeisterservice selbständig machen. Was raten Sie ihm?","Schreiner macht sich selbständig: Aufgaben des Steuerberaters"],"u":true,"w":2.1},{"i":"so-steuerbegriff","f":"Sonstiges","t":"Steuerbegriff und Zweck der Steuern","n":2,"q":2,"k":{"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Was sind Steuern und welchem Zweck dienen sie?","a":"Steuern sind Geldleistungen, die nicht Gegenleistung für eine besondere Leistung sind und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft; Einnahmeerzielung kann Nebenzweck sein (§ 3 Abs. 1 AO). Zwecke: Finanzierung des Staates (Fiskalzweck), Lenkung (zum Beispiel Tabaksteuer, CO2), Umverteilung. Abgrenzung zu Gebühren und Beiträgen (Gegenleistung).","n":["§ 3 Abs. 1 AO"]}],"b":["Was sind Steuern und welchem Zweck dienen sie?","Definition der Steuer"],"u":false,"w":1.55},{"i":"so-steuerarten","f":"Sonstiges","t":"Steuerarten und Einteilung","n":4,"q":4,"k":{"Düsseldorf":2,"Bayern-München":2},"kq":{"Düsseldorf":2,"Bayern-München":2},"y":{"2023":2,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Welche Steuerarten kennen Sie und wie ordnen Sie die Erbschaftsteuer ein?","a":"Einteilungen: Besitz-, Verkehr- und Verbrauchsteuern; direkte und indirekte Steuern; Personen- und Realsteuern; nach Ertragshoheit Bundes-, Landes-, Gemeinde- und Gemeinschaftsteuern. Erbschaftsteuer: Erbanfallsteuer, direkte Personensteuer, systematisch meist den Besitzsteuern zugerechnet (Besteuerung des Vermögenszuwachses), teils als Verkehrsteuer eingeordnet; Ertragshoheit der Länder (Art. 106 Abs. 2 GG).","n":["Art. 106 Abs. 2 GG"]}],"b":["Welche Steuerarten kennen Sie?","Welche Steuerarten gibt es und um welche Steuerart handelt es sich bei der Erbschaftsteuer?","Welche weiteren Einteilungen der Steuern kennen Sie?","Aufkommensstärkste Steuern"],"u":false,"w":2.65},{"i":"so-ertragshoheit","f":"Sonstiges","t":"Ertragshoheit Art. 106 GG","n":3,"q":3,"k":{"Niedersachsen":1,"Bayern-Nürnberg":2},"kq":{"Niedersachsen":1,"Bayern-Nürnberg":2},"y":{"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Welche Steuern stehen dem Bund, den Ländern, den Gemeinden zu und was sind Gemeinschaftsteuern?","a":"Bund (Art. 106 Abs. 1 GG): Verbrauchsteuern außer Biersteuer (Energie, Strom, Tabak, Kaffee, Alkohol, Schaumwein), Kfz-Steuer, Versicherungsteuer, Solidaritätszuschlag. Länder (Abs. 2): Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, Biersteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer. Gemeinden (Abs. 6): Grundsteuer, Gewerbesteuer, örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern. Gemeinschaftsteuern (Abs. 3): ESt, KSt, USt; ESt 42,5 % Bund, 42,5 % Länder, 15 % Gemeinden, KSt hälftig. Zölle stehen der EU zu.","n":["Art. 106 GG"]}],"b":["Definieren Sie Bundessteuern und Gemeinschaftsteuern mit Beispielen.","Nennen Sie Beispiele für Gemeinschafts-, Bundes-, Länder- und Gemeindesteuern.","Welche Steuern stehen wem zu, welche nur dem Bund und welche Verteilungen gibt es?"],"u":false,"w":2.4,"fe":[{"falsch":"Bund, Länder und Gemeinden","richtig":"Bund und Länder je zur Hälfte; Gemeinden sind nicht beteiligt.","n":["Art. 106 Abs. 3 GG"]}]},{"i":"so-hoheiten-gesetzgebung","f":"Sonstiges","t":"Steuerhoheiten, Gesetzgebung, Finanzverwaltung","n":6,"q":6,"k":{"Hessen":1,"Niedersachsen":1,"Düsseldorf":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Bayern-München":1,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Rheinland-Pfalz":1,"Hessen":1,"Niedersachsen":1,"Düsseldorf":1,"Bayern-München":1,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2023":1,"2024":4,"2025":1},"c":[{"f":"Welche Hoheiten gibt es im Steuerrecht und wer erlässt die Steuergesetze?","a":"Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Ertragshoheit. Gesetzgebung (Art. 105 GG): ausschließlich Bund für Zölle; konkurrierend für die übrigen Steuern, wenn ihm das Aufkommen ganz oder teilweise zusteht; Länder für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern; Grundsteuer mit Öffnungsklausel für die Länder. Verfahren: Bundestag beschließt, Bundesrat muss zustimmen, wenn Ländern oder Gemeinden das Aufkommen ganz oder teilweise zufließt (Art. 105 Abs. 3 GG).","n":["Art. 105 GG"]},{"f":"Gibt es eine Bundessteuerverwaltung und wie ist eine Landesfinanzverwaltung aufgebaut?","a":"Keine einheitliche Bundessteuerverwaltung. Bundesfinanzbehörden (Zoll, BZSt) verwalten Zölle, bundesgesetzliche Verbrauchsteuern, Einfuhrumsatzsteuer und Kfz-Steuer; die übrigen Steuern verwalten die Landesfinanzbehörden, Bundessteuern im Auftrag des Bundes (Art. 108 GG); Realsteuern weitgehend die Gemeinden. Aufbau zum Beispiel in Bayern: Finanzministerium als oberste Behörde, Landesamt für Steuern, Finanzämter mit Außenstellen.","n":["Art. 108 GG"]}],"b":["Wer erlässt Gesetze?","Wer macht die Steuergesetze?","Welche Hoheiten im Steuerrecht kennen Sie neben der Ertragshoheit?","Wie werden Gesetze erlassen und welche Gesetzgebungskompetenzen gibt es?"],"u":false,"w":4.2},{"i":"so-verbrauch-verkehrsteuern","f":"Sonstiges","t":"Verbrauch- und Verkehrsteuern","n":4,"q":9,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Unbekannt":1,"Hessen":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Unbekannt":4,"Hessen":2,"Düsseldorf":2},"y":{"2023":1,"2025":3},"c":[{"f":"Wie grenzen sich Verkehr- und Verbrauchsteuern ab? Nennen Sie Beispiele und sagen Sie, wer Verbrauchsteuern erhebt.","a":"Verkehrsteuern knüpfen an Rechtsvorgänge oder Akte des Rechtsverkehrs an: USt, Grunderwerbsteuer, Versicherungsteuer, Rennwett- und Lotteriesteuer. Verbrauchsteuern belasten den Verbrauch bestimmter Waren, entstehen meist bei Entnahme aus dem Steuerlager: Energie-, Strom-, Tabak-, Kaffee-, Alkohol-, Schaumwein-, Alkopop-, Biersteuer. Verwaltet von der Zollverwaltung (Hauptzollämter).","n":[]},{"f":"Wie hoch ist die Versicherungsteuer und fällt sie auf Kfz-, Renten- und Krankenversicherungsbeiträge an? Was ist mit der CO2-Bepreisung?","a":"Regelsatz 19 % des Versicherungsentgelts, für einzelne Sparten abweichende Sätze. Kfz-Versicherung: ja; Lebens-, Renten- und Krankenversicherung: steuerfrei. CO2-Bepreisung nach BEHG ist keine Steuer im Rechtssinn, sondern nationaler Zertifikatehandel: 2025 55 €/t, 2026 Preiskorridor 55 bis 65 €/t, für 2027 hat der Bundestag am 15.10.2026 mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des BEHG die Fortführung des Korridors von 55 bis 65 €/t beschlossen. Der EU-Emissionshandel ETS 2 für Gebäude und Verkehr wurde auf 2028 verschoben und soll dann das nationale System ablösen.","n":["§ 4 VersStG"]}],"b":["Wer erhebt Verbrauchsteuern?","Nennen Sie eine Verbrauchsteuer.","Nennen Sie Verbrauch- beziehungsweise Verkehrsteuern und Zölle.","Welche Steuern fallen beim Kauf von Zigaretten an?"],"u":true,"w":3.1},{"i":"so-zoelle","f":"Sonstiges","t":"Zölle und Incoterms","n":1,"q":2,"k":{"Hessen":1},"kq":{"Hessen":2},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Wo fallen Zölle an, was kann eine Bank mit Zöllen zu tun haben und was sind Incoterms?","a":"Zölle fallen bei der Einfuhr aus Drittstaaten in die EU an (Unionszollkodex, gemeinsamer Zolltarif); das Aufkommen steht der EU zu. Bank: zum Beispiel Einfuhr von Gold, Edelmetallen oder Kunstwerken, Barmittelkontrolle, Zollsicherheiten. Incoterms: Lieferklauseln der Internationalen Handelskammer (zum Beispiel EXW, FOB, CIF, DAP, DDP), regeln Gefahrübergang, Kostenverteilung und wer die Verzollung übernimmt.","n":[]}],"b":["Was sind INCOTERMS und wo fallen Zölle überhaupt an?"],"u":false,"w":0.85},{"i":"so-auslegung","f":"Sonstiges","t":"Gesetzesauslegung","n":2,"q":2,"k":{"Köln":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":1,"Köln":1},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Welche Methoden der Gesetzesauslegung gibt es? Wenden Sie sie auf eine Norm an.","a":"Grammatikalisch (Wortlaut), systematisch (Stellung im Gesetz, Zusammenhang), historisch (Entstehungsgeschichte, Gesetzesbegründung), teleologisch (Sinn und Zweck); dazu verfassungs- und unionsrechtskonforme Auslegung. Im Steuerrecht Grenze des Wortlauts bei belastender Analogie. In der Prüfung: Norm lesen, Tatbestandsmerkmale benennen, Ergebnis begründen.","n":[]}],"b":["Welche Methoden der Gesetzesauslegung gibt es?","Kfz-Steuer: Auslegung und Anwendung der Normen, Argumentation (Einzelfragen nicht protokolliert)."],"u":false,"w":1.55},{"i":"so-existenzminimum","f":"Sonstiges","t":"Steuerliches Existenzminimum, Grundfreibetrag, Kindergeld","n":1,"q":3,"k":{"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":3},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Warum müssen Grund- und Kinderfreibetrag regelmäßig angehoben werden und wie oft wird der Existenzminimumbericht erstellt?","a":"Verfassungsgebot: das sozialhilferechtliche Existenzminimum darf nicht besteuert werden (BVerfG); steigen Lebenshaltungskosten beziehungsweise Bürgergeld, müssen die Freibeträge folgen. Die Bundesregierung legt alle zwei Jahre einen Existenzminimumbericht vor. Werte 2026: Grundfreibetrag 12.348 €, Kinderfreibetrag 6.828 € zuzüglich BEA-Freibetrag 2.928 €, Kindergeld 259 € monatlich.","n":["§ 32a EStG","§ 32 Abs. 6 EStG"]},{"f":"Der Kinderfreibetrag entlastet beim Spitzensteuersatz stärker als das Kindergeld. Muss das Kindergeld verfassungsrechtlich angehoben werden?","a":"Nein. Der Freibetrag stellt nur das Existenzminimum des Kindes steuerfrei; seine höhere Wirkung bei hohem Einkommen folgt aus dem progressiven Tarif und dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Verfassungsrechtlich geboten ist nur die Steuerfreistellung des Existenzminimums (BVerfG-Rechtsprechung seit 1990er Jahren), die Günstigerprüfung (§ 31 EStG) sichert sie ab.","n":["§ 31 EStG"]}],"b":["Warum müssen Grund- und Kinderfreibetrag angehoben werden?"],"u":false,"w":0.7},{"i":"so-verfassung-steuern","f":"Sonstiges","t":"Verfassungsprinzipien und BVerfG-Rechtsprechung","n":4,"q":4,"k":{"Bayern-München":2,"Sachsen":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-München":2,"Sachsen":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Wie wird der Grundrechtseingriff durch Steuererhebung gerechtfertigt und welche aktuellen BVerfG-Entscheidungen zum Steuerrecht kennen Sie?","a":"Rechtfertigung: Gleichheitssatz (Art. 3 GG) mit Leistungsfähigkeitsprinzip, Folgerichtigkeit; bei Gebühren Äquivalenzprinzip; Sozialstaatsprinzip. Entscheidungen, zum Beispiel: Grundsteuer-Einheitswerte verfassungswidrig (2018), Erbschaftsteuer-Verschonung (2014), Nachzahlungszinsen 6 % (2021), Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß (2025). Anspruch auf effektiven Rechtsschutz: Art. 19 Abs. 4 GG.","n":["Art. 3 GG","Art. 19 Abs. 4 GG"]}],"b":["Wo ist der Anspruch auf effektiven Rechtsschutz verfassungsrechtlich verankert?","Welche aktuellen Urteile des Bundesverfassungsgerichts zum Steuerrecht kennen Sie?","Mit welchen Grundsätzen wird der Grundrechtseingriff durch Steuererhebung gerechtfertigt?","Worauf muss der Gesetzgeber beim Erlass von Steuergesetzen achten?"],"u":false,"w":2.95,"typ":"dauer"},{"i":"so-freibetrag-freigrenze","f":"Sonstiges","t":"Freibetrag und Freigrenze","n":2,"q":2,"k":{"Bayern-München":1,"Köln":1},"kq":{"Bayern-München":1,"Köln":1},"y":{"2023":2},"c":[{"f":"Was unterscheidet Freibetrag und Freigrenze? Nennen Sie Beispiele.","a":"Freibetrag: bleibt stets steuerfrei, nur der übersteigende Betrag wird besteuert (zum Beispiel Sparer-Pauschbetrag 1.000 €, Grundfreibetrag). Freigrenze: bis zur Grenze steuerfrei, bei Überschreiten ist der gesamte Betrag steuerpflichtig (zum Beispiel Sachbezüge 50 € monatlich, § 8 Abs. 2 S. 11 EStG; private Veräußerungsgeschäfte 1.000 €, § 23 Abs. 3 S. 5 EStG).","n":["§ 8 Abs. 2 EStG","§ 23 Abs. 3 EStG"]}],"b":["Was unterscheidet Freibetrag und Freigrenze?"],"u":false,"w":1.1},{"i":"so-gewst-stundung-rechtsweg","f":"Sonstiges","t":"GewSt-Stundung durch Gemeinde: Rechtsweg und Vertretung","n":1,"q":1,"k":{"Bayern-München":1},"kq":{"Bayern-München":1},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Die Gemeinde lehnt einen Gewerbesteuer-Stundungsantrag ab. Wie gehen Sie vor und darf der Steuerberater vertreten?","a":"Stundung der Gewerbesteuer ist Erhebungssache der Gemeinde (§ 222 AO über § 1 Abs. 2 AO). Rechtsbehelf: Widerspruch, soweit das Landesrecht ihn nicht abgeschafft hat, dann Klage vor dem Verwaltungsgericht. Der Steuerberater ist dort in Abgabenangelegenheiten vertretungsbefugt (§ 67 Abs. 2 VwGO).","n":["§ 222 AO","§ 1 Abs. 2 AO","§ 67 Abs. 2 VwGO"]}],"b":["Wie geht man gegen die Ablehnung eines GewSt-Stundungsantrags der Gemeinde vor, und darf der StB dort vertreten?"],"u":false,"w":0.55},{"i":"so-corona-pruefender-dritter","f":"Sonstiges","t":"Corona-Hilfen: Steuerberater als prüfender Dritter","n":1,"q":1,"k":{"Bayern-München":1},"kq":{"Bayern-München":1},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Welche Corona-Überbrückungshilfen gab es und welche Funktion hatte der Steuerberater dabei?","a":"Überbrückungshilfe I, II, III, III Plus und IV, daneben November- und Dezemberhilfe und Neustarthilfe. Anträge für die Überbrückungshilfen konnten nur über prüfende Dritte (Steuerberater, WP, vBP, RA) gestellt werden; diese mussten die Angaben plausibilisieren und die Schlussabrechnung einreichen. Folge: besondere Sorgfalts- und Haftungsrisiken, Rückforderungen bei fehlerhafter Schlussabrechnung.","n":[]}],"b":["Wie viele Corona-Überbrückungshilfen gibt es und welche Funktion hat der StB dabei?"],"u":false,"w":0.55},{"i":"so-proforma-rechnung","f":"Sonstiges","t":"Pro-forma-Rechnung","n":1,"q":1,"k":{"Hamburg":1},"kq":{"Hamburg":1},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Was ist eine Pro-forma-Rechnung?","a":"Ein als solches gekennzeichnetes Dokument, das keine Zahlung anfordert, zum Beispiel für Zollzwecke bei unentgeltlichen Lieferungen oder als verbindliches Angebot. Keine Rechnung im Sinne von § 14 UStG, berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug; bei klarer Kennzeichnung entsteht keine Steuerschuld nach § 14c UStG.","n":["§ 14 UStG","§ 14c UStG"]}],"b":["Was ist eine Pro-forma-Rechnung?"],"u":false,"w":0.7},{"i":"so-stiftung-destinataere","f":"Sonstiges","t":"Stiftung: keine Anteilseigner","n":3,"q":3,"k":{"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Hat eine Stiftung Anteilseigner?","a":"Nein. Die rechtsfähige Stiftung ist eine verselbständigte Vermögensmasse ohne Mitglieder oder Gesellschafter (§§ 80 ff. BGB). Begünstigte sind die Destinatäre, die keine Beteiligungsrechte haben. Steuerlich: Leistungen an Destinatäre einer Familienstiftung können Einkünfte aus Kapitalvermögen sein (§ 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG).","n":["§ 80 BGB","§ 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG"]}],"b":["Hat eine Stiftung Anteilseigner?","Stiftung als Alleinerbin","Stiftung statt Erben"],"u":false,"w":2.7},{"i":"so-fks-baustelle","f":"Sonstiges","t":"Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf der Baustelle","n":1,"q":1,"k":{"Hamburg":1},"kq":{"Hamburg":1},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Zollbeamte kommen auf die Baustelle. Was prüfen sie, was müssen Mitarbeiter vorzeigen und wann müssen diese angemeldet sein?","a":"Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit prüft Anmeldung zur Sozialversicherung, Mindestlohn, Leistungsmissbrauch und illegale Beschäftigung (SchwarzArbG). Im Baugewerbe müssen Beschäftigte Personalausweis oder Pass mitführen und vorlegen (§ 2a SchwarzArbG). Sofortmeldung an die Rentenversicherung spätestens bei Beschäftigungsaufnahme (§ 28a Abs. 4 SGB IV).","n":["§ 2a SchwarzArbG","§ 28a Abs. 4 SGB IV"]}],"b":["Zollbeamte kommen auf die Baustelle. Was tun sie, was müssen Mitarbeiter vorzeigen und wann müssen diese spätestens angemeldet sein?"],"u":false,"w":0.85},{"i":"as-gruendung-bg-zuschuss","f":"Arbeits-/Sozialrecht","t":"Existenzgründung: Berufsgenossenschaft und Gründungszuschuss","n":2,"q":2,"k":{"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":1,"2024":1},"c":[{"f":"Was muss der Gründer bei der Berufsgenossenschaft tun und wonach bemessen sich die Beiträge?","a":"Anmeldung bei der zuständigen BG binnen einer Woche nach Eröffnung des Unternehmens (§ 192 Abs. 1 SGB VII); Beschäftigte sind gesetzlich unfallversichert. Beitrag nach Arbeitsentgelten der Versicherten und Gefahrklasse laut Gefahrtarif. Der Unternehmer selbst ist je nach Satzung pflicht- oder freiwillig versichert.","n":["§ 192 SGB VII"]},{"f":"Welche Förderung bietet die Agentur für Arbeit Existenzgründern und unter welchen Voraussetzungen?","a":"Gründungszuschuss (§ 93 SGB III), Ermessensleistung: Anspruch auf Arbeitslosengeld mit Restanspruch von mindestens 150 Tagen, hauptberufliche Selbständigkeit, Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle, Nachweis der Kenntnisse. Höhe: sechs Monate Arbeitslosengeld plus 300 €, danach gegebenenfalls neun Monate 300 €. Alternativ Einstiegsgeld für Bürgergeld-Bezieher.","n":["§ 93 SGB III"],"xu":true}],"b":["Was muss der Gründer bei der Berufsgenossenschaft tun und wonach bemessen sich die Beiträge?","Welche Fördermittel der Agentur für Arbeit gibt es für Existenzgründer und welche Voraussetzungen?"],"u":true,"w":1.25},{"i":"as-betriebsrat","f":"Arbeits-/Sozialrecht","t":"Betriebsrat: Grundlage und Informationsrechte","n":2,"q":2,"k":{"Hamburg":1,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Hamburg":1,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Was ist die gesetzliche Grundlage einer Arbeitnehmervertretung und welche Informationsrechte hat der Betriebsrat?","a":"Betriebsverfassungsgesetz: Betriebsrat in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind (§ 1 BetrVG); im öffentlichen Dienst Personalvertretungsgesetze. Der Betriebsrat ist rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und erhält auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen (§ 80 Abs. 2 BetrVG), etwa zu Eingruppierungen. Für erforderliche Schulungen sind Betriebsratsmitglieder unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts freizustellen (§ 37 Abs. 6 BetrVG); die Schulungskosten trägt der Arbeitgeber (§ 40 Abs. 1 BetrVG).","n":["§ 1 BetrVG","§ 80 Abs. 2 BetrVG","§ 37 Abs. 6 BetrVG","§ 40 Abs. 1 BetrVG"]}],"b":["Was ist die gesetzliche Grundlage einer Arbeitnehmervertretung?","Fall: Ein Prüfer verlangt Unterlagen zu tariflicher Eingruppierung, tariflicher Entwicklung und Fortbildungen der Betriebsratsmitglieder: Arbeiten mit dem Gesetz?"],"u":true,"w":1.55},{"i":"as-betriebsuebergang","f":"Arbeits-/Sozialrecht","t":"Betriebsübergang § 613a BGB beim Asset Deal","n":2,"q":2,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Welche Verträge gehen beim Asset Deal über und was können Mitarbeiter tun?","a":"Arbeitsverhältnisse gehen kraft Gesetzes auf den Erwerber über (§ 613a Abs. 1 BGB); andere Verträge nur mit Zustimmung des Vertragspartners. Kündigung wegen des Übergangs ist unwirksam (Abs. 4). Arbeitnehmer sind zu unterrichten (Abs. 5) und können binnen eines Monats widersprechen (Abs. 6); dann bleibt das Arbeitsverhältnis beim Veräußerer, gegebenenfalls mit Risiko einer betriebsbedingten Kündigung.","n":["§ 613a BGB"]}],"b":["Welche Verträge gehen beim Asset Deal über und was können Mitarbeiter bei Widerspruch tun?","Übergang des Arbeitsverhältnisses beim Betriebserwerb (§ 613a BGB)"],"u":false,"w":1.55},{"i":"as-einstellung","f":"Arbeits-/Sozialrecht","t":"Einstellung von Mitarbeitern: Meldungen, Jugendliche","n":2,"q":4,"k":{"Hamburg":1,"Unbekannt":1},"kq":{"Hamburg":2,"Unbekannt":2},"y":{"2025":2},"c":[{"f":"Der Geschäftsführer möchte Mitarbeiter einstellen. Was ist zu tun und welche Daten werden benötigt?","a":"Betriebsnummer bei der Bundesagentur für Arbeit, Anmeldung bei der Krankenkasse als Einzugsstelle (DEÜV-Meldung), in bestimmten Branchen Sofortmeldung, Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft, Lohnsteuer über ELStAM. Daten: Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse, Bankverbindung, Kinder, Arbeitsvertrag und Nachweis der Arbeitsbedingungen.","n":["§ 28a SGB IV"]},{"f":"Kann der Geschäftsführer seinen 15-jährigen Sohn einstellen?","a":"Ja, unter Beachtung des Jugendarbeitsschutzgesetzes: mit 15 ist er Jugendlicher, solange er vollzeitschulpflichtig ist, gelten jedoch die Regeln für Kinder (§ 2 Abs. 3 JArbSchG); in den Ferien höchstens vier Wochen im Jahr (§ 5 Abs. 4 JArbSchG). Steuerlich Fremdvergleich bei Angehörigenarbeitsverträgen. Minderjährige ohne Berufsabschluss haben keinen Anspruch auf Mindestlohn (§ 22 Abs. 2 MiLoG).","n":["§ 2 JArbSchG","§ 5 JArbSchG","§ 22 Abs. 2 MiLoG"]},{"f":"Kann ein Arbeitsvertrag konkludent zustande kommen, und welche Form gilt für Arbeitsvertrag und Kündigung?","a":"Der Arbeitsvertrag ist formfrei und kann auch durch tatsächliche Arbeitsaufnahme mit Wissen und Willen des Arbeitgebers zustande kommen (§ 611a BGB). Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Vertragsbedingungen aber nachweisen (Nachweisgesetz); seit 2025 genügt dafür grundsätzlich die Textform, wenn der Arbeitnehmer nicht die Schriftform verlangt und die Branche nicht unter § 2a SchwarzArbG fällt. Ein Verstoß macht den Vertrag nicht unwirksam, ist aber eine Ordnungswidrigkeit. Befristungen bedürfen der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG), ebenso Kündigung und Aufhebungsvertrag (§ 623 BGB); die elektronische Form ist dort ausgeschlossen.","n":["§ 611a BGB","§ 623 BGB","§ 14 Abs. 4 TzBfG","NachwG"],"xu":true}],"b":["Kann der GF seinen 15-jährigen Sohn einstellen?","Kann ein Arbeitsvertrag durch tatsächliche Arbeitsaufnahme konkludent zustande kommen?"],"u":false,"w":1.7},{"i":"as-gesellschafter-gf-sv","f":"Arbeits-/Sozialrecht","t":"Gesellschafter-Geschäftsführer in der Sozialversicherung","n":1,"q":1,"k":{"Hamburg":1},"kq":{"Hamburg":1},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Wie ist der Gesellschafter-Geschäftsführer sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen?","a":"Maßgeblich ist die Rechtsmacht in der Gesellschaft: Mit mindestens 50 % der Anteile oder einer umfassenden, satzungsmäßigen Sperrminorität ist er selbständig und nicht versicherungspflichtig; Minderheitsgesellschafter ohne Sperrminorität sind nach BSG-Rechtsprechung abhängig beschäftigt. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ist bei Anmeldung ein Statusfeststellungsverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung obligatorisch (§ 7a SGB IV).","n":["§ 7 SGB IV","§ 7a SGB IV"]}],"b":["Wie ist der Gesellschafter-GF sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen?"],"u":false,"w":0.85},{"i":"as-midijob","f":"Arbeits-/Sozialrecht","t":"Midijob (Übergangsbereich)","n":1,"q":1,"k":{"Hamburg":1},"kq":{"Hamburg":1},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Was ist ein Midijob und für wen ist er vorteilhaft?","a":"Beschäftigung im Übergangsbereich mit Arbeitsentgelt oberhalb der Minijobgrenze (2026: 603 €) bis 2.000 € monatlich (§ 20 Abs. 2 SGB IV). Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung steigt gleitend an, die Rentenanwartschaften werden aber aus dem vollen Entgelt berechnet. Vorteilhaft für Geringverdiener; der Arbeitgeberanteil ist im unteren Bereich leicht erhöht.","n":["§ 20 Abs. 2 SGB IV"]}],"b":["Was ist ein Midijob und für wen ist er vorteilhaft?"],"u":false,"w":0.85},{"i":"ja-bestandteile-groessenklassen","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Jahresabschluss: Bestandteile und Größenklassen","n":7,"q":8,"k":{"Hamburg":1,"Düsseldorf":2,"Sachsen":1,"Hessen":1,"Schleswig-Holstein":1,"Köln":1},"kq":{"Hamburg":2,"Düsseldorf":2,"Sachsen":1,"Hessen":1,"Schleswig-Holstein":1,"Köln":1},"y":{"2023":3,"2025":3,"2026":1},"c":[{"f":"Welche Bestandteile hat der Jahresabschluss einer mittelgroßen GmbH und wonach richten sich die Größenklassen?","a":"Kapitalgesellschaften: Bilanz, GuV und Anhang als Einheit (§ 264 Abs. 1 S. 1 HGB); mittelgroße und große zusätzlich Lagebericht (§ 289 HGB). Größenklassen § 267 HGB (Geschäftsjahre ab 2024): klein bis 7,5 Mio. € Bilanzsumme, 15 Mio. € Umsatz, 50 Arbeitnehmer; mittelgroß bis 25 Mio. €, 50 Mio. €, 250 Arbeitnehmer; Kleinst (§ 267a HGB) bis 450.000 €, 900.000 €, 10 Arbeitnehmer. Maßgeblich: zwei von drei Merkmalen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen. Kapitalmarktorientierte KapG ohne Konzernabschluss zusätzlich Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel.","n":["§ 264 Abs. 1 HGB","§ 267 HGB","§ 267a HGB","§ 289 HGB"]},{"f":"Welche Erleichterungen bestehen für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften bei Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht?","a":"Kleine KapG: verkürzte Bilanz (§ 266 Abs. 1 S. 3 HGB), GuV ab Rohergebnis (§ 276 HGB), verkürzter Anhang (§ 288 Abs. 1 HGB), kein Lagebericht (§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB), keine Pflichtprüfung (§ 316 Abs. 1 HGB), keine latenten Steuern nach § 274 HGB (§ 274a Nr. 4 HGB). Kleinst-KapG zusätzlich: Anhang entbehrlich bei bestimmten Angaben unter der Bilanz (§ 264 Abs. 1 S. 5 HGB), stark verkürzte Bilanz und GuV, Hinterlegung statt Bekanntmachung (§ 326 Abs. 2 HGB).","n":["§ 264 Abs. 1 HGB","§ 274a HGB","§ 288 HGB","§ 326 HGB"]},{"f":"Wie kann eine GmbH ihre Bilanzsumme verringern, um in eine niedrigere Größenklasse zu fallen?","a":"Wahlrechte: aktive latente Steuern nicht ansetzen beziehungsweise mit passiven saldieren (§ 274 Abs. 1 HGB), erhaltene Anzahlungen offen von den Vorräten absetzen (§ 268 Abs. 5 S. 2 HGB), Disagio sofort als Aufwand, selbst geschaffene immaterielle VG nicht aktivieren (§ 248 Abs. 2 HGB). Sachverhaltsgestaltung vor dem Stichtag: Tilgung von Verbindlichkeiten aus liquiden Mitteln, Factoring, Sale-and-Lease-Back. Die Rechtsfolgen treten erst ein, wenn die Schwellen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB).","n":["§ 267 Abs. 4 HGB","§ 274 Abs. 1 HGB","§ 268 Abs. 5 HGB"]}],"b":["Was sind die Bestandteile des Jahresabschlusses?","Welche Erstellungspflichten bestehen je Größenklasse für Bilanz, GuV und Anhang?","Fall: Mittelgroße Maschinenbau-GmbH: welche Bestandteile hat der Jahresabschluss?","Wie kann man die Bilanzsumme verkürzen, um in eine kleinere Größenklasse zu fallen?"],"u":false,"w":5.2,"typ":"dauer"},{"i":"ja-aufstellung-feststellung-offenlegung","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des JA","n":4,"q":4,"k":{"Hamburg":1,"Sachsen":1,"Hessen":1,"Schleswig-Holstein":1},"kq":{"Hamburg":1,"Sachsen":1,"Schleswig-Holstein":1,"Hessen":1},"y":{"2023":1,"2025":3},"c":[{"f":"Welche Fristen gelten für Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses einer GmbH, und wer verhängt bei Verstößen Sanktionen?","a":"Aufstellung durch die Geschäftsführung binnen drei Monaten nach Ablauf des GJ, kleine KapG bis sechs Monate bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang (§ 264 Abs. 1 S. 3, 4 HGB); Nicht-KapG innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit (§ 243 Abs. 3 HGB). Offenlegung beim Unternehmensregister spätestens zwölf Monate nach dem Stichtag (§ 325 Abs. 1a HGB). Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz (§ 335 HGB): nach Androhung 2.500 € bis 25.000 €, ermäßigt bei Kleinst- und kleinen KapG. Steuerlich: Übermittlung als E-Bilanz mit der Steuererklärung (§ 5b EStG).","n":["§ 264 Abs. 1 HGB","§ 325 HGB","§ 335 HGB","§ 5b EStG"]},{"f":"Was unterscheidet Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses?","a":"Aufstellung: Erstellung durch die Geschäftsführung beziehungsweise den Vorstand, Unterzeichnung (§ 245 HGB). Feststellung: verbindliche Billigung durch das zuständige Organ; GmbH durch Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 1 GmbHG) binnen acht Monaten, kleine GmbH elf Monaten (§ 42a Abs. 2 GmbHG); AG regelmäßig durch Billigung des Aufsichtsrats (§ 172 AktG). Erst danach Gewinnverwendungsbeschluss.","n":["§ 245 HGB","§ 42a GmbHG","§ 46 GmbHG","§ 172 AktG"]},{"f":"Was ist der Lagebericht und worauf achtet der Abschlussprüfer beim Bestätigungsvermerk?","a":"Lagebericht (§ 289 HGB): Geschäftsverlauf und Lage, Analyse mit finanziellen Leistungsindikatoren, voraussichtliche Entwicklung mit wesentlichen Chancen und Risiken. Pflicht für mittelgroße und große KapG. Der Prüfer prüft, ob der Lagebericht mit dem JA und den Prüfungserkenntnissen in Einklang steht und Chancen und Risiken zutreffend darstellt (§ 317 Abs. 2 HGB). Ergebnis im Bestätigungsvermerk (§ 322 HGB): uneingeschränkt, eingeschränkt oder Versagung.","n":["§ 289 HGB","§ 317 HGB","§ 322 HGB"]}],"b":["Was ist der Lagebericht und worauf achtet der WP beim Testat?","Was ist der Unterschied zwischen Aufstellung und Feststellung des Jahresabschlusses?","Welche Fristen gelten für Aufstellung und Offenlegung des JA, werden Bußgelder erhoben und von wem?","Welche Pflicht zur Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses besteht handels- und steuerrechtlich?"],"u":false,"w":3.1},{"i":"buchfuehrungspflicht-gewinnermittlung","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Buchführungspflicht und Gewinnermittlungsarten","n":4,"q":6,"k":{"Sachsen":1,"Schleswig-Holstein":1,"Westfalen-Lippe":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Sachsen":2,"Schleswig-Holstein":2,"Westfalen-Lippe":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":1},"c":[{"f":"Wer ist handels- und steuerrechtlich zur Buchführung und Bilanzierung verpflichtet?","a":"Handelsrecht: jeder Kaufmann (§ 238 Abs. 1 HGB), KapG als Formkaufleute (§ 6 HGB). Befreiung für Einzelkaufleute bei Umsatz bis 800.000 € und Jahresüberschuss bis 80.000 € an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen (§ 241a HGB, seit 2024; vorher 600.000/60.000 €). Steuerrecht: derivativ § 140 AO; originär § 141 AO für Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte mit Umsatz über 800.000 € oder Gewinn über 80.000 €, Beginn nach Mitteilung des FA. Freiberufler fallen nicht unter § 141 AO.","n":["§ 238 HGB","§ 241a HGB","§ 140 AO","§ 141 AO"]},{"f":"Welche Gewinnermittlungsarten gibt es und wie ermittelt ein Freiberufler seinen Gewinn?","a":"Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG und nach § 5 EStG (Gewerbetreibende mit Buchführung, Maßgeblichkeit); Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG für Steuerpflichtige ohne Buchführungspflicht, insbesondere Freiberufler: Zufluss-/Abflussprinzip (§ 11 EStG), Übermittlung Anlage EÜR, AfA und nicht abnutzbares AV besonders geregelt. Daneben Durchschnittssätze (§ 13a EStG) und Tonnagegewinn (§ 5a EStG).","n":["§ 4 Abs. 1 EStG","§ 4 Abs. 3 EStG","§ 5 EStG","§ 11 EStG"]},{"f":"Fall: BV 31.12.02 300.000 €, BV 31.12.01 250.000 €, Entnahmen 60.000 €, Einlagen 20.000 €. Wie hoch ist der Gewinn?","a":"§ 4 Abs. 1 S. 1 EStG: 300.000 − 250.000 + 60.000 − 20.000 = 90.000 €. Entnahmen werden hinzugerechnet, weil sie das BV ohne betriebliche Veranlassung gemindert haben; Einlagen werden abgezogen, weil sie das BV ohne betrieblichen Erfolg erhöht haben.","n":["§ 4 Abs. 1 EStG"]}],"b":["Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?","Wer ist nach § 238 HGB buchführungspflichtig?","Wie ermitteln Freiberufler ihren Gewinn (EÜR)?","Karnevalsverein mit Gastwirtschaft: Buchführungspflicht nach §§ 140, 141 AO und Kaufmann"],"u":false,"w":2.8},{"i":"inventar-inventur","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Inventar und Inventurverfahren","n":1,"q":4,"k":{"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":4},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Was ist ein Inventar, wo ist es geregelt und wie hängt es mit der Bilanz zusammen?","a":"Inventar: Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert zu Beginn des Handelsgewerbes und zum Schluss jedes GJ (§ 240 Abs. 1, 2 HGB). Grundlage ist die Inventur (körperliche beziehungsweise buchmäßige Bestandsaufnahme). Die Bilanz ist die verdichtete Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital auf Basis des Inventars (§ 242 HGB); Wert = Menge laut Inventur mal Bewertung (AK/HK, Niederstwert).","n":["§ 240 HGB","§ 242 HGB"]},{"f":"Wie und wann kann die Inventur durchgeführt werden?","a":"Stichtagsinventur zeitnah, in der Regel innerhalb von zehn Tagen vor oder nach dem Stichtag (R 5.3 Abs. 1 EStR). Vor- oder nachverlegte Inventur innerhalb von drei Monaten vor bis zwei Monaten nach dem Stichtag mit wertmäßiger Fort- beziehungsweise Rückrechnung (§ 241 Abs. 3 HGB). Permanente Inventur über Lagerbuchführung mit mindestens einmal jährlicher körperlicher Aufnahme (§ 241 Abs. 2 HGB). Stichprobeninventur (§ 241 Abs. 1 HGB). Vereinfachungen: Festwert und Gruppenbewertung (§ 240 Abs. 3, 4 HGB).","n":["§ 241 HGB","§ 240 Abs. 3 HGB","§ 240 Abs. 4 HGB"]},{"f":"Fall: GmbH stellt ihr Wirtschaftsjahr 01.05. bis 30.04. auf das Kalenderjahr um. Wann ist eine Inventur nötig und genügt eine?","a":"Umstellung auf das Kalenderjahr ist ohne Zustimmung des FA möglich (§ 4a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 EStG, § 7 Abs. 4 KStG), Satzungsänderung mit HR-Eintragung erforderlich. Es entsteht ein Rumpfwirtschaftsjahr 01.05. bis 31.12.; Inventur zum 30.04. und zum 31.12. Eine einzige körperliche Aufnahme deckt beide Stichtage wegen der Fristen des § 241 Abs. 3 HGB (drei Monate vor, zwei Monate nach) nicht ab; nur mit permanenter Inventur reicht eine jährliche körperliche Aufnahme.","n":["§ 4a EStG","§ 7 Abs. 4 KStG","§ 241 HGB"]}],"b":["Was ist ein Inventar und wo ist es geregelt?"],"u":false,"w":0.85},{"i":"bilanz-gliederung-guv","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Bilanzgliederung, Bilanzveränderungen, GuV-Verfahren","n":6,"q":6,"k":{"Hamburg":1,"Düsseldorf":2,"Berlin":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Düsseldorf":2,"Hamburg":1,"Berlin":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":3},"c":[{"f":"Was ist eine Bilanz, wie ist sie gegliedert und was ist ein Aktivtausch?","a":"Bilanz: Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva, Mittelverwendung) und Kapital (Passiva, Mittelherkunft) zum Stichtag (§ 242 Abs. 1 HGB). KapG-Gliederung § 266 HGB: Aktiva A. Anlagevermögen, B. Umlaufvermögen, C. RAP, D. aktive latente Steuern, E. aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung; Passiva A. Eigenkapital, B. Rückstellungen, C. Verbindlichkeiten, D. RAP, E. passive latente Steuern. Bilanzveränderungen: Aktivtausch (zum Beispiel Maschinenkauf gegen Bank), Passivtausch, Aktiv-Passiv-Mehrung, Aktiv-Passiv-Minderung.","n":["§ 242 HGB","§ 266 HGB"]},{"f":"Welche Verfahren zur Aufstellung der GuV gibt es?","a":"Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB): alle Aufwendungen der Periode nach Arten, Korrektur über Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen. Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 3 HGB): Umsatzerlöse abzüglich Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsätze erbrachten Leistungen, gegliedert nach Funktionsbereichen. Jahresergebnis ist identisch; beim UKV Angabe von Material- und Personalaufwand im Anhang (§ 285 Nr. 8 HGB).","n":["§ 275 HGB","§ 285 Nr. 8 HGB"]},{"f":"Ihnen wird eine Bilanz vorgelegt. Wie gehen Sie vor, um Fehler zu finden?","a":"Formell: Gliederung nach § 266 HGB, Summengleichheit, Postenbezeichnungen, Ausweis (zum Beispiel Bürgschaften unter der Bilanz, § 251 HGB). Ansatz: Vollständigkeit und Verrechnungsverbot (§ 246 HGB), Ansatzverbote (zum Beispiel Gründungskosten, § 248 Abs. 1 HGB). Bewertung: AK/HK als Obergrenze, Niederstwertprinzip, Erfüllungsbetrag. Typische Fehler: Rückstellungen und Verbindlichkeiten vertauscht, Anzahlungen als RAP, falsche Eigenkapitalgliederung, nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag auf der Passivseite statt auf der Aktivseite.","n":["§ 266 HGB","§ 246 HGB","§ 248 HGB"]}],"b":["Was ist ein Aktivtausch?","Was ist eine Bilanz und wie ist sie gegliedert?","Eine Bilanz wird ausgeteilt: Finden Sie die Fehler.","Welche zwei Verfahren zur Aufstellung der GuV gibt es?"],"u":false,"w":4.5,"typ":"dauer"},{"i":"eroeffnungsbilanz-gruendung-gmbh","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Eröffnungsbilanz und Gründungskosten der GmbH","n":4,"q":4,"k":{"Hamburg":2,"Niedersachsen":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Hamburg":2,"Niedersachsen":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Fall: Bargründung einer GmbH. Welche ersten Buchungen fallen an und wie sieht die Eröffnungsbilanz aus?","a":"Eröffnungsbilanz zu Beginn des Handelsgewerbes (§ 242 Abs. 1 HGB). Bei Anmeldung mindestens ein Viertel jeder Einlage und insgesamt 12.500 € eingezahlt (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Buchung: Bank an gezeichnetes Kapital. Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen offen vom gezeichneten Kapital absetzen, eingeforderte, nicht eingezahlte als Forderung ausweisen (§ 272 Abs. 1 S. 2, 3 HGB). Typisch: Aktiva Bank, Passiva gezeichnetes Kapital.","n":["§ 242 HGB","§ 272 Abs. 1 HGB","§ 7 Abs. 2 GmbHG"]},{"f":"Wie unterscheiden sich Handels- und Steuerrecht bei der Behandlung von Gründungskosten?","a":"HGB: Aufwendungen für die Gründung und die Eigenkapitalbeschaffung dürfen nicht aktiviert werden (§ 248 Abs. 1 Nr. 1, 2 HGB), sofort Aufwand. Steuerrecht: Betriebsausgaben der GmbH. Übernimmt die GmbH Gründungskosten, die zivilrechtlich die Gesellschafter tragen, ist dies nur anzuerkennen, wenn die Satzung die Übernahme mit einem Gesamtbetrag ausweist (§ 26 Abs. 2 AktG analog); sonst vGA (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG).","n":["§ 248 Abs. 1 HGB","§ 8 Abs. 3 KStG"]}],"b":["Wie sieht die Eröffnungsbilanz der GmbH aus?","Was sind die ersten Buchungen und wie sieht die Eröffnungsbilanz der GmbH aus?","Wie unterscheiden sich HGB und Steuerrecht bei der Behandlung von Gründungskosten?","Eröffnungsbilanz und Inventur"],"u":false,"w":2.95,"typ":"dauer"},{"i":"gob-grundsaetze","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"GoB, Imparitätsprinzip und Bewertungsstetigkeit","n":10,"q":12,"k":{"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":7,"Thüringen":1,"Sachsen":1},"kq":{"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":8,"Thüringen":1,"Sachsen":2},"y":{"2023":2,"2024":1,"2025":7},"c":[{"f":"Was sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung und wo sind sie geregelt?","a":"Teils kodifiziert, teils ungeschrieben (§ 238 Abs. 1, § 243 Abs. 1 HGB). Allgemeine Bewertungsgrundsätze § 252 Abs. 1 HGB: Bilanzidentität, Unternehmensfortführung, Einzelbewertung und Stichtagsprinzip, Vorsichtsprinzip mit Realisations- und Imparitätsprinzip, Periodenabgrenzung, Bewertungsstetigkeit. Weitere: Vollständigkeit und Verrechnungsverbot (§ 246 Abs. 1, 2 HGB), Ansatzstetigkeit (§ 246 Abs. 3 HGB), Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2 HGB).","n":["§ 243 HGB","§ 246 HGB","§ 252 HGB"]},{"f":"Was besagen Realisations- und Imparitätsprinzip, und was ist das Gegenstück zum Verursachungsprinzip?","a":"Realisationsprinzip: Gewinne erst ausweisen, wenn sie am Absatzmarkt realisiert sind (Lieferung beziehungsweise Leistung, Gefahrübergang). Imparitätsprinzip: vorhersehbare Risiken und Verluste schon bei Entstehen bis zum Stichtag erfassen (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB): Niederstwertprinzip auf der Aktivseite, Höchstwertprinzip auf der Passivseite, Drohverlustrückstellungen. Gegenstück zur wirtschaftlichen Verursachung (Periodenabgrenzung, § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB) ist das Zufluss-/Abflussprinzip (§ 11 EStG) der Einnahmenüberschussrechnung.","n":["§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB","§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB","§ 11 EStG"]},{"f":"Was bedeutet Bewertungsstetigkeit?","a":"Die beim vorhergehenden JA angewandten Bewertungsmethoden sind beizubehalten (§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB), auch für gleichartige Zugänge. Abweichung nur in begründeten Ausnahmefällen (§ 252 Abs. 2 HGB), zum Beispiel Rechtsänderung, Konzernwechsel; Angabe und Begründung im Anhang (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB). Daneben Ansatzstetigkeit (§ 246 Abs. 3 HGB).","n":["§ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB","§ 252 Abs. 2 HGB","§ 284 Abs. 2 HGB"]}],"b":["Was ist Bewertungsstetigkeit?","Welche Bilanzierungsgrundsätze gibt es?","Was ist das Gegenstück zum Verursachungsprinzip?","Was sind die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung?"],"u":false,"w":7.75,"typ":"dauer"},{"i":"massgeblichkeit","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz","n":4,"q":4,"k":{"Baden-Württemberg":2,"Hessen":1,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":2,"Bayern-Nürnberg":1,"Hessen":1},"y":{"2022":1,"2023":1,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Was bedeutet Maßgeblichkeit, und muss die Steuerbilanz bei Ansatz und Bewertung der Handelsbilanz folgen?","a":"§ 5 Abs. 1 S. 1 Halbs. 1 EStG: Gewerbetreibende mit Buchführung setzen das BV an, das nach den handelsrechtlichen GoB auszuweisen ist. Durchbrechungen durch steuerliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte (§ 5 Abs. 1a bis 6, §§ 6, 7 EStG), zum Beispiel Drohverlustrückstellungsverbot, Bewertung von Rückstellungen. Steuerliche Wahlrechte können unabhängig von der HB ausgeübt werden (§ 5 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG), Voraussetzung laufend zu führende Verzeichnisse (§ 5 Abs. 1 S. 2, 3 EStG). Umgekehrte Maßgeblichkeit seit BilMoG abgeschafft.","n":["§ 5 Abs. 1 EStG","§ 5 Abs. 4a EStG","§ 6 EStG"]},{"f":"Wie werden Vermögensgegenstände handelsrechtlich angesetzt und wie weicht das Steuerrecht ab?","a":"HGB: Ansatzpflicht für VG im wirtschaftlichen Eigentum (§ 246 Abs. 1 HGB), Wahlrechte zum Beispiel selbst geschaffene immaterielle VG des AV (§ 248 Abs. 2 HGB), Disagio (§ 250 Abs. 3 HGB). Steuerlich (BFH GrS 1969): handelsrechtliche Aktivierungsgebote und -wahlrechte führen zu Aktivierungsgeboten, Passivierungsverbote und -wahlrechte zu Passivierungsverboten, soweit keine steuerliche Sonderregel besteht. Daher Disagio steuerlich Pflicht-ARAP, selbst geschaffene immaterielle WG des AV Ansatzverbot (§ 5 Abs. 2 EStG).","n":["§ 246 Abs. 1 HGB","§ 248 Abs. 2 HGB","§ 5 Abs. 2 EStG"]},{"f":"Was ist zu beachten, wenn handels- und steuerrechtliche AfA voneinander abweichen?","a":"Abweichung über steuerliches Wahlrecht (zum Beispiel degressive oder Sonder-AfA nur in der StB) ist zulässig; Aufnahme in das besondere, laufend zu führende Verzeichnis (§ 5 Abs. 1 S. 2 EStG). Folge: temporäre Differenz; bei mittelgroßen und großen KapG latente Steuern (§ 274 HGB): passive Pflicht, aktive Wahlrecht. Umsetzung über eigene Steuerbilanz oder Überleitungsrechnung (§ 60 Abs. 2 EStDV) und E-Bilanz.","n":["§ 5 Abs. 1 EStG","§ 274 HGB","§ 60 Abs. 2 EStDV"]}],"b":["Was ist die Maßgeblichkeit?","Muss die Steuerbilanz bei Ansatz und Bewertung der Handelsbilanz folgen?","Was ist zu beachten, wenn handels- und steuerrechtliche AfA voneinander abweichen?","Wie werden Vermögensgegenstände im Handelsrecht bilanziert und wie unterscheidet sich das Steuerrecht?"],"u":false,"w":2.55,"typ":"dauer"},{"i":"wertaufhellung","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Wertaufhellende und wertbegründende Tatsachen","n":7,"q":8,"k":{"Baden-Württemberg":3,"Hessen":1,"Sachsen":1,"Bayern-München":1,"Unbekannt":1},"kq":{"Baden-Württemberg":3,"Hessen":1,"Sachsen":2,"Bayern-München":1,"Unbekannt":1},"y":{"2024":2,"2025":5},"c":[{"f":"Was unterscheidet wertaufhellende von wertbegründenden Tatsachen?","a":"Wertaufhellend: Umstände, die am Stichtag objektiv bestanden, aber erst zwischen Stichtag und Aufstellung bekannt werden; zu berücksichtigen (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 1 HGB), zum Beispiel Insolvenz eines Kunden, dessen Zahlungsunfähigkeit schon am Stichtag bestand. Wertbegründend: Ereignisse nach dem Stichtag (zum Beispiel Brand im Januar); nicht zu berücksichtigen (Stichtagsprinzip). Zeitgrenze: Aufstellung, spätestens Ende der Aufstellungsfrist.","n":["§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB","§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB"]},{"f":"Fall: Ein Reaktor auf dem Betriebsgrundstück explodiert am 01.01.2025. Was ist im JA zum 31.12.2024 zu buchen?","a":"Wertbegründendes Ereignis: keine Abschreibung und keine Rückstellung zum 31.12.2024. KapG: Angabe als Vorgang von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des GJ mit Art und finanziellen Auswirkungen im Anhang (§ 285 Nr. 33 HGB); der Nachtragsbericht ist seit BilRUG aus dem Lagebericht in den Anhang verlagert, im Lagebericht gegebenenfalls Berücksichtigung im Prognose- und Risikobericht (§ 289 Abs. 1 S. 4 HGB). Gefährdet das Ereignis die Fortführung, ist die Going-Concern-Annahme (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) zu überprüfen.","n":["§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB","§ 285 Nr. 33 HGB"]},{"f":"Fall: JA 31.12.2024; eine russische Tochtergesellschaft verliert durch Sanktionen im Februar 2025 ihre liquiden Mittel. Folgen für die Beteiligung?","a":"Sanktionen nach dem Stichtag sind wertbegründend: keine außerplanmäßige Abschreibung der Beteiligung zum 31.12.2024. Angabe im Anhang als Nachtragsereignis (§ 285 Nr. 33 HGB) und Darstellung im Risikobericht des Lageberichts. Abschreibung im Folgejahr bei voraussichtlich dauernder Wertminderung (§ 253 Abs. 3 S. 5 HGB).","n":["§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB","§ 285 Nr. 33 HGB","§ 253 Abs. 3 HGB"]}],"b":["Was ist Wertaufhellung?","Grenzen Sie werterhellende und wertbegründende Tatsachen ab.","Was unterscheidet werterhellende von wertbegründenden Tatsachen?","Fall: JA 31.12.2024, russische Tochter verliert durch Sanktionen im Februar 2025 ihre liquiden Mittel. Folgen für die Beteiligung?"],"u":false,"w":5.65,"fe":[{"falsch":"Nachtragsbericht im Lagebericht","richtig":"Seit BilRUG im Anhang (§ 285 Nr. 33 HGB).","n":["§ 285 Nr. 33 HGB"]}]},{"i":"vg-wg-begriff","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Vermögensgegenstand, Wirtschaftsgut, schwebende Geschäfte","n":3,"q":3,"k":{"Hessen":1,"Schleswig-Holstein":1,"Westfalen-Lippe":1},"kq":{"Schleswig-Holstein":1,"Westfalen-Lippe":1,"Hessen":1},"y":{"2023":1,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Was ist der Unterschied zwischen Vermögensgegenstand und Wirtschaftsgut?","a":"Vermögensgegenstand (HGB): selbständig verwertbar (Veräußerung, Nutzungsüberlassung) und selbständig bewertbar. Wirtschaftsgut (Steuerrecht, BFH): Sachen, Rechte, tatsächliche Zustände, konkrete Möglichkeiten und Vorteile, deren Erlangung sich der Kaufmann etwas kosten lässt, die selbständig bewertbar sind und einen über das WJ hinausgehenden Nutzen bringen; Übertragbarkeit mit dem ganzen Betrieb genügt. Weitgehend deckungsgleich; der Firmenwert ist steuerlich WG, handelsrechtlich nur fiktiver VG (§ 246 Abs. 1 S. 4 HGB).","n":["§ 246 Abs. 1 HGB","§ 5 Abs. 1 EStG"]},{"f":"Fall: Energieunternehmen hat Strom und Gas zu 1 ct eingekauft und Abnehmerverträge zu 5 ct. Wie ist zu bilanzieren?","a":"Beschaffungs- und Absatzverträge sind schwebende Geschäfte: Grundsatz der Nichtbilanzierung, solange keine Seite erfüllt hat. Der erwartete Gewinn ist nicht realisiert (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB), kein Ansatz eines Rechts. Bei Verpflichtungsüberschuss handelsrechtlich Drohverlustrückstellung (§ 249 Abs. 1 HGB), steuerlich verboten (§ 5 Abs. 4a EStG). Ein immaterielles WG entsteht nur, wenn ein günstiger Vertrag entgeltlich von einem Dritten erworben wird.","n":["§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB","§ 249 Abs. 1 HGB","§ 5 Abs. 4a EStG"]}],"b":["Was ist ein Vermögensgegenstand und was ein Wirtschaftsgut?","Was ist der Unterschied zwischen Vermögensgegenstand und Wirtschaftsgut?","Fall: Energieunternehmen kauft Strom/Gas für 1 ct ein und hat Abnehmer zu 5 ct: wie ist das zu bilanzieren?"],"u":false,"w":2.4,"typ":"dauer"},{"i":"immaterielle-wg-lizenzen-nutzungsrechte","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Immaterielle WG: Lizenzen und Nutzungsrechte","n":7,"q":8,"k":{"Baden-Württemberg":6,"Düsseldorf":1},"kq":{"Baden-Württemberg":7,"Düsseldorf":1},"y":{"2023":2,"2025":5},"c":[{"f":"Fall: Kleines Medienunternehmen erhält eine Sendelizenz, es fallen Beratungskosten an. Ist zu aktivieren? Abwandlung: Lizenz ist nicht veräußerbar.","a":"Zunächst VG-Prüfung: Konzession ist immaterieller VG, wenn selbständig verwertbar und bewertbar (§ 246 Abs. 1 HGB). Eine selbst beantragte Lizenz ist nicht von Dritten entgeltlich erworben: steuerlich Aktivierungsverbot (§ 5 Abs. 2 EStG), handelsrechtlich Wahlrecht für selbst geschaffene immaterielle VG des AV (§ 248 Abs. 2 HGB) mit Ausschüttungssperre (§ 268 Abs. 8 HGB). Nicht veräußerbare Lizenz: keine Verwertbarkeit, kein VG; Beratungskosten sind Aufwand, wirtschaftlich gegebenenfalls später Teil eines Firmenwerts. Ob an die Behörde gezahlte Gebühren einen entgeltlichen Erwerb begründen, hängt vom Einzelfall ab.","n":["§ 246 Abs. 1 HGB","§ 248 Abs. 2 HGB","§ 5 Abs. 2 EStG"]},{"f":"Fall: Unternehmer zahlt 100.000 € für das Recht, eine Fläche für einen Windpark zu nutzen. Bilanzierung?","a":"Vorauszahlung für eine Nutzungsüberlassung über eine bestimmte Zeit: aktiver RAP (§ 250 Abs. 1 HGB, § 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG), lineare Auflösung über die Laufzeit. Wird ein eigenständiges, zum Beispiel dinglich gesichertes Nutzungsrecht erworben: entgeltlich erworbenes immaterielles WG, AfA über die Vertragslaufzeit. Bei unbestimmter Dauer ohne absehbaren Wertverzehr keine planmäßige AfA. (Hinweis: Abgrenzung RAP oder immaterielles WG hängt von der Vertragsgestaltung ab.)","n":["§ 250 HGB","§ 5 Abs. 5 EStG","§ 7 Abs. 1 EStG"]}],"b":["Abwandlung: Sendelizenz ist nicht veräußerbar. Folge?","Fall: Unternehmer zahlt 100.000 € für das Recht, eine Fläche für einen Windpark zu nutzen. Bilanzierung?","Fall: Kleines Medienunternehmen erhält Sendelizenz, es fallen Beratungskosten an. Wie ist zu bilanzieren?","Entwicklungskosten eines Prototyps: Aktivierungswahlrecht § 255 Abs. 2a HGB"],"u":true,"w":5.35},{"i":"wirtschaftliches-eigentum-leasing","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Wirtschaftliches Eigentum, Leasing, SaaS","n":6,"q":6,"k":{"Baden-Württemberg":4,"Düsseldorf":1,"Hessen":1},"kq":{"Baden-Württemberg":4,"Düsseldorf":1,"Hessen":1},"y":{"2023":3,"2025":3},"c":[{"f":"Fall: Mandant überlässt einen selbst hergestellten Film für 42 Jahre einer Verwertungsgesellschaft. Wem ist er zuzurechnen?","a":"Grundsätzlich dem zivilrechtlichen Eigentümer beziehungsweise Rechteinhaber; abweichend dem wirtschaftlichen Eigentümer, der den Eigentümer für die gewöhnliche Nutzungsdauer von der Einwirkung ausschließen kann (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO, § 246 Abs. 1 S. 2 HGB). Übersteigt die Überlassungsdauer die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Films, liegt das wirtschaftliche Eigentum bei der Verwertungsgesellschaft; beim Mandanten dann Veräußerung statt Nutzungsüberlassung (Gewinnrealisierung).","n":["§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO","§ 246 Abs. 1 HGB"]},{"f":"Fall: Maschine wird im Sale-and-Lease-Back verleast; Grundmietzeit 50 % der Nutzungsdauer, keine Kaufoption. Wem ist sie zuzurechnen?","a":"Vollamortisationserlass (BMF 19.04.1971): Zurechnung beim Leasinggeber, wenn die Grundmietzeit 40 % bis 90 % der betriebsgewöhnlichen ND beträgt, keine günstige Kauf- oder Verlängerungsoption besteht und kein Spezialleasing vorliegt. Hier Leasinggeber; der Leasingnehmer erfasst die Raten als Betriebsausgaben. Der Verkauf führt beim Mandanten zur Realisierung stiller Reserven.","n":["§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO"]},{"f":"Warum kommt man bei Software as a Service in den Anwendungsbereich der Leasing-Grundsätze?","a":"Der Kunde erhält keine Verfügungsmacht über die Software, sondern ein zeitlich begrenztes Zugriffsrecht: Nutzungsüberlassung (Dauerschuldverhältnis). Für die Zurechnung sind die Grundsätze des wirtschaftlichen Eigentums und die Leasing-Erlasse sinngemäß heranzuziehen (Laufzeit im Verhältnis zur ND, Optionen, Spezialsoftware). Regelfall: kein immaterieller VG beim Kunden; laufende Entgelte Aufwand, Vorauszahlungen aktiver RAP.","n":["§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO","§ 250 HGB"]}],"b":["Warum kommt man bei SaaS in den Anwendungsbereich des Leasing-Erlasses?","Fall: Das Unternehmen überlässt einen Film für 42 Jahre. Wie ist zu bilanzieren?","Ab 27.01. Sale-and-Lease-Back (Grundmietzeit 50 % der ND, keine Kaufoption). Wem ist die Maschine zuzurechnen?","Fall: Mandant überlässt selbst hergestellten Film für 42 Jahre einer Verwertungsgesellschaft. Wem ist er zuzurechnen?"],"u":false,"w":4.2},{"i":"software-digitale-wg","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Software, ERP-Umstellung, Website und digitale WG","n":7,"q":10,"k":{"Baden-Württemberg":4,"Niedersachsen":1,"Köln":1,"Hessen":1},"kq":{"Baden-Württemberg":4,"Köln":3,"Hessen":2,"Niedersachsen":1},"y":{"2022":1,"2024":2,"2025":4},"c":[{"f":"Welche Regelung gilt für digitale Wirtschaftsgüter, und warum wird nicht zeitanteilig abgeschrieben?","a":"BMF 22.02.2022: Für Computerhardware sowie Betriebs- und Anwendersoftware kann eine Nutzungsdauer von einem Jahr zugrunde gelegt werden (keine Sonder-AfA, sondern ND-Annahme, Wahlrecht). Die Verwaltung lässt die AfA im Jahr der Anschaffung in voller Höhe zu; Aufnahme ins Anlageverzeichnis bleibt erforderlich. Handelsrechtlich gilt die tatsächliche ND (meist drei bis fünf Jahre); Abweichung führt zu passiven latenten Steuern.","n":["§ 7 Abs. 1 EStG","§ 253 Abs. 3 HGB"]},{"f":"Fall: Software per Werkvertrag beauftragt, 500.000 € in 2022 gezahlt, Abnahme 2023; Customizing und Schulung je 250.000 €. Bilanzierung?","a":"2022: wirtschaftliches Eigentum noch nicht übergegangen, geleistete Anzahlung auf immaterielle VG (§ 266 Abs. 2 A I 4 HGB). Mit Abnahme entgeltlich erworbener immaterieller VG (kein Verbot nach § 5 Abs. 2 EStG). Customizing zur Herstellung der Betriebsbereitschaft ist Anschaffungsnebenkosten (§ 255 Abs. 1 HGB): AK 750.000 €. Schulung ist sofort Aufwand. Abschreibung HB über drei Jahre, steuerlich wahlweise ein Jahr.","n":["§ 266 Abs. 2 HGB","§ 255 Abs. 1 HGB","§ 5 Abs. 2 EStG"]},{"f":"Fall: Umstellung von SAP R/3 auf SAP S/4HANA; Abwandlung SaaS. Ansatz, Bewertung und Ausweis?","a":"Neue Software mit wesentlich erweitertem Funktionsumfang und neuer Lizenz: Anschaffung eines neuen immateriellen VG; Altsoftware gegebenenfalls außerplanmäßig abschreiben. Customizing und Datenmigration zur Herstellung der Betriebsbereitschaft sind AK; Schulung und allgemeine Projektkosten Aufwand. SaaS: kein VG beim Kunden, Lizenzentgelte Aufwand beziehungsweise ARAP bei Vorauszahlung; Customizing ohne eigenständigen VG Aufwand beziehungsweise Verteilung über die Laufzeit. (Hinweis: Behandlung des SaaS-Customizing ist im Schrifttum umstritten.)","n":["§ 255 Abs. 1 HGB","§ 250 HGB","§ 248 Abs. 2 HGB"]},{"f":"Website mit Online-Shop und Internetdomain: ein oder zwei Wirtschaftsgüter, abnutzbar oder nicht?","a":"Zwei WG. Domain: entgeltlich erworben immaterielles WG, nach BFH (generische Domain) nicht abnutzbar, keine planmäßige AfA. Website: abnutzbares immaterielles WG; bei Eigenerstellung steuerlich Aktivierungsverbot (§ 5 Abs. 2 EStG), bei Fremderstellung AK mit ND von üblicherweise drei Jahren. (Hinweis: Ob die einjährige ND nach BMF 22.02.2022 auch für Websites gilt, ist nicht abschließend geklärt.)","n":["§ 5 Abs. 2 EStG","§ 7 Abs. 1 EStG"]}],"b":["Welche Regelung gilt für digitale Wirtschaftsgüter?","Fall (Forts.): Customizing und Schulung je 250.000 €. Welche Anschaffungskosten?","Fall: Umstellung von SAP R/3 auf SAP S/4HANA. Wie sind Ansatz, Bewertung und Ausweis?","Website mit Online-Handel und Internetdomain: ein oder zwei Wirtschaftsgüter, abnutzbar oder nicht, Aktivierung und Abschreibungsdauer (mit Fundstellen EStR/EStH)?"],"u":true,"w":5.25,"typ":"dauer"},{"i":"mietereinbauten-bauten-fremder-grund","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Mietereinbauten und Bauten auf fremdem Grund","n":3,"q":6,"k":{"Hessen":1,"Niedersachsen":1,"Berlin":1},"kq":{"Hessen":3,"Niedersachsen":2,"Berlin":1},"y":{"2023":1,"2024":2},"c":[{"f":"Wie sind Mietereinbauten zu bilanzieren und wie grenzen sich zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum beim Pächter ab?","a":"Zivilrechtlich ist meist der Vermieter Eigentümer (§§ 93, 94, 946 BGB), außer bei Scheinbestandteilen (§ 95 BGB). Der Mieter aktiviert ein eigenes WG (BMF 15.01.1976), wenn es Scheinbestandteil oder Betriebsvorrichtung ist oder als sonstiger Mietereinbau in seinem wirtschaftlichen Eigentum steht (ND kürzer als Mietdauer oder Entschädigungsanspruch bei Mietende) beziehungsweise in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit seinem Betrieb steht. Bewertung zu HK; Scheinbestandteile und Betriebsvorrichtungen bewegliche WG (§ 7 Abs. 1 EStG), sonstige Mietereinbauten unbewegliche WG nach Gebäudegrundsätzen (§ 7 Abs. 4 EStG).","n":["§ 95 BGB","§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO","§ 7 Abs. 4 EStG"]},{"f":"Fall: Hotelpächter baut Personenaufzug ein, erneuert Bäder, baut das Dachgeschoss aus und installiert eine Dunstabzugshaube in der Küche. Bilanzierung?","a":"Jede Maßnahme einzeln würdigen. Dunstabzugshaube der Hotelküche: Betriebsvorrichtung, bewegliches WG. Personenaufzug: Gebäudebestandteil, beim Pächter aktivierungspflichtiger Mietereinbau (unbeweglich). Bäder: Ersatz gleichartiger Ausstattung ist Erhaltungsaufwand, wesentliche Verbesserung führt zu einem Mietereinbau. Dachgeschossausbau: Erweiterung, Mietereinbau zu HK. AfA über die tatsächliche ND, höchstens Restpachtdauer bei entschädigungslosem Übergang.","n":["§ 255 Abs. 2 HGB","§ 7 Abs. 1 EStG","§ 7 Abs. 4 EStG"]},{"f":"Fall: Unternehmer pachtet ein Grundstück für 20 Jahre und errichtet eine Lagerhalle; Abwandlung: Rückbaupflicht bei Pachtende. Bilanzierung?","a":"Gebäude auf fremdem Grund: bei Errichtung für die Pachtdauer Scheinbestandteil (§ 95 BGB), jedenfalls eigenes WG des Pächters; Aktivierung zu HK (Vollständigkeit, § 246 Abs. 1 HGB). AfA nach Gebäudegrundsätzen (§ 7 Abs. 4 EStG), kürzere tatsächliche ND bei entschädigungslosem Pachtende (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG). Rückbaupflicht: Ansammlungsrückstellung; HB Erfüllungsbetrag mit Preissteigerungen, abgezinst (§ 253 Abs. 1, 2 HGB); StB zeitanteilige Ansammlung zu Stichtagspreisen, Abzinsung mit 5,5 % bis zum Beginn der Stilllegung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. d, e EStG).","n":["§ 95 BGB","§ 7 Abs. 4 EStG","§ 253 Abs. 2 HGB","§ 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG"]},{"f":"Abwandlung: Das Unternehmen mit der Lagerhalle wird verkauft. Was bilanziert der Käufer?","a":"Asset Deal: Käufer aktiviert die Halle mit dem anteiligen Kaufpreis als AK (Zeitwert), übrige WG ebenso; Restbetrag Firmenwert. Die übernommene Rückbauverpflichtung ist beim Erwerber nach § 5 Abs. 7 EStG wie beim Veräußerer zu bilanzieren (Ansatz- und Bewertungsbeschränkungen); ein daraus entstehender Gewinn kann über eine Rücklage auf 15 Jahre verteilt werden. Handelsrechtlich Rückstellung zum Erfüllungsbetrag.","n":["§ 5 Abs. 7 EStG","§ 255 Abs. 1 HGB"]}],"b":["Wie sind Mietereinbauten zu bilanzieren?","Abwandlung: Die Halle ist nach Pachtende zurückzubauen. Was ändert sich?","Wie grenzen sich zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum beim Pächter ab?"],"u":false,"w":1.95},{"i":"gebaeude-wirtschaftsgueter-afa","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Gebäude: Wirtschaftsgüter, Aufteilung, AfA","n":5,"q":7,"k":{"Baden-Württemberg":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Berlin":1,"Sachsen":1,"Schleswig-Holstein":1},"kq":{"Berlin":2,"Schleswig-Holstein":2,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":1,"Sachsen":1},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":2},"c":[{"f":"Fall: Grundstück mit betrieblich genutztem Gebäude und Schaufensteranlage. Wie viele Wirtschaftsgüter, wem gehört es zivilrechtlich?","a":"Zivilrechtlich ein Grundstück; Gebäude und fest verbundene Teile sind wesentliche Bestandteile (§§ 93, 94 BGB), Eigentümer ist der Grundstückseigentümer. Bilanziell getrennt: Grund und Boden (nicht abnutzbar), Gebäude (§ 7 Abs. 4 EStG) und selbständige Gebäudeteile (R 4.2 Abs. 3 EStR: Betriebsvorrichtungen, Scheinbestandteile, Ladeneinbauten und Schaufensteranlagen, Mietereinbauten, sonstige). Schaufensteranlage: selbständiges unbewegliches WG mit eigener, kürzerer ND. Unterschiedlich genutzte Gebäude: bis zu vier WG (eigenbetrieblich, fremdbetrieblich, eigene und fremde Wohnzwecke, R 4.2 Abs. 4 EStR).","n":["§ 94 BGB","R 4.2 EStR","§ 7 Abs. 4 EStG"]},{"f":"Wie sind Personen- und Lastenaufzug, Außenanlagen und Garagen zu bilanzieren?","a":"Personenaufzug dient der Gebäudenutzung: unselbständiger Gebäudebestandteil, AfA mit dem Gebäude. Lastenaufzug, der unmittelbar dem Betriebsablauf dient: Betriebsvorrichtung (§ 68 Abs. 2 Nr. 2 BewG), bewegliches WG, AfA nach § 7 Abs. 1 EStG. Außenanlagen bei Betriebsgrundstücken (Hofbefestigung, Parkplätze) sind selbständige WG mit eigener ND; Umzäunung und Gartenanlage bei Wohngebäuden gehören zu den Gebäude-HK. Garagen folgen als Gebäude beziehungsweise Gebäudeteil dem Nutzungszusammenhang, AfA nach § 7 Abs. 4 EStG.","n":["§ 68 Abs. 2 BewG","§ 7 Abs. 1 EStG","§ 7 Abs. 4 EStG"]},{"f":"Wie wird der Grundstückskaufpreis aufgeteilt, und wie erfolgt die Gebäudeabschreibung in HB und StB (zum Beispiel 1,25 % HB, 3 % StB)?","a":"Aufteilung nach dem Verhältnis der Verkehrswerte; eine vertragliche Aufteilung ist grundsätzlich bindend, wenn sie die realen Wertverhältnisse nicht verfehlt (BFH). BMF-Arbeitshilfe ist Orientierung, nach BFH nicht bindend; im Streitfall Gutachten. StB: Wirtschaftsgebäude im BV 3 % (§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG), Wohngebäude 3 % bei Fertigstellung ab 2023, sonst 2 % beziehungsweise 2,5 %; degressiv 5 % nach § 7 Abs. 5a EStG nur für neue Wohngebäude mit Baubeginn beziehungsweise Anschaffung im Fertigstellungsjahr zwischen 1.10.2023 und 30.9.2029. HB: tatsächliche ND (80 Jahre = 1,25 %). StB-Wert sinkt schneller: passive latente Steuern (§ 274 HGB).","n":["§ 7 Abs. 4 EStG","§ 7 Abs. 5a EStG","§ 274 HGB"]},{"f":"Fall: Gebäude für 1 Mio. € selbst errichtet, nach zwei Jahren für 400.000 € renoviert. Behandlung?","a":"Anschaffungsnahe HK (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG: Instandsetzung/Modernisierung innerhalb von drei Jahren über 15 % der Gebäude-AK netto) gelten nur für angeschaffte, nicht für selbst hergestellte Gebäude. Daher allgemeine Abgrenzung (§ 255 Abs. 2 HGB): HK bei Erweiterung oder wesentlicher Verbesserung über den ursprünglichen Zustand (Standardhebung in mindestens drei von vier zentralen Ausstattungsbereichen), sonst Erhaltungsaufwand. Bei Erwerb des Gebäudes wären 400.000 € > 15 % von 1 Mio. € anschaffungsnahe HK.","n":["§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG","§ 255 Abs. 2 HGB"]}],"b":["Wie sind Außenanlagen und Garagen anzusetzen, zu bewerten und abzuschreiben?","Wie wird der Grundstückskaufpreis auf Grund und Boden und Gebäude aufgeteilt?","Gebäude für 1 Mio. € gebaut, nach 2 Jahren für 400.000 € renoviert. Behandlung?","Wie sind Personen- und Lastenaufzug zu bilanzieren (Abgrenzung Betriebsvorrichtung)?"],"u":false,"w":3.65,"typ":"dauer"},{"i":"abstandszahlung-mieter","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Zahlung an einen Mieter (Abstandszahlung)","n":1,"q":1,"k":{"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Wie ist eine Zahlung von 100.000 € an einen Mieter steuerlich zu behandeln?","a":"Abhängig vom Zweck: Abstandszahlung zur vorzeitigen Räumung, um das Gebäude abzureißen und neu zu bauen: HK des Neubaus. Zahlung, um das Gebäude selbst zu nutzen oder zu besseren Konditionen neu zu vermieten: grundsätzlich sofort abziehbare BA. Zahlung im Zusammenhang mit dem Erwerb eines vermieteten Objekts zur Freimachung: AK.","n":["§ 255 HGB","§ 4 Abs. 4 EStG"]}],"b":["Wie ist eine Zahlung von 100.000 € an einen Mieter steuerlich zu behandeln?"],"u":true,"w":0.55},{"i":"anschaffungs-herstellungskosten","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Anschaffungs- und Herstellungskosten","n":4,"q":5,"k":{"Sachsen":1,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":1,"Schleswig-Holstein":1},"kq":{"Sachsen":1,"Hamburg":1,"Schleswig-Holstein":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Was sind Anschaffungs- und Herstellungskosten in Handels- und Steuerbilanz?","a":"AK (§ 255 Abs. 1 HGB, steuerlich übernommen): Aufwendungen, um einen VG zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit einzeln zurechenbar, einschließlich Nebenkosten und nachträglicher AK, abzüglich Minderungen (Skonti, Rabatte). HK (§ 255 Abs. 2 HGB): Aufwendungen für Herstellung, Erweiterung oder wesentliche Verbesserung über den ursprünglichen Zustand. Abziehbare Vorsteuer gehört nicht zu AK/HK (§ 9b Abs. 1 EStG).","n":["§ 255 Abs. 1 HGB","§ 255 Abs. 2 HGB","§ 9b EStG"]},{"f":"Was ist die Unter- und Obergrenze der Herstellungskosten?","a":"Pflicht (Untergrenze): Materialeinzelkosten, Fertigungseinzelkosten, Sondereinzelkosten der Fertigung, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten, Werteverzehr des AV. Wahlrecht: Kosten der allgemeinen Verwaltung, sozialer Einrichtungen, freiwilliger sozialer Leistungen und betrieblicher Altersversorgung; Fremdkapitalzinsen für den Herstellungszeitraum (§ 255 Abs. 3 HGB). Verbot: Vertriebs- und Forschungskosten. Steuerlich gleiche Untergrenze (R 6.3 EStR); Wahlrechte für Verwaltungs- und Sozialkosten nur übereinstimmend mit der HB (§ 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG). Obergrenze = Untergrenze zuzüglich aller Wahlbestandteile.","n":["§ 255 Abs. 2 HGB","§ 255 Abs. 3 HGB","§ 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG"]},{"f":"Fall: Maschine wird angeschafft und von eigenen Mitarbeitern montiert. Wie ist sie anzusetzen und können die Montagekosten einbezogen werden?","a":"Ansatz zu AK: Kaufpreis netto abzüglich Skonto, zuzüglich Transport, Fundament, Montage. Eigene Montagelöhne sind Anschaffungsnebenkosten, soweit sie als Einzelkosten direkt zurechenbar und nachgewiesen sind (zum Beispiel Stundenzettel); Gemeinkosten dürfen bei AK nicht einbezogen werden. Finanzierungskosten gehören nicht zu den AK.","n":["§ 255 Abs. 1 HGB","§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG"]}],"b":["Was sind Anschaffungskosten und Herstellungskosten?","Was ist die Ober- und Untergrenze der Herstellungskosten?","Definieren Sie Anschaffungs- und Herstellungskosten in Handels- und Steuerbilanz.","Wie wird eine Maschine angesetzt und bewertet (Anschaffungskosten, Anschaffungsnebenkosten)?"],"u":false,"w":2.95,"typ":"dauer"},{"i":"zeitpunkt-anschaffung-anlagen-im-bau","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Zeitpunkt der Anschaffung, Anlagen im Bau","n":4,"q":4,"k":{"Bayern-München":1,"Düsseldorf":1,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Hamburg":1,"Düsseldorf":1,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":2,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Fall: Fräsmaschine Anfang Dezember gekauft, Lieferung 27.12., Endmontage 03.01. Bilanzierung zum 31.12. dem Grunde und der Höhe nach?","a":"Anschaffung mit Übergang des wirtschaftlichen Eigentums (Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten), Herstellung mit Fertigstellung. Schuldet der Lieferant die betriebsbereite Montage, ist die Maschine regelmäßig erst mit deren Abschluss geliefert: zum 31.12. schwebendes Geschäft beziehungsweise bei Zahlung geleistete Anzahlung. Montiert der Käufer selbst, ist am 27.12. angeschafft: Aktivierung zu AK einschließlich Montagekosten, AfA zeitanteilig ab Dezember (§ 7 Abs. 1 S. 4 EStG). (Hinweis: Ergebnis hängt von Vertrag und Gefahrübergang ab.)","n":["§ 255 Abs. 1 HGB","§ 7 Abs. 1 EStG","§ 9a EStDV"]},{"f":"Fall: PV-Anlage wurde 2022 zu 50 % geliefert; der Mandant will bilanzieren. Was kann aktiviert werden?","a":"Die Anlage ist ein einheitliches WG und erst mit Betriebsbereitschaft fertiggestellt; bis dahin Ausweis der angefallenen Kosten als Anlagen im Bau beziehungsweise geleistete Anzahlungen (§ 266 Abs. 2 A II 4 HGB), keine AfA. Einnahmen aus kleinen PV-Anlagen sind seit 2022 steuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG: bei Anlagen aus 2022 bis 30 kW peak auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien, sonst 15 kW peak je Einheit; höchstens 100 kW je Steuerpflichtigem), dann keine Gewinnermittlung; Lieferung und Installation seit 2023 mit 0 % USt (§ 12 Abs. 3 UStG).","n":["§ 266 Abs. 2 HGB","§ 3 Nr. 72 EStG","§ 12 Abs. 3 UStG"]}],"b":["Wann ist der Zeitpunkt der Anschaffung beziehungsweise Herstellung?","Fall: PV-Anlage wurde 2022 zu 50 % geliefert, Mandant will bilanzieren. Was kann aktiviert werden?","Fall: Fräsmaschine Anfang Dezember gekauft, Lieferung 27.12., Endmontage 03.01. Bilanzierung zum 31.12. dem Grunde und der Höhe nach?","Anzahlungen und Anlagen im Bau, Bestellobligo im Anhang"],"u":true,"w":2.65},{"i":"abschreibungen-afa","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Abschreibungen: HGB, AfA-Arten, degressive AfA","n":8,"q":8,"k":{"Baden-Württemberg":3,"Hessen":2,"Hamburg":1,"Köln":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Hamburg":1,"Hessen":2,"Köln":1,"Baden-Württemberg":3,"Bayern-München":1},"y":{"2022":1,"2023":1,"2024":4,"2025":2},"c":[{"f":"Welche Abschreibungen sieht das Handelsrecht vor?","a":"Planmäßige Abschreibung des abnutzbaren AV über die ND nach einer GoB-konformen Methode (linear, degressiv, leistungsabhängig; § 253 Abs. 3 S. 1, 2 HGB). Außerplanmäßig: AV bei voraussichtlich dauernder Wertminderung Pflicht, Finanzanlagen auch bei vorübergehender Wahlrecht (§ 253 Abs. 3 S. 5, 6 HGB); UV strenges Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB). Wertaufholungsgebot (§ 253 Abs. 5 HGB), außer beim Geschäfts- oder Firmenwert.","n":["§ 253 Abs. 3 HGB","§ 253 Abs. 4 HGB","§ 253 Abs. 5 HGB"]},{"f":"Welche Abschreibungsarten gibt es steuerlich (unter anderem § 7g EStG) und was ist die Rücklage für Ersatzbeschaffung?","a":"Lineare AfA (§ 7 Abs. 1 EStG), Leistungs-AfA, AfaA; degressive AfA (§ 7 Abs. 2 EStG); Gebäude-AfA (§ 7 Abs. 4, 5a EStG); Sonder-AfA § 7g Abs. 5 EStG (40 % seit 2024) und § 7b EStG; GWG-Sofortabzug bis 800 € (§ 6 Abs. 2 EStG), Sammelposten 250 bis 1.000 € (§ 6 Abs. 2a EStG). Eine Superabschreibung wurde diskutiert, aber nicht eingeführt. Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 6.6 EStR): Scheidet ein WG durch höhere Gewalt oder behördlichen Eingriff gegen Entschädigung aus, können die aufgedeckten stillen Reserven auf ein funktionsgleiches Ersatz-WG übertragen werden (Frist ein Jahr, bei Grundstücken und Gebäuden vier, bei neu hergestellten Gebäuden sechs Jahre).","n":["§ 7 EStG","§ 7g Abs. 5 EStG","§ 6 Abs. 2 EStG","R 6.6 EStR"]},{"f":"Was sind die Grundlagen der degressiven AfA und was regeln Corona-Gesetzgebung und Wachstumschancengesetz?","a":"Nur bewegliche WG des AV. Anschaffung 2020 bis 2022: 25 %, höchstens das 2,5-fache der linearen AfA; 01.04. bis 31.12.2024: 20 %, höchstens das Zweifache (Wachstumschancengesetz); 01.07.2025 bis 31.12.2027: 30 %, höchstens das Dreifache (Investitionssofortprogramm). Wahlrecht unabhängig von der HB, Aufnahme in ein besonderes Verzeichnis (§ 5 Abs. 1 S. 2 EStG); Wechsel zur linearen AfA zulässig, nicht umgekehrt (§ 7 Abs. 3 EStG); im Erstjahr zeitanteilig. Wachstumschancengesetz außerdem: degressive AfA 5 % für Wohngebäude (§ 7 Abs. 5a EStG), Sonder-AfA § 7g von 20 % auf 40 %.","n":["§ 7 Abs. 2 EStG","§ 7 Abs. 3 EStG","§ 7 Abs. 5a EStG","§ 5 Abs. 1 EStG"]},{"f":"Muss die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle angesetzt werden?","a":"AfA-Tabellen binden die Verwaltung, für Steuerpflichtige und Gerichte sind sie Schätzungshilfe. Eine kürzere ND ist zulässig, wenn der Steuerpflichtige sie darlegt und nachweist (zum Beispiel Mehrschichtbetrieb, hohe Auslastung, besondere Beanspruchung, technischer Fortschritt). Handelsrechtlich gilt die betriebsindividuelle ND.","n":["§ 7 Abs. 1 EStG"]}],"b":["Welche Abschreibungen sieht das Handelsrecht vor?","Welche Änderungen bringt das Wachstumschancengesetz für die Bilanz?","Was sind die Grundlagen der degressiven AfA und was regelt das Wachstumschancengesetz?","Muss die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle angesetzt werden oder ist eine kürzere möglich?"],"u":false,"w":5.5,"typ":"dauer"},{"i":"teilwert-ausserplanmaessige-abschreibung","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Teilwert und außerplanmäßige Abschreibung","n":6,"q":6,"k":{"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Südbaden":1,"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Düsseldorf":1,"Südbaden":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":3},"y":{"2024":1,"2025":4,"2026":1},"c":[{"f":"Was ist der Teilwert und wann ist eine Teilwertabschreibung zulässig?","a":"§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG: Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne WG ansetzen würde, bei Betriebsfortführung. Teilwertvermutungen: bei Erwerb AK/HK; später bei nicht abnutzbaren WG AK, bei abnutzbaren fortgeführte AK; beim UV Wiederbeschaffungskosten. TW-AfA nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung (Wahlrecht, § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2, Nr. 2 S. 2 EStG), Wertaufholungsgebot (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 EStG). Abnutzbares AV: dauernd, wenn der Wert mindestens für die halbe Restnutzungsdauer unter dem planmäßigen Restbuchwert liegt (BMF 02.09.2016).","n":["§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG","§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG"]},{"f":"Fall: Maschine, Buchwert 50.000 €, Zeitwert 30.000 €. Bewertung in Handels- und Steuerbilanz?","a":"HB: AV, gemildertes Niederstwertprinzip: Abschreibung auf 30.000 € zwingend bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, bei vorübergehender verboten (§ 253 Abs. 3 S. 5 HGB; Wahlrecht nur bei Finanzanlagen). Das strenge Niederstwertprinzip gilt nur für das UV. StB: TW-AfA als Wahlrecht bei dauernder Wertminderung, unabhängig von der HB (BMF 12.03.2010); bei Verzicht latente Steuern.","n":["§ 253 Abs. 3 HGB","§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG","§ 5 Abs. 1 EStG"]},{"f":"Fall: GmbH kauft eine Rolex. Bilanzierung und außerplanmäßige Abschreibung in HB und StB?","a":"Die KapG hat keine außerbetriebliche Sphäre: Uhr ist BV. Ausweis im AV bei dauerhaftem Halten (Wertanlage), im UV bei Verkaufsabsicht. Keine planmäßige AfA, wenn kein Wertverzehr (Luxus-/Sammleruhr). HB: AV außerplanmäßig nur bei dauernder Wertminderung, UV strenges Niederstwertprinzip; StB TW-AfA nur bei dauernder Wertminderung. Private Nutzung durch den Gesellschafter-GF: vGA (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG); unangemessener Repräsentationsaufwand nicht abziehbar (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG).","n":["§ 253 Abs. 3 HGB","§ 253 Abs. 4 HGB","§ 8 Abs. 3 KStG"]}],"b":["Was ist der Teilwert?","Fall: GmbH kauft Rolex. Bilanzierung und außerplanmäßige Abschreibungen in HB und StB?","Maschine: Buchwert 50.000 EUR, Zeitwert 30.000 EUR. Wie ist in Handels- und Steuerbilanz zu bewerten?","Abschreibung von Finanzanlagen bei vorübergehender Wertminderung"],"u":false,"w":5.1,"typ":"dauer"},{"i":"anlage-umlaufvermoegen","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Anlage- und Umlaufvermögen: Abgrenzung und Bewertung","n":5,"q":5,"k":{"Hamburg":1,"Thüringen":1,"Düsseldorf":1,"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Hamburg":1,"Düsseldorf":1,"Thüringen":1,"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":3,"2025":2},"c":[{"f":"Was sind Anlage- und Umlaufvermögen, wie grenzt man sie ab und wie werden sie nach HGB bewertet?","a":"AV: Gegenstände, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 Abs. 2 HGB). UV: keine gesetzliche Definition, zum Verbrauch oder zur Veräußerung bestimmte beziehungsweise nur kurzfristig gehaltene Gegenstände (R 6.1 Abs. 2 EStR). Maßgeblich ist die Zweckbestimmung am Stichtag, nicht die Art des Gegenstands. Bewertung: AV zu AK/HK, abnutzbares AV abzüglich planmäßiger Abschreibungen, außerplanmäßig bei dauernder Wertminderung (Finanzanlagen Wahlrecht bei vorübergehender); UV strenges Niederstwertprinzip; Wertaufholungsgebot (§ 253 Abs. 3 bis 5 HGB).","n":["§ 247 Abs. 2 HGB","§ 253 HGB","R 6.1 EStR"]}],"b":["Wie sind Anlagevermögen und Umlaufvermögen definiert?","Wie werden Anlage- und Umlaufvermögen nach HGB bewertet?","Was sind Anlage- und Umlaufvermögen und wie grenzt man sie ab?","Was gehört zum Anlagevermögen und was zum Umlaufvermögen?"],"u":false,"w":3.8,"fe":[{"falsch":"Außerplanmäßige Abschreibung","richtig":"Im Umlaufvermögen strenges Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB), verlustfreie Bewertung; außerplanmäßige Abschreibung betrifft Anlagevermögen.","n":["§ 253 Abs. 4 HGB"]}]},{"i":"vorraete-bewertung","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Vorräte und unfertige Leistungen: Bewertung","n":6,"q":8,"k":{"Sachsen":1,"Baden-Württemberg":2,"Hessen":1,"Westfalen-Lippe":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Sachsen":1,"Baden-Württemberg":3,"Hessen":2,"Westfalen-Lippe":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Wie wird Umlauf- beziehungsweise Vorratsvermögen in Handels- und Steuerbilanz bewertet (Zugangs- und Folgebewertung)?","a":"Zugang zu AK/HK (§ 253 Abs. 1 HGB), die zugleich Höchstwert sind. Folgebewertung: strenges Niederstwertprinzip, Abschreibung auf den niedrigeren Börsen-/Marktpreis beziehungsweise beizulegenden Wert (§ 253 Abs. 4 HGB); Beschaffungsmarkt bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Absatzmarkt bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen. StB: TW-AfA nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG); beim UV dauernd, wenn die Minderung bis zur Aufstellung beziehungsweise Veräußerung anhält.","n":["§ 253 Abs. 1 HGB","§ 253 Abs. 4 HGB","§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG"]},{"f":"Was ist die verlustfreie Bewertung von Vorratsvermögen?","a":"Retrograde Ermittlung des beizulegenden Werts: voraussichtlicher Verkaufserlös abzüglich noch anfallender Fertigstellungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten. Liegt dieser Wert unter den AK/HK, ist abzuschreiben. Steuerlich Teilwert nach der Subtraktionsmethode (R 6.8 Abs. 2 EStR): zusätzlich Abzug eines durchschnittlichen Unternehmergewinns.","n":["§ 253 Abs. 4 HGB","R 6.8 EStR"]},{"f":"Fall: Unfertige Arbeiten mit HK von 100.000 €, Verkaufspreis 150.000 €. Bewertung, darf ein Gewinnzuschlag einbezogen werden?","a":"Ansatz zu HK 100.000 €; ein Gewinnzuschlag gehört nicht zu den HK (Realisationsprinzip). Außerplanmäßige Abschreibung nur, wenn der Verkaufspreis abzüglich noch anfallender Kosten die HK unterschreitet (zum Beispiel Restkosten 70.000 €: Wert 80.000 €, Abschreibung 20.000 €). Eine außerplanmäßige Abschreibung kommt daher nur bei entsprechend hohen Restkosten in Betracht.","n":["§ 255 Abs. 2 HGB","§ 253 Abs. 4 HGB"]}],"b":["Was ist die verlustfreie Bewertung von Vorratsvermögen?","Unfertige Arbeiten, Wert 100.000 €, Verkaufspreis 150.000 €. Wie bewerten?","Wie sind Vorräte, insbesondere unfertige Leistungen, zu bewerten und was ist der Höchstbetrag?","Wie ermitteln sich teilfertige Arbeiten (Herstellungskosten) und darf ein Gewinnzuschlag einbezogen werden?"],"u":false,"w":4.65,"typ":"dauer"},{"i":"bewertungsvereinfachungsverfahren","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Bewertungsvereinfachung: Festwert, Lifo, Fifo","n":5,"q":5,"k":{"Berlin":1,"Düsseldorf":1,"Hessen":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Berlin":1,"Düsseldorf":1,"Hessen":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2024":1,"2025":4},"c":[{"f":"Welche Bewertungsvereinfachungsverfahren gibt es für Vorräte?","a":"Festwert (§ 240 Abs. 3, § 256 S. 2 HGB): Sachanlagen sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, regelmäßig ersetzt, Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung, geringe Veränderungen; körperliche Aufnahme in der Regel alle drei Jahre. Gruppenbewertung (§ 240 Abs. 4 HGB): gleichartige oder annähernd gleichwertige VG zum gewogenen Durchschnitt. Verbrauchsfolgeverfahren (§ 256 S. 1 HGB): Lifo, Fifo. Steuerlich nur Lifo zulässig (§ 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG), daneben Durchschnittsbewertung (R 6.8 Abs. 3 EStR).","n":["§ 240 HGB","§ 256 HGB","§ 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG"]},{"f":"Erläutern Sie Lifo, Fifo und die Durchschnittsmethode.","a":"Lifo: zuletzt angeschaffte Vorräte gelten als zuerst verbraucht; Endbestand zu den ältesten Preisen, bei steigenden Preisen niedriger Bestandswert und stille Reserven. Fifo: zuerst angeschaffte gelten als zuerst verbraucht; Endbestand zu den jüngsten Preisen. Gewogener Durchschnitt: Wert von Anfangsbestand und Zugängen geteilt durch Gesamtmenge, periodisch oder permanent gleitend. Das Niederstwertprinzip ist stets zusätzlich zu beachten.","n":["§ 256 HGB","§ 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG"]}],"b":["Erläutern Sie LIFO, FIFO und Durchschnittsmethode.","Welche Bewertungsvereinfachungsverfahren gibt es für Vorräte?","Welche Bewertungsvereinfachungsverfahren gibt es für das Umlaufvermögen?","Vorratsbewertung, Durchschnitt, Lifo, Fifo und Grenzen"],"u":false,"w":4.1},{"i":"langfristige-fertigung-gewinnrealisierung","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Langfristige Fertigung und Gewinnrealisierung","n":5,"q":9,"k":{"Schleswig-Holstein":1,"Köln":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Schleswig-Holstein":2,"Bayern-Nürnberg":2,"Köln":3,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2024":2,"2025":3},"c":[{"f":"Fall: Bau-GmbH, Auftrag 1 Mio. € ohne Teilabnahmen, 80 % fertig, voll bezahlt; gebucht 800.000 € Erlös und 200.000 € PRAP. Korrekt?","a":"Nein. Gewinnrealisierung erst mit Abnahme (Completed-Contract-Methode, § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB); anteilige Gewinnrealisierung nach HGB nur bei abgrenzbaren Teilabnahmen. Zum Stichtag unfertige Leistungen zu HK im UV, in der GuV Bestandserhöhung (GKV). Die Zahlung ist erhaltene Anzahlung (netto), gesondert passiviert oder offen von den Vorräten abgesetzt (§ 268 Abs. 5 S. 2 HGB). Ein PRAP scheidet aus, weil keine zeitraumbezogene Leistung vorliegt.","n":["§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB","§ 255 Abs. 2 HGB","§ 268 Abs. 5 HGB"]},{"f":"Weiterentwicklung: Aus dem Bauauftrag droht ein Verlust. Drohverlustrückstellung, Rückstellung für Erfüllungsrückstand oder außerplanmäßige Abschreibung?","a":"Vorrang der Abschreibung: unfertige Leistungen verlustfrei bewerten (außerplanmäßige Abschreibung). Ein darüber hinausgehender Verlust ist handelsrechtlich als Drohverlustrückstellung zu passivieren (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB), steuerlich verboten (§ 5 Abs. 4a EStG), die TW-AfA bleibt aber möglich. Rückstellung für Erfüllungsrückstand nur, wenn der Vertragspartner mehr geleistet hat als das Unternehmen (zum Beispiel bei Dauerschuldverhältnissen); auch steuerlich zulässig.","n":["§ 249 Abs. 1 HGB","§ 253 Abs. 4 HGB","§ 5 Abs. 4a EStG"]},{"f":"Fall: Auftrag über drei Maschinen; eine ist zum Jahresende fertig, aber nicht ausgeliefert. Ist ein Ertrag auszuweisen?","a":"Realisation setzt den Übergang der Preisgefahr voraus (Lieferung beziehungsweise Abnahme, §§ 446, 644 BGB). Fertigstellung allein genügt nicht: Ausweis als fertige Erzeugnisse zu HK, kein Umsatz. Ausnahme: vereinbarte Teillieferung mit Teilabnahme oder Annahmeverzug des Kunden (Gefahrübergang). Bei Herstellung für eigene Zwecke: aktivierte Eigenleistungen.","n":["§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB","§ 446 BGB","§ 644 BGB"]},{"f":"Fall: KG erhält 2023 die volle Vergütung (6 % der Bausumme) für Bauleitung; Fertigstellung 2024. Behandlung, Buchungssatz, Sicht der Betriebsprüfung?","a":"Leistung noch nicht vollständig erbracht: erhaltene Anzahlung (§ 266 Abs. 3 C 3 HGB), Buchung Bank an erhaltene Anzahlungen und USt (Mindest-Istversteuerung, § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a S. 4 UStG); kein PRAP. Der Prüfer fordert Vertrag (Leistungsphasen, Teilabnahmen), Abrechnungen und Bautenstand an. Nach BFH (VIII R 25/11) realisierten Abschlagszahlungen nach HOAI den Gewinn; die Verwaltung wendet dies nur eingeschränkt an (BMF 29.06.2015). Bei Realisierung: Erlös und Rückstellung für die ausstehende Leistung.","n":["§ 266 Abs. 3 HGB","§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB","§ 13 UStG"]}],"b":["Wie sind langfristige Fertigungsprozesse zu bilanzieren?","Bilden Sie den Buchungssatz für die Bauleitungsvergütung.","Fall (Weiterentwicklung): Drohverlustrückstellung, Rückstellung für Erfüllungsrückstand, außerplanmäßige Abschreibung?","Verkauf einer Spezialmaschine: Gewinnrealisierung erst mit Abnahme"],"u":true,"w":3.95,"fe":[{"falsch":"Gewinn mit Fertigstellung realisiert","richtig":"Erst mit Lieferung oder Abnahme (Realisationsprinzip); bis dahin Ansatz zu Herstellungskosten, sofern keine Teilabnahme.","n":["§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB"]}]},{"i":"anzahlungen-abgrenzung","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Anzahlungen: Ausweis und Abgrenzung zu RAP","n":4,"q":5,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Düsseldorf":1,"Westfalen-Lippe":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Düsseldorf":1,"Westfalen-Lippe":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":1,"2026":2},"c":[{"f":"Wie werden geleistete und erhaltene Anzahlungen bilanziert und welchen Zweck haben sie?","a":"Anzahlungen sind Vorleistungen auf ein schwebendes Geschäft; Zweck ist die erfolgsneutrale Erfassung der Zahlung bis zur Realisation. Geleistete Anzahlungen beim jeweiligen Gegenstand: immaterielle VG (§ 266 Abs. 2 A I 4), Sachanlagen (A II 4), Vorräte (B I 4 HGB). Erhaltene Anzahlungen: Verbindlichkeitsposten (§ 266 Abs. 3 C 3 HGB) oder offen von den Vorräten abgesetzt (§ 268 Abs. 5 S. 2 HGB), jeweils netto ohne USt.","n":["§ 266 HGB","§ 268 Abs. 5 HGB"]},{"f":"Grenzen Sie Anzahlungen, RAP, Rückstellungen und Verbindlichkeiten ab. Was unterscheidet Anzahlung und Abschlagszahlung?","a":"RAP (§ 250 HGB, § 5 Abs. 5 EStG): Zahlung vor dem Stichtag für eine zeitraumbezogene Gegenleistung danach. Anzahlung: Vorleistung auf eine nicht zeitraumbezogene Lieferung oder Leistung. Rückstellung: Verpflichtung dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewiss; Verbindlichkeit: dem Grunde und der Höhe nach gewiss. Anzahlung wird vor Leistungsbeginn gezahlt; Abschlagszahlung für bereits erbrachte Teilleistungen (§ 632a BGB), ohne Teilabnahme keine Gewinnrealisierung.","n":["§ 250 HGB","§ 5 Abs. 5 EStG","§ 632a BGB"]}],"b":["Wie sind erhaltene Anzahlungen auszuweisen?","Grenzen Sie Anzahlungen von Rechnungsabgrenzungsposten ab.","Grenzen Sie erhaltene Anzahlungen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und RAP ab. Unterschied Anzahlung und Abschlagszahlung?","Erhaltene Anzahlungen ohne Erlösrealisierung"],"u":false,"w":3.55},{"i":"grundstuecke-av-uv-grundstueckshandel","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Grundstücke: AV/UV, Umqualifizierung, Grundstückshandel","n":2,"q":8,"k":{"Bayern-München":1,"Hamburg":1},"kq":{"Bayern-München":6,"Hamburg":2},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Fall: GmbH & Co. KG kauft unbebautes Nachbargrundstück (AK 100.000 €) zur Bebauung, zahlt 50.000 € für Bebauungsplanverfahren und Anzahlungen auf Baukosten. Bilanzierung?","a":"Grundstück soll dauernd dem Betrieb dienen: AV, Sachanlagen (§ 247 Abs. 2 HGB), AK einschließlich Nebenkosten. Gutachten- und Planungskosten, die den Grund und Boden baureif machen beziehungsweise werterhöhend verändern, sind nachträgliche AK des Grund und Bodens; gebäudebezogene Planung gehört zu den Gebäude-HK. Anzahlungen auf Baukosten: geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau (§ 266 Abs. 2 A II 4 HGB).","n":["§ 247 Abs. 2 HGB","§ 255 Abs. 1 HGB","§ 266 Abs. 2 HGB"]},{"f":"Fortsetzung: Die KG will das Grundstück teilen und einzeln verkaufen. Folgen für Ausweis, Anzahlungen und bezahlte Architektenkosten?","a":"Geänderte Zweckbestimmung: Umgliederung vom AV ins UV (Vorräte) zum Buchwert, ohne Gewinnrealisierung. Geleistete Anzahlungen werden als geleistete Anzahlungen auf Vorräte (§ 266 Abs. 2 B I 4 HGB) ausgewiesen. Architektenkosten sind HK der Grundstücke im UV; beim GKV zunächst Aufwand für bezogene Leistungen, Aktivierung über die Bestandsveränderung. Folgen: keine AfA, kein § 6b EStG, Niederstwertprinzip des UV; gegebenenfalls gewerblicher Grundstückshandel prüfen.","n":["§ 247 Abs. 2 HGB","§ 266 Abs. 2 HGB","§ 275 Abs. 2 HGB"]},{"f":"Wie sind Grundstücke beim gewerblichen Grundstückshandel zuzuordnen, und wie sind Erwerbsnebenkosten und Fondsetablierungskosten zu behandeln?","a":"Gewerblicher Grundstückshandel (BMF 26.03.2004, Drei-Objekt-Grenze: mehr als drei Objekte in engem zeitlichen Zusammenhang, in der Regel fünf Jahre, angeschafft beziehungsweise errichtet und veräußert): Grundstücke sind UV, keine AfA, kein § 6b EStG, keine erweiterte Kürzung bei der GewSt. Erwerbsnebenkosten (GrESt, Notar, Grundbuch, Makler) sind AK. Fondsetablierungskosten bei Fonds, deren Anleger keine wesentlichen Einflussmöglichkeiten haben, sind AK der erworbenen WG (§ 6e EStG).","n":["§ 255 Abs. 1 HGB","§ 6e EStG","§ 6b EStG"]}],"b":["Wo werden vollständig bezahlte Architektenkosten ausgewiesen?","Wie sind Nebenkosten des Grundstückserwerbs und Fondsetablierungskosten zu behandeln?"],"u":false,"w":1.55},{"i":"forderungen-bewertung","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Forderungen: Prüfung, EWB und PWB","n":7,"q":9,"k":{"Baden-Württemberg":5,"Thüringen":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Baden-Württemberg":6,"Thüringen":1,"Düsseldorf":2},"y":{"2022":1,"2024":2,"2025":4},"c":[{"f":"Wie werden Forderungen bewertet und was wird pauschal wertberichtigt?","a":"Forderungen aus L+L sind UV, Zugang zum Nennwert. Einzelbewertung (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB), strenges Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB). Einzelwertberichtigung für konkrete Ausfallrisiken; Pauschalwertberichtigung auf den übrigen, nicht einzelwertberichtigten Bestand für das allgemeine Kreditrisiko nach Erfahrungswerten oder Branchenvergleich (ohne Nachweis traditionell 1 %). Bemessung jeweils auf Nettobeträge; USt-Korrektur erst bei Uneinbringlichkeit (§ 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG). Steuerlich TW-AfA nur bei dauernder Wertminderung.","n":["§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB","§ 253 Abs. 4 HGB","§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG","§ 17 UStG"]},{"f":"Zahlenbeispiel: Forderungen 238.000 € brutto; Forderung gegen X 23.800 € brutto, erwarteter Ausfall 40 %; PWB-Satz 1 %. Berechnen Sie EWB und PWB.","a":"EWB X: 20.000 € netto × 40 % = 8.000 €. PWB: restliche Forderungen 214.200 € brutto = 180.000 € netto × 1 % = 1.800 €. Buchung: Abschreibungen auf Forderungen an Wertberichtigungen beziehungsweise direkt an Forderungen; die USt wird erst bei Uneinbringlichkeit berichtigt.","n":["§ 253 Abs. 4 HGB","§ 17 Abs. 2 UStG"]},{"f":"Fall: Mandant bucht selbst, eine OPOS-Liste liegt vor. Wie prüfen Sie als StB die Forderungen?","a":"Bestand und Berechtigung: Abstimmung OPOS mit Sachkonto, Rechnungen, Lieferscheine (Realisation vor dem Stichtag), gegebenenfalls Saldenbestätigungen. Bewertung: Altersstruktur, Zahlungseingänge nach dem Stichtag (wertaufhellend), Reklamationen und Insolvenzen: EWB/PWB; Gewährleistungsfälle: Rückstellung. Ausweis: kreditorische Debitoren umgliedern, Forderungen gegen Gesellschafter und verbundene Unternehmen gesondert ausweisen.","n":["§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB","§ 253 Abs. 4 HGB"]}],"b":["Wie werden Forderungen bewertet?","Wie werden Forderungen bewertet?","Zahlenbeispiel: Berechnen Sie Einzel- und Pauschalwertberichtigung.","Einzel- und Pauschalwertberichtigung"],"u":false,"w":5.25},{"i":"fremdwaehrung","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Fremdwährungsposten und Bewertungseinheiten","n":5,"q":11,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Bayern-München":2,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":2,"Bayern-München":6,"Düsseldorf":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":2,"2024":1,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Wie werden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten handels- und steuerrechtlich bewertet?","a":"HB: Zugang zum Kurs bei Erstverbuchung (AK beziehungsweise Erfüllungsbetrag). Folgebewertung mit dem Devisenkassamittelkurs am Stichtag (§ 256a S. 1 HGB) unter Beachtung von AK-Prinzip und Imparität: Forderungen höchstens AK, Verbindlichkeiten mindestens Zugangswert. Restlaufzeit bis ein Jahr: AK- und Realisationsprinzip nicht anzuwenden (§ 256a S. 2 HGB). StB (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, 3 EStG): Abweichung vom Zugangswert nur bei voraussichtlich dauernder Wertänderung; übliche Kursschwankungen genügen nicht (BMF 02.09.2016).","n":["§ 256a HGB","§ 253 Abs. 1 HGB","§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG"]},{"f":"Fall: GmbH hat ein USD-Darlehen über 1 Mio. USD, Zugang 752.000 €, Stichtagswert 1.000.000 €, mehrjährige Laufzeit. Bewertung in HB und StB, Realisierung des Kursverlusts?","a":"HB: Zugang zum Erfüllungsbetrag 752.000 € (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB); am Stichtag Höchstwertprinzip: 1.000.000 € (§ 256a HGB), Aufwand 248.000 €. StB: 752.000 €; höherer Teilwert nur bei voraussichtlich dauernder Erhöhung, bei langfristigen Darlehen gleichen sich Schwankungen nach BFH grundsätzlich aus. Steuerlich wird der Kursverlust durch Tilgung beziehungsweise Umschuldung realisiert. Differenz HB/StB: aktive latente Steuern (Wahlrecht).","n":["§ 253 Abs. 1 HGB","§ 256a HGB","§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG"]},{"f":"Fall: USD-Verbindlichkeit, Zugang 100.000 €. (a) Restlaufzeit unter einem Jahr, Stichtagswert 110.000 €; (b) Restlaufzeit fünf Jahre, Stichtagswert 90.000 €. Bewertung?","a":"(a) § 256a S. 2 HGB: Ansatz 110.000 € (bei Restlaufzeit bis ein Jahr würde auch ein niedrigerer Wert angesetzt). (b) Restlaufzeit über ein Jahr: Imparitätsprinzip, Ansatz 100.000 €, kein Ausweis des unrealisierten Kursgewinns. StB: (a) 110.000 € nur bei dauernder Erhöhung, sonst 100.000 €; (b) 100.000 €, ein Ansatz unter dem Zugangswert ist ausgeschlossen.","n":["§ 256a HGB","§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG"]},{"f":"Was ändert sich bei einer CHF-Verbindlichkeit, und was sind Bewertungseinheiten?","a":"CHF: HB wie bei USD. StB: Bei langer Restlaufzeit (zehn Jahre und mehr) rechtfertigt nicht jeder Kursanstieg eine Teilwertzuschreibung; eine voraussichtlich dauernde Erhöhung liegt aber vor, wenn grundlegende Änderungen der wirtschaftlichen oder währungspolitischen Daten auf eine dauerhafte Kursänderung schließen lassen, zum Beispiel die Ankündigung von Stützungskäufen einer ausländischen Notenbank (BFH 02.07.2021, XI R 29/18). Auch die Maßnahmen zur europäischen Staatsschuldenkrise im Jahr 2010 hat der BFH als solche grundlegende Änderung gewertet und eine Teilwertzuschreibung zum 31.12.2010 zugelassen, unabhängig von der Restlaufzeit des Darlehens (BFH 10.06.2021, IV R 18/18); die Aufgabe des Mindestkurses 2015 ist im Einzelfall zu würdigen. Bewertungseinheit (§ 254 HGB): Grundgeschäft (zum Beispiel Fremdwährungsverbindlichkeit) und Sicherungsinstrument (zum Beispiel Devisentermingeschäft) werden zusammengefasst; für den wirksamen Teil keine Anwendung von Einzelbewertung, Imparitäts- und Realisationsprinzip. Steuerlich maßgeblich (§ 5 Abs. 1a S. 2 EStG). Bei mehreren Kursen am Stichtag: Devisenkassamittelkurs.","n":["§ 254 HGB","§ 5 Abs. 1a EStG","§ 256a HGB"]}],"b":["Wie werden Fremdwährungsverbindlichkeiten bilanziert?","Wie ändert sich die Lösung bei einer CHF-Verbindlichkeit?","Abwandlung: Laufzeit 5 Jahre, Wert sinkt auf 90.000 €. Bewertung?","Wie werden Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten handels- und steuerrechtlich bewertet?"],"u":true,"w":3.65,"typ":"dauer"},{"i":"verbindlichkeiten-ansatz-bewertung","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Verbindlichkeiten: Abzinsung, Rangrücktritt, Saldierung","n":7,"q":8,"k":{"Niedersachsen":1,"Berlin":1,"Hessen":1,"Hamburg":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Bayern-München":1,"Unbekannt":1},"kq":{"Niedersachsen":1,"Berlin":1,"Bayern-München":1,"Hessen":1,"Hamburg":1,"Bayern-Nürnberg":2,"Unbekannt":1},"y":{"2023":3,"2024":3,"2025":1},"c":[{"f":"Wie werden unverzinsliche Verbindlichkeiten (zum Beispiel Gesellschafter-Verrechnungskonto) bilanziert, und was gilt für die steuerliche Abzinsung?","a":"HB: Erfüllungsbetrag, keine Abzinsung (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB); Ausweis als Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern (Vollständigkeit, § 246 Abs. 1 HGB). StB: Die Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten mit Laufzeit ab zwölf Monaten (5,5 %) ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2022 enden, entfallen; auf Antrag auch für frühere offene Jahre, zum Beispiel 2021 (§ 52 Abs. 12 EStG). Der Zinsvorteil ist nicht einlagefähig. Weitere Neuerung ab JA 2022: RAP-Wahlrecht bis GWG-Grenze (§ 5 Abs. 5 S. 2 EStG).","n":["§ 253 Abs. 1 HGB","§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG","§ 52 Abs. 12 EStG"]},{"f":"Welche Verbindlichkeiten werden in der Steuerbilanz nicht passiviert, und welche Folgen hat ein Rangrücktritt?","a":"§ 5 Abs. 2a EStG: Verpflichtungen, die nur aus künftigen Einnahmen oder Gewinnen zu erfüllen sind, erst bei deren Anfall. Weitere Beschränkungen: § 5 Abs. 3, 4, 4a EStG. Rangrücktritt: HB weiterhin Verbindlichkeit; er beseitigt nur die insolvenzrechtliche Überschuldung (§ 19 Abs. 2 S. 2 InsO). StB: Tilgung nur aus künftigen Gewinnen beziehungsweise Jahresüberschüssen: Passivierungsverbot, gewinnerhöhende Ausbuchung, bei gesellschaftlicher Veranlassung verdeckte Einlage in Höhe des werthaltigen Teils; Tilgung auch aus sonstigem freien Vermögen: weiter passivieren.","n":["§ 5 Abs. 2a EStG","§ 19 InsO","§ 253 Abs. 1 HGB"]},{"f":"Fall: Mutter hat Festzinsdarlehen bei einer Bank; Verkaufserlös der Tochter liegt verpfändet bei derselben Bank. Darf saldiert werden und wo wird das Guthaben ausgewiesen?","a":"Keine Saldierung: Verrechnungsverbot (§ 246 Abs. 2 S. 1 HGB); Ausnahme nur bei Aufrechnungslage (§ 387 BGB) oder Planvermögen (§ 246 Abs. 2 S. 2 HGB). Hier fehlt die Gegenseitigkeit (verschiedene Rechtsträger). Verpfändung für fremde Verbindlichkeit: Haftungsverhältnis bei der Tochter (§ 251 HGB). Guthaben grundsätzlich liquide Mittel im UV; bei langfristiger Sperre Ausweis als sonstiger VG beziehungsweise Finanzanlage mit Vermerk. (Hinweis: Ausweis bei langfristiger Sperre wird nicht einheitlich beurteilt.)","n":["§ 246 Abs. 2 HGB","§ 251 HGB","§ 387 BGB"]}],"b":["Welche Folgen hat ein Rangrücktritt in Handels- und Steuerbilanz?","Welche Verbindlichkeiten werden in der Steuerbilanz nicht bilanziert?","Ist das Bankkonto mit dem Verkaufserlös im Anlage- oder Umlaufvermögen auszuweisen?","Nennen Sie eine Neuerung für den Jahresabschluss 2022, die sich auf die Bilanzierung auswirkt."],"u":true,"w":4.6},{"i":"haftungsverhaeltnisse","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Bürgschaften und Haftungsverhältnisse","n":2,"q":2,"k":{"Baden-Württemberg":1,"Sachsen":1},"kq":{"Sachsen":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Wo ist eine Bürgschaft zu bilanzieren? Fall: Rahmenkredit 1 Mio. € für Besitz- und Betriebs-GmbH (600.000/400.000 € ausgeschöpft), gesamtschuldnerische Haftung.","a":"Bürgschaften, Gewährleistungsverträge und Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten werden nicht passiviert, sondern unter der Bilanz vermerkt (§ 251 HGB); KapG und KapCo-Gesellschaften geben sie stattdessen im Anhang an (§ 268 Abs. 7 HGB). Droht die Inanspruchnahme, Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung eines werthaltigen Rückgriffsanspruchs. Rahmenkredit: jede Gesellschaft passiviert ihren in Anspruch genommenen Teil; für die Mithaftung für den Teil der anderen Haftungsvermerk beziehungsweise Rückstellung bei drohender Inanspruchnahme.","n":["§ 251 HGB","§ 268 Abs. 7 HGB","§ 249 Abs. 1 HGB"]}],"b":["Wo ist eine Bürgschaft zu bilanzieren?","Fall: Rahmenkredit 1 Mio. EUR für Besitz- und Betriebs-GmbH (600.000/400.000 EUR, ausgeschöpft). Was gilt?"],"u":false,"w":1.55},{"i":"rechnungsabgrenzung-disagio","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Rechnungsabgrenzung, RAP-Wahlrecht, Disagio","n":6,"q":8,"k":{"Hamburg":1,"Hessen":1,"Baden-Württemberg":2,"Köln":1,"Südbaden":1},"kq":{"Hessen":2,"Hamburg":1,"Köln":2,"Südbaden":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":3,"2024":1,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Was sind ARAP und PRAP, und welche weiteren Instrumente der Periodenabgrenzung gibt es?","a":"ARAP: Ausgaben vor dem Stichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit danach sind (zum Beispiel vorausbezahlte Miete, Versicherung). PRAP: Einnahmen vor dem Stichtag, soweit Ertrag für eine bestimmte Zeit danach (erhaltene Mietvorauszahlung). § 250 HGB, § 5 Abs. 5 S. 1 EStG. Antizipative Vorgänge (Ertrag/Aufwand vor, Zahlung nach dem Stichtag) sind sonstige Forderungen beziehungsweise Verbindlichkeiten. Weitere Abgrenzungsinstrumente: Rückstellungen, Anzahlungen, Bestandsveränderungen.","n":["§ 250 HGB","§ 5 Abs. 5 EStG"]},{"f":"Warum hat der Gesetzgeber § 5 Abs. 5 S. 2 EStG eingeführt und welche Regeln gelten für RAP und GWG im Vergleich zum Handelsrecht?","a":"Seit JStG 2022 (WJ, die nach dem 31.12.2021 enden) Wahlrecht, keinen RAP zu bilden, wenn die einzelne Ausgabe beziehungsweise Einnahme 800 € (GWG-Grenze) nicht übersteigt; einheitlich auszuüben. Anlass: Der BFH hatte die RAP-Bildung auch bei geringfügigen Beträgen verlangt; typischer Fall: Kfz-Versicherungen einer Spedition, kurz vor Jahreswechsel für das Folgejahr gezahlt. HB: grundsätzlich Bildungspflicht, Wesentlichkeitsgrundsatz; keine GWG-Regel im HGB, die steuerlichen Grenzen (§ 6 Abs. 2, 2a EStG) werden aus Wirtschaftlichkeitsgründen meist übernommen.","n":["§ 5 Abs. 5 EStG","§ 250 HGB","§ 6 Abs. 2 EStG","§ 6 Abs. 2a EStG"]},{"f":"Wie ist ein Disagio in Handels- und Steuerbilanz zu behandeln?","a":"HB: Wahlrecht, den Unterschied zwischen Erfüllungs- und Ausgabebetrag als ARAP anzusetzen und planmäßig abzuschreiben (§ 250 Abs. 3 HGB). StB: Pflicht zur Aktivierung als ARAP (§ 5 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG), Auflösung über die Laufzeit beziehungsweise Zinsbindungsdauer. Bei sofortigem Aufwand in der HB ist der StB-Wert höher: aktive latente Steuern (Wahlrecht).","n":["§ 250 Abs. 3 HGB","§ 5 Abs. 5 EStG","§ 274 HGB"]}],"b":["Gibt es weitere Abgrenzungen in der Bilanz?","Welche Instrumente der Periodenabgrenzung gibt es?","Wie ist ein Disagio in Handels- und Steuerbilanz zu behandeln?","Welcher Sachverhalt könnte dem RAP-Urteil zugrunde gelegen haben?"],"u":false,"w":4.2,"typ":"dauer"},{"i":"rueckstellungen-grundlagen","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Rückstellungen: Arten, Voraussetzungen, Bewertung","n":11,"q":13,"k":{"Sachsen":1,"Berlin":2,"Baden-Württemberg":5,"Thüringen":1,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Sachsen":1,"Berlin":2,"Thüringen":1,"Schleswig-Holstein":2,"Baden-Württemberg":6,"Bayern-München":1},"y":{"2023":3,"2024":4,"2025":4},"c":[{"f":"Welche Rückstellungsarten gibt es, wie grenzen sie sich von Verbindlichkeiten ab und wie wird gebucht?","a":"§ 249 HGB: Pflicht für ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, im GJ unterlassene Instandhaltung bei Nachholung in drei Monaten, Abraumbeseitigung im Folgejahr, Kulanzgewährleistungen. Andere Rückstellungen verboten (§ 249 Abs. 2 HGB); steuerlich Drohverluste verboten (§ 5 Abs. 4a EStG). Verbindlichkeit: dem Grunde und der Höhe nach gewiss; Rückstellung: ungewiss. Buchung: Aufwand an Rückstellung; Inanspruchnahme: Rückstellung an Bank, Differenz Ertrag oder Aufwand.","n":["§ 249 HGB","§ 5 Abs. 4a EStG"]},{"f":"Welche Voraussetzungen hat eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach R 5.7 EStR, und was ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung?","a":"R 5.7 Abs. 2 EStR: (1) Verbindlichkeit gegenüber einem anderen oder öffentlich-rechtliche Verpflichtung, (2) vor dem Stichtag rechtlich entstanden oder wirtschaftlich verursacht, (3) ernsthafte Inanspruchnahme wahrscheinlich, (4) Aufwendungen führen nicht zu AK/HK (§ 5 Abs. 4b EStG). Öffentlich-rechtliche Verpflichtung (R 5.7 Abs. 4 EStR): durch Gesetz oder Verwaltungsakt hinreichend konkretisiert, inhaltlich bestimmtes Handeln innerhalb eines bestimmten Zeitraums, sanktionsbewehrt; zum Beispiel Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen, Aufstellung und Prüfung des Jahresabschlusses, Steuerrückstellungen für die Betriebsteuern des abgelaufenen Jahres.","n":["R 5.7 EStR","§ 5 Abs. 4b EStG","§ 249 Abs. 1 HGB"]},{"f":"Wie unterscheidet sich die Bewertung von Rückstellungen in Handels- und Steuerrecht, und woher kommt der Abzinsungssatz?","a":"HB: Erfüllungsbetrag nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung einschließlich künftiger Preis- und Kostensteigerungen (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB); Restlaufzeit über ein Jahr: Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzins der letzten sieben Jahre (Pensionen zehn Jahre), veröffentlicht von der Deutschen Bundesbank (§ 253 Abs. 2 HGB). StB (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG): Wertverhältnisse am Stichtag ohne Preissteigerungen, Erfahrungswerte, Sachleistungen zu Einzel- und angemessenen Gemeinkosten, Gegenrechnung künftiger Vorteile, Ansammlung, Abzinsung 5,5 %; höchstens HB-Wert. Ein zu niedriger Zinssatz führt zu einer höheren Rückstellung.","n":["§ 253 Abs. 1 HGB","§ 253 Abs. 2 HGB","§ 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG"]}],"b":["Was ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung?","Welche Rückstellungen gibt es und wie werden sie bewertet?","Woher kommt der Zinssatz für die Abzinsung von Rückstellungen?","Wie lautet der Buchungssatz für die Bildung einer Rückstellung?"],"u":false,"w":7.85,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Rückstellung nur, wenn die Verbindlichkeit dem Grunde und der Höhe nach feststeht","richtig":"Steht sie dem Grunde und der Höhe nach fest, ist sie eine Verbindlichkeit. Für eine Rückstellung genügt eine dem Grunde oder der Höhe nach ungewisse Verpflichtung mit wahrscheinlicher Inanspruchnahme.","n":["§ 249 Abs. 1 HGB","R 5.7 Abs. 2 EStR"]}]},{"i":"rueckstellungen-einzelfaelle","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Rückstellungen: Umwelt, Wartung, Gewährleistung, DSGVO","n":5,"q":6,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Schleswig-Holstein":1,"Sachsen":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Schleswig-Holstein":1,"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":2,"Sachsen":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":2,"2025":3},"c":[{"f":"Fall: Chemiefabrik kennt seit Oktober einen defekten Behälter; Gutachten im Folgejahr: Erdreich austauschen, Reparatur nötig, Bußgeld droht. Welche Rückstellungen?","a":"Bodensanierung: Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten aus öffentlich-rechtlicher Verpflichtung, wenn hinreichend konkretisiert und Inanspruchnahme wahrscheinlich (Kenntnis der Behörde beziehungsweise unmittelbar bevorstehend); das spätere Gutachten wirkt wertaufhellend. Reparatur des eigenen Behälters: Instandhaltungsrückstellung nur bei Nachholung in den ersten drei Monaten (§ 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 HGB, auch steuerlich). Bußgeld: handelsrechtlich Rückstellung bei wahrscheinlicher Festsetzung; steuerlich nicht abziehbar (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG), außerbilanzielle Korrektur.","n":["§ 249 Abs. 1 HGB","R 5.7 EStR","§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG"]},{"f":"Fall: OHG hat Festpreis-Wartungsverträge; am Stichtag stehen fünf nicht reparierte Fahrzeuge auf dem Hof. Bilanzielle Folge?","a":"Kunden haben vorgeleistet, die Leistung der OHG steht aus: Erfüllungsrückstand, Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (Sachleistungsverpflichtung). Bewertung HB mit Vollkosten; StB mit Einzelkosten und angemessenen Teilen der notwendigen Gemeinkosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. b EStG).","n":["§ 249 Abs. 1 HGB","§ 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG"]},{"f":"Fall: Bauträger gibt Gewährleistung. Rückstellung in HB und StB, bilanzpolitische Spielräume? Sind pauschale Rückstellungen für mögliche DSGVO-Verstöße zulässig?","a":"Gewährleistung: Einzelrückstellungen für bekannte Mängel, Pauschalrückstellung nach betrieblichen oder branchenüblichen Erfahrungswerten, HB und StB; Spielräume bei Schätzung, Gemeinkosten, Abzinsung. DSGVO: pauschale Rückstellung ohne konkreten Anhaltspunkt unzulässig, es fehlen ein bis zum Stichtag verwirklichter Verstoß und die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme. Bei konkretem Verstoß Schadensersatz (Art. 82 DSGVO) rückstellungsfähig; Geldbußen steuerlich nicht abziehbar (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG).","n":["§ 249 Abs. 1 HGB","§ 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG","§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 EStG"]},{"f":"Fall: Im Oktober 2024 wird ein verbindlicher steuerfreier Mietvertrag ab 01.01.2025 geschlossen; Vorsteuerausschluss für das Gebäude. Was ist zum 31.12.2024 zu buchen?","a":"Die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG knüpft an die tatsächliche steuerfreie Verwendung ab 2025 an und erfolgt jährlich (§ 44 UStDV); die wirtschaftliche Verursachung liegt daher in den künftigen Jahren der steuerfreien Verwendung, sodass zum 31.12.2024 keine Rückstellung zu bilden ist; die Gegenansicht stellt auf den bereits verbindlich geschlossenen Mietvertrag ab. Steuerlich sind Rückzahlungen Betriebsausgaben, AK/HK bleiben unberührt (§ 9b Abs. 2 EStG).","n":["§ 15a UStG","§ 9b Abs. 2 EStG","§ 249 Abs. 1 HGB"]}],"b":["Steuercoaches empfehlen pauschale Rückstellungen für mögliche DSGVO-Verstöße. Zulässig?","10/2024 verbindlicher steuerfreier Mietvertrag ab 01.01.2025, Vorsteuerausschluss: was ist zu buchen?","Fall: OHG hat Festpreis-Wartungsvertrag, am Stichtag 5 unreparierte Autos auf dem Hof. Bilanzielle Folge?","Fall: Chemiefabrik weiß seit Oktober von defektem Behälter; im Folgejahr Gutachten: Erdreich austauschen, Reparatur nötig, Bußgeld. Welche Rückstellungen sind zu bilden?"],"u":true,"w":3.95},{"i":"rueckstellungen-personal","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Personalrückstellungen: Boni, Urlaub, virtuelle Aktien","n":3,"q":3,"k":{"Baden-Württemberg":1,"Hamburg":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1,"Hamburg":1,"Düsseldorf":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Fall: Mitarbeiterboni von 10.000 € wurden 2022 zugesagt, Auszahlung 2023. Was ist im JA 2022 zu beachten?","a":"Wirtschaftlich durch Arbeitsleistung 2022 verursacht. Steht der Betrag fest: sonstige Verbindlichkeit; ist die Höhe von Zielerreichung oder Ermessen abhängig: Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung einbeziehen. Ist die Zahlung an künftige Betriebstreue geknüpft, liegt die Verursachung insoweit in der Zukunft.","n":["§ 249 Abs. 1 HGB","R 5.7 EStR"]},{"f":"Was ist bei der Berechnung der Urlaubsrückstellung zu beachten, wenn im Jahr gestreikt wurde?","a":"Rückstellung für am Stichtag nicht genommenen Urlaub: Urlaubsentgelt je Tag (Bruttolohn einschließlich Arbeitgeberanteile SV, gegebenenfalls Urlaubsgeld), Divisor tatsächliche Arbeitstage. Streik: Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen; Verdienstkürzungen durch Arbeitsausfälle bleiben für das Urlaubsentgelt außer Betracht (§ 11 Abs. 1 S. 3 BUrlG); da ein Streik nach herrschender Auffassung ein solcher Arbeitsausfall ist, mindert der streikbedingt geringere Lohn die Rückstellung nicht.","n":["§ 249 Abs. 1 HGB","§ 11 BUrlG"]},{"f":"Fall: Mandant sagt Arbeitnehmern virtuelle Aktien zu, Barauszahlung nach drei Jahren. Bilanzierung?","a":"Barausgleich nach Wertentwicklung: Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten, über den Erdienungszeitraum ratierlich angesammelt und jährlich mit dem aktuellen Wert neu bewertet. Steuerlich keine Rückstellung, soweit die Zahlung von künftigen Ereignissen abhängt (zum Beispiel Exit, Börsengang), weil dann die wirtschaftliche Verursachung bis zum Stichtag fehlt. Lohnzufluss erst bei Auszahlung. (Hinweis: Ergebnis hängt von der Ausgestaltung ab.)","n":["§ 249 Abs. 1 HGB","§ 5 Abs. 2a EStG"]}],"b":["Was ist bei der Berechnung der Urlaubsrückstellung wegen eines Streiks zu beachten?","Fall: Mandant sagt Arbeitnehmern virtuelle Aktien zu, Auszahlung nach drei Jahren. Bilanzierung?","Mitarbeiterboni von 10.000 € in 2022 zugesagt. Was ist bei Aufstellung des Jahresabschlusses zu beachten?"],"u":true,"w":2.1,"typ":"dauer"},{"i":"drohverlustrueckstellung","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Drohverlustrückstellung","n":4,"q":4,"k":{"Baden-Württemberg":3,"Südbaden":1},"kq":{"Baden-Württemberg":3,"Südbaden":1},"y":{"2024":1,"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Fall: Unternehmen produziert nicht mehr, hat aber noch einen Mietvertrag über fünf Jahre. Behandlung in Handels- und Steuerbilanz?","a":"Schwebendes Dauerschuldverhältnis mit Verpflichtungsüberschuss: HB Drohverlustrückstellung Pflicht (§ 249 Abs. 1 S. 1 HGB) in Höhe der Restmieten abzüglich erzielbarer Untermieterlöse, abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). StB: Verbot (§ 5 Abs. 4a S. 1 EStG), Ausnahme für Bewertungseinheiten (§ 5 Abs. 4a S. 2 EStG). Differenz führt zu aktiven latenten Steuern (Wahlrecht).","n":["§ 249 Abs. 1 HGB","§ 5 Abs. 4a EStG","§ 274 HGB"]}],"b":["Wie sind Drohverlustrückstellungen in Handels- und Steuerbilanz zu behandeln?","Fall: Unternehmen produziert nicht mehr, hat aber noch einen Mietvertrag über fünf Jahre. Was ist zu tun?","Drohverlustrückstellung bei einer Schokoladenfabrik","Bestellte Maschine verliert an Wert: Drohverlustrückstellung und latente Steuern"],"u":false,"w":3.4},{"i":"inflationsausgleichspraemie","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Inflationsausgleichsprämie: Rückstellung/Verbindlichkeit","n":3,"q":4,"k":{"Berlin":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Berlin":2,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":3},"c":[{"f":"Fall: Große AG mit hohem Gewinn 2022, § 7g EStG nicht anwendbar. Was kann im Februar 2023 noch für 2022 gestaltet werden?","a":"Nach dem Stichtag keine Sachverhaltsgestaltung mit Wirkung für 2022; nur Ausübung von Ansatz- und Bewertungswahlrechten bei der Aufstellung (zum Beispiel degressive AfA 25 % für 2022 angeschaffte bewegliche WG, Rückstellungsschätzungen, TW-AfA, § 6b-Rücklage). Eine erst 2023 zugesagte Inflationsausgleichsprämie ist wertbegründend und mindert den Gewinn 2022 nicht.","n":["§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB","§ 7 Abs. 2 EStG"]},{"f":"Fall: Verbindliche Zusage einer Inflationsausgleichsprämie, 1.000 € je Arbeitnehmer in den nächsten drei Jahren. Verbindlichkeit oder Rückstellung im JA 2022?","a":"Steuerfrei bis 3.000 € bei Zahlung 26.10.2022 bis 31.12.2024 (§ 3 Nr. 11c EStG). Verbindlichkeit, soweit die Pflicht am Stichtag rechtlich entstanden und der Höhe nach gewiss ist (zum Beispiel für 2022 zugesagt, noch nicht gezahlt). Für künftige Jahre: Ist die Zahlung an Beschäftigung zum Auszahlungszeitpunkt geknüpft, ist sie wirtschaftlich durch künftige Arbeitsleistung verursacht, weder Verbindlichkeit noch Rückstellung. Steuerlich entfällt die Abzinsung von Verbindlichkeiten für WJ, die nach dem 31.12.2022 enden, für frühere WJ (also auch ein WJ 2022 mit Stichtag 31.12.2022) nur auf Antrag (§ 52 Abs. 12 S. 2 EStG); Rückstellungen sind weiterhin mit 5,5 % abzuzinsen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG). Ein Tarifabschluss nach dem Stichtag ist wertbegründend.","n":["§ 3 Nr. 11c EStG","§ 249 Abs. 1 HGB","§ 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG"]}],"b":["Fall: Inflationsausgleichsprämie 2022 gezahlt, Zusage auch für 2023/2024. Rückstellung oder Verbindlichkeit im JA 2022?","Fall: Große AG mit hohem Gewinn 2022, § 7g EStG nicht anwendbar. Was kann im Februar 2023 noch für 2022 gestaltet werden?","Fall: Verbindliche Zusage einer Inflationsausgleichsprämie an Arbeitnehmer, je 1.000 EUR in den nächsten drei Jahren. Verbindlichkeit oder Rückstellung?"],"u":false,"w":1.65},{"i":"pensionsrueckstellungen","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Pensionsrückstellungen und Rückdeckungsversicherung","n":4,"q":7,"k":{"Sachsen":1,"Baden-Württemberg":2,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Sachsen":2,"Baden-Württemberg":4,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2025":4},"c":[{"f":"Welche Arten von Pensionszusagen gibt es und woher kommen die Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz?","a":"Unmittelbare Zusage: Passivierungspflicht für Neuzusagen ab 1987 (§ 249 Abs. 1 HGB, Art. 28 EGHGB). Mittelbare Zusagen (Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung): Passivierungswahlrecht für Unterdeckungen, steuerlich keine Rückstellung. HB: Erfüllungsbetrag mit Gehalts- und Rententrends, Abzinsung mit dem 10-Jahres-Durchschnittszins (§ 253 Abs. 2 HGB). StB: § 6a EStG, Teilwertverfahren, Rechnungszins 6 %, keine Trends, Schriftform, kein schädlicher Vorbehalt, Mindestalter 23 Jahre, Nachholverbot. StB-Wert meist deutlich niedriger: aktive latente Steuern.","n":["§ 249 Abs. 1 HGB","§ 253 Abs. 2 HGB","§ 6a EStG","Art. 28 EGHGB"]},{"f":"Warum wurde der Zinssatz für die Abzinsung von Pensionsrückstellungen geändert, und was ist die Besonderheit an § 253 Abs. 6 HGB?","a":"2016 wurde der Durchschnittszeitraum von sieben auf zehn Jahre verlängert, weil die Niedrigzinsphase zu stark steigenden Rückstellungen und drohender bilanzieller Überschuldung führte. Der Unterschiedsbetrag zwischen Bewertung mit 10- und 7-Jahres-Durchschnitt ist jährlich anzugeben und ausschüttungsgesperrt (§ 253 Abs. 6 S. 2 HGB): Ausschüttung nur, soweit frei verfügbare Rücklagen zuzüglich Gewinnvortrag abzüglich Verlustvortrag den Betrag decken. Nach Verwaltungsauffassung keine Abführungssperre bei Organschaft.","n":["§ 253 Abs. 2 HGB","§ 253 Abs. 6 HGB"]},{"f":"Was ist eine Rückdeckungsversicherung, wie wird sie behandelt und wie lauten die Buchungssätze bei Pensionsrückstellung und Rückdeckung?","a":"Versicherung des Arbeitgebers zur Finanzierung der Zusage; der Anspruch ist eigenständig mit dem Aktivwert zu aktivieren, steuerlich Saldierungsverbot. HB: ist der Anspruch insolvenzsicher an die Berechtigten verpfändet, Planvermögen: Verrechnung mit der Rückstellung, Bewertung zum Zeitwert, Ausschüttungssperre für den Mehrbetrag über AK (§ 246 Abs. 2 S. 2, § 253 Abs. 1 S. 4, § 268 Abs. 8 HGB). Buchungen: Zuführung Personalaufwand (HB Zinsanteil Zinsaufwand) an Pensionsrückstellung; Rentenzahlung beziehungsweise Auflösung: Pensionsrückstellung an Bank beziehungsweise Ertrag; Prämie: Aufwand an Bank; Erhöhung Aktivwert: Rückdeckungsanspruch an Ertrag.","n":["§ 246 Abs. 2 HGB","§ 253 Abs. 1 HGB","§ 268 Abs. 8 HGB"]},{"f":"Unter welchen Voraussetzungen darf in der Steuerbilanz eine Pensionsrückstellung gebildet werden, und wie wird sie bewertet?","a":"§ 6a Abs. 1 EStG verlangt einen Rechtsanspruch, keine Abhängigkeit der Leistung von künftigen gewinnabhängigen Bezügen, keinen schädlichen Widerrufsvorbehalt und eine schriftliche Zusage mit eindeutigen Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe. Die Rückstellung darf frühestens im Wirtschaftsjahr der Zusage gebildet werden, bei Zusagen seit 2018 nicht vor dem Jahr, in dem der Berechtigte das 23. Lebensjahr vollendet (§ 6a Abs. 2 EStG). Bewertet wird mit dem Teilwert nach dem Teilwertverfahren und einem Rechnungszins von 6 % (§ 6a Abs. 3 EStG). Handelsrechtlich gilt der Erfüllungsbetrag mit Gehalts- und Rententrends, abgezinst mit dem Zehnjahresdurchschnitt (§ 253 Abs. 1 und 2 HGB); die Maßgeblichkeit ist insoweit durchbrochen. Bei Gesellschafter-Geschäftsführern sind zusätzlich Ernsthaftigkeit, Erdienbarkeit und Angemessenheit zu prüfen, sonst verdeckte Gewinnausschüttung.","n":["§ 6a EStG","§ 249 Abs. 1 HGB","§ 253 HGB"],"xu":true}],"b":["Was ist die Besonderheit an § 253 Abs. 6 HGB?","Warum wurde der Zinssatz für die Abzinsung von Pensionsrückstellungen geändert?","Wie lauten die Buchungssätze bei Bildung und Auflösung einer Pensionsrückstellung und für die Rückdeckungsversicherung?","Bereinigung von Pensionsverpflichtungen beim Unternehmensverkauf"],"u":false,"w":3.4,"fe":[{"falsch":"Durchschnittszeitraum auf 15 Jahre verlängert","richtig":"Durchschnittszeitraum von sieben auf zehn Jahre; 15 Jahre ist die pauschal angenommene Restlaufzeit.","n":["§ 253 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB"]}]},{"i":"verpflichtungsuebernahme-4f-5-7","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Übertragung von Verpflichtungen (§§ 4f, 5 Abs. 7 EStG)","n":2,"q":3,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Schleswig-Holstein":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Schleswig-Holstein":2},"y":{"2025":2},"c":[{"f":"Was sind Aufwandsverteilungsposten nach § 4f EStG und wie werden sie aufgelöst, auch bei Veräußerung?","a":"Überträgt ein Unternehmen eine Verpflichtung, die steuerlich Ansatz- oder Bewertungsbeschränkungen unterlag (zum Beispiel Pensionsrückstellung nach § 6a EStG), ist der dadurch entstehende Aufwand im WJ der Übertragung und den folgenden 14 Jahren gleichmäßig verteilt abziehbar (außerbilanzielle Verteilung). Wird der Betrieb beziehungsweise Mitunternehmeranteil später veräußert oder aufgegeben, ist der noch nicht berücksichtigte Aufwand in diesem Jahr abziehbar; bei Übertragung im Rahmen einer Betriebsveräußerung sofortiger Abzug.","n":["§ 4f EStG","§ 6a EStG"]},{"f":"Welche Folgen hat die Übernahme einer Pensionsverpflichtung beim Übernehmenden?","a":"§ 5 Abs. 7 EStG: Der Übernehmende hat die Verpflichtung zum Ende des WJ nach den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsregeln zu bilanzieren, die für den ursprünglich Verpflichteten galten (zum Beispiel § 6a EStG). Der dadurch entstehende Gewinn kann zu 14/15 in eine Rücklage eingestellt werden, die in den folgenden 14 Jahren mit mindestens je einem Vierzehntel aufzulösen ist. Gegenstück beim Übertragenden: Aufwandsverteilung nach § 4f EStG.","n":["§ 5 Abs. 7 EStG","§ 4f EStG","§ 6a EStG"]}],"b":["Was sind Aufwandsverteilungsposten (Grundlagen)?","Welche Folgen hat die Übernahme einer Pensionsverpflichtung?"],"u":true,"w":1.7},{"i":"latente-steuern-grundlagen","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Latente Steuern: Begriff, Ansatz, Bewertung","n":10,"q":11,"k":{"Baden-Württemberg":4,"Bayern-Nürnberg":1,"Hamburg":1,"Köln":1,"Hessen":2,"Südbaden":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":2,"Hamburg":1,"Hessen":2,"Baden-Württemberg":4,"Südbaden":1,"Köln":1},"y":{"2022":1,"2023":1,"2024":4,"2025":3,"2026":1},"c":[{"f":"Was sind latente Steuern, welchen Sinn haben sie und besteht Pflicht oder Wahlrecht?","a":"§ 274 HGB: Ausgleich der Differenz zwischen dem nach HB-Ergebnis zu erwartenden und dem tatsächlichen Steueraufwand, soweit sie auf temporären Differenzen zwischen handels- und steuerrechtlichen Wertansätzen von VG, Schulden und RAP beruht (bilanzorientiertes Konzept). Passive latente Steuern (HB-Aktiva höher beziehungsweise HB-Passiva niedriger als in der StB, künftige Steuerbelastung): Pflicht. Aktive latente Steuern (umgekehrt, sowie Verlustvorträge): Wahlrecht; Saldierung zulässig. Anwendung bei mittelgroßen und großen KapG; kleine befreit (§ 274a Nr. 4 HGB), passive latente Steuern dort gegebenenfalls als Rückstellung nach § 249 HGB.","n":["§ 274 HGB","§ 274a Nr. 4 HGB"]},{"f":"Wie werden latente Steuern bewertet und ausgewiesen, und was ist der Sinn passiver latenter Steuern?","a":"Bewertung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus (KSt, SolZ, GewSt, rund 30 %), keine Abzinsung (§ 274 Abs. 2 HGB); bereits beschlossene Satzänderungen sind zu berücksichtigen (KSt ab 2028 schrittweise auf 10 % im Jahr 2032). Ausweis als gesonderte Posten (§ 266 Abs. 2 D, Abs. 3 E HGB), Aufwand und Ertrag gesondert unter Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Sinn: periodengerechter Steuerausweis und Information über künftige Steuerbelastungen, zum Beispiel aus Sonder-AfA oder § 6b-Rücklage in der StB.","n":["§ 274 Abs. 2 HGB","§ 266 HGB"]},{"f":"Fall: Große GmbH, Software AK 300.000 €, HB-ND drei Jahre, steuerlich ND ein Jahr. Welche latenten Steuern entstehen am Ende des ersten Jahres?","a":"HB-Buchwert 200.000 €, StB-Buchwert 0 €: Differenz 200.000 € (HB-Aktivum höher, künftig höheres Steuerergebnis). Passive latente Steuern 200.000 € × 30 % = 60.000 €; Buchung latenter Steueraufwand an passive latente Steuern. Abbau in den Folgejahren mit den HB-Abschreibungen.","n":["§ 274 HGB"],"xu":true}],"b":["Was sind latente Steuern?","Was sind latente Steuern?","Was sind latente Steuern?","Kurz: latente Steuern in diesem Zusammenhang."],"u":false,"w":7.35,"typ":"dauer"},{"i":"latente-steuern-differenzen","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Temporäre, quasi-permanente und permanente Differenzen","n":2,"q":2,"k":{"Bayern-Nürnberg":2},"kq":{"Bayern-Nürnberg":2},"y":{"2023":1,"2024":1},"c":[{"f":"Was sind temporäre, quasi-permanente und permanente Differenzen? Nennen Sie Beispiele.","a":"Temporär: gleichen sich im Zeitablauf aus, zum Beispiel abweichende ND, Drohverlustrückstellung nur in der HB, Disagio, Firmenwert (HB 10, StB 15 Jahre), Pensionsrückstellungen. Quasi-permanent: gleichen sich erst bei Veräußerung oder Liquidation aus, zum Beispiel abweichende Werte von Grund und Boden oder Beteiligungen; nach dem HGB-Konzept einzubeziehen. Permanent: gleichen sich nie aus, zum Beispiel nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5 EStG), steuerfreie Erträge (§ 8b KStG); keine latenten Steuern.","n":["§ 274 HGB","§ 4 Abs. 5 EStG","§ 8b KStG"]}],"b":["Was sind temporäre und permanente Differenzen? Nennen Sie Beispiele.","Nennen Sie Beispiele für temporäre, quasi-permanente und permanente Differenzen bei latenten Steuern."],"u":false,"w":1.25},{"i":"latente-steuern-verlustvortraege","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Latente Steuern auf Verlustvorträge, Steuersatzänderung","n":4,"q":4,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Hessen":1,"Düsseldorf":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Hessen":1,"Düsseldorf":1,"Bayern-München":1},"y":{"2024":3,"2026":1},"c":[{"f":"Wie werden latente Steuern auf Verlustvorträge bilanziert und welche Folgen hat die Senkung des KSt-Satzes?","a":"Aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge (Wahlrecht), soweit eine Verrechnung innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwarten ist (§ 274 Abs. 1 S. 4 HGB). Mindestbesteuerung beachten (§ 10d Abs. 2 EStG: 1 Mio. € plus 70 % in VZ 2024 bis 2027, sonst 60 %; GewSt 60 % nach § 10a GewStG) und Verlustuntergang (§ 8c KStG). Buchung: aktive latente Steuern an latenten Steuerertrag; Ausschüttungssperre (§ 268 Abs. 8 HGB). Steuersatzsenkung (KSt von 15 % ab 2028 schrittweise auf 10 %): Bewertung mit dem im Abbauzeitpunkt geltenden, bereits verabschiedeten Satz; aktive latente Steuern sinken, Anpassung erfolgswirksam.","n":["§ 274 Abs. 1 HGB","§ 10d EStG","§ 268 Abs. 8 HGB"]}],"b":["Wie hängen Verlustvorträge und latente Steuern zusammen?","Wie werden latente Steuern auf Verlustvorträge bilanziert und gebucht?","Wie wirkt sich ein Verlustvortrag auf latente Steuern aus und welche Folgen hat die Senkung des KSt-Satzes für deren Ansatz?","Hohe Verlustvorträge: aktive latente Steuern"],"u":false,"w":3.1},{"i":"ausschuettungssperre","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Ausschüttungssperre § 268 Abs. 8 HGB","n":2,"q":2,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2025":1},"c":[{"f":"Was ist die Ausschüttungssperre, wann greift sie und wo ist sie geregelt?","a":"§ 268 Abs. 8 HGB: Werden selbst geschaffene immaterielle VG des AV, ein Überhang aktiver latenter Steuern oder Planvermögen über AK (Zeitwert) angesetzt, dürfen Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn die danach frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich Gewinnvortrag abzüglich Verlustvortrag mindestens den gesperrten Beträgen abzüglich zugehöriger passiver latenter Steuern entsprechen. Daneben § 253 Abs. 6 S. 2 HGB (Pensionsrückstellungen). Bei Gewinnabführungsverträgen Abführungssperre (§ 301 AktG). Zweck: Gläubigerschutz vor Ausschüttung unsicherer Aktivposten.","n":["§ 268 Abs. 8 HGB","§ 253 Abs. 6 HGB","§ 301 AktG"]}],"b":["Was ist die Ausschüttungssperre?","Wann greift eine Ausschüttungssperre und wo ist sie geregelt?"],"u":false,"w":1.4},{"i":"firmenwert","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Geschäfts- oder Firmenwert","n":5,"q":6,"k":{"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":2,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Düsseldorf":2,"Baden-Württemberg":2,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-München":1},"y":{"2022":2,"2024":2,"2025":1},"c":[{"f":"Fall: GmbH erwirbt ein Einzelunternehmen für 500.000 €, Buchwert AV 50.000 €. Wie ist der Mehrbetrag zu bilanzieren?","a":"Asset Deal: Kaufpreis zunächst auf die einzelnen VG/WG zu Zeitwerten verteilen (Aufdeckung stiller Reserven); der Restbetrag ist Geschäfts- oder Firmenwert. HB: fiktiver, zeitlich begrenzt nutzbarer VG mit Aktivierungspflicht (§ 246 Abs. 1 S. 4 HGB); StB: entgeltlich erworbenes WG. Ohne stille Reserven Firmenwert 450.000 €. Selbst geschaffener Firmenwert darf nicht angesetzt werden.","n":["§ 246 Abs. 1 HGB","§ 255 Abs. 1 HGB"]},{"f":"Wie wird der Firmenwert in Handels- und Steuerbilanz abgeschrieben, und welche Auswirkung hat das auf latente Steuern?","a":"HB: planmäßig über die voraussichtliche ND; ist sie nicht verlässlich schätzbar, zehn Jahre (§ 253 Abs. 3 S. 3, 4 HGB); Erläuterung des Zeitraums im Anhang (§ 285 Nr. 13 HGB); außerplanmäßig bei dauernder Wertminderung, Wertaufholungsverbot (§ 253 Abs. 5 S. 2 HGB). StB: 15 Jahre (§ 7 Abs. 1 S. 3 EStG), TW-AfA bei dauernder Wertminderung. Kürzere HB-ND: HB-Wert niedriger als StB-Wert, aktive latente Steuern (Wahlrecht); im Einzelabschluss kein Ansatzverbot (§ 306 S. 3 HGB betrifft nur den Konzern).","n":["§ 253 Abs. 3 HGB","§ 253 Abs. 5 HGB","§ 7 Abs. 1 S. 3 EStG","§ 274 HGB"]}],"b":["Was ist der Firmenwert und wie wird er bilanziert?","Welche Auswirkungen hat der Firmenwert auf latente Steuern?","Wie wird ein Firmenwert in Handels- und Steuerbilanz abgeschrieben?","Geschäftswert: Arten und Ansatz"],"u":false,"w":3.15},{"i":"eigenkapital-gmbh","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Eigenkapital der GmbH, Gewinnverwendung, negatives EK","n":6,"q":8,"k":{"Baden-Württemberg":4,"Hamburg":1,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":6,"Hamburg":1,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":3},"c":[{"f":"Was ist Eigenkapital und wie setzt es sich bei einer GmbH nach § 266 HGB zusammen?","a":"Eigenkapital ist die Residualgröße aus Vermögen abzüglich Schulden mit Haftungs- und Verlustausgleichsfunktion. Gliederung (§ 266 Abs. 3 A, § 272 HGB): I. Gezeichnetes Kapital, II. Kapitalrücklage (Agio, Zuzahlungen, § 272 Abs. 2 HGB), III. Gewinnrücklagen (gesetzliche, satzungsmäßige, andere), IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag, V. Jahresüberschuss/-fehlbetrag; bei teilweiser Ergebnisverwendung Bilanzgewinn (§ 268 Abs. 1 HGB).","n":["§ 266 Abs. 3 HGB","§ 272 HGB","§ 268 Abs. 1 HGB"]},{"f":"Wo erscheint ein nicht ausgeschütteter Gewinn von 100.000 €, wann wird er in Gewinnrücklagen eingestellt, und was gilt bei negativem Eigenkapital?","a":"Bis zum Beschluss Ausweis als Jahresüberschuss. Nach Gewinnverwendungsbeschluss (§ 29, § 46 Nr. 1 GmbHG) Einstellung in Gewinnrücklagen (durch Beschluss oder Satzungsregelung) oder Vortrag als Gewinnvortrag. Übersteigen Verluste das EK: nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag am Schluss der Aktivseite (§ 268 Abs. 3 HGB). Bilanzielle Überschuldung ist nicht zwingend insolvenzrechtliche Überschuldung (§ 19 InsO, Fortführungsprognose); Erläuterung im Anhang.","n":["§ 29 GmbHG","§ 268 Abs. 3 HGB","§ 19 InsO"]}],"b":["Was ist Eigenkapital?","Wann wird der Gewinn in die Gewinnrücklagen eingestellt?","Wie wird Eigenkapital bilanziert und was gilt bei negativem Eigenkapital?","Kapitalerhöhung mit Agio: Kapitalrücklage"],"u":false,"w":4.5},{"i":"kapitalruecklage-forderungsverzicht","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Forderungsverzicht und Kapitalrücklage","n":2,"q":3,"k":{"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Düsseldorf":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":2},"c":[{"f":"Fall: GmbH ist mit 50.000 € überschuldet; Gesellschafter will sein Darlehen von 100.000 € in Eigenkapital umwandeln (Verzicht). Folgen?","a":"Verzicht aus gesellschaftlichen Gründen ist Einlage. Steuerlich verdeckte Einlage nur in Höhe des werthaltigen Teils (BFH GrS 1/94): Zugang zum Einlagekonto (§ 27 KStG), nachträgliche AK beim Gesellschafter; der nicht werthaltige Teil ist Ertrag der GmbH (gegebenenfalls Sanierungsertrag § 3a EStG). HB: Ausbuchung der Verbindlichkeit; Einstellung in die Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) nach verbreiteter Ansicht nur für den werthaltigen Teil (Gläubigerschutz), Rest Ertrag. (Hinweis: handelsrechtliche Behandlung des nicht werthaltigen Teils ist umstritten.)","n":["§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB","§ 8 Abs. 3 KStG","§ 27 KStG"]},{"f":"Fall: Bank verlangt für ein Darlehen die Einzahlung des Gesellschafters in die Kapitalrücklage. Wie wird gebucht beziehungsweise umgebucht?","a":"Bareinzahlung: Bank an Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), erfolgsneutral; steuerlich Einlage, Zugang zum Einlagekonto. Umbuchung eines bestehenden Gesellschafterdarlehens: Verbindlichkeit gegenüber Gesellschafter an Kapitalrücklage, steuerlich Einlage nur im werthaltigen Umfang. Alternative ohne Umwandlung: Rangrücktritt (bleibt Verbindlichkeit).","n":["§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB","§ 27 KStG"]}],"b":["Bank verlangt für Darlehen Einzahlung des Gesellschafters in die Kapitalrücklage. Wie wird gebucht beziehungsweise umgebucht?","Fall: GmbH mit 50.000 € überschuldet, Gesellschafter gibt Darlehen 100.000 €: ist Umwandlung in Kapitalrücklage/EK handelsrechtlich möglich?"],"u":true,"w":1.1},{"i":"eigene-anteile","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Eigene Anteile","n":3,"q":3,"k":{"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Baden-Württemberg":3},"y":{"2023":2,"2025":1},"c":[{"f":"Wie ist der Erwerb eigener Anteile zu bilanzieren und was geschieht wirtschaftlich?","a":"§ 272 Abs. 1a HGB: Nennbetrag offen vom gezeichneten Kapital absetzen, Unterschied zu den AK mit frei verfügbaren Rücklagen verrechnen, Anschaffungsnebenkosten Aufwand; kein Ausweis als VG. Wirtschaftlich Kapitalrückzahlung (Kapitalherabsetzung). Steuerlich ebenso (BMF 27.11.2013): beim Gesellschafter Veräußerung, bei der Gesellschaft gegebenenfalls Minderung des Einlagekontos (§ 27 KStG). Wiederveräußerung wie Kapitalerhöhung (§ 272 Abs. 1b HGB). GmbH: Erwerb nur bei voll eingezahlten Anteilen aus freiem Vermögen (§ 33 GmbHG).","n":["§ 272 Abs. 1a HGB","§ 272 Abs. 1b HGB","§ 33 GmbHG"]}],"b":["Wie sind eigene Anteile in der Bilanz auszuweisen?","Wie ist der Erwerb eigener Anteile zu bilanzieren und was passiert wirtschaftlich?","Erwerb eigener Anteile über Nennwert in der Bilanz"],"u":false,"w":1.95},{"i":"genussrechte","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Genussrechte beim Emittenten und Kapitalgeber","n":3,"q":5,"k":{"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Baden-Württemberg":5},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Was ist Genussrechtskapital und wann ist es Eigenkapital?","a":"Schuldrechtliche Kapitalüberlassung mit vermögensrechtlichen Rechten ohne Mitgliedschaft. Handelsrechtlich EK (IDW HFA 1/1994), wenn kumulativ: Nachrangigkeit im Insolvenz- und Liquidationsfall, erfolgsabhängige Vergütung und Verlustteilnahme bis zur vollen Höhe, Längerfristigkeit der Überlassung (ohne vorzeitige Rückforderung). Sonst FK.","n":["§ 266 Abs. 3 HGB"]},{"f":"Wie wird Genussrechtskapital beim Emittenten bilanziert und die Vergütung erfasst?","a":"EK-Charakter: gesonderter Posten Genussrechtskapital im EK; Vergütungen gleichwohl als Aufwand in der GuV (gesonderter Ausweis). FK-Charakter: Verbindlichkeit, Vergütung Zinsaufwand. Steuerlich: Ausschüttungen auf Genussrechte mit Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös mindern das Einkommen nicht (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG), beim Inhaber Bezüge nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG; sonst abziehbar, GewSt-Hinzurechnung (§ 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG).","n":["§ 8 Abs. 3 KStG","§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG","§ 8 Nr. 1 GewStG"]},{"f":"Wie bilanziert der Kapitalgeber das Genussrecht?","a":"Bei langfristiger Anlage AV: Wertpapiere des AV beziehungsweise sonstige Ausleihungen (§ 266 Abs. 2 A III HGB); bei kurzfristiger Anlage UV. Zugang zu AK; Folgebewertung bei Finanzanlagen mit Abschreibungswahlrecht bei vorübergehender, Pflicht bei dauernder Wertminderung. Erträge je nach Ausgestaltung Zins- oder Beteiligungserträge.","n":["§ 266 Abs. 2 HGB","§ 253 Abs. 3 HGB"]}],"b":["Wie bilanziert der Kapitalgeber das Genussrecht?","Wie sind Genussrechte in Handels- und Steuerbilanz zu bilanzieren?","Genussrechte beim Emittenten und Inhaber"],"u":false,"w":2.1},{"i":"beteiligungen-kapg-dividenden","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Beteiligungen an KapG, Dividenden, phasengleiche Aktivierung","n":7,"q":9,"k":{"Hamburg":1,"Düsseldorf":1,"Schleswig-Holstein":1,"Baden-Württemberg":4},"kq":{"Hamburg":1,"Düsseldorf":2,"Schleswig-Holstein":2,"Baden-Württemberg":4},"y":{"2023":2,"2025":5},"c":[{"f":"Was unterscheidet Beteiligungen und verbundene Unternehmen? Fall: Einzelunternehmer hält 30 % an einer KapG im BV. Bewertung in HB und StB?","a":"Beteiligung (§ 271 Abs. 1 HGB): Anteile, die dem eigenen Geschäftsbetrieb durch dauernde Verbindung dienen sollen; im Zweifel bei mehr als 20 %. Verbundene Unternehmen (§ 271 Abs. 2 HGB): Mutter- und Tochterunternehmen im Sinne des § 290 HGB (beherrschender Einfluss). 30 %-Beteiligung: Finanzanlage zu AK; HB außerplanmäßige Abschreibung bei dauernder Wertminderung Pflicht, bei vorübergehender Wahlrecht; StB TW-AfA nur bei dauernder Wertminderung, steuerlich zu 60 % wirksam (§ 3c Abs. 2 EStG).","n":["§ 271 HGB","§ 253 Abs. 3 HGB","§ 3c Abs. 2 EStG"]},{"f":"Die KapG schüttet eine Dividende an den Einzelunternehmer aus. Mit welchem Betrag ist sie zu erfassen?","a":"Ertrag mit dem Bruttobetrag (vor KapESt und SolZ) als Beteiligungsertrag; die einbehaltene KapESt ist Personensteuer, Buchung als Entnahme, Anrechnung bei der ESt-Veranlagung. Steuerlich 40 % steuerfrei (§ 3 Nr. 40 Buchst. d EStG), Teilabzugsverbot (§ 3c Abs. 2 EStG). Aktivierung der Forderung mit dem Gewinnverwendungsbeschluss.","n":["§ 3 Nr. 40 EStG","§ 3c Abs. 2 EStG","§ 36 Abs. 2 EStG"]},{"f":"Wann ist eine Gewinnausschüttung bei einer 100 %-Beteiligung phasengleich zu bilanzieren, und was gilt bei 20 %?","a":"HB: Mehrheitsbeteiligung, GJ der Tochter endet nicht nach dem der Mutter, Gewinnverwendungsbeschluss der Tochter liegt vor Abschluss der Prüfung bei der Mutter vor: phasengleiche Aktivierung (BGH/EuGH Tomberger). StB: grundsätzlich keine phasengleiche Aktivierung (BFH GrS 2/99), weil der Anspruch am Stichtag nicht entstanden ist. Bei 20 % (keine Beherrschung): Forderung erst mit dem Ausschüttungsbeschluss.","n":["§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB","§ 5 Abs. 1 EStG"]}],"b":["Wie ist die Gewinnausschüttung bei 20-%-Beteiligung zu bilanzieren?","Was ist der Unterschied zwischen Beteiligungen und verbundenen Unternehmen?","Fall: Einzelunternehmer hält 30 % an einer Kapitalgesellschaft: Bewertung in Handels- und Steuerbilanz?","Beteiligung und Anteile an verbundenen Unternehmen (§ 271 HGB)"],"u":false,"w":5.35},{"i":"beteiligung-personengesellschaft-spiegelbild","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Beteiligung an PersG, Spiegelbildmethode, Anteilskauf","n":9,"q":14,"k":{"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":2,"Baden-Württemberg":4,"Hessen":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":3,"Baden-Württemberg":8,"Hessen":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":5,"2026":1},"c":[{"f":"Wie aktiviert eine GmbH ihre Beteiligung an einer GmbH & Co. KG handels- und steuerrechtlich? Was ist die Spiegelbildmethode?","a":"HB: Beteiligung als VG zu AK (Einlage beziehungsweise Kaufpreis), Ausweis als Beteiligung beziehungsweise Anteile an verbundenen Unternehmen; Gewinnanteile als Forderung, sobald ein Anspruch besteht (IDW RS HFA 18). StB: Die Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft ist kein eigenes WG; Spiegelbildmethode: Ansatz in Höhe des anteiligen Kapitalkontos laut Gesamthandsbilanz zuzüglich Ergänzungsbilanz, Gewinne aus der einheitlichen und gesonderten Feststellung. Beteiligt sich eine PersG an einer anderen: doppelstöckige PersG; die Obergesellschaft ist Mitunternehmerin der Untergesellschaft (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG).","n":["§ 271 HGB","§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG","§ 180 AO"]},{"f":"Fall: GmbH kauft 100 % der KG-Anteile (Kapitalkonten 1 Mio. €) für 10 Mio. € im Share Deal. Bilanzierung in HB und StB? Was kann im Mehrbetrag stecken?","a":"HB: AK 10 Mio. € als Anteile an verbundenen Unternehmen (§ 271 Abs. 2 HGB). StB: Kapitalkonto 1 Mio. € in der Gesamthandsbilanz, Mehrbetrag 9 Mio. € in einer positiven Ergänzungsbilanz der GmbH, verteilt auf stille Reserven einzelner WG im AV und UV (zum Beispiel unfertige Erzeugnisse wie halbfertige Schiffe), Rest Firmenwert; Fortschreibung durch AfA beziehungsweise Auflösung bei Verbrauch oder Verkauf. Weitere Bilanzen bei PersG: Sonder- und Ergänzungsbilanzen. Erwirbt die GmbH sämtliche Anteile ohne verbleibenden weiteren Gesellschafter, erlischt die KG durch Anwachsung (§ 712a BGB).","n":["§ 271 Abs. 2 HGB","§ 15 EStG","§ 712a BGB"]},{"f":"Fall: GmbH kauft darlehensfinanziert für 20 Mio. € eine KG, die zwei sehr gewinnstarke GmbH-Beteiligungen hält. Ansatz in HB und StB?","a":"HB: AK 20 Mio. € (Anteile an verbundenen Unternehmen beziehungsweise Beteiligung). StB: Spiegelbildmethode, Mehrwert gegenüber dem Kapitalkonto in der Ergänzungsbilanz, überwiegend auf die GmbH-Beteiligungen (keine AfA). Erwerbsdarlehen: negatives Sonderbetriebsvermögen II, Zinsen Sonderbetriebsausgaben (mindern den Gewerbeertrag der KG). Dividenden der GmbHs: für die GmbH als Mitunternehmerin § 8b KStG (über § 7 S. 4 GewStG auch für die GewSt), Kürzung nach § 9 Nr. 2a GewStG bei mindestens 15 %.","n":["§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG","§ 8b KStG","§ 7 S. 4 GewStG","§ 9 Nr. 2a GewStG"]}],"b":["Erläutern Sie die Spiegelbildmethode.","Können auch im Umlaufvermögen stille Reserven stecken?","Was liegt vor, wenn sich eine Personengesellschaft an einer anderen beteiligt?","Abwandlung: Beteiligung an einer Personengesellschaft: Bewertung in Handels- und Steuerbilanz?"],"u":false,"w":7.2,"typ":"dauer"},{"i":"kapitalkonten-personengesellschaft","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Kapitalkonten der KG, Vier-Konten-Modell, § 15a","n":5,"q":7,"k":{"Baden-Württemberg":1,"Hamburg":1,"Niedersachsen":1,"Düsseldorf":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Baden-Württemberg":2,"Niedersachsen":2,"Hamburg":1,"Düsseldorf":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":2,"2024":3},"c":[{"f":"Wie wird das Eigenkapital einer typischen GmbH & Co. KG ausgewiesen und welche Kapitalkonten gibt es?","a":"§ 264c Abs. 2 HGB: I. Kapitalanteile (getrennt nach Komplementären und Kommanditisten), II. Rücklagen, III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag, IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag; übersteigende Verluste aktivisch als nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil. Kapitalkonten: festes Kapitalkonto I (Beteiligungsquote), variables Kapitalkonto II (Gewinne, Entnahmen), gegebenenfalls Verlustvortragskonto; Darlehenskonto ist FK, wenn keine Verluste verrechnet werden.","n":["§ 264c Abs. 2 HGB","§ 15a EStG"]},{"f":"Fall: Gesellschafter verzichtet auf ein Darlehen von 160.000 € an die PersG, Gutschrift auf dem Kapitalkonto. Vier-Konten-Modell, Buchung, Bedeutung für § 15a EStG?","a":"Vier-Konten-Modell: Kapitalkonto I (fest), Kapitalkonto II beziehungsweise Rücklagenkonto (EK), Verlustvortragskonto (EK), Darlehens-/Privatkonto (FK, Forderung des Gesellschafters). Entscheidend: EK, wenn Verluste gegen das Konto gebucht werden. Buchung: Darlehensverbindlichkeit an Kapitalkonto; steuerlich Einlage zum Nennwert, die Forderung war bei korrespondierender Bilanzierung bereits SBV, daher erfolgsneutral. Zur Entgeltlichkeit nach BMF 26.07.2016: Eine Gutschrift auf dem Kapitalkonto I, allein oder zusammen mit dem Kapitalkonto II, ist Gewährung von Gesellschaftsrechten und damit entgeltlich; eine Buchung ausschließlich auf dem Kapitalkonto II oder ausschließlich auf einem gesamthänderisch gebundenen Rücklagenkonto ist dagegen unentgeltlich (Einlage). § 15a EStG: Darlehenskonto zählt nicht zum Kapitalkonto; die Umbuchung erhöht das Kapitalkonto, schafft aber für bereits verrechenbare Verluste kein Ausgleichsvolumen (§ 15a Abs. 1a EStG).","n":["§ 15a EStG","§ 4 Abs. 1 S. 8 EStG"]},{"f":"Wie bucht eine PersG Kapitalertragsteuer und SolZ auf Bankzinsen?","a":"KapESt und SolZ sind Steuern der Gesellschafter: Buchung Bank und Privatentnahmen an Zinserträge (Bruttobetrag). Anrechnung bei den Gesellschaftern über die einheitliche und gesonderte Feststellung (§ 180 Abs. 5 Nr. 2 AO, § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG). Im BV keine Abgeltungsteuer, Zinsen sind gewerbliche Einkünfte (§ 20 Abs. 8 EStG).","n":["§ 180 Abs. 5 AO","§ 36 Abs. 2 EStG","§ 20 Abs. 8 EStG"]},{"f":"Eine GmbH & Co. KG wird in den nächsten Jahren Verluste erzielen. Woran denken Sie beim Kommanditisten?","a":"An § 15a EStG. Verluste sind nur bis zur Höhe des Kapitalkontos ausgleichs- und abzugsfähig; maßgeblich ist das Kapitalkonto aus Gesamthandsbilanz und Ergänzungsbilanz, ohne Sonderbetriebsvermögen. Darüber hinausgehende Verluste sind nur verrechenbar und mindern Gewinne aus derselben Beteiligung in späteren Jahren (§ 15a Abs. 2 EStG). Ausnahme bei überschießender Außenhaftung, wenn die im Handelsregister eingetragene Haftsumme die geleistete Einlage übersteigt (§ 15a Abs. 1 S. 2 und 3 EStG, § 171 Abs. 1 HGB). Einlageminderungen führen zu einer fiktiven Gewinnzurechnung (§ 15a Abs. 3 EStG). Der verrechenbare Verlust wird jährlich gesondert festgestellt (§ 15a Abs. 4 EStG).","n":["§ 15a EStG","§ 171 HGB"],"xu":true}],"b":["Welche Kapitalkonten gibt es bei der KG?","Wie bucht eine PersG Kapitalertragsteuer und Soli auf Bankzinsen?","Fall (Forts.): Welchen Charakter haben die Konten, wie wird der Darlehensverzicht gebucht und was gilt bei Verlusten nach § 15a EStG?","Die GmbH & Co. KG erwartet Verluste. Woran denken Sie beim Kommanditisten?"],"u":true,"w":3.2},{"i":"sonder-ergaenzungsbilanz","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Sonderbetriebsvermögen, Sonder- und Ergänzungsbilanz","n":4,"q":8,"k":{"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1,"Niedersachsen":1,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":3,"Bayern-Nürnberg":2,"Niedersachsen":1,"Düsseldorf":2},"y":{"2023":2,"2024":1,"2026":1},"c":[{"f":"Erläutern Sie notwendiges und gewillkürtes BV sowie Sonderbetriebsvermögen I und II.","a":"Notwendiges BV: WG, die ausschließlich und unmittelbar eigenbetrieblich genutzt werden (bewegliche WG über 50 %). Gewillkürtes BV: objektiv geeignet und bestimmt, den Betrieb zu fördern, betriebliche Nutzung 10 bis 50 %, Widmung durch zeitnahe Buchung (R 4.2 Abs. 1 EStR). Mitunternehmerschaft: SBV I dient unmittelbar dem Betrieb der PersG (zum Beispiel überlassenes Grundstück); SBV II dient der Beteiligung (zum Beispiel Darlehen zur Finanzierung des Anteils, Anteile an der Komplementär-GmbH bei wesentlichem Einfluss).","n":["R 4.2 EStR","§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG"]},{"f":"Was ist eine Sonderbilanz? Fall: Gesellschafter überlässt ein langjährig privat gehaltenes unbebautes Grundstück der Gesellschaft; außerdem erstattet die KG die GF-Vergütung des Kommanditisten an die Komplementär-GmbH.","a":"Sonderbilanz: erfasst SBV, Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben eines Mitunternehmers (§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG). Grundstück: notwendiges SBV I, Einlage zum Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG; innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung höchstens AK), Pacht ist Sonderbetriebseinnahme, keine AfA auf Grund und Boden. GF-Vergütung: Ist der Kommanditist GF der Komplementär-GmbH und erstattet die KG deren Aufwand, ist das Gehalt Sondervergütung: Aufwand im Gesamthandsbereich, Sonderbetriebseinnahme beim Gesellschafter; die Vergütung mindert den Gewerbeertrag der KG nicht.","n":["§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG","§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG"]},{"f":"Was ist eine Ergänzungsbilanz, wie entsteht sie, und nennen Sie ein Beispiel für eine negative Ergänzungsbilanz.","a":"Gesellschafterbezogene Korrekturen der Wertansätze der Gesamthandsbilanz. Entstehung: Anteilskauf über beziehungsweise unter Buchwert (positiv beziehungsweise negativ), Einbringung nach § 24 UmwStG mit Buchwertfortführung bei Ansatz zu gemeinen Werten in der Gesamthand (negative Ergänzungsbilanz des Einbringenden), Übertragung einer § 6b-Rücklage eines Gesellschafters auf WG der PersG (negative Ergänzungsbilanz), personenbezogene Sonder-AfA. Daraus folgende HB/StB-Abweichungen können latente Steuern auslösen.","n":["§ 24 UmwStG","§ 6b EStG","R 6b.2 EStR","§ 15 EStG"]},{"f":"Fall: Kommanditist hat eine Forderung von 1 Mio. € gegen die GmbH & Co. KG, Teilwert 50 %. Bilanzierung? Abwandlung: Mitgesellschafter kauft Anteil samt Forderung zu Buchwerten.","a":"Gesamthandsbilanz: Verbindlichkeit 1 Mio. €. Beim Kommanditisten ist die Forderung SBV mit EK-Charakter (korrespondierende Bilanzierung): keine TW-AfA während des Bestehens der Mitunternehmerschaft, ein Ausfall wirkt sich erst bei Beendigung beziehungsweise Veräußerung aus. Veräußerungsgewinn = Preis abzüglich Kapitalkonto und Buchwert der Forderung, bei Buchwerten 0 €. Erwerber: Kaufpreis auf Anteil und Forderung aufteilen, Forderung im SBV, Mehr- oder Minderbeträge in der Ergänzungsbilanz.","n":["§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG","§ 16 EStG"]}],"b":["Was ist eine Sonderbilanz?","Erläutern Sie notwendiges und gewillkürtes BV sowie Sonderbetriebsvermögen I und II.","Fall: GmbH & Co. KG erstattet der Komplementär-GmbH die Geschäftsführervergütung des Gesellschafters A. Warum und wie zu erfassen?","Mitgesellschafter kauft den Anteil samt Forderung zu Buchwerten. Wie hoch ist der Veräußerungsgewinn und wie bilanziert der Erwerber?"],"u":true,"w":2.8,"typ":"dauer"},{"i":"bilanzberichtigung-aenderung","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Bilanzberichtigung, Bilanzänderung, Anpassung nach BP","n":5,"q":7,"k":{"Hessen":1,"Niedersachsen":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Niedersachsen":2,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":3,"Hessen":1},"y":{"2023":3,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Was regelt das Gesetz zur Bilanzberichtigung, wie grenzt man sie von der Bilanzänderung ab, und wo ist die Bilanzanpassung nach BP geregelt?","a":"Bilanzberichtigung (§ 4 Abs. 2 S. 1 EStG): Korrektur eines gegen GoB oder Steuerrecht verstoßenden Ansatzes, zulässig solange die Veranlagung änderbar ist; sonst erfolgswirksame Korrektur in der ersten offenen Schlussbilanz (Bilanzenzusammenhang). Maßstab objektiv richtiges Recht (BFH GrS 1/10). Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 S. 2 EStG): Ersatz eines zulässigen Ansatzes durch einen anderen zulässigen (Wahlrecht), nur in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit einer Bilanzberichtigung und bis zu deren Gewinnauswirkung. Anpassung an steuerliche Vorschriften: § 60 Abs. 2 EStDV (eigene StB oder Überleitungsrechnung).","n":["§ 4 Abs. 2 EStG","§ 60 Abs. 2 EStDV"]},{"f":"Fall: BP 2019 bis 2022 bei Betriebs-GmbH verlängert die ND einer Maschine und streicht eine Drohverlustrückstellung; zudem Abweichungen bei der Gewährleistungsrückstellung über vier Jahre. Anpassung des JA 2023?","a":"StB: Prüferbilanzwerte übernehmen; Anfangsbestand 2023 entspricht den Schlussbilanzwerten laut BP; in der Mehr- und Wenigerrechnung wirkt je Jahr nur die jeweilige Veränderung. Drohverlustrückstellung: HB Pflicht, bleibt; StB Verbot (§ 5 Abs. 4a EStG); Abweichung, latente Steuern. ND: HB kann die eigene Schätzung fortführen oder anpassen (Schätzungsänderung prospektiv, erfolgswirksam im laufenden Jahr). HB-Fehler werden grundsätzlich in laufender Rechnung korrigiert.","n":["§ 4 Abs. 2 EStG","§ 5 Abs. 4a EStG","§ 60 Abs. 2 EStDV"]},{"f":"Fall: BP korrigiert eine Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung; die Zuschreibung hätte bereits 2018 erfolgen müssen. Folgen?","a":"Wertaufholungsgebot (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 3 i. V. m. Nr. 1 S. 4 EStG): Zuschreibung im Jahr des Wegfalls der Wertminderung; ist 2018 nicht mehr änderbar, erfolgswirksame Nachholung im ersten offenen Jahr (Bilanzenzusammenhang). KapG als Anteilseignerin: Zuschreibungsgewinn nach § 8b Abs. 2 S. 3 KStG begünstigt (5 % nicht abziehbare BA), soweit die frühere TW-AfA nicht steuerwirksam war (§ 8b Abs. 2 S. 4 KStG). HB: Wertaufholungsgebot § 253 Abs. 5 HGB.","n":["§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG","§ 8b Abs. 2 KStG","§ 253 Abs. 5 HGB"]}],"b":["Wo ist die Bilanzanpassung geregelt?","Liegt eine Bilanzberichtigung oder eine Bilanzänderung vor?","Was regelt das Gesetz zur Bilanzberichtigung und wie grenzt man sie von der Bilanzänderung ab?","Fall: BP korrigiert Teilwertabschreibung auf Beteiligung, Zuschreibung hätte 2018 erfolgen müssen. Bewertung, Bilanzenzusammenhang, HB/StB?"],"u":false,"w":3.2},{"i":"investitionsabzugsbetrag-7g","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Investitionsabzugsbetrag und Sonder-AfA § 7g","n":2,"q":3,"k":{"Niedersachsen":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Niedersachsen":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2025":1},"c":[{"f":"Investitionsabzugsbetrag: Voraussetzungen, Höhe, Übertragungsmöglichkeiten und Sonder-AfA?","a":"Bis 50 % der voraussichtlichen AK/HK beweglicher WG des AV, die bis zum Ende des folgenden WJ zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden (Vermietung unschädlich). Gewinngrenze 200.000 € im Abzugsjahr, Höchstbetrag 200.000 € je Betrieb. Geltendmachung außerbilanziell mit der Steuererklärung; HB kennt keinen IAB. Investitionsfrist drei Jahre; bei Investition Hinzurechnung von bis zu 50 % der AK/HK und wahlweise gewinnmindernde Herabsetzung der AK/HK in gleicher Höhe (§ 7g Abs. 2 EStG), sonst Rückgängigmachung im Abzugsjahr mit Verzinsung (§ 233a AO). Keine Übertragung auf andere Betriebe. Sonder-AfA § 7g Abs. 5 EStG: 40 % (Anschaffung ab 2024, vorher 20 %), verteilbar auf fünf Jahre, Gewinngrenze 200.000 € im Vorjahr.","n":["§ 7g EStG"]},{"f":"Kann es in der Sonderbilanz einen IAB geben und auf welchen Gewinn kommt es an?","a":"Ja, bei Mitunternehmerschaften für Investitionen im Gesamthands- und im Sonderbetriebsvermögen (§ 7g Abs. 7 EStG). Gewinngrenze bezieht sich auf den Gewinn der Mitunternehmerschaft insgesamt (Gesamthand, Sonder- und Ergänzungsbereich). Seit dem JStG 2020 können vom Gewinn der Gesamthand abgezogene Investitionsabzugsbeträge nur bei Investitionen der Gesellschaft gewinnerhöhend hinzugerechnet werden (§ 7g Abs. 7 S. 2 EStG).","n":["§ 7g Abs. 7 EStG"]}],"b":["Kann es in der Sonderbilanz einen IAB geben und auf welchen Gewinn kommt es an?","Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g"],"u":true,"w":1.4},{"i":"6b-ruecklage","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Reinvestitionsrücklage § 6b EStG","n":2,"q":3,"k":{"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Düsseldorf":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2025":1},"c":[{"f":"Fall: GmbH will ein lange gehaltenes Grundstück mit hohen stillen Reserven verkaufen. Was kann sie tun und worauf ist hinzuweisen?","a":"§ 6b EStG: Veräußerungsgewinn aus Grund und Boden beziehungsweise Gebäuden kann von den AK/HK begünstigter Reinvestitionsgüter im Veräußerungsjahr oder Vorjahr abgezogen werden; sonst Rücklage, Reinvestitionsfrist vier Jahre (sechs bei neu hergestellten Gebäuden). Voraussetzungen: sechs Jahre ununterbrochen AV einer inländischen Betriebsstätte, Gewinnermittlung durch BV-Vergleich, Nachweis im Verzeichnis; Auflösung ohne Reinvestition mit Gewinnzuschlag 6 % pro Jahr (§ 6b Abs. 7 EStG). Hinweise: nur in der StB (keine HB-Rücklage seit BilMoG), bei mittelgroßer/großer KapG passive latente Steuern; bei Reinvestition in der EU/im EWR Ratenzahlung (§ 6b Abs. 2a EStG).","n":["§ 6b EStG","§ 5 Abs. 1 EStG","§ 274 HGB"]}],"b":["Fall (Forts.): Worauf ist der Mandant hinzuweisen?","Maschine brennt ab: Rücklage für Ersatzbeschaffung und § 6b"],"u":false,"w":1.4},{"i":"vga-rueckforderung","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"vGA mit Rückforderungsanspruch im Jahresabschluss","n":1,"q":1,"k":{"Sachsen":1},"kq":{"Sachsen":1},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Fall: vGA in 2023, BP-Bericht 11/2024, die Satzung sieht Rückzahlung vor. Wie ist die vGA im JA 2024 zu buchen?","a":"HB: Rückforderungsanspruch gegen den Gesellschafter als Forderung aktivieren, sofern durchsetzbar und werthaltig. Steuerlich: Die vGA bleibt bestehen; der Rückforderungsanspruch ist Einlageforderung, also verdeckte Einlage: außerbilanzielle Kürzung, Zugang zum Einlagekonto (§ 27 KStG). Beim Gesellschafter bleibt die vGA Einnahme (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG), die Rückzahlung führt zu nachträglichen AK der Beteiligung (H 8.6 KStH).","n":["§ 8 Abs. 3 KStG","§ 27 KStG","§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG"]}],"b":["vGA in 2023, BP-Bericht 11/2024, Satzung sieht Rückzahlung vor: wie ist die vGA im Jahresabschluss 2024 zu buchen?"],"u":false,"w":0.85},{"i":"zuschuesse-gussform","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Zuschüsse: Kundenzuschuss für Werkzeug","n":1,"q":1,"k":{"Westfalen-Lippe":1},"kq":{"Westfalen-Lippe":1},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Fall: Kunde zahlt einen Zuschuss für eine Gussform, mit der für ihn produziert wird. Bilanzierung dem Grunde und der Höhe nach?","a":"Gussform im wirtschaftlichen Eigentum des Herstellers: aktivieren als bewegliches WG des AV zu AK/HK. Echter Zuschuss: Wahlrecht, als Ertrag zu erfassen oder erfolgsneutral von den AK/HK abzusetzen (R 6.5 Abs. 2 EStR). Ist die Zahlung Entgelt für künftige Lieferungen (Werkzeugkostenbeteiligung als Preisbestandteil), wird sie über den Lieferzeitraum verteilt (PRAP beziehungsweise erhaltene Anzahlung). (Hinweis: Einordnung hängt vom Vertrag ab.)","n":["R 6.5 EStR","§ 255 HGB","§ 250 Abs. 2 HGB"]}],"b":["Fall: Kunde zahlt Zuschuss für Gussform, mit der für ihn produziert wird. Bilanzierung dem Grunde und der Höhe nach?"],"u":true,"w":0.7},{"i":"going-concern-krise","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Going Concern und Krisenprüfung beim JA","n":3,"q":3,"k":{"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Baden-Württemberg":3},"y":{"2023":1,"2025":2},"c":[{"f":"Was ist bei der Aufstellung des JA von Unternehmen zu prüfen, die stark von einer Krise betroffen sind?","a":"Fortführungsannahme (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB): Prognose für mindestens zwölf Monate ab Stichtag; entfällt sie, Bewertung zu Liquidationswerten. Insolvenzgründe: Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), Überschuldung (§ 19 InsO, Fortführungsprognose zwölf Monate); Antragsfristen drei beziehungsweise sechs Wochen (§ 15a InsO). Bilanziell: Werthaltigkeit von Vorräten und Forderungen, Drohverluste, bilanzielle Überschuldung, Anhang- und Lageberichtsangaben zu bestandsgefährdenden Risiken. StB: Hinweis- und Warnpflicht bei Anhaltspunkten für Insolvenzgründe (§ 102 StaRUG).","n":["§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB","§ 19 InsO","§ 102 StaRUG"]}],"b":["Was ist bei Unternehmen zu prüfen, die stark von der Corona-Krise betroffen sind?","Wegfall der Going-Concern-Prämisse und Bilanzierung","Negative Fortführungsprognose: Bilanzierung und Insolvenzgrund"],"u":false,"w":2.25},{"i":"gewst-ertragshoheit-hebesatz","f":"GewSt","t":"Ertragshoheit, Steuergegenstand, Mindesthebesatz","n":3,"q":4,"k":{"Düsseldorf":2,"Schleswig-Holstein":1},"kq":{"Düsseldorf":3,"Schleswig-Holstein":1},"y":{"2023":1,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Fall: Ein Bürgermeister will Tax Holidays mit GewSt von 0 € einführen. Warum darf die Gemeinde die GewSt erheben, und ist ein Hebesatz von 0 % möglich?","a":"Die Realsteuern stehen den Gemeinden zu (Art. 106 Abs. 6 GG), das Hebesatzrecht ist verfassungsrechtlich garantiert (Art. 28 Abs. 2 S. 3 GG). Die Gemeinden sind zur Erhebung verpflichtet (§ 1 GewStG); Mindesthebesatz 200 %, ab dem Erhebungszeitraum 2027 280 % (§ 16 Abs. 4 S. 2 GewStG), 0 % ist unzulässig. Gewerbesteueroasen: Gemeinden mit niedrigem Hebesatz; bei 200 % effektiv 3,5 % × 200 % = 7 %, bei 280 % 9,8 % des Gewerbeertrags.","n":["Art. 106 Abs. 6 GG","§ 1 GewStG","§ 16 Abs. 4 GewStG"]},{"f":"Wem steht die Gewerbesteuer zu und was wird besteuert?","a":"Ertragshoheit der Gemeinden (Art. 106 Abs. 6 GG), Bund und Länder über die Gewerbesteuerumlage beteiligt. Steuergegenstand: jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird (§ 2 Abs. 1 GewStG), daneben Reisegewerbe (§ 35a GewStG). Objektsteuer auf die objektive Ertragskraft: Besteuerungsgrundlage Gewerbeertrag (§ 7 GewStG) mit Hinzurechnungen und Kürzungen.","n":["Art. 106 Abs. 6 GG","§ 2 GewStG","§ 35a GewStG"]}],"b":["Ist ein Hebesatz von 0 % möglich?","Wem steht die Gewerbesteuer zu und was wird besteuert?","Was sind Gewerbesteueroasen und welcher Mindesthebesatz gilt?"],"u":false,"w":2.4,"typ":"dauer"},{"i":"gewst-steuerpflicht-subjekt-35","f":"GewSt","t":"Beginn/Ende, Steuerschuldner, § 35 EStG","n":7,"q":7,"k":{"Hamburg":1,"Bayern-München":1,"Düsseldorf":2,"Berlin":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Berlin":1,"Düsseldorf":2,"Hamburg":1,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":2,"2024":2,"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Wann beginnt und endet die Gewerbesteuerpflicht? Fall: Niederländische B. V. vermietet ein Warenlager in Deutschland an deutsche Unternehmen.","a":"Einzelunternehmen und PersG: Beginn mit Aufnahme der werbenden Tätigkeit (Vorbereitungshandlungen genügen nicht), Ende mit endgültiger Einstellung (R 2.5 Abs. 1 GewStR). KapG kraft Rechtsform (§ 2 Abs. 2 GewStG): ab Eintragung, Vorgesellschaft bei nach außen gerichteter Tätigkeit; Ende mit Einstellung jeglicher Tätigkeit. B. V.: nach Typenvergleich einer GmbH vergleichbar, GewSt aber nur bei inländischer Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 S. 3 GewStG). Ein vermietetes Lager ohne eigene Verfügungsmacht ist keine Betriebsstätte (§ 12 AO): keine GewSt.","n":["§ 2 GewStG","§ 12 AO","R 2.5 GewStR"]},{"f":"Wer ist bei der GmbH & Co. KG Steuerschuldner der GewSt, welche Pflichten haben GbR und Gesellschafter, und kann die GewSt angerechnet werden?","a":"Bei Mitunternehmerschaften ist die Gesellschaft Steuerschuldner (§ 5 Abs. 1 S. 3 GewStG), also die KG beziehungsweise GbR; die Komplementär-GmbH ist daneben kraft Rechtsform eigenständig steuerpflichtig, ihr Gewinnanteil wird gekürzt (§ 9 Nr. 2 GewStG). Pflichten: GewSt-Erklärung (§ 14a GewStG) und Feststellungserklärung (§ 180 AO) der Gesellschaft, ESt-Erklärungen der Gesellschafter. Keine Anrechnung, sondern Steuerermäßigung bei der ESt (§ 35 EStG): 4,0-facher anteiliger Messbetrag, begrenzt auf die tatsächlich zu zahlende GewSt und die anteilige ESt; Aufteilung nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel. Für KapG keine Ermäßigung.","n":["§ 5 Abs. 1 GewStG","§ 14a GewStG","§ 35 EStG","§ 180 AO"]},{"f":"Wann beginnt die Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten Personengesellschaft und wann endet sie bei einer GmbH?","a":"Die gewerblich geprägte Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) braucht keinen werbenden Betrieb; die Steuerpflicht beginnt mit Aufnahme der vermögensverwaltenden Tätigkeit und endet erst, wenn auch diese eingestellt ist. Einzelunternehmen und originär gewerbliche Personengesellschaften sind ab Aufnahme der werbenden Tätigkeit bis zu deren endgültiger Einstellung steuerpflichtig (R 2.5 GewStR). Kapitalgesellschaften sind kraft Rechtsform steuerpflichtig (§ 2 Abs. 2 GewStG); die Pflicht endet erst mit Einstellung jeder Tätigkeit, regelmäßig mit Verteilung des Vermögens (R 2.6 GewStR). Der Gewerbeertrag des Abwicklungszeitraums wird auf die Jahre verteilt (§ 16 GewStDV). Endet die Steuerpflicht unterjährig, gilt ein abgekürzter Erhebungszeitraum (§ 14 S. 3 GewStG).","n":["§ 2 Abs. 1 GewStG","§ 2 Abs. 2 GewStG","§ 14 GewStG","§ 16 GewStDV"],"xu":true}],"b":["Kann die Gewerbesteuer angerechnet werden?","Wann beginnt und endet die Gewerbesteuerpflicht?","Wer ist bei der GmbH & Co. KG Gewerbesteuersubjekt?","Welche steuerlichen Pflichten haben die GbR und ihre Gesellschafter?"],"u":false,"w":5.2,"typ":"dauer"},{"i":"gewst-veraeusserung-dividenden","f":"GewSt","t":"Veräußerungsgewinne und Dividenden im Gewerbeertrag","n":4,"q":4,"k":{"Düsseldorf":2,"Hamburg":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Düsseldorf":2,"Hamburg":1,"Bayern-München":1},"y":{"2024":2,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Wann unterliegen Veräußerungsgewinne der GewSt? Fall: Eine KG veräußert ihren Geschäftsbetrieb.","a":"Der Gewerbeertrag erfasst nur laufende Gewinne. Gewinne aus Veräußerung oder Aufgabe eines Betriebs oder Mitunternehmeranteils sind grundsätzlich nicht gewerbesteuerpflichtig, soweit sie auf unmittelbar beteiligte natürliche Personen entfallen. § 7 S. 2 GewStG: steuerpflichtig, soweit sie auf andere Mitunternehmer (zum Beispiel KapG) entfallen. Veräußerung von Teilanteilen ist laufender Gewinn. KapG erzielen stets gewerbesteuerpflichtige Veräußerungsgewinne. KG mit natürlichen Personen als Kommanditisten: Veräußerungsgewinn insoweit nicht gewerbesteuerpflichtig.","n":["§ 7 S. 2 GewStG","§ 16 EStG"]},{"f":"Welche gewerbesteuerlichen Folgen hat die Ausschüttung einer KapG an eine OHG?","a":"§ 7 S. 4 GewStG: Für den Gewerbeertrag der Mitunternehmerschaft gelten § 3 Nr. 40 und § 3c Abs. 2 EStG, soweit natürliche Personen beteiligt sind, im Übrigen § 8b KStG. Beteiligung mindestens 15 % zu Beginn des EZ: Kürzung des verbleibenden steuerpflichtigen Teils (§ 9 Nr. 2a GewStG); darunter Streubesitz: Hinzurechnung des steuerfreien Teils (§ 8 Nr. 5 GewStG).","n":["§ 7 S. 4 GewStG","§ 9 Nr. 2a GewStG","§ 8 Nr. 5 GewStG"]}],"b":["Wann unterliegen Veräußerungsgewinne der Gewerbesteuer?","Welche gewerbesteuerlichen Folgen hat die Ausschüttung an die OHG?","Was passiert gewerbesteuerlich, wenn die KG ihren Geschäftsbetrieb veräußert?","Gewerbesteuer auf den Veräußerungsgewinn (§ 7 S. 2 GewStG)"],"u":false,"w":3.25,"typ":"dauer"},{"i":"gewst-hinzurechnung-finanzierungsanteile","f":"GewSt","t":"Hinzurechnung von Zinsen, Mieten, Pachten (§ 8 Nr. 1)","n":4,"q":7,"k":{"Hamburg":3,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Hamburg":6,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":2,"2025":2},"c":[{"f":"Warum gibt es gewerbesteuerliche Hinzurechnungen und wie werden Zinsen und Mieten hinzugerechnet?","a":"Objektsteuer: Der Gewerbeertrag soll unabhängig von der Finanzierung (Eigen- oder Fremdkapital, Eigentum oder Miete) ermittelt werden. § 8 Nr. 1 GewStG: Summe aus 100 % Entgelten für Schulden, Renten und dauernden Lasten, Gewinnanteilen stiller Gesellschafter, 20 % der Miet- und Pachtzinsen für bewegliche WG, 50 % für unbewegliche WG, 25 % der Lizenzentgelte; der 200.000 € übersteigende Betrag wird zu einem Viertel hinzugerechnet. Effektiv: Zinsen 25 %, Immobilienmiete 12,5 %, Mobilienmiete 5 %.","n":["§ 8 Nr. 1 GewStG"]},{"f":"Fall: Reiseveranstalter bucht Hotelkontingente; das FA rechnet den Aufwand als Miete für unbewegliche WG hinzu. Richtig? Spielt AV oder UV eine Rolle?","a":"Miet- und Pachtzinsen werden nur hinzugerechnet, wenn die WG bei Eigentum des Mieters zu dessen AV gehören würden (fiktives Anlagevermögen). Bei Entgelten für Schulden spielt die Zuordnung zu AV oder UV keine Rolle. Kurzfristig angemietete Hotelzimmer, die an Kunden weitergegeben werden, wären kein AV: nach BFH keine Hinzurechnung. Zudem ist bei gemischten Verträgen (Beherbergung mit Dienstleistungen) nur ein Mietanteil überhaupt erfasst.","n":["§ 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG","§ 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG"]},{"f":"Welche gewerbesteuerlichen Folgen hat ein Sale-and-Lease-Back eines Grundstücks, und ist die Anmietung von Werbeflächen hinzuzurechnen?","a":"Sale-and-Lease-Back: Veräußerungsgewinn ist laufender Gewerbeertrag; danach keine Grundbesitzkürzung mehr (§ 9 Nr. 1 S. 1 GewStG), dafür Hinzurechnung der Miete zu 50 % nach Freibetrag (§ 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG). Werbeflächen: hinzuzurechnen, wenn ein Mietvertrag vorliegt und die Flächen bei Eigentum fiktives AV wären (§ 8 Nr. 1 Buchst. d beziehungsweise e GewStG); bei reinen Werbedienstleistungsverträgen keine Hinzurechnung. Die Abgrenzung richtet sich nach dem Vertragsinhalt im Einzelfall.","n":["§ 8 Nr. 1 GewStG","§ 9 Nr. 1 GewStG"]},{"f":"Ein Unternehmen mietet regelmäßig Ausstellungsflächen auf Messen und vermietet angemietete Räume an Dritte weiter. Sind die Mieten gewerbesteuerlich hinzuzurechnen?","a":"Miet- und Pachtzinsen werden nach § 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG nur hinzugerechnet, wenn die Wirtschaftsgüter bei Eigentum des Mieters zu dessen Anlagevermögen gehören würden (fiktives Anlagevermögen). Maßgeblich ist das Geschäftsmodell: Ist der Betrieb auf die wiederholte Nutzung solcher Flächen angewiesen, kann auch eine kurze Mietdauer fiktives Anlagevermögen begründen. Ein Vertrag eigener Art, bei dem Organisations-, Werbe- und Serviceleistungen des Veranstalters prägen, ist kein Mietvertrag. Die Weitervermietung schließt die Hinzurechnung beim Zwischenmieter nicht aus; ein Durchleitungsprivileg kennt das Gesetz nicht. Hinzugerechnet wird ein Fünftel bei beweglichen und die Hälfte bei unbeweglichen Wirtschaftsgütern, jeweils zu einem Viertel, soweit die Summe der Finanzierungsanteile 200.000 € übersteigt.","n":["§ 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG","§ 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG"],"xu":true}],"b":["Warum gibt es gewerbesteuerliche Hinzurechnungen?","Ist die Anmietung von Werbeflächen hinzuzurechnen?","Fall: Reiseveranstalter bucht Hotelkontingent; FA rechnet Aufwand gewerbesteuerlich hinzu. Warum und ist das richtig?","Miete an Gesellschafter im Sonderbereich: Hinzurechnung?"],"u":true,"w":2.8,"fe":[{"falsch":"Abgrenzung Anlage- und Umlaufvermögen spielt keine Rolle","richtig":"Hinzugerechnet werden nur Miet- und Pachtzinsen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.","n":["§ 8 Nr. 1 Buchst. d und e GewStG"]},{"falsch":"Erst ein Viertel, dann Freibetrag abziehen","richtig":"Zuerst die Summe der Finanzierungsanteile um 200.000 Euro kürzen, vom übersteigenden Betrag ein Viertel hinzurechnen.","n":["§ 8 Nr. 1 GewStG"]}]},{"i":"gewst-hinzurechnungen-kuerzungen-ueberblick","f":"GewSt","t":"Hinzurechnungen, Kürzungen, Freibeträge (Überblick)","n":4,"q":5,"k":{"Hamburg":1,"Thüringen":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Hamburg":1,"Thüringen":1,"Rheinland-Pfalz":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":1},"c":[{"f":"Zählen Sie gewerbesteuerliche Hinzurechnungen, Kürzungen und Freibeträge auf.","a":"Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) unter anderem: Nr. 1 Finanzierungsanteile, Nr. 4 Gewinnanteile des phG einer KGaA, Nr. 5 Streubesitzdividenden, Nr. 8 Verlustanteile aus Mitunternehmerschaften, Nr. 9 Spenden der KapG, Nr. 10 ausschüttungsbedingte TW-AfA. Kürzungen (§ 9 GewStG): Nr. 1 Grundbesitz (ab EZ 2025 0,11 % des Grundsteuerwerts, bis 2024 1,2 % des Einheitswerts) beziehungsweise erweiterte Kürzung, Nr. 2 Gewinnanteile aus Mitunternehmerschaften, Nr. 2a Schachteldividenden ab 15 %, Nr. 3 ausländische Betriebsstätten, Nr. 5 Spenden, Nr. 7 ausländische Schachteldividenden. Freibetrag § 11 Abs. 1 GewStG: 24.500 € für natürliche Personen und PersG; Steuermesszahl 3,5 %.","n":["§ 8 GewStG","§ 9 GewStG","§ 11 GewStG"]},{"f":"Warum gibt es die Grundstückskürzung?","a":"Grundbesitz ist bereits mit Grundsteuer belastet; die einfache Kürzung vermeidet die Doppelbelastung mit GewSt. Die erweiterte Kürzung stellt grundstücksverwaltende Unternehmen, die nur kraft Rechtsform gewerblich sind, privaten Vermietern gleich, die keine GewSt zahlen.","n":["§ 9 Nr. 1 GewStG"]}],"b":["Warum gibt es die Grundstückskürzung?","Welche weiteren Hinzurechnungen und Kürzungen gibt es?","Nennen Sie die Kürzungen bei der Ermittlung der Gewerbesteuer.","Grundstückskürzung: Zweck"],"u":false,"w":2.8,"fe":[{"falsch":"§ 9 Nr. 2a GewStG","richtig":"Für ausländische Kapitalgesellschaften § 9 Nr. 7 GewStG; Nr. 2a gilt für inländische (jeweils mindestens 15 %).","n":["§ 9 Nr. 2a GewStG","§ 9 Nr. 7 GewStG"]}]},{"i":"gewst-erweiterte-kuerzung","f":"GewSt","t":"Erweiterte Grundstückskürzung § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG","n":9,"q":11,"k":{"Hamburg":2,"Thüringen":1,"Bayern-München":2,"Südbaden":1,"Baden-Württemberg":2,"Unbekannt":1},"kq":{"Thüringen":1,"Bayern-München":2,"Hamburg":2,"Südbaden":3,"Baden-Württemberg":2,"Unbekannt":1},"y":{"2024":3,"2025":5,"2026":1},"c":[{"f":"Was ist die erweiterte Grundstückskürzung und welche Folgen hat sie?","a":"§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG: Unternehmen, die ausschließlich eigenen Grundbesitz beziehungsweise daneben eigenes Kapitalvermögen verwalten und nutzen (oder Wohnungsbauten betreuen, Ein- und Zweifamilienhäuser beziehungsweise Eigentumswohnungen errichten und veräußern), kürzen auf Antrag den Teil des Gewerbeertrags, der auf Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt. Folge: praktisch keine GewSt; bei einer KapG verbleiben effektiv nur KSt und SolZ (15,825 %). Die Ausschließlichkeit muss grundsätzlich während des gesamten EZ bestehen.","n":["§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG"]},{"f":"Welche Einnahmen sind für die erweiterte Kürzung unschädlich und welche schädlich, zum Beispiel aus einem mitvermieteten Lastenaufzug?","a":"Unschädlich: Verwaltung eigenen Kapitalvermögens und zwingend notwendige Nebentätigkeiten; seit 2021 Einnahmen aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit Mietern bis 5 % der Mieteinnahmen sowie Stromlieferungen aus erneuerbaren Energien beziehungsweise Ladestationen in begrenztem Umfang (§ 9 Nr. 1 S. 3 GewStG; Grenze 10 %, durch das Wachstumschancengesetz auf 20 % angehoben). Schädlich: Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen (zum Beispiel Lastenaufzug, kein Grundbesitz im bewertungsrechtlichen Sinn), gewerbliche Nebentätigkeiten, Beteiligung an gewerblichen PersG. Ob Einnahmen aus der Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen seit 2021 unter die 5-Prozent-Grenze fallen können, ist umstritten.","n":["§ 9 Nr. 1 S. 3 GewStG","§ 68 Abs. 2 BewG"]},{"f":"Welche gewerbesteuerlichen Konsequenzen hat die Betriebsaufspaltung für die Kürzung? Fall: Ein-Objekt-Gesellschaft veräußert ihr Objekt im November.","a":"Betriebsaufspaltung: Das Besitzunternehmen ist selbst gewerblich tätig; keine erweiterte Kürzung, nur einfache Kürzung. Zudem Ausschluss, wenn der Grundbesitz dem Gewerbebetrieb eines Gesellschafters dient (§ 9 Nr. 1 S. 5 Nr. 1 GewStG). Veräußerung des einzigen Objekts im November: nach BFH (17.10.2024) keine erweiterte Kürzung, weil im restlichen EZ kein eigener Grundbesitz mehr verwaltet wird.","n":["§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG","§ 9 Nr. 1 S. 5 GewStG"],"xu":true},{"f":"Kann eine grundstücksverwaltende Gesellschaft die erweiterte Kürzung für Grundbesitz beanspruchen, den sie über eine vermögensverwaltende Personengesellschaft hält?","a":"Ja. Nach dem Großen Senat des BFH (GrS 2/16) ist Grundbesitz einer nicht gewerblich tätigen oder geprägten Personengesellschaft den Gesellschaftern nach § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO anteilig zuzurechnen und damit eigener Grundbesitz im Sinne des § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG. Das Merkmal ausschließlich ist streng: jede andere Tätigkeit schließt die Kürzung aus, abgesehen von den gesetzlich ausdrücklich erlaubten Nebentätigkeiten mit Umsatzgrenzen, etwa Leistungen an Mieter in geringem Umfang. Die begünstigte Tätigkeit muss den gesamten Erhebungszeitraum umfassen. Ohne erweiterte Kürzung bleibt die einfache Kürzung, seit 2025 in Höhe von 0,11 % des Grundsteuerwerts (§ 9 Nr. 1 S. 1 GewStG).","n":["§ 9 Nr. 1 S. 2 GewStG","§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO"],"xu":true}],"b":["Was gilt für die erweiterte Grundstückskürzung?","Was ist die erweiterte Grundstückskürzung und welche Folgen hat sie?","Welche gewerbesteuerlichen Konsequenzen hat die Betriebsaufspaltung?","Was gilt für die erweiterte Grundstückskürzung nach § 9 Nr. 1 GewStG?"],"u":true,"w":7.35,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Einfache Kürzung 1,2 Prozent des Einheitswerts","richtig":"Seit dem Erhebungszeitraum 2025 beträgt die einfache Kürzung 0,11 Prozent des Grundsteuerwerts des zum Betriebsvermögen gehörenden, nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitzes.","n":["§ 9 Nr. 1 S. 1 GewStG"]}]},{"i":"gewst-verlustvortrag-10a","f":"GewSt","t":"Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag § 10a","n":3,"q":3,"k":{"Hamburg":1,"Hessen":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Hamburg":1,"Hessen":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":2,"2025":1},"c":[{"f":"Was bedeuten Unternehmens- und Unternehmeridentität, und was gilt für den Verlustvortrag bei Übertragung des Betriebs?","a":"Unternehmensidentität: derselbe Gewerbebetrieb in wirtschaftlicher Identität (Art der Tätigkeit, Kunden, Arbeitnehmer, Betriebsvermögen). Unternehmeridentität: derselbe Unternehmer, der den Verlust erlitten hat, nutzt ihn. Übertragung eines Einzelunternehmens: Unternehmeridentität entfällt, der Verlust geht unter (§ 10a S. 8 i. V. m. § 2 Abs. 5 GewStG). PersG: Ausscheiden eines Gesellschafters lässt den anteiligen Verlust entfallen. KapG: § 8c KStG gilt entsprechend (§ 10a S. 10 GewStG). Mindestbesteuerung: 1 Mio. € plus 60 % des übersteigenden Betrags.","n":["§ 10a GewStG","§ 2 Abs. 5 GewStG","§ 8c KStG"]}],"b":["Was bedeuten Unternehmensidentität und Unternehmeridentität bei der GewSt?","Was gilt für den gewerbesteuerlichen Verlustvortrag bei Übertragung des Betriebs?","Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag und Mindestbesteuerung"],"u":false,"w":1.95},{"i":"gewst-zerlegung","f":"GewSt","t":"Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags","n":3,"q":6,"k":{"Hamburg":1,"Bayern-München":1,"Schleswig-Holstein":1},"kq":{"Hamburg":1,"Bayern-München":4,"Schleswig-Holstein":1},"y":{"2023":2,"2025":1},"c":[{"f":"Wie funktioniert die Zerlegung des GewSt-Messbetrags, was ist der Maßstab und was passiert danach?","a":"Zerlegung (§§ 28 bis 34 GewStG), wenn Betriebsstätten in mehreren Gemeinden bestehen. Das FA setzt den Messbetrag fest und zerlegt ihn durch Zerlegungsbescheid (§§ 185 ff. AO). Maßstab grundsätzlich Verhältnis der Arbeitslöhne (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 GewStG), Sonderregeln für Wind- und Solaranlagen. Danach wendet jede Gemeinde ihren Hebesatz auf den zugewiesenen Anteil an und erlässt den GewSt-Bescheid.","n":["§ 28 GewStG","§ 29 GewStG","§ 185 AO"]},{"f":"Fall: Die Geschäftsführerin meint, die GewSt sei wegen Millionengehältern und Tantiemen in der Münchner Betriebsstätte (höchster Hebesatz) zu hoch. Stimmt das?","a":"Nur eingeschränkt: Arbeitslöhne nach § 31 GewStG; nach dem Gewinn berechnete einmalige Vergütungen wie Tantiemen bleiben außer Ansatz, sonstige Vergütungen je Arbeitnehmer werden höchstens mit 50.000 € angesetzt (§ 31 Abs. 4 GewStG). Ausbildungsvergütungen bleiben außer Ansatz (§ 31 Abs. 2 GewStG); bei Einzelunternehmen und PersG Unternehmerlohn 25.000 € (§ 31 Abs. 5 GewStG). Hohe Gehälter verschieben die Zerlegung daher nur begrenzt.","n":["§ 31 GewStG"]},{"f":"Fall: Die SE und die Stadt sind zerstritten. Ist das für die Erhebung der GewSt ein Problem?","a":"Messbetrag und Zerlegung setzt das FA fest (Rechtsbehelf: Einspruch). Festsetzung und Erhebung der GewSt obliegen der Gemeinde; Stundung (§ 222 AO) und Erlass (§ 227 AO) liegen in ihrem Ermessen. Rechtsschutz gegen den GewSt-Bescheid je nach Landesrecht Widerspruch beziehungsweise Klage vor dem Verwaltungsgericht.","n":["§ 222 AO","§ 227 AO","§ 1 Abs. 2 AO"]}],"b":["Was ist der Zerlegungsmaßstab?","Wie funktioniert die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags?","Welche gewerbesteuerlichen Folgen ergeben sich und wie funktioniert die GewSt-Zerlegung?"],"u":false,"w":1.95},{"i":"gewst-betriebsstaette-organschaft","f":"GewSt","t":"Betriebsstätte, mehrere Betriebe, Organschaft, Sitzverlegung","n":4,"q":4,"k":{"Bayern-München":2,"Rheinland-Pfalz":1,"Schleswig-Holstein":1},"kq":{"Bayern-München":2,"Rheinland-Pfalz":1,"Schleswig-Holstein":1},"y":{"2023":2,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Woher weiß man, wo die GewSt abzuführen ist, und wo ist die Betriebsstätte geregelt?","a":"GewSt wird von der Gemeinde erhoben, in der eine Betriebsstätte unterhalten wird (§ 4 Abs. 1 GewStG), bei mehreren Gemeinden Zerlegung. Betriebsstätte (§ 12 AO): feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die es nicht nur vorübergehend verfügt; Regelbeispiele Ort der Geschäftsleitung, Zweigniederlassung, Geschäftsstelle, Fabrikations- und Werkstätten, Warenlager, Bauausführungen über sechs Monate.","n":["§ 4 GewStG","§ 12 AO"]},{"f":"Fall: SE mit Auslandstöchtern, inländischer Organ-GmbH mit drei Betriebsstätten und Münchner Niederlassung. Welche gewerbesteuerlichen Erklärungspflichten bestehen?","a":"Ausländische Töchter sind eigene Steuersubjekte ohne inländische Betriebsstätte und unbeachtlich (§ 2 Abs. 1 GewStG). Organschaft (§ 2 Abs. 2 S. 2 GewStG): Die Organgesellschaft gilt als Betriebsstätte des Organträgers; ihr Gewerbeertrag wird gesondert ermittelt und dem OT zugerechnet, Messbetrag gegenüber dem OT. Die SE gibt GewSt- und Zerlegungserklärung für alle Betriebsstätten ab (eigene, Münchner Niederlassung, Betriebsstätten der OG); die OG erklärt ihren Gewerbeertrag zur Ermittlung.","n":["§ 2 Abs. 2 GewStG","§ 14a GewStG","§ 28 GewStG"]},{"f":"Fall: Gaststätte mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden; Abwandlung: Sitzverlegung in eine Niedrighebesatzgemeinde. Ein oder mehrere Betriebe, wo besteht GewSt-Pflicht?","a":"Einzelunternehmer mit gleichartigen Betrieben: ein Gewerbebetrieb mit mehreren Betriebsstätten bei wirtschaftlichem, finanziellem und organisatorischem Zusammenhang (Zerlegung, ein Freibetrag), sonst mehrere Betriebe. PersG und KapG haben stets einen Gewerbebetrieb (R 2.4 GewStR). Sitzverlegung: maßgeblich ist die tatsächliche Betriebsstätte beziehungsweise der Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO) mit Substanz, der Satzungssitz allein genügt nicht; verbleibende Betriebsstätten werden weiter nach Arbeitslöhnen beteiligt. Missbrauchsprüfung § 42 AO.","n":["R 2.4 GewStR","§ 10 AO","§ 12 AO","§ 42 AO"]}],"b":["Woher weiß ich, wo die GewSt abzuführen ist? Wo ist die Betriebsstätte geregelt?","Fall: Gaststätte mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden. Ein oder mehrere Betriebe, Zerlegung?","Wie verlegt man den Sitz beziehungsweise die Geschäftsleitung in eine Niedrighebesatzgemeinde und wo besteht dann GewSt-Pflicht?","Fall: SE mit Auslandstöchtern und inländischer Organ-GmbH mit drei Betriebsstätten sowie Münchner Niederlassung. Welche gewerbesteuerlichen Erklärungspflichten bestehen?"],"u":false,"w":2.65,"typ":"dauer"},{"i":"umwandlungsarten-umwg","f":"Umwandlungssteuerrecht","t":"Umwandlungsarten nach dem UmwG","n":3,"q":4,"k":{"Hamburg":1,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Hamburg":2,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Was sagt Ihnen der Begriff Merger, und welche Umwandlungsarten und Arten der Spaltung gibt es?","a":"Merger = Verschmelzung (§§ 2 ff. UmwG) zur Aufnahme oder Neugründung: Upstream (Tochter auf Mutter), Downstream (Mutter auf Tochter), Sidestream (Schwestergesellschaften). Weitere Umwandlungsarten (§ 1 UmwG): Spaltung (§ 123 UmwG: Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung), Vermögensübertragung (§ 174 UmwG), Formwechsel (§§ 190 ff. UmwG). Verschmelzung und Spaltung bewirken (partielle) Gesamtrechtsnachfolge, der Formwechsel wahrt die Identität des Rechtsträgers.","n":["§ 1 UmwG","§ 2 UmwG","§ 123 UmwG","§ 190 UmwG"]},{"f":"Welche Möglichkeiten einer GmbH-Gründung gibt es außer der Neugründung durch Bar- oder Sachgründung?","a":"Ausgliederung aus dem Vermögen eines eingetragenen Einzelkaufmanns zur Neugründung (§§ 152 ff. UmwG), Formwechsel einer PersG (§§ 190, 214 ff. UmwG), Abspaltung oder Ausgliederung aus einem bestehenden Rechtsträger zur Neugründung, Verschmelzung zur Neugründung; außerdem Erwerb einer Vorrats- oder Mantelgesellschaft (wirtschaftliche Neugründung).","n":["§ 152 UmwG","§ 190 UmwG","§ 123 UmwG"]}],"b":["Was sagt Ihnen der Begriff 'Merger'?","Welche Möglichkeiten einer GmbH-Gründung gibt es außer der Neugründung?","Umwandlungsarten und Umwandlungen außerhalb des UmwStG"],"u":false,"w":2.1},{"i":"einbringung-20-umwstg","f":"Umwandlungssteuerrecht","t":"Einbringung in eine KapG § 20 UmwStG","n":7,"q":9,"k":{"Bayern-München":1,"Hessen":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Bayern-München":2,"Hessen":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Düsseldorf":2,"Baden-Württemberg":3},"y":{"2023":3,"2025":4},"c":[{"f":"Fall: Ein Einzelunternehmen soll in eine GmbH umgewandelt werden. Prüfen Sie § 1 UmwG und § 20 UmwStG; welche Voraussetzungen hat der Buchwertansatz?","a":"Zivilrechtlich Ausgliederung (§ 123 Abs. 3, §§ 152 ff. UmwG) bei eingetragenem Einzelkaufmann oder Einzelrechtsnachfolge (Sachgründung). Steuerlich § 20 UmwStG für beide Wege (§ 1 Abs. 3 UmwStG): Einbringung eines Betriebs mit allen funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen gegen neue Anteile. Ansatz grundsätzlich gemeiner Wert; auf Antrag Buch- oder Zwischenwert (§ 20 Abs. 2 S. 2 UmwStG), wenn KSt-Besteuerung sichergestellt, Passivposten die Aktivposten nicht übersteigen, deutsches Besteuerungsrecht nicht beschränkt und sonstige Gegenleistungen höchstens 25 % des BW beziehungsweise 500.000 € (max. BW). Antrag spätestens bis zur erstmaligen Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz der übernehmenden Gesellschaft; ihr Wertansatz gilt als Veräußerungspreis (§ 20 Abs. 3 UmwStG).","n":["§ 1 UmwG","§ 20 UmwStG","§ 1 Abs. 3 UmwStG"]},{"f":"Fall: Selbständiger StB will zur Haftungsbeschränkung in eine GmbH wechseln. Welche Möglichkeiten gibt es?","a":"Freiberufler sind nicht im HR eingetragen, eine Ausgliederung nach §§ 152 ff. UmwG scheidet aus. Möglich: Sachgründung mit Einbringung der Praxis oder Bargründung mit Verpflichtung zur Einbringung als Sachagio. Steuerlich ist § 20 UmwStG nach BFH auch beim Sachagio anwendbar; Buchwertansatz auf Antrag. Berufsrecht: Anerkennung der GmbH als Steuerberatungsgesellschaft (§§ 49 ff. StBerG). Alternative PartGmbB nur bei Aufnahme mindestens eines weiteren Partners, da eine Partnerschaft mindestens zwei Partner voraussetzt (§ 1 Abs. 1 PartGG).","n":["§ 20 UmwStG","§ 49 StBerG","§ 152 UmwG"]},{"f":"Wie wird ein Einzelunternehmen im Wege der Einzelrechtsnachfolge in eine GmbH eingebracht, und welche Normen greifen?","a":"Jedes WG wird einzeln übertragen (Sachgründung beziehungsweise Sachkapitalerhöhung). Werden neue Anteile gewährt und alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen, gilt vorrangig § 20 UmwStG (§ 1 Abs. 3 Nr. 4 UmwStG) mit Wahlrecht zum BW. Fehlen die Voraussetzungen: tauschähnlicher Vorgang (§ 6 Abs. 6 EStG), Aufdeckung stiller Reserven als Betriebsveräußerung beziehungsweise -aufgabe (§ 16 EStG). Zurückbehaltene wesentliche Betriebsgrundlagen (zum Beispiel Grundstück) führen zu Entnahme oder Betriebsaufspaltung.","n":["§ 20 UmwStG","§ 6 Abs. 6 EStG","§ 16 EStG"]},{"f":"A bringt sein Einzelunternehmen in eine neue GmbH ein, behält aber ein betrieblich genutztes Grundstück zurück und vermietet es an die GmbH; B leistet eine Bareinlage. Ist eine Einbringung zum Buchwert möglich?","a":"§ 20 UmwStG verlangt, dass alle funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen in das Eigentum der Kapitalgesellschaft übergehen; die bloße Nutzungsüberlassung genügt nicht. Das betrieblich genutzte Grundstück ist regelmäßig eine solche Grundlage. Damit wird kein Betrieb eingebracht, § 20 UmwStG scheidet aus. Die übertragenen Wirtschaftsgüter gelten als gegen Anteile getauscht und sind mit dem gemeinen Wert anzusetzen (§ 6 Abs. 6 EStG). Für das Grundstück gilt: Ist A an der GmbH so beteiligt, dass er seinen Willen durchsetzen kann, entsteht eine Betriebsaufspaltung und das Grundstück bleibt Betriebsvermögen; sonst wird es entnommen und es liegt insgesamt eine Betriebsaufgabe vor (§ 16 Abs. 3 EStG). Praxislösung: Grundstück mit einbringen oder den Weg über § 24 UmwStG in eine GmbH & Co. KG wählen.","n":["§ 20 Abs. 1 UmwStG","§ 6 Abs. 6 EStG","§ 16 Abs. 3 EStG","UmwStE Rn. 20.06"],"xu":true}],"b":["Welche Voraussetzungen hat der Buchwertansatz nach § 20 UmwStG?","Wie wird ein Einzelunternehmen im Wege der Einzelrechtsnachfolge in eine GmbH eingebracht?","Fall: Selbständiger StB will zur Haftungsbeschränkung in eine GmbH wechseln. Welche Möglichkeiten?","A bringt sein Einzelunternehmen in eine GmbH oder GmbH & Co. KG ein und behält ein an die Gesellschaft vermietetes Grundstück zurück, B leistet eine Bareinlage. Steuerliche Folgen?"],"u":false,"w":5.05,"fe":[{"falsch":"§ 20 UmwStG nicht anwendbar","richtig":"Auch die freiberufliche Praxis ist ein Betrieb im Sinne des § 20 UmwStG; Einzelrechtsnachfolge ist erfasst.","n":["§ 20 UmwStG","§ 1 Abs. 3 Nr. 4 UmwStG"]}]},{"i":"einbringung-24-umwstg","f":"Umwandlungssteuerrecht","t":"Einbringung in eine PersG § 24 UmwStG","n":3,"q":4,"k":{"Düsseldorf":3},"kq":{"Düsseldorf":4},"y":{"2022":1,"2023":1,"2026":1},"c":[{"f":"Fall: A bringt seine Kanzlei in eine Sozietät ein, hat aber zuvor einen Teil des Mandantenstamms veräußert. Wie ist die Einbringung zu würdigen?","a":"§ 24 UmwStG: Einbringung eines Betriebs in eine PersG gegen Mitunternehmerstellung (Gutschrift auf Kapitalkonto mit EK-Charakter); Ansatz gemeiner Wert, auf Antrag BW oder ZW, Steuerung über Ergänzungsbilanzen. Die Teilveräußerung ist unschädlich, wenn die eingebrachten WG weiterhin einen funktionsfähigen Betrieb mit allen wesentlichen Betriebsgrundlagen bilden. Der Gewinn aus dem Teilverkauf ist laufender Gewinn (kein Teilbetrieb, keine Begünstigung nach § 18 Abs. 3, § 34 EStG).","n":["§ 24 UmwStG","§ 18 Abs. 3 EStG"]},{"f":"Fall: A bringt Betrieb ein (Grundstück Buchwert 80.000 € mit 70.000 € stillen Reserven, Maschine 100.000 €, Verbindlichkeiten 30.000 €), B leistet Geld für 50 %. Wie viel muss B zahlen? Eröffnungsbilanz und Ergänzungsbilanz?","a":"Gemeiner Wert der Einlage A: 150.000 + 100.000 − 30.000 = 220.000 €; B zahlt 220.000 €. Eröffnungsbilanz zu gemeinen Werten: Grundstück 150.000, Maschine 100.000, Bank 220.000; Verbindlichkeiten 30.000, Kapital A 220.000, Kapital B 220.000. Buchwertfortführung für A: negative Ergänzungsbilanz A (Minderwert Grundstück 70.000 / Minderkapital 70.000), kein Einbringungsgewinn. Ohne Ergänzungsbilanz Einbringungsgewinn 70.000 €; bei Ansatz zum gemeinen Wert gilt er insoweit als laufender Gewinn, als A selbst an der PersG beteiligt ist (§ 24 Abs. 3 S. 3 UmwStG).","n":["§ 24 UmwStG","§ 16 Abs. 2 S. 3 EStG"]}],"b":["Erstellen Sie die Eröffnungsbilanz mit gemeinen Werten und die Ergänzungsbilanz für A.","Fall: A bringt seine Kanzlei ein, hat vorher einen Teil des Mandantenstamms veräußert. Wie ist die Einbringung zu würdigen?","Worin unterscheiden sich § 20 und § 24 UmwStG beim Sonderbetriebsvermögen?"],"u":false,"w":2},{"i":"anteilstausch-21-sperrfrist","f":"Umwandlungssteuerrecht","t":"Anteilstausch § 21 UmwStG und Sperrfrist","n":4,"q":4,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Bayern-München":2,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Bayern-München":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":3},"c":[{"f":"Wann liegt bei der Übertragung einer Beteiligung ein Anteilstausch nach § 21 UmwStG vor?","a":"Einbringung von Anteilen an einer KapG in eine KapG oder Genossenschaft gegen Gewährung neuer Anteile. Grundsätzlich gemeiner Wert; qualifizierter Anteilstausch (übernehmende Gesellschaft hält danach unmittelbar die Mehrheit der Stimmrechte): auf Antrag BW oder ZW, sonstige Gegenleistung höchstens 25 % beziehungsweise 500.000 €. Der Wertansatz bei der übernehmenden Gesellschaft gilt als Veräußerungspreis (§ 21 Abs. 2 UmwStG). Veräußert die übernehmende Gesellschaft die Anteile binnen sieben Jahren: Einbringungsgewinn II beim Einbringenden (§ 22 Abs. 2 UmwStG), jährlich um ein Siebtel abschmelzend.","n":["§ 21 UmwStG","§ 22 Abs. 2 UmwStG"]},{"f":"Fall: StB-GmbH wurde nach § 20 UmwStG zu Buchwerten gegründet; zwei Jahre später soll Geld möglichst steuerfrei aus der GmbH. Gestaltung? Sperrfristverstoß?","a":"Einbringung der sperrfristbehafteten GmbH-Anteile in eine Holding-GmbH im qualifizierten Anteilstausch zum BW ist unschädlich (§ 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 2 UmwStG), die Sperrfrist setzt sich an den Anteilen fort. Ausschüttungen der Betriebs-GmbH an die Holding sind zu 95 % steuerfrei (§ 8b Abs. 1, 5 KStG); Ausschüttungen aus dem Einlagekonto über den BW hinaus wären schädlich (§ 22 Abs. 1 S. 6 Nr. 3 UmwStG). Beim Gesellschafter selbst fällt bei Weiterausschüttung Steuer an.","n":["§ 21 UmwStG","§ 22 Abs. 1 UmwStG","§ 8b KStG"]}],"b":["Liegt bei der Übertragung der Beteiligung ein Anteilstausch nach § 21 UmwStG vor?","Abwandlung: Zwei Jahre später soll Geld steuerfrei aus der GmbH. Gestaltung? Sperrfristverstoß?","Anteilstausch und Veräußerung innerhalb der Sperrfrist: Einbringungsgewinn II","Zwischenschaltung einer GmbH: Ausgliederung, Anteilstausch, Verkauf innerhalb der Sperrfrist"],"u":true,"w":3.25},{"i":"ausgliederung-sperrfrist-rueckwirkung","f":"Umwandlungssteuerrecht","t":"Ausgliederung: Normen, Motive, Sperrfrist, Rückwirkung","n":1,"q":2,"k":{"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":2},"y":{"2026":1},"c":[{"f":"Welche Vorschriften von UmwG und UmwStG greifen bei der Ausgliederung, warum wird so gestaltet, und was gilt für Sperrfrist und Rückwirkung?","a":"Ausgliederung (§ 123 Abs. 3 UmwG): Vermögensteile gehen im Wege partieller Gesamtrechtsnachfolge auf einen anderen Rechtsträger über, die Anteile erhält der übertragende Rechtsträger selbst; Verträge gehen ohne Einzelzustimmung über. Steuerlich Einbringung nach § 20 UmwStG (in KapG) beziehungsweise § 24 UmwStG (in PersG). Motive: Haftungsabschottung, Holdingstruktur, Vorbereitung von Verkauf oder Beteiligung Dritter, Buchwertfortführung. Rückwirkung bis acht Monate vor Anmeldung zum HR (§ 20 Abs. 6 UmwStG, § 17 Abs. 2 UmwG). Sperrfrist sieben Jahre: Veräußerung der Anteile löst rückwirkend Einbringungsgewinn I aus (§ 22 Abs. 1 UmwStG), jährlich um ein Siebtel abschmelzend; jährlicher Nachweis bis 31.05. (§ 22 Abs. 3 UmwStG).","n":["§ 123 Abs. 3 UmwG","§ 20 UmwStG","§ 22 UmwStG"]}],"b":["Was gilt für Sperrfrist und Rückwirkung bei der Ausgliederung?"],"u":false,"w":1},{"i":"verschmelzung-kapg-persg-upstream","f":"Umwandlungssteuerrecht","t":"Verschmelzung: KapG auf PersG, Upstream-Merger","n":4,"q":4,"k":{"Hamburg":1,"Düsseldorf":1,"Bayern-München":2},"kq":{"Hamburg":1,"Düsseldorf":1,"Bayern-München":2},"y":{"2024":4},"c":[{"f":"Erläutern Sie die Verschmelzung einer KapG auf eine PersG.","a":"Übertragende KapG (§ 3 UmwStG): steuerliche Schlussbilanz zum gemeinen Wert, auf Antrag BW/ZW, wenn BV der PersG wird, Besteuerung mit ESt beziehungsweise KSt sichergestellt und keine Gegenleistung außer Gesellschaftsrechten. Übernehmende PersG: Wertverknüpfung (§ 4 Abs. 1); offene Rücklagen gelten als ausgeschüttet (§ 7 UmwStG, KapESt); Übernahmeergebnis (§ 4 Abs. 4 bis 7), Übernahmeverlust grundsätzlich außer Ansatz. Verlustvorträge gehen unter (§ 4 Abs. 2 S. 2). GewSt: Übernahmegewinn nicht steuerpflichtig (§ 18 Abs. 2), fünfjährige Missbrauchssperre (§ 18 Abs. 3 UmwStG).","n":["§ 3 UmwStG","§ 4 UmwStG","§ 7 UmwStG","§ 18 UmwStG"]},{"f":"Fall: Mutter- und Tochter-GmbH sind Gesellschafter einer GmbH & Co. KG. Wie lässt sich das Konstrukt ohne Transaktionskosten auflösen?","a":"Aufwärtsverschmelzung der Tochter auf die Mutter (§§ 11 bis 13 UmwStG; BW auf Antrag, Übernahmeergebnis nach § 12 Abs. 2 UmwStG außer Ansatz, § 8b KStG anteilig). Danach ist die Mutter einzige Gesellschafterin der KG; die KG erlischt ohne Liquidation durch Anwachsung (§ 712a BGB), Gesamtrechtsnachfolge, steuerlich Buchwertfortführung. GrESt: Befreiungen nach § 6a GrEStG (Konzernklausel) beziehungsweise § 6 GrEStG prüfen.","n":["§ 11 UmwStG","§ 12 UmwStG","§ 712a BGB","§ 6a GrEStG"],"xu":true}],"b":["Erläutern Sie die Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft.","Fall: Mutter- und Tochter-GmbH sind Gesellschafter einer GmbH & Co. KG; wie lässt sich das Konstrukt ohne Transaktionskosten auflösen?","Verlust-GmbH und Gewinn-GmbH: Verschmelzung und Verlustnutzung über Zwischenwerte","Verschmelzung von Verlust- und Gewinn-GmbH, Verlustübergang, Missbrauch"],"u":true,"w":2.8},{"i":"formwechsel-persg-kapg-25","f":"Umwandlungssteuerrecht","t":"Formwechsel PersG in KapG § 25 UmwStG","n":1,"q":1,"k":{"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":1},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Fall: In einer KG-Kette wird KG 1 formwechselnd in eine GmbH umgewandelt. Folgen?","a":"Zivilrechtlich identitätswahrender Formwechsel (§§ 190, 214 ff. UmwG). Steuerlich Rechtsträgerwechsel: § 25 UmwStG verweist auf §§ 20 bis 23 UmwStG, fiktive Einbringung der Mitunternehmeranteile, auf Antrag BW; Rückwirkung bis acht Monate. Funktional wesentliches SBV muss zeitgleich mit in die GmbH übertragen werden; wird es zurückbehalten, wird der Mitunternehmeranteil des betroffenen Gesellschafters nicht vollständig eingebracht und § 20 UmwStG ist für ihn ausgeschlossen: Aufdeckung der stillen Reserven (Aufgabe des Mitunternehmeranteils, § 16 Abs. 3 EStG) einschließlich Überführung des SBV ins Privatvermögen. Der Mitunternehmeranteil an KG 2 geht mit über, neue Mitunternehmerin ist die GmbH. Sperrfrist sieben Jahre (§ 22 UmwStG). GrESt: Formwechsel kein Erwerbsvorgang, aber Nachbehaltensfristen nach §§ 5, 6 GrEStG beachten.","n":["§ 25 UmwStG","§ 20 UmwStG","§ 190 UmwG","§ 5 GrEStG"]}],"b":["Fall KG-Kette: KG 1 wird formwechselnd in eine GmbH umgewandelt. Folgen?"],"u":true,"w":0.85},{"i":"buergschaft-form","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Bürgschaft: Schriftform und Kaufmannsprivileg","n":5,"q":8,"k":{"Düsseldorf":3,"Baden-Württemberg":1,"Rheinland-Pfalz":1},"kq":{"Düsseldorf":6,"Baden-Württemberg":1,"Rheinland-Pfalz":1},"y":{"2022":2,"2023":2,"2024":1},"c":[{"f":"Ein nebenberuflicher Kneipenwirt sagt einem Lieferanten mündlich zu, für die Schuld eines Freundes über 10.000 € einzustehen. Kann der Lieferant Zahlung verlangen?","a":"Es liegt ein Bürgschaftsversprechen vor (§ 765 BGB). Die Bürgschaftserklärung bedarf der Schriftform (§ 766 S. 1 BGB), die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 766 S. 2 BGB). Mündlich erteilt ist sie nach § 125 S. 1 BGB nichtig. Die Formfreiheit nach § 350 HGB greift nicht: Ein Kleingewerbetreibender ohne Eintragung ist kein Kaufmann (§§ 1 Abs. 2, 2 HGB), zudem müsste die Bürgschaft für ihn ein Handelsgeschäft sein (§ 343 HGB). Ergebnis: kein Anspruch.","n":["§ 765 BGB","§ 766 BGB","§ 125 BGB","§ 350 HGB","§ 1 Abs. 2 HGB","§ 2 HGB"]},{"f":"Wer muss die Bürgschaftsurkunde unterschreiben, damit die Bürgschaft formwirksam ist? Genügt die Unterschrift von Gläubiger oder Hauptschuldner?","a":"Formbedürftig ist nur die Erklärung des Bürgen; er muss eigenhändig unterschreiben (§§ 766 S. 1, 126 Abs. 1 BGB). Die Annahmeerklärung des Gläubigers ist formfrei, der Hauptschuldner ist am Bürgschaftsvertrag gar nicht beteiligt. Unterschreiben nur Gläubiger oder Schuldner, ist die Bürgschaft formnichtig. Zusätzlich muss die Erklärung dem Gläubiger \"erteilt\" werden, das heißt der Bürge muss sich der Urkunde willentlich zugunsten des Gläubigers entäußern; nimmt der Gläubiger die Urkunde eigenmächtig an sich, fehlt die Erteilung.","n":["§ 766 BGB","§ 126 BGB"]}],"b":["Ist die mündlich zugesagte Bürgschaft wirksam?","Muss die Bürgschaftserklärung schriftlich erfolgen?","Fall: Nebenberuflicher Kneipenwirt sagt mündlich zu, für Schuld eines Dritten (10.000 €) geradezustehen. Kann der Gläubiger zahlen verlangen?","Fall: Gläubiger und Ehefrau unterzeichnen Bürgschaft, Gläubiger nimmt den Vertrag in einer Notsituation an sich: ist die Bürgschaft wirksam (Antrag und Annahme)?"],"u":false,"w":2.7,"typ":"dauer"},{"i":"buergschaft-inhalt","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Bürgschaft: Akzessorietät, Arten, Einreden","n":4,"q":5,"k":{"Baden-Württemberg":1,"Hamburg":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Sachsen":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1,"Hamburg":1,"Rheinland-Pfalz":2,"Sachsen":1},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":1},"c":[{"f":"Erläutern Sie Voraussetzungen und Wirkungen einer Bürgschaft. Was bedeutet Akzessorietät?","a":"Bürgschaftsvertrag zwischen Bürge und Gläubiger, durch den sich der Bürge verpflichtet, für die Verbindlichkeit eines Dritten einzustehen (§ 765 BGB); Schriftform der Bürgenerklärung (§ 766 BGB). Akzessorietät: Bestand und Umfang richten sich nach der Hauptschuld (§ 767 BGB). Der Bürge kann die Einreden des Hauptschuldners erheben (§ 768 BGB) und die Leistung verweigern, solange der Schuldner anfechten oder der Gläubiger aufrechnen kann (§ 770 BGB). Zahlt der Bürge, geht die Forderung auf ihn über (§ 774 BGB).","n":["§ 765 BGB","§ 767 BGB","§ 768 BGB","§ 770 BGB","§ 774 BGB"]},{"f":"Welche Arten der Bürgschaft gibt es und was ist die Einrede der Vorausklage?","a":"Einfache Bürgschaft: Der Bürge kann verlangen, dass der Gläubiger zunächst erfolglos die Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner versucht (Einrede der Vorausklage, § 771 BGB). Selbstschuldnerische Bürgschaft: Verzicht auf diese Einrede (§ 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB); für Kaufleute bei Handelsgeschäften stets ausgeschlossen (§ 349 HGB). Weitere Formen: Ausfallbürgschaft, Höchstbetragsbürgschaft, Bürgschaft auf erstes Anfordern, Zeitbürgschaft (§ 777 BGB).","n":["§ 771 BGB","§ 773 BGB","§ 777 BGB","§ 349 HGB"]},{"f":"Eine vermögenslose Ehefrau bürgt für einen hohen Geschäftskredit ihres Ehemannes. Ist die Bürgschaft wirksam?","a":"Grundsätzlich kann jeder Geschäftsfähige bürgen. Nach der Rechtsprechung ist eine Bürgschaft naher Angehöriger aber sittenwidrig und nichtig (§ 138 Abs. 1 BGB), wenn der Bürge krass finanziell überfordert ist (er kann voraussichtlich nicht einmal die laufenden Zinsen aus pfändbarem Einkommen und Vermögen tragen) und er die Bürgschaft aus emotionaler Verbundenheit übernommen hat; dies wird bei krasser Überforderung widerleglich vermutet.","n":["§ 138 Abs. 1 BGB","§ 765 BGB"]}],"b":["Kann die Ehefrau überhaupt für ihren Ehemann bürgen?","Fragen zur Bürgschaft: Voraussetzungen und Wirkungen?","Was ist ein Avalkredit, warum übernimmt man eine Bürgschaft und wie wird sie geltend gemacht?","Fall: Nicht eingetragener Handwerksmeister bürgt schriftlich für Privatdarlehen des Bruders; Bank nimmt ihn in Anspruch. Rechtslage?"],"u":false,"w":2.8,"typ":"dauer"},{"i":"erbfolge-ordnungen","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Gesetzliche Erbfolge: Ordnungen und Stämme","n":12,"q":14,"k":{"Niedersachsen":1,"Schleswig-Holstein":2,"Bayern-München":2,"Bayern-Nürnberg":1,"Südbaden":1,"Baden-Württemberg":4,"Unbekannt":1},"kq":{"Niedersachsen":2,"Schleswig-Holstein":3,"Bayern-München":2,"Bayern-Nürnberg":1,"Südbaden":1,"Baden-Württemberg":4,"Unbekannt":1},"y":{"2023":1,"2024":4,"2025":6,"2026":1},"c":[{"f":"Was regelt § 1922 BGB und welche Arten der Erbfolge gibt es?","a":"§ 1922 BGB: Mit dem Tod geht das Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über (Gesamtrechtsnachfolge, Universalsukzession), ohne Einzelübertragungsakte. Die gewillkürte Erbfolge durch Testament (§ 1937 BGB) oder Erbvertrag (§ 1941 BGB) hat Vorrang; fehlt eine Verfügung von Todes wegen, gilt die gesetzliche Erbfolge (§§ 1924 ff. BGB).","n":["§ 1922 BGB","§ 1937 BGB","§ 1941 BGB"]},{"f":"Wie ist die gesetzliche Erbfolge der Verwandten aufgebaut?","a":"Ordnungssystem: 1. Ordnung Abkömmlinge (§ 1924 BGB), 2. Ordnung Eltern und deren Abkömmlinge (§ 1925 BGB), 3. Ordnung Großeltern und deren Abkömmlinge (§ 1926 BGB), 4. Ordnung Urgroßeltern (§ 1928 BGB). Ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung schließt die nachfolgenden aus (§ 1930 BGB). Innerhalb der 1. Ordnung gilt das Stammesprinzip: Kinder erben zu gleichen Teilen (§ 1924 Abs. 4 BGB), ein lebender Abkömmling schließt seine eigenen Abkömmlinge aus (§ 1924 Abs. 2 BGB), an die Stelle eines Vorverstorbenen treten dessen Abkömmlinge (Eintrittsrecht, § 1924 Abs. 3 BGB).","n":["§ 1924 BGB","§ 1925 BGB","§ 1926 BGB","§ 1928 BGB","§ 1930 BGB"]},{"f":"Fall: Verwitweter Erblasser ohne Testament hat drei leibliche Kinder, eines davon vorverstorben mit zwei Kindern, sowie ein nicht adoptiertes Stiefkind aus erster Ehe der Ehefrau. Wie wird geerbt?","a":"Erben 1. Ordnung sind nur Abkömmlinge (§ 1924 BGB). Das Stiefkind ist mit dem Erblasser nicht verwandt und erbt nicht (anders bei Adoption, § 1754 BGB). Drei Stämme zu je 1/3; die Enkel des lebenden Kindes sind ausgeschlossen (§ 1924 Abs. 2 BGB). Die zwei Kinder des vorverstorbenen Kindes treten an dessen Stelle und erhalten je 1/6 (§ 1924 Abs. 3 BGB). Ergebnis: 1/3, 1/3, 1/6, 1/6.","n":["§ 1924 BGB","§ 1754 BGB"]}],"b":["Was regelt § 1922 BGB?","Welche Arten der Erbfolge gibt es?","Wie grenzt sich die gewillkürte Erbfolge davon ab?","Fall (Schaubild): Wie sind die gesetzlichen Erbquoten?"],"u":false,"w":9.45,"typ":"dauer"},{"i":"ehegattenerbrecht","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Ehegattenerbrecht je nach Güterstand","n":10,"q":11,"k":{"Baden-Württemberg":5,"Düsseldorf":1,"Niedersachsen":1,"Bayern-München":3},"kq":{"Baden-Württemberg":6,"Düsseldorf":1,"Niedersachsen":1,"Bayern-München":3},"y":{"2022":1,"2023":4,"2024":1,"2025":4},"c":[{"f":"Fall: Erblasser hinterlässt Ehefrau und zwei Kinder, kein Testament. Wie hoch sind die Erbquoten bei Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung und Gütergemeinschaft?","a":"Ehegatte neben Verwandten der 1. Ordnung: 1/4 (§ 1931 Abs. 1 BGB). Zugewinngemeinschaft: Erhöhung um 1/4 (§ 1371 Abs. 1 BGB), also Ehefrau 1/2, Kinder je 1/4. Gütertrennung: bei einem oder zwei Kindern erben Ehegatte und Kinder zu gleichen Teilen (§ 1931 Abs. 4 BGB), also je 1/3. Gütergemeinschaft: keine Erhöhung, Ehefrau 1/4, Kinder je 3/8 (Gesamtgut fällt zur Hälfte in den Nachlass).","n":["§ 1931 BGB","§ 1371 Abs. 1 BGB","§ 1924 BGB"]},{"f":"Welches Erbrecht hat der Ehegatte neben Verwandten der 2. Ordnung und neben Großeltern?","a":"Neben Verwandten der 2. Ordnung und neben Großeltern erhält der Ehegatte 1/2 (§ 1931 Abs. 1 BGB), bei Zugewinngemeinschaft zuzüglich 1/4 nach § 1371 Abs. 1 BGB, also 3/4. Sind weder Verwandte der 1. oder 2. Ordnung noch Großeltern vorhanden, erbt er allein (§ 1931 Abs. 2 BGB). Zusätzlich steht ihm neben Verwandten der 2. Ordnung der Voraus zu (Haushaltsgegenstände, § 1932 BGB).","n":["§ 1931 BGB","§ 1371 BGB","§ 1932 BGB"]}],"b":["Was ändert sich bei Gütertrennung statt Zugewinngemeinschaft?","Wie hoch ist die Erbquote der Ehefrau bei Zugewinngemeinschaft?","Welches Erbrecht hat der Ehegatte neben Kindern mit und ohne Ehevertrag?","Welche Güterstände gibt es und wie wirken sie sich auf das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten aus?"],"u":false,"w":6.75,"typ":"dauer"},{"i":"gueterstaende","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Güterstände und Zugewinnausgleich","n":9,"q":10,"k":{"Niedersachsen":1,"Bayern-München":2,"Düsseldorf":1,"Köln":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Hessen":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Niedersachsen":1,"Bayern-München":2,"Düsseldorf":2,"Köln":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Hessen":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":3,"2024":2,"2025":4},"c":[{"f":"Welche Güterstände kennt das BGB?","a":"Gesetzlicher Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft (§§ 1363 ff. BGB): Die Vermögen bleiben getrennt, jeder bleibt Eigentümer, nur der während der Ehe erzielte Zugewinn wird bei Beendigung ausgeglichen. Wahlgüterstände durch notariellen Ehevertrag (§§ 1408, 1410 BGB): Gütertrennung (§ 1414 BGB) und Gütergemeinschaft (§§ 1415 ff. BGB, gemeinschaftliches Gesamtgut). Daneben die deutsch-französische Wahl-Zugewinngemeinschaft (§ 1519 BGB).","n":["§ 1363 BGB","§ 1408 BGB","§ 1410 BGB","§ 1414 BGB","§ 1415 BGB"]},{"f":"Wie wird der Zugewinnausgleich bei Scheidung und beim Tod eines Ehegatten durchgeführt?","a":"Scheidung (güterrechtliche Lösung): Zugewinn = Endvermögen abzüglich Anfangsvermögen (§§ 1373 ff. BGB); der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn schuldet die Hälfte des Überschusses als Geldforderung (§ 1378 Abs. 1 BGB). Tod: Grundsätzlich pauschal durch Erhöhung des gesetzlichen Erbteils um 1/4 (§ 1371 Abs. 1 BGB, erbrechtliche Lösung), unabhängig davon, ob tatsächlich ein Zugewinn erzielt wurde. Wird der Ehegatte nicht Erbe, gilt der konkrete Ausgleich (§ 1371 Abs. 2 BGB).","n":["§ 1371 BGB","§ 1373 BGB","§ 1378 BGB"]}],"b":["Welche Güterstände gibt es?","Erläutern Sie einen Güterstand.","Welche Güterstände kennt das BGB?","Welche Güterstände gibt es im Zivilrecht?"],"u":false,"w":6.45,"typ":"dauer"},{"i":"gueterrechtliche-loesung","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Ehegatte: Ausschlagung, Zugewinn und kleiner Pflichtteil","n":3,"q":3,"k":{"Düsseldorf":1,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Düsseldorf":1,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":2,"2025":1},"c":[{"f":"Fall: Der Ehemann enterbt seine Ehefrau (Zugewinngemeinschaft, zwei Kinder). Was steht ihr zu? Gibt es eine Alternative, wenn sie Erbin geworden wäre?","a":"Enterbte Ehefrau: konkreter Zugewinnausgleich (§ 1371 Abs. 2 BGB) plus kleiner Pflichtteil, berechnet aus dem nicht erhöhten Erbteil von 1/4, also 1/8. Ist sie Erbin, kann sie ausschlagen und ebenfalls den konkreten Zugewinnausgleich plus kleinen Pflichtteil verlangen (§ 1371 Abs. 3 BGB, Ausnahme vom Grundsatz, dass Ausschlagung den Pflichtteil kostet). Ob das günstiger ist als die erbrechtliche Lösung (1/2 Erbteil), hängt vom Verhältnis des Zugewinns zum Nachlass ab. Die enterbte Ehefrau hat dagegen kein Wahlrecht: Sie erhält stets den konkreten Zugewinnausgleich und den kleinen Pflichtteil; den großen Pflichtteil von 1/4 kann sie nicht verlangen.","n":["§ 1371 Abs. 2 BGB","§ 1371 Abs. 3 BGB","§ 2303 BGB"]}],"b":["Fall: Ehemann verstirbt und enterbt Ehefrau. Was steht ihr zu?","Gibt es beim gesetzlichen Güterstand eine andere Möglichkeit für den Ehegatten, und ist sie günstiger?","Pflichtteil und Zugewinn der übergangenen Ehefrau"],"u":false,"w":1.95,"fe":[{"falsch":"1/8 des Pflichtteils","richtig":"Kleiner Pflichtteil ist die Hälfte des nicht erhöhten gesetzlichen Erbteils; neben Kindern also 1/8 des Nachlasses, daneben Zugewinnausgleich.","n":["§ 1371 Abs. 2 BGB","§ 1931 BGB","§ 2303 BGB"]}]},{"i":"pflichtteil","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Pflichtteil: Berechtigte, Höhe, Verjährung","n":11,"q":13,"k":{"Düsseldorf":2,"Bayern-München":3,"Bayern-Nürnberg":1,"Unbekannt":2,"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Düsseldorf":3,"Bayern-München":4,"Bayern-Nürnberg":1,"Unbekannt":2,"Baden-Württemberg":3},"y":{"2023":2,"2024":2,"2025":7},"c":[{"f":"Wer ist pflichtteilsberechtigt? Hat der Bruder des Erblassers einen Pflichtteilsanspruch?","a":"Pflichtteilsberechtigt sind nur Abkömmlinge, Eltern und der Ehegatte (beziehungsweise eingetragene Lebenspartner), soweit sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind (§ 2303 BGB); Eltern und entferntere Abkömmlinge nur, wenn nähere nicht vorhanden sind (§ 2309 BGB). Geschwister sind nie pflichtteilsberechtigt, der Bruder hat daher keinen Anspruch.","n":["§ 2303 BGB","§ 2309 BGB"]},{"f":"Wie hoch ist der Pflichtteil, wie wird er geltend gemacht und wann verjährt er?","a":"Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 Abs. 1 S. 2 BGB) und ist ein reiner Geldanspruch gegen den Erben. Der Berechtigte hat einen Auskunftsanspruch (§ 2314 BGB). Eine Ausschlussfrist besteht nicht; es gilt die regelmäßige Verjährung von 3 Jahren (§ 195 BGB) ab Schluss des Jahres der Kenntnis von Erbfall und beeinträchtigender Verfügung (§ 199 BGB). Schenkungen der letzten 10 Jahre lösen Pflichtteilsergänzung aus (§ 2325 BGB, Abschmelzung um 1/10 pro Jahr).","n":["§ 2303 BGB","§ 2314 BGB","§ 2325 BGB","§ 195 BGB","§ 199 BGB"]},{"f":"Fall: Ein Kind von dreien wird enterbt, die Ehefrau (Zugewinngemeinschaft) und die übrigen Kinder erben. Wie hoch ist sein Pflichtteil?","a":"Gesetzlicher Erbteil des Kindes: Ehefrau 1/2 (§§ 1931, 1371 Abs. 1 BGB), Kinder teilen sich 1/2, also je 1/6. Pflichtteil = Hälfte = 1/12 des Nachlasswerts als Geldanspruch gegen die Erben; er ist Nachlassverbindlichkeit (§ 1967 BGB). Für das enterbte Kind beginnt die dreijährige Verjährung mit Schluss des Jahres der Kenntnis (§§ 195, 199 BGB).","n":["§ 2303 BGB","§ 1931 BGB","§ 1371 BGB"]}],"b":["Welche Personen sind pflichtteilsberechtigt?","Welche Frist gilt für die Geltendmachung des Pflichtteils?","Hat der Bruder des Verstorbenen einen Pflichtteilsanspruch?","Fall (Forts.): Wie hoch ist der Pflichtteil der Söhne und wie wird er geltend gemacht?"],"u":false,"w":8.45,"typ":"dauer"},{"i":"erbausschlagung","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Erbausschlagung: Frist, Form, Kosten","n":2,"q":3,"k":{"Bayern-München":2},"kq":{"Bayern-München":3},"y":{"2023":2},"c":[{"f":"Zwei Erbinnen erfahren am 10.03. beziehungsweise 15.03. vom Erbfall, eine davon lebt in Portugal. Bis wann und wie können sie ausschlagen?","a":"Ausschlagung nach § 1942 BGB. Frist 6 Wochen ab Kenntnis vom Anfall und vom Berufungsgrund (§ 1944 Abs. 1, 2 BGB), für jede Erbin gesondert. Die Frist beträgt 6 Monate, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte oder der Erbe sich bei Fristbeginn im Ausland aufhält (§ 1944 Abs. 3 BGB). Form: Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht zur Niederschrift oder in öffentlich beglaubigter Form (§ 1945 Abs. 1 BGB). Nach Fristablauf gilt die Erbschaft als angenommen (§ 1943 BGB).","n":["§ 1942 BGB","§ 1943 BGB","§ 1944 BGB","§ 1945 BGB"]}],"b":["Binnen welcher Frist und wem gegenüber ist die Ausschlagung zu erklären?","Fall: Zwei Erbinnen erfahren am 10.03. beziehungsweise 15.03. (Wohnsitz Portugal) vom Erbfall und wollen ausschlagen. Regelung, Frist, Form?"],"u":false,"w":1.1},{"i":"testamentsarten","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Testamentsarten, Form und Inhalt","n":10,"q":12,"k":{"Baden-Württemberg":6,"Bayern-München":3,"Berlin":1},"kq":{"Baden-Württemberg":7,"Bayern-München":4,"Berlin":1},"y":{"2022":1,"2023":1,"2024":3,"2025":5},"c":[{"f":"Welche Testamentsarten gibt es und welche Formerfordernisse gelten?","a":"Ordentliche Testamente (§ 2231 BGB): öffentliches Testament zur Niederschrift eines Notars (§ 2232 BGB) und eigenhändiges Testament, vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben (§ 2247 BGB). Außerordentliche Nottestamente vor dem Bürgermeister, vor drei Zeugen oder auf See (§§ 2249 ff. BGB). Gemeinschaftliches Testament nur für Ehegatten (§ 2265 BGB), eigenhändig genügt, wenn einer schreibt und beide unterschreiben (§ 2267 BGB). Testierfähig ab 16 Jahren (§ 2229 BGB), Minderjährige nur durch öffentliches Testament (§ 2233 BGB).","n":["§ 2231 BGB","§ 2232 BGB","§ 2247 BGB","§ 2265 BGB","§ 2267 BGB","§ 2229 BGB"]},{"f":"Was kann in einem Testament geregelt werden?","a":"Erbeinsetzung (§ 1937 BGB), Enterbung (§ 1938 BGB), Vermächtnis (§ 1939 BGB), Auflage (§ 1940 BGB), Teilungsanordnung (§ 2048 BGB), Ersatzerbe, Vor- und Nacherbschaft (§ 2100 BGB), Testamentsvollstreckung (§ 2197 BGB), Pflichtteilsentziehung in engen Grenzen (§ 2333 BGB) sowie die Benennung eines Vormunds für minderjährige Kinder.","n":["§ 1937 BGB","§ 1939 BGB","§ 1940 BGB","§ 2048 BGB","§ 2197 BGB"]}],"b":["Welche Testamentsarten gibt es?","Welche Arten von Testamenten gibt es?","Welche Arten von Testamenten gibt es?","Welche Testamentsarten gibt es und welche Formerfordernisse gelten?"],"u":false,"w":7.35,"typ":"dauer"},{"i":"berliner-testament","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Berliner Testament","n":4,"q":5,"k":{"Bayern-München":2,"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-München":3,"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Was ist ein Berliner Testament, wo ist es geregelt und wie grenzt es sich von der Vor- und Nacherbschaft ab?","a":"Gemeinschaftliches Testament, in dem sich Ehegatten gegenseitig als Alleinerben und die Kinder als Schlusserben des Längerlebenden einsetzen; Auslegungsregel § 2269 BGB (Einheitslösung: der Überlebende wird Vollerbe). Wechselbezügliche Verfügungen binden nach dem Tod des Erstversterbenden (§§ 2270, 2271 BGB). Bei der Vor- und Nacherbschaft (Trennungslösung) bleiben zwei Vermögensmassen; der Vorerbe unterliegt Verfügungsbeschränkungen (§§ 2113 ff. BGB), der Längerlebende beim Berliner Testament dagegen nicht.","n":["§ 2269 BGB","§ 2270 BGB","§ 2271 BGB","§ 2113 BGB"]},{"f":"Fall: Ehegatten setzen sich durch Berliner Testament gegenseitig ein, die drei Kinder sind im ersten Erbfall enterbt. Haben die Kinder einen Pflichtteilsanspruch?","a":"Ja. Im ersten Erbfall sind die Kinder durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen und daher pflichtteilsberechtigt (§ 2303 BGB). Bei Zugewinngemeinschaft beträgt ihr gesetzlicher Erbteil je 1/6, der Pflichtteil je 1/12 des Nachlasses, als Geldanspruch gegen den überlebenden Ehegatten. Gegenmittel: Pflichtteilsstrafklausel (wer im ersten Erbfall den Pflichtteil verlangt, wird auch Schlusserbe nur auf den Pflichtteil) oder notarieller Pflichtteilsverzicht (§ 2346 BGB).","n":["§ 2303 BGB","§ 2269 BGB","§ 2346 BGB"]}],"b":["Was ist das Berliner Testament?","Was ist ein Berliner Testament und wo ist es geregelt?","Hat der Sohn trotz Berliner Testament einen Pflichtteilsanspruch?","Fall: Ehegatten mit Berliner Testament, 3 enterbte Kinder, etwa 80 Mio. € Betriebsvermögen. Wie funktioniert das Berliner Testament?"],"u":false,"w":2.95,"typ":"dauer"},{"i":"testament-erbvertrag","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Testament und Erbvertrag: Abgrenzung","n":2,"q":2,"k":{"Schleswig-Holstein":2},"kq":{"Schleswig-Holstein":2},"y":{"2024":2},"c":[{"f":"Worin unterscheiden sich Testament und Erbvertrag?","a":"Testament: einseitige, nicht empfangsbedürftige Verfügung von Todes wegen, jederzeit frei widerruflich (§ 2253 BGB), eigenhändig oder notariell. Erbvertrag: vertragliche Verfügung mit mindestens zwei übereinstimmenden Willenserklärungen, vertragsmäßige Verfügungen sind bindend (§ 2289 BGB), Abschluss nur zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile (§ 2276 BGB), der Erblasser muss persönlich handeln (§ 2274 BGB).","n":["§ 2253 BGB","§ 2274 BGB","§ 2276 BGB","§ 2289 BGB"]}],"b":["Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?","Was unterscheidet Testament und Erbvertrag hinsichtlich der Willenserklärungen?"],"u":false,"w":1.4},{"i":"vermaechtnis-teilungsanordnung","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Vermächtnis, Vorausvermächtnis, Teilungsanordnung","n":4,"q":6,"k":{"Bayern-München":1,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-München":2,"Bayern-Nürnberg":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Was ist ein Vermächtnis und wie unterscheidet es sich von der Erbeinsetzung?","a":"Vermächtnis: Zuwendung eines einzelnen Vermögensvorteils ohne Erbeinsetzung (§ 1939 BGB). Der Vermächtnisnehmer wird nicht Rechtsnachfolger, sondern erhält einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Beschwerten auf Leistung (§ 2174 BGB), zum Beispiel auf Übereignung eines Grundstücks. Erbe ist, wer das Vermögen als Ganzes oder eine Quote erhält.","n":["§ 1939 BGB","§ 2174 BGB"]},{"f":"Fall: Zwei Söhne erben je zur Hälfte, Sohn 1 soll das Gebäude erhalten. Was ist der Unterschied zwischen Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung?","a":"Vorausvermächtnis (§ 2150 BGB): Sohn 1 erhält das Gebäude zusätzlich zu seinem Erbteil, ohne Anrechnung; der restliche Nachlass wird hälftig geteilt. Teilungsanordnung (§ 2048 BGB): regelt nur die Verteilung; der Gebäudewert wird auf die Erbquote angerechnet, ein Mehrwert ist an den Miterben auszugleichen. Abgrenzung nach dem Erblasserwillen: Begünstigungswille spricht für Vorausvermächtnis.","n":["§ 2150 BGB","§ 2048 BGB"]},{"f":"Wie kann der Erblasser erreichen, dass ein bestimmter Erbe den GmbH-Anteil erhält?","a":"Möglich sind Teilungsanordnung (§ 2048 BGB), Vorausvermächtnis (§ 2150 BGB) oder Vermächtnis an einen Nichterben beziehungsweise Alleinerbeinsetzung des Nachfolgers mit Vermächtnissen an die übrigen. Gesellschaftsrechtlich ist der Geschäftsanteil vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG); die Satzung kann Einziehungs- oder Abtretungsklauseln vorsehen, die zu beachten sind. Die Erfüllung eines Vermächtnisses erfolgt durch notarielle Abtretung (§ 15 Abs. 3 GmbHG).","n":["§ 2048 BGB","§ 2150 BGB","§ 15 GmbHG"]}],"b":["Was ist ein Vermächtnis?","Wie kann ein bestimmter Erbe den GmbH-Anteil erhalten?","Was ist ein Vorausvermächtnis und wovon ist es abzugrenzen?"],"u":false,"w":2.95,"typ":"dauer"},{"i":"testamentsvollstreckung","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Testamentsvollstreckung und Unternehmensnachfolge","n":2,"q":2,"k":{"Düsseldorf":2},"kq":{"Düsseldorf":2},"y":{"2025":2},"c":[{"f":"Testamentsvollstrecker: Wie wird er ernannt, welche Aufgaben und Befugnisse hat er und wie wird er vergütet?","a":"Ernennung durch Testament (§ 2197 BGB), die Bestimmung kann einem Dritten oder dem Nachlassgericht überlassen werden (§§ 2198, 2200 BGB). Aufgaben: Ausführung der letztwilligen Verfügungen und Auseinandersetzung unter Miterben (§§ 2203, 2204 BGB), Verwaltung des Nachlasses mit Verfügungsbefugnis (§ 2205 BGB); der Erbe kann insoweit nicht verfügen (§ 2211 BGB). Dauervollstreckung möglich (§ 2209 BGB), grundsätzlich höchstens 30 Jahre (§ 2210 BGB). Vergütung: angemessen (§ 2221 BGB), in der Praxis nach Tabellen.","n":["§ 2197 BGB","§ 2203 BGB","§ 2205 BGB","§ 2209 BGB","§ 2221 BGB"]},{"f":"Fall: Ein todkranker GmbH-Gesellschafter hat keinen Nachfolger, die Ehefrau ist überfordert. Wie kann er die Nachfolge regeln?","a":"Einsetzung eines Testamentsvollstreckers mit Verwaltungsvollstreckung, der die Gesellschafterrechte wahrnimmt, das Unternehmen fortführt und einen geeigneten Nachfolger beziehungsweise Käufer sucht; Satzung auf Zulässigkeit prüfen. Die Auswahl des Erben selbst darf nicht einem Dritten überlassen werden (§ 2065 Abs. 2 BGB), wohl aber die Bestimmung eines Vermächtnisnehmers aus einem Personenkreis (§ 2151 BGB). Ergänzend: Vorsorge- und Unternehmensvollmacht über den Tod hinaus.","n":["§ 2197 BGB","§ 2065 BGB","§ 2151 BGB"]}],"b":["Testamentsvollstrecker: Ernennung, Aufgaben, Befugnisse, Vergütung?","Fall: Mandant mit GmbH stirbt in 6 Monaten, Ehefrau überfordert, kein Käufer: wie regelt er die Unternehmensnachfolge?"],"u":false,"w":1.7},{"i":"vorweggenommene-erbfolge","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Vorweggenommene Erbfolge","n":4,"q":4,"k":{"Baden-Württemberg":4},"kq":{"Baden-Württemberg":4},"y":{"2022":1,"2025":3},"c":[{"f":"Was versteht man unter vorweggenommener Erbfolge, welche Form gilt und welche Rechtsfolgen hat sie?","a":"Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten auf künftige Erben, meist als Schenkung, oft gegen Vorbehalte wie Nießbrauch oder Versorgungsleistungen. Form: Schenkungsversprechen notariell (§ 518 Abs. 1 BGB, Heilung durch Vollzug § 518 Abs. 2 BGB), bei Grundstücken § 311b Abs. 1 BGB. Folgen: Anrechnung auf den Pflichtteil nur bei Bestimmung (§ 2315 BGB), Ausgleichung unter Abkömmlingen (§ 2050 BGB), Pflichtteilsergänzung innerhalb von 10 Jahren (§ 2325 BGB), Rückforderung bei Verarmung (§ 528 BGB). Steuerlich: Freibeträge nach 10 Jahren erneut nutzbar (§ 14 ErbStG).","n":["§ 518 BGB","§ 311b BGB","§ 2315 BGB","§ 2050 BGB","§ 2325 BGB","§ 528 BGB"]}],"b":["Welche Regelung wäre besser gewesen und welche Form ist zu beachten?","Was ist die vorweggenommene Erbfolge und welche Rechtsfolgen hat sie?","Vermögensübertragung auf Kinder: Fragen im Erstgespräch","Großeltern wollen Haus an Enkelin schenken"],"u":false,"w":3},{"i":"rechts-geschaeftsfaehigkeit","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Rechtsfähigkeit, Geschäftsfähigkeit, Rechtssubjekte","n":8,"q":10,"k":{"Niedersachsen":1,"Bayern-München":5,"Sachsen":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Niedersachsen":2,"Bayern-München":5,"Sachsen":2,"Düsseldorf":1},"y":{"2023":3,"2024":3,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Was ist Rechtsfähigkeit, wann beginnt sie und welche Rechtssubjekte kennen Sie?","a":"Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Natürliche Personen: mit Vollendung der Geburt (§ 1 BGB) bis zum Tod. Juristische Personen: regelmäßig mit Eintragung (eingetragener Verein § 21 BGB, GmbH § 11 Abs. 1 GmbHG, AG § 41 AktG), also nicht mit Geburt. Daneben rechtsfähige Personengesellschaften (§ 14 Abs. 2 BGB): OHG, KG, Partnerschaft und seit dem MoPeG ausdrücklich die rechtsfähige GbR (§ 705 Abs. 2 BGB).","n":["§ 1 BGB","§ 14 Abs. 2 BGB","§ 21 BGB","§ 11 GmbHG","§ 705 Abs. 2 BGB"]},{"f":"Was ist Geschäftsfähigkeit und welche Stufen gibt es?","a":"Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbständig wirksam vorzunehmen. Geschäftsunfähig: Kinder unter 7 Jahren und dauerhaft krankhaft Gestörte (§ 104 BGB); ihre Willenserklärungen sind nichtig (§ 105 BGB). Beschränkt geschäftsfähig: 7 bis 17 Jahre (§ 106 BGB); zustimmungsfrei nur lediglich rechtlich vorteilhafte Geschäfte (§ 107 BGB), sonst schwebend unwirksam bis zur Genehmigung (§ 108 BGB). Voll geschäftsfähig mit Volljährigkeit, 18 Jahre (§ 2 BGB).","n":["§ 2 BGB","§ 104 BGB","§ 105 BGB","§ 106 BGB","§ 107 BGB","§ 108 BGB"]}],"b":["Was ist Rechtsfähigkeit?","Welche Rechtssubjekte kennen Sie?","Was sind Rechts- und Geschäftsfähigkeit?","Was ist Rechtsfähigkeit und wo ist sie geregelt?"],"u":false,"w":5.6,"typ":"dauer"},{"i":"minderjaehrige-vertraege","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Verträge Minderjähriger, Taschengeld, § 112 BGB","n":7,"q":8,"k":{"Niedersachsen":1,"Bayern-München":3,"Düsseldorf":1,"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Niedersachsen":1,"Bayern-München":4,"Düsseldorf":1,"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2024":3,"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Fall: Ein 6-Jähriger kauft von seinem Taschengeld ein Buch. Ist der Kaufvertrag wirksam? Wie steht es mit Verpflichtungs- und Erfüllungsgeschäft?","a":"Der 6-Jährige ist geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 1 BGB), seine Willenserklärungen sind nichtig (§ 105 Abs. 1 BGB). Nichtig sind sowohl der Kaufvertrag (§ 433 BGB) als auch die Übereignungen von Geld und Buch (§ 929 BGB). § 110 BGB hilft nicht, er gilt nur für beschränkt Geschäftsfähige. Rückabwicklung über § 985 BGB beziehungsweise § 812 BGB. Möglich wäre, dass das Kind als Bote der Eltern handelt.","n":["§ 104 BGB","§ 105 BGB","§ 110 BGB","§ 985 BGB","§ 812 BGB"]},{"f":"Fall: Ein 10-Jähriger schließt einen Vertrag über Gitarrenunterricht für 100 € und gibt die Kontodaten des Vaters an. Wirksam? Was gilt, wenn der Vater nicht genehmigt?","a":"Beschränkte Geschäftsfähigkeit (§ 106 BGB). Der Vertrag begründet Zahlungspflichten, ist also nicht lediglich rechtlich vorteilhaft (§ 107 BGB). Der Taschengeldparagraph greift nicht, weil nicht mit eigenen überlassenen Mitteln bewirkt wurde (§ 110 BGB). Der Vertrag ist schwebend unwirksam (§ 108 Abs. 1 BGB); verweigert der Vater die Genehmigung, ist er endgültig unwirksam. Bereits abgebuchte Beträge sind nach § 812 Abs. 1 S. 1 BGB zurückzugewähren.","n":["§ 106 BGB","§ 107 BGB","§ 108 BGB","§ 110 BGB","§ 812 BGB"]},{"f":"Fall: Zwei 17-Jährige wollen eine Grillbude eröffnen und einen Steuerberater beauftragen. Was ist zu beachten?","a":"Beschränkt Geschäftsfähige können Geschäfte des Erwerbsgeschäfts nur selbständig abschließen, wenn die gesetzlichen Vertreter sie mit Genehmigung des Familiengerichts zum selbständigen Betrieb ermächtigt haben (§ 112 Abs. 1 BGB); dann sind sie für alle Geschäfte des Betriebs, auch den Steuerberatervertrag, unbeschränkt geschäftsfähig. Ohne Ermächtigung bedarf jeder nachteilige Vertrag der Zustimmung der Eltern (§§ 107, 108 BGB). Die gemeinsame Betreibung begründet zudem eine GbR.","n":["§ 112 BGB","§ 107 BGB","§ 108 BGB"],"xu":true},{"f":"Darf ein 14-Jähriger ohne Zustimmung seiner Eltern einen Ferienjob annehmen?","a":"Zivilrechtlich ist er beschränkt geschäftsfähig (§ 106 BGB). Ein Arbeitsvertrag ist wegen der Arbeitspflicht nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und braucht Einwilligung oder Genehmigung der Eltern (§§ 107, 108 BGB); § 113 BGB hilft nur, wenn die Eltern ihn allgemein zu Arbeitsverhältnissen ermächtigt haben. Arbeitsschutzrechtlich ist ein 14-Jähriger Kind im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes: Er darf mit Einwilligung der Personensorgeberechtigten nur leichte und für Kinder geeignete Tätigkeiten bis zu zwei Stunden täglich ausüben, nicht zwischen 18 und 8 Uhr und nicht vor oder während des Unterrichts (§ 5 Abs. 3 JArbSchG). Ferienarbeit von bis zu vier Wochen im Kalenderjahr ist erst für Jugendliche ab 15 Jahren erlaubt (§ 5 Abs. 4 JArbSchG).","n":["§§ 106 bis 108 BGB","§ 113 BGB","§ 5 JArbSchG"],"xu":true}],"b":["Wann sind Willenserklärungen Minderjähriger wirksam?","Fall (Forts.): Vater genehmigt nicht. Anspruch auf Rückzahlung?","Fall: Zwei 17-Jährige wollen eine Grillbude gründen und einen StB beauftragen. Was ist zu beachten?","Fall: 6-Jähriger kauft Gummibärchen mit 1 €, den er der Mutter gegen ihren Willen genommen hat: Rechtslage?"],"u":false,"w":5.35,"typ":"dauer"},{"i":"minderjaehrige-ergaenzungspfleger","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Schenkung und Erbe an Minderjährige, Ergänzungspfleger","n":9,"q":9,"k":{"Baden-Württemberg":6,"Bayern-München":1,"Düsseldorf":1,"Unbekannt":1},"kq":{"Baden-Württemberg":6,"Bayern-München":1,"Düsseldorf":1,"Unbekannt":1},"y":{"2022":1,"2023":1,"2024":1,"2025":6},"c":[{"f":"Fall: Ein Vater will seinem 5-jährigen Kind einen GbR-Anteil beziehungsweise je hälftig eine PV-Anlage auf seine minderjährigen Kinder übertragen. Was ist zu beachten?","a":"Das 5-jährige Kind ist geschäftsunfähig (§ 104 BGB) und wird von den Eltern vertreten (§ 1629 BGB). Der Erwerb eines GbR-Anteils oder einer PV-Anlage ist wegen Haftung beziehungsweise Betreiberpflichten nicht lediglich rechtlich vorteilhaft. Der Vater kann nicht zugleich als Schenker und Vertreter handeln (Insichgeschäft, § 181 BGB; § 1629 Abs. 2 i. V. m. § 1824 BGB). Es ist ein Ergänzungspfleger zu bestellen (§ 1809 BGB); für Gesellschaftsverträge zum Betrieb eines Erwerbsgeschäfts ist zudem eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich (§ 1643 i. V. m. § 1852 BGB).","n":["§ 104 BGB","§ 1629 BGB","§ 181 BGB","§ 1824 BGB","§ 1809 BGB","§ 1643 BGB"]},{"f":"Fall: Der Vater stirbt, Erben sind die Ehefrau und zwei minderjährige Kinder; zum Nachlass gehört ein Unternehmen beziehungsweise GmbH-Anteil. Wer handelt für die Kinder?","a":"Minderjährige sind erbfähig (§ 1923 BGB). Die überlebende Mutter übt die elterliche Sorge allein aus (§ 1680 Abs. 1 BGB) und vertritt die Kinder; ein Vormund (§ 1773 BGB) ist nur nötig, wenn kein sorgeberechtigter Elternteil vorhanden ist. Bei Interessenkollision, etwa bei der Erbauseinandersetzung zwischen Mutter und Kindern, ist die Mutter von der Vertretung ausgeschlossen und es ist je Kind ein Ergänzungspfleger zu bestellen (§§ 1629 Abs. 2, 1824, 1809 BGB). Gesellschaftsrechtliche Geschäfte bedürfen gegebenenfalls der Genehmigung des Familiengerichts.","n":["§ 1923 BGB","§ 1680 BGB","§ 1773 BGB","§ 1629 BGB","§ 1809 BGB"]}],"b":["Die Kinder sind minderjährig und nicht geschäftsfähig: was passiert?","Fall: Vater will seinem 5-jährigen Kind einen GbR-Anteil schenken. Geht das?","Können minderjährige Kinder erben und was ist bezüglich des GmbH-Anteils zu beachten?","Fall: Minderjährige Kinder erhalten ein Unternehmen. Dürfen sie handeln, und wann ist ein Ergänzungspfleger zu bestellen?"],"u":false,"w":6.8,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Stets Vormund bestellen","richtig":"Vormund nur ohne elterliche Sorge; bei Interessenkollision ein Ergänzungspfleger.","n":["§ 1773 BGB","§ 1809 BGB"]}]},{"i":"bgb-aufbau","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"BGB: Entstehung, Aufbau, Privatrecht","n":6,"q":9,"k":{"Niedersachsen":1,"Schleswig-Holstein":1,"Sachsen":1,"Düsseldorf":2,"Brandenburg":1},"kq":{"Niedersachsen":1,"Schleswig-Holstein":2,"Sachsen":1,"Düsseldorf":2,"Brandenburg":3},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":3,"2026":1},"c":[{"f":"Seit wann gilt das BGB und wie ist es aufgebaut?","a":"Das BGB wurde 1896 verkündet und trat am 1.1.1900 in Kraft. Fünf Bücher: 1. Allgemeiner Teil (Personen, Rechtsgeschäfte, Fristen, Verjährung), 2. Recht der Schuldverhältnisse (allgemeines und besonderes Schuldrecht), 3. Sachenrecht, 4. Familienrecht, 5. Erbrecht. Prinzip der Ausklammerung: Allgemeines steht vor der Klammer. Wichtige Reformen: Schuldrechtsmodernisierung 2002, Kaufrecht und digitale Produkte 2022, Personengesellschaftsrecht (MoPeG) 2024.","n":[]},{"f":"Wie unterscheiden sich Privatrecht und öffentliches Recht?","a":"Privatrecht regelt Rechtsbeziehungen zwischen gleichgeordneten Rechtssubjekten (Gleichordnung, Privatautonomie), zum Beispiel BGB, HGB, GmbHG. Öffentliches Recht regelt das Verhältnis zum Staat beziehungsweise Hoheitsträgern mit Über- und Unterordnung, zum Beispiel Steuerrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht. Abgrenzung nach Subordinations- beziehungsweise Sonderrechtstheorie: Öffentlich-rechtlich ist eine Norm, die ausschließlich einen Hoheitsträger berechtigt oder verpflichtet.","n":[]}],"b":["Seit wann gilt das BGB?","Welche Bücher hat das BGB?","Seit wann gibt es das BGB?","Welche fünf Bücher hat das BGB?"],"u":false,"w":4.8,"typ":"dauer"},{"i":"privatautonomie","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Privatautonomie und Vertragsfreiheit","n":4,"q":4,"k":{"Bayern-München":2,"Sachsen":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Bayern-München":2,"Sachsen":1,"Düsseldorf":1},"y":{"2024":2,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Was bedeutet Privatautonomie und welche Grenzen hat die Vertragsfreiheit?","a":"Privatautonomie ist die Freiheit, Rechtsverhältnisse eigenverantwortlich zu gestalten (Art. 2 Abs. 1 GG). Ausprägungen: Abschlussfreiheit, Inhaltsfreiheit, Formfreiheit, daneben Testier- und Eigentumsfreiheit. Grenzen: gesetzliche Verbote (§ 134 BGB), Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB), gesetzliche Formvorschriften (§ 125 BGB), AGB-Kontrolle (§§ 305 ff. BGB), zwingendes Verbraucher- und Mietrecht, Kontrahierungszwang (zum Beispiel Daseinsvorsorge, Pflichtversicherung).","n":["§ 134 BGB","§ 138 BGB","§ 125 BGB","§ 305 BGB"]}],"b":["Was bedeutet Privatautonomie?","Was bedeutet Privatautonomie?","Was ist Vertragsautonomie und welche Grenzen hat sie?","Was ist Privatautonomie und was bedeutet Formfreiheit?"],"u":false,"w":3.25,"typ":"dauer"},{"i":"willenserklaerung","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Willenserklärung, Erklärungsbewusstsein, Zugang","n":5,"q":7,"k":{"Hessen":1,"Bayern-München":2,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Düsseldorf":2,"Hessen":1,"Bayern-München":3,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Was ist eine Willenserklärung und welche Merkmale hat sie?","a":"Willensäußerung, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist. Objektiver Tatbestand: Verhalten, das aus Sicht eines objektiven Empfängers auf einen Rechtsbindungswillen schließen lässt; ausdrücklich oder konkludent (schlüssiges Verhalten, zum Beispiel Einsteigen in den Bus). Subjektiver Tatbestand: Handlungswille, Erklärungsbewusstsein, Geschäftswille. Schweigen ist grundsätzlich keine Willenserklärung (Ausnahmen zum Beispiel § 362 HGB, kaufmännisches Bestätigungsschreiben).","n":[]},{"f":"Fall: Bei einer Weinversteigerung winkt jemand nur einem Freund zu und erhält den Zuschlag. Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen?","a":"Bei der Versteigerung ist das Gebot das Angebot, der Zuschlag die Annahme (§ 156 BGB). Dem Winkenden fehlt das Erklärungsbewusstsein. Nach h. M. liegt dennoch eine Willenserklärung vor, wenn er bei verkehrsüblicher Sorgfalt hätte erkennen können, dass sein Verhalten als Gebot verstanden wird, und der Versteigerer es so verstanden hat. Er kann jedoch analog § 119 Abs. 1 BGB unverzüglich anfechten (§ 121 BGB), schuldet dann aber den Vertrauensschaden (§ 122 BGB).","n":["§ 156 BGB","§ 119 BGB","§ 121 BGB","§ 122 BGB"]},{"f":"Nennen Sie einseitige Rechtsgeschäfte. Was unterscheidet Anfechtung, Kündigung und Testament hinsichtlich des Zugangs?","a":"Einseitige Rechtsgeschäfte bestehen aus einer Willenserklärung, zum Beispiel Kündigung, Anfechtung, Rücktritt, Testament, Auslobung. Kündigung und Anfechtung sind empfangsbedürftig und werden unter Abwesenden erst mit Zugang wirksam (§ 130 Abs. 1 BGB): Gelangen in den Machtbereich mit Möglichkeit der Kenntnisnahme unter gewöhnlichen Umständen. Das Testament ist nicht empfangsbedürftig und mit Abgabe (Errichtung) wirksam.","n":["§ 130 BGB"]}],"b":["Wann sind Willenserklärungen konkludent?","Was ist eine Willenserklärung und welche Merkmale hat sie?","Nennen Sie ein Beispiel für ein einseitiges Rechtsgeschäft.","Zugang von Willenserklärung und E-Mail"],"u":false,"w":3.8,"typ":"dauer"},{"i":"vertragsschluss-kaufvertrag","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Vertragsschluss: Angebot, Annahme, Dissens","n":7,"q":10,"k":{"Hessen":1,"Bayern-München":2,"Bayern-Nürnberg":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Hessen":3,"Bayern-München":3,"Bayern-Nürnberg":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":4,"2026":1},"c":[{"f":"Wie kommt ein Kaufvertrag zustande und was muss er mindestens enthalten?","a":"Durch zwei übereinstimmende (kongruente) Willenserklärungen, Angebot und Annahme (§§ 145 ff. BGB). Das Angebot muss so bestimmt sein, dass es mit einem bloßen \"Ja\" angenommen werden kann; die essentialia negotii sind Vertragsparteien, Kaufgegenstand und Kaufpreis (§ 433 BGB). Annahme unter Abwesenden nur in der Frist des § 147 Abs. 2 BGB; eine Annahme unter Änderungen gilt als neues Angebot (§ 150 Abs. 2 BGB). Grundsätzlich formfrei, Ausnahmen etwa § 311b BGB.","n":["§ 145 BGB","§ 147 BGB","§ 150 BGB","§ 433 BGB"]},{"f":"Fall: Ein Franzose verkauft 1995 einem Schweizer sein Auto für \"10.000 Franken\". Liegt ein Kaufvertrag vor?","a":"Zunächst Auslegung nach dem objektiven Empfängerhorizont (§§ 133, 157 BGB); meinten beide dasselbe, gilt das Gemeinte (falsa demonstratio non nocet). Ist die Erklärung mehrdeutig (französische oder Schweizer Franken) und versteht jeder etwas anderes, liegt ein versteckter Dissens über einen wesentlichen Punkt vor; ein Vertrag kommt nicht zustande (§ 155 BGB). Bereits erbrachte Leistungen sind nach § 812 BGB zurückzugewähren. Die Parteien können sich durch neuen Vertrag mit eindeutiger Währung einigen.","n":["§ 133 BGB","§ 157 BGB","§ 155 BGB","§ 812 BGB"]}],"b":["Was bedarf ein Kaufvertrag?","Wie kommt ein Kaufvertrag zustande?","Was braucht man für einen Kaufvertrag?","Welche Anforderungen gelten für den Abschluss eines Kaufvertrags?"],"u":false,"w":5.65,"typ":"dauer"},{"i":"anfechtung-irrtum","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Anfechtung wegen Irrtums","n":5,"q":5,"k":{"Bayern-München":3,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Düsseldorf":1,"Bayern-München":3,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":3,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Welche Irrtümer berechtigen zur Anfechtung und welche Folgen hat sie?","a":"§ 119 Abs. 1 BGB: Inhaltsirrtum (Irrtum über die Bedeutung der Erklärung) und Erklärungsirrtum (Versprechen, Verschreiben). § 119 Abs. 2 BGB: Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften von Person oder Sache. Ferner Übermittlungsirrtum (§ 120 BGB), arglistige Täuschung und Drohung (§ 123 BGB). Der bloße Motivirrtum ist unbeachtlich. Frist: unverzüglich (§ 121 BGB), bei § 123 BGB ein Jahr (§ 124 BGB). Folge: Nichtigkeit von Anfang an (§ 142 Abs. 1 BGB); bei § 119 BGB Ersatz des Vertrauensschadens (§ 122 BGB).","n":["§ 119 BGB","§ 120 BGB","§ 121 BGB","§ 123 BGB","§ 142 BGB","§ 122 BGB"]},{"f":"Fall: Ein 14-Jähriger legt dem Vater einen Handy-Bestellschein in die Unterschriftsmappe, der Vater unterschreibt ungeprüft. Wer ist Vertragspartner, kann der Vater anfechten?","a":"Vertragspartner wird der Vater, denn er hat im eigenen Namen unterschrieben. Wer ungelesen unterschreibt, kann grundsätzlich nicht anfechten, weil er keine konkrete Fehlvorstellung hat. Anders, wenn er sich eine bestimmte, unrichtige Vorstellung vom Inhalt gemacht hat (zum Beispiel Schulformular): dann Inhalts- beziehungsweise Erklärungsirrtum nach § 119 Abs. 1 BGB. Folge: Nichtigkeit ex tunc (§ 142 BGB) und Ersatz des Vertrauensschadens (§ 122 BGB). Täuschung durch einen Dritten berechtigt nur bei Kenntnis des Vertragspartners (§ 123 Abs. 2 BGB).","n":["§ 119 BGB","§ 142 BGB","§ 122 BGB","§ 123 BGB"]}],"b":["Welche Irrtümer gibt es nach § 119 BGB?","Fall: 14-Jähriger legt dem Vater einen Handy-Bestellschein in die Unterschriftsmappe, der Vater unterschreibt ungeprüft: wer ist Vertragspartner, Anfechtung?","Anfechtung wegen Täuschung durch angestellten Verkäufer","Nichtigkeit, Anfechtungsgründe, Motivirrtum"],"u":false,"w":3.95},{"i":"trennungs-abstraktionsprinzip","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Trennungs- und Abstraktionsprinzip","n":8,"q":8,"k":{"Bayern-München":5,"Schleswig-Holstein":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-München":5,"Schleswig-Holstein":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":2,"2024":5,"2025":1},"c":[{"f":"Was besagen Trennungs- und Abstraktionsprinzip? Erläutern Sie es am Kaufvertrag.","a":"Trennungsprinzip: Verpflichtungsgeschäft (schuldrechtlicher Kaufvertrag, § 433 BGB) und Verfügungsgeschäft (dingliche Übereignung der Sache, § 929 BGB, und des Geldes) sind getrennte Rechtsgeschäfte. Abstraktionsprinzip: Die Wirksamkeit der Verfügung ist von der des Verpflichtungsgeschäfts unabhängig. Ist der Kaufvertrag nichtig, bleibt die Übereignung wirksam; der Ausgleich erfolgt über das Bereicherungsrecht (§ 812 BGB). Ausnahmen: Fehleridentität, zum Beispiel bei Geschäftsunfähigkeit oder § 123 BGB.","n":["§ 433 BGB","§ 929 BGB","§ 812 BGB"]},{"f":"Fall: A verkauft seinen 100 %-GmbH-Anteil für 1 Mio. € an B. Welche Rechtsgeschäfte sind erforderlich und welche Form gilt?","a":"Verpflichtungsgeschäft: Anteilskaufvertrag (Rechtskauf, §§ 433, 453 BGB), notariell zu beurkunden (§ 15 Abs. 4 GmbHG). Verfügungsgeschäft: Abtretung des Geschäftsanteils (§§ 398, 413 BGB), ebenfalls notariell (§ 15 Abs. 3 GmbHG); ein formnichtiger Kaufvertrag wird durch die formgerechte Abtretung geheilt (§ 15 Abs. 4 S. 2 GmbHG). Die neue Gesellschafterliste ist zum Handelsregister einzureichen (§ 40 GmbHG).","n":["§ 433 BGB","§ 453 BGB","§ 15 GmbHG","§ 40 GmbHG"]}],"b":["Was ist das Trennungsprinzip?","Was für ein Vertrag ist ein Kaufvertrag?","Welche Prinzipien stecken hinter mehrseitigen Rechtsgeschäften?","Um welche Art von Geschäften handelt es sich bei der Übertragung?"],"u":false,"w":5.45},{"i":"bedingung-anwartschaft-ruecktritt","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Aufschiebende Bedingung, Anwartschaft, Rücktritt","n":1,"q":2,"k":{"Bayern-München":1},"kq":{"Bayern-München":2},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Fall: Der GmbH-Anteil wird aufschiebend bedingt auf vollständige Kaufpreiszahlung an B abgetreten; B zahlt nur die Hälfte. A setzt Frist, tritt zurück und verkauft an C. Rechtslage?","a":"Aufschiebende Bedingung: Die Abtretung wird erst mit Bedingungseintritt wirksam (§ 158 Abs. 1 BGB); B hat bis dahin ein Anwartschaftsrecht. Zwischenverfügungen des A sind bei Bedingungseintritt insoweit unwirksam, als sie das Recht des B beeinträchtigen (§ 161 Abs. 1 BGB). A kann nach erfolgloser Fristsetzung zurücktreten (§ 323 Abs. 1 BGB); bei Teilleistung vom ganzen Vertrag nur bei fehlendem Interesse an der Teilleistung (§ 323 Abs. 5 S. 1 BGB). Mit wirksamem Rücktritt kann die Bedingung nicht mehr eintreten, die Abtretung an C ist wirksam; A muss die 500.000 € zurückgewähren (§ 346 BGB).","n":["§ 158 BGB","§ 161 BGB","§ 323 BGB","§ 346 BGB"]}],"b":["Was bedeutet die aufschiebende Bedingung für B?"],"u":false,"w":0.7},{"i":"formvorschriften","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Gesetzliche Formen und Heilung von Formmängeln","n":10,"q":11,"k":{"Düsseldorf":3,"Bayern-München":3,"Hessen":1,"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Düsseldorf":4,"Bayern-München":3,"Hessen":1,"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":1,"2024":3,"2025":5,"2026":1},"c":[{"f":"Welche gesetzlichen Formen kennt das BGB? Was unterscheidet Beurkundung und Beglaubigung?","a":"Grundsatz Formfreiheit. Schriftform: eigenhändige Unterschrift (§ 126 BGB), ersetzbar durch elektronische Form mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 126a BGB). Textform: lesbare Erklärung auf dauerhaftem Datenträger mit Nennung des Erklärenden, ohne Unterschrift, zum Beispiel E-Mail (§ 126b BGB). Öffentliche Beglaubigung: Notar bestätigt nur die Echtheit der Unterschrift (§ 129 BGB). Notarielle Beurkundung: Notar beurkundet die gesamte Erklärung, liest vor und belehrt (§ 128 BGB, BeurkG); sie ersetzt alle schwächeren Formen. Formverstoß: Nichtigkeit (§ 125 BGB).","n":["§ 125 BGB","§ 126 BGB","§ 126a BGB","§ 126b BGB","§ 128 BGB","§ 129 BGB"]},{"f":"Wie können Formmängel geheilt werden?","a":"Heilung durch Erfüllung in gesetzlich bestimmten Fällen: Grundstücksvertrag durch Auflassung und Eintragung (§ 311b Abs. 1 S. 2 BGB), Schenkungsversprechen durch Bewirken der Leistung (§ 518 Abs. 2 BGB), Bürgschaft durch Zahlung des Bürgen (§ 766 S. 3 BGB), GmbH-Anteilskauf durch notarielle Abtretung (§ 15 Abs. 4 S. 2 GmbHG). Ansonsten bleibt es bei der Nichtigkeit; nur ausnahmsweise hilft Treu und Glauben (§ 242 BGB).","n":["§ 311b BGB","§ 518 BGB","§ 766 BGB","§ 15 GmbHG"]},{"f":"Ein Gesellschafter verpflichtet sich, ein Grundstück als Einlage in eine stille Gesellschaft einzubringen. Welche Form ist zu beachten?","a":"Der Gesellschaftsvertrag der stillen Gesellschaft (§ 230 HGB) ist an sich formfrei. Enthält er jedoch die Verpflichtung, Eigentum an einem Grundstück zu übertragen, bedarf der gesamte Vertrag der notariellen Beurkundung (§ 311b Abs. 1 S. 1 BGB). Wird das Grundstück nur zur Nutzung überlassen, ist keine Beurkundung nötig.","n":["§ 311b BGB","§ 230 HGB"]}],"b":["Welche Vertragsformen gibt es?","Welche gesetzlichen Formen gibt es?","Was bedeutet die Formvorschrift Textform?","Sacheinlage eines Grundstücks in stille Gesellschaft: Formerfordernis?"],"u":false,"w":7.9,"typ":"dauer"},{"i":"grundstueckskauf-beurkundung","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Grundstückskauf: Beurkundung und Falschbezeichnung","n":3,"q":4,"k":{"Hessen":2,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Hessen":3,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":2,"2025":1},"c":[{"f":"Fall: Gewollt ist der Verkauf von Parzelle A, beurkundet wird versehentlich Parzelle B; die Urkunde verliest eine Notarfachangestellte in Anwesenheit des Notars. Wirksam?","a":"Grundstückskaufvertrag bedarf der Beurkundung (§ 311b Abs. 1 BGB). Die Niederschrift muss in Gegenwart des Notars vorgelesen werden (§ 13 BeurkG); das Vorlesen durch eine Hilfsperson bei Anwesenheit des Notars genügt. Bei übereinstimmend gewollter Parzelle A gilt falsa demonstratio non nocet: Der Vertrag kommt über Parzelle A zustande und gilt als formwirksam beurkundet; Gleiches gilt nach der Rechtsprechung für die Auflassung.","n":["§ 311b BGB","§ 13 BeurkG","§ 133 BGB"]},{"f":"Fall: Ein Bauträger erhöht kurz vor dem Notartermin den Preis von 376.000 € auf 472.000 €; die Käufer haben bereits 9.000 € Bereitstellungszinsen gezahlt. Ansprüche?","a":"Ohne notarielle Beurkundung ist kein Kaufvertrag zustande gekommen (§ 311b Abs. 1 BGB, § 125 BGB). In Betracht kommt Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB). Bei formbedürftigen Verträgen verneint die Rechtsprechung dies grundsätzlich, weil sonst mittelbarer Zwang zum Vertragsschluss entstünde; Ausnahme nur bei schwerwiegender, in der Regel vorsätzlicher Treuepflichtverletzung (zum Beispiel Vorspiegeln einer tatsächlich nicht bestehenden Abschlussbereitschaft). Regelmäßig daher kein Ersatz.","n":["§ 311b BGB","§ 311 Abs. 2 BGB","§ 280 BGB","§ 241 Abs. 2 BGB"]},{"f":"Was ist eine Auflassungsvormerkung und warum wird sie beim Grundstückskauf eingetragen?","a":"Zwischen notariellem Kaufvertrag und Eigentumsumschreibung vergeht Zeit, denn Eigentum geht erst mit Auflassung und Eintragung über (§§ 873, 925 BGB). Die Vormerkung sichert den schuldrechtlichen Anspruch des Käufers auf Übertragung (§ 883 Abs. 1 BGB). Spätere Verfügungen des Verkäufers sind dem Käufer gegenüber unwirksam, soweit sie seinen Anspruch vereiteln (§ 883 Abs. 2 BGB); der Begünstigte einer solchen Verfügung muss der Eintragung des Käufers zustimmen (§ 888 BGB). Die Vormerkung wirkt auch in der Insolvenz des Verkäufers (§ 106 InsO) und sichert den Rang (§ 883 Abs. 3 BGB). In der Praxis wird der Kaufpreis erst nach ihrer Eintragung fällig.","n":["§ 883 BGB","§ 888 BGB","§ 925 BGB","§ 106 InsO"],"xu":true}],"b":["Fall (Forts.): Gemeinde hat Vorkaufsrecht und hätte genehmigen müssen. Rechtsfolgen?","Fall: Bauträger erhöht Wohnungspreis vor Notartermin von 376.000 € auf 472.000 €, Käufer zahlen 9.000 € Bereitstellungszinsen: Kaufvertrag und Schadensersatz?","Übertragung des Grundstückseigentums: Auflassung, Eintragung, Beurkundung"],"u":false,"w":1.95},{"i":"nichtigkeit-134-138-117","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Nichtigkeit: Scheingeschäft, Verbot, Sittenwidrigkeit","n":4,"q":4,"k":{"Bayern-München":2,"Hessen":1,"Südbaden":1},"kq":{"Südbaden":1,"Bayern-München":2,"Hessen":1},"y":{"2024":2,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Fall: Vereinbart sind 300.000 € Kaufpreis für ein Grundstück, beurkundet werden nur 100.000 €, um Grunderwerbsteuer zu sparen. Wie ist der Vertrag zu würdigen?","a":"Der beurkundete Vertrag über 100.000 € ist als Scheingeschäft nichtig (§ 117 Abs. 1 BGB). Das verdeckte Geschäft über 300.000 € wäre nach § 117 Abs. 2 BGB maßgeblich, ist aber mangels Beurkundung formnichtig (§§ 311b Abs. 1 S. 1, 125 BGB). Heilung tritt mit Auflassung und Eintragung ein (§ 311b Abs. 1 S. 2 BGB). Steuerlich ist der tatsächlich vereinbarte Preis maßgeblich (§ 41 Abs. 2 AO); es liegt eine Steuerhinterziehung vor (§ 370 AO).","n":["§ 117 BGB","§ 311b BGB","§ 125 BGB","§ 41 AO","§ 370 AO"]},{"f":"Ist ein Vertrag wirksam, der gegen ein gesetzliches Verbot verstößt oder offensichtlich nicht fremdüblich ist (zum Beispiel zinsloses Angehörigendarlehen)?","a":"Verstößt ein Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot, ist es nichtig (§ 134 BGB), zum Beispiel Weitergabe von Mandantendaten ohne Zustimmung des Mandanten wegen § 203 StGB oder unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen (§ 5 StBerG). Sittenwidrige Geschäfte sind nichtig (§ 138 Abs. 1 BGB), Wucher bei auffälligem Missverhältnis und Ausbeutung (§ 138 Abs. 2 BGB). Bloß fehlende Fremdüblichkeit macht einen Vertrag zivilrechtlich nicht unwirksam (Vertragsfreiheit); sie führt steuerlich zur Nichtanerkennung im Fremdvergleich. Nichtig ist er nur bei Sittenwidrigkeit oder als Scheingeschäft (§ 117 BGB).","n":["§ 134 BGB","§ 138 BGB","§ 117 BGB"]},{"f":"Ein Händler verkauft illegal Drogen. Ist der Vertrag wirksam, und muss er die Einnahmen versteuern?","a":"Zivilrechtlich ist der Kaufvertrag wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz nichtig (§ 134 BGB); weil das Verbot gerade den Güteraustausch verhindern soll, erfasst die Nichtigkeit auch die Übereignung. Eine Rückforderung ist nach § 817 S. 2 BGB ausgeschlossen. Steuerlich ist es unerheblich, ob ein Verhalten gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstößt (§ 40 AO): Nachhaltiger Handel mit Gewinnerzielungsabsicht führt zu Einkünften aus Gewerbebetrieb und zur Gewerbesteuerpflicht. Eine spätere Einziehung der Taterträge mindert den Gewinn im Jahr der Einziehung. Umsatzsteuerlich ist der illegale Drogenhandel nach dem EuGH nicht steuerbar, weil er außerhalb jedes legalen Wirtschaftskreislaufs stattfindet.","n":["§ 134 BGB","§ 817 S. 2 BGB","§ 40 AO","§ 15 EStG"],"xu":true}],"b":["Mandant hat nicht zugestimmt. Kann er die Leistung aus dem Beratungsvertrag verlangen?","Ist ein offensichtlich nicht fremdüblicher Darlehensvertrag wirksam, wie nennt man das?","Fall: Kaufpreis 300.000 EUR vereinbart, notariell nur 100.000 EUR beurkundet, um GrESt zu sparen. Wie ist der Vertrag rechtlich zu würdigen?","Schwarzgeldabrede beim Verkauf eines Sportstudios: Scheingeschäft, Verbot, Rückabwicklung"],"u":false,"w":3.25,"typ":"dauer"},{"i":"stellvertretung-vollmacht","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Stellvertretung, Vollmacht, Prokura","n":8,"q":9,"k":{"Bayern-München":2,"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Hessen":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Bayern-München":2,"Düsseldorf":2,"Bayern-Nürnberg":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Hessen":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":2,"2024":3,"2025":3},"c":[{"f":"Was sind die Voraussetzungen der Stellvertretung und welche Arten von Vollmachten gibt es?","a":"Stellvertretung (§ 164 Abs. 1 BGB): eigene Willenserklärung des Vertreters, im Namen des Vertretenen (Offenkundigkeit), mit Vertretungsmacht. Vertretungsmacht kraft Gesetzes (Eltern § 1629 BGB, Organe) oder Vollmacht (§ 167 BGB): Innen- und Außenvollmacht; Spezial-, Gattungs- und Generalvollmacht; Einzel- und Gesamtvollmacht; Rechtsscheinvollmachten (Duldungs- und Anscheinsvollmacht). Handelsrecht: Prokura (§§ 48 ff. HGB) und Handlungsvollmacht (§ 54 HGB).","n":["§ 164 BGB","§ 167 BGB","§ 48 HGB","§ 54 HGB"]},{"f":"Wie unterscheidet sich die Prokura von der allgemeinen Vollmacht? Was gilt bei Vertretung ohne Vertretungsmacht?","a":"Prokura: nur von Kaufleuten ausdrücklich erteilt (§ 48 HGB), gesetzlich festgelegter, nach außen unbeschränkbarer Umfang für alle Geschäfte, die der Betrieb irgendeines Handelsgewerbes mit sich bringt (§§ 49, 50 HGB); Grundstücksveräußerung und -belastung nur mit besonderer Befugnis (§ 49 Abs. 2 HGB); Eintragung ins Handelsregister (§ 53 HGB). Vertretung ohne Vertretungsmacht: Vertrag schwebend unwirksam, Genehmigung möglich (§ 177 BGB); bei Verweigerung haftet der Vertreter nach Wahl auf Erfüllung oder Schadensersatz (§ 179 BGB).","n":["§ 48 HGB","§ 49 HGB","§ 53 HGB","§ 177 BGB","§ 179 BGB"]}],"b":["Welche Arten von Vollmachten gibt es?","Was gilt bei Vertretung ohne Vertretungsmacht?","Welche Vollmachten sind erforderlich und was gilt für die Belehrung durch den Notar?","Welche Formerfordernisse gelten bei der Vollmacht, zum Beispiel für den Steuerberatervertrag?"],"u":false,"w":5.75,"typ":"dauer"},{"i":"agb","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Allgemeine Geschäftsbedingungen","n":5,"q":5,"k":{"Bayern-München":1,"Hessen":1,"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Bayern-München":1,"Hessen":1,"Baden-Württemberg":3},"y":{"2023":2,"2025":3},"c":[{"f":"Wann werden AGB Vertragsbestandteil und wie werden sie kontrolliert?","a":"AGB sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Partei stellt (§ 305 Abs. 1 BGB). Einbeziehung gegenüber Verbrauchern: ausdrücklicher Hinweis, zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme, Einverständnis (§ 305 Abs. 2 BGB); überraschende Klauseln werden nicht Vertragsbestandteil (§ 305c BGB). Inhaltskontrolle: Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (§ 309 BGB), mit Wertungsmöglichkeit (§ 308 BGB), Generalklausel unangemessene Benachteiligung (§ 307 BGB). Unwirksame Klausel entfällt, im Übrigen bleibt der Vertrag wirksam (§ 306 BGB). Unter Unternehmern eingeschränkt (§ 310 Abs. 1 BGB).","n":["§ 305 BGB","§ 305c BGB","§ 306 BGB","§ 307 BGB","§ 308 BGB","§ 309 BGB","§ 310 BGB"]},{"f":"Fall: Ein Aushang im Laden droht Ladendieben eine Strafzahlung weit über dem Warenwert an. Liegt ein Vertrag vor, und kann der Ladeninhaber die Summe verlangen?","a":"Ein Diebstahl ist keine Annahme eines Vertragsangebots; der Aushang begründet keinen Vertrag, AGB werden daher gar nicht einbezogen. Ansprüche bestehen nur gesetzlich (§ 823 Abs. 1 BGB, § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 242 StGB): Herausgabe beziehungsweise Ersatz des Warenwerts und nach der Rechtsprechung eine angemessene Fangprämie, nicht aber allgemeine Bearbeitungs- oder Überwachungskosten. Eine pauschale Strafe weit über dem Schaden ist nicht durchsetzbar.","n":["§ 823 BGB","§ 249 BGB"]}],"b":["Was gilt für die Einbeziehung und Inhaltskontrolle von AGB?","Aushang droht bei Diebstahl Strafzahlung weit über Warenwert an. Liegt ein Vertrag vor, sind die AGB wirksam und ist die Strafe angemessen?","Steuerberatungsvertrag ohne beigefügte AGB","AGB: Einbeziehung und kollidierende Klauseln"],"u":false,"w":3.65},{"i":"eigentumsuebertragung","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Eigentumsübertragung und gutgläubiger Erwerb","n":5,"q":6,"k":{"Niedersachsen":1,"Schleswig-Holstein":1,"Brandenburg":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Niedersachsen":1,"Schleswig-Holstein":2,"Brandenburg":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2024":2,"2025":3},"c":[{"f":"Wie wird Eigentum an beweglichen Sachen, an Grundstücken und an Forderungen übertragen?","a":"Bewegliche Sachen: Einigung und Übergabe (§ 929 S. 1 BGB); Übergabesurrogate: bereits im Besitz des Erwerbers (§ 929 S. 2 BGB), Besitzkonstitut (§ 930 BGB), Abtretung des Herausgabeanspruchs (§ 931 BGB). Grundstücke: Auflassung vor dem Notar bei gleichzeitiger Anwesenheit (§ 925 BGB) und Eintragung im Grundbuch (§ 873 BGB); Verpflichtungsgeschäft beurkundungspflichtig (§ 311b BGB). Forderungen und Rechte: Abtretungsvertrag (§§ 398, 413 BGB), grundsätzlich formfrei.","n":["§ 929 BGB","§ 930 BGB","§ 931 BGB","§ 873 BGB","§ 925 BGB","§ 398 BGB"]},{"f":"Fall: Ein Gesellschafter einer Musiker-GbR verkauft ohne Zustimmung der anderen ein Instrument der Gesellschaft; der Käufer weiß das. Ist ein gutgläubiger Erwerb möglich?","a":"Eigentümerin ist die rechtsfähige GbR (§§ 705 Abs. 2, 713 BGB). Mangels abweichender Regelung vertreten die Gesellschafter gemeinschaftlich (§ 720 Abs. 1 BGB); der einzelne Gesellschafter handelt ohne Vertretungsmacht beziehungsweise als Nichtberechtigter. Gutgläubiger Erwerb nach § 932 BGB scheitert, weil der Käufer bösgläubig ist (§ 932 Abs. 2 BGB); zudem schützt § 932 BGB nur den guten Glauben an das Eigentum, nicht an die Vertretungsmacht. Die GbR kann nach § 985 BGB herausverlangen.","n":["§ 705 BGB","§ 720 BGB","§ 932 BGB","§ 985 BGB"]}],"b":["Wie wird Eigentum übertragen?","Wie wird Eigentum an einem Grundstück übertragen?","Wie wird Eigentum an beweglichen Sachen, an Rechten/Forderungen und an Grundstücken übertragen?","Übereignung von Grundstücken und beweglichen Sachen, Besitzkonstitut, Abtretung des Herausgabeanspruchs"],"u":false,"w":3.95},{"i":"bestandteile-gebaeude","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Wesentliche Bestandteile, Scheinbestandteile","n":3,"q":5,"k":{"Düsseldorf":1,"Niedersachsen":1,"Rheinland-Pfalz":1},"kq":{"Düsseldorf":1,"Rheinland-Pfalz":2,"Niedersachsen":2},"y":{"2023":1,"2024":2},"c":[{"f":"Fall: Der Bund verkauft einen Bunker an einen Verein. Wie wird Eigentum verschafft, und geht es, nur das Gebäude ohne Grundstück zu übertragen?","a":"Gebäude sind wesentliche Bestandteile des Grundstücks (§ 94 Abs. 1 BGB) und können nicht Gegenstand besonderer Rechte sein (§ 93 BGB). Übertragen wird daher das Grundstück: notarieller Kaufvertrag (§ 311b BGB), Auflassung (§ 925 BGB) und Eintragung (§ 873 BGB). Ein Gebäude allein kann nicht übereignet werden; Alternativen sind ein Erbbaurecht (Gebäude ist dann Bestandteil des Erbbaurechts), Wohnungs- beziehungsweise Teileigentum nach WEG oder die Teilung des Grundstücks.","n":["§ 93 BGB","§ 94 BGB","§ 873 BGB","§ 925 BGB","§ 311b BGB"]},{"f":"Wer ist zivilrechtlicher und wer wirtschaftlicher Eigentümer eines Wartehäuschens, das ein Verkehrsunternehmen auf fremdem Grund errichtet hat?","a":"Werden Sachen nur zu einem vorübergehenden Zweck oder in Ausübung eines Rechts an einem fremden Grundstück mit diesem verbunden, sind sie Scheinbestandteile (§ 95 BGB) und bleiben im Eigentum des Errichters. Zivilrechtlicher Eigentümer ist daher das Verkehrsunternehmen, das zugleich wirtschaftlicher Eigentümer ist (§ 39 AO). Bewertungsrechtlich ist zwischen Gebäude und Betriebsvorrichtung abzugrenzen (§ 68 Abs. 2 BewG).","n":["§ 95 BGB","§ 39 AO","§ 68 BewG"],"xu":true},{"f":"Fall: Der Verkäufer war bei der Beurkundung geschäftsunfähig, der Käufer wurde eingetragen und hat eine Garage angebaut. Rechtsfolgen?","a":"Die Willenserklärungen des Geschäftsunfähigen sind nichtig (§§ 104 Nr. 2, 105 BGB), und zwar Kaufvertrag und Auflassung (Fehleridentität), von Anfang an. Der Verkäufer bleibt Eigentümer, das Grundbuch ist unrichtig: Grundbuchberichtigung (§ 894 BGB) und Herausgabe (§ 985 BGB). Die Garage wird als wesentlicher Bestandteil Eigentum des Grundstückseigentümers (§§ 946, 94 BGB). Der Käufer kann Verwendungsersatz nach §§ 994 ff. BGB verlangen; den gezahlten Kaufpreis nach § 812 BGB zurückfordern.","n":["§ 105 BGB","§ 894 BGB","§ 985 BGB","§ 946 BGB","§ 994 BGB","§ 812 BGB"]}],"b":["Fall: Der Bund verkauft einen Bunker an einen Verein. Wie wird Eigentum verschafft?","Fall: Verkäufer war bei Beurkundung geschäftsunfähig, Eintragung erfolgt. Welche Folge hat das für den Vertrag?","Wer ist zivilrechtlicher und wer wirtschaftlicher Eigentümer des Wartehäuschens (Scheinbestandteil, Betriebsvorrichtung)?"],"u":false,"w":1.95},{"i":"eigentum-besitz","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Eigentum, Besitz, Miteigentum","n":3,"q":3,"k":{"Bayern-München":1,"Brandenburg":2},"kq":{"Brandenburg":2,"Bayern-München":1},"y":{"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Worin unterscheiden sich Eigentum und Besitz? Was ist Bruchteilseigentum?","a":"Eigentum ist das umfassende rechtliche Herrschaftsrecht an einer Sache (§ 903 BGB). Besitz ist die tatsächliche Sachherrschaft (§ 854 BGB); unmittelbarer und mittelbarer Besitz (§ 868 BGB, zum Beispiel Vermieter), Besitzdiener (§ 855 BGB). Beispiel: Der Mieter ist Besitzer, der Vermieter Eigentümer; der Dieb ist Besitzer, nicht Eigentümer. Miteigentum nach Bruchteilen (§§ 1008 ff., 741 ff. BGB): jeder hat einen ideellen Anteil, über den er frei verfügen kann (§ 747 BGB). Abgrenzung zum Gesamthandseigentum (zum Beispiel Erbengemeinschaft, § 2033 BGB).","n":["§ 903 BGB","§ 854 BGB","§ 868 BGB","§ 1008 BGB","§ 741 BGB","§ 747 BGB"]}],"b":["Worin unterscheiden sich Eigentum und Besitz?","Was ist der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum?","Definieren Sie Miteigentum und Bruchteilseigentum mit Fundstelle."],"u":false,"w":2.4},{"i":"kreditsicherheiten","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Grundschuld, Hypothek, Sicherungseigentum, Grundbuch","n":5,"q":6,"k":{"Hamburg":1,"Sachsen":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Hamburg":1,"Sachsen":2,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"y":{"2024":2,"2025":3},"c":[{"f":"Was unterscheidet Hypothek und Grundschuld? Was bedeutet Akzessorietät?","a":"Beides sind Grundpfandrechte (Abteilung III des Grundbuchs). Die Hypothek ist akzessorisch, setzt also eine Forderung voraus und richtet sich nach ihrem Bestand (§ 1113 BGB). Die Grundschuld ist nicht akzessorisch (§ 1191 BGB); die Verbindung zur Forderung wird erst durch den Sicherungsvertrag hergestellt (Sicherungsgrundschuld, § 1192 Abs. 1a BGB). Deshalb ist die Grundschuld in der Bankpraxis üblich: wiederverwendbar, flexibel.","n":["§ 1113 BGB","§ 1191 BGB","§ 1192 BGB"]},{"f":"Was ist Sicherungseigentum und wem ist das Wirtschaftsgut steuerlich zuzurechnen?","a":"Der Sicherungsgeber überträgt dem Gläubiger zur Sicherung einer Forderung das Eigentum an einer beweglichen Sache, behält aber den Besitz (Besitzkonstitut, § 930 BGB); schuldrechtlich bindet der Sicherungsvertrag. Steuerlich wird das Wirtschaftsgut weiter dem Sicherungsgeber zugerechnet (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AO). In der Insolvenz des Sicherungsgebers hat der Sicherungsnehmer ein Absonderungsrecht (§ 51 Nr. 1 InsO).","n":["§ 930 BGB","§ 39 AO","§ 51 InsO"]}],"b":["Was ist eine Grundschuld?","Wie ist das Grundbuch aufgeteilt?","Was ist der Unterschied zwischen Hypothek und Grundschuld? Was bedeutet Akzessorietät?","Grundschuld, Hypothek, Pfandrecht"],"u":false,"w":3.95},{"i":"niessbrauch","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Nießbrauch","n":5,"q":5,"k":{"Sachsen":1,"Düsseldorf":2,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Sachsen":1,"Düsseldorf":2,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"y":{"2024":1,"2025":4},"c":[{"f":"Was ist ein Nießbrauch, welche Arten gibt es und was passiert beim Tod des Nießbrauchers?","a":"Dingliches Recht, die Nutzungen einer Sache zu ziehen (§ 1030 BGB), bei Grundstücken mit Eintragung in Abteilung II. Er ist nicht übertragbar (§ 1059 BGB) und erlischt mit dem Tod des Nießbrauchers (§ 1061 BGB). Arten nach Entstehung: Vorbehaltsnießbrauch (Übertragung unter Vorbehalt), Zuwendungsnießbrauch, Vermächtnisnießbrauch; nach Umfang Voll- und Quotennießbrauch. Steuerlich wichtig: Wer erzielt die Einkünfte, wer darf AfA abziehen (Vorbehaltsnießbraucher weiter AfA, Zuwendungsnießbraucher bei unentgeltlicher Bestellung nicht).","n":["§ 1030 BGB","§ 1059 BGB","§ 1061 BGB"]}],"b":["Welche Arten von Nießbrauch gibt es und was passiert beim Tod?","Was ist Nießbrauch und warum ist er ertragsteuerlich für den StB wichtig?","In Abteilung II steht ein Nießbrauch für eine 1880 geborene Person. Problem beim Hauskauf?","Nießbrauch und Wohnungsrecht im Vergleich"],"u":false,"w":4.1},{"i":"kaufrecht-sachmangel","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Kaufrecht: Sachmangel und Gewährleistung","n":7,"q":10,"k":{"Düsseldorf":2,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":2,"Bayern-München":2},"kq":{"Düsseldorf":3,"Bayern-Nürnberg":3,"Baden-Württemberg":2,"Bayern-München":2},"y":{"2023":2,"2024":2,"2025":3},"c":[{"f":"Wann liegt nach aktuellem Recht ein Sachmangel vor und welche Rechte hat der Käufer?","a":"Seit 1.1.2022 ist die Sache nur mangelfrei, wenn sie den subjektiven Anforderungen (vereinbarte Beschaffenheit, vorausgesetzte Verwendung, Zubehör und Anleitungen, § 434 Abs. 2 BGB), den objektiven Anforderungen (gewöhnliche Verwendung, übliche Beschaffenheit, § 434 Abs. 3 BGB) und den Montageanforderungen (§ 434 Abs. 4 BGB) bei Gefahrübergang entspricht. Rechte (§ 437 BGB): vorrangig Nacherfüllung (§ 439 BGB), dann Rücktritt (§§ 440, 323 BGB) oder Minderung (§ 441 BGB), Schadensersatz (§§ 280 ff. BGB) oder Aufwendungsersatz (§ 284 BGB). Verjährung grundsätzlich 2 Jahre ab Ablieferung (§ 438 BGB).","n":["§ 434 BGB","§ 437 BGB","§ 439 BGB","§ 441 BGB","§ 438 BGB"]},{"f":"Fall: Beim Autokauf wurde ein Unfallschaden arglistig verschwiegen. Welche Ansprüche hat der Käufer in richtiger Prüfungsreihenfolge?","a":"1. Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB, Frist 1 Jahr ab Entdeckung, § 124 BGB): Vertrag nichtig (§ 142 BGB), Rückabwicklung über § 812 BGB; daneben Schadensersatz aus § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB und § 826 BGB. 2. Alternativ Gewährleistung: Sachmangel (§ 434 BGB, Unfallfreiheit), Rechte aus § 437 BGB; bei Arglist ist Nacherfüllung unzumutbar, Rücktritt ohne Fristsetzung möglich (§ 440 BGB, § 323 Abs. 2 BGB); ein Gewährleistungsausschluss greift nicht (§ 444 BGB); Verjährung regelmäßig (§ 438 Abs. 3 BGB).","n":["§ 123 BGB","§ 142 BGB","§ 434 BGB","§ 437 BGB","§ 444 BGB","§ 438 BGB"]},{"f":"Fall: Eine Kundin bringt ein nach Karneval verschmutztes Kostüm zurück und will es umtauschen. Ein anderes Kostüm verfärbt sich nach kurzer Zeit grün. Rechtslage?","a":"Ein Umtauschrecht im Ladengeschäft besteht gesetzlich nicht, nur aus Kulanz. Abnutzung und Verschmutzung durch Gebrauch sind kein Sachmangel, da bei Gefahrübergang (§ 446 BGB) mangelfrei. Das Verfärben ist ein Sachmangel: objektiv, weil ein Kostüm üblicherweise farbecht ist (§ 434 Abs. 3 BGB), subjektiv, wenn eine bestimmte Farbe vereinbart war (§ 434 Abs. 2 BGB). Liegt der Mangel in der Anlage bereits bei Übergabe vor, bestehen Rechte aus § 437 BGB; beim Verbrauchsgüterkauf hilft die Vermutung des § 477 BGB.","n":["§ 434 BGB","§ 437 BGB","§ 446 BGB","§ 477 BGB"]},{"f":"Fall: Eine PV-Anlage wird von Hersteller A an Händler B und von B an C geliefert und montiert. Welche Verträge liegen vor und wann geht die Gefahr über?","a":"A an B: Kaufvertrag unter Kaufleuten (Handelskauf, § 343 HGB) mit Untersuchungs- und Rügeobliegenheit (§ 377 HGB). B an C: Kaufvertrag mit Montageverpflichtung; Abgrenzung zum Werkvertrag nach Schwerpunkt der Leistung (Lieferung oder Herstellung). Gefahrübergang mit Übergabe (§ 446 BGB), beim Versendungskauf mit Auslieferung an die Transportperson (§ 447 BGB), nicht beim Verbrauchsgüterkauf (§ 475 Abs. 2 BGB); entscheidend ist, ob Hol-, Bring- oder Schickschuld vorliegt. Lieferantenregress in der Kette nach §§ 445a, 478 BGB.","n":["§ 343 HGB","§ 377 HGB","§ 446 BGB","§ 447 BGB","§ 445a BGB"]}],"b":["Wann findet der Gefahrübergang statt?","Fall: Gorilla-Kostüm färbt sich nach einiger Zeit grün: liegt ein subjektiver oder objektiver Sachmangel vor?","Fall: Käufer erwirbt Auto, Unfallschaden wurde verschwiegen. Welche Ansprüche hat er (in korrekter Prüfungsreihenfolge)?","Defektes Display, Beweislastumkehr, Rechte nach § 437 BGB"],"u":false,"w":5.05},{"i":"digitale-produkte","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Verbraucherverträge über digitale Produkte","n":2,"q":3,"k":{"Köln":1,"Brandenburg":1},"kq":{"Köln":1,"Brandenburg":2},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Welche Neuerungen gelten seit 2022 für Verbraucherverträge über digitale Inhalte und Dienstleistungen?","a":"Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie in §§ 327 ff. BGB (seit 1.1.2022): eigenes Gewährleistungsrecht für Verbraucherverträge über digitale Produkte (Software, Apps, Streaming, Cloud), auch wenn der Verbraucher statt mit Geld mit personenbezogenen Daten \"zahlt\" (§ 327 Abs. 3 BGB). Mangelbegriff mit subjektiven und objektiven Anforderungen (§ 327e BGB), Aktualisierungspflicht (§ 327f BGB), Rechte: Nacherfüllung, Vertragsbeendigung, Minderung, Schadensersatz (§ 327i BGB). Für Waren mit digitalen Elementen gilt Kaufrecht (§ 327a Abs. 3 BGB) mit Sonderregeln, insbesondere Aktualisierungspflicht des Verkäufers (§ 475b BGB).","n":["§ 327 BGB","§ 327a BGB","§ 327e BGB","§ 327f BGB","§ 327i BGB","§ 475b BGB"]},{"f":"Fall: Ein Steuerbüro kauft einen Kühlschrank mit KI-Funktion, die Getränke nachbestellt; die KI-Funktion fällt aus. Was kann das Büro tun?","a":"Der Kühlschrank ist eine Ware mit digitalen Elementen; dafür gilt Kaufrecht (§ 327a Abs. 3 BGB). Die besonderen Verbraucherregeln (§ 475b BGB, §§ 327 ff. BGB) greifen hier nicht, weil das Steuerbüro Unternehmer ist und kein Verbrauchsgüterkauf vorliegt (§ 474 BGB). Es gelten die allgemeinen Mängelrechte: Sachmangel nach § 434 BGB, wenn die vereinbarte beziehungsweise übliche KI-Funktion fehlt; Rechte aus § 437 BGB, vorrangig Nacherfüllung (§ 439 BGB). Wäre der Käufer Verbraucher, käme die Aktualisierungspflicht nach § 475b Abs. 4 BGB hinzu.","n":["§ 327a BGB","§ 474 BGB","§ 475b BGB","§ 434 BGB","§ 437 BGB"]}],"b":["Welche Neuerungen gibt es im BGB zu Verträgen über digitale Produkte?","Fall: Steuerbüro kauft Kühlschrank mit KI-Funktion, die Getränke nachbestellt; die KI-Funktion fällt aus. Was kann das Büro tun?"],"u":false,"w":1.55},{"i":"widerruf-fernabsatz","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Widerrufsrecht im Fernabsatz","n":1,"q":1,"k":{"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":1},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Fall: Eine Verbraucherin kauft ein Kostüm im Onlineshop und schickt es nach Karneval verschmutzt zurück. Kann sie widerrufen?","a":"Bei Fernabsatzverträgen steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu (§ 312g Abs. 1 i. V. m. § 355 BGB). Frist 14 Tage, bei Waren ab Erhalt (§§ 355 Abs. 2, 356 Abs. 2 BGB); bei fehlender Belehrung höchstens 12 Monate und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 BGB). Das Widerrufsrecht besteht auch nach Benutzung, die Verbraucherin schuldet aber Wertersatz für einen Wertverlust, der auf einen zur Prüfung nicht notwendigen Umgang zurückgeht, wenn sie ordnungsgemäß belehrt wurde (§ 357a Abs. 1 BGB, bis 27.5.2022: § 357 Abs. 7 BGB). Bei Ablauf der Frist ist der Widerruf ausgeschlossen.","n":["§ 312g BGB","§ 355 BGB","§ 356 BGB","§ 357a BGB"]}],"b":["Fall: Kostüm im Onlineshop gekauft und nach Karneval verschmutzt zurückgeschickt: Widerrufsrecht?"],"u":false,"w":0.55,"fe":[{"falsch":"Wertersatz nach § 357 Abs. 7 BGB","richtig":"Seit 28.05.2022 steht der Wertersatz für Verschlechterung der Ware in § 357a Abs. 1 BGB.","n":["§ 357a Abs. 1 BGB"]}]},{"i":"fixgeschaeft-unmoeglichkeit","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Fixgeschäft, Unmöglichkeit, Rückabwicklung","n":2,"q":6,"k":{"Düsseldorf":1,"Köln":1},"kq":{"Düsseldorf":2,"Köln":4},"y":{"2023":1,"2024":1},"c":[{"f":"Fall: Ein Karnevalskostüm wird erst nach Karneval geliefert. Was liegt vor? Unterscheiden Sie absolutes und relatives Fixgeschäft.","a":"Relatives Fixgeschäft: Leistungszeit ist so wesentlich, dass der Vertrag mit ihrer Einhaltung stehen oder fallen soll; Nachholung bleibt möglich, der Gläubiger kann aber ohne Fristsetzung zurücktreten. Seit 1.1.2022 genügt nach § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB, dass die termingerechte Leistung nach einer Mitteilung des Gläubigers vor Vertragsschluss oder nach den den Vertragsschluss begleitenden Umständen für ihn wesentlich ist; unter Kaufleuten § 376 HGB. Absolutes Fixgeschäft: Nachholung ist sinnlos, die Leistung wird mit Zeitablauf unmöglich (§ 275 Abs. 1 BGB), zum Beispiel Taxi zum Flughafen. Das Kostüm ist auch nach Karneval nutzbar, daher in der Regel relatives Fixgeschäft.","n":["§ 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB","§ 275 BGB","§ 376 HGB"]},{"f":"Fall: Ein Flug mit zwei gegen Entgelt reservierten Sitzplätzen fällt aus; der Ersatzflug erfolgt ohne Sitzplatzreservierung. Welche Ansprüche bestehen? Was gilt bei witterungsbedingtem Ausfall?","a":"Die Reservierungsleistung ist unmöglich geworden (§ 275 Abs. 1 BGB); der Anspruch auf die Gegenleistung entfällt (§ 326 Abs. 1 BGB), bereits Gezahltes ist zurückzugewähren (§ 326 Abs. 4 i. V. m. §§ 346 ff. BGB). Schadensersatz (§§ 280, 283 BGB) setzt Vertretenmüssen voraus, das vermutet wird (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB); bei Unwetter kann sich die Airline entlasten. Zudem braucht es einen Schaden: Bei leerem Flugzeug mit freier Platzwahl fehlt er regelmäßig. Daneben Ausgleichsansprüche nach der Fluggastrechte-VO (EG) Nr. 261/2004, außer bei außergewöhnlichen Umständen.","n":["§ 275 BGB","§ 326 BGB","§ 346 BGB","§ 280 BGB","§ 283 BGB"]}],"b":["Wie erhält der Fluggast sein Geld für die Sitzplätze zurück?","Fall: Kostüm wird erst nach Karneval geliefert: was liegt vor?"],"u":false,"w":1.25},{"i":"schadensersatz-grundlagen","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Schadensersatz: Voraussetzungen und Schaden","n":4,"q":5,"k":{"Sachsen":1,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Sachsen":2,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Unter welchen Voraussetzungen besteht ein vertraglicher Schadensersatzanspruch?","a":"Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§ 194 Abs. 1 BGB); Gläubiger braucht eine Anspruchsgrundlage. § 280 Abs. 1 BGB: Schuldverhältnis, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen (vermutet, §§ 276, 278 BGB), kausaler Schaden. Für Schadensersatz statt der Leistung zusätzlich §§ 281 bis 283 BGB, für Verzögerungsschaden § 286 BGB. Gesetzliche Ansprüche daneben: §§ 823 ff. BGB. Umfang: Naturalrestitution, sonst Geldersatz (§§ 249 ff. BGB); Schaden nach der Differenzhypothese. Fehlt das Vertretenmüssen, bleibt die Pflichtverletzung bestehen; ausgeschlossen ist nur der Schadensersatzanspruch (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB).","n":["§ 194 BGB","§ 280 BGB","§ 276 BGB","§ 249 BGB","§ 823 BGB"]},{"f":"Ein Steuerberater verletzt seine Verschwiegenheitspflicht. Worin kann der Schaden des Mandanten liegen?","a":"Vertraglicher Anspruch aus § 280 Abs. 1 BGB (Verletzung einer Nebenpflicht, § 241 Abs. 2 BGB, berufsrechtlich § 57 StBerG). Materieller Schaden nach der Differenzhypothese, zum Beispiel entgangene Geschäfte, Mehrsteuern, Rechtsverfolgungskosten. Immaterieller Schaden nur, wenn gesetzlich vorgesehen (§ 253 BGB): bei schwerer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Geldentschädigung, bei Datenschutzverstößen Art. 82 DSGVO. Daneben § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 203 StGB.","n":["§ 280 BGB","§ 241 Abs. 2 BGB","§ 253 BGB","§ 57 StBerG","§ 203 StGB"]}],"b":["Wann besteht ein Schadensersatzanspruch?","Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Schadensersatzanspruch?","Was benötigt ein Gläubiger grundsätzlich, um Zahlung zu verlangen?","Fahrradreparatur mit Fehler: Schadensersatz §§ 280, 281 BGB"],"u":false,"w":3.1,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Ohne Verschulden liegt keine Pflichtverletzung vor","richtig":"Die Pflichtverletzung bleibt; ausgeschlossen ist der Schadensersatzanspruch, wenn der Schuldner sie nicht zu vertreten hat.","n":["§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB"]}]},{"i":"deliktsrecht","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Deliktsrecht: §§ 823, 831, 832 BGB","n":4,"q":4,"k":{"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1,"Köln":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1,"Köln":1,"Düsseldorf":1},"y":{"2024":4},"c":[{"f":"Fall: Aktivisten beschädigen Strommasten eines Autoherstellers beziehungsweise jemand zertritt frisch gesetzte Blumen auf einer Behördenwiese. Anspruchsgrundlage und Prüfungsschema?","a":"§ 823 Abs. 1 BGB: Verletzung eines absoluten Rechtsguts (hier Eigentum; Blumen sind als wesentliche Bestandteile Eigentum des Grundstückseigentümers, § 94 BGB), durch Handlung des Schädigers, haftungsbegründende Kausalität, Rechtswidrigkeit, Verschulden (§ 276 BGB), Schaden und haftungsausfüllende Kausalität. Daneben § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 303 StGB. Mehrere Beteiligte haften als Mittäter (§ 830 BGB) gesamtschuldnerisch (§ 840 BGB). Ersatz nach §§ 249 ff. BGB.","n":["§ 823 BGB","§ 830 BGB","§ 840 BGB","§ 249 BGB"]},{"f":"Fall: Kinder von 6 und 8 Jahren werfen morgens Spielzeug aus dem Fenster, während die Mutter schläft; am Auto entsteht ein Schaden von 15.000 €. Wer haftet?","a":"Das 6-jährige Kind ist nicht deliktsfähig (§ 828 Abs. 1 BGB). Das 8-jährige haftet nur bei Einsichtsfähigkeit (§ 828 Abs. 3 BGB); das Privileg bis 10 Jahre (§ 828 Abs. 2 BGB) gilt nur für Unfälle mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienen- oder Schwebebahn und nach BGH nur, wenn sich eine typische Überforderung durch den fließenden Verkehr verwirklicht (nicht bei Schäden an parkenden Fahrzeugen), also nicht hier. Die Mutter haftet aus § 832 Abs. 1 BGB wegen Verletzung der Aufsichtspflicht, die vermutet wird; sie kann sich entlasten, wenn sie ihre Aufsichtspflicht nach Alter und Eigenart der Kinder erfüllt hat. Gegebenenfalls Billigkeitshaftung nach § 829 BGB.","n":["§ 828 BGB","§ 832 BGB","§ 829 BGB"]},{"f":"Fall: Ein Mitarbeiter des beauftragten Fensterputzers beschädigt den PC des Steuerberaters. Welche Ansprüche hat der Steuerberater?","a":"Keine Mängelrechte nach §§ 634 ff. BGB, denn das Werk selbst ist nicht mangelhaft. Vertraglich: § 280 Abs. 1 i. V. m. § 241 Abs. 2 BGB gegen den Unternehmer; das Verschulden des Mitarbeiters wird als Erfüllungsgehilfe zugerechnet (§ 278 BGB), ohne Entlastungsmöglichkeit. Deliktisch: gegen den Mitarbeiter § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB i. V. m. § 303 StGB; gegen den Unternehmer § 831 BGB, mit Exkulpationsmöglichkeit bei sorgfältiger Auswahl und Überwachung.","n":["§ 280 BGB","§ 278 BGB","§ 823 BGB","§ 831 BGB"]}],"b":["Fall: Mitarbeiter des Fensterputzers beschädigt PC des StB. Welche Ansprüche bestehen?","Fall: Aktivisten beschädigen Strommasten eines Autoherstellers. Welche Ansprüche bestehen?","Fall: Prüfer zertritt beim Überqueren einer Wiese frisch gesetzte Blumen der Behörde. Rechtsgrundlage für Schadensersatz?","Fall: Kinder (6 und 8) werfen morgens Spielzeug aus dem Fenster, während die Mutter schläft, 15.000 € Schaden am Auto: Haftung?"],"u":false,"w":2.8},{"i":"persoenlichkeitsrecht-bild","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Recht am eigenen Bild in der Werbung","n":1,"q":2,"k":{"Hessen":1},"kq":{"Hessen":2},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Fall: Eine Versicherung verwendet ohne Einwilligung das Foto eines bekannten Politikers für eine Werbekampagne. Kann er dagegen vorgehen?","a":"Bildnisse dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung verbreitet werden (§ 22 KUG). Die Ausnahme für Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG) greift nicht, wenn die Nutzung allein kommerziellen Werbezwecken dient und berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt (§ 23 Abs. 2 KUG). Ansprüche: Unterlassung (§§ 1004 analog, 823 BGB), Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr aus Eingriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB), Schadensersatz (§ 823 Abs. 1 BGB, allgemeines Persönlichkeitsrecht). Eine satirische Auseinandersetzung mit einem Zeitereignis kann im Einzelfall durch die Meinungsfreiheit gedeckt sein.","n":["§ 22 KUG","§ 23 KUG","§ 823 BGB","§ 812 BGB","§ 1004 BGB"]}],"b":["Darf man ein Bild einer Person einfach für Werbung nutzen?"],"u":false,"w":0.55},{"i":"vertragstypen","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Vertragstypen und gesetzliche Schuldverhältnisse","n":5,"q":6,"k":{"Düsseldorf":2,"Brandenburg":1,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Düsseldorf":3,"Brandenburg":1,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2025":4},"c":[{"f":"Welche Vertragstypen regelt das besondere Schuldrecht? Unterscheiden Sie Darlehen, Miete und Leihe.","a":"Veräußerungsverträge: Kauf (§ 433 BGB), Tausch (§ 480 BGB), Schenkung (§ 516 BGB). Gebrauchsüberlassung: Miete (§ 535 BGB, entgeltlich, Rückgabe derselben Sache), Pacht (§ 581 BGB, zusätzlich Fruchtziehung), Leihe (§ 598 BGB, unentgeltlich, Rückgabe derselben Sache), Darlehen (§ 488 BGB Gelddarlehen, § 607 BGB Sachdarlehen: Eigentum geht über, Rückgabe von Sachen gleicher Art, Güte und Menge). Tätigkeitsverträge: Dienst (§ 611 BGB), Werk (§ 631 BGB), Auftrag (§ 662 BGB), Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB). Sicherungsverträge: Bürgschaft (§ 765 BGB).","n":["§ 433 BGB","§ 535 BGB","§ 598 BGB","§ 488 BGB","§ 607 BGB","§ 611 BGB","§ 631 BGB","§ 765 BGB"]},{"f":"Welche Schuldverhältnisse gibt es neben vertraglichen?","a":"Gesetzliche Schuldverhältnisse: unerlaubte Handlung (§§ 823 ff. BGB), ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB), Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB), Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (§§ 987 ff. BGB). Daneben das vorvertragliche Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 BGB), das Rücksichtnahmepflichten begründet.","n":["§ 823 BGB","§ 812 BGB","§ 677 BGB","§ 311 Abs. 2 BGB"]}],"b":["Welche Vertragsarten gibt es?","Was unterscheidet Darlehens-, Miet- und Leihvertrag?","Welche Schuldverhältnisse gibt es neben vertraglichen?","Erläutern Sie die Vertragstypen Bürgschaft, Kaufvertrag und Mietvertrag."],"u":false,"w":3.95},{"i":"dienst-werkvertrag","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Dienstvertrag und Werkvertrag","n":4,"q":5,"k":{"Baden-Württemberg":2,"Düsseldorf":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Baden-Württemberg":3,"Düsseldorf":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":1},"c":[{"f":"Worin unterscheiden sich Dienst- und Werkvertrag?","a":"Dienstvertrag (§ 611 BGB): geschuldet ist die Tätigkeit, nicht der Erfolg; kein besonderes Gewährleistungsrecht, bei Schlechtleistung nur Schadensersatz nach § 280 BGB; Vergütung nach Leistung der Dienste (§ 614 BGB); Kündigung §§ 620 ff. BGB. Werkvertrag (§ 631 BGB): geschuldet ist ein Erfolg; Abnahme (§ 640 BGB) als Fälligkeitsvoraussetzung (§ 641 BGB) und Beginn der Verjährung; Mängelrechte (§ 634 BGB): Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz.","n":["§ 611 BGB","§ 631 BGB","§ 634 BGB","§ 640 BGB"]},{"f":"Fall: Ein erkrankter Trauerredner möchte sich ohne vertragliche Regelung vertreten lassen. Darf er das?","a":"Abgrenzung: Steht das Halten einer bestimmten Rede als Ergebnis im Vordergrund, spricht viel für einen Werkvertrag; ist die Tätigkeit geschuldet, Dienstvertrag. Beim Dienstvertrag ist die Leistung im Zweifel in Person zu erbringen (§ 613 S. 1 BGB). Beim Werkvertrag darf der Unternehmer grundsätzlich Dritte einsetzen, außer die persönliche Leistung ist nach Auslegung (§§ 133, 157 BGB) vereinbart; bei einer Trauerrede kommt es typischerweise auf die Person an. Eine Vertretung ist daher nur mit Zustimmung des Bestellers zulässig.","n":["§ 613 BGB","§ 631 BGB","§ 157 BGB"]}],"b":["Unterschied zwischen Dienst- und Werkvertrag?","Handelt es sich um einen Dienst- oder Werkvertrag und was sind deren Merkmale?","Reparaturauftrag als Werkvertrag","Reparaturauftrag: Werk- oder Dienstvertrag"],"u":false,"w":2.8},{"i":"steuerberatervertrag-haftung","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Steuerberatervertrag und Beraterhaftung","n":4,"q":4,"k":{"Düsseldorf":1,"Hessen":3},"kq":{"Düsseldorf":1,"Hessen":3},"y":{"2024":2,"2025":2},"c":[{"f":"Welcher Vertragstyp ist der Steuerberatervertrag und was wird geschuldet?","a":"Geschäftsbesorgungsvertrag (§ 675 Abs. 1 BGB). Dauerberatung und laufende Betreuung: Dienstvertragscharakter (§ 611 BGB), geschuldet ist sorgfältige Tätigkeit. Einzelne abgrenzbare Leistungen wie Erstellung eines Jahresabschlusses, einer Steuererklärung oder eines Gutachtens: Werkvertragscharakter (§ 631 BGB), geschuldet ist das mangelfreie Ergebnis. Vergütung nach StBVV.","n":["§ 675 BGB","§ 611 BGB","§ 631 BGB"]},{"f":"Fall: Wegen Falschberatung bei der Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH werden alle stillen Reserven aufgedeckt. Wer kann Schadensersatz verlangen und auf welcher Grundlage?","a":"Anspruch des Mandanten aus § 280 Abs. 1 BGB i. V. m. dem Beratervertrag: Pflichtverletzung (fehlender Hinweis auf Buchwertfortführung nach § 20 UmwStG), vermutetes Verschulden, Schaden = steuerliche Mehrbelastung nach der Differenzhypothese. Verjährung regelmäßig 3 Jahre (§§ 195, 199 BGB). Dritte (zum Beispiel Gesellschafter, Banken, Geschäftsführer) können über den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter anspruchsberechtigt sein: Leistungsnähe, Einbeziehungsinteresse des Mandanten, Erkennbarkeit für den Berater, Schutzbedürftigkeit des Dritten.","n":["§ 280 BGB","§ 195 BGB","§ 199 BGB","§ 20 UmwStG"]}],"b":["Welcher Vertragstyp ist der Steuerberatervertrag?","Auf welcher Grundlage können Gläubiger den StB in Haftung nehmen?","Welche Vertragsarten kommen bei der Steuerberatung in Betracht und was wird jeweils geschuldet?","Fall: Wegen Falschberatung des StB bei Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GmbH werden alle stillen Reserven aufgedeckt. Welcher Vertrag liegt vor, wer kann Schadensersatz verlangen?"],"u":false,"w":3.1},{"i":"miete-tod-verkauf","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Mietvertrag bei Tod und Verkauf des Vermieters","n":1,"q":2,"k":{"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Was passiert mit einem Mietvertrag, wenn der Vermieter stirbt oder das Gebäude verkauft?","a":"Tod des Vermieters: Die Erben treten im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in den Mietvertrag ein (§ 1922 BGB); der Vertrag läuft unverändert weiter. Verkauf: \"Kauf bricht nicht Miete\" (§ 566 Abs. 1 BGB): Der Erwerber tritt mit Eigentumsumschreibung kraft Gesetzes in die Rechte und Pflichten aus dem Mietverhältnis über Wohnraum ein; über § 578 BGB auch bei Gewerberaum. Der Veräußerer haftet für Pflichten des Erwerbers wie ein selbstschuldnerischer Bürge (§ 566 Abs. 2 BGB).","n":["§ 1922 BGB","§ 566 BGB","§ 578 BGB"]}],"b":["Was passiert mit dem Mietvertrag, wenn der Vermieter stirbt?"],"u":false,"w":0.55},{"i":"darlehen-erfuellung","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Darlehen: Kündigung und Erfüllungssurrogate","n":1,"q":2,"k":{"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Wie kann ein Darlehensvertrag beendet werden? Kann ein Euro-Darlehen in Dollar abgelöst werden?","a":"Beendigung durch Zeitablauf, Aufhebungsvertrag oder Kündigung: unbefristet mit 3 Monaten Frist (§ 488 Abs. 3 BGB); ordentliches Kündigungsrecht des Darlehensnehmers bei Festzins nach 10 Jahren mit 6 Monaten Frist (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB); außerordentlich bei Vermögensverschlechterung oder berechtigtem Interesse gegen Vorfälligkeitsentschädigung (§ 490 BGB). Ablösung in Dollar: Die Euro-Schuld erlischt nur durch die geschuldete Leistung (§ 362 BGB). Nimmt der Gläubiger Dollar an Erfüllungs statt an, erlischt sie (§ 364 Abs. 1 BGB); übernimmt der Schuldner im Zweifel nur eine neue Verbindlichkeit, geschieht dies erfüllungshalber (§ 364 Abs. 2 BGB).","n":["§ 488 BGB","§ 489 BGB","§ 490 BGB","§ 362 BGB","§ 364 BGB"]}],"b":["Wie kann ein Darlehensvertrag beendet werden?"],"u":false,"w":0.55},{"i":"erlass","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Erlassvertrag und Forderungsverzicht","n":2,"q":2,"k":{"Düsseldorf":2},"kq":{"Düsseldorf":2},"y":{"2023":1,"2025":1},"c":[{"f":"Ein GmbH-Gesellschafter verzichtet auf eine Darlehensforderung gegen seine Gesellschaft. Wie ist das zivilrechtlich geregelt?","a":"Erlass ist ein Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner, durch den die Forderung erlischt (§ 397 Abs. 1 BGB); ein einseitiger Verzicht genügt nicht. Gleich wirkt das negative Schuldanerkenntnis (§ 397 Abs. 2 BGB). Formfrei, Annahme kann konkludent erfolgen. Steuerlich: Verzicht aus gesellschaftlichen Gründen ist in Höhe des werthaltigen Teils verdeckte Einlage, der nicht werthaltige Teil erhöht den Gewinn der GmbH.","n":["§ 397 BGB"]}],"b":["Was ist der Erlass im BGB?","GmbH-Gesellschafter verzichtet auf eine Forderung gegenüber der Gesellschaft: wie ist das zivilrechtlich geregelt?"],"u":false,"w":1.4},{"i":"gutschein","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Gutschein: Kauf und Einlösung","n":2,"q":3,"k":{"Rheinland-Pfalz":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Rheinland-Pfalz":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Kommt beim Kauf eines Gutscheins ein Kaufvertrag zustande? Was gilt, wenn der Kunde den Gutschein beim Einlösen vergessen hat?","a":"Ja, es wird ein Vertrag über den Erwerb des Gutscheins geschlossen; der Gutschein verbrieft regelmäßig als kleines Inhaberpapier (§ 807 BGB) den Anspruch auf eine Leistung beziehungsweise Ware im Gutscheinwert. Der Aussteller muss nur gegen Vorlage leisten (§ 807 i. V. m. § 797 BGB); ohne Gutschein kann der Händler die Einlösung verweigern. Der Anspruch verjährt in 3 Jahren (§§ 195, 199 BGB); kürzere Befristungen in AGB sind oft unwirksam (§ 307 BGB).","n":["§ 807 BGB","§ 797 BGB","§ 195 BGB"]}],"b":["Kommt beim Kauf eines Gutscheins ein Kaufvertrag zustande?","Gutscheine des Vorinhabers: muss der Erwerber sie einlösen?"],"u":false,"w":1.55},{"i":"verjaehrung","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Verjährung: BGB und AO im Vergleich","n":3,"q":3,"k":{"Thüringen":1,"Sachsen":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Sachsen":1,"Thüringen":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Was ist Verjährung und wie unterscheidet sich die Verjährung im BGB von der in der AO?","a":"BGB: Ansprüche unterliegen der Verjährung (§ 194 BGB); regelmäßige Frist 3 Jahre (§ 195 BGB) ab Schluss des Jahres der Entstehung und Kenntnis (§ 199 BGB), Sonderfristen zum Beispiel 10 Jahre bei Grundstücksrechten (§ 196 BGB), 30 Jahre bei titulierten Ansprüchen (§ 197 BGB). Verjährung gibt nur eine Einrede (§ 214 Abs. 1 BGB), muss also erhoben werden; was trotzdem geleistet wurde, kann nicht zurückgefordert werden (§ 214 Abs. 2 BGB). AO: Festsetzungs- und Zahlungsverjährung (§§ 169 ff., 228 ff. AO) sind von Amts wegen zu beachten und lassen den Anspruch erlöschen (§ 47 AO); eine verjährte, dennoch gezahlte Steuer ist zu erstatten (§ 37 Abs. 2 AO).","n":["§ 194 BGB","§ 195 BGB","§ 199 BGB","§ 214 BGB","§ 47 AO","§ 169 AO","§ 228 AO"]}],"b":["Was ist Verjährung?","Wie unterscheidet sich die Einrede der Verjährung im BGB von der Verjährung in der AO?","Regelverjährung"],"u":false,"w":2.4},{"i":"mahnverfahren","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Verzug, Mahnverfahren und Klage","n":2,"q":3,"k":{"Rheinland-Pfalz":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Rheinland-Pfalz":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Der Schuldner ist im Verzug. Was kann der Gläubiger tun, und wann wählt er Mahnbescheid, wann Klage?","a":"Verzug (§ 286 BGB) begründet Anspruch auf Verzugsschaden und Verzugszinsen (§ 288 BGB: 5 Prozentpunkte über Basiszins, ohne Verbraucherbeteiligung 9 Prozentpunkte). Gerichtliches Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO): schnell und günstig für unstreitige Geldforderungen; Mahnbescheid, bei Widerspruch Übergang ins streitige Verfahren, sonst Vollstreckungsbescheid (§ 699 ZPO) als Titel. Klage, wenn mit Einwendungen zu rechnen ist. Das Mahnverfahren findet nicht statt, wenn der Mahnbescheid öffentlich zugestellt werden müsste (§ 688 Abs. 2 ZPO); bei unbekanntem Aufenthalt bleibt nur die Klage.","n":["§ 286 BGB","§ 288 BGB","§ 688 ZPO","§ 699 ZPO"]}],"b":["Wann beantragt man einen Mahnbescheid und wann erhebt man Klage?","Kunde zahlt nicht: Mahnung, Verzug, Mahnbescheid"],"u":false,"w":1.55},{"i":"kanzlei-unternehmenskauf","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Kanzlei- und Unternehmensverkauf","n":3,"q":6,"k":{"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":2},"kq":{"Düsseldorf":4,"Bayern-Nürnberg":2},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Ein Steuerberater will vor dem Ruhestand seine Kanzlei abgeben. Welcher Vertrag liegt vor, wie geht das Vermögen über und was ist bei Grundstück, Mandanten und Mitarbeitern zu beachten?","a":"Unternehmenskauf (Kaufvertrag über eine Sach- und Rechtsgesamtheit, §§ 433, 453 BGB). Übertragung im Asset Deal durch Einzelrechtsnachfolge (jedes Wirtschaftsgut einzeln), Gesamtrechtsnachfolge nur im Erbfall oder nach UmwG. Grundstück: notarielle Beurkundung (§ 311b BGB). Mandantenakten: Übergabe nur mit Zustimmung der Mandanten wegen Verschwiegenheitspflicht (§ 57 StBerG, § 203 StGB), sonst Nichtigkeit nach § 134 BGB. Arbeitsverhältnisse gehen beim Betriebsübergang kraft Gesetzes über (§ 613a BGB).","n":["§ 433 BGB","§ 453 BGB","§ 311b BGB","§ 134 BGB","§ 613a BGB"]},{"f":"Ein Mandant kauft ein Einzelunternehmen. Wie haftet er zivilrechtlich für Altverbindlichkeiten, und wie kann ein Vertragspartner verhindern, dass ein Erwerber in seinen Vertrag eintritt?","a":"Führt der Erwerber eines Handelsgeschäfts die Firma fort, haftet er für alle im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten (§ 25 Abs. 1 HGB); Ausschluss durch Eintragung oder Mitteilung (§ 25 Abs. 2 HGB). Arbeitsverhältnisse gehen nach § 613a BGB über. Verträge gehen im Asset Deal nicht automatisch über: Eine Vertragsübernahme erfordert die Zustimmung des Vertragspartners. Der Partner kann sich zusätzlich durch Abtretungsverbote (§ 399 BGB) oder Change-of-Control-Klauseln absichern.","n":["§ 25 HGB","§ 613a BGB","§ 399 BGB"]}],"b":["Wie kann Vermögen übergehen?","Wie kann ein Lieferant verhindern, dass der Käufer in seinen Vertrag eintritt?","Fall: Mandant kauft ein Einzelunternehmen und fragt nach seiner Haftung (nur zivilrechtlich, nicht nach AO)."],"u":false,"w":2.1,"typ":"dauer"},{"i":"ipr-kaufvertrag","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Internationaler Warenkauf: Rom I und CISG","n":1,"q":1,"k":{"Köln":1},"kq":{"Köln":1},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Fall: Ein Unternehmer aus Dresden kauft Waren bei einem Händler in Paris. Welches Recht ist anwendbar?","a":"Vorrangig gilt das UN-Kaufrecht (CISG), da beide Staaten Vertragsstaaten sind und ein Warenkauf zwischen Unternehmern vorliegt (Art. 1 Abs. 1 lit. a CISG); die Parteien können es ausschließen (Art. 6 CISG). Für nicht geregelte Fragen oder bei Ausschluss bestimmt die Rom-I-VO das Vertragsstatut: Rechtswahl (Art. 3 Rom-I-VO), mangels Wahl Recht des gewöhnlichen Aufenthalts des Verkäufers (Art. 4 Abs. 1 lit. a Rom-I-VO), hier also französisches Recht. Deutsches Kaufrecht (§ 433 BGB) gilt nur bei Wahl deutschen Rechts.","n":[]}],"b":["Fall: Unternehmer aus Dresden kauft Waren aus Paris. Welches Recht ist anwendbar?"],"u":false,"w":0.7},{"i":"verein","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Verein: Gründung, Rechtsfähigkeit, Vertretung","n":5,"q":7,"k":{"Düsseldorf":2,"Bayern-München":1,"Sachsen":1,"Schleswig-Holstein":1},"kq":{"Düsseldorf":3,"Bayern-München":1,"Sachsen":2,"Schleswig-Holstein":1},"y":{"2023":2,"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Wie wird ein Verein gegründet und wann ist er rechtsfähig?","a":"Regelung in §§ 21 ff. BGB. Gründung durch Einigung der Gründer auf eine Satzung (Name, Sitz, Zweck, Mitgliedschaft, Vorstandsbildung, §§ 57, 58 BGB) und Bestellung des Vorstands. Der nicht wirtschaftliche Verein erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung ins Vereinsregister beim Amtsgericht (§ 21 BGB); die Eintragung soll nur erfolgen, wenn mindestens 7 Mitglieder vorhanden sind (§ 56 BGB); Zusatz \"e. V.\" (§ 65 BGB). Sinkt die Zahl unter 3, wird die Rechtsfähigkeit entzogen (§ 73 BGB). Wirtschaftliche Vereine erhalten Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung (§ 22 BGB).","n":["§ 21 BGB","§ 22 BGB","§ 56 BGB","§ 57 BGB","§ 65 BGB"]},{"f":"Wer vertritt den Verein, ist er geschäftsfähig, und ist jeder Verein gemeinnützig?","a":"Der Verein ist als juristische Person rechtsfähig, aber nicht im eigentlichen Sinn geschäftsfähig; er handelt durch seine Organe. Der Vorstand vertritt ihn gerichtlich und außergerichtlich (§ 26 BGB), für bestimmte Geschäfte können besondere Vertreter bestellt werden (§ 30 BGB); der Verein haftet für deren Handeln (§ 31 BGB). Oberstes Organ ist die Mitgliederversammlung (§ 32 BGB). Gemeinnützigkeit ist ein steuerlicher Status (§§ 51 ff. AO) und nicht zwingend; nicht gemeinnützig ist zum Beispiel ein Lohnsteuerhilfeverein oder ein Arbeitgeberverband. Nicht eingetragene Vereine: § 54 BGB (seit 2024 weitgehend Vereinsrecht anwendbar).","n":["§ 26 BGB","§ 30 BGB","§ 31 BGB","§ 32 BGB","§ 54 BGB","§ 51 AO"]}],"b":["Wie wird ein Verein zivilrechtlich gegründet?","Was ist ein Verein und kann er geschäftsfähig sein?","Wo ist der Verein im BGB geregelt und wer vertritt ihn?","Wie wird ein Verein gegründet und wann ist er rechtsfähig?"],"u":false,"w":3.8,"typ":"dauer"},{"i":"vaterschaft","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Anerkennung der Vaterschaft","n":1,"q":1,"k":{"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":1},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Wie wird die Vaterschaft nach dem BGB anerkannt?","a":"Vater ist, wer bei Geburt mit der Mutter verheiratet ist, die Vaterschaft anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist (§ 1592 BGB). Die Anerkennung (§ 1594 BGB) bedarf der Zustimmung der Mutter (§ 1595 BGB) und muss öffentlich beurkundet werden (§ 1597 BGB), zum Beispiel beim Jugendamt, Standesamt oder Notar; sie ist schon vor der Geburt möglich.","n":["§ 1592 BGB","§ 1594 BGB","§ 1595 BGB","§ 1597 BGB"]}],"b":["Wie wird die Vaterschaft nach BGB anerkannt?"],"u":false,"w":0.85},{"i":"mopeg-ueberblick","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"MoPeG: Anlass und wesentliche Änderungen","n":4,"q":5,"k":{"Hessen":2,"Thüringen":1,"Niedersachsen":1},"kq":{"Hessen":3,"Thüringen":1,"Niedersachsen":1},"y":{"2023":1,"2024":3},"c":[{"f":"Seit wann gilt das MoPeG, warum wurde es notwendig und was ändert sich für die GbR?","a":"Das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz gilt seit 1.1.2024. Anlass: Das Gesetz entsprach nicht mehr der Rechtsprechung, die die Außen-GbR seit 2001 als rechtsfähig anerkannt hatte. Kernpunkte: Rechtsfähigkeit der GbR gesetzlich geregelt (§ 705 Abs. 2 BGB), eigenes Gesellschaftsvermögen statt Gesamthand (§ 713 BGB), Gesellschaftsregister mit eGbR (§§ 707 ff. BGB), Haftung entsprechend OHG (§ 721 BGB), Ausscheiden statt Auflösung beim Tod oder Kündigung eines Gesellschafters (§ 723 BGB), Öffnung von OHG und KG für Freiberufler (§ 107 Abs. 1 HGB).","n":["§ 705 BGB","§ 707 BGB","§ 713 BGB","§ 721 BGB","§ 723 BGB","§ 107 HGB"]},{"f":"Wie sind Stimmrechte und Gewinnverteilung in der GbR nach bisherigem und nach neuem Recht geregelt?","a":"Bisher: Beschlüsse grundsätzlich einstimmig, Gewinn- und Verlustverteilung nach Köpfen (§§ 709, 722 BGB a. F.). Seit 2024: Beschlüsse bedürfen der Zustimmung aller stimmberechtigten Gesellschafter, soweit nichts anderes vereinbart ist (§ 714 BGB). Stimmkraft und Gewinnanteil richten sich vorrangig nach den vereinbarten Beteiligungsverhältnissen, hilfsweise nach dem Verhältnis der vereinbarten Beitragswerte, sonst nach Köpfen (§ 709 Abs. 3 BGB).","n":["§ 709 BGB","§ 714 BGB"]}],"b":["Was ändert das MoPeG?","Ab wann gilt das MoPeG und was ändert sich, insbesondere für die GbR?","Welche Bedeutung hat das MoPeG und was hat sich steuerlich verändert?","Warum wurde das MoPeG notwendig und welche konkreten Änderungen ergeben sich?"],"u":false,"w":2.65,"typ":"jahr","peak":2024},{"i":"gbr-entstehung-vertretung","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"GbR: Entstehung, Rechtsfähigkeit, Vertretung","n":5,"q":7,"k":{"Schleswig-Holstein":1,"Berlin":1,"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Schleswig-Holstein":1,"Baden-Württemberg":4,"Berlin":2},"y":{"2024":2,"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Fall: Drei Personen betreiben gemeinsam ein kleines Café ohne Arbeitnehmer beziehungsweise treten als Musiker gemeinsam auf. Welche Rechtsform liegt vor?","a":"GbR (§ 705 Abs. 1 BGB): Gesellschaftsvertrag (formfrei, auch konkludent) zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks. Betreiben sie ein Handelsgewerbe mit kaufmännisch eingerichtetem Geschäftsbetrieb, wäre es eine OHG (§§ 1, 105 HGB); beim kleinen Café bleibt es bei der GbR. Rechtsfähig ist sie, wenn sie nach dem gemeinsamen Willen am Rechtsverkehr teilnehmen soll (§ 705 Abs. 2 BGB, Außen-GbR); sonst Innen-GbR ohne Rechtsfähigkeit.","n":["§ 705 BGB","§ 1 HGB","§ 105 HGB"]},{"f":"Fall: Drei Ärzte haben vertraglich Einzelvertretung vereinbart, die GbR ist nicht eingetragen; zwei schließen einen Mietvertrag, danach scheidet der dritte aus. Ist der Mietvertrag wirksam?","a":"Gesetzlicher Regelfall ist die gemeinschaftliche Vertretung durch alle Gesellschafter (§ 720 Abs. 1 BGB); abweichende Vereinbarungen wie Einzelvertretung sind zulässig. Die GbR ist auch ohne Eintragung rechtsfähig (§ 705 Abs. 2 BGB). Der Mietvertrag kommt daher wirksam mit der GbR zustande. Das Ausscheiden eines Gesellschafters lässt die GbR fortbestehen (§ 723 BGB) und berührt den Mietvertrag nicht; der Ausgeschiedene haftet nach § 728b BGB nach.","n":["§ 705 BGB","§ 720 BGB","§ 723 BGB","§ 728b BGB"]}],"b":["Wie ist die Vertretung einer GbR laut BGB geregelt?","Fall: Drei Musiker treten gemeinsam auf. Welche Rechtsform liegt vor, und was ändert das MoPeG?","Ein Gesellschafter beschädigt eine Glastür in den Mieträumen. Welche Ansprüche bestehen (§§ 280, 823 BGB)?","Rechtsfähige und nicht rechtsfähige GbR"],"u":false,"w":4.1},{"i":"gesellschaftsregister-egbr","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"Gesellschaftsregister und eGbR","n":4,"q":6,"k":{"Köln":1,"Hessen":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Köln":1,"Hessen":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":3},"y":{"2024":2,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Muss eine GbR ins Gesellschaftsregister eingetragen werden? Welche Vorteile hat die Eintragung?","a":"Keine allgemeine Pflicht: Die Eintragung ist freiwillig (§ 707 Abs. 1 BGB), die GbR ist auch ohne Eintragung rechtsfähig. Faktisch erforderlich ist sie, wenn die GbR Rechte in Registern erwerben oder darüber verfügen will: Grundstücke (Voreintragung, § 47 Abs. 2 GBO), GmbH-Anteile (§ 40 Abs. 1 GmbHG), Beteiligung an Umwandlungen. Vorteile: Publizität, Vertrauensschutz (§ 707a Abs. 3 BGB i. V. m. § 15 HGB), klare Vertretungsverhältnisse; dies gilt auch für bestehende GbR.","n":["§ 707 BGB","§ 707a BGB","§ 47 GBO","§ 40 GmbHG"]},{"f":"Wie ist die Eintragung kenntlich zu machen und kann eine eingetragene GbR wieder gelöscht werden?","a":"Nach Eintragung muss die Gesellschaft den Namenszusatz \"eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts\" oder \"eGbR\" führen (§ 707a Abs. 2 BGB). Eine freiwillige Rückkehr zur nicht eingetragenen GbR ist nicht möglich; die Löschung erfolgt nur nach Auflösung und Liquidation beziehungsweise Vollbeendigung oder bei einem Statuswechsel in Handels- oder Partnerschaftsregister (§ 707c BGB) beziehungsweise Umwandlung.","n":["§ 707a BGB","§ 707c BGB"]}],"b":["Ist die Eintragung der GbR verpflichtend?","Wie ist die Eintragung der GbR kenntlich zu machen?","Was ist eine eGbR und wann muss sich eine GbR ins Gesellschaftsregister eintragen?","Was ist das Gesellschaftsregister für die GbR, warum lässt man sich eintragen, welche Vorteile hat es?"],"u":false,"w":3.25,"typ":"dauer"},{"i":"gbr-haftung-ausscheiden","f":"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)","t":"GbR: Gesellschafterhaftung und Ausscheiden","n":6,"q":8,"k":{"Berlin":1,"Köln":1,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Köln":1,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":5,"Berlin":1},"y":{"2024":3,"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Wie haften die Gesellschafter einer GbR, etwa für eine unbezahlte Lieferantenrechnung, und was bedeutet gesamtschuldnerisch?","a":"Für Verbindlichkeiten der GbR haften die Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und als Gesamtschuldner (§ 721 BGB); akzessorisch zur Gesellschaftsschuld, Einwendungen der Gesellschaft können sie erheben (§ 721b BGB). Gesamtschuld: Der Gläubiger kann von jedem die ganze Leistung verlangen, insgesamt aber nur einmal (§ 421 BGB); Ausgleich im Innenverhältnis (§ 426 BGB). Neu eintretende Gesellschafter haften auch für Altverbindlichkeiten (§ 721a BGB). Auch für Schadensersatzpflichten der GbR, zum Beispiel aus Beschädigung der Mietsache, haften alle Gesellschafter.","n":["§ 721 BGB","§ 721a BGB","§ 721b BGB","§ 421 BGB","§ 426 BGB"]},{"f":"Ein Gesellschafter scheidet aus der GbR aus. Was passiert mit der Gesellschaft und wie haftet der Ausgeschiedene?","a":"Seit 2024 führen Ausscheidensgründe wie Kündigung oder Tod nicht zur Auflösung, sondern zum Ausscheiden; die Gesellschaft besteht fort (§ 723 BGB). Der Anteil wächst den übrigen an (§ 712 Abs. 1 BGB), der Ausgeschiedene erhält eine Abfindung (§ 728 BGB). Nachhaftung für bis zum Ausscheiden begründete Verbindlichkeiten, wenn sie binnen 5 Jahren fällig und gerichtlich festgestellt beziehungsweise anerkannt werden (§ 728b BGB). Bei der eGbR ist das Ausscheiden einzutragen (§ 707 Abs. 3 BGB).","n":["§ 723 BGB","§ 712 BGB","§ 728 BGB","§ 728b BGB","§ 707 BGB"]},{"f":"Fall: Ein ausgeschiedener, aber noch im Gesellschaftsregister eingetragener Gesellschafter wird für eine nach seinem Ausscheiden begründete Kaufpreisschuld in Anspruch genommen. Kann er sich wehren?","a":"Für Neuverbindlichkeiten nach Ausscheiden haftet er materiell nicht (§ 728b BGB erfasst nur Altverbindlichkeiten). Das Ausscheiden ist aber eine eintragungspflichtige Tatsache (§ 707 Abs. 3 BGB). Solange es nicht eingetragen und bekannt gemacht ist, kann es einem gutgläubigen Dritten nicht entgegengehalten werden (§ 707a Abs. 3 BGB i. V. m. § 15 Abs. 1 HGB). Er haftet daher gegenüber dem gutgläubigen Verkäufer und muss bei der GbR beziehungsweise den Mitgesellschaftern Regress nehmen.","n":["§ 707 BGB","§ 707a BGB","§ 15 HGB","§ 728b BGB"]}],"b":["Fall: ABC-GbR, C scheidet aus. Wie haftet C?","Wie haften GbR-Gesellschafter und was bedeutet gesamtschuldnerisch?","Wie haften die Gesellschafter für eine unbezahlte Lieferantenrechnung?","Kann der Vermieter auch einen anderen Gesellschafter für den Schaden in Anspruch nehmen?"],"u":false,"w":4.8},{"i":"insolvenzgruende","f":"Insolvenzrecht","t":"Insolvenzeröffnungsgründe im Überblick","n":15,"q":15,"k":{"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":5,"Bayern-München":1,"Düsseldorf":4,"Brandenburg":2,"Bayern-Nürnberg":1,"Hessen":1},"kq":{"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":5,"Bayern-München":1,"Düsseldorf":4,"Brandenburg":2,"Bayern-Nürnberg":1,"Hessen":1},"y":{"2023":4,"2024":2,"2025":7,"2026":2},"c":[{"f":"Welche Insolvenzeröffnungsgründe gibt es und für wen gelten sie?","a":"Eröffnung setzt Antrag und Eröffnungsgrund voraus (§ 16 InsO). Allgemeiner Eröffnungsgrund ist die Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), für alle Schuldner. Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) ist Eröffnungsgrund nur bei Antrag des Schuldners und begründet keine Antragspflicht. Überschuldung (§ 19 InsO) gilt nur für juristische Personen und Gesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (§ 19 Abs. 3 InsO), zum Beispiel GmbH, AG, GmbH & Co. KG. Daneben muss die Masse die Verfahrenskosten decken (§ 26 InsO).","n":["§ 16 InsO","§ 17 InsO","§ 18 InsO","§ 19 InsO","§ 26 InsO"]},{"f":"Fall: Eine GmbH kann ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlen. Was ist zu tun?","a":"Prüfung der Insolvenzgründe: Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) anhand Liquiditätsstatus und Finanzplan, Überschuldung (§ 19 InsO) anhand Fortführungsprognose und Überschuldungsstatus. Liegt ein Grund vor, muss der Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern Insolvenzantrag stellen, spätestens nach 3 Wochen (Zahlungsunfähigkeit) beziehungsweise 6 Wochen (Überschuldung) (§ 15a Abs. 1 InsO). Ab Insolvenzreife gilt grundsätzlich ein Zahlungsverbot mit persönlicher Haftung (§ 15b InsO). Bei nur drohender Zahlungsunfähigkeit: Sanierung, StaRUG oder Eigenantrag.","n":["§ 15a InsO","§ 15b InsO","§ 17 InsO","§ 19 InsO"]}],"b":["Welche Insolvenzgründe gibt es?","Welche Insolvenzgründe gibt es?","Welche Insolvenzantragsgründe gibt es?","Was sind Gründe für ein Insolvenzverfahren?"],"u":false,"w":11.55,"typ":"dauer"},{"i":"zahlungsunfaehigkeit","f":"Insolvenzrecht","t":"Zahlungsunfähigkeit und drohende Zahlungsunfähigkeit","n":4,"q":6,"k":{"Düsseldorf":2,"Westfalen-Lippe":1,"Hessen":1},"kq":{"Düsseldorf":2,"Westfalen-Lippe":1,"Hessen":3},"y":{"2024":1,"2026":3},"c":[{"f":"Wann liegt Zahlungsunfähigkeit, wann drohende Zahlungsunfähigkeit vor, und über welchen Zeitraum wird jeweils geprüft?","a":"Zahlungsunfähigkeit (§ 17 Abs. 2 InsO): Der Schuldner kann die fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen; in der Regel bei Zahlungseinstellung. Nach der Rechtsprechung liegt sie vor, wenn eine Liquiditätslücke von 10 % oder mehr nicht innerhalb von 3 Wochen geschlossen werden kann; unter 10 % nur, wenn absehbar ist, dass die Lücke wächst. Prüfung über Liquiditätsstatus und 3-Wochen-Finanzplan. Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 Abs. 2 InsO): Der Schuldner wird voraussichtlich nicht in der Lage sein, bestehende Zahlungspflichten bei Fälligkeit zu erfüllen; Prognosezeitraum in aller Regel 24 Monate.","n":["§ 17 InsO","§ 18 InsO"]},{"f":"Fall: Ein Unternehmen hat 100.000 € Bankguthaben und 200.000 € Verbindlichkeiten. Liegen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vor?","a":"Zahlungsunfähigkeit hängt von der Fälligkeit ab: Sind die 200.000 € fällig, besteht eine Lücke von 50 %; kann sie nicht binnen 3 Wochen (zum Beispiel durch Kredit, Forderungseinzug) geschlossen werden, ist der Schuldner zahlungsunfähig (§ 17 InsO). Ernsthaft gestundete Forderungen sind nicht fällig. Überschuldung (§ 19 InsO) lässt sich aus den Zahlen nicht ablesen: Es sind alle Vermögenswerte einschließlich stiller Reserven zu berücksichtigen, und bei positiver Fortführungsprognose liegt keine Überschuldung vor; sie gilt zudem nur für Gesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter.","n":["§ 17 InsO","§ 19 InsO"]},{"f":"Fall: In zwei Wochen werden 100.000 € fällig, verfügbar sind 80.000 €. Was liegt vor und was kann man tun?","a":"Derzeit ist die Forderung noch nicht fällig, es liegt drohende Zahlungsunfähigkeit vor (§ 18 InsO). Wird die Lücke von 20 % nach Fälligkeit nicht binnen 3 Wochen geschlossen, tritt Zahlungsunfähigkeit ein (§ 17 InsO) mit Antragspflicht (§ 15a InsO; beim Verein § 42 Abs. 2 BGB). Maßnahmen: Stundungsvereinbarung, Kreditaufnahme, Gesellschafterdarlehen, Forderungseinzug, Factoring, Verkauf nicht betriebsnotwendigen Vermögens, Sale-and-lease-back; gegebenenfalls Restrukturierung nach StaRUG.","n":["§ 17 InsO","§ 18 InsO","§ 15a InsO","§ 42 BGB"]}],"b":["Fall: Mandant kann seine Rechnungen nicht mehr zahlen. Woran denken Sie?","Wie erstellt man eine Fortführungsprognose und wann liegt Zahlungsunfähigkeit vor?","In zwei Wochen werden 100.000 EUR fällig, verfügbar sind 80.000 EUR. Was kann man tun?","Fall: 100.000 € Bankguthaben, 200.000 € Verbindlichkeiten. Liegt Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Überschuldung vor?"],"u":false,"w":3.7},{"i":"ueberschuldung","f":"Insolvenzrecht","t":"Überschuldung: bilanziell und insolvenzrechtlich","n":8,"q":9,"k":{"Baden-Württemberg":2,"Bayern-München":1,"Hamburg":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Düsseldorf":1,"Brandenburg":1,"Hessen":1},"kq":{"Baden-Württemberg":3,"Bayern-München":1,"Hamburg":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Brandenburg":1,"Hessen":1,"Düsseldorf":1},"y":{"2023":2,"2024":3,"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Wann liegt Überschuldung im Sinne der InsO vor und wie wird sie festgestellt?","a":"Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist in den nächsten 12 Monaten überwiegend wahrscheinlich (§ 19 Abs. 2 S. 1 InsO). Zweistufige Prüfung: 1. Fortführungsprognose; ist sie positiv, keine Überschuldung. 2. Bei negativer Prognose Überschuldungsstatus: Gegenüberstellung von Vermögen zu Liquidationswerten (Zerschlagungswerten, einschließlich stiller Reserven) und Schulden. Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt werden nicht passiviert (§ 19 Abs. 2 S. 2 InsO).","n":["§ 19 InsO"]},{"f":"Entspricht die bilanzielle Überschuldung der insolvenzrechtlichen? Ist Überschuldung immer ein Insolvenzantragsgrund?","a":"Nein. Bilanzielle Überschuldung (nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag, § 268 Abs. 3 HGB) beruht auf Buchwerten nach Fortführungsgrundsätzen; insolvenzrechtlich sind Verkehrs- beziehungsweise Liquidationswerte maßgebend, stille Reserven sind aufzudecken, Rangrücktrittsdarlehen bleiben außer Ansatz. Die bilanzielle Überschuldung ist nur Indiz und Anlass zur Prüfung. Antragsgrund ist nur die insolvenzrechtliche Überschuldung, und zwar nur bei Gesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (§ 19 Abs. 3 InsO).","n":["§ 19 InsO","§ 268 Abs. 3 HGB"]}],"b":["Was versteht man unter Überschuldung?","Wie ermittelt man die Überschuldung nach InsO?","Wann besteht Überschuldung und Insolvenzgefahr?","Woran erkennt man Überschuldung und wie stellt man sie fest?"],"u":false,"w":5.9,"typ":"dauer"},{"i":"ueberschuldung-vermeiden","f":"Insolvenzrecht","t":"Vermeidung der Überschuldung: Rangrücktritt unter anderem","n":3,"q":3,"k":{"Baden-Württemberg":1,"Westfalen-Lippe":1,"Hessen":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1,"Westfalen-Lippe":1,"Hessen":1},"y":{"2023":1,"2026":2},"c":[{"f":"Was können Gesellschafter in der Krise tun, um eine insolvenzrechtliche Überschuldung zu beseitigen? Wie wirkt ein Rangrücktritt?","a":"Rangrücktritt: Der Gesellschafter erklärt, mit seiner Forderung im Rang hinter die Forderungen nach § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO zurückzutreten (§ 39 Abs. 2 InsO; qualifiziert, also mit Durchsetzungssperre auch schon vor Verfahrenseröffnung); die Forderung bleibt bestehen, wird im Überschuldungsstatus aber nicht passiviert (§ 19 Abs. 2 S. 2 InsO). Weitere Maßnahmen: Forderungsverzicht (gegebenenfalls mit Besserungsschein), Einzahlung in die Kapitalrücklage, Kapitalerhöhung, harte Patronatserklärung, Bürgschaft mit Freistellungsverpflichtung gegenüber der Gesellschaft, Sanierungskonzept zur Begründung einer positiven Fortführungsprognose.","n":["§ 19 Abs. 2 InsO","§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO","§ 39 Abs. 2 InsO"]}],"b":["Was können Gesellschafter in der Krise tun?","Wie lässt sich eine insolvenzrechtliche Überschuldung vermeiden?","Was ist ein Rangrücktritt und wie wirkt er bei der Überschuldungsprüfung?"],"u":false,"w":2.55,"fe":[{"falsch":"Eigenkapitalersetzendes Darlehen","richtig":"Eigenkapitalersatzrecht seit MoMiG 2008 abgeschafft; Darlehen bleiben bei der Überschuldung nur mit Rangrücktritt unberücksichtigt.","n":["§ 19 Abs. 2 S. 2 InsO","§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO"]}]},{"i":"ueberschuldung-gmbh-co-kg","f":"Insolvenzrecht","t":"Überschuldung bei GmbH & Co. KG (§ 19 Abs. 3 InsO)","n":2,"q":2,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Westfalen-Lippe":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Westfalen-Lippe":1},"y":{"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Ist Überschuldung auch bei einer GmbH & Co. KG Insolvenzgrund? Was gilt, wenn eine natürliche Person Vollhafter ist?","a":"Überschuldung ist Eröffnungsgrund bei juristischen Personen (§ 19 Abs. 1 InsO) und bei Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (§ 19 Abs. 3 InsO). Die typische GmbH & Co. KG ist daher erfasst, ebenso besteht Antragspflicht (§ 15a Abs. 1 InsO). Ist mittelbar oder unmittelbar eine natürliche Person Vollhafter (zum Beispiel OHG mit natürlichen Personen, KG mit natürlicher Person als Komplementär), gilt § 19 InsO nicht; Eröffnungsgründe sind dann nur Zahlungsunfähigkeit und drohende Zahlungsunfähigkeit.","n":["§ 19 InsO","§ 15a InsO"]}],"b":["Ist Überschuldung auch bei einer GmbH & Co. KG Insolvenzgrund?","Welche Besonderheit gilt bei der Überschuldung für Gesellschaften mit natürlicher Person als Vollhafter?"],"u":false,"w":1.85},{"i":"antragspflicht-verschleppung","f":"Insolvenzrecht","t":"Antragspflicht, Frist, Insolvenzverschleppung","n":7,"q":7,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":2,"Düsseldorf":2,"Hessen":1,"Westfalen-Lippe":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":2,"Hessen":1,"Düsseldorf":2,"Westfalen-Lippe":1},"y":{"2023":2,"2024":1,"2025":3,"2026":1},"c":[{"f":"Wer muss den Insolvenzantrag stellen, in welcher Frist, und was droht bei Insolvenzverschleppung?","a":"Antragspflichtig sind die Mitglieder des Vertretungsorgans juristischer Personen und von Gesellschaften nach § 19 Abs. 3 InsO, zum Beispiel der GmbH-Geschäftsführer, der die Lage laufend überwachen muss; bei Führungslosigkeit die Gesellschafter (§ 15a Abs. 3 InsO). Frist: ohne schuldhaftes Zögern, spätestens 3 Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise 6 Wochen nach Eintritt der Überschuldung (§ 15a Abs. 1 InsO). Insolvenzverschleppung ist strafbar, vorsätzlich bis 3 Jahre, fahrlässig bis 1 Jahr Freiheitsstrafe (§ 15a Abs. 4, 5 InsO). Zivilrechtlich: Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife (§ 15b InsO) und Schadensersatz gegenüber Gläubigern (§ 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15a InsO).","n":["§ 15a InsO","§ 15b InsO","§ 823 Abs. 2 BGB"]}],"b":["Wer muss die Überschuldung erkennen?","In welcher Frist ist der Insolvenzantrag zu stellen?","Was ist Insolvenzverschleppung? (Beispiel aus den Medien)","Welche Insolvenzgründe gibt es und welche Antragsfrist gilt?"],"u":false,"w":5.35,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Sechs Wochen Antragsfrist auch bei Zahlungsunfähigkeit","richtig":"Drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen bei Überschuldung, jeweils Höchstfrist; der Antrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen.","n":["§ 15a Abs. 1 InsO"]}]},{"i":"stb-hinweispflicht-starug","f":"Insolvenzrecht","t":"Steuerberater in der Krise: Hinweispflicht § 102 StaRUG","n":7,"q":9,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":2,"Bayern-München":2,"Hessen":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":2,"Bayern-München":2,"Hessen":3,"Düsseldorf":1},"y":{"2023":3,"2024":1,"2025":3},"c":[{"f":"Welche Hinweispflicht hat der Steuerberater nach § 102 StaRUG und was droht bei Verletzung?","a":"Bei der Erstellung des Jahresabschlusses muss der Steuerberater den Mandanten auf das Vorliegen eines möglichen Insolvenzgrunds und die daran anknüpfenden Pflichten der Geschäftsleiter hinweisen, wenn die Anhaltspunkte offenkundig sind und er annehmen muss, dass dem Mandanten die mögliche Insolvenzreife nicht bewusst ist (§ 102 StaRUG). Verletzt er die Pflicht, haftet er aus § 280 Abs. 1 BGB für den Insolvenzverschleppungsschaden, das heißt den Vermögensverlust zwischen dem Zeitpunkt, zu dem bei rechtzeitigem Hinweis Antrag gestellt worden wäre, und der Verfahrenseröffnung.","n":["§ 102 StaRUG","§ 280 BGB"]},{"f":"Fall: Eine GmbH (Stammkapital 50.000 €, Eigenkapital 500.000 €) erleidet bis Februar 475.000 € Verlust; alternativ weist die Bilanz einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus. Worauf muss der Steuerberater hinweisen?","a":"Verlust der Hälfte des Stammkapitals: Der Geschäftsführer muss unverzüglich die Gesellschafterversammlung einberufen (§ 49 Abs. 3 GmbHG). Bei einem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag (§ 268 Abs. 3 HGB) ist die Going-Concern-Annahme kritisch zu prüfen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Hinweis auf möglichen Insolvenzgrund und Prüfung von Überschuldung (§ 19 InsO, Fortführungsprognose und Überschuldungsstatus) sowie Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO), Antragsfristen nach § 15a InsO und Haftung nach § 15b InsO (§ 102 StaRUG). Problem der BWA: Sie wird oft erst 1 bis 2 Monate später erstellt; die aktuelle Liquiditätslage kennt nur der Geschäftsführer, daher eigene Liquiditätsplanung anfordern.","n":["§ 49 Abs. 3 GmbHG","§ 268 Abs. 3 HGB","§ 19 InsO","§ 102 StaRUG"]}],"b":["Muss der StB selbst den Insolvenzantrag stellen?","Was hat der Steuerberater bei einer GmbH in der Krise zu beachten?","Welche Hinweispflichten hat der Steuerberater bei drohender Insolvenz?","Welches Problem besteht bei der BWA, wenn die Buchhaltung erst 1-2 Monate später erstellt wird?"],"u":false,"w":4.9,"typ":"dauer"},{"i":"insolvenzverfahren-arten","f":"Insolvenzrecht","t":"Zweck der InsO und Verfahrensarten","n":4,"q":5,"k":{"Düsseldorf":1,"Thüringen":1,"Brandenburg":2},"kq":{"Brandenburg":3,"Düsseldorf":1,"Thüringen":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Welchen Zweck hat die Insolvenzordnung und welche Arten von Insolvenzverfahren gibt es?","a":"Zweck: gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger durch Verwertung des Schuldnervermögens oder durch einen Insolvenzplan, insbesondere zum Erhalt des Unternehmens; redlichen natürlichen Personen wird Restschuldbefreiung ermöglicht (§ 1 InsO). Verfahrensarten: Regelinsolvenzverfahren, Verbraucherinsolvenzverfahren (§§ 304 ff. InsO), Insolvenzplanverfahren (§§ 217 ff. InsO), Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO) einschließlich Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO), Nachlassinsolvenz (§§ 315 ff. InsO), Restschuldbefreiung nach 3 Jahren (§§ 286 ff. InsO). Antragsberechtigt sind Schuldner und Gläubiger (§ 13 InsO).","n":["§ 1 InsO","§ 13 InsO","§ 217 InsO","§ 270 InsO","§ 270d InsO","§ 304 InsO"]},{"f":"Warum kann ein Unternehmen trotz Insolvenzantrags weiter geöffnet haben? Was ist das Schutzschirmverfahren?","a":"Der Geschäftsbetrieb wird grundsätzlich fortgeführt, um den Unternehmenswert zu erhalten: im Eröffnungsverfahren unter vorläufigem Verwalter (§ 22 InsO), danach bis zur Entscheidung der Gläubigerversammlung im Berichtstermin (§ 157 InsO), oder in Eigenverwaltung durch die bisherige Geschäftsleitung unter Aufsicht eines Sachwalters. Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO): bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, nicht bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit; Bescheinigung, dass die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist; Frist von höchstens 3 Monaten zur Vorlage eines Insolvenzplans, Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen.","n":["§ 22 InsO","§ 157 InsO","§ 270d InsO"]}],"b":["Wofür ist die InsO da?","Welche Arten von Insolvenzverfahren gibt es?","Warum kann ein Unternehmen in der Insolvenz weiter geöffnet haben?","Fragen zum Insolvenzrecht (viel InsO, Einzelfragen nicht protokolliert)."],"u":false,"w":2.95,"typ":"dauer"},{"i":"insolvenzverwalter-masse-anfechtung","f":"Insolvenzrecht","t":"Insolvenzverwalter, Masse, Insolvenzanfechtung","n":5,"q":5,"k":{"Düsseldorf":1,"Bayern-München":1,"Brandenburg":1,"Köln":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Düsseldorf":1,"Brandenburg":1,"Bayern-München":1,"Köln":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":2,"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Darf der Insolvenzverwalter einzelne Gläubiger bevorzugen? Wie werden Masse- und Insolvenzgläubiger befriedigt?","a":"Mit Eröffnung geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Verwalter über (§ 80 InsO). Massegläubiger (Verfahrenskosten § 54 InsO, sonstige Masseverbindlichkeiten § 55 InsO) werden vorweg aus der Masse befriedigt (§ 53 InsO); bei Masseunzulänglichkeit gilt die Rangfolge des § 209 InsO. Insolvenzgläubiger (§ 38 InsO) werden gleichmäßig nach Quote befriedigt (Gläubigergleichbehandlung); eine willkürliche Bevorzugung einzelner Gläubiger ist unzulässig und führt zur Haftung des Verwalters (§ 60 InsO).","n":["§ 38 InsO","§ 53 InsO","§ 55 InsO","§ 60 InsO","§ 80 InsO","§ 209 InsO"]},{"f":"Was ist die Insolvenzanfechtung?","a":"Der Verwalter kann vor Verfahrenseröffnung vorgenommene Rechtshandlungen, die die Gläubiger benachteiligen, anfechten (§ 129 InsO). Tatbestände unter anderem: kongruente Deckung in den letzten 3 Monaten bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit (§ 130 InsO), inkongruente Deckung (§ 131 InsO), Vorsatzanfechtung bis 10 Jahre, bei Deckungshandlungen 4 Jahre (§ 133 InsO), unentgeltliche Leistungen 4 Jahre (§ 134 InsO), Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen im letzten Jahr (§ 135 InsO). Rechtsfolge: Rückgewähr zur Masse (§ 143 InsO).","n":["§ 129 InsO","§ 130 InsO","§ 131 InsO","§ 133 InsO","§ 134 InsO","§ 135 InsO","§ 143 InsO"]},{"f":"Fall: Nach Insolvenzeröffnung über das Vermögen einer UG wird gegen den Geschäftsführer Anklage erhoben. Darf der Steuerberater der UG trotz Verbots des Geschäftsführers als Zeuge aussagen?","a":"Der Steuerberater hat ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO), das entfällt, wenn er von der Verschwiegenheit entbunden ist (§ 53 Abs. 2 StPO). Bei Mandaten der Gesellschaft ist nach Eröffnung allein der Insolvenzverwalter zur Entbindung befugt, weil die Dispositionsbefugnis über die Angelegenheiten der Masse auf ihn übergegangen ist (§ 80 Abs. 1 InsO); eine Zustimmung früherer oder aktueller Organe ist nicht erforderlich (BGH, Beschluss vom 27.01.2021, StB 44/20). Das Verbot des Geschäftsführers steht daher nicht entgegen. Anders nur bei einem Doppelmandat, wenn der Steuerberater zugleich den Geschäftsführer persönlich beraten hat: insoweit ist auch dessen Entbindung nötig.","n":["§ 53 StPO","§ 80 InsO"]}],"b":["Was ist die Insolvenzanfechtung?","Darf der Insolvenzverwalter Massegläubiger bevorzugen?","Nach Insolvenz und Anklage der UG: Darf der StB trotz Verbot des GF aussagen?","Wie wirkt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens?"],"u":true,"w":3.5,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Massegläubiger dürfen nicht bevorzugt werden","richtig":"Massegläubiger werden vorweg befriedigt; gleich zu behandeln sind die Insolvenzgläubiger.","n":["§ 53 InsO"]}]},{"i":"eu-organe","f":"Europarecht","t":"Organe der EU und ihre Besetzung","n":8,"q":8,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":4,"Köln":1,"Düsseldorf":1,"Westfalen-Lippe":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":4,"Köln":1,"Düsseldorf":1,"Westfalen-Lippe":1},"y":{"2023":2,"2024":3,"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Welche Organe hat die EU?","a":"Art. 13 EUV nennt sieben Organe: Europäisches Parlament, Europäischer Rat (Staats- und Regierungschefs, politische Leitlinien), Rat der EU (Fachminister, Gesetzgebung mit dem Parlament), Europäische Kommission, Gerichtshof der EU (EuGH und Gericht), Europäische Zentralbank und Europäischer Rechnungshof. Abzugrenzen sind Einrichtungen wie Wirtschafts- und Sozialausschuss oder Ausschuss der Regionen.","n":["Art. 13 EUV"]},{"f":"Was ist die EU-Kommission, wie viele Mitglieder hat sie, welche Aufgaben, und wie wird man Mitglied?","a":"Die Kommission ist das supranationale Exekutivorgan, ein Kommissar je Mitgliedstaat, derzeit 27, Amtszeit 5 Jahre. Aufgaben (Art. 17 EUV): Initiativrecht für Gesetzgebung, Hüterin der Verträge (Vertragsverletzungsverfahren, Art. 258 AEUV), Ausführung des Haushalts, Wettbewerbs- und Beihilfeaufsicht, Außenvertretung. Besetzung: Der Europäische Rat schlägt den Präsidenten vor, das Parlament wählt ihn; die Kommissare werden auf Vorschlag der Mitgliedstaaten im Einvernehmen mit dem Präsidenten benannt; das Kollegium stellt sich einem Zustimmungsvotum des Parlaments und wird vom Europäischen Rat ernannt.","n":["Art. 17 EUV","Art. 258 AEUV"]},{"f":"Wie kommt man ins Europäische Parlament, an den EuGH oder in die EZB?","a":"Parlament: allgemeine, unmittelbare, freie und geheime Wahl für 5 Jahre (Art. 14 EUV), seit 2024 720 Abgeordnete. EuGH: ein Richter je Mitgliedstaat, ernannt von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen für 6 Jahre nach Anhörung eines Prüfungsausschusses (Art. 253, 255 AEUV). EZB: Präsident, Vizepräsident und Direktoriumsmitglieder werden vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit auf Empfehlung des Rates ernannt, Amtszeit 8 Jahre ohne Wiederernennung (Art. 283 AEUV); im EZB-Rat sitzen zudem die Präsidenten der nationalen Zentralbanken des Euroraums.","n":["Art. 14 EUV","Art. 253 AEUV","Art. 283 AEUV"]}],"b":["Welche Organe hat die EU?","Welche Institutionen der EU gibt es?","Welche Organe beziehungsweise Institutionen der EU kennen Sie?","Nennen Sie Organe der EU. Wie wird man Mitglied der EU-Kommission?"],"u":false,"w":5.9,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Europarat als EU-Organ","richtig":"Gemeint ist der Europäische Rat; der Europarat ist keine EU-Institution.","n":["Art. 13 Abs. 1 EUV"]}]},{"i":"eu-rechtsakte","f":"Europarecht","t":"EU-Rechtsakte: Verordnung, Richtlinie, Beschluss","n":9,"q":10,"k":{"Düsseldorf":2,"Bayern-München":1,"Köln":1,"Baden-Württemberg":5},"kq":{"Düsseldorf":3,"Bayern-München":1,"Köln":1,"Baden-Württemberg":5},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":6},"c":[{"f":"Welche Rechtsakte des Sekundärrechts gibt es und wie wirken sie?","a":"Art. 288 AEUV: Verordnung hat allgemeine Geltung, ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, ohne Umsetzung (zum Beispiel MwSt-DVO 282/2011). Richtlinie ist hinsichtlich des Ziels verbindlich, überlässt den Mitgliedstaaten Form und Mittel und muss fristgerecht umgesetzt werden (zum Beispiel MwStSystRL, umgesetzt durch das UStG). Beschluss ist in allen Teilen verbindlich, bei Adressaten nur für diese. Empfehlungen und Stellungnahmen sind unverbindlich. Primärrecht: EUV, AEUV, Grundrechtecharta.","n":["Art. 288 AEUV"]},{"f":"Kann sich ein Steuerpflichtiger auf eine nicht oder nicht richtig umgesetzte Richtlinie berufen?","a":"Ja, ausnahmsweise (unmittelbare Wirkung nach EuGH-Rechtsprechung): Die Umsetzungsfrist ist abgelaufen, die Richtlinie wurde nicht oder fehlerhaft umgesetzt, die Bestimmung ist inhaltlich unbedingt und hinreichend genau, und sie begünstigt den Einzelnen gegenüber dem Staat (nur vertikal, nicht zulasten Privater). Im Umsatzsteuerrecht kann sich der Unternehmer so zum Beispiel auf eine Steuerbefreiung der MwStSystRL berufen, wenn das UStG ungünstiger ist. Daneben richtlinienkonforme Auslegung und Staatshaftung bei qualifiziertem Verstoß.","n":["Art. 288 AEUV"]}],"b":["Welche Rechtsakte der EU kennen Sie und wie wirken sie?","Was ist der Unterschied zwischen Richtlinie und Verordnung?","Welche Arten des Sekundärrechts gibt es und wie wirken sie jeweils?","Wie verhalten sich MwStSystRL und UStG zueinander und was unterscheidet Verordnung und Richtlinie?"],"u":false,"w":7.05,"typ":"dauer"},{"i":"eu-digitalisierungsrichtlinie","f":"Europarecht","t":"EU-Digitalisierungsrichtlinie (Gesellschaftsrecht)","n":1,"q":1,"k":{"Westfalen-Lippe":1},"kq":{"Westfalen-Lippe":1},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Was ist Sinn und Zweck der EU-Digitalisierungsrichtlinie im Gesellschaftsrecht?","a":"Die Richtlinie (EU) 2019/1151 soll den Einsatz digitaler Werkzeuge im Gesellschaftsrecht fördern: Online-Gründung von Kapitalgesellschaften, Online-Einreichung von Registeranmeldungen und Unterlagen, kostenloser Online-Zugang zu Registerinformationen und grenzüberschreitende Vernetzung der Register; Ziel ist Kosten- und Zeitersparnis für Unternehmen und mehr Transparenz. In Deutschland umgesetzt durch das DiRUG: Seit 1.8.2022 kann eine GmbH im notariellen Videoverfahren gegründet werden, die Beurkundungspflicht bleibt bestehen.","n":[]}],"b":["Was ist Sinn und Zweck der EU-Digitalisierungsrichtlinie?"],"u":false,"w":0.7},{"i":"erbst-pruefungsschema","f":"ErbSt/Bewertung","t":"ErbSt/SchenkSt: Prüfungsschema und Erwerbsumfang","n":14,"q":16,"k":{"Baden-Württemberg":4,"Düsseldorf":3,"Berlin":1,"Bayern-München":2,"Westfalen-Lippe":1,"Köln":1,"Unbekannt":1,"Hessen":1},"kq":{"Düsseldorf":3,"Bayern-München":2,"Westfalen-Lippe":1,"Köln":1,"Baden-Württemberg":6,"Unbekannt":1,"Berlin":1,"Hessen":1},"y":{"2023":6,"2024":3,"2025":5},"c":[{"f":"Ein Vater überträgt seinem Sohn unentgeltlich eine Immobilie im Wert von 2 Mio. €. Prüfen Sie die Schenkungsteuer nach dem Schema.","a":"Steuerbarkeit: freigebige Zuwendung § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (objektive Bereicherung, subjektiver Wille zur Unentgeltlichkeit). Persönliche Steuerpflicht § 2 ErbStG, Entstehung § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG mit Ausführung. Bewertung § 12 ErbStG i. V. m. BewG, Befreiungen §§ 13 ff., Steuerklasse I (§ 15), Freibetrag 400.000 € (§ 16), Steuersatz § 19 ErbStG (bei 1,6 Mio. € steuerpflichtigem Erwerb 19 %). Die Steuer steht den Ländern zu (Art. 106 Abs. 2 GG).","n":["§ 1 ErbStG","§ 7 ErbStG","§ 9 ErbStG","§ 15 ErbStG","§ 16 ErbStG","§ 19 ErbStG"]},{"f":"Welche Erwerbe von Todes wegen erfasst das ErbStG und wie wird der steuerpflichtige Erwerb ermittelt?","a":"Erwerb durch Erbanfall, Vermächtnis, geltend gemachten Pflichtteil, Schenkung auf den Todesfall, Verträge zugunsten Dritter (§ 3 ErbStG). Bereicherung = Vermögensanfall zu Steuerwerten abzüglich Nachlassverbindlichkeiten (§ 10 Abs. 1, 5 ErbStG), abzüglich sachlicher Befreiungen; steuerpflichtiger Erwerb = Bereicherung abzüglich Freibeträge (§§ 16, 17 ErbStG), abgerundet auf volle 100 €. Ein Vermächtnisnehmer (zum Beispiel Freundin) versteuert das Vermächtnis selbst (Steuerklasse III, 20.000 €), der Erbe zieht es als Nachlassverbindlichkeit ab.","n":["§ 3 ErbStG","§ 10 ErbStG"]},{"f":"Im Nachlass befinden sich Hausrat, 100 € Bargeld in einer Jackentasche und vom Erblasser nur geliehene Gegenstände. Was gehört zum Erwerb?","a":"Nur Vermögen, das dem Erblasser gehörte; geliehene Gegenstände sind an den Eigentümer herauszugeben und gehören nicht zum Nachlass. Hausrat ist in Steuerklasse I bis 41.000 € befreit, andere bewegliche körperliche Gegenstände bis 12.000 € (Steuerklassen II und III zusammen 12.000 €), § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Bargeld ist kein Hausrat und gehört stets zum steuerpflichtigen Erwerb.","n":["§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG"]},{"f":"Fall: Vater verkauft KG-Anteil an den Sohn, verzichtet kurz vor seinem Tod auf die Kaufpreisforderung. Was gehört zum Nachlass?","a":"Der Darlehens- beziehungsweise Forderungsverzicht ist eine freigebige Zuwendung zu Lebzeiten (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG); die Forderung ist damit erloschen und nicht mehr im Nachlass. Sie ist aber nach § 14 ErbStG mit späteren Erwerben vom selben Erblasser innerhalb von 10 Jahren zusammenzurechnen. Erben sind nach gesetzlicher Erbfolge Ehefrau und Kinder, sofern kein Testament vorliegt; zuerst Testament, Güterstand und Vorschenkungen erfragen.","n":["§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG","§ 14 ErbStG"]}],"b":["Wem steht die Erbschaftsteuer zu?","Wer ist Erbe und wie ist der Darlehensverzicht zu beurteilen?","Wem gehören die Gegenstände im Haus, wenn diese gegebenenfalls nur geliehen sind?","Fall nach BFH-Urteil vom 10.07.2024, II R 31/21: erbschaftsteuerliche Beurteilung?"],"u":false,"w":9.65,"typ":"dauer"},{"i":"erbst-steuerklassen-freibetraege","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Steuerklassen und persönliche Freibeträge","n":10,"q":13,"k":{"Düsseldorf":4,"Köln":2,"Bayern-München":1,"Hamburg":1,"Westfalen-Lippe":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Düsseldorf":5,"Köln":3,"Hamburg":2,"Westfalen-Lippe":1,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":2,"2024":3,"2025":4,"2026":1},"c":[{"f":"Nennen Sie die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG.","a":"Ehegatte/eingetragener Lebenspartner 500.000 €; Kinder, Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder 400.000 €; Enkel 200.000 €; übrige Personen der Steuerklasse I (zum Beispiel Eltern bei Erwerb von Todes wegen) 100.000 €; Steuerklasse II und III je 20.000 €. Bei beschränkter Steuerpflicht wird der Freibetrag nach § 16 Abs. 2 ErbStG anteilig gekürzt.","n":["§ 16 ErbStG"]},{"f":"Welche Steuerklasse und welcher Steuersatz gelten für Bruder, Neffe und Sohn des Erblassers?","a":"Sohn: Steuerklasse I, 400.000 €, Steuersätze 7 % bis 30 %. Bruder und Neffe: Steuerklasse II (§ 15 Abs. 1 ErbStG), Freibetrag 20.000 €, Steuersätze 15 % bis 43 %. Steuerklasse III (zum Beispiel Lebensgefährtin, Freunde): 20.000 €, 30 % beziehungsweise 50 % ab 6 Mio. €.","n":["§ 15 ErbStG","§ 19 ErbStG"]},{"f":"Wie werden ein Adoptivkind, ein Pflegekind und ein nicht anerkanntes leibliches Kind erbschaftsteuerlich behandelt?","a":"Adoptivkind: Kind im Sinne des § 15 ErbStG, Steuerklasse I, 400.000 €. Pflegekind: kein Kind im Rechtssinne, Steuerklasse III, 20.000 €. Leibliches Kind ohne Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft: zivilrechtlich kein Kind, daher Steuerklasse III; wird die Vaterschaft (auch nachträglich) festgestellt, wirkt dies zurück auf die Geburt und es gilt Steuerklasse I.","n":["§ 15 Abs. 1 ErbStG","§ 16 Abs. 1 ErbStG"],"xu":true},{"f":"Eine Frau überträgt ihr Einfamilienhaus auf ihren Lebensgefährten und behält sich ein lebenslanges Wohnrecht vor. Welche steuerlichen Folgen hat das?","a":"Freigebige Zuwendung unter Lebenden (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Lebensgefährten gehören zur Steuerklasse III (§ 15 Abs. 1 ErbStG), Freibetrag nur 20.000 € (§ 16 Abs. 1 Nr. 7 ErbStG), Steuersatz 30 % bis 6 Mio. € (§ 19 Abs. 1 ErbStG). Die Befreiung für das Familienheim gilt nur für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG). Bemessungsgrundlage: Grundbesitzwert abzüglich Kapitalwert des Wohnrechts. Grunderwerbsteuer: Die Schenkung ist befreit (§ 3 Nr. 2 S. 1 GrEStG), soweit aber das Wohnrecht bei der Schenkungsteuer abziehbar ist, fällt Grunderwerbsteuer auf dessen Wert an (§ 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG); eine personenbezogene Befreiung nach § 3 Nr. 4 oder Nr. 6 GrEStG gibt es für Lebensgefährten nicht.","n":["§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG","§§ 15, 16, 19 ErbStG","§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG","§ 3 Nr. 2 GrEStG"],"xu":true}],"b":["Nennen Sie die Freibeträge nach Verwandtschaftsverhältnis.","Welche Freibeträge und welche Steuerklasse gelten für den Erwerber?","Welchen Freibetrag haben Enkel, wenn die Eltern vorverstorben sind?","Welche Steuerklassen und Freibeträge gelten für Bruder und Sohn des Erblassers?"],"u":false,"w":7.6,"typ":"dauer"},{"i":"erbst-versorgungsfreibetrag","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Versorgungsfreibetrag und Hinterbliebenenbezüge","n":2,"q":2,"k":{"Düsseldorf":1,"Unbekannt":1},"kq":{"Düsseldorf":1,"Unbekannt":1},"y":{"2023":1,"2025":1},"c":[{"f":"Unterliegt die Witwenrente der Erbschaftsteuer und was ist der Versorgungsfreibetrag?","a":"Hinterbliebenenbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Beamtenversorgung beruhen auf Gesetz und sind nicht steuerbar; ebenso Hinterbliebenenbezüge aufgrund eines Arbeitsverhältnisses des Erblassers (Betriebsrente, auch beim nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer, R E 3.5 ErbStR). Steuerpflichtig nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG sind Bezüge aus privaten Verträgen zugunsten Dritter (zum Beispiel Lebens- oder Rentenversicherung) und Zusagen an einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer. Versorgungsfreibetrag § 17 ErbStG: Ehegatte 256.000 €, gekürzt um den Kapitalwert der nicht steuerbaren Versorgungsbezüge; Kinder je nach Alter 52.000 € bis 10.300 €. Er gilt nur bei Erwerb von Todes wegen.","n":["§ 17 ErbStG","§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG"]}],"b":["Welche Freibeträge und welcher besondere Versorgungsfreibetrag stehen dem Ehegatten zu?","Unterliegt die Witwenrente der Erbschaftsteuer? Erläutern Sie den Versorgungsfreibetrag."],"u":false,"w":1.4},{"i":"erbst-nachlassverbindlichkeiten","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Nachlassverbindlichkeiten § 10 Abs. 5 ErbStG","n":4,"q":6,"k":{"Baden-Württemberg":3,"Hessen":1},"kq":{"Baden-Württemberg":5,"Hessen":1},"y":{"2023":2,"2024":2},"c":[{"f":"Welche Nachlassverbindlichkeiten sind abziehbar? Sind Kosten einer Inventaraufnahme oder eines Wertgutachtens abziehbar?","a":"§ 10 Abs. 5 ErbStG: Nr. 1 Erblasserschulden, Nr. 2 Erbfallschulden (Vermächtnisse, Auflagen, geltend gemachte Pflichtteile), Nr. 3 Bestattungs-, Grabdenkmal- und Grabpflegekosten sowie Kosten der Abwicklung, Regelung, Verteilung des Nachlasses und der Erlangung des Erwerbs; ohne Nachweis Pauschbetrag 15.000 € für Erwerbe ab 1.1.2025 (Jahressteuergesetz 2024, zuvor 10.300 €), einmal je Erbfall. Inventaraufnahme und Gutachten zur Wertermittlung (zum Beispiel für § 198 BewG) sind Nachlassregelungskosten. Nicht abziehbar sind Kosten der Verwaltung des Nachlasses und die eigene Erbschaftsteuer.","n":["§ 10 Abs. 5 ErbStG","§ 10 Abs. 8 ErbStG"]},{"f":"Fall: Der Erblasser hat Schweizer Kapitalerträge nicht erklärt; die Erbin lässt durch einen Steuerberater nacherklären. Was ist abziehbar?","a":"Die festgesetzte Einkommensteuer einschließlich Hinterziehungszinsen für Zeiträume des Erblassers ist Erblasserschuld (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG), auch wenn sie erst nach dem Erbfall festgesetzt wird. Die Steuerberaterkosten für die von der Erbin veranlasste Berichtigungserklärung (Berichtigungspflicht als Gesamtrechtsnachfolgerin, § 153 Abs. 1 S. 2 AO) sind keine Erblasserschuld, aber als Nachlassregelungskosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG abziehbar, wenn sie in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb stehen (BFH 14.10.2020, II R 30/19; Verwaltung folgt, gleich lautende Erlasse 09.02.2022).","n":["§ 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG","§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG","§ 153 Abs. 1 S. 2 AO"]},{"f":"Ist die Einkommensteuer aus einer Betriebsaufgabe durch die Erben beziehungsweise ein Darlehen für ein befreites Familienheim abziehbar?","a":"Einkommensteuer aus einer Betriebsaufgabe, die erst die Erben verwirklichen, ist eigene Schuld der Erben und keine Nachlassverbindlichkeit. Schulden, die mit nach § 13 ErbStG befreitem Vermögen (zum Beispiel Familienheim) in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, sind nach § 10 Abs. 6 S. 1 ErbStG nicht abziehbar. Ein Verzicht auf die Befreiung ist nach § 13 Abs. 3 S. 2 ErbStG nur für Kulturgüter (Nr. 2, 3) vorgesehen.","n":["§ 10 Abs. 6 ErbStG","§ 13 Abs. 3 ErbStG"],"xu":true}],"b":["Wie können die Kosten für ein Gutachten erbschaftsteuerlich geltend gemacht werden?","Wie wird ein Darlehen für das steuerbefreite Familienheim im Nachlass berücksichtigt?","Fall: Im Nachlass unversteuerte Schweizer Sparbücher; StB erstellt Berichtigungserklärung. Sind die StB-Kosten Nachlassverbindlichkeiten?","Ist die durch die Betriebsaufgabe entstehende Steuer als Nachlassverbindlichkeit abziehbar, und wo sind Nachlassverbindlichkeiten geregelt?"],"u":false,"w":2.5},{"i":"erbst-persoenliche-steuerpflicht","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht § 2 ErbStG","n":11,"q":15,"k":{"Baden-Württemberg":4,"Hessen":1,"Thüringen":1,"Düsseldorf":4,"Bayern-München":1},"kq":{"Baden-Württemberg":6,"Thüringen":1,"Düsseldorf":6,"Hessen":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":3,"2024":3,"2025":4,"2026":1},"c":[{"f":"Wann besteht unbeschränkte und wann beschränkte Erbschaftsteuerpflicht?","a":"Unbeschränkt (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), wenn Erblasser/Schenker oder Erwerber Inländer ist: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland, deutsche Staatsangehörige bis 5 Jahre nach Wegzug (Nr. 1 Buchst. b), Auslandsbedienstete, Kapitalgesellschaften mit Sitz/Geschäftsleitung im Inland. Folge: gesamter Vermögensanfall weltweit. Beschränkt (Nr. 3): nur Inlandsvermögen nach § 121 BewG. Zusätzlich erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 4 AStG.","n":["§ 2 Abs. 1 ErbStG","§ 121 BewG","§ 4 AStG"]},{"f":"Fall: Ein deutscher Vater ist vor 4 Jahren ins Ausland verzogen und schenkt seinem im Ausland lebenden Sohn Vermögen. Besteht unbeschränkte Steuerpflicht?","a":"Ja. Als deutscher Staatsangehöriger, der sich nicht länger als 5 Jahre dauernd im Ausland aufhält, gilt der Vater als Inländer (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG). Es genügt, dass eine Partei Inländer ist, daher unterliegt der gesamte Erwerb des Sohnes der deutschen Schenkungsteuer. Nach 6 Jahren entfiele dies; dann nur beschränkte Steuerpflicht beziehungsweise gegebenenfalls § 4 AStG.","n":["§ 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG"]},{"f":"Abwandlung: Erblasser und Erbin leben im Ausland; Nachlass: Haus in Deutschland und Schweizer Sparbücher. Was ist steuerpflichtig?","a":"Nur beschränkte Steuerpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG). Steuerpflichtig ist nur Inlandsvermögen nach § 121 BewG: das inländische Grundstück ja; Bankguthaben (auch bei deutschen Banken) und ausländische Sparbücher nein. Freibetrag nach § 16 Abs. 2 ErbStG anteilig gekürzt; Schulden nur bei wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Inlandsvermögen abziehbar (§ 10 Abs. 6 S. 2 ErbStG).","n":["§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG","§ 121 BewG","§ 16 Abs. 2 ErbStG"]}],"b":["Wie wäre es bei beschränkter Steuerpflicht?","Welche Arten der Erbschaftsteuerpflicht gibt es?","Wann besteht unbeschränkte und wann beschränkte Steuerpflicht?","Abwandlung: Erbin wohnt im Ausland. Ändert sich die Steuerpflicht?"],"u":false,"w":8.15,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Besteuert wird das Welteinkommen","richtig":"Erfasst wird der gesamte Vermögensanfall (Weltvermögen); Welteinkommen ist ein Begriff der Einkommensteuer.","n":["§ 2 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG"]}]},{"i":"erbst-inlandsvermoegen","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Inlandsvermögen § 121 BewG","n":4,"q":4,"k":{"Hessen":1,"Thüringen":1,"Düsseldorf":2},"kq":{"Thüringen":1,"Düsseldorf":2,"Hessen":1},"y":{"2023":1,"2024":2,"2026":1},"c":[{"f":"Was gehört zum Inlandsvermögen nach § 121 BewG?","a":"Abschließender Katalog, unter anderem: inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundvermögen, inländisches Betriebsvermögen (Betriebsstätte/ständiger Vertreter im Inland), Anteile an inländischen Kapitalgesellschaften bei Beteiligung von mindestens 10 %, durch inländischen Grundbesitz gesicherte Forderungen, Nutzungsrechte an inländischem Grundvermögen. Nicht erfasst: Bankguthaben, Bargeld, Wertpapiere unter 10 %.","n":["§ 121 BewG"]}],"b":["Was ist Inlandsvermögen?","Was gehört im Fall zum Inlands- beziehungsweise Auslandsvermögen?","Wie ist die Steuerpflicht zu prüfen und wann liegt Inlandsvermögen vor?","Fall: Erblasser vererbt an Patenkind je 5 Mio. € Grundstücke und Geldvermögen in DE und Spanien: was ist Inlands- und Auslandsvermögen?"],"u":false,"w":2.95,"typ":"dauer"},{"i":"erbst-doppelbesteuerung-21","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Anrechnung ausländischer ErbSt § 21 und ErbSt-DBA","n":7,"q":12,"k":{"Düsseldorf":5,"Hessen":1,"Berlin":1},"kq":{"Düsseldorf":9,"Hessen":2,"Berlin":1},"y":{"2022":1,"2023":1,"2024":3,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Fall: Erblasser mit Wohnsitz in Deutschland vererbt Haus und Bankkonto in Spanien; Spanien setzt ErbSt fest. Was kann der Erbe tun?","a":"Unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland für den gesamten Erwerb. Mit Spanien besteht kein ErbSt-DBA, daher Anrechnung nach § 21 ErbStG auf Antrag: nur für Auslandsvermögen im Sinne des § 121 BewG (spiegelbildlich), also das spanische Haus, nicht das Bankkonto. Anrechnung höchstens bis zur anteilig auf das Auslandsvermögen entfallenden deutschen Steuer; ausländische Steuer muss der deutschen entsprechen und binnen 5 Jahren entstanden sein. Insoweit bleibt eine Doppelbesteuerung möglich.","n":["§ 21 ErbStG","§ 121 BewG"]},{"f":"Mit welchen Staaten hat Deutschland Erbschaftsteuer-DBA?","a":"Dänemark, Frankreich, Griechenland (nur bewegliches Nachlassvermögen), Schweden, Schweiz (nur Erbschaften, nicht Schenkungen) und USA. Das DBA mit Österreich ist seit 2008 außer Kraft. Die DBA verteilen das Besteuerungsrecht (Grundvermögen meist Belegenheitsstaat) und regeln Anrechnung oder Freistellung; § 21 Abs. 4 ErbStG: DBA geht vor, Anrechnung nur nach DBA.","n":["§ 21 Abs. 4 ErbStG","§ 2 AO"]},{"f":"Wie bauen Sie einen Erbfall mit Auslandsbezug strukturiert auf?","a":"1. Persönliche Steuerpflicht (Inländereigenschaft Erblasser/Erwerber, § 2 ErbStG). 2. Umfang: Welt- oder Inlandsvermögen. 3. Bewertung (§ 12 ErbStG, Auslandsgrundbesitz mit gemeinem Wert, § 12 Abs. 7 ErbStG i. V. m. § 31 BewG). 4. Befreiungen, Freibeträge, Steuerklasse. 5. Vermeidung der Doppelbesteuerung: DBA prüfen, sonst § 21 ErbStG. Zu erfragen: Wohnsitze, Staatsangehörigkeit, Belegenheit und Nutzung der Immobilien, ausländische Steuerfestsetzung.","n":["§ 2 ErbStG","§ 21 ErbStG","§ 31 BewG"]}],"b":["Kann es tatsächlich zur Doppelbesteuerung kommen?","Wie wird ausländische Erbschaftsteuer angerechnet?","Welche Steuer fällt bei ausländischem Vermögen an?","Wie wird eine Doppelbesteuerung bei der Schenkungsteuer vermieden?"],"u":false,"w":4.95,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Anrechnung für jedes Auslandsvermögen oder über ein ErbSt-DBA mit jedem Staat","richtig":"Es gibt nur wenige ErbSt-DBA; bei inländischem Erblasser gilt als Auslandsvermögen nur Vermögen der Art des § 121 BewG.","n":["§ 21 ErbStG","§ 121 BewG"]}]},{"i":"erbst-berliner-testament-pflichtteil","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Berliner Testament und Pflichtteil","n":7,"q":11,"k":{"Bayern-München":4,"Schleswig-Holstein":1,"Unbekannt":1,"Brandenburg":1},"kq":{"Bayern-München":5,"Schleswig-Holstein":1,"Unbekannt":3,"Brandenburg":2},"y":{"2023":1,"2024":4,"2025":2},"c":[{"f":"Ehepaar mit zwei Kindern plant ein Berliner Testament. Welche erbschaftsteuerlichen Nachteile hat es?","a":"Beim ersten Erbfall erbt nur der Ehegatte; die Freibeträge der Kinder gegenüber dem Erstversterbenden (je 400.000 €) bleiben ungenutzt. Das Vermögen wird zweimal besteuert, beim Schlusserben höher wegen Kumulation und Progression. Abhilfe: Vermächtnisse an Kinder bereits beim ersten Erbfall, Geltendmachung von Pflichtteilen (auch gegen Abfindung), Ausschlagung durch den Ehegatten gegen Abfindung (§ 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG), lebzeitige Schenkungen, Güterstandsschaukel.","n":["§ 15 Abs. 3 ErbStG","§ 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG","§ 6 Abs. 4 ErbStG"]},{"f":"Wie wird ein geltend gemachter Pflichtteil beim Pflichtteilsberechtigten und beim Erben behandelt?","a":"Pflichtteilsberechtigter: Erwerb von Todes wegen erst mit Geltendmachung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG), bewertet mit dem Nennwert der Geldforderung. Erbe (zum Beispiel Ehefrau): Abzug als Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG. Wird der Pflichtteil erst nach Bestandskraft des Bescheids geltend gemacht, ist der Bescheid des Erben nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO zu ändern (rückwirkendes Ereignis).","n":["§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG","§ 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG","§ 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG","§ 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO"]},{"f":"Fall: Ein pflichtteilsberechtigter Sohn stirbt, ohne den Pflichtteil geltend gemacht zu haben; seine Tochter erbt. Folgen und wie hätte man vorbeugen können?","a":"Der Pflichtteilsanspruch ist vererblich und gehört zum Nachlass des Sohnes; die Enkelin erwirbt ihn als Kind des Erblassers (Steuerklasse I, 400.000 €). Macht sie ihn geltend, ist er bei ihr zu versteuern und beim Verpflichteten abziehbar. Vorbeugend: Freibeträge der Söhne durch lebzeitige Übertragungen oder Vermächtnisse beim ersten Erbfall nutzen statt reinem Berliner Testament. Einzelheiten der Zurechnung (Erwerb vom Sohn oder vom ursprünglichen Erblasser) im Einzelfall prüfen.","n":["§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG","§ 16 ErbStG"]}],"b":["Wie wirkt ein geltend gemachter Pflichtteil bei der Ehefrau?","Wie hätte man diese Steuerbelastung im Voraus vermeiden können?","Fall Berliner Testament: Welche Gestaltungslösung bietet sich an?","Ist das Berliner Testament steuerlich sinnvoll? Vor- und Nachteile?"],"u":true,"w":5.05,"typ":"dauer"},{"i":"erbst-gueterstandsschaukel-zugewinn","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Güterstandsschaukel und Zugewinnausgleich § 5 ErbStG","n":8,"q":10,"k":{"Düsseldorf":3,"Bayern-Nürnberg":1,"Hamburg":1,"Brandenburg":1,"Westfalen-Lippe":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Düsseldorf":5,"Bayern-Nürnberg":1,"Westfalen-Lippe":1,"Brandenburg":1,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2022":1,"2023":3,"2025":3,"2026":1},"c":[{"f":"Was ist eine Güterstandsschaukel und wie wird sie steuerlich behandelt?","a":"Ehegatten in Zugewinngemeinschaft vereinbaren durch notariellen Ehevertrag Gütertrennung. Die entstehende Zugewinnausgleichsforderung (§ 1378 BGB) ist kein steuerbarer Erwerb (§ 5 Abs. 2 ErbStG), da sie auf Gesetz beruht. Anschließend kann wieder Zugewinngemeinschaft vereinbart werden. Vorteile: steuerfreie Vermögensverlagerung ohne Verbrauch des Freibetrags; Risiko: Übertragung von Wirtschaftsgütern an Erfüllungs statt ist ertragsteuerlich eine Veräußerung (zum Beispiel § 23 EStG).","n":["§ 5 Abs. 2 ErbStG","§ 1378 BGB"]},{"f":"Wie wird der Zugewinnausgleich im Todesfall behandelt und wie wirken steuerbefreites Vermögen auf die Ausgleichsforderung?","a":"Erbrechtliche Lösung: Steuerfrei bleibt der Betrag, den der Ehegatte als Ausgleichsforderung hätte geltend machen können (fiktive Ausgleichsforderung, § 5 Abs. 1 ErbStG); rückwirkende Vereinbarungen bleiben hier unberücksichtigt (§ 5 Abs. 1 S. 4 ErbStG). Die Forderung wird im Verhältnis Steuerwert zu Verkehrswert des Nachlasses gekürzt; nach § 13a ErbStG befreites Vermögen mindert den Steuerwert anteilig (§ 5 Abs. 1 S. 5, 6 ErbStG). Güterrechtliche Lösung (Ausschlagung, tatsächlicher Ausgleich) fällt unter § 5 Abs. 2 ErbStG.","n":["§ 5 Abs. 1 ErbStG","§ 5 Abs. 2 ErbStG"]},{"f":"Ein Ehegatte hat dem anderen vor 13 Jahren ein Depot geschenkt, ohne Anzeige. Welche Gestaltung kommt nachträglich in Betracht?","a":"Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Ehevertrag (Güterstandsschaukel); die entstehende Ausgleichsforderung kann mit der früheren Zuwendung verrechnet werden, da Vorausempfänge nach § 1380 BGB auf die Ausgleichsforderung angerechnet werden. Damit entfällt nach § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG die Schenkungsteuer rückwirkend, soweit die Zuwendung angerechnet wird.","n":["§ 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG","§ 1380 BGB"]}],"b":["Was ist die Güterstandsschaukel?","Erläutern Sie die Güterstandsschaukel zivil- und steuerrechtlich.","Welche Gestaltung kommt im Depot-Fall zur Vermeidung der Steuer in Betracht?","Wie wird der Zugewinnausgleich erbschaft- und schenkungsteuerlich behandelt?"],"u":false,"w":5.65,"typ":"dauer"},{"i":"erbst-familienheim-ehegatten","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Familienheim unter Lebenden § 13 Abs. 1 Nr. 4a","n":6,"q":9,"k":{"Düsseldorf":1,"Schleswig-Holstein":1,"Hessen":1,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-München":2,"Baden-Württemberg":4,"Düsseldorf":1,"Hessen":1},"y":{"2022":1,"2024":2,"2025":3},"c":[{"f":"Ein Ehemann will seiner Ehefrau die Hälfte des selbstbewohnten Hauses schenken. Fällt Schenkungsteuer an?","a":"Nein. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG befreit die lebzeitige Zuwendung von Eigentum oder Miteigentum an einem im Inland, EU- oder EWR-Staat belegenen, zu eigenen Wohnzwecken genutzten Familienheim an den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner. Keine Wertgrenze, keine Flächengrenze, keine Behaltens- oder Selbstnutzungsfrist; auch Tilgung von Darlehen oder Herstellungskosten ist begünstigt. Die Befreiung kann mehrfach genutzt werden.","n":["§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG"]},{"f":"Warum ist beim Familienheim die Schenkung oft günstiger als der Erwerb von Todes wegen, und gilt die Befreiung auch für Kinder?","a":"Bei Schenkung (Nr. 4a) gibt es keine Nachnutzungspflicht; bei Erwerb von Todes wegen (Nr. 4b) muss der Ehegatte 10 Jahre selbst nutzen. Kinder sind nur beim Erwerb von Todes wegen begünstigt (Nr. 4c, 200 m²-Grenze); eine lebzeitige Übertragung an Kinder ist nicht befreit. Gestaltung: Familienheim an Ehegatten schenken, Umzug in ein anderes Objekt (zum Beispiel Ferienhaus als neuer Lebensmittelpunkt) und erneute Schenkung; Gesamtplan- und Missbrauchsrisiko beachten.","n":["§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG","§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG"]}],"b":["Wie kann ein Ehegatte dem anderen steuerfrei etwas zuwenden?","Warum ist beim Familienheim Schenken oft günstiger als Vererben?","Familienheim: Schenkung an Ehegatten begünstigt: auch Schenkung an Kinder möglich?","Fall: Ehemann schenkt hälftige selbstbewohnte Villa an Ehefrau; Erbfall an Ehefrau; dann an Sohn, der einzieht. Steuerbefreiung Familienheim?"],"u":false,"w":4.4,"typ":"dauer"},{"i":"erbst-familienheim-todesfall","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Familienheim von Todes wegen § 13 Abs. 1 Nr. 4b, 4c","n":9,"q":10,"k":{"Thüringen":1,"Köln":1,"Hessen":2,"Baden-Württemberg":1,"Düsseldorf":1,"Westfalen-Lippe":1,"Bayern-München":2},"kq":{"Thüringen":1,"Köln":1,"Hessen":2,"Baden-Württemberg":1,"Düsseldorf":2,"Westfalen-Lippe":1,"Bayern-München":2},"y":{"2024":6,"2025":1,"2026":2},"c":[{"f":"Welche Voraussetzungen hat die Steuerbefreiung für das Familienheim beim Erwerb von Todes wegen?","a":"Erblasser hat bis zum Tod selbst zu Wohnzwecken genutzt oder war aus zwingenden Gründen (zum Beispiel Pflegebedürftigkeit) gehindert. Erwerber nutzt unverzüglich (regelmäßig binnen 6 Monaten) selbst und 10 Jahre lang. Ehegatte (Nr. 4b): ohne Flächengrenze; Kinder und Kinder verstorbener Kinder (Nr. 4c): bis 200 m² Wohnfläche, darüber anteilig. Aufgabe der Selbstnutzung innerhalb von 10 Jahren ohne zwingende Gründe führt rückwirkend zum Wegfall.","n":["§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG","§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG"]},{"f":"Die Witwe überträgt das geerbte Familienheim innerhalb von 10 Jahren unter Vorbehalt eines Wohnrechts auf ihre Tochter. Bleibt die Befreiung?","a":"Nein. Nach BFH-Rechtsprechung entfällt die Befreiung rückwirkend, wenn der Erwerber das Eigentum innerhalb von 10 Jahren auf einen Dritten überträgt, auch wenn er aufgrund eines Wohnrechts weiter selbst darin wohnt. Begünstigt ist die Selbstnutzung als Eigentümer.","n":["§ 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG"]},{"f":"Kinder erben hälftig das Haus der Mutter; nur ein Kind will einziehen. Was ist zu prüfen?","a":"Wohnfläche (200 m²-Grenze), Einzugsabsicht und unverzüglicher Einzug, 10-jährige Selbstnutzung. Nur das selbst nutzende Kind ist begünstigt. Erhält es das Haus bei der Erbauseinandersetzung beziehungsweise aufgrund Teilungsanordnung, geht die Befreiung auf es über (Begünstigungstransfer); das weichende Kind verliert sie. Pflegebedingter Auszug beider Ehegatten ins Pflegeheim ist für den Erblasser ein zwingender Grund.","n":["§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG"]}],"b":["Wann ist ein Familienheim begünstigt?","Welche Voraussetzungen hat die Steuerbefreiung für das Familienheim?","Greift die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG und ist die Wohnfläche relevant?","Abwandlung: Ehefrau schenkt die Villa dem Sohn unter Wohnrechtsvorbehalt. Schädlich für die Befreiung?"],"u":false,"w":7.05,"typ":"dauer"},{"i":"erbst-13d-wohnimmobilien","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Zu Wohnzwecken vermietete Grundstücke § 13d ErbStG","n":7,"q":7,"k":{"Thüringen":1,"Baden-Württemberg":3,"Düsseldorf":2,"Unbekannt":1},"kq":{"Thüringen":1,"Baden-Württemberg":3,"Düsseldorf":2,"Unbekannt":1},"y":{"2024":3,"2025":4},"c":[{"f":"Erläutern Sie die Begünstigung nach § 13d ErbStG.","a":"Zu Wohnzwecken vermietete bebaute Grundstücke im Inland, EU oder EWR, die nicht zum begünstigten Betriebsvermögen nach § 13a ErbStG gehören, werden nur mit 90 % angesetzt (Befreiung 10 %). Keine Behaltensfrist; ausgeschlossen bei Weitergabeverpflichtung (Vermächtnis, Teilungsanordnung). Damit zusammenhängende Schulden nur zu 90 % abziehbar (§ 10 Abs. 6 ErbStG). Ergänzend Stundung bis zu 10 Jahre nach § 28 Abs. 3 ErbStG.","n":["§ 13d ErbStG","§ 28 Abs. 3 ErbStG","§ 10 Abs. 6 ErbStG"]},{"f":"Eine Mutter will ein vermietetes Grundstück (5 Mio. €) und Geld (5 Mio. €) gerecht auf zwei Kinder verteilen. Gestaltung?","a":"Grundstück an ein Kind, an das andere Geld mit der Auflage, damit ein bestimmtes Grundstück zu erwerben (mittelbare Grundstücksschenkung, R E 7.3 ErbStR): Bewertung dann mit dem Grundbesitzwert statt dem Geldbetrag, bei Wohnvermietung zusätzlich § 13d ErbStG. Freibeträge (400.000 € je Kind und 10-Jahres-Zeitraum) nutzen.","n":["§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG","§ 13d ErbStG"]}],"b":["Wie werden Mietwohngrundstücke begünstigt?","Gibt es Steuerbefreiungen für den Grundbesitz?","Erläutern Sie die Steuerbefreiung nach § 13d ErbStG.","Welche weiteren Begünstigungsvorschriften für Immobilien gibt es im ErbStG?"],"u":false,"w":5.5},{"i":"erbst-ehegattenzuwendung-konto","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Unbenannte Zuwendung und Gemeinschaftskonto","n":2,"q":2,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Bayern-München":1,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Fällt eine unbenannte Zuwendung unter Ehegatten unter das ErbStG? Wie ist eine Einzahlung auf ein Oder-Konto zu beurteilen?","a":"Unbenannte (ehebedingte) Zuwendungen sind zivilrechtlich keine Schenkung, aber objektiv unentgeltlich und daher freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Beim Oder-Konto sind die Ehegatten Gesamtgläubiger (§ 428 BGB), im Innenverhältnis im Zweifel zu gleichen Anteilen berechtigt (§ 430 BGB). Eine Schenkung an den anderen Ehegatten liegt nur vor, soweit er im Innenverhältnis tatsächlich frei verfügen darf; die Feststellungslast trägt das Finanzamt.","n":["§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG","§ 428 BGB","§ 430 BGB"]}],"b":["Fällt eine unbenannte Zuwendung unter Ehegatten unter das ErbStG?","Fall: Ehemann verkauft Beteiligung, Erlös geht auf gemeinsames Oder-Konto. Liegt eine Schenkung an die Ehefrau vor?"],"u":false,"w":1.55},{"i":"erbst-anzeige-erklaerung-frist","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Anzeige-, Erklärungspflichten und Festsetzungsfrist","n":6,"q":6,"k":{"Düsseldorf":3,"Bayern-München":2,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Düsseldorf":3,"Bayern-München":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2022":1,"2023":1,"2025":3,"2026":1},"c":[{"f":"Welche Anzeige- und Erklärungspflichten bestehen bei Erbschaft und Schenkung?","a":"Anzeige binnen 3 Monaten durch den Erwerber, bei Schenkung auch durch den Schenker (§ 30 Abs. 1, 2 ErbStG). Entfällt bei eröffneter notarieller oder gerichtlicher Verfügung von Todes wegen, wenn das Verhältnis zweifelsfrei ist, nicht aber bei Grundbesitz, Betriebsvermögen, nicht börsennotierten Anteilen an Kapitalgesellschaften und Auslandsvermögen (§ 30 Abs. 3 ErbStG). Erklärung nur auf Aufforderung des Finanzamts (§ 31 ErbStG). Daneben Anzeigepflichten von Banken, Gerichten und Notaren (§§ 33, 34 ErbStG).","n":["§ 30 ErbStG","§ 31 ErbStG","§ 33 ErbStG","§ 34 ErbStG"]},{"f":"Eine Schenkung wurde nicht angezeigt und nach 13 Jahren entdeckt. Ist die Festsetzungsfrist abgelaufen?","a":"Nein. Anlaufhemmung nach § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO: Bei Schenkungen beginnt die Frist nicht vor Ablauf des Jahres, in dem der Schenker gestorben ist oder das Finanzamt Kenntnis erlangt hat. Zudem § 170 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO wegen unterlassener Anzeige. Bei vorsätzlicher Nichtanzeige Steuerhinterziehung, Festsetzungsfrist 10 Jahre (§ 169 Abs. 2 S. 2 AO).","n":["§ 170 Abs. 5 Nr. 2 AO","§ 169 Abs. 2 S. 2 AO"]}],"b":["Welche Erklärungs- beziehungsweise Anzeigepflichten bestehen bei Schenkung und Erbschaft?","Fall: Witwe erbt Einfamilienhaus (220 qm) per Testament. Besteht eine Anzeigepflicht?","Wer muss eine Schenkungsteuererklärung abgeben und muss jede Schenkung angezeigt werden?","Fall (Forts.): Muss der Sohn eine Erbschaftsteuererklärung abgeben und hat er Anzeigepflichten?"],"u":false,"w":4.55,"typ":"dauer"},{"i":"erbst-kettenschenkung","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Kettenschenkung und Weiterschenkung","n":4,"q":5,"k":{"Düsseldorf":1,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Düsseldorf":1,"Bayern-München":2,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Die Mutter schenkt dem Vater Vermögen mit der Auflage, es an die Tochter weiterzuschenken. Steuerliche Folge?","a":"Kettenschenkung: Ist der Zwischenerwerber zur Weitergabe verpflichtet und hat keine eigene Entscheidungsfreiheit, wird er nicht bereichert; es liegt eine Zuwendung Mutter an Tochter vor (Steuerklasse I, Freibetrag 400.000 € nur einmal je 10 Jahre). Anerkannt wird die Weiterschenkung nur, wenn der Zwischenerwerber frei entscheiden kann; Indizien sind zeitlicher Abstand, getrennte Urkunden, keine Auflage.","n":["§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG","§ 42 AO"]},{"f":"Was ist eine Schenkung unter Auflage und wie unterscheidet sie sich von der Kettenschenkung?","a":"Schenkung unter Auflage (§ 525 BGB): Der Beschenkte muss eine Leistung erbringen (Leistungs-, Nutzungs- oder Duldungsauflage). Bereicherung = Steuerwert der Zuwendung abzüglich Steuerwert der Auflage (R E 7.4 ErbStR); die Auflage zugunsten eines Dritten ist bei diesem eine Zuwendung des Schenkers (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Bei der Kettenschenkung fehlt dem Zwischenerwerber jede eigene Bereicherung.","n":["§ 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG","§ 525 BGB"]}],"b":["Was sind Kettenschenkung und Schenkung unter Auflage?","Freibetrag verbraucht; Mutter schenkt an Vater mit Auflage der Weiterschenkung an Tochter. Folge?","Fall: Immobilie 800 T€, Ehefrau und 2 Kinder, nur Tochter soll erben: wie vermeidet man Erbschaftsteuer bei der Tochter?","Schenkung über die Ehefrau an den Sohn: Kettenschenkung"],"u":false,"w":2.95,"typ":"dauer"},{"i":"erbst-gemischte-schenkung-auflage","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Gemischte Schenkung und Schenkung unter Nutzungsvorbehalt","n":6,"q":6,"k":{"Baden-Württemberg":2,"Bayern-München":2,"Köln":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Baden-Württemberg":2,"Bayern-München":2,"Düsseldorf":1,"Köln":1},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":3},"c":[{"f":"Was ist eine gemischte Schenkung und wie wird die Bereicherung ermittelt?","a":"Teilentgeltliches Geschäft: Leistung und Gegenleistung stehen in einem Missverhältnis, die Parteien sind sich über die teilweise Unentgeltlichkeit einig. Bereicherung = Steuerwert der Leistung des Schenkers abzüglich Gegenleistung, Leistungs-, Nutzungs- und Duldungsauflagen mit ihrem Wert (R E 7.4 ErbStR). Ertragsteuerlich: Aufteilung in entgeltlichen und unentgeltlichen Teil (Trennungstheorie im Privatvermögen).","n":["§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG"]},{"f":"Eine kinderlose Tante überträgt ihrem Neffen eine Eigentumswohnung unter Vorbehalt eines Wohnrechts beziehungsweise Nießbrauchs. Würdigung?","a":"Schenkung unter Nutzungsauflage, Steuerklasse II, Freibetrag 20.000 €, Steuersätze 15 % bis 43 %. Der Kapitalwert des Wohnrechts beziehungsweise Nießbrauchs (§§ 14 bis 16 BewG) mindert die Bereicherung; seit 2009 ist § 25 ErbStG aufgehoben, Vorbehaltsnutzungen sind voll abziehbar. Stirbt der Berechtigte früh, wird nach § 14 Abs. 2 BewG berichtigt.","n":["§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG","§ 14 BewG","§ 15 ErbStG"]}],"b":["Wie wird eine gemischte Schenkung behandelt?","Was ist eine gemischte Schenkung und wie wird sie behandelt?","Fall gemischte Schenkung mit Nießbrauch: Wie ermittelt sich die Bereicherung?","Fall: Kinderlose Tante überträgt Eigentumswohnung an Neffen unter Vorbehalt eines Wohnrechts. Steuerliche Würdigung?"],"u":false,"w":4.5,"typ":"dauer"},{"i":"bewg-nutzungsrechte","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Bewertung von Nießbrauch und Wohnrecht §§ 13 bis 16 BewG","n":6,"q":8,"k":{"Köln":2,"Bayern-München":3,"Unbekannt":1},"kq":{"Köln":2,"Bayern-München":5,"Unbekannt":1},"y":{"2023":1,"2024":3,"2025":2},"c":[{"f":"Wie wird ein lebenslanger Vorbehaltsnießbrauch an einem Grundstück bewertet?","a":"Kapitalwert = Jahreswert × Vervielfältiger nach § 14 Abs. 1 BewG (Sterbetafel, jährliche BMF-Tabelle, Abzinsung 5,5 %). Jahreswert = übliche Nettomiete abzüglich vom Nießbraucher getragener Kosten, begrenzt nach § 16 BewG auf Wert des Wirtschaftsguts geteilt durch 18,6. Bei Wohnrecht entsprechend mit dem Mietwert der Räume. Berichtigung bei vorzeitigem Tod nach § 14 Abs. 2 BewG.","n":["§ 14 BewG","§ 15 BewG","§ 16 BewG"]}],"b":["Wie ist das Wohnrecht zu bewerten?","Welche Art von Nießbrauch liegt vor?","Wie wird das Wohnrecht bewertet?","Bewertung des Nießbrauchs an einer Beteiligung"],"u":false,"w":4.35},{"i":"erbst-freibetraege-nutzen-14","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Freibeträge nutzen: § 14 ErbStG und Gelegenheitsgeschenke","n":2,"q":3,"k":{"Bayern-München":2},"kq":{"Bayern-München":3},"y":{"2023":1,"2024":1},"c":[{"f":"Ein vermögender Mandant will seinem Sohn möglichst steuerfrei Vermögen zuwenden. Was raten Sie?","a":"Freibetrag von 400.000 € alle 10 Jahre nutzen; Erwerbe innerhalb von 10 Jahren werden nach § 14 ErbStG zusammengerechnet. Früh beginnen, Teilschenkungen in 10-Jahres-Abständen, Begünstigungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a, § 13a, § 13d ErbStG) nutzen. Steuerfrei sind übliche Gelegenheitsgeschenke (§ 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG), deren Üblichkeit sich nach Anlass, Vermögensverhältnissen des Schenkers und Verkehrsauffassung richtet; ebenso Unterhaltsleistungen (§ 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG).","n":["§ 14 ErbStG","§ 13 Abs. 1 Nr. 14 ErbStG","§ 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG"]}],"b":["Was ist ein übliches Gelegenheitsgeschenk?","Wie lässt sich die Schenkungsteuer reduzieren?"],"u":false,"w":1.25},{"i":"erbst-mehrfacher-erwerb-27","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Mehrfacher Erwerb desselben Vermögens § 27 ErbStG","n":1,"q":1,"k":{"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":1},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Das Mehrfamilienhaus hatte der Vater 3 Jahre vor seinem Tod von seiner Ehefrau geerbt. Gibt es eine Begünstigung für die Kinder?","a":"Ja, § 27 ErbStG: Erwerb durch Personen der Steuerklasse I, das Vermögen war innerhalb der letzten 10 Jahre bereits von Personen dieser Steuerklasse erworben und versteuert worden. Ermäßigung der auf dieses Vermögen entfallenden Steuer gestaffelt von 50 % (bis 1 Jahr) bis 10 % (8 bis 10 Jahre); bei 2 bis 3 Jahren 40 %, bei 3 bis 4 Jahren 35 %. Begrenzung auf den Betrag, der sich aus der Vorsteuer ergibt (§ 27 Abs. 3 ErbStG).","n":["§ 27 ErbStG"]}],"b":["Das MFH hatte der Vater 3 Jahre zuvor von seiner Ehefrau geerbt. Gibt es eine Begünstigung?"],"u":false,"w":0.85},{"i":"erbst-13a-13b-ueberblick","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Verschonung Betriebsvermögen §§ 13a, 13b: Überblick","n":6,"q":8,"k":{"Baden-Württemberg":1,"Düsseldorf":3,"Schleswig-Holstein":1,"Westfalen-Lippe":1},"kq":{"Schleswig-Holstein":2,"Westfalen-Lippe":1,"Düsseldorf":4,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":2,"2024":3,"2025":1},"c":[{"f":"Erläutern Sie die Verschonung nach §§ 13a, 13b ErbStG.","a":"Begünstigtes Vermögen (§ 13b Abs. 1: LuF, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften über 25 %) abzüglich Nettoverwaltungsvermögen (über 10 % Unschädlichkeitsgrenze). Regelverschonung 85 %: Behaltensfrist 5 Jahre, Lohnsumme 400 %. Optionsverschonung 100 % (§ 13a Abs. 10): Verwaltungsvermögen höchstens 20 %, 7 Jahre, Lohnsumme 700 %. Lohnsummenstaffel bei 6 bis 15 Beschäftigten; unter 6 Beschäftigten keine Lohnsummenprüfung. Bei Verwaltungsvermögen ab 90 % keine Begünstigung (§ 13b Abs. 2 S. 2).","n":["§ 13a ErbStG","§ 13b ErbStG"]},{"f":"Was ist der Abzugsbetrag von 150.000 € und wie oft kann er genutzt werden?","a":"Bei Regelverschonung bleibt der nicht verschonte 15 %-Teil bis 150.000 € steuerfrei (§ 13a Abs. 2 ErbStG). Der Abzugsbetrag verringert sich um 50 % des 150.000 € übersteigenden Betrags und entfällt bei 450.000 €. Er kann für Erwerbe von derselben Person nur einmal innerhalb von 10 Jahren genutzt werden.","n":["§ 13a Abs. 2 ErbStG"]},{"f":"Fall: Kinder erhalten einen Mitunternehmeranteil per Vermächtnis, die Ehefrau ist Alleinerbin. Wer erhält die Verschonung und wie wird bewertet?","a":"Begünstigt ist, wer das Vermögen letztlich erhält; muss der Erbe das Betriebsvermögen aufgrund Vermächtnisses weitergeben, geht die Begünstigung auf den Vermächtnisnehmer über (Begünstigungstransfer, § 13a Abs. 5 ErbStG). Bewertung des Anteils: gemeiner Wert des Betriebsvermögens (§ 109 Abs. 2, § 11 Abs. 2 BewG), Aufteilung nach § 97 Abs. 1a BewG (Kapitalkonten vorab, Rest nach Gewinnverteilungsschlüssel, Sonderbetriebsvermögen gesondert).","n":["§ 13a Abs. 5 ErbStG","§ 97 Abs. 1a BewG","§ 109 BewG"]},{"f":"Ein begünstigter KG-Anteil wird kurz nach dem Erbfall von der Erbengemeinschaft übertragen. Folge?","a":"Veräußerung oder Übertragung innerhalb der Behaltensfrist (5 beziehungsweise 7 Jahre) führt zum zeitanteiligen Wegfall des Verschonungsabschlags (§ 13a Abs. 6 ErbStG); Ausnahme: Reinvestition des Erlöses innerhalb von 6 Monaten. Unentgeltliche Übertragungen im Rahmen der Erbauseinandersetzung auf einen Miterben sind über den Begünstigungstransfer unschädlich.","n":["§ 13a Abs. 6 ErbStG"]}],"b":["Erläutern Sie die Begünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG.","Erläutern Sie die Steuerbefreiung nach §§ 13a, 13b ErbStG.","Was ist der Abzugsbetrag von 150.000 € und wie oft kann er genutzt werden?","Erhalten die Mutter oder die Kinder die Begünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG?"],"u":false,"w":4.05,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Gänzlich steuerfrei","richtig":"Begünstigtes Vermögen: Regelverschonung 85 %, Optionsverschonung 100 % nur auf Antrag und unter Voraussetzungen.","n":["§ 13a ErbStG","§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG"]}]},{"i":"erbst-verwaltungsvermoegen","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Verwaltungsvermögen und Finanzmittel § 13b Abs. 4","n":7,"q":10,"k":{"Düsseldorf":4,"Baden-Württemberg":2,"Westfalen-Lippe":1},"kq":{"Düsseldorf":7,"Westfalen-Lippe":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2022":2,"2023":2,"2024":2,"2025":1},"c":[{"f":"Was gehört zum Verwaltungsvermögen nach § 13b Abs. 4 ErbStG?","a":"Nr. 1 Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke (Rückausnahmen unter anderem Betriebsaufspaltung, Sonderbetriebsvermögen, Betriebsverpachtung an den Nachfolger, Wohnungsunternehmen); Nr. 2 Anteile an Kapitalgesellschaften bis 25 %; Nr. 3 Kunstgegenstände, Yachten, Oldtimer u. Ä.; Nr. 4 Wertpapiere; Nr. 5 Finanzmittel (Zahlungsmittel, Geschäftsguthaben, Geld- und andere Forderungen) nach Schuldenabzug, soweit sie 15 % des Unternehmenswerts übersteigen. Junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel (unter 2 Jahre) sind nie begünstigt.","n":["§ 13b Abs. 4 ErbStG"]},{"f":"Lassen sich vermietete Immobilien begünstigt über eine GmbH & Co. KG übertragen?","a":"Grundsätzlich nein: an Dritte vermietete Grundstücke bleiben Verwaltungsvermögen, auch in einer gewerblich geprägten KG. Ausnahme Wohnungsunternehmen (§ 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. d ErbStG): Hauptzweck Vermietung eigener Wohnungen, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb erforderlich (Verwaltung: Indiz ab etwa 300 Wohnungen). Einbringung in eine Kapitalgesellschaft löst Grunderwerbsteuer aus; Einbringung in eine Personengesellschaft ist nach §§ 5, 6 GrEStG begünstigt, aber Behaltensfristen beachten.","n":["§ 13b Abs. 4 Nr. 1 ErbStG","§ 5 GrEStG"]},{"f":"Welche gesonderten Feststellungen ergehen bei einem Mitunternehmeranteil nach § 13b Abs. 10 ErbStG?","a":"Neben dem Wert des Betriebsvermögens (§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BewG) werden die Summen der gemeinen Werte festgestellt von: Finanzmitteln, jungen Finanzmitteln, Verwaltungsvermögen, jungem Verwaltungsvermögen und Schulden. Zuständig ist das Betriebs- beziehungsweise Feststellungsfinanzamt; die Werte sind für das Erbschaftsteuerfinanzamt bindend.","n":["§ 13b Abs. 10 ErbStG","§ 151 BewG"]},{"f":"Wie wirken Forderungen eines Gesellschafters gegen die KG (Sonderbetriebsvermögen) und Forderungen aus dem laufenden Geschäft bei der Verwaltungsvermögensprüfung?","a":"Forderungen sind nach dem Wortlaut des § 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG Finanzmittel; sie schaden erst, soweit sie nach Schuldenabzug den Sockel von 15 % übersteigen. Gesellschafterforderungen im Sonderbetriebsvermögen sind nach Verwaltungsauffassung besonders zu behandeln (Verrechnung mit der korrespondierenden Verbindlichkeit der Gesamthand). Gestaltung: Umwandlung der Gesellschafterforderung in Eigenkapital vor der Übertragung.","n":["§ 13b Abs. 4 Nr. 5 ErbStG"]}],"b":["Können die Immobilien begünstigt übertragen werden?","Nehmen Sie Stellung zu 'Grundstücke günstig über GmbH & Co. KG übertragen'.","Wie wirkt sich eine Verbindlichkeit der KG gegenüber dem Gesellschafter aus?","Sind im originären Geschäftsbetrieb entstandene Forderungen Verwaltungsvermögen?"],"u":true,"w":4.25,"typ":"dauer"},{"i":"erbst-kapges-anteile-poolvertrag","f":"ErbSt/Bewertung","t":"GmbH-Anteile: Mindestbeteiligung über 25 % und Poolvertrag","n":4,"q":4,"k":{"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":1,"Düsseldorf":1},"y":{"2024":1,"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Ein Vater schenkt aus seinem 30 %-GmbH-Anteil an einem Tag 15 % an einen Sohn, am nächsten Tag 15 % an den anderen. Beurteilung?","a":"Begünstigt sind Anteile nur, wenn der Schenker unmittelbar zu mehr als 25 % beteiligt ist (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG), maßgebend im Zeitpunkt der jeweiligen Zuwendung. Die erste Schenkung ist begünstigt (30 %), die zweite nicht (nur noch 15 %). Lösung: beide Anteile in einem einheitlichen Vorgang übertragen. Genau 25 % reichen nicht.","n":["§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG"]},{"f":"Wie lässt sich die Verschonung bei einer Beteiligung von 25 % oder weniger erreichen und was ist bei minderjährigen Erwerbern zu beachten?","a":"Poolvereinbarung (§ 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG): Verpflichtung der Gesellschafter, über die Anteile nur einheitlich zu verfügen oder sie nur auf andere gebundene Gesellschafter zu übertragen, und Stimmrechte einheitlich auszuüben; die Pool-Anteile werden zusammengerechnet. Ohne Pool sind Anteile bis 25 % übriges Vermögen. Bei minderjährigen Kindern ist für den Vertrag ein Ergänzungspfleger erforderlich, gegebenenfalls familiengerichtliche Genehmigung.","n":["§ 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG","§ 1809 BGB"]}],"b":["Welche erbschaftsteuerlichen Auswirkungen hat der Übergang eines 20%igen GmbH-Anteils?","Sind übertragene GmbH-Anteile von 25 % begünstigt, und wie lässt sich die Begünstigung erreichen?","Welche zwei Probleme entstehen, wenn der Ehemann die GmbH-Anteile auf seine beiden Kinder überträgt?","Fall: Vater schenkt seinen 30 %-GmbH-Anteil an einem Tag 15 % an einen Sohn, am nächsten Tag 15 % an den anderen: Beurteilung?"],"u":false,"w":3.4,"typ":"dauer"},{"i":"erbst-grosserwerb-13c-28a","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Großerwerb über 26 Mio. €: § 13c, § 28a ErbStG","n":2,"q":3,"k":{"Düsseldorf":2},"kq":{"Düsseldorf":3},"y":{"2022":1,"2023":1},"c":[{"f":"Der Erwerb begünstigten Vermögens übersteigt 26 Mio. €. Welche Verschonung kommt in Betracht?","a":"Prüfschwelle 26 Mio. € je Erwerber (Erwerbe von derselben Person in 10 Jahren zusammengerechnet). Wahlrecht: Abschmelzmodell nach § 13c ErbStG (Verschonungsabschlag sinkt um 1 Prozentpunkt je volle 750.000 € über 26 Mio. €, ab 90 Mio. € kein Abschlag) oder Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG. Daneben Stundung nach § 28 Abs. 1 ErbStG bei Erwerb von Todes wegen bis 7 Jahre.","n":["§ 13a Abs. 1 S. 1 ErbStG","§ 13c ErbStG","§ 28 Abs. 1 ErbStG"]},{"f":"Was ist bei der Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG zu beachten?","a":"Erlass der auf das begünstigte Vermögen entfallenden Steuer auf Antrag, soweit der Erwerber sie nicht aus 50 % seines verfügbaren Vermögens (mitübertragenes nicht begünstigtes und bereits vorhandenes Privatvermögen) zahlen kann. Auflösende Bedingungen: Verstoß gegen Lohnsumme (7 Jahre) oder Behaltensfrist, Erwerb weiteren verfügbaren Vermögens durch Schenkung oder von Todes wegen innerhalb von 10 Jahren. Daher nach dem Erlass kein weiteres Vermögen auf den Erwerber übertragen.","n":["§ 28a ErbStG"]}],"b":["Betriebsvermögen über 26 Mio. €: welche Verschonung greift?","Unternehmenswert beträgt 27 Mio. €. Welche Begünstigungen kommen in Betracht (Stundung, § 13c ErbStG)?"],"u":false,"w":1,"fe":[{"falsch":"§ 28a ErbStG als Stundung","richtig":"§ 28a ErbStG regelt einen Erlass nach Verschonungsbedarfsprüfung; die Stundung steht in § 28 ErbStG.","n":["§ 28a ErbStG","§ 28 ErbStG"]}]},{"i":"bewg-unternehmensbewertung","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Bewertung von Anteilen und Betriebsvermögen § 11 BewG","n":10,"q":11,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Düsseldorf":4,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-München":3,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Düsseldorf":4,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-München":4,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":2,"2024":2,"2025":5,"2026":1},"c":[{"f":"Wie wird ein nicht börsennotierter GmbH-Anteil für die Erbschaftsteuer bewertet?","a":"Gemeiner Wert (§ 12 Abs. 2 ErbStG, § 11 Abs. 2 BewG), gesondert festgestellt (§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BewG). Reihenfolge: Ableitung aus Verkäufen unter fremden Dritten innerhalb des letzten Jahres vor dem Stichtag; sonst Ertragsaussichten oder eine im gewöhnlichen Geschäftsverkehr übliche Methode (IDW S 1, DCF, Multiplikatoren) oder vereinfachtes Ertragswertverfahren (§§ 199 bis 203 BewG). Mindestwert ist der Substanzwert (Summe der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter abzüglich Schulden), nicht aber bei Ableitung aus Verkäufen.","n":["§ 11 Abs. 2 BewG","§ 12 Abs. 2 ErbStG","§ 151 BewG"]},{"f":"Wie funktioniert das vereinfachte Ertragswertverfahren?","a":"Durchschnittsertrag der letzten 3 Wirtschaftsjahre (§ 201 BewG), korrigiert nach § 202 BewG (unter anderem Ertragsteueraufwand pauschal 30 %), multipliziert mit dem Kapitalisierungsfaktor 13,75 (§ 203 BewG). Gesondert hinzu kommen nicht betriebsnotwendiges Vermögen, Beteiligungen und junge Wirtschaftsgüter (§ 200 Abs. 2 bis 4 BewG). Unterliegt der Mindestwertprüfung (Substanzwert); offensichtlich unzutreffende Ergebnisse sind nicht anzusetzen.","n":["§§ 199 bis 203 BewG"]},{"f":"Ein Anteil an einer Verlust-GmbH wird geschenkt: Ertragswert 0, Substanzwert 10 Mio. €, Liquidationswert 1 Mio. €. Welcher Wert gilt?","a":"Grundsatz: Substanzwert als Mindestwert (§ 11 Abs. 2 S. 3 BewG), also 10 Mio. €. Der Liquidationswert ist nach Verwaltungsauffassung nur maßgeblich, wenn feststeht, dass das Unternehmen nicht fortgeführt wird. Ein späterer Verkauf für 1 € fällt nicht unter die Ableitung aus Verkäufen vor dem Stichtag, kann aber als Indiz für einen niedrigeren gemeinen Wert dienen; Einzelheiten streitig.","n":["§ 11 Abs. 2 BewG"]}],"b":["Wie wird der 100%-GmbH-Anteil bewertet?","Wie werden Unternehmen nach § 11 BewG und §§ 199–203 BewG bewertet?","Fortsetzung: Sohn verkauft die GmbH nach 6 Monaten für 1 €. Folgen?","Was gilt bei Vererbung eines GmbH-Anteils und wie wird dieser bewertet?"],"u":true,"w":7.75,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Verkäufe unter fremden Dritten, die länger als ein Jahr zurückliegen","richtig":"Nur Verkäufe, die weniger als ein Jahr vor dem Stichtag liegen.","n":["§ 11 Abs. 2 S. 2 BewG"]}]},{"i":"bewg-sonstige-wirtschaftsgueter","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Bewertung von Wertpapieren, Geld und Forderungen","n":6,"q":6,"k":{"Düsseldorf":2,"Köln":1,"Baden-Württemberg":2,"Bayern-München":1},"kq":{"Baden-Württemberg":2,"Düsseldorf":2,"Köln":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":4},"c":[{"f":"Wie werden Aktien, Bargeld, Bankguthaben und Forderungen erbschaftsteuerlich bewertet? Was ist der gemeine Wert?","a":"Gemeiner Wert (§ 9 BewG): Preis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach Beschaffenheit, ohne ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse. Börsennotierte Aktien: niedrigster am Stichtag notierter Kurs (§ 11 Abs. 1 BewG); der Nachweis eines niedrigeren Werts ist dafür nicht vorgesehen, bei Beteiligungsbesitz ist ein Paketzuschlag möglich (§ 11 Abs. 3 BewG). Bargeld mit Nennwert, Bankguthaben und Forderungen mit Nennwert (§ 12 Abs. 1 BewG) zuzüglich aufgelaufener Zinsen. Eine am Stichtag fällige, erst später gezahlte Miete ist als Forderung mit dem Nennwert anzusetzen.","n":["§ 9 BewG","§ 11 Abs. 1 BewG","§ 12 BewG"]}],"b":["Was ist der gemeine Wert und wo ist er geregelt?","Wie wird Barvermögen bewertet beziehungsweise berücksichtigt?","Die Novembermiete wurde erst im Februar gezahlt: wie wird sie bewertet?","Wie werden Aktien bewertet und was bedeutet ein niedrigerer gemeiner Wert bei Aktien?"],"u":false,"w":4.65,"typ":"dauer"},{"i":"bewg-grundbesitz-erbst","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Grundbesitzbewertung für die ErbSt §§ 176 ff. BewG","n":10,"q":14,"k":{"Düsseldorf":4,"Köln":2,"Baden-Württemberg":2,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Düsseldorf":6,"Köln":3,"Baden-Württemberg":3,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":2,"2024":1,"2025":7},"c":[{"f":"Welche Grundstücksarten und Bewertungsverfahren gibt es für die Erbschaftsteuer?","a":"Unbebaute Grundstücke: Fläche × Bodenrichtwert (§ 179 BewG). Bebaute Grundstücke (§ 181 BewG) nach § 182 BewG: Vergleichswertverfahren (§ 183) für Wohnungs- und Teileigentum, Ein- und Zweifamilienhäuser; Ertragswertverfahren (§§ 184 bis 188) für Mietwohngrundstücke sowie Geschäfts- und gemischt genutzte Grundstücke mit ortsüblicher Miete; Sachwertverfahren (§§ 189 bis 191) für übrige und wenn keine Vergleichswerte vorliegen. Vergleichswerte und Liegenschaftszinssätze liefern die Gutachterausschüsse (Kaufpreissammlung).","n":["§ 176 BewG","§ 179 BewG","§ 182 BewG","§ 183 BewG"]},{"f":"Wie wird ein Mehrfamilienhaus im Ertragswertverfahren bewertet?","a":"Bodenwert (§ 179 BewG) + Gebäudeertragswert: Rohertrag (vereinbarte beziehungsweise übliche Jahresmiete) abzüglich Bewirtschaftungskosten = Reinertrag; abzüglich Bodenwertverzinsung (Liegenschaftszinssatz × Bodenwert) = Gebäudereinertrag; × Vervielfältiger nach Restnutzungsdauer und Liegenschaftszins (Anlage 21 BewG). Mindestwert ist der Bodenwert (§ 184 Abs. 3 BewG).","n":["§§ 184 bis 188 BewG"]},{"f":"Wie läuft die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts ab und wie weist man einen niedrigeren Wert nach?","a":"Das Lagefinanzamt stellt den Grundbesitzwert gesondert fest (§ 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BewG), wenn er für die ErbSt erheblich ist; der Steuerberater reicht die Feststellungserklärung ein, der Feststellungsbescheid ist Grundlagenbescheid. Niedrigerer gemeiner Wert nach § 198 BewG durch Gutachten eines Sachverständigen beziehungsweise Gutachterausschusses nach ImmoWertV oder durch zeitnahen Kaufpreis (innerhalb eines Jahres). Vorteil: realistischer Wert; Nachteil: Kosten, Gutachten kann vom Finanzamt überprüft werden.","n":["§ 151 BewG","§ 198 BewG"],"xu":true},{"f":"Wie wird ein Einfamilienhaus für die Schenkungsteuer bewertet, und woher kommen die Vergleichswerte?","a":"Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum werden vorrangig im Vergleichswertverfahren bewertet (§ 182 Abs. 2, § 183 BewG): anhand von Kaufpreisen vergleichbarer Grundstücke oder anhand von Vergleichsfaktoren. Fehlen geeignete Vergleichswerte, gilt das Sachwertverfahren (§ 182 Abs. 4, §§ 189 ff. BewG). Die Daten liefern die Gutachterausschüsse: unabhängige Gremien nach dem Baugesetzbuch (§§ 192 ff. BauGB), die bei Kommunen oder Kreisen gebildet werden, die Kaufpreissammlung führen, Bodenrichtwerte und sonstige für die Wertermittlung erforderliche Daten ableiten und Verkehrswertgutachten erstellen. Der Steuerpflichtige kann einen niedrigeren gemeinen Wert durch Gutachten oder einen zeitnahen Kaufpreis nachweisen (§ 198 BewG).","n":["§§ 182, 183 BewG","§§ 189 ff. BewG","§ 198 BewG","§§ 192 ff. BauGB"],"xu":true}],"b":["Wie wird ein Einfamilienhaus bewertet?","Wie sind Gebäude für die Schenkungsteuer zu bewerten?","Wie läuft die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts ab?","Wie werden Eigentumswohnungen bewertet und woher kommen die Vergleichswerte?"],"u":false,"w":7.75},{"i":"bewg-immowertv-wohnungsbegriff","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Bewertungsrecht seit 2023: ImmoWertV und Wohnungsbegriff","n":4,"q":6,"k":{"Düsseldorf":1,"Berlin":1,"Köln":1,"Schleswig-Holstein":1},"kq":{"Düsseldorf":1,"Schleswig-Holstein":1,"Berlin":3,"Köln":1},"y":{"2023":2,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Warum wurde Ende 2022 empfohlen, Grundvermögen noch vor dem 1.1.2023 zu übertragen?","a":"Mit dem JStG 2022 wurden die Bewertungsverfahren für Stichtage ab 1.1.2023 an die ImmoWertV 2021 angepasst: unter anderem längere Gesamtnutzungsdauer von Wohngebäuden (80 Jahre), niedrigere Liegenschaftszinssätze, Regionalfaktor im Sachwertverfahren, neue Sachwertfaktoren. Folge: häufig deutlich höhere Grundbesitzwerte. Die ImmoWertV ist die Verordnung über die Grundsätze zur Ermittlung von Verkehrswerten von Immobilien.","n":["§ 182 BewG","§ 183 BewG"]},{"f":"Wie ist eine Wohnung im Bewertungsrecht definiert?","a":"§ 181 Abs. 9 BewG: Zusammenfassung von Räumen, die die Führung eines selbständigen Haushalts ermöglichen, baulich abgeschlossen, mit eigenem Zugang und Küche, Bad oder Dusche und Toilette. Bis 2022 verlangte die Rechtsprechung eine Mindestfläche von 23 m²; seit 2023 ist die Mindestwohnfläche gesetzlich auf 20 m² festgelegt. Bedeutung: Einordnung als Mietwohn-, Zwei- oder Einfamilienhaus. Das BewG gilt für ErbSt, Grundsteuer (§§ 218 ff. BewG) und Ersatzbemessungsgrundlage der GrESt (§ 8 Abs. 2 GrEStG); § 250 BewG regelt die Bewertung für die Grundsteuer, § 182 BewG für die ErbSt.","n":["§ 181 Abs. 9 BewG","§ 8 Abs. 2 GrEStG","§ 250 BewG"]}],"b":["Was ist die ImmoWertV?","Wie ist eine Wohnung im Bewertungsrecht definiert?","Warum regeln § 250 und § 182 BewG ähnliche Inhalte?","Welche Fassung des BewG ist anzuwenden und wie wäre bei Tod im Dezember 2022 zu bewerten?"],"u":true,"w":2.65,"typ":"dauer"},{"i":"grst-reform-hintergrund","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Grundsteuerreform: Hintergrund, Zeitplan, Steuercharakter","n":13,"q":16,"k":{"Hessen":3,"Baden-Württemberg":5,"Düsseldorf":3,"Brandenburg":2},"kq":{"Hessen":3,"Düsseldorf":4,"Baden-Württemberg":6,"Brandenburg":3},"y":{"2023":6,"2024":2,"2025":5},"c":[{"f":"Warum musste die Grundsteuer neu geregelt werden und was wurde geändert?","a":"BVerfG 10.04.2018 (1 BvL 11/14 unter anderem): Die Einheitswerte (Wertverhältnisse 1.1.1964 West, 1.1.1935 Ost) verstoßen gegen Art. 3 Abs. 1 GG, weil Wertverzerrungen ohne Neubewertung entstanden. Reform 2019: neues Bewertungsrecht (§§ 218 ff. BewG), Hauptfeststellung auf den 1.1.2022, Anwendung der neuen Grundsteuerwerte ab 1.1.2025, Hauptfeststellungen künftig alle 7 Jahre. Der Einheitswert heißt jetzt Grundsteuerwert. Verfahren: Auf den 1.1.2022 stellt das FA Grundsteuerwerte fest (Grundsteuerwertbescheid, kein Einheitswertbescheid mehr), darauf folgen der Grundsteuermessbescheid des FA und der Grundsteuerbescheid der Gemeinde.","n":["§ 221 BewG","Art. 3 Abs. 1 GG","§ 219 BewG"]},{"f":"Was für eine Steuer ist die Grundsteuer und wem steht sie zu?","a":"Realsteuer (§ 3 Abs. 2 AO) beziehungsweise Objektsteuer: Besteuert wird der Grundbesitz ohne Rücksicht auf persönliche Verhältnisse. Das Aufkommen steht den Gemeinden zu (Art. 106 Abs. 6 GG), die über den Hebesatz die Höhe bestimmen. Gesetzgebungskompetenz des Bundes nach Art. 105 Abs. 2 GG mit Abweichungsrecht der Länder (Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG). Die Reform sollte insgesamt aufkommensneutral sein; individuelle Belastungsverschiebungen sind gewollt.","n":["§ 3 Abs. 2 AO","Art. 106 Abs. 6 GG","Art. 105 Abs. 2 GG"]}],"b":["Wie heißt der neue Einheitswert?","Warum gab es die Grundsteuerreform?","Von wann stammten die Einheitswerte?","Warum wurde die Grundsteuer reformiert?"],"u":false,"w":8.95,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Einheitswerte auf den 01.01.2022, Einheitswertbescheid","richtig":"Auf den 01.01.2022 wurden Grundsteuerwerte festgestellt; es ergeht ein Grundsteuerwertbescheid, darauf aufbauend Messbescheid und Grundsteuerbescheid der Gemeinde.","n":["§ 219 BewG","§ 266 BewG"]}]},{"i":"grst-verfassung-einspruch","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Grundsteuer: Verfassungsmäßigkeit und Einspruch","n":9,"q":9,"k":{"Hessen":3,"Bayern-München":1,"Unbekannt":1,"Brandenburg":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Hessen":3,"Bayern-München":1,"Brandenburg":1,"Unbekannt":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":4,"2025":4,"2026":1},"c":[{"f":"Gibt es verfassungsrechtliche Bedenken gegen die neue Grundsteuer und ist ein Einspruch ratsam?","a":"Kritik am Bundesmodell: starke Typisierung (Bodenrichtwerte, pauschale Mieten nach Mietniveaustufen), keine Berücksichtigung individueller Wertminderungen. Der BFH hatte 2024 im vorläufigen Rechtsschutz den Nachweis eines deutlich niedrigeren gemeinen Werts zugelassen; in der Hauptsache hat er das Bundesmodell mit Urteilen vom 12.11.2025 (II R 25/24, II R 31/24, II R 3/25) für verfassungsgemäß erklärt. Gegen das Bundesmodell ist eine von Verbänden unterstützte Verfassungsbeschwerde beim BVerfG anhängig (1 BvR 472/26); eine Entscheidung liegt noch nicht vor (Stand Herbst 2026). Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid als Grundlagenbescheid ist weiterhin sinnvoll, um Fehler (Flächen, Baujahr, Bodenrichtwert) zu korrigieren oder einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen; gegen den Messbescheid nur hinsichtlich eigener Regelungen (§ 351 Abs. 2 AO).","n":["§ 351 Abs. 2 AO","§ 347 AO"]}],"b":["Ist ein Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid ratsam?","Warum war das Grundsteuer-Bundesmodell beim BFH und BVerfG?","Warum wird derzeit Einspruch gegen Grundsteuerbescheide empfohlen?","Fall: Grundsteuerbescheid für EFH höher als vorher: was kann man tun?"],"u":true,"w":6.6,"typ":"dauer"},{"i":"grst-laendermodelle","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Grundsteuer: Bundesmodell und Ländermodelle","n":6,"q":6,"k":{"Hessen":2,"Düsseldorf":2,"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Hessen":2,"Düsseldorf":2,"Unbekannt":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":3,"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Ist die Grundsteuer bundeseinheitlich geregelt? Welche Modelle gibt es?","a":"Nein. Öffnungsklausel Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG: Länder dürfen abweichen. Bundesmodell (wertabhängig): Wohngrundstücke im Ertragswertverfahren (§§ 252 bis 257 BewG), Nichtwohngrundstücke im Sachwertverfahren (§§ 258 bis 260 BewG). Eigene Modelle: Baden-Württemberg (modifiziertes Bodenwertmodell), Bayern (Flächenmodell), Hamburg (Wohnlagemodell), Hessen (Flächen-Faktor-Verfahren), Niedersachsen (Flächen-Lage-Modell); Sachsen und Saarland mit abweichenden Messzahlen.","n":["Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG","§ 252 BewG","§ 250 BewG"]},{"f":"Wie unterscheiden sich Bundesmodell und hessisches Flächen-Faktor-Verfahren bei der Berechnung?","a":"Bundesmodell: Grundsteuerwert = kapitalisierter Reinertrag (Rohertrag nach Mietniveaustufe abzüglich pauschaler Bewirtschaftungskosten × Vervielfältiger) + abgezinster Bodenwert; × Steuermesszahl (Wohnen 0,31 ‰) × Hebesatz. Hessen: Flächenbeträge (Grund und Boden 0,04 €/m², Gebäude 0,50 €/m²) × Lagefaktor (Verhältnis Bodenrichtwert zu durchschnittlichem Bodenrichtwert der Gemeinde, potenziert mit 0,3); Messzahl für Wohnflächen ermäßigt; × Hebesatz.","n":["§ 15 GrStG"]}],"b":["Ist die Grundsteuerreform bundeseinheitlich geregelt?","Warum dürfen die Bundesländer bei der Grundsteuer vom Bundesgesetz abweichen?","Wie unterscheiden sich Bundesmodell und hessisches Modell bei der Bewertung (mit Berechnung)?","Wie läuft die Grundsteuerreform ab und welche Besonderheiten gibt es (Abweichungen vom Bundesmodell)?"],"u":false,"w":4.35,"typ":"dauer"},{"i":"grst-bayern","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Grundsteuer Bayern: Flächenmodell","n":3,"q":3,"k":{"Bayern-München":2,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Bayern-München":2,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Wie wird die Grundsteuer nach dem bayerischen Modell ermittelt und wie unterscheidet es sich vom Bundesmodell?","a":"Reines Flächenmodell ohne Wertkomponente (BayGrStG): Äquivalenzbeträge Grund und Boden 0,04 €/m², Gebäudefläche 0,50 €/m². Grundsteuermesszahl 100 %, für Wohnflächen auf 70 % ermäßigt (weitere Ermäßigungen zum Beispiel Baudenkmäler, sozialer Wohnungsbau). Statt Grundsteuerwertbescheid ergeht ein Grundsteueräquivalenzbetragsbescheid. Benötigt werden nur Grundstücks-, Wohn- und Nutzfläche, keine Bodenrichtwerte, Baujahr oder Mieten. Rechtsgrundlagen: GrStG/BewG des Bundes nur soweit BayGrStG nichts Abweichendes regelt.","n":[]}],"b":["Wie wird die Grundsteuer nach dem bayerischen Modell ermittelt?","Welche Angaben verlangt das bayerische Grundsteuermodell und wie unterscheidet es sich vom Bundesmodell?","Wo sind die Grundsteuer-Regelungen zu finden und wie viele Grundsteuergesetze gibt es? Bundesmodell vs. bayerisches Modell?"],"u":false,"w":2.1,"typ":"dauer"},{"i":"grst-baden-wuerttemberg","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Grundsteuer Baden-Württemberg: Bodenwertmodell","n":10,"q":10,"k":{"Baden-Württemberg":10},"kq":{"Baden-Württemberg":10},"y":{"2023":2,"2024":1,"2025":7},"c":[{"f":"Erläutern Sie das modifizierte Bodenwertmodell in Baden-Württemberg. Wie werden Wohngebäude berücksichtigt?","a":"Bemessungsgrundlage ist allein der Bodenwert: Grundstücksfläche × Bodenrichtwert (LGrStG BW); Gebäude bleiben unberücksichtigt. Steuermesszahl 1,3 ‰, für überwiegend Wohnzwecken dienende Grundstücke um 30 % ermäßigt (weitere Ermäßigungen für sozialen Wohnungsbau und Kulturdenkmale). Möglich wegen der Öffnungsklausel (Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG, Abweichungsgesetzgebung). Ein niedrigerer Wert kann durch Gutachten nachgewiesen werden, wenn er um mehr als 30 % abweicht.","n":["Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG"]},{"f":"Ein Eigentümer in Baden-Württemberg hält den Bodenrichtwert seines Grundstücks für zu hoch. Kann er dagegen Einspruch einlegen, und wie lässt sich ein niedrigerer Wert durchsetzen?","a":"Der Bodenrichtwert wird vom Gutachterausschuss ermittelt; er ist kein Verwaltungsakt, ein Einspruch dagegen ist nicht möglich. Fehler können dem Gutachterausschuss mitgeteilt werden, der den Wert neu beschließen kann. Rechtsbehelf ist der Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid des Finanzamts; der Grundsteuermessbescheid und der Grundsteuerbescheid der Gemeinde sind Folgebescheide und können nicht mit Einwendungen gegen den Wert angegriffen werden (§ 351 Abs. 2 AO). Nach § 38 Abs. 4 LGrStG BW wird auf Antrag ein niedrigerer Wert angesetzt, wenn ein Gutachten des Gutachterausschusses oder einer der dort genannten sachverständigen Personen nachweist, dass der tatsächliche Wert des Grund und Bodens um mehr als 30 % unter dem Wert nach dem Bodenrichtwert liegt. Nach Auskunft der Finanzverwaltung gilt der niedrigere Wert ab dem Jahr nach der Antragstellung; solange der Grundsteuerwertbescheid nicht bestandskräftig ist, kann er auch rückwirkend berücksichtigt werden.","n":["§ 38 Abs. 4 LGrStG BW","§ 351 Abs. 2 AO","§ 347 AO"],"xu":true}],"b":["Warum hat Baden-Württemberg ein anderes Grundsteuermodell?","Was unterscheidet das baden-württembergische Grundsteuermodell vom Rest?","Erläutern Sie die Grundzüge des Bodenwertmodells der Grundsteuer in Baden-Württemberg.","Erläutern Sie das modifizierte Bodenwertmodell in Baden-Württemberg. Wie werden Wohngebäude berücksichtigt?"],"u":false,"w":7.75,"typ":"dauer"},{"i":"grst-verfahren-bescheide","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Dreistufiges Verfahren der Grundsteuer und Hebesatz","n":9,"q":10,"k":{"Baden-Württemberg":6,"Bayern-München":1,"Unbekannt":1,"Brandenburg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":7,"Bayern-München":1,"Unbekannt":1,"Brandenburg":1},"y":{"2023":3,"2024":1,"2025":5},"c":[{"f":"Wie läuft das dreistufige Verfahren der Grundsteuer ab und wie hängen die Bescheide zusammen?","a":"1. Grundsteuerwertbescheid (Lagefinanzamt, § 219 BewG; in Bayern Äquivalenzbetragsbescheid). 2. Grundsteuermessbescheid (Finanzamt, Messbetrag = Grundsteuerwert × Steuermesszahl, §§ 13 bis 15 GrStG). 3. Grundsteuerbescheid der Gemeinde (Messbetrag × Hebesatz, § 25 GrStG). Jeder Bescheid ist Grundlagenbescheid für den folgenden (§ 182 Abs. 1 AO, § 351 Abs. 2 AO); Einwendungen sind im jeweiligen Bescheid geltend zu machen.","n":["§ 219 BewG","§ 13 GrStG","§ 25 GrStG","§ 182 AO"]},{"f":"Wie legt die Gemeinde den Hebesatz fest?","a":"Durch Beschluss des Gemeinderats in der Haushaltssatzung oder einer gesonderten Hebesatzsatzung (§ 25 GrStG, Art. 28 Abs. 2 GG). Der Hebesatz gilt für alle Grundstücke einer Grundsteuerart einheitlich; ab 2025 ist für die Grundsteuer C ein gesonderter Hebesatz möglich, einige Länder erlauben differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke. Transparenzregister nennen den aufkommensneutralen Hebesatz.","n":["§ 25 GrStG","Art. 28 Abs. 2 GG"]}],"b":["Wie entsteht ein Grundsteuerbescheid?","Wie legt die Gemeinde den Hebesatz fest?","Wie viele Bescheide ergehen bei der Grundsteuer?","Wie läuft das dreistufige Verfahren der Grundsteuer ab?"],"u":false,"w":6.6,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Eigene Steuerart zur Begünstigung landwirtschaftlicher Flächen","richtig":"Gesonderter Hebesatz der Gemeinde für baureife, unbebaute Grundstücke, um Bauland zu mobilisieren.","n":["§ 25 Abs. 5 GrStG"]}]},{"i":"grst-arten-abc","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Grundsteuer A, B und C","n":4,"q":4,"k":{"Hessen":1,"Köln":1,"Unbekannt":1,"Brandenburg":1},"kq":{"Hessen":1,"Köln":1,"Unbekannt":1,"Brandenburg":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Erläutern Sie Grundsteuer A, B und C.","a":"Grundsteuer A: Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Ertragswertverfahren §§ 232 ff. BewG). Grundsteuer B: bebaute und unbebaute Grundstücke des Grundvermögens. Grundsteuer C (§ 25 Abs. 5 GrStG, ab 1.1.2025): Gemeinden können aus städtebaulichen Gründen für baureife, unbebaute Grundstücke einen gesonderten, höheren Hebesatz festsetzen, um Bauland zu mobilisieren; Festlegung durch Allgemeinverfügung mit Karte.","n":["§ 25 Abs. 5 GrStG","§ 232 BewG"]}],"b":["Welche Grundsteuerarten gibt es und warum drei?","Wie ist die neue Grundsteuer geregelt (Grundsteuer A, B, C)?","Erläutern Sie Grundsteuer A, B und C, insbesondere C und ab wann sie gilt.","Welche Grundsteuerarten gibt es und wie wird die Bemessungsgrundlage berechnet?"],"u":false,"w":2.95,"typ":"dauer"},{"i":"grst-erklaerung-flaechen","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Grundsteuererklärung: Frist, Angaben, Wohn- und Nutzfläche","n":3,"q":6,"k":{"Hessen":1,"Bayern-München":1,"Unbekannt":1},"kq":{"Bayern-München":4,"Unbekannt":1,"Hessen":1},"y":{"2023":2,"2025":1},"c":[{"f":"Bis wann war die Grundsteuererklärung abzugeben und welche Angaben waren erforderlich?","a":"Erklärung zur Hauptfeststellung auf den 1.1.2022 (§ 228 BewG), elektronisch (ELSTER). Frist ursprünglich 31.10.2022, bundesweit verlängert bis 31.1.2023, Bayern bis 30.4.2023 (eigene Landesregelung). Angaben: Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Baujahr, Wohn- und Nutzfläche, Garagen. Quellen: Grundbuch, Katasterauszug, Kaufvertrag, Geoportale der Länder (zum Beispiel BayernAtlas), Informationsschreiben der Finanzverwaltung.","n":["§ 228 BewG"]},{"f":"Nach welcher Vorschrift wird die Wohnfläche gemessen und was ist Nutzfläche?","a":"Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV): Grundfläche der Räume, die ausschließlich zur Wohnung gehören, Dachschrägen anteilig, Balkone/Terrassen in der Regel zu einem Viertel. Nutzfläche: Flächen, die nicht Wohnzwecken dienen (zum Beispiel Gewerbe, Garagen, Lager), regelmäßig nach DIN 277. In Flächenmodellen ist die Abgrenzung wichtig, weil nur Wohnflächen ermäßigt werden; ob ein Ferienhaus als Wohn- oder Nutzfläche gilt, regelt das jeweilige Landesrecht.","n":[]}],"b":["Zählt ein Ferienhaus zur Nutz- oder Wohnfläche?","Welche Angaben werden zur Grundsteuererklärung benötigt?","Woher erhält man Aktenzeichen, Grundstücksfläche und Flurnummer?"],"u":true,"w":1.95},{"i":"grst-korrektur-grundsteuerwert","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Korrektur des Grundsteuerwerts: Fortschreibung, Gutachten","n":7,"q":8,"k":{"Baden-Württemberg":5,"Bayern-München":1,"Südbaden":1},"kq":{"Baden-Württemberg":6,"Bayern-München":1,"Südbaden":1},"y":{"2024":2,"2025":4,"2026":1},"c":[{"f":"Der Grundsteuerwertbescheid ist bestandskräftig, enthält aber einen Fehler. Was kann der Eigentümer tun?","a":"Fehlerbeseitigende Fortschreibung (§ 222 Abs. 3 BewG) auf den 1.1. des Folgejahres nach Bekanntwerden des Fehlers; Wertfortschreibung (§ 222 Abs. 1 BewG) bei Wertänderung über den gesetzlichen Grenzen; Artfortschreibung (§ 222 Abs. 2 BewG). Folge: Neuveranlagung des Messbetrags (§ 17 GrStG). In Bayern entsprechend über das Landesrecht; Nebengebäude bis 30 m² (zum Beispiel kleine Garagen) bleiben dort in der Regel außer Ansatz.","n":["§ 222 BewG","§ 17 GrStG"]},{"f":"Kann ein Gutachten den Grundsteuerwert senken?","a":"Baden-Württemberg: Nachweis eines geringeren Grundsteuerwerts durch qualifiziertes Gutachten, wenn dieser um mehr als 30 % abweicht (bei 29,8 % keine Korrektur, § 38 Abs. 4 LGrStG BW). Bundesmodell: ursprünglich kein Nachweis vorgesehen; nach den BFH-AdV-Beschlüssen 2024 und gleich lautenden Ländererlassen jetzt gesetzlich in § 220 Abs. 2 BewG geregelt: Ansatz des niedrigeren gemeinen Werts, wenn der Grundsteuerwert den nachgewiesenen gemeinen Wert um mindestens 40 % übersteigt; Nachweis durch Gutachten oder zeitnahen Kaufpreis (innerhalb eines Jahres um den Hauptfeststellungszeitpunkt). Das Bundesmodell selbst ist nach BFH (12.11.2025) verfassungsgemäß. Durchsetzung über Einspruch oder Fortschreibung.","n":["§ 220 Abs. 2 BewG","§ 38 Abs. 4 LGrStG BW"]}],"b":["Gutachten ergibt 29,8 % Abweichung vom Durchschnittswert. Folge?","Welche Änderungsmöglichkeiten bestehen beim Grundsteuerwert, zum Beispiel durch ein Gutachten?","Fall: Grundsteuerwertbescheid setzt Garage (18 m²) an, Einspruchsfrist abgelaufen: was kann der Mandant tun?","Fall Grundsteuer BW: Mandant hat vor zwei Jahren selbst erklärt, keinen Einspruch eingelegt. Was kann er jetzt tun?"],"u":true,"w":5.8,"typ":"dauer"},{"i":"grst-erbbaurecht-sonderfaelle","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Grundsteuer: Erbbaurecht und Gebäude auf fremdem Grund","n":2,"q":3,"k":{"Hessen":2},"kq":{"Hessen":3},"y":{"2023":1,"2025":1},"c":[{"f":"Was ist ein Erbbaurecht und wie wird es bei der Grundsteuer behandelt?","a":"Erbbaurecht: veräußerliches und vererbliches Recht, auf oder unter fremdem Grund ein Bauwerk zu haben (§ 1 ErbbauRG), gegen Erbbauzins; Eigentümer behält das Grundstück (zum Beispiel Kirchen, Kommunen), Erbbauberechtigter spart den Kaufpreis. Grundsteuer (Bundesmodell): Grundstück wird bewertet, als ob es unbelastet wäre, und der Wert insgesamt dem Erbbauberechtigten zugerechnet (§ 261 BewG); er ist erklärungspflichtig, der Eigentümer muss mitwirken. Gebäude auf fremdem Grund werden dem Grundstückseigentümer zugerechnet (§ 262 BewG). Bei Sonderfällen (Gebäude über Bahnanlagen) Grundbuch prüfen: Erbbaurecht oder Dienstbarkeit, Befreiung für dem öffentlichen Verkehr dienende Flächen (§ 4 Nr. 3 GrStG).","n":["§ 1 ErbbauRG","§ 261 BewG","§ 262 BewG","§ 4 Nr. 3 GrStG"]}],"b":["Was ist ein Erbbaurecht und warum bestellt man es?","Fall Grundsteuer: Hotel am Flughafen steht auf Stelzen über einem Bahnhof: Beurteilung nach dem Bundesmodell?"],"u":true,"w":1.4},{"i":"ist-beps-pillar-grundlagen","f":"Internationales Steuerrecht","t":"BEPS und Zwei-Säulen-Modell der OECD","n":9,"q":10,"k":{"Hamburg":1,"Hessen":2,"Bayern-München":2,"Baden-Württemberg":2,"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Hamburg":1,"Hessen":2,"Bayern-München":2,"Baden-Württemberg":3,"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2023":3,"2024":2,"2025":4},"c":[{"f":"Was versteht man unter dem Zwei-Säulen-Modell der OECD?","a":"Ergebnis des BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting) von OECD/G20. Pillar 1: Neuverteilung von Besteuerungsrechten zugunsten der Marktstaaten für sehr große, profitable Konzerne (Amount A) und vereinfachte Verrechnungspreise für Vertriebsfunktionen (Amount B); noch nicht umfassend in Kraft. Pillar 2: globale effektive Mindestbesteuerung von 15 % für Konzerne ab 750 Mio. € Umsatz, in der EU per Richtlinie, in Deutschland durch das Mindeststeuergesetz umgesetzt.","n":["MinStG"]},{"f":"Welche Auswirkungen hat die Ablehnung der Mindestbesteuerung durch die US-Regierung?","a":"Die USA setzen Pillar 2 nicht um. Nach der G7-Verständigung vom Juni 2025 hat das Inclusive Framework am 05.01.2026 ein Side-by-Side-Paket veröffentlicht: Konzerne, deren oberste Muttergesellschaft in einem anerkannten Side-by-Side-Staat ansässig ist (derzeit nur die USA), sind auf Wahl für ab 2026 beginnende Jahre von Primär- und Sekundärergänzungssteuer (IIR, UTPR) ausgenommen; nationale Ergänzungssteuern (QDMTT) bleiben anwendbar. Hinzu kommen neue Safe Harbours (unter anderem für substanzbasierte Steueranreize, vereinfachte Effektivsteuersatzberechnung). Deutschland will das Paket mit dem Jahressteuergesetz 2026 umsetzen (§§ 81a, 81b MinStG-E, erstmals für nach dem 31.12.2025 beginnende Geschäftsjahre); die Bundesregierung hat den Entwurf am 12.8.2026 beschlossen, der Bundestag hat ihn am 8.10.2026 in erster Lesung beraten, verabschiedet ist das Gesetz noch nicht (Stand 2.11.2026). Diskutiert werden Wettbewerbsnachteile und Komplexität. Viele Niedrigsteuerländer (zum Beispiel Irland, Zypern, Schweiz auf Bundesebene) haben nationale Ergänzungssteuern eingeführt.","n":[]}],"b":["Was sagt Ihnen 'Pillar 2'?","Was ist Pillar 1 und was ist Pillar 2?","In welchen Ländern gibt es niedrige Steuern?","Was versteht man unter dem Zwei-Säulen-Modell?"],"u":true,"w":6.45,"typ":"dauer"},{"i":"ist-mindeststeuer-minstg","f":"Internationales Steuerrecht","t":"Mindeststeuergesetz (Pillar 2): Ausgestaltung","n":6,"q":9,"k":{"Hessen":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Hessen":1,"Bayern-Nürnberg":4,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":3},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":4},"c":[{"f":"Was ist die Mindeststeuer nach Pillar 2, ab wann gilt sie und wie ist sie ausgestaltet?","a":"MinStG für Geschäftsjahre ab dem 31.12.2023. Erfasst Unternehmensgruppen mit mindestens 750 Mio. € Umsatz in 2 der 4 vorangegangenen Geschäftsjahre. Je Steuerhoheitsgebiet wird der effektive Steuersatz ermittelt; liegt er unter 15 %, wird eine Ergänzungssteuer erhoben (Gewinn nach Substanzausnahme für Lohnkosten und Sachanlagen × Differenz zu 15 %). Erhebung über nationale Ergänzungssteuer (QDMTT), Primärergänzungssteuer bei der obersten Muttergesellschaft (IIR) und Sekundärergänzungssteuer (UTPR, ab 2025).","n":["MinStG"]},{"f":"Was sind Mindeststeuer-Bericht und Mindeststeuererklärung und welche Übergangsregelungen gibt es?","a":"Mindeststeuer-Bericht (GloBE Information Return): standardisierter Bericht an das BZSt, grundsätzlich 15 Monate nach Ende des Geschäftsjahrs, im ersten Jahr 18 Monate. Mindeststeuererklärung: Steueranmeldung der Ergänzungssteuer durch die Gruppenträgerin. Übergangs-Safe-Harbour auf CbCR-Basis ursprünglich für Geschäftsjahre mit Beginn bis 31.12.2026: De-minimis-Test (Umsatz unter 10 Mio. € und Gewinn unter 1 Mio. €), vereinfachter effektiver Steuersatz (15 % / 16 % / 17 %) oder Routinegewinntest. Das OECD-Side-by-Side-Paket vom Januar 2026 verlängert diesen Safe Harbour um ein Jahr (Beginn bis 31.12.2027) und führt einen dauerhaften vereinfachten ETR-Safe-Harbour ein; Deutschland setzt dies mit dem Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 um (§ 84 Abs. 1 MinStG-E: Geschäftsjahre, die bis zum 31.12.2027 beginnen und vor dem 1.7.2029 enden; §§ 81a, 81b MinStG-E); verabschiedet ist das Gesetz noch nicht (Stand 2.11.2026). Daneben dauerhafte Safe Harbours und Erleichterungen für die Anfangsphase internationaler Tätigkeit.","n":["MinStG"]}],"b":["Pillar 2: Berechnung, Umsetzung, Hintergrund?","Welche Übergangsregelungen (Safe Harbour) gibt es?","Was beinhaltet die globale Mindestbesteuerung (Pillar 2)?","Mindeststeuergesetz: Ergänzungssteuern"],"u":true,"w":4.65,"typ":"dauer"},{"i":"ist-cbc-report","f":"Internationales Steuerrecht","t":"Country-by-Country-Report § 138a AO","n":2,"q":3,"k":{"Bayern-München":2},"kq":{"Bayern-München":3},"y":{"2024":2},"c":[{"f":"Was ist der Country-by-Country-Report, wo ist er geregelt und welche Frist gilt?","a":"Länderbezogener Bericht multinationaler Konzerne (BEPS-Aktionspunkt 13, OECD), in Deutschland § 138a AO: Pflicht für inländische Konzernobergesellschaften bei konsolidierten Umsatzerlösen von mindestens 750 Mio. € im Vorjahr. Inhalt: je Staat Umsatz, Gewinn vor Steuern, gezahlte und noch zu zahlende Ertragsteuern, Kapital, Mitarbeiter, materielle Wirtschaftsgüter, Tätigkeiten. Übermittlung an das BZSt spätestens ein Jahr nach Ablauf des Wirtschaftsjahrs; gesetzliche Frist, nicht verlängerbar. Daneben öffentlicher Ertragsteuerinformationsbericht nach §§ 342 ff. HGB.","n":["§ 138a AO"]}],"b":["Was ist ein CbC-Report, wo ist er geregelt und woher stammt er?","Was ist der Country-by-Country-Report und wer hat ihn eingeführt?"],"u":false,"w":1.4},{"i":"ist-dba-grundlagen","f":"Internationales Steuerrecht","t":"DBA: Begriff, Aufbau, Prüfungsschema, OECD","n":10,"q":11,"k":{"Bayern-München":1,"Hamburg":2,"Schleswig-Holstein":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Baden-Württemberg":3,"Bayern-Nürnberg":2},"kq":{"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-Nürnberg":3,"Bayern-München":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Hamburg":2,"Baden-Württemberg":3},"y":{"2023":1,"2024":4,"2025":5},"c":[{"f":"Was ist ein DBA und wie ist es aufgebaut?","a":"Völkerrechtlicher, meist bilateraler Vertrag, der durch Zustimmungsgesetz innerstaatlich gilt und nationalem Recht vorgeht (§ 2 Abs. 1 AO); er begründet keine Steuerpflicht, sondern begrenzt Besteuerungsrechte. Aufbau nach OECD-Musterabkommen: Anwendungsbereich (Art. 1, 2), Definitionen einschließlich Ansässigkeit und Betriebsstätte (Art. 3 bis 5), Verteilungsnormen (Art. 6 bis 21), Methodenartikel (Art. 23A/B), Gleichbehandlung, Verständigungsverfahren, Informationsaustausch (Art. 24 bis 26). Multilateral: MLI (BEPS-Aktionspunkt 15).","n":["§ 2 Abs. 1 AO"]},{"f":"Wie gehen Sie bei einem DBA-Fall vor und wie wird Ansässigkeit bestimmt?","a":"1. Nationale Steuerpflicht (§§ 1, 49 EStG). 2. Anwendbarkeit des DBA: persönlich (ansässige Person, Art. 1, 4) und sachlich (Steuern, Art. 2). 3. Ansässigkeit nach Art. 4: bei Doppelansässigkeit Tie-Breaker in der Reihenfolge ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit, Verständigung. 4. Verteilungsnorm (zum Beispiel Grundstückseinkünfte im Belegenheitsstaat, Art. 6). 5. Methodenartikel: Freistellung oder Anrechnung.","n":["§ 1 EStG","§ 49 EStG"]},{"f":"Was ist internationales Steuerrecht und welche Rechtsquellen gibt es?","a":"Gesamtheit der Normen für grenzüberschreitende Sachverhalte. National: EStG (§§ 1, 2a, 32b, 34c, 49, 50, 50d), KStG (§ 8b, § 26), AStG, AO (§§ 2, 90, 138, 138a), BsGaV, FVerlV. Völkerrecht: DBA, MLI. Europarecht: Grundfreiheiten (AEUV), Richtlinien (Mutter-Tochter-, Zins- und Lizenz-, ATAD, DAC, Mindeststeuer-Richtlinie). OECD: Musterabkommen, Kommentar und Verrechnungspreisleitlinien (rechtlich nicht bindend, aber Auslegungshilfe). OECD: internationale Organisation mit Sitz in Paris; mit dem Beitritt Costa Ricas 2021 hatte sie 38 Mitgliedstaaten (Stand Mitte 2026), weitere Staaten befinden sich im Beitrittsverfahren.","n":[]}],"b":["Was ist die OECD?","Was ist ein DBA und wozu dient es?","Wie ist ein DBA allgemein aufgebaut?","Ist das DBA sachlich und persönlich anwendbar?"],"u":false,"w":7.6,"typ":"dauer"},{"i":"ist-methoden-doppelbesteuerung","f":"Internationales Steuerrecht","t":"Vermeidung der Doppelbesteuerung: Methoden","n":6,"q":7,"k":{"Düsseldorf":2,"Hamburg":2,"Westfalen-Lippe":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Hamburg":3,"Düsseldorf":2,"Westfalen-Lippe":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":3},"c":[{"f":"Welche Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung kennen Sie?","a":"Freistellungsmethode (Art. 23A OECD-MA): Einkünfte im Ansässigkeitsstaat steuerfrei, regelmäßig mit Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG). Anrechnungsmethode (Art. 23B): ausländische Steuer wird bis zur Höhe der anteiligen inländischen Steuer angerechnet. Unilateral ohne DBA: Anrechnung nach § 34c Abs. 1 EStG beziehungsweise § 26 KStG, alternativ Abzug (§ 34c Abs. 2 EStG). Bei Qualifikationskonflikten: Verständigungsverfahren (Art. 25 OECD-MA), EU-Streitbeilegungsgesetz; Rückfallklauseln (§ 50d Abs. 8, 9 EStG).","n":["§ 34c EStG","§ 26 KStG","§ 32b EStG"]},{"f":"Eine inländische GmbH erhält Dividenden ihrer 100 %-Tochter in China, 10 % Quellensteuer wurden einbehalten. Beurteilung?","a":"National: Dividenden bei der GmbH nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei, 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 8b Abs. 5 KStG); GewSt-Kürzung § 9 Nr. 7 GewStG ab 15 %. Eine Anrechnung der chinesischen Quellensteuer läuft mangels deutscher Steuer auf die Dividende ins Leere (§ 26 KStG). DBA China: Quellensteuer für Schachteldividenden reduziert; überhöhten Einbehalt in China erstatten lassen.","n":["§ 8b KStG","§ 26 KStG","§ 9 Nr. 7 GewStG"]}],"b":["Wie kann eine Doppelbesteuerung vermieden werden?","Welche Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung kennen Sie?","Wozu gibt es DBA und wie wird Doppelbesteuerung national vermieden?","Fall (Forts.): Wem steht das Besteuerungsrecht zu und wie wird Doppelbesteuerung vermieden?"],"u":false,"w":4.5,"typ":"dauer"},{"i":"ist-weisse-einkuenfte-hybride","f":"Internationales Steuerrecht","t":"Weiße Einkünfte, Treaty Override, hybride Gestaltungen","n":4,"q":4,"k":{"Hamburg":2,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Hamburg":2,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2025":4},"c":[{"f":"Was sind weiße Einkünfte und wie verhindert der Gesetzgeber sie?","a":"Einkünfte, die in keinem Staat besteuert werden (zum Beispiel Freistellung in Deutschland, keine Besteuerung im Tätigkeitsstaat). Gegenmittel: Rückfallklauseln in DBA (subject-to-tax) und unilateral § 50d Abs. 8 EStG (Freistellung von Arbeitslohn nur bei Nachweis der Besteuerung oder des Verzichts im anderen Staat) sowie § 50d Abs. 9 EStG. Diese Treaty Overrides sind nach BVerfG (2015) verfassungsrechtlich zulässig. Beispiel: Wohnsitz Berlin, Arbeit in Polen ohne polnischen Lohnsteuerabzug: Ohne Nachweis besteuert Deutschland.","n":["§ 50d Abs. 8 EStG","§ 50d Abs. 9 EStG"]},{"f":"Was ist eine hybride Gestaltung?","a":"Unterschiedliche steuerliche Einordnung eines Finanzinstruments oder Rechtsträgers in zwei Staaten, zum Beispiel Mezzaninekapital: Zahlung im Quellenstaat als Zins abziehbar, im Empfängerstaat steuerfreie Dividende (Abzug ohne Einnahme). Gegenmaßnahmen: § 4k EStG (Betriebsausgabenabzugsverbot bei Besteuerungsinkongruenzen, ATAD), Korrespondenzprinzip § 8b Abs. 1 S. 2 KStG.","n":["§ 4k EStG","§ 8b Abs. 1 S. 2 KStG"]}],"b":["Was sind weiße Einkünfte?","Was ist hybride Besteuerung?","Fall: Wohnsitz in Berlin, Arbeit in Polen, keine polnische Lohnsteuer einbehalten. Wie ist vorzugehen?","Steueroasen-Abwehrgesetz und Vorrang vor DBA"],"u":false,"w":3.4},{"i":"ist-steuerpflicht-wohnsitz","f":"Internationales Steuerrecht","t":"Wohnsitz und Steuerpflicht natürlicher Personen","n":3,"q":3,"k":{"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":1,"Hessen":1},"kq":{"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":1,"Hessen":1},"y":{"2023":1,"2024":2},"c":[{"f":"A lebt mit Familie in Katar (kein DBA) und besucht regelmäßig Freundin und Kind in deren Münchner Wohnung. Unbeschränkte Steuerpflicht?","a":"Unbeschränkt nach § 1 Abs. 1 EStG nur bei Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichem Aufenthalt (§ 9 AO, über 6 Monate) im Inland. Wohnsitz erfordert Innehaben einer Wohnung unter Umständen, die auf Beibehaltung und Nutzung schließen lassen; Mitbenutzung reicht, wenn eine jederzeitige Verfügungsmöglichkeit besteht und die Wohnung regelmäßig genutzt wird. Bloße Besuche ohne eigenen Zugang (Schlüssel bei Dritten) sprechen dagegen. Sonst nur beschränkte Steuerpflicht mit inländischen Einkünften (§ 49 EStG).","n":["§ 1 EStG","§ 8 AO","§ 9 AO","§ 49 EStG"]},{"f":"Ein Deutscher arbeitet in der Schweiz für einen deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunksender. Wo ist er steuerpflichtig?","a":"Zunächst § 1 EStG: ohne Inlandswohnsitz gegebenenfalls erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 2 EStG (nur wenn im Ausland lediglich beschränkt steuerpflichtig, praktisch selten), sonst beschränkt mit Arbeitslohn aus inländischen öffentlichen Kassen (§ 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b EStG). Dann DBA DE-CH: Ansässigkeit (Art. 4), Vergütungen aus öffentlichen Kassen gegebenenfalls Kassenstaatsprinzip (Art. 19), sonst Arbeitsortprinzip (Art. 15). Bei Doppelwohnsitz entscheidet der Tie-Breaker.","n":["§ 1 Abs. 2 EStG","§ 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b EStG"],"xu":true}],"b":["Bei weiterem Wohnsitz in Spanien: Wo werden die Einkünfte versteuert?","Fall (DBA DE-CH ausgeteilt): Deutscher Staatsangehöriger in CH für deutschen Rundfunksender tätig. Wo ist er steuerpflichtig?","Fall: A wohnt mit Familie in Katar (Ölquellen, kein DBA) und besucht regelmäßig Freundin und Kind in deren Münchner Wohnung, Schlüssel bei Dritten: unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht?"],"u":true,"w":1.95},{"i":"ist-wegzugsbesteuerung","f":"Internationales Steuerrecht","t":"Wegzugsbesteuerung § 6 AStG und Zuzug","n":10,"q":13,"k":{"Baden-Württemberg":4,"Düsseldorf":2,"Bayern-München":4},"kq":{"Baden-Württemberg":7,"Düsseldorf":2,"Bayern-München":4},"y":{"2023":3,"2024":3,"2025":4},"c":[{"f":"Ein Mandant mit 3 % an einer inländischen GmbH zieht beruflich nach Spanien. Greift die Wegzugsbesteuerung?","a":"Ja. § 6 AStG (Fassung ab 2022): Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht durch Wegzug, Beteiligung im Sinne des § 17 EStG (mindestens 1 % innerhalb der letzten 5 Jahre), unbeschränkte Steuerpflicht mindestens 7 Jahre in den letzten 12 Jahren. Folge: fiktive Veräußerung zum gemeinen Wert; Gewinn = gemeiner Wert abzüglich Anschaffungskosten, Teileinkünfteverfahren (60 % steuerpflichtig, § 3 Nr. 40 Buchst. c EStG).","n":["§ 6 AStG","§ 17 EStG","§ 3 Nr. 40 EStG"]},{"f":"Welche Gestaltungen und Erleichterungen gibt es bei der Wegzugsbesteuerung?","a":"Rückkehr innerhalb von 7 Jahren (auf Antrag verlängerbar auf 12 Jahre) bei nur vorübergehender Abwesenheit: Steueranspruch entfällt (§ 6 Abs. 3 AStG); Rückkehrabsicht dokumentieren (Arbeitsvertrag befristet, Wohnung behalten). Ratenzahlung in 7 gleichen Jahresraten auf Antrag, in der Regel gegen Sicherheitsleistung (§ 6 Abs. 4 AStG); die frühere zinslose Dauerstundung bei Wegzug in EU/EWR ist seit 2022 entfallen. Alternativ Beteiligung vorher in ein Betriebsvermögen mit inländischer Betriebsstätte einbringen (Einzelfall).","n":["§ 6 Abs. 3 AStG","§ 6 Abs. 4 AStG"]},{"f":"Zuzug aus den Niederlanden 2020, Beteiligung an einer NL-Kapitalgesellschaft (AK 100.000 €), Veräußerung 2024. Wie wird besteuert?","a":"Mit Zuzug unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1 EStG), Veräußerung nach § 17 EStG im Teileinkünfteverfahren. DBA DE-NL: Besteuerungsrecht grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat. Hat der Wegzugsstaat eine der deutschen Wegzugsteuer vergleichbare Steuer erhoben, tritt deren Wert an die Stelle der Anschaffungskosten (§ 17 Abs. 2 S. 3 EStG); sonst historische Anschaffungskosten. Ein gegebenenfalls vorbehaltenes Nachbesteuerungsrecht der Niederlande und die Anrechnung sind zu prüfen.","n":["§ 17 Abs. 2 S. 3 EStG","§ 1 Abs. 1 EStG"]}],"b":["Was ist die Wegzugsbesteuerung?","Standardfall zur Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG.","Fall (Forts.): Was raten Sie dem Mandanten zur Wegzugsbesteuerung?","Fall Zuzug aus NL: Wie ist der Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG und DBA zu ermitteln?"],"u":false,"w":7.15},{"i":"ist-entstrickung","f":"Internationales Steuerrecht","t":"Entstrickung und Überführung in ausländische Betriebsstätten","n":3,"q":4,"k":{"Baden-Württemberg":2,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":2,"Bayern-Nürnberg":2},"y":{"2023":1,"2025":2},"c":[{"f":"Was passiert, wenn Wirtschaftsgüter in eine ausländische Betriebsstätte überführt werden?","a":"Entstrickung: Ausschluss oder Beschränkung des deutschen Besteuerungsrechts am Veräußerungsgewinn gilt als Entnahme zum gemeinen Wert (§ 4 Abs. 1 S. 3, § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 Hs. 2 EStG; § 12 Abs. 1 KStG). Bei Freistellungsbetriebsstätten (zum Beispiel USA) geht das Besteuerungsrecht an künftigen Wertsteigerungen verloren, daher Aufdeckung der stillen Reserven bei Überführung. Bei EU/EWR-Betriebsstätten Ausgleichsposten über 5 Jahre (§ 4g EStG).","n":["§ 4 Abs. 1 S. 3 EStG","§ 4g EStG","§ 12 Abs. 1 KStG"]},{"f":"Was ist passive Entstrickung?","a":"Verlust des deutschen Besteuerungsrechts ohne Handlung des Steuerpflichtigen, zum Beispiel durch erstmaligen Abschluss oder Änderung eines DBA mit Freistellung. Nach herrschender Meinung grundsätzlich keine Entstrickung nach § 4 Abs. 1 S. 3 EStG mangels Handlung; Für Anteile im Sinne des § 17 EStG erfasst § 6 Abs. 1 AStG dagegen auch den Ausschluss oder die Beschränkung des Besteuerungsrechts aus anderen Gründen.","n":[],"xu":true}],"b":["Was ist passive Entstrickung?","Was passiert, wenn Wirtschaftsgüter in eine ausländische Betriebsstätte verlagert werden?","Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte, Teilwert"],"u":true,"w":2.25},{"i":"ist-betriebsstaette","f":"Internationales Steuerrecht","t":"Betriebsstätte § 12 AO und Art. 5 OECD-MA","n":6,"q":7,"k":{"Bayern-Nürnberg":2,"Baden-Württemberg":2,"Düsseldorf":1,"Hamburg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":2,"Baden-Württemberg":3,"Hamburg":1,"Düsseldorf":1},"y":{"2023":3,"2024":1,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Was ist eine Betriebsstätte und wie wird eine ausländische Betriebsstätte besteuert?","a":"§ 12 AO: feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient; erforderlich sind feste Verbindung zum Boden, gewisse Dauer und Verfügungsmacht. Beispiele: Stätte der Geschäftsleitung, Zweigniederlassung, Fabrikations- und Werkstätten, Bauausführungen über 6 Monate. Art. 5 OECD-MA: Bauausführungen erst ab 12 Monaten, Ausnahmen für Hilfstätigkeiten, Vertreterbetriebsstätte. Ausländische Betriebsstättengewinne: nach DBA meist Freistellung mit Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG), gegebenenfalls Anrechnung; Gewinnabgrenzung nach AOA (§ 1 Abs. 5 AStG, BsGaV).","n":["§ 12 AO","§ 32b EStG","§ 1 Abs. 5 AStG"]},{"f":"Ein US-Unternehmer verlegt in Deutschland Dachfolien; eine polnische AG hat eine Betriebsstätte mit Arbeitnehmern im Inland. Welche Anknüpfungen gibt es?","a":"Beschränkte Steuerpflicht mit Einkünften aus inländischer Betriebsstätte (§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG; für Körperschaften § 2 Nr. 1 KStG). Bauausführung: Betriebsstätte nach § 12 S. 2 Nr. 8 AO ab 6 Monaten, nach DBA USA beziehungsweise Polen erst ab 12 Monaten. Gewerbesteuer bei inländischer Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 GewStG). Lohnsteuerabzug durch den ausländischen Arbeitgeber mit inländischer Betriebsstätte (§ 38 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG); Arbeitslohn nach Art. 15 DBA im Tätigkeitsstaat steuerpflichtig, die 183-Tage-Regel hilft nicht, wenn die Betriebsstätte den Lohn trägt.","n":["§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG","§ 12 AO","§ 38 EStG","§ 2 GewStG"]},{"f":"Was ist bei Gründung einer ausländischen Betriebsstätte beziehungsweise bei Geschäftsleitung im Inland zu beachten?","a":"Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 2 AO für Gründung und Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland sowie Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften, zusammen mit der Steuererklärung. Leitet der Geschäftsführer eine ausländische Gesellschaft tatsächlich vom Inland aus, liegt dort die Stätte der Geschäftsleitung (§ 12 S. 2 Nr. 1 AO) beziehungsweise der Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO): unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht (§ 1 KStG) und Doppelansässigkeit, Lösung über den Tie-Breaker des DBA.","n":["§ 138 Abs. 2 AO","§ 10 AO","§ 1 KStG"]}],"b":["Begründet der Zahnarzt im DBA-Staat eine Betriebsstätte?","Was ist bei Eröffnung einer ausländischen Betriebsstätte zu beachten?","Was ist eine Betriebsstätte und wie wird eine ausländische Betriebsstätte besteuert?","Fall: Polnische AG hat Betriebsstätte in Deutschland, Arbeitnehmer arbeitet hier. Steuerliche Beurteilung?"],"u":false,"w":4.2,"typ":"dauer"},{"i":"ist-homeoffice-betriebsstaette","f":"Internationales Steuerrecht","t":"Home-Office als Betriebsstätte","n":2,"q":4,"k":{"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":3},"y":{"2023":1,"2026":1},"c":[{"f":"Kann ein Home-Office eine Betriebsstätte begründen?","a":"Für den Steuerpflichtigen selbst nur bei Gewinneinkünften, wenn er über die Räume verfügt. Für den Arbeitgeber nur, wenn dieser eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht über das Home-Office hat, zum Beispiel wenn er die Arbeit von zu Hause verlangt, kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht oder ein Zutrittsrecht vereinbart ist; bloße Erlaubnis zum Home-Office genügt nicht. Ist der Arbeitnehmer Geschäftsführer, kann sein Home-Office Stätte der Geschäftsleitung sein (§ 12 S. 2 Nr. 1 AO), auch ohne besondere Vereinbarung.","n":["§ 12 AO"]}],"b":["Wie ist es, wenn der Arbeitnehmer Geschäftsführer ist?","Der Arbeitnehmer arbeitet zwei Tage im Homeoffice. Wie wird besteuert, begründet das eine Betriebsstätte?"],"u":false,"w":1.55},{"i":"ist-arbeitnehmer-grenzueberschreitend","f":"Internationales Steuerrecht","t":"Grenzüberschreitende Arbeitnehmer und Abfindungen","n":2,"q":2,"k":{"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":2},"c":[{"f":"Ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland pendelt täglich in die Schweiz. Wie wird besteuert?","a":"Unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 EStG). DBA DE-CH Art. 15a Grenzgänger: Besteuerungsrecht im Wohnsitzstaat Deutschland; die Schweiz erhebt eine Quellensteuer von höchstens 4,5 % des Bruttolohns, die in Deutschland angerechnet wird. Grenzgängereigenschaft entfällt bei mehr als 60 Nichtrückkehrtagen. Arbeitstage im Home-Office in Deutschland sind ohnehin im Wohnsitzstaat zu besteuern.","n":["§ 1 Abs. 1 EStG"]},{"f":"Ein gekündigter Arbeitnehmer zieht in die USA und erhält eine Entlassungsentschädigung. Wer hat das Besteuerungsrecht?","a":"Beschränkte Steuerpflicht nach § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. d EStG, soweit die Einkünfte aus der früheren Tätigkeit der inländischen Besteuerung unterlegen haben. DBA USA: Abfindungen ohne Versorgungscharakter gelten als nachträgliches Entgelt für die frühere Tätigkeit (Art. 15, Tätigkeitsstaat Deutschland), so auch § 50d Abs. 12 EStG; Abfindungen mit Versorgungscharakter fallen unter den Artikel für Ruhegehälter (Wohnsitzstaat).","n":["§ 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. d EStG","§ 50d Abs. 12 EStG"],"xu":true}],"b":["Fall (DBA USA ausgeteilt): Gekündigter Arbeitnehmer zieht in die USA und erhält Entlassungsentschädigung. Wer hat das Besteuerungsrecht?","Fall: Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Deutschland pendelt täglich in die Schweiz. Wie ist er steuerpflichtig und wie werden die Einkünfte erfasst?"],"u":false,"w":1.1},{"i":"ist-freiberufler-international","f":"Internationales Steuerrecht","t":"Freiberufler mit Auslandstätigkeit","n":2,"q":6,"k":{"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Düsseldorf":5,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Ein Rechtsanwalt beziehungsweise Zahnarzt mit Wohnsitz in Deutschland ist regelmäßig auch in einer Praxis/Kanzlei im DBA-Ausland tätig. Wie gehen Sie vor?","a":"Unbeschränkte Steuerpflicht mit Welteinkommen (§ 1 Abs. 1, § 2 EStG), Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG). DBA: Ansässigkeit (Art. 4), dann Unternehmensgewinne nach Art. 7 (Betriebsstätte) beziehungsweise in älteren DBA wie DE-CH Art. 14 (feste Einrichtung). Feste Einrichtung beziehungsweise Betriebsstätte setzt Verfügungsmacht über Räume voraus; regelmäßige Mitbenutzung mit Kostentragung spricht dafür. Gewinne der ausländischen Einrichtung: Freistellung mit Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG) oder Anrechnung je nach DBA.","n":["§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG","§ 32b EStG"]},{"f":"Der Freiberufler arbeitet in Deutschland auch für die Schweizer Kanzlei. Wie werden Gewinn und Aufwand aufgeteilt?","a":"Zuordnung nach dem Fremdvergleichsgrundsatz (AOA, § 1 Abs. 5 AStG, BsGaV): Gewinne der Einrichtung zuordnen, deren Personal die maßgeblichen Personalfunktionen ausübt. In Deutschland ausgeübte Tätigkeit ist grundsätzlich dem deutschen Standort zuzurechnen; Aufwendungen nach Veranlassung aufteilen. Der Progressionsvorbehalt erhöht den Steuersatz auf das inländische Einkommen um die freigestellten Einkünfte.","n":["§ 1 Abs. 5 AStG","§ 32b EStG"],"xu":true}],"b":["Was gilt bei Freiberuflern statt der Betriebsstätte?","Fall: Zahnarzt mit Wohnsitz in DE praktiziert regelmäßig in der Betriebsstätte eines anderen im DBA-Staat und trägt Kosten anteilig. Wo beginnen Sie?"],"u":false,"w":1.85},{"i":"ist-1-astg-verrechnungspreise","f":"Internationales Steuerrecht","t":"Einkünfteberichtigung § 1 AStG und Verrechnungspreise","n":7,"q":10,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":3,"Hamburg":1,"Bayern-München":2},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Bayern-München":3,"Baden-Württemberg":5,"Hamburg":1},"y":{"2023":2,"2024":2,"2025":3},"c":[{"f":"Was regelt § 1 AStG und was sind Verrechnungspreise?","a":"Verrechnungspreise sind Preise für Lieferungen und Leistungen zwischen nahestehenden Personen. § 1 AStG korrigiert Einkünfte, die durch nicht fremdübliche Bedingungen bei grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen (unter anderem Beteiligung mindestens 25 %, beherrschender Einfluss, § 1 Abs. 2 AStG) gemindert werden, auf den Fremdvergleichspreis. Ermittlung nach Fremdvergleichsmethoden (Preisvergleich, Wiederverkaufspreis, Kostenaufschlag, Nettomargen, Gewinnaufteilung); Bandbreite und Median (§ 1 Abs. 3a AStG). Die Korrektur erfolgt nur zulasten des Steuerpflichtigen.","n":["§ 1 AStG"]},{"f":"Eine inländische GmbH gewährt ihrer belgischen Tochter ein zinsloses Darlehen. Beurteilung?","a":"Keine verdeckte Einlage, da eine Nutzungsüberlassung kein einlagefähiger Vermögensvorteil ist. Daher Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG um den fremdüblichen Zins. Seit 2024 regeln § 1 Abs. 3d, 3e AStG Finanzierungsbeziehungen (Kapitaldienstfähigkeit, betriebliche Veranlassung, Zinssatz grundsätzlich nach Konzernrating). Unionsrechtlich ist eine Rechtfertigung durch wirtschaftliche Gründe (zum Beispiel Sanierung) zu berücksichtigen (EuGH Hornbach). Teilwertabschreibungen auf das Darlehen sind nach § 8b Abs. 3 S. 4 ff. KStG eingeschränkt.","n":["§ 1 Abs. 1 AStG","§ 1 Abs. 3d AStG","§ 8b Abs. 3 KStG"]},{"f":"Warum ist die Art der Beteiligung (Personen- oder Kapitalgesellschaft) wichtig und wie unterscheiden sich vGA und § 1 AStG?","a":"vGA (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG) und verdeckte Einlage setzen ein Gesellschaftsverhältnis zu einer Kapitalgesellschaft voraus und gehen vor; § 1 AStG gilt ergänzend (\"unbeschadet anderer Vorschriften\") und erfasst auch Personengesellschaften, Betriebsstätten, natürliche Personen und nicht einlagefähige Nutzungsvorteile, aber nur bei Auslandsbezug. Beispiel: Gesellschafter gibt schwedischer GmbH ein Darlehen; zu niedriger Zins: § 1 AStG beim Gesellschafter; zu hoher Zins: in Schweden nicht abziehbar, in Deutschland Umqualifizierung des Mehrbetrags in Gewinnausschüttung (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG).","n":["§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG","§ 1 AStG"]}],"b":["Was regelt § 1 AStG?","Was sind Verrechnungspreise?","Ist die Rechtsform GmbH in Schweden überhaupt möglich?","Warum ist die Art der Beteiligung (PersG/KapG) wichtig und wie unterscheiden sich vGA und § 1 AStG?"],"u":false,"w":5.05,"typ":"dauer"},{"i":"ist-funktionsverlagerung","f":"Internationales Steuerrecht","t":"Funktionsverlagerung § 1 Abs. 3b AStG","n":2,"q":4,"k":{"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-München":3,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Ein Maschinenbaukonzern eröffnet einen Standort in Ungarn. Wann liegt eine Funktionsverlagerung vor?","a":"Funktion: Geschäftstätigkeit aus gleichartigen betrieblichen Aufgaben (zum Beispiel Produktion, Vertrieb). Verlagerung (§ 1 Abs. 3b AStG, FVerlV 2022): Ein Unternehmen überträgt oder überlässt einem nahestehenden Unternehmen Wirtschaftsgüter und sonstige Vorteile samt Chancen und Risiken, sodass dieses die Funktion ausüben kann und die Funktion beim Verlagernden eingeschränkt wird. Folge: Bewertung des Transferpakets als Ganzes nach hypothetischem Fremdvergleich (Gewinnpotenziale, Einigungsbereich, grundsätzlich Mittelwert). Keine Verlagerung bei Funktionsverdopplung ohne Einschränkung der inländischen Funktion innerhalb von 5 Jahren, etwa wenn nur neue Märkte erschlossen werden.","n":["§ 1 Abs. 3b AStG"]},{"f":"Die deutsche Mutter überlässt ein immaterielles Wirtschaftsgut für 50 statt fremdüblich 100. Folgen?","a":"Bei Übertragung an die Tochterkapitalgesellschaft liegt in Höhe der Differenz grundsätzlich eine verdeckte Einlage vor (einlagefähiges Wirtschaftsgut); bei Nutzungsüberlassung Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG um 50. Bewertung immaterieller Werte nach § 1 Abs. 3c AStG (DEMPE-Funktionen) mit Fremdvergleichsmethoden, mangels Vergleichswerten über hypothetischen Fremdvergleich beziehungsweise kapitalwertorientierte Verfahren. Preisanpassungsklausel bei erheblichen Abweichungen der Gewinnentwicklung (§ 1 Abs. 3c AStG).","n":["§ 1 Abs. 3c AStG","§ 1 Abs. 1 AStG"]}],"b":["Was gilt, wenn die Produktlinie nur neue Märkte betrifft?","Was ist eine Funktionsverlagerung?"],"u":true,"w":1.55},{"i":"ist-vp-dokumentation-apa","f":"Internationales Steuerrecht","t":"Mitwirkungspflichten, Dokumentation und APA","n":3,"q":3,"k":{"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Hessen":1},"kq":{"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Hessen":1},"y":{"2023":1,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Welche besonderen Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten gelten bei Geschäften mit ausländischen Tochtergesellschaften?","a":"Erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten (§ 90 Abs. 2 AO). Verrechnungspreisdokumentation (§ 90 Abs. 3 AO): Sachverhalts- und Angemessenheitsdokumentation (Local File), Stammdokumentation (Master File) ab 100 Mio. € Umsatz; seit 2025 Transaktionsmatrix und Vorlage innerhalb von 30 Tagen nach Anforderung. Folgen bei Verstoß: widerlegbare Vermutung und Schätzung zulasten des Steuerpflichtigen (§ 162 Abs. 3 AO), Zuschläge (§ 162 Abs. 4 AO). Bei Unternehmenskäufen sind die Verrechnungspreise der Zielgesellschaften im Rahmen der Due Diligence zu prüfen.","n":["§ 90 Abs. 2 AO","§ 90 Abs. 3 AO","§ 162 Abs. 3 AO","§ 162 Abs. 4 AO"]},{"f":"Was ist ein Advance Pricing Agreement (APA)?","a":"Vorabverständigungsverfahren: Verständigung der beteiligten Staaten über die Verrechnungspreismethode für künftige Geschäftsvorfälle über mehrere Jahre, beantragt beim BZSt, rechtliche Grundlage im Verständigungsartikel des DBA (Art. 25 OECD-MA). Gebühr nach § 178a AO (30.000 €, Verlängerung 15.000 €; ermäßigt für kleinere Unternehmen). Vorteil: Rechts- und Planungssicherheit, Vermeidung von Doppelbesteuerung.","n":["§ 178a AO"],"xu":true}],"b":["Was ist ein Advance Pricing Agreement (APA)?","Was ist bei diesem Unternehmenskauf zusätzlich zu beachten?","Welche besonderen Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten gelten bei Geschäften mit ausländischen Töchtern?"],"u":false,"w":2.4,"typ":"dauer"},{"i":"ist-hinzurechnungsbesteuerung","f":"Internationales Steuerrecht","t":"Hinzurechnungsbesteuerung §§ 7 bis 14 AStG","n":2,"q":2,"k":{"Berlin":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Berlin":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Erläutern Sie die Hinzurechnungsbesteuerung und ihren Hintergrund.","a":"Ziel: Durchbrechung der Abschirmwirkung ausländischer Zwischengesellschaften (ATAD-CFC-Regeln). Voraussetzungen: Beherrschung durch unbeschränkt Steuerpflichtige (mehr als 50 % einschließlich nahestehender Personen, § 7 AStG), passive Einkünfte (nicht im Aktivkatalog § 8 Abs. 1 AStG), Niedrigbesteuerung unter 15 % (seit 2024, vorher 25 %, § 8 Abs. 5 AStG). Rechtsfolge: Hinzurechnungsbetrag als Einkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG beziehungsweise im Betriebsvermögen, ohne Abgeltungsteuer, Teileinkünfteverfahren und § 8b KStG (§ 10 Abs. 2 AStG). Entlastungsbeweis für EU/EWR-Gesellschaften bei wirtschaftlicher Tätigkeit (§ 8 Abs. 2 AStG).","n":["§ 7 AStG","§ 8 AStG","§ 10 AStG"]}],"b":["Erläutern Sie die Hinzurechnungsbesteuerung nach AStG und ihren Hintergrund.","Hinzurechnungsbesteuerung: passive Einkünfte"],"u":false,"w":1.55},{"i":"ist-auslandsgesellschaften-typenvergleich","f":"Internationales Steuerrecht","t":"Auslandsengagement: Rechtsform, Typenvergleich, Verluste","n":6,"q":9,"k":{"Düsseldorf":1,"Niedersachsen":1,"Bayern-Nürnberg":3,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Düsseldorf":1,"Niedersachsen":2,"Bayern-Nürnberg":5,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":3,"2026":1},"c":[{"f":"Ein Mandant ist an einer ausländischen Gesellschaft (zum Beispiel Limited, spanische Gesellschaft) beteiligt. Wie wird sie in Deutschland eingeordnet?","a":"Rechtstypenvergleich: Die ausländische Gesellschaft wird anhand ihrer rechtlichen Struktur nach ausländischem Recht mit deutschen Rechtsformen verglichen (Geschäftsführung, Haftung, Übertragbarkeit der Anteile, Gewinnverteilung, Kapitalaufbringung, Lebensdauer); Tabellen der Verwaltung (zum Beispiel Ltd. entspricht GmbH, US-LLC nach BMF 2004 einzelfallabhängig). Kapitalgesellschaft: Abschirmwirkung, Dividenden nach § 20 EStG beziehungsweise § 8b KStG. Personengesellschaft: transparent, Mitunternehmerschaft § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, DBA: Betriebsstättenprinzip.","n":["§ 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG","§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG"]},{"f":"Welche Auswirkungen hat ein DBA, wenn die ausländische Personengesellschaft einen Verlust erzielt?","a":"Bei Freistellungsmethode ist der Verlust in Deutschland nicht abziehbar, aber über den negativen Progressionsvorbehalt (§ 32b Abs. 1 S. 1 Nr. 3 EStG) zu berücksichtigen, soweit nicht § 32b Abs. 1 S. 2 EStG (bestimmte EU/EWR-Fälle) ausschließt. Ohne DBA beziehungsweise bei Anrechnung: Verlustabzugsbeschränkung für bestimmte Drittstaatenverluste (§ 2a EStG). Finale Verluste nach EuGH-Rechtsprechung nur in engen Ausnahmefällen. In der Steuerbilanz wird die Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft spiegelbildlich zum Kapitalkonto abgebildet; handelsrechtlich mit Anschaffungskosten.","n":["§ 32b EStG","§ 2a EStG"]},{"f":"Welche Möglichkeiten gibt es, ein Unternehmen im Ausland zu führen?","a":"Betriebsstätte (unselbständig, Gewinne nach DBA meist freigestellt, Verluste nicht abziehbar, Entstrickung bei Überführung) oder Tochtergesellschaft (Kapitalgesellschaft mit Abschirmwirkung, Dividenden nach § 8b KStG zu 95 % steuerfrei, Quellensteuer, Verrechnungspreise, gegebenenfalls Hinzurechnungsbesteuerung) beziehungsweise Personengesellschaft. Bilanzierung der Kapitalgesellschaftsbeteiligung: Finanzanlage zu Anschaffungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB), Abschreibung bei dauernder Wertminderung; steuerlich Teilwertabschreibung, aber nach § 8b Abs. 3 KStG nicht gewinnmindernd. Anzeigepflicht § 138 Abs. 2 AO. Überlässt eine ausländische Kapitalgesellschaft dem Gesellschafter eine Wohnung unentgeltlich, liegt eine vGA vor.","n":["§ 8b KStG","§ 255 Abs. 1 HGB","§ 138 Abs. 2 AO"]}],"b":["Gilt die Spiegelbildmethode auch bei ausländischen Personengesellschaften?","Der Mandant hat in den USA eine Private Limited Company. Was ist in DE zu tun?","Wie ist eine Beteiligung an einer ausländischen (zum Beispiel spanischen) Personengesellschaft zu beurteilen?","Welche Möglichkeiten gibt es, ein Unternehmen im Ausland zu führen, und welche Rechtsform ist sinnvoll?"],"u":true,"w":4.8,"typ":"dauer"},{"i":"hgr-kaufmannsbegriff","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Kaufmannsbegriff und Kaufmannsarten (§§ 1 bis 6 HGB)","n":9,"q":10,"k":{"Bayern-München":1,"Düsseldorf":2,"Baden-Württemberg":3,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Westfalen-Lippe":1},"kq":{"Bayern-München":1,"Düsseldorf":2,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Westfalen-Lippe":2,"Baden-Württemberg":3},"y":{"2023":3,"2024":2,"2025":3,"2026":1},"c":[{"f":"Wann ist das HGB anwendbar und welche Kaufmannsarten unterscheidet das Gesetz?","a":"Das HGB ist Sonderprivatrecht der Kaufleute. Istkaufmann: wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB), Eintragung nur deklaratorisch. Kannkaufmann: Kleingewerbetreibender (§ 2 HGB) sowie Land- und Forstwirt (§ 3 HGB), Kaufmann erst mit Eintragung (konstitutiv). Fiktivkaufmann kraft Eintragung (§ 5 HGB). Formkaufmann: Handelsgesellschaften und KapGes kraft Rechtsform (§ 6 HGB, § 13 Abs. 3 GmbHG, § 3 AktG). Daneben Scheinkaufmann nach Rechtsscheingrundsätzen (ungeschrieben).","n":["§ 1 HGB","§ 2 HGB","§ 3 HGB","§ 5 HGB","§ 6 HGB"]},{"f":"Ein Steuerberater betreibt eine Einzelpraxis mit zehn Mitarbeitern. Gilt für ihn das HGB?","a":"Nein. Freie Berufe betreiben kein Gewerbe und damit kein Handelsgewerbe, der Steuerberater ist kein Kaufmann; die §§ 238 ff. HGB gelten nicht (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG möglich). Kaufmann wird er nur über die Rechtsform, etwa als GmbH (Formkaufmann). Seit dem MoPeG können Freiberufler auch OHG/KG nutzen, soweit das Berufsrecht es zulässt (§ 107 Abs. 1 S. 2 HGB).","n":["§ 1 Abs. 2 HGB","§ 6 HGB","§ 107 Abs. 1 HGB"]},{"f":"Was unterscheidet den Einzelunternehmer vom eingetragenen Kaufmann (e. K.) und was ändert die Eintragung eines Handwerksmeisters ins Handelsregister?","a":"Einzelunternehmer ist jeder, der allein ein Unternehmen betreibt; e. K. ist der im Handelsregister eingetragene Einzelkaufmann mit Firma und Rechtsformzusatz (§ 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB). Mit Eintragung gilt das HGB voll: Firma, Prokura, Buchführung §§ 238 ff. HGB, Handelsgeschäfte §§ 343 ff. HGB (zum Beispiel § 350 HGB formfreie Bürgschaft, § 377 HGB Rügeobliegenheit). Beim kleingewerblichen Handwerker ist die Eintragung konstitutiv (§ 2 HGB); zudem greift § 5 HGB.","n":["§ 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB","§ 2 HGB","§ 5 HGB"]}],"b":["Wer ist Kaufmann?","Wer ist Kaufmann und wo steht das?","Was unterscheidet Einzelunternehmen und e.K.?","Welche Kaufmannsarten gibt es (mit Paragrafen)?"],"u":false,"w":6.6,"typ":"dauer"},{"i":"hgr-handelsgewerbe","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Handelsgewerbe und kaufmännischer Geschäftsbetrieb","n":3,"q":6,"k":{"Düsseldorf":2,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":2,"Düsseldorf":4},"y":{"2022":1,"2023":1,"2026":1},"c":[{"f":"Was ist ein Gewerbe und wann liegt ein Handelsgewerbe vor?","a":"Gewerbe: selbständige, nachhaltige, erlaubte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht und Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, keine freie Berufstätigkeit, keine Land- und Forstwirtschaft, keine bloße Vermögensverwaltung (siehe § 15 Abs. 2 EStG). Handelsgewerbe ist jedes Gewerbe, es sei denn, es erfordert nach Art oder Umfang keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (§ 1 Abs. 2 HGB). Indizien: Umsatz, Mitarbeiterzahl, Betriebsstätten, Kreditverkehr, Komplexität der Geschäfte und Buchführung; Gesamtbild entscheidet.","n":["§ 1 Abs. 2 HGB","§ 15 Abs. 2 EStG"]},{"f":"Fall: Ein Kneipenbetreiber übernimmt mündlich eine Bürgschaft für einen Lieferanten. Ist die Bürgschaft wirksam und wer muss beweisen, dass er kein Kaufmann ist?","a":"Ist er Istkaufmann (§ 1 HGB) und gehört die Bürgschaft zum Betrieb seines Handelsgewerbes (§§ 343, 344 HGB), ist sie formfrei wirksam (§ 350 HGB statt Schriftform nach § 766 BGB), zudem ohne Einrede der Vorausklage (§ 349 HGB). § 1 Abs. 2 HGB ist als Ausnahme formuliert: Der Gewerbetreibende muss darlegen und beweisen, dass sein Gewerbe keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert (Vermutung für das Handelsgewerbe).","n":["§ 1 Abs. 2 HGB","§ 350 HGB","§ 349 HGB","§ 766 BGB"]}],"b":["Was ist ein Gewerbe beziehungsweise Handelsgewerbe?","Muss er nachweisen, dass er kein Kaufmann ist?","Kann die Bürgschaft hier formfrei wirksam sein?"],"u":false,"w":2},{"i":"hgr-handelsregister","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Handelsregister: Eintragungen und Publizität (§ 15 HGB)","n":7,"q":9,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Bayern-München":1,"Düsseldorf":1,"Westfalen-Lippe":1,"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Bayern-München":1,"Düsseldorf":1,"Westfalen-Lippe":2,"Baden-Württemberg":4,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2023":3,"2024":1,"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Was ist das Handelsregister, was wird eingetragen und wie ist es aufgebaut?","a":"Öffentliches, elektronisch geführtes Register beim Amtsgericht (§ 8 HGB), Einsicht für jeden (§ 9 HGB), Bekanntmachung elektronisch (§ 10 HGB). Eingetragen werden unter anderem Kaufleute, Firma, Sitz, Gesellschafter von OHG/KG, Haftsummen der Kommanditisten, Geschäftsführer/Vorstände mit Vertretungsbefugnis, Prokuristen. Abteilung A: Einzelkaufleute, OHG, KG; Abteilung B: GmbH, UG, AG, KGaA. Funktionen: Publizität, Beweis, Kontrolle und Vertrauensschutz.","n":["§ 8 HGB","§ 9 HGB","§ 10 HGB"]},{"f":"Was unterscheidet konstitutive von deklaratorischen Eintragungen? Nennen Sie Beispiele.","a":"Konstitutiv: Rechtsfolge entsteht erst mit Eintragung, zum Beispiel Entstehung der GmbH (§ 11 Abs. 1 GmbHG), Kannkaufmann (§ 2 HGB), Satzungsänderung (§ 54 Abs. 3 GmbHG), Umwandlungen. Deklaratorisch: Eintragung gibt nur eine bereits bestehende Rechtslage wieder, zum Beispiel Istkaufmann, Erteilung und Erlöschen der Prokura, Bestellung des Geschäftsführers.","n":["§ 11 Abs. 1 GmbHG","§ 54 Abs. 3 GmbHG","§ 2 HGB"]},{"f":"Was bedeuten negative und positive Publizität des Handelsregisters?","a":"Negative Publizität (§ 15 Abs. 1 HGB): Eine einzutragende, aber nicht eingetragene und bekannt gemachte Tatsache kann einem gutgläubigen Dritten nicht entgegengehalten werden; geschützt wird das Vertrauen auf das Schweigen des Registers. § 15 Abs. 2 HGB: Nach Eintragung und Bekanntmachung muss der Dritte die Tatsache gegen sich gelten lassen (Schonfrist 15 Tage). Positive Publizität (§ 15 Abs. 3 HGB): Auf eine unrichtig bekannt gemachte Tatsache kann sich der gutgläubige Dritte berufen.","n":["§ 15 Abs. 1 HGB","§ 15 Abs. 2 HGB","§ 15 Abs. 3 HGB"]},{"f":"Fall: Einer Prokuristin wird die Prokura entzogen, der Widerruf wird nicht eingetragen. Sie kauft anschließend Geschenke im Namen der GmbH. Wirksamer Kaufvertrag?","a":"Der Widerruf der Prokura ist eine eintragungspflichtige Tatsache (§ 53 Abs. 2 HGB). Solange er nicht eingetragen und bekannt gemacht ist, kann er einem Dritten nicht entgegengesetzt werden, es sei denn, der Dritte kannte ihn (negative Publizität, § 15 Abs. 1 HGB). Der gutgläubige Verkäufer kann sich auf die fortbestehende Prokura berufen; der Vertrag bindet die GmbH. Die GmbH kann die Ex-Prokuristin im Innenverhältnis in Regress nehmen.","n":["§ 15 Abs. 1 HGB","§ 53 HGB","§ 164 BGB"]}],"b":["Wer steht im Handelsregister?","Welche Wirkungen haben Handelsregistereintragungen?","Was bedeuten positive und negative Publizität des Handelsregisters?","In welcher Abteilung des Handelsregisters wird eine GmbH eingetragen?"],"u":false,"w":5.05,"typ":"dauer"},{"i":"hgr-unternehmens-transparenzregister","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Unternehmensregister und Transparenzregister","n":3,"q":3,"k":{"Baden-Württemberg":1,"Westfalen-Lippe":1,"Köln":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1,"Westfalen-Lippe":1,"Köln":1},"y":{"2024":3},"c":[{"f":"Welche Register kennen Sie neben dem Handelsregister und was ist das Transparenzregister?","a":"Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Vereins- und seit 2024 Gesellschaftsregister (eGbR); Unternehmensregister (§ 8b HGB) als zentrale Plattform unter anderem für Rechnungslegungsunterlagen; Transparenzregister nach GwG. Transparenzregister: erfasst die wirtschaftlich Berechtigten (natürliche Personen mit mehr als 25 % Kapital oder Stimmrechten oder Kontrolle, § 3 GwG). Mitteilungspflichtig sind juristische Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften (§ 20 GwG), seit 2021 als Vollregister ohne Mitteilungsfiktion.","n":["§ 8b HGB","§ 3 GwG","§ 20 GwG"]}],"b":["Was ist das Transparenzregister?","Welche Arten von Registern gibt es?","Was sind Unternehmensregister und Transparenzregister, wer ist eintragungspflichtig?"],"u":false,"w":2.1},{"i":"hgr-prokura-handlungsvollmacht","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Prokura und Handlungsvollmacht","n":12,"q":14,"k":{"Bayern-München":2,"Düsseldorf":3,"Bayern-Nürnberg":1,"Westfalen-Lippe":1,"Baden-Württemberg":5},"kq":{"Bayern-München":2,"Düsseldorf":5,"Bayern-Nürnberg":1,"Westfalen-Lippe":1,"Baden-Württemberg":5},"y":{"2023":3,"2024":2,"2025":5,"2026":2},"c":[{"f":"Was ist Prokura, wer kann sie erteilen und welchen Umfang hat sie?","a":"Handelsrechtliche Vollmacht mit gesetzlich festgelegtem Umfang. Erteilung nur durch den Inhaber des Handelsgeschäfts oder seinen gesetzlichen Vertreter und nur ausdrücklich (§ 48 Abs. 1 HGB). Umfang: alle gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte, die der Betrieb irgendeines Handelsgewerbes mit sich bringt (§ 49 Abs. 1 HGB); Veräußerung und Belastung von Grundstücken nur mit besonderer Befugnis (§ 49 Abs. 2 HGB). Nicht erfasst: Grundlagengeschäfte, Erteilung weiterer Prokura, Unterzeichnung des Jahresabschlusses. Eintragung deklaratorisch (§ 53 HGB).","n":["§ 48 HGB","§ 49 HGB","§ 53 HGB"]},{"f":"Fall: Ein Prokurist kauft entgegen einer internen Weisung einen Pkw für das Unternehmen. Ist der Vertrag wirksam?","a":"Ja. Beschränkungen der Prokura sind Dritten gegenüber unwirksam (§ 50 Abs. 1 HGB); der Pkw-Kauf ist vom Umfang des § 49 Abs. 1 HGB gedeckt. Grenze: Missbrauch der Vertretungsmacht bei Kollusion oder wenn der Missbrauch für den Dritten evident ist. Im Innenverhältnis haftet der Prokurist gegebenenfalls auf Schadensersatz. Eine Filialprokura (§ 50 Abs. 3 HGB) beschränkt die Prokura auf den Betrieb einer Niederlassung.","n":["§ 49 Abs. 1 HGB","§ 50 HGB"]},{"f":"Fall: Die GmbH entzieht ihrer Prokuristin die Prokura, das Erlöschen wird nicht eingetragen. Die Prokuristin bestellt anschließend Ware. Muss die GmbH zahlen?","a":"Grundsätzlich ja. Das Erlöschen der Prokura ist eintragungspflichtig (§ 53 Abs. 2 HGB); solange es nicht eingetragen und bekannt gemacht ist, kann es einem Dritten nicht entgegengehalten werden (§ 15 Abs. 1 HGB). Das gilt auch, wenn schon die Erteilung nicht eingetragen war, da die Eintragung nur deklaratorisch wirkt. Kannte der Lieferant den Entzug, ist er nicht schutzwürdig; die GmbH muss nicht zahlen.","n":["§ 15 Abs. 1 HGB","§ 53 HGB"]},{"f":"Was unterscheidet Prokura und Handlungsvollmacht?","a":"Handlungsvollmacht (§ 54 HGB) erstreckt sich nur auf Geschäfte, die der Betrieb eines derartigen Handelsgewerbes gewöhnlich mit sich bringt (General-, Art- oder Spezialhandlungsvollmacht); sie kann formlos und auch von Nichtkaufleuten erteilt werden und wird nicht eingetragen. Beschränkungen wirken gegenüber Dritten, die sie kennen oder kennen müssen (§ 54 Abs. 3 HGB). Prokura gilt für jedes Handelsgewerbe, ist im Außenverhältnis unbeschränkbar und eintragungspflichtig.","n":["§ 54 HGB","§ 49 HGB","§ 50 HGB"]}],"b":["Was unterscheidet Prokura und Handlungsvollmacht?","Was ist ein Prokurist und welche Befugnisse hat er?","Was gilt, wenn der Lieferant vom Entzug der Prokura wusste?","Was gilt, wenn die Prokura nicht oder falsch eingetragen ist?"],"u":false,"w":9.3,"typ":"dauer"},{"i":"hgr-firmenrecht","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Firmenrecht: Firmenbildung und Unterscheidbarkeit","n":5,"q":5,"k":{"Bayern-München":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":2,"Westfalen-Lippe":1},"kq":{"Bayern-München":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":2,"Westfalen-Lippe":1},"y":{"2023":3,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Was ist die Firma und welche Grundsätze gelten für ihre Bildung?","a":"Die Firma ist der Name, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt und klagt und verklagt wird (§ 17 HGB). Zulässig sind Personen-, Sach- und Fantasiefirmen, sofern sie Kennzeichnungseignung und Unterscheidungskraft haben und nicht irreführend sind (§ 18 HGB). Pflicht zum Rechtsformzusatz (§ 19 HGB, zum Beispiel e. K., OHG, GmbH). Neue Firmen müssen sich am selben Ort deutlich unterscheiden (§ 30 HGB). Handelsgeschäfte sind alle Geschäfte eines Kaufmanns, die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören (§ 343 HGB).","n":["§ 17 HGB","§ 18 HGB","§ 19 HGB","§ 30 HGB","§ 343 HGB"]},{"f":"Fall: Ein Trauerredner möchte als Einzelperson unter „A Team Speaker“ auftreten. Darf er so firmieren?","a":"Eine Firma führen darf nur ein Kaufmann. Ist er nicht eingetragen und nicht Kaufmann, darf er nur eine Geschäftsbezeichnung verwenden, ohne Anschein einer Firma, und muss im Geschäftsverkehr seinen Namen angeben. Wird er (Kann)kaufmann, ist eine Fantasiefirma zulässig, wenn sie unterscheidungskräftig und nicht irreführend ist (§ 18 HGB) und den Zusatz „e. K.“ führt (§ 19 HGB). Problematisch: „Team“ kann eine Mehrheit von Personen vortäuschen (Irreführung).","n":["§ 17 HGB","§ 18 HGB","§ 19 HGB"]}],"b":["Was ist die Firma und was sind Handelsgeschäfte?","Nennen Sie ein Beispiel für eine zulässige Firmierung.","Was gilt, wenn zwei Kaufleute den gleichen Namen verwenden?","Fall: Trauerredner gründet Unternehmen namens 'A Team Speaker'. Darf er so firmieren?"],"u":false,"w":3.5,"fe":[{"falsch":"Nur §§ 17, 18 HGB prüfen","richtig":"Entscheidend ist die deutliche Unterscheidbarkeit nach § 30 Abs. 1 HGB.","n":["§ 30 Abs. 1 HGB"]}]},{"i":"hgr-partg-name","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Partnerschaft: Name und Partner-Zusatz (§§ 2, 11 PartGG)","n":1,"q":3,"k":{"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":3},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Fall: Die „A+B & Partner GmbH“ soll eingetragen werden, beteiligt sind A, B und C. Ist der Name zulässig?","a":"Es handelt sich um eine GmbH, nicht um eine Partnerschaft. Der Zusatz „und Partner“ beziehungsweise „Partnerschaft“ ist Partnerschaftsgesellschaften vorbehalten (§ 11 Abs. 1 PartGG); andere Rechtsformen dürfen ihn nicht führen (Bestandsschutz nur für Altfälle vor 1995 mit Rechtsformhinweis). Nach Rechtsprechung des BGH ist „& Partner“ für eine GmbH daher unzulässig. Dass C im Namen fehlt, ist für sich unschädlich.","n":["§ 11 Abs. 1 PartGG","§ 18 Abs. 2 HGB"]},{"f":"Was regelt § 2 PartGG zum Namen der Partnerschaft und wer kann sich gegen einen unzulässigen Namen wehren?","a":"Seit dem MoPeG (1.1.2024) muss der Name nur noch den Zusatz „und Partner“ oder „Partnerschaft“ enthalten (§ 2 Abs. 1 PartGG). Name eines Partners und Berufsbezeichnungen aller vertretenen Berufe sind nicht mehr zwingend; auch Sach- und Fantasienamen sind zulässig, soweit sie nicht irreführend sind und Berufsrecht nicht entgegensteht. Firmenrecht gilt entsprechend (§ 2 Abs. 2 PartGG). Englische Varianten wie „Partners“ werden nach überwiegender Auffassung ebenfalls erfasst. Gegen unzulässige Bezeichnungen: Registergericht (Firmenmissbrauchsverfahren § 37 Abs. 1 HGB, Amtslöschung nach FamFG), in ihren Rechten verletzte Dritte wie Wettbewerber (Unterlassung, § 37 Abs. 2 HGB), gegebenenfalls Kammern. Die Eintragung heilt den Verstoß nicht.","n":["§ 2 PartGG","§ 11 PartGG","§ 37 HGB"]}],"b":["Was regelt § 2 PartGG und was gilt bei englischsprachiger Bezeichnung?"],"u":false,"w":0.55},{"i":"hgr-haftung-firmenfortfuehrung","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Haftung des Erwerbers bei Firmenfortführung (§ 25 HGB)","n":4,"q":4,"k":{"Bayern-Nürnberg":2,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Baden-Württemberg":2,"Bayern-Nürnberg":2},"y":{"2025":3,"2026":1},"c":[{"f":"Fall: H betreibt einen Computerhandel und hat bei V Geschäftsausstattung gekauft. H veräußert das Geschäft an K, der den Namen fortführt. Wen kann V in Anspruch nehmen?","a":"K haftet für alle im Betrieb begründeten Altverbindlichkeiten des H, weil er ein Handelsgeschäft unter Lebenden erwirbt und die Firma fortführt (§ 25 Abs. 1 S. 1 HGB, gesetzlicher Schuldbeitritt). H haftet daneben weiter, begrenzt durch die Nachhaftung von fünf Jahren (§ 26 HGB). Steuerlich ergänzend: Haftung des Betriebsübernehmers für betriebliche Steuern nach § 75 AO.","n":["§ 25 Abs. 1 HGB","§ 26 HGB","§ 75 AO"]},{"f":"Wie kann der Erwerber eines Handelsgeschäfts die Haftung für Altschulden begrenzen und was gilt ohne Firmenfortführung?","a":"Haftungsausschluss nur wirksam, wenn er ins Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht oder dem Gläubiger mitgeteilt wird (§ 25 Abs. 2 HGB), zeitnah zur Übernahme. Alternativen: keine Firmenfortführung, Erwerb durch eine neue haftungsbeschränkte Gesellschaft, Asset Deal mit Freistellungsvereinbarung. Ohne Firmenfortführung haftet der Erwerber nur bei besonderem Verpflichtungsgrund, insbesondere handelsüblicher Bekanntmachung der Übernahme (§ 25 Abs. 3 HGB). § 75 AO bleibt unberührt.","n":["§ 25 Abs. 2 HGB","§ 25 Abs. 3 HGB"]}],"b":["Welche Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung gibt es für den Erwerber?","Wie ist die Haftung nach GmbHG und § 25 Abs. 3 HGB bei Fortführung beziehungsweise Nichtfortführung der Firma?","Fall: H kauft Geschäftsausstattung bei V, veräußert Computerhandel an K, der den Namen fortführt. Wen kann V in Anspruch nehmen?","Haftung des Erwerbers bei Fortführung eines Kleingewerbes"],"u":false,"w":3.55},{"i":"hgr-haftung-eintritt-austritt","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Haftung bei Eintritt und Austritt von Gesellschaftern","n":2,"q":2,"k":{"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1,"Düsseldorf":1},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Wie haften eintretende und ausscheidende Gesellschafter einer OHG oder GbR, und was gilt beim Eintritt in das Geschäft eines Einzelkaufmanns?","a":"Eintretender Gesellschafter haftet für Altverbindlichkeiten der Gesellschaft wie die übrigen (§ 127 HGB, § 721a BGB), abweichende Vereinbarung ist Dritten gegenüber unwirksam. Ausscheidender haftet für bis dahin begründete Verbindlichkeiten fünf Jahre nach (§ 137 HGB, § 728b BGB). Eintritt in das Geschäft eines Einzelkaufmanns: Die neu entstehende Gesellschaft haftet für die Altschulden des Kaufmanns (§ 28 HGB), Ausschluss nur nach § 28 Abs. 2 HGB durch Eintragung oder Mitteilung.","n":["§ 127 HGB","§ 137 HGB","§ 721a BGB","§ 728b BGB","§ 28 HGB"]},{"f":"Fall: Eine Rechtsanwältin mit Mietrückständen schließt sich mit einem Kollegen zu einer Sozietät zusammen. Haftet der Kollege für die Altmiete?","a":"Nein. Es entsteht eine neue GbR (§ 705 BGB); die Altmiete ist Verbindlichkeit der Anwältin, nicht der Gesellschaft, daher greift § 721a BGB nicht. § 28 HGB setzt das Geschäft eines Kaufmanns voraus und ist nach BGH auf den Zusammenschluss von Freiberuflern auch nicht analog anwendbar.","n":["§ 705 BGB","§ 721a BGB","§ 28 HGB"]}],"b":["Wie haften eintretender und austretender Gesellschafter? Unterschied Eintritt in Einzelunternehmen und OHG/GbR?","Fall: Rechtsanwältin mit Mietrückständen schließt sich mit weiterem Anwalt zusammen. Haftet dieser für die Altmiete?"],"u":false,"w":1.55},{"i":"hgr-handelskauf","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Handelskauf und Rügeobliegenheit (§ 377 HGB)","n":3,"q":3,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Westfalen-Lippe":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Westfalen-Lippe":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Was zeichnet einen Handelskauf aus und was gilt nach § 377 HGB bei Mängeln?","a":"Handelskauf: Kauf von Waren oder Wertpapieren als Handelsgeschäft (§§ 343, 373 ff. HGB). Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, muss der Käufer die Ware unverzüglich nach Ablieferung untersuchen und Mängel unverzüglich rügen; versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung (§ 377 Abs. 1, 3 HGB). Versäumt er dies, gilt die Ware als genehmigt, Gewährleistungsrechte entfallen (§ 377 Abs. 2 HGB), außer der Verkäufer hat den Mangel arglistig verschwiegen (§ 377 Abs. 5 HGB).","n":["§ 343 HGB","§ 377 HGB"]}],"b":["Wo ist die Mängelrüge geregelt und was passiert bei Fristversäumnis?","Was zeichnet einen Handelskauf aus, wo ist er geregelt und was ist ein Handelsgeschäft?","Falsche Qualität geliefert: Gattungsschuld und Rügeobliegenheit"],"u":false,"w":2.7},{"i":"hgr-cmr-incoterms","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Internationaler Warenverkehr: CMR-Frachtbrief und Incoterms","n":2,"q":3,"k":{"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Düsseldorf":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Was ist ein CMR-Frachtbrief und was sind Incoterms?","a":"CMR: Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr; der CMR-Frachtbrief dokumentiert Abschluss und Inhalt des Frachtvertrags (Absender, Empfänger, Gut, Übernahme) und dient umsatzsteuerlich als Versendungsbeleg, vor allem beim Gelangensnachweis für innergemeinschaftliche Lieferungen (§§ 17a, 17b UStDV, Art. 45a MwStVO); bei Ausfuhren in Drittländer ist regelmäßig der elektronische Ausgangsvermerk der Ausfuhrnachweis (§§ 9, 10 UStDV), der Frachtbrief nur ersatzweise. Incoterms: Klauseln der Internationalen Handelskammer (aktuell Incoterms 2020) zu Gefahrübergang, Kosten und Pflichten, zum Beispiel EXW, FCA, CPT, CIP, DAP, DPU, DDP sowie für See: FAS, FOB, CFR, CIF.","n":[]}],"b":["Was ist ein CMR-Frachtbrief?","Incoterms"],"u":false,"w":1.55},{"i":"hgr-handelsvertreter","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Handelsvertreter (§§ 84 ff. HGB)","n":1,"q":1,"k":{"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":1},"y":{"2026":1},"c":[{"f":"Was ist ein Handelsvertreter und woran erkennt man seine Selbständigkeit?","a":"Selbständiger Gewerbetreibender, der ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen (§ 84 Abs. 1 S. 1 HGB). Selbständig ist, wer im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann (§ 84 Abs. 1 S. 2 HGB); sonst Angestellter (§ 84 Abs. 2 HGB). Vergütung über Provision (§ 87 HGB); nach Vertragsende Ausgleichsanspruch (§ 89b HGB).","n":["§ 84 HGB","§ 87 HGB","§ 89b HGB"]}],"b":["Was ist ein Handelsvertreter und ist er selbständig?"],"u":false,"w":1},{"i":"hgr-buchfuehrungspflicht","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Buchführungs- und Bilanzierungspflicht: Wer?","n":5,"q":5,"k":{"Baden-Württemberg":4,"Thüringen":1},"kq":{"Baden-Württemberg":4,"Thüringen":1},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":2},"c":[{"f":"Wer muss Bücher führen und einen Jahresabschluss aufstellen, und wer ist davon befreit?","a":"Handelsrecht: jeder Kaufmann (§ 238 Abs. 1 HGB), Jahresabschluss nach § 242 HGB. Befreiung für Einzelkaufleute, die an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen nicht mehr als 800.000 € Umsatz und 80.000 € Jahresüberschuss haben (§ 241a HGB, Werte seit 2024); nicht für Handelsgesellschaften. Steuerrecht: abgeleitete Buchführungspflicht (§ 140 AO) und originäre Pflicht für Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte über 800.000 € Umsatz oder 80.000 € Gewinn nach Aufforderung durch das Finanzamt (§ 141 AO).","n":["§ 238 HGB","§ 241a HGB","§ 140 AO","§ 141 AO"]}],"b":["Wer muss einen Jahresabschluss erstellen?","Wer muss überhaupt eine Bilanz erstellen?","Wo ist die Buchführungspflicht geregelt und wer ist befreit?","Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses und Inhalt"],"u":false,"w":3.65},{"i":"hgr-ja-aufstellung-feststellung","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Jahresabschluss: Aufstellung, Unterzeichnung, Feststellung","n":11,"q":13,"k":{"Hamburg":2,"Baden-Württemberg":8,"Unbekannt":1},"kq":{"Hamburg":3,"Baden-Württemberg":9,"Unbekannt":1},"y":{"2023":3,"2024":1,"2025":6,"2026":1},"c":[{"f":"Wer stellt den Jahresabschluss einer GmbH auf, wer unterzeichnet ihn und wer stellt ihn fest?","a":"Aufstellung durch die Geschäftsführer als gesetzliche Vertreter (§ 264 Abs. 1 HGB, § 41 GmbHG). Unterzeichnung durch alle Geschäftsführer unter Angabe des Datums (§ 245 HGB). Feststellung durch die Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 1 GmbHG), spätestens bis Ende des achten Monats, bei kleinen GmbH des elften Monats (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Bei der AG billigt der Aufsichtsrat, damit ist der Abschluss festgestellt (§ 172 AktG).","n":["§ 245 HGB","§ 264 Abs. 1 HGB","§ 46 Nr. 1 GmbHG","§ 42a GmbHG","§ 172 AktG"]},{"f":"Welche Organe hat eine Kapitalgesellschaft?","a":"GmbH: Geschäftsführer (Leitung und Vertretung, § 35 GmbHG), Gesellschafterversammlung (oberstes Willensbildungsorgan, § 48 GmbHG), fakultativ Aufsichtsrat beziehungsweise Pflicht nach Mitbestimmungsrecht (§ 52 GmbHG, DrittelbG ab mehr als 500 Arbeitnehmern). AG: Vorstand (§ 76 AktG), Aufsichtsrat (§ 95 AktG), Hauptversammlung (§ 118 AktG).","n":["§ 35 GmbHG","§ 48 GmbHG","§ 76 AktG","§ 95 AktG","§ 118 AktG"]},{"f":"Mandant ist eine mittelgroße GmbH. Wie läuft der Prozess von der Erstellung bis zur Feststellung des Jahresabschlusses?","a":"Inventur und Abschlussbuchungen, Aufstellung von Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht durch die Geschäftsführer (gegebenenfalls Erstellung durch den Steuerberater mit Erstellungsbericht); Pflichtprüfung durch den Abschlussprüfer, ohne Prüfung keine Feststellung (§ 316 Abs. 1 HGB); unverzügliche Vorlage mit Prüfungsbericht an die Gesellschafter (§ 42a Abs. 1 GmbHG); Feststellung und Ergebnisverwendungsbeschluss (§ 46 Nr. 1 GmbHG); Offenlegung (§ 325 HGB).","n":["§ 316 Abs. 1 HGB","§ 42a GmbHG","§ 46 Nr. 1 GmbHG","§ 325 HGB"]}],"b":["Wer stellt den Jahresabschluss fest?","Wer stellt den Jahresabschluss einer GmbH fest?","Wer muss den Jahresabschluss aufstellen, unterschreiben und feststellen?","Wie gehen Sie von der Erstellung bis zur Feststellung des Jahresabschlusses vor?"],"u":false,"w":8.45,"typ":"dauer"},{"i":"hgr-ja-aufstellungsfristen","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Fristen für die Aufstellung des Jahresabschlusses","n":3,"q":3,"k":{"Baden-Württemberg":1,"Düsseldorf":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1,"Düsseldorf":1,"Bayern-München":1},"y":{"2024":2,"2026":1},"c":[{"f":"Bis wann sind Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften und Einzelkaufleuten aufzustellen?","a":"Kapitalgesellschaften: in den ersten drei Monaten des Folgejahres (§ 264 Abs. 1 S. 3 HGB); kleine KapG dürfen später aufstellen, wenn dies einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entspricht, höchstens innerhalb von sechs Monaten (§ 264 Abs. 1 S. 4 Halbsatz 2 HGB). Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften: innerhalb der einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit (§ 243 Abs. 3 HGB), nach h. M. spätestens nach zwölf Monaten.","n":["§ 264 Abs. 1 HGB","§ 243 Abs. 3 HGB"]}],"b":["Bis wann sind Jahresabschlüsse aufzustellen, für große beziehungsweise kleine und mittlere Unternehmen?","Bis wann sind Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmern aufzustellen?","Anteilsverkauf unterjährig: Abschluss, Zwischenabschluss, Fristen, Offenlegung"],"u":false,"w":2.4,"fe":[{"falsch":"Frist ergibt sich aus § 243 Abs. 3 HGB","richtig":"Für Kapitalgesellschaften drei Monate, kleine bis sechs Monate (§ 264 Abs. 1 HGB); § 243 Abs. 3 HGB verlangt nur den ordnungsgemäßen Geschäftsgang.","n":["§ 264 Abs. 1 HGB","§ 243 Abs. 3 HGB"]}]},{"i":"hgr-ja-bestandteile","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Bestandteile des Jahresabschlusses, Anhang und Lagebericht","n":8,"q":10,"k":{"Baden-Württemberg":5,"Köln":2,"Bayern-München":1},"kq":{"Köln":4,"Baden-Württemberg":5,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":4,"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Welche Bestandteile hat der Jahresabschluss je nach Rechtsform und Größe? Gehört der Lagebericht dazu?","a":"Einzelkaufmann und Personenhandelsgesellschaft: Bilanz und GuV (§ 242 Abs. 3 HGB). Kapitalgesellschaften und § 264a-Gesellschaften: zusätzlich Anhang (§ 264 Abs. 1 S. 1 HGB); Kleinstkapitalgesellschaften können auf den Anhang verzichten, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz stehen. Kapitalmarktorientierte KapG ohne Konzernabschluss: zusätzlich Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel, wahlweise Segmentbericht (§ 264 Abs. 1 S. 2 HGB). Der Lagebericht ist kein Bestandteil des Jahresabschlusses, sondern ein eigenständiges Instrument.","n":["§ 242 Abs. 3 HGB","§ 264 Abs. 1 HGB"]},{"f":"Wer muss einen Lagebericht aufstellen und was enthält er? Wo ist der Anhang geregelt?","a":"Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (und § 264a-Gesellschaften) stellen einen Lagebericht auf; kleine sind befreit (§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB). Aufstellung durch die gesetzlichen Vertreter. Inhalt: Geschäftsverlauf und Lage, Analyse mit finanziellen Leistungsindikatoren, voraussichtliche Entwicklung mit Chancen und Risiken (§ 289 HGB). Der Anhang ist in §§ 284 bis 288 HGB geregelt (Erläuterung von Bilanz und GuV, Pflichtangaben, größenabhängige Erleichterungen in § 288 HGB).","n":["§ 264 Abs. 1 HGB","§ 289 HGB","§ 284 HGB","§ 285 HGB","§ 288 HGB"]},{"f":"Welche Bilanzen gibt es außer der Jahresbilanz?","a":"Nach dem Anlass: Eröffnungsbilanz (§ 242 Abs. 1 HGB), Liquidationseröffnungs- und Liquidationsschlussbilanz (§ 71 GmbHG), Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers bei Umwandlungen (§ 17 Abs. 2 UmwG), Zwischenbilanzen, Überschuldungsstatus (§ 19 InsO) und Vermögensübersicht im Insolvenzverfahren (§ 153 InsO). Nach dem Adressaten: Handels- und Steuerbilanz, Ergänzungs- und Sonderbilanzen bei Personengesellschaften, Konzernbilanz (§ 290 HGB). Außerhalb der Rechnungslegung im engeren Sinn stehen Umwelt- oder Ökobilanzen, die Stoff- und Energieströme erfassen und in die Nachhaltigkeitsberichterstattung einfließen.","n":["§ 242 HGB","§ 71 GmbHG","§ 17 Abs. 2 UmwG","§ 19 InsO","§ 290 HGB"],"xu":true}],"b":["Wo ist der Anhang geregelt?","Was gehört zum Jahresabschluss?","Was ist bei einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft alles zu erstellen?","Welche Bestandteile hat der Jahresabschluss je Größenklasse (auch kapitalmarktorientiert)? Gehört der Lagebericht dazu?"],"u":false,"w":6.05},{"i":"hgr-ja-sprache-waehrung","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Sprache und Währung des Jahresabschlusses (§ 244 HGB)","n":2,"q":2,"k":{"Baden-Württemberg":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1,"Düsseldorf":1},"y":{"2023":1,"2026":1},"c":[{"f":"Ein Mandant möchte seinen Jahresabschluss in englischer Sprache aufstellen. Ist das möglich?","a":"Nein. Der Jahresabschluss ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen (§ 244 HGB). Möglich ist nur eine zusätzliche Übersetzung, die aber nicht der maßgebliche Jahresabschluss ist. Der Jahresabschluss besteht aus Bilanz und GuV, bei KapG zusätzlich Anhang (§§ 242, 264 HGB).","n":["§ 244 HGB","§ 242 HGB"]}],"b":["Mandant will den Jahresabschluss in englischer Sprache. Möglich?","Was ist ein Jahresabschluss und in welcher Sprache ist er aufzustellen?"],"u":false,"w":1.55},{"i":"hgr-groessenklassen","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Größenklassen nach § 267 HGB und angehobene Schwellenwerte","n":8,"q":9,"k":{"Bayern-München":1,"Hessen":2,"Baden-Württemberg":3,"Südbaden":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Bayern-München":1,"Hessen":3,"Baden-Württemberg":3,"Südbaden":1,"Düsseldorf":1},"y":{"2024":2,"2025":4,"2026":2},"c":[{"f":"Welche Größenklassen kennt das HGB und welche Schwellenwerte gelten aktuell?","a":"Kriterien Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt. Kleinst-KapG (§ 267a HGB): bis 450.000 € / 900.000 € / 10. Klein (§ 267 Abs. 1 HGB): bis 7,5 Mio. € / 15 Mio. € / 50. Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB): bis 25 Mio. € / 50 Mio. € / 250. Darüber groß. Maßgeblich: zwei von drei Merkmalen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen (§ 267 Abs. 4 HGB). Kapitalmarktorientierte KapG gelten stets als groß (§ 267 Abs. 3 S. 2 HGB).","n":["§ 267 HGB","§ 267a HGB"]},{"f":"Was hat sich 2024 an den Schwellenwerten geändert und ab wann gilt das?","a":"Umsetzung der EU-Delegierten Richtlinie 2023/2775 (Inflationsanpassung um rund 25 %) durch Gesetz von 2024: zum Beispiel kleine KapG bisher 6 Mio. € / 12 Mio. €, jetzt 7,5 Mio. € / 15 Mio. €; mittelgroße bisher 20 Mio. € / 40 Mio. €, jetzt 25 Mio. € / 50 Mio. €; Arbeitnehmergrenzen unverändert. Anwendung für Geschäftsjahre ab 1.1.2024, wahlweise rückwirkend für Geschäftsjahre ab 1.1.2023 (dann insgesamt). Folge: viele bisher mittelgroße Gesellschaften werden klein und verlieren Prüfungs- und Lageberichtspflicht.","n":["§ 267 HGB"]},{"f":"Fall: Eine GmbH hat in zwei aufeinanderfolgenden Jahren 8 Mio. € Bilanzsumme, 16 Mio. € Umsatz und 100 Arbeitnehmer. Welche Größenklasse liegt vor und mit welchen Pflichten?","a":"Alle drei Merkmale überschreiten die Grenzen der kleinen KapG (7,5 Mio. € / 15 Mio. € / 50), keines die der mittelgroßen; daher mittelgroße KapG (§ 267 Abs. 2 HGB). Pflichten: Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht; Pflichtprüfung durch Abschlussprüfer (§ 316 Abs. 1 HGB); Offenlegung mit Erleichterungen (§ 327 HGB); GuV darf mit Rohergebnis beginnen (§ 276 HGB).","n":["§ 267 Abs. 2 HGB","§ 316 HGB","§ 327 HGB","§ 276 HGB"]}],"b":["Fall: Unternehmen anhand von Kennzahlen in die Größenklassen nach HGB einordnen.","Fall (Forts.): Ordnen Sie die GmbH anhand der Kennzahlen in die Größenklassen ein.","Welche Bestandteile hat der Jahresabschluss und welche Größenklassen gibt es nach § 267 HGB?","Welche Änderungen stehen im HGB an und wie heißt das Gesetz? Ist eine rückwirkende Anwendung für 2023 möglich?"],"u":false,"w":6.8,"typ":"dauer"},{"i":"hgr-erleichterungen-pruefungspflicht","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Größenabhängige Erleichterungen und Prüfungspflicht","n":7,"q":7,"k":{"Düsseldorf":1,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":4,"Südbaden":1},"kq":{"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":4,"Südbaden":1,"Düsseldorf":1},"y":{"2022":1,"2024":1,"2025":3,"2026":2},"c":[{"f":"Welche größenabhängigen Erleichterungen gelten für kleine Kapitalgesellschaften?","a":"Kein Lagebericht (§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB); verkürzte Bilanz (§ 266 Abs. 1 S. 3 HGB); GuV ab Rohergebnis (§ 276 HGB); verkürzter Anhang (§ 288 Abs. 1 HGB); keine Pflichtprüfung (§ 316 Abs. 1 HGB); Aufstellung bis sechs Monate; Offenlegung nur von Bilanz und Anhang ohne GuV-Angaben (§ 326 Abs. 1 HGB). Kleinst-KapG: zusätzlich Verzicht auf Anhang und Hinterlegung statt Bekanntmachung der Bilanz (§ 326 Abs. 2 HGB). Allgemeine Pflichten (Buchführung, Inventar, Feststellung, Gesellschafterliste) bleiben.","n":["§ 264 Abs. 1 HGB","§ 276 HGB","§ 288 HGB","§ 316 HGB","§ 326 HGB"]},{"f":"Welche besondere Pflicht trifft mittelgroße und große Kapitalgesellschaften?","a":"Prüfungspflicht durch einen Abschlussprüfer (§ 316 Abs. 1 HGB), Wirtschaftsprüfer oder bei mittelgroßen GmbH auch vereidigter Buchprüfer (§ 319 Abs. 1 HGB). Ohne Prüfung kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden. Ferner Lagebericht (§ 289 HGB) und erweiterte Anhangangaben.","n":["§ 316 Abs. 1 HGB","§ 319 Abs. 1 HGB","§ 289 HGB"]}],"b":["Welche Bestandteile hat ein Jahresabschluss und ab wann besteht Prüfungspflicht?","Welche Pflichten gelten für eine kleine GmbH über den allgemeinen Jahresabschluss hinaus?","Was muss der Jahresabschluss enthalten, wer muss ihn erstellen und welche Erleichterungen gibt es?","Welche besondere Pflicht besteht für den Jahresabschluss mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften?"],"u":false,"w":5.7,"typ":"dauer"},{"i":"hgr-groessenklasse-gestaltung","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Vermeidung des Überschreitens einer Größenklasse","n":3,"q":3,"k":{"Südbaden":1,"Westfalen-Lippe":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Südbaden":1,"Westfalen-Lippe":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2025":1,"2026":2},"c":[{"f":"Ein Mandant steht kurz davor, nach § 267 HGB von klein zu mittelgroß zu wechseln. Was kann man tun?","a":"Bilanzsumme senken: offene Absetzung erhaltener Anzahlungen von den Vorräten (§ 268 Abs. 5 S. 2 HGB), Tilgung von Verbindlichkeiten mit liquiden Mitteln, Ausschüttung beziehungsweise Vorabausschüttung vor dem Stichtag, Sale-and-lease-back, Factoring, Nichtausübung von Aktivierungswahlrechten (zum Beispiel § 248 Abs. 2 HGB). Ferner nutzen, dass erst ein zweimaliges Überschreiten schadet (§ 267 Abs. 4 HGB). Gegebenenfalls Aufteilung von Aktivitäten auf mehrere Gesellschaften.","n":["§ 267 Abs. 4 HGB","§ 268 Abs. 5 HGB","§ 248 Abs. 2 HGB"]}],"b":["Mandant steht kurz vor Überschreiten einer Größenklasse nach § 267 HGB. Was kann man tun?","Wie kann verhindert werden, dass eine kleine KapG zur mittelgroßen KapG nach § 267 Abs. 2 HGB wird?","Bilanzpolitik zur Vermeidung einer höheren Größenklasse"],"u":false,"w":2.85},{"i":"hgr-offenlegung","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Offenlegung des Jahresabschlusses (§§ 325 ff. HGB)","n":9,"q":10,"k":{"Baden-Württemberg":6,"Hessen":1,"Südbaden":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Baden-Württemberg":7,"Hessen":1,"Südbaden":1,"Düsseldorf":1},"y":{"2023":2,"2024":1,"2025":3,"2026":3},"c":[{"f":"Wer ist offenlegungspflichtig, wie und bis wann ist offenzulegen?","a":"Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter (§ 264a HGB, zum Beispiel GmbH & Co. KG) müssen ihre Rechnungslegungsunterlagen elektronisch an die das Unternehmensregister führende Stelle übermitteln (§ 325 Abs. 1 HGB). Frist: spätestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag (§ 325 Abs. 1a HGB), für den Jahresabschluss 2025 also bis 31.12.2026. Einzelkaufleute und gewöhnliche Personengesellschaften müssen nicht offenlegen, außer bei Erreichen der Größen des PublG. Abrufbar sind die Unterlagen über das Unternehmensregister.","n":["§ 325 HGB","§ 264a HGB"]},{"f":"Welche Erleichterungen gibt es bei der Offenlegung und was droht bei Nichtoffenlegung?","a":"Kleine KapG: nur Bilanz und Anhang ohne GuV-Angaben (§ 326 Abs. 1 HGB); Kleinst-KapG: Hinterlegung der Bilanz statt Bekanntmachung (§ 326 Abs. 2 HGB); mittelgroße KapG: verkürzte Bilanz und Anhang (§ 327 HGB). Sanktion: Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz, Androhung mit Sechswochenfrist, Ordnungsgeld 2.500 € bis 25.000 €, herabgesetzt bei kleinen und Kleinst-KapG bei geringfügiger Verspätung (§ 335 HGB). Das BfJ gewährt in der Praxis teilweise Karenzzeiten vor Einleitung der Verfahren.","n":["§ 326 HGB","§ 327 HGB","§ 335 HGB"]},{"f":"Was legt eine mittelgroße Kapitalgesellschaft offen und warum gibt es Größenklassen?","a":"Mittelgroße KapG: Jahresabschluss (Bilanz in der für kleine KapG vorgeschriebenen Form mit zusätzlichen Posten, GuV ab Rohergebnis, Anhang ohne bestimmte Angaben), Lagebericht, Bestätigungsvermerk, gegebenenfalls Bericht des Aufsichtsrats und Ergebnisverwendung (§§ 325, 327 HGB). Zweck der Größenklassen: Verhältnismäßigkeit; Informationsbedürfnis von Gläubigern und Öffentlichkeit steigt mit der Größe, kleine Unternehmen werden von Kosten und Publizität entlastet (EU-Bilanzrichtlinie).","n":["§ 325 HGB","§ 327 HGB"]}],"b":["Bis wann muss der Jahresabschluss 2024 offengelegt werden?","Was wird bei mittelgroßen Kapitalgesellschaften offengelegt?","Was ist zur Offenlegung zu sagen, und muss ein Einzelunternehmer offenlegen?","Welche Erleichterungen gibt es, wann ist offenzulegen und was droht bei Nichtoffenlegung?"],"u":false,"w":7.35,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Bundesanzeiger","richtig":"Seit 2022 Unternehmensregister (DiRUG); ältere Abschlüsse weiter im Bundesanzeiger.","n":["§ 325 HGB"]}]},{"i":"hgr-inventar-inventur","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Inventar und Inventurverfahren","n":1,"q":3,"k":{"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":3},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Was ist das Inventar und wie unterscheidet es sich von der Bilanz?","a":"Inventar: ausführliches Verzeichnis aller Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert zum Stichtag (§ 240 HGB), Ergebnis der Inventur. Bilanz: kurz gefasste, gegliederte Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital in Kontenform (§§ 242, 247, 266 HGB). Vereinfachungen bei der Bewertung im Inventar: Festwert (§ 240 Abs. 3 HGB) und Gruppenbewertung (§ 240 Abs. 4 HGB).","n":["§ 240 HGB","§ 242 HGB","§ 247 HGB"]},{"f":"Welche Inventurverfahren gibt es und was gilt bei abweichendem Wirtschaftsjahr?","a":"Inventur zum Schluss des (auch abweichenden) Geschäftsjahres. Stichtagsinventur, zeitnah etwa zehn Tage vor oder nach dem Stichtag (R 5.3 EStR). Vor- oder nachverlegte Inventur: drei Monate vor bis zwei Monate nach dem Stichtag mit wertmäßiger Fort- beziehungsweise Rückrechnung (§ 241 Abs. 3 HGB). Permanente Inventur: Bestände laut Lagerbuchführung, jeder Bestand mindestens einmal im Jahr körperlich aufgenommen (§ 241 Abs. 2 HGB). Stichprobeninventur mit anerkannten mathematisch-statistischen Methoden (§ 241 Abs. 1 HGB).","n":["§ 240 HGB","§ 241 HGB"]}],"b":["Welche Inventurarten gibt es, insbesondere die permanente Inventur?"],"u":false,"w":0.85},{"i":"hgr-going-concern","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Grundsatz der Unternehmensfortführung","n":1,"q":1,"k":{"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Wo ist der Grundsatz der Unternehmensfortführung geregelt und was besagt er?","a":"§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB: Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Folge: Ansatz zu fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten statt Liquidationswerten. Bei Abkehr (zum Beispiel beschlossene Liquidation, Insolvenz ohne Fortführungsaussicht) Bewertung zu Veräußerungswerten; Angabe im Anhang, Darstellung bestandsgefährdender Risiken im Lagebericht.","n":["§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB"]}],"b":["Wo steht der Grundsatz der Unternehmensfortführung?"],"u":false,"w":0.7},{"i":"hgr-verbindlichkeiten-anhang","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Verbindlichkeiten: Restlaufzeiten, Fremdwährung, Anhang","n":2,"q":2,"k":{"Bayern-München":1,"Hamburg":1},"kq":{"Hamburg":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":1},"c":[{"f":"Wie sind Verbindlichkeiten nach Laufzeiten in Bilanz und Anhang anzugeben?","a":"Davon-Vermerk in der Bilanz: Beträge mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr und mit Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bei jedem Posten (§ 268 Abs. 5 S. 1 HGB). Im Anhang: Gesamtbetrag mit Restlaufzeit über fünf Jahren und gesicherte Verbindlichkeiten mit Art und Form der Sicherheiten (§ 285 Nr. 1 HGB), aufgegliedert je Posten (§ 285 Nr. 2 HGB, entfällt für kleine KapG); in der Praxis als Verbindlichkeitenspiegel. Bei der GmbH zusätzlich Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG). Zweck: Beurteilung der Liquiditätslage.","n":["§ 268 Abs. 5 HGB","§ 285 Nr. 1 HGB","§ 42 Abs. 3 GmbHG"]},{"f":"Was ist handelsrechtlich bei einer Fremdwährungsverbindlichkeit zu beachten?","a":"Erstbewertung zum Kurs im Zeitpunkt der Entstehung, Folgebewertung zum Devisenkassamittelkurs am Stichtag (§ 256a HGB); bei Restlaufzeit über einem Jahr Höchstwertprinzip (Kursanstieg erhöht, Kursrückgang nicht unter Erstwert), bis zu einem Jahr ohne diese Begrenzung. Anhang: Angabe der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlich der Umrechnung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB), Restlaufzeiten und Sicherheiten (§ 285 Nr. 1 HGB). Lagebericht: Währungsrisiken (§ 289 HGB).","n":["§ 256a HGB","§ 284 Abs. 2 HGB","§ 285 Nr. 1 HGB","§ 289 HGB"]}],"b":["Was ist handelsrechtlich zur Fremdwährungsverbindlichkeit noch zu beachten?","Wie sind Verbindlichkeiten nach Laufzeiten in der Bilanz anzugeben, wofür und welche Davon-Vermerke?"],"u":false,"w":1.25},{"i":"hgr-gesetzliche-ruecklage","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Gesetzliche Rücklagen (AG und UG)","n":1,"q":1,"k":{"Hamburg":1},"kq":{"Hamburg":1},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Welche Gesellschaften müssen gesetzliche Rücklagen bilden und in welcher Höhe?","a":"AG und KGaA: 5 % des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses, bis gesetzliche Rücklage und Kapitalrücklagen nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB zusammen 10 % des Grundkapitals erreichen (§ 150 AktG). UG (haftungsbeschränkt): ein Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses ohne Obergrenze, verwendbar nur für Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln oder Verlustausgleich (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Die GmbH kennt keine gesetzliche Rücklage.","n":["§ 150 AktG","§ 5a Abs. 3 GmbHG"]}],"b":["Wer muss gesetzliche Rücklagen bilden?"],"u":false,"w":0.7},{"i":"hgr-personengesellschaften-ueberblick","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Personengesellschaften: Arten, Haftung, Vertretung","n":7,"q":9,"k":{"Düsseldorf":1,"Hessen":1,"Berlin":1,"Niedersachsen":1,"Brandenburg":2,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Düsseldorf":1,"Hessen":1,"Berlin":1,"Niedersachsen":3,"Brandenburg":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2022":1,"2023":2,"2024":1,"2025":3},"c":[{"f":"Welche Personengesellschaften gibt es und was sind ihre Wesensmerkmale?","a":"GbR (§§ 705 ff. BGB), OHG (§§ 105 ff. HGB), KG (§§ 161 ff. HGB), Partnerschaftsgesellschaft (PartGG), stille Gesellschaft (§§ 230 ff. HGB, reine Innengesellschaft), EWIV. Merkmale: vertraglicher Zusammenschluss zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks, Selbstorganschaft, grundsätzlich persönliche Haftung der Gesellschafter, Mitgliedschaft nicht frei übertragbar. Seit MoPeG ist die Außen-GbR selbst rechtsfähig, das Vermögen gehört der Gesellschaft (§ 713 BGB).","n":["§ 705 BGB","§ 105 HGB","§ 161 HGB","§ 230 HGB"]},{"f":"Was unterscheidet Geschäftsführung und Vertretung bei GbR, OHG und KG?","a":"Geschäftsführung betrifft das Innenverhältnis, Vertretung das Außenverhältnis. GbR: gemeinschaftliche Geschäftsführung und Gesamtvertretung, abweichende Regelung möglich (§§ 715, 720 BGB). OHG: Einzelgeschäftsführungsbefugnis mit Widerspruchsrecht (§ 116 HGB), Einzelvertretung (§ 124 HGB), Umfang der Vertretungsmacht unbeschränkbar. KG: Komplementäre wie OHG; Kommanditisten von der Geschäftsführung ausgeschlossen, Widerspruch nur bei außergewöhnlichen Geschäften (§ 164 HGB), keine organschaftliche Vertretung (§ 170 HGB).","n":["§ 715 BGB","§ 720 BGB","§ 116 HGB","§ 124 HGB","§ 164 HGB","§ 170 HGB"]},{"f":"Ab wann und in welcher Höhe haften die Gesellschafter von OHG und KG?","a":"OHG: alle Gesellschafter persönlich, unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch (§ 126 HGB), eintretende auch für Altverbindlichkeiten (§ 127 HGB), Nachhaftung fünf Jahre (§ 137 HGB). Wirksamkeit im Außenverhältnis mit Eintragung, bei Handelsgewerbe schon mit Geschäftsbeginn (§ 123 HGB). KG: Komplementär wie OHG-Gesellschafter; Kommanditist bis zur Höhe der eingetragenen Haftsumme, ausgeschlossen soweit die Einlage geleistet ist (§ 171 Abs. 1 HGB); vor Eintragung unbeschränkt für Geschäfte mit Zustimmung (§ 176 HGB). GbR entsprechend § 721 BGB.","n":["§ 126 HGB","§ 127 HGB","§ 137 HGB","§ 171 HGB","§ 176 HGB","§ 721 BGB"]}],"b":["Was unterscheidet GbR, OHG und KG (mit Paragrafen)?","Welche Personengesellschaften gibt es und was sind ihre Wesensmerkmale?","Welche Arten von Personengesellschaften gibt es und wie unterscheiden sie sich?","Erläutern Sie eine Rechtsform mit Haftung sowie Rechten und Pflichten der Gesellschafter."],"u":false,"w":4.8,"typ":"dauer"},{"i":"hgr-kapitalgesellschaften-ueberblick","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Kapitalgesellschaften: Arten und Nennkapital","n":4,"q":4,"k":{"Düsseldorf":2,"Brandenburg":2},"kq":{"Brandenburg":2,"Düsseldorf":2},"y":{"2025":3,"2026":1},"c":[{"f":"Welche Kapitalgesellschaften gibt es und wie unterscheiden sie sich?","a":"GmbH (GmbHG, Stammkapital mind. 25.000 €), UG (haftungsbeschränkt) als GmbH-Variante (§ 5a GmbHG, ab 1 €), AG (AktG, Grundkapital mind. 50.000 €, § 7 AktG, Aktien frei übertragbar, Vorstand weisungsfrei), KGaA (§ 278 AktG, persönlich haftender Gesellschafter plus Kommanditaktionäre), SE (europäische AG). Gemeinsam: juristische Person, Formkaufmann, Haftung nur mit Gesellschaftsvermögen, Fremdorganschaft. Nennkapital: Stammkapital (GmbH), Grundkapital (AG/KGaA); bei der Stiftung spricht man von Grundstockvermögen.","n":["§ 5 GmbHG","§ 5a GmbHG","§ 7 AktG","§ 278 AktG"]},{"f":"Was ist eine KGaA und was eine GmbH & Co. KGaA?","a":"KGaA: Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter unbeschränkt haftet (Komplementär) und die übrigen am in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich zu haften (§ 278 Abs. 1 AktG). Bei der GmbH & Co. KGaA ist Komplementärin eine GmbH; nach BGH zulässig. Vorteil: Leitung durch die Komplementärin, Kapitalmarktzugang ohne Kontrollverlust, Haftungsbeschränkung.","n":["§ 278 AktG"]}],"b":["Was ist eine GmbH & Co. KGaA?","Welche Kapitalgesellschaften gibt es?","Wie heißt das Nennkapital von GmbH, AG und Stiftung?","Welche Arten von Kapitalgesellschaften gibt es und wie unterscheiden sie sich?"],"u":false,"w":3.55},{"i":"hgr-ag-organe-kapital","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"AG: Zustimmungsvorbehalte, bedingtes und genehmigtes Kapital","n":2,"q":2,"k":{"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":1},"c":[{"f":"Was ist bedingtes und was genehmigtes Kapital?","a":"Bedingtes Kapital (§§ 192 ff. AktG): Hauptversammlung beschließt Kapitalerhöhung, die nur so weit durchgeführt wird, wie Umtausch- oder Bezugsrechte ausgeübt werden; Zwecke: Wandel- und Optionsanleihen, Unternehmenszusammenschlüsse, Bezugsrechte für Arbeitnehmer und Vorstand; Grenze insgesamt 60 % des Grundkapitals, für Wandel- und Optionsanleihen 50 %, für Bezugsrechte von Arbeitnehmern und Geschäftsführungsmitgliedern 20 % (§ 192 Abs. 3 AktG). Genehmigtes Kapital (§§ 202 ff. AktG): Satzung ermächtigt den Vorstand für höchstens fünf Jahre, das Grundkapital bis zur Hälfte durch Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen. Bei der GmbH ist genehmigtes Kapital in § 55a GmbHG geregelt.","n":["§ 192 AktG","§ 202 AktG","§ 55a GmbHG"]},{"f":"Fall: Der Aufsichtsrat einer AG mit 400 Mitarbeitern will Einstellungen, Entlassungen und Gehaltserhöhungen über 100.000 € zustimmungspflichtig machen. Was raten Sie dem Vorstand?","a":"Der Vorstand leitet die AG unter eigener Verantwortung (§ 76 Abs. 1 AktG); Maßnahmen der Geschäftsführung können dem Aufsichtsrat nicht übertragen werden (§ 111 Abs. 4 S. 1 AktG). Zulässig ist es aber, dass Satzung oder Aufsichtsrat bestimmte Arten von Geschäften an seine Zustimmung binden (§ 111 Abs. 4 S. 2 AktG); diese müssen hinreichend bestimmt und von Gewicht sein, ein Vorbehalt für jede Einstellung wäre zu weitgehend. Verweigert der Aufsichtsrat die Zustimmung, kann der Vorstand die Hauptversammlung anrufen (Beschluss mit Dreiviertelmehrheit, § 111 Abs. 4 S. 3 bis 5 AktG).","n":["§ 76 AktG","§ 77 AktG","§ 111 Abs. 4 AktG"]}],"b":["Was ist bedingtes und was ist genehmigtes Kapital?","Fall: Aufsichtsrat einer AG (400 Mitarbeiter) will Einstellungen, Entlassungen und Gehaltserhöhungen über 100.000 € zustimmungspflichtig machen: was raten Sie dem Vorstand?"],"u":false,"w":1.25},{"i":"hgr-gbr-ohg-abgrenzung","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"GbR oder OHG: Abgrenzung und Entstehung","n":7,"q":7,"k":{"Berlin":1,"Baden-Württemberg":3,"Hessen":1,"Bayern-München":2},"kq":{"Baden-Württemberg":3,"Bayern-München":2,"Berlin":1,"Hessen":1},"y":{"2023":3,"2024":3,"2026":1},"c":[{"f":"Wie grenzt man GbR und OHG ab und wann wird aus einer GbR eine OHG?","a":"OHG: Zweck ist der Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma (§ 105 Abs. 1 HGB); Kleingewerbe oder Vermögensverwaltung nur mit Eintragung (§ 107 Abs. 1 HGB). Betreibt eine GbR ein Gewerbe, das einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB), wird sie kraft Gesetzes ohne Eintragung zur OHG (identitätswahrender Rechtsformwechsel). Freiberufliche Zusammenschlüsse (Sozietät) bleiben GbR oder PartG, können sich seit dem MoPeG aber als OHG oder KG eintragen lassen, soweit das Berufsrecht dies zulässt (§ 107 Abs. 1 Satz 2 HGB).","n":["§ 105 HGB","§ 107 HGB","§ 1 Abs. 2 HGB","§ 705 BGB"]},{"f":"Fall: Eine GbR mit 1 Mio. € Umsatz und zehn Mitarbeitern; ein Gesellschafter liegt im Koma, der andere kauft allein Ware ein. Ist die Gesellschaft verpflichtet?","a":"Bei diesem Umfang erfordert das Gewerbe einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb, es liegt bereits eine OHG vor (§§ 105 Abs. 1, 1 Abs. 2 HGB), auch ohne Eintragung. In der OHG gilt Einzelvertretung (§ 124 Abs. 1 HGB) statt der Gesamtvertretung der GbR (§ 720 Abs. 1 BGB). Der Kauf verpflichtet daher die Gesellschaft; beide Gesellschafter haften persönlich (§ 126 HGB).","n":["§ 105 HGB","§ 124 HGB","§ 720 BGB","§ 126 HGB"]},{"f":"Mandant möchte mit einem Partner eine Gesellschaft gründen: GbR oder OHG? Wie beurteilen Sie einen Zusammenschluss zu rechtswidrigen Zwecken?","a":"Vergleich: GbR ohne Buchführungspflicht nach HGB (nur § 141 AO), Gesamtvertretung, freiwillige Eintragung ins Gesellschaftsregister; OHG mit Firma, Handelsregistereintragung, Buchführung nach §§ 238 ff. HGB, Einzelvertretung, Handelsrecht (zum Beispiel § 377 HGB). Haftung in beiden Fällen unbeschränkt. Empfehlung bei kleinem Geschäftsbetrieb ohne kaufmännische Einrichtung: GbR. Zusammenschluss zu Straftaten (zum Beispiel Diebesbande): Gesellschaftsvertrag nach §§ 134, 138 BGB nichtig, auch keine fehlerhafte Gesellschaft; steuerlich gilt gleichwohl § 40 AO.","n":["§ 134 BGB","§ 138 BGB","§ 40 AO","§ 238 HGB"]}],"b":["Was ist eine Sozietät?","Was kommt noch in Betracht und wie grenzt man ab?","Fall: Mandant will Gesellschaft gründen: OHG oder GbR? Unterschiede?","Mandant hat eine GbR und möchte eine andere Rechtsform: wie entsteht eine OHG?"],"u":false,"w":4.75,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Gemeinschaftliche Vertretung bei der OHG","richtig":"GbR: gemeinschaftlich (§ 720 Abs. 1 BGB); OHG: Einzelvertretung (§ 124 Abs. 1 HGB).","n":["§ 720 Abs. 1 BGB","§ 124 Abs. 1 HGB"]}]},{"i":"hgr-anwachsung","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Anwachsung beim Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters","n":1,"q":1,"k":{"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Die Gesellschafter einer Personengesellschaft bringen ihre Anteile in eine GmbH ein. Was passiert mit der Personengesellschaft?","a":"Wird die GmbH alleinige Gesellschafterin, erlischt die Personengesellschaft ohne Liquidation; ihr Vermögen geht im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die verbleibende GmbH über (Anwachsung, seit MoPeG § 712a BGB, für OHG/KG über § 105 Abs. 3 HGB; früher § 738 BGB a. F.). Steuerlich: Einbringung von Mitunternehmeranteilen nach § 20 UmwStG bei gewerblicher Gesellschaft; Grunderwerbsteuer bei Grundbesitz prüfen.","n":["§ 712a BGB","§ 20 UmwStG"],"xu":true}],"b":["Die Gesellschafter bringen ihre Anteile in eine GmbH ein: was passiert mit der GbR?"],"u":false,"w":0.55},{"i":"hgr-mopeg-grundzuege","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"MoPeG: Grundzüge und rechtsfähige GbR","n":12,"q":12,"k":{"Baden-Württemberg":3,"Niedersachsen":1,"Bayern-München":4,"Hessen":1,"Brandenburg":1,"Schleswig-Holstein":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Baden-Württemberg":3,"Niedersachsen":1,"Bayern-München":4,"Hessen":1,"Brandenburg":1,"Schleswig-Holstein":1,"Düsseldorf":1},"y":{"2023":1,"2024":7,"2025":4},"c":[{"f":"Was ist das MoPeG, wann trat es in Kraft und was sind die wesentlichen Änderungen?","a":"Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, in Kraft seit 1.1.2024; geändert unter anderem BGB, HGB, PartGG, GBO. Kernpunkte: Kodifizierung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR (§ 705 Abs. 2 BGB), Gesellschaftsvermögen gehört der Gesellschaft (§ 713 BGB) statt Gesamthand, Gesellschaftsregister mit eGbR (§§ 707 ff. BGB), Ausscheiden statt Auflösung bei Tod oder Kündigung eines Gesellschafters, freie Sitzwahl (Vertragssitz), Öffnung von OHG/KG für Freiberufler (§ 107 Abs. 1 S. 2 HGB), Beschlussmängelrecht für Personenhandelsgesellschaften (§§ 110 ff. HGB). Scheidet ein Gesellschafter aus, wächst sein Anteil den übrigen an (§ 712 Abs. 1 BGB, früher § 738 BGB).","n":["§ 705 BGB","§ 707 BGB","§ 713 BGB","§ 107 HGB","§ 712 BGB"]},{"f":"Was ist die rechtsfähige GbR und wie sind Geschäftsführung, Vertretung und Haftung nach dem MoPeG geregelt?","a":"Rechtsfähig ist die GbR, wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen soll (§ 705 Abs. 2 BGB); sonst nicht rechtsfähige Innengesellschaft (§§ 740 ff. BGB). Geschäftsführung grundsätzlich gemeinschaftlich (§ 715 BGB), Vertretung grundsätzlich gemeinschaftlich, abweichende Regelung möglich (§ 720 BGB). Haftung der Gesellschafter persönlich und gesamtschuldnerisch (§ 721 BGB), eintretender auch für Altschulden (§ 721a BGB), Nachhaftung fünf Jahre (§ 728b BGB).","n":["§ 705 BGB","§ 715 BGB","§ 720 BGB","§ 721 BGB","§ 740 BGB"]},{"f":"Welche steuerlichen Anschlussregelungen gibt es zum MoPeG?","a":"Rechtsfähige Personengesellschaften gelten für Zwecke der Ertragsbesteuerung weiter als Gesamthand, ihr Vermögen als Gesamthandsvermögen (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 S. 2 AO); die Bruchteilsbetrachtung bleibt damit erhalten. Für die Grunderwerbsteuer gelten rechtsfähige Personengesellschaften nach § 24 GrEStG weiter als Gesamthand, sodass die Begünstigungen der §§ 5, 6 GrEStG fortgelten; die zunächst bis Ende 2026 befristete Regelung wurde 2026 entfristet. Ferner wurden die Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG) und das Umwandlungssteuerrecht angepasst.","n":["§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO","§ 1a KStG"]}],"b":["Was ist die rechtsfähige GbR?","Was hat das MoPeG für die GbR geändert?","Was hat sich durch das MoPeG in Grundzügen verändert?","Welche zivilrechtlichen Änderungen brachte das MoPeG?"],"u":false,"w":8.85,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Rechtsfähig erst mit Eintragung","richtig":"Rechtsfähig, wenn sie am Rechtsverkehr teilnehmen soll; Eintragung ins Gesellschaftsregister freiwillig (teils faktisch nötig, etwa für das Grundbuch).","n":["§ 705 Abs. 2 BGB","§ 707 BGB"]}]},{"i":"hgr-egbr-gesellschaftsregister","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"eGbR: Gesellschaftsregister, Name, Voreintragung","n":4,"q":6,"k":{"Baden-Württemberg":2,"Niedersachsen":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Baden-Württemberg":2,"Niedersachsen":1,"Düsseldorf":3},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Muss sich eine GbR ins Gesellschaftsregister eintragen lassen und warum haben sich so viele eingetragen?","a":"Die Eintragung ist grundsätzlich freiwillig (§ 707 Abs. 1 BGB). Faktischer Zwang besteht über Voreintragungserfordernisse: Erwerb und Verfügung über Grundstücke (§ 47 Abs. 2 GBO), Eintragung in die Gesellschafterliste einer GmbH (§ 40 Abs. 1 S. 3 GmbHG), ins Aktienregister, Beteiligung an anderen registrierten Personengesellschaften. Deshalb haben sich seit 2024 sehr viele grundbesitzende GbR eintragen lassen. Früher wurden GbR im Grundbuch mit allen Gesellschaftern eingetragen (§ 47 Abs. 2 GBO a. F.).","n":["§ 707 BGB","§ 47 Abs. 2 GBO","§ 40 GmbHG"]},{"f":"Wie muss eine eingetragene GbR firmieren, auch wenn keine natürliche Person persönlich haftet, und was gilt für das Gesellschaftsregister?","a":"Name mit Zusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ (§ 707a Abs. 2 BGB); Namensbildung nach Firmenrecht, also auch Sach- oder Fantasiename (§ 707b BGB i. V. m. §§ 18 ff. HGB). Haftet keine natürliche Person, muss der Name die Haftungsbeschränkung kennzeichnen (zum Beispiel „GmbH & Co. eGbR“). Register beim Amtsgericht, Anmeldung durch alle Gesellschafter in öffentlich beglaubigter Form mit Name, Sitz, Anschrift, Gesellschaftern und Vertretungsbefugnis; Publizität entsprechend § 15 HGB. Wechsel ins Handels- oder Partnerschaftsregister nur per Statuswechsel (§ 707c BGB).","n":["§ 707 BGB","§ 707a BGB","§ 707b BGB","§ 707c BGB"]}],"b":["Was gilt für das Gesellschaftsregister?","Wie muss eine GbR künftig firmieren, an der keine natürliche Person persönlich haftet?","Muss sich eine GbR eintragen lassen? Konnte sie vorher Grundstücke erwerben und wie sah das im Grundbuch aus?","MoPeG: Gesellschaftsregister, Transparenzregister, Handelsregister"],"u":false,"w":2.95,"typ":"dauer"},{"i":"hgr-gbr-tod-gesellschafter","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Tod eines GbR-Gesellschafters vor und nach MoPeG","n":1,"q":1,"k":{"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":1},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Welche Folgen hat der Tod eines GbR-Gesellschafters nach altem und nach neuem Recht?","a":"Altes Recht: Auflösung der Gesellschaft (§ 727 BGB a. F.), sofern der Vertrag keine Fortsetzungs- oder Nachfolgeklausel enthielt. Seit 1.1.2024: Der verstorbene Gesellschafter scheidet aus, die Gesellschaft wird unter den übrigen fortgesetzt (§ 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB); die Erben erhalten einen Abfindungsanspruch (§ 728 BGB). Gesellschaftsvertragliche Nachfolgeklauseln gehen vor; für eintretende Erben gelten Sonderregeln (§ 724 BGB).","n":["§ 723 BGB","§ 728 BGB","§ 724 BGB"],"xu":true}],"b":["Welche Folgen hat der Tod eines GbR-Gesellschafters nach altem und neuem Recht (MoPeG)?"],"u":false,"w":0.55},{"i":"hgr-kommanditist-haftung","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Kommanditist: Haftsumme, Pflichteinlage, Wiederaufleben","n":3,"q":4,"k":{"Hessen":2,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Hessen":3,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":2,"2025":1},"c":[{"f":"Was ist der Unterschied zwischen Haftsumme und Pflichteinlage beim Kommanditisten?","a":"Haftsumme (Hafteinlage): im Handelsregister eingetragener Betrag, bis zu dem der Kommanditist den Gläubigern unmittelbar haftet (Außenverhältnis, §§ 171 Abs. 1, 172 Abs. 1 HGB). Pflichteinlage: im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Einlage gegenüber der Gesellschaft (Innenverhältnis). Die Außenhaftung ist ausgeschlossen, soweit Einlagen in Höhe der Haftsumme geleistet sind. Fall Haftsumme 100, Pflichteinlage 1.000, geleistet 100: keine Außenhaftung; die Gläubiger können nur den offenen Einlageanspruch der KG pfänden.","n":["§ 171 HGB","§ 172 HGB"]},{"f":"Fall: Ein Kommanditist hat seine Einlage voll geleistet. Die KG schreibt Verluste, schüttet aber trotzdem an ihn aus. Die Bank verlangt 10.000 € von ihm. Zu Recht?","a":"Ja, soweit die Rückzahlung beziehungsweise Entnahme die Haftsumme wieder unterschreiten lässt: Durch Rückzahlung der Einlage oder Gewinnentnahmen, während der Kapitalanteil durch Verluste unter die Haftsumme gemindert ist, lebt die Haftung wieder auf (§ 172 Abs. 4 HGB). Er haftet bis zur Höhe des zurückgezahlten Betrags, maximal der Haftsumme. Steuerlich: Einlageminderung nach § 15a Abs. 3 EStG kann zu fiktivem Gewinn führen.","n":["§ 172 Abs. 4 HGB","§ 171 Abs. 1 HGB","§ 15a Abs. 3 EStG"]}],"b":["Was ist der Unterschied zwischen Haftsumme und Pflichteinlage?","Fall: Kommanditist hat Einlage geleistet, KG macht Verluste und schüttet trotzdem aus, Bank verlangt 10.000 € vom Kommanditisten: zu Recht?","Haftung des Kommanditisten vor Leistung der Einlage, Darlehen, Dienstleistung als Einlage"],"u":false,"w":1.95},{"i":"hgr-kommanditist-gf-vertretung","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Kommanditist: Geschäftsführung und Vertretung","n":3,"q":3,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2025":3},"c":[{"f":"Kann ein Kommanditist die KG vertreten oder trotz § 164 HGB Geschäftsführer sein?","a":"Geschäftsführung: § 164 HGB ist dispositiv, der Gesellschaftsvertrag kann dem Kommanditisten Geschäftsführungsbefugnis einräumen. Vertretung: Organschaftliche Vertretung ist zwingend ausgeschlossen (§ 170 HGB); Vertretung nur kraft Rechtsgeschäfts, etwa durch Prokura (§§ 48, 49 HGB) oder Handlungsvollmacht (§ 54 HGB). Bei der GmbH & Co. KG kann der Kommanditist zudem Geschäftsführer der Komplementär-GmbH sein.","n":["§ 164 HGB","§ 170 HGB","§ 48 HGB","§ 54 HGB"]}],"b":["Kann ein Kommanditist trotz § 164 HGB Geschäftsführer der KG sein?","Kann ein Kommanditist die KG vertreten und wo ist die Vertretung geregelt?","Kann ein Kommanditist die KG vertreten?"],"u":false,"w":2.55},{"i":"hgr-gmbh-co-kg","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"GmbH & Co. KG: Aufbau und Haftung","n":4,"q":4,"k":{"Hessen":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Hessen":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":1,"2025":3},"c":[{"f":"Was ist eine KG und wie ist eine GmbH & Co. KG aufgebaut? Wie haften die Beteiligten?","a":"KG: Personenhandelsgesellschaft mit mindestens einem unbeschränkt haftenden Komplementär und mindestens einem Kommanditisten mit auf die Haftsumme beschränkter Haftung (§ 161 HGB). GmbH & Co. KG: Komplementärin ist eine GmbH, Kommanditisten sind meist deren Gesellschafter. Haftung: KG mit Gesellschaftsvermögen, GmbH unbeschränkt aber nur mit ihrem Vermögen, Kommanditisten bis zur Haftsumme (§§ 171 ff. HGB); damit keine natürliche Person unbeschränkt haftend. Firma muss die Haftungsbeschränkung kennzeichnen (§ 19 Abs. 2 HGB); Rechnungslegung wie KapG (§ 264a HGB). Steuerlich gewerblich geprägt (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG).","n":["§ 161 HGB","§ 171 HGB","§ 19 Abs. 2 HGB","§ 264a HGB","§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG"]}],"b":["Was ist eine KG und was ist eine GmbH & Co. KG?","Wie ist eine GmbH & Co. KG aufgebaut und wie haften die Beteiligten?","Vorteile der Familien-GmbH & Co. KG","GmbH oder GmbH & Co. KG, Einheitsgesellschaft"],"u":false,"w":3.1},{"i":"hgr-partg-partgmbb","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Partnerschaftsgesellschaft und PartG mbB","n":3,"q":4,"k":{"Düsseldorf":1,"Berlin":1,"Schleswig-Holstein":1},"kq":{"Düsseldorf":2,"Berlin":1,"Schleswig-Holstein":1},"y":{"2022":1,"2023":1,"2024":1},"c":[{"f":"Was unterscheidet PartG und PartG mbB, und haften die Partner einer PartG mbB für Mietschulden?","a":"PartG: Partner haften neben der Gesellschaft gesamtschuldnerisch (§ 8 Abs. 1 PartGG); für berufliche Fehler nur die mit dem Auftrag befassten Partner (§ 8 Abs. 2 PartGG). PartG mbB: Für Verbindlichkeiten aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung haftet nur das Gesellschaftsvermögen, wenn die vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung besteht (§ 8 Abs. 4 PartGG); Namenszusatz „mbB“. Für sonstige Verbindlichkeiten wie Miete haften die Partner daher weiter persönlich.","n":["§ 8 PartGG"]},{"f":"Zwei Steuerberater wollen eine Partnerschaftsgesellschaft gründen. Was ist erforderlich?","a":"Schriftlicher Partnerschaftsvertrag mit Name, Sitz, Gegenstand, Namen, Berufen und Wohnorten der Partner (§ 3 PartGG); nur natürliche Personen freier Berufe. Anmeldung zum Partnerschaftsregister, Wirksamkeit gegenüber Dritten mit Eintragung (§ 7 Abs. 1 PartGG). Für die mbB Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung; berufsrechtlich gegebenenfalls Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft durch die Steuerberaterkammer (§§ 49 ff. StBerG). Steuerlich: Anzeige nach § 138 AO, gesonderte und einheitliche Feststellung (§ 180 AO), Umsatzsteuer; keine Gewerbesteuer bei rein freiberuflicher Tätigkeit.","n":["§ 3 PartGG","§ 7 PartGG","§ 180 AO"]}],"b":["Was unterscheidet PartG und PartG mbB?","Fall: Zwei StB gründen eine Partnerschaftsgesellschaft: was ist für die Gründung nötig?","Fall: Zwei Rechtsanwälte wollen eine PartGmbB gründen. Was ist die Besonderheit der PartGmbB?"],"u":false,"w":1.7,"typ":"dauer"},{"i":"hgr-stille-gesellschaft","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Stille Gesellschaft (§§ 230 ff. HGB)","n":2,"q":2,"k":{"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2025":2},"c":[{"f":"Erläutern Sie die stille Gesellschaft, den Gesellschaftsvertrag und die Insolvenzfähigkeit.","a":"Beteiligung an dem Handelsgewerbe eines anderen mit einer Vermögenseinlage, die in das Vermögen des Inhabers übergeht (§ 230 HGB); reine Innengesellschaft ohne Gesellschaftsvermögen und ohne Außenhaftung des Stillen. Vertrag grundsätzlich formfrei (bei schenkweiser Einräumung notarielle Form; die bloße Einbuchung gilt bei der typisch stillen Beteiligung nach der Rechtsprechung nicht als Vollzug). Die stille Gesellschaft selbst ist nicht insolvenzfähig; in der Insolvenz des Inhabers ist der Stille Insolvenzgläubiger, soweit seine Einlage den Verlustanteil übersteigt (§ 236 HGB). Steuerlich: typisch still (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG) oder atypisch still (Mitunternehmer, § 15 EStG).","n":["§ 230 HGB","§ 236 HGB","§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG"]}],"b":["Erläutern Sie die stille Gesellschaft, auch Gesellschaftsvertrag und Insolvenzfähigkeit.","Kapitalgeber ohne Haftung: Darlehen, partiarisches Darlehen, stille Gesellschaft"],"u":false,"w":1.7},{"i":"hgr-rechtsformwahl","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Rechtsformwahl und Haftungsbeschränkung für Gründer","n":11,"q":15,"k":{"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":8,"Bayern-München":2},"kq":{"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":12,"Bayern-München":2},"y":{"2023":1,"2024":4,"2025":6},"c":[{"f":"Welche Kriterien sind bei der Rechtsformwahl zu bedenken?","a":"Haftung, Mindestkapital und Gründungsaufwand, Steuerbelastung (Einkommensteuer gegenüber KSt und GewSt, Thesaurierung), Geschäftsführung und Vertretung, Publizität und Rechnungslegung, Außenwirkung und Kreditwürdigkeit, Mitbestimmung, Kapitalbeschaffung, Nachfolge und Übertragbarkeit der Anteile, laufende Kosten. Haftungsbeschränkung erreichen Gründer über GmbH, UG, AG oder GmbH & Co. KG.","n":[]},{"f":"Zwei Gründer wollen ein Handelsgewerbe betreiben. Welche Rechtsformen kommen in Frage und welche nicht?","a":"Möglich: OHG (bei Handelsgewerbe zwingend statt GbR), KG, GmbH & Co. KG, UG & Co. KG, GmbH, UG, AG, KGaA. Nicht geeignet: GbR, da ein Handelsgewerbe kraft Gesetzes zur OHG führt; PartG, da nur für freie Berufe; eingetragener Verein, weil wirtschaftlicher Zweck und mindestens sieben Mitglieder zur Eintragung (§ 56 BGB); nicht rechtsfähige Gesellschaften. Aufklärung über Haftung, Besteuerung, Formalien.","n":["§ 105 HGB","§ 21 BGB","§ 56 BGB"]},{"f":"Welche Rechtsformen stehen einem Einzelgründer offen und welche empfehlen Sie?","a":"Einzelunternehmen beziehungsweise eingetragener Kaufmann, Einpersonen-GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), Einpersonen-AG, GmbH & Co. KG beziehungsweise UG & Co. KG (Gründer ist Gesellschafter der Komplementärin und Kommanditist). Nicht möglich: GbR, OHG, PartG (mindestens zwei Gesellschafter). Empfehlung abhängig von Risiko und Gewinnerwartung: bei geringem Risiko Einzelunternehmen, bei Haftungsrisiken GmbH oder UG.","n":["§ 1 GmbHG","§ 5a GmbHG"]}],"b":["Welche Rechtsformen kommen nicht in Frage?","Welche Rechtsform empfehlen Sie dem Einzelgründer?","Welche Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung gibt es?","Einzelunternehmen oder GmbH: Haftung, Kosten, Buchführung"],"u":false,"w":8.45},{"i":"hgr-gmbh-gruendung","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"GmbH-Gründung: Ablauf, Stammkapital, Eintragung","n":9,"q":12,"k":{"Hamburg":2,"Bayern-Nürnberg":2,"Bayern-München":3,"Niedersachsen":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Hamburg":3,"Bayern-Nürnberg":2,"Bayern-München":4,"Niedersachsen":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":3,"2024":3,"2025":3},"c":[{"f":"Ein Mandant will eine GmbH gründen. Wie läuft die Gründung ab?","a":"Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag (§ 2 Abs. 1 GmbHG), auch online per Videokommunikation möglich (§ 2 Abs. 3 GmbHG); Bestellung der Geschäftsführer im Vertrag oder per Beschluss (§ 6 Abs. 3 GmbHG); Einzahlung der Einlagen auf ein Konto der Vor-GmbH; Anmeldung durch alle Geschäftsführer in öffentlich beglaubigter Form mit Versicherungen (§§ 7, 8, 78 GmbHG); Prüfung durch das Registergericht (§ 9c GmbHG); Eintragung, mit der die GmbH entsteht (§ 11 Abs. 1 GmbHG). Daneben Gewerbeanmeldung, steuerliche Erfassung (§ 138 AO), Transparenzregister.","n":["§ 2 GmbHG","§ 7 GmbHG","§ 8 GmbHG","§ 11 GmbHG"]},{"f":"Wie hoch ist das Stammkapital der GmbH und wie viel muss vor der Anmeldung eingezahlt sein?","a":"Mindeststammkapital 25.000 € (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Bei Bareinlagen muss auf jeden Geschäftsanteil mindestens ein Viertel eingezahlt sein, insgesamt mindestens 12.500 € (§ 7 Abs. 2 GmbHG). Sacheinlagen sind vor Anmeldung vollständig zu leisten (§ 7 Abs. 3 GmbHG), Sachgründungsbericht erforderlich (§ 5 Abs. 4 GmbHG). Die Einlagen müssen zur endgültigen freien Verfügung der Geschäftsführer stehen (§ 8 Abs. 2 GmbHG).","n":["§ 5 GmbHG","§ 7 GmbHG","§ 8 Abs. 2 GmbHG"]},{"f":"Was muss der Gesellschaftsvertrag einer GmbH mindestens enthalten und was wird ins Handelsregister eingetragen?","a":"Mindestinhalt (§ 3 Abs. 1 GmbHG): Firma und Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Betrag des Stammkapitals, Zahl und Nennbeträge der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter übernimmt. Eintragung in Abteilung B (§ 10 GmbHG): Firma, Sitz, inländische Geschäftsanschrift, Gegenstand, Stammkapital, Datum des Gesellschaftsvertrags, Geschäftsführer und Vertretungsbefugnis. Die Gesellschafter werden nicht eingetragen, sondern ergeben sich aus der Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG).","n":["§ 3 GmbHG","§ 10 GmbHG","§ 40 GmbHG"]},{"f":"Wann darf das Musterprotokoll nach dem GmbHG verwendet werden und wann nicht?","a":"Vereinfachtes Verfahren (§ 2 Abs. 1a GmbHG): höchstens drei Gesellschafter und ein Geschäftsführer, nur Bargründung, keine vom Gesetz abweichenden Bestimmungen; das Musterprotokoll ist zugleich Gesellschafterliste. Nicht verwendbar bei Sachgründung, mehr als drei Gesellschaftern, mehreren Geschäftsführern oder individuellen Regelungen (zum Beispiel Vinkulierung, Einziehung, Nachfolgeklauseln). Vorteil: geringere Notarkosten.","n":["§ 2 Abs. 1a GmbHG"]}],"b":["Wie läuft die Gründung einer GmbH ab?","Mandant will eine GmbH gründen. Was muss er tun?","Was ist bei der GmbH ins Handelsregister einzutragen?","Wie wird eine GmbH gegründet und wie hoch ist das Mindestkapital?"],"u":false,"w":6.3,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Eigenkapital darf nie unter 25.000 Euro sinken","richtig":"25.000 Euro gelten für Gründung und Eintragung; danach Kapitalerhaltung: keine Auszahlungen zulasten des Stammkapitals.","n":["§ 5 Abs. 1 GmbHG","§ 30 GmbHG"]}]},{"i":"hgr-gmbh-gruendungsphasen","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Gründungsphasen der GmbH und Handelndenhaftung","n":7,"q":7,"k":{"Bayern-München":1,"Brandenburg":2,"Westfalen-Lippe":1,"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Bayern-München":1,"Brandenburg":2,"Westfalen-Lippe":1,"Baden-Württemberg":3},"y":{"2023":1,"2025":5,"2026":1},"c":[{"f":"Erläutern Sie Vorgründungsgesellschaft, Vorgesellschaft und GmbH. Ab wann greift die Haftungsbeschränkung?","a":"Vorgründungsgesellschaft: bis zur Beurkundung, GbR oder OHG mit persönlicher Haftung, nicht identisch mit der späteren GmbH. Vorgesellschaft (Vor-GmbH): von Beurkundung bis Eintragung, Gesellschaft eigener Art, Handelndenhaftung (§ 11 Abs. 2 GmbHG) und Verlustdeckungs- beziehungsweise Unterbilanzhaftung der Gesellschafter. GmbH: ab Eintragung juristische Person (§ 11 Abs. 1 GmbHG); erst dann Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen (§ 13 Abs. 2 GmbHG).","n":["§ 11 GmbHG","§ 13 Abs. 2 GmbHG"]}],"b":["Welche drei Phasen hat die GmbH-Gründung?","Welche Entstehungsstufen der GmbH gibt es?","Erläutern Sie die Gründungsstadien der GmbH.","Erläutern Sie Vorgründungsgesellschaft, Vorgesellschaft und GmbH. Ab wann greift die Haftungsbeschränkung?"],"u":false,"w":5.8,"typ":"dauer"},{"i":"hgr-ug","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"UG (haftungsbeschränkt)","n":6,"q":6,"k":{"Bayern-München":2,"Baden-Württemberg":3,"Niedersachsen":1},"kq":{"Bayern-München":2,"Niedersachsen":1,"Baden-Württemberg":3},"y":{"2023":1,"2024":3,"2025":2},"c":[{"f":"Wie wird eine UG gegründet und wie unterscheidet sie sich von der GmbH?","a":"Variante der GmbH (§ 5a GmbHG): Stammkapital ab 1 € und unter 25.000 €, Volleinzahlung vor Anmeldung, keine Sacheinlagen; Gründung auch mit Musterprotokoll. Pflicht zur Rücklage von einem Viertel des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses (§ 5a Abs. 3 GmbHG); Gesellschafterversammlung bei drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 5a Abs. 4 GmbHG). Erhöhung auf mindestens 25.000 € beendet die Sonderregeln (§ 5a Abs. 5 GmbHG). Haftung wie GmbH.","n":["§ 5a GmbHG"]},{"f":"Wo ist geregelt, dass die UG den Zusatz „haftungsbeschränkt“ führen muss, und was folgt aus dem Weglassen?","a":"§ 5a Abs. 1 GmbHG: Firma mit „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“; die Abkürzung „haftungsbeschränkt“ ist unzulässig. Tritt der Handelnde ohne den Zusatz (etwa als „GmbH“ oder ohne Rechtsformhinweis) auf, haftet er nach BGH aus Rechtsschein analog § 179 BGB persönlich gegenüber gutgläubigen Vertragspartnern.","n":["§ 5a Abs. 1 GmbHG","§ 179 BGB"]}],"b":["Wie wird eine UG gegründet und welche Voraussetzungen gelten?","Wie unterscheidet sich die UG von der GmbH (Stammkapital, Haftung)?","Wo steht, dass die UG den Zusatz haftungsbeschränkt führen muss, und was folgt aus dem Weglassen?","Gründung einer UG, Mindestkapital"],"u":false,"w":4.35},{"i":"hgr-gf-bestellung-abberufung","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"GmbH-Geschäftsführer: Bestellung, Anstellung, Abberufung","n":4,"q":8,"k":{"Baden-Württemberg":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Baden-Württemberg":2,"Bayern-Nürnberg":1,"Rheinland-Pfalz":3,"Bayern-München":2},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":1},"c":[{"f":"Wie wird der GmbH-Geschäftsführer bestellt, welche Aufgaben hat er und muss er schon bei Gründung bestellt sein?","a":"Zu unterscheiden sind Organstellung (Bestellung) und Anstellungsvertrag (Trennungsprinzip). Bestellung im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss (§§ 6 Abs. 3, 46 Nr. 5 GmbHG), Eintragung nur deklaratorisch (§ 39 GmbHG). Aufgabe: Geschäftsführung und gerichtliche wie außergerichtliche Vertretung (§ 35 GmbHG). Ohne Geschäftsführer ist die GmbH nicht handlungsfähig, er wirkt bei der Anmeldung mit (§ 78 GmbHG); daher Bestellung schon bei Gründung erforderlich. Fremdorganschaft: auch Nichtgesellschafter, mehrere Geschäftsführer möglich (zum Beispiel Vater und Sohn), dann grundsätzlich Gesamtvertretung (§ 35 Abs. 2 GmbHG).","n":["§ 6 GmbHG","§ 35 GmbHG","§ 39 GmbHG","§ 46 Nr. 5 GmbHG"]},{"f":"Was für ein Vertrag ist der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers und ist der Geschäftsführer weisungsgebunden?","a":"Dienstvertrag in Form eines Geschäftsbesorgungsvertrags (§§ 611, 675 BGB), grundsätzlich kein Arbeitsvertrag; Abschluss durch die Gesellschafterversammlung. Zu regeln: Vergütung, Tantieme, Pension, Dienstwagen, Wettbewerbsverbot, Laufzeit und Kündigung; steuerlich Fremdvergleich bei Gesellschafter-Geschäftsführern. Der GmbH-Geschäftsführer ist an Weisungen der Gesellschafter gebunden (§ 37 Abs. 1 GmbHG); der Vorstand der AG leitet dagegen eigenverantwortlich (§ 76 Abs. 1 AktG).","n":["§ 611 BGB","§ 37 GmbHG","§ 76 AktG"]},{"f":"Fall: Die Gesellschafter wollen sich von ihrem Geschäftsführer trennen; umgekehrt will ein Geschäftsführer sein Amt beenden. Wie geht das?","a":"Abberufung jederzeit durch Gesellschafterbeschluss (§§ 38 Abs. 1, 46 Nr. 5 GmbHG), Satzung kann sie auf wichtige Gründe beschränken (§ 38 Abs. 2 GmbHG); davon getrennt Kündigung des Anstellungsvertrags. Ist er einziger Geschäftsführer, muss ein neuer bestellt werden, sonst ist die GmbH führungslos (Passivvertretung durch Gesellschafter, § 35 Abs. 1 S. 2 GmbHG). Der Geschäftsführer kann sein Amt grundsätzlich jederzeit niederlegen; unwirksam allenfalls bei Rechtsmissbrauch (Niederlegung zur Unzeit durch den Alleingesellschafter-Geschäftsführer ohne Nachfolger).","n":["§ 38 GmbHG","§ 46 Nr. 5 GmbHG","§ 35 Abs. 1 GmbHG"]}],"b":["Muss der Geschäftsführer schon bei Gründung bestellt werden?","Der Geschäftsführer möchte sein Amt beenden. Ist das möglich?","Ist der GmbH-Geschäftsführer weisungsgebunden und der Vorstand einer AG?","Welche Grundbegriffe liegen der Stellung des GmbH-Geschäftsführers zugrunde?"],"u":false,"w":2.8,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Bestellung muss im Gesellschaftsvertrag erfolgen","richtig":"Im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss.","n":["§ 6 Abs. 3 S. 2 GmbHG","§ 46 Nr. 5 GmbHG"]}]},{"i":"hgr-gf-eignung","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Geschäftsführer: Eignung und Ausschlussgründe (§ 6 GmbHG)","n":3,"q":3,"k":{"Baden-Württemberg":2,"Bayern-München":1},"kq":{"Baden-Württemberg":2,"Bayern-München":1},"y":{"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Ein Gründer ist vorbestraft. Darf er Geschäftsführer werden?","a":"Geschäftsführer kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein (§ 6 Abs. 2 S. 1 GmbHG). Ausgeschlossen sind unter anderem Betreute mit Einwilligungsvorbehalt, Personen mit einschlägigem Berufsverbot und für fünf Jahre ab Rechtskraft Personen, die wegen Katalogtaten verurteilt wurden (Insolvenzverschleppung, Bankrottdelikte, falsche Angaben, unrichtige Darstellung, Betrug, Untreue unter anderem mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr; § 6 Abs. 2 S. 2 GmbHG). Liegt keine Katalogtat vor, ist die Bestellung zulässig.","n":["§ 6 Abs. 2 GmbHG"]},{"f":"Fall: Der eingetragene Geschäftsführer (Vater) ist dement, der Sohn als Gesellschafter lebt in Spanien, es werden keine Steuererklärungen abgegeben. An wen kann sich das Finanzamt halten?","a":"Mit Verlust der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit endet das Amt kraft Gesetzes (§ 6 Abs. 2 S. 1 GmbHG), die Eintragung ist unrichtig und kann von Amts wegen gelöscht werden. Die GmbH ist führungslos: Passivvertretung durch die Gesellschafter (§ 35 Abs. 1 S. 2 GmbHG), Bekanntgabe also an den Sohn möglich; gegebenenfalls Haftung als Verfügungsberechtigter oder faktischer Geschäftsführer (§§ 35, 69 AO). Daneben Bestellung eines Notgeschäftsführers beim Registergericht anregen; Insolvenzantragspflicht der Gesellschafter bei Führungslosigkeit (§ 15a Abs. 3 InsO).","n":["§ 6 Abs. 2 GmbHG","§ 35 GmbHG","§ 35 AO","§ 69 AO","§ 15a InsO"]}],"b":["Mandant will GmbH gründen, ist aber vorbestraft. Darf er Geschäftsführer werden?","Vater ist dement, noch als GF eingetragen; Sohn in Spanien; keine Steuererklärungen, Steuerstrafverfahren. An wen kann sich das FA halten?","Minderjähriger als Geschäftsführer"],"u":false,"w":2.4,"fe":[{"falsch":"Kein gesetzlicher Ausschluss","richtig":"Ausschluss bei Verurteilung wegen Katalogtaten für fünf Jahre ab Rechtskraft.","n":["§ 6 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 GmbHG"]}]},{"i":"hgr-gf-haftung","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Haftung des Geschäftsführers und allgemeine Haftungsnormen","n":4,"q":4,"k":{"Baden-Württemberg":3,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":3,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Wie haftet der GmbH-Geschäftsführer?","a":"Innenhaftung gegenüber der GmbH bei Verletzung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes (§ 43 Abs. 1, 2 GmbHG), Business Judgement Rule entsprechend § 93 Abs. 1 S. 2 AktG; besondere Fälle bei Auszahlungen entgegen § 30 GmbHG (§ 43 Abs. 3 GmbHG) und Zahlungen nach Insolvenzreife (§ 15b InsO). Außenhaftung unter anderem: Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO i. V. m. § 823 Abs. 2 BGB), nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge (§ 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266a StGB), Steuern (§§ 34, 69 AO), Handelndenhaftung vor Eintragung (§ 11 Abs. 2 GmbHG).","n":["§ 43 GmbHG","§ 15a InsO","§ 15b InsO","§ 69 AO"]},{"f":"Welche allgemeinen Haftungsnormen kennen Sie aus AO, HGB, GmbHG und AktG?","a":"AO: §§ 69 bis 76 AO, unter anderem Vertreterhaftung (§ 69), Haftung des Steuerhinterziehers (§ 71), Organschaft (§ 73), Eigentümer von Gegenständen (§ 74), Betriebsübernehmer (§ 75). HGB: §§ 25, 28 HGB, Gesellschafterhaftung §§ 126, 127, 171 ff. HGB. GmbHG: §§ 9a, 11 Abs. 2, 43 GmbHG. AktG: §§ 93, 116 AktG (Vorstand, Aufsichtsrat). Haftungsinanspruchnahme durch Haftungsbescheid nach § 191 AO.","n":["§ 69 AO","§ 75 AO","§ 25 HGB","§ 43 GmbHG","§ 93 AktG","§ 191 AO"]}],"b":["Wie haftet der Geschäftsführer?","Welche allgemeinen Haftungsnormen gibt es in AO, HGB, GmbHG und AktG?","Haftung des GmbH-Geschäftsführers","Haftung und Abberufung des GmbH-Geschäftsführers (§ 43 GmbHG)"],"u":false,"w":2.95},{"i":"hgr-gmbh-anteilsuebertragung","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Übertragung von GmbH-Anteilen und Gesellschafterliste","n":6,"q":8,"k":{"Bayern-München":3,"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-München":5,"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":2,"2025":3,"2026":1},"c":[{"f":"Welche Form gilt für Kauf und Abtretung von GmbH-Anteilen und ab wann kann der Erwerber seine Rechte ausüben?","a":"Abtretung und Verpflichtungsgeschäft bedürfen der notariellen Form (§ 15 Abs. 3, 4 GmbHG); ein formnichtiger Kaufvertrag wird durch die formgerechte Abtretung geheilt (§ 15 Abs. 4 S. 2 GmbHG). Gehört ein Grundstück zum veräußerten Unternehmen, ist bei einem Asset Deal zusätzlich § 311b BGB zu beachten. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt als Gesellschafter nur, wer in der im Handelsregister aufgenommenen Gesellschafterliste eingetragen ist (§ 16 Abs. 1 GmbHG).","n":["§ 15 GmbHG","§ 16 Abs. 1 GmbHG","§ 311b BGB"]},{"f":"Wer muss die Gesellschafterliste unterschreiben und einreichen?","a":"Wirkt ein Notar an der Veränderung mit (zum Beispiel Beurkundung der Abtretung), reicht er die geänderte Liste unverzüglich ein und unterschreibt sie mit Notarbescheinigung (§ 40 Abs. 2 GmbHG). Sonst sind die Geschäftsführer zuständig (§ 40 Abs. 1 GmbHG), etwa bei Erbfall oder Einziehung. Bei Pflichtverletzung haften sie den Betroffenen (§ 40 Abs. 3 GmbHG).","n":["§ 40 GmbHG"]},{"f":"Ist ein gutgläubiger Erwerb von GmbH-Anteilen möglich? Was kann der wahre Gesellschafter tun, wenn ein anderer in der Liste steht?","a":"Ja, nach § 16 Abs. 3 GmbHG, wenn der Veräußerer als Inhaber in der Gesellschafterliste eingetragen ist, die Liste seit drei Jahren unrichtig ist oder die Unrichtigkeit dem Berechtigten zuzurechnen ist, kein Widerspruch zugeordnet ist und der Erwerber gutgläubig ist. Nicht geschützt: Existenz des Anteils, Lastenfreiheit. Der Berechtigte kann der Liste einen Widerspruch zuordnen lassen (einstweilige Verfügung oder Bewilligung) und Berichtigung verlangen. Die Vollmacht zur Abtretung ist grundsätzlich formfrei (§ 167 Abs. 2 BGB).","n":["§ 16 Abs. 3 GmbHG","§ 167 Abs. 2 BGB"]}],"b":["Wer muss die Gesellschafterliste unterschreiben?","Welche Form ist für den Anteilskaufvertrag notwendig und wo ist das geregelt?","Welche Form gilt für die Anteilsübertragung und ab wann hat der Erwerber Rechte?","Welche Formvorschriften gelten für die Übertragung von GmbH-Anteilen bei Fortführung?"],"u":false,"w":4.95,"typ":"dauer"},{"i":"hgr-asset-share-deal","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Asset Deal und Share Deal; Erwerb einer GmbH-Hülle","n":2,"q":2,"k":{"Bayern-München":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":1,"Bayern-München":1},"y":{"2025":2},"c":[{"f":"Was ist ein Asset Deal und was ein Share Deal? Welche Vor- und Nachteile haben sie?","a":"Asset Deal: Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter (Einzelrechtsnachfolge, Bestimmtheitsgrundsatz, Zustimmung der Vertragspartner); Haftung nach § 25 HGB, § 75 AO, § 613a BGB; steuerlich Aufstockung der Buchwerte mit Abschreibungspotenzial beim Käufer, beim Verkäufer gegebenenfalls §§ 16, 34 EStG; Umsatzsteuer: Geschäftsveräußerung im Ganzen (§ 1 Abs. 1a UStG). Share Deal: Erwerb der Anteile, Gesellschaft bleibt Vertragspartner, Altrisiken bleiben in der Gesellschaft; Anschaffungskosten nicht abschreibbar; Verkäufer Teileinkünfteverfahren beziehungsweise § 8b KStG; Verlustuntergang nach § 8c KStG, Grunderwerbsteuer, wenn bei einer grundbesitzenden Gesellschaft mindestens 90 % der Anteile übergehen oder sich vereinigen (§ 1 Abs. 2a, 2b, 3, 3a GrEStG); seit 3.7.2026 knüpft die Steuer beim Anteilskauf vorrangig an den Kaufvertrag an (§ 1 Abs. 3b GrEStG), und die grundbesitzende Gesellschaft schuldet sie neben den Beteiligten (§ 13 Nr. 5 GrEStG).","n":["§ 25 HGB","§ 75 AO","§ 1 Abs. 1a UStG","§ 8c KStG","§ 1 Abs. 3 GrEStG"]},{"f":"Ein Mandant möchte möglichst schnell eine gemeinnützige GmbH erwerben. Wie geht das?","a":"Kauf einer bestehenden Vorrats- oder Mantelgesellschaft (Anteilskauf, notarielle Form § 15 Abs. 3 GmbHG) statt Neugründung; Anpassung von Satzung, Geschäftsführung und Gegenstand. Die Verwendung eines Mantels ist eine wirtschaftliche Neugründung: Offenlegung gegenüber dem Registergericht, sonst Unterbilanzhaftung der Gesellschafter. Für die Gemeinnützigkeit muss die Satzung den §§ 59 bis 61 AO entsprechen (gesonderte Feststellung nach § 60a AO) und die tatsächliche Geschäftsführung muss ihr entsprechen.","n":["§ 15 GmbHG","§ 60a AO"]}],"b":["Was ist ein Asset Deal beziehungsweise Share Deal? Vor- und Nachteile?","Mandant will möglichst schnell eine gemeinnützige GmbH erwerben. Wie geht das?"],"u":false,"w":1.7},{"i":"hgr-eigene-anteile","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Erwerb und Einziehung eigener GmbH-Anteile (§§ 33, 34 GmbHG)","n":2,"q":5,"k":{"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Baden-Württemberg":5},"y":{"2023":2},"c":[{"f":"Wann darf eine GmbH eigene Anteile erwerben und wie wirkt sich das aus?","a":"Nur voll eingezahlte Anteile (§ 33 Abs. 1 GmbHG) und nur, wenn die GmbH im Zeitpunkt des Erwerbs eine Rücklage in Höhe der Anschaffungskosten aus freiem Vermögen bilden könnte, ohne das Stammkapital oder eine gebundene Rücklage zu mindern (§ 33 Abs. 2 GmbHG). Bilanz: Nennbetrag offen vom gezeichneten Kapital absetzen, Differenz mit frei verfügbaren Rücklagen verrechnen (§ 272 Abs. 1a HGB). Rechte aus eigenen Anteilen ruhen (Rechtsgedanke § 71b AktG), Ausschüttungen erhalten nur die übrigen Gesellschafter.","n":["§ 33 GmbHG","§ 272 Abs. 1a HGB","§ 71b AktG"]},{"f":"Wie wird die GmbH eigene Anteile wieder los und welche steuerlichen Folgen hat das?","a":"Weiterveräußerung (notarielle Form) oder Einziehung (Amortisation, § 34 GmbHG): erforderlich ist eine Satzungsgrundlage und ein Gesellschafterbeschluss (§ 46 Nr. 4 GmbHG); Nennbeträge der übrigen Anteile sind anzupassen oder das Stammkapital herabzusetzen. Steuerlich wird nach BMF-Schreiben vom 27.11.2013 der Erwerb eigener Anteile wie eine Kapitalherabsetzung behandelt, die Einziehung bleibt ohne steuerliche Auswirkung; die Weiterveräußerung wie eine Kapitalerhöhung.","n":["§ 34 GmbHG","§ 46 Nr. 4 GmbHG"]}],"b":["Wann kann eine GmbH eigene Anteile erwerben?","Wer erhält Ausschüttungen, wenn die GmbH eigene Anteile hält?"],"u":false,"w":1.1},{"i":"hgr-ausscheiden-gmbh-gesellschafter","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Ausscheiden eines GmbH-Gesellschafters","n":3,"q":4,"k":{"Baden-Württemberg":2,"Köln":1},"kq":{"Baden-Württemberg":2,"Köln":2},"y":{"2023":3},"c":[{"f":"Fall: A und B sind je zu 50 % an einer GmbH beteiligt, B möchte aussteigen. Welche Möglichkeiten gibt es?","a":"Veräußerung an A (Einpersonen-GmbH zulässig, § 1 GmbHG) oder an Dritte (notarielle Form, Vinkulierung nach § 15 Abs. 5 GmbHG beachten); Erwerb durch die GmbH als eigene Anteile (§ 33 GmbHG); Einziehung gegen Abfindung bei Satzungsgrundlage (§ 34 GmbHG); Kündigung, soweit die Satzung sie vorsieht, oder Austritt aus wichtigem Grund; als letztes Mittel Auflösung. Steuerlich: Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG (Teileinkünfteverfahren).","n":["§ 15 GmbHG","§ 33 GmbHG","§ 34 GmbHG","§ 17 EStG"]}],"b":["Fall: A und B je 50 % an GmbH, B will ausscheiden. Wie geht das?","Fall: GmbH mit zwei Gesellschaftern je 50 %, B möchte aussteigen. Welche Möglichkeiten gibt es?","A (51 %) und B (49 %) sind an einer GmbH beteiligt. Welche Gründe können für einen Verkauf sprechen?"],"u":false,"w":1.65},{"i":"hgr-nachfolgeklauseln","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Anteile im Erbfall: Nachfolgeklauseln und Abfindung","n":6,"q":9,"k":{"Baden-Württemberg":4,"Bayern-Nürnberg":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Baden-Württemberg":5,"Bayern-Nürnberg":3,"Bayern-München":1},"y":{"2022":1,"2024":1,"2025":4},"c":[{"f":"Welche Nachfolgeklauseln gibt es bei Personengesellschaften und welche ist der gesetzliche Regelfall?","a":"Gesetzlicher Regelfall seit MoPeG: Ausscheiden des verstorbenen Gesellschafters, Fortsetzung unter den übrigen, Abfindung der Erben (§ 723 BGB, § 130 HGB); Kommanditanteile gehen auf die Erben über (§ 177 HGB). Gestaltung: Fortsetzungsklausel; einfache Nachfolgeklausel (alle Erben rücken im Wege der Sondererbfolge einzeln ein); qualifizierte Nachfolgeklausel (nur bestimmte Erben, zum Beispiel Abkömmlinge, so dass etwa die Ehefrau ausgeschlossen ist); Eintrittsklausel (rechtsgeschäftliches Eintrittsrecht); Auflösungsklausel.","n":["§ 723 BGB","§ 130 HGB","§ 177 HGB"]},{"f":"Wie gehen GmbH-Anteile im Erbfall über und wie kann man unerwünschte Erben fernhalten?","a":"GmbH-Anteile sind zwingend vererblich (§ 15 Abs. 1 GmbHG) und fallen in den Nachlass; mehrere Erben halten sie als Erbengemeinschaft gemeinschaftlich (§ 18 GmbHG). Die Satzung kann die Vererbung nicht ausschließen, aber Einziehungs- oder Zwangsabtretungsklauseln für Erben vorsehen, die nicht zum gewünschten Kreis gehören (§ 34 GmbHG). Abstimmung mit Testament erforderlich; bei minderjährigen Erben Ergänzungspfleger und familiengerichtliche Genehmigung prüfen.","n":["§ 15 Abs. 1 GmbHG","§ 18 GmbHG","§ 34 GmbHG"]},{"f":"Ist eine Abfindung von Gesellschaftererben zum Buchwert wirksam?","a":"Abfindungsbeschränkungen sind grundsätzlich zulässig. Unwirksam (§ 138 BGB) ist eine Buchwertklausel, wenn bereits bei Vereinbarung ein grobes Missverhältnis zum Verkehrswert besteht; entsteht das Missverhältnis erst später, erfolgt eine Anpassung nach Treu und Glauben. Für den Todesfall hält die Rechtsprechung sogar einen Abfindungsausschluss für zulässig. Erbschaftsteuerlich gilt der Übergang auf die verbleibenden Gesellschafter als Schenkung, soweit der Anteilswert die Abfindung übersteigt (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 S. 2, § 7 Abs. 7 ErbStG).","n":["§ 138 BGB","§ 3 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG","§ 7 Abs. 7 ErbStG"]}],"b":["Welche Nachfolgeklauseln gibt es?","Wie gehen GmbH-Anteile und KG-Anteile im Erbfall über?","Was ist das Problem, wenn ein GmbH-Anteil im Nachlass ist?","V hatte einen GmbH-Anteil von 1/3: welche Nachfolgeklauseln gibt es und welche ist der Regelfall?"],"u":false,"w":4.55},{"i":"hgr-ergebnisverwendung-gmbh","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Ergebnisverwendung und Ausschüttungsbeschluss in der GmbH","n":2,"q":2,"k":{"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2026":1},"c":[{"f":"Wie erfolgt die Ergebnisverteilung in der GmbH?","a":"Die Gesellschafter haben Anspruch auf den Jahresüberschuss zuzüglich Gewinnvortrag und abzüglich Verlustvortrag, soweit nicht durch Gesetz, Satzung oder Beschluss von der Verteilung ausgeschlossen (§ 29 Abs. 1 GmbHG). Über die Ergebnisverwendung beschließt die Gesellschafterversammlung (§ 46 Nr. 1 GmbHG); Verteilung nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile, Satzung kann abweichen (§ 29 Abs. 3 GmbHG). Grenze: Kapitalerhaltung (§ 30 GmbHG).","n":["§ 29 GmbHG","§ 30 GmbHG","§ 46 Nr. 1 GmbHG"]},{"f":"Kann ein Ausschüttungsbeschluss nichtig sein und wo ist das geregelt?","a":"Ja. Für GmbH-Beschlüsse gelten die aktienrechtlichen Nichtigkeitsgründe entsprechend (§ 241 AktG analog). Ist der zugrunde liegende Jahresabschluss nichtig (§ 256 AktG analog, zum Beispiel fehlende Pflichtprüfung, Überbewertung), ist auch der Gewinnverwendungsbeschluss nichtig (§ 253 AktG analog). Auszahlungen entgegen § 30 GmbHG sind zurückzugewähren (§ 31 GmbHG).","n":["§ 241 AktG","§ 253 AktG","§ 256 AktG","§ 31 GmbHG"]}],"b":["Wie erfolgt die Ergebnisverteilung in der GmbH?","Kann ein Ausschüttungsbeschluss nichtig sein und wo steht das?"],"u":false,"w":1.55},{"i":"hgr-verlust-haelfte-stammkapital","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Verlust der Hälfte des Stammkapitals (§ 49 Abs. 3 GmbHG)","n":1,"q":1,"k":{"Bayern-München":1},"kq":{"Bayern-München":1},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Was gilt gesellschaftsrechtlich, wenn die Hälfte des Stammkapitals durch Verluste aufgezehrt ist?","a":"Die Geschäftsführer müssen unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einberufen, wenn sich aus der Jahresbilanz oder einer unterjährigen Bilanz ergibt, dass die Hälfte des Stammkapitals verloren ist (§ 49 Abs. 3 GmbHG); Verstoß ist strafbar (§ 84 GmbHG). Zweck: Information der Gesellschafter, Entscheidung über Sanierung (Nachschüsse, Kapitalerhöhung, Rangrücktritt) oder Auflösung. Zugleich Prüfung der Insolvenzantragsgründe (§§ 17, 19 InsO). Bei der AG entsprechend § 92 Abs. 1 AktG.","n":["§ 49 Abs. 3 GmbHG","§ 84 GmbHG","§ 92 AktG"]}],"b":["Was gilt gesellschaftsrechtlich, wenn die Hälfte des Stammkapitals durch Verluste aufgezehrt ist?"],"u":false,"w":0.7,"fe":[{"falsch":"Stammkapital wird herabgesetzt, Zustimmung erforderlich","richtig":"Geschäftsführer müssen unverzüglich die Gesellschafterversammlung einberufen.","n":["§ 49 Abs. 3 GmbHG"]}]},{"i":"hgr-sitz-sitzverlegung","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Satzungssitz und Sitzverlegung der GmbH","n":2,"q":2,"k":{"Hamburg":2},"kq":{"Hamburg":2},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Was ist der statutarische Sitz und wie verlegt eine GmbH ihren Sitz von Kiel nach Hamburg?","a":"Satzungssitz ist der im Gesellschaftsvertrag bestimmte Ort im Inland (§ 4a GmbHG); der Verwaltungssitz kann davon abweichen, auch im Ausland. Sitzverlegung ist Satzungsänderung: notariell beurkundeter Beschluss mit Dreiviertelmehrheit (§ 53 GmbHG), Anmeldung beim bisherigen Registergericht, das an das neue abgibt (§ 13h HGB), Wirksamkeit mit Eintragung (§ 54 Abs. 3 GmbHG). Steuerlich: Zuständigkeitswechsel des Finanzamts (Ort der Geschäftsleitung, § 20 AO; § 26 AO), Gewerbeummeldung, gegebenenfalls andere Hebesätze.","n":["§ 4a GmbHG","§ 53 GmbHG","§ 54 GmbHG","§ 13h HGB","§ 20 AO"]}],"b":["Was ist der statutarische Sitz?","Fall: GmbH (Bau/Abriss) in Kiel, Gesellschafter-GF will Sitz nach Hamburg verlegen. Wie ist zu verfahren?"],"u":false,"w":1.55},{"i":"hgr-liquidation-gmbh","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Auflösung und Liquidation der GmbH","n":3,"q":3,"k":{"Berlin":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Berlin":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Ein Mandant will seine GmbH auflösen. Wie läuft die Liquidation zivilrechtlich ab?","a":"Auflösungsbeschluss mit Dreiviertelmehrheit (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG), Liquidatoren sind grundsätzlich die Geschäftsführer (§ 66 GmbHG); Anmeldung zum Handelsregister (§ 65 GmbHG) und Gläubigeraufruf im Bundesanzeiger; Firma mit Zusatz „in Liquidation“. Liquidatoren beenden die laufenden Geschäfte, ziehen Forderungen ein, versilbern das Vermögen, befriedigen Gläubiger; Eröffnungsbilanz und Jahresabschlüsse (§ 71 GmbHG). Verteilung des Restvermögens erst nach Ablauf des Sperrjahres (§ 73 GmbHG), dann Schlussrechnung und Löschung (§ 74 GmbHG).","n":["§ 60 GmbHG","§ 65 GmbHG","§ 66 GmbHG","§ 71 GmbHG","§ 73 GmbHG","§ 74 GmbHG"]}],"b":["Wie läuft die Liquidation einer GmbH ab?","Fall: Mandant will seine GmbH auflösen: welche zivilrechtlichen Aspekte gibt es?","Auflösungsgründe der GmbH"],"u":false,"w":2.1,"fe":[{"falsch":"Gesellschafter kann im Sperrjahr bereits über das Geld verfügen","richtig":"Wegen des Sperrjahres kann er gerade nicht verfügen; deshalb kein Zufluss vor Ablauf.","n":["§ 73 Abs. 1 GmbHG"]}]},{"i":"hgr-umwandlungsarten","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Umwandlungsarten; Gesamt- und Einzelrechtsnachfolge","n":2,"q":3,"k":{"Düsseldorf":2},"kq":{"Düsseldorf":3},"y":{"2022":1,"2026":1},"c":[{"f":"Welche Umwandlungsarten kennt das UmwG und wie unterscheiden sie sich?","a":"§ 1 Abs. 1 UmwG: Verschmelzung (Übertragung des gesamten Vermögens auf einen anderen Rechtsträger gegen Anteile, Erlöschen des übertragenden, §§ 2 ff.), Spaltung als Aufspaltung, Abspaltung oder Ausgliederung (§ 123), Vermögensübertragung (§ 174, nur bestimmte Rechtsträger) und Formwechsel (§ 190, nur Wechsel des Rechtskleids ohne Vermögensübertragung). Ausgliederung: Teile des Vermögens gehen auf einen anderen Rechtsträger über, die Anteile erhält der übertragende Rechtsträger selbst.","n":["§ 1 UmwG","§ 123 UmwG","§ 190 UmwG"]},{"f":"Was unterscheidet Gesamtrechtsnachfolge und Einzelrechtsnachfolge?","a":"Gesamtrechtsnachfolge: Vermögen geht als Ganzes kraft Gesetzes in einem Akt über (Erbfall § 1922 BGB, Verschmelzung § 20 UmwG, bei Spaltung partiell § 131 UmwG); keine Einzelübertragungsakte, keine Zustimmung der Gläubiger, Gläubigerschutz durch Sicherheitsleistung (§ 22 UmwG). Einzelrechtsnachfolge: jeder Gegenstand wird nach den jeweiligen Vorschriften übertragen (§§ 398, 929, 873, 925 BGB), Bestimmtheitsgrundsatz, Schuld- und Vertragsübernahme nur mit Zustimmung des Gläubigers (§ 415 BGB).","n":["§ 1922 BGB","§ 20 UmwG","§ 131 UmwG","§ 415 BGB"]}],"b":["Was unterscheidet Gesamtrechtsnachfolge und Einzelrechtsnachfolge?","Welche Umwandlungsarten kennt das UmwG? Erläutern Sie insbesondere die Ausgliederung."],"u":false,"w":1.45},{"i":"hgr-ausgliederung-einzelkaufmann","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns","n":2,"q":2,"k":{"Bayern-Nürnberg":2},"kq":{"Bayern-Nürnberg":2},"y":{"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Welche Umwandlungsmöglichkeiten bestehen für ein Einzelunternehmen und was ist bei der Ausgliederung zu beachten?","a":"Ausgliederung zur Aufnahme oder Neugründung auf eine Personenhandels- oder Kapitalgesellschaft (§§ 152 ff. UmwG), Voraussetzung ist ein im Handelsregister eingetragener Einzelkaufmann, gegebenenfalls zuvor Eintragung als e. K.; Alternativ Einbringung im Wege der Einzelrechtsnachfolge. Beispiel aus Registerunterlagen: Ausgliederung zur Aufnahme in eine GmbH gegen Kapitalerhöhung mit Sachagio; neue Gesellschafterliste reicht der Notar ein (§ 40 Abs. 2 GmbHG). Steuerlich bei Ausgliederung in eine Kapitalgesellschaft Einbringung nach § 20 UmwStG mit Buchwertantrag und siebenjähriger Sperrfrist (§ 22 UmwStG), bei Ausgliederung in eine Personenhandelsgesellschaft Einbringung nach § 24 UmwStG.","n":["§ 152 UmwG","§ 40 Abs. 2 GmbHG","§ 20 UmwStG","§ 22 UmwStG","§ 24 UmwStG"]}],"b":["Welche Umwandlungsmöglichkeiten bestehen für das Einzelunternehmen?","Handelsregisterauszug und Gesellschafterliste werden vorgelegt. Erläutern Sie, was vorliegt."],"u":false,"w":1.85},{"i":"hgr-mitarbeiterbeteiligung","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Mitarbeiterbeteiligung ohne Liquiditätsabfluss","n":1,"q":1,"k":{"Rheinland-Pfalz":1},"kq":{"Rheinland-Pfalz":1},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Fall: Ein illiquides Unternehmen will seine Mitarbeiter belohnen, ohne dass Geld abfließt. Welche Möglichkeiten gibt es?","a":"Beteiligung am Unternehmenserfolg statt Barvergütung: Aktienoptionen (bei der AG über bedingtes Kapital, § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG), echte Anteile oder virtuelle Anteile beziehungsweise Phantom Stocks bei der GmbH; Optionsrechte werden regelmäßig mit Abtretungsausschluss und Haltefristen ausgestaltet. Steuerlich: Zufluss von Arbeitslohn grundsätzlich erst bei Ausübung beziehungsweise Übertragung der Anteile; Freibetrag nach § 3 Nr. 39 EStG (2.000 €) und aufgeschobene Besteuerung nach § 19a EStG für Start-ups.","n":["§ 192 AktG","§ 3 Nr. 39 EStG","§ 19a EStG"]}],"b":["Fall: Illiquides Unternehmen will Mitarbeitern etwas Gutes tun. Wie geht das ohne Geldabfluss?"],"u":false,"w":0.7},{"i":"kst-steuerpflicht","f":"KSt","t":"Persönliche Steuerpflicht und KSt als Jahressteuer","n":6,"q":6,"k":{"Düsseldorf":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Hessen":2,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Rheinland-Pfalz":1,"Hessen":2,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":3},"c":[{"f":"Wer ist unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig und wer ist Steuerschuldner?","a":"Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen mit Geschäftsleitung (§ 10 AO) oder Sitz (§ 11 AO) im Inland (§ 1 Abs. 1 KStG): Nr. 1 KapGes (SE, AG, KGaA, GmbH einschließlich UG) sowie optierende Gesellschaften nach § 1a KStG, Nr. 2 Genossenschaften, Nr. 3 Versicherungs- und Pensionsfondsvereine, Nr. 4 sonstige juristische Personen des Privatrechts (zum Beispiel e. V., Stiftung), Nr. 5 nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen, Zweckvermögen, Nr. 6 Betriebe gewerblicher Art von jPöR. Umfang: sämtliche Einkünfte (Welteinkommen, § 1 Abs. 2 KStG). Steuerschuldner ist die Körperschaft selbst.","n":["§ 1 KStG","§ 10 AO","§ 11 AO"]},{"f":"Prüfen Sie für eine Körperschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland Steuerpflicht, Bemessungsgrundlage und Ermittlungszeitraum.","a":"Unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 KStG. Die KSt ist eine Jahressteuer; Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen (§ 7 Abs. 1, 2 KStG), ermittelt nach den Vorschriften des EStG und KStG (§ 8 Abs. 1 KStG). Ermittlungszeitraum ist das Kalenderjahr; bei Buchführungspflicht nach HGB ist der Gewinn nach dem Wirtschaftsjahr zu ermitteln, bei abweichendem Wirtschaftsjahr gilt der Gewinn als in dem Jahr bezogen, in dem das Wirtschaftsjahr endet (§ 7 Abs. 3, 4 KStG). Bei Steuerpflichtigen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KStG (KapGes, Genossenschaften, VVaG) sind alle Einkünfte gewerblich (§ 8 Abs. 2 KStG).","n":["§ 7 KStG","§ 8 Abs. 1 KStG","§ 8 Abs. 2 KStG"]},{"f":"Fall: Eine GmbH hat ihren Sitz in Deutschland, der Gesellschafter-Geschäftsführer wohnt in den Niederlanden und leitet die GmbH von dort. Wie ist die GmbH steuerlich zu behandeln?","a":"Wegen des inländischen Satzungssitzes bleibt die GmbH unbeschränkt steuerpflichtig mit dem Welteinkommen (§ 1 Abs. 1 KStG, § 11 AO). Liegt der Ort der Geschäftsleitung (§ 10 AO) aber tatsächlich in den Niederlanden, ist die GmbH doppelt ansässig; nach dem DBA entscheidet dann der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung über die abkommensrechtliche Ansässigkeit, was das deutsche Besteuerungsrecht einschränken kann. Zudem droht eine Betriebsstätte in den Niederlanden.","n":["§ 1 KStG","§ 10 AO","§ 11 AO"]}],"b":["Welche KSt-Subjekte gibt es und was ist eine UG?","Wer ist körperschaftsteuerpflichtig und wer ist Steuerschuldner?","Körperschaft mit Geschäftsleitung und Sitz im Inland: Prüfen Sie Steuerpflicht, Einkommen und Steuer als Jahressteuer.","Fall: Inländische GmbH mit Sitz in Deutschland, Gesellschafter-GF wohnt in den Niederlanden. Wie ist die GmbH ertragsteuerlich zu behandeln, ändert die Geschäftsführung im Ausland etwas?"],"u":false,"w":4.5,"typ":"dauer"},{"i":"kst-beschraenkte-steuerpflicht","f":"KSt","t":"Beschränkte Körperschaftsteuerpflicht","n":1,"q":1,"k":{"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":1},"y":{"2026":1},"c":[{"f":"Wann besteht beschränkte Körperschaftsteuerpflicht und wie werden inländische Grundstückseinkünfte einer ausländischen KapGes erfasst?","a":"Beschränkt steuerpflichtig sind Körperschaften ohne Sitz und Geschäftsleitung im Inland mit inländischen Einkünften (§ 2 Nr. 1 KStG i. V. m. § 49 EStG) sowie inländische jPöR mit steuerabzugspflichtigen Einkünften (§ 2 Nr. 2 KStG). Vermietung, Verpachtung und Veräußerung inländischen Grundbesitzes durch eine ausländische KapGes führen zu gewerblichen Einkünften nach § 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG, auch ohne inländische Betriebsstätte. Diese Vorschrift geht § 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG vor, weil Nr. 6 nur subsidiär gilt (soweit keine Einkünfte nach Nr. 1 bis 5 vorliegen). Die isolierende Betrachtung (§ 49 Abs. 2 EStG) betrifft dagegen die Außerachtlassung im Ausland gegebener Besteuerungsmerkmale.","n":["§ 2 KStG","§ 49 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f EStG","§ 49 Abs. 1 Nr. 6 EStG","§ 49 Abs. 2 EStG"]}],"b":["Besteht beschränkte Körperschaftsteuerpflicht mit inländischen Einkünften?"],"u":false,"w":1},{"i":"kst-beginn-vorgesellschaft","f":"KSt","t":"Beginn der Steuerpflicht und Besteuerung der Gründungsphasen","n":2,"q":2,"k":{"Hessen":1,"Westfalen-Lippe":1},"kq":{"Westfalen-Lippe":1,"Hessen":1},"y":{"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Wann beginnt die Körperschaftsteuerpflicht der GmbH und wie werden die Gründungsphasen besteuert?","a":"Vorgründungsgesellschaft (bis zur Beurkundung): kein KSt-Subjekt, sondern Personengesellschaft beziehungsweise Einzelunternehmen; Einkünfte werden den Gründern zugerechnet. Vorgesellschaft (Beurkundung bis Eintragung): bildet mit der später eingetragenen GmbH ein einheitliches Steuersubjekt; die Steuerpflicht beginnt mit Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags (H 1.1 KStH). Unterbleibt die Eintragung (unechte Vorgesellschaft), wird sie als Personengesellschaft besteuert. Ab Eintragung: GmbH nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG.","n":["§ 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG"]}],"b":["Wann beginnt die Körperschaftsteuerpflicht der GmbH?","Welche Gründungsphasen einer KapGes gibt es und wie werden sie besteuert?"],"u":false,"w":1.85},{"i":"kst-tarif-trennungsprinzip","f":"KSt","t":"KSt-Tarif, Trennungsprinzip und Belastungsvergleich","n":4,"q":6,"k":{"Schleswig-Holstein":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Hessen":2},"kq":{"Schleswig-Holstein":2,"Rheinland-Pfalz":1,"Hessen":3},"y":{"2024":3,"2025":1},"c":[{"f":"Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz und wie ist die KSt einzuordnen?","a":"15 % des zu versteuernden Einkommens (§ 23 Abs. 1 KStG) zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag, also 15,825 %; mit Gewerbesteuer (Messzahl 3,5 % mal Hebesatz) bei 400 % Hebesatz rund 30 %. Nach dem Investitionssofortprogramm von 2025 sinkt der Satz ab 2028 jährlich um einen Prozentpunkt auf 10 % ab 2032. Die KSt ist eine direkte Personensteuer (Einkommensteuer der juristischen Personen) und Gemeinschaftsteuer: Aufkommen je zur Hälfte an Bund und Länder (Art. 106 Abs. 3 GG).","n":["§ 23 Abs. 1 KStG","Art. 106 Abs. 3 GG"]},{"f":"Was bedeuten Trennungs- und Transparenzprinzip?","a":"Trennungsprinzip (KapGes): Gesellschaft ist eigenes Steuersubjekt; Gewinne werden auf Gesellschaftsebene mit KSt und GewSt besteuert, beim Gesellschafter erst bei Ausschüttung (Abgeltungsteuer beziehungsweise Teileinkünfteverfahren, bei KapGes § 8b KStG); schuldrechtliche Verträge mit Gesellschaftern (Gehalt, Miete, Darlehen) werden anerkannt, Korrektur über vGA und verdeckte Einlage. Transparenzprinzip (PersG): Gesellschaft ist nur für GewSt und USt Steuersubjekt; der Gewinn wird den Gesellschaftern unmittelbar anteilig zugerechnet (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG), Vergütungen sind Sondervergütungen. Thesaurierung bedeutet Einbehaltung von Gewinnen in der Gesellschaft.","n":["§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG","§ 8b KStG"]},{"f":"Eine Bekannte behauptet, eine GmbH sei wegen des niedrigen KSt-Satzes immer günstiger als ein Einzelunternehmen. Stimmt das?","a":"Nur bei Thesaurierung: Belastung der GmbH rund 30 % gegenüber bis zu 45 % ESt zuzüglich Soli beim Einzelunternehmer (GewSt-Anrechnung § 35 EStG). Bei Vollausschüttung kommt Abgeltungsteuer von 26,375 % auf die verbleibenden rund 70 % hinzu, Gesamtbelastung rund 48 %. Zu berücksichtigen sind zudem Gestaltungen wie Geschäftsführergehalt als Betriebsausgabe, Pensionszusagen, Kosten der GmbH, § 34a EStG beim Einzelunternehmer und die künftige Senkung des KSt-Satzes.","n":["§ 23 KStG","§ 32d EStG","§ 35 EStG"]}],"b":["Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz?","Was bedeutet Thesaurierung von Gewinnen?","Was bedeuten Transparenz- und Trennungsprinzip?","Wie ist die Körperschaftsteuer einzuordnen und wem steht die Ertragshoheit zu?"],"u":false,"w":2.95},{"i":"kst-option-1a","f":"KSt","t":"Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG)","n":8,"q":10,"k":{"Hamburg":1,"Hessen":2,"Bayern-Nürnberg":2,"Bayern-München":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Hamburg":1,"Hessen":2,"Bayern-Nürnberg":4,"Bayern-München":1,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":2,"2024":1,"2025":3,"2026":2},"c":[{"f":"Was regelt § 1a KStG und warum hat der Gesetzgeber die Option geschaffen?","a":"Personenhandelsgesellschaften, Partnerschaftsgesellschaften und seit dem Wachstumschancengesetz auch eingetragene GbR (eGbR, § 707a BGB) können auf unwiderruflichen Antrag wie eine KapGes besteuert werden (Erweiterung ab VZ 2024); eine nicht eingetragene GbR kann nicht optieren. Zivilrechtlich bleibt die Gesellschaft Personengesellschaft. Die Option gilt als fiktiver Formwechsel (§ 1a Abs. 2 KStG i. V. m. §§ 1 Abs. 3 Nr. 3, 25, 20 UmwStG). Antrag spätestens einen Monat vor Beginn des Wirtschaftsjahres, ab dem die Option gelten soll; bei Neugründung bis einen Monat nach Abschluss des Gesellschaftsvertrags mit Wirkung für das laufende Wirtschaftsjahr (§ 1a Abs. 1 S. 7 KStG). Zweck: Belastungsneutralität gegenüber KapGes (internationale Wettbewerbsfähigkeit), ohne den Aufwand eines zivilrechtlichen Formwechsels; Rückoption möglich (§ 1a Abs. 4 KStG).","n":["§ 1a KStG","§ 25 UmwStG","§ 20 UmwStG"]},{"f":"Welche Folgen hat die Option für die Gesellschafter?","a":"Gesellschafter werden wie Anteilseigner einer KapG behandelt: Gewinnanteile gelten erst dann als ausgeschüttet, wenn sie entnommen werden (§ 1a Abs. 3 S. 5 KStG i. d. F. des Wachstumschancengesetzes; die frühere Alternative 'Auszahlung verlangt werden kann' ist entfallen), Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Vergütungen für Tätigkeit, Darlehen und Nutzungsüberlassung führen zu Einkünften nach §§ 19, 20, 21 EStG statt Sondervergütungen; ein geschäftsführender Gesellschafter erzielt damit Arbeitslohn (Gestaltungsspielraum). Beim fiktiven Formwechsel Sperrfrist von sieben Jahren (§ 22 UmwStG) bei Veräußerung der Anteile.","n":["§ 1a Abs. 3 S. 5 KStG","§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG","§ 19 EStG","§ 22 UmwStG"]},{"f":"Ein Mandant will optieren. Was wollen Sie als Erstes wissen?","a":"Sonderbetriebsvermögen: Wesentliche Betriebsgrundlagen im SBV müssen mit übertragen werden, sonst scheitert die Buchwertfortführung (§ 20 UmwStG) beziehungsweise droht Entnahme. Nachversteuerungspflichtiger Betrag nach § 34a EStG (Nachversteuerung bei Einbringung). Verlustvorträge (gewerbesteuerliche Fehlbeträge und § 15a-Verluste gehen nicht über). Grundbesitz (Wegfall von GrESt-Begünstigungen der §§ 5, 6 GrEStG). Gesellschafterstruktur und Ausschüttungsplanung sowie die Sperrfrist.","n":["§ 20 UmwStG","§ 34a EStG","§ 1a KStG"]},{"f":"Kann eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG nach § 1a KStG optieren und zu welchem Wert?","a":"Ja, die Option setzt keinen Gewerbebetrieb voraus. Da die Gesellschafter keine Mitunternehmeranteile halten, ist § 20 UmwStG nicht anwendbar; der fiktive Formwechsel ist nach Verwaltungsauffassung als tauschähnliche Veräußerung zu behandeln. Folge: Ansatz zum gemeinen Wert, Aufdeckung stiller Reserven im Privatvermögen der Gesellschafter nach §§ 17, 23 EStG beziehungsweise § 20 Abs. 2 EStG. Bei einer gewerblich geprägten GmbH & Co. KG ist dagegen Buchwertfortführung nach § 20 UmwStG möglich.","n":["§ 1a KStG","§ 20 UmwStG","§ 23 EStG"]}],"b":["Was regelt § 1a KStG und warum hat der Gesetzgeber diese Option geschaffen?","Was hat sich beim Optionsmodell und Formwechsel geändert und wo wird es geregelt?","Können bei optierender Gesellschaft Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen?","Kann eine vermögensverwaltende KG zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG optieren?"],"u":true,"w":6.35,"typ":"dauer"},{"i":"kst-verein-sphaeren","f":"KSt","t":"Verein: Steuerpflicht, Gemeinnützigkeit und Sphären","n":9,"q":14,"k":{"Bayern-München":2,"Hessen":2,"Thüringen":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Bayern-München":4,"Hessen":5,"Thüringen":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Baden-Württemberg":3},"y":{"2023":2,"2024":3,"2025":3,"2026":1},"c":[{"f":"Wo ist der Verein geregelt und ist er körperschaftsteuerpflichtig? Macht die Rechtsfähigkeit steuerlich einen Unterschied?","a":"Zivilrechtlich §§ 21 ff. BGB (Idealverein mit Eintragung) und § 22 BGB (wirtschaftlicher Verein durch Verleihung); Vereine ohne Rechtspersönlichkeit nach § 54 BGB (seit 2024 gelten die Vorschriften über eingetragene Vereine entsprechend). Steuerlich sind beide Steuersubjekte: rechtsfähige Vereine nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG, nichtrechtsfähige nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG; ein steuerlicher Unterschied besteht im Ergebnis nicht. Ein Verein kann grundsätzlich alle Einkunftsarten erzielen (außer zum Beispiel Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit), da § 8 Abs. 2 KStG nur für Steuerpflichtige nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KStG gilt.","n":["§ 21 BGB","§ 54 BGB","§ 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG","§ 1 Abs. 1 Nr. 5 KStG"]},{"f":"Welche Steuerbefreiung gilt für gemeinnützige Vereine und welche Sphären sind zu unterscheiden?","a":"Befreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG bei Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke (§§ 51 ff. AO), ausgenommen der steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetrieb. Vier Sphären: ideeller Bereich (Mitgliedsbeiträge, Spenden; steuerfrei), Vermögensverwaltung (Zinsen, langfristige Vermietung; steuerfrei, § 14 S. 3 AO), Zweckbetrieb (§§ 65 bis 68 AO, zum Beispiel Sportveranstaltungen bis 50.000 € Einnahmen (seit 2026, zuvor 45.000 €) nach § 67a AO; steuerfrei), wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 14 AO, zum Beispiel Vereinsgaststätte, Festverkauf, Werbung; steuerpflichtig, § 64 AO).","n":["§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG","§ 14 AO","§ 64 AO","§ 65 AO","§ 67a AO"]},{"f":"Fall: Ein Sportverein erhält Spenden, Mitgliedsbeiträge und Zinsen und veranstaltet ein Jubiläumsfest mit Festschrift (10.000 €, davon 8.000 € Werbeanzeigen). Prüfen Sie die Steuerpflicht und ordnen Sie die Einnahmen zu.","a":"Steuersubjekt nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 KStG, steuerbefreit nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG außer für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Spenden und Beiträge: ideeller Bereich. Zinsen: Vermögensverwaltung. Jubiläumsfest (Verkauf von Speisen und Getränken) und Werbeanzeigen in der Festschrift: wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb; für Werbung im Zusammenhang mit steuerbegünstigter Tätigkeit kann der Gewinn pauschal mit 15 % der Einnahmen angesetzt werden (§ 64 Abs. 6 AO). Übersteigen die Einnahmen aller wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe einschließlich USt nicht 50.000 € (seit 2026, zuvor 45.000 €), fallen keine KSt und GewSt an (§ 64 Abs. 3 AO).","n":["§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG","§ 64 Abs. 3 AO","§ 64 Abs. 6 AO"]}],"b":["Welche Steuerbefreiungen nach § 5 KStG gelten für Vereine?","Wie sind die Einnahmen des Vereins den Sphären zuzuordnen?","Wo ist der Verein geregelt und welche Einkünfte kann ein Verein beziehen?","Fragen zu Verein und Gemeinnützigkeit (Einzelfragen nicht protokolliert)."],"u":false,"w":6.75,"typ":"dauer"},{"i":"kst-verein-einkuenfte-freibetrag","f":"KSt","t":"Verein: Einkünfte, Ausgabenzuordnung, Freibetrag § 24 KStG","n":4,"q":6,"k":{"Bayern-München":1,"Hessen":2,"Rheinland-Pfalz":1},"kq":{"Bayern-München":2,"Hessen":3,"Rheinland-Pfalz":1},"y":{"2023":2,"2024":1,"2026":1},"c":[{"f":"Fall: Ein nicht gemeinnütziger Verein vermietet (Einnahmen 5.000 €, Ausgaben 4.000 €) und erhält Darlehenszinsen. Welche Einkünfte liegen vor und fällt KSt an?","a":"Vermietung: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG), Überschussrechnung, hier 1.000 €. Zinsen: Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG), KapESt-Abzug. Freibetrag nach § 24 KStG von 5.000 € für Körperschaften, deren Leistungen bei den Empfängern nicht zu Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG führen (zum Beispiel Vereine, Stiftungen); damit keine KSt. Für gewinnausschüttende KapGes gilt der Freibetrag nicht.","n":["§ 24 KStG","§ 21 EStG","§ 20 EStG","§ 8 Abs. 1 KStG"]},{"f":"Wie werden Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb besteuert und welche Grenzen und Freibeträge gelten?","a":"Zweckbetrieb: steuerfrei. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: steuerpflichtig, mehrere werden als ein Betrieb behandelt (§ 64 Abs. 2 AO); Verluste dürfen nicht aus steuerbegünstigtem Vermögen ausgeglichen werden. Besteuerungsgrenze 50.000 € Einnahmen einschließlich USt seit 2026, zuvor 45.000 € (§ 64 Abs. 3 AO); bei Überschreiten Freibetrag 5.000 € bei der KSt (§ 24 KStG) und bei der GewSt (§ 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 GewStG). Ausgaben sind der Sphäre zuzuordnen, durch die sie veranlasst sind; Aufwendungen des ideellen Bereichs sind nicht abziehbar, gemischte Aufwendungen (zum Beispiel Festaufwand mit Werbeteil) sind aufzuteilen.","n":["§ 64 AO","§ 24 KStG","§ 11 GewStG"]},{"f":"Fall: Ein gemeinnütziger Verein überlässt Werbeflächen an einem Gebäude seiner Vermögensverwaltung an einen Werbeunternehmer. Bleibt es Vermögensverwaltung?","a":"Grundsätzlich ja, wenn der Verein die Flächen beziehungsweise Werberechte gegen festes Entgelt an einen Werbeunternehmer verpachtet und selbst nicht werblich tätig wird; dies ist Vermögensverwaltung. Wirkt der Verein aktiv an der Werbung mit (eigene Vermarktung, Werbeleistungen), liegt ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Abgrenzung nach den Umständen des Einzelfalls; aktuelle Rechtsprechung beachten.","n":["§ 14 AO","§ 64 AO"],"xu":true}],"b":["Welcher Freibetrag gilt nach § 24 KStG?","Wie sind die Ausgaben des Vereins zu behandeln?","Verein erhält Darlehenszinsen. Welche Einkünfte liegen vor?","Wie sind Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb bei der KSt zu behandeln und welche Freibeträge gelten?"],"u":false,"w":2.8,"typ":"dauer"},{"i":"kst-spenden-9","f":"KSt","t":"Spendenabzug bei Körperschaften (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG)","n":1,"q":3,"k":{"Hessen":1},"kq":{"Hessen":3},"y":{"2026":1},"c":[{"f":"Warum sind Spenden im KStG gesondert geregelt und wie funktioniert § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG?","a":"Eine KapGes hat keine außerbetriebliche Sphäre; Spenden sind weder Betriebsausgaben noch Sonderausgaben (§ 10b EStG passt nicht), daher eigene Abzugsnorm. Abziehbar sind Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke bis 20 % des Einkommens oder 4 Promille der Summe aus Umsätzen und Löhnen und Gehältern; maßgeblich ist das Einkommen vor Spendenabzug und Verlustabzug (§ 9 Abs. 2 KStG). Übersteigende Beträge werden vorgetragen. Nachweis durch Zuwendungsbestätigung.","n":["§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG","§ 9 Abs. 2 KStG"]},{"f":"Was geht vor, verdeckte Gewinnausschüttung oder Spende?","a":"Die vGA. § 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG gilt nur vorbehaltlich § 8 Abs. 3 KStG. Ist die Zuwendung durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst (zum Beispiel Spende an einen Verein, den der Gesellschafter persönlich fördern will, oder an eine dem Gesellschafter nahestehende Organisation), liegt eine vGA vor; ein Spendenabzug scheidet dann aus.","n":["§ 8 Abs. 3 KStG","§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG"]}],"b":["Wie funktioniert § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 KStG?"],"u":false,"w":1},{"i":"kst-bga-jpoer","f":"KSt","t":"jPöR und Betriebe gewerblicher Art (§ 4 KStG)","n":4,"q":6,"k":{"Niedersachsen":1,"Brandenburg":2,"Schleswig-Holstein":1},"kq":{"Niedersachsen":2,"Brandenburg":2,"Schleswig-Holstein":2},"y":{"2024":1,"2025":3},"c":[{"f":"Was ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wann ist eine jPöR körperschaftsteuerpflichtig?","a":"Körperschaften des öffentlichen Rechts sind mitgliedschaftlich verfasste, durch Hoheitsakt errichtete Verbände (zum Beispiel Gemeinden, Kammern, Universitäten); daneben Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Die jPöR ist nur mit ihren Betrieben gewerblicher Art unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 KStG) und beschränkt mit steuerabzugspflichtigen Einkünften (§ 2 Nr. 2 KStG). BgA: Einrichtung, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerhalb der Land- und Forstwirtschaft dient und sich wirtschaftlich heraushebt (R 4.1 KStR: Umsatz über 45.000 €); Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich. Hoheitsbetriebe sind ausgenommen (§ 4 Abs. 5 KStG).","n":["§ 1 Abs. 1 Nr. 6 KStG","§ 4 KStG","§ 2 Nr. 2 KStG"]},{"f":"Fall: Eine Stadt betreibt Müllentsorgung und Parkraumüberwachung sowie Parkplätze. Liegen Betriebe gewerblicher Art vor?","a":"Entsorgung von Hausmüll als gesetzliche Pflichtaufgabe ist Hoheitsbetrieb (Ausübung öffentlicher Gewalt, § 4 Abs. 5 KStG). Parkraumüberwachung (Verwarnungen, Bußgelder) ist hoheitlich. Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum beruhen auf Straßenverkehrsrecht und sind hoheitlich; Parkhäuser, Tiefgaragen und eigene Parkplätze außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums stehen im Wettbewerb mit Privaten und sind BgA. Versorgungs- und Verkehrsbetriebe gelten stets als BgA (§ 4 Abs. 3 KStG).","n":["§ 4 Abs. 3 KStG","§ 4 Abs. 5 KStG"]},{"f":"Wie erfolgt die Verlustverrechnung bei Betrieben gewerblicher Art?","a":"Einkommen wird für jeden BgA gesondert ermittelt; eine Verrechnung mit dem Hoheitsbereich ist nicht möglich. Mehrere BgA dürfen nur unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 6 KStG zusammengefasst werden (gleichartige BgA, enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung, Versorgungs-, Verkehrs- und Hafenbetriebe), dann Verlustverrechnung mit Spartenbeschränkungen (§ 8 Abs. 8, 9 KStG). Dauerverlustgeschäfte aus verkehrs-, umwelt-, sozial-, kultur- oder bildungspolitischen Gründen führen nicht zu einer vGA (§ 8 Abs. 7 KStG).","n":["§ 4 Abs. 6 KStG","§ 8 Abs. 7 KStG","§ 8 Abs. 8 KStG","§ 8 Abs. 9 KStG"]}],"b":["Wie erfolgt die Verlustverrechnung bei Betrieben gewerblicher Art?","Wann ist Parkraumbewirtschaftung hoheitlich, wann Betrieb gewerblicher Art?","Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Betriebe gewerblicher Art: Steuerpflicht?","Was ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts? Definition, Beispiele, Abgrenzung zum Betrieb gewerblicher Art."],"u":false,"w":3.25},{"i":"kst-vga-begriff","f":"KSt","t":"vGA: Begriff, Tatbestand, Rechtsfolgen","n":6,"q":7,"k":{"Baden-Württemberg":2,"Rheinland-Pfalz":1,"Hamburg":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Schleswig-Holstein":1},"kq":{"Baden-Württemberg":2,"Rheinland-Pfalz":1,"Hamburg":2,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":4},"c":[{"f":"Definieren Sie die verdeckte Gewinnausschüttung und nennen Sie ihre Tatbestandsmerkmale.","a":"Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung bei der KapGes, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrags nach § 4 Abs. 1 EStG auswirkt und nicht auf einem ordnungsgemäßen Gewinnverteilungsbeschluss beruht (R 8.5 KStR); zudem muss sie geeignet sein, beim Gesellschafter einen Bezug nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG auszulösen. Veranlassung: Fremdvergleich mit einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter. Bei beherrschenden Gesellschaftern zusätzlich: klare, im Voraus getroffene, zivilrechtlich wirksame und tatsächlich durchgeführte Vereinbarung.","n":["§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG","§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG"]},{"f":"Warum gibt es bei Kapitalgesellschaften vGA und verdeckte Einlage? Grenzen Sie beide ab.","a":"Wegen des Trennungsprinzips hat die KapGes keine Privatsphäre; Entnahmen und Einlagen wie bei Personenunternehmen gibt es nicht. Vermögensverschiebungen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter, die gesellschaftlich veranlasst sind, müssen daher korrigiert werden. vGA: Vorteil fließt von der Gesellschaft zum Gesellschafter, Hinzurechnung außerhalb der Bilanz (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG). Verdeckte Einlage: Gesellschafter wendet der Gesellschaft einen einlagefähigen Vermögensvorteil ohne Gegenleistung zu, Kürzung außerhalb der Bilanz (§ 8 Abs. 3 S. 3 KStG), Zugang zum Einlagekonto (§ 27 KStG).","n":["§ 8 Abs. 3 KStG","§ 27 KStG"]},{"f":"Fall: Der Gesellschafter-Geschäftsführer nutzt eine von der GmbH erworbene Rolex privat. Folge? Was gilt zum Vorteilsausgleich?","a":"Ohne Nutzungsvereinbarung im Anstellungsvertrag liegt eine vGA in Form der verhinderten Vermögensmehrung vor; Bewertung mit dem fremdüblichen Nutzungsentgelt einschließlich angemessenem Gewinnaufschlag. Beim Gesellschafter Kapitalertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG. Ist die Nutzung im Anstellungsvertrag vereinbart, liegt Arbeitslohn vor. Vorteilsausgleich: Eine vGA entfällt nur, wenn ein Gegenanspruch rechtlich verbindlich und bei beherrschenden Gesellschaftern im Voraus klar vereinbart ist (H 8.5 KStH).","n":["§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG","§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG"]}],"b":["Welche Tatbestandsmerkmale hat die vGA?","Was gilt zum Vorteilsausgleich bei vGA?","Fall (Forts.): Geschäftsführer nutzt die Rolex privat. Folge?","Definieren Sie verdeckte Gewinnausschüttung und verdeckte Einlage."],"u":false,"w":4.65,"typ":"dauer"},{"i":"kst-gf-verguetung","f":"KSt","t":"Gesellschafter-GF: Gesamtausstattung und Fremdvergleich","n":4,"q":5,"k":{"Rheinland-Pfalz":1,"Hamburg":2,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Rheinland-Pfalz":1,"Hamburg":3,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":3},"c":[{"f":"Fall: Ein 100-%-Gesellschafter wird Geschäftsführer. Wie wird sein Gehalt besteuert und wie wird die Angemessenheit geprüft?","a":"Gehalt: Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 EStG), bei der GmbH Betriebsausgabe, soweit angemessen. Gesamtausstattung: Festgehalt, Tantieme, Pensionszusage, Sachbezüge (Pkw), Sonderzahlungen. Prüfung in drei Stufen (BMF 14.10.2002): jeder Bestandteil dem Grunde nach (beim beherrschenden Gesellschafter im Voraus klar vereinbart und durchgeführt), jeder Bestandteil der Höhe nach, Angemessenheit der Gesamtausstattung (interner und externer Fremdvergleich, Gehaltsstrukturuntersuchungen; Kriterien: Art und Umfang der Tätigkeit, Ertragslage, Größe). Unangemessener Teil ist vGA.","n":["§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG","§ 19 EStG"]},{"f":"Fall: Ein Geschäftsführer bezieht nach Erreichen der Altersgrenze seine Betriebsrente und arbeitet gegen Gehalt weiter. Liegt eine vGA vor?","a":"Nach BFH (15.3.2023, I R 41/19) und BMF-Schreiben vom 30.8.2024 würde ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter verlangen, dass das Gehalt auf die Versorgung angerechnet oder der Versorgungsbeginn aufgeschoben wird. Werden Versorgung und Gehalt ungekürzt nebeneinander gezahlt, liegt eine vGA vor (in Höhe der Versorgung beziehungsweise des schädlichen Teils). Keine vGA liegt vor, wenn der Geschäftsführer weiter voll tätig ist und ein reduziertes Gehalt erhält, das die Differenz zwischen Versorgungsleistung und letzten Aktivbezügen nicht übersteigt; ebenso bei Aufschub des Versorgungsbeginns mit versicherungsmathematischem Zuschlag. Die Verwaltung erkennt eine Teilzeittätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers insoweit nicht an.","n":["§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG"],"xu":true}],"b":["Wie erfolgt der Fremdvergleich bei der GF-Vergütung?","Fall: GF bezieht nebeneinander Versorgungsleistung und Gehalt. Liegt eine vGA vor?","Abwandlung: Neuer Gesellschafter wird auch Geschäftsführer: Besteuerung des GF-Gehalts und Angemessenheitsprüfung?","Geringes Gehalt neben Pension nach Wiederaufnahme der Geschäftsführung"],"u":false,"w":3.25},{"i":"kst-tantieme","f":"KSt","t":"Tantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer","n":3,"q":4,"k":{"Rheinland-Pfalz":1,"Hessen":1,"Hamburg":1},"kq":{"Rheinland-Pfalz":1,"Hamburg":2,"Hessen":1},"y":{"2024":2,"2025":1},"c":[{"f":"Was ist bei Tantiemen an Gesellschafter-Geschäftsführer möglich und was nicht?","a":"Gewinntantieme grundsätzlich zulässig; Grenzen nach Verwaltung und Rechtsprechung: Tantiemen aller Gesellschafter-Geschäftsführer höchstens 50 % des Jahresüberschusses vor Abzug der Tantiemen und der Ertragsteuern; Verhältnis 75 % Festgehalt zu 25 % variablen Bezügen als Indiz für die Angemessenheit. Umsatztantiemen sind grundsätzlich vGA (Ausnahmen zum Beispiel Aufbauphase, zeitlich und betragsmäßig begrenzt); Nur-Tantieme ist regelmäßig vGA. Beim beherrschenden Gesellschafter muss die Tantieme im Voraus klar vereinbart sein; eine rückwirkende Vereinbarung ist vGA.","n":["§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG"]},{"f":"Fall: Die GmbH bildet eine Tantiemerückstellung von 25.000 € bei einem Jahresüberschuss von 100.000 €, hat aber einen Verlustvortrag von 200.000 €. Beurteilung?","a":"Ein ordentlicher Geschäftsleiter würde eine Gewinntantieme nur auf einen Gewinn gewähren, der nach Verrechnung bestehender Verlustvorträge verbleibt, jedenfalls soweit der Geschäftsführer für die Verluste verantwortlich ist (BFH). Da der Jahresüberschuss den Verlustvortrag nicht übersteigt, ist die Tantieme insoweit nicht fremdüblich und als vGA außerhalb der Bilanz hinzuzurechnen. Die Rückstellung selbst bleibt in der Steuerbilanz.","n":["§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG"]}],"b":["Definieren Sie die vGA. Fall: Tantieme wird rückwirkend vereinbart.","Was ist bei Tantiemen möglich und was nicht (zum Beispiel 75/25, Umsatztantieme)?","Was gilt für Tantiemen an Gesellschafter-GF, insbesondere die Höchstgrenze 75/25?"],"u":false,"w":2.25},{"i":"kst-pkw-gf-vga","f":"KSt","t":"Private Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer","n":1,"q":2,"k":{"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":2},"y":{"2026":1},"c":[{"f":"Wie wird die private Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer besteuert?","a":"Ist die Privatnutzung im Anstellungsvertrag geregelt, liegt Arbeitslohn vor (§ 8 Abs. 2 S. 2 EStG, 1-%-Methode oder Fahrtenbuch), bei der GmbH Betriebsausgabe. Ohne oder über die Vereinbarung hinaus liegt eine vGA vor; Bewertung mit dem gemeinen Wert der Nutzung, also dem Fremdvergleichspreis zuzüglich angemessenem Gewinnaufschlag (H 8.6 KStH); aus Vereinfachungsgründen lässt die Verwaltung die 1-%-Methode zu (BMF 03.04.2012). Beim Gesellschafter Kapitalertrag (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG); umsatzsteuerlich unentgeltliche Wertabgabe.","n":["§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG","§ 8 Abs. 2 EStG","§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG"]}],"b":["Gemeiner Wert der Nutzung 10.000 €. Kommt noch etwas hinzu?"],"u":false,"w":1},{"i":"kst-darlehen-vga-ve","f":"KSt","t":"Darlehen und Zinsen zwischen GmbH und Gesellschafter","n":9,"q":11,"k":{"Hessen":1,"Baden-Württemberg":3,"Berlin":1,"Bayern-München":1,"Hamburg":1,"Schleswig-Holstein":1,"Unbekannt":1},"kq":{"Baden-Württemberg":4,"Berlin":2,"Schleswig-Holstein":1,"Hamburg":1,"Hessen":1,"Bayern-München":1,"Unbekannt":1},"y":{"2023":2,"2024":2,"2025":5},"c":[{"f":"Ein Gesellschafter gewährt seiner GmbH ein zinsloses oder niedrig verzinstes Darlehen. Liegt eine verdeckte Einlage vor? Was gilt bei zu hohem Zins?","a":"Keine verdeckte Einlage: Ein Zinsvorteil ist eine Nutzungsüberlassung und kein einlagefähiger Vermögensvorteil (BFH GrS 2/86). Zu hoher Zins: vGA in Höhe des unangemessenen Teils (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG). Fremdüblich ist ein Zins innerhalb der Bandbreite zwischen Anlagezins des Gesellschafters und Kreditzins der GmbH; bietet die Bank der GmbH 8 % an, ist ein Zins bis 8 % grundsätzlich nicht zu beanstanden, darüber vGA. Beim beherrschenden Gesellschafter zusätzlich formale Anforderungen.","n":["§ 8 Abs. 3 KStG"]},{"f":"Fall: Der Ehemann der Alleingesellschafterin gibt der GmbH ein Darlehen zu 15 % statt fremdüblich 3 %. Liegt eine vGA vor? Was ändert sich, wenn die Gesellschafterin selbst das Darlehen gibt?","a":"Ja. Der Ehemann ist nahestehende Person; die überhöhten Zinsen (12 Prozentpunkte) sind durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und als vGA hinzuzurechnen. Die vGA wird steuerlich der Gesellschafterin zugerechnet (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG), anschließend als Zuwendung an den Ehemann. Gibt die beherrschende Gesellschafterin selbst das Darlehen: vGA ebenfalls in Höhe des unangemessenen Zinses; zusätzlich führt schon eine fehlende im Voraus getroffene, klare oder tatsächlich durchgeführte Vereinbarung zur vGA dem Grunde nach.","n":["§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG","§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG"]},{"f":"Fall: Die GmbH gewährt ihrem Gesellschafter ein zinsloses Darlehen, mit dem er ein vermietetes Mehrfamilienhaus finanziert. Folgen?","a":"Verzicht auf fremdübliche Zinsen ist verhinderte Vermögensmehrung, also vGA in Höhe der angemessenen Zinsen (Hinzurechnung bei der GmbH). Ist die Rückzahlung von vornherein nicht gewollt, ist bereits die Darlehenshingabe vGA. Beim Gesellschafter Kapitalertrag nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG. Nach der Fiktionstheorie wird er so gestellt, als habe er die Zinsen gezahlt; diese fiktiven Zinsen sind bei Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten abziehbar (§ 9 EStG).","n":["§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG","§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG","§ 9 EStG"]},{"f":"Wie ist ein Verrechnungskonto des Gesellschafters bei der GmbH zu behandeln, und muss es verzinst werden?","a":"Das Verrechnungskonto erfasst den laufenden Zahlungsverkehr zwischen GmbH und Gesellschafter. Ein Sollsaldo ist eine Forderung der GmbH, ein Habensaldo eine Verbindlichkeit; beides ist gesondert auszuweisen oder im Anhang anzugeben (§ 42 Abs. 3 GmbHG). Eine unverzinste oder zu niedrig verzinste Forderung gegen den Gesellschafter führt in Höhe des fremdüblichen Zinses zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG); erforderlich ist eine klare, im Voraus getroffene und tatsächlich durchgeführte Vereinbarung. Ist schon bei Auszahlung nicht mit Rückzahlung zu rechnen, ist der Betrag selbst eine verdeckte Gewinnausschüttung. Umgekehrt muss der Gesellschafter für ein Guthaben keine Zinsen verlangen; der Verzicht ist keine verdeckte Einlage, weil Nutzungsvorteile nicht einlagefähig sind. Bei der GmbH ist eine unverzinsliche Verbindlichkeit seit 2023 steuerlich nicht mehr abzuzinsen (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG).","n":["§ 42 Abs. 3 GmbHG","§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG","§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG"],"xu":true}],"b":["Liegt in der Unverzinslichkeit eine verdeckte Einlage vor?","Welche Folgen hat ein zu niedriger beziehungsweise zu hoher Zins bei der deutschen GmbH?","Fall: Gesellschafter (60 %) gewährt GmbH niedrig verzinstes Darlehen. Verdeckte Einlage?","Wie sind Darlehenshingabe und Zinsen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter zu beurteilen (vGA/vE)?"],"u":false,"w":6.75,"typ":"dauer"},{"i":"kst-vga-miete-kauf","f":"KSt","t":"vGA bei Miet- und Kaufverträgen mit Gesellschaftern","n":7,"q":8,"k":{"Baden-Württemberg":3,"Niedersachsen":1,"Schleswig-Holstein":1,"Hamburg":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Schleswig-Holstein":1,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":4,"Bayern-München":1,"Niedersachsen":1},"y":{"2023":1,"2024":2,"2025":4},"c":[{"f":"Fall: Die GmbH mietet vom Gesellschafter einen Keller beziehungsweise zahlt ihm eine überhöhte Miete. Wie ist das zu beurteilen?","a":"Angemessene Miete ist Betriebsausgabe; der überhöhte Teil ist vGA (Hinzurechnung nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG). Beim Gesellschafter wird der überhöhte Teil von Einkünften aus Vermietung (§ 21 EStG) in Kapitalerträge (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG) umqualifiziert. Empfehlung kritisch: Ist der Raum eine wesentliche Betriebsgrundlage und beherrscht der Gesellschafter die GmbH, entsteht eine Betriebsaufspaltung mit gewerblichen Einkünften und Verstrickung der Anteile im Betriebsvermögen.","n":["§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG","§ 21 EStG","§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG"]},{"f":"Fall: Die 100-%-Tochter-GmbH mietet ein Gebäude von ihrer Mutter-GmbH für 7.500 €, angemessen sind 4.000 €. Liegt eine vGA vor und welche Rechtsfolgen hat sie?","a":"Ja, vGA der Tochter an die Mutter in Höhe von 3.500 €, außerhalb der Bilanz hinzuzurechnen (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG). Bei der Mutter wird der Betrag von Mietertrag in Beteiligungsertrag umqualifiziert, steuerfrei nach § 8b Abs. 1 KStG, 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 8b Abs. 5 KStG); Voraussetzung ist die Korrespondenz, die Hinzurechnung bei der Tochter (§ 8b Abs. 1 S. 2 KStG). Gewerbesteuerlich keine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 5 GewStG, da Schachtelbeteiligung (§ 9 Nr. 2a GewStG); die 5 % nicht abziehbaren Betriebsausgaben bleiben im Gewerbeertrag (§ 9 Nr. 2a S. 4 GewStG).","n":["§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG","§ 8b Abs. 1 KStG","§ 8b Abs. 5 KStG"],"xu":true},{"f":"Fall: Die GmbH errichtet ein Gebäude auf einem vom Gesellschafter gemieteten Grundstück und verzichtet bei Mietende auf jede Entschädigung. Was liegt vor? Was gilt bei überhöhtem Kaufpreis?","a":"Das Gebäude wird wesentlicher Bestandteil des Grundstücks (§ 94 BGB) und damit Eigentum des Gesellschafters; der Verzicht auf den Ausgleichsanspruch (§§ 951, 812 BGB) ist gesellschaftlich veranlasst und vGA. Zahlt die GmbH für einen Pkw mit Wert 40.000 € dem Gesellschafter 70.000 €, ist der Mehrbetrag von 30.000 € vGA; Anschaffungskosten in der Bilanz nur 40.000 €. In der Betriebsaufspaltung gilt dasselbe: überhöhte Pacht ist vGA, eine zu niedrige Pacht ist mangels einlagefähigen Vorteils keine verdeckte Einlage.","n":["§ 94 BGB","§ 951 BGB","§ 8 Abs. 3 KStG"]}],"b":["Welche Rechtsfolgen hat diese vGA?","Die GmbH zahlt für den PKW (Wert 40.000) 70.000 €. Folge?","Liegen im Betriebsaufspaltungsfall vGA oder verdeckte Einlagen vor (Prüfung mit Tatbestandsmerkmalen)?","Die GmbH mietet einen Keller beim Gesellschafter. Wie ist das zu beurteilen und würden Sie es empfehlen?"],"u":false,"w":5.35,"typ":"dauer"},{"i":"kst-vga-kostenmiete","f":"KSt","t":"vGA bei Erwerb und Vermietung im Gesellschafterinteresse","n":1,"q":2,"k":{"Hessen":1},"kq":{"Hessen":2},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Fall: Die GmbH (A 5 %, B 95 %) erwirbt ein Gebäude, nutzt 50 % selbst und vermietet 50 % zur Marktmiete an A, mit jährlich 2.000 € Verlust. Liegt eine vGA vor?","a":"Maßstab ist, wie ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter gehandelt hätte: Er würde ein Objekt nur erwerben und vermieten, wenn er eine angemessene Rendite erwarten kann (Kostenmiete zuzüglich Gewinnaufschlag). Wird das Objekt im privaten Interesse des Gesellschafters angeschafft, liegt nach Rechtsprechung eine vGA vor, auch wenn die Miete marktüblich ist; Anknüpfungspunkt ist die Entscheidung zum Erwerb und die dauerhafte Verlustübernahme, nicht die Miethöhe. Bewertung der vGA (Differenz zur Kostenmiete beziehungsweise Verluste) im Einzelfall prüfen.","n":["§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG"]}],"b":["Wie würde ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsführer handeln?"],"u":true,"w":0.85},{"i":"kst-nahestehende-dreieck","f":"KSt","t":"vGA und verdeckte Einlage bei Nahestehenden (Dreieck)","n":4,"q":4,"k":{"Düsseldorf":1,"Hamburg":2,"Südbaden":1},"kq":{"Hamburg":2,"Südbaden":1,"Düsseldorf":1},"y":{"2022":1,"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Fall: GmbH-1 zahlt an die Schwestergesellschaft GmbH-2 (A 52 %, zwei Kinder je 24 %) eine überhöhte Miete. Wie ist das zu beurteilen?","a":"Dreieckssachverhalt: Der überhöhte Teil ist eine vGA der GmbH-1 an ihren Gesellschafter A (Zuwendung an eine ihm nahestehende Gesellschaft), Hinzurechnung bei GmbH-1, Kapitalertrag bei A. Anschließend gilt der Vorteil als verdeckte Einlage des A in die GmbH-2 (Kürzung außerhalb der Bilanz, Einlagekonto, nachträgliche Anschaffungskosten bei A). Soweit die Werterhöhung auch den Anteilen der Kinder zugutekommt, ist eine Schenkung nach § 7 Abs. 8 ErbStG zu prüfen.","n":["§ 8 Abs. 3 KStG","§ 7 Abs. 8 ErbStG"],"xu":true},{"f":"Fall: Der Alleingesellschafter lässt die GmbH ohne Gegenleistung an seinen Vater zahlen; Mutter und Tochter-GmbH vereinbaren umsatzabhängige Kostenumlagen. Beurteilung?","a":"Zahlung an den Vater: Zuwendung an eine nahestehende Person, vGA der GmbH, die dem Gesellschafter zugerechnet wird (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG), im Verhältnis zum Vater Zuwendung des Sohnes. Konzern: Erbringt die Mutter Leistungen verbilligt, liegt mangels einlagefähigen Vermögensvorteils keine verdeckte Einlage vor; zahlt die Tochter unangemessen hohe, etwa umsatzabhängige Umlagen ohne Leistungsbezug, ist der überhöhte Teil vGA der Tochter an die Mutter (bei der Mutter § 8b KStG).","n":["§ 8 Abs. 3 KStG","§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG","§ 8b KStG"]},{"f":"Fall: Der Onkel eines Gesellschafters verkauft der GmbH ein Grundstück für 200.000 € (gemeiner Wert 300.000 €). Auswirkungen bei Onkel und Gesellschafter?","a":"Teilentgeltliches Geschäft: Ist die Verbilligung durch das Gesellschaftsverhältnis des Neffen veranlasst, wird der Vorteil von 100.000 € als Zuwendung des Onkels an den Gesellschafter und von diesem als verdeckte Einlage in die GmbH gewertet: GmbH aktiviert 300.000 €, Kürzung außerhalb der Bilanz, Einlagekonto; Gesellschafter hat nachträgliche Anschaffungskosten. Onkel: Veräußerung zu 200.000 €, gegebenenfalls § 23 EStG. Schenkungsteuerlich gilt die Werterhöhung der Anteile als Schenkung des Onkels an den Gesellschafter (§ 7 Abs. 8 S. 1 ErbStG).","n":["§ 8 Abs. 3 S. 3 KStG","§ 7 Abs. 8 ErbStG","§ 23 EStG"]}],"b":["Fall: Mutter- und Tochter-GmbH vereinbaren umsatzabhängige Kostenberechnung: liegt eine verdeckte Einlage oder vGA vor?","Fall: Alleingesellschafter-Sohn lässt Geld aus der GmbH ohne Gegenleistung an den Vater (Voreigentümer) zahlen. vGA und Zurechnung?","Fall: Neue GmbH-2 (A 52 %, zwei Kinder je 24 %) erwirbt Grundstück, GmbH-1 zahlt erhöhte Miete an GmbH-2. Wie ist das zu beurteilen?","Fall: Onkel eines Gesellschafters verkauft Grundstück für 200 TEUR (gemeiner Wert 300 TEUR) an die GmbH. Auswirkungen bei Onkel und Gesellschafter?"],"u":false,"w":3.15,"typ":"dauer"},{"i":"kst-ausschuettungen-besteuerung","f":"KSt","t":"Besteuerung offener und inkongruenter Gewinnausschüttungen","n":5,"q":5,"k":{"Rheinland-Pfalz":2,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":1,"Unbekannt":1},"kq":{"Rheinland-Pfalz":2,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":1,"Unbekannt":1},"y":{"2024":2,"2025":3},"c":[{"f":"Wie werden offene Gewinnausschüttungen beim Gesellschafter besteuert, je nachdem ob er natürliche Person oder KapGes ist?","a":"GmbH: Einbehalt von 25 % KapESt zuzüglich Soli (§ 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Natürliche Person, Anteile im Privatvermögen: Abgeltungsteuer (§ 32d Abs. 1 EStG), Option zum Teileinkünfteverfahren bei Beteiligung von mindestens 25 % oder mindestens 1 % mit beruflicher Tätigkeit (§ 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG). Anteile im Betriebsvermögen: Teileinkünfteverfahren, 60 % steuerpflichtig (§ 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG). KapGes als Gesellschafterin: § 8b Abs. 1, 5 KStG (95 % steuerfrei, bei Streubesitz unter 10 % voll steuerpflichtig, § 8b Abs. 4 KStG). Ausschüttungen aus dem Einlagekonto sind steuerfrei (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG).","n":["§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG","§ 32d EStG","§ 3 Nr. 40 EStG","§ 8b KStG"]},{"f":"Was gilt für inkongruente und gespaltene Gewinnausschüttungen?","a":"Inkongruent: Verteilung abweichend von den Beteiligungsquoten; steuerlich anzuerkennen, wenn sie zivilrechtlich wirksam ist, also die Satzung eine abweichende Verteilung regelt oder eine Öffnungsklausel mit entsprechendem Beschluss besteht (§ 29 Abs. 3 S. 2 GmbHG). Nach dem BMF-Schreiben vom 04.09.2024 kein Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO) allein wegen der Inkongruenz; erfasst sind auch gespaltene Ausschüttungen (für einen Teil der Gesellschafter Ausschüttung, für andere Thesaurierung).","n":["§ 29 Abs. 3 GmbHG","§ 42 AO"]}],"b":["Wie werden Ausschüttungen aus einer GmbH behandelt?","Was gilt für inkongruente und gespaltene Gewinnausschüttungen?","Wie werden offene Gewinnausschüttungen bei GmbH beziehungsweise natürlicher Person als Gesellschafter besteuert?","Inkongruente Gewinnausschüttung und personenbezogene Rücklage"],"u":false,"w":3.95},{"i":"kst-verdeckte-einlage","f":"KSt","t":"Verdeckte Einlage: Begriff, Voraussetzungen, Folgen","n":10,"q":11,"k":{"Hessen":2,"Düsseldorf":2,"Thüringen":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":3,"Bayern-München":1},"kq":{"Hessen":2,"Düsseldorf":3,"Thüringen":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":3,"Bayern-München":1},"y":{"2023":3,"2024":2,"2025":4,"2026":1},"c":[{"f":"Was sind Einlagen und welche Arten gibt es? Wann liegt eine verdeckte Einlage vor?","a":"Offene Einlagen: gesellschaftsrechtliche Einlagen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (Bar- oder Sacheinlage bei Gründung oder Kapitalerhöhung) und Zuzahlungen in die Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB). Verdeckte Einlage (R 8.9 KStR): Gesellschafter oder nahestehende Person wendet der KapG außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen einen einlagefähigen Vermögensvorteil zu (Ansatz oder Erhöhung eines Aktivpostens, Wegfall oder Minderung eines Passivpostens), veranlasst durch das Gesellschaftsverhältnis. Nutzungen und Dienstleistungen sind nicht einlagefähig (zum Beispiel verbilligte Vermietung durch einen 50-%-Gesellschafter).","n":["§ 8 Abs. 3 S. 3 KStG","§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB"]},{"f":"Welche Konsequenzen hat eine verdeckte Einlage bei Gesellschaft und Gesellschafter? Was bedeutet die materielle Korrespondenz?","a":"Gesellschaft: Bewertung mit dem Teilwert (§ 8 Abs. 1 KStG i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG), Einkommen wird außerhalb der Bilanz gekürzt (§ 8 Abs. 3 S. 3 KStG), Zugang zum steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG). Gesellschafter: nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung (§ 6 Abs. 6 S. 2 EStG, § 17 Abs. 2a EStG); verdeckte Einlage eines Grundstücks des Privatvermögens innerhalb von zehn Jahren gilt als Veräußerung (§ 23 Abs. 1 S. 5 Nr. 2 EStG). Materielle Korrespondenz: Die Kürzung unterbleibt, soweit die verdeckte Einlage das Einkommen des Gesellschafters gemindert hat (§ 8 Abs. 3 S. 4 KStG), etwa bei Abzug als Betriebsausgabe oder Werbungskosten.","n":["§ 8 Abs. 3 S. 3 KStG","§ 8 Abs. 3 S. 4 KStG","§ 27 KStG","§ 6 Abs. 6 EStG","§ 23 Abs. 1 S. 5 Nr. 2 EStG"]},{"f":"Fall: Ein 60-%-Gesellschafter verzichtet auf 75 % seines Darlehens gegenüber der GmbH. Liegt eine verdeckte Einlage vor?","a":"Ja, soweit der Verzicht gesellschaftlich veranlasst ist; Höhe nach BFH GrS 1/94 nur in Höhe des werthaltigen Teils der Forderung (Teilwert). Bei der GmbH führt der Wegfall der Verbindlichkeit zu Ertrag; dieser wird in Höhe des werthaltigen Teils außerhalb der Bilanz gekürzt, der nicht werthaltige Teil bleibt steuerpflichtiger Ertrag. Zugang zum Einlagekonto in Höhe der verdeckten Einlage. Beim Gesellschafter nachträgliche Anschaffungskosten in Höhe des werthaltigen Teils; bei aufgelaufenen Zinsen Zufluss.","n":["§ 8 Abs. 3 S. 3 KStG","§ 27 KStG","§ 17 Abs. 2a EStG"]}],"b":["Was sind Einlagen und welche Arten gibt es?","Fall: Wie ist eine verdeckte Einlage zu behandeln?","Welche Voraussetzungen hat eine verdeckte Einlage (Einlage eines Grundstücks)?","Fall: 50 %-Gesellschafter vermietet verbilligt an seine GmbH. Liegt eine verdeckte Einlage vor?"],"u":false,"w":7.45,"typ":"dauer"},{"i":"kst-einlage-wirtschaftsgueter","f":"KSt","t":"Einlage und Übertragung von Wirtschaftsgütern auf die GmbH","n":3,"q":4,"k":{"Hessen":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Hessen":2,"Bayern-Nürnberg":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Fall: Der Alleingesellschafter legt ein vor fünf Jahren privat für 200.000 € erworbenes Grundstück (Wert 300.000 €) verdeckt in seine GmbH ein. Mit welchem Wert und wie wird gebucht?","a":"GmbH: Ansatz mit dem Teilwert 300.000 € (§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG; die Begrenzung auf Anschaffungskosten gilt nur bei Anschaffung innerhalb von drei Jahren). Buchung: Grundstück (gegebenenfalls aufgeteilt auf Grund und Boden und Gebäude) 300.000 € an Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) 300.000 €; erfolgsneutral, Zugang zum Einlagekonto. Gesellschafter: verdeckte Einlage gilt als Veräußerung innerhalb der Zehnjahresfrist (§ 23 Abs. 1 S. 5 Nr. 2 EStG), Gewinn 100.000 €; nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung 300.000 €. Grunderwerbsteuer prüfen.","n":["§ 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG","§ 23 Abs. 1 S. 5 Nr. 2 EStG","§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB"]},{"f":"Fall: Ein Gesellschafter will eine 5-%-Beteiligung (AK 10.000 €, Wert 40.000 €) und einen privaten Pkw (AK 60.000 €, Wert 40.000 €) auf seine GmbH übertragen. Welche Möglichkeiten und Folgen gibt es?","a":"Entgeltlich (Verkauf zum Verkehrswert): Beteiligung nach § 17 EStG mit Gewinn 30.000 € (Teileinkünfteverfahren); Pkw als Gebrauchsgegenstand nicht steuerbar (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG). Unentgeltlich (verdeckte Einlage): Beteiligung gilt als Veräußerung zum gemeinen Wert (§ 17 Abs. 1 S. 2 EStG), GmbH aktiviert zum Teilwert; nachträgliche Anschaffungskosten der GmbH-Beteiligung. Teilentgeltlich: Aufteilung in entgeltlichen Teil und verdeckte Einlage. Ein überhöhter Kaufpreis ist vGA, ein Verkauf unter Wert führt zur verdeckten Einlage mit außerbilanzieller Korrektur bei der GmbH und nachträglichen Anschaffungskosten (§ 17 Abs. 2a EStG).","n":["§ 17 EStG","§ 23 EStG","§ 8 Abs. 3 KStG"]}],"b":["Wie wird die Einlage des Grundstücks bei der GmbH gebucht?","Fall: Gesellschafter verkauft Grundstück unter Teilwert an seine GmbH: Folgen auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene?","Fall: 5%-Beteiligung (AK 10.000, Wert 40.000) und PKW (AK 60.000, Wert 40.000) sollen auf eine 50%-GmbH übertragen werden. Welche Möglichkeiten?"],"u":false,"w":2.1,"typ":"dauer"},{"i":"kst-pensionsverzicht","f":"KSt","t":"Pensionszusage beim Anteilsverkauf: Abfindung oder Verzicht","n":1,"q":3,"k":{"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":3},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Fall: Der Gesellschafter-Geschäftsführer will seine GmbH verkaufen; in der Steuerbilanz ist eine Pensionsrückstellung von 400.000 € passiviert. Welche Folgen hat das für den Käufer und welche Lösungen gibt es?","a":"Die Pensionsverpflichtung belastet den Käufer (Liquidität, Kaufpreisabschlag, Bewertung nach § 6a EStG meist unter dem tatsächlichen Wert). Lösungen: Abfindung (bei der GmbH grundsätzlich Betriebsausgabe, beim Geschäftsführer Arbeitslohn mit Fünftelregelung, beim beherrschenden Gesellschafter vor Eintritt des Versorgungsfalls nur bei entsprechender Vereinbarung, sonst vGA), Übertragung auf einen externen Versorgungsträger oder eine Rentner-GmbH, Verzicht (ganz oder nur auf künftige Anwartschaften, Future Service).","n":["§ 6a EStG","§ 8 Abs. 3 KStG"]},{"f":"Der Gesellschafter-Geschäftsführer verzichtet gesellschaftlich veranlasst auf seine Pensionszusage (Teilwert des Anspruchs 600.000 €, § 6a-Wert 400.000 €). Folgen?","a":"Verdeckte Einlage in Höhe des Teilwerts der Pensionsanwartschaft (Wiederbeschaffungswert), hier 600.000 €. GmbH: Auflösung der Rückstellung führt zu Ertrag von 400.000 €, außerhalb der Bilanz Kürzung um die verdeckte Einlage von 600.000 € (§ 8 Abs. 3 S. 3 KStG); Zugang zum Einlagekonto (§ 27 KStG). Gesellschafter: fiktiver Zufluss von Arbeitslohn in Höhe von 600.000 € (§ 19 EStG, gegebenenfalls Fünftelregelung) und nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung (§ 17 Abs. 2a EStG). Ein Verzicht nur auf den noch nicht erdienten Teil ist unschädlich.","n":["§ 8 Abs. 3 S. 3 KStG","§ 27 KStG","§ 19 EStG","§ 17 Abs. 2a EStG"]}],"b":["Variante: Der Gesellschafter-GF erhält eine Abfindung beziehungsweise verzichtet auf die Pensionszusage. Folgen?"],"u":false,"w":0.7},{"i":"kst-einlagekonto-27","f":"KSt","t":"Steuerliches Einlagekonto (§ 27 KStG)","n":3,"q":3,"k":{"Hessen":1,"Bayern-München":2},"kq":{"Hessen":1,"Bayern-München":2},"y":{"2023":1,"2024":2},"c":[{"f":"Was ist das steuerliche Einlagekonto und welche Bedeutung hat die Neuregelung durch das Jahressteuergesetz?","a":"Im Einlagekonto werden die nicht in das Nennkapital geleisteten Einlagen festgehalten (§ 27 Abs. 1 KStG), jährlich gesondert festgestellt. Leistungen der Gesellschaft mindern das Einlagekonto nur, soweit sie den ausschüttbaren Gewinn übersteigen (Verwendungsreihenfolge, § 27 Abs. 1 S. 3 KStG); insoweit Einlagenrückgewähr, beim Gesellschafter steuerfrei (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG) und Minderung der Anschaffungskosten. Bescheinigung nach § 27 Abs. 3 KStG. Durch das JStG 2022 können auch Körperschaften, die nicht in einem EU-Staat ansässig sind, eine Einlagenrückgewähr erbringen, die auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern gesondert festgestellt wird (§ 27 Abs. 8 KStG); zuvor war dieses Verfahren auf EU-Gesellschaften beschränkt, die Rechtsprechung hatte eine Einlagenrückgewähr durch Drittstaatengesellschaften aber bereits anerkannt.","n":["§ 27 KStG","§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG"]}],"b":["Welche Neuerung brachte das JStG bei § 27 KStG, und galt das nicht schon immer?","vGA größer als ausschüttbarer Gewinn: steuerliches Einlagekonto","Einlagekonto bei EU- und Drittstaatengesellschaften"],"u":true,"w":1.95},{"i":"kst-entstrickung-12","f":"KSt","t":"Entstrickung (§ 12 KStG)","n":1,"q":1,"k":{"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Was bedeutet Entstrickung und wo ist sie geregelt?","a":"Wird das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt (zum Beispiel Überführung in eine ausländische Betriebsstätte), gilt dies als Veräußerung beziehungsweise Überlassung zum gemeinen Wert (§ 12 Abs. 1 KStG; für Personenunternehmen § 4 Abs. 1 S. 3 EStG). Bei Überführung in eine EU/EWR-Betriebsstätte kann ein Ausgleichsposten gebildet werden, der über fünf Jahre aufgelöst wird (§ 4g EStG). Sitzverlegung in einen Drittstaat führt zur Liquidationsbesteuerung (§ 12 Abs. 3 KStG). Gegenstück: Verstrickung zum gemeinen Wert.","n":["§ 12 KStG","§ 4 Abs. 1 S. 3 EStG","§ 4g EStG"]}],"b":["Was bedeutet Entstrickung und wo ist sie geregelt?"],"u":false,"w":0.55},{"i":"kst-organschaft","f":"KSt","t":"KSt-Organschaft: Zweck und Voraussetzungen","n":8,"q":8,"k":{"Baden-Württemberg":3,"Rheinland-Pfalz":1,"Hessen":2,"Bayern-München":2},"kq":{"Baden-Württemberg":3,"Rheinland-Pfalz":1,"Hessen":2,"Bayern-München":2},"y":{"2023":1,"2024":3,"2025":4},"c":[{"f":"Was ist eine Organschaft, welchen Zweck hat sie und welche Voraussetzungen gelten?","a":"Zweck: Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaft beim Organträger, damit Verlustverrechnung im Konzern und Vermeidung der 5-%-Besteuerung nach § 8b Abs. 5 KStG. Voraussetzungen (§§ 14, 17 KStG): Organgesellschaft ist KapGes mit Geschäftsleitung im Inland und Sitz in EU/EWR; Organträger ist ein gewerbliches Unternehmen (natürliche Person, nicht steuerbefreite Körperschaft, gewerblich tätige Personengesellschaft), Beteiligung einer inländischen Betriebsstätte zuzuordnen; finanzielle Eingliederung (Mehrheit der Stimmrechte) ununterbrochen vom Beginn des Wirtschaftsjahres; Gewinnabführungsvertrag auf mindestens fünf Jahre, abgeschlossen und durchgeführt, bei GmbH mit Verlustübernahme entsprechend § 302 AktG. Wird der Gewinnabführungsvertrag vor Ablauf von fünf Jahren ohne wichtigen Grund beendet, ist die Organschaft grundsätzlich von Anfang an nicht anzuerkennen (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KStG).","n":["§ 14 KStG","§ 17 KStG","§ 302 AktG"]},{"f":"Fall: Ein Privatier hält je 100 % an einer Gewinn-GmbH und einer Verlust-GmbH. Können die Verluste ohne Strukturänderung verrechnet werden?","a":"Nein. Der Privatier hält die Anteile im Privatvermögen und ist kein gewerbliches Unternehmen, daher kein tauglicher Organträger; zwischen Schwestergesellschaften ist eine Organschaft nicht möglich. Erforderlich wäre eine Mutter-Tochter-Struktur, etwa Einbringung der Verlust-GmbH in die Gewinn-GmbH (§ 21 UmwStG) und anschließender Gewinnabführungsvertrag; vororganschaftliche Verluste der Organgesellschaft bleiben aber während der Organschaft eingefroren (§ 15 S. 1 Nr. 1 KStG). Eine Verschmelzung führt zum Untergang der Verluste der übertragenden Gesellschaft (§ 12 Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 S. 2 UmwStG).","n":["§ 14 KStG","§ 15 KStG","§ 21 UmwStG"]}],"b":["Was ist eine Organschaft und welche Vorteile hat sie?","Warum gibt es die körperschaftsteuerliche Organschaft?","Welche Voraussetzungen und welchen Zweck hat die Organschaft?","Welche Voraussetzungen hat die körperschaftsteuerliche Organschaft?"],"u":false,"w":6.05,"typ":"dauer","fe":[{"falsch":"Organschaft entfällt nur für die Zukunft","richtig":"Ohne wichtigen Grund vor Ablauf von fünf Jahren: Organschaft grundsätzlich von Anfang an nicht anerkannt.","n":["§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 KStG"]}]},{"i":"kst-gav-wirksamkeit-beendigung","f":"KSt","t":"GAV: Wirksamwerden und vorzeitige Beendigung","n":3,"q":3,"k":{"Hessen":2,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Hessen":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Ab wann wirkt die Organschaft und aus welchen Gründen kann ein GAV vorzeitig beendet werden?","a":"Der GAV wird zivilrechtlich erst mit Eintragung im Handelsregister der Organgesellschaft wirksam (konstitutiv). Das Einkommen ist dem Organträger erstmals für das Kalenderjahr zuzurechnen, in dem das Wirtschaftsjahr der Organgesellschaft endet, in dem der GAV wirksam wird (§ 14 Abs. 1 S. 2 KStG). Vorzeitige Beendigung innerhalb der fünf Jahre ist nur bei wichtigem Grund unschädlich, zum Beispiel Veräußerung, Verschmelzung, Spaltung oder Liquidation (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 2 KStG, R 14.5 KStR). Ohne wichtigen Grund ist die Organschaft von Anfang an nicht anzuerkennen: Gewinnabführungen sind vGA, Verlustübernahmen verdeckte Einlagen, Verluste verbleiben bei der Organgesellschaft.","n":["§ 14 Abs. 1 KStG","§ 17 KStG"]}],"b":["Aus welchen Gründen kann ein Gewinnabführungsvertrag vorzeitig beendet werden und wie werden Verluste behandelt?","Ist die Eintragung des Ergebnisabführungsvertrags konstitutiv und ab wann treten die Folgen der Organschaft ein?","Unternehmensverträge, Gewinnabführungsvertrag und Mindestlaufzeit"],"u":false,"w":2.4},{"i":"kst-organschaft-atypisch-still","f":"KSt","t":"Organschaft bei atypisch stiller Beteiligung","n":1,"q":1,"k":{"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":1},"y":{"2026":1},"c":[{"f":"Ist eine Organschaft möglich, wenn an der Organgesellschaft eine atypisch stille Beteiligung besteht?","a":"Nach Auffassung der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben 2015) nein: Eine GmbH & atypisch Still ist Mitunternehmerschaft, und die Organgesellschaft kann nicht ihren ganzen Gewinn abführen, weil ein Teil dem atypisch Stillen zusteht; damit fehlt die Gewinnabführung im Sinne des § 14 KStG. Für den Organträger als Inhaber einer atypisch stillen Beteiligung gelten eigene Grundsätze. Rechtsprechung und Literatur sind nicht einheitlich.","n":["§ 14 KStG"],"xu":true}],"b":["Ist bei atypisch stiller Beteiligung an GmbH-2 eine Organschaft möglich?"],"u":true,"w":1},{"i":"kst-mutter-tochter-schwester","f":"KSt","t":"Mutter-Tochter- oder Schwesterstruktur","n":1,"q":2,"k":{"Rheinland-Pfalz":1},"kq":{"Rheinland-Pfalz":2},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Ein Mandant hat eine GmbH und will eine weitere gründen. Ist eine Mutter-Tochter- oder eine Schwesterstruktur vorteilhafter?","a":"Mutter-Tochter: Ausschüttungen der Tochter an die Mutter zu 95 % steuerfrei (§ 8b Abs. 1, 5 KStG), gewerbesteuerlich Kürzung ab 15 % (§ 9 Nr. 2a GewStG); Gewinne bleiben auf Holdingebene thesauriert; Organschaft möglich; Veräußerung der Tochter zu 95 % steuerfrei (§ 8b Abs. 2, 3 KStG). Schwester: Ausschüttungen gehen direkt an den Gesellschafter (Abgeltungsteuer beziehungsweise Teileinkünfteverfahren); keine Organschaft; Leistungsbeziehungen zwischen Schwestern führen bei Unangemessenheit zu vGA und verdeckter Einlage im Dreieck; Vorteil: Haftungstrennung und getrennte Veräußerbarkeit. Für Reinvestitionen ist meist die Mutter-Tochter-Struktur günstiger.","n":["§ 8b KStG","§ 9 Nr. 2a GewStG","§ 14 KStG"]}],"b":["Welche KSt- und GewSt-Folgen hat eine Ausschüttung bei Schwester- beziehungsweise Mutter-Tochter-Gesellschaften?"],"u":false,"w":0.7},{"i":"kst-8b-beteiligungsertraege","f":"KSt","t":"§ 8b KStG: Dividenden, Veräußerungen, Streubesitz","n":11,"q":12,"k":{"Hessen":2,"Düsseldorf":1,"Niedersachsen":2,"Baden-Württemberg":4,"Bayern-München":2},"kq":{"Hessen":2,"Düsseldorf":1,"Niedersachsen":3,"Baden-Württemberg":4,"Bayern-München":2},"y":{"2023":3,"2024":4,"2025":4},"c":[{"f":"Welche Voraussetzungen und Rechtsfolgen haben § 8b Abs. 1 und Abs. 4 KStG?","a":"Bezüge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9, 10 EStG bleiben bei der Einkommensermittlung außer Ansatz (§ 8b Abs. 1 KStG), 5 % gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 8b Abs. 5 KStG), effektiv 95 % steuerfrei. Materielle Korrespondenz: Steuerfreiheit nur, soweit die Bezüge das Einkommen der leistenden Körperschaft nicht gemindert haben (§ 8b Abs. 1 S. 2 KStG). Streubesitz: Beteiligung zu Beginn des Kalenderjahres unter 10 %, dann sind Dividenden voll steuerpflichtig (§ 8b Abs. 4 KStG); Erwerb von mindestens 10 % im Jahr gilt als zu Beginn erfolgt. Gewerbesteuer: Kürzung erst ab 15 % zu Beginn des Erhebungszeitraums (§ 9 Nr. 2a GewStG), sonst Hinzurechnung (§ 8 Nr. 5 GewStG).","n":["§ 8b Abs. 1 KStG","§ 8b Abs. 4 KStG","§ 8b Abs. 5 KStG","§ 9 Nr. 2a GewStG","§ 8 Nr. 5 GewStG"]},{"f":"Fall: Ein Arzt investiert statt privat über eine GmbH in Aktien. Wie werden Dividenden, Kursgewinne und Kursverluste behandelt? Wie wirkt § 8b KStG bei Verlusten?","a":"Dividenden: bei Streubesitz unter 10 % voll steuerpflichtig (§ 8b Abs. 4 KStG), sonst zu 95 % steuerfrei. Veräußerungsgewinne: unabhängig von der Beteiligungshöhe steuerfrei (§ 8b Abs. 2 KStG), 5 % nicht abziehbare Betriebsausgaben (§ 8b Abs. 3 S. 1 KStG). Veräußerungsverluste und Teilwertabschreibungen sind nicht abziehbar (§ 8b Abs. 3 S. 3 KStG); ebenso Verluste aus Darlehen eines zu mehr als 25 % beteiligten Gesellschafters (§ 8b Abs. 3 S. 4 ff. KStG). Thesaurierungsvorteil gegenüber Abgeltungsteuer im Privatvermögen.","n":["§ 8b Abs. 2 KStG","§ 8b Abs. 3 KStG","§ 8b Abs. 4 KStG"]},{"f":"Fall: Eine deutsche GmbH ist an einer chinesischen KapGes beteiligt und erhält eine Ausschüttung von 100.000 €, abzüglich 5 % Quellensteuer. Buchung und Behandlung bei KSt und GewSt?","a":"Buchung: Bank 95.000 € und Steueraufwand 5.000 € an Erträge aus Beteiligungen 100.000 €. KSt: Kürzung um 100.000 € (§ 8b Abs. 1 KStG, bei Beteiligung ab 10 %), Hinzurechnung 5.000 € (§ 8b Abs. 5 KStG); die Quellensteuer ist nicht abziehbar (§ 10 Nr. 2 KStG) und mangels steuerpflichtiger Einkünfte nicht anrechenbar (§ 26 KStG). GewSt: bei Beteiligung an der ausländischen KapGes ab 15 % zu Beginn des Erhebungszeitraums Kürzung nach § 9 Nr. 7 GewStG (§ 9 Nr. 2a GewStG gilt nur für inländische KapGes), die 5 % bleiben belastet; sonst Hinzurechnung nach § 8 Nr. 5 GewStG.","n":["§ 8b KStG","§ 10 Nr. 2 KStG","§ 26 KStG","§ 9 Nr. 7 GewStG","§ 8 Nr. 5 GewStG"]}],"b":["Fall zu § 8b KStG.","Wie wirkt § 8b KStG bei Verlusten?","Welche Voraussetzungen und Rechtsfolgen haben § 8b Abs. 1 und Abs. 4 KStG (Streubesitzdividenden)?","Wie werden Dividenden und Kursgewinne behandelt, wenn der Arzt stattdessen über eine GmbH investiert?"],"u":false,"w":7.85,"fe":[{"falsch":"Steuerfreiheit setzt einen Kapitalertragsteuereinbehalt voraus","richtig":"Kein solches Erfordernis; Einschränkungen sind unter anderem die Korrespondenz (Abs. 1 S. 2) und Streubesitz unter 10 % (Abs. 4).","n":["§ 8b Abs. 1 KStG","§ 8b Abs. 4 KStG"]}]},{"i":"kst-8b-kapest","f":"KSt","t":"§ 8b KStG und Kapitalertragsteuerabzug","n":2,"q":2,"k":{"Hessen":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Hessen":1,"Bayern-München":1},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Ist die Einbehaltung der Kapitalertragsteuer Voraussetzung für die Anwendung von § 8b KStG?","a":"Nach dem Gesetzeswortlaut hängt die Steuerfreiheit nach § 8b Abs. 1 KStG nicht vom Steuerabzug ab. Die Ausschüttende muss gleichwohl 25 % KapESt zuzüglich Soli einbehalten (§ 43 Abs. 1 S. 3 EStG), außer bei Freistellung nach der Mutter-Tochter-Richtlinie (§ 43b EStG). Die einbehaltene KapESt wird in der Veranlagung angerechnet (§ 31 KStG i. V. m. § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG), wofür eine Steuerbescheinigung vorliegen muss.","n":["§ 8b Abs. 1 KStG","§ 43 EStG","§ 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG"]}],"b":["Ist die Einbehaltung der KapESt Voraussetzung für die Anwendung von § 8b KStG?","Ausschüttung an italienische GmbH und Inländer: Kapitalertragsteuer, Freistellungsbescheinigung"],"u":true,"w":1.55},{"i":"kst-8c-verlustuntergang","f":"KSt","t":"§ 8c KStG: schädlicher Beteiligungserwerb und Mantelkauf","n":8,"q":9,"k":{"Bayern-Nürnberg":2,"Schleswig-Holstein":2,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":3},"kq":{"Bayern-Nürnberg":2,"Schleswig-Holstein":3,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":3},"y":{"2024":5,"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Wann gehen Verluste nach § 8c KStG unter und warum gibt es die Regelung?","a":"Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechte an einen Erwerber, ihm nahestehende Personen oder eine Gruppe mit gleichgerichteten Interessen übertragen (oder ein vergleichbarer Sachverhalt, zum Beispiel Kapitalerhöhung), sind die bis dahin nicht genutzten Verluste vollständig nicht mehr abziehbar (§ 8c Abs. 1 S. 1 KStG); der quotale Untergang bei 25 % bis 50 % ist entfallen. Zweck: Verhinderung des Handels mit Verlustmänteln (früher § 8 Abs. 4 KStG). Gilt auch für den gewerbesteuerlichen Fehlbetrag (§ 10a S. 10 GewStG) und den Zinsvortrag.","n":["§ 8c KStG","§ 10a GewStG"]},{"f":"Welche Ausnahmen kennt § 8c KStG? Was ist zu beachten, wenn ein 60-%-Gesellschafter einer Verlust-GmbH seine Anteile verkaufen will?","a":"Konzernklausel (§ 8c Abs. 1 S. 4 KStG): kein schädlicher Erwerb, wenn an Veräußerer und Erwerber dieselbe Person zu jeweils 100 % beteiligt ist beziehungsweise Veräußerer oder Erwerber diese Person ist. Stille-Reserven-Klausel (§ 8c Abs. 1 S. 5 ff. KStG): Verluste bleiben, soweit sie die im Inland steuerpflichtigen stillen Reserven nicht übersteigen. Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a KStG). Beim Verkauf von 60 % an einen Erwerber geht der Verlust grundsätzlich unter; Gestaltung: Antrag auf fortführungsgebundenen Verlustvortrag nach § 8d KStG, Nachweis stiller Reserven, Verkauf von höchstens 50 %.","n":["§ 8c Abs. 1 KStG","§ 8c Abs. 1a KStG","§ 8d KStG"]}],"b":["Warum werden Mantelkäufe vorgenommen?","Wann gehen Verluste nach § 8c KStG unter?","Wie funktioniert § 8c KStG einschließlich der Ausnahmeregelungen?","Der 60-%-Gesellschafter will seine Anteile wegen Verlusten verkaufen. Was ist zu beachten?"],"u":false,"w":6.2,"typ":"dauer"},{"i":"kst-8d-fortfuehrungsgebunden","f":"KSt","t":"§ 8d KStG: fortführungsgebundener Verlustvortrag","n":3,"q":3,"k":{"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Was gilt für den Antrag nach § 8d KStG und welche Risiken bestehen danach?","a":"Auf Antrag in der Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum des schädlichen Erwerbs ist § 8c KStG nicht anzuwenden, wenn die Körperschaft seit ihrer Gründung oder mindestens seit Beginn des dritten Veranlagungszeitraums davor ausschließlich denselben Geschäftsbetrieb unterhält und kein schädliches Ereignis vorliegt (zum Beispiel keine Organträger- oder Mitunternehmerstellung). Der Verlust wird als fortführungsgebundener Verlustvortrag gesondert festgestellt. Er geht unter, soweit nicht durch stille Reserven gedeckt, wenn später der Geschäftsbetrieb eingestellt oder ruhend gestellt wird, eine andere Zweckbestimmung erhält, ein zusätzlicher Geschäftsbetrieb aufgenommen wird, eine Beteiligung an einer Mitunternehmerschaft erworben wird, die Körperschaft Organträger wird oder Wirtschaftsgüter unter dem gemeinen Wert eingebracht werden (§ 8d Abs. 2 KStG).","n":["§ 8d KStG"]}],"b":["Was gilt für den Antrag nach § 8d KStG und welche Risiken bestehen?","Welche Risiken bestehen, wenn die GmbH in den nächsten 5 Jahren nur Verluste erzielt?","Fortführungsgebundener Verlustvortrag: Beispiele"],"u":false,"w":2.7},{"i":"kst-verlustvortrag-mindestbesteuerung","f":"KSt","t":"Verlustvortrag und Mindestbesteuerung bei der KapG","n":4,"q":4,"k":{"Bayern-Nürnberg":2,"Hessen":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":2,"Hessen":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":2,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Fall: Eine GmbH erzielt Verluste. Wie werden diese in der Handelsbilanz und in der KSt-Erklärung erfasst?","a":"Handelsbilanz: Jahresfehlbetrag beziehungsweise Verlustvortrag als negativer Posten im Eigenkapital (§ 266 Abs. 3 A HGB); ein Verlustvortrag kann nur über aktive latente Steuern berücksichtigt werden (§ 274 HGB, Wahlrecht, kleine KapG befreit). Steuerlich: Steuerbilanzergebnis zuzüglich und abzüglich außerbilanzieller Korrekturen ergibt das Einkommen; ein negativer Gesamtbetrag wird nach § 10d EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG zurückgetragen (zwei Jahre, bis 1 Mio. €) oder vorgetragen und gesondert festgestellt (§ 10d Abs. 4 EStG).","n":["§ 266 HGB","§ 274 HGB","§ 10d EStG","§ 8 Abs. 1 KStG"]},{"f":"Was ändert sich bei der Mindestbesteuerung von Verlustvorträgen?","a":"Grundregel: Verlustvortrag bis 1 Mio. € unbeschränkt, darüber nur bis 60 % des übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 10d Abs. 2 EStG). Durch das Wachstumschancengesetz wurde der Prozentsatz für die Veranlagungszeiträume 2024 bis 2027 auf 70 % angehoben, ab 2028 wieder 60 %. Für die Gewerbesteuer bleibt es bei 60 % (§ 10a GewStG). Der Verlustrücktrag erfasst zwei vorangegangene Jahre.","n":["§ 10d Abs. 2 EStG","§ 10a GewStG"]}],"b":["Was ändert sich bei der Mindestbesteuerung von Verlustvorträgen?","Wie werden Verlustvorträge bilanziell und ertragsteuerlich behandelt?","Fall: GmbH (Beteiligung 60/40) erzielt Verluste. Wie werden diese in der Bilanz und in der KSt-Erklärung erfasst?","Mindestbesteuerung § 10d EStG"],"u":false,"w":3.25},{"i":"kst-einkommensermittlung-10","f":"KSt","t":"Einkommensermittlung und nicht abziehbare Aufwendungen","n":6,"q":6,"k":{"Bayern-Nürnberg":2,"Rheinland-Pfalz":1,"Hessen":2,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":2,"Rheinland-Pfalz":1,"Hessen":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":3,"2025":2,"2026":1},"c":[{"f":"Wie wird das Einkommen einer Körperschaft ermittelt und was sind außerbilanzielle Korrekturen?","a":"Ausgangspunkt Steuerbilanzgewinn (§ 8 Abs. 1 KStG i. V. m. §§ 4, 5 EStG). Außerbilanziell hinzu: vGA (§ 8 Abs. 3 S. 2 KStG), nicht abziehbare Aufwendungen (§ 10 KStG, § 4 Abs. 5 EStG, GewSt nach § 4 Abs. 5b EStG), Spenden zur gesonderten Prüfung nach § 9 KStG, 5 % nach § 8b Abs. 3, 5 KStG, Zinsschranke (§ 4h EStG, § 8a KStG). Ab: verdeckte Einlagen (§ 8 Abs. 3 S. 3 KStG), steuerfreie Erträge (§ 8b Abs. 1, 2 KStG, Investitionszulagen, Erstattungen nicht abziehbarer Steuern). Ergebnis: Gesamtbetrag der Einkünfte, abzüglich Verlustabzug ergibt das Einkommen.","n":["§ 8 KStG","§ 9 KStG","§ 10 KStG","§ 4 Abs. 5 EStG"]},{"f":"Was bedeutet „nicht abziehbare Aufwendungen“ und welche Beispiele kennen Sie?","a":"Aufwendungen, die den Gewinn zwar mindern, das Einkommen aber nicht mindern dürfen; außerhalb der Bilanz hinzuzurechnen. § 10 KStG: Nr. 1 satzungsmäßige Aufwendungen (zum Beispiel bei Stiftungen), Nr. 2 Steuern vom Einkommen und sonstige Personensteuern (KSt, Soli, KapESt, ausländische Quellensteuern) sowie USt auf vGA und Nebenleistungen hierzu, Nr. 3 Geldstrafen und sonstige Rechtsfolgen mit überwiegendem Strafcharakter, Nr. 4 die Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen. Zusätzlich über § 8 Abs. 1 KStG: § 4 Abs. 5 EStG (zum Beispiel Geschenke über 50 €, 30 % der Bewirtungskosten, Geldbußen), § 4 Abs. 5b EStG (GewSt), § 160 AO.","n":["§ 10 KStG","§ 4 Abs. 5 EStG","§ 4 Abs. 5b EStG","§ 160 AO"]}],"b":["Was sind außerbilanzielle Korrekturen?","Welche außerbilanziellen Korrekturen gibt es?","Zählen Sie nicht abziehbare Betriebsausgaben auf.","Was bedeutet \"nicht abziehbare Betriebsausgaben\"? Definition und Fundstelle?"],"u":false,"w":4.8,"typ":"dauer"},{"i":"kst-auslaendische-sanktion","f":"KSt","t":"Ausländische Sanktions- und Vergleichszahlungen","n":1,"q":1,"k":{"Hessen":1},"kq":{"Hessen":1},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Fall: Ein Kreditinstitut hält eine Beteiligung an einer US-KapGes, deren Tochter gegen das Kuba-Embargo verstieß; eine Vergleichszahlung von 500.000 € an die US-Regierung wird an das Institut weiterbelastet. Behandlung?","a":"Zu prüfen ist zunächst, ob die Übernahme beim Institut überhaupt betrieblich veranlasst ist oder als Einlage in die US-Gesellschaft (nachträgliche Anschaffungskosten, gegebenenfalls § 8b Abs. 3 KStG) zu behandeln ist. Für ein Abzugsverbot kommt § 10 Nr. 3 KStG in Betracht, der in einem Strafverfahren festgesetzte Geldstrafen und Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art mit überwiegendem Strafcharakter erfasst; ob ausländische Sanktionen und Vergleichszahlungen darunter fallen, hängt vom Strafcharakter und der Vereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen der deutschen Rechtsordnung ab. § 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG erfasst nur deutsche und EU-Geldbußen.","n":["§ 10 Nr. 3 KStG","§ 4 Abs. 5 Nr. 8 EStG"]}],"b":["Fall: Kreditinstitut hält Beteiligung an US-KapGes, deren Tochter gegen Kuba-Embargo verstößt; 500.000 € Vergleichszahlung an US-Regierung werden weiterbelastet: Behandlung?"],"u":true,"w":0.85},{"i":"kst-liquidation-11","f":"KSt","t":"Liquidationsbesteuerung (§ 11 KStG)","n":2,"q":2,"k":{"Rheinland-Pfalz":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Rheinland-Pfalz":1,"Bayern-München":1},"y":{"2024":2},"c":[{"f":"Wie wird der Liquidationsgewinn einer GmbH ermittelt und besteuert, und was gilt für den Liquidationszeitraum?","a":"Besteuerungszeitraum ist der gesamte Abwicklungszeitraum, er soll drei Jahre nicht übersteigen (§ 11 Abs. 1 KStG); ein Rumpfwirtschaftsjahr bis zur Auflösung ist möglich. Abwicklungsgewinn = Abwicklungs-Endvermögen (zur Verteilung kommendes Vermögen abzüglich steuerfreier Vermögensmehrungen) abzüglich Abwicklungs-Anfangsvermögen (Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres) (§ 11 Abs. 2 bis 4 KStG). Beim Gesellschafter: Auskehrungen aus dem Einlagekonto beziehungsweise Nennkapital nach § 17 Abs. 4 EStG, im Übrigen Kapitalerträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG.","n":["§ 11 KStG","§ 17 Abs. 4 EStG","§ 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG"]}],"b":["Wie wird der Liquidationsgewinn ermittelt und besteuert, was gilt für den Liquidationszeitraum?","Liquidation einer Immobilien-GmbH: Abwicklungszeitraum, Anfangs- und Endvermögen, GewSt"],"u":false,"w":1.4},{"i":"kst-stille-beteiligung-gmbh","f":"KSt","t":"Typisch und atypisch stille Beteiligung an einer GmbH","n":3,"q":4,"k":{"Hessen":1,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Hessen":2,"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Fall: Ein Investor beteiligt sich als typisch stiller Gesellschafter an einer GmbH. Wie wird das steuerlich behandelt?","a":"GmbH: Gewinnanteile des Stillen sind Betriebsausgaben (soweit angemessen, sonst vGA); gewerbesteuerlich Hinzurechnung von einem Viertel (§ 8 Nr. 1 Buchst. c GewStG). Stiller: Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG), KapESt 25 % (§ 43 Abs. 1 Nr. 3 EStG); Abgeltungsteuer, aber tarifliche Besteuerung, wenn er zu mindestens 10 % an der GmbH beteiligt oder nahestehende Person ist (§ 32d Abs. 2 Nr. 1 EStG). Verlustanteile nur bis zur Einlage, entsprechend § 15a EStG (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG).","n":["§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG","§ 8 Nr. 1 GewStG","§ 32d Abs. 2 EStG"]},{"f":"Wie ist eine atypisch stille Beteiligung an einer GmbH zu behandeln?","a":"Atypisch still ist der Stille, der Mitunternehmerrisiko (Beteiligung an stillen Reserven und Firmenwert) und Mitunternehmerinitiative trägt. Es entsteht eine Mitunternehmerschaft (GmbH & atypisch Still): einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung (§ 180 AO), der Stille erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG), Verlustausgleich beschränkt nach § 15a EStG; ist der Stille eine KapGes, gilt die Verlustausgleichsbeschränkung des § 15 Abs. 4 S. 6 EStG. Die Mitunternehmerschaft ist gewerbesteuerpflichtig.","n":["§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG","§ 15 Abs. 4 EStG","§ 15a EStG","§ 180 AO"]}],"b":["Fall: Beteiligung an einer GmbH als typisch stiller Gesellschafter: steuerliche Behandlung?","Typisch und atypisch stille Beteiligung an der eigenen GmbH","Verlustnutzung zwischen Schwester-GmbHs über atypisch stille Beteiligung"],"u":false,"w":2.1},{"i":"kst-bruchteilsbetrachtung","f":"KSt","t":"Verkauf an vermögensverwaltende PersG (Bruchteil)","n":2,"q":2,"k":{"Düsseldorf":2},"kq":{"Düsseldorf":2},"y":{"2022":1,"2024":1},"c":[{"f":"Fall: Eine GmbH ist zu 80 % an einer vermögensverwaltenden GbR beteiligt und verkauft ihr einen Pkw für 10.000 € (Buchwert 9.000 €). In welcher Höhe entsteht ein Gewinn?","a":"Bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gilt die Bruchteilsbetrachtung (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO; rechtsfähige Personengesellschaften gelten seit 2024 steuerlich weiter als Gesamthand). Die Wirtschaftsgüter der GbR werden der GmbH zu 80 % zugerechnet; insoweit veräußert sie an sich selbst. Realisiert werden nur 20 % des Gewinns von 1.000 €, also 200 €. Wäre die GbR gewerblich tätig (Mitunternehmerschaft), läge ein vollentgeltlicher Verkauf mit voller Gewinnrealisierung vor.","n":["§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO"]}],"b":["Die zu 80 % beteiligte GmbH veräußert einen Pkw an die GbR: in welcher Höhe entsteht ein Gewinn?","GmbH verkauft Pkw an die GbR (VK 10.000 €, BW 9.000 €): in welcher Höhe werden stille Reserven aufgedeckt?"],"u":false,"w":1.15},{"i":"kst-eigene-anteile-steuer","f":"KSt","t":"Erwerb eigener Anteile: steuerliche Behandlung","n":1,"q":1,"k":{"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Worauf ist beim Erwerb eigener Anteile durch die GmbH steuerlich zu achten?","a":"Steuerlich wird der Erwerb eigener Anteile bei der Gesellschaft wie eine Kapitalherabsetzung behandelt (BMF 27.11.2013): Nennbetrag mindert das Nennkapital, der übersteigende Kaufpreis ist gegen das Einlagekonto beziehungsweise den ausschüttbaren Gewinn zu verrechnen. Beim veräußernden Gesellschafter liegt eine Veräußerung vor (§ 17 EStG beziehungsweise § 20 Abs. 2 EStG). Ein überhöhter Kaufpreis an den Gesellschafter ist vGA, ein zu niedriger Kaufpreis verdeckte Einlage.","n":["§ 8 Abs. 3 KStG","§ 17 EStG"]}],"b":["Worauf ist beim Erwerb eigener Anteile steuerlich zu achten?"],"u":false,"w":0.55},{"i":"bwl-ek-quote-verbessern","f":"BWL","t":"Eigenkapitalquote und Rating verbessern","n":7,"q":7,"k":{"Düsseldorf":3,"Bayern-München":1,"Niedersachsen":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Düsseldorf":3,"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":2,"Niedersachsen":1},"y":{"2022":1,"2023":2,"2024":2,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Fall: Die Hausbank lehnt einen Kredit an eine Schreinerei wegen zu niedriger Eigenkapitalquote ab. Wie kann die Quote kurzfristig verbessert werden?","a":"Zwei Hebel: Eigenkapital erhöhen oder Bilanzsumme verkürzen. Bilanzverkürzung: echtes Factoring (Forderungen gehen ab, Erlös tilgt Verbindlichkeiten), Sale-and-Lease-Back (Hebung stiller Reserven erhöht zusätzlich das EK), Abbau von Vorräten, Tilgung mit liquiden Mitteln. EK-Erhöhung: Gewinnthesaurierung, Einlagen, Kapitalerhöhung, Aufnahme neuer Gesellschafter, Mezzanine-Kapital mit EK-Charakter, Rangrücktritt bei Gesellschafterdarlehen (wirtschaftliches EK aus Bankensicht).","n":[]},{"f":"Wie kann ein Unternehmen Eigen- und Fremdkapital erhöhen?","a":"Eigenkapital: von außen durch Einlagen, Kapitalerhöhung (§§ 55 ff. GmbHG, §§ 182 ff. AktG), neue Gesellschafter, Beteiligungskapital; von innen durch Thesaurierung von Gewinnen. Fremdkapital: Bankkredite, Gesellschafterdarlehen, Lieferantenkredit, Anleihen oder Schuldscheindarlehen, Leasing als Kreditsubstitut, Rückstellungsbildung (Innenfinanzierung). Bilanzpolitisch wirken auch Wahlrechte (zum Beispiel Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände nach § 248 Abs. 2 HGB), Banken bereinigen solche Posten aber häufig.","n":["§ 248 Abs. 2 HGB"]}],"b":["Wie kann Eigen- und Fremdkapital erhöht werden?","Wie kann die Eigenkapitalquote verbessert werden?","Welche Maßnahmen gibt es, um die Bilanz zu verbessern?","Wie kann die Eigenkapitalstruktur eines Unternehmens verbessert werden?"],"u":false,"w":4.8,"typ":"dauer"},{"i":"bwl-factoring","f":"BWL","t":"Factoring (echt und unecht) und Forfaitierung","n":5,"q":5,"k":{"Düsseldorf":2,"Schleswig-Holstein":1,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Düsseldorf":2,"Schleswig-Holstein":1,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2022":1,"2023":1,"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Was ist Factoring und worin unterscheiden sich echtes und unechtes Factoring?","a":"Factoring ist der laufende Verkauf kurzfristiger Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an einen Factor. Funktionen: Finanzierung (sofortige Liquidität, meist 80 bis 90 % Bevorschussung), Dienstleistung (Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen), Delkredere. Echtes Factoring: Factor übernimmt das Ausfallrisiko, Forderung geht bilanziell ab, Bilanzverkürzung. Unechtes Factoring: Ausfallrisiko bleibt beim Verkäufer, wirtschaftlich ein besicherter Kredit, Forderung bleibt bilanziert. Zudem offenes (Schuldner informiert) und stilles Factoring.","n":[]},{"f":"Was ist Forfaitierung und wie grenzt sie sich vom Factoring ab?","a":"Forfaitierung ist der regresslose Ankauf einzelner, meist mittel- bis langfristiger Forderungen, typischerweise aus dem Exportgeschäft. Der Forfaiteur trägt Ausfall-, Länder- und oft Währungsrisiko, der Verkäufer haftet nur für den rechtlichen Bestand der Forderung. Abgrenzung: Factoring betrifft laufend einen Forderungsbestand kurzfristiger Forderungen mit Dienstleistungsfunktion, Forfaitierung einzelne größere Forderungen ohne Debitorenmanagement.","n":[]}],"b":["Was ist echtes und unechtes Factoring?","Was ist echtes und unechtes Factoring?","Was ist Factoring und was ist Forfaitierung?","Was ist der Unterschied zwischen echtem und unechtem Factoring?"],"u":false,"w":3.4,"typ":"dauer"},{"i":"bwl-leasing","f":"BWL","t":"Leasing und Sale-and-Lease-Back","n":2,"q":3,"k":{"Schleswig-Holstein":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Schleswig-Holstein":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Was ist Sale-and-Lease-Back und wie wirkt es auf das Eigenkapital?","a":"Das Unternehmen verkauft ein Wirtschaftsgut (häufig Immobilie oder Maschinenpark) an eine Leasinggesellschaft und least es zurück. Wirkung: Liquiditätszufluss, Aufdeckung stiller Reserven als Ertrag erhöht das Eigenkapital; wird der Erlös zur Schuldentilgung genutzt, sinkt die Bilanzsumme, die EK-Quote steigt doppelt. Voraussetzung ist, dass das wirtschaftliche Eigentum beim Leasinggeber liegt (Leasingerlasse, zum Beispiel Grundmietzeit 40 bis 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bei Vollamortisation). Steuerlich ist der Veräußerungsgewinn zu versteuern, gegebenenfalls § 6b EStG prüfen.","n":["§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO","§ 6b EStG"]},{"f":"Ist Leasing teurer als eine Darlehensfinanzierung?","a":"In der Regel ja, bezogen auf die Gesamtkosten: Die Leasingrate enthält neben Zins und Tilgung auch Marge, Risiko- und Verwaltungskosten des Leasinggebers. Vorteile: keine Kapitalbindung, keine zusätzlichen Sicherheiten, planbare Raten, gegebenenfalls Bilanzneutralität beim Leasingnehmer (HGB), Service. Vergleich sauber über Barwerte der Zahlungen nach Steuern. Steuerlich: Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von 1/5 (bewegliche WG) beziehungsweise 1/2 (unbewegliche WG) der Leasingraten, davon 25 %, bei Darlehen 25 % der Zinsen, jeweils nach Freibetrag von 200.000 €.","n":["§ 8 Nr. 1 GewStG"]}],"b":["Ist Leasing teurer als eine Darlehensfinanzierung?","Leasing oder Kreditkauf einer Maschine"],"u":false,"w":1.55},{"i":"bwl-kapitalstruktur","f":"BWL","t":"Kapitalstruktur: EK-Quote, FK-Quote, Verschuldungsgrad","n":5,"q":6,"k":{"Baden-Württemberg":2,"Schleswig-Holstein":1,"Niedersachsen":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Baden-Württemberg":2,"Niedersachsen":1,"Düsseldorf":2,"Schleswig-Holstein":1},"y":{"2023":1,"2024":4},"c":[{"f":"Wie berechnet sich die Eigenkapitalquote, was sagt sie aus und woher stammen die Zahlen?","a":"EK-Quote = Eigenkapital / Gesamtkapital (Bilanzsumme) x 100. Sie zeigt finanzielle Stabilität, Unabhängigkeit von Gläubigern und Verlustpuffer; wichtig für Rating und Kreditwürdigkeit. Datenquelle ist der Jahresabschluss (Bilanz, Passivseite A), für die Analyse aufbereitet: zum Beispiel Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt zum EK, ausstehende Einlagen, aktivierte latente Steuern oder selbst geschaffene immaterielle Werte abziehen. Richtwerte stark branchenabhängig; als grobe Orientierung gelten etwa 20 bis 30 % als solide.","n":[]},{"f":"Welche Fremdkapitalquote ist gut und was ist der (statische und dynamische) Verschuldungsgrad?","a":"FK-Quote = FK / Gesamtkapital; Pauschalwerte gibt es nicht, eine dauerhaft sehr hohe FK-Quote (zum Beispiel über 70 bis 80 %) erhöht Zins- und Insolvenzrisiko, eine niedrige kann Rendite verschenken (Leverage-Effekt). Statischer Verschuldungsgrad = FK / EK. Dynamischer Verschuldungsgrad = (FK minus liquide Mittel) / Cashflow: gibt an, in wie vielen Jahren die Nettoverschuldung aus dem Cashflow getilgt werden könnte; Banken sehen Werte unter etwa 3 bis 5 Jahren positiv.","n":[]}],"b":["Was ist die Eigenkapitalquote?","Was sind EK-Quote und Liquiditätsgrade?","Was ist der dynamische Verschuldungsgrad?","Welche Fremdkapitalquote ist gut für ein Unternehmen?"],"u":false,"w":3.35},{"i":"bwl-leverage","f":"BWL","t":"Leverage-Effekt und seine Grenzen","n":9,"q":9,"k":{"Baden-Württemberg":5,"Hessen":1,"Schleswig-Holstein":1,"Niedersachsen":1,"Rheinland-Pfalz":1},"kq":{"Baden-Württemberg":5,"Hessen":1,"Schleswig-Holstein":1,"Niedersachsen":1,"Rheinland-Pfalz":1},"y":{"2023":2,"2024":4,"2025":3},"c":[{"f":"Erläutern Sie den Leverage-Effekt.","a":"Solange die Gesamtkapitalrendite über dem Fremdkapitalzins liegt, steigt die Eigenkapitalrendite mit zunehmendem Verschuldungsgrad. Formel: EK-Rendite = GK-Rendite + (GK-Rendite minus FK-Zins) x FK/EK. Fremdkapital kann daher sinnvoller sein als Eigenkapital: Hebelwirkung, keine Mitsprache der Geldgeber, Zinsen grundsätzlich als Betriebsausgaben abziehbar.","n":[]},{"f":"Wo liegen die Grenzen des Leverage-Effekts?","a":"Leverage-Risiko: Sinkt die GK-Rendite unter den FK-Zins, kehrt sich der Effekt um und die EK-Rendite fällt überproportional. Weitere Grenzen: steigende Zinsen bei höherer Verschuldung (Rating, Risikoaufschläge), Zinsänderungsrisiko, Insolvenzrisiko, fehlende Sicherheiten, Covenants. Steuerlich: Zinsschranke (Nettozinsaufwand abziehbar nur bis 30 % des steuerlichen EBITDA, Freigrenze 3 Mio. €) und gewerbesteuerliche Hinzurechnung von 25 % der Summe aus Schuldentgelten und den übrigen Finanzierungsanteilen nach § 8 Nr. 1 GewStG, soweit diese Summe den Freibetrag von 200.000 € übersteigt.","n":["§ 4h EStG","§ 8a KStG","§ 8 Nr. 1 Buchst. a GewStG"]}],"b":["Was ist der Leverage-Effekt?","Erklären Sie den Leverage-Effekt.","Erläutern Sie den Leverage-Effekt.","Erläutern Sie den Leverage-Effekt."],"u":false,"w":6.45},{"i":"bwl-liquiditaetsgrade","f":"BWL","t":"Liquiditätsgrade und Überliquidität","n":5,"q":6,"k":{"Baden-Württemberg":4,"Hamburg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":5,"Hamburg":1},"y":{"2023":2,"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Definieren Sie die Liquidität 1. bis 3. Grades und nennen Sie Richtwerte.","a":"Liquidität 1. Grades (Barliquidität) = liquide Mittel / kurzfristige Verbindlichkeiten, Richtwert etwa 10 bis 30 %. Liquidität 2. Grades (Quick Ratio) = (liquide Mittel + kurzfristige Forderungen) / kurzfristige Verbindlichkeiten, Richtwert mindestens 100 %. Liquidität 3. Grades (Current Ratio) = Umlaufvermögen / kurzfristige Verbindlichkeiten, Richtwert etwa 150 bis 200 %. Grenzen: Stichtagsbetrachtung, keine Aussage über künftige Zahlungsströme, durch Bilanzpolitik gestaltbar.","n":[]},{"f":"Was ist Überliquidität und warum ist sie problematisch?","a":"Überliquidität liegt vor, wenn mehr liquide Mittel gehalten werden als zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit nötig. Folge: Rentabilitätseinbußen, da die Mittel keine oder geringe Rendite bringen (Zielkonflikt Liquidität und Rentabilität). Abhilfe: Tilgung teurer Verbindlichkeiten, Investitionen, Ausschüttung, kurzfristige Geldanlage.","n":[]}],"b":["Was ist Überliquidität?","Was sind Liquiditätsgrade?","Wie quantifiziert man eine Krise? Definieren Sie die Liquiditätsgrade und nennen Sie Richtwerte.","Unternehmen in der Krise mit schlechter Bonität: Liquiditätsbeschaffung"],"u":false,"w":3.5},{"i":"bwl-anlagendeckung","f":"BWL","t":"Anlagendeckung und goldene Bilanzregel","n":5,"q":5,"k":{"Baden-Württemberg":2,"Hessen":1,"Schleswig-Holstein":1,"Niedersachsen":1},"kq":{"Baden-Württemberg":2,"Hessen":1,"Schleswig-Holstein":1,"Niedersachsen":1},"y":{"2023":2,"2024":2,"2025":1},"c":[{"f":"Was sind Anlagenintensität und Anlagendeckungsgrad?","a":"Anlagenintensität = Anlagevermögen / Gesamtvermögen (vertikale Kennzahl der Aktivseite); hoch in Industrie, niedrig in Handel und Dienstleistung; hohe Werte bedeuten hohe Fixkosten und geringe Flexibilität. Deckungsgrad I = EK / AV; Deckungsgrad II = (EK + langfristiges FK) / AV, sollte mindestens 100 % sein; Deckungsgrad III bezieht zusätzlich das langfristig gebundene Umlaufvermögen ein.","n":[]},{"f":"Was besagen die goldene Finanzierungs- beziehungsweise Bilanzregel und die silberne Bilanzregel, und welche Kritik gibt es?","a":"Goldene Finanzierungsregel (Fristenkongruenz): Kapital soll nicht länger gebunden sein, als es zur Verfügung steht. Goldene Bilanzregel: AV durch EK (eng) beziehungsweise durch EK und langfristiges FK (weit) decken. Silberne Bilanzregel (Begriff nicht einheitlich): langfristiges Kapital soll auch das langfristig gebundene Umlaufvermögen (eiserner Bestand) decken. Kritik: Stichtagsbezogen, Bilanz zeigt keine tatsächlichen Fälligkeiten und Anschlussfinanzierungen, keine theoretische Begründung, Rentabilität bleibt unberücksichtigt.","n":[]}],"b":["Was besagt die goldene Bilanzregel?","Was sind Anlageintensität und Anlagendeckungsgrad?","Was ist bei der Fristigkeit der Finanzierung zu beachten?","Was besagen die goldene und die silberne Bilanzregel und welche Kritik gibt es?"],"u":false,"w":3.35},{"i":"bwl-cashflow","f":"BWL","t":"Cashflow: Arten, Ermittlung und Aussage","n":10,"q":11,"k":{"Baden-Württemberg":7,"Hessen":1,"Düsseldorf":1,"Schleswig-Holstein":1},"kq":{"Baden-Württemberg":8,"Düsseldorf":1,"Schleswig-Holstein":1,"Hessen":1},"y":{"2023":4,"2024":1,"2025":4,"2026":1},"c":[{"f":"Was ist der Cashflow und welche Arten unterscheidet man?","a":"Cashflow ist der Zahlungsmittelüberschuss einer Periode und zeigt die Innenfinanzierungskraft. Nach Kapitalflussrechnung (DRS 21): Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (operativ), aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit; Summe = Veränderung des Finanzmittelfonds. Aussage: Fähigkeit zu Investitionen, Tilgung und Ausschüttung aus eigener Kraft, Grundlage für dynamischen Verschuldungsgrad und Unternehmensbewertung (DCF). Kapitalflussrechnung ist Pflichtbestandteil bei kapitalmarktorientierten KapG ohne Konzernabschlusspflicht und im Konzernabschluss.","n":["§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB","§ 297 Abs. 1 HGB"]},{"f":"Wie ermittelt man den operativen Cashflow direkt und indirekt? Geht das auch beim Investitions- und Finanzierungs-Cashflow?","a":"Direkt: zahlungswirksame Einzahlungen minus zahlungswirksame Auszahlungen. Indirekt: Jahresüberschuss + nicht zahlungswirksame Aufwendungen (Abschreibungen, Zuführung zu Rückstellungen) minus nicht zahlungswirksame Erträge (Zuschreibungen, Auflösung von Rückstellungen) ± Veränderung des Working Capital (Vorräte, Forderungen, Verbindlichkeiten LuL). Ist die Abschreibung bekannt, lässt sich der operative Cashflow so aus Bilanz und GuV näherungsweise ableiten. Investitions- und Finanzierungs-Cashflow sind nach DRS 21 direkt darzustellen.","n":[]}],"b":["Was ist der Cashflow?","Was ist der Cashflow?","Was ist der Cashflow?","Was ist der Sinn einer Cashflow-Analyse?"],"u":false,"w":7.3,"typ":"dauer"},{"i":"bwl-working-capital","f":"BWL","t":"Working Capital, Lager- und Debitorenlaufzeit","n":4,"q":6,"k":{"Baden-Württemberg":2,"Düsseldorf":1,"Unbekannt":1},"kq":{"Baden-Württemberg":3,"Düsseldorf":2,"Unbekannt":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Wie berechnet man die Umschlagsdauer von Forderungen und Vorräten?","a":"Debitorenlaufzeit (Tage) = durchschnittliche Forderungen LuL / Umsatzerlöse (brutto) x 365. Lagerdauer = durchschnittlicher Vorratsbestand / Material- beziehungsweise Wareneinsatz x 365; Umschlagshäufigkeit = Wareneinsatz / durchschnittlicher Bestand, Umschlagsdauer = 365 / Umschlagshäufigkeit. Analog Kreditorenlaufzeit. Lange Laufzeiten binden Kapital und verschlechtern Liquidität.","n":[]},{"f":"Was ist Working Capital Management und wie lassen sich Lagerdauer und Debitorenlaufzeit verkürzen?","a":"Working Capital = Umlaufvermögen minus kurzfristige Verbindlichkeiten; WCM steuert Vorräte, Forderungen und Verbindlichkeiten, um gebundenes Kapital freizusetzen (Cash Conversion Cycle). Lager: Just-in-time, optimale Bestellmengen, Konsignationslager, Sortimentsbereinigung, Abverkauf von Altbeständen. Forderungen: konsequentes Mahnwesen, kürzere Zahlungsziele, Skonto anbieten, Lastschrift, Anzahlungen, Bonitätsprüfung, echtes oder unechtes Factoring. Verbindlichkeiten: Zahlungsziele ausnutzen, wobei Skontoverzicht meist teuer ist.","n":[]},{"f":"Was ist das Working Capital und was besagt die goldene Bilanzregel?","a":"Working Capital ist Umlaufvermögen minus kurzfristige Verbindlichkeiten. Ist es positiv, ist ein Teil des Umlaufvermögens langfristig finanziert, und die kurzfristigen Verbindlichkeiten sind durch das Umlaufvermögen gedeckt; es ist die absolute Entsprechung der Liquidität dritten Grades. Die goldene Bilanzregel verlangt, dass langfristig gebundenes Vermögen langfristig finanziert wird: Anlagevermögen soll durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital gedeckt sein (Anlagendeckungsgrad II mindestens 100 %).","n":[],"xu":true}],"b":["Was ist Working Capital Management?","Wie kann die Debitorenlaufzeit verkürzt werden?","Wie berechnet man die Umschlagsdauer von Forderungen und Vorräten?","Was ist das Working Capital und was besagt die goldene Bilanzregel?"],"u":false,"w":3.1,"typ":"dauer"},{"i":"bwl-guv-kennzahlen","f":"BWL","t":"GuV-Kennzahlen: Gesamtleistung, Rohergebnis, Rentabilität","n":1,"q":3,"k":{"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":3},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Was unterscheidet Umsatz und Gesamtleistung, und wo ist die Bestandsveränderung ersichtlich?","a":"Umsatzerlöse (§ 277 Abs. 1 HGB) umfassen Erlöse aus Verkauf, Vermietung und Dienstleistungen nach Erlösschmälerungen und USt. Gesamtleistung = Umsatzerlöse ± Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen + andere aktivierte Eigenleistungen. Bestandsveränderungen erscheinen nur im Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 Nr. 2 HGB), nicht im Umsatzkostenverfahren.","n":["§ 275 Abs. 2 HGB","§ 277 Abs. 1 HGB"]},{"f":"Was sind Rohergebnis, Umsatzrentabilität und Finanzergebnis?","a":"Rohergebnis: Zusammenfassung von Umsatz, Bestandsveränderungen, aktivierten Eigenleistungen und sonstigen betrieblichen Erträgen abzüglich Materialaufwand; kleine und mittelgroße KapG dürfen so verkürzt ausweisen (§ 276 HGB). Umsatzrentabilität = Jahresüberschuss (oder EBIT) / Umsatz x 100, zeigt den Gewinn je Euro Umsatz. Finanzergebnis: Beteiligungserträge, Erträge aus Wertpapieren und Ausleihungen, sonstige Zinserträge, abzüglich Abschreibungen auf Finanzanlagen und Zinsaufwendungen (§ 275 Abs. 2 Nr. 9 bis 13 HGB).","n":["§ 276 HGB","§ 275 Abs. 2 HGB"]}],"b":["Was ist im Finanzergebnis enthalten?"],"u":false,"w":0.55},{"i":"bwl-bilanzkennzahlen-systematik","f":"BWL","t":"Horizontale und vertikale Bilanzkennzahlen","n":5,"q":6,"k":{"Hessen":2,"Düsseldorf":1,"Niedersachsen":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Düsseldorf":1,"Niedersachsen":2,"Hessen":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":2,"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Was sind vertikale und horizontale Kennzahlen der Bilanzanalyse? Nennen Sie Beispiele mit Aussage.","a":"Vertikal = Verhältnisse innerhalb einer Bilanzseite. Aktivseite (Vermögensstruktur): Anlagenintensität, Umlaufintensität, Vorratsquote. Passivseite (Kapitalstruktur): EK-Quote, FK-Quote, Verschuldungsgrad. Horizontal = Verhältnis zwischen Aktiv- und Passivseite (Fristenkongruenz): Anlagendeckungsgrade I bis III, Liquiditätsgrade 1 bis 3, Working Capital. Ergänzend Erfolgskennzahlen (EK-, GK-, Umsatzrentabilität) und Cashflow-Kennzahlen.","n":[]},{"f":"Worauf achtet die Bank bei der Bilanzanalyse und warum sind Branchenvergleiche nötig?","a":"Bank: wirtschaftliche EK-Quote, Kapitaldienstfähigkeit (Cashflow im Verhältnis zu Zins und Tilgung), dynamischer Verschuldungsgrad, Liquidität, Ertragsentwicklung und Sicherheiten; Ergebnis fließt ins Rating, das die Konditionen bestimmt. Kennzahlen sind nur im Vergleich aussagekräftig: Zeitvergleich, Branchenvergleich (zum Beispiel Betriebsvergleiche), Soll-Ist-Vergleich. Branchen unterscheiden sich stark, etwa hohe Anlagenintensität in Industrie, hohe Vorräte im Handel, geringe Anlagenintensität bei Dienstleistern.","n":[]}],"b":["Erläutern Sie gängige Bilanzkennzahlen.","Nennen Sie Kennzahlen, deren Berechnung und Aussage (vertikal Aktiv-/Passivseite, horizontal).","Welche Kennzahlen der vertikalen und horizontalen Bilanzanalyse gibt es und worauf achtet die Bank?","Erläutern und interpretieren Sie Bilanzkennzahlen (Anlagenintensität, Liquiditätsgrade, EK-Quote) und ihre Branchenrelevanz."],"u":false,"w":3.5,"typ":"dauer"},{"i":"bwl-ja-analyse","f":"BWL","t":"Jahresabschlussanalyse: Adressaten, Vorgehen, Grenzen","n":4,"q":4,"k":{"Baden-Württemberg":1,"Hessen":1,"Niedersachsen":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1,"Hessen":1,"Niedersachsen":1,"Düsseldorf":1},"y":{"2023":3,"2026":1},"c":[{"f":"Ein Mandant kommt zur Jahresabschlussbesprechung. Wie gehen Sie systematisch vor?","a":"Bestandteile erläutern (Bilanz, GuV, bei KapG Anhang, gegebenenfalls Lagebericht). Vermögens-, Finanz- und Ertragslage darstellen (§ 264 Abs. 2 HGB): Vorjahresvergleich, wesentliche Veränderungen, Kennzahlen zu Rentabilität, Liquidität, Kapitalstruktur, gegebenenfalls Branchenvergleich. Steuerliche Folgen und Gestaltungshinweise (Ausschüttung, Investitionen, Vorauszahlungen), Ausblick und Planung, Offenlegungspflichten.","n":["§ 264 Abs. 2 HGB"]},{"f":"Für wen sind Bilanzzahlen bedeutsam, welche Auswertungen gibt es neben der BWA und wo liegen die Grenzen der Bilanzanalyse?","a":"Adressaten: Gesellschafter, Banken (Kapitaldienstfähigkeit, Rating), Lieferanten, Kunden, Arbeitnehmer, Finanzverwaltung, Investoren, Öffentlichkeit. Weitere Auswertungen: Summen- und Saldenliste, Kennzahlenanalyse, Kapitalflussrechnung, Liquiditätsvorschau, Plan-Ist-Vergleich, Betriebs- beziehungsweise Branchenvergleich, Deckungsbeitragsrechnung. Grenzen: Vergangenheits- und Stichtagsbezug, Bilanzpolitik und Wahlrechte, stille Reserven, fehlende qualitative Informationen, eingeschränkte Vergleichbarkeit, späte Verfügbarkeit.","n":[]}],"b":["Für wen sind Bilanzzahlen von Bedeutung?","Wo liegen die Grenzen der Bilanzanalyse?","Welche Kennzahlen und Auswertungsmöglichkeiten gibt es neben der BWA?","Mandant kommt zur Jahresabschlussbesprechung: wie gehen Sie systematisch vor?"],"u":false,"w":2.65},{"i":"bwl-kennzahlen-fall","f":"BWL","t":"Fall: Bilanzauffälligkeiten und Benchmarkvergleich","n":3,"q":4,"k":{"Düsseldorf":2,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Düsseldorf":2,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2024":2,"2026":1},"c":[{"f":"Fall: Ein Unternehmen hat gegenüber dem Branchenbenchmark längere Lager- und Debitorenlaufzeiten und eine niedrigere EK-Quote. Ursachen und Gegenmaßnahmen?","a":"Ursachen: überhöhte Lagerhaltung, Ladenhüter, schwaches Mahnwesen, großzügige Zahlungsziele, Abhängigkeit von Großkunden, Verluste beziehungsweise Entnahmen. Maßnahmen: Just-in-time und Bestandsabbau, Mahnwesen straffen, Skonto anbieten, echtes oder unechtes Factoring, Bilanzverkürzung durch Tilgung, Thesaurierung oder Einlagen. Vorgehen in der Prüfung: Kennzahl definieren, Abweichung beziffern, Ursache vermuten, Maßnahme mit Wirkung auf Liquidität und Rating nennen.","n":[]},{"f":"Fall: Im Vorjahresvergleich einer GmbH & Co. KG sind Pensionsrückstellung, Gesellschafterverbindlichkeit und Gewinnvortrag auf null gesunken. Was schließen Sie daraus?","a":"Naheliegend ist das Ausscheiden eines Gesellschafters beziehungsweise Geschäftsführers: Abfindung beziehungsweise Auszahlung seines Darlehens und Guthabens, Übertragung oder Ablösung der Pensionszusage (zum Beispiel auf Pensionsfonds oder Versicherung), Verwendung des Gewinnvortrags. Prüfen: Liquiditätsabfluss und Finanzierung, Ergebniswirkung der Auflösung, steuerliche Folgen (Veräußerung beziehungsweise Aufgabe eines Mitunternehmeranteils, Sonderbilanzen). Allgemein: Auffälligkeiten über Strukturkennzahlen, Leverage, Liquiditätsgrade und Vorjahresvergleich herausarbeiten.","n":[]}],"b":["Benennen Sie Auffälligkeiten in der vorgelegten Bilanz einer GmbH & Co. KG (ohne HGB/EStG).","Jahresabschlussanalyse: Analysieren Sie die Kennzahlen eines Unternehmens im Vergleich zum Benchmark.","Fall: Kennzahlen eines Unternehmens vs. Branchenbenchmark. Ursachen der Abweichungen und Gegenmaßnahmen?"],"u":false,"w":2.4},{"i":"bwl-krise","f":"BWL","t":"Unternehmenskrise: Erkennen und Insolvenzgründe","n":3,"q":4,"k":{"Baden-Württemberg":2,"Düsseldorf":1},"kq":{"Baden-Württemberg":3,"Düsseldorf":1},"y":{"2023":2,"2024":1},"c":[{"f":"Woran erkennen Sie, dass ein Mandant in der Krise ist, und welche Kennzahlen zeigen das?","a":"Krisenstadien: Stakeholder-, Strategie-, Absatz-, Erfolgs-, Liquiditätskrise, Insolvenzreife (IDW S 6). Anzeichen: sinkende Umsätze, Verluste, Margenverfall, Zahlungsstockungen, ausgeschöpfte Kreditlinien, Steuer- und SV-Rückstände, Lastschriftrückgaben, Lieferanten nur gegen Vorkasse. Kennzahlen: sinkende beziehungsweise negative EK-Quote, nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (§ 268 Abs. 3 HGB), schlechte Liquiditätsgrade, negativer Cashflow, hoher dynamischer Verschuldungsgrad, steigende Debitoren- und Lagerlaufzeiten.","n":["§ 268 Abs. 3 HGB"]},{"f":"Welche Insolvenzgründe gibt es und welche Antragspflichten bestehen?","a":"Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO): Unfähigkeit, fällige Zahlungspflichten zu erfüllen, Indiz Zahlungseinstellung. Drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO): Prognosezeitraum in aller Regel 24 Monate, nur Antragsrecht des Schuldners. Überschuldung (§ 19 InsO): Vermögen deckt Verbindlichkeiten nicht, es sei denn, die Fortführung ist in den nächsten 12 Monaten überwiegend wahrscheinlich. Antragspflicht bei juristischen Personen und haftungsbeschränkten Gesellschaften (§ 15a InsO): spätestens 3 Wochen nach Zahlungsunfähigkeit, 6 Wochen nach Überschuldung.","n":["§ 17 InsO","§ 18 InsO","§ 19 InsO","§ 15a InsO"]}],"b":["Woran erkennt man ein Unternehmen in der Krise?","Woran erkennen Sie, dass ein Mandant in der Krise ist?","Welche Gründe für eine Insolvenz gibt es, wenn das Unternehmen nicht zu retten ist?"],"u":false,"w":1.8},{"i":"bwl-finanzierungsarten","f":"BWL","t":"Finanzierungsarten: Innen/Außen, Eigen/Fremd","n":15,"q":17,"k":{"Hessen":1,"Baden-Württemberg":10,"Schleswig-Holstein":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Berlin":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Hessen":1,"Baden-Württemberg":10,"Schleswig-Holstein":1,"Rheinland-Pfalz":2,"Berlin":1,"Bayern-München":2},"y":{"2023":3,"2024":4,"2025":7,"2026":1},"c":[{"f":"Welche Finanzierungsarten gibt es? Systematisieren Sie nach Mittelherkunft und Rechtsstellung der Kapitalgeber.","a":"Nach Mittelherkunft: Außenfinanzierung (Mittel von außen) und Innenfinanzierung (aus dem Umsatzprozess). Nach Rechtsstellung: Eigenfinanzierung und Fremdfinanzierung, dazwischen Mezzanine. Kombination: Außen-Eigen = Beteiligungsfinanzierung (Einlagen, Kapitalerhöhung, neue Gesellschafter, Venture Capital). Außen-Fremd = Kreditfinanzierung. Innen-Eigen = Selbstfinanzierung (offene und stille Thesaurierung). Innen-Fremd = Finanzierung aus Rückstellungen. Innenfinanzierung außerdem aus Abschreibungsgegenwerten und Vermögensumschichtung (Desinvestition, Factoring, Sale-and-Lease-Back).","n":[]},{"f":"Nennen Sie Formen der Außen- und Fremdfinanzierung (Kreditarten).","a":"Kurzfristig: Kontokorrentkredit, Lieferantenkredit, Kundenanzahlung, Wechselkredit, Lombardkredit, Avalkredit (Kreditleihe). Langfristig: Investitions- beziehungsweise Annuitäten- oder Tilgungsdarlehen, Förderkredite (zum Beispiel KfW), Schuldscheindarlehen, Anleihen, Gesellschafterdarlehen. Kreditsubstitute: Leasing, Factoring. Unterscheidung nach Laufzeit, Besicherung und Tilgungsform.","n":[]},{"f":"Wofür braucht ein Unternehmen Geld und wie kann es daran kommen?","a":"Kapitalbedarf entsteht für Investitionen (Anlagevermögen), für die Vorfinanzierung des Umsatzprozesses (Vorräte, Forderungen, Löhne, Working Capital), für Liquiditätsreserven, Wachstum, Tilgung und Ausschüttungen. Deckung durch Innenfinanzierung (Gewinne, Abschreibungen, Rückstellungen, Desinvestition) und Außenfinanzierung (Eigenkapital von Gesellschaftern oder Investoren, Kredite, Mezzanine, Leasing, Fördermittel). Grundsatz: fristenkongruent finanzieren.","n":[]}],"b":["Welche Finanzierungsarten gibt es?","Welche Finanzierungsarten gibt es?","Welche Arten der Finanzierung gibt es?","Was sind Innen- und Außenfinanzierung?"],"u":false,"w":11.4,"typ":"dauer"},{"i":"bwl-kurzfristige-finanzierung","f":"BWL","t":"Kurzfristiger Finanzbedarf: Wareneinkauf und Auszahlungen","n":2,"q":2,"k":{"Niedersachsen":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":1,"Niedersachsen":1},"y":{"2023":2},"c":[{"f":"Fall: Eine GmbH & Co. KG hat 30 Mio. € Forderungen und 10 Mio. € liquide Mittel; ein Gesellschafter will 20 Mio. € ausgezahlt bekommen. Woher kommt das Geld?","a":"Quellen: Forderungen schneller einziehen beziehungsweise verkaufen (echtes Factoring, Forfaitierung), Kontokorrent- oder Bankkredit, Einlagen beziehungsweise Kapitalerhöhung durch andere Gesellschafter, Verkauf nicht betriebsnotwendigen Anlagevermögens, Sale-and-Lease-Back. Zu prüfen: Entnahmebeschränkungen im Gesellschaftsvertrag, Liquiditätsplanung, Haftung des Kommanditisten bei Rückzahlung der Einlage (§ 172 Abs. 4 HGB).","n":["§ 172 Abs. 4 HGB"]},{"f":"Wie kann ein Unternehmen den Wareneinkauf finanzieren?","a":"Lieferantenkredit (Zahlungsziel, teuer bei Skontoverzicht), Kontokorrentkredit, Betriebsmittelkredit, Forderungsabtretung beziehungsweise Factoring zur Refinanzierung, Kundenanzahlungen, Kommissions- oder Konsignationsware, Einkaufsfinanzierung über Banken oder Einkaufsgenossenschaften. Sicherung häufig über Eigentumsvorbehalt des Lieferanten beziehungsweise Sicherungsübereignung des Warenlagers.","n":[]}],"b":["Wie kann man den Wareneinkauf finanzieren?","Fall: Gesellschafter einer GmbH & Co. KG hat Forderung von 30 Mio. €, liquide Mittel 10 Mio. €, will 20 Mio. € auszahlen: woher kommt das Geld?"],"u":false,"w":1.1},{"i":"bwl-innenfinanzierung","f":"BWL","t":"Innenfinanzierung aus Abschreibungen und Rückstellungen","n":3,"q":4,"k":{"Köln":1,"Hamburg":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Köln":1,"Hamburg":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Warum wählt ein Unternehmen die degressive Abschreibung und welchen Finanzierungseffekt hat sie?","a":"Höhere Abschreibungen in den ersten Jahren senken Gewinn und Steuerlast; die über Umsatzerlöse verdienten Abschreibungsgegenwerte bleiben im Unternehmen (Selbstfinanzierung, Steuerstundung, Liquiditäts- und Zinsvorteil). Steuerlich nach § 7 Abs. 2 EStG nur zeitlich begrenzt zulässig: für bewegliche WG, angeschafft vom 1.7.2025 bis 31.12.2027, bis zum 3-fachen der linearen AfA, höchstens 30 % (zuvor 1.4.2024 bis 31.12.2024: 2-fach, max. 20 %; 2020 bis 2022: 2,5-fach, max. 25 %).","n":["§ 7 Abs. 2 EStG"]},{"f":"Wie funktioniert Innenfinanzierung durch Pensionsrückstellungen?","a":"Die Zuführung zur Pensionsrückstellung ist Aufwand ohne Auszahlung; Gewinn und Steuern sinken, die Mittel bleiben bis zur späteren Rentenzahlung im Unternehmen (oft Jahrzehnte). Finanzierungseffekt in der Anwartschaftsphase, solange Zuführungen die Rentenzahlungen übersteigen; Risiko des Liquiditätsabflusses in der Auszahlungsphase. Bewertung: HGB mit Zins nach § 253 Abs. 2 HGB, Steuerbilanz nach § 6a EStG mit 6 %.","n":["§ 6a EStG","§ 253 Abs. 2 HGB"]},{"f":"Was ist der Lohmann-Ruchti-Effekt?","a":"Kapazitätserweiterungseffekt: Werden die verdienten Abschreibungsgegenwerte laufend in gleichartige Anlagen reinvestiert, steigt die Zahl der Anlagen, ohne dass neues Kapital zugeführt wird. Die Periodenkapazität kann bei n Jahren Nutzungsdauer theoretisch um den Faktor 2n/(n+1) steigen. Annahmen: Abschreibungen werden über Preise verdient, beliebige Teilbarkeit, konstante Preise, kein technischer Fortschritt, zusätzliches Umlaufvermögen wird nicht benötigt.","n":[]}],"b":["Warum degressive Abschreibung?","Was ist der Lohmann-Ruchti-Effekt und wie funktioniert er?","Innenfinanzierung, Kapazitätserweiterungseffekt"],"u":false,"w":2.4},{"i":"bwl-schuett-aus-hol-zurueck","f":"BWL","t":"Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren","n":1,"q":1,"k":{"Bayern-München":1},"kq":{"Bayern-München":1},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Was ist das Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren und ist es heute noch sinnvoll?","a":"Die Kapitalgesellschaft schüttet Gewinne aus und die Gesellschafter führen sie als Einlage oder Darlehen wieder zu. Ursprünglich vorteilhaft im Anrechnungsverfahren wegen des niedrigeren KSt-Satzes für Ausschüttungen. Heute (Definitivsystem mit 15 % KSt, Abgeltung- beziehungsweise Teileinkünfteverfahren beim Gesellschafter) meist nachteilig, da zusätzliche Steuerbelastung auf Gesellschafterebene ohne Entlastung auf Gesellschaftsebene; sinnvoll allenfalls aus außersteuerlichen Gründen (zum Beispiel Gesellschafterdarlehen statt EK).","n":[]}],"b":["Was ist das Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren?"],"u":false,"w":0.85},{"i":"bwl-ek-fk-vergleich","f":"BWL","t":"Eigen- und Fremdkapital: Rechtsstellung, Vor- und Nachteile","n":3,"q":3,"k":{"Baden-Württemberg":1,"Niedersachsen":1,"Rheinland-Pfalz":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1,"Niedersachsen":1,"Rheinland-Pfalz":1},"y":{"2023":1,"2024":2},"c":[{"f":"Wie unterscheiden sich Eigen- und Fremdkapitalgeber in ihrer Rechtsstellung? Nennen Sie Beispiele.","a":"Eigenkapitalgeber (Gesellschafter, Aktionäre, Beteiligungsgesellschaften): Haftung, Gewinn- und Verlustbeteiligung, Mitsprache- und Kontrollrechte, unbefristete Überlassung, Anspruch auf Liquidationserlös nachrangig. Fremdkapitalgeber (Banken, Lieferanten, Anleihegläubiger, Gesellschafter als Darlehensgeber): Gläubigerstellung, fester Zins und Rückzahlungsanspruch, befristet, keine Mitsprache (außer Covenants), vorrangig in der Insolvenz, meist besichert.","n":[]},{"f":"Welche Vor- und Nachteile haben Eigen- und Fremdkapital für das Unternehmen?","a":"EK: keine feste Zins- und Tilgungslast, Verlustpuffer, verbessert Rating; aber Mitsprache neuer Gesellschafter, höhere Renditeerwartung, Ausschüttungen steuerlich nicht abziehbar. FK: keine Mitsprache, Leverage-Effekt, Zinsen grundsätzlich als Betriebsausgaben abziehbar; aber Liquiditätsbelastung durch Zins und Tilgung, Sicherheiten, Zinsänderungsrisiko, steuerliche Grenzen (Zinsschranke, GewSt-Hinzurechnung).","n":[]}],"b":["Wer sind Eigen- und Fremdkapitalgeber?","Wie sind Eigen- und Fremdkapital definiert und welche Vor- und Nachteile haben sie?","Wie unterscheidet sich die Rechtsstellung von Eigen- und Fremdkapitalgebern? Beispiele?"],"u":false,"w":1.95},{"i":"bwl-mezzanine","f":"BWL","t":"Mezzanine-Kapital: stille Gesellschaft, Genussrechte & Co.","n":5,"q":7,"k":{"Baden-Württemberg":3,"Hessen":1,"Berlin":1},"kq":{"Baden-Württemberg":3,"Hessen":3,"Berlin":1},"y":{"2023":2,"2024":3},"c":[{"f":"Was ist Mezzanine-Kapital, für wen ist es vorteilhaft und wer stellt es bereit?","a":"Mischform zwischen Eigen- und Fremdkapital: nachrangig, meist ohne Sicherheiten und ohne Stimmrechte, höhere, oft erfolgsabhängige Vergütung. Formen: typisch und atypisch stille Beteiligung, partiarisches Darlehen, Genussrechte, Nachrangdarlehen, Wandel- und Optionsanleihen. Vorteilhaft für mittelständische Unternehmen mit stabilem Cashflow, die ihr wirtschaftliches EK stärken wollen, ohne Gesellschafter aufzunehmen, oder in der Krise keine Bank- beziehungsweise EK-Finanzierung mehr bekommen. Geber: Mezzanine-Fonds, Beteiligungsgesellschaften, Förderinstitute, Banken.","n":[]},{"f":"Was ist eine stille Gesellschaft und wie unterscheidet sie sich vom partiarischen Darlehen?","a":"Stille Gesellschaft (§§ 230 ff. HGB): Beteiligung am Handelsgewerbe eines anderen durch Einlage, die in dessen Vermögen übergeht; Gewinnbeteiligung zwingend, Verlustbeteiligung abdingbar; Innengesellschaft. Typisch still: Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG); atypisch still (Mitunternehmerrisiko und -initiative): Mitunternehmer nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Partiarisches Darlehen: Darlehen mit gewinnabhängiger Verzinsung, keine Verlustbeteiligung, kein gemeinsamer Zweck; Einkünfte ebenfalls § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG.","n":["§ 230 HGB","§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG","§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG"]},{"f":"Was ist ein Genussschein beziehungsweise Genussrecht, ist es eher EK oder FK und wie wird es steuerlich behandelt?","a":"Schuldrechtlicher Anspruch auf Vermögensrechte (meist Gewinnbeteiligung) ohne Mitgliedschaftsrechte; flexibel gestaltbar. Handelsrechtlich EK-Ausweis, wenn Nachrangigkeit, Erfolgsabhängigkeit der Vergütung, Teilnahme am Verlust bis zur vollen Höhe und Längerfristigkeit vorliegen; sonst FK. Steuerlich: Ausschüttungen mindern das Einkommen nicht, wenn das Genussrecht eine Beteiligung am Gewinn und am Liquidationserlös gewährt (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG, EK-ähnlich, beim Inhaber § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG); andernfalls Betriebsausgabe und beim Inhaber § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG.","n":["§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG","§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG","§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG"]}],"b":["Was ist Mezzanine-Kapital?","Was ist eine stille Gesellschaft?","Gibt es eine Zwischenform zwischen Eigen- und Fremdkapital?","Was ist Mezzanine-Kapital, für welche Unternehmen ist es vorteilhaft und wer stellt es bereit?"],"u":false,"w":3.2},{"i":"bwl-eigenkapital-posten","f":"BWL","t":"Eigenkapitalposten: gezeichnetes Kapital und Rücklagen","n":2,"q":3,"k":{"Hessen":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Hessen":2,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2024":1},"c":[{"f":"Welche Arten gezeichneten Kapitals und welche Eigenkapitalbestandteile gibt es?","a":"Gezeichnetes Kapital: Stammkapital der GmbH (mindestens 25.000 €, UG ab 1 €), Grundkapital der AG (mindestens 50.000 €), Geschäftsguthaben bei der Genossenschaft. EK-Gliederung nach § 266 Abs. 3 A HGB: gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen (gesetzliche, satzungsmäßige, andere), Gewinn- beziehungsweise Verlustvortrag, Jahresüberschuss beziehungsweise -fehlbetrag. Personenhandelsgesellschaften i. S. d. § 264a HGB: Kapitalanteile, Rücklagen, Gewinn- und Verlustvortrag (§ 264c Abs. 2 HGB).","n":["§ 266 Abs. 3 HGB","§ 5 Abs. 1 GmbHG","§ 7 AktG","§ 264c Abs. 2 HGB"]},{"f":"Was unterscheidet Kapitalrücklage und Gewinnrücklage?","a":"Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 HGB): von außen durch Gesellschafter zugeführt, zum Beispiel Agio, Zuzahlungen; steuerlich im Einlagekonto (§ 27 KStG) erfasst, Rückzahlung beim Gesellschafter grundsätzlich steuerfrei (mindert AK). Gewinnrücklage (§ 272 Abs. 3 HGB): aus versteuerten, thesaurierten Gewinnen gebildet; Ausschüttung führt beim Gesellschafter zu steuerpflichtigen Bezügen (zweite Ebene noch nicht versteuert).","n":["§ 272 Abs. 2 HGB","§ 272 Abs. 3 HGB","§ 27 KStG"]}],"b":["Welches gezeichnete Kapital gibt es?","Was unterscheidet Kapitalrücklage und Gewinnrücklage?"],"u":false,"w":1.25},{"i":"bwl-fremdkapital-wertpapiere","f":"BWL","t":"Fremdkapitalarten, Anleihen und Wertpapiere","n":2,"q":3,"k":{"Hessen":1,"Rheinland-Pfalz":1},"kq":{"Hessen":1,"Rheinland-Pfalz":2},"y":{"2023":1,"2024":1},"c":[{"f":"Welche Arten von Fremdkapital weist die Bilanz aus?","a":"Rückstellungen (Pensionen, Steuern, sonstige; § 266 Abs. 3 B HGB) und Verbindlichkeiten (§ 266 Abs. 3 C HGB): Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Wechselverbindlichkeiten, gegenüber verbundenen Unternehmen und Beteiligungsunternehmen, sonstige Verbindlichkeiten. Zusätzlich Restlaufzeitvermerke (bis zu einem Jahr und mehr als ein Jahr) nach § 268 Abs. 5 HGB; passive RAP und passive latente Steuern sind gesondert auszuweisen.","n":["§ 266 Abs. 3 HGB","§ 268 Abs. 5 HGB"]},{"f":"Welche Arten von Wertpapieren gibt es und was sind Anleihen?","a":"Teilhaberpapiere (Aktien: Mitgliedschaft, Dividende), Gläubigerpapiere (Anleihen, Pfandbriefe: Forderungsrecht, Zins), Mischformen (Wandel- und Optionsanleihen, Genussscheine), Investmentanteile, Zertifikate. Anleihe: verbriefte langfristige Schuld mit festem oder variablem Kupon und fester Laufzeit, Rückzahlung meist zum Nennwert. Vor Fälligkeit über die Börse veräußerbar; der Kurs fällt bei steigenden Marktzinsen und steigt bei sinkenden. Steuerlich Zinsen und Veräußerungsgewinne als Kapitaleinkünfte (§ 20 EStG).","n":["§ 20 EStG"]}],"b":["Welche Arten von Fremdkapital beziehungsweise Verbindlichkeiten gibt es?","Welche Arten von Wertpapieren gibt es und wie sind sie definiert?"],"u":false,"w":1.25},{"i":"bwl-debt-equity-swap","f":"BWL","t":"Debt-to-Equity-Swap","n":1,"q":1,"k":{"Hessen":1},"kq":{"Hessen":1},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Was ist ein Debt-to-Equity-Swap, wo kommt er vor und welche steuerlichen Folgen hat er?","a":"Umwandlung von Gläubigerforderungen in Gesellschaftsanteile, typischerweise bei Sanierungen und Restrukturierungen (auch im Insolvenzplan beziehungsweise StaRUG-Plan). Gesellschaftsrechtlich Sachkapitalerhöhung, Forderung nur mit ihrem werthaltigen Teil einlagefähig (sonst Differenzhaftung). Steuerlich: Einlage nur in Höhe des werthaltigen Teils, nicht werthaltiger Teil führt bei der Gesellschaft zu einem Ertrag; bei Vorliegen der Voraussetzungen steuerfreier Sanierungsertrag nach § 3a EStG (KSt über § 8 Abs. 1 KStG, GewSt § 7b GewStG). Auf § 8c KStG beim Anteilserwerb achten.","n":["§ 3a EStG","§ 7b GewStG","§ 8c KStG"]}],"b":["Was ist ein Debt-to-Equity-Swap und wo kommt er vor?"],"u":false,"w":0.55},{"i":"bwl-bilanzaufbau","f":"BWL","t":"Aufbau der Bilanz nach § 266 HGB","n":3,"q":3,"k":{"Thüringen":1,"Bayern-München":1,"Südbaden":1},"kq":{"Thüringen":1,"Bayern-München":1,"Südbaden":1},"y":{"2024":1,"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Wie ist die Bilanz aufgebaut und wie sind Aktiv- und Passivseite gegliedert?","a":"Aktivseite = Mittelverwendung (Investition), gegliedert nach steigender Liquidität: A. Anlagevermögen (immaterielle VG, Sachanlagen, Finanzanlagen), B. Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, liquide Mittel), C. aktive RAP, D. aktive latente Steuern, E. aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung. Passivseite = Mittelherkunft (Finanzierung), gegliedert nach Fristigkeit: A. Eigenkapital, B. Rückstellungen, C. Verbindlichkeiten, D. passive RAP, E. passive latente Steuern. Kleine KapG dürfen verkürzt gliedern (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB).","n":["§ 266 HGB","§ 247 Abs. 1 HGB"]}],"b":["Wie ist die Bilanz aufgebaut?","Wie sind Aktiv- und Passivseite der Bilanz aufgebaut?","Wie ist die Bilanz eingeteilt (Investition/Finanzierung, Mittelverwendung/Mittelherkunft)?"],"u":false,"w":2.55,"typ":"dauer"},{"i":"bwl-deckungsbeitrag","f":"BWL","t":"Deckungsbeitrag und Break-even-Point","n":5,"q":6,"k":{"Hessen":2,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Hessen":3,"Düsseldorf":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":3,"2025":2},"c":[{"f":"Was ist ein Deckungsbeitrag und wie ermittelt man DB I bis III?","a":"Deckungsbeitrag = Erlöse minus variable Kosten; er dient zur Deckung der Fixkosten und zur Gewinnerzielung. Mehrstufig: DB I = Umsatz minus variable Kosten; DB II = DB I minus produkt(gruppen)fixe Kosten; DB III = DB II minus bereichs- beziehungsweise unternehmensfixe Kosten (je nach Stufung, am Ende Betriebsergebnis). Anwendung: Sortimentsentscheidung, Preisuntergrenze (kurzfristig = variable Kosten), Zusatzaufträge.","n":[]},{"f":"Wie hoch ist der Deckungsbeitrag im Break-even-Point?","a":"Im Break-even-Point deckt der gesamte Deckungsbeitrag genau die Fixkosten; der Gewinn ist null, nicht der Deckungsbeitrag. Der Stück-DB ist dort weiterhin positiv. Break-even-Menge = Fixkosten / Stückdeckungsbeitrag; Break-even-Umsatz = Fixkosten / DB-Quote.","n":[]}],"b":["Was ist ein Deckungsbeitrag?","Was sind Deckungsbeitrag 1, 2 und 3 und wie werden sie berechnet?","Was ist der Deckungsbeitrag?","Deckungsbeitrag"],"u":false,"w":3.35,"fe":[{"falsch":"Deckungsbeitrag beträgt dort 0 %","richtig":"Gewinn ist null; der Deckungsbeitrag deckt genau die Fixkosten."}]},{"i":"bwl-kalkulatorische-kosten","f":"BWL","t":"Kalkulatorische Kosten: Grund-, Anders-, Zusatzkosten","n":4,"q":4,"k":{"Hessen":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Hessen":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Was sind Grundkosten, Anderskosten und Zusatzkosten beziehungsweise kalkulatorische Kosten?","a":"Grundkosten: aufwandsgleiche Kosten (zum Beispiel Materialverbrauch, Löhne). Kalkulatorische Kosten: Anderskosten mit anderem Wert als in der Finanzbuchhaltung (kalkulatorische Abschreibung auf Wiederbeschaffungswerte, kalkulatorische Zinsen auf das betriebsnotwendige Kapital, kalkulatorische Wagnisse) und Zusatzkosten ohne Aufwand (kalkulatorischer Unternehmerlohn, kalkulatorische Miete, kalkulatorische EK-Zinsen). Zweck: Vergleichbarkeit, substanzerhaltende Preiskalkulation unabhängig von Rechtsform und Finanzierung.","n":[]}],"b":["Was sind kalkulatorische Kosten?","Was sind kalkulatorische Kosten, Grundkosten und Anderskosten?","Einzel- und Gemeinkosten, variable Kosten","Herstellungskosten und Herstellkosten, fixe und variable, kalkulatorische Kosten"],"u":false,"w":2.95},{"i":"bwl-rechnungswesen-controlling","f":"BWL","t":"Internes und externes Rechnungswesen, Controlling","n":9,"q":10,"k":{"Baden-Württemberg":6,"Südbaden":1,"Düsseldorf":2},"kq":{"Baden-Württemberg":6,"Südbaden":1,"Düsseldorf":3},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":5,"2026":2},"c":[{"f":"Was unterscheidet internes und externes Rechnungswesen und wofür braucht man das interne Rechnungswesen bei der Bilanzierung?","a":"Extern: Finanzbuchhaltung und Jahresabschluss, gesetzlich normiert (HGB, Steuerrecht), Adressaten außerhalb (Gläubiger, Finanzamt, Öffentlichkeit), Dokumentation und Rechenschaft. Intern: Kosten- und Leistungsrechnung, Planung, Controlling, frei gestaltbar, für Entscheidungen der Unternehmensleitung. Für die Bilanz: Ermittlung der Herstellungskosten unfertiger und fertiger Erzeugnisse beziehungsweise unfertiger Leistungen (§ 255 Abs. 2 HGB), verlustfreie Bewertung von Vorräten, Drohverlustrückstellungen.","n":["§ 255 Abs. 2 HGB"]},{"f":"Was ist Controlling?","a":"Führungsunterstützende Funktion zur zielorientierten Planung, Steuerung und Kontrolle des Unternehmens mit Informationsversorgung. Strategisches Controlling (langfristige Erfolgspotenziale) und operatives Controlling (Budgets, Soll-Ist-Vergleiche, Abweichungsanalysen, Kennzahlen, Deckungsbeitragsrechnung). Werkzeuge: BWA, Planrechnungen, Kennzahlensysteme, Liquiditätsplanung.","n":[]},{"f":"Ein Mandant betreibt fünf Kantinen und will wissen, welche sich lohnen. Wie gehen Sie kostenrechnerisch vor, und was unterscheidet Voll- und Teilkostenrechnung?","a":"Ablauf: Kostenartenrechnung (welche Kosten: Material, Personal, Miete, Abschreibungen, kalkulatorische Kosten), Kostenstellenrechnung (wo: jede Kantine als Kostenstelle, Gemeinkosten über einen Betriebsabrechnungsbogen nach Schlüsseln verteilen), Kostenträgerrechnung (wofür: Kosten je Essen oder Angebot). Die Vollkostenrechnung verteilt alle Kosten einschließlich der Fixkosten auf die Kostenträger; sie dient der langfristigen Preisbildung, verzerrt aber durch die Schlüsselung. Die Teilkostenrechnung rechnet nur variable Kosten zu und ermittelt den Deckungsbeitrag (Erlöse minus variable Kosten); sie zeigt, welche Kantine kurzfristig zur Deckung der Fixkosten beiträgt. Eine Kantine mit positivem Deckungsbeitrag sollte nicht allein deshalb geschlossen werden, weil sie nach Vollkosten Verlust macht, solange ihre Fixkosten nicht abbaubar sind.","n":["§ 255 Abs. 2 HGB"],"xu":true}],"b":["Was ist Controlling?","Was ist der Unterschied zwischen internem und externem Rechnungswesen?","Welche Ziele hat das interne Rechnungswesen und wofür braucht man es bei der Bilanzierung?","Wie gehen Sie bei der Kostenanalyse der einzelnen Kantinen vor?"],"u":false,"w":7.5},{"i":"bwl-investitionsrechnung","f":"BWL","t":"Investitionsrechnung: statische und dynamische Verfahren","n":6,"q":9,"k":{"Hessen":2,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Hessen":2,"Baden-Württemberg":6,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":4},"c":[{"f":"Welche Investitionsarten und welche Verfahren der Investitionsrechnung gibt es?","a":"Investitionsarten nach Anlass: Gründungs- beziehungsweise Errichtungs-, Ersatz-, Erweiterungs-, Rationalisierungs-, Umstellungs- und Diversifikationsinvestition. Statische Verfahren (eine Durchschnittsperiode, ohne Zeitwert des Geldes): Kostenvergleich, Gewinnvergleich, Rentabilitätsvergleich, statische Amortisationsrechnung. Dynamische Verfahren (Zahlungsströme abgezinst): Kapitalwertmethode, Methode des internen Zinsfußes, Annuitätenmethode, dynamische Amortisationsrechnung.","n":[]},{"f":"Was sind Kapitalwert und interner Zinsfuß?","a":"Kapitalwert: Summe aller mit dem Kalkulationszins auf t = 0 abgezinsten Ein- und Auszahlungen einschließlich Anschaffungsauszahlung; Investition vorteilhaft bei Kapitalwert > 0 (Verzinsung über dem Kalkulationszins plus Vermögenszuwachs). Interner Zinsfuß: Zinssatz, bei dem der Kapitalwert null ist, also die Effektivrendite der Investition; vorteilhaft, wenn er über dem Kalkulationszins liegt. Kritik am IZF: Wiederanlage zum internen Zins unterstellt, gegebenenfalls mehrere Lösungen.","n":[]},{"f":"Fall: Maschine A (AK 60.000 €, Nutzungsdauer 4 Jahre) und Maschine B (AK 70.000 €, Nutzungsdauer 3 Jahre), Kalkulationszins 10 %, Steuersatz 30 %. Wie entscheiden Sie?","a":"Dynamisch mit Kapitalwertmethode nach Steuern: Zahlungsüberschüsse nach Steuern ansetzen (Steuerersparnis aus der AfA berücksichtigen) und mit dem Zins nach Steuern abzinsen: 10 % x (1 minus 0,3) = 7 %. Wegen unterschiedlicher Nutzungsdauern Kapitalwerte nicht direkt vergleichen, sondern in Annuitäten umrechnen (Kapitalwert x Annuitätenfaktor bei 7 % und jeweiliger Laufzeit) oder Kettenwiederholung annehmen. Vorteilhaft ist die Maschine mit der höheren Annuität.","n":[]}],"b":["Was ist der Kapitalwert?","Was ist der interne Zinsfuß?","Nennen Sie Verfahren der dynamischen Investitionsrechnung.","Fall: Maschine A (AK 60.000 €, ND 4 Jahre) vs. Maschine B (AK 70.000 €, ND 3 Jahre), Kalkulationszins 10 %, Steuersatz 30 %: welche Investition ist vorteilhaft?"],"u":false,"w":4.65,"typ":"dauer"},{"i":"bwl-unternehmensbewertung","f":"BWL","t":"Unternehmensbewertung: Verfahrensüberblick","n":10,"q":11,"k":{"Baden-Württemberg":6,"Bayern-Nürnberg":1,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-München":2},"kq":{"Baden-Württemberg":6,"Bayern-Nürnberg":1,"Schleswig-Holstein":1,"Bayern-München":3},"y":{"2023":2,"2024":3,"2025":5},"c":[{"f":"Welche Verfahren der Unternehmensbewertung gibt es außerhalb des Steuerrechts?","a":"Gesamtbewertungsverfahren (Unternehmen als Einheit, zukunftsorientiert): Ertragswertverfahren (IDW S 1), Discounted-Cashflow-Verfahren. Einzelbewertungsverfahren: Substanzwert (Reproduktionswert bei Fortführung), Liquidationswert (Zerschlagung, regelmäßig Wertuntergrenze). Vergleichsorientiert: Multiplikatorverfahren (Umsatz-, EBIT-, EBITDA-Multiples), Börsenkurs. Mischverfahren (Mittelwert-, Übergewinnverfahren) sind überholt. Unternehmensanalyse (Vergangenheitsanalyse, Planung) ist die Basis jeder Bewertung.","n":[]},{"f":"Was bedeutet Bewertung im betriebswirtschaftlichen Sinn und welche Rolle spielen Zins und Laufzeit?","a":"Bewerten heißt, künftige Zahlungen mit der besten Alternativanlage zu vergleichen (Opportunitätsprinzip). Der Kapitalisierungszins spiegelt die Rendite der Alternative samt Risikozuschlag wider; künftige Überschüsse werden damit auf den Bewertungsstichtag abgezinst. Laufzeit: bei Unternehmen meist unbegrenzt (ewige Rente: Wert = Überschuss / Zins), bei Praxen oder Projekten gegebenenfalls begrenzt. Höherer Zins oder kürzere Laufzeit führen zu niedrigerem Wert. Steuerlich: vereinfachtes Ertragswertverfahren mit Kapitalisierungsfaktor 13,75 (§ 203 BewG).","n":["§ 203 BewG"]}],"b":["Was bedeutet Bewertung?","Welche Bewertungsmethoden gibt es?","Welche Unternehmensbewertungsverfahren gibt es?","Welche Methoden der Unternehmensbewertung gibt es?"],"u":false,"w":7.45,"typ":"dauer"},{"i":"bwl-ertragswert-dcf","f":"BWL","t":"Ertragswert- und DCF-Verfahren, Zinseinfluss","n":2,"q":4,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":3,"Bayern-München":1},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Welche Parameter hat das Ertragswertverfahren und was ist das DCF-Verfahren?","a":"Ertragswert = Barwert der künftig an die Eigner ausschüttbaren Nettoerträge, abgezinst mit dem Kapitalisierungszins (Basiszins risikofreier Anlage + Risikozuschlag, gegebenenfalls Marktrisikoprämie x Betafaktor, abzüglich Wachstumsabschlag in der ewigen Rente). Parameter: Planerträge (Detailplanungs- und Fortführungsphase), Ausschüttungsannahme, typisierte Ertragsteuern, Zins. DCF: Abzinsung künftiger Free Cashflows; im Entity-Ansatz (WACC) Free Cashflows an alle Kapitalgeber, Ergebnis minus Marktwert des FK = Wert des EK; im Equity-Ansatz Cashflows an die Eigner mit EK-Kosten.","n":[]},{"f":"Mit welchem Zinssatz wird beim DCF-Verfahren abgezinst und wie wirken steigende Zinsen auf Bewertung und Bilanzierung eines Investments?","a":"WACC-Ansatz: gewogener Durchschnitt aus EK-Kosten (CAPM: risikoloser Zins + Beta x Marktrisikoprämie) und FK-Kosten nach Steuern, gewichtet mit Marktwerten. Steigende Zinsen erhöhen den Diskontierungssatz, Barwerte und Unternehmenswerte sinken; Kurse festverzinslicher Wertpapiere fallen. Bilanziell kann das zu außerplanmäßigen Abschreibungen bei Beteiligungen und Wertpapieren führen (§ 253 Abs. 3 und 4 HGB), zugleich sinken Pensions- und andere abgezinste Rückstellungen.","n":["§ 253 Abs. 3 HGB","§ 253 Abs. 4 HGB"]}],"b":["Was ist das Discounted-Cashflow-Verfahren?","Mit welchem Zinssatz wird beim DCF-Verfahren abgezinst?"],"u":false,"w":1.55},{"i":"bwl-substanz-liquidationswert","f":"BWL","t":"Substanzwert und Liquidationswert","n":1,"q":2,"k":{"Bayern-München":1},"kq":{"Bayern-München":2},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Was ist der Unterschied zwischen Substanzwert und Liquidationswert und was können Liquidationskosten sein?","a":"Substanzwert: Reproduktionswert, also Kosten für den Nachbau des Unternehmens bei Fortführung (Wiederbeschaffungswerte der Vermögensgegenstände abzüglich Schulden), ohne nicht bilanzierte immaterielle Werte meist nur Teilreproduktionswert. Liquidationswert: Veräußerungserlöse bei Zerschlagung abzüglich Schulden und Liquidationskosten; regelmäßig Wertuntergrenze. Liquidationskosten: Abfindungen und Sozialplan für Arbeitnehmer, Vorfälligkeitsentschädigungen, Vertragsstrafen, Abbruch- und Entsorgungskosten, Verwertungs- und Beraterkosten, Steuern auf aufgedeckte stille Reserven.","n":[]}],"b":["Was ist der Unterschied zwischen Substanzwert und Liquidationswert?"],"u":false,"w":0.85},{"i":"bwl-due-diligence","f":"BWL","t":"Due Diligence: Zweck und Bereiche","n":5,"q":6,"k":{"Hessen":1,"Baden-Württemberg":4},"kq":{"Hessen":1,"Baden-Württemberg":5},"y":{"2023":2,"2025":3},"c":[{"f":"Was ist eine Due Diligence, wozu dient sie und welche Bereiche gibt es?","a":"Sorgfältige Prüfung des Zielunternehmens vor dem Kauf, um Chancen und Risiken zu erkennen, den Kaufpreis zu fundieren, Garantien und Freistellungen im Kaufvertrag zu gestalten und Informationsasymmetrien abzubauen. Bereiche: Financial (Ertrags-, Vermögens-, Finanzlage, Qualität der Planung), Tax (steuerliche Risiken), Legal (Verträge, Haftung, Rechtsstreitigkeiten), Commercial (Markt, Wettbewerb), HR, IT, Environmental, Technical. Ablauf über Datenraum, Q&A, Bericht mit Red Flags.","n":[]},{"f":"Wie läuft eine Tax Due Diligence beim Kauf einer Steuerberaterpraxis ab?","a":"Prüfung der nicht festsetzungsverjährten Zeiträume: Steuererklärungen und Bescheide, Betriebsprüfungsergebnisse, Lohnsteuer und SV (Scheinselbständigkeit freier Mitarbeiter), Umsatzsteuer, verdeckte Gewinnausschüttungen bei einer GmbH. Bei Asset Deal Haftung des Erwerbers nach § 75 AO beachten. Praxisspezifisch: Honorarumsätze und Mandantenstruktur, Haftungsfälle und Berufshaftpflicht, Fristenkontrolle; Verschwiegenheit (§ 57 StBerG) bei Einsicht in Mandantendaten, Übergang der Mandantenakten nur mit Zustimmung der Mandanten.","n":["§ 75 AO","§ 57 StBerG"]},{"f":"Bei welchem großen Unternehmenskauf zeigte sich, dass eine bessere Legal Due Diligence nötig gewesen wäre?","a":"Häufig genanntes Beispiel: der Erwerb von Monsanto durch Bayer (2018). Danach folgten zahlreiche Klagen in den USA wegen des glyphosathaltigen Unkrautvernichters, die zu Milliardenbelastungen durch Vergleiche und Rückstellungen führten. Lehre: Prozess- und Produkthaftungsrisiken müssen in der Legal DD bewertet und vertraglich (Garantien, Freistellungen, Kaufpreisanpassung) abgesichert werden.","n":[],"xu":true}],"b":["Welche Bereiche der Due Diligence gibt es? Erläutern Sie diese.","Was ist eine Due Diligence, wozu dient sie und welche Arten gibt es?","Was ist eine Due Diligence, welche Formen gibt es und wie läuft eine Tax DD beim Kauf einer StB-Praxis?","Due Diligence: Arten, Auftraggeber, Ablauf"],"u":false,"w":3.65},{"i":"bwl-unternehmenskauf","f":"BWL","t":"Ablauf eines Unternehmenskaufs und Zielrechtsform","n":3,"q":4,"k":{"Baden-Württemberg":3},"kq":{"Baden-Württemberg":4},"y":{"2023":1,"2025":2},"c":[{"f":"Fall: Ein Mandant will das Unternehmen eines Bekannten kaufen. Wie gehen Sie vor?","a":"Vorbereitung: Ziele, Finanzierung, Rechtsform des Erwerbs. Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) und Letter of Intent (Eckpunkte, Exklusivität, Verschwiegenheit, regelmäßig unverbindlich). Analyse früherer Jahresabschlüsse und Due Diligence (Financial, Tax, Legal unter anderem). Unternehmensbewertung und Kaufpreisverhandlung. Kaufvertrag (Asset oder Share Deal, Garantien, Kaufpreismechanismus, Wettbewerbsverbot), Signing und Closing, Integration. Auch unter Bekannten: Fremdvergleich und vollständige Dokumentation.","n":[]},{"f":"Würden Sie als Käufer eher eine GmbH oder eine GmbH & Co. KG erwerben? Begründen Sie.","a":"Steuerlich ist für den Käufer meist die GmbH & Co. KG günstiger: Der Erwerb eines Mitunternehmeranteils gilt als anteiliger Erwerb der Wirtschaftsgüter, der Mehrpreis wird in einer Ergänzungsbilanz aktiviert und abgeschrieben (Step-up, Firmenwert über 15 Jahre), Finanzierungszinsen sind Sonderbetriebsausgaben. Beim GmbH-Anteil sind die Anschaffungskosten nicht abschreibbar, Verlustvorträge können nach § 8c KStG untergehen. Verkäufersicht: GmbH-Anteil Teileinkünfteverfahren beziehungsweise § 8b KStG, KG-Anteil § 16 EStG gegebenenfalls mit §§ 16 Abs. 4, 34 EStG. GewSt-Verlustvorträge der KG gehen beim Gesellschafterwechsel anteilig unter (§ 10a GewStG).","n":["§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG","§ 8c KStG","§ 16 EStG","§ 10a GewStG"]}],"b":["Wie läuft ein Unternehmenskauf ab?","Fall: Mandant plant Unternehmenskauf von einem Bekannten: wie gehen wir vor?","Ablauf eines Unternehmenskaufs: Absichtserklärung, Due Diligence, Bewertung"],"u":false,"w":2.25},{"i":"bwl-asset-share-deal","f":"BWL","t":"Asset Deal und Share Deal","n":4,"q":6,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Berlin":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Bayern-Nürnberg":3,"Berlin":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2024":2,"2025":2},"c":[{"f":"Was unterscheidet Asset Deal und Share Deal?","a":"Asset Deal: Erwerb einzelner Wirtschaftsgüter und Schulden im Wege der Einzelrechtsnachfolge (Bestimmtheitsgrundsatz, Zustimmung der Vertragspartner, Betriebsübergang nach § 613a BGB). Share Deal: Erwerb der Anteile, Rechtsträger bleibt unverändert, alle Verträge und Risiken gehen mittelbar mit. Steuerlich Käufer: Asset Deal mit Step-up und abschreibbaren AK, Share Deal bei KapG ohne AfA auf Anteile; Verkäufer: Share Deal günstiger (§ 8b KStG beziehungsweise Teileinkünfteverfahren). Grunderwerbsteuer beim Share Deal nur, wenn bei einer grundbesitzenden Gesellschaft mindestens 90 % der Anteile übergehen oder sich vereinigen (§ 1 Abs. 2a, 2b, 3, 3a GrEStG); seit 3.7.2026 knüpft die Steuer beim Anteilskauf vorrangig an das Verpflichtungsgeschäft an (§ 1 Abs. 3b GrEStG), und die grundbesitzende Gesellschaft schuldet sie neben den Beteiligten (§ 13 Nr. 5 GrEStG).","n":["§ 613a BGB","§ 8b KStG","§ 3 Nr. 40 EStG","§ 1 Abs. 3 GrEStG"]},{"f":"Welche steuerlichen Konsequenzen hat ein Asset Deal für den Erwerber?","a":"Anschaffungskosten der einzelnen Wirtschaftsgüter, Aufteilung des Kaufpreises nach dem Verhältnis der Teilwerte beziehungsweise gemeinen Werte; nicht zuordenbarer Mehrpreis ist Geschäfts- oder Firmenwert, steuerlich über 15 Jahre abzuschreiben. Umsatzsteuer: Geschäftsveräußerung im Ganzen ist nicht steuerbar (§ 1 Abs. 1a UStG). Grunderwerbsteuer auf Grundstücke. Haftung des Erwerbers für Betriebssteuern nach § 75 AO. Verlustvorträge gehen nicht über.","n":["§ 7 Abs. 1 Satz 3 EStG","§ 1 Abs. 1a UStG","§ 75 AO"]},{"f":"Wie wird ein Mehrpreis auf die einzelnen Wirtschaftsgüter verteilt und wie ermitteln Sie den Wert einer gebrauchten Maschine?","a":"Stufentheorie: Zunächst Aufstockung der bilanzierten Wirtschaftsgüter bis zu ihren Teilwerten beziehungsweise gemeinen Werten, dann Aktivierung bisher nicht bilanzierter immaterieller Wirtschaftsgüter, ein verbleibender Rest ist Geschäftswert. Wert einer Maschine: Marktpreise vergleichbarer gebrauchter Maschinen, Wiederbeschaffungskosten abzüglich technischer und wirtschaftlicher Wertminderung, im Zweifel Sachverständigengutachten.","n":[]}],"b":["Was unterscheidet Asset Deal und Share Deal?","Erläutern Sie die Unterschiede zwischen Asset Deal und Share Deal.","Asset Deal und Share Deal: Vor- und Nachteile","Kauf einer GmbH: Asset oder Share Deal"],"u":false,"w":3.1},{"i":"bwl-businessplan-finanzplanung","f":"BWL","t":"Businessplan, Bankgespräch und Finanzplanung","n":5,"q":6,"k":{"Baden-Württemberg":5},"kq":{"Baden-Württemberg":6},"y":{"2024":1,"2025":4},"c":[{"f":"Was ist ein Businessplan, wie ist er aufgebaut und was will die Bank sehen?","a":"Schriftliches Konzept eines Vorhabens zur eigenen Planung und zur Überzeugung von Kapitalgebern. Aufbau: Executive Summary, Geschäftsidee und Produkt, Markt- und Wettbewerbsanalyse, Marketing und Vertrieb, Management und Organisation, Chancen und Risiken (SWOT), Finanzteil (Investitions-, Finanzierungs-, Rentabilitäts- und Liquiditätsplan, Planbilanz). Die Bank prüft zusätzlich Jahresabschlüsse beziehungsweise BWA, Vermögensaufstellung, Sicherheiten und die Kapitaldienstfähigkeit; ab 750.000 € Kreditvolumen Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 18 KWG.","n":["§ 18 KWG"]},{"f":"Was ist Finanzplanung und welche Arten gibt es?","a":"Systematische Vorausschau der Zahlungsströme zur Sicherung des finanziellen Gleichgewichts (jederzeitige Zahlungsfähigkeit bei angemessener Rentabilität). Nach Inhalt: Erfolgsplanung (Plan-GuV), Liquiditätsplanung (Einzahlungen und Auszahlungen), Vermögens- beziehungsweise Bilanzplanung, Investitions- und Kapitalbedarfsplanung. Nach Fristigkeit: kurzfristig (Tage bis 1 Jahr, rollierend), mittelfristig, langfristig (strategisch).","n":[]}],"b":["Was ist ein Businessplan?","Was ist Finanzplanung und welche Arten gibt es?","Was enthält ein Businessplan, wie ist er aufgebaut und welche Analysen gehören hinein?","Existenzgründung ohne Bankdarlehen: Finanzierungsquellen"],"u":false,"w":4.1},{"i":"bwl-fuehrungsstile","f":"BWL","t":"Führungsstile","n":1,"q":2,"k":{"Niedersachsen":1},"kq":{"Niedersachsen":2},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Ein Mandant beteiligt seine Mitarbeiter an Entscheidungen. Welcher Führungsstil liegt vor und welche Alternativen gibt es, wenn ein neuer Manager damit keinen Erfolg hat?","a":"Beteiligung an Entscheidungen kennzeichnet den kooperativen (beziehungsweise demokratischen) Führungsstil. Weitere Stile auf dem Kontinuum: autoritär, patriarchalisch (wohlwollend autoritär), beratend, kooperativ, demokratisch, Laissez-faire. Welcher Stil passt, hängt von Situation, Reifegrad und Motivation der Mitarbeiter sowie Aufgabe ab (situative Führung). Bei Erfolglosigkeit: stärker anweisende Führung (zum Beispiel patriarchalisch), klare Ziele, Schulung oder Coaching der Führungskraft.","n":[]}],"b":["Der neue Brand Manager hat keinen Erfolg: welche Abhilfe gibt es?"],"u":false,"w":0.55},{"i":"bwl-markenrecht-logo","f":"BWL","t":"Markenkollision beim Logo","n":1,"q":1,"k":{"Niedersachsen":1},"kq":{"Niedersachsen":1},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Fall: Ein Mandant nutzt ein Hirschkopf-Logo, das einer bekannten Spirituosenmarke ähnelt. Welche Risiken bestehen und was kann er tun, wenn er das Logo behalten will?","a":"Risiko: Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche des Inhabers der älteren Marke bei Verwechslungsgefahr beziehungsweise Ausnutzung einer bekannten Marke (§ 14 MarkenG); Priorität entscheidet. Optionen: Markenrecherche und Prüfung von Branchen- und Warenähnlichkeit, Abgrenzungs- beziehungsweise Koexistenzvereinbarung, Lizenz, Abwandlung des Logos, Nutzung nur für nicht ähnliche Waren, Etablierung einer neuen Marke für neue Produkte. Wirtschaftlich: Kosten eines Rebrandings gegen Prozessrisiko abwägen.","n":["§ 14 MarkenG"]}],"b":["Wer verwendet ebenfalls ein Hirschkopf-Logo und was kann der Mandant tun, wenn er sein Logo nicht aufgeben will?"],"u":false,"w":0.55},{"i":"bwl-standortwahl","f":"BWL","t":"Standortwahl","n":1,"q":1,"k":{"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Welche Faktoren spielen bei der Standortwahl eine Rolle?","a":"Harte Faktoren: Absatzmarkt und Kundennähe, Verfügbarkeit und Kosten von Arbeitskräften, Grundstücks- und Mietkosten, Verkehrsinfrastruktur und Logistik, Energie, Nähe zu Lieferanten, Steuern und Abgaben (insbesondere Gewerbesteuer-Hebesatz, mindestens 200 %, ab dem Erhebungszeitraum 2027 mindestens 280 %), Fördermittel, Genehmigungslage. Weiche Faktoren: Image, Lebensqualität, Bildungseinrichtungen, Verwaltung, Wirtschaftsklima. Bewertung zum Beispiel per Nutzwertanalyse.","n":["§ 16 Abs. 4 GewStG"]}],"b":["Welche Faktoren spielen bei der Standortwahl eine Rolle?"],"u":false,"w":0.55},{"i":"bwl-finanzwirtschaftliche-ziele","f":"BWL","t":"Finanzwirtschaftliche Ziele","n":1,"q":1,"k":{"Niedersachsen":1},"kq":{"Niedersachsen":1},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Was sind die obersten finanzwirtschaftlichen Ziele und wie stehen sie zueinander?","a":"Liquidität (jederzeitige Zahlungsfähigkeit, existenznotwendig), Rentabilität (angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals), Sicherheit (Risikobegrenzung) und Unabhängigkeit (Entscheidungsfreiheit gegenüber Kapitalgebern). Zielkonflikte: hohe Liquidität mindert Rentabilität, höhere Rendite bedeutet meist höheres Risiko, Fremdfinanzierung steigert über den Leverage-Effekt die Rendite, mindert aber Sicherheit und Unabhängigkeit.","n":[]}],"b":["Was sind die obersten finanzwirtschaftlichen Ziele?"],"u":false,"w":0.7},{"i":"bwl-kreditsicherheiten","f":"BWL","t":"Kreditsicherheiten","n":2,"q":2,"k":{"Niedersachsen":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Niedersachsen":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Was sind Kreditsicherheiten und wie lassen sie sich einteilen?","a":"Personalsicherheiten (Haftung einer weiteren Person): Bürgschaft (§ 765 BGB, akzessorisch), Garantie (abstrakt), Schuldbeitritt, Patronatserklärung. Realsicherheiten (Haftung bestimmter Vermögenswerte): an beweglichen Sachen und Rechten Pfandrecht (§ 1204 BGB, akzessorisch), Sicherungsübereignung und Sicherungsabtretung (Zession, abstrakt), Eigentumsvorbehalt (§ 449 BGB); an Grundstücken Hypothek (akzessorisch, § 1113 BGB) und Grundschuld (abstrakt, § 1191 BGB, in der Praxis Regelfall). Akzessorisch heißt: Bestand hängt von der gesicherten Forderung ab.","n":["§ 765 BGB","§ 1204 BGB","§ 449 BGB","§ 1113 BGB","§ 1191 BGB"]}],"b":["Was sind Kreditsicherheiten und wie lassen sie sich einteilen (mit Beispielen)?","Kreditsicherheiten und deren Ausweis im Jahresabschluss"],"u":false,"w":1.55},{"i":"bwl-aktienrueckkauf","f":"BWL","t":"Aktienrückkauf und seine Risiken","n":1,"q":1,"k":{"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Für welche Unternehmen kann ein Aktienrückkauf in der aktuellen wirtschaftlichen Lage riskant sein?","a":"Ein Rückkauf mindert Liquidität und Eigenkapital (eigene Anteile offen vom gezeichneten Kapital abzusetzen, § 272 Abs. 1a HGB) und erhöht damit den Verschuldungsgrad. Riskant für Unternehmen mit hoher Verschuldung, schwachem oder volatilem Cashflow, hohem Investitions- beziehungsweise Transformationsbedarf, zyklischem Geschäft oder Belastungen durch Zinsen, Zölle und Konjunkturschwäche. Rechtlich: Ermächtigung der Hauptversammlung, grundsätzlich bis 10 % des Grundkapitals (§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG).","n":["§ 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG","§ 272 Abs. 1a HGB"]}],"b":["Für welche Unternehmen könnte ein Aktienrückkauf in der aktuellen wirtschaftlichen Lage riskant sein?"],"u":false,"w":0.85},{"i":"bwl-immobilienfonds","f":"BWL","t":"Geschlossene und offene Immobilienfonds","n":1,"q":1,"k":{"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Was ist ein geschlossener Immobilienfonds, wie unterscheidet er sich vom offenen und welche Rechtsform eignet sich?","a":"Geschlossener Fonds: festes Investitionsvolumen und Objekt, Platzierung bis zur Vollzeichnung, danach keine Rücknahme der Anteile, feste Laufzeit, geringe Fungibilität; regelmäßig als GmbH & Co. KG (geschlossene Investment-KG nach KAGB): Haftungsbeschränkung der Kommanditisten, steuerliche Transparenz (bei vermögensverwaltender KG Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beim Anleger; Verlustverrechnungsgrenzen nach § 15b EStG beachten). Offener Fonds: Sondervermögen, laufende Ausgabe und Rücknahme von Anteilen (mit Mindesthalte- und Kündigungsfristen), breit gestreut; Besteuerung nach InvStG mit Teilfreistellung für Immobilienfonds.","n":["§ 15b EStG","§ 20 InvStG"]}],"b":["Was ist ein geschlossener Immobilienfonds, wie unterscheidet er sich vom offenen und welche Rechtsform eignet sich?"],"u":false,"w":0.85},{"i":"bwl-heizungstausch-anreize","f":"BWL","t":"Entlastung und Anreize beim Heizungstausch","n":1,"q":1,"k":{"Hessen":1},"kq":{"Hessen":1},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Wie können Unternehmen bei den Kosten des Umstiegs von Gas- und Ölheizungen entlastet beziehungsweise dazu angereizt werden?","a":"Förderung: Zuschüsse und zinsgünstige Kredite der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BAFA, KfW). Steuerlich für Unternehmen: Eine Heizungsanlage ist regelmäßig unselbständiger Gebäudebestandteil, keine Betriebsvorrichtung. Der Austausch einer vorhandenen Heizung ist daher in der Regel sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand; bei Neubau oder deutlicher Standardhebung entstehen Herstellungskosten des Gebäudes mit Gebäude-AfA. Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG sowie die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG gelten nur für bewegliche Wirtschaftsgüter und greifen für die Gebäudeheizung daher regelmäßig nicht. Für selbstgenutztes Wohneigentum: Steuerermäßigung nach § 35c EStG (20 % verteilt auf drei Jahre, max. 40.000 € je Objekt, nicht neben öffentlicher Förderung). Lenkung über den CO2-Preis. Stand 2026: Das Gebäudeenergiegesetz ist durch das Gebäudemodernisierungsgesetz abgelöst worden, das Bundestag und Bundesrat am 10.7.2026 beschlossen haben; die Pflicht, neue Heizungen zu 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist mit dem Inkrafttreten Ende Juli 2026 entfallen. Für die Heizungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude gelten seit 21.7.2026 geänderte Konditionen.","n":["R 21.1 EStR","§ 7 Abs. 4 EStG","§ 7g EStG","§ 35c EStG"]}],"b":["Wie können Unternehmen bei den Kosten eines geplanten Verbots von Gas- und Ölheizungen entlastet beziehungsweise Anreize gesetzt werden?"],"u":false,"w":0.55},{"i":"vwl-magisches-viereck","f":"VWL","t":"Magisches Viereck (§ 1 StabG): Ziele und Messung","n":14,"q":16,"k":{"Baden-Württemberg":8,"Hamburg":2,"Hessen":1,"Niedersachsen":2,"Düsseldorf":1},"kq":{"Baden-Württemberg":10,"Hamburg":2,"Hessen":1,"Niedersachsen":2,"Düsseldorf":1},"y":{"2022":1,"2023":4,"2024":4,"2025":5},"c":[{"f":"Was ist das magische Viereck, wo ist es geregelt und warum heißt es magisch?","a":"Vier gesamtwirtschaftliche Ziele, die Bund und Länder bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen beachten sollen (§ 1 StabG von 1967): Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht, stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum, jeweils im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung. Magisch, weil nicht alle Ziele gleichzeitig voll erreichbar sind: Zielkonflikte, zum Beispiel Preisstabilität und Beschäftigung (Phillips-Kurve) oder Wachstum und außenwirtschaftliches Gleichgewicht.","n":["§ 1 StabG"]},{"f":"Wie misst man die Ziele des magischen Vierecks und welche Richtwerte gelten?","a":"Preisniveaustabilität: Inflationsrate laut Verbraucherpreisindex beziehungsweise HVPI, Ziel der EZB 2 % mittelfristig. Hoher Beschäftigungsstand: Arbeitslosenquote, als Vollbeschäftigung gelten traditionell niedrige Quoten von etwa 2 bis 4 %. Wachstum: Veränderung des realen BIP, angemessen etwa 2 bis 3 % (Richtwerte sind Konventionen, nicht gesetzlich festgelegt). Außenwirtschaftliches Gleichgewicht: Leistungsbilanz- beziehungsweise Außenbeitragssaldo nahe null.","n":[]},{"f":"Was bedeutet außenwirtschaftliches Gleichgewicht und wie sieht es in Deutschland aus?","a":"Ausgeglichene Wirtschaftsbeziehungen mit dem Ausland, gemessen an der Leistungsbilanz beziehungsweise dem Außenbeitrag (Exporte minus Importe von Waren und Dienstleistungen). Deutschland erzielt seit vielen Jahren deutliche Export- beziehungsweise Leistungsbilanzüberschüsse, also ein Ungleichgewicht; die EU-Kommission beobachtet das im Verfahren bei makroökonomischen Ungleichgewichten. Folgen: Abhängigkeit von Auslandsnachfrage, Anfälligkeit für Handelskonflikte und Zölle. 2025: Exportüberschuss im Warenhandel 200,5 Milliarden Euro (2024: 242,9 Milliarden Euro), Leistungsbilanzüberschuss nach vorläufigen Angaben der Bundesbank rund 197 Milliarden Euro (2024: rund 252 Milliarden Euro).","n":[]},{"f":"Wie wird das magische Viereck zum Sechseck erweitert und welches Ziel ist derzeit nicht erreicht?","a":"Erweiterung um gerechte Einkommens- und Vermögensverteilung sowie Schutz der natürlichen Umwelt (Nachhaltigkeit); teils werden auch geordnete öffentliche Haushalte genannt. Welches Ziel verfehlt wird, hängt vom Zeitpunkt ab: 2022/2023 vor allem Preisniveaustabilität (hohe Inflation), danach stetiges Wachstum (reales BIP 2023 minus 0,9 %, 2024 minus 0,5 %, 2025 plus 0,2 %), dauerhaft das außenwirtschaftliche Gleichgewicht (Exportüberschuss 2025 rund 200 Milliarden Euro). 2025 lag die Inflationsrate bei 2,2 %, 2026 ist sie wegen gestiegener Energiepreise wieder deutlich über 2 % gestiegen (Oktober 2026 nach vorläufigen Angaben 2,8 %). Die Arbeitslosenquote nach der Definition der Bundesagentur für Arbeit betrug 2025 im Jahresdurchschnitt 6,3 %.","n":[]}],"b":["Was ist das magische Viereck?","Was ist das magische Viereck?","Was ist außenwirtschaftliches Gleichgewicht?","Wie misst man die Ziele des magischen Vierecks?"],"u":false,"w":9.7,"typ":"dauer"},{"i":"vwl-konjunkturphasen","f":"VWL","t":"Konjunkturzyklus und Konjunkturphasen","n":11,"q":12,"k":{"Baden-Württemberg":7,"Niedersachsen":1,"Hessen":2,"Düsseldorf":1},"kq":{"Baden-Württemberg":8,"Niedersachsen":1,"Hessen":2,"Düsseldorf":1},"y":{"2022":1,"2023":1,"2024":3,"2025":6},"c":[{"f":"Was ist ein Konjunkturzyklus? Nennen und beschreiben Sie die Phasen.","a":"Wiederkehrende Schwankungen der wirtschaftlichen Aktivität (Auslastung des Produktionspotenzials) um den langfristigen Wachstumstrend. Aufschwung (Expansion): steigende Nachfrage, Produktion, Investitionen, sinkende Arbeitslosigkeit. Boom (Hochkonjunktur): Kapazitätsgrenze, steigende Preise, Löhne und Zinsen. Abschwung (Rezession): sinkende Nachfrage und Investitionen, steigende Arbeitslosigkeit. Tiefphase (Depression): niedrige Auslastung, hohe Arbeitslosigkeit, niedrige Zinsen und Preise.","n":[]},{"f":"Woran erkennt man die Konjunkturphase und wann spricht man von einer Rezession?","a":"Anhand von Indikatoren: Frühindikatoren (zum Beispiel ifo-Geschäftsklima, ZEW-Konjunkturerwartungen, Auftragseingänge, Einkaufsmanagerindizes), Präsenzindikatoren (reales BIP, Industrieproduktion, Kapazitätsauslastung) und Spätindikatoren (Arbeitslosenquote, Löhne, Preise). Technische Rezession: reales BIP sinkt in zwei aufeinanderfolgenden Quartalen gegenüber dem Vorquartal. 2023 und 2024 sank das reale BIP im Jahresvergleich (minus 0,9 % und minus 0,5 %), 2025 stieg es um 0,2 %. Im dritten Quartal 2026 wuchs es gegenüber dem Vorquartal um 0,2 %, nachdem es schon im ersten Halbjahr 2026 gestiegen war; eine technische Rezession liegt damit nicht vor.","n":[]}],"b":["Nennen Sie die vier Konjunkturphasen.","Nennen und beschreiben Sie die Konjunkturphasen.","Welche Konjunkturphasen gibt es? Nennen und beschreiben.","Was ist der Konjunkturzyklus? Definition und Erläuterung."],"u":false,"w":8.2,"typ":"dauer"},{"i":"vwl-konjunkturindikatoren","f":"VWL","t":"Früh-, Präsenz- und Spätindikatoren","n":1,"q":2,"k":{"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":2},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Was sind Frühindikatoren und können sie auch Spätindikatoren sein?","a":"Frühindikatoren laufen der Konjunktur voraus: Geschäftsklima- und Erwartungsindizes, Auftragseingänge, Baugenehmigungen, Einkaufsmanagerindizes, Aktienkurse; Erzeugerpreise laufen den Verbraucherpreisen voraus und gelten insoweit als Frühindikator für die Inflation. Die Einordnung hängt von der Bezugsgröße ab: Preise und Verbraucherpreisindex sind bezogen auf die Produktion eher Spätindikatoren, bezogen auf die Inflation ist der Erzeugerpreisindex ein Frühindikator. Zudem kann sich der Vorlauf eines Indikators über die Zeit ändern oder er kann Fehlsignale liefern.","n":[]}],"b":["Was sind Frühindikatoren?"],"u":false,"w":0.7},{"i":"vwl-inflation","f":"VWL","t":"Inflation: Begriff, Ursachen und Wirkungen","n":10,"q":12,"k":{"Hamburg":1,"Berlin":1,"Baden-Württemberg":4,"Rheinland-Pfalz":2,"Bayern-Nürnberg":2},"kq":{"Hamburg":1,"Berlin":1,"Rheinland-Pfalz":3,"Bayern-Nürnberg":2,"Baden-Württemberg":5},"y":{"2023":2,"2024":4,"2025":4},"c":[{"f":"Was ist Inflation, welche Ursachen hat sie und was waren Gründe für den Preisanstieg ab 2021/2022?","a":"Inflation ist ein anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus, also ein Kaufkraftverlust des Geldes. Ursachen: nachfrageinduziert (Nachfrage übersteigt Angebot), angebots- beziehungsweise kosteninduziert (Energie-, Rohstoff-, Lohn-, Importpreise), monetär (Geldmenge wächst stärker als Produktion), Erwartungen. Gründe 2021 bis 2023: Lieferkettenprobleme nach Corona, Nachholeffekte, Energiepreisschock durch den Ukraine-Krieg, Nahrungsmittelpreise, zuvor sehr expansive Geldpolitik.","n":[]},{"f":"Was sind Kosteninflation und Lohn-Preis-Spirale?","a":"Kosteninflation: Gestiegene Produktionskosten (zum Beispiel Energie in der Energiekrise) werden über höhere Preise weitergegeben. Lohn-Preis-Spirale: Beschäftigte fordern zum Ausgleich der Inflation höhere Löhne, Unternehmen geben die Lohnkosten wieder über Preise weiter, was erneut Lohnforderungen auslöst; Gefahr sich verfestigender Inflationserwartungen. Gegenmittel: glaubwürdige Geldpolitik, Einmalzahlungen statt dauerhafter Lohnsteigerungen (zum Beispiel Inflationsausgleichsprämie).","n":[]},{"f":"Wie wirken Inflation und Deflation auf Haushalte, Unternehmen und Staat, und wer profitiert von Inflation?","a":"Inflation: Gewinner sind Schuldner (reale Entwertung der Schulden), Sachwertbesitzer (Immobilien), der Staat (Schuldenentwertung, kalte Progression); Verlierer sind Sparer, Gläubiger, Bezieher fester Einkommen. Unternehmen: Kostendruck, Planungsunsicherheit, je nach Preissetzungsmacht. Deflation: Konsum wird aufgeschoben, reale Schuldenlast steigt, Investitionen und Beschäftigung sinken, Gefahr einer Abwärtsspirale; Geldpolitik stößt an die Zinsuntergrenze.","n":[]},{"f":"Warum strebt die EZB eine Inflation von 2 % und nicht von 0 % an?","a":"Sicherheitsabstand zur Deflation, Messfehler (Qualitätsverbesserungen werden im Preisindex nicht voll erfasst, gemessene Inflation überzeichnet), geldpolitischer Spielraum (höhere Nominalzinsen erlauben Zinssenkungen in Krisen), Erleichterung realer Lohn- und Preisanpassungen bei nominaler Lohnstarrheit, Ausgleich unterschiedlicher Inflationsraten im Euroraum. Seit der Strategieüberprüfung 2021 gilt ein symmetrisches Ziel von 2 % auf mittlere Sicht.","n":[]}],"b":["Wer profitiert von Inflation?","Warum sind die Preise gestiegen?","Was ist Inflation und welche Ursachen hat sie?","Was ist Inflation und was sind die Gründe dafür?"],"u":false,"w":7.3,"typ":"dauer"},{"i":"vwl-inflationsmessung","f":"VWL","t":"Inflationsmessung: VPI, Warenkorb, Kerninflation","n":3,"q":6,"k":{"Hessen":2,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Hessen":5,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":2,"2024":1},"c":[{"f":"Wie wird Inflation gemessen und was ist der Warenkorb?","a":"Das Statistische Bundesamt ermittelt monatlich den Verbraucherpreisindex (VPI) als Preisveränderung eines repräsentativen Warenkorbs (rund 650 Güterarten) gegenüber dem Vorjahresmonat; für den Euroraum und die EZB maßgeblich ist der harmonisierte VPI (HVPI). Das Wägungsschema beruht auf Verbrauchsausgaben der Haushalte und wird regelmäßig, etwa alle fünf Jahre, mit neuem Basisjahr überarbeitet. Neu aufgenommen werden typischerweise neue Produkte und Dienstleistungen (zum Beispiel digitale Dienste), veraltete fallen heraus. 2025 betrug die Inflationsrate im Jahresdurchschnitt 2,2 %, die Kerninflation ohne Nahrungsmittel und Energie 2,8 %. Im Oktober 2026 lag die Inflationsrate nach vorläufigen Angaben bei 2,8 %, getrieben von Energiepreisen, die um 12,2 % über dem Vorjahresmonat lagen.","n":[]},{"f":"Was ist Kerninflation und was bedeutet Preisniveaustabilität?","a":"Kerninflation: Teuerung ohne die stark schwankenden Komponenten Energie und (unverarbeitete) Nahrungsmittel; zeigt den zugrunde liegenden Preistrend und die Verfestigung der Inflation. Preisniveaustabilität: nach EZB-Definition HVPI-Anstieg von 2 % auf mittlere Sicht (symmetrisch, Abweichungen nach oben und unten gleich unerwünscht).","n":[]}],"b":["Was bedeutet Preisniveaustabilität?","Was ist Inflation und wie wird sie gemessen?","Grafik: Was ist der Verbraucherpreisindex, was ist Kerninflation, was ist Inflation und wodurch ist sie entstanden?"],"u":false,"w":1.8},{"i":"vwl-ezb-geldpolitik","f":"VWL","t":"EZB: Leitzinsen, Instrumente und Transmission","n":14,"q":15,"k":{"Hessen":4,"Niedersachsen":1,"Baden-Württemberg":8,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Hessen":5,"Niedersachsen":1,"Baden-Württemberg":8,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2023":4,"2024":1,"2025":9},"c":[{"f":"Was macht die EZB gegen Inflation und wie wirkt eine Leitzinserhöhung?","a":"Die EZB mit Sitz in Frankfurt am Main hat vorrangig das Ziel der Preisstabilität (Art. 127 AEUV). Leitzinserhöhung: Refinanzierung der Banken wird teurer, Kredit- und Marktzinsen steigen, Sparen wird attraktiver, Konsum und Investitionen sinken, die Nachfrage und damit der Preisauftrieb lassen nach; zudem Aufwertung des Euro, was Importe verbilligt. Nebenwirkungen: schwächeres Wachstum, Druck auf Immobilienmarkt und hoch verschuldete Staaten. Zinssenkungen wirken umgekehrt.","n":["Art. 127 AEUV"]},{"f":"Welche Leitzinsen gibt es und wie nehmen Banken Geld bei der EZB auf? Was ist die Einlagefazilität?","a":"Drei Leitzinsen: Hauptrefinanzierungssatz (Offenmarktgeschäfte, Kredit gegen Sicherheiten, wöchentlich), Spitzenrefinanzierungsfazilität (Übernachtkredit, Obergrenze), Einlagefazilität (Verzinsung von Übernachteinlagen der Banken, Untergrenze). Banken refinanzieren sich über Offenmarktgeschäfte (Haupt- und längerfristige Refinanzierungsgeschäfte) gegen notenbankfähige Sicherheiten. Wegen der hohen Überschussliquidität ist der Einlagesatz derzeit der faktisch maßgebliche Steuerungszins. Stand Oktober 2026: Nach Erhöhungen um jeweils 0,25 Prozentpunkte im Juni und im September 2026 betragen seit 16.9.2026 der Einlagesatz 2,50 %, der Hauptrefinanzierungssatz 2,65 % und der Spitzenrefinanzierungssatz 2,90 %; am 29.10.2026 hat die EZB die Sätze unverändert gelassen.","n":[]},{"f":"Wie kann die Geldmenge erhöht werden und wie wirken EZB und Geschäftsbanken dabei zusammen?","a":"EZB: Leitzinssenkung, großzügigere Refinanzierungsgeschäfte, Senkung des Mindestreservesatzes, Ankauf von Wertpapieren (Anleihekaufprogramme, Quantitative Easing). Geschäftsbanken schöpfen Giralgeld durch Kreditvergabe; begrenzt durch Mindestreserve, Eigenkapitalvorschriften und Kreditnachfrage. Eine starke Zunahme der Aktiva des Eurosystems (Wertpapierbestände, Refinanzierungskredite) zeigt eine expansive Geldpolitik; der Abbau seit 2022 (Quantitative Tightening) wirkt restriktiv.","n":[]},{"f":"Wie hängen Hauptrefinanzierungszins und Inflationsentwicklung zusammen?","a":"Die EZB reagiert mit Zeitverzug auf die Inflation: Bei hoher Inflation (2022/2023) Zinserhöhungen bis zum Abklingen, bei Annäherung an 2 % Zinssenkungen (ab 2024). Der Realzins (Nominalzins minus Inflation) entscheidet über die restriktive oder expansive Wirkung. In Grafiken laufen Zinskurve und Inflationskurve daher typischerweise zeitversetzt. 2026 stieg die Inflation wegen höherer Energiepreise infolge des Kriegs im Nahen Osten wieder an (Euroraum August 2026: 3,3 %); die EZB erhöhte die Leitzinsen deshalb im Juni und im September 2026 um jeweils 0,25 Prozentpunkte, der Einlagesatz beträgt seit 16.9.2026 2,50 %.","n":[]}],"b":["Was bewirkt die Leitzinserhöhung?","Grafik: Was ist die Einlagefazilität der EZB?","Was tut die EZB und was hat sich dort kürzlich getan?","Warum ist die EZB in aller Munde und was macht sie gegen Inflation?"],"u":false,"w":10.55,"typ":"dauer"},{"i":"vwl-fed-us-zinsen","f":"VWL","t":"US-Notenbank (Fed) im Vergleich zur EZB","n":1,"q":3,"k":{"Südbaden":1},"kq":{"Südbaden":3},"y":{"2026":1},"c":[{"f":"Wie unterscheidet sich die Zinspolitik von EZB und Fed, und welchen Einfluss hat die US-Regierung auf die US-Zinsen?","a":"EZB: vorrangiges Ziel Preisstabilität, nachrangig Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik in der EU. Fed: duales Mandat aus maximaler Beschäftigung und Preisstabilität (zusätzlich moderate langfristige Zinsen), Steuerung über die Zielspanne der Federal Funds Rate. Beide sind formal unabhängig. Die US-Regierung wirkt mittelbar: Der Präsident ernennt mit Zustimmung des Senats Mitglieder und Vorsitz des Board of Governors und kann öffentlich Druck ausüben; die Fiskalpolitik beeinflusst Inflation und Kapitalmarktzinsen. Seit Mai 2026 ist Kevin Warsh als Nachfolger von Jerome Powell Vorsitzender der Fed; Präsident Trump hatte ihn im Januar 2026 nominiert. Die Debatte um den politischen Einfluss auf die Fed hält an.","n":[]},{"f":"Welche Auswirkungen haben fallende Zinsen in den USA auf deutsche Unternehmen?","a":"Zinsdifferenz zugunsten des Euro, Dollar tendiert zur Abwertung: Exporte in die USA werden in Dollar teurer (Wettbewerbsnachteil, Umsatzeinbußen bei Umrechnung), Importe und in Dollar fakturierte Rohstoffe werden billiger. Dollarfinanzierung wird günstiger, Kapitalströme können in den Euroraum fließen. Zugleich stützen niedrigere Zinsen die US-Konjunktur und damit die Nachfrage nach deutschen Produkten. Die EZB gerät unter Druck, nachzuziehen.","n":[]}],"b":["Welche Ziele verfolgt der voraussichtliche neue FED-Chef?"],"u":true,"w":1},{"i":"vwl-geld","f":"VWL","t":"Geld: Funktionen, Wert und gesetzliches Zahlungsmittel","n":4,"q":6,"k":{"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Düsseldorf":3,"Bayern-Nürnberg":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2022":1,"2025":3},"c":[{"f":"Was ist Geld und welche Funktionen hat es?","a":"Geld ist ein allgemein akzeptiertes Tausch- und Zahlungsmittel. Funktionen: Tausch- beziehungsweise Zahlungsmittel (Überwindung des Naturaltauschs), Recheneinheit beziehungsweise Wertmaßstab (Preise vergleichbar), Wertaufbewahrungsmittel (Sparen, Kaufkraft in die Zukunft übertragen). Formen: Bargeld (Zentralbankgeld), Buch- beziehungsweise Giralgeld, digitale Formen.","n":[]},{"f":"Wie bestimmt sich der Wert von Geld und was ist ein gesetzliches Zahlungsmittel?","a":"Nominalwert ist der aufgedruckte Betrag; der tatsächliche Wert ist die Kaufkraft, also die Gütermenge je Geldeinheit. Binnenwert hängt vom Preisniveau ab, Außenwert vom Wechselkurs. Gesetzliches Zahlungsmittel: Zahlungsmittel, das ein Gläubiger zur Erfüllung einer Geldschuld grundsätzlich annehmen muss. In Deutschland sind Euro-Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel (§ 14 Abs. 1 BBankG); Euro-Münzen muss niemand in größerer Zahl als 50 Stück je Zahlung annehmen. Vertraglich kann Barzahlung ausgeschlossen werden.","n":["§ 14 Abs. 1 BBankG"]}],"b":["Was ist Geld?","Was sind die Funktionen von Geld?","Was ist Geld, Bargeld und Buchgeld","Funktionen und Arten des Geldes"],"u":false,"w":3},{"i":"vwl-blockchain-digitalgeld","f":"VWL","t":"Blockchain, Kryptowährungen und digitaler Euro","n":1,"q":4,"k":{"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":4},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Wie funktioniert die Blockchain-Technologie und welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen hat sie?","a":"Dezentrales, verteiltes Register (Distributed Ledger): Transaktionen werden in Blöcken gebündelt, kryptografisch über Hashwerte verkettet und durch einen Konsensmechanismus (Proof of Work, Proof of Stake) von vielen Netzwerkteilnehmern bestätigt; nachträgliche Änderungen sind praktisch ausgeschlossen. Auswirkungen: Zahlungen ohne Intermediäre, Smart Contracts, Tokenisierung von Vermögenswerten; Risiken durch Volatilität, Geldwäsche, Energieverbrauch, Verlust geldpolitischer Kontrolle, schwierige Erfassung im BIP; Regulierungsbedarf (EU-Verordnung MiCA). Steuerlich: Veräußerung privater Kryptowerte innerhalb eines Jahres nach § 23 EStG.","n":["§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG"]},{"f":"In welchem Land ist Bitcoin offizielles Zahlungsmittel und was sind Zentralbankgeld und digitaler Euro?","a":"El Salvador führte Bitcoin 2021 als gesetzliches Zahlungsmittel ein; nach einer Gesetzesänderung 2025 ist die Annahme nicht mehr verpflichtend. Die Zentralafrikanische Republik hatte Bitcoin 2022 eingeführt und wieder aufgegeben. Zentralbankgeld: Bargeld und Guthaben der Banken bei der Zentralbank. Digitaler Euro: geplante digitale Form von Zentralbankgeld für Bürger und Unternehmen als Ergänzung zum Bargeld, mit Haltegrenzen und Datenschutzvorgaben; das EU-Gesetzgebungsverfahren war am 2.11.2026 noch nicht abgeschlossen, die EZB bereitet die Einführung vor.","n":[],"xu":true}],"b":["Was sind Zentralbankwährung und digitaler Euro?"],"u":true,"w":0.7},{"i":"vwl-arbeitsmarkt","f":"VWL","t":"Arbeitslosigkeit, Lohnbildung und Arbeitsmarkt","n":4,"q":5,"k":{"Baden-Württemberg":2,"Niedersachsen":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Baden-Württemberg":3,"Düsseldorf":1,"Niedersachsen":1},"y":{"2022":1,"2023":1,"2024":2},"c":[{"f":"Welche Arten von Arbeitslosigkeit gibt es?","a":"Friktionelle (Such- beziehungsweise Wechselarbeitslosigkeit, kurzzeitig), saisonale (zum Beispiel Bau, Tourismus), konjunkturelle (Nachfragemangel im Abschwung), strukturelle (Wandel von Branchen und Regionen, Mismatch zwischen Qualifikationen und Stellen, technologische Arbeitslosigkeit). Daneben freiwillige und unfreiwillige Arbeitslosigkeit. Gegenmittel: Konjunkturpolitik bei konjunktureller, Qualifizierung und Mobilität bei struktureller Arbeitslosigkeit.","n":[]},{"f":"Wie wird die Arbeitslosenquote gemessen, wie hoch ist sie und warum wird nie 0 % erreicht?","a":"Bundesagentur für Arbeit: registrierte Arbeitslose im Verhältnis zu allen zivilen Erwerbspersonen; die Erwerbslosenquote nach ILO-Konzept (Destatis) liegt niedriger. 2025 lag die Arbeitslosenquote der Bundesagentur für Arbeit im Jahresdurchschnitt bei 6,3 % (rund 2,95 Millionen Arbeitslose), im Oktober 2026 ebenfalls bei 6,3 %; die Erwerbslosenquote nach ILO-Konzept betrug im September 2026 4,1 %. 0 % ist nicht erreichbar wegen friktioneller, saisonaler und struktureller Sockelarbeitslosigkeit, zudem eingeschränkt vermittelbarer Personen.","n":[]},{"f":"Wie werden Löhne festgelegt und welche Auswirkungen hat künstliche Intelligenz auf den Arbeitsmarkt?","a":"Löhne: Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG), Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden beziehungsweise einzelnen Arbeitgebern (TVG); ohne Tarifbindung individuelle Vereinbarung, nach unten begrenzt durch den gesetzlichen Mindestlohn (MiLoG, Anpassung auf Vorschlag der Mindestlohnkommission, ab 1.1.2026: 13,90 € je Stunde). KI: Produktivitätsgewinne, Automatisierung von Routine- und Wissensarbeit, Wegfall und Wandel von Tätigkeiten, neue Berufe, Gefahr struktureller Arbeitslosigkeit ohne Weiterbildung, Entlastung beim Fachkräftemangel.","n":["Art. 9 Abs. 3 GG"]}],"b":["Wie hoch ist die aktuelle Arbeitslosenquote?","Welche Auswirkungen hat ChatGPT auf den Arbeitsmarkt?","Wie werden Löhne festgelegt: durch Tarife oder Arbeitgeber?","Wie hoch ist die Arbeitslosenquote in Deutschland und warum wird man nie 0 % erreichen?"],"u":false,"w":2.4,"typ":"dauer"},{"i":"vwl-aktuelle-lage","f":"VWL","t":"Aktuelle Wirtschaftslage und Kennzahlen","n":10,"q":11,"k":{"Niedersachsen":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Hessen":1,"Südbaden":1,"Baden-Württemberg":6},"kq":{"Niedersachsen":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Südbaden":2,"Hessen":1,"Baden-Württemberg":6},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":7,"2026":1},"c":[{"f":"Wie ist die aktuelle wirtschaftliche Situation in Deutschland? Nennen Sie Inflationsrate, BIP-Entwicklung und Wechselkurs EUR/USD.","a":"Antwort entlang des magischen Vierecks strukturieren: reales BIP-Wachstum (Vorjahr und Prognose), Inflationsrate (VPI, Kerninflation), Arbeitsmarkt (Arbeitslosenquote, Fachkräftemangel), Außenhandel (Exporte, Zölle), ergänzend Zinsen und Wechselkurs. Eckdaten: Das reale BIP wuchs 2025 nach zwei Jahren mit Rückgang um 0,2 % und stieg im dritten Quartal 2026 um 0,2 % gegenüber dem Vorquartal. Die Inflationsrate betrug 2025 2,2 % und lag im Oktober 2026 wegen höherer Energiepreise nach vorläufigen Angaben bei 2,8 %. Die Arbeitslosenquote lag 2025 im Jahresdurchschnitt und im Oktober 2026 bei 6,3 %. Der Euro kostete 2025 im Durchschnitt rund 1,13 US-Dollar, Ende Oktober 2026 rund 1,12 US-Dollar. Der Einlagesatz der EZB beträgt seit September 2026 2,50 %. Wiederkehrende Themen seit 2023: schwaches Wachstum, Strukturwandel in Industrie und Autobranche, Energiepreise, 2026 verstärkt durch den Krieg im Nahen Osten, US-Zollpolitik, Demografie, staatliche Investitions- und Verteidigungspakete.","n":[]},{"f":"Was würden Sie der Bundesregierung in der aktuellen Lage raten, und welche wirtschaftlichen Themen sind aktuell?","a":"Begründete, ausgewogene Empfehlung statt Parteiposition: Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung und Bildung, Bürokratieabbau und schnellere Genehmigungen, wettbewerbsfähige Energiepreise, Steuervereinfachung und investitionsfreundliche Unternehmensbesteuerung, Fachkräftesicherung, solide Finanzen im Rahmen der Schuldenbremse. Zielkonflikte benennen (zum Beispiel Entlastung gegen Haushaltskonsolidierung). Aktuelle Themen wie Inflation, Rezession, KI, Handelskonflikte und Krieg in der Ukraine auf den Prüfungszeitpunkt beziehen.","n":[]},{"f":"Interpretieren Sie eine Grafik zum Verbraucherpreisindex beziehungsweise zum BIP im Zeitverlauf und im Ländervergleich.","a":"Vorgehen: Titel, Quelle, Achsen, Einheit (Index, Prozent, nominal oder real), Basisjahr und Zeitraum klären. Dann Trend, Wendepunkte und Ausreißer beschreiben, Ursachen zuordnen (zum Beispiel Corona-Einbruch 2020, Inflationsspitze 2022, Stagnation danach), Ländervergleich (Deutschland im Vergleich zum Euroraum oder zu den USA) und Schlussfolgerung für Wirtschaftspolitik ziehen. Vorsicht bei Index- und Veränderungsraten-Verwechslung.","n":[]}],"b":["Nennen Sie aktuelle wirtschaftliche Themen.","Wie ist die aktuelle wirtschaftliche Situation in Deutschland?","Was würden Sie der Bundesregierung in der aktuellen Situation raten?","Interpretieren Sie Grafiken zu VPI, BIP im Zeitverlauf und im Ländervergleich."],"u":false,"w":8.2,"typ":"dauer"},{"i":"vwl-wechselkurs","f":"VWL","t":"Wechselkurs Euro zu Dollar","n":1,"q":2,"k":{"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":2},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Warum vergleicht man den Euro mit dem Dollar und warum schwächte sich der Dollar 2025 ab?","a":"Der Dollar ist Weltleit- und Reservewährung, Rohstoffe (Öl) werden überwiegend in Dollar gehandelt, die USA sind wichtigster Exportmarkt Deutschlands und der Dollar dominiert die Finanzmärkte. Notierung EUR/USD = Dollar je Euro. Gründe für die Dollarschwäche 2025: unberechenbare Zoll- und Handelspolitik der US-Regierung, Zweifel an der Unabhängigkeit der Fed, Erwartung sinkender US-Zinsen, hohe US-Haushaltsdefizite, Umschichtungen internationaler Anleger. 2025 lag der Kurs im Jahresdurchschnitt bei rund 1,13 US-Dollar je Euro, Ende 2025 bei rund 1,17 US-Dollar; Ende Oktober 2026 betrug der Referenzkurs der EZB rund 1,12 US-Dollar.","n":[]}],"b":["Warum schwächt der Dollar gegenüber dem Euro gerade ab?"],"u":false,"w":0.85},{"i":"vwl-dax","f":"VWL","t":"DAX und MDAX","n":1,"q":2,"k":{"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":2},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Was sind DAX und MDAX, und wo steht der DAX aktuell?","a":"DAX: Leitindex der Deutschen Börse mit 40 Werten (seit 2021, zuvor 30), Auswahl nach Free-Float-Marktkapitalisierung, als Performanceindex berechnet (Dividenden werden reinvestiert). MDAX: 50 mittelgroße Werte darunter, SDAX: 70 kleinere Werte. Zum DAX gehören zum Beispiel SAP, Siemens, Allianz, Deutsche Telekom, Mercedes-Benz, Münchener Rück, Rheinmetall. Ende 2025 schloss der DAX bei rund 24.490 Punkten, ein Plus von rund 23 % im Jahr 2025.","n":[]}],"b":["Was sind DAX und MDAX?"],"u":false,"w":0.85},{"i":"vwl-zoelle","f":"VWL","t":"Zölle, Handelskonflikte und US-Handelspolitik","n":12,"q":16,"k":{"Baden-Württemberg":10,"Niedersachsen":1,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":12,"Niedersachsen":1,"Bayern-Nürnberg":3},"y":{"2024":2,"2025":10},"c":[{"f":"Was sind Handelskriege und wie wirken Zollerhöhungen volkswirtschaftlich, insbesondere auf die Inflation?","a":"Handelskrieg: wechselseitige Erhöhung von Zöllen und Handelsbarrieren. Wirkungen: Importpreise steigen, soweit Zölle an Verbraucher weitergegeben werden (Inflation im zollerhebenden Land), Gegenzölle, Rückgang des Handelsvolumens, Effizienz- und Wohlfahrtsverluste, sinkendes BIP, Störung von Lieferketten, Unsicherheit und Investitionszurückhaltung, Entglobalisierung, Handelsumlenkung. Im Exportland sinkt die Nachfrage; Überangebot kann dort sogar preisdämpfend wirken.","n":[]},{"f":"Ein Unternehmer fordert Handelsbeschränkungen für chinesische Autos. Welche Formen gibt es und welche Folgen hätte das?","a":"Formen: tarifär (Wert- und Mengenzölle, Antidumping- und Ausgleichszölle) und nichttarifär (Kontingente, Importverbote, technische Normen, Subventionen für heimische Anbieter, Local-Content-Vorgaben). Zuständig ist die EU (gemeinsame Handelspolitik, Art. 207 AEUV); sie erhebt seit 2024 Ausgleichszölle auf in China gefertigte E-Autos. Folgen: Schutz heimischer Hersteller kurzfristig, aber höhere Preise für Verbraucher, weniger Wettbewerb und Innovationsdruck, Gefahr chinesischer Gegenmaßnahmen gegen die exportabhängige deutsche Autoindustrie.","n":["Art. 207 AEUV"]},{"f":"Welche wirtschaftspolitischen Maßnahmen haben US-Regierungen in der Handelspolitik ergriffen und wie wirken US-Zölle (zum Beispiel gegen Mexiko und Kanada) auf die deutsche Wirtschaft?","a":"Bereits 2018 Zölle auf Stahl und Aluminium; ab 2025 umfassende Zölle gegen zahlreiche Handelspartner einschließlich Mexiko, Kanada, China und der EU, mit späteren Teil-Einigungen. Folgen für Deutschland: direkt geringere Exporte in die USA, indirekt Betroffenheit deutscher Werke in Mexiko und Kanada, die für den US-Markt produzieren (Autoindustrie, Zulieferer), gestörte Lieferketten, Unsicherheit, schwächere Weltkonjunktur, Dollarabwertung. In den USA wirken Zölle preissteigernd. Stand 2026: Der US Supreme Court hat im Februar 2026 die auf das Notstandsgesetz IEEPA gestützten Zölle, darunter die reziproken Zölle und die Fentanyl-Zölle gegen Mexiko und Kanada, für rechtswidrig erklärt. Die US-Regierung erhebt seitdem Zusatzzölle auf anderer Rechtsgrundlage, zunächst einen befristeten Zuschlag von 10 % nach Section 122 des Trade Act; die sektoralen Zölle nach Section 232 auf Stahl, Aluminium und Autos bestehen fort, für Autos aus der EU mit einer Obergrenze von 15 %.","n":[]}],"b":["Wie hängen Zölle und Inflation zusammen?","Wie wirken sich die Zölle in den USA auf die Inflation aus?","Ein Unternehmer fordert Handelsbeschränkungen für chinesische Autos. Auswirkungen auf Markt und Handelsbeziehungen? Formen von Handelsbeschränkungen?","US-Zölle und Auswirkungen auf das magische Viereck"],"u":true,"w":9.9},{"i":"vwl-aussenhandelstheorie","f":"VWL","t":"Komparative Vorteile und Inlandsproduktion","n":1,"q":2,"k":{"Niedersachsen":1},"kq":{"Niedersachsen":2},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Was besagt das Ricardo-Theorem und wann kann Inlandsproduktion trotzdem sinnvoll sein (zum Beispiel Medikamente)?","a":"Theorie der komparativen Kostenvorteile: Auch ein Land, das alle Güter absolut teurer produziert, profitiert vom Handel, wenn sich jedes Land auf die Güter mit den relativ geringsten Opportunitätskosten spezialisiert. Inlandsproduktion bei kritischen Gütern (Medikamente, Halbleiter, Energie): Vorteile sind Versorgungssicherheit, Resilienz, geringere politische Erpressbarkeit, Qualitätskontrolle; Nachteile sind höhere Kosten und Preise, Subventionsbedarf, Effizienzverlust. Mittelweg: Diversifizierung der Lieferketten, Lagerhaltung, Partnerländer.","n":[]}],"b":["Was besagt das Ricardo-Theorem?"],"u":false,"w":0.7},{"i":"vwl-bip-bne","f":"VWL","t":"BIP und Bruttonationaleinkommen","n":3,"q":3,"k":{"Baden-Württemberg":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Hessen":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1,"Rheinland-Pfalz":1,"Hessen":1},"y":{"2024":3},"c":[{"f":"Wie ist das BIP definiert, wie wird Wachstum gemessen und was unterscheidet BIP und Bruttonationaleinkommen?","a":"BIP: Wert aller in einer Periode im Inland produzierten Waren und Dienstleistungen abzüglich Vorleistungen (Inlandskonzept); Ermittlung über Entstehungs-, Verwendungs- und Verteilungsrechnung. Wirtschaftswachstum = prozentuale Veränderung des realen (preisbereinigten) BIP. BNE (Inländerkonzept) = BIP plus Primäreinkommen, die Inländer aus dem Ausland beziehen, minus Primäreinkommen an das Ausland. Kritik am BIP als Wohlstandsmaß: Schattenwirtschaft, Hausarbeit, Umweltschäden, Verteilung bleiben unberücksichtigt.","n":[]}],"b":["Wie ist das BIP definiert?","Wie wird Wirtschaftswachstum gemessen?","Was ist der Unterschied zwischen Bruttoinlandsprodukt und Bruttonationaleinkommen?"],"u":false,"w":2.1},{"i":"vwl-schuldenbremse","f":"VWL","t":"Schuldenbremse und EU-Fiskalregeln","n":2,"q":4,"k":{"Rheinland-Pfalz":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Rheinland-Pfalz":3,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Was ist die Schuldenbremse, warum wurde sie eingeführt und wann darf sie ausgesetzt werden?","a":"Eingeführt 2009 (Föderalismusreform II) zur Begrenzung der Staatsverschuldung, für Generationengerechtigkeit und zur Einhaltung der EU-Vorgaben. Bund: strukturelle Neuverschuldung höchstens 0,35 % des BIP, zuzüglich Konjunkturkomponente; Länder seit 2020 grundsätzlich ohne strukturelle Neuverschuldung, seit der Grundgesetzänderung 2025 dürfen die Länder insgesamt ebenfalls bis zu 0,35 % des BIP strukturell aufnehmen. Ausnahme bei Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen (Corona, Energiekrise), per Bundestagsbeschluss mit Tilgungsplan. 2025 zudem: Verteidigungsausgaben über 1 % des BIP ausgenommen, Sondervermögen Infrastruktur von 500 Mrd. €.","n":["Art. 109 Abs. 3 GG","Art. 115 Abs. 2 GG"]},{"f":"Welche Verschuldungsgrenzen gelten auf EU-Ebene?","a":"Maastricht-Kriterien beziehungsweise Stabilitäts- und Wachstumspakt: jährliches Haushaltsdefizit höchstens 3 % des BIP, Schuldenstand höchstens 60 % des BIP, sonst Defizitverfahren. Seit der Reform 2024 stehen länderspezifische mehrjährige Nettoausgabenpfade im Mittelpunkt; für Verteidigungsausgaben wurde 2025 die nationale Ausweichklausel aktivierbar gemacht.","n":[]}],"b":["Was ist die Schuldenbremse und warum wurde sie eingeführt?","Schuldenbremse: Regelung, Kritik, eigene Meinung"],"u":false,"w":1.55},{"i":"vwl-staatsquote-steuerquote","f":"VWL","t":"Staatsquote, Steuerquote und OECD","n":2,"q":2,"k":{"Niedersachsen":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Niedersachsen":1,"Bayern-München":1},"y":{"2024":2},"c":[{"f":"Was sind Staatsquote und Steuerquote, und welche Rolle spielt die OECD?","a":"Staatsquote = Staatsausgaben (einschließlich Sozialversicherungen) / nominales BIP; in Deutschland nach dem Statistischen Bundesamt 2024 bei 49,5 %, im internationalen Vergleich eher hoch. Steuerquote = Steuereinnahmen / BIP; die Abgabenquote umfasst zusätzlich die Sozialbeiträge. Nach der Einnahmenstatistik der OECD lag die Abgabenquote Deutschlands 2023 bei 38,1 % gegenüber einem OECD-Durchschnitt von 33,9 %, vor allem wegen der hohen Belastung von Arbeitseinkommen. OECD: Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit Sitz in Paris und 38 Mitgliedstaaten (Stand Mitte 2026); zuletzt trat 2021 Costa Rica bei. Rumänien steht kurz vor dem Beitritt, Beitrittsverhandlungen laufen außerdem unter anderem mit Bulgarien und Kroatien. Sie erstellt Wirtschaftsanalysen und Steuerstatistiken, das OECD-Musterabkommen für DBA, Verrechnungspreisleitlinien sowie das BEPS-Projekt mit der globalen Mindeststeuer.","n":[],"xu":true}],"b":["Welche Rolle spielt die OECD und was ist die Steuerquote?","Was ist die Staatsquote, wie hoch ist sie und wo steht Deutschland im Vergleich?"],"u":false,"w":1.4},{"i":"vwl-finanzverfassung","f":"VWL","t":"Ertragshoheit und Länderfinanzausgleich","n":2,"q":2,"k":{"Hessen":2},"kq":{"Hessen":2},"y":{"2023":1,"2026":1},"c":[{"f":"Nennen Sie je eine Steuer, die nur dem Bund, nur den Ländern beziehungsweise nur den Gemeinden zusteht.","a":"Ertragshoheit nach Art. 106 GG. Bund: zum Beispiel Energiesteuer, Tabaksteuer, Stromsteuer, Versicherungsteuer, Kraftfahrzeugsteuer, Solidaritätszuschlag. Länder: zum Beispiel Erbschaft- und Schenkungsteuer, Grunderwerbsteuer, Biersteuer. Gemeinden: Grundsteuer und Gewerbesteuer (Realsteuern), örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern wie Hundesteuer und Zweitwohnungsteuer. Gemeinschaftsteuern (Bund, Länder, teils Gemeinden): Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer.","n":["Art. 106 GG"]},{"f":"Was ist der Länderfinanzausgleich, und was sind Geber- und Nehmerländer?","a":"Ausgleich unterschiedlicher Finanzkraft der Länder (Art. 107 GG, Finanzausgleichsgesetz). Seit 2020 kein direkter horizontaler Ausgleich mehr: Finanzkraftausgleich über Zu- und Abschläge bei der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer, ergänzt durch Bundesergänzungszuweisungen. Geberländer sind finanzstarke Länder wie Bayern (größter Zahler), Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg; Nehmerländer insbesondere Berlin (größter Empfänger) sowie die ostdeutschen Länder. 2025 (vorläufige Abrechnung): Volumen des Finanzkraftausgleichs rund 20,0 Milliarden Euro; Bayern zahlte rund 11,7 Milliarden Euro, Baden-Württemberg und Hessen je rund 4,0 Milliarden Euro, Hamburg rund 0,3 Milliarden Euro. Berlin erhielt rund 4,2 Milliarden Euro, Sachsen rund 3,5 Milliarden Euro. Hinzu kamen Bundesergänzungszuweisungen von rund 10,5 Milliarden Euro.","n":["Art. 107 GG"]}],"b":["Was ist der Länderfinanzausgleich, was sind Geber- und Nehmerländer?","Nennen Sie je eine Steuer, die nur dem Bund, nur den Ländern beziehungsweise nur den Gemeinden zusteht."],"u":false,"w":1.55},{"i":"vwl-leistungsfaehigkeitsprinzip","f":"VWL","t":"Leistungsfähigkeitsprinzip","n":2,"q":2,"k":{"Rheinland-Pfalz":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Rheinland-Pfalz":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Was besagt das Leistungsfähigkeitsprinzip und wo zeigt es sich im Steuerrecht?","a":"Jeder soll nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung des Staates beitragen; verfassungsrechtlich aus dem Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) abgeleitet. Horizontale Gerechtigkeit (gleiche Leistungsfähigkeit, gleiche Steuer) und vertikale Gerechtigkeit (höhere Leistungsfähigkeit, höhere Steuer, progressiver Tarif). Ausprägungen: objektives Nettoprinzip (Abzug von Werbungskosten und Betriebsausgaben), subjektives Nettoprinzip (Steuerfreiheit des Existenzminimums, Grundfreibetrag, Kinderfreibeträge, außergewöhnliche Belastungen). Gegenstück: Äquivalenzprinzip bei Gebühren und Beiträgen.","n":["Art. 3 Abs. 1 GG"]}],"b":["Was besagt das Leistungsfähigkeitsprinzip?","Was macht ein gerechtes Steuersystem aus; Vermögensteuer"],"u":false,"w":1.55},{"i":"vwl-kalte-progression","f":"VWL","t":"Kalte Progression","n":1,"q":1,"k":{"Hessen":1},"kq":{"Hessen":1},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Was versteht man unter kalter Progression und wie wird ihr begegnet?","a":"Steuerliche Mehrbelastung, wenn Lohnerhöhungen lediglich die Inflation ausgleichen, wegen des progressiven Tarifs aber zu einem höheren Durchschnittssteuersatz führen; das real unveränderte Einkommen wird höher besteuert, der Staat profitiert. Ausgleich durch regelmäßige Verschiebung der Tarifeckwerte und Anhebung des Grundfreibetrags auf Basis des Steuerprogressions- und Existenzminimumberichts (zum Beispiel Inflationsausgleichsgesetz 2022, Steuerfortentwicklungsgesetz 2024). Diskutiert wird auch eine automatische Indexierung des Tarifs.","n":[]}],"b":["Was versteht man unter kalter Progression?"],"u":false,"w":0.55},{"i":"vwl-entlastung-energiekrise","f":"VWL","t":"Staatliche Entlastungen in der Inflations- und Energiekrise","n":2,"q":2,"k":{"Berlin":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Berlin":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1,"2024":1},"c":[{"f":"Wozu diente die Inflationsausgleichsprämie und warum gab es sie?","a":"Arbeitgeber konnten vom 26.10.2022 bis 31.12.2024 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bis zu 3.000 € steuer- und sozialversicherungsfrei zahlen (§ 3 Nr. 11c EStG). Ziel: Abfederung der Inflationsfolgen für Beschäftigte und Dämpfung einer Lohn-Preis-Spirale, da Einmalzahlungen dauerhafte Tariflohnsteigerungen ersetzen konnten (Teil der konzertierten Aktion). Keine Gehaltsumwandlung zulässig.","n":["§ 3 Nr. 11c EStG"]},{"f":"Was war die Gaspreisbremse und wie ist sie ökonomisch zu bewerten?","a":"Staatliche Preisdeckelung 2023: Für ein Grundkontingent von 80 % des Vorjahresverbrauchs (Industrie 70 %) wurde der Arbeitspreis gedeckelt, darüber galt der Marktpreis; Finanzierung aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, ergänzt um die Dezember-Soforthilfe 2022. Bewertung: Entlastung von Haushalten und Unternehmen und Dämpfung der Inflation; aber Markteingriff, Verzerrung von Angebot und Nachfrage, hohe fiskalische Kosten, geringe soziale Zielgenauigkeit. Das Kontingentmodell erhielt das Sparsignal für den Mehrverbrauch.","n":[]}],"b":["Was war die Gaspreisbremse?","Wozu dient die Inflationsausgleichsprämie und warum gibt es sie?"],"u":false,"w":1.25},{"i":"vwl-grundbegriffe","f":"VWL","t":"Grundbegriffe: Bedürfnis, Güter, ökonomisches Prinzip","n":2,"q":5,"k":{"Sachsen":1,"Schleswig-Holstein":1},"kq":{"Sachsen":4,"Schleswig-Holstein":1},"y":{"2025":2},"c":[{"f":"Erklären Sie Bedürfnis, Bedarf, Güter und Knappheit.","a":"Bedürfnis: Empfinden eines Mangels mit dem Wunsch, ihn zu beseitigen (Existenz-, Kultur-, Luxusbedürfnisse). Bedarf: mit Kaufkraft ausgestattetes Bedürfnis; am Markt wirksam wird er als Nachfrage. Güter: Mittel zur Bedürfnisbefriedigung; freie Güter (unbegrenzt verfügbar) und knappe beziehungsweise wirtschaftliche Güter; Sachgüter und Dienstleistungen, Konsum- und Investitionsgüter. Knappheit: Bedürfnisse übersteigen die verfügbaren Güter, daher muss gewirtschaftet werden.","n":[]},{"f":"Was sind Minimum- und Maximumprinzip, Effektivität und Effizienz sowie der Homo oeconomicus?","a":"Ökonomisches Prinzip: Maximumprinzip (mit gegebenem Mitteleinsatz größtmöglichen Ertrag erzielen), Minimumprinzip (gegebenes Ziel mit geringstem Mitteleinsatz erreichen). Effektivität: Zielerreichung, die richtigen Dinge tun; Effizienz: Verhältnis von Output zu Input, die Dinge richtig tun. Homo oeconomicus: Modellmensch, der rational, eigennützig und nutzenmaximierend bei vollständiger Information entscheidet; Kritik der Verhaltensökonomik (begrenzte Rationalität, Fairness, Heuristiken).","n":[]},{"f":"Nennen Sie die Bereiche der Volkswirtschaftslehre.","a":"Nach Betrachtungsebene: Mikroökonomie (Entscheidungen einzelner Haushalte und Unternehmen, Preisbildung auf Märkten) und Makroökonomie (gesamtwirtschaftliche Größen wie BIP, Inflation, Beschäftigung, Außenhandel). Nach Fragestellung: Wirtschaftstheorie, Wirtschaftspolitik und Finanzwissenschaft (Staatseinnahmen und -ausgaben, Besteuerung).","n":[]}],"b":["Was ist der Homo oeconomicus?","Nennen Sie die Bereiche der Volkswirtschaftslehre."],"u":false,"w":1.7},{"i":"vwl-produktion-sektoren","f":"VWL","t":"Produktionsfaktoren, Sektoren und Transformationskurve","n":3,"q":4,"k":{"Schleswig-Holstein":1,"Sachsen":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Sachsen":2,"Schleswig-Holstein":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Was sind Produktionsfaktoren beziehungsweise Produktionsverfahren und welche Wirtschaftssektoren gibt es?","a":"Volkswirtschaftliche Produktionsfaktoren: Arbeit, Boden, Kapital, ergänzend Wissen beziehungsweise Technologie. Produktionsverfahren unterscheiden sich nach Faktorkombination (arbeits- oder kapitalintensiv, Substitution von Arbeit durch Kapital) beziehungsweise betrieblich nach Organisationstyp (Einzel-, Serien-, Massenfertigung; Werkstatt- oder Fließfertigung). Sektoren: primär (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Bergbau), sekundär (Industrie, Handwerk, Bau, Energie), tertiär (Dienstleistungen), teilweise quartär (Informationssektor). Strukturwandel hin zum Dienstleistungssektor.","n":[]},{"f":"Zeichnen und erläutern Sie eine Transformationskurve.","a":"Die Transformationskurve (Produktionsmöglichkeitenkurve) zeigt alle Kombinationen zweier Güter, die bei voller und effizienter Nutzung der Ressourcen maximal produziert werden können. Verlauf konkav zum Ursprung wegen steigender Opportunitätskosten. Punkte auf der Kurve sind effizient, Punkte darunter ineffizient (Unterbeschäftigung), Punkte darüber nicht erreichbar. Wirtschaftswachstum oder technischer Fortschritt verschiebt die Kurve nach außen.","n":[]}],"b":["Was sind Produktionsverfahren?","Welche drei Wirtschaftssektoren gibt es?","Produktionsfaktoren in BWL und VWL"],"u":false,"w":2.4},{"i":"vwl-nachfrage-nutzen","f":"VWL","t":"Nachfragefunktion, Elastizität und Gossensche Gesetze","n":3,"q":4,"k":{"Schleswig-Holstein":1,"Sachsen":1,"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Sachsen":2,"Schleswig-Holstein":1,"Baden-Württemberg":1},"y":{"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Was besagen die Gossenschen Gesetze?","a":"Erstes Gesetz (Gesetz vom abnehmenden Grenznutzen): Mit jeder weiteren konsumierten Einheit eines Gutes nimmt der zusätzliche Nutzen ab. Zweites Gesetz (Genussausgleich): Ein Haushalt maximiert seinen Nutzen, wenn der Grenznutzen des letzten für jedes Gut ausgegebenen Euros überall gleich ist (Grenznutzen im Verhältnis zum Preis ausgeglichen).","n":[]},{"f":"Zeichnen Sie eine Nachfragefunktion mit Sättigungsmenge und Prohibitivpreis und erläutern Sie die Preiselastizität der Nachfrage.","a":"Die Nachfragekurve fällt (höherer Preis, geringere Menge). Prohibitivpreis: Schnittpunkt mit der Preisachse, ab diesem Preis wird nichts mehr nachgefragt. Sättigungsmenge: Schnittpunkt mit der Mengenachse, nachgefragte Menge bei einem Preis von null. Preiselastizität = prozentuale Mengenänderung / prozentuale Preisänderung; elastisch bei einem Betrag über 1, unelastisch unter 1 (zum Beispiel Grundnahrungsmittel, Tabak, Kraftstoff). Bedeutung: Bei unelastischer Nachfrage lassen sich Verbrauchsteuern weitgehend auf Verbraucher überwälzen und bringen stabiles Aufkommen.","n":[]}],"b":["Was sind die Gossenschen Gesetze?","Was ist die Elastizität der Nachfrage?","Vollkommener Markt, Angebot und Nachfrage"],"u":false,"w":2.4},{"i":"vwl-kartellrecht","f":"VWL","t":"Kartellrecht und Wettbewerbspolitik","n":1,"q":1,"k":{"Schleswig-Holstein":1},"kq":{"Schleswig-Holstein":1},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Warum ist Kartellrecht heute so wichtig?","a":"Es schützt den Wettbewerb als Grundlage effizienter Märkte: niedrige Preise, Qualität, Innovation, Verbraucherschutz. Aktuelle Bedeutung: Marktmacht großer Digitalplattformen mit Netzwerkeffekten, Konzentration in Branchen, Verdacht auf Preisabsprachen und übermäßige Margen in Inflationsphasen, Fusionen. Rechtsgrundlagen: Kartellverbot (§ 1 GWB, Art. 101 AEUV), Missbrauchsverbot (§§ 19, 19a GWB, Art. 102 AEUV), Fusionskontrolle (§§ 35 ff. GWB), EU Digital Markets Act; Behörden: Bundeskartellamt und EU-Kommission.","n":["§ 1 GWB","§ 19 GWB","§ 19a GWB","Art. 101 AEUV","Art. 102 AEUV"]}],"b":["Warum ist Kartellrecht heute so wichtig?"],"u":false,"w":0.7},{"i":"akt-lobby-transparenzregister","f":"Aktuelles","t":"Lobbyregister und Transparenzregister","n":1,"q":2,"k":{"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":2},"y":{"2022":1},"c":[{"f":"Was ist das Lobbyregister?","a":"Öffentliches Register beim Deutschen Bundestag nach dem Lobbyregistergesetz (seit 1.1.2022). Wer Interessenvertretung gegenüber Bundestag und Bundesregierung betreibt, muss sich ab bestimmten Schwellen eintragen und unter anderem Auftraggeber, Themen, finanzielle Aufwendungen und Beschäftigte angeben; es gilt ein Verhaltenskodex, Verstöße sind bußgeldbewehrt. Ziel: Transparenz politischer Einflussnahme. Auch Steuerberater können bei Interessenvertretung für Mandanten erfasst sein.","n":[]},{"f":"Was ist das Transparenzregister und warum ist es seit 2021 ein Vollregister?","a":"Register nach dem Geldwäschegesetz (§§ 18 ff. GwG) über die wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften und Rechtsgestaltungen (natürliche Personen mit mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte beziehungsweise Kontrolle). Bis Mitte 2021 Auffangregister: Die Mitteilungspflicht galt als erfüllt, wenn sich die Angaben aus anderen Registern (Handelsregister) ergaben. Seit 1.8.2021 (Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz) ist diese Mitteilungsfiktion entfallen; alle Vereinigungen müssen aktiv eintragen. Nach dem EuGH-Urteil vom 22.11.2022 ist die Einsicht für die Allgemeinheit an ein berechtigtes Interesse geknüpft.","n":["§ 19 GwG","§ 20 GwG"]}],"b":["Was ist das Lobbyregister?"],"u":false,"w":0.45},{"i":"akt-neuerungen-2023-pv","f":"Aktuelles","t":"Steuerliche Neuerungen 2023 (JStG 2022, PV-Anlagen)","n":3,"q":3,"k":{"Hamburg":1,"Bayern-München":1,"Düsseldorf":1},"kq":{"Hamburg":1,"Bayern-München":1,"Düsseldorf":1},"y":{"2023":3},"c":[{"f":"Was hat sich zum 1.1.2023 bei Photovoltaikanlagen ertrag- und umsatzsteuerlich geändert?","a":"Ertragsteuer: Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für Einnahmen und Entnahmen aus PV-Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien beziehungsweise bis 15 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit bei übrigen Gebäuden, höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem beziehungsweise Mitunternehmerschaft; für ab 2025 angeschaffte, in Betrieb genommene oder erweiterte Anlagen gilt einheitlich 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit, die 100-kWp-Grenze ist nach Verwaltungsauffassung (BMF vom 17.07.2023) eine Freigrenze. Umsatzsteuer: Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG für Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Speichern auf oder in der Nähe von Wohngebäuden und bestimmten öffentlichen beziehungsweise gemeinwohlorientierten Gebäuden; bei Anlagen bis 30 kWp gilt diese Voraussetzung als erfüllt. Betreiber können meist die Kleinunternehmerregelung nutzen. Lohnsteuerhilfevereine dürfen Mitglieder auch dann beraten, wenn diese Einnahmen aus einer nach § 3 Nr. 72 EStG vollständig steuerfreien Photovoltaikanlage erzielen (seit 1.9.2026 § 4 Abs. 3 S. 2 StBerG, zuvor § 4 Nr. 11 StBerG).","n":["§ 3 Nr. 72 EStG","§ 12 Abs. 3 UStG"]},{"f":"Nennen Sie ertragsteuerliche Neuerungen 2023 durch das Jahressteuergesetz 2022.","a":"Beispiele: Steuerbefreiung kleiner PV-Anlagen (§ 3 Nr. 72 EStG), lineare AfA für neue Wohngebäude 3 % bei Fertigstellung ab 2023 (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG), dauerhafte Homeoffice-Tagespauschale 6 € je Tag bis 1.260 € im Jahr, Sparer-Pauschbetrag 1.000 € (Zusammenveranlagung 2.000 €), Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €, voller Abzug der Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023, Wahlrecht zum Verzicht auf Rechnungsabgrenzungsposten bei Beträgen bis zur GWG-Grenze (§ 5 Abs. 5 Satz 2 EStG), Anhebung des Ausbildungsfreibetrags auf 1.200 €.","n":["§ 7 Abs. 4 EStG","§ 5 Abs. 5 EStG","§ 20 Abs. 9 EStG"]}],"b":["Nennen Sie Änderungen durch das JStG 2022.","Nennen Sie zwei ertragsteuerliche Neuerungen für 2023.","Was hat sich zum 01.01.2023 steuerlich geändert, insbesondere bei PV-Anlagen (ertrag- und umsatzsteuerlich)?"],"u":false,"w":1.65},{"i":"akt-aktuelle-steuerthemen","f":"Aktuelles","t":"Aktuelle steuerliche Themen (Überblick)","n":2,"q":2,"k":{"Sachsen":1,"Köln":1},"kq":{"Sachsen":1,"Köln":1},"y":{"2023":2},"c":[{"f":"Nennen Sie aktuelle steuerliche Themen und gehen Sie kurz darauf ein.","a":"Beispiele mit Stand 2026: E-Rechnung im B2B-Bereich (Empfang seit 2025 Pflicht, Ausstellungspflicht ab 2027 bei Vorjahresumsatz über 800.000 €, ab 2028 für alle), neue Kleinunternehmerregelung seit 2025 (25.000 € Vorjahr, 100.000 € laufendes Jahr), Grundsteuer nach Reform seit 2025, Investitionssofortprogramm 2025 (degressive AfA 30 % für 7/2025 bis 2027, schrittweise KSt-Senkung ab 2028 auf 10 %), globale Mindeststeuer, Aktivrente ab 2026. Antwortmuster: Gesetz beziehungsweise Thema nennen, Kerninhalt, Bedeutung für Mandanten.","n":["§ 14 UStG","§ 19 UStG","§ 7 Abs. 2 EStG","§ 23 KStG"]}],"b":["Nennen Sie aktuelle steuerliche Themen und gehen Sie kurz darauf ein.","Welche Gesetzesänderungen gab es zum Jahreswechsel? Jeder Prüfling sollte ein Gesetz nennen."],"u":false,"w":1.1},{"i":"akt-inflationsausgleichsgesetz","f":"Aktuelles","t":"Inflationsausgleichsgesetz","n":1,"q":1,"k":{"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Was ist im Inflationsausgleichsgesetz geregelt?","a":"Gesetz vom Dezember 2022 zum Ausgleich der kalten Progression für 2023 und 2024: Anhebung des Grundfreibetrags (2023: 10.908 €, 2024 zunächst 11.604 €, später rückwirkend weiter erhöht), Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte (nicht der Reichensteuer-Grenze), Anhebung des Kindergelds auf einheitlich 250 € je Kind ab 2023, Erhöhung des Kinderfreibetrags, Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags. Ziel: Inflationsbedingte Mehrbelastung durch den progressiven Tarif vermeiden.","n":["§ 32a EStG","§ 66 EStG"]}],"b":["Was ist im Inflationsausgleichsgesetz geregelt?"],"u":false,"w":0.55},{"i":"akt-solidaritaetszuschlag","f":"Aktuelles","t":"Solidaritätszuschlag: Rechtsprechung und Neuerungen","n":2,"q":2,"k":{"Baden-Württemberg":1,"Hessen":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1,"Hessen":1},"y":{"2023":2},"c":[{"f":"Was haben BFH und BVerfG zum Solidaritätszuschlag entschieden und was hat sich geändert?","a":"Seit 2021 zahlen dank deutlich angehobener Freigrenzen und Milderungszone rund 90 % der früheren Zahler keinen Soli mehr; er fällt weiter auf hohe Einkommen, KSt und Kapitalertragsteuer an (5,5 %). Der BFH hielt den Soli 2023 (Urteil vom 17.1.2023, IX R 15/20) für die Jahre 2020 und 2021 für verfassungsgemäß. Das BVerfG wies die Verfassungsbeschwerde am 26.3.2025 zurück: Der Soli ist als Ergänzungsabgabe weiter zulässig, solange ein wiedervereinigungsbedingter Mehrbedarf des Bundes besteht; der Gesetzgeber muss dies beobachten. Die Freigrenze wird regelmäßig angehoben; 2026 beträgt sie 20.350 € Einkommensteuer, bei Zusammenveranlagung 40.700 € (§ 3 Abs. 3 SolZG). Anhängige Einsprüche, mit denen die Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags für Veranlagungszeiträume vor 2020 geltend gemacht wurde, haben die obersten Finanzbehörden der Länder durch Allgemeinverfügung vom 4.8.2025 zurückgewiesen (§ 367 Abs. 2b AO); dagegen ist nur die Klage innerhalb eines Jahres möglich.","n":["§ 3 SolZG","§ 4 SolZG"]}],"b":["Welche Neuerungen gibt es beim Solidaritätszuschlag?","Was hat der BFH zum Solidaritätszuschlag entschieden?"],"u":false,"w":1.1},{"i":"akt-insolvenz-eigenverwaltung","f":"Aktuelles","t":"Insolvenz großer Händler: Eigenverwaltung","n":1,"q":1,"k":{"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":1},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Welches Insolvenzverfahren eines großen Modehändlers war 2023 aktuell und welche Verfahrensart wurde gewählt?","a":"Peek & Cloppenburg (Düsseldorf) stellte Anfang März 2023 einen Insolvenzantrag verbunden mit einem Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO); am 1.6.2023 wurde das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eröffnet; in dieselbe Zeit fiel unter anderem das Schutzschirmverfahren von Galeria. Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO): Geschäftsleitung bleibt im Amt unter Aufsicht eines Sachwalters, Ziel Sanierung über einen Insolvenzplan. Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO): bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, nicht bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit, bis zu drei Monate Frist zur Vorlage eines Insolvenzplans. Steuerlich: Sanierungsertrag (§ 3a EStG), Rang von Steuerforderungen.","n":["§ 270 InsO","§ 270d InsO"]}],"b":["Welches aktuelle Insolvenzverfahren eines großen Modehändlers ist brandaktuell?"],"u":true,"w":0.55},{"i":"akt-mindeststeuer-steuerplanung","f":"Aktuelles","t":"Globale Mindeststeuer und aggressive Steuerplanung","n":3,"q":3,"k":{"Bayern-München":1,"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Bayern-München":1,"Düsseldorf":1,"Bayern-Nürnberg":1},"y":{"2023":1,"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Schlagzeile: Die Bundesregierung geht gegen Steuertricks von Großkonzernen vor. Wie nehmen Sie Stellung?","a":"Hintergrund ist aggressive Steuerplanung durch Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer (BEPS). Maßnahmen: OECD/G20-BEPS-Projekt; Säule 1 (Umverteilung von Besteuerungsrechten an Marktstaaten, kaum umgesetzt) und Säule 2 (globale Mindeststeuer 15 %); Mitteilungspflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen (§§ 138d ff. AO, DAC 6); Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (Hinzurechnungsbesteuerung, Zinsschranke, Entstrickung); Steueroasen-Abwehrgesetz; öffentliches Country-by-Country-Reporting. Würdigung: Legale Gestaltung ist erlaubt, Gesetzgeber schließt Lücken; Spannungsfeld Standortwettbewerb und Steuergerechtigkeit.","n":["§ 138d AO","§ 42 AO"]},{"f":"Was regelt das Mindeststeuergesetz, ist es für den Mittelstand wichtig, und wie hat sich die US-Regierung 2025 positioniert?","a":"Umsetzung der Säule 2 ab 2024: Unternehmensgruppen mit Konzernumsatz von mindestens 750 Mio. € in mindestens zwei der vier vorangegangenen Jahre müssen je Steuerhoheitsgebiet effektiv mindestens 15 % Steuern zahlen, sonst Ergänzungssteuer (Primär-, Sekundär- und nationale Ergänzungssteuer). Für den typischen Mittelstand nicht direkt relevant, mittelbar über Konzernzugehörigkeit oder Zulieferung. Die US-Regierung erklärte bei Amtsantritt im Januar 2025, das globale Steuerabkommen gelte für die USA nicht; die G7 verständigten sich 2025 auf einen Side-by-side-Ansatz für US-Konzerne, das Inclusive Framework der OECD verabschiedete am 05.01.2026 das Side-by-Side-Paket (unter anderem Ausnahme US-beherrschter Gruppen von Primär- und Sekundärergänzungssteuer).","n":[]}],"b":["Was regelt das Mindeststeuergesetz und ist es für den Mittelstand wichtig?","Schlagzeile: Bundesregierung geht gegen Steuertricks von Großkonzernen vor. Stellungnahme?","Was hat der neue US-Präsident bei Amtsantritt verkündet, das Deutschland betrifft, und welche Auswirkungen hat das?"],"u":true,"w":2.1,"typ":"dauer"},{"i":"akt-krisen-entlastungen","f":"Aktuelles","t":"Steuerliche Corona- und Ukraine-Entlastungen","n":1,"q":1,"k":{"Hamburg":1},"kq":{"Hamburg":1},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Welche steuerlichen Entlastungen gab es wegen Corona und des Ukraine-Kriegs?","a":"Corona: steuerfreier Corona-Bonus bis 1.500 € (§ 3 Nr. 11a EStG), Homeoffice-Pauschale, befristete degressive AfA von 25 % (2020 bis 2022), erweiterter Verlustrücktrag, befristete USt-Senkung 2020 und ermäßigter Satz für Speisen in der Gastronomie, verlängerte Erklärungsfristen, Stundungen und Herabsetzung von Vorauszahlungen. Ukraine beziehungsweise Energiekrise: Energiepreispauschale 300 € (steuerpflichtig), Inflationsausgleichsprämie bis 3.000 € (§ 3 Nr. 11c EStG), USt-Ermäßigung auf Gas und Fernwärme (Oktober 2022 bis März 2024), Billigkeitsmaßnahmen für Spenden und Unterstützung Geflüchteter, Dezember-Soforthilfe 2022 für Gas und Wärme (die zunächst in §§ 123 bis 126 EStG vorgesehene Versteuerung bei höheren Einkommen wurde rückwirkend aufgehoben).","n":["§ 3 Nr. 11a EStG","§ 3 Nr. 11c EStG"]}],"b":["Welche weiteren steuerlichen Corona-Entlastungen und Besonderheiten wegen des Ukraine-Kriegs kennen Sie?"],"u":false,"w":0.7},{"i":"akt-greenwashing","f":"Aktuelles","t":"Greenwashing","n":1,"q":1,"k":{"Hamburg":1},"kq":{"Hamburg":1},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Was ist Greenwashing und wie wird dagegen vorgegangen?","a":"Unternehmen stellen sich oder Produkte umweltfreundlicher dar, als sie sind (zum Beispiel pauschal klimaneutral durch Kompensation, unbelegte Umweltsiegel). Rechtlich: Irreführungsverbot im UWG; der BGH verlangte 2024, dass mehrdeutige Begriffe wie klimaneutral in der Werbung selbst erläutert werden. EU: Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, in Deutschland umgesetzt durch das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG vom 12.02.2026, anwendbar seit 27.09.2026: allgemeine Umweltaussagen nur mit Nachweis anerkannter hervorragender Umweltleistung, keine Klimaneutralitätsaussagen auf Basis von Kompensation, Nachhaltigkeitssiegel nur auf Grundlage eines Zertifizierungssystems, Zukunftsversprechen nur mit überprüfbarem Umsetzungsplan. Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und EU-Taxonomie schaffen Vergleichbarkeit. Für Berater relevant: Nachhaltigkeitsberichte und ESG-Angaben.","n":["§ 5 UWG"],"xu":true}],"b":["Was ist Greenwashing (aktueller Zeitungsartikel)?"],"u":true,"w":0.7},{"i":"akt-zeitungsartikel-wuerdigung","f":"Aktuelles","t":"Zeitungsartikel steuerlich würdigen","n":1,"q":1,"k":{"Hamburg":1},"kq":{"Hamburg":1},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Ihnen werden zwei Zeitungsartikel vorgelegt. Wie würdigen Sie diese steuerlich?","a":"Vorgehen: Kernaussage und Sachverhalt in zwei Sätzen zusammenfassen, betroffene Steuerart und Normen zuordnen, Rechtslage kurz darstellen (Tatbestand, Rechtsfolge, gegebenenfalls aktuelle Rechtsprechung oder Gesetzesvorhaben), Aussage des Artikels fachlich bewerten (richtig, verkürzt, populistisch), Folgen für Mandanten und Gestaltungsmöglichkeiten nennen. Eigene Meinung begründet und sachlich formulieren; Unsicherheit offen benennen statt raten.","n":[]}],"b":["Steuerliche Würdigung von zwei Zeitungsartikeln."],"u":false,"w":0.7},{"i":"akt-wachstumschancengesetz","f":"Aktuelles","t":"Wachstumschancengesetz und Gesetzespaket 2023/24","n":5,"q":6,"k":{"Niedersachsen":2,"Rheinland-Pfalz":1,"Hessen":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Niedersachsen":3,"Rheinland-Pfalz":1,"Hessen":1,"Bayern-München":1},"y":{"2024":5},"c":[{"f":"Wie kam das Wachstumschancengesetz in den Vermittlungsausschuss und wie ist dieser zusammengesetzt?","a":"Der Bundestag beschloss das Gesetz im November 2023; der Bundesrat rief wegen der Steuerausfälle für Länder und Kommunen den Vermittlungsausschuss an. Der Vermittlungsausschuss hat 32 Mitglieder: 16 aus dem Bundestag (nach Fraktionsstärke) und 16 aus dem Bundesrat (je Land eines, weisungsfrei). Der Kompromiss reduzierte das Entlastungsvolumen deutlich und strich unter anderem die Klimaschutz-Investitionsprämie; politisch verknüpft war der Streit mit der Agrardiesel-Rückvergütung. Nach Zustimmung des Bundesrats im März 2024 trat das Gesetz Ende März 2024 in Kraft.","n":["Art. 77 Abs. 2 GG"]},{"f":"Nennen Sie wesentliche Neuerungen des Wachstumschancengesetzes.","a":"Auswahl: degressive AfA für bewegliche WG (Anschaffung 1.4. bis 31.12.2024, max. 20 %), degressive AfA für neue Wohngebäude 5 % (§ 7 Abs. 5a EStG), Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG auf 40 % erhöht, Verlustvortrag 2024 bis 2027 über dem Sockelbetrag zu 70 % nutzbar, Geschenkegrenze 50 €, Anhebung der Buchführungsgrenzen (§ 141 AO: 800.000 € Umsatz, 80.000 € Gewinn) und der Ist-Versteuerungsgrenze auf 800.000 €, verpflichtende E-Rechnung im B2B-Bereich ab 2025 mit Übergangsfristen, höhere Forschungszulage, Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte 1.000 €.","n":["§ 7 Abs. 5a EStG","§ 7g Abs. 5 EStG","§ 141 AO","§ 20 UStG","§ 14 UStG"]},{"f":"Was regeln Zukunftsfinanzierungsgesetz, Kreditzweitmarktförderungsgesetz und Mindeststeuergesetz, und was wurde aus der Klimaschutz-Investitionsprämie?","a":"Zukunftsfinanzierungsgesetz (Ende 2023): Erleichterungen am Kapitalmarkt und für Börsengänge, Mitarbeiterkapitalbeteiligung mit Freibetrag 2.000 € (§ 3 Nr. 39 EStG) und erweitertem § 19a EStG. Kreditzweitmarktförderungsgesetz: Umsetzung der EU-Richtlinie zum Verkauf notleidender Kredite, zudem steuerliche Anpassungen an das MoPeG (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO, § 24 GrEStG). Mindeststeuergesetz: 15 % effektive Mindestbesteuerung für Gruppen ab 750 Mio. € Umsatz. Klimaschutz-Investitionsprämie: im Vermittlungsverfahren gestrichen. Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG besteht seit 2022 und wurde nachgeschärft.","n":["§ 3 Nr. 39 EStG","§ 19a EStG","§ 1a KStG"]}],"b":["Welche Neuerungen bringt das Wachstumschancengesetz?","Nennen Sie je eine Änderung durch das Wachstumschancengesetz.","Wie ist der Stand des Wachstumschancengesetzes und wie kam es in den Vermittlungsausschuss?","Wo befindet sich das Wachstumschancengesetz gerade und wie ist der Vermittlungsausschuss zusammengesetzt?"],"u":false,"w":3.5,"typ":"jahr","peak":2024},{"i":"akt-agrardiesel","f":"Aktuelles","t":"Agrardiesel-Subvention und Steuerbegriff","n":1,"q":2,"k":{"Bayern-Nürnberg":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":2},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Zitat: Landwirte nutzen keine Bundesstraßen und sollten daher Dieselsubventionen bekommen. Nehmen Sie Stellung. Wo ist die Agrardiesel-Rückvergütung geregelt?","a":"Steuern sind Geldleistungen ohne Gegenleistung für eine besondere Leistung (§ 3 Abs. 1 AO); die Energiesteuer ist daher keine Straßenbenutzungsgebühr, das Argument trägt nicht. Die Energiesteuer ist eine Verbrauchsteuer mit Ertragshoheit des Bundes (Art. 106 Abs. 1 GG), keine Gemeinschaftsteuer. Die Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft ist in § 57 EnergieStG geregelt. Sie wurde ab 2024 schrittweise abgebaut und gilt seit 1.1.2026 wieder in voller Höhe (21,48 ct je Liter). Rechtfertigung ist eher Wettbewerbsfähigkeit gegenüber EU-Nachbarn.","n":["§ 3 Abs. 1 AO","Art. 106 Abs. 1 GG","§ 57 EnergieStG"],"xu":true}],"b":["Wo ist die Agrardieselsubvention geregelt?"],"u":true,"w":0.7},{"i":"akt-steuerfortentwicklungsgesetz","f":"Aktuelles","t":"Steuerfortentwicklungsgesetz 2024 (Tarif 2025/2026)","n":3,"q":3,"k":{"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Bayern-München":1,"Baden-Württemberg":2},"y":{"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Was regelt das Steuerfortentwicklungsgesetz vom Dezember 2024?","a":"Das Gesetz wurde nach dem Scheitern der Ampel-Koalition in reduzierter Form beschlossen: Ausgleich der kalten Progression für 2025 und 2026 (Grundfreibetrag 2025: 12.096 €, 2026: 12.348 €, Verschiebung der Tarifeckwerte), Anhebung von Kindergeld (2025: 255 €, 2026: 259 €) und Kinderfreibetrag, Anhebung der Soli-Freigrenze, Erhöhung des Kindersofortzuschlags. Weitere ursprünglich geplante Maßnahmen (zum Beispiel Mitteilungspflicht für nationale Steuergestaltungen) wurden nicht umgesetzt.","n":["§ 32a EStG","§ 66 EStG","§ 32 Abs. 6 EStG"]}],"b":["Fragen zum aktuellen Steuergesetzgebungsvorhaben (im Protokoll „Steuersenkungsfortschrittgesetz“).","Steuerfortentwicklungsgesetz, Grundfreibetrag, kalte Progression","Steuerfortentwicklungsgesetz, Existenzminimum"],"u":true,"w":2.4},{"i":"akt-mopeg-grunderwerbsteuer","f":"Aktuelles","t":"MoPeG und Grunderwerbsteuer (§§ 5, 6, 24 GrEStG)","n":1,"q":1,"k":{"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":1},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Welche grunderwerbsteuerlichen Probleme ergeben sich durch das MoPeG für die Befreiungen nach § 5 Abs. 2 und 3 GrEStG?","a":"Seit 1.1.2024 ist die rechtsfähige Personengesellschaft selbst Vermögensträgerin, das zivilrechtliche Gesamthandsvermögen ist abgeschafft. Die Befreiungen nach §§ 5 und 6 GrEStG knüpfen an die Gesamthand an; ohne Regelung drohte ihr Wegfall und die Gleichstellung mit Kapitalgesellschaften. Der Gesetzgeber ordnete deshalb mit dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz in § 24 GrEStG an, dass rechtsfähige Personengesellschaften für Zwecke der Grunderwerbsteuer als Gesamthand gelten, zunächst befristet bis 31.12.2026. Diese Befristung wurde durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsrechts (verkündet 2.7.2026, BGBl. 2026 I Nr. 197) aufgehoben; die Fiktion gilt dauerhaft. Ergänzend § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO zur Bruchteilsbetrachtung im Ertragsteuerrecht. Sperrfristen des § 5 Abs. 3 und § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG beachten.","n":["§ 5 GrEStG","§ 6 GrEStG","§ 24 GrEStG","§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO"]}],"b":["Welche grunderwerbsteuerlichen Probleme ergeben sich durch das MoPeG (§ 5 Abs. 2 und 3 GrEStG)?"],"u":true,"w":0.7},{"i":"akt-kreditzweitmarktfoerderungsgesetz","f":"Aktuelles","t":"Kreditzweitmarktförderungsgesetz","n":1,"q":1,"k":{"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":1},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Was regelt das Kreditzweitmarktförderungsgesetz?","a":"Gesetz vom Dezember 2023 zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Kreditdienstleister und Kreditkäufer: Rahmen für den Verkauf notleidender Kredite (Zulassung und Aufsicht über Kreditdienstleister, Informationspflichten, Schutz der Kreditnehmer). Als Omnibusgesetz enthielt es auch steuerliche Änderungen, insbesondere die Anpassung an das MoPeG: Fiktion der Gesamthand für die Grunderwerbsteuer (§ 24 GrEStG, ursprünglich bis 31.12.2026 befristet, Befristung durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsrechts 2026 aufgehoben) und Bruchteilsbetrachtung von Personengesellschaften im Ertragsteuerrecht (§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO); zudem rückwirkende Aufhebung der §§ 123 bis 126 EStG, die eine Besteuerung der Dezember-Soforthilfe 2022 für Gas und Wärme vorsahen.","n":["§ 24 GrEStG","§ 39 Abs. 2 Nr. 2 AO"]}],"b":["Was regelt das Kreditzweitmarktförderungsgesetz?"],"u":true,"w":0.7},{"i":"akt-sozialabgaben-kapitalertraege","f":"Aktuelles","t":"Sozialabgaben auf Kapitalerträge, Sozialkassen","n":2,"q":2,"k":{"Bayern-Nürnberg":1,"Südbaden":1},"kq":{"Bayern-Nürnberg":1,"Südbaden":1},"y":{"2025":1,"2026":1},"c":[{"f":"Ist der Vorschlag sinnvoll, Kapitalerträge mit Sozialabgaben zu belasten? Was kann man sonst gegen leere Sozialkassen tun?","a":"Pro: breitere Finanzierungsbasis, Gleichbehandlung von Arbeits- und Kapitaleinkommen (freiwillig GKV-Versicherte zahlen bereits Beiträge auf Kapitalerträge). Contra: zusätzliche Belastung neben Abgeltungsteuer, Soli und gegebenenfalls KSt und GewSt, Benachteiligung privater Altersvorsorge, Kapitalflucht, Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die Wirkung, hoher Verwaltungsaufwand, Mittelschicht träfe es stärker als Vermögende. Alternativen: Beitragssätze oder Bemessungsgrenzen anheben, Bundeszuschüsse, Leistungs- und Effizienzreformen, längere Lebensarbeitszeit, Einbeziehung weiterer Gruppen, kapitalgedeckte Elemente.","n":[],"xu":true}],"b":["Ist der politische Vorschlag sinnvoll, Kapitalerträge mit Sozialabgaben zu belasten?","Die Sozialkassen sind leer. Was kann unternommen werden (zum Beispiel Parteiforderungen wie SV-Pflicht auf Kapitalerträge)?"],"u":false,"w":1.85},{"i":"akt-jstg-2024","f":"Aktuelles","t":"Jahressteuergesetz 2024","n":1,"q":1,"k":{"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":1},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Welche Neuerungen enthält das Jahressteuergesetz 2024?","a":"Auswahl: Neuregelung der Kleinunternehmerbesteuerung ab 2025 (Grenzen 25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € im laufenden Jahr, bei Überschreiten sofortiger Wegfall, echte Steuerbefreiung, EU-weite Kleinunternehmerregelung, § 19 UStG); Neufassung der Steuerbefreiung für Bildungsleistungen (§ 4 Nr. 21 UStG); erhöhter Abzug von Kinderbetreuungskosten (80 %, höchstens 4.800 € je Kind ab 2025); zahlreiche technische Anpassungen an EU-Recht und Rechtsprechung.","n":["§ 19 UStG","§ 4 Nr. 21 UStG","§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG"]}],"b":["Welche weiteren Neuerungen enthält das Jahressteuergesetz 2024?"],"u":true,"w":0.85},{"i":"akt-abgeltungsteuer","f":"Aktuelles","t":"Abschaffung der Abgeltungsteuer","n":1,"q":1,"k":{"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":1},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Welche Parteien fordern die Abschaffung der Abgeltungsteuer, welche Nachteile hätte sie und führt sie zu mehr Steuern?","a":"Forderungen nach einer Abschaffung kamen in der Vergangenheit vor allem aus SPD, Grünen und Linken. Heute: Kapitalerträge im Privatvermögen 25 % zzgl. Soli und gegebenenfalls KiSt (§ 32d EStG), Günstigerprüfung für niedrige Einkommen. Bei Abschaffung würden Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz (bis 45 %) besteuert: Mehrbelastung für Steuerpflichtige mit Grenzsteuersatz über 25 %, keine für Geringverdiener. Nachteile: Doppelbelastung von Dividenden mit KSt, daher Rückkehr zu einem Teileinkünfteverfahren nötig, mehr Bürokratie (Veranlagung statt Quellensteuer), Kapitalflucht, Benachteiligung privater Altersvorsorge. Vorteil: Gleichbehandlung mit Arbeitseinkommen, synthetische Einkommensteuer.","n":["§ 32d EStG","§ 43 EStG"]}],"b":["Abschaffung der Abgeltungsteuer: welche Partei, Nachteile, führt sie zu mehr Steuern?"],"u":false,"w":0.85},{"i":"akt-cum-ex-cum-cum","f":"Aktuelles","t":"Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte","n":1,"q":1,"k":{"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":1},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Was sind Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte?","a":"Cum-Ex: Aktiengeschäfte (oft mit Leerverkäufen) um den Dividendenstichtag, bei denen Aktien mit (cum) und ohne (ex) Dividendenanspruch so gehandelt wurden, dass eine nur einmal einbehaltene Kapitalertragsteuer mehrfach angerechnet beziehungsweise erstattet wurde. Der BGH hat dies 2021 als strafbare Steuerhinterziehung eingestuft; Taterträge können eingezogen werden. Cum-Cum: Ausländische Anteilseigner ohne Anrechnungsberechtigung übertragen Aktien vor dem Dividendenstichtag an inländische Anrechnungsberechtigte und nehmen sie danach zurück, um Kapitalertragsteuer zu sparen. Gegenmaßnahme seit 2016: § 36a EStG (Anrechnung nur bei 45 Tagen Mindesthaltedauer und Mindestwertänderungsrisiko von 70 %).","n":["§ 36a EStG","§ 370 AO"]}],"b":["Was sind Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte?"],"u":false,"w":0.85},{"i":"akt-aktivrente","f":"Aktuelles","t":"Aktivrente ab 2026","n":1,"q":1,"k":{"Düsseldorf":1},"kq":{"Düsseldorf":1},"y":{"2026":1},"c":[{"f":"Was ist die Aktivrente, wie hoch ist sie, wo ist sie geregelt und gibt es verfassungsrechtliche Bedenken?","a":"Seit 1.1.2026 bleibt Arbeitslohn aus nichtselbständiger Arbeit, den Arbeitnehmer für eine Tätigkeit nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze erhalten, bis 2.000 € monatlich (höchstens 24.000 € jährlich, nicht genutzte Monatsbeträge verfallen) einkommensteuerfrei; geregelt in § 3 Nr. 21 EStG (Aktivrentengesetz). Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber für den Arbeitslohn Beiträge zur Rentenversicherung abzuführen hat; die Sozialversicherungsbeiträge fallen weiter an. Nicht begünstigt sind Minijobs, Selbständige und Gewerbetreibende sowie Beamte. Die Steuerfreiheit unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt und wird bereits im Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen wegen des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG): Ungleichbehandlung der Einkunftsarten und Abweichung vom Leistungsfähigkeitsprinzip; Rechtfertigung über den Lenkungszweck Fachkräftesicherung wird diskutiert.","n":["§ 3 Nr. 21 EStG","Art. 3 Abs. 1 GG"],"xu":true}],"b":["Was ist die Aktivrente, wie hoch ist sie, wo geregelt und gibt es verfassungsrechtliche Bedenken?"],"u":true,"w":1},{"i":"hot-steueraenderungsgesetz-2025","f":"Aktuelles","t":"Steueränderungsgesetz 2025 im Überblick","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Nennen Sie wesentliche Änderungen des Steueränderungsgesetzes 2025 und deren Inkrafttreten.","a":"Das Gesetz wurde am 4.12.2025 vom Bundestag beschlossen, der Bundesrat stimmte am 19.12.2025 zu, Verkündung am 23.12.2025 (BGBl. I 2025 Nr. 363). Ab 1.1.2026 gelten unter anderem die Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem ersten Kilometer, der dauerhaft ermäßigte Steuersatz von 7 % für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (ohne Getränke) sowie höhere Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen (3.300 Euro beziehungsweise 960 Euro). Hinzu kommen Erleichterungen im Gemeinnützigkeitsrecht und die Verdoppelung der Höchstbeträge für Parteispenden.","n":["§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG","§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG","§ 3 Nr. 26, 26a EStG","§ 10b Abs. 2 EStG","§ 34g EStG"]},{"f":"Wie wurden die Höchstbeträge für Zuwendungen an politische Parteien ab 2026 geändert?","a":"Der Sonderausgabenabzug für Parteispenden nach § 10b Abs. 2 EStG wurde von 1.650/3.300 Euro auf 3.300/6.600 Euro (Einzel-/Zusammenveranlagung) verdoppelt. Entsprechend verdoppeln sich die Höchstbeträge der Steuerermäßigung nach § 34g EStG. Die Änderung gilt ab 1.1.2026.","n":["§ 10b Abs. 2 Satz 1 EStG","§ 34g Satz 2 EStG"]}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"verkündet am 23.12.2025 (BGBl. I 2025 Nr. 363), überwiegend in Kraft seit 1.1.2026","warum":"Größtes Entlastungsgesetz zum 1.1.2026; Prüfer fragen gern nach zwei oder drei Neuerungen des letzten Jahressteuerpakets."},{"i":"hot-entfernungspauschale-2026","f":"ESt","t":"Entfernungspauschale 38 Cent, Gewerkschaftsbeiträge","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wie hoch ist die Entfernungspauschale ab 2026 und was gilt für die Mobilitätsprämie?","a":"Ab 1.1.2026 beträgt die Entfernungspauschale einheitlich 0,38 Euro je vollem Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer; bis 2025 galten 0,30 Euro für die ersten 20 km und 0,38 Euro ab dem 21. km. Die Mobilitätsprämie für Geringverdiener wurde entfristet (§ 101 EStG).","n":["§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG","§ 101 EStG"]},{"f":"Wie werden Gewerkschaftsbeiträge ab 2026 bei Arbeitnehmern berücksichtigt?","a":"Gewerkschaftsbeiträge sind ab 2026 als Werbungskosten zusätzlich neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag abziehbar (§ 9a Satz 3 EStG). Sie gehen also nicht mehr im Pauschbetrag von 1.230 Euro unter.","n":["§ 9a Satz 3 EStG","§ 9 EStG"]}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"in Kraft seit 1.1.2026 (Steueränderungsgesetz 2025)","warum":"Klassische Werbungskostenfrage mit neuer Rechtslage ab VZ 2026, eignet sich für kleine Rechenfälle."},{"i":"hot-gastronomie-7-prozent","f":"USt","t":"Gastronomie: dauerhaft 7 % auf Speisen","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Welcher Steuersatz gilt seit 2026 für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen?","a":"Seit 1.1.2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen dauerhaft der ermäßigte Steuersatz von 7 %, ausgenommen die Abgabe von Getränken (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Getränke bleiben beim Regelsteuersatz von 19 %. Eine befristete Ermäßigung hatte es bereits vom 1.7.2020 bis 31.12.2023 gegeben.","n":["§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG","§ 12 Abs. 1 UStG"]},{"f":"Wie ist der Gesamtpreis eines Spar-Menüs aus Burger und Getränk aufzuteilen?","a":"Der BFH hat mit Urteil vom 22.1.2025 (XI R 19/23) entschieden, dass der Burger im Menü nicht mit einem höheren Wert angesetzt werden darf als bei Einzelverkauf. Der Menüpreis ist auf die unterschiedlich besteuerten Bestandteile sachgerecht aufzuteilen. Seit 2026 betrifft die Frage auch Restaurantumsätze, weil Speisen und Getränke dort unterschiedlich besteuert werden.","n":["§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG","§ 10 UStG"]}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"in Kraft seit 1.1.2026 (Steueränderungsgesetz 2025)","warum":"Politisch umstrittene Steuersatzsenkung; prüfungstypische Abgrenzung Speisen/Getränke und Aufteilung von Kombiangeboten."},{"i":"hot-gemeinnuetzigkeit-2026","f":"AO","t":"Gemeinnützigkeit und Ehrenamt ab 2026","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Welche Änderungen gelten seit 2026 für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Körperschaften?","a":"Die Besteuerungsfreigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wurde auf 50.000 Euro angehoben (§ 64 Abs. 3 Satz 1 AO), erstmals für den VZ 2026. Übersteigen die Einnahmen aus sämtlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben diese Grenze nicht und wird insgesamt ein Gewinn erzielt, muss nicht mehr geprüft werden, ob die Voraussetzungen eines Zweckbetriebs (§§ 65 bis 68 AO) vorliegen (§ 64 Abs. 3 Satz 2 AO). Die Zweckbetriebsgrenze für sportliche Veranstaltungen stieg von 45.000 auf 50.000 Euro (§ 67a Abs. 1 AO).","n":["§ 64 Abs. 3 AO","§ 67a Abs. 1 AO","§§ 14, 65 AO"]},{"f":"Was gilt seit 2026 für die zeitnahe Mittelverwendung und für neue gemeinnützige Zwecke?","a":"Die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung entfällt für Körperschaften mit jährlichen Einnahmen bis 100.000 Euro (bisher 45.000 Euro), § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO. E-Sport wurde als gemeinnütziger Zweck aufgenommen (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO). Zudem ist die Mittelverwendung für Photovoltaik- und EEG-Anlagen steuerunschädlich (§ 58 Nr. 11 AO).","n":["§ 55 Abs. 1 Nr. 5 AO","§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO","§ 58 Nr. 11 AO"]},{"f":"Wie hoch sind Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale ab 2026?","a":"Die Übungsleiterpauschale stieg von 3.000 auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro jährlich (§ 3 Nr. 26, 26a EStG). Zusätzlich muss die begünstigte Tätigkeit selbst steuerbegünstigten Zwecken dienen; diese Klarstellung gilt in allen offenen Fällen.","n":["§ 3 Nr. 26 EStG","§ 3 Nr. 26a EStG"]}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"in Kraft seit 1.1.2026 beziehungsweise ab VZ 2026 (Steueränderungsgesetz 2025)","warum":"In Protokollen 2026 bereits gefragt (Neuerungen in der AO bei gemeinnützigen Körperschaften); Sphärenlehre ist Dauerbrenner."},{"i":"hot-investitionsbooster-afa","f":"Bilanzsteuerrecht","t":"Investitionsbooster: degressive AfA 30 %","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Unter welchen Voraussetzungen ist für bewegliche Wirtschaftsgüter derzeit die degressive AfA zulässig?","a":"Nach § 7 Abs. 2 EStG in der Fassung des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm gilt die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft oder hergestellt werden. Der Satz beträgt höchstens das Dreifache der linearen AfA und maximal 30 %. AfaA wegen außergewöhnlicher Abnutzung sind bei dieser Methode nicht zulässig.","n":["§ 7 Abs. 2 EStG"]},{"f":"Welche degressive AfA gilt für neue Wohngebäude?","a":"§ 7 Abs. 5a EStG erlaubt für Wohngebäude eine degressive AfA mit unveränderlichem Satz von 5 % des Restbuchwerts. Voraussetzung ist ein Baubeginn nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 oder eine Anschaffung aufgrund eines in diesem Zeitraum rechtswirksam geschlossenen Vertrags. Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG kann zusätzlich zur AfA nach § 7 Abs. 4 oder 5a EStG in Anspruch genommen werden.","n":["§ 7 Abs. 5a EStG","§ 7b EStG"]}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"in Kraft seit 19.7.2025 (BGBl. I 2025 Nr. 161), gilt für Anschaffungen 1.7.2025 bis 31.12.2027","warum":"Zentrales Wachstumsinstrument der Koalition; Prüfer fragen nach Zeitraum, Höchstsatz und Wechsel zur linearen AfA."},{"i":"hot-e-fahrzeuge-afa-dienstwagen","f":"ESt","t":"E-Fahrzeuge: Sonder-AfA und 0,25-%-Regel","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Welche besondere Abschreibung gilt für neu angeschaffte reine Elektrofahrzeuge im Betriebsvermögen?","a":"§ 7 Abs. 2a EStG erlaubt für Elektrofahrzeuge im Sinne des § 9 Abs. 2 KraftStG, die zum Anlagevermögen gehören und nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028 angeschafft werden, wahlweise eine degressive AfA mit festen Sätzen von 75 % im Anschaffungsjahr und danach 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und 2 %. Eine zeitanteilige Kürzung im Anschaffungsjahr findet nicht statt, weil § 7 Abs. 2a EStG die Anwendung des § 7 Abs. 1 S. 4 EStG ausdrücklich ausschließt; die 75 % stehen also auch bei Anschaffung im Dezember voll zu.","n":["§ 7 Abs. 2a EStG"]},{"f":"Bis zu welchem Bruttolistenpreis gilt für Elektro-Dienstwagen die Viertelregelung?","a":"Für rein elektrische Dienstwagen, die nach dem 30.6.2025 angeschafft werden, gilt die 0,25-%-Bemessung bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 Euro (bisher 70.000 Euro). Darüber gilt die Halbierung auf 0,5 %.","n":["§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 3 EStG","§ 8 Abs. 2 EStG"]}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"in Kraft seit 19.7.2025 (BGBl. I 2025 Nr. 161), Anschaffungen nach 30.6.2025 und vor 1.1.2028","warum":"Verbindet Bilanzsteuerrecht und Lohnsteuer; beliebte Fallfrage zur Dienstwagenbesteuerung."},{"i":"hot-kst-senkung-ab-2028","f":"KSt","t":"KSt-Satz sinkt ab 2028 schrittweise auf 10 %","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wie entwickelt sich der Körperschaftsteuersatz nach geltendem Recht ab 2028?","a":"§ 23 Abs. 1 KStG sieht eine Senkung von 15 % in fünf Schritten vor: 2028 auf 14 %, 2029 auf 13 %, 2030 auf 12 %, 2031 auf 11 % und ab 2032 auf 10 %. Mit Solidaritätszuschlag ergibt sich ab 2032 eine Belastung von 10,55 % zuzüglich Gewerbesteuer.","n":["§ 23 Abs. 1 KStG","SolZG 1995"]},{"f":"Wie wird die Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen angepasst?","a":"Der Thesaurierungssteuersatz nach § 34a Abs. 1 EStG sinkt parallel von 28,25 % auf 27 % (2028 und 2029), 26 % (2030 und 2031) und 25 % ab 2032. Ziel ist die Belastungsneutralität zwischen Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften.","n":["§ 34a Abs. 1 EStG"]}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"beschlossen (BGBl. I 2025 Nr. 161), Wirkung ab VZ 2028","warum":"Größte Unternehmensteuerreform seit 2008, bereits beschlossen; Standortdebatte und Rechtsformvergleich sind prüfungsnah."},{"i":"hot-forschungszulage","f":"Sonstiges","t":"Forschungszulage: höhere Bemessungsgrundlage","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Welche Verbesserungen bei der Forschungszulage gelten ab 2026?","a":"Die maximale Bemessungsgrundlage steigt für nach dem 31.12.2025 entstandene Aufwendungen von 10 auf 12 Mio. Euro (§ 3 Abs. 5 FZulG). Für ab 2026 begonnene Vorhaben werden Gemeinkosten pauschal mit 20 % der übrigen förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt (§ 3 Abs. 3b FZulG). Die Eigenleistung des Unternehmers wird mit 100 Euro statt 70 Euro je Stunde angesetzt.","n":["§ 3 FZulG"]}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"Änderungen durch StInvSofortPG in Kraft; weitere Änderung im Regierungsentwurf JStG 2026 vom 12.8.2026","warum":"Steuerliche Forschungsförderung wurde 2025 und 2026 erneut ausgebaut; beliebte Frage zur Wirtschaftsförderung über das Steuerrecht."},{"i":"hot-aktivrente","f":"ESt","t":"Aktivrente: 2.000 Euro monatlich steuerfrei","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Was ist die Aktivrente, wo ist sie geregelt und wie hoch ist die Steuerbefreiung?","a":"§ 3 Nr. 21 EStG stellt Arbeitslohn aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze bis 2.000 Euro monatlich (24.000 Euro jährlich) steuerfrei. Die Befreiung gilt ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze, seit 1.1.2026 für bestehende und neue Arbeitsverhältnisse. Sie unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt und wird bereits im Lohnsteuerabzug berücksichtigt, aber nur für ein Dienstverhältnis.","n":["§ 3 Nr. 21 EStG","§ 32b EStG"]},{"f":"Wer ist von der Aktivrente ausgeschlossen und welche verfassungsrechtlichen Bedenken werden diskutiert?","a":"Ausgeschlossen sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit sowie Land- und Forstwirtschaft, ferner Beamte und geringfügig Beschäftigte. Der Arbeitgeber muss Rentenversicherungsbeiträge abführen. In der Fachdiskussion wird gerügt, dass die Bevorzugung angestellter Rentner gegenüber Selbständigen gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstoßen könnte; eine gerichtliche Klärung liegt bisher nicht vor.","n":["§ 3 Nr. 21 EStG","Art. 3 Abs. 1 GG","§ 8 Abs. 1 SGB IV"],"xu":true}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"in Kraft seit 1.1.2026 (Aktivrentengesetz, BGBl. I 2025 Nr. 361)","warum":"Im Protokoll Düsseldorf 2026 bereits gefragt (Höhe, Norm, verfassungsrechtliche Bedenken)."},{"i":"hot-einkommensteuerreform-2027","f":"Aktuelles","t":"Einkommensteuerreform 2027/2028 (Entwurf)","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Was sieht der Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 vor?","a":"Der Grundfreibetrag soll von 12.348 Euro auf 12.564 Euro (2027) und 12.900 Euro (2028) steigen, das Kindergeld auf 267 Euro (2027) und 272 Euro (2028). Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag soll von 1.230 auf 1.430 Euro steigen. Zur Gegenfinanzierung soll der Steuersatz von 45 % bereits ab 250.000 Euro greifen und ein neuer Satz von 47 % ab 280.000 Euro zu versteuerndem Einkommen gelten. Stand 2.11.2026: Kabinettsbeschluss am 2.9.2026, erste Lesung im Bundestag am 8.10.2026, Stellungnahme des Bundesrates am 16.10.2026, öffentliche Anhörung im Finanzausschuss für den 4.11.2026 angesetzt; verabschiedet ist das Gesetz noch nicht.","n":["§ 32a EStG","§ 66 EStG","§ 9a EStG"]},{"f":"Welche weiteren Maßnahmen enthält der Entwurf und wie hat sich der Bundesrat dazu geäußert?","a":"Geplant sind eine Anhebung der Höchstgrenze des steuerfreien Stundenlohns für Sonntags- und Feiertagszuschläge von 50 auf 75 Euro, eine Kürzung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen von 20 % auf 15 % (Höchstbetrag 900 statt 1.200 Euro) und eine Erhöhung der Pauschsteuer bei Minijobs von 2 % auf 5 %. In seiner Stellungnahme vom 16.10.2026 hat der Bundesrat vorgeschlagen, auf die Anhebung der Grundlohngrenze bei den Sonntags- und Feiertagszuschlägen zu verzichten und stattdessen die Zuschlagssätze moderat zu erhöhen. Die Empfehlung seiner Ausschüsse, die Zehnjahresfrist für private Grundstücksveräußerungen (§ 23 EStG) abzuschaffen, wurde nicht Teil der Stellungnahme. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht (Stand 2.11.2026).","n":["§ 3b EStG","§ 35a EStG","§ 40a Abs. 2 EStG"]}],"b":[],"u":true,"hot":true,"w":2,"stand":"Regierungsentwurf (BT-Drs. 21/8235), 1. Lesung Bundestag 8.10.2026, Stellungnahme Bundesrat 16.10.2026, öffentliche Anhörung im Finanzausschuss am 4.11.2026 angesetzt; noch nicht beschlossen, zweiter Durchgang im Bundesrat steht aus","warum":"Laufendes Gesetzgebungsverfahren mit Abschluss voraussichtlich kurz vor oder während der Prüfungsphase; Stand und Inhalte werden gefragt."},{"i":"hot-jahressteuergesetz-2026","f":"Aktuelles","t":"Jahressteuergesetz 2026 (Regierungsentwurf)","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Nennen Sie wesentliche Inhalte des Regierungsentwurfs zum Jahressteuergesetz 2026.","a":"Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO soll ab 1.1.2027 von 0,15 % auf 0,3 % je Monat steigen. Die umsatzsteuerliche Organschaft soll ab 1.1.2030 auf ein Erklärungsmodell umgestellt werden (§ 2c UStG-E). Die Freigrenze für das Entlastungsverfahren bei Lizenzzahlungen soll von 10.000 auf 100.000 Euro steigen (§ 50c EStG-E), und für die Mindeststeuer sollen neue Safe Harbours eingeführt werden (§§ 81a, 81b MinStG-E). Der Bundestag hat den Entwurf am 8.10.2026 in erster Lesung beraten, der Finanzausschuss hat für den 2.11.2026 eine öffentliche Anhörung angesetzt; verabschiedet ist das Gesetz noch nicht.","n":["§ 238 AO-E","§ 233a AO","§ 2c UStG-E","§ 50c EStG-E","§§ 81a, 81b MinStG-E"]},{"f":"Welche Regelung des Referentenentwurfs zum JStG 2026 ist im Kabinettsentwurf entfallen?","a":"Die geplante Erweiterung der Befugnisse der Finanzverwaltung zum Einsatz von KI-Systemen (§ 29c AO-E) wurde ersatzlos gestrichen. Ebenso entfiel die geplante Änderung der Umsatzsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen (§ 4 Nr. 11b UStG). Der Referentenentwurf wurde am 26.5.2026 an die Verbände versandt, der Kabinettsbeschluss folgte am 12.8.2026.","n":["§ 29c AO","§ 4 Nr. 11b UStG"],"xu":true}],"b":[],"u":true,"hot":true,"w":2,"stand":"Regierungsentwurf vom 12.8.2026 (BT-Drs. 21/8283), Stellungnahme Bundesrat 25.9.2026, 1. Lesung 8.10.2026; 2./3. Lesung im Bundestag voraussichtlich 13.11.2026, danach zweiter Durchgang im Bundesrat; noch nicht beschlossen","warum":"Das Jahressteuergesetz ist regelmäßig Gegenstand der Frage nach dem aktuellen Gesetzgebungsstand; Abschluss bis Ende 2026 geplant."},{"i":"hot-zinsen-saeumniszuschlaege-verfassung","f":"AO","t":"Steuerzinsen, Aussetzungszinsen, Säumniszuschläge","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wie hoch sind Nachzahlungszinsen nach § 233a AO und welche Änderung ist geplant?","a":"Nach der Entscheidung des BVerfG von 2021 wurde der Zinssatz für die Vollverzinsung rückwirkend ab 2019 auf 0,15 % je Monat (1,8 % p. a.) gesenkt. Der Regierungsentwurf zum JStG 2026 sieht ab 1.1.2027 eine Anhebung auf 0,3 % je Monat (3,6 % p. a.) vor. Hintergrund ist das gestiegene Zinsniveau.","n":["§ 233a AO","§ 238 Abs. 1a AO"]},{"f":"Sind Aussetzungszinsen von 6 % p. a. verfassungsgemäß?","a":"Der BFH hat mit Beschluss vom 8.5.2024 (VIII R 9/23) dem BVerfG vorgelegt, ob 6 % p. a. für Aussetzungszinsen im Zeitraum 1.1.2019 bis 15.4.2021 mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar sind; das Verfahren läuft unter 1 BvL 8/24. Er rügt insbesondere die Zinsspreizung gegenüber den 1,8 % bei § 233a AO. Das FG Münster hat am 3.6.2026 (9 V 583/26) auch für 2014 bis 2018 ernstliche Zweifel bejaht; die Beschwerde ist beim BFH anhängig (VIII B 59/26).","n":["§ 237 AO","§ 238 Abs. 1 Satz 1 AO","Art. 3 Abs. 1 GG","§ 363 Abs. 2 AO"]},{"f":"Hat der BFH Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge?","a":"Mit Beschluss vom 21.3.2025 (X B 21/25) hat der BFH ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Säumniszuschlags von 1 % je Monat jedenfalls für Zeiträume ab März 2022 verneint. Begründung: Der Säumniszuschlag ist vorrangig Druckmittel und angesichts des seit Beginn des Ukraine-Kriegs gestiegenen Zinsniveaus nicht zu beanstanden.","n":["§ 240 AO","§ 69 Abs. 2 FGO"]}],"b":[],"u":true,"hot":true,"w":2,"stand":"§ 233a AO 1,8 % p. a. geltendes Recht; Erhöhung auf 3,6 % p. a. ab 2027 geplant; Aussetzungszinsen beim BVerfG anhängig (1 BvL 8/24)","warum":"Verfassungsfragen zu Zinsen und Säumniszuschlägen sind wegen anhängiger Verfahren und der geplanten Zinserhöhung 2027 hochaktuell."},{"i":"hot-ust-organschaft-erklaerungsmodell","f":"USt","t":"Umsatzsteuerliche Organschaft: Erklärungsmodell","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wie soll die umsatzsteuerliche Organschaft nach dem Entwurf des JStG 2026 künftig entstehen?","a":"Nach geltendem Recht tritt die Organschaft bei finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Eingliederung zwingend ein (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG). Künftig soll sie nach § 2c UStG-E auf einer Erklärung des Organträgers gegenüber dem Finanzamt beruhen, die ab 1.7.2029 mit Wirkung ab 1.1.2030 abgegeben werden kann. Nach dem Entwurf sollen, entsprechend der Rechtsprechung, auch Personengesellschaften Organgesellschaften sein können.","n":["§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG","§ 2c UStG-E","§ 27 Abs. 42 UStG-E"]}],"b":[],"u":true,"hot":true,"w":2,"stand":"Regierungsentwurf JStG 2026 vom 12.8.2026; geplante Anwendung ab 1.1.2030","warum":"Grundlegende Systemänderung der Organschaft; USt-Prüfer nutzen sie als Einstieg in § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG."},{"i":"hot-9-aenderung-stberg","f":"Berufsrecht","t":"9. Änderung des Steuerberatungsrechts 2026","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Schildern Sie das Gesetzgebungsverfahren zur 9. Änderung des Steuerberatungsgesetzes.","a":"Der Bundestag beschloss den Gesetzentwurf der Bundesregierung am 24.4.2026; der Bundesrat verweigerte am 8.5.2026 die Zustimmung, vor allem wegen der darin enthaltenen steuerfreien Entlastungsprämie bis 1.000 Euro. Die Koalitionsfraktionen brachten den Inhalt ohne diese Prämie als neuen Entwurf ein (BT-Drs. 21/6002); Bundestag 11.6.2026, Zustimmung des Bundesrats 12.6.2026, Verkündung am 2.7.2026 (Gesetz vom 29.6.2026, BGBl. 2026 I Nr. 197). Die meisten Änderungen des Steuerberatungsgesetzes gelten seit 1.9.2026.","n":["Art. 77, 78 GG","Art. 105 Abs. 3 GG"]},{"f":"Welche Änderungen bei den Befugnissen zur Hilfeleistung in Steuersachen enthält das Gesetz?","a":"Bei Lohnsteuerhilfevereinen entfällt die Einkommensgrenze; Beratung bleibt auf Mitglieder ohne Gewinneinkünfte und ohne umsatzsteuerpflichtige Umsätze beschränkt, und ein Beratungsstellenleiter darf drei statt zwei Beratungsstellen leiten. Unentgeltliche Hilfe ohne Zusammenhang mit einer entgeltlichen Tätigkeit ist künftig allgemein zulässig, außerhalb des Angehörigenkreises aber nur durch oder unter Anleitung einer befähigten Person (§ 6 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StBerG); damit werden Tax Law Clinics möglich. Selbständige Buchhalter dürfen ab 1.9.2026 Kontenpläne einrichten, Umsatzsteuervoranmeldungen bleiben aber den Steuerberatern vorbehalten.","n":["§§ 4, 6 StBerG","§§ 13 ff. StBerG"]},{"f":"Was ändert sich beim Fremdbesitzverbot und bei der Bezeichnung Steuerberatungsgesellschaft?","a":"Das Fremdbesitzverbot wird insbesondere für mehrstöckige Strukturen klargestellt (§ 55a Abs. 1 Satz 3 StBerG). Nur Gesellschaften, in denen Steuerberater beziehungsweise Steuerbevollmächtigte die Mehrheit der Stimmrechte und die Mehrheit im Geschäftsführungsorgan haben, dürfen die Bezeichnung Steuerberatungsgesellschaft führen. Zudem entfällt das Erfordernis, weitere Beratungsstellen durch einen Berufsträger leiten zu lassen; diese Änderung des § 34 Abs. 2 StBerG tritt erst am 1.1.2027 in Kraft, bis dahin gilt das Leitererfordernis weiter.","n":["§ 55a StBerG","§ 34 Abs. 2 StBerG"],"xu":true}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"verkündet am 2.7.2026 (BGBl. I 2026 Nr. 197); StBerG-Änderungen überwiegend ab 1.9.2026","warum":"Für Berufsrecht die wichtigste Neuerung 2026; zugleich Lehrbeispiel für ein gescheitertes und neu eingebrachtes Zustimmungsgesetz."},{"i":"hot-gewst-mindesthebesatz-280","f":"GewSt","t":"Gewerbesteuer: Mindesthebesatz 280 %","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wie hoch ist der gesetzliche Mindesthebesatz der Gewerbesteuer und ab wann gilt der neue Wert?","a":"Der Mindesthebesatz wird von 200 % auf 280 % angehoben (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG). Die Änderung trat am 3.7.2026 in Kraft und gilt erstmals für den Erhebungszeitraum 2027. Sie geht auf den Koalitionsvertrag zurück und soll Gewinnverlagerungen in Gemeinden mit sehr niedrigen Hebesätzen begrenzen.","n":["§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG","Art. 28 Abs. 2 Satz 3 GG","Art. 106 Abs. 6 GG"]},{"f":"Wie wirkt sich ein Hebesatz von 280 % bei der Steuerermäßigung nach § 35 EStG aus?","a":"Die Ermäßigung nach § 35 EStG beträgt das 4,0-fache des Gewerbesteuermessbetrags, begrenzt auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer. Bei einem Hebesatz von 280 % liegt die tatsächliche Gewerbesteuer unter dem 4,0-fachen des Messbetrags; die Ermäßigung ist dann auf die tatsächliche Gewerbesteuer begrenzt, sodass bei Einzelunternehmern und Mitunternehmern die Gewerbesteuer regelmäßig vollständig angerechnet wird, soweit der Ermäßigungshöchstbetrag nach § 35 Abs. 1 Satz 2 EStG nicht greift.","n":["§ 35 Abs. 1 EStG"]}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"verkündet am 2.7.2026 (BGBl. I 2026 Nr. 197), erstmals für den Erhebungszeitraum 2027","warum":"Neue Rechtslage ab EZ 2027 gegen kommunale Steueroasen; GewSt-Prüfer fragen nach Hebesatzrecht und Belastungsrechnung."},{"i":"hot-grest-signing-closing","f":"GrESt","t":"GrESt: Signing/Closing und § 24 GrEStG entfristet","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wie wurde das Signing-Closing-Problem bei Anteilsübertragungen 2026 gelöst?","a":"Bisher konnte ein Share Deal beim Signing nach § 1 Abs. 3 oder 3a GrEStG und beim Closing nach § 1 Abs. 2a oder 2b GrEStG doppelt Steuer auslösen. Nach dem neuen § 1 Abs. 3b GrEStG treten die closing-bezogenen Tatbestände zurück, wenn der Vorgang bereits beim Signing nach § 1 Abs. 3 oder 3a GrEStG steuerbar ist. Zusätzlich wird bei § 1 Abs. 3 und 3a GrEStG auch die grundbesitzende Gesellschaft Steuerschuldnerin (§ 13 Nr. 5 und 8 GrEStG, für Erwerbsvorgänge, die nach dem 2.7.2026 verwirklicht werden), und die Anzeigefrist der Beteiligten verlängert sich auf einen Monat (§ 19 GrEStG).","n":["§ 1 Abs. 2a, 2b, 3, 3a, 3b GrEStG","§ 13 GrEStG","§ 19 GrEStG"]},{"f":"Was gilt nach der Reform für die Begünstigungen der §§ 5 und 6 GrEStG bei rechtsfähigen Personengesellschaften?","a":"Nach dem MoPeG ist die Gesamthand entfallen; § 24 GrEStG ordnete bislang befristet an, dass die rechtsfähige Personengesellschaft für die §§ 5, 6 und 7 Abs. 2 GrEStG weiterhin als Gesamthand gilt. Diese Sonderregelung wurde 2026 entfristet, die Begünstigungen gelten damit unbefristet fort.","n":["§ 24 GrEStG","§§ 5, 6, 7 Abs. 2 GrEStG"]}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"in Kraft seit 3.7.2026 (BGBl. I 2026 Nr. 197)","warum":"Seit MoPeG und Share-Deal-Reform ein Lieblingsthema der GrESt-Prüfer; 2026 gesetzlich gelöst."},{"i":"hot-gesetzgebung-zustimmungsgesetz","f":"Aktuelles","t":"Steuergesetzgebung: Zustimmung, Vermittlungsausschuss","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wann bedarf ein Steuergesetz der Zustimmung des Bundesrates?","a":"Nach Art. 105 Abs. 3 GG bedürfen Bundesgesetze über Steuern, deren Aufkommen ganz oder teilweise den Ländern oder Gemeinden zufließt, der Zustimmung des Bundesrates. Das betrifft etwa Einkommen-, Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuer. Bei Zustimmungsgesetzen kann der Bundesrat das Gesetz endgültig scheitern lassen, bei Einspruchsgesetzen nur einen überstimmbaren Einspruch einlegen (Art. 77 Abs. 3, Art. 78 GG).","n":["Art. 105 Abs. 3 GG","Art. 77, 78 GG"]},{"f":"Wer kann den Vermittlungsausschuss anrufen und welche Fristen gelten?","a":"Der Bundesrat kann binnen drei Wochen nach Eingang des Gesetzesbeschlusses die Einberufung verlangen (Art. 77 Abs. 2 GG). Bei Zustimmungsgesetzen können auch Bundestag und Bundesregierung den Ausschuss anrufen. Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundesrat nach Abschluss des Vermittlungsverfahrens binnen zwei Wochen Einspruch einlegen.","n":["Art. 77 Abs. 2, 2a, 3 GG"]}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"geltendes Verfassungsrecht; Beispiele 2026","warum":"Protokolle 2024 fragten nach Stand von Gesetzen und Vermittlungsausschuss; 2026 liefert mit dem StBerG ein aktuelles Beispiel."},{"i":"hot-grundsteuer-bfh-bverfg","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Grundsteuer: BFH bestätigt Modelle, BVerfG offen","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wie hat der BFH im November 2025 über das Grundsteuer-Bundesmodell entschieden?","a":"Mit Urteilen vom 12.11.2025 (II R 25/24, II R 31/24, II R 3/25) hält der BFH die Bewertungsregeln des Bundesmodells für verfassungsgemäß und hat nicht nach Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt. Der Bund hatte die Gesetzgebungskompetenz, ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG liegt nicht vor, die Typisierung ist durch das Ziel automatisierter Neubewertungen gerechtfertigt. Im Einzelfall bleibt der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts möglich.","n":["§§ 218 ff. BewG","§§ 250 ff. BewG","Art. 3 Abs. 1 GG","Art. 105 Abs. 2 GG"]},{"f":"Welche Länder weichen vom Bundesmodell ab und wie entschied der BFH zum Modell Baden-Württembergs?","a":"Elf Länder wenden das Bundesmodell an; Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Modelle. Zum modifizierten Bodenwertmodell Baden-Württembergs hat der BFH am 20.5.2026 (II R 26/24, II R 27/24) entschieden, dass es formell und materiell verfassungsgemäß ist. Ein niedrigerer gemeiner Wert kann dort bei einer Abweichung von 30 % nachgewiesen werden (§ 38 Abs. 4 LGrStG BW).","n":["Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG","§ 38 Abs. 4 LGrStG BW"]},{"f":"Ist die Grundsteuerreform damit verfassungsrechtlich abschließend geklärt?","a":"Nein. Gegen das Bundesmodell sind Verfassungsbeschwerden beim BVerfG anhängig (unter anderem 1 BvR 472/26), unterstützt von Eigentümer- und Steuerzahlerverbänden. Grundsteuerwerte wurden auf den 1.1.2022 festgestellt, die Grundsteuer wird seit 1.1.2025 auf neuer Grundlage erhoben.","n":["Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG","§ 363 Abs. 2 AO"]}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"BFH 12.11.2025 (Bundesmodell) und 20.5.2026 (Baden-Württemberg); Verfassungsbeschwerden 1 BvR 472/26 und 1 BvR 551/26 anhängig","warum":"Seit 2025 erhobene neue Grundsteuer; BFH-Urteile 2025/2026 und anhängige Verfassungsbeschwerden sind klassischer Prüfungsstoff Bewertung."},{"i":"hot-erbst-bverfg-2026","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Erbschaftsteuer erneut vor dem BVerfG","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Welche Verfahren zur Erbschaftsteuer sind beim BVerfG anhängig und worum geht es?","a":"In der abstrakten Normenkontrolle 1 BvF 1/23 rügt die Bayerische Staatsregierung, dem Bund fehle für §§ 12 Abs. 3, 16 Abs. 1 und 19 Abs. 1 ErbStG die Gesetzgebungskompetenz nach Art. 72 Abs. 2 i. V. m. Art. 105 Abs. 2 GG; zudem seien Freibeträge und Steuersätze nicht an Preissteigerungen und regionale Immobilienpreise angepasst. In 1 BvR 804/22 rügt ein Erbe von Privatvermögen die Begünstigung von Betriebsvermögen als gleichheitswidrig. Verhandelt wurde am 12. und 13.10.2026.","n":["Art. 72 Abs. 2 GG","Art. 105 Abs. 2 GG","Art. 3 Abs. 1 GG","§§ 13a, 13b, 28a ErbStG"]},{"f":"Wie ist Betriebsvermögen nach geltendem Recht erbschaftsteuerlich begünstigt?","a":"Bei der Regelverschonung bleiben 85 % des begünstigten Vermögens steuerfrei, wenn der Erwerb 26 Mio. Euro nicht übersteigt; Voraussetzung sind eine fünfjährige Behaltensfrist und eine Mindestlohnsumme von 400 % (§ 13a ErbStG). Bei der Optionsverschonung bleiben 100 % steuerfrei bei sieben Jahren, 700 % Lohnsumme und höchstens 20 % Verwaltungsvermögen. Für Erwerbe über 26 Mio. Euro gelten Abschmelzmodell beziehungsweise Verschonungsbedarfsprüfung.","n":["§ 13a ErbStG","§ 13b ErbStG","§ 13c ErbStG","§ 28a ErbStG"]},{"f":"Was hatte das BVerfG am 17.12.2014 zur Erbschaftsteuer entschieden?","a":"Mit Urteil vom 17.12.2014 (1 BvL 21/12) erklärte das BVerfG die damaligen Verschonungsregeln für Betriebsvermögen für unvereinbar mit dem Grundgesetz, ordnete aber ihre Fortgeltung an und setzte eine Frist bis 30.6.2016. Der Gesetzgeber verfehlte die Frist; die Reform von 2016 galt rückwirkend für Erwerbe nach dem 30.6.2016 (§ 37 Abs. 12 ErbStG).","n":["§ 37 Abs. 12 ErbStG","§ 31 BVerfGG"]}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"mündliche Verhandlungen 12. und 13.10.2026; Entscheidung ausstehend (Stand 2.11.2026)","warum":"Mündliche Verhandlungen im Oktober 2026; eine Entscheidung kann in die Prüfungsphase fallen und die Betriebsvermögensverschonung erneut kippen."},{"i":"hot-soli-bverfg-2025","f":"Aktuelles","t":"Solidaritätszuschlag: BVerfG 2025","n":1,"q":1,"k":{"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Wie hat das BVerfG 2025 über den Solidaritätszuschlag entschieden?","a":"Mit Urteil vom 26.3.2025 (2 BvR 1505/20) hat das BVerfG die Verfassungsbeschwerde gegen den Solidaritätszuschlag für 2020 und 2021 als unbegründet zurückgewiesen. Der Zuschlag ist eine Ergänzungsabgabe nach Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG, die einen aufgabenbezogenen Mehrbedarf des Bundes voraussetzt; dieser ist durch die Wiedervereinigungslasten nicht evident entfallen, auch nicht durch das Auslaufen des Solidarpakts II 2019. Den Gesetzgeber trifft aber eine Beobachtungspflicht; entfällt der Mehrbedarf evident, muss er den Zuschlag aufheben.","n":["Art. 106 Abs. 1 Nr. 6 GG","SolZG 1995","Art. 3 Abs. 1 GG","Art. 14 GG"]},{"f":"Warum zahlen seit 2021 rund 90 % der Steuerpflichtigen keinen Solidaritätszuschlag mehr?","a":"Seit 2021 wurde die Freigrenze deutlich angehoben, sodass rund 90 % der Lohn- und Einkommensteuerzahler entlastet sind; es gilt eine Milderungszone. Das BVerfG sah darin keinen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG; nach seinen Leitsätzen darf eine Ergänzungsabgabe mit einer sozialen Staffelung versehen werden. Für Körperschaften und grundsätzlich für Kapitalerträge im Abgeltungsverfahren gilt die Freigrenze nicht, sie zahlen den Zuschlag weiterhin.","n":["SolZG 1995","Art. 3 Abs. 1 GG"]}],"b":["Solidaritätszuschlag nach der Entscheidung des BVerfG"],"u":false,"hot":true,"w":0.85,"stand":"Urteil des BVerfG vom 26.3.2025 (2 BvR 1505/20)","warum":"Verfassungsrechtliche Grundsatzentscheidung zur Ergänzungsabgabe; Prüfer fragen Rechtsgrundlage, Ergebnis und Beobachtungspflicht."},{"i":"hot-e-rechnung-2027","f":"USt","t":"E-Rechnung: Ausstellungspflicht ab 2027/2028","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Was ist eine E-Rechnung und seit wann müssen Unternehmer sie empfangen können?","a":"Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, das der europäischen Norm EN 16931 entspricht, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD; ein einfaches PDF ist eine sonstige Rechnung. Seit 1.1.2025 müssen alle Unternehmer im inländischen B2B-Bereich E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.","n":["§ 14 Abs. 1 UStG"]},{"f":"Welche Übergangsregeln gelten für die Ausstellung von E-Rechnungen?","a":"2025 und 2026 dürfen weiterhin Papier- und sonstige elektronische Rechnungen ausgestellt werden, letztere mit Zustimmung des Empfängers. 2027 gilt das nur noch, wenn der Gesamtumsatz des Ausstellers im Vorjahr 800.000 Euro nicht überstiegen hat; EDI-Verfahren sind bis 31.12.2027 zulässig. Ab 2028 sind im inländischen B2B-Bereich grundsätzlich E-Rechnungen Pflicht; ausgenommen bleiben unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und Fahrausweise.","n":["§ 27 Abs. 38 UStG","§ 33 UStDV","§ 34 UStDV","§ 34a UStDV"]}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"Empfangspflicht seit 1.1.2025; Übergangsregeln bis 31.12.2027","warum":"Ab 1.1.2027 greift die Ausstellungspflicht für Unternehmen über 800.000 Euro Vorjahresumsatz, also mitten in der Prüfungsphase."},{"i":"hot-vida-eu","f":"Europarecht","t":"ViDA: Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Was regelt das ViDA-Paket der EU und welche Stichtage gelten?","a":"Das am 11.3.2025 vom Rat angenommene Paket VAT in the Digital Age hat drei Säulen. Ab 1.7.2030 gelten digitale Meldepflichten für grenzüberschreitende B2B-Umsätze auf Basis von E-Rechnungen. Ab 1.7.2028 werden Plattformen für kurzfristige Vermietung von Unterkünften und Personenbeförderung als fiktive Leistungserbringer behandelt, und die einheitliche Mehrwertsteuerregistrierung wird ausgebaut.","n":["Richtlinie 2006/112/EG (MwStSystRL)","Art. 113 AEUV"]}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"vom Rat am 11.3.2025 angenommen; Anwendung gestaffelt ab 2028","warum":"EU-Reform mit Zeitplan bis 2035; verbindet Europarecht mit E-Rechnung und Plattformökonomie."},{"i":"hot-kassengesetz-2028","f":"AO","t":"Zweites Kassengesetz: Kassenpflicht ab 2028","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Was sieht der Regierungsentwurf des Zweiten Kassengesetzes vor?","a":"Nach dem am 23.9.2026 vom Bundeskabinett beschlossenen Regierungsentwurf sollen Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften und einem Gesamtumsatz (§ 19 Abs. 2 Satz 1 UStG) von mehr als 100.000 Euro im Kalenderjahr ein elektronisches Aufzeichnungssystem mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung verwenden müssen; wer im Kalenderjahr Barumsätze unter 12.000 Euro erzielt, bleibt befreit. Die Pflicht soll frühestens ab 1.1.2028 greifen, bei späterem Überschreiten der Grenzen jeweils ab dem 1. Juli des Folgejahres. Ab 1.1.2028 soll die Pflicht zur Ausgabe eines Papierbelegs durch eine Pflicht zur elektronischen Belegbereitstellung ersetzt werden, und Einsatz sowie Inverkehrbringen von Manipulationssoftware sollen strafbar werden. Das Gesetz ist noch nicht verabschiedet.","n":["§ 146a AO","§ 146b AO","KassenSichV"]}],"b":[],"u":true,"hot":true,"w":2,"stand":"Regierungsentwurf vom 23.9.2026; noch nicht beschlossen","warum":"Ende der offenen Ladenkasse für viele Betriebe geplant; Prüfer verbinden das mit Kassen-Nachschau und § 146a AO."},{"i":"hot-aussenpruefungsordnung-2026","f":"AO","t":"Neue Außenprüfungsordnung seit 10.9.2026","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Was ist die Außenprüfungsordnung 2026 und welche Rechtsnatur hat sie?","a":"Die Außenprüfungsordnung (ApO) ist eine allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung, die die Betriebsprüfungsordnung 2000 ersetzt. Der Bundesrat hat am 10.7.2026 zugestimmt (Art. 108 Abs. 7 GG); die ApO wurde am 9.9.2026 im BStBl. I 2026 S. 1061 veröffentlicht und ist am 10.9.2026 in Kraft getreten. Als Verwaltungsvorschrift bindet sie nur die Finanzbehörden, entfaltet aber über die Selbstbindung der Verwaltung (Art. 3 Abs. 1 GG) mittelbare Außenwirkung.","n":["§§ 193 ff. AO","Art. 108 Abs. 7 GG"]},{"f":"Was ist das qualifizierte Mitwirkungsverlangen und welche Folgen hat seine Missachtung?","a":"Kommt der Steuerpflichtige seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, kann die Finanzbehörde frühestens sechs Monate nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung ein qualifiziertes Mitwirkungsverlangen nach § 200a AO erlassen. Wird die Frist versäumt, ist ein Mitwirkungsverzögerungsgeld von 75 Euro je Tag für bis zu 150 Tage festzusetzen, zusätzlich ist ein Zuschlag bis 25.000 Euro je Tag möglich. Außerdem verlängert sich die Festsetzungsfrist.","n":["§ 200a AO","§ 171 Abs. 4 AO"]},{"f":"Welche weiteren Neuerungen enthält die ApO zu Rahmenvereinbarungen und Konzernprüfungen?","a":"Rahmenvereinbarungen über Ablauf, Kommunikationswege und Fristen sind in § 199 Abs. 2 Satz 3 AO und § 8 ApO vorgesehen. Die Umsatzgrenze für Konzernprüfungen steigt von 25 auf 50 Mio. Euro (§ 14 Abs. 1 ApO), und § 21 ApO regelt eine koordinierte Lohnsteueraußenprüfung für Konzerne und Unternehmen ab 50 Mio. Euro Umsatz und mindestens 10.000 Arbeitnehmern. Prüfungsschwerpunkte werden risikoorientiert vorab festgelegt.","n":["§ 199 Abs. 2 AO","§ 8 ApO"],"xu":true}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"Zustimmung des Bundesrates 10.7.2026, veröffentlicht 9.9.2026 (BStBl. I 2026 S. 1061), in Kraft seit 10.9.2026","warum":"Ersetzt die BpO 2000; in Protokollen 2026 wurde bereits nach BpO, Prüfungsanordnung und Mitwirkungspflichten gefragt."},{"i":"hot-bekanntgabe-digital-fristen","f":"AO","t":"Bekanntgabe: Viertagesfiktion und digitaler Bescheid","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wann gilt ein per Post übermittelter Steuerbescheid als bekannt gegeben?","a":"Ein im Inland per Post übermittelter schriftlicher Verwaltungsakt gilt am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO); gleiches gilt für elektronisch übermittelte Verwaltungsakte (§ 122 Abs. 2a AO). Die Fiktion greift nicht, wenn der Bescheid nicht oder später zugegangen ist; im Zweifel trägt die Behörde die Beweislast. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags.","n":["§ 122 Abs. 2, 2a AO","§ 108 Abs. 3 AO","§ 355 AO"]},{"f":"Was regelt § 122a AO zur Bekanntgabe durch Bereitstellung zum Datenabruf?","a":"Verwaltungsakte können durch Bereitstellung zum Datenabruf bekannt gegeben werden; bei Steuerbescheiden auf Basis elektronisch eingereichter Erklärungen soll dies der Regelfall sein. Der Bescheid gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekannt gegeben (§ 122a Abs. 4 AO). Der Beteiligte kann eine einmalige oder dauerhafte postalische Bekanntgabe beantragen (§ 122a Abs. 2 AO); die Soll-Regelung wurde durch das Mindeststeueranpassungsgesetz um ein Jahr verschoben und gilt für Verwaltungsakte, die nach dem 31.12.2026 erlassen werden.","n":["§ 122a AO"]},{"f":"Bis wann muss die von einem Steuerberater erstellte Einkommensteuererklärung 2025 abgegeben werden?","a":"Für beratene Steuerpflichtige endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages im Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Jahres. Da der 28.2.2027 ein Sonntag ist, endet sie am Montag, 1.3.2027. Nicht beratene Steuerpflichtige mussten bis 31.7.2026 abgeben.","n":["§ 149 Abs. 2, 3 AO","§ 108 Abs. 3 AO"]}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"§ 122 Abs. 2 AO geltendes Recht; Soll-Regelung des § 122a AO für Verwaltungsakte nach dem 31.12.2026","warum":"Fristberechnung mit Kalender 2027 wurde 2026 geprüft; ab 2027 sollen Bescheide regelmäßig digital bereitgestellt werden."},{"i":"hot-aufbewahrungsfristen-8-jahre","f":"AO","t":"Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege: 8 Jahre","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wie lange sind Buchungsbelege nach geltendem Recht aufzubewahren?","a":"Durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz wurde die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt (§ 147 Abs. 3 AO, § 257 HGB); die Frist für Rechnungen nach § 14b UStG wurde angeglichen. Die Verkürzung gilt für alle Unterlagen, deren Aufbewahrungsfrist am 1.1.2025 noch nicht abgelaufen war. Für Unternehmen unter BaFin-Aufsicht gilt sie wegen der Cum-Ex-Aufarbeitung ein Jahr später.","n":["§ 147 Abs. 3 AO","§ 257 HGB","§ 14b UStG"]}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"in Kraft (BEG IV, BGBl. 2024 I Nr. 323); gilt für Unterlagen, deren Frist am 1.1.2025 noch nicht abgelaufen war","warum":"Bürokratieentlastung mit Wirkung für Handels- und Steuerrecht; einfache, häufig gestellte Faktenfrage."},{"i":"hot-dac8-krypto","f":"Internationales Steuerrecht","t":"DAC8: Meldepflichten für Kryptowerte","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Was regelt das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz?","a":"Das KStTG vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 352) setzt die EU-Richtlinie DAC8 um; die Melde- und Sorgfaltspflichten gelten ab 1.1.2026. Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die Kunden in der EU betreuen, müssen Transaktionsdaten ihrer Kunden erheben und für das Kalenderjahr 2026 erstmals bis 31.7.2027 an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Verstöße können mit Bußgeldern bis 50.000 Euro geahndet werden (§ 18 KStTG).","n":["KStTG","DAC8-Richtlinie","§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG"]}],"b":[],"u":true,"hot":true,"w":2,"stand":"KStTG vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 352), Pflichten ab 1.1.2026; erste Meldung für 2026 bis 31.7.2027","warum":"Seit 2026 werden Kryptotransaktionen automatisch gemeldet; Prüfer verbinden das mit § 23 EStG und Steuerstrafrecht."},{"i":"hot-mindeststeuer-side-by-side","f":"Internationales Steuerrecht","t":"Globale Mindeststeuer und Side-by-Side-Paket","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Was regelt das Mindeststeuergesetz und wen betrifft es?","a":"Das MinStG setzt die Pillar-2-Regeln um: Unternehmensgruppen mit konsolidierten Umsatzerlösen von mindestens 750 Mio. Euro in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre sollen in jedem Staat effektiv mindestens 15 % Steuern zahlen. Liegt die Belastung darunter, wird eine Ergänzungssteuer erhoben. Für den typischen Mittelstand ist es daher meist nicht unmittelbar relevant.","n":["§ 1 MinStG"]},{"f":"Was ist das Side-by-Side-Paket der OECD vom Januar 2026?","a":"Das Inclusive Framework hat sich nach Einwänden der USA darauf geeinigt, dass Primär- und Sekundärergänzungssteuer (IIR und UTPR) nicht greifen, wenn die oberste Muttergesellschaft in einem Staat mit qualifiziertem Side-by-Side-Regime sitzt. Hinzu kommen ein dauerhafter vereinfachter Effektivsteuersatz-Safe-Harbour und ein Safe Harbour für substanzbasierte Steueranreize. Die EU-Kommission hat am 12.1.2026 die Vereinbarkeit mit der Mindeststeuerrichtlinie bestätigt; In Deutschland enthält der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 die Umsetzung (§§ 81a, 81b MinStG-E); verabschiedet ist das Gesetz noch nicht (Stand 2.11.2026).","n":["MinStG","Richtlinie (EU) 2022/2523"],"xu":true}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"MinStG seit 2024 in Kraft; OECD-Paket Januar 2026; Umsetzung über JStG 2026 geplant (§§ 81a, 81b MinStG-E)","warum":"Bereits 2024 und 2025 in Protokollen (Mindeststeuergesetz, US-Ausstieg); Januar 2026 Einigung auf Koexistenz mit dem US-System."},{"i":"hot-mindeststeueranpassungsgesetz","f":"Internationales Steuerrecht","t":"Mindeststeueranpassungsgesetz: Lizenzschranke, AStG","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Welche Änderungen außerhalb des MinStG enthält das Mindeststeueranpassungsgesetz?","a":"Die Lizenzschranke des § 4j EStG wurde abgeschafft und gilt letztmals für den VZ 2024. In der Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 9, 13 AStG) wurden die Freigrenzen ab 2026 erhöht und eine Beteiligungsschwelle für Zwischeneinkünfte mit Kapitalanlagecharakter eingeführt. Außerdem wurde die Soll-Regelung zur elektronischen Bekanntgabe (§ 122a AO) um ein Jahr verschoben und DAC9 umgesetzt.","n":["§ 4j EStG","§§ 9, 13 AStG","§ 122a AO"]}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"verkündet am 23.12.2025 (BGBl. I 2025 Nr. 353), in Kraft seit 24.12.2025 mit Sonderregeln","warum":"Enthält neben Pillar 2 praxisrelevante Änderungen (Wegfall Lizenzschranke, Hinzurechnungsbesteuerung)."},{"i":"hot-familienleistungen-2026","f":"ESt","t":"Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld 2026","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wie hoch sind Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Kindergeld im Jahr 2026?","a":"Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 Euro (2025: 12.096 Euro). Der Kinderfreibetrag beträgt 6.828 Euro je Kind für beide Elternteile (3.414 Euro je Elternteil), hinzu kommt der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 2.928 Euro. Das Kindergeld beträgt 259 Euro je Kind und Monat; im Rahmen der Günstigerprüfung wird der Kinderfreibetrag nur angesetzt, wenn er günstiger ist.","n":["§ 32a Abs. 1 EStG","§ 32 Abs. 6 EStG","§ 66 EStG","§ 31 EStG"]},{"f":"Was ist das antragslose Kindergeld?","a":"Ab 1.1.2027 soll die Familienkasse Kindergeld im Regelfall ohne Antrag festsetzen und auszahlen, sobald das Kind eine steuerliche Identifikationsnummer hat und alle Daten, insbesondere die Bankverbindung, bekannt sind. Die Einführung erfolgt 2027 in zwei Stufen: zunächst für weitere Kinder bereits Kindergeld beziehender Eltern, danach für erstgeborene Kinder. Der Bundesrat hat am 25.9.2026 zugestimmt.","n":["§§ 62 ff. EStG","§ 67 EStG"],"xu":true}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"Werte 2026 in Kraft; antragsloses Kindergeld ab 1.1.2027 (Bundesrat 25.9.2026)","warum":"Basiswerte für jede ESt-Fallfrage im Prüfungsjahr; dazu das antragslose Kindergeld ab 2027."},{"i":"hot-mindestlohn-minijob","f":"Arbeits-/Sozialrecht","t":"Mindestlohn und Minijobgrenze 2026/2027","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026 und 2027 und wie wird er festgesetzt?","a":"Der Mindestlohn beträgt seit 1.1.2026 13,90 Euro und ab 1.1.2027 14,60 Euro brutto je Stunde. Grundlage ist der Vorschlag der Mindestlohnkommission vom Juni 2025, den die Bundesregierung durch Rechtsverordnung verbindlich gemacht hat. Die Kommission besteht aus einem Vorsitz, je drei Vertretern der Arbeitgeber und Gewerkschaften sowie zwei beratenden Wissenschaftlern.","n":["§§ 1, 4 bis 11 MiLoG"]},{"f":"Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze 2026 und 2027?","a":"Die Minijobgrenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt, sodass zehn Wochenstunden zum Mindestlohn möglich bleiben. Sie beträgt 603 Euro monatlich ab 1.1.2026 und 633 Euro ab 1.1.2027. Der Übergangsbereich (Midijob) reicht 2026 von 603,01 bis 2.000 Euro.","n":["§ 8 Abs. 1a SGB IV","§ 20 Abs. 2 SGB IV"]}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"13,90 Euro seit 1.1.2026; 14,60 Euro ab 1.1.2027 (Verordnung)","warum":"Typische Einstiegsfrage im Arbeits- und Sozialrecht mit Zahlen zum Prüfungsjahr 2027."},{"i":"hot-sv-rechengroessen-2026","f":"Arbeits-/Sozialrecht","t":"Sozialversicherungsrechengrößen 2026","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Nennen Sie die Beitragsbemessungsgrenzen und die Versicherungspflichtgrenze 2026.","a":"In der allgemeinen Rentenversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze 2026 8.450 Euro monatlich (101.400 Euro jährlich). In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt sie 5.812,50 Euro monatlich (69.750 Euro jährlich), die Versicherungspflichtgrenze 6.450 Euro monatlich (77.400 Euro jährlich). Die Werte werden jährlich durch die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung festgesetzt, für 2026 vom Kabinett am 8.10.2025 beschlossen, Bundesrat 21.11.2025.","n":["SVRechGrV 2026","SGB V","SGB VI"]}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"SVRechGrV 2026, in Kraft seit 1.1.2026","warum":"Prüfer fragen bei Lohnfällen und in der Debatte um leere Sozialkassen nach Beitragsbemessungsgrenzen."},{"i":"hot-rentenbesteuerung","f":"ESt","t":"Rentenbesteuerung: Besteuerungsanteil 2026/2027","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wie hoch ist der Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026 und 2027?","a":"Der Besteuerungsanteil der Leibrenten aus der Basisversorgung beträgt bei Rentenbeginn 2026 84 % und bei Rentenbeginn 2027 84,5 %. Seit 2023 steigt er jährlich nur noch um 0,5 Prozentpunkte, sodass die Vollbesteuerung erst für den Rentenbeginn 2058 erreicht wird. Der steuerfreie Teil wird als Rentenfreibetrag im Jahr nach Rentenbeginn betragsmäßig festgeschrieben (Kohortenprinzip).","n":["§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG"]}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"geltendes Recht (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG)","warum":"Nachgelagerte Besteuerung und Kohortenprinzip sind Standardstoff; die verlangsamte Anhebung ist prüfungsrelevant."},{"i":"hot-rentenreform-alterssicherungskommission","f":"Aktuelles","t":"Rentenpaket 2025 und Alterssicherungskommission","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Was regelt das Rentenpaket 2025?","a":"Das Rentenpaket 2025 verlängert die Haltelinie für das Rentenniveau von 48 % bis 2031 und enthält die Mütterrente III, die 2027 wirksam werden soll. Es wurde am 5.12.2025 vom Bundestag beschlossen, der Bundesrat billigte es am 19.12.2025, Inkrafttreten 1.1.2026. Flankierend wurde eine Kommission zur Alterssicherung eingesetzt.","n":["SGB VI"]},{"f":"Welche Empfehlungen hat die Alterssicherungskommission im Juni 2026 vorgelegt?","a":"Die Kommission hat am 23.6.2026 33 Empfehlungen übergeben, darunter eine moderate Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung nach 2031 (bis 2041 etwa 67,5 Jahre), die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren und die Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors nach 2031. Vorgeschlagen werden außerdem eine verpflichtende kapitalgedeckte Komponente mit 2 Prozentpunkten Beitrag sowie die Einbeziehung von Selbständigen und Abgeordneten. Die Koalition will alle Empfehlungen umsetzen. Nach Berichten vom Oktober 2026 soll das Kabinett den Gesetzentwurf bis Ende 2026 beschließen und der Bundestag die Reform im ersten Quartal 2027 verabschieden; ein Kabinettsentwurf lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.","n":["SGB VI"]}],"b":[],"u":true,"hot":true,"w":2,"stand":"Rentenpaket 2025 in Kraft seit 1.1.2026; Kommissionsbericht 23.6.2026; Kabinettsbeschluss bis Ende 2026, Verabschiedung im ersten Quartal 2027 geplant (Stand Oktober 2026)","warum":"Protokolle 2026 fragten nach leeren Sozialkassen; die 33 Empfehlungen der Kommission sollen nach aktueller Planung bis zum ersten Quartal 2027 gesetzlich umgesetzt werden."},{"i":"hot-altersvorsorgereform-depot","f":"ESt","t":"Reform der privaten Altersvorsorge ab 2027","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Was ändert das Altersvorsorgereformgesetz an der geförderten privaten Altersvorsorge?","a":"Ab 1.1.2027 kann gefördert auch in ein Altersvorsorgedepot ohne Beitragsgarantie (Aktien, ETF) gespart werden, mit einem Standarddepot als Voreinstellung; Garantieprodukte bleiben möglich. Die Grundzulage beträgt 50 % der Beiträge bis 360 Euro und 25 % der Beiträge von 360,01 bis 1.800 Euro, höchstens 540 Euro jährlich. Die Kinderzulage beträgt 100 % der Beiträge, höchstens 300 Euro je Kind; die Leistungen werden weiterhin nachgelagert besteuert.","n":["§ 10a EStG","§§ 79 ff. EStG","§ 22 Nr. 5 EStG","AltZertG"]}],"b":[],"u":true,"hot":true,"w":2,"stand":"beschlossen (Bundestag 27.3.2026, Bundesrat 8.5.2026); Anwendung ab 1.1.2027","warum":"Ablösung der Riester-Förderung durch Altersvorsorgedepot zum 1.1.2027; Zulagensystem und nachgelagerte Besteuerung sind prüfungsnah."},{"i":"hot-fruehstart-rente","f":"Aktuelles","t":"Frühstart-Rente für Kinder","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Was ist die Frühstart-Rente und wie ist der Stand des Verfahrens?","a":"Der Staat soll für Kinder 10 Euro monatlich in ein Vorsorgekonto einzahlen, bis zum 18. Geburtstag. Die ersten Zahlungen sind 2027 für Kinder der Jahrgänge 2020 und 2021 mit Wohnsitz in Deutschland geplant. Der Bundestag hat das Gesetz am 16.10.2026 beschlossen; das Verfahren war nach Angabe der Deutschen Rentenversicherung noch nicht abgeschlossen.","n":[]}],"b":[],"u":true,"hot":true,"w":2,"stand":"Bundestag 16.10.2026; Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen (Stand 2.11.2026)","warum":"Neues staatliches Vorsorgeinstrument mit Start 2027; Bundesratsbefassung steht kurz bevor."},{"i":"hot-schuldenbremse-sondervermoegen","f":"VWL","t":"Schuldenbremse 2025 und Sondervermögen","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wie wurde die Schuldenbremse im März 2025 geändert?","a":"Geändert wurden Art. 109, 115 und 143h GG. Ausgaben für Verteidigung, Zivil- und Bevölkerungsschutz, Nachrichtendienste, IT-Sicherheit und Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten sind von der Schuldenbremse ausgenommen, soweit sie 1 % des nominalen BIP übersteigen. Die Länder dürfen künftig wie der Bund eine strukturelle Neuverschuldung von 0,35 % des BIP aufnehmen. Der alte Bundestag beschloss die Änderung am 18.3.2025 mit Zweidrittelmehrheit, der Bundesrat stimmte am 21.3.2025 zu.","n":["Art. 109 Abs. 3 GG","Art. 115 Abs. 2 GG","Art. 143h GG","Art. 79 Abs. 2 GG"]},{"f":"Was ist das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität?","a":"Nach Art. 143h GG kann ein Sondervermögen von bis zu 500 Mrd. Euro für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität bis 2045 gebildet werden; Verpflichtungen können über zwölf Jahre eingegangen werden. Davon gehen 100 Mrd. Euro an die Länder und 100 Mrd. Euro in den Klima- und Transformationsfonds. Zusätzlich sind Investitionen nur, wenn im Kernhaushalt eine Investitionsquote von 10 % erreicht wird.","n":["Art. 143h GG","Art. 110 GG"]}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"Grundgesetzänderung in Kraft (Bundestag 18.3.2025, Bundesrat 21.3.2025)","warum":"Wichtigste finanzpolitische Weichenstellung der Legislatur; VWL-Prüfer fragen Funktionsweise der Schuldenbremse und Finanzierung."},{"i":"hot-ezb-leitzins","f":"VWL","t":"EZB-Leitzinsen: Mechanismus und Zinswende 2026","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Welche Leitzinsen setzt die EZB und wie wirken sie?","a":"Der EZB-Rat setzt drei Leitzinsen: den Zinssatz für die Einlagefazilität, für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und für die Spitzenrefinanzierungsfazilität. In der Praxis orientieren sich die Geldmarktzinsen derzeit vor allem am Einlagesatz. Höhere Leitzinsen verteuern Kredite, dämpfen Nachfrage und Inflation; vorrangiges Ziel ist Preisstabilität mit einem mittelfristigen Inflationsziel von 2 %.","n":["Art. 127 AEUV","Art. 282 AEUV"]},{"f":"Wie hat die EZB 2026 auf die Inflationsentwicklung reagiert?","a":"Am 11.6.2026 hat der EZB-Rat die drei Leitzinsen um je 0,25 Prozentpunkte erhöht, wirksam ab 17.6.2026: Einlagefazilität 2,25 %, Hauptrefinanzierung 2,40 %, Spitzenrefinanzierung 2,65 %. Es war die erste Erhöhung seit September 2023, begründet unter anderem mit den Folgen des Kriegs im Nahen Osten für die Inflation. Am 10.9.2026 folgte eine zweite Erhöhung um 0,25 Prozentpunkte (Einlagefazilität 2,50 %, Hauptrefinanzierung 2,65 %, Spitzenrefinanzierung 2,90 %); am 29.10.2026 ließ der EZB-Rat die Sätze unverändert (Stand 2.11.2026).","n":[],"xu":true}],"b":[],"u":true,"hot":true,"w":2,"stand":"Mechanismus: geltendes Recht; Zinsstand vor der Prüfung tagesaktuell prüfen (Erhöhungen am 11.6.2026 und 10.9.2026, am 29.10.2026 unverändert, Einlagesatz 2,50 %)","warum":"Geldpolitik ist VWL-Dauerbrenner; 2026 hat die EZB erstmals seit 2023 die Zinsen wieder erhöht."},{"i":"hot-us-zoelle","f":"VWL","t":"US-Zölle, EU-USA-Abkommen und Supreme Court","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Was wurde 2025 zwischen der EU und den USA zu Zöllen vereinbart?","a":"Am 27.7.2025 einigten sich EU und USA politisch, die gemeinsame Erklärung folgte am 21.8.2025. Für die meisten EU-Waren wurde ein US-Zoll von höchstens 15 % vereinbart; Waren mit einem Meistbegünstigungszoll von 15 % oder mehr tragen keinen Zusatzzoll. Die EU sagte den Abbau ihrer Zölle auf US-Industriegüter zu; Stahl und Aluminium blieben Gegenstand weiterer Verhandlungen.","n":["Art. 207 AEUV"]},{"f":"Wie hat der US Supreme Court im Februar 2026 über die Zölle entschieden?","a":"Der Supreme Court hat am 20.2.2026 mit 6:3 Stimmen entschieden, dass das Notstandsgesetz IEEPA den Präsidenten nicht zur Erhebung von Zöllen ermächtigt; die reziproken Zölle waren damit rechtswidrig. Sektorzölle nach Section 232, etwa auf Stahl, Aluminium und Kraftfahrzeuge, blieben unberührt. Ersatzweise wurde ab 24.2.2026 ein globaler Zusatzzoll von 10 % nach Section 122 verhängt (gesetzliche Obergrenze 15 %, Dauer höchstens 150 Tage, Verlängerung nur durch den Kongress). Der Kongress verlängerte ihn nicht, er lief am 24.7.2026 aus; seitdem stützen die USA neue Zölle unter anderem auf Section 301. Über Erstattungen wird vor den Instanzgerichten gestritten.","n":[],"xu":true}],"b":[],"u":true,"hot":true,"w":2,"stand":"EU-US-Rahmenvereinbarung Juli/August 2025; US Supreme Court 20.2.2026, Section-122-Zoll bis 24.7.2026; Lage dynamisch, vor der Prüfung aktualisieren","warum":"Protokolle 2025 fragten nach Maßnahmen des US-Präsidenten mit Folgen für Deutschland; Außenhandel ist VWL-Kernstoff."},{"i":"hot-bfh-freiberufler-partg","f":"ESt","t":"BFH: Freiberufler-Sozietät mit kaufmännischem Partner","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Erzielt eine Zahnarzt-Partnerschaft freiberufliche Einkünfte, wenn ein Partner überwiegend kaufmännisch tätig ist?","a":"Ja. Nach BFH vom 4.2.2025 (VIII R 4/22) muss jeder Gesellschafter die Berufsqualifikation besitzen und am Markt persönlich freiberuflich tätig werden; er muss aber nicht in allen Bereichen leitend oder an jedem Auftrag beteiligt sein. Das Gesetz sieht keinen Mindestumfang der nach außen gerichteten qualifizierten Tätigkeit vor; die Organisation und Führung der Praxis waren Grundlage der zahnärztlichen Leistungen und damit eigene freiberufliche Tätigkeit.","n":["§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG","§ 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG","§ 2 GewStG"]}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"BFH-Urteil vom 4.2.2025 (VIII R 4/22)","warum":"Gewerbliche Infektion von Freiberufler-Personengesellschaften ist Prüfungsklassiker; 2025 hat der BFH die Anforderungen gelockert."},{"i":"hot-bfh-7b-ersatzneubau","f":"ESt","t":"BFH: Keine Sonder-AfA § 7b bei Ersatzneubau","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Gewährt § 7b EStG eine Sonderabschreibung, wenn ein vermietetes Einfamilienhaus abgerissen und durch einen Neubau ersetzt wird?","a":"Nein. Nach BFH vom 12.8.2025 (IX R 24/24) setzt eine neue, bisher nicht vorhandene Wohnung voraus, dass der Wohnungsbestand tatsächlich vermehrt wird; ein reiner Ersatzneubau genügt nicht. Anders kann es nur sein, wenn Abriss und Neubau sachlich und zeitlich nicht auf einem von vornherein geplanten Gesamtvorhaben beruhen.","n":["§ 7b Abs. 2 Nr. 1 EStG"]},{"f":"Welche Voraussetzungen und Grenzen hat die Sonderabschreibung nach § 7b EStG?","a":"Begünstigt sind neue Mietwohnungen bei Bauantrag nach dem 31.8.2018 und vor dem 1.1.2022 oder nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.10.2029; im zweiten Zeitraum ist der Standard Effizienzhaus 40 mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude erforderlich. Die Baukosten dürfen 3.000 beziehungsweise 5.200 Euro je m² nicht übersteigen, die Bemessungsgrundlage ist auf 2.000 beziehungsweise 4.000 Euro je m² begrenzt. Die Sonder-AfA beträgt bis zu 5 % jährlich im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und den drei Folgejahren, die Wohnung muss zehn Jahre entgeltlich zu Wohnzwecken vermietet werden.","n":["§ 7b Abs. 1 bis 4 EStG"]}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"BFH-Urteil vom 12.8.2025 (IX R 24/24); § 7b EStG gilt für Bauanträge bis 30.9.2029","warum":"Mietwohnungsbauförderung bis 2029 verlängert; BFH 2025 grenzt die neue Wohnung ab."},{"i":"hot-csrd-omnibus","f":"Handels- und Gesellschaftsrecht","t":"Nachhaltigkeitsberichterstattung: Omnibus I","n":1,"q":1,"k":{"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Welche Unternehmen müssen nach dem Omnibus-I-Paket künftig einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen?","a":"Nach der Omnibus-I-Änderungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2026/470, im Amtsblatt veröffentlicht am 26.2.2026) sind nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern und mehr als 450 Mio. Euro Nettoumsatz berichtspflichtig; der ursprünglich geplante Anwendungsbereich schrumpft damit um rund 90 %. Die Mitgliedstaaten müssen die Änderungen bis 19.3.2027 umsetzen; die erfassten Unternehmen berichten spätestens für das Geschäftsjahr 2027.","n":["Richtlinie (EU) 2022/2464 (CSRD)","§§ 289b ff. HGB"]}],"b":["Nachhaltigkeitsberichterstattung und Lieferkettengesetz"],"u":true,"hot":true,"w":0.85,"stand":"EU-Omnibus I endgültig angenommen (Parlament 16.12.2025, Rat 24.2.2026); deutsche Umsetzung nach Stand März 2026 ausstehend","warum":"BWL- und Handelsrechtsprüfer fragen nach Lagebericht und CSRD; der Anwendungsbereich wurde 2026 drastisch verkleinert."},{"i":"hot-kleinunternehmer-steuerbefreiung","f":"USt","t":"Kleinunternehmer: Steuerbefreiung 25.000/100.000","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Unter welchen Voraussetzungen ist ein Unternehmer Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG?","a":"Der Gesamtumsatz darf im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten haben und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreiten. Seit 1.1.2025 sind die Umsätze steuerfrei, ein Vorsteuerabzug ist ausgeschlossen. Anders als die frühere Prognosegrenze wirkt die 100.000-Euro-Grenze sofort: Mit dem Umsatz, der sie überschreitet, entfällt die Befreiung.","n":["§ 19 Abs. 1, 2 UStG","§ 15 Abs. 2 UStG"]},{"f":"Was gilt für den Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung und die EU-Kleinunternehmerregelung?","a":"Der Verzicht ist bis zum letzten Tag im Februar des zweiten Folgejahres zu erklären, wirkt ab Beginn des Besteuerungszeitraums und bindet mindestens fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 3 UStG). Seit 2025 können inländische Unternehmer die Kleinunternehmerregelung anderer EU-Staaten nutzen, wenn ihr unionsweiter Umsatz 100.000 Euro nicht übersteigt und sie das besondere Meldeverfahren beim BZSt anwenden (§ 19a UStG).","n":["§ 19 Abs. 3 UStG","§ 19a UStG"]}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"geltendes Recht seit 1.1.2025","warum":"Neukonzeption seit 2025 wird weiterhin regelmäßig gefragt, oft in Verbindung mit E-Rechnung und Vorsteuerabzug."},{"i":"hot-bfh-rechtsschutz-statistik","f":"FGO","t":"Rechtsschutz beim BFH: Zahlen 2025","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wie erfolgreich und wie lang sind Verfahren beim BFH nach dem Jahresbericht 2025?","a":"2025 erledigte der BFH 1.847 Verfahren, davon 404 Revisionen und 913 Nichtzulassungsbeschwerden. Die durchschnittliche Dauer betrug bei Revisionen 23 Monate, bei Nichtzulassungsbeschwerden 8 Monate. Die Erfolgsquote lag bei Revisionen bei rund 40 %, bei Nichtzulassungsbeschwerden bei 15 %.","n":["§§ 115, 116 FGO"]}],"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"BFH-Jahresbericht 2025","warum":"FGO-Prüfer fragen gern nach Erfolgsaussichten und Dauer von Revision und Nichtzulassungsbeschwerde."},{"i":"hot-dvstb-2025","f":"Berufsrecht","t":"Änderung der DVStB zum 1.7.2025: Was sich für die Prüfung geändert hat","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"b":[],"u":false,"hot":true,"w":2,"stand":"VO vom 20.12.2024, in Kraft 01.07.2025","warum":"Die Änderung betrifft die Prüfung selbst. Kommissionen fragen gern, ob Kandidaten ihr eigenes Prüfungsverfahren kennen.","c":[{"f":"Was hat sich durch die Änderung der DVStB zum 1. Juli 2025 für die Steuerberaterprüfung geändert?","a":"Seit 1.7.2025 gilt die geänderte DVStB (Verordnung vom 20.12.2024, BGBl. 2024 I Nr. 443). Mit der Ladung zur mündlichen Prüfung sind die Einzelnoten der Aufsichtsarbeiten und die Gesamtnote der schriftlichen Prüfung mitzuteilen (§ 26 Abs. 1 DVStB); auch der Bescheid über das Nichtbestehen der schriftlichen Prüfung nennt sie (§ 25 Abs. 3 DVStB). Bewerber mit nachgewiesener Behinderung erhalten auf Antrag einen Nachteilsausgleich, der die fachlichen Anforderungen nicht verändert (§ 18 Abs. 3 DVStB); das gilt entsprechend für die mündliche Prüfung (§ 26 Abs. 1 Satz 3 DVStB). Die Niederschrift hält für jeden Bewerber die Bewertung des Vortrags und jedes Prüfungsabschnitts fest (§ 31 DVStB). Die Regel, dass der Prüfungsausschuss mit Stimmenmehrheit entscheidet und bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzes den Ausschlag gibt, steht jetzt in § 13 DVStB; inhaltlich galt sie schon zuvor.","n":["§ 13 DVStB","§ 26 Abs. 1 DVStB","§ 18 Abs. 3 DVStB","§ 31 DVStB"]}]},{"i":"kb4-erbst-entstehung","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Entstehung der Steuer und Bewertungsstichtag §§ 9, 11 ErbStG","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wann entsteht die Erbschaftsteuer beim Erwerb durch Erbanfall und wann bei einer Schenkung?","a":"Beim Erwerb von Todes wegen entsteht die Steuer grundsätzlich mit dem Tod des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht sie mit der Ausführung der Zuwendung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG), also wenn der Beschenkte das erhält, was ihm verschafft werden soll. Bei Grundstücken genügt, dass die Auflassung erklärt und die Eintragung bewilligt ist. Für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend (§ 11 ErbStG, Stichtagsprinzip).","n":["§ 9 ErbStG","§ 11 ErbStG"]},{"f":"Der Erblasser stirbt am 10. März, das Aktiendepot verliert bis zur Erbauseinandersetzung im Juni 30 Prozent. Welcher Wert ist anzusetzen?","a":"Maßgeblich ist der Wert am Todestag (§ 11 ErbStG). Spätere Kursverluste mindern die Bemessungsgrundlage nicht, auch wenn sie vor der Auseinandersetzung oder vor der Steuerfestsetzung eintreten. Börsennotierte Wertpapiere werden mit dem niedrigsten am Stichtag notierten Kurs bewertet (§ 11 Abs. 1 BewG).","n":["§ 11 ErbStG","§ 11 Abs. 1 BewG"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-erbst-steuersaetze","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Steuersätze § 19 ErbStG und Härteausgleich","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wie ist der Steuertarif der Erbschaftsteuer aufgebaut?","a":"Der Tarif ist ein Stufentarif nach § 19 Abs. 1 ErbStG. Der Steuersatz richtet sich nach der Steuerklasse und dem steuerpflichtigen Erwerb und gilt für den gesamten Erwerb. Beispiele: bis 75.000 Euro 7 Prozent in Steuerklasse I, 15 Prozent in II, 30 Prozent in III; bis 600.000 Euro 15, 25 und 30 Prozent; über 26 Millionen Euro 30, 43 und 50 Prozent. Der steuerpflichtige Erwerb wird auf volle 100 Euro nach unten abgerundet (§ 10 Abs. 1 Satz 6 ErbStG).","n":["§ 19 Abs. 1 ErbStG","§ 10 Abs. 1 ErbStG"]},{"f":"Was regelt der Härteausgleich nach § 19 Abs. 3 ErbStG?","a":"Weil der höhere Steuersatz auf den gesamten Erwerb angewendet wird, könnte ein geringfügiges Überschreiten einer Wertstufe zu einem unverhältnismäßigen Steuersprung führen. Der Härteausgleich begrenzt die Mehrsteuer: Der Unterschied zwischen der Steuer nach dem höheren Satz und der Steuer, die sich bei einem Erwerb in Höhe der letzten Wertgrenze ergäbe, wird nur erhoben, soweit er aus der Hälfte (bei Steuersatz bis 30 Prozent) oder drei Vierteln (bei Steuersatz über 30 Prozent) des die Wertgrenze übersteigenden Betrags gedeckt werden kann.","n":["§ 19 Abs. 3 ErbStG"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-erbst-hausrat-pflege","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Sachliche Befreiungen: Hausrat und Pflegefreibetrag § 13 ErbStG","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Welche Steuerbefreiung gilt für Hausrat und andere bewegliche Gegenstände?","a":"Nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG bleiben steuerfrei: bei Erwerbern der Steuerklasse I Hausrat einschließlich Wäsche und Kleidung bis 41.000 Euro und andere bewegliche körperliche Gegenstände bis 12.000 Euro; bei Erwerbern der Steuerklassen II und III Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände zusammen bis 12.000 Euro. Nicht erfasst sind Gegenstände, die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, zum Betriebsvermögen oder zum Grundvermögen gehören, sowie Zahlungsmittel, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle, Edelsteine und Perlen.","n":["§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG"]},{"f":"Die Tochter hat ihre Mutter jahrelang unentgeltlich gepflegt und wird Erbin. Gibt es eine Steuerentlastung?","a":"Ja, der Pflegefreibetrag nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG: Steuerfrei bleibt ein Erwerb bis 20.000 Euro bei Personen, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben, soweit das Zugewendete als angemessenes Entgelt anzusehen ist. Nach der Rechtsprechung des BFH gilt der Freibetrag auch für gesetzlich unterhaltsverpflichtete Personen wie Kinder. Die Pflegeleistungen sind nachzuweisen oder glaubhaft zu machen.","n":["§ 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-erbst-steuerschuldner","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Steuerschuldner und Haftung § 20 ErbStG","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wer schuldet die Schenkungsteuer?","a":"Steuerschuldner ist der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Schenker (§ 20 Abs. 1 Satz 1 ErbStG). Beide sind Gesamtschuldner. Das Finanzamt muss sein Auswahlermessen ausüben und hält sich in der Regel zunächst an den Beschenkten. Übernimmt der Schenker die Steuer, gilt die übernommene Steuer als weitere Zuwendung und ist dem Erwerb hinzuzurechnen (§ 10 Abs. 2 ErbStG).","n":["§ 20 Abs. 1 ErbStG","§ 10 Abs. 2 ErbStG"]},{"f":"Wer haftet für die Erbschaftsteuer, solange der Nachlass nicht auseinandergesetzt ist?","a":"Bis zur Auseinandersetzung haftet der Nachlass für die Steuer der am Erbfall Beteiligten (§ 20 Abs. 3 ErbStG). Wer als Versicherungsunternehmen oder Vermögensverwahrer vor Entrichtung der Steuer Vermögen in das Ausland bringt oder an einen im Ausland wohnenden Berechtigten zahlt, haftet in Höhe des ausgezahlten Betrags (§ 20 Abs. 6 ErbStG). Gegenüber dem Erben kann die Steuer auch aus dem Nachlass beigetrieben werden.","n":["§ 20 Abs. 3 ErbStG","§ 20 Abs. 6 ErbStG"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-erbst-stundung-28","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Stundung der Erbschaftsteuer § 28 ErbStG","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Kann die Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen gestundet werden?","a":"Ja. Bei einem Erwerb von Todes wegen ist die auf begünstigtes Vermögen im Sinne des § 13b Abs. 2 ErbStG entfallende Steuer auf Antrag bis zu sieben Jahre zu stunden (§ 28 Abs. 1 ErbStG). Der erste Jahresbetrag ist ein Jahr nach Festsetzung fällig und bis dahin zinslos, die weiteren Jahresbeträge sind verzinslich. Die Stundung endet, wenn der Erwerber die Behaltens- oder Lohnsummenregelungen verletzt.","n":["§ 28 Abs. 1 ErbStG"]},{"f":"Der Erbe erhält ein vermietetes Mehrfamilienhaus und hat keine liquiden Mittel. Welche Hilfe bietet das Gesetz?","a":"Gehört zum Erwerb Grundbesitz, der zu Wohnzwecken genutzt wird, vermietet oder selbst genutzt, ist die darauf entfallende Steuer auf Antrag bis zu zehn Jahre zu stunden, soweit der Erwerber die Steuer nur durch Veräußerung dieses Vermögens aufbringen kann (§ 28 Abs. 3 ErbStG). Bei Erwerben von Todes wegen erfolgt die Stundung zinslos. Daneben gilt für vermietete Wohnimmobilien der Bewertungsabschlag von 10 Prozent nach § 13d ErbStG.","n":["§ 28 Abs. 3 ErbStG","§ 13d ErbStG"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-erbst-erloeschen-29","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Erlöschen der Steuer § 29 ErbStG","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Die Mutter schenkt dem Sohn ein Grundstück und behält sich ein Rückforderungsrecht vor. Was gilt bei Ausübung?","a":"Die Steuer erlischt mit Wirkung für die Vergangenheit, soweit ein Geschenk wegen eines Rückforderungsrechts herausgegeben werden musste (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Der Steuerbescheid wird aufgehoben. Für die Zeit, in der der Beschenkte das Geschenk genutzt hat, ist er wie ein Nießbraucher zu behandeln (§ 29 Abs. 2 ErbStG). Die Rückübertragung selbst ist keine neue Schenkung.","n":["§ 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG","§ 29 Abs. 2 ErbStG"]},{"f":"Welche weiteren Fälle des Erlöschens nennt § 29 ErbStG?","a":"Die Steuer erlischt auch, wenn ein Geschenk wegen Verarmung des Schenkers nach § 528 BGB herausgegeben werden musste, soweit die Herausgabe abgewendet wird, wenn unentgeltliche Zuwendungen auf die Ausgleichsforderung beim Zugewinnausgleich angerechnet werden, und wenn Geschenktes innerhalb von 24 Monaten an eine Gebietskörperschaft oder eine gemeinnützige Stiftung weitergegeben wird (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 ErbStG).","n":["§ 29 Abs. 1 ErbStG","§ 528 BGB"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-erbst-vor-nacherbe","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Vor- und Nacherbschaft § 6 ErbStG","typ":"dauer","n":2,"q":2,"k":{"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Wie wird die Vor- und Nacherbschaft erbschaftsteuerlich behandelt?","a":"Der Vorerbe gilt als Erbe und versteuert den vollen Erwerb, obwohl er zivilrechtlich in der Verfügung beschränkt ist (§ 6 Abs. 1 ErbStG). Tritt der Nacherbfall mit dem Tod des Vorerben ein, gilt der Nacherbe als Erbe des Vorerben (§ 6 Abs. 2 Satz 1 ErbStG). Auf Antrag ist der Versteuerung das Verhältnis des Nacherben zum ursprünglichen Erblasser zugrunde zu legen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ErbStG). Es kommt also zu zwei Erwerben.","n":["§ 6 Abs. 1 ErbStG","§ 6 Abs. 2 ErbStG"]},{"f":"Was gilt, wenn der Nacherbfall nicht mit dem Tod, sondern durch ein anderes Ereignis eintritt, etwa die Wiederheirat des Vorerben?","a":"Tritt die Nacherbfolge nicht durch den Tod des Vorerben ein, gilt die Vorerbfolge als auflösend bedingter und die Nacherbfolge als aufschiebend bedingter Anfall (§ 6 Abs. 3 ErbStG). Der Nacherbe erwirbt dann vom Erblasser. Dem Vorerben wird die von ihm entrichtete Steuer abzüglich des Betrags angerechnet, der seiner tatsächlichen Bereicherung entspricht.","n":["§ 6 Abs. 3 ErbStG"]}],"b":["Vor- und Nacherbschaft im ErbStG (§ 6 ErbStG)","Weitergabe des Nachlasses an das Kind, Vor- und Nacherbschaft, § 14 ErbStG"],"u":false,"w":1.55,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-erbst-lebensversicherung","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Lebensversicherung im Erbfall § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG","typ":"dauer","n":1,"q":1,"k":{"Bayern-München":1},"kq":{"Bayern-München":1},"y":{"2024":1},"c":[{"f":"Der Ehemann hat eine Risikolebensversicherung auf sein Leben abgeschlossen, die Ehefrau ist Bezugsberechtigte. Ist die Auszahlung erbschaftsteuerpflichtig?","a":"Ja. Die Versicherungssumme fällt nicht in den Nachlass, sondern ist ein Erwerb durch Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG, § 331 BGB). Sie unterliegt der Erbschaftsteuer, wobei die persönlichen Freibeträge und bei der Ehefrau gegebenenfalls der Versorgungsfreibetrag zu berücksichtigen sind.","n":["§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG","§ 331 BGB"]},{"f":"Wie wirkt eine Überkreuz-Versicherung, bei der jeder Ehegatte Versicherungsnehmer und Beitragszahler auf das Leben des anderen ist?","a":"Ist der Bezugsberechtigte zugleich Versicherungsnehmer und hat er die Beiträge selbst gezahlt, erwirbt er die Versicherungsleistung aus eigenem Recht und nicht vom Verstorbenen. Ein Erwerb von Todes wegen liegt dann nicht vor, es entsteht keine Erbschaftsteuer. Entscheidend ist, dass die Beiträge wirklich aus eigenen Mitteln stammen, sonst kann eine Schenkung der Prämien vorliegen.","n":["§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG","§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG"]}],"b":["Lebensversicherung im Erbfall: Anzeige- und Erklärungspflichten"],"u":false,"w":0.7,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-erbst-pflichtteil","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Pflichtteil und Pflichtteilsverzicht im Erbschaftsteuerrecht","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wann unterliegt ein Pflichtteilsanspruch der Erbschaftsteuer und wie wirkt er beim Erben?","a":"Der Pflichtteilsanspruch ist erst steuerpflichtig, wenn er geltend gemacht wird (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b ErbStG). Mit der Geltendmachung entsteht die Steuer. Beim Erben ist der geltend gemachte Pflichtteil als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig (§ 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG). Wird der Anspruch nicht geltend gemacht, fällt beim Pflichtberechtigten keine Steuer an.","n":["§ 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG","§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG","§ 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG"]},{"f":"Der Sohn verzichtet nach dem Erbfall gegen eine Abfindung auf seinen entstandenen Pflichtteil. Wie ist die Abfindung zu behandeln?","a":"Die Abfindung für den Verzicht auf den entstandenen, noch nicht geltend gemachten Pflichtteilsanspruch gilt als vom Erblasser zugewendet (§ 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG). Sie wird nach dem Verhältnis zum Erblasser versteuert, mit dem Freibetrag eines Kindes. Beim Erben ist sie als Nachlassverbindlichkeit abziehbar. Ein Verzicht vor dem Erbfall gegen Abfindung (Erb- oder Pflichtteilsverzicht) ist dagegen eine Schenkung nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG.","n":["§ 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG","§ 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-bewg-grundvermoegen-verfahren","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Bewertung bebauter Grundstücke: Vergleichs-, Ertrags- und Sachwertverfahren","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Nach welchen Verfahren werden bebaute Grundstücke für die Erbschaftsteuer bewertet?","a":"§ 182 BewG ordnet die Verfahren nach Grundstücksart zu: Wohnungs- und Teileigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser im Vergleichswertverfahren (§ 183 BewG); Mietwohngrundstücke sowie Geschäfts- und gemischt genutzte Grundstücke, für die sich eine übliche Miete ermitteln lässt, im Ertragswertverfahren (§§ 184 bis 188 BewG); alle übrigen, insbesondere wenn kein Vergleichswert vorliegt, im Sachwertverfahren (§§ 189 bis 191 BewG).","n":["§ 182 BewG","§ 183 BewG","§§ 184 bis 188 BewG","§§ 189 bis 191 BewG"]},{"f":"Kann der Steuerpflichtige einen niedrigeren Grundstückswert nachweisen?","a":"Ja, nach § 198 BewG ist der niedrigere gemeine Wert anzusetzen, wenn der Steuerpflichtige ihn nachweist. Der Nachweis erfolgt in der Regel durch das Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder des Gutachterausschusses, oder durch einen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr innerhalb eines Jahres vor oder nach dem Stichtag erzielten Kaufpreis. Für das Gutachten gelten die Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung.","n":["§ 198 BewG"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-bewg-vereinfachtes-ertragswert","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Vereinfachtes Ertragswertverfahren §§ 199 bis 203 BewG","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wie funktioniert das vereinfachte Ertragswertverfahren?","a":"Der Wert ergibt sich aus dem zukünftig nachhaltig erzielbaren Jahresertrag multipliziert mit dem Kapitalisierungsfaktor von 13,75 (§ 200 Abs. 1, § 203 Abs. 1 BewG). Der Jahresertrag wird in der Regel aus dem Durchschnitt der Betriebsergebnisse der letzten drei Wirtschaftsjahre abgeleitet (§ 201 BewG), bereinigt nach § 202 BewG, unter anderem um einen angemessenen Unternehmerlohn und pauschal um 30 Prozent Ertragsteueraufwand. Nicht betriebsnotwendiges Vermögen, Beteiligungen und junges Betriebsvermögen werden gesondert hinzugerechnet (§ 200 Abs. 2 bis 4 BewG).","n":["§§ 199 bis 203 BewG"]},{"f":"Wann ist das vereinfachte Ertragswertverfahren ausgeschlossen?","a":"Es darf nicht angewendet werden, wenn es zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt (§ 199 Abs. 1 BewG), etwa wenn zeitnahe Verkäufe einen anderen Wert belegen oder bei Branchen mit stark abweichenden Bewertungsmethoden. Außerdem gilt stets der Substanzwert als Mindestwert (§ 11 Abs. 2 Satz 3 BewG), also die Summe der gemeinen Werte der Einzelwirtschaftsgüter abzüglich der Schulden.","n":["§ 199 Abs. 1 BewG","§ 11 Abs. 2 Satz 3 BewG"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-erbst-lohnsumme-behalten","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Lohnsummenregel und Behaltensfrist § 13a ErbStG","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Was regelt die Lohnsummenregelung bei der Verschonung von Betriebsvermögen?","a":"Die Regelverschonung von 85 Prozent setzt voraus, dass die Summe der jährlichen Lohnsummen in den fünf Jahren nach dem Erwerb 400 Prozent der Ausgangslohnsumme nicht unterschreitet (§ 13a Abs. 3 ErbStG). Bei der Optionsverschonung von 100 Prozent gelten sieben Jahre und 700 Prozent. Für Betriebe mit sechs bis 15 Beschäftigten gelten abgesenkte Werte, bei bis zu fünf Beschäftigten entfällt die Prüfung. Bei Unterschreiten entfällt der Verschonungsabschlag anteilig.","n":["§ 13a Abs. 3 ErbStG","§ 13a Abs. 10 ErbStG"]},{"f":"Der Erbe verkauft den geerbten Betrieb nach drei Jahren. Welche Folgen hat das bei der Regelverschonung?","a":"Der Verschonungsabschlag fällt mit Wirkung für die Vergangenheit weg, allerdings zeitanteilig: Er entfällt nur in dem Umfang der verbleibenden Behaltensfrist (§ 13a Abs. 6 ErbStG). Bei fünf Jahren Behaltensfrist und Verkauf nach drei vollen Jahren bleiben drei Fünftel des Abschlags erhalten. Eine Reinvestitionsklausel kann den Wegfall vermeiden, wenn der Erlös innerhalb von sechs Monaten in begünstigtes Vermögen investiert wird.","n":["§ 13a Abs. 6 ErbStG"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-erbst-19a-tarifbegrenzung","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Tarifbegrenzung § 19a ErbStG","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Der Neffe erbt den Betrieb seines Onkels. Welche Tarifbegünstigung gilt?","a":"Erwerben natürliche Personen der Steuerklassen II oder III begünstigtes Vermögen, wird nach § 19a ErbStG ein Entlastungsbetrag gewährt. Er beträgt den Unterschied zwischen der Steuer nach dem tatsächlichen Steuersatz und der Steuer nach Steuerklasse I für den Teil des Erwerbs, der auf das begünstigte Vermögen entfällt, nach Abzug der Verschonung. Der Neffe zahlt auf das begünstigte Vermögen also im Ergebnis nur nach dem Tarif der Steuerklasse I.","n":["§ 19a ErbStG"]},{"f":"Kann der Entlastungsbetrag nach § 19a ErbStG nachträglich entfallen?","a":"Ja. Er fällt mit Wirkung für die Vergangenheit weg, soweit der Erwerber innerhalb von fünf Jahren gegen die Behaltensregelungen des § 13a ErbStG verstößt (§ 19a Abs. 5 ErbStG). Die Folgen entsprechen denen beim Wegfall der Verschonung.","n":["§ 19a Abs. 5 ErbStG"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-erbst-familienstiftung","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Familienstiftung und Erbersatzsteuer","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Was ist die Erbersatzsteuer?","a":"Familienstiftungen unterliegen alle 30 Jahre der Erbersatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG), da ihr Vermögen sonst nie vererbt würde. Die Steuer entsteht 30 Jahre nach dem ersten Vermögensübergang auf die Stiftung (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Fiktiv wird ein Übergang auf zwei Kinder unterstellt: Es gilt der doppelte Kinderfreibetrag von 800.000 Euro, und der Steuersatz der Steuerklasse I ist auf die Hälfte des Vermögens anzuwenden (§ 15 Abs. 2 Satz 3 ErbStG). 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Spätere Zustiftungen fallen nach der Rechtsprechung des BFH nicht unter § 15 Abs. 2 ErbStG und werden nach Steuerklasse III besteuert.","n":["§ 15 Abs. 2 ErbStG","§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-erbst-disquotal-7-8","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Disquotale Einlage in eine Kapitalgesellschaft § 7 Abs. 8 ErbStG","typ":"dauer","n":2,"q":2,"k":{"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Baden-Württemberg":2},"y":{"2025":2},"c":[{"f":"Der Vater leistet allein eine Einlage in die GmbH, an der auch sein Sohn beteiligt ist. Liegt eine Schenkung vor?","a":"Ja, nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG gilt als Schenkung auch die Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die eine unmittelbar oder mittelbar beteiligte natürliche Person durch die Leistung einer anderen Person an die Gesellschaft erlangt. Der Sohn wird damit so behandelt, als hätte der Vater ihm den Wertzuwachs seines Anteils unmittelbar zugewendet.","n":["§ 7 Abs. 8 ErbStG"]},{"f":"Warum war § 7 Abs. 8 ErbStG nötig?","a":"Der BFH hatte entschieden, dass eine disquotale Einlage in eine Kapitalgesellschaft keine freigebige Zuwendung an die Mitgesellschafter ist, weil die Leistung an die Gesellschaft geht und diese zivilrechtlich bereichert wird, nicht die Gesellschafter. Der Gesetzgeber hat die Lücke 2011 mit § 7 Abs. 8 ErbStG geschlossen.","n":["§ 7 Abs. 8 ErbStG"]}],"b":["Zinsgünstiges Darlehen einer GmbH an ihren Gesellschafter: Schenkung?","Überhöhte Gewinnbeteiligung von Kindern (§ 7 Abs. 6 ErbStG), inkongruente Ausschüttung"],"u":true,"w":1.7,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-bewg-unbebaute-erbbau","f":"ErbSt/Bewertung","t":"Bewertung unbebauter Grundstücke § 179 BewG","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wie wird ein unbebautes Grundstück für die Erbschaftsteuer bewertet?","a":"Der Wert ergibt sich nach § 179 BewG aus der Grundstücksfläche multipliziert mit dem Bodenrichtwert, den die Gutachterausschüsse nach dem Baugesetzbuch ermitteln. Ist kein Bodenrichtwert vorhanden, wird er aus den Werten vergleichbarer Flächen abgeleitet. Abweichungen der Grundstücksmerkmale vom Richtwertgrundstück, etwa bei Grundstückstiefe oder Geschossflächenzahl, sind nach den Vorgaben der Gutachterausschüsse zu berücksichtigen. Der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG bleibt möglich.","n":["§ 179 BewG","§ 198 BewG"]},{"f":"Ab wann gilt ein Grundstück im Bewertungsrecht als bebaut?","a":"Ein Grundstück gilt als bebaut, wenn sich auf ihm benutzbare Gebäude befinden (§ 180 BewG). Die Benutzbarkeit beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit. Befinden sich nur unbedeutende Gebäude darauf, oder sind Gebäude zerstört oder dem Verfall preisgegeben, gilt das Grundstück als unbebaut (§ 178 Abs. 2 BewG).","n":["§ 178 BewG","§ 180 BewG"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-inso-antrag","f":"Insolvenzrecht","t":"Insolvenzantrag: Eigenantrag und Gläubigerantrag","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wer kann einen Insolvenzantrag stellen und welche Voraussetzungen gelten für einen Gläubigerantrag?","a":"Antragsberechtigt sind die Gläubiger und der Schuldner (§ 13 Abs. 1 InsO). Bei juristischen Personen ist jedes Mitglied des Vertretungsorgans antragsberechtigt (§ 15 InsO). Der Antrag eines Gläubigers ist zulässig, wenn er ein rechtliches Interesse an der Eröffnung hat und seine Forderung sowie den Eröffnungsgrund glaubhaft macht (§ 14 Abs. 1 InsO). Das Finanzamt stellt als Gläubiger häufig Insolvenzanträge, wenn Steuerrückstände nicht beigetrieben werden können.","n":["§ 13 InsO","§ 14 InsO","§ 15 InsO"]},{"f":"Was passiert, wenn der Schuldner nach einem Gläubigerantrag die Forderung bezahlt?","a":"Der Antrag wird nicht allein dadurch unzulässig, dass die Forderung erfüllt wird (§ 14 Abs. 1 Satz 2 InsO). Das Gericht prüft weiter, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt, wenn der Gläubiger den Antrag aufrechterhält und sein rechtliches Interesse weiter besteht. Damit soll verhindert werden, dass Schuldner nur den antragstellenden Gläubiger befriedigen und die übrigen leer ausgehen.","n":["§ 14 Abs. 1 InsO"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-inso-eroeffnungsverfahren","f":"Insolvenzrecht","t":"Eröffnungsverfahren und vorläufiger Insolvenzverwalter","typ":"dauer","n":1,"q":3,"k":{"Köln":1},"kq":{"Köln":3},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Welche Sicherungsmaßnahmen kann das Insolvenzgericht im Eröffnungsverfahren anordnen?","a":"Das Gericht hat alle Maßnahmen zu treffen, die erforderlich erscheinen, um eine nachteilige Veränderung der Vermögenslage zu verhüten (§ 21 Abs. 1 InsO). Es kann insbesondere einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellen, ein allgemeines Verfügungsverbot oder einen Zustimmungsvorbehalt anordnen und Zwangsvollstreckungen untersagen oder einstweilen einstellen (§ 21 Abs. 2 InsO).","n":["§ 21 InsO"]},{"f":"Was unterscheidet den starken vom schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter?","a":"Wird ein allgemeines Verfügungsverbot angeordnet, geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Verwalter über (starker Verwalter, § 22 Abs. 1 InsO). Er begründet Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 2 InsO). Beim schwachen Verwalter wird nur ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet; der Schuldner bleibt verfügungsbefugt, braucht aber die Zustimmung. Steuerlich gelten Umsatzsteuerverbindlichkeiten und gleichgestellte Verbindlichkeiten (unter anderem Lohnsteuer, bundesgesetzlich geregelte Verbrauchsteuern, Kraftfahrzeugsteuer), die mit Zustimmung des schwachen Verwalters oder nach Bestellung eines vorläufigen Sachwalters begründet wurden, nach Eröffnung als Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 4 InsO).","n":["§ 22 InsO","§ 55 Abs. 2 InsO","§ 55 Abs. 4 InsO"]},{"f":"Ein Steuerberater vollstreckt monatlich aus einem Titel über 10.000 € gegen einen Mandanten, 5.000 € sind beigetrieben. Dann bestellt das Gericht einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Darf er weiter vollstrecken, und muss er Beträge zurückzahlen?","a":"Das Gericht kann im Eröffnungsverfahren Zwangsvollstreckungen in bewegliches Vermögen untersagen oder einstweilen einstellen (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 InsO); das geschieht regelmäßig zusammen mit der Bestellung des vorläufigen Verwalters. Ab Eröffnung sind Vollstreckungen einzelner Insolvenzgläubiger verboten (§ 89 InsO). Rückschlagsperre: Sicherungen, die ein Gläubiger im letzten Monat vor dem Eröffnungsantrag oder danach durch Zwangsvollstreckung erlangt hat, werden mit der Eröffnung unwirksam (§ 88 Abs. 1 InsO). Bereits erlangte Befriedigung ist nach § 131 InsO anfechtbar, denn Befriedigung durch Zwangsvollstreckung ist inkongruent: im letzten Monat vor dem Antrag oder danach ohne Weiteres, im zweiten und dritten Monat bei Zahlungsunfähigkeit oder Kenntnis der Benachteiligung. Was nach Bestellung des vorläufigen Verwalters beigetrieben wurde, muss der Steuerberater daher an die Masse zurückgewähren (§ 143 InsO), ältere Beträge nur innerhalb der Anfechtungsfristen. Mit seiner Restforderung ist er Insolvenzgläubiger (§ 38 InsO).","n":["§ 21 Abs. 2 InsO","§§ 88, 89 InsO","§ 131 InsO","§ 143 InsO"],"xu":true}],"b":["Ein Steuerberater vollstreckt aus einem Titel gegen einen Mandanten, dann wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Was ist zu beachten?"],"u":false,"w":0.55,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-inso-glaeubigerrang","f":"Insolvenzrecht","t":"Insolvenzgläubiger, nachrangige Gläubiger und Massegläubiger","typ":"dauer","n":1,"q":1,"k":{"Köln":1},"kq":{"Köln":1},"y":{"2023":1},"c":[{"f":"Welche Gläubigergruppen unterscheidet die InsO?","a":"Insolvenzgläubiger sind persönliche Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben (§ 38 InsO); sie melden ihre Forderungen zur Tabelle an und erhalten eine Quote. Nachrangige Insolvenzgläubiger (§ 39 InsO), etwa mit Zinsen seit Eröffnung oder Gesellschafterdarlehen, werden erst danach befriedigt. Massegläubiger (§§ 53 bis 55 InsO), etwa mit Verfahrenskosten oder vom Verwalter begründeten Verbindlichkeiten, werden vorweg aus der Masse befriedigt.","n":["§ 38 InsO","§ 39 InsO","§§ 53 bis 55 InsO"]},{"f":"Hat das Finanzamt in der Insolvenz ein Vorrecht?","a":"Nein. Das frühere Fiskusprivileg der Konkursordnung wurde mit der InsO abgeschafft. Steuerforderungen, die vor Eröffnung begründet wurden, sind einfache Insolvenzforderungen (§ 38 InsO). Masseverbindlichkeit sind Steuern nur, wenn sie nach Eröffnung durch Handlungen des Verwalters entstehen oder unter § 55 Abs. 4 InsO fallen. Für die Abgrenzung kommt es darauf an, wann der steuerliche Tatbestand vollständig verwirklicht ist, nicht auf die Festsetzung.","n":["§ 38 InsO","§ 55 InsO"]}],"b":["Was sind Massegläubiger und was gehört zur Insolvenzmasse?"],"u":false,"w":0.55,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-inso-aus-absonderung","f":"Insolvenzrecht","t":"Aussonderung und Absonderung","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Was ist der Unterschied zwischen Aussonderung und Absonderung?","a":"Aussonderung (§ 47 InsO): Ein Gegenstand gehört nicht zur Insolvenzmasse, etwa unter einfachem Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware oder gemietete Sachen. Der Berechtigte kann die Herausgabe verlangen. Absonderung (§§ 49 bis 51 InsO): Der Gegenstand gehört zur Masse, ist aber mit einem Sicherungsrecht belastet, etwa Grundpfandrecht, Pfandrecht oder Sicherungsübereignung. Der Gläubiger erhält vorrangig den Erlös aus der Verwertung.","n":["§ 47 InsO","§§ 49 bis 51 InsO"]},{"f":"Was erhält die Insolvenzmasse, wenn der Verwalter einen sicherungsübereigneten Gegenstand verwertet?","a":"Verwertet der Verwalter eine bewegliche Sache, die er in Besitz hat, stehen der Masse Kostenbeiträge zu: 4 Prozent für die Feststellung und 5 Prozent für die Verwertung des Verwertungserlöses (§§ 166, 170, 171 InsO). 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Maßgeblich ist, wann der steuerliche Anspruch begründet ist.","n":["§ 94 InsO","§ 96 Abs. 1 InsO","§ 226 AO"]},{"f":"Kann das Finanzamt einen Vorsteuererstattungsanspruch aus der Zeit nach Eröffnung mit vorinsolvenzlichen Steuerschulden aufrechnen?","a":"Nein. Ein Erstattungsanspruch, der aus Leistungen nach Eröffnung entsteht, gehört zur Masse und ist erst nach Eröffnung begründet. Eine Aufrechnung mit Insolvenzforderungen ist nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO unzulässig. 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Gesellschafterdarlehen (§ 135 InsO): Rückzahlung im letzten Jahr vor dem Antrag.","n":["§§ 130 bis 135 InsO"]},{"f":"Kann der Insolvenzverwalter Zahlungen an das Finanzamt anfechten?","a":"Ja. Das Finanzamt wird wie jeder andere Gläubiger behandelt. Häufig angefochten werden Zahlungen unter Vollstreckungsdruck in den letzten drei Monaten (§ 131 InsO, inkongruente Deckung) und Zahlungen in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit (§ 130 InsO). Auch abgeführte Lohnsteuer kann angefochten werden, da sie aus dem Vermögen des Arbeitgebers stammt. Bargeschäfte sind nach § 142 InsO nur eingeschränkt anfechtbar.","n":["§ 130 InsO","§ 131 InsO","§ 142 InsO"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-inso-gesellschafterdarlehen","f":"Insolvenzrecht","t":"Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wie werden Gesellschafterdarlehen in der Insolvenz einer GmbH behandelt?","a":"Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens und gleichgestellte Forderungen sind nachrangig (§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO). Rückzahlungen im letzten Jahr vor dem Insolvenzantrag sind anfechtbar, ebenso Sicherheiten, die in den letzten zehn Jahren gewährt wurden (§ 135 Abs. 1 InsO). Ausnahmen: nicht geschäftsführende Gesellschafter mit höchstens 10 Prozent Beteiligung (Kleinbeteiligtenprivileg, § 39 Abs. 5 InsO) und Gesellschafter, die zur Sanierung Anteile erwerben (Sanierungsprivileg, § 39 Abs. 4 Satz 2 InsO).","n":["§ 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO","§ 39 Abs. 4, 5 InsO","§ 135 InsO"]},{"f":"Was ist ein Rangrücktritt und wozu dient er bei Gesellschafterdarlehen?","a":"Mit einer qualifizierten Rangrücktrittsvereinbarung tritt der Gesellschafter mit seiner Forderung hinter die nachrangigen Forderungen des § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO zurück (§ 39 Abs. 2 InsO). Die Forderung ist dann im Überschuldungsstatus nicht zu passivieren (§ 19 Abs. 2 Satz 2 InsO), eine Überschuldung kann so vermieden werden. Steuerlich bleibt die Verbindlichkeit in der Steuerbilanz grundsätzlich passiviert, solange sie aus künftigem Vermögen bedient werden kann.","n":["§ 39 Abs. 2 InsO","§ 19 Abs. 2 InsO","§ 5 Abs. 2a EStG"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-inso-restschuldbefreiung","f":"Insolvenzrecht","t":"Restschuldbefreiung und Verbraucherinsolvenz","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wie lange dauert das Restschuldbefreiungsverfahren und welche Pflichten hat der Schuldner?","a":"Für Anträge ab dem 1. Oktober 2020 beträgt die Abtretungsfrist drei Jahre ab Eröffnung (§ 287 Abs. 2 InsO). In dieser Zeit tritt der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder ab und muss Obliegenheiten erfüllen (§ 295 InsO): eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich darum bemühen, ererbtes Vermögen zur Hälfte herausgeben, jeden Wohnsitzwechsel anzeigen und keine Gläubiger bevorzugen.","n":["§ 287 InsO","§ 295 InsO","§ 300 InsO"]},{"f":"Werden Steuerschulden von der Restschuldbefreiung erfasst?","a":"Grundsätzlich ja. Ausgenommen sind nach § 302 Nr. 1 InsO aber Verbindlichkeiten aus einem Steuerschuldverhältnis, wenn der Schuldner im Zusammenhang damit wegen einer Steuerstraftat nach §§ 370, 373 oder 374 AO rechtskräftig verurteilt worden ist. 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InsO) bleibt der Schuldner unter Aufsicht eines Sachwalters verfügungsbefugt. Voraussetzung ist eine Eigenverwaltungsplanung (§ 270a InsO). Das Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) ist eine Vorstufe: Bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber noch nicht eingetretener Zahlungsunfähigkeit, erhält der Schuldner bis zu drei Monate Zeit, einen Insolvenzplan vorzulegen. Er braucht eine Bescheinigung eines in Insolvenzsachen erfahrenen Steuerberaters, Wirtschaftsprüfers oder Rechtsanwalts, dass die Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist.","n":["§§ 270 ff. InsO","§ 270d InsO"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-inso-steuern-verfahren","f":"Insolvenzrecht","t":"Steuern im Insolvenzverfahren: Anmeldung zur Tabelle","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Darf das Finanzamt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch Steuerbescheide über Insolvenzforderungen erlassen?","a":"Nein. Insolvenzgläubiger können ihre Forderungen nur nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgen (§ 87 InsO). Das Finanzamt meldet seine Forderungen zur Tabelle an (§ 174 InsO); Bescheide über Insolvenzforderungen wären unwirksam. Laufende Einspruchs- und Klageverfahren werden unterbrochen (§ 240 ZPO, § 155 FGO). Bestreitet der Verwalter die Forderung, stellt das Finanzamt sie durch Feststellungsbescheid fest (§ 251 Abs. 3 AO, § 185 InsO).","n":["§ 87 InsO","§ 174 InsO","§ 251 Abs. 3 AO"]},{"f":"Gegen wen sind Steuerbescheide für Masseverbindlichkeiten zu richten?","a":"Masseverbindlichkeiten werden durch Steuerbescheid gegen den Insolvenzverwalter als Vermögensverwalter festgesetzt (§ 34 Abs. 3 AO), adressiert an ihn als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Schuldners. Der Verwalter hat die steuerlichen Pflichten des Schuldners zu erfüllen, insbesondere Steuererklärungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben. 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Umgekehrt liegt nach § 15b Abs. 8 InsO keine Verletzung steuerlicher Zahlungspflichten vor, wenn Steuern zwischen Insolvenzreife und Entscheidung des Gerichts nicht gezahlt werden, sofern der Antrag rechtzeitig gestellt wird.","n":["§ 15b InsO"]},{"f":"Haftet der Geschäftsführer für nicht abgeführte Lohnsteuer, wenn die GmbH zahlungsunfähig ist?","a":"Ja, regelmäßig nach §§ 69, 34 AO. Der Geschäftsführer muss die Lohnsteuer bei Auszahlung der Löhne einbehalten und abführen; reichen die Mittel nicht, muss er die Löhne kürzen, damit die Lohnsteuer gezahlt werden kann. Nach § 15b Abs. 8 InsO haftet er nicht für Steuern, die zwischen Eintritt der Insolvenzreife und der Entscheidung des Insolvenzgerichts nicht gezahlt werden, wenn er den Insolvenzantrag rechtzeitig stellt; für vorher fällige Lohnsteuer bleibt die Haftung bestehen. 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Spiegelbildlich ist beim Schuldner der Vorsteuerabzug aus unbezahlten Eingangsrechnungen zu berichtigen; der Rückforderungsanspruch ist Insolvenzforderung.","n":["§ 17 Abs. 2 Nr. 1 UStG","§ 55 InsO"]},{"f":"Bleibt der Schuldner nach Eröffnung umsatzsteuerlicher Unternehmer?","a":"Ja. Das Unternehmen besteht fort, der Schuldner bleibt Unternehmer und Steuerschuldner. Die Pflichten erfüllt der Insolvenzverwalter. Das Unternehmen zerfällt aber in mehrere Unternehmensteile: die Insolvenzmasse, das vom Verwalter freigegebene Vermögen und den vorinsolvenzlichen Bereich. Für die Masse ist eine eigene Steuernummer zu führen, Steuern daraus sind Masseverbindlichkeiten.","n":["§ 2 UStG","§ 34 Abs. 3 AO"]}],"b":[],"u":true,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-fgo-klagefrist","f":"FGO","t":"Klagefrist und Wiedereinsetzung §§ 47, 56 FGO","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Innerhalb welcher Frist muss die Anfechtungsklage erhoben werden?","a":"Die Klagefrist beträgt einen Monat; sie beginnt mit der Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung (§ 47 Abs. 1 FGO), bei der Sprungklage und der Klage ohne Vorverfahren mit der Bekanntgabe des Verwaltungsakts. Die Frist wird auch gewahrt, wenn die Klage bei der Behörde angebracht wird, die den angefochtenen Verwaltungsakt erlassen hat (§ 47 Abs. 2 FGO). Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie unrichtig, gilt die Jahresfrist (§ 55 Abs. 2 FGO).","n":["§ 47 FGO","§ 55 FGO"]},{"f":"Wann gewährt das Finanzgericht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand?","a":"Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist einzuhalten (§ 56 Abs. 1 FGO). Der Antrag ist binnen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen, die versäumte Rechtshandlung ist innerhalb dieser Frist nachzuholen und die Tatsachen sind glaubhaft zu machen (§ 56 Abs. 2 FGO). Das Verschulden des Prozessbevollmächtigten wird dem Kläger zugerechnet (§ 155 FGO i. V. m. § 85 Abs. 2 ZPO). Nach einem Jahr ist der Antrag ausgeschlossen, außer bei höherer Gewalt (§ 56 Abs. 3 FGO).","n":["§ 56 FGO","§ 85 Abs. 2 ZPO"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-fgo-zulaessigkeit","f":"FGO","t":"Zulässigkeit der Anfechtungsklage","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Welche Sachentscheidungsvoraussetzungen muss eine Anfechtungsklage erfüllen?","a":"Eröffneter Finanzrechtsweg (§ 33 FGO), statthafte Klageart (§ 40 Abs. 1 FGO), Klagebefugnis durch Geltendmachung einer Rechtsverletzung (§ 40 Abs. 2 FGO), erfolglos durchgeführtes Vorverfahren (§ 44 Abs. 1 FGO) außer bei Sprung- oder Untätigkeitsklage, Einhaltung der Klagefrist (§ 47 FGO), Schriftform oder elektronische Form (§ 64 FGO) und der Mindestinhalt nach § 65 FGO: Kläger, Beklagter, Gegenstand des Klagebegehrens und angefochtener Verwaltungsakt.","n":["§§ 33, 40, 44, 47, 64, 65 FGO"]},{"f":"Was kann das Gericht tun, wenn die Klageschrift den Gegenstand des Klagebegehrens nicht bezeichnet?","a":"Der Vorsitzende oder Berichterstatter fordert den Kläger zur Ergänzung innerhalb einer bestimmten Frist auf und kann dafür eine Frist mit ausschließender Wirkung setzen (§ 65 Abs. 2 FGO). Wird sie versäumt, ist die Klage unzulässig; Wiedereinsetzung ist möglich. Zusätzlich kann das Gericht nach § 79b FGO Fristen setzen, nach deren Ablauf verspätet vorgebrachte Tatsachen und Beweismittel zurückgewiesen werden können.","n":["§ 65 Abs. 2 FGO","§ 79b FGO"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-fgo-beiladung-48","f":"FGO","t":"Klagebefugnis bei Feststellungsbescheiden und Beiladung","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wer ist bei einem Bescheid über die einheitliche und gesonderte Feststellung klagebefugt?","a":"Nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO grundsätzlich die zur Vertretung berufenen Geschäftsführer der Personengesellschaft, hilfsweise der Klagebevollmächtigte. Daneben sind einzelne Gesellschafter klagebefugt, wenn kein Geschäftsführer vorhanden ist, wenn sie ausgeschieden sind, soweit es um die Frage geht, wer an dem festgestellten Betrag beteiligt ist, oder wenn es um eine Frage geht, die sie persönlich angeht (§ 48 Abs. 1 Nr. 2 bis 5 FGO).","n":["§ 48 FGO"]},{"f":"Was ist eine notwendige Beiladung?","a":"Sind an dem streitigen Rechtsverhältnis Dritte derart beteiligt, dass die Entscheidung auch ihnen gegenüber nur einheitlich ergehen kann, sind sie beizuladen (§ 60 Abs. 3 FGO). Typischer Fall: Klagt die Personengesellschaft gegen einen Feststellungsbescheid, sind die nach § 48 FGO klagebefugten Gesellschafter beizuladen. Der Beigeladene wird Beteiligter (§ 57 FGO) und ist an das Urteil gebunden. 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Das Verfahren wird mit dem geänderten Bescheid fortgeführt; hilft der neue Bescheid dem Begehren voll ab, ist die Hauptsache erledigt.","n":["§ 68 FGO"]},{"f":"Wie wird über die Kosten entschieden, wenn sich der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt?","a":"Nach übereinstimmender Erledigungserklärung entscheidet das Gericht nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands (§ 138 Abs. 1 FGO). Hilft das Finanzamt dem Antrag ab, trägt es die Kosten (§ 138 Abs. 2 FGO), außer der Kläger hat Tatsachen verspätet vorgebracht, die er früher hätte geltend machen können (§ 137 FGO). 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Der Antragsteller muss einen Anordnungsanspruch und einen Anordnungsgrund glaubhaft machen.","n":["§ 114 FGO","§ 69 FGO"]},{"f":"Was bedeuten Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund?","a":"Anordnungsanspruch ist das materielle Recht, das gesichert werden soll, etwa ein Anspruch auf Vollstreckungsaufschub. Anordnungsgrund ist die Eilbedürftigkeit: Dem Antragsteller müssen ohne die Anordnung wesentliche Nachteile drohen, etwa eine Existenzgefährdung (§ 114 Abs. 1 Satz 2 FGO). Die Anordnung darf grundsätzlich die Hauptsache nicht vorwegnehmen. Beides ist glaubhaft zu machen (§ 114 Abs. 3 FGO i. 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Außerdem kann es durch Gerichtsbescheid entscheiden (§ 90a FGO); dagegen kann jeder Beteiligte innerhalb eines Monats mündliche Verhandlung beantragen, dann gilt der Gerichtsbescheid als nicht ergangen.","n":["§ 90 FGO","§ 90a FGO"]},{"f":"Können Beteiligte per Video an der mündlichen Verhandlung teilnehmen?","a":"Ja, nach § 91a FGO kann das Gericht den Beteiligten, ihren Bevollmächtigten und Beiständen gestatten oder anordnen, sich während der Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und Verfahrenshandlungen per Bild- und Tonübertragung vorzunehmen. Die Finanzgerichte nutzen dies seit Jahren intensiv. Das Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen.","n":["§ 91a FGO"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-fgo-elektronisch","f":"FGO","t":"Elektronischer Rechtsverkehr mit dem Finanzgericht § 52d FGO","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Muss der Steuerberater die Klage elektronisch einreichen?","a":"Ja. Seit dem 1. Januar 2023 sind Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften nach § 52d Satz 2 FGO verpflichtet, vorbereitende Schriftsätze, Anlagen und Erklärungen als elektronisches Dokument zu übermitteln, in der Regel über das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt). Eine in Papierform eingereichte Klage ist unwirksam. Nur bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit bleibt die Übermittlung nach allgemeinen Vorschriften zulässig, die Unmöglichkeit ist glaubhaft zu machen.","n":["§ 52d FGO","§ 52a FGO"]},{"f":"Was gilt, wenn das beSt zum Fristablauf technisch gestört ist?","a":"Ist eine elektronische Übermittlung vorübergehend aus technischen Gründen nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften, etwa per Fax, zulässig (§ 52d Satz 3 FGO). Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist das Dokument elektronisch nachzureichen (§ 52d Satz 4 FGO).","n":["§ 52d FGO"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-fgo-zinsen-236","f":"FGO","t":"Prozesszinsen und Aussetzungszinsen","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Der Kläger gewinnt vor dem Finanzgericht, die Steuer wird erstattet. Erhält er Zinsen?","a":"Ja, Prozesszinsen auf Erstattungsbeträge nach § 236 AO. Sie laufen vom Tag der Rechtshängigkeit, also der Klageerhebung, bis zum Auszahlungstag. Voraussetzung ist, dass die Steuer durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder aufgrund einer solchen Entscheidung herabgesetzt wird. Der Zinssatz beträgt 0,5 Prozent für jeden vollen Monat (§ 238 Abs. 1 AO); bereits gezahlte Erstattungszinsen nach § 233a AO werden angerechnet.","n":["§ 236 AO","§ 238 AO"]},{"f":"Was sind Aussetzungszinsen?","a":"Bleiben Einspruch oder Klage endgültig ohne Erfolg, ist der ausgesetzte Betrag für die Dauer der Aussetzung der Vollziehung zu verzinsen (§ 237 AO), mit 0,5 Prozent je vollen Monat. Die Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen ist seit der Entscheidung des BVerfG zu den Nachzahlungszinsen verfassungsrechtlich umstritten; die Finanzverwaltung gewährt teilweise Aussetzung. Deshalb ist abzuwägen, ob man die Steuer zahlt oder AdV beantragt.","n":["§ 237 AO","§ 238 AO"]}],"b":[],"u":true,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-fgo-verboesserung","f":"FGO","t":"Verböserung im Einspruchs- und Klageverfahren","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Darf das Finanzgericht die Steuer im Urteil höher festsetzen als im angefochtenen Bescheid?","a":"Nein. Das Gericht darf über das Klagebegehren nicht hinausgehen (§ 96 Abs. 1 Satz 2 FGO). Eine Verböserung zulasten des Klägers ist im Klageverfahren ausgeschlossen. Das Gericht kann aber Fehler zugunsten des Klägers mit anderen Fehlern zu seinen Lasten saldieren, bis die angefochtene Steuer erreicht ist (Saldierung innerhalb des Streitgegenstands).","n":["§ 96 Abs. 1 FGO"]},{"f":"Darf das Finanzamt im Einspruchsverfahren verbösern?","a":"Ja, der Verwaltungsakt kann auch zum Nachteil des Einspruchsführers geändert werden, wenn dieser vorher auf die Möglichkeit einer verbösernden Entscheidung hingewiesen und ihm Gelegenheit gegeben worden ist, sich zu äußern (§ 367 Abs. 2 Satz 2 AO). Der Einspruchsführer kann die Verböserung durch Rücknahme des Einspruchs verhindern, wenn keine Änderungsvorschrift außerhalb des Einspruchsverfahrens greift.","n":["§ 367 Abs. 2 AO"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-fgo-anhoerungsruege","f":"FGO","t":"Anhörungsrüge § 133a FGO","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Was kann ein Beteiligter tun, wenn der BFH sein Vorbringen übergangen hat und kein Rechtsmittel mehr gegeben ist?","a":"Er kann Anhörungsrüge erheben (§ 133a FGO). Voraussetzung: Ein Rechtsmittel oder anderer Rechtsbehelf ist nicht gegeben und das Gericht hat den Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt. Die Rüge ist innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis der Verletzung zu erheben. Ist sie begründet, setzt das Gericht das Verfahren fort.","n":["§ 133a FGO","Art. 103 Abs. 1 GG"]},{"f":"Welcher Rechtsbehelf bleibt nach Ausschöpfung des Rechtswegs?","a":"Die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 BVerfGG), wenn Grundrechte verletzt sind. Sie ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der letztinstanzlichen Entscheidung zu erheben und zu begründen (§ 93 Abs. 1 BVerfGG). Eine erforderliche Anhörungsrüge muss vorher erhoben worden sein, sonst ist der Rechtsweg nicht erschöpft.","n":["Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG","§ 90 BVerfGG","§ 93 BVerfGG"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-fgo-beweis","f":"FGO","t":"Untersuchungsgrundsatz, Beweislast und Schätzung im Klageverfahren","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wer muss im finanzgerichtlichen Verfahren den Sachverhalt aufklären?","a":"Das Gericht erforscht den Sachverhalt von Amts wegen (§ 76 Abs. 1 FGO). Die Beteiligten haben mitzuwirken und sich vollständig zu erklären. Kommen sie ihren Mitwirkungspflichten nicht nach, reduziert sich die Aufklärungspflicht des Gerichts. Bleibt ein Umstand unaufklärbar, entscheidet die objektive Beweislast: Das Finanzamt trägt sie für steuerbegründende und steuererhöhende Tatsachen, der Steuerpflichtige für steuermindernde und steuerbefreiende Tatsachen.","n":["§ 76 FGO","§ 96 FGO"]},{"f":"Darf das Finanzgericht die Besteuerungsgrundlagen selbst schätzen?","a":"Ja. Das Gericht hat eine eigene Schätzungsbefugnis (§ 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 FGO i. V. m. § 162 AO). Es ist nicht auf die Prüfung der Schätzung des Finanzamts beschränkt, sondern schätzt selbst, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Eine Schätzung muss schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein; Strafschätzungen sind unzulässig.","n":["§ 96 Abs. 1 FGO","§ 162 AO"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-eu-grundfreiheiten","f":"Europarecht","t":"Grundfreiheiten des AEUV und ihre steuerliche Bedeutung","typ":"dauer","n":3,"q":3,"k":{"Baden-Württemberg":2,"Bayern-München":1},"kq":{"Baden-Württemberg":2,"Bayern-München":1},"y":{"2024":1,"2025":2},"c":[{"f":"Welche Grundfreiheiten kennt der AEUV?","a":"Freier Warenverkehr (Art. 28 ff. AEUV), Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 45 AEUV), Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV), Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) sowie freier Kapital- und Zahlungsverkehr (Art. 63 AEUV). Die Kapitalverkehrsfreiheit gilt als einzige auch gegenüber Drittstaaten. Grundfreiheiten verbieten Diskriminierungen und Beschränkungen grenzüberschreitender Sachverhalte; Beschränkungen können durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, wenn sie verhältnismäßig sind.","n":["Art. 28, 45, 49, 56, 63 AEUV"]},{"f":"Welche Rechtfertigungsgründe erkennt der EuGH bei steuerlichen Beschränkungen an?","a":"Anerkannt sind insbesondere die Wahrung der ausgewogenen Aufteilung der Besteuerungsbefugnisse zwischen den Mitgliedstaaten, die Bekämpfung missbräuchlicher Gestaltungen, die Kohärenz des Steuersystems und die Wirksamkeit der Steueraufsicht. Nicht anerkannt sind bloße Steuermindereinnahmen. Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein; der EuGH verlangt etwa bei der Entstrickung die Möglichkeit einer Ratenzahlung.","n":["Art. 49 AEUV","Art. 63 AEUV"]}],"b":["Niederlassungsfreiheit und Einführung der UG","Binnenmarkt, Zölle und Handelshemmnisse","Grundfreiheiten, EuGH bei direkten Steuern, Kapitalverkehrsfreiheit gegenüber Drittstaaten"],"u":false,"w":2.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-eu-vorabentscheidung","f":"Europarecht","t":"Vorabentscheidungsverfahren Art. 267 AEUV","typ":"dauer","n":5,"q":5,"k":{"Baden-Württemberg":4,"Bayern-München":1},"kq":{"Baden-Württemberg":4,"Bayern-München":1},"y":{"2024":1,"2025":4},"c":[{"f":"Was ist das Vorabentscheidungsverfahren und wer muss vorlegen?","a":"Nationale Gerichte können dem EuGH Fragen zur Auslegung des Unionsrechts oder zur Gültigkeit von Sekundärrecht vorlegen (Art. 267 AEUV). Letztinstanzliche Gerichte wie der BFH sind zur Vorlage verpflichtet, wenn die Frage entscheidungserheblich ist, außer die Rechtslage ist bereits geklärt oder offenkundig (acte clair, acte éclairé). Finanzgerichte können vorlegen. Der EuGH entscheidet nur über die Auslegung, die Anwendung auf den Fall bleibt beim nationalen Gericht.","n":["Art. 267 AEUV"]},{"f":"Welche Folgen hat es, wenn der BFH eine gebotene Vorlage an den EuGH unterlässt?","a":"Der EuGH ist gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. Eine willkürliche Nichtvorlage verletzt dieses Recht und kann mit der Verfassungsbeschwerde gerügt werden. Daneben kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten (Art. 258 AEUV), und bei offenkundigen Verstößen kommt ein unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch in Betracht.","n":["Art. 101 GG","Art. 258 AEUV"]}],"b":["Wie gelangt eine Rechtsfrage zum EuGH?","Weg zum EuGH, Vertragsverletzungsverfahren, Vorabentscheidung","Vorabentscheidungs- und Vertragsverletzungsverfahren","Anrufung des EuGH: Vorlageberechtigung und Vorlagepflicht"],"u":false,"w":4.1,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-eu-vorrang","f":"Europarecht","t":"Anwendungsvorrang des Unionsrechts","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Was gilt, wenn eine deutsche Steuervorschrift gegen eine EU-Richtlinie verstößt?","a":"Unionsrecht hat Anwendungsvorrang vor nationalem Recht: Die nationale Norm bleibt gültig, darf aber insoweit nicht angewendet werden, als sie dem Unionsrecht widerspricht. Hat ein Mitgliedstaat eine Richtlinie nicht oder fehlerhaft umgesetzt, kann sich der Einzelne unmittelbar auf eine Richtlinienbestimmung berufen, wenn sie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau ist und die Umsetzungsfrist abgelaufen ist. In der Umsatzsteuer ist das häufig: Der Unternehmer kann sich auf die MwStSystRL berufen.","n":["Art. 288 AEUV","MwStSystRL"]},{"f":"Kann der Staat sich zulasten des Bürgers unmittelbar auf eine nicht umgesetzte Richtlinie berufen?","a":"Nein. Eine Richtlinie kann für sich allein keine Verpflichtungen für Einzelne begründen; eine umgekehrt vertikale Wirkung zulasten des Bürgers gibt es nicht. Nationales Recht ist aber richtlinienkonform auszulegen, soweit der Wortlaut das zulässt; die Auslegung darf nicht contra legem erfolgen.","n":["Art. 288 AEUV"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-eu-beihilfe","f":"Europarecht","t":"Beihilfeverbot Art. 107 AEUV und Steuervergünstigungen","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wann kann eine Steuervergünstigung eine verbotene Beihilfe sein?","a":"Nach Art. 107 Abs. 1 AEUV sind staatliche Beihilfen gleich welcher Art verboten, die durch Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen. Steuervergünstigungen sind Beihilfen, wenn sie selektiv wirken, also nur bestimmten Unternehmen zugutekommen und nicht durch die Natur des Steuersystems gerechtfertigt sind. Neue Beihilfen sind der Kommission vorab anzumelden (Art. 108 Abs. 3 AEUV).","n":["Art. 107 AEUV","Art. 108 AEUV"]},{"f":"Welche Beispiele aus dem deutschen Steuerrecht wurden beihilferechtlich geprüft?","a":"Die Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG wurde zunächst von der Kommission als Beihilfe eingestuft, der EuGH hat diesen Beschluss 2018 für nichtig erklärt. Die Steuerbefreiung von Sanierungserträgen nach § 3a EStG wurde erst nach Klärung beihilferechtlicher Fragen in Kraft gesetzt. Auch die Grunderwerbsteuerbefreiung bei Umstrukturierungen nach § 6a GrEStG hat der EuGH 2018 als nicht selektiv und damit nicht als Beihilfe beurteilt.","n":["§ 8c Abs. 1a KStG","§ 3a EStG","§ 6a GrEStG"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-eu-steuerharmonisierung","f":"Europarecht","t":"Kompetenzen der EU im Steuerrecht","typ":"dauer","n":2,"q":2,"k":{"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1,"Bayern-München":1},"y":{"2024":1,"2025":1},"c":[{"f":"Welche Kompetenzen hat die EU bei den Steuern?","a":"Bei indirekten Steuern wie Umsatzsteuer, Verbrauchsteuern und Kapitalverkehrsteuern erlässt der Rat einstimmig Bestimmungen zur Harmonisierung, soweit sie für den Binnenmarkt notwendig ist (Art. 113 AEUV). Für direkte Steuern gibt es keine ausdrückliche Harmonisierungskompetenz; Richtlinien werden auf die Rechtsangleichung nach Art. 115 AEUV gestützt, ebenfalls einstimmig. Die Mitgliedstaaten behalten die Steuerhoheit, müssen sie aber unionsrechtskonform ausüben.","n":["Art. 113 AEUV","Art. 115 AEUV"]},{"f":"Nennen Sie wichtige Richtlinien im Bereich der direkten Steuern.","a":"Mutter-Tochter-Richtlinie (keine Quellensteuer auf Dividenden an EU-Muttergesellschaften, in Deutschland § 43b EStG), Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie (§ 50g EStG), Fusionsrichtlinie (Umwandlungssteuergesetz), Amtshilferichtlinie mit ihren Änderungen DAC 6 und DAC 7, Anti-Steuervermeidungsrichtlinie ATAD (Zinsschranke, Entstrickung, Hinzurechnungsbesteuerung, hybride Gestaltungen) und die Mindestbesteuerungsrichtlinie (Mindeststeuergesetz).","n":["§ 43b EStG","§ 50g EStG","UmwStG","MinStG"]}],"b":["Harmonisierung direkter und indirekter Steuern in der EU","EU-Richtlinien im Steuerrecht, DBA, Zugang zum EuGH"],"u":false,"w":1.55,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-eu-dac6-dac7","f":"Europarecht","t":"Mitteilungspflichten DAC 6 und Plattformen DAC 7","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Was ist DAC 6 und wen trifft die Mitteilungspflicht?","a":"DAC 6 verpflichtet zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, die bestimmte Kennzeichen erfüllen. Umgesetzt ist sie in §§ 138d bis 138k AO. Mitteilungspflichtig ist in erster Linie der Intermediär, der die Gestaltung vermarktet, konzipiert oder zur Umsetzung bereitstellt, also häufig Berater; die Mitteilung erfolgt an das Bundeszentralamt für Steuern innerhalb von 30 Tagen. Ist der Intermediär zur Verschwiegenheit verpflichtet und nicht entbunden, geht die Pflicht teilweise auf den Nutzer über.","n":["§§ 138d bis 138k AO"]},{"f":"Was regelt DAC 7?","a":"DAC 7 verpflichtet Betreiber digitaler Plattformen, Informationen über Anbieter, die über die Plattform Einkünfte erzielen, an die Finanzverwaltung zu melden, etwa bei Vermietung von Immobilien, Verkauf von Waren oder persönlichen Dienstleistungen. In Deutschland ist sie durch das Plattformen-Steuertransparenzgesetz umgesetzt, die Meldungen gehen an das Bundeszentralamt für Steuern. Ausgenommen sind Anbieter, die Waren verkaufen und im Jahr weniger als 30 Verkäufe und weniger als 2.000 Euro Vergütung erzielen; für die Vermietung von Immobilien gilt diese Grenze nicht.","n":["PStTG"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-eu-verfahren-organe","f":"Europarecht","t":"Klagearten vor dem EuGH und Gesetzgebungsverfahren","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Welche Klagearten gibt es vor dem Gerichtshof der EU?","a":"Vertragsverletzungsverfahren der Kommission oder eines Mitgliedstaats gegen einen Mitgliedstaat (Art. 258, 259 AEUV), Nichtigkeitsklage gegen Rechtsakte der Unionsorgane (Art. 263 AEUV), Untätigkeitsklage (Art. 265 AEUV), Vorabentscheidungsverfahren auf Vorlage nationaler Gerichte (Art. 267 AEUV) und Schadensersatzklagen gegen die Union (Art. 268, 340 AEUV). Für Steuerpflichtige praktisch bedeutsam ist vor allem das Vorabentscheidungsverfahren.","n":["Art. 258 AEUV","Art. 263 AEUV","Art. 267 AEUV"]},{"f":"Wie läuft das ordentliche Gesetzgebungsverfahren der EU ab?","a":"Die Kommission hat das Initiativrecht und legt einen Vorschlag vor. Europäisches Parlament und Rat beschließen gemeinsam, in bis zu drei Lesungen mit möglichem Vermittlungsausschuss (Art. 294 AEUV). Im Steuerrecht gilt dagegen meist ein besonderes Gesetzgebungsverfahren: Der Rat beschließt einstimmig nach Anhörung des Parlaments (Art. 113, 115 AEUV).","n":["Art. 294 AEUV","Art. 113 AEUV"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-eu-primaer-sekundaer","f":"Europarecht","t":"Primärrecht, Sekundärrecht und Grundrechtecharta","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Was gehört zum Primärrecht und was zum Sekundärrecht der EU?","a":"Primärrecht sind die Verträge, also EUV und AEUV, die Charta der Grundrechte, die den Verträgen gleichrangig ist (Art. 6 Abs. 1 EUV), und die allgemeinen Rechtsgrundsätze. Sekundärrecht sind die von den Organen auf Grundlage der Verträge erlassenen Rechtsakte: Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen und Stellungnahmen (Art. 288 AEUV). Sekundärrecht muss mit dem Primärrecht vereinbar sein.","n":["Art. 6 EUV","Art. 288 AEUV"]},{"f":"Wann ist die EU-Grundrechtecharta auf deutsche Steuergesetze anwendbar?","a":"Die Charta gilt für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Unionsrechts (Art. 51 Abs. 1 GRCh). Im harmonisierten Bereich, vor allem in der Umsatzsteuer, ist sie anwendbar, etwa das Recht auf eine gute Verwaltung oder der Grundsatz ne bis in idem. Im nicht harmonisierten Bereich der direkten Steuern gelten in erster Linie die deutschen Grundrechte.","n":["Art. 51 GRCh"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-ar-kuendigungsfristen","f":"Arbeits-/Sozialrecht","t":"Kündigungsfristen und Schriftform §§ 622, 623 BGB","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Welche Kündigungsfristen gelten im Arbeitsverhältnis?","a":"Die Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Für die Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sie sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit stufenweise bis auf sieben Monate zum Monatsende nach 20 Jahren (§ 622 Abs. 2 BGB). Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten gilt eine Frist von zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Tarifverträge können abweichen.","n":["§ 622 BGB"]},{"f":"Ist eine Kündigung per E-Mail wirksam?","a":"Nein. Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedarf der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). Die Kündigung muss eigenhändig unterschrieben sein und dem Empfänger im Original zugehen. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder Messenger ist nichtig.","n":["§ 623 BGB","§ 126 BGB"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-ar-kschg","f":"Arbeits-/Sozialrecht","t":"Kündigungsschutzgesetz: Anwendbarkeit und Klagefrist","typ":"dauer","n":1,"q":1,"k":{"Baden-Württemberg":1},"kq":{"Baden-Württemberg":1},"y":{"2025":1},"c":[{"f":"Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz?","a":"Das KSchG gilt, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat (§ 1 Abs. 1 KSchG) und im Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind (§ 23 Abs. 1 KSchG), wobei Teilzeitkräfte anteilig zählen. Dann ist eine ordentliche Kündigung nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist: personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt (§ 1 Abs. 2 KSchG). Bei betriebsbedingten Kündigungen ist eine Sozialauswahl durchzuführen (§ 1 Abs. 3 KSchG).","n":["§ 1 KSchG","§ 23 KSchG"]},{"f":"Innerhalb welcher Frist muss ein Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erheben?","a":"Innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht (§ 4 Satz 1 KSchG). Versäumt er die Frist, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG), es sei denn, die Klage wird nachträglich zugelassen (§ 5 KSchG). Die Frist gilt auch für andere Unwirksamkeitsgründe, nicht aber für den Formmangel nach § 623 BGB.","n":["§ 4 KSchG","§ 7 KSchG"]}],"b":["Freelancer mit unveränderter Tätigkeit: Kündigungsschutz"],"u":false,"w":0.85,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-ar-befristung","f":"Arbeits-/Sozialrecht","t":"Befristete Arbeitsverträge nach dem TzBfG","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Unter welchen Voraussetzungen ist eine Befristung ohne Sachgrund zulässig?","a":"Nach § 14 Abs. 2 TzBfG ist eine kalendermäßige Befristung ohne sachlichen Grund bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; innerhalb dieser Gesamtdauer darf sie höchstens dreimal verlängert werden. Sie ist unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat (Vorbeschäftigungsverbot); seit 2026 gilt das Verbot nicht für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben (§ 41 Abs. 2 SGB VI). Bei Neugründungen gelten bis zu vier Jahre (§ 14 Abs. 2a TzBfG), für ältere Arbeitnehmer ab 52 Jahren unter Voraussetzungen bis zu fünf Jahre (§ 14 Abs. 3 TzBfG).","n":["§ 14 TzBfG"]},{"f":"Welche Folge hat eine nur mündlich vereinbarte Befristung?","a":"Die Befristung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG); sie muss vor Arbeitsantritt unterschrieben vorliegen. Ist sie unwirksam, gilt der Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 16 TzBfG). Die Unwirksamkeit muss innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende durch Klage geltend gemacht werden (§ 17 TzBfG).","n":["§ 14 Abs. 4 TzBfG","§ 16 TzBfG","§ 17 TzBfG"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-ar-urlaub-efzg","f":"Arbeits-/Sozialrecht","t":"Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wie viel Mindesturlaub steht einem Arbeitnehmer zu und wann verfällt er?","a":"Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche (§ 3 BUrlG), bei einer Fünf-Tage-Woche also 20 Arbeitstage. Urlaub ist grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr zu nehmen (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Nach der Rechtsprechung von EuGH und BAG verfällt er aber nur, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und auf den Verfall hingewiesen hat. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht genommener Urlaub abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG).","n":["§ 3 BUrlG","§ 7 BUrlG"]},{"f":"Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit das Entgelt weiter?","a":"Bis zur Dauer von sechs Wochen (§ 3 Abs. 1 EFZG), wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat (§ 3 Abs. 3 EFZG). Danach erhält der gesetzlich Versicherte Krankengeld von der Krankenkasse. Arbeitgeber mit in der Regel höchstens 30 Beschäftigten nehmen am Ausgleichsverfahren U1 teil und erhalten auf Antrag einen Teil der Entgeltfortzahlung erstattet (§ 1 AAG). Seit 2023 ruft der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch bei der Krankenkasse ab.","n":["§ 3 EFZG","§ 1 AAG"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-sv-scheinselbstaendigkeit","f":"Arbeits-/Sozialrecht","t":"Scheinselbständigkeit und Statusfeststellungsverfahren","typ":"dauer","n":2,"q":2,"k":{"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Baden-Württemberg":2},"y":{"2025":2},"c":[{"f":"Wann liegt eine abhängige Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung vor?","a":"Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis (§ 7 Abs. 1 SGB IV). Anhaltspunkte sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Für Selbständigkeit sprechen ein eigenes Unternehmerrisiko, eine eigene Betriebsstätte, die Verfügung über die eigene Arbeitskraft und eine frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit. Entscheidend ist das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, nicht die Bezeichnung im Vertrag.","n":["§ 7 Abs. 1 SGB IV"]},{"f":"Wie kann der Status eines Auftragnehmers verbindlich geklärt werden?","a":"Über das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Clearingstelle (§ 7a SGB IV). Auftraggeber und Auftragnehmer können schriftlich oder elektronisch eine Entscheidung beantragen. Wird der Antrag innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt und wird eine Beschäftigung festgestellt, tritt die Versicherungspflicht unter Voraussetzungen erst mit Bekanntgabe der Entscheidung ein (§ 7a Abs. 5 SGB IV). Bei Scheinselbständigkeit drohen dem Auftraggeber Nachzahlungen für bis zu vier, bei Vorsatz bis zu 30 Jahre.","n":["§ 7a SGB IV","§ 25 SGB IV"]}],"b":["Scheinselbständigkeit","Gesellschafter als freier Mitarbeiter: Scheinselbständigkeit und Merkmale"],"u":false,"w":1.7,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-sv-266a","f":"Arbeits-/Sozialrecht","t":"Gesamtsozialversicherungsbeitrag und § 266a StGB","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wer schuldet den Gesamtsozialversicherungsbeitrag?","a":"Der Arbeitgeber schuldet den Gesamtsozialversicherungsbeitrag, also Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, und zahlt ihn an die Einzugsstelle, die Krankenkasse (§§ 28d, 28e Abs. 1 SGB IV). Den Arbeitnehmeranteil behält er vom Lohn ein (§ 28g SGB IV). Die Beiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem die Beschäftigung ausgeübt wurde (§ 23 Abs. 1 SGB IV).","n":["§§ 28d, 28e, 28g SGB IV","§ 23 SGB IV"]},{"f":"Welche Folgen hat es, wenn der Geschäftsführer die Arbeitnehmeranteile nicht abführt?","a":"Das Vorenthalten von Arbeitnehmeranteilen ist nach § 266a Abs. 1 StGB strafbar, auch wenn der Lohn nicht gezahlt wurde. Der Geschäftsführer haftet daneben persönlich nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266a StGB auf Schadensersatz gegenüber der Einzugsstelle. Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Abführung der Arbeitnehmeranteile auch nach Eintritt der Insolvenzreife mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar und löst keine Erstattungspflicht gegenüber der Gesellschaft aus.","n":["§ 266a StGB","§ 823 Abs. 2 BGB"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-ar-arbeitszeit","f":"Arbeits-/Sozialrecht","t":"Arbeitszeitgesetz und Pflicht zur Zeiterfassung","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Welche Grenzen setzt das Arbeitszeitgesetz?","a":"Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten; sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Bei mehr als sechs Stunden ist eine Pause von 30 Minuten, bei mehr als neun Stunden von 45 Minuten nötig (§ 4 ArbZG). Nach Arbeitsende ist eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden einzuhalten (§ 5 ArbZG).","n":["§§ 3 bis 5 ArbZG"]},{"f":"Muss der Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit seiner Beschäftigten erfassen?","a":"Ja. Das BAG hat 2022 entschieden, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich Überstunden erfasst werden. Es stützt sich auf die Rechtsprechung des EuGH zur Arbeitszeitrichtlinie. Eine gesetzliche Ausgestaltung im Arbeitszeitgesetz ist politisch angekündigt; die Form der Erfassung ist bis dahin nicht vorgeschrieben.","n":["§ 3 Abs. 2 ArbSchG"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-ar-mutterschutz-elternzeit","f":"Arbeits-/Sozialrecht","t":"Mutterschutz und Elternzeit","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Welche Schutzfristen und Kündigungsverbote gelten im Mutterschutz?","a":"Die Schutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen danach, bei Früh- und Mehrlingsgeburten zwölf Wochen (§ 3 MuSchG). Vor der Geburt darf die Frau auf eigenen Wunsch arbeiten, danach besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot. Eine Kündigung ist während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung unzulässig (§ 17 MuSchG), außer die Aufsichtsbehörde erklärt sie ausnahmsweise für zulässig.","n":["§ 3 MuSchG","§ 17 MuSchG"]},{"f":"Wie lange kann Elternzeit genommen werden und welcher Kündigungsschutz besteht?","a":"Jeder Elternteil kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen (§ 15 BEEG); bis zu 24 Monate davon können zwischen dem dritten und achten Lebensjahr genommen werden. Die Elternzeit ist bei Inanspruchnahme vor dem dritten Geburtstag sieben Wochen vorher schriftlich zu verlangen (§ 16 BEEG). Ab dem Verlangen, frühestens acht Wochen vor Beginn, und während der Elternzeit darf der Arbeitgeber nicht kündigen (§ 18 BEEG).","n":["§ 15 BEEG","§ 16 BEEG","§ 18 BEEG"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-ar-aueg","f":"Arbeits-/Sozialrecht","t":"Arbeitnehmerüberlassung","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Welche Grenzen gelten für die Arbeitnehmerüberlassung?","a":"Der Verleiher braucht eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit (§ 1 Abs. 1 AÜG). Derselbe Leiharbeitnehmer darf nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate demselben Entleiher überlassen werden (§ 1 Abs. 1b AÜG), abweichende Tarifregelungen sind möglich. Der Leiharbeitnehmer hat grundsätzlich von Beginn an Anspruch auf das gleiche Arbeitsentgelt wie vergleichbare Stammarbeitnehmer (§ 8 Abs. 1 AÜG); ein Tarifvertrag kann davon nur für die ersten neun Monate abweichen, bei stufenweiser Heranführung längstens für 15 Monate (§ 8 Abs. 4 AÜG). Die Überlassung muss im Vertrag ausdrücklich als solche bezeichnet werden.","n":["§ 1 AÜG","§ 8 AÜG"]},{"f":"Welche Folgen hat eine verdeckte oder unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung?","a":"Fehlt die Erlaubnis oder ist die Überlassung verdeckt als Werk- oder Dienstvertrag gestaltet, ist der Vertrag zwischen Verleiher und Leiharbeitnehmer unwirksam, und es wird ein Arbeitsverhältnis zum Entleiher fingiert (§ 9 Abs. 1, § 10 AÜG), sofern der Arbeitnehmer nicht fristgerecht widerspricht. Der Entleiher haftet dann für Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer. Lohnsteuerlich haftet der Entleiher ohnehin unter Voraussetzungen nach § 42d Abs. 6 EStG.","n":["§ 9 AÜG","§ 10 AÜG","§ 42d Abs. 6 EStG"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-sv-minijob-abgaben","f":"Arbeits-/Sozialrecht","t":"Minijob: Pauschalabgaben des Arbeitgebers","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber für einen gewerblichen Minijob?","a":"Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung 13 Prozent (wenn der Minijobber gesetzlich krankenversichert ist), Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung 15 Prozent, gegebenenfalls die einheitliche Pauschsteuer von 2 Prozent (§ 40a Abs. 2 EStG), dazu Umlagen U1 und U2, Insolvenzgeldumlage und Unfallversicherung. Zuständig ist die Minijob-Zentrale. Für Minijobs in Privathaushalten gelten ermäßigte Sätze von je 5 Prozent.","n":["§ 249b SGB V","§ 172 Abs. 3 SGB VI","§ 40a Abs. 2 EStG"]},{"f":"Ist ein Minijobber rentenversicherungspflichtig?","a":"Ja. Seit 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig und zahlen die Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers und dem vollen Beitragssatz selbst. Sie können sich auf schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber von der Versicherungspflicht befreien lassen (§ 6 Abs. 1b SGB VI). Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer der Beschäftigung und ist unwiderruflich.","n":["§ 6 Abs. 1b SGB VI"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-br-verschwiegenheit","f":"Berufsrecht","t":"Verschwiegenheitspflicht und Auskunftsverweigerungsrecht","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Wie weit reicht die Verschwiegenheitspflicht des Steuerberaters?","a":"Der Steuerberater ist zur Verschwiegenheit verpflichtet (§ 57 Abs. 1 StBerG, § 5 BOStB). Sie umfasst alles, was ihm in Ausübung des Berufs bekannt geworden ist, auch die Tatsache des Mandats, und gilt über das Ende des Mandats hinaus. Er muss seine Mitarbeiter verpflichten (§ 62 StBerG). Eine Verletzung ist strafbar nach § 203 StGB. Die Pflicht entfällt bei Entbindung durch den Mandanten, soweit eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht oder zur Wahrnehmung berechtigter eigener Interessen, etwa im Honorarprozess.","n":["§ 57 Abs. 1 StBerG","§ 62 StBerG","§ 203 StGB"]},{"f":"Muss ein Steuerberater dem Finanzamt Auskunft über Angelegenheiten seines Mandanten geben?","a":"Nein, er hat ein Auskunftsverweigerungsrecht über das, was ihm in seiner Eigenschaft als Berater anvertraut oder bekannt geworden ist (§ 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b AO), ebenso seine Gehilfen (§ 102 Abs. 2 AO). Im Strafverfahren besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO). Wird er vom Mandanten entbunden, darf er die Auskunft nicht verweigern (§ 102 Abs. 3 AO). Auch die Vorlage von Unterlagen kann er insoweit verweigern (§ 104 AO).","n":["§ 102 AO","§ 104 AO","§ 53 StPO"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion","fe":[{"falsch":"Mitarbeiter des Steuerberaters müssen dem Finanzamt Auskunft geben","richtig":"Gehilfen haben ebenfalls ein Auskunftsverweigerungsrecht.","n":["§ 102 Abs. 2 AO"]}]},{"i":"kb4-br-mitarbeiter-auslagerung","f":"Berufsrecht","t":"Mitarbeiter und Auslagerung von Dienstleistungen § 62a StBerG","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Darf der Steuerberater IT-Dienstleister oder Cloud-Anbieter einschalten, die Zugang zu Mandantendaten haben?","a":"Ja, nach § 62a StBerG darf er Dienstleistern den Zugang zu geschützten Tatsachen eröffnen, soweit das für die Inanspruchnahme der Dienstleistung erforderlich ist. Er muss den Dienstleister sorgfältig auswählen und in Textform zur Verschwiegenheit verpflichten, ihn über die strafrechtlichen Folgen belehren und festlegen, dass er sich nur insoweit Kenntnis verschaffen darf, als es für die Dienstleistung erforderlich ist. Bei Dienstleistern im Ausland muss ein vergleichbarer Geheimnisschutz bestehen.","n":["§ 62a StBerG","§ 203 StGB"]},{"f":"Was muss der Steuerberater beim Einsatz externer Dienstleister datenschutzrechtlich beachten?","a":"Neben § 62a StBerG ist die DSGVO zu beachten: Verarbeitet der Dienstleister personenbezogene Daten weisungsgebunden, ist ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO zu schließen. Der Steuerberater selbst ist bei der Erbringung seiner Beratungsleistung nach herrschender Meinung kein Auftragsverarbeiter, sondern Verantwortlicher; das ist in § 11 Abs. 2 StBerG ausdrücklich geregelt.","n":["Art. 28 DSGVO","§ 11 StBerG"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-br-kammer-pflichtmitglied","f":"Berufsrecht","t":"Pflichtmitgliedschaft und Aufgaben der Steuerberaterkammer","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Muss jeder Steuerberater Mitglied einer Steuerberaterkammer sein?","a":"Ja. Mitglieder der Steuerberaterkammer sind die Steuerberater und Steuerbevollmächtigten, die in dem Kammerbezirk ihre berufliche Niederlassung haben, sowie die anerkannten Berufsausübungsgesellschaften mit Sitz im Bezirk (§ 74 StBerG). Die Kammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (§ 73 StBerG). Sie erhebt Beiträge (§ 79 StBerG), überwacht die Erfüllung der Berufspflichten und kann Rügen erteilen.","n":["§§ 73, 74, 79 StBerG"]},{"f":"Welche Aufgaben hat die Steuerberaterkammer?","a":"Nach § 76 StBerG hat sie die beruflichen Belange der Gesamtheit ihrer Mitglieder zu wahren und die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen. Dazu gehören insbesondere die Beratung und Belehrung der Mitglieder, die Vermittlung bei Streitigkeiten mit Auftraggebern, die Überwachung der Berufspflichten und die Ahndung durch Rügen, die Führung des Berufsregisters, die Mitwirkung an der Ausbildung und die Zulassung zur Prüfung sowie die Bestellung.","n":["§ 76 StBerG"]}],"b":[],"u":false,"w":0.4,"prov":"examio-redaktion"},{"i":"kb4-br-berufsbezeichnung","f":"Berufsrecht","t":"Berufsbezeichnung und Schutz des Titels","typ":"dauer","n":0,"q":0,"k":{},"kq":{},"y":{},"c":[{"f":"Welche Berufsbezeichnung darf ein Steuerberater führen und was gilt bei mehreren Berufsqualifikationen?","a":"Er hat im beruflichen Verkehr die Berufsbezeichnung Steuerberater oder Steuerberaterin zu führen (§ 43 Abs. 1 StBerG). Andere Berufsbezeichnungen darf er nur führen, wenn sie amtlich verliehen sind, etwa Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt, oder wenn es sich um Fachberaterbezeichnungen handelt (§ 43 Abs. 2 StBerG). Wer die Bezeichnung Steuerberater unbefugt führt, macht sich nach § 132a StGB strafbar; das unbefugte Führen von Bezeichnungen wie Steuerberatungsgesellschaft ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 160 Abs. 1 Nr. 2 StBerG (bis 31.8.2026 § 161 StBerG).","n":["§ 43 StBerG","§ 132a StGB","§ 160 StBerG"]},{"f":"Darf ein Steuerberater nach Erreichen des Ruhestands die Berufsbezeichnung weiter führen?","a":"Ein Steuerberater, der wegen Alters oder körperlicher Leiden auf die Rechte aus der Bestellung verzichtet, kann von der Kammer die Erlaubnis erhalten, sich weiterhin Steuerberater zu nennen (§ 47 Abs. 2 StBerG). Er darf dann aber keine Hilfeleistung in Steuersachen mehr erbringen. 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Die Regel gilt auch bei der Einnahmenüberschussrechnung; Entnahmen und Einlagen sind dafür gesondert aufzuzeichnen. Vorrangig ist zu prüfen, ob die Zinsen überhaupt betrieblich veranlasst sind.","n":["§ 4 Abs. 4a EStG"],"xu":true},{"f":"Fall: Gewinn 50.000 €, Einlagen 10.000 €, Entnahmen 100.000 €, keine Vorjahreswerte, Schuldzinsen 8.000 €, davon 3.000 € für ein Investitionsdarlehen. Wie viel ist nicht abziehbar?","a":"Überentnahme: 100.000 € abzüglich 60.000 € (Gewinn und Einlagen) ergibt 40.000 €. Davon 6 % ergibt 2.400 €. Höchstbetrag: Schuldzinsen ohne Investitionsdarlehen 5.000 € abzüglich 2.050 € ergibt 2.950 €. Nicht abziehbar ist der niedrigere Betrag von 2.400 €; er wird dem Gewinn außerbilanziell hinzugerechnet. 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Der Übergangsgewinn ist laufender Gewinn des ersten Jahres nach dem Wechsel; auf Antrag kann er auf dieses und die beiden folgenden Jahre verteilt werden. Ein Wechsel ist zwingend bei Eintritt der Buchführungspflicht nach Mitteilung (§ 141 Abs. 2 AO) und bei Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe (R 4.5 Abs. 6 EStR).","n":["§ 4 Abs. 1 EStG","§ 4 Abs. 3 EStG","§ 141 AO"],"xu":true},{"f":"Kann ein Steuerpflichtiger nach einem freiwilligen Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich sofort wieder zur Einnahmenüberschussrechnung zurückkehren?","a":"Das Wahlrecht für die Einnahmenüberschussrechnung besteht nur ohne Buchführungspflicht und ohne freiwillige Bücher mit Abschlüssen. Nach einem Wechsel ist der Steuerpflichtige nach der Rechtsprechung grundsätzlich drei Jahre an die gewählte Methode gebunden, ein früherer Rückwechsel braucht einen besonderen wirtschaftlichen Grund. Beim Rückwechsel entsteht ein Übergangsergebnis mit umgekehrten Vorzeichen, das nicht verteilt werden kann. 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Voraussetzung ist, dass bis zur Veräußerung Einkünfteerzielungsabsicht bestand. Für Betriebsvermögen gilt Entsprechendes: Zinsen für betriebliche Schulden, die nach Veräußerung oder Aufgabe nicht durch Aktiva getilgt werden können, bleiben nachträgliche Betriebsausgaben (§ 24 Nr. 2 EStG).","n":["§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG","§ 21 EStG","§ 24 Nr. 2 EStG"],"xu":true}]},{"i":"ust-bestechungsgelder","f":"USt","t":"Bestechungsgelder: Leistungsaustausch und Einziehung","n":2,"q":2,"k":{"Baden-Württemberg":2},"kq":{"Baden-Württemberg":2},"y":{"2025":2},"b":["Bestechungsgeld an einen Baudezernenten und Einziehung des Erlangten","Bestechungsgelder an einen Baudezernenten, Einziehung und Bemessungsgrundlage"],"u":false,"w":1.7,"quelle":"examio Redaktion kb8","c":[{"f":"Ein angestellter Bauingenieur einer Stadt erhält von Baufirmen unentgeltliche Arbeiten an seinem Privathaus, damit sie bei der Auftragsvergabe bevorzugt werden. Ist das umsatzsteuerlich relevant?","a":"Ja. Die pflichtwidrige Bevorzugung ist eine sonstige Leistung (§ 3 Abs. 9 UStG) des Bestochenen an die zahlenden Unternehmen; die erhaltenen Vorteile sind das Entgelt. Ein Leistungsaustausch liegt vor, weil die Zuwendung gerade für die Bevorzugung gewährt wird. Handelt der Empfänger nachhaltig zur Erzielung von Einnahmen, ist er insoweit Unternehmer (§ 2 Abs. 1 UStG), obwohl er im Hauptberuf Arbeitnehmer ist. Dass das Geschäft strafbar ist, steht der Besteuerung nicht entgegen (§ 40 AO). Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist zu prüfen.","n":["§ 3 Abs. 9 UStG","§ 2 Abs. 1 UStG","§ 40 AO"],"xu":true}]}],"kammern":{"Düsseldorf":{"orte":["Düsseldorf"],"anzahl":19,"jahre":["2022","2023","2024","2025","2026"],"atmosphaere":"Die Kommissionen werden ganz überwiegend als sehr wohlwollend beschrieben; es wird erkennbar auf Bestehen geprüft und die Vorsitzenden nehmen Nervosität. Einzelne Prüfer reagieren ungeduldig auf lange oder falsche Antworten, vereinzelt wurde eine Kommission auch als provokant und streng erlebt. Bedenkzeit und Hilfestellungen werden meist gewährt.","tipps":["Protokolle der eigenen Kommission, auch aus dem Vorjahr, durcharbeiten; es kommen auch Exotenthemen vor","Aktuelle BFH-Rechtsprechung und Gesetzgebung (Jahressteuergesetz, MoPeG, Mindeststeuer, Definition der E-Rechnung) parat haben; Urteile werden immer wieder aufgegriffen","Paragrafen nennen und schnell im Gesetz finden, direkt antworten ohne Umschweife; sonst wird die Frage weitergegeben","Kurzvortrag vollständig unter Zeitbedingungen simulieren; auch Vorträge von 6 bis 8 Minuten wurden ordentlich bewertet, ein schwacher Vortrag ist kein K.-o.-Kriterium","Bis zur letzten Runde kämpfen, Gedanken laut äußern und sich durch Blickkontakt bemerkbar machen; die Gruppe als Team verstehen","Schwerpunkt auf den Steuerfächern: BWL, VWL, Europarecht, Insolvenzrecht und Berufsrecht wurden in mehreren Protokollen gar nicht abgefragt"],"ablauf":"Meist vier, teils fünf Kandidaten; Fragerunden von etwa 15 bis 30 Minuten, oft in alphabetischer Reihenfolge, mit Pausen nach Runde 2 (bis 30 Minuten) und nach Runde 4. Kurzvortragsthemen wurden teils gestaffelt im 10-Minuten-Takt ausgegeben; in späteren Runden werden häufig die Kandidaten mit schwächeren Vornoten befragt.","faecher":{"VWL":0.0102,"BWL":0.0288,"Aktuelles":0.0186,"Berufsrecht":0.0915,"Sonstiges":0.0068,"ESt":0.1475,"USt":0.0712,"GrESt":0.0237,"Handels- und Gesellschaftsrecht":0.0678,"KSt":0.0186,"Umwandlungssteuerrecht":0.0068,"Bilanzsteuerrecht":0.0593,"GewSt":0.0119,"AO":0.139,"FGO":0.0288,"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)":0.0949,"Europarecht":0.0068,"Insolvenzrecht":0.0203,"ErbSt/Bewertung":0.1254,"Internationales Steuerrecht":0.022}},"Baden-Württemberg":{"orte":["Stuttgart"],"anzahl":49,"jahre":["2022","2023","2024","2025","2026"],"atmosphaere":"Überwiegend freundlich, gut organisiert und hilfsbereit; die Kommissionen prüfen auf Bestehen und helfen beim Korrigieren falscher Ansätze. Einzelne Runden (AO, USt, Zivilrecht, Internationales Steuerrecht, Berufsrecht) werden als zäh beschrieben, Fragen teils als schwer verständlich. Prüfer aus der Finanzverwaltung wirkten teils zugänglicher als Prüfer aus Berufsstand und Wirtschaft.","tipps":["Im Gesetz mitblättern und mitschreiben; wer erzählt, was er sucht, bekommt Zeit zum Nachschlagen","Laut überlegen und immer etwas anbieten, auch bei unklaren Fragen; unvollständig beantwortete Fragen werden weitergereicht","Fachbegriffe exakt verwenden (zum Beispiel Büroversehen, Organisationsverschulden, Verfügungsmacht) und bei Fristen genaue Tage und Normen nennen","Aktuelle BFH-Urteile im Original lesen und aktuelle Wirtschaftsdaten (Leitzins, DAX, Wechselkurse) für VWL vorbereiten","Kurzvortragsthemen vorab ausarbeiten und vor anderen üben; nicht gewählte Themen können in den Fragerunden abgefragt werden","Vor Ort liegen Gesetze, Berufsordnung, Fachberaterordnung und Landesgrundsteuergesetz bereit; eigene Getränke mitbringen","Eine eigene Stoppuhr für den Kurzvortrag mitnehmen; zu lange Vorträge werden nach etwa zehn bis elf Minuten abgebrochen","Nach dem eigenen Vortrag die anderen Vortragsthemen durchdenken; sie kommen oft in den Fragerunden vor"],"ablauf":"Drei bis vier Kandidaten; strikte Zeitbegrenzung von etwa 10 bis 12 Minuten pro Prüfer und eine Pause von etwa 10 Minuten nach drei Runden, Beginn teils sehr früh am Morgen. In den Steuerrunden werden Fälle entwickelt und vertieft, in den übrigen Fächern eher Einzelfragen gestellt; Eröffnungsfragen gehen oft an Kandidaten mit schwächerer Vornote.","faecher":{"VWL":0.055,"BWL":0.077,"Aktuelles":0.0039,"Berufsrecht":0.0872,"Sonstiges":0.0086,"Arbeits-/Sozialrecht":0.0047,"ESt":0.0935,"USt":0.0699,"Handels- und Gesellschaftsrecht":0.0911,"KSt":0.0299,"Bilanzsteuerrecht":0.0998,"AO":0.1689,"FGO":0.0102,"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)":0.0676,"Insolvenzrecht":0.011,"Europarecht":0.0126,"ErbSt/Bewertung":0.0613,"Internationales Steuerrecht":0.0299,"GrESt":0.0086,"Umwandlungssteuerrecht":0.0039,"GewSt":0.0055}},"Bayern-München":{"orte":["München"],"anzahl":23,"jahre":["2023","2024","2025"],"atmosphaere":"Freundliche, hilfsbereite Kommissionen, die auf Bestehen prüfen; anfangs teils angespannt, ab der dritten Runde oft lockerer. Prüfer zeigen während des Vortrags wenig Mimik, was nicht verunsichern sollte; die Betreuung durch die Kammer wird durchweg gelobt.","tipps":["Paragrafen werden mitgefragt; gängige Normen aus EStG, HGB und StBerG parat haben und Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolgen genau benennen","Laut denken; bei Unsicherheit eher als Frage formulieren und bei unklarem Sachverhalt nachfragen","Nicht verunsichern lassen, wenn Prüfer nicht nicken; jede Runde ist eine neue Chance, und eine begründete eigene Meinung darf vertreten werden","Protokolle lesen und Prüfungssimulationen besuchen, insbesondere Online-Simulationen mit Aufzeichnung","Während andere gefragt werden, Stichpunkte auf Vorrat notieren","Organisation: Unterkunft in Prüfungsnähe bei Streikrisiko, eigene Getränke; alle Gesetze erlaubt, in den Fragerunden teils auch Richtlinien und Erlasse","Fälle systematisch wie in der schriftlichen Prüfung prüfen und Normen im Gesetz mitlesen"],"ablauf":"Meist vier Kandidaten; Einlass ab etwa 7:30 Uhr, Vortragsvorbereitung zeitversetzt, Sitzreihenfolge entspricht der Vortragsreihenfolge, vor dem Vortrag wird die gesundheitliche Prüfungsfähigkeit abgefragt. Feste Fragereihenfolge; die letzte Runde konzentriert sich oft auf Wackelkandidaten, und die Prüfung kann vorzeitig enden, wenn alle bestanden haben.","faecher":{"BWL":0.0209,"Aktuelles":0.0076,"VWL":0.0019,"Berufsrecht":0.1176,"Sonstiges":0.019,"ESt":0.1651,"USt":0.074,"GrESt":0.0114,"Handels- und Gesellschaftsrecht":0.0759,"KSt":0.0436,"Bilanzsteuerrecht":0.0417,"GewSt":0.019,"Umwandlungssteuerrecht":0.0133,"AO":0.1025,"FGO":0.0057,"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)":0.1366,"Insolvenzrecht":0.0095,"Europarecht":0.0076,"Internationales Steuerrecht":0.038,"ErbSt/Bewertung":0.0873,"Arbeits-/Sozialrecht":0.0019}},"Hessen":{"orte":["Frankfurt am Main"],"anzahl":12,"jahre":["2023","2024","2025","2026"],"atmosphaere":"Sehr angenehm und human: empathische Vorsitzende, geduldige Prüfer, teils wird gelacht, häufig gibt es positives Feedback. Die Kommissionen sind fair, aber bestimmt; spätere Runden (etwa Zoll und ErbSt) werden teils als schwerer erlebt.","tipps":["Den Kurzvortrag als Eintrittskarte ernst nehmen und viele Vorträge üben; ein fachfremdes Thema wie BWL wird nicht negativ ausgelegt","Laut denken, sagen, wo man nachschauen würde, und Bälle aufnehmen, die die Prüfer zuspielen; offen zu sagen, dass man auf dem Schlauch steht, ist in Ordnung","Aktuelle BFH-Urteile kennen (ein Fall wurde unmittelbar einem Urteil entnommen) und Zölle, Verbrauchsteuern sowie Investitionsrechnung nicht unterschätzen","Normen mit Absatz nennen können und darauf vorbereitet sein, dass einzelne Runden ohne Gesetz stattfinden","Breites, eher oberflächliches Wissen statt Detailverliebtheit; Protokolle aus Vorjahr und aktuellem Jahr durchgehen","Eigene Uhr mitnehmen (kein Pult im Raum) und beim frühen Termin nicht zu früh erscheinen"],"ablauf":"Drei bis vier Kandidaten; die Reihenfolge der Vortragsvorbereitung beziehungsweise der Vorträge war teils frei wählbar, das gewählte Thema wird nach etwa 15 Minuten mitgeteilt. Die Fragerunden laufen in zwei Blöcken zu je drei Fächern mit größerer Pause dazwischen.","faecher":{"BWL":0.0717,"VWL":0.0586,"Aktuelles":0.0065,"Berufsrecht":0.0521,"Sonstiges":0.0163,"ESt":0.1824,"USt":0.0456,"GrESt":0.0033,"KSt":0.1336,"Handels- und Gesellschaftsrecht":0.0358,"Bilanzsteuerrecht":0.0782,"GewSt":0.0033,"Umwandlungssteuerrecht":0.0033,"AO":0.114,"FGO":0.0065,"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)":0.0684,"Insolvenzrecht":0.0326,"Internationales Steuerrecht":0.0163,"ErbSt/Bewertung":0.0717}},"Bayern-Nürnberg":{"orte":["Nürnberg"],"anzahl":10,"jahre":["2023","2024","2025","2026"],"atmosphaere":"Faire, freundliche Kommissionen, die auf Bestehen prüfen, aber gezielt nachhaken; das Prüferverhalten ist teils neutral. Fragerunden können verwinkelt sein und wechseln schnell zwischen den Prüflingen; die Betreuung mit Verpflegung wird gelobt.","tipps":["Selbstbewusst auftreten und zu Aussagen stehen, Positionen mit Argumenten untermauern","In der Woche vor der Prüfung Wirtschaftsnachrichten verfolgen und BFH-Urteile bis zum Vortag recherchieren; auch EU-Veröffentlichungen zur USt kennen","Gesetze mit unbeschrifteten Post-its vorbereiten (keine Griffregister), um Passagen in der Vortragsvorbereitung schneller zu finden","Sich aktiv verbal einbringen; nonverbales Melden wurde kaum wahrgenommen","Lieber in die Breite als in die Tiefe lernen und Fachbegriffe ausdrücklich nennen","Kurzvortrag ernst nehmen und nach einer schwachen Runde nicht aufgeben"],"ablauf":"Meist vier Kandidaten; im Vorbereitungsraum stehen Gesetze, Richtlinien, Karteikarten und Stifte bereit, das Vortragsthema wird auf einem Blatt angekreuzt. Wartezeiten verlängern den Tag; ab etwa Runde 4 werden vermehrt Kandidaten mit schwächeren Vornoten befragt, die letzte Runde wurde teils vorzeitig beendet.","faecher":{"Aktuelles":0.0125,"BWL":0.0343,"VWL":0.028,"Berufsrecht":0.1558,"Arbeits-/Sozialrecht":0.0062,"Sonstiges":0.0125,"ESt":0.0841,"USt":0.1589,"Handels- und Gesellschaftsrecht":0.0654,"KSt":0.053,"Bilanzsteuerrecht":0.081,"Umwandlungssteuerrecht":0.0125,"AO":0.1589,"FGO":0.0062,"Insolvenzrecht":0.0156,"Europarecht":0.0031,"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)":0.0374,"ErbSt/Bewertung":0.0156,"Internationales Steuerrecht":0.0592}},"Hamburg":{"orte":["Hamburg"],"anzahl":7,"jahre":["2023","2024","2025"],"atmosphaere":"Sehr freundliche, verständnisvolle Kommissionen und eine liebevolle Betreuung durch die Kammer; häufig wird das Bestehen bereits vor den letzten Runden mitgeteilt. Vereinzelt wurde eine Prüfung als unangenehm erlebt, weil Fragen nicht weitergegeben und trotz Unkenntnis nachgebohrt wurde.","tipps":["Die Kommissionen gelten als sehr protokollfest; Protokolle der eigenen Kommission intensiv durcharbeiten und Fälle mit einem Partner abfragen","Standardfälle sicher beherrschen und Sachverhalte systematisch prüfen (zum Beispiel zuerst die Leistungsart bestimmen)","Aktuelle Urteile und BMF-Schreiben im Blick haben","Immer mitschreiben und konzentriert bleiben, da Fragen gerne weitergegeben werden","Lösungen logisch herleiten; Grundverständnis zählt mehr als Detailwissen, in BWL werden exakte Fachbegriffe erwartet","Ausreichend trinken und zwischendurch essen; die Prüfung ist mental anstrengend"],"ablauf":"Vier bis fünf Kandidaten; in USt und ESt erhielt teils jeder Prüfling einen eigenen Fall in alphabetischer Reihenfolge, Fragerunden fanden teils ohne Gesetz statt. Die Runden 5 und 6 entfallen häufig, wenn das Ergebnis feststeht.","faecher":{"Aktuelles":0.0187,"VWL":0.014,"BWL":0.0187,"Berufsrecht":0.0561,"Arbeits-/Sozialrecht":0.0234,"Sonstiges":0.0093,"ESt":0.2477,"USt":0.1542,"Handels- und Gesellschaftsrecht":0.0467,"KSt":0.0607,"GewSt":0.0607,"Bilanzsteuerrecht":0.0935,"Umwandlungssteuerrecht":0.014,"FGO":0.014,"AO":0.0841,"Insolvenzrecht":0.0093,"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)":0.0093,"Internationales Steuerrecht":0.0514,"ErbSt/Bewertung":0.014}},"Schleswig-Holstein":{"orte":["Kiel"],"anzahl":5,"jahre":["2024","2025"],"atmosphaere":"Sehr nette, aufmunternde Kommissionen, die auf Bestehen prüfen, zweite Chancen geben und Feedback erteilen; die Betreuung durch die Kammer nimmt Anspannung. Einzelne Runden (ErbSt, USt) werden als zäh beschrieben.","tipps":["Protokolle der Kommission auswerten: nach Einschätzung der Protokolle etwa die Hälfte wiederkehrend, ein knappes Drittel aktuell, der Rest neu","Mehr in die Breite als in die Tiefe lernen, Grundlagen in zwei Sätzen erklären können und Klassiker wie vGA und verdeckte Einlage vertiefen","Gedankengang laut und nachvollziehbar darstellen, auch wenn die Antwort falsch ist","In Bilanz auf Fachbegriffe und die Systematik der Richtlinien achten; in AO mitschreiben, wenn Daten und Fallvarianten wechseln","Vergangene Runden abhaken und sich gegenseitig Mut machen; die Benotung fällt oft besser aus als das eigene Gefühl"],"ablauf":"Drei bis vier Kandidaten; Fragerunden von etwa 15 bis 20 Minuten, Fragen beginnen meist beim ersten Prüfling und werden weitergegeben. Kandidaten mit schwächeren Vornoten werden in späteren Runden zunehmend gefragt.","faecher":{"VWL":0.0253,"BWL":0.057,"Berufsrecht":0.0949,"ESt":0.1329,"USt":0.1456,"Handels- und Gesellschaftsrecht":0.019,"KSt":0.0696,"Bilanzsteuerrecht":0.1139,"GewSt":0.019,"AO":0.1835,"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)":0.0823,"ErbSt/Bewertung":0.0506,"Internationales Steuerrecht":0.0063}},"Köln":{"orte":["Köln"],"anzahl":4,"jahre":["2023","2024"],"atmosphaere":"Grundsätzlich nette Kommissionen, die deutlich auf Bestehen prüfen; gute Organisation und freundliche Kammermitarbeiterinnen. Die Vortragsthemen wurden teils als ungewöhnlich empfunden, einzelne Runden (ESt, Zivilrecht) als zäh.","tipps":["Am Gesetz arbeiten und Antworten stets mit Normen belegen","Laut denken, sagen, was man gerade sucht, und Gegenfragen stellen, damit der Prüfer helfen kann; Blickkontakt erhöht die Chance, drangenommen zu werden","Mehr Vorträge üben und beim Vortrag bewusst langsam sprechen","Unbeantwortete Fragen abhaken, den roten Faden behalten und bei Unsicherheit von vorn prüfen","Hilfsmittelregeln vorab klären: teils waren Richtlinien und Erlasse erlaubt, teils wurde davon abgeraten"],"ablauf":"Drei bis vier Kandidaten; Fragen der Reihe nach, teils alphabetisch, teils nach Sitzordnung.","faecher":{"BWL":0.0143,"Sonstiges":0.0143,"ESt":0.1286,"GrESt":0.0143,"USt":0.1571,"Handels- und Gesellschaftsrecht":0.0429,"Bilanzsteuerrecht":0.1429,"AO":0.1571,"FGO":0.0286,"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)":0.1429,"Europarecht":0.0286,"ErbSt/Bewertung":0.1286}},"Brandenburg":{"orte":["Potsdam"],"anzahl":3,"jahre":["2025"],"atmosphaere":"Sehr freundliche, faire und gut organisierte Prüfungen mit hilfsbereiten Prüfern, die auf Bestehen prüfen. Die USt-Runde wurde teils als zäh mit unklaren Fällen beschrieben.","tipps":["Prüfungssimulationen und Vortragstraining nutzen, auch als Zuschauer lernt man viel","Grundlagenwissen und Prüfungsschemata sicher beherrschen und systematisch anhand des Gesetzes prüfen, statt auf die vermeintliche Antwort zu springen","Bei Unklarheit den Prüfer um konkrete Formulierung bitten oder die Frage in eigenen Worten wiederholen","Auf Umformulierungen und Reaktionen der Prüfer achten; sie lenken auf den richtigen Weg"],"ablauf":"Vier Kandidaten; in allen Protokollen entfielen die letzten Runden (BWL und VWL, teils auch ErbSt und Bewertung).","faecher":{"Berufsrecht":0.0133,"ESt":0.16,"USt":0.1733,"GrESt":0.0133,"KSt":0.0267,"Handels- und Gesellschaftsrecht":0.0933,"AO":0.16,"FGO":0.0267,"Insolvenzrecht":0.0933,"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)":0.12,"ErbSt/Bewertung":0.12}},"Niedersachsen":{"orte":["Hannover"],"anzahl":3,"jahre":["2023","2024"],"atmosphaere":"Von streng und anspruchsvoll, aber fair bis sehr freundlich und auf Bestehen ausgerichtet. Steuerliche Runden liefen besser als wirtschaftliche und zivilrechtliche; am Ende gab es teils nur grobe Noten.","tipps":["Viel Wert auf Fachbegriffe und genauen Gesetzeswortlaut legen; Paragrafen und Fundstellen in EStR und EStH zitieren","Sicher antworten: bei vagen Formulierungen wurde die Frage weitergegeben","Alle drei Vortragsthemen gedanklich durchgehen, da in späteren Runden darauf zurückgegriffen wurde","Aktuelle BFH-Urteile, Gesetzgebung und anhängige Verfahren kennen","BWL und VWL gesondert vorbereiten; Prüfungsgebiete können von Vorjahresprotokollen abweichen","Fälle strukturiert Aspekt für Aspekt prüfen"],"ablauf":"Vier bis fünf Kandidaten; einzelne Runden dauerten 45 bis 50 Minuten. Teils waren in den Fragerunden keine Gesetze erlaubt; in der letzten Runde wurden vor allem Kandidaten mit schwächeren Vornoten gefragt.","faecher":{"BWL":0.1148,"VWL":0.082,"Aktuelles":0.0246,"Berufsrecht":0.1066,"Sonstiges":0.0164,"ESt":0.1311,"USt":0.0902,"KSt":0.0492,"Handels- und Gesellschaftsrecht":0.0656,"Bilanzsteuerrecht":0.0984,"AO":0.0902,"FGO":0.0164,"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)":0.0984,"Internationales Steuerrecht":0.0164}},"Rheinland-Pfalz":{"orte":["Mainz"],"anzahl":3,"jahre":["2024"],"atmosphaere":"Sehr nette, sachliche Kommissionen und ermutigende Kammermitarbeiter; die Prüfung wirkte eher wie ein Fachgespräch als ein Stresstest. Es wird auf Bestehen geprüft, aber nichts geschenkt; die Zivilrechtsrunde wurde als zäh empfunden.","tipps":["Bei der Themenwahl 3 bis 5 Minuten abwägen und die letzten 5 Minuten zum Verinnerlichen der Gliederung nutzen; ein holpriger Einstieg lässt sich mit kurzem Durchatmen auffangen","In der USt Paragrafen teils satzgenau kennen und Fälle nach Schema prüfen; in der AO die allgemeinen Vorschriften im vorderen Teil des Gesetzes beherrschen","Zeitung lesen, da auch in VWL aktuelle Themen abgefragt werden","Gut zuhören, weil Fragen weitergegeben werden","Vorträge mit anderen Prüflingen üben und mit der Vorbereitung etwa einen Monat nach der schriftlichen Prüfung beginnen"],"ablauf":"Vier Kandidaten; Fragerunden von etwa 20 Minuten ohne Gesetz, Notizen aus den Fragerunden dürfen nicht mitgenommen werden. Nach jedem Vortrag wurden ein bis zwei Fragen zum Thema gestellt.","faecher":{"VWL":0.0978,"Aktuelles":0.0109,"BWL":0.0652,"Sonstiges":0.0109,"Berufsrecht":0.0217,"ESt":0.1413,"USt":0.1522,"GrESt":0.0109,"KSt":0.1522,"Handels- und Gesellschaftsrecht":0.0543,"GewSt":0.0326,"AO":0.1196,"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)":0.1196,"Internationales Steuerrecht":0.0109}},"Berlin":{"orte":["Berlin"],"anzahl":2,"jahre":["2023","2024"],"atmosphaere":"Die Erfahrungen gehen auseinander: einmal durchgehend angespannt und nervenaufreibend, einmal eine sehr nette und hilfsbereite Kommission trotz vorheriger Horrorgeschichten. Einzelne Prüfer erwarteten eine ganz bestimmte, oft einfache Antwort.","tipps":["Bei Beratungsfällen bei null anfangen, gezielt Fragen an den Mandanten stellen und nicht vorgreifen","In AO auch Sonderthemen wie Steuerfahndung und Steuergeheimnis einschließlich der einschlägigen Normen vorbereiten","Aktuelle Fachartikel lesen und Grundbegriffe der VWL wie Inflation und Deflation genau erklären können","Eine schlechte Runde ist nicht entscheidend; bis zum Schluss kämpfen und Horrorgeschichten nicht glauben"],"ablauf":"Fünf Kandidaten; Fragerunden von etwa 30 Minuten, nach der Mittagspause teils nur 20 bis 25 Minuten, mit 30 Minuten Pause nach der dritten Runde. Alle Kandidaten wurden etwa gleich häufig gefragt.","faecher":{"VWL":0.0339,"BWL":0.0508,"Berufsrecht":0.0339,"ESt":0.1356,"USt":0.1695,"Handels- und Gesellschaftsrecht":0.0678,"KSt":0.0339,"Bilanzsteuerrecht":0.1695,"GewSt":0.0169,"AO":0.0847,"FGO":0.0339,"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)":0.0678,"ErbSt/Bewertung":0.0847,"Internationales Steuerrecht":0.0169}},"Sachsen":{"orte":["Dresden"],"anzahl":2,"jahre":["2023","2025"],"atmosphaere":"Insgesamt freundlich; Bilanzierung, AO und Berufsrecht wurden als angenehm erlebt, Zivilrecht teils als zäh. FGO und VWL gelten als anspruchsvoll.","tipps":["Vortrag und Rhetorik üben; sicheres Auftreten ist neben dem Fachwissen entscheidend","Prüfungssimulationen für Kurzvortrag und Fragerunden nutzen","VWL ausführlich vorbereiten, einschließlich Grafiken, die am Flipchart gezeichnet werden müssen; in FGO mit Spezialwissen rechnen","In Bilanzierung und AO breites Wissen statt Kleinigkeiten zeigen","Bis zum Schluss kämpfen und freundlich bleiben"],"ablauf":"Drei bis vier Kandidaten; Fragerunden von jeweils etwa 30 Minuten.","faecher":{"Aktuelles":0.01,"VWL":0.08,"Berufsrecht":0.21,"Sonstiges":0.01,"ESt":0.07,"USt":0.18,"Bilanzsteuerrecht":0.17,"FGO":0.08,"AO":0.06,"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)":0.13}},"Westfalen-Lippe":{"orte":["Münster"],"anzahl":2,"jahre":["2024","2026"],"atmosphaere":"Sehr faire, nette Kommissionen; die Bilanzrunde wurde als schwer verständlich beschrieben und blieb teils ohne Lösung. Prüfer halfen mit Paragrafen und wechselten das Thema, wenn niemand weiterwusste.","tipps":["Bei Prüfschemata ganz unten anfangen; Prüfer sagen, wenn sie weiter oben einsteigen wollen","Eine Stoppuhr für den Vortrag mitnehmen, vorher aber fragen, ob sie erlaubt ist","Breit vorbereiten: fast alle Rechtsgebiete wurden geprüft, aber nicht sehr tief","Sich in der Gruppe gegenseitig unterstützen"],"ablauf":"Vier Kandidaten; wer zweimal gut geantwortet hatte, wurde danach weniger gefragt, in den letzten Runden vor allem der Kandidat mit der schwächsten Vornote.","faecher":{"Berufsrecht":0.0204,"ESt":0.1429,"USt":0.0612,"Handels- und Gesellschaftsrecht":0.2041,"KSt":0.0204,"Bilanzsteuerrecht":0.1224,"AO":0.1633,"Europarecht":0.0408,"Insolvenzrecht":0.0816,"Internationales Steuerrecht":0.0204,"ErbSt/Bewertung":0.1224}},"Südbaden":{"orte":["Stuttgart"],"anzahl":1,"jahre":["2026"],"atmosphaere":"Angenehm, aber fordernd; es wurde auf Bestehen geprüft, insbesondere die Steuerberater in der Kommission waren sehr wohlwollend.","tipps":["Den Gesprächsverlauf durch eigene Antworten lenken, etwa durch Gestaltungsvorschläge, aber nur in Bereichen, die man beherrscht","Wer sich verbessern muss, sollte angebotene Fragen nutzen und ausgiebig Wissen zeigen","Sinn und Zweck von Gesetzen und Zusammenhänge erklären können","Ausgelegte Hilfsmittel wie Gesetzespassagen, Erlasse und Kalender aktiv nutzen","Nicht über Fehler ärgern, sondern die nächste Chance suchen; Prüfer können auch auf den beruflichen oder akademischen Hintergrund eingehen"],"ablauf":"Vier Kandidaten; im Raum lagen Gesetzespassagen, Erlasse (zum Beispiel zur Grundsteuer) und ein Kalender aus.","faecher":{"VWL":0.1111,"Aktuelles":0.0222,"BWL":0.0444,"Berufsrecht":0.0667,"ESt":0.0444,"USt":0.1333,"KSt":0.0222,"Handels- und Gesellschaftsrecht":0.0889,"GewSt":0.0667,"Bilanzsteuerrecht":0.0889,"AO":0.2444,"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)":0.0444,"ErbSt/Bewertung":0.0222}},"Thüringen":{"orte":["Erfurt"],"anzahl":1,"jahre":["2024"],"atmosphaere":"Alle Prüfer sehr nett und wohlwollend; sie versuchen, die Nervosität zu nehmen. Die Prüfung war nicht so schlimm wie befürchtet.","tipps":["Viele Kurzvorträge ausarbeiten und das Halten trainieren; das wiederholt zugleich Stoff für die Fragerunden","Immer etwas sagen und laut überlegen, damit der Prüfer lenken kann","Fächergrenzen nicht als starr betrachten: der Prüfer für AO und FGO fragte auch ErbSt","Auf die Unterstützung der Kommission vertrauen und sich von Nervosität nicht lähmen lassen"],"ablauf":"Vier Kandidaten; Kurzvortrag und Fragerunden wie üblich, der Prüfer für AO und FGO prüfte zusätzlich ErbSt.","faecher":{"BWL":0.0417,"Berufsrecht":0.0417,"ESt":0.125,"USt":0.0417,"Handels- und Gesellschaftsrecht":0.0417,"KSt":0.0833,"GewSt":0.0833,"Bilanzsteuerrecht":0.1667,"AO":0.0833,"Insolvenzrecht":0.0417,"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)":0.0833,"ErbSt/Bewertung":0.1667}},"Unbekannt":{"orte":[],"anzahl":2,"jahre":["2025"],"atmosphaere":"Gute Atmosphäre und sehr gute Organisation; AO- und ESt-Runde liefen flüssig, die Runde zu Verbrauchsteuern und USt war zäh.","tipps":["Offene Fallfragen aus Beratersicht beantworten; der Prüfer wollte beraten werden","Incoterms im Zusammenhang mit der Einfuhrumsatzsteuer kennen","Zölle und Verbrauchsteuern gezielt vorbereiten","Die steuerlichen Kernfächer priorisieren, da Randfächer entfallen können"],"ablauf":"Vier Kandidaten; die Fragerunden Recht und BWL/VWL entfielen.","faecher":{"Sonstiges":0.0755,"ESt":0.1887,"GrESt":0.0189,"USt":0.0943,"AO":0.2075,"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)":0.0755,"ErbSt/Bewertung":0.2264,"Bilanzsteuerrecht":0.0377,"Handels- und Gesellschaftsrecht":0.0189,"KSt":0.0189,"GewSt":0.0189,"Berufsrecht":0.0189}},"_alle":{"orte":["Berlin","Dresden","Düsseldorf","Erfurt","Frankfurt am Main","Hamburg","Hannover","Kiel","Köln","Mainz","München","Münster","Nürnberg","Potsdam","Stuttgart"],"anzahl":148,"jahre":["2022","2023","2024","2025","2026"],"atmosphaere":"Die große Mehrheit der Protokolle beschreibt freundliche, wohlwollende Kommissionen, die auf Bestehen prüfen und mit Gegenfragen, Umformulierungen und Bedenkzeit helfen. Als zäh gelten wiederkehrend Zivilrecht, USt, AO sowie Randfächer wie VWL und Zoll; einzelne Prüfer reagieren ungeduldig oder geben wenig Rückmeldung. Vereinzelte angespannte Prüfungen sind die Ausnahme; die Kammerbetreuung wird fast überall gelobt.","tipps":["Protokolle der eigenen Kommission aus Vorjahr und aktuellem Jahr systematisch auswerten; viele Kommissionen sind sehr protokollfest","Den Kurzvortrag unter Echtbedingungen trainieren (30 Minuten Vorbereitung, vor Publikum, mit Zeitmessung); ein schwacher Vortrag lässt sich in den Fragerunden ausgleichen","Laut denken und immer etwas anbieten; Prüfer bewerten den nachvollziehbaren Lösungsweg, nicht nur das Ergebnis","Antworten mit Normen belegen und im Gesetz mitarbeiten; wer sagt, was er sucht, erhält Zeit","Fachbegriffe und Prüfungsschemata exakt beherrschen; Fälle systematisch von der Grundnorm aus aufbauen","Aktuelle BFH-Rechtsprechung bis zum Vortag, Gesetzesänderungen (Jahressteuergesetze, MoPeG, E-Rechnung, Mindeststeuer) und Wirtschaftsnachrichten für VWL verfolgen","Breite vor Tiefe: Basics jedes Fachs in wenigen Sätzen erklären können und Klassiker wie vGA vertiefen; Randfächer nicht völlig vernachlässigen","Immer mitschreiben und konzentriert bleiben, da Fragen weitergegeben werden; sich verbal und per Blickkontakt einbringen","Bis zur letzten Runde kämpfen: in späteren Runden werden häufig gezielt Kandidaten mit schwächeren Vornoten gefragt","Hilfsmittel und Organisation vorab klären (Gesetze in Fragerunden, Post-its, eigene Getränke, Uhr) und die Gruppe als Team verstehen"],"ablauf":"Typisch sind drei bis fünf Kandidaten, die nach etwa 30 Minuten Vorbereitung einen Kurzvortrag halten; anschließend folgen bis zu sechs Fragerunden von meist 15 bis 30 Minuten mit ein bis zwei Pausen. Die letzten Runden entfallen häufig, wenn das Ergebnis feststeht; die Hilfsmittelregeln in den Fragerunden unterscheiden sich je Kammer.","faecher":{"VWL":0.0355,"BWL":0.0488,"Aktuelles":0.0088,"Berufsrecht":0.0895,"Sonstiges":0.011,"Arbeits-/Sozialrecht":0.0034,"ESt":0.1316,"USt":0.0939,"GrESt":0.0088,"Handels- und Gesellschaftsrecht":0.0696,"KSt":0.0449,"Umwandlungssteuerrecht":0.0059,"Bilanzsteuerrecht":0.0826,"GewSt":0.0125,"AO":0.1402,"FGO":0.0137,"Zivilrecht (BGB/Erbrecht)":0.0807,"Insolvenzrecht":0.0147,"Europarecht":0.0071,"ErbSt/Bewertung":0.0691,"Internationales Steuerrecht":0.0275}}},"teil":"kern"}